Leitfaden für Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher zur Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl am 24. September 2017 in Wuppertal

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1 Leitfaden für Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher zur Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl am 24. September 2017 in Wuppertal

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3 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Bereitschaft zur ehrenamtlichen Mitarbeit bei der Durchführung der Bundestagswahl in der Stadt Wuppertal. Nach Artikel 38 des Grundgesetzes werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahlperiode beträgt vier Jahre. Von den, mindestens 598 Abgeordneten werden 299 in Wahlkreisen mit einfacher Mehrheit, also direkt gewählt, die übrigen Abgeordneten werden aus den Landeslisten der Parteien gewählt. Dazu verfügt jeder Wähler bei der Bundestagswahl über zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei. Das Ergebnis der Zweitstimmen ist letztlich maßgeblich dafür, in welcher Stärke Parteien im Bundestag vertreten sind. Nichtberücksichtigt werden bei der Sitzverteilung nach 6 Abs. 3 Bundeswahlgesetz Zweitstimmen, die für die Landeslisten von Parteien abgegeben wurden, die im Wahlgebiet nicht mindestens 5% der Zweitstimmen erhalten oder in mindestens 3 Wahlkreisen einen Sitz (Direktmandat) errungen haben (Fünfprozent-Sperrklausel). Das Wuppertaler Stadtgebiet ist in zwei Bundestagswahlkreise eingeteilt (siehe auch Ziffer 3.2.6): Bundestagswahlkreis 102 Wuppertal I, Bundestagswahlkreis 103 Solingen-Remscheid-Wuppertal II Der Wahlkreis 103 Solingen-Remscheid-Wuppertal II wird, wie es die Bezeichnung des Wahlkreises schon vermuten lässt, zusammen mit den Städten Solingen, Remscheid und Wuppertal gebildet. Die Wahrnehmung der Funktion des Kreiswahlleiters für den die Gemeindegrenzen überschreitenden Bundestagswahlkreis 103 erfolgt abwechselnd durch die Städte Solingen, Remscheid und Wuppertal. Zur anstehenden Bundestagswahl liegt diese Aufgabe bei der Stadt Wuppertal. Wir wünschen Ihnen eine angenehme Wahl und stehen für Fragen oder Anregungen gerne zur Verfügung. Ihr Team Wahlen

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5 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbereitungen 2. Wahlberechtigung 3. Aufgaben der Wahlvorsteherin bzw. des Wahlvorstehers 3.1 In der Woche vor der Wahl 3.2 Am Wahltag Abholung des Wählerverzeichnisses Verpflichtung des Wahlvorstandes Einteilung und pers. Mindestanforderung des Wahlvorstandes Einrichten des Wahlraumes Die Wahlhandlung Wählen mit Wahlschein 3.3 Ermittlung des Wahlergebnisses Zählung der Wähler/innen und der Stimmen Beispiele für gültige und ungültige Stimmen 3.4 Differenzen bei der Ergebnisermittlung 3.5 Die Schnellmeldung 3.6 Die Wahlniederschrift 3.7 Übergabe der Wahlunterlagen an die Wahlbehörde 3.8 Abschlussarbeiten 4. Ansprechpartner der Wahlbehörde Anhang: Muster der Schnellmeldung, Wahlniederschrift, Wahlschein, Wahlbenachrichtigung, Wählerverzeichnis und Parkausweis

6 1 Vorbereitungen Der Wahltag für die Bundestagswahl ist der 24. September 2017 Machen Sie sich bitte anhand dieser Schulungsunterlage mit den Vorbereitungen und dem Ablauf am Wahltag vertraut. Haben Sie dazu noch Klärungsbedarf stehen wir gerne zur Verfügung: Herr Walter Tel.: Herr Pfumfel Tel.: Am Wahlsonntag erreichen Sie uns unter der Wahl-Hotline Tel.: Wahlberechtigung Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne von Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat (spätestens geboren am ), mindestens seit dem im Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. 3 Aufgaben des Wahlvorstehers bzw. der Wahlvorsteherin 3.1 In der Woche vor der Wahl Rufen Sie bitte den in Ihrem Ernennungsschreiben angegebenen Ansprechpartner für das Ihnen zugeordnete Wahllokal an. Vereinbaren Sie bitte so frühzeitig einen Besichtigungstermin mit dem verantwortlichen Ansprechpartner oder zuständigen Hausmeister, dass noch evtl. Mängel beseitigt oder abgestellt werden können. Auch wenn Sie das Wahllokal bereits aus früheren Wahlen kennen, klären Sie bitte die Fragen des Zugangs am Wahltag und wer am Wahlsonntag den Schlüssel hat.

