Redemanuskript zur Präsentation SCHULUNG DER WAHL- UND BRIEFWAHLVORSTÄNDE. Demoversion

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1 MICHAEL VILSMEIER PETER TSCHIRNER Redemanuskript zur Präsentation SCHULUNG DER WAHL- UND BRIEFWAHLVORSTÄNDE Landtags- und Bezirkswahl Volksentscheide 15. September 2013

2 Bayerischer Wahlverlag GmbH Sandstraße 4, Zeitlarn Telefon (gebührenfrei) Telefax (gebührenfrei) Internet REDEMANUSKRIPT ZUR PRÄSENTATION SCHULUNG DER WAHL- UND BRIEFWAHLVORSTÄNDE LANDTAGS- UND BEZIRKSWAHL VOLKSENTSCHEIDE 15. SEPTEMBER 2013 Produkt-Nr Stand: 01. August /13 Landtags- und Bezirkswahl Volksentscheide Redemanuskript Schulung

3 Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, eine qualifizierte Schulung der Wahl- und Briefwahlvorstände ist die Basis für eine rechtssichere Durchführung der Landtags- und Bezirkswahl mit den fünf Volksentscheiden und liegt in der Verantwortung der Gemeinde. Die Kombination PowerPoint plus Redemanuskript hat sich für diesen Anlass in der Praxis bewährt. Das Redemanuskript bietet ausreichend Platz für eigene Anmerkungen und enthält zudem die Rechtsgrundlagen als Information für die Referentin / den Referenten. Die Präsentation ist an entsprechender Stelle mit Verknüpfungen ausgestattet und damit sowohl für eine gemeinsame als auch für eine separate Schulung der Urnen- und Briefwahlvorstände konzipiert. Auf Folie 1 können Örtliche Regelungen für Urnen- und Briefwahl vorstände zusammengefasst werden, um allen Beteiligten einen Kurzüberblick zu ermöglichen. Die Folien 2 bis 8 informieren über Grundsätze bei der Urnenwahl, die Folien 9 bis 23 über die Wahlhandlung von 8.00 bis Uhr und die Folien 24 bis 28 über die Tätigkeiten kurz nach Uhr. Als Kernstück wird auf den Folien 29 bis 57 anhand der Landtagswahl die Ergebnisermittlung erläutert ergänzt um die Bezirkswahl und die Volksentscheide auf den Folien 58 bis 61. Die Blöcke zur Briefwahlauswertung auf den Folien 62 bis 74 und zur repräsentativen Wahlstatistik auf den Folien 75 bis 80 können optional an den geeigneten Stellen eingebunden werden. Im Redemanuskript ist mit großen oder kleinen blauen Rauten ( oder ) gekennzeichnet, sobald Sie per Mausklick bzw. Fernbedienungstaste den nächsten Gliederungspunkt der Präsentationsfolie einblenden können. Wir wünschen Ihnen für die Schulungen einen guten Verlauf. Die Autoren Michael Vilsmeier und Peter Tschirner 31/13 Landtags- und Bezirkswahl Volksentscheide Redemanuskript Schulung

4 Bitte beachten Sie als Kundin bzw. Kunde, dass die Verwertungs- und Nutzungsrechte dieser Präsentation und des Redemanuskripts auf Ihren jeweiligen Zuständigkeits- bzw. Geschäftsbereich in Gemeinde / Markt / Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft / Behörde beschränkt sind. Eine Weitergabe der Dateien zur Nutzung ist nur insoweit zulässig, als es zur Erfüllung Ihrer Aufgaben notwendig ist. Dazu können Sie die Präsentation und das Redemanuskript ohne Mengenbegrenzung herunterladen und ausdrucken. Redaktionelle Hinweise: Vor dem Hintergrund einer besseren Lesbarkeit wurden einzelne Personenbezeichnungen, wie z.b. Stimm- oder Wahlkreisbewerber, Wähler oder Bezirksrat im Stimmkreis nur in der männlichen Form verwendet. Dies ist auch bei der Textgestaltung aller einschlägigen rechtlichen Grundlagen gängige Praxis. Selbstverständlich gelten sämtliche Ausführungen im Text auch für die entsprechende weibliche Form. Die Zahlen- und Namenseinträge in den präsentierten Vordruckbeispielen sind in ihrer Darstellung anonymisiert. Sie stehen in keinem Bezug zu den tatsächlichen Nummerierungen von Wahlvorschlägen, Bewerberinnen / Bewerbern sowie den fünf Volksentscheiden auf den echten Stimmzetteln. Die zufällig gewählten Konstellationen und deren Kennzeichnungen haben ausschließlich erläuternden Charakter, dienen Schulungszwecken und beinhalten keinerlei politische Wertung durch den Verlag oder seine Autoren. Bayerischer Wahlverlag 31/13 Landtags- und Bezirkswahl Volksentscheide Redemanuskript Schulung

