Hinaus in die Welt INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN UND MOBILITÄTSPROGRAMME Mit Erasmus+ in Europa studieren & arbeiten W I S S E N

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1 1 Mit Erasmus+ in Europa studieren & arbeiten W I S S E N T E C H N I K L E I D E N S C H A F T Hinaus in die Welt INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN UND MOBILITÄTSPROGRAMME u

2 2 ERASMUS+ Internationale Beziehungen und Mobilitätsprogramme Mandellstraße 15, 2. Stock Öffnungszeiten: Montag Freitag: Uhr Mittwoch: Uhr sowie nach vorheriger Vereinbarung Graz University of Technology International Student Exchange Birgit Jeitler: ,

3 3 2015/16 Partnerländer und -institutionen, Bewerbungsvoraussetzungen und -ablauf, FAQ Online Linguistic Support (OLS) Intercultural Awareness Training Firmenstipendien ERASMUS+ Studierendenpraktika Länder / Institutionen / Unternehmen, Bewerbungsvoraussetzungen und -ablauf, FAQ

4 4 Allgemeines Teilnahmeberechtigte Länder: EU-Mitgliedsstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei und Mazedonien Die Schweiz ist nur für Studienaufenthalte möglich (unter Erasmus-Bedingungen, Finanzierung über das Swiss Mobility Programm) Mehrfachaufenthalte sind bei Erasmus+ möglich. Für Studienund/oder Praktikumszwecke steht allen Studierenden pro Studienzyklus (Bachelor, Master, PhD) ein Kontingent von 12 Monaten zur Verfügung. Praktikumsaufenthalte sind auch für kürzlich Graduierte möglich: Bewerbung im letzten Jahr des Studiums, Abschluss des Auslandsaufenthalts muss spätestens 1 Jahr nach Studienabschluss erfolgen

5 5 Mit Erasmus+ in Europa studieren & arbeiten 2015/16

6 6 Bewerbungsvoraussetzungen ordentliche/r Studierende/r der TU Graz oder MitbelegerIn im Rahmen eines NAWI Graz Studiums (Elektrotechnik-Toningenieur: TU Graz muss Stammuniversität sein) mindestens im 3. Semester (der für den Auslandsaufenthalt relevanten Studienrichtung) bei Studienantritt UND erfolgreiche Absolvierung von mind. 60 ECTS-Anrechnungspunkten bis spätestens Mai 2015 für das Studienjahr bzw. WS 2015/16 oder spätestens November 2015 für das SS Achtung gilt nicht für Studierende auf Masterlevel, da das Bachelorstudium mit einberechnet wird. Biomedical Engineering: zum Zeitpunkt der Nominierung (März 2015) muss der 1. Studienabschnitt abgeschlossen sein. Bachelorstudium Umweltsystemwissenschaften / Naturwissenschaften- Technologie: zum Zeitpunkt der Nominierung (März 2015) müssen mind. 100 ECTS-Credits absolviert sein.

7 7 Bewerbungsvoraussetzungen Studienaufenthalt von mind. 3 bis max. 12 Monaten Vollzeitstudium, Teile der Diplom-/Masterarbeit oder Dissertation Nachweis über Kenntnisse der Unterrichtssprache an der/den Partnerinstitution/en (Englischkenntnisse für Skandinavien, z.tl. Benelux, osteurop. Länder, Griechenland, Türkei für englischsprachige LVs) Achtung: Englischsprachige LVs werden oft erst im Masterstudium angeboten! keine Nominierung für ein Auslandssemester/jahr im Rahmen eines anderen Mobilitätsprogramms (z.b. Joint Study) im selben Zeitraum

8 8 ACHTUNG: Anmerkungen in der Liste der Partnerinstitutionen unbedingt beachten!

