Vertrag über das Abonnement von Depotnews. zwischen

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1 Vertrag über das Abonnement von Depotnews zwischen Trader IQ Technologies GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Andrei Anissimov, Albrechtstr. 115, Berlin (nachfolgend auch als Herausgeber bezeichnet) und Abonnent, Anschrift in Deutschland (nachfolgend auch als Abonnent bezeichnet) Präambel Der Abonnent möchte sein eigenes Vermögen selbstständig verwalten, insbesondere durch den Handel mit Währungen, Geldmarktinstrumenten und Contracts for Difference (CFDs). Der Herausgeber stellt Mitteilungen zur Verfügung, die ausschließlich Informationszwecken dienen und veranschaulichen, welche Transaktionen im Depot des Herausgebers (das Musterdepot ) getätigt wurden, ohne sich jedoch mit den Transaktionen inhaltlich auseinanderzusetzen oder Informationen zu enthalten, die den Eindruck einer inhaltlichen Auseinandersetzung hervorrufen könnten (die Depotnews ). Die Informationen in den Depotnews stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgendeines Finanzinstruments dar. Die Depotnews enthalten weder Empfehlungen an den Abonnenten noch berücksichtigen sie die persönlichen Umstände des Abonnenten noch stellen die Depotnews eine irgendwie geartete Verwaltung des Vermögens des Abonnenten dar. Ob und wie der Abonnent mit Blick auf die Verwaltung seines eigenen Vermögens auf die einzelnen Depotnews reagiert, liegt allein im Verantwortungsbereich und in der Entscheidungsgewalt des Abonnenten. Die Depotnews dienen insbesondere nicht dem Ziel, schnell viel Geld zu verdienen. Sie richten sich vielmehr an Personen, die mehr über das Thema Trading und Börse erfahren möchten. Den Abonnenten ist bewusst, dass der Handel mit Finanzinstrumenten mit Echtgeld erfolgt, was nicht nur mit Gewinnen, sondern auch mit finanziellen Verlusten verbunden sein kann. Der Herausgeber handelt neben dem Musterdepot möglicherweise mit denselben Finanzinstrumenten in anderen von ihm geführten Depots, so dass ein potentieller Interessenkonflikt nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Dieser Vertrag unterliegt im Schwerpunkt dem gesetzlichen Leitbild des Dienstvertragsrechts unter Beachtung der Regelungen dieses Vertrages, soweit nicht urheberrechtliche oder andere Regelungen ebenfalls zu berücksichtigen sind. Sonstige Rechte insbesondere urheberrechtliche Rechte an den Depotnews, wie bspw. das Verbreitungsrecht oder das Recht auf Verarbeitung werden nicht übertragen oder eingeräumt.

2 - 2-1 Nutzungsumfang (1) Der Abonnent hat das Recht, die Depotnews digital im Rahmen eines Push-Dienstes zu beziehen. Es liegt im freien Ermessen des Herausgebers, das Format und die Formatierung der jeweiligen Depotnews zu bestimmen. Es liegt allein im Verantwortungsbereich des Abonnenten, die erforderliche technische Ausstattung bereitzuhalten, um tatsächlichen Zugriff auf die in den Depotnews enthaltenen Informationen zu haben. (2) Der Abonnent erhält an den Depotnews ein einfaches nicht unterlizenzierbares, nicht übertragbares auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes Recht zur gleichzeitigen Nutzung auf einem Computer durch den Abonnenten selbst. Nutzung ist jedes dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Vervielfältigen (Kopieren) von Depotnews, insbesondere durch Laden, Anzeigen, Ablaufenlassen, Übertragen oder Speichern der Depotnews zum Zweck des Zugriffs auf ihn und zur Verarbeitung von in den Depotnews enthaltenen Daten