Ortsteilbürgermeisterwahl am 22. September 2013
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- Edmund Winter
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1 Ortsteilbürgermeisterwahl am 22. September 2013 und ggf. Stichwahl am 6. Oktober 2013 Schulung des Wahlvorstands mit Aufgaben eines Briefwahlvorstands des Stimmbezirks 43 der Stadt Gera
2 Kreiswahlleiter/stellv. Kreiswahlleiter Kreiswahlleiter: stellv. Kreiswahlleiter: Herr Norbert Gleinig, Herr Harald Schröder, am Wahltag erreichbar über die Wahlzentrale Erreichbarkeit der Wahlzentrale am Samstag vor der Wahl von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie am Wahlsonntag ab 7:00 Uhr unter Tel. Nr und unter Tel. Nr
3 Allgemeines Der Ortsteil Milbitz, Thieschitz, Rubitz hat ca. 660 Wahlberechtigte. Es wird in einem Stimmbezirk, dem Stimmbezirk 43, gewählt. Rechtsgrundlagen Thüringer Kommunalwahlgesetz ThürKWG Thüringer Kommunalwahlordnung ThürKWO Thüringer Kommunalordnung ThürKO Wahlstatistikgesetz WahlStatG Wahlprüfungsgesetz WahlPrüfG 3
4 Ortsteilbürgermeisterwahl von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Gewählt ist am Sonntag, , wer mehr als 50 % der Stimmen erhält. Haben alle Wahlvorschläge weniger als 50 %, erfolgt die Stichwahl am 6. Oktober
5 Ausgabe der Wahlunterlagen einschl. bisher eingegangener Wahlbriefe an den Wahlvorsteher/die Wahlvorsteherin im Rathaussaal, Kornmarkt 12, Gera zwischen 13:00 Uhr und 16:00 Uhr zur Ortsteilbürgermeisterwahl am Samstag, zur Stichwahl, falls diese stattfindet, am Samstag, , gemäß Absprache Wichtig: Das Parken auf dem Kornmarkt ist am Samstag ohne Parkerlaubnis möglich! Für den Wahlsonntag liegt eine Parkkarte im weiteren Wahlkoffer (für die Bundestagswahl). 5
6 Der Wahlvorstand besteht aus 5 bis 9 Personen, und zwar dem Wahlvorsteher/der Wahlvorsteherin (Vorsitzende/r) dem stellvertretenden Wahlvorsteher/ der stellvertretenden Wahlvorsteherin den Beisitzern (3 bis 7 Personen), darunter Schriftführer/in und Stellvertreter/in Bitte beachten: Der Wahlvorstand des Stimmbezirks 43 nimmt auch die Aufgaben des Briefwahlvorstands wahr. 6
7 Der Wahlvorstand arbeitet ehrenamtlich und erhält hierfür eine Entschädigung (sog. Erfrischungsgeld) achtet darauf, dass während der Wahlzeit in und an dem Wahlgebäude sowie unmittelbar vor dem Zugang jede Beeinflussung durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung unterbleibt überprüft die Wahlkabinen auf unerlaubte Wahlpropaganda 7
8 Der Wahlvorstand hat Neutralität zu wahren und darf daher keine Zeichen tragen, die auf eine politische Überzeugung hinweisen hat zur Durchsetzung der Wahlgrundsätze das Hausrecht im Wahlraum entscheidet über alle Fragen bei der Wahlhandlung und der Ermittlung des Ergebnisses 8
9 Der Wahlvorstand verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, zählt die Stimmen öffentlich aus und stellt das Wahlergebnis öffentlich fest entscheidet über die Gültigkeit der Stimmen entscheidet mit Stimmenmehrheit; die Stimme des Wahlvorstehers/der Wahlvorsteherin ist bei Stimmengleichheit ausschlaggebend 9
10 Beschlussfähigkeit des Wahlvorstands ist gegeben während der Wahlhandlung (8:00 Uhr bis 18:00 Uhr) bei Anwesenheit von mindestens 3 Mitgliedern, bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses bei Anwesenheit von mindestens 5 Mitgliedern, darunter: der Wahlvorsteher/die Wahlvorsteherin, der Schriftführer/die Schriftführerin bzw. deren Stellvertreter 10
