Information für die Mitglieder im Wahlvorstand der allgemeinen Wahlbezirke

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1 Bürgerbüro Wahlamt der Stadt Fulda Schlossstr. 1 (Stadtschloss) Telefon: OB-Wahlen in Fulda am STADT FULDA BÜRGERBÜRO Information für die Mitglieder im Wahlvorstand der allgemeinen Wahlbezirke Inhalt: Vorbereitungen vor dem Wahltag (Seite 2) 1. Abholung der Unterlagen 2. Einteilung der Wahlhelfer Der Wahltag (Seite 2) 1. Wahlzeit und Anwesenheit des Wahlvorstandes 2. Verpflichtung der Mitglieder des Wahlvorstands 3. Erfrischungsgeld 4. Wahlunterlagen 5. Einrichtung und Kennzeichnung des Wahlraumes 6. Unterschriftensammlung und unzulässige Wahlwerbung 7. Öffentlichkeit der Wahl und Hausrecht Ablauf der Wahlhandlung (Seite 4) 1. Allgemeiner Ablauf 2. Wahlberechtigung 3. Kennzeichnung des Stimmzettels 4. Wahlniederschrift 5. Durchsage der Wahlbeteiligung 6. Rote Wahlbriefe 7. Ende der Wahlhandlung Ermittlung des Wahlergebnisses (Seite 6) 1. Allgemeines zur Auszählung 2. Ergebnisermittlung 3. Schnellmeldung 4. Abschluss der Wahlniederschrift 5. Verpacken der Unterlagen 6. Rückgabe der Unterlagen Auszählanleitung (Seite 8) Muster der Wahlniederschrift (Seite 10)

2 Vorbereitungen vor dem Wahltag 1. Abholung der Unterlagen Am Tag vor der Wahl (Samstag, ) zwischen 09:00 Uhr und 11:00 Uhr müssen folgende Unterlagen im Bürgerbüro der Stadt Fulda durch den Wahlvorsteher oder den Stellvertreter abgeholt werden: Wählerverzeichnis und Abschluss des Wählerverzeichnisses Wahlniederschrift Erfrischungsgeldliste, Erfrischungsgeld Schlüssel für die Wahlkiste bzw. den Wahlkoffer und die Wahlurne evtl. weitere Unterlagen in den Ortsteilen auch den Wahlkoffer (Bezirke ); in den städtischen Wahlbezirken (001 98) befinden sich der Wahlkoffer, Wahlkabinen und die Wahlurne bereits im Wahllokal. Sofern Sie in dieser Zeit im Schlosshof parken, wird Ihnen die Zufahrt zum Schlosshof gewährt. 2. Einteilung der Wahlhelfer Die Wahlvorsteher kontaktieren die Mitglieder des Wahlvorstandes anhand der übergebenen Telefonlisten und teilen die Wahlhelfer in Dienstschichten ein. Die Wahlvorsteher und die Schriftführer teilen sich in 2 Schichten ein (07:30 13:00, 12:30 18:00 Uhr), die Beisitzer in 3 Schichten (07:30 10:30, 10:30 14:00, 14:00 18:00 Uhr). Sollte ein Mitglied des Wahlvorstands bereits im Vorfeld absagen, bitten wir um unverzügliche Mitteilung. Der Wahltag 1. Wahlzeit und Anwesenheit des Wahlvorstandes In allen Wahlbezirken wird von 08:00 18:00 Uhr gewählt. Um einen pünktlichen Beginn zu gewährleisten tritt der Wahlvorstand um 07:30 Uhr im Wahllokal zusammen (mindestens 3 Mitglieder, darunter ein Wahlvorsteher und Schriftführer). Die Wahlzeit darf nicht vor 18:00 Uhr beendet werden! Es muss gewährleistet sein, dass während des Wahlgeschäfts immer drei Mitglieder des Wahlvorstands anwesend sind. Ab 18:00 Uhr müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein und können erst nach der vollständigen Ermittlung und Mitteilung des Ergebnisses entlassen werden. Der Wahlvorsteher muss auf die Vollständigkeit aller Unterschriften des Wahlvorstandes in der Niederschrift achten. Der Wahlvorsteher muss auch nach Übergabe der Unterlagen für eventuelle Rückfragen erreichbar sein. Sollte ein Mitglied des Wahlvorstands nicht zum Wahldienst erscheinen, oder kurzfristig absagen, bitte sofort das Wahlamt benachrichtigen ( ). Bitte geben Sie uns in jedem Fall nach Einrichtung des Wahllokals eine Rückmeldung, dass die Wahlhandlung pünktlich beginnen kann! Schalten Sie eventuelle Telefone ein! Seite 2