durch einen sich im Besitz des Abonnenten befindenden Computer. Der Abonnent ist auch berechtigt, die genannten Handlungen zum Zwecke der Beobachtung und Untersuchung sowie zum Test der Depotnews auszuführen. (3) Das Erstellen der Depotnews unterliegt dem gesetzlichen Leitbild des Dienstvertrages. Die dem Abonnenten übersandten Depotnews werden, sofern und soweit sie verkörperlicht sind, nicht dinglich veräußert. Vorbehaltlich des Nutzungsrechts behält der Herausgeber alle Rechte an den Depotnews und an allen vom Abonnenten hergestellten Kopien oder Teilkopien der Depotnews, unbeschadet des Eigentums des Abonnenten am jeweiligen Datenträger. (4) Der Abonnent hat nach seiner Wahl die Option, die in den Depotnews enthaltenen Informationen, soweit sie sich auf den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten in dem Musterdepot beziehen, unter Mitteilung der genauen Anzahl oder Beträge, wie sie im Musterdepot stattfinden, zu erhalten oder diese Informationen mit einem Multiplikator umgerechnet zu erhalten ( Multiplikator-Option ). Als Multiplikatoren kommen nur ganze Zahlen, die gleich oder größer der Zahl 1 (in Worten: eins) sind, in Betracht. (5) Das Nutzungsrecht wird nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ( Vertragsgebiet ) erteilt. 2 Weitergabeausschluss; Schutz der Depotnews (1) Der Abonnent ist verpflichtet, über die in den Depotnews enthaltenen Informationen gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren, es sei denn der Herausgeber hat der Weitergabe von Informationen vorher schriftlich oder in Textform ( 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs) zugestimmt oder der Abonnent ist aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Anordnung zur Offenlegung verpflichtet. (2) Eine vollständige oder teilweise Übertragung des Nutzungsrechts durch den Abonnenten an einen Dritten ist nur mit schriftlicher oder in Textform ( 126b des Bürgerli-

3 - 3 - chen Gesetzbuchs) erteilter Einwilligung des Herausgebers zulässig und im Übrigen ausgeschlossen. Eine vollständige oder teilweise Unterlizenzierung oder sonstige Einräumung der Nutzung an einem oder mehreren Depotnews durch den Abonnenten an einen Dritten entgeltlich oder unentgeltlich ist ausgeschlossen. Der Abonnent trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der Depotnews durch Dritte zu verhindern. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für den Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung oder Auflösung des Unternehmens des Abonnenten, falls dieser das Nutzungsrecht in seinen Geschäftsbetrieb eingebracht haben sollte; das gleiche gilt für den Fall der Veräußerung im Wege der gewillkürten vollständigen oder partiellen Gesamtrechtsnachfolge. (3) Die elektronische Weiterübertragung von Depotnews auf Computer von Dritten und die Weitergabe von Kopien von Depotnews an Dritte sind ausgeschlossen. Dies gilt gleichermaßen für eine Weiterübertragung oder Weitergabe zum Zwecke einer zeitweiligen Überlassung. (4) Vom Ausschluss gemäß Absatz 2 erfasst werden auch Teile von Depotnews sowie abgeänderte oder bearbeitete Fassungen von Depotnews und Teile desselben. (5) Sofern der Herausgeber dem Abonnenten Zugangsdaten (insbesondere einen Lizenzschlüssel oder Benutzername und Passwort) zur Verfügung stellt, ist der Abonnent verpflichtet, die Zugangsdaten sicher aufzubewahren und sie vor dem Zugriff Dritter zu schützen. (6) Der Abonnent verpflichtet sich, die in der jeweiligen Mitteilung von Depotnews enthaltenen