11 Notfall: Unterbesetzung des Wahlvorstands Fehlende Beisitzer und Beisitzerinnen werden, wenn es erforderlich ist, durch Wahlberechtigte ersetzt, indem der Wahlvorsteher/die Wahlvorsteherin diese verpflichtet. 11
12 Aufgaben des Wahlvorstands Wahlvorsteher/in + stellv. Wahlvorsteher/in holt (i.d.r.) die Wahlunterlagen leitet die Tätigkeit des Wahlvorstands (wie Arbeitsein- und -aufteilung ) bestellt erforderlichenfalls die Schriftführerin/den Schriftführer aus den Beisitzerinnen/Beisitzern bestellt die stellv. Schriftführerin/den stellv. Schriftführer aus den Beisitzerinnen/Beisitzern 12
13 Aufgaben des Wahlvorstands drei bis sieben Beisitzer/innen Schriftführer/in: führt das Wählerverzeichnis prüft Wahlberechtigung vermerkt Stimmabgabe zählt Stimmabgabevermerke fertigt Niederschrift Beisitzer/in: unterstützt Wahlvorsteher/in unterstützt Schriftführerin/ Schriftführer bei der Prüfung der Wahlberechtigung gibt Stimmzettel aus beobachtet Wahlkabine gibt Wahlurne frei verwahrt Wahlscheine ordnet Andrang im Wahlraum 13
14 Sonderaufgaben des (stellv.) Wahlvorstehers nur auf Anweisung des Wahlleiters = Berichtigung des Wählerverzeichnisses, sofern Wahlscheine nachträglich ausgestellt wurden (nach Druck des Wählerverzeichnisses) Mitteilung in Form eines Verzeichnisses der nachträglich ausgestellten Wahlscheine sowie einer Korrekturliste zum Wählerverzeichnis Berichtigung des Wählerverzeichnisses durch Eintragung eines W in der Spalte für den Stimmabgabevermerk + Berichtigung der Beurkundung des Deckblatts des Wählerverzeichnisses 14
15 Auszug aus dem Abschluss des Wählerverzeichnisses Kennbuchstabe Berichtigt nach 31 Abs. 2 Satz 2 ThürKWO 1) Berichtigt nach 31 Abs. 2 Satz 3 ThürKWO 2) A 1 Personen wahlberechtigt laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk W (Wahlschein) A 1 A 1 Personen Personen A 2 Personen wahlberechtigt laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk W (Wahlschein) A 2 A 2 Personen Personen A 1 + A 2 Personen insgesamt im Wählerverzeichnis eingetragen A 1 + A 2 A 1 + A 2 Personen Personen Datum Datum.. Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher.. Datum.. Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher Unterschrift (Dienstsiegel) 15
16 Zusammentritt + Maßnahmen des Wahlvorstands Zusammentritt aller Mitglieder am Wahlsonntag um 07:30 Uhr im Wahllokal, sofern kein Schichtdienst vereinbart ist Beachte: Der Schichtdienst wird durch den Wahlvorsteher/ die Wahlvorsteherin initiiert. Diese/r sollte ggf. auch Kontakt zum/zur Objektverantwortlichen suchen zur Kurzabsprache der Wahlorganisation wie Zutritt, Herrichten des Wahllokals. 16
17 Exkurs: Schichtbesetzung des Wahlvorstands Je Schicht ist die Anwesenheit folgender Personen erforderlich: Wahlvorsteher/in (bzw. Stellvertretung) Schriftführer/in (bzw. Stellvertretung) mindestens 1 Beisitzer/in Beispiel für die Aufteilung: 1.Schicht: 07:30 Uhr bis 12:45 Uhr und ab 17:45 Uhr bis zum Ende der Auszählung 2.Schicht: 12:30 Uhr bis zum Ende der Auszählung 17
18 Einzelne Maßnahmen des Wahlvorstands Vollständigkeit des Wahlvorstands überprüfen, ggf. Schriftführerin/Schriftführer bestellen Vorbereitung des Wahlraumes wie Beschilderung, Aufhängen der Wahlbekanntmachung, Aufhängen eines Muster-Stimmzettels am Eingang des Wahllokals, Auslegen der Wahlgesetze (vgl. ggf. im Koffer beigefügte Hinweise) Vorhandensein von Wahlurne und Sichtblenden (= Wahlkabinen) prüfen 18
19 Einzelne Maßnahmen des Wahlvorstands Koffer überprüfen, bei Bedarf an Materialien in der Wahlzentrale anrufen: Wählerverzeichnis Stimmzettel Rechtsgrundlagen ggf. Hinweise an den Wahlvorstand Wahlbekanntmachung Wahlniederschrift Schnellmeldung Siegelmarken Packutensilien Schreibmaterialien Beschilderung sowie gesondert übergeben: Liste Erfrischungsgeld und Erfrischungsgeld 19
