Einleitung von Oberflächenwasser der befestigten Flächen des Neubaugebietes Daxerau, Flurnummern 524, 525/1 Gemarkung Hochberg, in das Grundwasser

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1 Einleitung von Oberflächenwasser der befestigten Flächen des Neubaugebietes Daxerau, Flurnummern 524, 525/1 Gemarkung Hochberg, in das Grundwasser Antrag auf Erteilung einer beschränkten Erlaubnis gemäß Art. 15 BayWG für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Erläuterungsbericht vom Antragssteller: Chiemgau Concept GmbH & Co. KG Äußere Rosenheimer Str Traunstein Stadt: Traunstein Landkreis: Traunstein Projekt-Nr Verfasser: aquasoli Ingenieurbüro Inh. Bernhard Unterreitmeier Haunertinger Str. 1a Siegsdorf

2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Vorhabensträger 1 2 Zweck des Vorhabens 1 3 Bestehende Verhältnisse Allgemein Projektgebiet Geotechnische Verhältnisse Grundwasser, hydrogeologische Verhältnisse Hydrologische Daten 3 4 Art und Umfang des Vorhabens Allgemein 4 5 Bemessung der Entwässerungseinrichtung nach DWA-A Entwässerungskonzept Eingangswerte Entwässerung Kreisstraße TS Mulden Erschließungsstraße mit Notüberlauf Rigole und Mulde Gebäudetyp B13 - Nord Rigole und Mulde Gebäudetyp B13 - Süd Rigole Gebäudetyp B Rigole Gebäudetyp B Rigole Gebäudetyp B Rigole Gebäudetyp B Rigole Haus Gebäudetyp B2 bis B Rigole Gebäudetyp B Rigole Gebäudetyp B8 und B Bewertung des Regenabflusses nach DWA-M Qualitative belastung für die Ableitung in das Grundwasser Einstufung der Einflüsse aus der Luft Verschmutzung der Oberflächen Überprüfung der Notwendigkeit einer Regenwasserbehandlung Wirkung der Regenwasserbehandlung 16 I

3 6.2 Qualitative belastung für die Ableitung in den Röthelbach Einstufung der Einflüsse aus der Luft Verschmutzung der Oberflächen Überprüfung der Notwendigkeit einer Regenwasserbehandlung Hydraulische belastung Emissionsprinzip Imissionsprinzip Überprüfung eines erforderlichen Rückhaltevolumens nach DWA-A Überprüfung der Überschreitung des maximalen Abflusses 21 7 Auswirkung des Vorhabens 22 8 Rechtsverhältnisse 22 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1 Lageplanauszug Bayerische Vermessungsverwaltung... 2 Abbildung 2 Bebauungsplan Daxerau... 4 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1 Niederschlagsdaten nach KOSTRA-Atlas (DWD, Stand 2000) für Traunstein... 3 Tabelle 2 belastung Bereich PKW-Stellplätze und Straßenfläche KR TS Tabelle 3 belastung Bereich PKW-Stellplätze und Erschließungsstraße im Neubaugebiet Tabelle 4 Wirkung der Regenwasserbehandlung Bereich PKW-Stellplätze und Straßenfläche KR TS 2916 Tabelle 5 Wirkung der Regenwasserbehandlung Bereich PKW-Stellplätze und Erschließungsstraße im Neubaugebiet Tabelle 6 Ermittlung des maßgebenden Drosselabflusses II

4 1 Vorhabensträger Vorhaben Bebauung Daxerau Vorhabensträger Chiemgau Concept GmbH & Co. KG Äußere Rosenheimer Str Traunstein 2 Zweck des Vorhabens Die Chiemgau Concept GmbH & Co. KG plant die Neubebauung der Grundstücke mit den Flur- Nr. 524 und 525/1, Gemeinde Traunstein, Gemarkung Hochberg. Hierfür soll die Bestandsbebauung abgerissen werden. 3 Bestehende Verhältnisse 3.1 Allgemein Das Baufeld befindet sich in Traunstein, Ortsteil Daxerau, auf den Grundstücken mit der Flur- Nr. 524 und 525/1. Die Grundstücke sind derzeit mit einem überdachten Tennis- und Squashcenter, sowie sechs Sandtennisplätzen und einer Minigolfanlage bebaut. Das Gelände ist annähernd eben und wird auf der Nord- und Ostseite von einer ca. 1,0 bis 4,0 m hohen Böschung zur angrenzenden Kreisstraße TS 29 begrenzt. 3.2 Projektgebiet Der Ortsteil Daxerau befindet sich ~ 1,0 km südlich von Traunstein und ist über die B306 und die TS 29 zu erreichen. Seite 1 von 22

