Kurzübersicht für die Wahlvorstandsmitglieder Wahllokal
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- Claudia Fleischer
- vor 5 Jahren
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1 Kurzübersicht für die Wahlvorstandsmitglieder Wahllokal Liebe Wahlvorstandsmitglieder, diese Kurzübersicht soll Ihnen als Wegweiser am Wahlsonntag dienen, wie Sie schrittweise bei der Abwicklung der Wahl vorgehen. Weiterführende Informationen und genauere Erläuterungen finden Sie in der Wahlanweisung sowie im Wahllokalsystem. Für Rückfragen steht Ihnen das Team des Wahlamtes unter der Hotline-Nummer 089/ gerne zur Verfügung. Wir wünschen gutes Gelingen und bedanken uns für Ihre Unterstützung. Ihr Team vom Wahlamt der Landeshauptstadt München 1. Vorbereitung ab 7.30 Uhr Aushang: Aufbau: Aufbau: Vollständigkeit der Ausstattung des Wahlvorstands (Sichtblenden, Wahlkoffer, Stifte, etc. Checkliste Wahlurneninhalt ) Richtiges Wählerverzeichnis (Stimmbezirksnummer auf der Urne und den Unterlagen muss gleich sein!), ausreichend richtige Stimmzettel (auf richtigen Stimmkreis achten!), Verzeichnis der für ungültig erklärten Wahlscheine vorhanden, vgl. Anlage zu Seite 1 im Wählerverzeichnis Wegweiser und Hinweisschilder zum Wahlraum Wahlbekanntmachung und alle Stimmzettelmuster aushängen Wahllokal eingerichtet, Sichtblenden aufgebaut, Hinweise zur Stimmabgabe an allen Sichtblenden (innen und außen) angebracht, Gesetze zur Einsichtnahme ausgelegt, evtl. Kameras abgedeckt / keine Sicht durch Fenster, keine Wahlwerbung im Zugangsbereich (Bannmeile/freier Zugangsbereich) festgestellt, Barrierefreiheit beachtet? Urnen nach vollständiger Leerung neu versiegelt? Wahlkoffer öffnen, Deckel abnehmen, am Stromnetz anschließen, Stromkabel sicher verlegen, einschalten und anmelden. Telefonische Erreichbarkeit sichergestellt? Alle Wahlvorstandsmitglieder der Schicht anwesend (i.d.r. 5 Mitglieder pro Schicht, Krankmeldungen sofort an Bezirksinspektion melden (auch für die Nachmittagsschicht, klären, ob Ersatz zur Verfügung gestellt wird) Erfassung der Anwesenheit Seite 1
2 Bestätigung: Hinweis des Wahlvorstehers an alle Wahlvorstandsmitglieder über wahlrechtliche Pflichten (unparteiische Wahrnehmung des Amts und Verschwiegenheit). 2. Wahlhandlung um/ab 8 Uhr Wahl eröffnen und Zeitpunkt der Eröffnung der Wahl erfassen Wählen lassen: Standardfall: Sonderfall: Wahlbenachrichtigung oder Ausweis wird vorgelegt Prüfung, ob richtiges Wahllokal (= richtiger Stimmbezirk), Stimmberechtigung besteht auch für Bezirkswahl (= das Wort Bezirkswahl ist nicht durchgestrichen) entsprechende Stimmzettel aushändigen, wählen lassen, Prüfung im Wählerverzeichnis anhand der Wahlbenachrichtigung oder des Ausweises (nur bei Zweifeln an der Identität oder falls keine Wahlbenachrichtigung vorhanden), jeden Stimmzettel einzeln abhaken und in die jeweilige Urne einwerfen (lassen) Wähler mit Wahlschein (= hat Briefwahlunterlagen schon bekommen) kann in jedem Wahllokal im eigenen Stimmkreis bei Vorlage des Wahlscheines wählen. Ausweis muss mit dem Wahlschein vorgelegt werden, prüfen, ob Wahlschein auf der Liste der für ungültig erklärten Wahlscheine steht, wenn nicht, Wahlschein anhand des Ausweises prüfen, wählen lassen, Stimmzettel einwerfen (lassen), Wahlschein behalten und Stimmabgabe auf dem Wahlschein getrennt für jeden einzelnen Stimmzettel oben rechts (L1, L2, B1 und B2) vermerken es erfolgt kein Eintrag im Wählerverzeichnis! Für jeden Wähler nur einmal im Wahllokalsystem zur Ermittlung der Wahlbeteiligung den Zähler betätigen. Im Wahllokalsystem wird nur der Einwurf des großen weißen Stimmzettels gezählt. Kontrollen: Regelmäßig Tische mit Sichtblenden, Wahllokal und Umgebung wg. Bannmeile begehen, um den ordnungsgemäßen Zustand sicherzustellen. Schließung des Wahllokals um 18 Uhr Ende der Wahlzeit mündlich bekannt geben, Wähler, die bis 18 Uhr gekommen sind, wählen lassen, ggf. Zugang zum Wahlraum ganz kurz sperren, bis alle Wähler ihre Stimme abgegeben haben, anschließend die Wahl für geschlossen erklären, Zeitpunkt eintragen, Öffentlichkeit nach dem letzten Wähler wiederherstellen. Unbenutzte Stimmzettel und sonstiges, nicht mehr benötigtes Material wegräumen. Seite 2
