Einweisung der Wahlvorstände Briefwahl

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1 Landtags- und Bezirkswahlen mit Volksentscheid 2013 am Einweisung der Wahlvorstände Briefwahl Referent Rainer Baier,, Amtsleiter des Bürgeramtes der Erstellung durch Stadt Fürth Bürgeramt 1

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3 1. Allgemeine Hinweise Nachfolgende Erläuterungen sind ein Auszug aus den Rechtsgrundlagen über die Abwicklung der Bundestagswahl. Genaueres findet man in dem Landeswahlgesetz LWG und der Landeswahlordnung LWO. Diese Rechtsgrundlagen befinden sich in ausgedruckter Form bei den ausgehändigten Wahlunterlagen. 3

4 1. Allgemeine Hinweise Zu Beginn erst einmal die wichtigsten Kontaktdaten. Diese sind auch den Wahlunterlagen beigelegt. - Wahlamt (Herr Baier, Herr Frank) Tel.: Fax.: Polizei (Durchwahl Einsatzzentrale ) Tel.: (Notruf) Feuerwehr (Notruf) 112 4

5 2. Briefwahlbezirke - Vorbereitungen - Briefwahlvorstand tritt spätestens um 15:00 Uhr zusammen Feststellung der Gesamtzahl verschlossene Wahlbriefe Übertrag des Wertes in die Wahlniederschrift (Abschnitt Nr. 2.3 und Nr ) Vermerk der Verzeichnisse und Nachträge für ungültig erklärte Wahlscheine (Abschnitt Nr. 2.3) Öffnen der Wahlbriefe und Prüfen der Wahlscheine Einwurf der ungeöffneten Stimmzettelumschläge in die dafür vorgesehenen Urnen (Landtag-/Bezirkstag/Volksentscheid) 5

6 2. Briefwahlbezirke - Vorbereitungen - Zurückweisungen bzw. Zulassungen von Wahlbriefen sind in der Niederschrift (Abschnitt Nr ) zu vermerken. Ein beanstandeter Wahlbrief führt zu einer Zurückweisung. Die Anzahl der Zurückweisungen (getrennt nach den Gründen) ist in der Niederschrift (Abschnitt Nr ) einzutragen. Die zurückgewiesenen Wahlbriefe sind auszusondern, der Wahlbriefumschlag ist mit einem Vermerk über den Zurückweisungsgrund zu versehen, wieder zu verschließen und fortlaufend zu nummerieren. Ein Wahlbrief wurde beanstandet, aber per Beschluß zugelassen. Dieses ist in der Niederschrift (Abschnitt Nr ) zu vermerken. Die nach Beschluß zugelassenen Wahlbriefe müssen von einem Beisitzer in Verwahrung genommen werden und sind später der Wahlniederschrift beizufügen. Die zugelassenen und nicht zu beanstandenden Stimmzettelumschläge sind nach Vermerk der Stimmabgabe auf dem Wahlschein ebenfalls in die jeweilige Urne zu geben. 6

7 2. Briefwahlbezirke - Vorbereitungen - Problemfälle: - Wahlbrief enthält nicht als ausstellende Gemeinde Ausgabestelle Stadt Fürth => Der Wahlbrief ist zu öffnen (nicht der Stimmzettelumschlag) und ggf. per Bote an das Wahlamt (Bürgeramt Süd, Schwabacher Straße 170) weiterzuleiten - Gegen den Wahlschein oder den Wahlbrief werden Bedenken erhoben => Wahlunterlagen werden ausgesondert. => Spätere Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung Zurückweisungen: - Im hellroten Wahlbriefumschlag befindet sich kein gültiger Wahlschein - Der Wahlschein befindet sich in einem offenen oder verschlossenen Stimmzettelumschlag - Dem roten Wahlbriefumschlag ist kein weißer, blauer und/oder gelber Stimmzettelumschlag beigefügt - Der rote Wahlbriefumschlag und der weiße, blaue und/oder gelbe Stimmzettelumschlag sind geöffnet - Der rote Wahlbriefumschlag enthält mehrere weiße, blaue und/oder gelbe Stimmzettelumschläge, aber nicht eine gleiche Anzahl gültiger Wahlscheine - Ein weißer, blauer oder gelber Stimmzettelumschlag weicht offensichtlich in einer gefährdenden Weise von den übrigen ab - Ein Wahlbriefumschlag bzw. Stimmzettelumschlag enthält einen deutlich fühlbaren Gegenstand 7