5 Abbildung 1 Lageplanauszug Bayerische Vermessungsverwaltung 3.3 Geotechnische Verhältnisse Für die geplante Maßnahme wurden insgesamt zwei Bodengutachten durch das Ingenieurbüro Bernd Gebauer erstellt. Das erste Gutachten, vom , beschreibt die geotechnische Situation im Bereich der geplanten Neubauten. Das zweite Gutachten, vom beschreibt die möglichen Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse im Bereich der geplanten Neubauten. Zusammenfassend können die Böden im Baufeld folgendermaßen eingeteilt werden: Oberboden kiesige Auffüllböden bindige Auffüllungen Aueablagerungen Torf (Zwischenlagen) Quartäre Kiese / Flussschotter Tertiärmergel (Flinz) Seite 2 von 22

6 3.4 Grundwasser, hydrogeologische Verhältnisse Je nach Tiefenlage der Schichtgrenzen der Auelehme / Flussschotter und Grundwasserstand, liegt das Grundwasser zum Teil als gespannter Grundwasserspiegel vor. Bei den in einigen Schürfen festgestellten Schichtwasserhorizonten, handelt es sich um Stauwasserbildungen an der Schichtgrenze der kiesigen Auffüllungen zu den gering durchlässigen Aueablagerungen. Aus dem nördlich und westlich angrenzenden Gelände liegen von der Hochwasserfreilegung Traunstein Süd von mehreren Grundwasserbeobachtungspegeln Messreihen seit 2008 vor. Dabei wurde in der unmittelbar nördlich gelegen Messstelle Freibad im Juni 2013 ein Grundwasserhöchststand von 584,76 münn gemessen. Bei den Baugrunduntersuchungen am stellte sich ein Grundwasserpegel von 582,30 münn ein. 3.5 Hydrologische Daten Die Niederschlagsdaten als Eingangswerte für die Bemessung der Entwässerungsanlagen wurden dem KOSTRA Atlas des Deutschen Wetterdienstes (DWD; Stand 2000) entnommen. Niederschlagshöhen und spenden für Traunstein Zeitspanne:: Januar Dezember Rasterfeld: Spalte 59, Zeile 96 Die Niederschlagswerte des KOSTRA-Atlas sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Tabelle 1 Niederschlagsdaten nach KOSTRA-Atlas (DWD, Stand 2000) für Traunstein Seite 3 von 22

7 4 Art und Umfang des Vorhabens 4.1 Allgemein Die Planung sieht die Herstellung eines allgemeinen Wohngebietes mit Erschließungsstraße vor. Abbildung 2 Bebauungsplan Daxerau Seite 4 von 22

8 5 Bemessung der Entwässerungseinrichtung nach DWA-A Entwässerungskonzept Die Ableitung des Oberflächenwassers aus dem geplanten Baugebiet soll über Rohrrigolen, Mulden und zwei Sammel- und Transportleitungen (DN 300 bis DN 500) realisiert werden. An die beiden Sammel- und Transportleitungen sind die Notüberläufe der Entwässerungsmulden und des bestehenden Entwässerungsgrabens angeschlossen. Die beiden Leitungen werden nordwestlich des Baugebietes in einem Schacht zusammengeführt. Von dort wird das Oberflächenwasser mit einer Rohrleitung DN 500 unter der Kreisstraße TS 29 durchgeführt und an den Düker des Entwässerungsgrabens, welcher in nordöstlicher Richtung, parallel zur TS 29 verläuft, eingeleitet. Die Stellplätze entlang der Kreisstraße TS29, sowie die Straßenfläche der Kreisstraße werden über eine parallel zur Kreisstraße verlaufende humusierte und begrünte Mulde mit Notüberlaufschächten entwässert. Da die Muldenflächen nicht ausreichen, um 0,5-jährliche Niederschlagsereignisse in das Grundwasser abzuleiten, wird die Entwässerung zusätzlich über Muldeneinlaufschächte mit einer angeschlossen Sammel- und Transportleitung mit Absetzschacht direkt in den Röthelbach realisiert. Die Dachflächen der Gebäude sollen dezentral über Rohrrigolen und vorgeschalteten Absetzschächten entwässert werden. Die bituminös befestigte Erschließungsstraße im geplanten Baufeld entwässert über eine nördlich zur Straße parallel verlaufende humusierte und begrünte Mulde mit Notüberlaufschächten. 5.2 Eingangswerte Die unter den Aueablagerungen anstehenden postglazialen Kiese weisen eine gute Sickerfähigkeit mit einem mittleren Sickerbeiwert von K s = 6 * 10-4 m/s auf. Da die Rigolen weitestgehend in Auffüllungen bzw. Aueablagerungen mit geringer Sickerleistung einbinden, sind die Rigolenkörper Bereichsweise mit den postglazialen Kiesen durch Bodenaustauschmaßnahmen hydraulisch zu verbinden. Dies wurde bei der Bemessung der Rigolen bereits berücksichtigt. Für die Bemessung der humusierten und begrünten Mulden wurde ein Kf-Wert von 5 * 10-5 m/s zugrunde gelegt. Bei den Entwässerungsmulden entlang der Straßen, wird der Mindestabstand von 1,0 m zwischen Sohle Entwässerungseinrichtung und MHGW = 584,50 münn, eingehalten. Da über die Rigolen ausschließlich Oberflächenwasser von sehr gering belasteten Flächen versickert wird, konnte der Mindestabstand zwischen Rigolensohle und MHGW, nach Rücksprache mit dem WWA Traunstein, auf 0,70 m reduziert werden. Dieser Mindestabstand wird bei jeder Rigole eingehalten. Seite 5 von 22