20 Einzelne Maßnahmen des Wahlvorstands Verschließen und Versiegeln der leeren Wahlurne Hinweis: Das Öffnen der Wahlurne ist bis zum Abschluss der Wahlhandlung untersagt! Auslegen des Wählerverzeichnisses zur Führung durch den/die Schriftführer/in 20
21 Einzelne Maßnahmen des Wahlvorstands Aufstellen der Wahlkabinen, sofern noch nicht erfolgt, und Aufstellen der Sitzplätze für den Wahlvorstand ggf. Aufhängen eines Schildes innerhalb Wahlkabine bzw. an der Sichtblende, mit dem Hinweis auf das Wahlgeheimnis und zur Faltung des Stimmzettels Achtung: Die Wahlkabinen müssen so aufgestellt sein, dass kein Dritter die Wahlhandlung beobachten kann! 21
22 Einzelne Maßnahmen des Wahlvorstands Überprüfen der Zugänglichkeit des Objekts und der Toiletten Funktionsfähigkeit von Licht, Heizung, Telefon und Fax Erreichbarkeit per Handy 22
23 Wahlhandlung Beginn der Wahl: 8.00 Uhr Eröffnung der Wahlhandlung Verpflichtung des Wahlvorstands zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit über die bei der ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen durch die/den Wahlvorsteher/in Übernahme der zugeteilten Aufgaben durch die Mitglieder des Wahlvorstands 23
24 Die Vornahme der Wahl Tür Wahlurne 4. Stimmzettelausgabe (1 Beisitzer) Prüfung der Wahlberechtigung (Beisitzer + Schriftführer mit Wählerverzeichnis) 3. Wahlkabine 2. 24
25 Wahlberechtigung Der Wähler legt seine Wahlbenachrichtigungskarte dem Wahlvorstand vor, falls er diese bei sich hat, und weist sich grundsätzlich aus Prüfung durch den Schriftführer/die Schriftführerin, ob die Wählerin/der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist und ob Vermerke vorhanden sind Hinweis: Die Wahlbenachrichtigungskarte nicht am 22. September 2013 einbehalten, da diese ggf. noch für die Stichwahl am 6. Oktober 2013 benötigt wird! 25
26 Keine Wahl mit Wahlschein im Wahllokal Im Wahllokal ist für den Briefwähler die Wahl mit Wahlschein nicht möglich! Aber: Die Annahme von verschlossenen Wahlbriefen kann erfolgen, da der Wahlvorstand auch die Aufgaben eines Briefwahlvorstands wahrnimmt. 26
27 Der Wahlbrief = verschlossener Wahlbriefumschlag (dunkelgelb), darin: Wahlschein Eidesstattliche Versicherung muss unterschrieben sein Stimmzettel in gesondertem verschlossenem Stimmzettelumschlag (hellgelb) Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der Stadt eingegangen sein. 27
28 Zurückweisung von Wählern Der Wahlvorstand hat einen Wähler zurückzuweisen, bei dem im Wählerverzeichnis der Sperrvermerk W bzw. Wahlschein eingetragen ist. der bereits einen Stimmabgabevermerk hat, es sei denn, er weist nach, dass er noch nicht gewählt hat. 28
29 Zurückweisung von Wählern Der Wahlvorstand kann einen Wähler zurückweisen, der seinen Stimmzettel außerhalb der Kabine gekennzeichnet oder gefaltet hat, seinen Stimmzettel so faltet, dass seine Stimmabgabe erkennbar ist, oder ihn mit einem äußerlich sichtbaren, das Wahlgeheimnis offensichtlich gefährdenden Kennzeichen versehen hat, für den Wahlvorstand erkennbar mehrere oder nicht amtlich hergestellte Stimmzettel abgeben oder mit dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die Wahlurne werfen will. In diesen Fällen ist auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen. 29