8 3. Landtagswahl - Briefwahl - Stimmauszählung - (allgemeiner Verfahrensablauf) - Arbeitsabläufe: Schritt 1: Die Arbeitsabläufe Landtagswahl, Bezirkswahl und Volksentscheid verlaufen weitgehend analog. Zuerst erfolgt die Auszählung der Landtagswahl. * Öffnen der Wahlurne und Entnahme der weißen Wahlumschläge ( blau für Bezirkswahl, gelb für VE) * Ermittlung der Anzahl und Eintrag in die Niederschrift (Abschnitt Nr und 4.1) * Eintrag der Gesamtzahl der Stimmabgabevermerke in die Niederschrift (Abschnitt Nr ) 8

9 3. Landtagswahl Briefwahl Stimmauszählung - Schritt 2: * Öffnung der Stimmzettelumschläge und Entnahme aller Stimmzettel. * Sortierung aller Stimmzettel: - Erststimme (kleine weiße Stimmzettel) - Zweitstimme (große weiße Stimmzettel) Stimmzettelumschläge, die keinen, nur einen oder mehrere gleichartige Stimmzettel enthalten sind mit den Stimmzetteln gesondert zu halten. Ein Vermerk über den Inhalt ist auf dem Umschlag anzubringen. Schritt 3: * Bildung von jeweils 3 Stapeln (erst kleine, dann große Stimmzettel) nach : - gültig - zweifelhaft - ungekennzeichnet (kein Beschluss, da ungültig) Die Anzahl der zweifelhaft abgegebenen Stimmzettel ist in die Wahlniederschrift unter dem Abschnitt Nr. 3.7 einzutragen (vor der Beschlussfassung). 9

10 3. Landtagswahl - Briefwahl - Stimmauszählung - Stapelbildung * Bildung von jeweils 3 Stapeln (erst kleine, dann große Stimmzettel) nach : - gültig - zweifelhaft - ungekennzeichnet (kein Beschluss, da ungültig) 10

11 3. Landtagswahl - Stimmauszählung - Schritt 4: * Sortierung aller gültigen Stimmzettel nach den jeweiligen Parteien bzw. Wählergruppen getrennt nach Erststimme und Zweitstimme : - D01 CSU - D02 SPD - D03 FREIE WÄHLER - D04 GRÜNE - D04 FW - D05 FDP - D06 DIE LINKE - D07 ÖDP - D08 REP - D09 NPD - D10 BP - D11 DIE FRANKEN - D12 PIRATEN Die Auszählung sollte durch zwei Beisitzer/-Innen vorgenommen werden. 11

12 3. Landtagswahl - Stimmauszählung - Schritt 5: * Entscheidung über die zweifelhaft abgegebenen Stimmzettel. * Beschlussmäßige Behandlung: - gültig => Sortierung aller durch Beschluss für gültig erklärten Stimmzettel nach den jeweiligen Parteien bzw. Wählergruppen getrennt nach Erststimme und Zweitstimme mit anschließendem Eintrag in der Niederschrift (Erläuterung erfolgt später). - ungültig => Eintrag in der Niederschrift (Erläuterung erfolgt später). Der Wahlvorsteher vermerkt nach der Beschlussfassung jeweils den Grund hinsichtlich der Entscheidung (Aufkleber auf dem Stimmzettel). Schritt 6: * Zählen der jeweiligen Parteistapel ( Erststimme / Zweitstimme ). 12

13 4. Allgemeine Hinweise 13

14 4. Landtagswahl - Stimmauszählung - Nachfolgend nun ein paar Fallbeispiele 14

15 4. Landtagswahl - Stimmauszählung - Beispiele: Fall 1: Ungültiger Stimmzettel ( Erststimme mehrere Kandidaten ) Begründung: Es wurden mehrere Bewerber gekennzeichnet. Der Wählerwille ist nicht erkennbar. 15

16 4. Landtagswahl - Stimmauszählung - Beispiele: Fall 2: Ungültiger Stimmzettel ( Erststimme Leerer Stimmzettel ) Begründung: Es wurde kein Bewerber gekennzeichnet. 16

17 4. Landtagswahl - Stimmauszählung - Beispiele: Fall 3: Ungültiger Stimmzettel ( Zweitstimme mehrere Parteikreuze ) Begründung: Es wurden mehrere Parteien gekennzeichnet. Der Wählerwille ist nicht erkennbar. 17