5 FOLIE FOLIENTITEL START URNENWAHL ALLGEMEINE INFORMATION URNENWAHL WAHLHANDLUNG VON 8.00 BIS UHR Herzlich Willkommen 1 Örtliche Regelungen (für Urnen- und Briefwahlvorstände) 2 Wahlvorstand Zusammensetzung 3 Wahlvorstand Vorbereitende Tätigkeiten 4 Wahlvorstand Anwesenheit und Beschlussfähigkeit 5 Wahlvorstand Beginn der Wahl 6 Öffentlichkeit und Wahlfreiheit Verhalten bei Störungen 7 Öffentlichkeit und Wahlfreiheit Wählerbefragung 8 Öffentlichkeit und Wahlfreiheit Maßnahmen bei Störungen 9 Stimmabgabe (1) 10 Stimmabgabe (2) 11 Stimmabgabe (3) 12 Wählerverzeichnis (1) 13 Wählerverzeichnis (2) 14 Wahlschein bei Urnenwahl 15 Problemfälle bei der Stimmabgabe (1) 16 Problemfälle bei der Stimmabgabe (2) 17 Problemfälle bei der Stimmabgabe (3) 18 Problemfälle bei der Stimmabgabe (4) 19 Problemfälle bei der Stimmabgabe (5) 20 Problemfälle bei der Stimmabgabe (6) 21 Problemfälle bei der Stimmabgabe (7) 22 Problemfälle bei der Stimmabgabe (8) 23 Schluss der Wahl 31/13 Landtags- und Bezirkswahl Volksentscheide Redemanuskript Schulung

6 FOLIE FOLIENTITEL 24 Vorbereitung der Ergebnisermittlung URNENWAHL AB 18:00 UHR 25 Zahl der Stimmberechtigten 26 Zahl der Wähler und der Stimmabgabevermerke (1) 27 Zahl der Wähler und der Stimmabgabevermerke (2) 28 Zahl der Wähler und der Stimmabgabevermerke (3) 29 Sortierung der Stimmzettel (1) 30 Sortierung der Stimmzettel (2) URNENWAHL UND BRIEFWAHL ERGEBNISERMITTLUNG NACH Uhr (LANDTAGSWAHL) 31 Sortierung der Stimmzettel (3) 32 Sortierung der Stimmzettel (4) 33 Sortierung der Stimmzettel (5) 34 Sortierung der Stimmzettel (6) 35 Behandlung der ungekennzeichneten Stimmzettel 36 Beschlussfassung (1) 37 Beschlussfassung (2) 38 Beschlussfassung (3) 39 Beschlussfassung (4) 40 Beschlussfassung (5) 41 Übersicht über alle kleinen Stimmzettel vor der Auszählung 42 Übersicht über alle großen Stimmzettel vor der Auszählung 43 Zählen aller kleinen Stimmzettel (1) 44 Zählen aller kleinen Stimmzettel (2) 45 Zählen aller großen Stimmzettel (1) 46 Zählen aller großen Stimmzettel (2) 47 Summenbildung 48 Plausibilitäten (1) 49 Plausibilitäten (2) 50 Schnellmeldung 51 Auswertung der großen Stimmzettel nach Bewerbern (1) 52 Auswertung der großen Stimmzettel nach Bewerbern (2) 53 Beispiel einer Zählliste V4 54 Führung der Zähllisten 55 Übertrag der Stimmenzahl je Bewerber und Kontrolle (1) 56 Übertrag der Stimmenzahl je Bewerber und Kontrolle (2) 57 Abschluss der Landtagswahl, Übergabe der Unterlagen 31/13 Landtags- und Bezirkswahl Volksentscheide Redemanuskript Schulung