3 2. Verpflichtung der Mitglieder des Wahlvorstands Der Wahlvorsteher verpflichtet alle Mitglieder des Wahlvorstands zur unparteiischen Wahrnehmung ihrer Aufgaben und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt werdenden Tatsachen. Der Wahlvorsteher sollte darauf achten, dass die Mitglieder des Wahlvorstandes keine Anstecknadel oder sonstige Plaketten tragen, die auf deren politische Überzeugung hindeuten. 3. Erfrischungsgeld Der Wahlvorsteher händigt das Erfrischungsgeld gegen Unterschrift an die Mitglieder des Wahlvorstandes aus (Wahlvorsteher 35,00 Euro, Schriftführer 30,00 Euro, Beisitzer 25,00 Euro) 4. Wahlunterlagen Im vorbereiteten Wahlkoffer finden sich die im Folgenden aufgeführten Unterlagen. Sie können den Koffer mit dem Schlüssel, welcher sich an der Mappe mit dem Wählerverzeichnis befindet öffnen. Stimmzettel Rechtsgrundlagen zu Kommunalwahlen in Hessen zwei Abdrucke der Wahlbekanntmachung Umschläge zum Verpacken der Stimmzettel Siegelmarken Hinweisschilder und Wahllokalschilder Büromaterial Kaffeepulver, Milch, Zucker und Becher, Kekse Weiterhin finden sich im Wahllokal eine Wahlurne sowie 2 4 Wahlkabinen. Der Wahlvorsteher prüft, ob die Wahlurne leer ist und verschließt diese. Sie darf bis zum Schluss der Wahlhandlung nicht mehr geöffnet werden. 5. Einrichtung und Kennzeichnung des Wahlraumes Der Wahlvorsteher sorgt dafür, dass der Wahlraum mit Hinweisschildern deutlich gekennzeichnet wird und bringt Hinweispfeile an. Im Wahllokal, sowie vor dem Wahllokal, sind jeweils die im Koffer befindliche Bekanntmachung der Wahl sowie Musterstimmzettel aufzuhängen. Die Wahlkabinen sind auf Tischen so aufzustellen, dass keinesfalls ein Einblick ermöglicht wird und eine geheime Wahl gewährleistet ist. Im Inneren der Wahlkabine wird ein Kugelschreiber an einem Seil befestigt. Bitte kontrollieren Sie mehrmals täglich die Wahlkabinen. Der Wahlvorstand sitzt an einem gut zugänglichen Tisch in der Reihenfolge (von Eingang aus gesehen): Beisitzer (gibt Stimmzettel aus), Schriftführer (führt das Wählerverzeichnis) und Wahlvorsteher (überwacht und gibt die Wahlurne frei). 6. Unterschriftensammlung und unzulässige Wahlwerbung Innerhalb des Gebäudes, in dem sich der Wahlraum befindet, ist jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild verboten. Dies gilt auch innerhalb eines Bereichs von mindestens 10 Metern rund um das Wahllokal, insbesondere auch am Gebäudeeingang sowie am gesamten Wahlgebäude. Seite 3