18 4. Landtagswahl - Stimmauszählung - Beispiele: Fall 4: Ungültiger Stimmzettel ( Zweitstimme mehrere Kandidaten und anderes Parteikreuz ) Begründung: Es wurden mehrere Kandidaten und eine andere Partei gekennzeichnet. Der Wählerwille ist nicht erkennbar. 18

19 4. Landtagswahl - Stimmauszählung - Beispiele: Fall 5: Ungültiger Stimmzettel ( Zweistimme Leerer Stimmzettel ) Begründung: Es wurde kein Bewerber gekennzeichnet. 19

20 4. Landtagswahl - Stimmauszählung - Beispiele: Fall 6: Gültiger Stimmzettel ( Zweistimme mehrere Kandidaten ) Begründung: Es wurden innerhalb eines Wahlkreisvorschlages mehrere Bewerber gekennzeichnet. Die Stimme ist der E-Partei zuzurechnen. 20

21 4. Landtagswahl - Stimmauszählung - Beispiele: Fall 7: Gültiger Stimmzettel ( Zweistimme Kandidaten- und Parteikreuz ) Begründung: Es wurde innerhalb eines Wahlkreisvorschlages ein Bewerber und die Partei gekennzeichnet. Die Stimme ist dem Kandidaten zuzurechnen. 21

22 4. Landtagswahl - Stimmauszählung - Beispiele: Fall 8: Gültiger Stimmzettel ( Zweistimme mehrere Kandidaten- und Parteikreuz ) Begründung: Es wurden innerhalb eines Wahlkreisvorschlages mehrere Bewerber und die Partei gekennzeichnet. Die Stimme ist der D-Partei zuzurechnen. 22

23 4. Landtagswahl - Stimmauszählung - Grundsätzlich gilt: Bei allen Entscheidungen lautet die Devise. Der Wählerwille muss erkennbar sein!!! 23

24 4. Landtagswahl - Stimmauszählung - Schritt 8: Schnellmeldung: 1. Übertrag der auf den Wahlscheinen gezählten Stimmabgabevermerke auf das Formular Schnellmeldung Kennbuchstabe B 2. Übertrag der Stapelauszählung in die jeweiligen Parteifelder (Erst- /Zweitstimme). 3. Addition der Parteifelder. 4. Übertrag der Anzahl für ungültig erklärte Stimmzettel in das Formularfeld C. 5. Meldung per Handy an die 0911/ Ergänzung der Felder meldende Person und aufnehmende Person. 24

25 4. Landtagswahl - Stimmauszählung - Schritt 9: Auszählung der Zweitstimmen (benötigte Unterlagen: Zähllisten): 1. Bildung von Arbeitsgruppen (mind. 3 Wahlvorstandsmitglieder). 2. Die Leitung erfolgt durch die Wahlvorsteher, Stellvertreter oder Schriftführer. 3. Beginn der Auszählung. Vorgehensweise: Zu Beginn muss in der Zählliste der Stimmbezirk und die Gemeinde eingetragen werden. Im Anschluss beginnen die Ausfülltätigkeiten. Nennung des ausgewählten Bewerbers / der ausgewählten Bewerberin oder der Partei an den Listenführer. Es erfolgt ein entsprechender Vermerk in der jeweiligen Zählliste. Der Erststimmenbewerber ist auf der Zählliste durchgestrichen. Hierbei gilt: * 1 Bewerberkreuz => Merker in der Zählliste beim Bewerber * 2 oder mehr Bewerberkreuze innerhalb eines Wahlkreisvorschlags => Parteikreuz * 1 Bewerberkreuz und 1 Parteikreuz => Bewerberkreuz 25

26 4. Landtagswahl - Stimmauszählung - Beispiele: * 1 Bewerberkreuz => Merker in der Zähliste * 2 oder mehr Bewerberkreuze innerhalb eines Wahlkreisvorschlags => Parteikreuz zzgl. Parteikreuz => ebenfalls Parteikreuz * 1 Bewerberkreuz und 1 Parteikreuz => Bewerberkreuz 26

27 4. Landtagswahl - Stimmauszählung - Schritt 10: Abschluss der Zähllisten: 1. Ende der Auszählung 2. Zählen der Listenkreuze 3. Unterschreiben der Zähllisten 27

28 4. Landtagswahl - Stimmauszählung - Schritt 11: Übertrag der Zähllisten in die Niederschrift: 1. Übertrag der Zahlen in die Niederschrift 28

29 4. Landtagswahl - Stimmauszählung - Schritt 11: Übertrag der Zähllisten in die Niederschrift: 2. Übertrag der Zahlen in den Wahlkreisvorschlag Niederschrift (Abschnitt Nr. 4.3) 29