9 9 Bewerbungsfrist Für welche Partnerinstitutionen können Sie sich bewerben? Partnerinstitutionen nach Studienrichtungen und Ländern ACHTUNG: allgemeine Plätze sind offen für alle Studierenden, die sich Lehrveranstaltungen der Partnerinstitution im Rahmen ihres Studiums an der TU Graz anerkennen lassen können. Wann können Sie sich bewerben? voraussichtlich ab 15. Dezember 2014 bis 22. Jänner 2015 elektronischer Antrag muss spätestens am 20. Jänner 2015 in TUGrazonline vollständig ausgefüllt und bestätigt werden

10 10 Bewerbungsablauf 1. Elektronisches Antragsformular Antragsformular (über Visitenkarte in TUGrazonline) auf Deutsch oder Englisch hängt von den Partnerinstitutionen ab, für die Sie sich bewerben ausfüllen Antragsformular beinhaltet ein vorgeschlagenes Studienprogramm für jede ausgewählte Partnerinstitution (im Ausmaß von 30 bzw. 60 ECTS-Anrechnungspunkten) Formulardaten prüfen und bestätigen (bis spätestens ) BIB kontrolliert Antragsformular und schaltet dieses entweder wieder zur Bearbeitung frei oder vergibt den Status kontrolliert Formular kann nur im Status kontrolliert ausgedruckt werden. Antragsformular & vorgeschlagenes Studienprogramm ausdrucken

11 11 Bewerbungsablauf 2. Zusätzliche Bewerbungsunterlagen bestätigtes Transcript of Records, im Studienservice erhältlich (deutsch oder englisch hängt von den Partnerinstitutionen ab, für die Sie sich bewerben) Lebenslauf (deutsch oder englisch hängt von der/den Partnerinstitution/en ab, für die Sie sich bewerben) Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse Aufstellung der für den Abschluss des Studiums fehlenden Lehrveranstaltungen (deutsch Musterformular vorhanden)

12 12 Bewerbungsablauf Zusätzliche Bewerbungsunterlagen (Fortsetzung) bei Überschreitung der Mindeststudiendauer um 1 Semester pro Studienabschnitt: Begründung (deutsch) Architektur: Studienmappe (Entwurfsprojekte) in max. DIN A4 (deutsch oder englisch hängt von den Partnerinstitutionen ab, für die Sie sich bewerben) NAWI Graz Studierende: Beiblatt zur Bewerbung Kaution von 100,-- in bar ausgefülltes & unterschriebenes Kontrollblatt

13 13 Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse Studierende benötigen bereits bei ihrer Bewerbung an der TU Graz einen Sprachnachweis. Folgende Nachweise werden akzeptiert: Kopien von Zeugnissen ausgestellt von Sprachschulen, -zentren oder -instituten oder Kopien internationaler Sprachzertifikate Anhand des Zeugnisses oder der beigelegten Kursinhaltsbeschreibung muss ersichtlich sein, welche Kompetenzstufe (z.b. A2, B2) erlangt wurde. Es werden keine Maturazeugnisse akzeptiert! Testergebnisse / Zeugnisse sollten nicht älter als 2 Jahre sein.

14 14 Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse Empfohlene Kompetenzstufen laut europäischem Referenzrahmen Englisch Niveau B2 oder höher Französisch Niveau A2 oder höher Italienisch Niveau A2 oder höher Portugiesisch Niveau A2 oder höher Spanisch Niveau A2 oder höher Zusätzliche Informationen Gastuniversitäten können unabhängig von den an der TU Graz erforderlichen Sprachkenntnisnachweisen andere Nachweise und höhere Niveaus verlangen (zum Teil in der Spalte Anmerkungen in der Liste der Partnerinstitutionen angeführt).

15 15 Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse Oxford Online Placement Test (OOPT) Sollten Studierende ihre Englischkenntnisse nicht durch Zeugnisse oder Bestätigungen nachweisen können, gibt es die Möglichkeit des Oxford Online Placement Tests (OOPT). Studierende erhalten über das Büro für Internationale Beziehungen und Mobilitätsprogramme die Log-In-Daten für den OOPT. Die Kosten für den OOPT betragen derzeit 6,-- pro Test und müssen im Büro für Internationale Beziehungen und Mobilitätsprogramme in bar bezahlt werden.

16 16 Bewerbungsschluss Wo muss das Antragspaket (Antragsformular, vorgeschlagene/s Studienprogramm/e sowie zusätzliche Bewerbungsunterlagen) eingereicht werden? Bis spätestens 22. Jänner 2015 im Büro für Internationale Beziehungen und Mobilitätsprogramme Mandellstraße 15, 2. Stock Montag Freitag: Uhr bis Uhr Mittwoch: Uhr bis Uhr sowie nach vorheriger Vereinbarung ACHTUNG: Es werden nur vollständige Antragspakete entgegengenommen!