9 Zur Ermittlung der reduzierten angeschlossenen undurchlässigen Fläche A u für die Dimensionierung einer Anlage zur Oberflächenwasserbeseitigung wurden folgende mittlere Abflussbeiwerte ψ m nach ATV-DVWK-A 117 und ATV-DVWK-M 153 ermittelt: Straßen, Wege und Plätze, Asphalt: 0,90 Erschließungswege / Terrasse, Pflaster mit dichten Fugen 0,75 Parkfläche Pflaster mit offenen Fugen: 0,40 Schrägdach, Ziegel: 0,90 Flachdach Carport/Garage: 0,90 Dachterrasse/Balkone: 0,85 Zusammenstellung der angeschlossenen undurchlässigen Flächen A u Gebäudetyp B2 bis B5 Hauptdachfläche: 10,20 m * 26,94 m = 275 m² * 0,90 = 248 m² * 4 Stck = 992 m² Dachfläche (Vorsprung): 2,54 m * 24,44 m = 62 m² * 0,90 = 56 m² * 4 Stck = 224 m² Dachterrasse: 80 m² * 0,85 = 68 m² * 4 Stck = 272 m² Balkone: 8 * 4,40 m * 2,50 m = 88 m² * 0,85 = 75 m² * 4 Stck = 300 m² Gesamt: m² Gebäudetyp B1 Hauptdachfläche: 10,20 m * 20,07 m = 205 m² * 0,90 = 185 m² Dachfläche (Vorsprung): 2,54 m * 17,57 m = 45 m² * 0,90 = 40 m² Dachterrasse: 57 m² * 0,85 = 49 m² Balkone: 3 * 4,40 m * 2,50 m = 33 m² * 0,85 = 28 m² Gesamt: 302 m² Gebäudetyp B7 und B10 Hauptdachfläche: 12,40 m * 11,24 m = 139 m² * 0,90 = 125 m² * 2 Stck = 250 m² Hauptdachfläche: 11,00 m * 9,25 m = 102 m² * 0,90 = 92 m² * 2 Stck = 184 m² Dachterrasse: 133 m² * 0,85 = 113 m² * 2 Stck = 226 m² Balkone: 4 * 3,20 m * 2,80 m = 36 m² * 0,85 = 31 m² * 2 Stck = 62 m² Balkone: 4 * 3,20 m * 2,40 m = 31 m² * 0,85 = 27 m² * 2 Stck = 54 m² Gesamt: 776 m² Seite 6 von 22

10 Gebäudetyp B8 und B9 Hauptdachfläche: 12,60 m * 16,07 m = 202 m² * 0,90 = 182 m² * 2 Stck = 364 m² Dachterrasse: 94 m² * 0,85 = 80 m² * 2 Stck = 160 m² Balkone: 4 * 4,10 m * 2,90 m = 48 m² * 0,85 = 41 m² * 2 Stck = 82 m² Balkone: 2 * 4,10 m * 2,50 m = 21 m² * 0,85 = 18 m² * 2 Stck = 36 m² Gesamt: 642 m² Gebäudetyp B11 und B12 Hauptdachfläche: 12,60 m * 16,07 m = 202 m² * 0,90 = 182 m² * 2 Stck = 364 m² Dachterrasse: 94 m² * 0,85 = 80 m² * 2 Stck = 160 m² Balkone: 4,10 m * 2,90 m = 12 m² * 0,85 = 10 m² * 2 Stck = 20 m² Balkone: 4,10 m * 2,50 m = 11 m² * 0,85 = 10 m² * 2 Stck = 20 m² Gesamt: 564 m² Gebäudetyp B13 Hauptdachfläche: 2 * 7,60m * 6,00 m = 91 m² * 0,90 = 82 m² * 10 Stck = 820 m² Carport/Garage: 3,00 m * 6,00 m = 18 m² * 0,90 = 16 m² * 10 Stck = 160 m² Gesamt: 980 m² Seite 7 von 22