7 FOLIE FOLIENTITEL BEZIRKSWAHL UND VOLKS- ENTSCHEIDE 58 Auswertung der Bezirkswahl und der Volksentscheide 59 Volksentscheide Sortierung der Stimmzettel 60 Volksentscheide Beschlussfassung (1) 61 Volksentscheide Beschlussfassung (2) 62 Briefwahlvorstand Zusammensetzung BRIEFWAHL PRÜFUNG DER WAHLBRIEFE VOR UHR REPRÄSENTATIVE WAHLSTATISTIK 63 Briefwahlvorstand Anwesenheit und Beschlussfähigkeit 64 Briefwahlvorstand Beginn der Tätigkeit 65 Briefwahl Wahlschein (1) 66 Briefwahl Wahlschein (2) 67 Briefwahl Öffnen und Prüfen der Wahlbriefe (1) 68 Briefwahl Öffnen und Prüfen der Wahlbriefe (2) 69 Briefwahl Öffnen und Prüfen der Wahlbriefe (3) 70 Briefwahl Beschlussfassung über Wahlbriefe (1) 71 Briefwahl Beschlussfassung über Wahlbriefe (2) 72 Briefwahl Ermittlung der Zahl der Wähler (1) 73 Briefwahl Ermittlung der Zahl der Wähler (2) 74 Briefwahl Beginn der Ergebnisermittlung 75 Repräsentative Auswahlbezirke Kennbuchstaben 76 Repräsentative Auswahlbezirke Stimmzettel 77 Repräsentative Auswahlbezirke Wahlbenachrichtigung 78 Repräsentative Auswahlbezirke Wählerverzeichnis ENDE 79 Repräsentative Auswahlbezirke Stimmzettelausgabe (1) 80 Repräsentative Auswahlbezirke Stimmzettelausgabe (2) Vielen Dank 31/13 Landtags- und Bezirkswahl Volksentscheide Redemanuskript Schulung

8 Landtags- und Bezirkswahl Volksentscheide Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung für Wahlvorstände und Briefwahlvorstände Schulung der Wahl- und Briefwahlvorstände Landtags- und Bezirkswahl Volksentscheide 15. September

9 12 Wählerverzeichnis (1) Schulung der Wahl- und Briefwahlvorstände Landtags- und Bezirkswahl Volksentscheide 15. September

10 12.1 Wählerverzeichnis (1) Zum Vermerk der Stimmabgabe ist für jeden Stimmzettel eine eigene Spalte vorgesehen. Im Beispiel: Spalten 3, 4, 5, 6 und 7 für L1, L2, B1, B2 und VE. Hat eine Person einen Wahlschein erhalten, ist dies mit einem W oder Wahlschein in den Spalten für die Stimmabgabe vermerkt. Im Beispiel: lfd. Nr. 2 für die Landtags- und die Bezirkswahl sowie die Volksentscheide lfd. Nr. 4 nur für die Landtagswahl und die Volksentscheide Liegt das Stimmrecht nicht mehr vor, sind die Spalten für die Stimmabgabe nicht mehr leer. Im Beispiel mit X gekennzeichnet: lfd. Nr. 1 und 5 für die Landtags- und die Bezirkswahl sowie die Volksentscheide lfd. Nr. 4 und 8 nur für die Bezirkswahl Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe durch einen Haken oder ein Kreuz in der für den jeweiligen Stimmzettel vorgesehenen Spalte. Gibt der Wähler weniger Stimmzettel ab, als dies für ihn zulässig wäre, sind für den oder die fehlenden Stimmzettel keine Stimmabgabevermerke anzubringen. Im Beispiel: lfd. Nr. 6 und 7 47 LWO Notizen Nächste Folie