7 Kontrollieren Sie bitte, ob alle notwendigen Wahlgeräte (z. B. Wahlurne und Wahlzellen) und der richtige Wahlkoffer vorhanden sind. Kontrollieren Sie bitte, ob der Inhalt des Wahlkoffers vollständig und zutreffend ist. Im Kofferdeckel finden Sie dazu eine Inhaltsliste. Haben Sie dazu noch Klärungsbedarf stehen wir gerne zur Verfügung: Frau Maltz Tel.: Am Wahlsonntag erreichen Sie uns unter der Wahl-Hotline Tel.: Sollten Sie oder ein Mitglied Ihres Wahlvorstandes erkranken teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit. Ihre Meldung nimmt entgegen: Frau Klein Tel.: Freitag, 22. September 2017 von bis Uhr Samstag, 23. September 2017 von bis Uhr Sonntag, 24. September 2017 von bis Uhr 3.2 Am Wahltag Alle Mitglieder des Wahlvorstandes finden sich bis ca Uhr vor oder im Wahllokal ein. Bitte prüfen Sie, ob alle Mitglieder Ihres Wahlvorstandes anwesend sind. Beachten Sie bitte die Möglichkeit, dass nicht nur ein Wahllokal in einem Gebäude eingerichtet sein kann. Sollte ein Mitglied Ihres Wahlvorstandes fehlen, teilen Sie die zur Verfügung stehenden Mitglieder bitte so ein, dass die Vormittagsschicht aus mind. drei Mitgliedern des Wahlvorstandes besteht. Haben Sie dazu noch Klärungsbedarf oder benötigen Sie ein Ersatzmitglied stehen wir gerne zur Verfügung: Frau Klein Tel.: von Uhr bis Uhr Wahl-Hotline Tel.: Abholung des Wählerverzeichnisses Bitte holen Sie, oder nach Absprache Ihr Stellvertreter bzw. Ihre Stellvertreterin, am Samstag vor der Wahl das Wählerverzeichnis im Rathaus Wuppertal Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, im Altbau in der 3. Etage im Sitzungszimmer A 350 in der Zeit von Uhr bis spätestens Uhr ab.

8 Damit Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen, finden Sie in der Anlage einen Parkausweis mit dem Sie auf den gebührenpflichtigen, öffentlichen Parkplätzen um das Rathaus herum kostenlos parken dürfen. Diesen Parkausweis legen Sie bitte -für die Dauer Ihres Aufenthaltes im Rathaus- gut sichtbar in Ihrem Pkw aus Verpflichtung des Wahlvorstandes Bitte verpflichten Sie die Mitglieder (stellv. Wahlvorsteher/in, Beisitzer/innen und Schriftführer) des Wahlvorstandes vor Beginn der Wahlhandlung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten. Dies gilt auch für später eingesetzte Kräfte Einteilung und personelle Mindestanforderung des Wahlvorstandes Teilen Sie die Mitglieder des Wahlvorstandes für den Wahltag unter Beachtung der pers. Mindestanforderung ein. Anwesend sein müssen: während der Wahlhandlung (8.00 bis Uhr) o drei Mitglieder des Wahlvorstands, darunter der/ die o Wahlvorsteher/in oder Vertreter/in o Schriftführer/in oder Vertreter/in bei der Ergebnisermittlung (ab Uhr) o Alle, mindestens jedoch fünf Mitglieder des Wahlvorstandes Einrichten des Wahlraumes (Wahllokal) Richten sie bitte gemeinsam mit den Mitgliedern Ihres Wahlvorstandes das Wahllokal zur Stimmabgabe nach u. a. Schaubild ein. Hängen Sie gemeinsam mit den Mitgliedern Ihres Wahlvorstandes die in ihrem Wahlkoffer hinterlegten Hinweisschilder, Wahlbekanntmachungen und Musterstimmzettel aus.

