Abkürzungen und Begriffe Stand August 2010
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- Brigitte Solberg
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1 Amt für Raumentwicklung Graubünden Ufficio cantonale per lo sviluppo del territorio dei Grigioni Uffizi per il svilup del territori dal chantun Grischun Digitale Nutzungsplanung Graubünden Stand August Verwendete Abkürzungen 2 2 Planerische Begriffe 2 3 Datentechnische Begriffe 2 4 Arbeitstechnische Begriffe 3 5 Verwaltungstechnische Begriffe 5 6 EDV-technische Begriffe 5
2 1 Verwendete Abkürzungen RPG Bundesgesetz über die Raumplanung RPV Raumplanungsverordnung KRG Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden KRVO Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden DIV Departement des Innern und der Volkswirtschaft ARE Amt für Raumentwicklung NUP Nutzungsplanung BG Baugesetz ZP Zonenplan GEP Genereller Erschliessungsplan GGP Genereller Gestaltungsplan PLI Allgemeine Planungsinhalte UEB Übersicht über den Stand der Überbauung, Erschliessung und Baureife 2 Planerische Begriffe Erlass von Planungen Der Erlass ist der hoheitliche Akt, mit dem Planungen durch die zuständigen Planungsträger zuhanden der Genehmigungsbehörde verabschiedet werden. Nach der Genehmigung durch die Genehmigungsbehörde erwächst den Planungen die Verbindlichkeit bzw. Rechtskraft (Nutzungsplanung = grundeigentümer- bzw. allgemeinverbindlich; Richtplanung = behördenverbindlich). Erarbeitung von Planungen Unter Erarbeitung wird die Arbeit im Rahmen der Planung verstanden. Die Erarbeitung beinhaltet die einzelnen Schritte des Planungsprozesses wie Analyse, Leitbild, Entwurf, Mitwirkung, Bereinigung/Interessenabwägung, Beschlussfassung und Genehmigung. Grundordnung der Nutzungsplanung Nach Art. 22 KRG besteht die Grundordnung aus dem Baugesetz (Art. 24 KRG), dem Zonenplan (Art. 26 KRG), dem Generellen Gestaltungsplan (Art. 42 KRG) und dem Generellen Erschliessungsplan(Art. 45 KRG). 3 Datentechnische Begriffe Datenbestand Der Datenbestand Nutzungsplanung umfasst Verwaltungseinheiten (Datenebenen) für die Bearbeitung und dauerhafte Speicherung von Objekten gemäss dem Datenmodell NUP sowie alle zugehörigen digitalen Dokumente der Nutzungsplanung (Baugesetz, Planungsbericht, Regierungsbeschluss etc.). Digitale Nutzungsplanung Graubünden Stand August 2010 Seite 2 von 5
3 Revisionsdatenbestände rechtskräftiger Datenbestand Entwurfsdaten Vorprüfungsdaten Auflagedaten Datensatz "beschlossen von der Gemeinde" Rechtskräftiger Datenbestand Der rechtskräftige Datenbestand beinhaltet alle digital erfassten Objekte mit aktuell gültiger, rechtskräftiger Aussage. Er entspricht dem aufgrund der Protokolle der Genehmigungsbehörde und der Gerichtsentscheide nachgeführten und in der Folge als 'rechtskräftig' gekennzeichneten Datenbestand. Dem rechtskräftigen Datenbestand kommt ungeachtet seiner Bezeichnung keine Rechtskraft zu. Rechtskräftig sind einzig die von der Regierung unterzeichneten Pläne, die eine definierte Visualisierung des Datenbestandes darstellen. Hängige Beschwerdefälle nach Art. 102 KRG werden im rechtskräftigen Datenbestand nicht abgebildet. Informationen über den Verfahrensstand hängiger Beschwerdefälle können beim Departement für Volkswirtschaft und Soziales nachgefragt werden. Der rechtskräftige Datenbestand umfasst das ganze Gemeindegebiet. Er bildet die Basis für die Publikation rechtskräftiger Informationen in Form analoger Pläne und Dokumente oder im Internet. Revisionsdatenbestand Revisionsdatenbestände sind folgende Zustände: - Stand Entwurf - Stand Eingabe zur Vorprüfung durch die kantonalen Amtsstellen - Stand der öffentlichen Auflage (Mitwirkung) - Stand vom zuständigen Organ der Gemeinde beschlossen Revisionsdatenbestände können einen Teil des Gemeindegebietes und/oder der Verwaltungseinheiten (Datenebenen) umfassen. Projektdatenbestände Alle anderen Datenbestände gelten als Projektdatenbestände. 4 Arbeitstechnische Begriffe Digitalisierung Grundlagen und Planungsmittel (siehe u.a. Grundordnung) werden digital erstellt und bewirtschaftet. Die anzuwendende technische Methode wird nicht vorgegeben. Die digitalen Daten sind gemäss dem festgelegten Datenmodell (siehe Dokumente Nr. 7, 8, 9) strukturiert zu erfassen und abzulegen. Digitale Nutzungsplanung Graubünden Stand August 2010 Seite 3 von 5