Schutzvermerke, wie Copyright-Vermerke und andere Vermerke über Rechtsvorbehalte, in den überlassenen Depotnews unverändert beizubehalten sowie in unveränderter Form an den entsprechenden Stellen in eventuell vertragsgemäß oder vertragswidrig hergestellten Kopien oder Teilkopien der Depotnews zu übernehmen. (7) Der Abonnent ist verpflichtet, Notizen über von ihm vertragsgemäß oder vertragswidrig hergestellte Kopien oder Teilkopien von Depotnews außerhalb des Computers des Abonnenten anzufertigen und die Notizen an einem sicheren Ort aufzubewahren. Der Abonnent hat auf Anfrage des Herausgebers über die hergestellten Kopien oder Teilkopien Auskunft zu erteilen und die Notizen vorzulegen. Im Falle der vertragswidrigen Anfertigung einer Kopie oder Teilkopie ist der Abonnent verpflichtet, dies dem Herausgeber unverzüglich anzuzeigen. (8) Für jeden Fall, in dem der Abonnent seine Verpflichtungen aus diesem 2 verletzt, insbesondere die Nutzung der Informationen eines oder mehrerer Depotnews, die an einem Tag dem Abonnenten zugegangen sind, durch einen Dritten vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht, hat der Abonnent jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von EUR (in Worten: Euro fünftausend) zu zahlen. Bei einer Ermöglichung der Nutzung der Depotnews, die an mehr als einem Tag dem Abonnenten zugegangen sind, durch einen Dritten, gilt jeder angefangene Tag der Ermöglichung der Nutzung als ein Fall im Sinne des Satzes 1. Die Geltendmachung von Schadensersatz durch den Herausgeber bleibt unberührt; in diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.

4 - 4-3 Andere Rechte (1) Es steht im freien Ermessen des Herausgebers, zu entscheiden, ob, wann und wie viele Depotnews er herausgibt. Insbesondere besteht keine Verpflichtung des Herausgebers, Depotnews monatlich, wöchentlich, täglich oder mehrmals pro Tag herauszugeben. (2) Der Herausgeber hat das Recht, die Identifikationsdaten des Bestellers zu speichern und in seine Kundendatei aufzunehmen. 4 Keine Finanzdienstleistung; keine Wertpapierdienstleistung; Risikobewusstsein (1) Mit den Depotnews wird weder eine Finanzdienstleistung im Sinne des Kreditwesengesetzes noch eine Wertpapierdienstleistung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes angeboten. Dieser Vertrag dient allein der Zurverfügungstellung der Informationen in den Depotnews, die in gleicher Weise an die anderen Abonnenten der jeweiligen Depotnews zur Verfügung gestellt wird. Eine Verwaltung der Finanzanlage des einzelnen Abonnenten oder eine Beratung mit Blick auf die Finanzanlage des einzelnen Abonnenten finden nicht statt. Nichts in diesem Vertrag soll als Finanzportfolioverwaltung, Anlagevermittlung, Anlageberatung oder sonst als Finanzdienstleistung durch den Herausgeber angesehen werden. (2) Die Informationen in den Depotnews dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgendeines Wertpapieres, Finanzprodukts oder Finanzinstruments dar. Das Treffen eventueller Schlussfolgerungen oder Entscheidungen für die eigene Vermögensverwaltung obliegt allein dem Abonnenten. Der Herausgeber stellt nur Informationen zur Verfügung, die Transaktionen in einem Depot des Herausgebers (das Musterdepot ) betreffen und in gleicher Weise den anderen Abonnenten der jeweiligen Depotnews zur Verfügung gestellt wird, gibt aber weder Empfehlungen an den einzelnen Abonnenten ab, noch beruhen die Informationen auf irgendeine Weise auf der Prüfung der persönlichen Umstände des einzelnen Abonnenten oder werden