11 Straßen-, Gehweg- und Stellplatzflächen Erschließungsstraße m² * 0,90 = m² Kreisstraße TS m² * 0,90 = m² Stellplätze entlang KR TS 29 (18-20 und 29-41: Drainpflaster) 185 m² * 0,40 = 74 m² Stellplätze Gebäudetyp B m² * 0,50 = 170 m² Stellplätze innerhalb Baugebiet (Drainpflaster) 240 m² * 0,40 = 96 m² Erschließungsweg (Gebäudetyp B1 bis B5) 370 m² * 0,75 = 278 m² Erschließungsweg (Gebäudetyp B8 bis B9) 180 m² * 0,75 = 135 m² Erschließung Lechner Schotterrasen 170 m² * 0,30 = 51 m² Erschließungsweg (Gebäudetyp B10) 38 m² * 0,75 = 29 m² Entwässerung Kreisstraße TS29 Da die zur Verfügung stehenden Muldenflächen nicht ausreichen, um Niederschlagsereignisse mit einer Wiederkehrzeit von 0,5 Jahren komplett in das Grundwasser abzuleiten, sind zusätzlich Muldeneinlaufschächte geplant. An die Schächte ist eine Sammel- und Transportleitung DN 300 angeschlossen, welche über einen vorgeschalteten Absetzschacht direkt in den Röthelbach entwässert Mulden Erschließungsstraße mit Notüberlauf Angeschlossene Flächen: Erschließungsstraße m² Stellplätze Baugebiet 96 m² Gesamt: m² Unter Berücksichtigung der angeschlossenen undurchlässigen Flächen ergibt sich für ein 2 jährliches Niederschlagsereignis bei einer 240 m² großen Muldenfläche, ein erforderliches Speichervolumen der Mulde von 36,8 m³ mit einer mittleren Einstauhöhe von 0,15 m und einer Entleerungszeit von 1,71 h. Seite 8 von 22

12 5.2.3 Rigole und Mulde Gebäudetyp B13 - Nord Angeschlossene undurchlässige Flächen: Dachflächen 410 m² Stellplätze 85 m² Garagen/Carport 80 m² Gesamt: 575 m² Rigole Unter Berücksichtigung der angeschlossenen undurchlässigen Flächen ergibt sich für ein 5 jährliches Niederschlagsereignis, bei einer 0,65 m hohen und 1,50 m breiten Rigole, eine erforderliche Rigolenlänge von insgesamt 15,90 m. Das effektive Rigolenspeichervolumen beträgt 5,70 m³. Der Wasseraustritt der Rigolenzuleitung erfolgt über ein Sickerrohr DN 200, geschlitzte Wasseraustrittsfläche 150 cm²/m. Mulde Die Stellplatzflächen der Gebäudetypen B13 Nord und B13 Süd, werden über humusierte und begrünte Mulden entwässert Rigole und Mulde Gebäudetyp B13 - Süd Angeschlossene undurchlässige Flächen: Dachflächen 410 m² Stellplätze 85 m² Garagen/Carport 80 m² Gesamt: 575 m² Rigole Unter Berücksichtigung der angeschlossenen undurchlässigen Flächen ergibt sich für ein 5 jährliches Niederschlagsereignis, bei einer 0,65 m hohen und 1,50 m breiten Rigole, eine erforderliche Rigolenlänge von insgesamt 15,90 m. Das effektive Rigolenspeichervolumen beträgt 5,70 m³. Der Wasseraustritt der Rigolenzuleitung erfolgt über ein Sickerrohr DN 200, geschlitzte Wasseraustrittsfläche 150 cm²/m. Seite 9 von 22

13 Mulde Die Stellplatzflächen der Gebäudetypen B13 Nord und B13 Süd, werden über humusierte und begrünte Mulden entwässert Rigole Gebäudetyp B12 Angeschlossene undurchlässige Flächen: Hauptdachfläche: 182 m² Dachterrasse: 80 m² Balkone: 20 m² Gesamt: 282 m² Unter Berücksichtigung der angeschlossenen undurchlässigen Flächen ergibt sich für ein 5 jährliches Niederschlagsereignis, bei einer 0,65 m hohen und 1,25 m breiten Rigole, eine erforderliche Rigolenlänge von 10,7 m. Das effektive Rigolenspeichervolumen beträgt 3,3 m³. Der Wasseraustritt der Rigolenzuleitung erfolgt über ein Sickerrohr DN 200, geschlitzte Wasseraustrittsfläche 150 cm²/m Rigole Gebäudetyp B11 Angeschlossene undurchlässige Flächen: Hauptdachfläche: 182 m² Dachterrasse: 80 m² Balkone: 20 m² Gesamt: 282 m² Unter Berücksichtigung der angeschlossenen undurchlässigen Flächen ergibt sich für ein 5 jährliches Niederschlagsereignis, bei einer 0,65 m hohen und 1,25 m breiten Rigole, eine erforderliche Rigolenlänge von 10,7 m. Das effektive Rigolenspeichervolumen beträgt 3,3 m³. Der Wasseraustritt der Rigolenzuleitung erfolgt über ein Sickerrohr DN 200, geschlitzte Wasseraustrittsfläche 150 cm²/m. Seite 10 von 22