9 3.2.5 Die Wahlhandlung Eröffnen Sie pünktlich um 8.00 Uhr die Wahlhandlung. die Wahlzeit dauert von 8.00 bis Uhr. Wahlhandlung und Wahlergebnisermittlung in den Wahlräumen sind öffentlich. Wahlwerbung am, im und im Zugang zum Gebäude (ca. 10 bis 20 m) ist verboten. Jede/r Wahlberechtigte, die/der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, hat im Normalfall eine Wahlbenachrichtigung, die sie/er dem Wahlvorstand vorlegt (siehe Anlage). Der/Die Wahlberechtigte legt die Wahlbenachrichtigung vor und der Wahlvorstand entscheidet dabei, ob der/die Wähler/in sich ausweisen muss. Achten Sie bitte dabei auf die Übereinstimmung der auf der Wahlbenachrichtigung aufgeführten Bundestagswahl. Der Wahlvorstand prüft die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses und behält die Wahlbenachrichtigung ein. Das Wählerverzeichnis wird in alphabethischer Reihenfolge nach Straßen, numerisch nach Hausnummern und innerhalb eines Hauses alphabethisch nach Namen der Wahlberechtigten geführt. Zusätzlich hat jede/r Wahlberechtigte eine laufende Nummer im Wählerverzeichnis, welche auch auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist. Ein Muster eines Wählerverzeichnisses sowie einer Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie in der Anlage. Bei Personen die eine Wahlbenachrichtigung vorlegen, aber nicht im Wählerverzeichnis aufzufinden sind klären Sie bitte folgende Fragen: Wurde das richtige Wahllokal aufgesucht? Wurde die richtige Wahlbenachrichtigung (zu dieser Wahl) vorgelegt? Wurde die Person im Wählerverzeichnis nachgetragen? (Nachträge stehen am Ende des Verzeichnisses). Bei Personen die ohne Wahlbenachrichtigung zur Wahl erscheinen klären Sie bitte folgende Fragen: stimmt die Identität der Person mit den Angaben überein? (Vorlage von amtlichen Ausweisdokumenten). ist die Person in Wuppertal nur mit Nebenwohnsitz gemeldet? (Hauptwohnsitz ist in amtlichen Ausweisdokumenten eingetragen). ist die Person erst nach dem (Stichtag) mit Hauptwohnung in Wuppertal gemeldet oder zugezogen? hat die Person möglicherweise keine deutsche Staatsangehörigkeit?

10 Ist für diese Person ein sogenannter Sperrvermerk W für die Ausgabe eines Wahlscheines zur Briefwahl (Wahlschein, Ausstellungsdatum, Bearbeiter) eingetragen worden, so darf der/die Betroffene nicht zur (Urnen-) Wahl zugelassen werden. Ausnahme: Der/ die Wahlberechtigte legt einen auf ihren/ seinen Namen ausgestellten Wahlschein vor (siehe Hinweise unter 3.2.6). Lassen sich die vorstehenden Fragen nicht klären, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Wahlleitung auf. Wichtige Hinweise: Am Wahlsonntag erreichen Sie uns unter der Wahl-Hotline Tel.: Der Wahlvorstand trägt ohne Abstimmung mit der Wahlleitung keine Person im Wählerverzeichnis nach, auch dann nicht, wenn sie offensichtlich wahlberechtigt ist. Lässt keine Person, deren Wahlberechtigung nicht geklärt ist, zur Wahl zu. Lässt keine andere Person in Vertretung wählen! Das Wahlrecht kann nicht auf eine andere Person übertragen werden! Wurde die Wahlberechtigung zweifelsfrei geklärt, so händigt der Wahlvorstand dem Wähler bzw. der Wählerin den Stimmzettel aus, sobald der/ die Schriftführer/in den Namen des Wählers bzw. der Wählerin im Wählerverzeichnis gefunden hat. Sodann tritt der Wähler bzw. die Wählerin in die Wahlkabine und kennzeichnet den Stimmzettel. Der Stimmzettel ist so zu falten, dass die Kennzeichnung des Stimmzettels nicht zu erkennen ist. Sobald der Wähler bzw. die Wählerin den Stimmzettel in die Urne geworfen hat, hakt der/ die Schriftführer/in die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis ab. Hinweis: Der Wahlvorstand lässt den Wähler bzw. die Wählerin nur alleine in die Wahlkabine, um ihm/ihr die Möglichkeit einer unbeeinflussten und geheimen Wahl zu geben. Auch Kinder, die bereits erkennen und weitererzählen können, wie gestimmt wurde, dürfen nicht mit in die Wahlkabine. Ausnahme: Hinzuziehung einer Hilfsperson auf Wunsch des Betroffenen. Nach Verlassen der Wahlzelle tritt der Wähler bzw. die Wählerin an die Wahlurne, der/ die Wahlvorsteher/in gibt die Wahlurne frei und der Stimmzettel wird durch den Wähler bzw. die Wählerin in die Wahlurne eingeworfen. Der Wahlvorstand nimmt keine roten Wahlbriefe an.