30 5. Landtagswahl - Abschluss - Schritt 1: Abschluss der Wahlniederschrift: 1. Eintragung Wahlvorstand. Analog dieser Reihenfolge erfolgen auch die Unterschriften (Abschnitt Nr. 1 und Abschnitt Nr. 5.4) 2. Dokumentation der Wahlhandlung (Abschnitt Nr. 2) * Die Wahlurnen waren normalerweise verschlossen. * Eintrag Anzahl der erhaltenen Wahlbriefe * Angaben über ungültig erklärte Wahlscheine 30

31 5. Landtagswahl - Abschluss - 31

32 5. Landtagswahl - Abschluss Behandlung der ungekennzeichneten kleinen und großen weißen Stimmzettel (siehe 3.4 Buchst. b und e) Der Wahlvorsteher prüfte jeweils die Stapel mit den ungekennzeichneten kleinen und großen Stimmzetteln, die ihm hierzu von dem Beisitzer, der sie in Verwahrung hatte, übergeben wurden. Der Wahlvorsteher sagte jeweils an, dass die Stimme ungültig ist, und legte sie, getrennt nach kleinen und großen Stimmzetteln, auf einen gesonderten Stapel. Zahl der ungekennzeichneten kleinen großen weißen Stimmzettel 3.7 Behandlung der weißen Stimmzettel, die zu Bedenken Anlass gaben (siehe 3.4 Buchst. c und f) Der Wahlvorsteher zeigte den Beisitzern jeden einzelnen Stimmzettel; der Wahlvorstand fasste darüber Beschluss. Den Grund für die Ungültigkeit bzw. Gültigkeit und den Beschluss, für welche Wahlkreisliste oder welchen Bewerber eine Stimme für gültig erklärt wurde, vermerkte der Wahlvorsteher auf der Rückseite des Stimmzettels mit Unterschrift unter gleichzeitiger Angabe des Abstimmungsverhältnisses. Zahl der beschlussmäßig behandelten kleinen großen weißen Stimmzettel 32

33 5. Landtagswahl - Abschluss - Schritt 1: Abschluss der Wahlniederschrift: 9. Vermerk Besondere Vorkommnisse - (Abschnitt Nr. 5.1) 33

34 5. Landtagswahl - Abschluss - Anmerkung: Die Mitarbeiter des Wahlamtes dürfen keine Veränderungen oder Ergänzungen an der Niederschrift vornehmen. Sollte bei der Überprüfung im Wahlamt festgestellt werden, dass Mängel vorliegen, müssen mindestens drei Personen des Wahlvorstandes am Montag nach der Wahl im Bürgeramt vorsprechen und die Korrektur der Niederschrift veranlassen. 34

35 5. Landtagswahl - Abschluss - Schritt 2: Verpacken der Wahlunterlagen: Strikte Vorgaben beim Verpacken. Nachfolgende Unterlagen werden in die Urne gelegt und diese verschlossen: * Stimmzettel Erststimme (nach Parteien geordnet ohne Beschluss) * Stimmzettel Zweitstimmen (nach Parteien geordnet ohne Beschluss) * Ungekennzeichnete Stimmzettel Erststimme (ungültig) * Ungekennzeichnete Stimmzettel Zweitstimme (ungültig) Die vorgenannten Pakete sind mit Siegelaufkleber und mit einer Beschriftung über den Inhalt zu versehen. 35

36 5. Landtagswahl - Abschluss - Schritt 2: Verpacken der Wahlunterlagen: Strikte Vorgaben beim Verpacken. Nachfolgende Unterlagen müssen vom Wahlboten in der Versandtasche mit Unterschrift des Wahlvorstehers/in an das Wahlamt übergeben werden: * Stimmzettel Erststimme (nach Partei geordnet mit Beschluss) * Stimmzettel Zweitstimme (nach Partei mit Beschluss) * Niederschrift * Unterschriebene Zähllisten * Schnellmeldung Die beschlussmäßig behandelten Wahlscheine und zurückgewiesene Wahlbriefe sind erst bei der Niederschrift der Volksentscheide beizufügen 36

37 5. Landtagswahl - Abschluss - Bitte beachten!!! Die dem Wahlamt zu übergebenden Unterlagen bitte so verpacken, dass diese leicht geöffnet und überprüft werden können. Nicht versiegeln!!!!! 37