3 3. Ergebnisermittlung ab 18 Uhr Für alle Wahlen Zählen der Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis Schriftführer Die Landtagswahl Öffnen der Urne mit den kleinen weißen Stimmzetteln für die Landtagswahl kleine weiße Stimmzettel entnehmen, Zählen der kleinen weißen Stimmzettel Exkurs: Sortieren der kleinen und großen Stimmzettel: Stapelbildung Sowohl die kleinen als auch die großen Stimmzettel haben gleichfarbige Stapelhilfen, für die kleinen Stimmzettel in DIN A 5, für die weißen Stimmzettel in DIN A 4. Als Erkennungszeichen findet sich ein L für Landtagswahl und B für die Bezirkswahl eingedruckt. Überblick: Stapel a) und d) Zweifelsfrei gültige Stimmen je ein Blatt/Stapel pro Wahlvorschlag (= Partei) Stapel a) klein, Stapel d) groß Stapel b) und e) vollständig leere Stimmzettel = Zweifelsfrei ungültig Stapel b) klein, Stapel e) groß (keine Beschlussfassung) Stapel c) und f) Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben Beschlussfassung über deren Gültig- oder Ungültigkeit zwingend erforderlich Stapel c) klein, Stapel f) groß Mit dem Stapeln der kleinen weißen Stimmzettel beginnen: Die kleinen weißen Stimmzettel: gültige kleine weiße Stimmzettel, geordnet nach Stimmkreisbewerbern Stapel a) a) WVS-1 a) WVS-2 a) WVS-3 Stapel b) Ungekennzeichnete kleine weiße Stimmzettel (ohne Beschluss ungültig) Stapel c) kleine weiße Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben (Beschluss notwendig) Seite 3
4 Abarbeiten der Stapel Auszählen der kleinen weißen Stimmzettel Stapel c) Stapel b) Stapel b) Beschlussfassung über die kleinen weißen Stimmzettel mit Bedenken Stapel als solchen belassen, nicht mit anderen Stapeln vermischen Beschlüsse fassen Ergebnis auf Rückseite des kleinen weißen Stimmzettels festhalten (Aufkleber), Wahlvorsteher unterschreibt Anzahl der beschlussmäßig behandelten Stimmzettel und dann den jeweiligen Beschluss erfassen und Stapel in Wahlverhandlungstaschen (LTW) legen ungekennzeichnete (leere) kleine weiße Stimmzettel zählen und erfassen Stapel a) Zahl der gültigen kleinen weißen Stimmzettel gesondert nach Stimmkreisbewerbern zählen und erfassen Alle kleinen weißen Stimmzettel bündeln und beschriften. Weglegen. Auszählen der großen weißen Stimmzettel Öffnen der Urne mit den großen weißen Stimmzetteln für die Landtagswahl große weiße Stimmzettel entnehmen, zählen der großen weißen Stimmzettel Zur Gültigkeit der großen Stimmzettel wird auf Folgendes hingewiesen: Es kann jeweils nur eine Stimme vergeben werden. Wurden in einem Wahlvorschlag mehrere Personen angekreuzt, ist der Stimmzettel gültig, kann aber nicht für die angekreuzten Personen gewertet werden, sondern ist als eine Stimmabgabe für den Wahlvorschlag (Zähllisten-Nr. 100, 200, 300, usw., wie eine Kennzeichnung der Kopfleiste) zu behandeln. Stimmabgaben nur für den Wahlvorschlag (Kennzeichnung befindet sich in der Kopfleiste) sind zulässig. Die Stimme ist in der Zähllisten-Nr. 100, 200, 300, usw. zu erfassen. Stapel f) Stapel e) Beschlussfassung über die großen weißen Stimmzettel mit Bedenken (wie bei den kleinen weißen Stimmzetteln, zusätzlich, bei Gültigkeit auch Entscheidung über Person bzw. nur Partei und kein Bewerbender notwendig) ungekennzeichnete große weiße Stimmzettel zählen und erfassen Gültige große weiße Stimmzettel, geordnet nach Wahlvorschlägen Stapel d) d) WVS-1 d) WVS-2 d) WVS-3 Seite 4