14 5.2.7 Rigole Gebäudetyp B10 Angeschlossene undurchlässige Flächen: Dachflächen 217 m² Dachterrasse 113 m² Balkone 58 m² Gesamt: 388 m² Unter Berücksichtigung der angeschlossenen undurchlässigen Flächen ergibt sich für ein 5 jährliches Niederschlagsereignis, bei einer 0,65 m hohen und 2,50 m breiten Rigole, eine erforderliche Rigolenlänge von 7,90 m. Das effektive Rigolenspeichervolumen beträgt 4,7 m³. Der Wasseraustritt der Rigolenzuleitung erfolgt über ein Sickerrohr DN 200, geschlitzte Wasseraustrittsfläche 150 cm²/m Rigole Gebäudetyp B7 Angeschlossene undurchlässige Flächen: Hauptdachfläche: 217 m² Dachterrasse: 113 m² Balkone: 58 m² Gesamt: 388 m² Unter Berücksichtigung der angeschlossenen undurchlässigen Flächen ergibt sich für ein 5 jährliches Niederschlagsereignis, bei einer 1,0 m hohen und 1,50 m breiten Rigole, eine erforderliche Rigolenlänge von 9,50 m. Das effektive Rigolenspeichervolumen beträgt 5,40 m³. Der Wasseraustritt der Rigolenzuleitung erfolgt über ein Sickerrohr DN 200, geschlitzte Wasseraustrittsfläche 150 cm²/m. Seite 11 von 22

15 5.2.9 Rigole Haus Gebäudetyp B2 bis B5 Angeschlossene undurchlässige Flächen je Gebäude: Dachflächen 248 m² Dachfläche (Vorsprung) 56 m² Dachterrasse 68 m² Balkone 75 m² Gesamt: 447 m² Unter Berücksichtigung der angeschlossenen undurchlässigen Flächen ergibt sich für ein 5 jährliches Niederschlagsereignis, bei einer 1,0 m hohen und 2,50 m breiten Rigole, eine erforderliche Rigolenlänge je Gebäudetyp von 7,10 m. Das effektive Rigolenspeichervolumen beträgt 6,30 m³. Der Wasseraustritt der Rigolenzuleitung erfolgt über ein Sickerrohr DN 200, geschlitzte Wasseraustrittsfläche 150 cm²/m Rigole Gebäudetyp B1 Angeschlossene undurchlässige Flächen: Dachflächen 185 m² Dachfläche (Vorsprung) 40 m² Dachterrasse 49 m² Balkone 28 m² Gesamt: 302 m² Unter Berücksichtigung der angeschlossenen undurchlässigen Flächen ergibt sich für ein 5 jährliches Niederschlagsereignis, bei einer 0,8 m hohen und 2,50 m breiten Rigole, eine erforderliche Rigolenlänge von 5,5 m. Das effektive Rigolenspeichervolumen beträgt 4,0 m³. Der Wasseraustritt der Rigolenzuleitung erfolgt über ein Sickerrohr DN 200, geschlitzte Wasseraustrittsfläche 150 cm²/m. Seite 12 von 22

16 Rigole Gebäudetyp B8 und B9 Angeschlossene undurchlässige Flächen je Gebäude: Hauptdachfläche: 182 m² Dachterrasse: 80 m² Balkone: 59 m² Gesamt: 321m² Unter Berücksichtigung der angeschlossenen undurchlässigen Flächen ergibt sich für ein 5 jährliches Niederschlagsereignis, bei einer 0,9 m hohen und 2,50 m breiten Rigole, eine erforderliche Rigolenlänge je Gebäude von 5,4 m. Das effektive Rigolenspeichervolumen beträgt 4,4 m³. Der Wasseraustritt der Rigolenzuleitung erfolgt über ein Sickerrohr DN 200, geschlitzte Wasseraustrittsfläche 150 cm²/m. Die Erschließungswege entlang der Gebäudetypen B1 bis B5, B8 bis B9, sowie bei den Gebäudetypen B7 und B10 werden direkt in die anstehenden Grünflächen breitflächig entwässert. 6 Bewertung des Regenabflusses nach DWA-M 153 Der anfallende Regenabfluss wurde unter Berücksichtigung der qualitativen und hydraulischen belastung hin untersucht. 6.1 Qualitative belastung für die Ableitung in das Grundwasser Die Bewertung des Regenabflusses wurde nach den 4 Bewertungskriterien des Merkblattes DWA-M 153 durchgeführt. Einstufung der Einflüsse aus der Luft Verschmutzung der Oberflächen Wirkung der Regenwasserbehandlung Einstufung der Das anfallende Oberflächenwasser soll dem Grundwasser, außerhalb von Trinkwassereinzugsgebieten, zugeführt werden. Seite 13 von 22