38 5. Landtagswahl 38

39 6. Bezirkswahl - Stimmauszählung (allgemeiner Verfahrensablauf) - Wie bereits erwähnt, erfolgt nach Abschluss der Auszählung der Landtagswahl die Auszählung der Bezirkswahl. Die meisten Arbeitsschritte verlaufen analog der Auszählung Landtagswahl, so dass keine weiteren Ausführungen erforderlich sind. Nach Abschluss der Auszählung und Fertigung der Niederschrift für die Bezirkswahl, ist stets darauf zu achten, dass diese korrekt und vollständig ausgefüllt sind und die notwendigen Anlagen beigefügt sind. Die Verpackung der Bezirkswahlunterlagen erfolgt wie bei der Landtagswahl. 39

40 6. Bezirkswahl 40

41 7. Volksentscheid - Stimmauszählung (allgemeiner Verfahrensablauf) - Nach Abschluss der Auszählung der Landtagswahl und der Auszählung der Bezirkswahl erfolgt die Auszählung des Volksentscheides. Der Briefwahlvorsteher öffnet die Wahlurne und entnimmt die Stimmzettelumschläge. Zur schnelleren Ermittlung der Zahl der Wähler teilt sich der Wahlvorstand in zwei Arbeitsgruppen A und B; diese zählen gleichzeitig: Arbeitsgruppe A: alle gelben Stimmzettelumschläge (= Wähler) durch die Beisitzer, und zwar ohne sie zu öffnen. Die Anzahl ist vom Schriftführer in die Wahlniederschrift bei Nr und bei Nr. 4.1 unter Kennbuchstabe B einzutragen. Arbeitsgruppe B: die gültigen Wahlscheine (nur die aus den zugelassenen Wahlbriefen) durch den Briefwahlvorsteher und den Schriftführer. Die Anzahl ist vom Schriftführer bei Nr einzutragen. Kontrolle: Die Zahl der abgegebenen Stimmzettelumschläge muss mit der Zahl der Wahlscheine übereinstimmen siehe Nr

42 7. Volksentscheid - Stimmauszählung (allgemeiner Verfahrensablauf) - Anschließend werden die Stimmzettelumschläge geöffnet und Stimmzettel entfaltet. Stimmzettelumschläge, die keinen Stimmzettel enthalten werden mit leer gekennzeichnet. Sie werden als ungültig gewertet und später Stapel C zugeordnet. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Befinden sich nur weiße oder blaue Stimmzettel im Stimmzettelumschlag ist dieser mit leer zu Kennzeichnen und damit ungültig. Sie werden später Stapel C zugeordnet Beschluss ist nicht erforderlich. 42

43 7. Volksentscheid - Stimmauszählung (allgemeiner Verfahrensablauf) - Stimmzettelumschläge die Anlass zu Bedenken geben werden gesondert aufbewahrt und später auf Stapel D gelegt. Stimmzettelumschläge, die mehrere gelbe Stimmzettel enthalten werden zusammengeheftet. Haben sie alle die gleiche Kennzeichnung, werden sie als jeweils eine gültige Stimme gewertet. Weicht bei einem VE die Kennzeichnung bei einem Stimmzettel ab, ist diese Stimme ungültig, die anderen aber gültig. Beschluss erforderlich Stapel D. Befindet sich je ein gelber, blauer und/oder weißer Stimmzettel im Stimmzettelumschlag, ist der gelbe zu entnehmen, die anderen sind im Umschlag zu belassen, der Inhalt auf den Umschlag zu übertragen und gesondert für die Niederschrift zu verwahren. Bei besonderen Kennzeichnungen auf dem Stimmzettel ist wie bei den LT und Bezirkswahlen zu verfahren Beschluss erforderlich. Das Ergebnis und der Grund der beschlussmäßig behandelten Stimmzettel (ungültig/gültig) ist auf der Rückseite mit dem Abstimmungsverhältnis und der Unterschrift des Briefwahlvorstandes zu vermerken und der Niederschrift beizufügen. In der Niederschrift 43 braucht darüber kein Vermerk gemacht werden.

