Prozeßkostenhilfe. Voraussetzungen, Verfahren und Kosten unter besonderer Berücksichtigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Prozeßkostenhilfe. Voraussetzungen, Verfahren und Kosten unter besonderer Berücksichtigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens."

Transkript

1 Prozeßkostenhilfe Voraussetzungen, Verfahren und Kosten unter besonderer Berücksichtigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens von Dr. Reinhard Künzl Richter am Arbeitsgericht Regensburg und Johann Koller Dipl.-Rechtspfleger (FH) Regensburg Verlag Recht und Wirtschaft GmbH Heidelberg

2 Vorwort 7 Abkürzungsverzeichnis 15 Einleitung 19 A. Persönliche Voraussetzungen der PKH-Gewährung 20 I. Persönliche Voraussetzungen Parteibegriff 20 a) Natürliche Personen 20 (1) Eigene Rechtsposition 20 (2) Drittbeteiligte Personen 22 b) Staatsangehörigkeit 23 c) Juristische Personen Partei kraft Amtes Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren 26 II. Bedürftigkeit Einkommen 27 a) Begriff 27 b) Zusammensetzung 28 c) Familieneinkommen 37 d) Abzugsfähige Aufwendungen/Besondere Belastungen 38 (1) Bereinigtes Nettoeinkommen 39 (a) Steuern und Sozialversicherungsbeiträge 39 (b) Versicherungsbeiträge 39 (c) Berufsbedingte Aufwendungen 42 (2) Besondere Belastungen 43 (a) Lebenshaltungskosten 43 (b) Wohnungskosten (Miete/Zins- und Tilgungsraten) 45 (c) Ratenverpflichtungen/Schulden 49 (d) Vermögenswirksame Leistungen 52 (e) Doppelverdienerehe 53 (3) Unterhaltsleistungen 53 (a) Unterhaltsberechtigter 53

3 (b) Betreuungsunterhalt 54 (c) Unterhaltsleistungen bei Doppelverdienerehe 55 (d) Angemessenheit des Unterhalts Vermögen 58 a) Begriff des Vermögens 58 b) Einzelne Vermögensteile 59 c) Schonvermögen 69 (1) Notgroschen 69 (2) Selbstbewohntes Eigenheim 70 (3) Sonstiges Vermögen Selbstverschuldete Bedürftigkeit 72 a) Bewußte Herbeiführung der Bedürftigkeit 73 b) Begriff des Verschuldens 75 c) Beurteilungszeitpunkt Rechtsschutzversicherung/Gewerkschaftlicher Rechtsschutz 77 B. Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung 78 I. Erfolgsaussichten Allgemeines Tatsachenaufklärung im PKH-Verfahren Klärung von Rechtsfragen im PKH-Verfahren Aussichtslosigkeit aus tatsächlichen Gründen 83 a) Fehlende Vollstreckungsaussicht 83 b) Einfachere Anspruchsdurchsetzung 84 II. Mutwillen III. Beurteilungszeitpunkt Vortrag des Anspruchsgegners Beweiserhebung Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse 91

4 C Verfahren zur Bewilligung von PKH 92 I. Antragstellung Antragserfordernis und Form Prozessuale Wirkungen des Antrags Zuständigkeit 95 II. PKH-Prüfungsverfahren Vorlage der erforderlichen Unterlagen Anhörung Feststellungen im Prüfungsverfahren Zuständigkeit 99 III. Entscheidung Umfang der PKH-Bewilligung 99 a) Form der Entscheidung 99 b) Bewilligung für jede Instanz 100 c) Bewilligung für einen Verfahrensgegenstand Rückwirkung der PKH-Bewilligung Wirkung der Entscheidung 102 a) Wirkung des Bewilligungsbeschlusses 102 b) Auseinanderklaffen von Urschrift und Ausfertigung 103 c) Ende der PKH Ratenfestsetzung 104 a) Raten aus dem Einkommen 104 (1) Hohes Einkommen 104 (2) Vier Mindestraten nach 115 Abs. 6 ZPO 105 (3) Begrenzung auf 48 Monatsraten 105 (4) Tabelleninterpolation 105 b) Beiträge aus dem Vermögen Beiordnung eines Rechtsanwalts 107 a) Zuständigkeit 107 b) Antragserfordernis 107 c) Beiordnungstatbestände