11 3.2.6 Wählen mit Wahlschein Leitfaden für Wahlvorsteher/innen - Bundestagswahl 2017 Auch zu dieser Wahl besteht die Möglichkeit mit Wahlschein zu wählen. Zu der Bundestagswahl sind Wahlscheine für zwei Bundestagswahlkreise im Wahlgebiet (Stadtgebiet) zugelassen. Prüfen Sie bitte ob der richtige Bundestagswahlkreis im Wahlschein angegeben wurde, die Personendaten übereinstimmen und die Wahlscheinnummer nicht in der Liste der für ungültig erklärten Wahlscheinen aufgeführt wurde. Das Stadtgebiet Wuppertal wurde in zwei Bundestagswahlkreise eingeteilt. Bundestagswahlkreis 102 Wuppertal I Von der kreisfreien Stad Wuppertal die Stadtbezirke: 0 Elberfeld, 1 Elberfeld-West, 2 Uellendahl-Katernberg, 3 Vohwinkel, 5 Barmen, 6 Oberbarmen, 7 Heckinghausen, 8 Langerfeld-Beyenburg Bundestagswahlkreis 103 Solingen-Remscheid-Wuppertal II Kreisfreie Stadt Remscheid Kreisfreie Stadt Solingen von der kreisfreien Stad Wuppertal die Stadtbezirke 4 Cronenberg und 9 Ronsdorf In den meisten Fällen wird im Rahmen der Briefwahl ein Wahlschein beantragt. Neben den Briefwahlunterlagen wird auch ein Wahlschein auf die/den Wahlberechtigte/n ausgestellt und zusammen mit den Briefwahlunterlagen versandt. Um einer eventuellen doppelten Stimmabgabe vorzubeugen wird im jeweiligen Wählerverzeichnis die/der Wahlberechtigte (Briefwähler/in) auf den/die der Wahlschein ausgestellt wurde mit einem Sperrvermerk W ausgewiesen. Der/Die Briefwähler/in darf also nicht ein weiteres Mal an der Urnenwahl teilnehmen (siehe Anlage). Der/Die Briefwähler/in meldet sich bei Ihnen im Wahllokal und möchte dort wählen. Kann der/die Briefwähler/in seine/ihre Briefwahlunterlagen nicht vorlegen, ist er/sie zurück zu weisen. Hat der/die Wahlberechtigte seine/ihre Briefwahlunterlagen mitgebracht, verfahren Sie bitte nach folgender Beschreibung: Lassen Sie den/die Wähler/in den Wahlschein aus dem Wahlbrief entnehmen. Prüfen Sie, ob der Wahlschein für den richtigen Bundestagswahlkreis, auf den/die Wahlberechtigte/n ausgestellt und nicht für ungültig erklärt wurde. Lassen Sie durch den/die Wähler/in den blauen (verschlossenen) Stimmzettelumschlag vernichten (zerreißen). Nehmen Sie den Wahlschein an sich, geben Sie dem/der Wähler/in einen neuen Stimmzettel und lassen ihn/sie wählen.