17 17 Wo finden Sie Informationen zu den Partnerinstitutionen? artner Links & Anmerkungen zu den Partnerinstitutionen ERASMUS Berichte (online) und Kopien von Anerkennungsbescheide ehemaliger ERASMUS Studierender als Hilfestellung -Adressen ehemaliger und momentaner ERASMUS Studierender auf Anfrage Kontaktperson im Büro für Internationale Beziehungen und Mobilitätsprogramme: Birgit Jeitler,

18 18 Auswahlkriterien Studienerfolg (Dauer und Noten) Auswahl des beabsichtigten Studienprogramms sprachliche Qualifikation Dauer des Auslandsaufenthaltes (Studierende, die sich für die gesamte ausgeschriebene Aufenthaltsdauer bewerben, werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt, da die Austauschplätze nicht teilbar sind) Zusatzqualifikationen (z.b. MentorIn für ausländische Studierende) Gesamteindruck der Bewerbung

19 19 Was passiert nach der Bewerbung? 1. Auswahl durch ECTS FachbereichskoordinatorInnen (Februar - März) & Nominierung von Seiten der TU Graz 2. Bekanntgabe der nominierten Studierenden an die Partnerinstitutionen 3. Anmeldeverfahren an der Partnerinstitution (Anweisungen von Seiten der Partnerinstitutionen) 4. Beantragen des Erasmus+ Mobilitätszuschusses (Ende Mai) Antragsformular Learning Agreement Vorausanerkennungsbescheid Antrag auf Erlass des Studienbeitrags

20 20 Was passiert nach der Bewerbung? 5. Online Linguistic Support Vor und nach dem Studienaufenthalt müssen sich nominierte Studierende einem Assessment in Bezug auf ihre Sprachkenntnisse unterziehen, sofern die Unterrichtssprache Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Niederländisch ist (ausgenommen Muttersprache) Pflicht Nachdem das Assessment durchgeführt wurde, erhalten diese Studierenden sofern Interesse besteht eine Lizenz zur Teilnahme an einem Online Sprachkurs freiwillig

21 21 Intercultural Awareness Training Als Vorbereitung für den Auslandsaufenthalt werden nominierte Studierende eingeladen, den Workshop Intercultural Awareness Training zu besuchen. Ziel ist eine Sensibilisierung der Wahrnehmung kultureller Unterschiede und der damit verbundene leichtere Umgang mit diesen. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos; die Platzvergabe erfolgt nach dem "First come first serve"- Prinzip. Beginn WS: 2 Termine (Mai und Juni) Beginn SS: 2 Termine (November und Dezember) Genauere Informationen zum Workshop und zur Anmeldung erhalten nominierte Studierende per .

22 22 Firmenstipendien Seit 2012/13 unterstützen Unternehmen, die Mitglied im Forum Technik und Gesellschaft sind, ausgezeichnete Studierende der TU Graz durch einen einmaligen finanziellen Zuschuss während des Auslandsaufenthaltes. Keine gesonderte Bewerbung notwendig Studierende wählen im Online Antrag aus, ob sie für ein Stipendium in Frage kommen möchten. Nominierung von Seiten der TU Graz Auswahl erfolgt durch die fördernden Unternehmen

23 23 FAQs Wie stehen meine Chancen, einen Studienplatz zu bekommen? Es ist uns NICHT möglich, im Vorhinein zu sagen, wie die Chancen für eine Nominierung stehen, da wir nicht abschätzen können, wie viele Bewerbungen einlangen werden. Hat das Einlangen der Bewerbung etwas mit der Reihung zu tun? Nein. Alle Anträge werden bis zum Bewerbungsschluss gesammelt. Erst nach dem Einreichtermin erfolgt eine Nominierung der Studierenden.

24 24 FAQs Muss ich an der TU Graz oder an der Gastuniversität Studiengebühren bezahlen? Nein. Studierende, die im Rahmen des ERASMUS+ Programms für eine Partnerinstitution nominiert werden, bezahlen für die Dauer ihres Studienaufenthaltes keine Studiengebühren / keinen Studienbeitrag. Allerdings ist eine Mindestaufenthaltsdauer von 30 Tagen in jedem Semester des Auslandsaufenthaltes notwendig, um von dem Studienbeitrag an der TU Graz befreit werden zu können. Lediglich der Studierendenbeitrag (= ÖH-Beitrag) muss an der TU Graz entrichtet werden; ebenso kann es sein, dass Sie an der Partnerinstitution einen ähnlichen Betrag bezahlen müssen.