4 Das gleiche gilt für Unterschriftensammlungen. Das Verbot der Wahlwerbung trifft auch auf den Wahlvorstand zu. Eine Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Der Wahlvorstand muss sich sowohl vor Öffnung des Wahllokals, als auch während der gesamten Wahlhandlung, regelmäßig von der Einhaltung des Wahlwerbungsverbots überzeugen. 7. Öffentlichkeit der Wahl und Hausrecht Die Wahl ist öffentlich. Während der gesamten Wahlhandlung und bei der Ermittlung des Wahlergebnisses hat jedermann zum Wahlraum Zutritt, wenn dadurch das Wahlgeschäft nicht gestört wird. Der Wahlvorstand hat das Hausrecht und somit das Recht, Personen aus dem Wahllokal bzw. aus dem Gebäude zu verweisen, die die Ruhe und Ordnung stören. Dies betrifft insbesondere Personen, die Wahlwerbung betreiben wollen. Eine Verletzung des Wahlwerbungsverbots kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Ausgenommen hiervon sind zugelassene Meinungsforschungsinstitute über deren Anwesenheit die Wahlvorstände gesondert informiert werden. Bei Problemfällen bitten wir um Rücksprache. Ablauf der Wahlhandlung 1. Allgemeiner Ablauf Der Wähler betritt das Wahllokal und erhält vom Beisitzer einen komplett ausgefalteten Stimmzettel ausgehändigt. Mit diesem begibt er sich nun alleine in eine Wahlkabine und wählt. Nach der Wahl muss der Stimmzettel zusammengefaltet werden, sodass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Der Wähler tritt vor den Wahlvorstand und zeigt seine Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigung muss dem Wähler wieder ausgehändigt werden, da es zu einer Stichwahl kommen kann! Der Schriftführer sucht den Wähler im Wählerverzeichnis. Wenn der Wähler gefunden wurde, gibt der Wahlvorsteher die Wahlurne zum Einwurf des Stimmzettels frei. Der Schriftführer kennzeichnet die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis mit einem roten Haken. Zusätzlich führt der Wahlvorsteher oder der Schriftführer eine Strichliste, mit der jederzeit die Anzahl der bisherigen Wähler festgestellt werden kann. Hierfür kann auch die Zählliste am unteren Rand des Wählerverzeichnisses verwendet werden. 2. Wahlberechtigung Wahlberechtigt sind alle Deutschen und EU-Bürger, die seit mindestens 3 Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt Fulda haben ( ) und das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben ( ). Seite 4

5 Am Freitag vor der Wahl werden nach 13:00 Uhr die Wählerverzeichnisse erstellt. Es dürfen durch den Wahlvorstand bis auf die Stimmabgabevermerke keine Änderungen am Wählerverzeichnis vorgenommen werden, auch wenn der Wahlvorstand der Auffassung ist, das ein vorsprechender Wahlwilliger in das Wählerverzeichnis eingetragen gehört. Bitte kontaktieren Sie in einem solchen Fall das Wahlamt! Es ist weiterhin nicht entscheidend, ob ein Wähler im Besitz einer Wahlbenachrichtigungskarte ist. Es kommt darauf an, dass die Person im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Bestehen Zweifel über die Wahlberechtigung eines Wählers, oder bestehen Zweifel an der Identität einer Person, ist die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses zu verlangen. Auf die Notwendigkeit den Ausweis mit zuführen wird auf der Wahlbenachrichtigung deutlich hingewiesen. Wir empfehlen in Zweifelsfällen die Rücksprache mit dem Wahlamt durch den Wahlvorstand! Personen, die mit einem W oder WB im Wählerverzeichnis eingetragen sind, dürfen nicht mehr zur Wahl zugelassen werden da in einem solchen Fall bereits Wahlunterlagen per Briefwahl herausgegeben worden sind. Falls ein Wähler mit Wahlschein (nicht verwechseln mit Wahlbenachrichtigung) zur Wahl zugelassen werden möchte, MUSS die Zulassung telefonisch mit dem Wahlamt abgestimmt werden. Auf der Rückseite des Wahlscheins ist der Zeitpunkt des Anrufs, die Auskunftsperson und das Ergebnis zu vermerken! 3. Kennzeichnung des Stimmzettels Jeder Wahlberechtigte hat seine Stimme persönlich und allein abzugeben. Eine Ausnahme gilt für Wahlberechtigte, die nicht lesen können oder körperlich beeinträchtigt sind, dass sie die Stimmzettel nicht kennzeichnen können. Hier kann eine Hilfsperson (auch aus dem Wahlvorstand, wenn dieser aus mehr als 3 Personen besteht) für den Wahlberechtigten den Stimmzettel kennzeichnen. Ansonsten hat der Wahlvorstand dafür Sorge zu tragen, dass die Stimmabgabe geheim erfolgt. Eine öffentliche Kennzeichnung des Stimmzettels ist nicht zulässig. Der Wahlvorstand hat den Wähler zurückzuweisen, wenn die Stimmabgabe nicht geheim erfolgte. Dem Wähler ist auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen. Der zurückgewiesene Stimmzettel ist zu vernichten. 4. Wahlniederschrift Über die gesamte Wahlhandlung im Wahlbezirk nimmt der Schriftführer eine Wahlniederschrift auf. In der Wahlniederschrift wird der Ablauf der Wahlhandlung, beginnend mit dem Zusammentreten des Wahlvorstands, wiedergegeben. 5. Durchsage der Wahlbeteiligung Die Durchsage der Wahlbeteiligung ans Wahlamt muss um 10:00 Uhr, 11:45 Uhr, 14:00 Uhr und 17:00 Uhr erfolgen, und zwar unter der Telefonnummer: Bitte geben Sie keine Prozente durch, sondern nur die tatsächliche Anzahl der Wähler (laut Strichliste). 6. Rote Wahlbriefe Kommen Personen mit roten Wahlbriefen zu Ihnen, so sind diese von Ihnen darauf hinzuweisen, dass der Brief bis spätestens 18:00 Uhr im Wahlamt abgegeben werden Seite 5