17 Nach Tabelle A.1a DWA-M 153 ergibt sich für den Typ G12: 10 punkte Einflüsse aus der Luft Da es sich bei dem Baugebiet um ein Siedlungsbereich mit relativ geringem Verkehrsaufkommen handelt, ist dementsprechend eine geringe Luftverschmutzung zu erwarten Nach Tabelle A.2 DWA-M 153 ergibt das für den Typ L1: 1 Bewertungspunkt Verschmutzung der Oberflächen Die Dach-, Balkon und Terrassenflächen im Wohngebiet können mit einer geringen Belastung aus der Fläche bewertet werden. Eine Dacheindeckung mit Kupfer, Blei oder Zink ist nicht vorgesehen. Nach Tabelle A.3 DWA-M 153 ergibt das für den Typ F2: 8 Bewertungspunkte Die Erschließungsstraße, sowie die Gehwege und PKW-Stellplätze können ebenfalls mit einer geringen Belastung aus der Fläche bewertet werden. Nach Tabelle A.3 DWA-M 153 ergibt das für den Typ F3: 12 Bewertungspunkte Die Belastung des Oberflächenwassers von der Straßenfläche der Kreisstraße TS 29 wurde als mittel bewertet. Nach Tabelle A.3 DWA-M 153 ergibt das für den Typ F4: 19 Bewertungspunkte Überprüfung der Notwendigkeit einer Regenwasserbehandlung Nach dem Bewertungsverfahren des Merkblattes DWA-M 153, ist keine weitere Regenwasserbehandlung erforderlich, wenn: B = Abflussbelastung G = punkte Seite 14 von 22

18 a) PKW-Stellplätze entlang der KR TS 29 und Straßenfläche KR TS 29 Tabelle 2 belastung Bereich PKW-Stellplätze und Straßenfläche KR TS 29 typ (Tabellen A.1a und A.1b) Typ punkte G Grundwasser, außerhalb von Trinkwassereinzugsgebieten G12 G = 10 Fläche Flächenanteil f i (Abschnitt 4) Luft L i (Tabelle A.2) Flächen F i (Tabelle A.3) Abflussbelastung B i f i A U,i Typ Punkte Typ Punkte B i = f i * (L i + F i ) PKW Stellplätze 0,06 0,0074 L1 1 F3 12 0,75 KR TS 29 0,94 0,1215 L1 1 F ,85 Σ = 1,00 0,1289 Abflussbelastung B = Σ B i : B = 19,60 Da die Abflussbelastungen größer sind, als die zulässigen punkte, ist eine Behandlung des Oberflächenwassers für den Bereich der PKW Stellplätze und der Kreisstraße erforderlich. b) PKW-Stellplätze und Erschließungsstraße im Neubaugebiet Tabelle 3 belastung Bereich PKW-Stellplätze und Erschließungsstraße im Neubaugebiet typ (Tabellen A.1a und A.1b) Typ punkte G Grundwasser, außerhalb von Trinkwassereinzugsgebieten G12 G = 10 Fläche Flächenanteil f i (Abschnitt 4) Luft L i (Tabelle A.2) Flächen F i (Tabelle A.3) Abflussbelastung B i f i A U,i Typ Punkte Typ Punkte B i = f i * (L i + F i ) PKW Stellplätze 0,16 0,0266 L1 1 F3 12 2,09 Erschließungsstraße 0,84 0,139 L1 1 F ,91 Σ = 1,00 0,1656 Abflussbelastung B = Σ B i : B = 13,00 Da die Abflussbelastungen größer sind, als die zulässigen punkte, ist eine Behandlung des Oberflächenwassers für den Bereich der PKW Stellplätze und Erschließungsstraße erforderlich. Seite 15 von 22

19 Das Oberflächenwasser der Dachflächen, Balkone und Dachterrassen ist so gering belastet, dass eine Behandlung vor Einleitung in das Grundwasser nicht erforderlich ist. Davon unabhängig sind den Entwässerungseinrichtungen zusätzlich Absetzschächte vorgeschaltet Wirkung der Regenwasserbehandlung Die Versickerung in der Mulde erfolgt über eine 20 cm stake bewachsene Oberbodenschicht. a) PKW-Stellplätze entlang der KR TS 29 und Straßenfläche KR TS 29 Tabelle 4 Wirkung der Regenwasserbehandlung Bereich PKW-Stellplätze und Straßenfläche KR TS 29 typ (Tabellen A.1a und A.1b) Typ punkte G Grundwasser, außerhalb von Trinkwassereinzugsgebieten G12 G = 10 Fläche Flächenanteil f i (Abschnitt 4) Luft L i (Tabelle A.2) Flächen F i (Tabelle A.3) Abflussbelastung B i f i A U,i Typ Punkte Typ Punkte B i = f i * (L i + F i ) PKW Stellplätze 0,06 0,0074 L1 1 F3 12 0,75 KR TS 29 0,94 0,1215 L1 1 F ,85 Σ = 1,00 0,1289 Abflussbelastung B = Σ B i : B = 19,60 Keine Regenwasserbehandlung erforderlich, wenn B G Maximal zulässiger Durchgangswert D max = G / B: D max = 0,51 vorgesehene Behandlungsmaßnahmen A.4, A.4b und A.4c) (Tabellen Typ Durchgangswerte D i Versickerung durch 20 cm Oberboden Durchgangswert D = Produkt aller Di (Abschnitt 6.2.2): D2b 0,35 D = 0,35 Emissionswert E = B * D: E = 6,86 Seite 16 von 22