11 13 Wählerverzeichnis (2) Bei Information Repräsentative Auswahlbezirke Start Folie 75: Kennbuchstaben Schulung der Wahl- und Briefwahlvorstände Landtags- und Bezirkswahl Volksentscheide 15. September

12 13.1 Wählerverzeichnis (2) Es können auch Personen nachträglich (also nach dem Stichtag für die Anlegung des Wählerverzeichnisses) in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden sein. Diese werden entsprechend der fortlaufenden Nummerierung am Ende des Wählerverzeichnisses eingefügt. Insoweit sind die Stimmberechtigten nicht ausschließlich in alphabetischer Reihenfolge, sondern auch in zeitlicher Reihenfolge im Wählerverzeichnis aufgeführt. Im Beispiel: lfd. Nr LWO Nächste Folie oder Bei Information zu Repräsentative Auswahlbezirke weiter mit Folie 75: Kennbuchstaben Notizen

13 14 Wahlschein bei Urnenwahl Schulung der Wahl- und Briefwahlvorstände Landtags- und Bezirkswahl Volksentscheide 15. September

14 14.1 Wahlschein bei Urnenwahl Bei einem vorgelegten Wahlschein ist immer folgende Prüfung vorzunehmen: Kann sich der Wähler ausweisen oder ist er einem Wahlvorstandsmitglied persönlich bekannt? Gilt der Wahlschein für die Wahlen am und für den richtigen Stimmkreis? Gilt der Wahlschein auch für die Bezirkswahl? Ist der Wahlschein in einem Verzeichnis der für ungültig erklärten Wahlscheine eingetragen? Ist der Wahlschein vom ausstellenden Bediensteten unterschrieben oder trägt er bei automatischer Erstellung dessen Namenseindruck? Trägt der Wahlschein das Dienstsiegel der ausstellenden Gemeinde? Entstehen Zweifel an der Gültigkeit des Wahlscheins, über den rechtmäßigen Besitz, der Echtheit oder über das Stimmrecht des Inhabers, so hat der Wahlvorstand diese Zweifel ggf. durch Rückruf bei der Gemeinde aufzuklären und über die Zulassung oder Zurückweisung des Wahlscheininhabers zu beschließen. Über den Beschluss ist eine gesonderte Niederschrift über ein besonderes Vorkommnis zu fertigen; der Wahlschein ist einzubehalten und im Fall der Zurückweisung der Wahlniederschrift für die Landtagswahl, im Falle der Zulassung der Wahlniederschrift für die Volksentscheide beizufügen. Ein für einen anderen Stimmkreis gültiger Wahlschein und ggf. bereits ausgefüllte Stimmzettel sind dem Wahlscheininhaber zu belassen. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe durch einen Haken oder ein Kreuz in den auf dem Wahlschein vorgesehenen Kästchen. Gibt der Wähler weniger Stimmzettel ab, als dies für ihn zulässig wäre, sind für den oder die fehlenden Stimmzettel keine Stimmabgabevermerke anzubringen. Notizen 48 LWO Nächste Folie

15 15 Problemfälle bei der Stimmabgabe (1) Grundsatz: Bei Bedenken stets Beschluss fassen Beschlussergebnis in einer Niederschrift über ein besonderes Vorkommnis festhalten Vermerk in jeweiliger Wahlniederschrift bei Nr. 5.1 Niederschrift über ein besonderes Vorkommnis als gesonderte Anlage der jeweiligen Wahlniederschrift beifügen Wähler hat keine Wahlbenachrichtigung dabei Keine Zurückweisung, wenn amtlicher Lichtbildausweis vorliegt oder Wähler persönlich bekannt Ansonsten: Zurückweisung durch Beschluss Schulung der Wahl- und Briefwahlvorstände Landtags- und Bezirkswahl Volksentscheide 15. September