6 muss! Sie dürfen diese Wahlbriefe in keinem Fall annehmen! Falls es hierbei zu Konflikten kommt, kontaktieren Sie bitte das Wahlamt um eine gemeinsame Lösung zu finden! 7. Ende der Wahlhandlung Der Wahlvorsteher hat dafür zu sorgen, dass die Wahlhandlung pünktlich um 18:00 Uhr beendet wird. Er hat das Ende der Wahlzeit im Wahlraum deutlich bekannt zu geben. Von da an dürfen nur noch die Wähler zur Stimmabgabe zugelassen werden, die sich im Wahlraum befinden. Der Zutritt zum Wahlraum ist solange zu sperren, bis die anwesenden Wähler ihre Stimme abgegeben haben. Ermittlung des Wahlergebnisses 1. Allgemeines zur Auszählung Alle Mitglieder des Wahlvorstandes treffen um spätestens 18:00 Uhr wieder im Wahllokal zusammen. Der Wahlvorstand hat direkt nach Beendigung der Wahl das Ergebnis des Wahlbezirks festzustellen. Die Ergebnisermittlung ist grundsätzlich ebenfalls öffentlich und der Wahlraum darf während der gesamten Zeit nicht verschlossen werden. Stellen Sie einen ausreichend großen Tisch bereit. Der Tisch muss von allen Seiten gut zugänglich sein. 2. Ergebnisermittlung Der Wahlvorstand muss die Vorschriften zur Ergebnisermittlung im Wahlbezirk genauestens einhalten. Beginnen Sie die Ergebnisermittlung in Ruhe und arbeiten Sie genau statt schnell!!! Im Anhang finden Sie eine Anleitung zur Auszählung. Auch die Wahlniederschrift enthält nochmals eine Anleitung. 3. Schnellmeldung Sobald das Ergebnis der Wahl festgestellt wurde, ist dieses vom Wahlvorsteher oder dem Schriftführer telefonisch unter durchzugeben. Melden Sie sich bitte mit Namen und der Wahlbezirksnummer. Alle weiteren Informationen werden von unseren Mitarbeitern abgefragt. 4. Abschluss der Wahlniederschrift Abschnitt 6.2 mit den Unterschriften aller Mitglieder des Wahlvorstands ausfüllen (der stellvertretende Schriftführer unterschreibt in der rechten Spalte als Beisitzer) Stimmzettel, über die der Wahlvorstand Beschluss gefasst hat, der Wahlniederschrift beilegen Alle Wahlscheine der Wahlniederschrift beilegen evtl. Niederschriften über besondere Vorfälle der Wahlniederschrift beilegen Seite 6