5 Stapel d) nach Wahlvorschlägen getrennt durchzählen und Schnellmeldung erstellen: Erststimme und Zahl der Zweitstimmen je Wahlvorschlag erfassen und übermitteln Auszählen der großen weißen Stimmzettel nach Bewerbenden: Achtung: Im großen weißen Stimmzettel für die Zweitstimme fehlen die Stimmkreisbewerber (= Direktkandidaten im Stimmkreis vgl. kleiner weißer Stimmzettel) in jedem Wahlvorschlag. In den Zähllisten sind diese jedoch noch enthalten. Um falsche Einträge zu vermeiden, sind die Nummern dieser Bewerbenden dort zu streichen. Bildung von 3 Arbeitsgruppen (mindestens je 3 Personen): Jede Arbeitsgruppe wertet die großen weißen Stimmzettel eines Wahlkreisvorschlags (jeweils ein Stapel d)) aus. Die Leitung der Arbeitsgruppe gibt an, welcher Bewerbende eine Stimme erhalten hat, ein anderes Teammitglied wiederholt die Ansage und vermerkt die Stimmabgabe in der Zählliste, das dritte Teammitglied überwacht die ordnungsgemäße Führung der Zählliste. Übertrag der Zahlen aus den Zähllisten in die Niederschrift. Die Summe der so ermittelten Zweitstimmen nach Bewerbenden muss mit der Anzahl an zuvor (Schnellmeldung) festgestellten Zweitstimmen für diesen Wahlkreisvorschlag übereinstimmen. Differenz aufklären oder in der Niederschrift erläutern Alle großen weißen Stimmzettelstapel einzeln bündeln und beschriften. Weglegen. Abschluss der Landtagswahl Vorkommnisse während der Auszählung ggf. in der Niederschrift ergänzen Niederschrift übermitteln und Niederschrift ausdrucken/fertig stellen Der Wahlvorsteher gibt das Abstimmungsergebnis mündlich bekannt Alle Mitglieder des Wahlvorstands unterschreiben die Niederschrift am Ende. Sollte ein Mitglied die Unterschrift verweigern, muss dafür eine kurze handschriftliche Begründung in die Niederschrift aufgenommen werden. Wahlverhandlungstasche packen und Anlagen beifügen: Niederschrift, Schnellmeldung und Stimmzettel, über die ein Beschluss gefasst wurde NICHT einpacken: einbehaltene Wahlscheine und Wählerverzeichnis, diese Unterlagen werden nach der Bezirkswahl verpackt! Stimmzettelpakete der Landtagswahl ordnen, verpacken, in Urne einlegen und diese versiegeln Nicht mehr benötigte Materialien auf- und wegräumen Seite 5
6 Die Bezirkswahl Gleiches Auszählverfahren wie bei der Landtagswahl - kleine und große blaue Stimmzettel - Stapelhilfen zeigen ein B im Hintergrund für Bezirkswahl - Stapelhilfen haben die gleichen Farben und die gleichen Bezeichnungen der Stapel - erst die kleinen blauen Stimmzettel, dann die großen blauen Stimmzettel auszählen; Schnellmeldung danach Auszählen der einzelnen Stimmabgaben nach Bewerbenden Siehe Ergebnisermittlung der Landtagswahl ab 18 Uhr Materialien der Bezirkswahl auf- und wegräumen Ergebnisse erfassen und fertigstellen der Schnellmeldung/Niederschrift Sind alle Niederschriften von allen unterschrieben?????? Wahlverhandlungstasche Bezirkswahl mit Anlagen packen Zusätzlich auch einbehaltene Wahlscheine und Wählerverzeichnis als Anlage der Wahlverhandlungstasche der Bezirkswahl beifügen Aus dem Wahllokalsystem ausloggen Wahlkoffer entkabeln, alles wieder in den Koffer packen und schließen, Koffer korrekt lagern (siehe Aufdruck nahe Griff, Pfeil nach oben) Versiegelte Urnen und Wahlkoffer an den Ansprechpartner des Gebäudes zur Verwahrung übergeben Alle Wahlverhandlungstaschen mit vorgeschriebenem Inhalt in der zuständigen Bezirksinspektion abgeben Vielen Dank und einen schönen Abend Seite 6
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