12 Achtung: Kein Haken im Wählerverzeichnis vermerken (der Wahlschein wird später dazu gezählt). In der Wahlniederschrift wird später Wähler/in mit Wahlschein vermerken. Grundsätzlich werden Wahlscheine nach fristgerechter Antragstellung an alle Wahlberechtigten ausgegeben. Beispielsweise um in ihrer Mobilität eingeschränkte Wahlberechtigte die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen (Barrierefreie Wahllokale). Ein Muster eines Wahlscheines finden Sie in der Anlage. Haben Sie dazu noch Klärungsbedarf stehen wir gerne zur Verfügung: Herr Walter Tel.: Herr Pfumfel Tel.: Am Wahlsonntag erreichen Sie uns unter der Wahl-Hotline Tel.: Ermittlung des Wahlergebnisses Alle Mitglieder des Wahlvorstands sollen ab Uhr im Wahllokal anwesend sein. Ende der Wahl pünktlich um Uhr. Der/Die Wahlvorsteher/in verkündet das Ende der Wahlzeit. (Wähler/innen, die sich zu diesem Zeitpunkt noch im Wahlraum befinden, sind noch zur Wahl zugelassen) Zählung der Wähler/innen und der Stimmen Zunächst wird der Tisch frei geräumt und insbesondere leere Stimmzettel müssen entfernt werden. Danach wird die Urne vollständig geleert. Der/Die Schriftführer/in zählt die Stimmabgabevermerke (Häkchen) im Wählerverzeichnis und zählt die evtl. eingenommenen Wahlscheine hinzu. Die anderen Mitglieder des Wahlvorstandes zählen die Stimmzettel. Die Summen beider Zählvorgänge sollen übereinstimmen. Bei evtl. Differenzen ist eine erneut Auszählung erforderlich. Kann auch diese keine Klärung erbringen, ist dieser Sachverhalt in der Wahlniederschrift zu vermerken. Maßgeblich für die Zahl der Wähler/innen ist immer die Anzahl der Stimmzettel. Die drei Zählergebnisse sind in die Wahlniederschrift unter Nr. 3.2 a) bis c) zu übertragen. Die Auszählung der Stimmabgaben erfolgt in vier Schritten. 1. Sortierung der Stimmzettel

13 2. Prüfung und Zählung der in den Stimmabgaben übereinstimmenden Stimmzettel (erste und zweite Stimmabgabe identisch) 3. Prüfung und Zählung der in den Stimmabgaben nicht übereinstimmenden Stimmzettel (erste und zweite Stimmabgabe nicht identisch, Stimmensplitting) 4. Auswertung der ausgesonderten Stimmzettel 1. Erster Arbeitsgang: Sortierung der Stimmzettel Die Beisitzer/innen sortieren die Stimmzettel nach Stapel 1) Stimmzettel mit zweifelsfrei gültigen Erst- und Zweitstimme für den Bewerber und die Landesliste derselben Partei, getrennt nach Landeslisten; dies sind erfahrungsgemäß die meisten Stimmabgaben; Stapel 2) Stapel 3) Stapel 4) Stimmzettel mit zweifelsfrei gültigen Erst- und Zweitstimmen für den Bewerber und die Landesliste verschiedener Parteien sowie Stimmzettel, auf denen nur die Erst- oder Zweitstimme jeweils zweifelsfrei gültig und die andere Stimme nicht abgegeben worden ist (Stimmensplitting). ungekennzeichnete Stimmzettel Stimmzettel die Anlass zu Bedenken geben und über die der Wahlvorstand später beschließen muss. 2. Zweiter Arbeitsgang: Prüfung und Zählung der Stimmzettel mit übereinstimmender Erst- und Zweitstimme Jetzt werden die Stimmenstapel (1) mit den übereinstimmenden gültigen Erst- und Zweitstimmen, und zwar in der Reihenfolge der Landesliste auf dem Stimmzettel, nacheinander teils dem Wahlvorsteher, teils seinem Stellvertreter übergeben. Diese prüfen erneut die Kennzeichnung der Stimmzettel und sagen zu jedem Stapel laut an, für welchen Bewerber und für welche Landesliste er Stimmen enthält. Gibt ein Stimmzettel Anlass zu Bedenken, so wird er dem Stapel (4) beigefügt. Danach wird dem Wahlvorsteher der Stapel (3) mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln übergeben. Der Wahlvorsteher prüft die Stimmzettel und sagt laut an, dass in jedem Fall beide Stimmen ungültig sind. Danach erfolgt die Zählung dieser jeweils übereinstimmend gültigen oder ungültigen Stimmen. Zwei Beisitzer zählen nacheinander die vom Wahlvorsteher oder Stellvertreter geprüften Stimmzettelstapel unter gegenseitiger Kontrolle und ermitteln so die Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen. Anschließend zählen sie in gleicher Weise die mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln abgegebenen ungültigen Erst- und Zweitstimmen. Die so ermittelten Ergebnisse werden in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift als Zwischensumme I (ZSI) eingetragen und zwar bei den Erststimmen die gültigen Stimmen unter Kennbuchstaben D1, D2, D3 usw. die ungültigen Stimmen unter Kennbuchstabe C