7 5. Verpacken der Unterlagen Die vorgefertigten Umschläge sind entsprechend ihrer Beschriftung zu füllen, die Anzahl der enthaltenen Stimmzettel ist auf dem Umschlag zu vermerken. Alle Umschläge sind mit einer Siegelmarke zu verschließen. Übrig bleiben die Wahlniederschrift, die eingenommenen Wahlscheine sowie die Stimmzettel, über die Beschluss gefasst wurde. Diese Unterlagen sind mit ins Wahlamt zur Endkontrolle zu bringen. Auf keinen Fall dürfen Wahlunterlagen im Wahlraum zurückgelassen werden! Bitte alles sortiert im Wahlkoffer verstauen, die Wahlkabinen und die Wahlurne zur Seite räumen und den Wahlraum ordentlich verlassen. 6. Rückgabe der Unterlagen Sobald alle Schnellmeldungen durchgegeben und alle Unterlagen verstaut wurden, kann der Wahlvorsteher oder Stellvertreter und der Schriftführer (oder Freiwillige) zum Stadtschloss fahren, um die Wahlniederschrift und die sonstigen Unterlagen zur Überprüfung abzugeben. Dabei ist der Wahlkoffer mit allen Unterlagen mitzubringen. Parken können Sie hierbei im Schlosshof. Die Schranke wird für sie geöffnet. Die Rückgabe der Unterlagen findet im Bürgerbüro, Eingang A3 (zweite Tür links vom Brunnen, neben den Garagen) statt. Seite 7

8 Auszählanleitung Inhaltsverzeichnis 1. Aufräumen und Urne öffnen 2. Stimmzettel und Stimmabgabevermerke zählen 3. Stimmzettel auf 3 Stapel verteilen 4. Auszählung 1. Stapel (ZS I gültig) 5. Auszählung 2. Stapel (ZS I ungültig leere Stimmzettel) 6. Auszählung 3. Stapel (alle anderen Stimmzettel ZS II gültig + ungültig) 7. Ergebnis überprüfen 8. Quersummen bilden / Schnellmeldung 9. Vorläufiger Abschluss der Wahlniederschrift 10. Verpacken der Unterlagen 1. Aufräumen und Urne öffnen Alle nicht benutzen Stimmzettel vom Tisch räumen. Urne öffnen und alle Stimmzettel auseinanderfalten. 2. Stimmzettel und Stimmabgabevermerke zählen Alle Stimmzettel zählen und die Anzahl in die Wahlniederschrift unter Punkt 3.1 eintragen. Diese Anzahl dann mit der Anzahl der roten Haken im Wählerverzeichnis (welche unter 3.2 eingetragen werden müssen) vergleichen. Wenn Personen mit Wahlschein im Wahllokal gewählt haben, die Anzahl der Wahlscheinwähler (nicht Wahlbenachrichtigung) unter 3.3 eintragen. Die Summe aus 3.2 und 3.3 muss mit der Anzahl der Stimmzettel aus 3.1 übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, muss der Wahlvorstand versuchen, dies aufzuklären (zunächst nochmals zählen). Lässt sich der Unterschied nicht aufklären, ist dies in Abschnitt 3.4 der Wahlniederschrift anzugeben und ausführlich zu erläutern. Unter Punkt 4 Wahlergebnis werden die Daten aus dem Abschluss des Wählerverzeichnisses übernommen sowie die soeben ermittelten Zahlen. 3. Stimmzettel auf 3 Stapel verteilen 1. Stapel: Alle Stimmzettel, die zweifelsfrei gültig sind (eindeutiger Stimmabgabevermerk) 2. Stapel: Alle leeren Stimmzettel 3. Stapel: Alle anderen Stimmzettel (Beschlussfassung) 4. Auszählung 1. Stapel (ZS I gültig) Stimmzettel nach den Kandidatin und Kandidaten getrennt sortieren. Stimmzettel je Stapel 2x zählen und das Ergebnis dann in der Niederschrift unter Punkt 4 bei D1 bis D3 in der Spalte ZS I eintragen. 5. Auszählung 2. Stapel (ZS I ungültig leere Stimmzettel) Stimmzettel 2x zählen und das Ergebnis dann in der Niederschrift unter Punkt 4 bei C in der Spalte ZS I eintragen. Seite 8