25 25 FAQs Kann man um mehr oder weniger Monate ansuchen als für die Partnerinstitution angegeben? Wenn Sie nur ein Semester und nicht das gesamte Studienjahr an einer Partnerinstitution studieren möchten, müssen Sie unbedingt vorab klären, ob die angebotenen Lehrveranstaltungen Jahres- oder Semesterlehrveranstaltungen sind. Sollten Sie länger als angegeben bleiben wollen (1 Studienjahr anstelle von nur 1 Semester), ist dies unbedingt vor der Bewerbung mit dem Büro für Internationale Beziehungen und Mobilitätsprogramme abzuklären. Kann ich mich für einen Platz in einer anderen Studienrichtung bewerben? Das kann nur im Einzelfall abgeklärt werden. Bitte wenden Sie sich so schnell wie möglich an Birgit Jeitler (birgit.jeitler@tugraz.at).

26 26 FAQs Wo finde ich Informationen zu den angebotenen Lehrveranstaltungen? Im Internet (Homepages der Partnerinstitutionen) und von Studierenden, die schon an der Partnerinstitution studiert haben (viele Berichte sind online zu finden). Zusätzlich kann man im Büro für Internationale Beziehungen und Mobilitätsprogramme die Berichte und Anerkennungsbescheide der letzten Jahre einsehen. Die Anerkennungsbescheide dienen lediglich als eine Hilfestellung für das geplante Studienprogramm. Es kann sein, dass Lehrveranstaltungen, die auf den Anerkennungsbescheiden aufgelistet sind, nicht mehr angeboten werden.

27 27 FAQs Kann ich Adressen von ehemaligen bzw. derzeitigen ERASMUS+ Outgoing-Studierenden bekommen? Auf Anfrage schicken wir Ihnen die - Adressen ehemaliger / momentaner ERASMUS+ Studierender zu. Bitte geben Sie Ihre Studienrichtung und das Zielland bzw. die Zieluniversität an. Ist die Voraus-/Anerkennung automatisch gewährleistet? Nein. Sie müssen die Vorausanerkennung / Anerkennung nach Nominierung von Seiten der TU Graz bei der für Anerkennungsfragen zuständigen Person beantragen. Dazu ist es notwendig, dass Sie Informationen zu den Lehrveranstaltungen im Ausland vorlegen können.

28 28 FAQs Wann muss ich die Vorausanerkennung durchführen lassen? Nach der Nominierung durch die TU Graz, spätestens zum jeweils gültigen Einreichtermin für den Mobilitätszuschuss (Ende Mai). ACHTUNG: Die Vorausanerkennung kann bis zu 3 Wochen in Anspruch nehmen! Wann muss ich die Anerkennung der im Ausland absolvierten Prüfungen durchführen lassen? Nach offiziellem Ende Ihres s: binnen 2 Monaten. Für Studierende, die ihren ERASMUS+ Studienaufenthalt mit Ende Juni oder später beenden: bis spätestens 30. November.

29 29 FAQs Wie viele ECTS-Anrechnungspunkte muss ich für den Mobilitätszuschuss nachweisen? 3 ECTS-Anrechnungspunkte pro Monat Das Ausmaß bezieht sich auf die an der TU Graz anerkannten Lehrveranstaltungen. Unabhängig von dieser Rückforderungsgrenze für den Mobilitätszuschuss sollten Sie Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS- Anrechnungspunkten pro Semester erbringen (entspricht der Studienleistung eines Semesters, ein Semester an der Gastinstitution ersetzt dann auch den gesamten Arbeitsanfall eines Semesters an der Heimatinstitution).

30 30 FAQs Kann ich meine Studienbeihilfe weiter beziehen? Die Studienbeihilfe kann während des s weiter bezogen werden. StudienbeihilfenbezieherInnen erhalten ihren Mobilitätszuschuss (Beihilfe für ein Auslandsstudium) über die Studienbeihilfenbehörde ausbezahlt. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Stipendienstelle. Gibt es einen Reisekostenzuschuss? Nur StudienbeihilfenbezieherInnen erhalten einen Reisekostenzuschuss (direkt über die Stipendienstelle).