als für ihn geeignet dargestellt; insbesondere kann solches nicht aus der Erwähnung eines Finanzinstruments in einem der Depotnews entnommen werden. Auch stellen die Depotnews keine irgendwie geartete Verwaltung des Vermögens des Abonnenten dar. Der Abonnent versichert, dass er selbst den vollen und ausschließlichen Entscheidungsspielraum über etwaige Entscheidungen betreffend die Verwaltung seines eigenen Vermögens hat und während der Vertragslaufzeit aufrechterhält. Ob und wie der Abonnent mit Blick auf sein eigenes Vermögen auf die einzelnen Depotnews reagiert, liegt allein im Verantwortungsbereich und in der Entscheidungsgewalt des Abonnenten. (3) Dem Abonnenten ist bewusst, dass jede Art von Anlagen mit dem Risiko finanzieller Verluste einhergeht und dass der Handel mit Finanzinstrumenten mit Echtgeld erfolgt, was nicht nur mit Gewinnen, sondern auch mit finanziellen Verlusten verbunden sein kann. Abhängig von dem jeweiligen Finanzinstrument besteht das Risiko des Totalverlust und eventuell sogar der Nachschusspflicht. Der Abonnent ist bewusst, dass er seine Investitionsentscheidungen nur nach eigener Recherche und nicht basierend

5 - 5 - auf den Informationen in den Depotnews treffen kann sowie dass die Informationen in den Depotnews die kompetente Beratung durch einen Anlageberater, einen Steuerberater und einen Rechtsanwalt nicht ersetzen können. 5 Vergütung (1) Die Gegenleistung für den Bezug und die Möglichkeit der Nutzung der Depotnews beträgt 20 % der Performance des Musterdepots im abgelaufenen Kalendermonat zzgl. Umsatzsteuer, sofern und soweit diese anfällt. (2) Falls der Abonnent unter Gebrauch der Multiplikator-Option einen höheren Multiplikator als 1 gewählt hat, beträgt die Gegenleistung 20 % der Performance des Musterdepots im abgelaufenen Kalendermonat multipliziert mit dem Multiplikator zzgl. Umsatzsteuer, sofern und soweit diese anfällt. (3) Die Performance des Musterdepots im abgelaufenen Kalendermonat wird berechnet durch den Unterschied des sich in der Währung Euro befindenden Kontostandes des Musterdepots zu Beginn des Börsenhandels am ersten Börsenhandelstag des Kalendermonats am Sitz des Herausgebers und zum Ende des Börsenhandels am letzten Börsenhandelstag des Kalendermonats. In Finanzinstrumente insbesondere in andere Währungen als Euro investiertes Vermögen ( Offene Positionen ) werden bei der Berechnung des Kontostandes des Musterdepots nicht berücksichtigt, auch nicht durch Umrechnung in einen Euro-Betrag unter Zugrundelegung eines Wechselkurses. Sofern dieser Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt als zu Beginn des Börsenhandels am ersten Börsenhandelstag eines Kalendermonats in Kraft tritt, ist als Ausgangswert für den jeweiligen Kalendermonat die Höhe des sich in der Währung Euro befindenden Kontostandes des Musterdepots zu Beginn des Börsenhandels am nächsten Börsenhandelstag des Kalendermonats am Sitz des Herausgebers nach dem Inkrafttreten dieses Vertrags maßgebend; sofern dieser Vertrag zu einem früheren Zeitpunkt als zum Ende des Börsenhandels am letzten Börsenhandelstag des laufenden Kalendermonats endet, ist als Endwert für den jeweiligen Kalendermonat die Höhe des sich in der Währung Euro befindenden Kontostandes des Musterdepots zum Ende des vorangegangenen Börsenhandelstags desselben Kalendermonats am Sitz des Herausgebers vor der Beendigung dieses Vertrages maßgebend. Sollte die Performance des Musterdepots negativ sein, gilt sie für Zwecke der Berechnung der Gegenleistung