14 Zweitstimmen die gültigen Stimmen unter den Kennbuchstaben F1, F2, F3 usw. die ungültigen Stimmen unter Kennbuchstabe E 3. Dritter Arbeitsgang: Prüfung und Zählung der zweifelsfrei gültigen und ungültigen Stimmen ohne Übereinstimmung von Erst- und Zweitstimme Nun wird der Stimmzettelstapel (2) geprüft. Es werden die Stimmen gezählt, die zweifelsfrei gültig oder ungültig sind, die aber nicht zwischen Erst- und Zweitstimme übereinstimmen. Dazu übernimmt der Wahlvorsteher diesen Stapel und sortiert zunächst die Stimmzettel getrennt nach Zweitstimme für die einzelnen Landeslisten bzw. ohne Stimmabgabe für eine Landesliste. Bei jedem Stimmzettel sagt er laut an, für welche Landesliste die Zweitstimme abgegeben wurde. Bei Stimmzetteln, auf denen nur die Erststimme abgegeben wurde, sagt er laut an, dass die nicht abgegebene Zweitstimme ungültig ist. In Zweifelsfällen wird der Stimmzettel wieder dem Stapel (4) beigefügt. Danach werden die so überprüften und für gültig oder ungültig erklärten Zweitstimmen in gleicher Weise wieder von zwei Beisitzern nacheinander und unter gegenseitiger Kontrolle gezählt. Im Anschluss ordnet der Wahlvorsteher diese Stimmzettel neu nach den für die einzelnen Bewerber abgegebenen Erststimmen, mit denen entsprechend verfahren wird. So werden auch die gültigen und ungültigen Erststimmen der Stimmzettel ermittelt, auf denen Erst- und Zweitstimme nicht übereinstimmt. Die Zählergebnisse in diesem Arbeitsgang werden als Zwischensumme II (ZSII) im Abschnitt 4 der Wahlniederschrift unter den entsprechenden Kennbuschstaben eingetragen (wie im zweiten Arbeitsgang beschrieben). 4. Vierter Arbeitsgang: Auswertung der ausgesonderten Stimmzettel Zum Schluss müssen noch die ausgesonderten Stimmzettel ausgewertet werden. Hierzu bedarf es in jedem Einzelfall eines Beschlusses des Wahlvorstandes. Er entscheidet über die Gültigkeit oder Ungültigkeit jeder einzelnen Stimme, die auf den ausgesonderten Stimmzetteln abgegeben worden ist. Der Wahlvorsteher gibt jede einzelne Entscheidung mündlich bekannt und sagt bei jeder Stimme an, für welche Bewerber oder für welche Landesliste die Stimme abgegeben wurde. Er vermerkt auf der Rückseite des Stimmzettels, welche Entscheidung durch den Wahlvorstand getroffen wurde bzw. ob beide Stimmen oder nur die Erst- oder Zweitstimme für gültig oder ungültig erklärt wurde. Der Vermerk könnte beispielsweise lauten: Erststimme gültig Zweitstimme gültig Erststimme ungültig Zweitstimme gültig Erst- und Zweitstimme ungültig

15 Erst- und Zweitstimme gültig Sind durch Beschluss des Wahlvorstandes Stimmen für gültig oder ungültig erklärt worden, so werden die Stimmzettel mit fortlaufender Nummer versehen, verpackt und versiegelt der Wahlniederschrift als Anlage beigeführt. Die durch Beschluss des Wahlvorstandes für gültig oder ungültig erklärten Stimmen sind den im zweiten und dritten Arbeitsgang ermittelten Zahlen hinzuzuzählen und als Zwischensumme III (ZS III) in Abschnitt 4 in die dritte Spalte unter dem entsprechenden Kennbuchstaben einzutragen. Erststimmen unter Kennbuchstaben D1, D2, D3 usw. die für gültig erklärten Stimmen unter Kennbuchstaben C die für ungültig erklärten Stimmen Zweitstimmen unter Kennbuchstaben F1, F2, F3 usw. die für gültig erklärten Stimmen unter Kennbuchstaben E die für ungültig erklärten Stimmen Beantragt ein Mitglied des Wahlvorstandes vor Unterzeichnung der Wahlniederschrift eine erneute Zählung der Stimmen, so ist der Zählvorgang in vollem Umfang zu wiederholen. Die Gründe für die erneute Zählung sind in der Wahlniederschrift unter Nummer 5.2 zu vermerken Beispiele für eine ungültige Stimme