31 31 FAQs Kann ich gleichzeitig mit meinem ERASMUS+ Mobilitätszuschuss ein anderes Stipendium beziehen? Gleichzeitig mit einem ERASMUS+ Mobilitätszuschuss kann kein anderes Stipendium der EU oder des bmwfw bezogen werden. Stipendien z.b. der Bundesländer o. Ä. hingegen können beantragt werden, sofern diese Förderungen anbieten.

32 32 FAQs Reicht der ERASMUS+ Mobilitätszuschuss? Das hängt von Ihren Bedürfnissen ab. Der Mobilitätszuschuss stellt nur einen Zuschuss zu den erhöhten Lebenshaltungskosten und kein Vollstipendium dar. Die Höhe des Mobilitätszuschusses variiert von Land zu Land und beträgt für dieses Studienjahr zwischen 282,- und 333,- (die genauen Zuschusshöhen für jedes Land finden Sie auf unserer Homepage). Die Zuschusshöhen für das Studienjahr 2015/16 werden voraussichtlich im Juni 2015 feststehen.

33 33 FAQs Wie komme ich zu einer Unterkunft an der Gastinstitution? Das hängt von der Gastinstitution ab. Manche Gastinstitutionen haben eigene Housing Offices und/oder stellen Zimmer in Studierendenheimen zur Verfügung; andere Institutionen bieten keine Hilfestellung bei der Zimmersuche an. In den Berichten von ehemaligen Erasmus Studierenden finden Sie oft hilfreiche Tips. Was soll ich mit meiner Wohnung während des Auslandsaufenthaltes machen? Sie können Ihre Wohnung an Incoming Studierende vermieten. Setzen Sie sich mit der OeAD-WohnraumverwaltungsGmbH unter 0316/ oder in Verbindung.

34 34 FAQs Kann ich einen Sprachkurs im Gastland besuchen? Partnerinstitutionen bieten oft sowohl vorbereitende als auch semesterbegleitende Sprachkurse an. Kursgebühren sind grundsätzlich von den Studierenden selbst zu tragen. Sie können auch Sprachkurs-CDs nach Hinterlegung einer Kaution im Büro für Internationale Beziehungen und Mobilitätsprogramme ausborgen. Nähere Infos finden Sie unter

35 35 FAQs Wie bin ich während meines s versichert? ERASMUS+ Studierende müssen für ihren Auslandsaufenthalt unbedingt kranken-, unfall- und haftpflichtversichert sein und haben dafür selbst Sorge zu tragen. Weiterführende Links: E-Card/ Europäische Krankenversicherungskarte Versicherungsschutz der ÖH (durch Bezahlung des ÖH-Beitrags) mulare_broschueren/versicherungsschutzoeh.pdf

36 36 Mit Erasmus+ in Europa studieren & arbeiten ERASMUS+ Studierendenpraktika

37 37 ERASMUS+ Studierendenpraktika Für welche Gastunternehmen können Sie sich bewerben? Förderfähige Aufnahmeeinrichtungen: Unternehmen/ Einrichtungen (auch Hochschulen) unabhängig von Größe, Unternehmensform und Geschäftsbereich im öffentlichen oder privaten Bereich Ausgeschlossen: Einrichtungen der Europäischen Union und Organisationen, die EU-Programme verwalten. Studierende, die sich um ein ERASMUS+ Studierendenpraktikum bewerben wollen, müssen den Kontakt zum Gastunternehmen/ Hochschule eigenständig herstellen. Eine Linksammlung von etwaigen Job- und Praktikumsbehörden finden Sie auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen und Mobilitätsprogramme.

38 38 ERASMUS+ Studierendenpraktika Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen? ordentliche/r Studierende/r der TU Graz, TU Graz muss Stammuniversität sein (Praktika ab dem 1. Semester möglich) NAWI: Studierende, deren Stammuniversität die Karl-Franzens- Universität ist, müssen sich an der KFU bewerben. ET-Ton: An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz werden derzeit keine ERASMUS+ Studierendenpraktika angeboten. keine Nominierung für ein Auslandssemester im Rahmen eines anderen Mobilitätsstipendiums im selben Zeitraum (z.b. Erasmus+ Studienaufenthalt)

39 39 ERASMUS+ Studierendenpraktika Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen (Fortsetzung)? Aufenthalt von mind. 2 bis max. 12 Monaten Vollzeitpraktikum Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse Praktikumsaufenthalt für kürzlich Graduierte: Die Bewerbung muss noch während des Studiums an der TU Graz erfolgen und innerhalb von 12 Monaten nach dem Studienabschluss beendet werden.