als EUR 0,00 (in Worten: Euro null). Eine Gegenleistung ist erst wieder geschuldet, sofern und soweit die negative Performance des Musterdepots in einem späteren Kalendermonat ausgeglichen und wieder eine positive Performance erzielt wird ( High Watermark Method ). (4) Die Gegenleistung für einen Kalendermonat wird mit dessen Ablauf fällig. Der Abonnent hat die Gegenleistung innerhalb von 7 Kalendertagen nach Fälligkeit und Übersendung der Rechnung (das Zahlungsziel ) für den abgelaufenen Kalendermonat zu zahlen. Bei Überschreiten des Zahlungsziels kommt der Abonnent in Verzug. Im Verzugsfall wird für die erste nachfolgende Mahnung durch den Herausgeber eine Mahnpauschale in Höhe von EUR 10,00 berechnet, wobei dem Abonnenten der Nachweis gestattet wird, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich

6 - 6 - niedriger als die Pauschale. Die Geltendmachung höherer Verzugsschäden durch den Herausgeber im Verzugsfalle insbesondere für die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe bleibt unberührt. Das Recht zur Kündigung gemäß 9 Absatz 3 lit. a dieses Vertrages bleibt ebenfalls unberührt. (5) Zur Vereinfachung der Zahlungsabwicklung ist der Abonnent verpflichtet, dem Herausgeber die Ermächtigung zum Einzug des Rechnungsbetrages von einem Bankkonto einer Bank im Vertragsgebiet schriftlich zu erteilen, diese Ermächtigung aufrechtzuerhalten und für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen; dem Abonnenten steht es frei, eine einmal erteilte Ermächtigung zu widerrufen, wenn er gleichzeitig die Ermächtigung zum Einzug des Rechnungsbetrages von einem anderen Bankkonto einer Bank im Vertragsgebiet erteilt. (6) Die Kosten für die erforderliche technische Ausstattung, um Zugriff auf die in den Depotnews enthaltenen Informationen zu haben, und für die Nutzung des digitalen Kommunikationsnetzes zum Herunterladen oder Beziehen der Depotnews auf sonstige Weise trägt der Abonnent. 6 Haftung des Herausgebers für die Depotnews (1) Die Depotnews enthalten keine Empfehlungen zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten und richten sich ausschließlich an Personen, die mehr über das Thema Trading und Börse erfahren möchten. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Angemessenheit der im Musterdepot getroffenen Anlageentscheidungen übernommen. (2) Das Haftungsregime betreffend die Depotnews einschließlich eventueller Mängel der Depotnews richtet sich nach dem Dienstvertragsrecht. Hiermit wird die Haftung des Herausgebers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen oder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt ist; die Haftung für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen jeder Vertragspartner bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen rechnen musste. (3) Eine eventuelle verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel der Depotnews ist ausgeschlossen. Ein Mangel gilt als anfänglicher Mangel, wenn er bei Vertragsschluss, bei Erhalt der jeweiligen Depotnews durch den Abonnenten oder zu beiden Zeitpunkten vorhanden gewesen ist. (4) Im Falle von Fehlerkorrekturen der Depotnews scheidet eine Haftung aus, sofern und soweit der Abonnent die Korrektur nicht unverzüglich beachtet. (5) Sonstige Leistungen, wie die Schulung des Abonnenten und technischer Support bei dem Bezug der Depotnews, sind nicht geschuldet. (6) Die Vergütung für den Bezug und die Möglichkeit der Nutzung der Depotnews ist im Haftungsfall bei der Schadensberechnung in Abzug zu bringen.