4 Provisorische Numerisierung Bei der provisorischen Numerisierung wird durch Digitalisierung eine Abbildung des analogen rechtskräftigen Planes erstellt. Die provisorische Numerisierung erfolgt ohne anschliessendes ordentliches Genehmigungsverfahren und kann bei nicht eindeutiger Erfassungsvorlage Interpretationen beinhalten. Erstellung Die Erstellung umfasst die digitale Erfassung und Nachführung von Raumplanungsdaten. Im weiteren Sinne können Erfassung und Nachführung synonym verwendet werden. Unter Erfassung i.e.s. wird die strukturierte Ablage der Information verstanden, unter Nachführung i.e.s. jede konsistente Änderung und Anpassung eines bereits erfassten Datenbestandes an den aktuell geforderten Stand (gemäss Attribut 'status'). Bei Totalrevisionen der Grundordnung ersetzt der neu erfasste Datenbestand (Neuerfassung) den bestehenden; bei Teilrevisionen werden bestehende Datenbestände nachgeführt. Kennzeichnung Die Erstellung eines Datenbestandes erfordert die Identifikation und Zuordnung zu einem Verfahrensdossier und Verfahrensstand. Dieser abschliessende Akt der Nachführungsarbeit wird als Kennzeichnung definiert. Die Kennzeichnung als 'rechtskräftiger Datenbestand' setzt voraus, dass alle Nachführungsarbeiten, die aufgrund des Genehmigungsprotokolles der Regierung oder gemäss den Entscheiden der Gerichte notwendig werden, vollzogen sind. Bewirtschaftung Unter der Bewirtschaftung werden alle Tätigkeiten der Ablage und Abgabe von digitalen Raumplanungsdaten zusammengefasst. Es werden dabei keine Datenbestände verändert. Der Begriff der Bewirtschaftung ist gleichbedeutend mit Datenverwaltung. Ablage Mit dem Begriff Ablage werden alle Tätigkeiten zusammengefasst, die der digitalen Speicherung und Archivierung der Raumplanungsdaten dienen. Unter Archivierung wird die Speicherung und Aufbewahrung eines bestimmten Zustandes von Datenbeständen verstanden. Abgabe Die Abgabe umfasst alle Formen der Vermittlung von Informationen und digitalen Daten der Raumplanung. Information und Einsichtnahme Die Information umfasst alle Abgaben von Dateninventaren oder Daten über die digitalen Datenbestände der Raumplanung. Unter der Einsichtnahme versteht man den Einblick interessierter Dritter in digitale Raumplanungsdaten, ohne dass an den Daten selbst Veränderungen vorgenommen werden können. Übermittlung Die Übermittlung von Daten umfasst alle Formen des Austauschs von Daten. Der Austausch kann direkt über ein Netz oder mittels Datenträgern vorgenommen werden. Digitale Nutzungsplanung Graubünden Stand August 2010 Seite 4 von 5
5 Erfassung Erstellung Tätigkeiten Bewirtschaftung Nachführung Ablage Abgabe Kennzeichnung Speicherung Archivierung Information Übermittlung 5 Verwaltungstechnische Begriffe Dateneigentümer Besitzt die juristischen Rechte an den Daten. Datenhalter Physischer Besitzer der Datenbestände, die einem Eigentümer gehören, in 'Obhut'. Dies kann mit den Tätigkeiten Erfassen, Nachführen, Kennzeichnen und Bewirtschaften verbunden sein. Datenbewirtschafter Physischer Besitzer der Datenbestände, die einem Eigentümer gehören, in 'Obhut'. Dies ist mit den Tätigkeiten Ablage und Abgabe verbunden. 6 EDV-technische Begriffe Thema Klasse/ Datenebene Attribut Objekt Wertebereich (Domain) Assoziation (Relation) Menge von Klassen, die miteinander in Beziehung stehen (z.b. Zonenplan) Menge von Elementen (Objekte) mit gleichartigen Eigenschaften (z.b. Grundnutzung) Die Eigenschaften einer Klasse werden durch Attribute beschrieben (z.b. Eigentum) Ein einzelnes Element einer Klasse (z.b. die Erschliessungsstrasse X in der Gemeinde Y) Mögliche Werte/Ausprägungen eines Attributs Beziehung zwischen Klassen Weitere Begriffsdefinitionen siehe auch Digitale Nutzungsplanung Graubünden Stand August 2010 Seite 5 von 5
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