9 6. Auszählung 3. Stapel (alle anderen Stimmzettel ZS II gültig + ungültig) Dieser Stapel enthält alle Stimmzettel, die nicht sofort einen der anderen Stapel zuzuordnen sind. Über diese Stimmzettel hat der Wahlvorstand jeweils Beschluss zu fassen. Wichtiges Kriterium für die Beschlussfassung ist, ob der Wählerwille klar erkennbar ist. Der gesamte Wahlvorstand beschließt nun für jeden Stimmzettel, ob die Stimme für eine Partei oder Wählergruppe gültig ist, oder ungültig ist. Das Ergebnis wird auf der Rückseite der Stimmzettel notiert. Die für gültig beschlossenen Stimmzettel werden unter Punkt 4 bei D1 bis D3 in der Spalte ZS II eingetragen. Die für ungültig beschlossenen Stimmzettel werden unter Punkt 4 in der Spalte C bei ZS II eingetragen. Alle Stimmzettel, über die Beschluss gefasst wurde, werden fortlaufend durchnummeriert und der Niederschrift beigefügt (bitte nicht im Wahlkoffer lassen). Die gesamte Anzahl der beschlussgefassten Stimmzettel wird in der Niederschrift unter 4.4 eingetragen. Als Beschluss ist beispielsweise folgender Vermerk ausreichend: 7. Ergebnis überprüfen Nr.: 01, Stimme gültig für XXXX, Beschluss: einstimmig Das ermittelte Ergebnis kann auf folgende Weise überprüft werden: Die Summe Stimmen unter ZS I (gültige und ungültige) addiert mit den Stimmen der Spalte ZS II (gültige und ungültige) muss mit der Anzahl der Stimmzettel übereinstimmen. 8. Quersummen bilden / Schnellmeldung Aus dem Spalten ZS I und ZS II werden die Quersummen gebildet und in Spalte insgesamt eingetragen. Die schwarz umrandete Spalte unter 4 ( ) dient als Schnellmeldung. Diese ist nach der Ergebnissermittlung UNVERZÜGLICH telefonisch an das Wahlamt unter Telefon zu übermitteln. 9. Vorläufiger Abschluss der Wahlniederschrift Die Niederschrift ist vom Schriftführer entsprechend fertigzustellen und von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes zu unterschreiben. 10. Verpacken der Unterlagen Die Stimmzettel werden in die bereits beschrifteten Umschläge verpackt. Die Anzahl der Stimmzettel wird auf dem Umschlag vermerkt und der Umschlag wird mit einer Siegelmarke verschlossen. Die beschlussgefassten Stimmzettel (ZS II), die Wahlscheine (wenn vorhanden) und die Erfrischungsgeldliste werden der Niederschrift beigefügt. Nicht benötigte Stimmzettel sowie alle anderen Unterlagen werden im Koffer verpackt. Seite 9