5 12 d) Wechsel des beigeordneten Anwalts 111 e) Sonderfragen der Anwaltsbeiordnung 112 (1) Beiordnung eines Anwalts einer Sozietät 112 (2) Beiordnung eines auswärtigen Anwalts Erneute Antragstellung 113 IV. Beschwerde Beschwerdebefugnis 114 a) der Partei 114 b) der Staatskasse 115 c) des Rechtsanwalts Beschwerdeverfahren 116 a) Zuständigkeit 117 b) Beschwerdefrist 117 c) Prüfungsumfang 118 d) Kosten des Beschwerdeverfahrens 118 V. Abänderung der PKH-Bewilligung Änderung der Verhältnisse 118 a) Wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse 118 b) Antragsrecht 122 c) Zuständigkeit Nachträgliche Ratenanordnung Aufhebung der PKH-Bewilligung 126 a) Die einzelnen Aufhebungstatbestände 126 b) Aufhebungsverfahren 129 c) Wirkung der Aufhebung 130 VI. Beiordnung eines Rechtsanwalts nach 11 a ArbGG Verhältnis zum PKH-Recht Antragstellung Voraussetzungen für die Beiordnung 133 a) Persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen b) Fehlende Vertretungsmöglichkeit durch Verbandsvertreter 133

6 c) Vertretung der Gegenpartei durch einen Rechtsanwalt Absehen von der Beiordnung 134 a) Keine Erforderlichkeit 134 b) Mutwillen Verfahren der Beiordnung Folgen der Beiordnung 136 VII. Kosten des PKH-Verfahrens Gerichtskosten 136 a) Kosten des PKH-Bewilligungsverfahrens 136 b) Kosten des Beschwerdeverfahrens Anwaltskosten Kostenerstattung 138 a) Gegner 138 b) Staatskasse 139 c) Beigeordneter Anwalt PKH im Prüfungsverfahren 142 D. Einzelfragen zur anwaltlichen Vergütung Allgemeines Volle Vergütung nach 124 BRAGO Miterledigung nicht rechtshängiger Gegenstände (Klageerweiterung, Widerklage) sowie anderer anhängiger Verfahren Vergütung bei außergerichtlichem Vergleich Vergleichsgebühr des Verkehrsanwalts Einschränkung der Auslagenerstattung ( 126 BRAGO) 153 a) Reisekosten des beigeordneten Rechtsanwalts 153 b) Reisekosten der hilfsbedürftigen Partei bei PKH- Bewilligung Übergang von Ansprüchen auf die Staatskasse

7 Anhang Anlage 1: Prüfungsreihenfolge 159 Anlage 2: Muster 160 Verordnung zur Einführung eines Vordrucks für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach 117 Abs. 2 ZPO bei PKH vom 24. Nov. 1980, BGB1. I S Anlage 3: Gesetze und Verordnungen BSHG (Auszug) Verordnung zur Durchführung des 88 Abs. 2 Nr. 8 des Bundessozialhilfegesetzes vom Verordnung zur Durchführung des 76 des Bundessozialhilfegesetzes vom 28. Nov Literaturverzeichnis 174 Sachregister

Inhaltsverzeichnis. Seite Vorwort... Inhaltsübersicht... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... Rz. Seite Einleitung...