20 b) PKW-Stellplätze und Erschließungsstraße im Neubaugebiet Tabelle 5 Wirkung der Regenwasserbehandlung Bereich PKW-Stellplätze und Erschließungsstraße im Neubaugebiet typ (Tabellen A.1a und A.1b) Typ punkte G Grundwasser, außerhalb von Trinkwassereinzugsgebieten G12 G = 10 Fläche Flächenanteil f i (Abschnitt 4) Luft L i (Tabelle A.2) Flächen F i (Tabelle A.3) Abflussbelastung B i f i A U,i Typ Punkte Typ Punkte B i = f i * (L i + F i ) PKW Stellplätze 0,16 0,0266 L1 1 F3 12 2,09 Erschließungsstraße 0,84 0,139 L1 1 F ,91 Σ = 1,00 0,1656 Abflussbelastung B = Σ B i : B = 13,00 Keine Regenwasserbehandlung erforderlich, wenn B G Maximal zulässiger Durchgangswert D max = G / B: D max = 0,77 vorgesehene Behandlungsmaßnahmen A.4b und A.4c) (Tabellen A.4, Typ Durchgangswerte D i Versickerung durch 20 cm bewachsenen Oberboden Durchgangswert D = Produkt aller Di (Abschnitt 6.2.2): D2c 0,60 D = 0,60 Emissionswert E = B * D: E = 7,80 Unter Berücksichtigung der Versickerung durch die belebte Oberbodenzone, ist die Behandlungsmaßnahme zur schadfreien Einleitung des Oberflächenwassers in das Grundwasser ausreichend. Seite 17 von 22

21 6.2 Qualitative belastung für die Ableitung in den Röthelbach Die Bewertung des Regenabflusses wurde nach den 4 Bewertungskriterien des Merkblattes DWA-M 153 durchgeführt. Einstufung der Einflüsse aus der Luft Verschmutzung der Oberflächen Wirkung der Regenwasserbehandlung Einstufung der Das anfallende Oberflächenwasser soll dem Röthelbach, außerhalb von Trinkwassereinzugsgebieten, zugeführt werden. Nach Tabelle A.1a DWA-M 153 ergibt sich für den Typ G12: 21 punkte Einflüsse aus der Luft Da es sich bei dem Baugebiet um ein Siedlungsbereich mit relativ geringem Verkehrsaufkommen handelt, ist dementsprechend eine geringe Luftverschmutzung zu erwarten Nach Tabelle A.2 DWA-M 153 ergibt das für den Typ L1: 1 Bewertungspunkt Verschmutzung der Oberflächen Die Belastung des Oberflächenwassers von der Straßenfläche der Kreisstraße TS 29 wurde als mittel bewertet. Nach Tabelle A.3 DWA-M 153 ergibt das für den Typ F4: 19 Bewertungspunkte Überprüfung der Notwendigkeit einer Regenwasserbehandlung Nach dem Bewertungsverfahren des Merkblattes DWA-M 153, ist keine weitere Regenwasserbehandlung erforderlich, wenn: B = Abflussbelastung G = punkte Seite 18 von 22

22 a) PKW-Stellplätze entlang der KR TS 29 und Straßenfläche KR TS 29 typ (Tabellen A.1a und A.1b) Typ punkte G Großer Hügel- und Berglandbach G4 G = 21 Fläche Flächenanteil f i (Abschnitt 4) Luft L i (Tabelle A.2) Flächen F i (Tabelle A.3) Abflussbelastung B i f i A U,i Typ Punkte Typ Punkte B i = f i * (L i + F i ) PKW Stellplätze 0,06 0,0074 L1 1 F3 12 0,75 KR TS 29 0,94 0,1215 L1 1 F ,85 Σ = 1,00 0,1289 Abflussbelastung B = Σ B i : B = 19,60 Da die Abflussbelastungen geringer sind, als die zulässigen punkte, ist eine Behandlung des Oberflächenwassers für den Bereich der PKW Stellplätze und der Kreisstraße nicht erforderlich. Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein schlägt dennoch die Herstellung eines Absetzschachtes DN 1500 vor der Einleitung in den Röthelbach vor. 6.3 Hydraulische belastung In Anlehnung an das Merkblatt DWA-M 153 wurde der maßgebende Drosselabfluss, der in den Röthelbach eingeleitet werden darf, durch den Vergleich des Emissionsprinzips und des Imissionsprinzips ermittelt Emissionsprinzip Der Röthelbach ist als großer Hügel- und Berglandbach einzuordnen. Die zulässige Regenabflussspende q R beträgt nach DWA-M 153, Tabelle 3: q R = 240 l/(s*ha) Seite 19 von 22