44 7. Volksentscheid - Stimmauszählung (allgemeiner Verfahrensablauf) - Zählen der Stimmen durch Stapelbildung Es müssen 4 Stapel gebildet werden Stapel A: Stimmzettel mit gültigen Ja-Stimmen Stapel B: Stimmzettel mit gültigen Nein-Stimmen Stapel C: ungekennzeichnete Stimmzettel und leere Wahlumschläge Stapel D: Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben und Wahlumschläge, die mehrere Stimmzettel enthalten Erst werden die ungekennzeichneten Stimmzettel und die leeren Umschläge von Stapel C gezählt. Die Anzahl wird später in die Wahlniederschrift übertragen. Die leeren Wahlumschläge sind mit dem Vermerk leer zu versehen. 44

45 7. Volksentscheid - Stimmauszählung (allgemeiner Verfahrensablauf) - Danach wird über die Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gaben (Stapel D) Beschluss gefasst. Der Grund für die Ungültigkeit bzw. Gültigkeit der (des) Stimmzettel(s) und die Entscheidung, ob eine Ja-Stimme bzw. eine Nein-Stimme vorliegt wird auf dem Stimmzettel vermerkt. Die Anzahl der behandelten Stimmzettel müssen nicht in der Niederschrift aufgeführt werden. Die Stimmzettel sind dann gesondert zu den Stapeln A (Ja-Stimme), B (Nein-Stimme) oder C (ungültige Stimme) zu legen, da sie später der Wahlniederschrift beigefügt werden müssen. Jetzt werden alle Stimmzettel, mit den gültigen Ja-Stimmen des Stapels A bzw. mit den gültigen Nein-Stimmen des Stapels B gezählt. Die Anzahl der gültigen Ja-Stimmen wird bei Nr ff. unter Kennbuchstabe K 1, die Anzahl der gültigen Nein-Stimmen unter K 2 eingetragen. Die ungültigen Stimmen (durch Beschluss) vom Stapel C werden ebenfalls gezählt. Die Summe der ungültigen Stimmzettel (also ungekennzeichnete + ungültige durch Beschluss) wird bei Kennbuchstabe K 4 eingetragen. Kontrolle: Die Anzahl der abgegebenen Stimmzettel (B) muss mit der Summe (K) aus gültigen Ja- (K 1), gültigen Nein- (K 2) und ungültigen Stimmen (K 4) übereinstimmen. 45

46 7. Volksentscheid - Stimmauszählung (allgemeiner Verfahrensablauf) - Nach Feststellung der Übereinstimmung fährt man mit VE 2, 3, 4 und 5 wie unter 4.2. dargestellt fort. Schnellmeldung 8) Das Abstimmungsergebnis ist nach Auszählung in das Formblatt Schnellmeldung, Vordruck V3 VE/WV (weiß) einzutragen. Eine telefonische Meldung an das Wahlamt ist nicht erforderlich. Die Schnellmeldung ist vom Wahlvorsteher zu unterschreiben. Die Schnellmeldung ist zusammen mit der Niederschrift abzugeben. 46

47 7. Volksentscheid - Stimmauszählung (allgemeiner Verfahrensablauf) - Wahlniederschrift >>> Nicht vergessen <<< Die Wahlniederschrift (V 1a VE) ist von allen Mitgliedern des Wahlvorstands auf der vorletzten Seite zu unterschreiben. 47

48 7. Volksentscheid - Abschluss - Verpacken der Wahlunterlagen: Strikte Vorgaben beim Verpacken Nachfolgende Unterlagen müssen an das Wahlamt übergeben werden. Versandtasche T 8 mit Unterschrift der/des Wahlvorsteherin/-vorstehers Wahlniederschrift V 1a VE mit Unterschriften aller Mitglieder und folgenden Anlagen: alle beschlussmäßig behandelten Stimmzettel, Wahlscheine und Wahlbriefe evtl. Niederschrift(en) über besondere Vorkommnisse Schnellmeldung V 3 VE/BV mit Unterschrift der/des Wahlvorsteherin/-vorstehers Auszahlungsliste der Wahlhelferentschädigung mit Unterschriften Urnenschlüssel Nachfolgende Unterlagen werden verpackt, versiegelt, mit Inhalt beschriftet, in die Urne gelegt und diese verschlossen. * Stimmzettel gültig ohne Beschluss * Stimmzettel ungültig ohne Beschluss * Stimmzettelumschläge mit Vermerk leer * eingenommene Wahlscheine ohne Beschluss 48

49 8. Abschluss Bitte beachten!!! Die dem Wahlamt zu übergebenden Unterlagen bitte so verpacken, dass diese leicht geöffnet und überprüft werden können. Nicht versiegeln!!!!! 49

50 8. Abschluss Schlussbemerkung: Bitte verlassen Sie das Wahllokal im ordnungsgemäßen Zustand, verschließen die Wahlurnen mit den darin befindlichen Unterlagen und deponieren diese gemäß den Vorgaben!!! 50

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