Inhaltsverzeichnis. Seite Vorwort... Inhaltsübersicht... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... Rz. Seite Einleitung... Seite Vorwort... Inhaltsübersicht.......................................... Abkürzungsverzeichnis................................... Literaturverzeichnis...................................... V VII XXI

Mehr

Prozesskostenhilfe für Anfänger

Prozesskostenhilfe für Anfänger Prozesskostenhilfe für Anfänger von Josef Dörndorfer 3., überarbeitete Auflage Prozesskostenhilfe für Anfänger Dörndorfer wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung: Prozesskostenhilfe Verlag

Mehr

Prozesskostenhilfe. Verwaltungsgericht Braunschweig. im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

Prozesskostenhilfe. Verwaltungsgericht Braunschweig. im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Verwaltungsgericht Braunschweig Prozesskostenhilfe im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren kann die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt werden. Mit

Mehr

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS 34 Ca 14225/11 (ArbG München) Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren E. - Kläger und Beschwerdeführer - Prozessbevollmächtigter: gegen Firma O. GmbH & Co. KG - Beklagte - Prozessbevollmächtigte:

Mehr

Helga Hünnekens Oberregierungs rätin, Diplom-Rechtspflegerin, Dozentin an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen

Helga Hünnekens Oberregierungs rätin, Diplom-Rechtspflegerin, Dozentin an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen NOMOSPRAXIS Helga Hünnekens Oberregierungs rätin, Diplom-Rechtspflegerin, Dozentin an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen Kostenrecht im Zivilprozess und in Familiensachen Nomos Teil

Mehr

Berufsfeld Anwaltschaft. Gebühren- und Kostenrecht (Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe)

Berufsfeld Anwaltschaft. Gebühren- und Kostenrecht (Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe) Berufsfeld Anwaltschaft Gebühren- und Kostenrecht (Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe) Franz Lutz, Rechtsanwalt, Augsburg, 15./16. Januar 2018 1 Arten der Gewährung von PKH Zwei Möglichkeiten

Mehr

Prozesskostenund Beratungshilfe

Prozesskostenund Beratungshilfe Prozesskostenund Beratungshilfe für Anfanger Von Josef Dörndorfer Oberregierungsrat Fachhochschullehrer 5., überarbeitete Auflage Verlag C.H. Beck München 2009 Inhaltsübersicht Vorwort zur 5. Auflage Inhaltsverzeichnis

Mehr

... Vorwort... A. Prozesskostenhilfe... I. Allgemeine Grundlagen...

... Vorwort... A. Prozesskostenhilfe... I. Allgemeine Grundlagen... Vorwort... A. Prozesskostenhilfe... I. Allgemeine Grundlagen... 1. Einführung... a) Allgemeines... b) Verfassungsrechtliche Grundlagen... C) PKH als Cozialhilfe im Bereich der Rechtspflege... 2 Anwendungsbereich

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 3 E 98/15 3 L 104/12 Beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache 1. der Frau - Antragstellerin zu 1-2. der Frau beide wohnhaft: Polen - Antragstellerin

Mehr

Das neue Kostenrecht in Arbeitssachen

Das neue Kostenrecht in Arbeitssachen Das neue ostenrecht in Arbeitssachen von Rolf Schaefer, Dagmar Göbel Rolf Schaefer ist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht ein Fachmann insbesondere im Bereich ündigungsschutz 1 Auflage Das

Mehr

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe Werner Hesse Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.v. Berlin, 30. April 2014 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND GESAMTVERBAND e. e. V.,

Mehr

Beschluss: Gründe: LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG. 4 Ta 121/14 9 Ca 1253/13 (Arbeitsgericht Würzburg - Kammer Schweinfurt -) Datum:

Beschluss: Gründe: LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG. 4 Ta 121/14 9 Ca 1253/13 (Arbeitsgericht Würzburg - Kammer Schweinfurt -) Datum: LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 4 Ta 121/14 9 Ca 1253/13 (Arbeitsgericht Würzburg - Kammer Schweinfurt -) Datum: 08.01.2015 Rechtsvorschriften: 114, 115, 127 ZPO Leitsatz: Anteilige Berücksichtigung der

Mehr

Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe

Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe NJW-Schriftenreihe Band 47 Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe von Dr. Elmar Kalthoener, Dr. Helmut Büttner, Dr. Hildegard Wrobel-Sachs 3., völlig neu bearb. Aufl. Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe

Mehr

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS Geschäfts-Nr.: 7 Ta 3/97 5 Ca 2053/95 ArbG Solingen LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren d.es Ilhan Karaoglu, Am Kiebitzberg 18, 47169 Duisburg, - Kläger - a., Prozeßbevollmächtigte:

Mehr

Ich brauche für eine Klage Prozesskostenhilfe Was jetzt?