10 Gemeinde/Stadt FULDA Wahlbezirk Stadtschloss Kreis FULDA Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der X Wahl der Ober-Bürgermeisterin oder des Ober-Bürgermeisters Stichwahl der Ober-Bürgermeisterin oder des Ober-Bürgermeisters Wahl der Landrätin oder des Landrats Stichwahl der Landrätin oder des Landrats in der/dem Gemeinde/Stadt/Landkreis Fulda am 15. März Wahlvorstand 1.1 Zusammensetzung im Wahlbezirk Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher (Familienname, Vorname) Stellvertreterin oder Stellvertreter von 1. (Familienname, Vorname) Schriftführerin oder Schriftführer (Familienname, Vorname) Stellvertreterin oder Stellvertreter von 3. (Familienname, Vorname) beisitzendes Mitglied (Familienname, Vorname) beisitzendes Mitglied (Familienname, Vorname) beisitzendes Mitglied (Familienname, Vorname) beisitzendes Mitglied (Familienname, Vorname) beisitzendes Mitglied (Familienname, Vorname) 1.2 Hilfskräfte waren zugezogen, sie sind in der Anlage 1 aufgeführt. 1.3 Im Wahlbezirk befindet sich eine Einrichtung, für die die Stimmabgabe vor einem beweglichen Wahlvorstand zugelassen ist; die näheren Angaben sind in der Anlage 2 enthalten. Es handelt sich bei dem Wahlbezirk um einen Sonderwahlbezirk, in dem sich die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher oder das sie oder ihn vertretende Mitglied und zwei Beisitzerinnen oder Beisitzer unter Mitnahme einer verschlossenen Wahlurne zusätzlich in die Krankenzimmer der Wahlberechtigten begeben haben, die den Wahlraum nicht aufsuchen konnten; die Angaben hierzu sind in der Anlage 2 enthalten. 2 Wahlhandlung 2.1 Das Wählerverzeichnis und die dazugehörige Abschlussbeurkundung waren nicht zu berichtigen. sind berichtigt worden. 2.2 Mit der Stimmabgabe wurde um Uhrzeit 08:00 begonnen. 2.3 Als besondere Vorkommnisse während der Wahlhandlung waren zu verzeichnen: Über die Einzelheiten wurden Niederschriften gefertigt und als Anlagen Nr. bis Nr. beigefügt. 2.4 Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher gab um 18:00 Uhr bekannt, dass die Wahlzeit abgelaufen ist und erklärte die Wahl- handlung um Uhrzeit für beendet. Seite 10

11 3 Stimmzettel, Wählerinnen und Wähler 3.1 Zahl der Stimmzettel (gleichzeitig Zahl der Wählerinnen und Wähler) Kennbuchstabe B 3.2 Zahl der Stimmabgabevermerke 3.3 Zahl der Personen, die mit Wahlschein gewählt haben Kennbuchstabe B Summe aus Nr. 3.2 und 3.3 Die Summe weicht aus folgenden Gründen von der Zahl aus Nr. 3.1 ab: 4 Wahlergebnis (Schnellmeldung) 4.1 Wahlberechtigte, Wählerinnen und Wähler A 1 + A 2 B B 1 Im Wählerverzeichnis insgesamt eingetragene Wahlberechtigte (aus der berichtigten Bescheinigung über den Abschluss des Wählerverzeichnisses übernehmen) Wählerinnen und Wähler insgesamt (aus Nr. 3.1 übernehmen) Wählerinnen und Wähler mit Wahlschein (aus Nr. 3.3 übernehmen) ZS I ZS II Insgesamt 4.2 C Ungültige Stimmen 4.3 Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Bewerberin oder den Bewerber (Ruf- und Familienname laut Stimmzettel) ZS I ZS II Insgesamt D 1 Dr. Heiko Wingenfeld CDU D 2 Birgit Kömpel - SPD D 3 Ralf Zwengel - GRÜNE D D D D D D D D Gültige Stimmen insgesamt 4.4 Stimmzettel, über die der Wahlvorstand Beschluss gefasst hat, wurden unter den fortlaufenden Nummern bis der Wahlniederschrift beigefügt. Seite 11

12 5 Auf Antrag des Mitglieds/der Mitglieder des Wahlvorstands Familienname/n, Vorname/n hat aus folgenden Gründen eine Nachzählung stattgefunden: Das bei der Nachzählung ermittelte Ergebnis stimmt mit dem in Nr. 4 festgestellten überein. weicht von dem in Nr. 4 festgestellten ab; die dortigen Zahlen sind mit einer anderen Farbe berichtigt. 6 Abschluss der Wahlergebnisfeststellung 6.1 Versicherung Der Wahlvorstand versichert, dass die in der Anleitung für den Wahlvorstand beschriebenen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt worden sind. Abweichungen davon hat es zu folgenden Punkten gegeben: 6.2 Vorstehende Niederschrift wurde von den Mitgliedern des Wahlvorstands genehmigt und von ihnen unterschrieben. Die übrigen beisitzenden Mitglieder Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter Die Schriftführerin oder der Schriftführer Das/Die Mitglied/er des Wahlvorstands Familienname/n, Vorname/n verweigerte/n die Unterschrift unter der Wahlniederschrift, weil Angabe der Gründe Seite 12

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