16 Beispiele für eine gültige Stimme 3.4 Differenzen bei der Ergebnisermittlung Haben sich bei der Stimmenzählung Differenzen ergeben oder benötigen Sie Unterstützung bei der Wahlergebnisermittlung, zögern Sie nicht, setzen Sie sich mit der Wahlleitung in Verbindung: Am Wahlsonntag erreichen Sie uns unter der 3.5 Die Schnellmeldung Wahl-Hotline: Schnellmeldung: Meldung des vorläufigen Wahlergebnisses Sobald das Wahlergebnis im Stimmbezirk ermittelt ist, meldet der Wahlvorsteher das Ergebnis telefonisch an die zentrale Erfassungsstelle der Wahlbehörde. Die Schnellmeldung enthält die Zahlen: 1. der Wahlberechtigten, 2. der Wählerinnen und Wähler, 3. der gültigen und ungültigen Erststimmen, 4. der gültigen und ungültigen Zweitstimmen, 5. der für jede/n Bewerber/in abgegebenen gültigen Erststimme, 6. der für jede Landesliste abgegebenen gültigen Zweitstimme. Die Wahlniederschrift und die Schnellmeldung sind aufeinander abgestimmt und die einzelnen Wahlergebnisse werden unter demselben Kennbuchstaben in die Schnellmeldung eingetragen unter der sie in die Wahlniederschrift aufgenommen wurden. Der/Die Wahlvorsteher/in übermittelt die Ergebnisse der Wahlen anhand der Schnellmeldungen telefonisch an die Ergebniserfassung, die wie folgt zu erreichen ist:

17 Telefon Ergebniserfassung: Sollten Sie nicht sofort verbunden werden, legen Sie bitte nicht auf, Sie befinden sich in einer Warteschleife. Bei der Ergebniserfassung findet bereits eine Plausibilitätsprüfung statt. Deshalb legen Sie bitte erst auf, wenn die Zahlen bestätigt worden sind. Ein Muster einer Schnellmeldung finden Sie in der Anlage. 3.6 Die Wahlniederschrift Die Wahlniederschrift können sie bereits tagsüber, soweit möglich, ausfüllen bzw. vorbereiten. Gültig ist die Wahlniederschrift nur, wenn sie von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes unterschrieben wurde. Ein Muster einer Wahlniederschrift finden Sie in der Anlage. 3.7 Übergabe der Wahlunterlagen an die Wahlbehörde In Ihrem Wahlkoffer finden Sie beschriftete Umschläge und Siegelmarken um die Wahlunterlagen entsprechend zu verpacken. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise auf den Umschlägen. Den Umschlag Nr. 4 mit den entsprechenden Inhalten (wie auf dem Umschlag angegeben) geben Sie bitte am Sonntag, 24. September 2017 bis Uhr oder am Montag, 25. September 2017 zwischen und Uhr ab. im Rathaus- Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, Altbau, 3. Etage im Sitzungszimmer A Abschlussarbeiten Bitte verlassen Sie den Wahlraum so, wie Sie ihn morgens vorgefunden haben. Räumen Sie bitte auf, auch wenn es ein langer Tag war.

18 4 Ansprechpartner der Wahlbehörde Leitfaden für Wahlvorsteher/innen - Bundestagswahl 2017 Fehlt ein Mitglied des Wahlvorstandes? Frau Klein oder Fehlen Stimmzettel, Vordrucke, Büromaterial Frau Maltz Auskünfte zur Wahl Herr Walter am Wahlsonntag Wahlleitung Auskünfte zur Wahlberechtigung Wahlleitung Hilfestellung bei der Wahlergebnisermittlung Wahlleitung Meldung des Wahlergebnisses, Schnellmeldung Erfassung

19 Auf dieser Seite nur die ungültigen und gültigen Erststimmen eintragen!

20 Auf dieser Seite nur die ungültigen und gültigen Zweitstimmen eintragen!

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38 Stadtentwicklung und Städtebau Statistik und Wahlen Wahlbehörde Johannes-Rau-Platz 1 D Wuppertal Telefon Telefax wahlen@stadt.wuppertal.de

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