Ich brauche für eine Klage Prozesskostenhilfe Was jetzt? Ich brauche für eine Klage Prozesskostenhilfe Was jetzt? 1 Die rechtliche Grundlage: 73a SGG (1) Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Prozeßkostenhilfe mit Ausnahme des 127Absatz 2 Satz 2 der

Mehr

Beschluss: 1. Dem Kläger wird für die erste Instanz ab Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Dr. U zur Vertretung beigeordnet.

Beschluss: 1. Dem Kläger wird für die erste Instanz ab Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Dr. U zur Vertretung beigeordnet. LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 8 Ta 77/15 4 Ca 1079/14 (Arbeitsgericht Bamberg - Kammer Coburg -) Datum: 15.07.2015 Rechtsvorschriften: 115 Abs. 2 ZPO Leitsatz: Bausparvertrag und fremdvermietete Immobilie

Mehr

4 Ta 99/09 Chemnitz, Ca 4394/08 ArbG Dresden BESCHLUSS. In dem PKH-Beschwerdeverfahren

4 Ta 99/09 Chemnitz, Ca 4394/08 ArbG Dresden BESCHLUSS. In dem PKH-Beschwerdeverfahren Sächsisches Landesarbeitsgericht Chemnitz, 09.06.2009 5 Ca 4394/08 ArbG Dresden BESCHLUSS In dem PKH-Beschwerdeverfahren hat die 4. Kammer des Sächsischen Landesarbeitsgerichts durch die Vorsitzende Richterin

Mehr

Vergütungs- und Kostenrecht im FG- und BFH-Verfahren

Vergütungs- und Kostenrecht im FG- und BFH-Verfahren Vergütungs- und Kostenrecht im FG- und BFH-Verfahren Ratgeber für Steuerberater und Rechtsanwälte Von Dipl.-Finanzwirt Walter Jost Kostenbeamter und Geschäftsstellenleiter des Finanzgerichts des Saarlandes

Mehr

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS. die B. Hotel GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer B. L. und E. C., Auf`m I. 71, E.

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS. die B. Hotel GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer B. L. und E. C., Auf`m I. 71, E. 3 Ta 382/10 1 Ca 1254/10 Arbeitsgericht Düsseldorf der Frau L. U., B. straße 7, C., - Klägerin und Beschwerdeführerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. M., L. str. 105, C., g e g e n LANDESARBEITSGERICHT

Mehr

ArbGG Arbeitsgerichtsgesetz

ArbGG Arbeitsgerichtsgesetz Franz Josef Düwell Gert-Albert Lipke (Hrsg.) ArbGG Arbeitsgerichtsgesetz Kommentar für die Praxis 2. überarbeitete und aktualisierte Auflage Autoren: Bepler/Breinlinger/Düwell/Kloppenburg/Koch/Krasshöfer/

Mehr

Arbeitsgericht Nürnberg

Arbeitsgericht Nürnberg Arbeitsgericht Nürnberg Aktenzeichen: 3 Ca 9646/04 A In dem Rechtsstreit A - Kläger - Prozessbevollmächtigte: g e g e n Firma B - Beklagte - Prozessbevollmächtigte: wegen Änderungskündigung erlässt das

Mehr

Beschluss: 2. Dem Kläger wird ab Prozesskostenhilfe bewilligt.