16 15.1 Problemfälle bei der Stimmabgabe (1) Grundsatz: Bei Bedenken stets Beschluss fassen Glaubt der Wahlvorsteher, das Stimmrecht einer im Wählerverzeichnis eingetragenen Person beanstanden zu müssen, oder werden sonst aus der Mitte des Wahlvorstands Bedenken gegen die Zulassung eines Wählers zur Stimmabgabe erhoben, so beschließt der Wahlvorstand über die Zulassung oder Zurückweisung. Der Beschluss ist unter Angabe der Gründe und des Abstimmungsverhältnisses in einer Niederschrift über ein besonderes Vorkommnis festzuhalten und bei Nr. 5.1 in der jeweiligen Wahlniederschrift oder ggf. in allen Wahlniederschriften zu vermerken. Die Niederschrift über ein besonderes Vorkommnis ist der jeweiligen Wahlniederschrift oder ggf. allen Wahlniederschriften als Anlage beizufügen. Wähler hat keine Wahlbenachrichtigung dabei Wähler dürfen nicht deswegen zurückgewiesen werden, weil sie keine Wahlbenachrichtigung vorlegen können. Die Ausübung des Stimmrechts hängt nicht von der Vorlage einer Wahlbenachrichtigung ab. Diese Wähler sind vielmehr zunächst an den Wahlvorsteher zu verweisen, der das Stimmrecht im Wählerverzeichnis prüft. Bei nachgewiesener Identität und vorliegendem Stimmrecht muss eine Zulassung erfolgen. Eine Beschlussfassung ist in diesen Fällen nicht notwendig. Kann die Identität jedoch nicht geklärt werden, muss der Wähler durch Beschluss zurückgewiesen werden. Auch in diesem Fall ist eine Niederschrift über ein besonderes Vorkommnis anzufertigen und ein entsprechender Vermerk in den Wahlniederschriften unter Nr. 5.1 einzutragen. Diese Niederschrift ist den Wahlniederschriften als Anlage beizufügen. Notizen 45 Abs. 6 LWO Nächste Folie

17 79 Repräsentative Auswahlbezirke Stimmzettelausgabe (1) Stimmzettelausgabe im Auswahlbezirk Kennbuchstaben auf der Wahlbenachrichtigung prüfen Ohne Wahlbenachrichtigung: Kennbuchstabe im Wählerverzeichnis Wahlscheinwähler: Geburtsjahrgang laut amtlichem Lichtbildausweis Keine Unterschiede bei der Ergebnisermittlung Schulung der Wahl- und Briefwahlvorstände Landtags- und Bezirkswahl Volksentscheide 15. September

18 79.1 Repräsentative Auswahlbezirke Stimmzettelausgabe (1) Stimmzettelausgabe im Auswahlbezirk Die Ausgabe der richtigen Stimmzettel im Wahlraum wird mit Hilfe des aufgedruckten Kennbuchstabens auf der Wahlbenachrichtigung oder falls keine Wahlbenachrichtigung vorhanden ist, anhand des im Wählerverzeichnis bei der entsprechenden Person eingedruckten Kennbuchstabens vorgenommen. Wahlscheinwähler in der Urnenwahl haben sich grundsätzlich mit einem amtlichen Lichtbildausweis zu identifizieren. Hier kann der maßgebliche Kennbuchstabe durch den Geburtsjahrgang ermittelt werden. Keine Unterschiede bei der Ergebnisermittlung Hinsichtlich des Ablaufs der Ergebnisermittlung bzw. der Auswertung der Stimmzettel ergeben sich keinerlei Unterschiede zu normalen Stimmbezirken. Nächste Folie Notizen

19 Landtags- und Bezirkswahl Volksentscheide Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und gutes Gelingen am Wahlsonntag! Schulung der Wahl- und Briefwahlvorstände Landtags- und Bezirkswahl Volksentscheide 15. September

20 Landtags- und Bezirkswahl Volksentscheide Notizen ENDE

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