7 - 7-7 Pflichten des Abonnenten (1) Der Abonnent hat sicherzustellen, dass die Depotnews nicht in gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstoßender Weise verwendet werden, insbesondere nicht zu Zwecken der Geldwäsche oder zu terroristischen oder sonstigen strafbaren Zwecken. (2) Für die Einhaltung der allgemeinen Vorschriften bei der Benutzung der Depotnews, insbesondere die Einhaltung der steuerlichen und kapitalmarktrechtlichen Pflichten und Beschränkungen, ist der Abonnent allein verantwortlich. (3) Der Abonnent ist verpflichtet, jede Änderung seines Namens, seiner Anschrift, seiner -Adresse oder seiner sonstigen Kontaktangaben dem Herausgeber unverzüglich mitzuteilen. (4) Verletzt der Abonnent rechtswidrig seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag auch außerhalb dieses 7, ist der Abonnent dem Herausgeber zum Schadensersatz verpflichtet, es sei denn, dass der Abonnent nicht vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. (5) Hat der Herausgeber Anhaltspunkte, die es für möglich erscheinen lassen, dass der Abonnent seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag auch außerhalb dieses 7 verletzt, ist der Abonnent dem Herausgeber zur Auskunft und zur Vorlage von Nachweisen verpflichtet. 8 Höhere Gewalt Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen: a) von der Partei nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung; b) Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo; c) über sechs Wochen andauernder und von der Partei nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf; d) nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets. 9 Laufzeit; Kündigung (1) Dieser Vertrag hat eine Laufzeit bis zum Ende des Kalendermonats, das auf den laufenden Kalendermonat folgt. Er verlängert sich stillschweigend um einen Kalendermonat, wenn er nicht bis zum 15. Kalendertag (dieser Tag eingeschlossen) des Kalendermonats, an dessen Ende die Laufzeit endet, zum Ende der Laufzeit gekündigt worden ist. (2) Der Herausgeber hat das Recht, diesen Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn er sich unter Ausübung seines freien Ermessens dazu entschließt, die Zurverfügungstellung der Depotnews für alle Abonnenten einzustellen. (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

8 - 8 - a) sich der Abonnent mit der Zahlung der Vergütung für einen Kalendermonat vollständig oder für mehr als einen Kalendermonat teilweise im Verzug befindet; b) der Verdacht des Betrugs, Missbrauchs, einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat auf Seiten des Abonnenten im Zusammenhang mit den Depotnews vorliegt; sollte sich nachträglich herausstellen, dass der Verdacht nicht begründet war, scheidet eine Schadensersatzpflicht aus, es sei denn es liegt Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf Seiten des Herausgebers vor, wobei die Haftung für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf den vertragstypischen Schaden begrenzt ist, mit dessen Entstehen jeder Vertragspartner bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen rechnen musste. (4) Mit Wirksamwerden der Kündigung ist der Abonnent verpflichtet, die Depotnews einschließlich aller berechtigt oder unberechtigt abgeänderter und bearbeiteter Fassungen desselben sowie alle Kopien und Teilkopien der Depotnews an den Herausgeber herauszugeben. Anstelle einer Herausgabe der Depotnews an den Herausgeber kann die Vernichtung oder vollständige Löschung der Depotnews treten, die der Abonnent dem Herausgeber schriftlich oder in Textform ( 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs) zu bestätigen hat. Bei Depotnews, die auf maschinenlesbaren Trägern des Abonnenten aufgezeichnet sind, tritt anstelle der Herausgabe in jedem Fall die vollständige Löschung der Aufzeichnung. 10 Schlussbestimmungen (1) Der Abonnent darf seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher oder in Textform ( 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs) erteilter Einwilligung des Herausgebers abtreten. (2) Eine Aufrechnung gegenüber der Vergütung ist dem Abonnenten nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung möglich. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung haben die Parteien eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung zu vereinbaren, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke. (4) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schrift- oder Textform ( 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für Änderungen dieses Absatzes. (5) Die Überschriften in diesem Vertrag dienen nur der einfacheren Lesbarkeit und sind bei der Auslegung des Vertrages nicht zu berücksichtigen. (6) Dieser Vertrag richtet sich an Abonnenten mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland und unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Sofern der Abonnenten eine natürliche Person ist, der dieser Vertrag nicht ihrer beruf-

9 - 9 - lichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, und in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union außerhalb der Bundesrepublik Deutschland seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegt dieser Vertrag ebenfalls dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsrechts und des UN- Kaufrechts (CISG), es sei denn, dass der Herausgeber seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in dem Staat ausübt, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder eine solche Tätigkeit auf irgend einer Weise auf diesen Staat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet. (7) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Herausgebers, sofern der Abonnent Kaufmann ist, der Abonnent seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Abonnenten im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. (Ort, Datum) (Ort, Datum) (Trader IQ Technologies GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Andrei Anissimov) (Abonnent)

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