23 6.3.2 Imissionsprinzip Die mittlere Wasserspiegelbreite des Röthelbachs im Bereich der Einleitung beträgt ~ 2,5 m. Die mittlere Wassertiefe wurde mit ~ 0,15 m ermittelt. Die Fließgeschwindigkeit beträgt ~ 0,5 m/s. MQ = 2,5 m * 0,15 m * 0,5 m/s = 0,188 m³/s Die Sohle des Röthelbachs ist kiesig/steinig ausgebildet. Der dimensionslose Einleitungswert e w wird entsprechend des Merkblatts DWA-M 153 Tab. 4 mit 5 angegeben. Dadurch ergibt sich ein maximaler Drosselabfluß Q Dr, max von: Q Dr, max = e w * MQ * 1000 in l/s = 5 * 0,188 m³/s * 1000 = 937,50 l/s Tabelle 6 Ermittlung des maßgebenden Drosselabflusses daten mittlere Wasserspiegelbreite b: mittlere Wassertiefe h: mittlere Fließgeschwindigkeit v: 2,50 m errechneter Mittelwasserabf 0,188 m³/s 0,15 m bekannter Mittelwasserab m³/s 0,50 m/s 1-jährlicher Hochwasserab m³/s Entwässerungsflächen nach DWA-A138 Fläche Art der Befestigung A E,i [m²] Ψ m A U,i [m²] Kreisstraße Asphalt , Parkflächen Drainpflaster 185 0,40 Σ = Emisionsprinzip Imisionsprinzip Regenabflussspende q R : 240 l(s*ha) Einleitungswert e W: 5 Drosselabfluss Q Dr : 30,94 l/s Drosselabflus Q Dr,max 937,50 l/s Maßgebender Drosselabfluss ist QDr: = 30,94 l/s Für den Nachweis eines eventuell erforderlichen Rückhaltevolumens ist der Drosselabfluss von 30,94 l/s maßgebend. Seite 20 von 22

24 6.3.3 Überprüfung eines erforderlichen Rückhaltevolumens nach DWA-A 117 Die Überprüfung des evtl. erforderlichen Rückhaltevolumens wurde mit dem Programm DWA-A 117 durchgeführt. Da das erforderliche Rückhaltevolumen von 1,0 m³ unter der Bagatellgrenze von 10 m³ liegt, ist die Herstellung einer zusätzlichen Rückhalteeinrichtung nicht erforderlich Überprüfung der Überschreitung des maximalen Abflusses Der nach dem Immissionsprinzip ermittelte Drosselabfluss Q Dr,max in Höhe von 937 l/s darf weder an einer Einleitungsstelle noch durch die Summe von mehreren Einzeleinleitungen eines abschnittes der etwa fachen mittleren Wasserspiegelbreite (DWA-M 153) wesentlich überschritten werden. Bei einer mittleren Wasserspiegelbreite des Röthlbachs von 2,5 m, ergibt das eine strecke von m. Bei Überprüfung der entsprechenden strecke wurden folgende vorhandene Einleitungen festgestellt: Auf Höhe der Fußgängerbrücke zum Schwimmbad, wird eine neu geplante Einleitungsstelle für die Ableitung von Oberflächenwasser aus dem natürlichen Einzugsgebiet des Seite 21 von 22

25 Schmuckgrabens hergestellt. Die Einleitungsmenge beträgt hier bei einem Abfluss HQ 100 = 155 l/s. Ca. 250 m oberstromig der geplanten Einleitungsstelle wird der mit einem Teichmönch gesteuerte Auslauf des Röthelbachweihers in den Röthelbach eingeleitet. Eine genehmigte Ausleitungsmenge liegt nicht vor. Weitere Einleitungen in den Röthelbach sind nicht bekannt. 7 Auswirkung des Vorhabens Durch die geplanten Maßnahmen zur Behandlung des abzuleitenden Oberflächenwassers sind die Anforderungen nach dem Merkblatt DWA-M 153 zur Ableitung von Niederschlagswasser aus Verkehrsflächen in ein eingehalten. Somit sind Maßnahmenbegründete negative Auswirkungen auf den Vorfluter nicht zu erwarten. 8 Rechtsverhältnisse Unterhaltspflichtig für die Entwässerungseinrichtungen ist der Antragssteller: Chiemgau Concept GmbH & Co. KG Äußere Rosenheimer Str Traunstein Bearbeiter: Antragssteller Datum, Unterschrift Datum, Unterschrift Lars Kollmann, M. Eng. aquasoli Ingenieurbüro Seite 22 von 22

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