40 40 ERASMUS+ Studierendenpraktika Bewerbungsunterlagen Bewerbungsformular (über die Visitenkarte in TUGrazonline aufrufbar) Lebenslauf Motivationsschreiben Learning Agreement for Traineeships in 2-facher Ausführung unterschrieben von der Aufnahmeeinrichtung, der für die Anerkennung zuständigen Person an der TU Graz und dem/der Studierenden der exakte Aufenthaltszeitraum muss angeführt sein Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse

41 41 ERASMUS+ Studierendenpraktika Bewerbungsunterlagen (Fortsetzung) Empfehlungsschreiben von einem/r (habilitierten) ProfessorIn aus dem Pflicht- und Wahlfachbereich der TU Graz. Ausnahme Architektur: hier kann das Empfehlungsschreiben auch von wiss. AssistentInnen mit Lehrauftrag ausgestellt werden vom Studienservice bestätigtes Transcript of Records Kopie des Antrags auf Vorausanerkennung Kaution von 100,- in bar Falls zutreffend: Antrag auf Erlass des Studienbeitrags (ev. zusätzlich: Antrag auf Refundierung des Studienbeitrags)

42 42 ERASMUS+ Studierendenpraktika Wann können Sie sich bewerben? laufende Bewerbung mind. 1-monatige Vorlaufzeit bis zum Praktikumsantritt Wo müssen die Bewerbungsunterlagen (gesammelt) eingereicht werden? Internationale Beziehungen und Mobilitätsprogramme Kontaktperson: Birgit Jeitler, Mandellstraße 15, 2. Stock Montag Freitag: Uhr bis Uhr Mittwoch: Uhr bis Uhr sowie nach vorheriger Vereinbarung

43 43 ERASMUS+ Studierendenpraktika Auswahlkriterien Studienerfolg (Dauer und Noten) sprachliche Qualifikation Auswahl des beabsichtigten Praktikums - möglichst enger thematischer Bezug zum Studium Praktikum im fremdsprachigen Ausland Zusatzqualifikationen z.b. MentorIn für ausländische Studierende Gesamteindruck der Bewerbung

44 44 ERASMUS+ Studierendenpraktika Was passiert nach der Bewerbung? Nominierung in Datenbank Students Online Verständigung erfolgt per Online Linguistic Support (OLS): verpflichtendes Online Assessment vor und nach dem Auslandsaufenthalt für Arbeitssprachen Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch, Italienisch oder Niederländisch danach besteht die Möglichkeit an einem Online Sprachkurs teilzunehmen. Vertragsunterfertigung beim OeAD

45 45 ERASMUS+ Studierendenpraktika FAQs Wie stehen meine Chancen, den Mobilitätszuschuss für mein Praktikum zu bekommen? Es ist uns NICHT möglich, im Vorhinein zu sagen, wie die Chancen für eine Nominierung stehen. Kann ich weiterhin Studienbeihilfe beziehen? Die Studienbeihilfe kann für die Dauer des Studierendenpraktikums weiterbezogen werden, wenn der/ die Studierende grundsätzlich in vollem Umfang zum Studien- und Prüfungsbetrieb in Österreich zugelassen ist. ERASMUS+ PraktikantInnen haben jedoch keinen Anspruch auf Beihilfe zum Auslandsstudium.

46 46 ERASMUS+ Studierendenpraktika FAQs Kann ich mein ERASMUS+ Studierendenpraktikum verlängern? Ja, eine Verlängerung ist grundsätzlich möglich, sofern der entsprechende Verlängerungsantrag zumindest vier Wochen vor Ende des ursprünglichen Vertragszeitraumes an der TU Graz vorliegt und der Antrag genehmigt wird. Bezuschussbarer Verlängerungszeitraum: darf nicht länger sein als der ursprünglich zuerkannte Zuschusszeitraum (insgesamt max. 12 Monate).

47 47 ERASMUS+ Detaillierte Informationen zu ERASMUS+ sowie auch zu allen anderen Mobilitätsprogrammen erhalten Sie unter und direkt im Büro für Internationale Beziehungen und Mobilitätsprogramme Öffnungszeiten: Montag Freitag: Uhr Mittwoch: Uhr sowie nach vorheriger Vereinbarung Graz University of Technology - International Student Exchange Stand Dezember 2014, vorbehaltlich möglicher Änderungen

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