30 Stimmabgabe = persönliches Recht und kann nicht durch eine Stellvertretung wahrgenommen werden! hat auf dem amtlichen Stimmzettel zu erfolgen verschriebene oder versehentlich unbrauchbar gemachte Stimmzettel können vor Einwurf in die Wahlurne ersetzt werden (= Übergabe eines neuen und Vernichtung des alten Stimmzettels) kann bei Bedarf unter Zuhilfenahme Dritter erfolgen (z. B. bei körperlicher Beeinträchtigung) jede wählende Person hat 1 Stimme zur Wahl 30
31 Der Stimmzettel 31
32 Der Stimmzettel 32
33 Abschluss des Wahlgeschäfts Ende der Wahl: 18:00 Uhr Sperren des Zutritts zum Wahlraum - anwesende Wählerinnen/Wähler können noch ihre Stimmabgabe vornehmen Wahlvorsteher/in erklärt die Wahlhandlung für geschlossen Wichtig: Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Ortsteilbürgermeisters erfolgt am 22. September 2013 erst nach der Auszählung der Bundestagswahl. Ggf. werden dem Wahlvorstand noch weitere Wahlbriefe durch den Fachdienst Einwohnerwesen überbracht. 33
34 Ermittlung + Feststellung des Briefwahlergebnisses = nach der Auszählung der Bundestagswahl Wahlurne öffnen, Stimmzettelumschläge herausnehmen, Wahlvorsteher überzeugt sich davon, dass Wahlurne leer ist Stimmzettelumschläge öffnen, Stimmzettel herausnehmen und zählen, Wahlscheine zählen. Leere Stimmzettelumschläge mit Vermerk über fehlende Stimmzettel versehen, fortlaufend nummerieren und der Wahlniederschrift beifügen. 34
35 Ermittlung + Feststellung des Briefwahlergebnisses Es gilt: Anzahl Stimmzettel + Vermerke fehlende Stimmzettel = Anzahl Wahlscheine Differenzen sind in der Wahlniederschrift zu erklären! und: Anzahl Stimmzettel = Anzahl Wähler Die Zahl der Wähler ist in die Wahlniederschrift unter Punkt 4, Buchstabe B einzutragen. 35
36 Ermittlung + Feststellung des Ergebnisses Stimmzettel auf Gültigkeit der Stimmabgabe prüfen Der Wähler hat eine Stimme. Der Wähler kennzeichnet auf dem amtlichen Stimmzettel den Bewerber, dem er seine Stimme geben will. Streichungen gelten nicht als Stimmvergabe. Die Stimmabgabe ist ungültig, wenn der Stimmzettel keine Kennzeichnung enthält, für eine andere Wahl gültig ist, erkennbar nicht amtlich hergestellt ist, mit einem äußeren Merkmal versehen ist, den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält. 36
37 Ermittlung + Feststellung des Ergebnisses Stimmzettel nach folgenden Stapeln sortieren: 1. Stimmzettel ohne Kennzeichnung oder mit offensichtlich ungültigen Stimmabgaben 2. Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben (anschließend Beschluss des Wahlvorstands; Verfahren s. Punkt der Wahlniederschrift) 3. Stimmzettel mit offensichtlich gültigen Stimmabgaben Ermittlung Anzahl ungültige und gültige Stimmabgaben Gültige Stimmabgaben getrennt nach den Wahlvorschlägen sortieren und zählen. 37
38 Auszählung der Stimmen Eintragung A1, A2 ist aus dem Deckblatt des Wählerverzeichnisses zu entnehmen! B = Zahl der Wähler (= gültige und ungültige Stimmzettel) Auszug aus der Wahlniederschrift 38
39 Auszählung der Stimmen Eintragung der für jeden Bewerber ermittelten Stimmen in die Wahlniederschrift Auszug aus der Wahlniederschrift
40 Abschluss des Wahlgeschäfts Bitte beachten: Die Schnellmeldung entfällt! fertiges Ausfüllen der Wahlniederschrift mit Unterschriften aller Mitglieder des Wahlvorstands Packen der Unterlagen (siehe Rückgabezettel) Aufräumen des Wahllokals, Schilder abhängen, Wahlutensilien im Wahlkoffer verstauen (komplett mit Gesetzestexten!) Abgabe der Unterlagen im Rathaus der Stadt Gera, Rathaussaal 40
41 Übergabe der Wahlunterlagen 41
42 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! GUTES GELINGEN AM WAHLTAG! 42
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