Beschluss: 2. Dem Kläger wird ab Prozesskostenhilfe bewilligt. LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 3 Ta 30/15 15 Ca 7034/14 (Arbeitsgericht Nürnberg) Datum: 01.04.2015 Rechtsvorschriften: 113, 118 ZPO Leitsatz: Wird in einem Auflagenbeschluss lediglich auf 118 ZPO hingewiesen,

Mehr

nicht, Rechtsschutzversicherung andere Stelle keine Zah- lungen Teilzahlungen bis höch- stens 48 Monatsraten beiordnet.

nicht, Rechtsschutzversicherung andere Stelle keine Zah- lungen Teilzahlungen bis höch- stens 48 Monatsraten beiordnet. Allgemeine Hinweise in Rechtsstreit vor einem Gericht kostet Geld. Wer eine Klage erheben will, muss für das Verfahren in der Regel Gerichtskosten zahlen. Schreibt das Gesetz eine anwaltliche Vertretung

Mehr

Prozesskostenhilfe. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Am Rathaus Chemnitz Telefon:

Prozesskostenhilfe. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Am Rathaus Chemnitz Telefon: Prozesskostenhilfe Veranstalter: Veranstaltung: Zeit: Ort: Sächsische Krebsgesellschaft e.v. Fortbildung für die SozialarbeiterInnen der Tumorberatungsstellen und Kliniksozialdienste 09.09.2011 / 12.00

Mehr

B. Schlüsselzahl des Gerichts u. 2. Stelle ja u. 4. Stelle ja

B. Schlüsselzahl des Gerichts u. 2. Stelle ja u. 4. Stelle ja Anlage Verfahrenserhebung Merkmale für Urteilsverfahren vor dem Arbeitsgericht einschließlich der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz A. Satzart 8 09-0 ja 2 8 C. Schlüsselzahl der Erhebungseinheit

Mehr

Beschluss: Gründe: Die Parteien stritten in der Hauptsache um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie um Arbeitsentgelt.

Beschluss: Gründe: Die Parteien stritten in der Hauptsache um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie um Arbeitsentgelt. LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 2 Ta 136/14 4 Ca 843/10 (Arbeitsgericht Bayreuth - Kammer Hof -) Datum: 30.10.2014 Rechtsvorschriften: 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, 13, 49, 50 RVG Leitsatz: Nach 50 RVG i. V. m.

Mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS 12 Ca 1794/11 (Arbeitsgericht Würzburg) Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren K A Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt G G - Kläger und Beschwerdeführer - gegen Firma f Produktion-G

Mehr

Das Recht des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern

Das Recht des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern Das Recht des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern Abstammung - Sorgerecht - Umgangsrecht - Namensrecht - Unterhalt Von Dr. Martin Lohnig Universitat Regensburg 2., iiberarbeitete und erweiterte

Mehr

Inhaltsübersicht. Anhänge 145. Stichwortverzeichnis 548.

Inhaltsübersicht. Anhänge 145. Stichwortverzeichnis 548. Inhaltsübersicht Kapitel 1 Einleitung 1 Kapitel 2 Bestattungskostentragungspflicht als Tatbestandsmerkmal des 74 SGB XII 7 Kapitel 3 Zumutbarkeit zur Kostentragung als Tatbestandsmerkmal des 74 SGB XII

Mehr

Az.: 11 W 1293/01. Leitsatz:

Az.: 11 W 1293/01. Leitsatz: Az.: 11 W 1293/01 Leitsatz: Wer einen einen Ehegatten seines Darlehensnehmers auf sittenwidrige Art und Weise als Mit-Darlehensnehmer verpflichtet, haftet aus Verschulden bei Vertragsschluss auf Ersatz

Mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS 2 Ca 7382/10 (Arbeitsgericht Nürnberg) Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren M W Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwälte A - Kläger und Beschwerdeführer - gegen Firma S -L

Mehr

Inhaltsübersicht.

Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht Vorwort zur dritten Auflage Vorwort zur ersten Auflage Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V VII XI XV XIX A. Einleitung 1 I. Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs

Mehr

Seite Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 15 Literaturverzeichnis 18 Vorbemerkung 19

Seite Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 15 Literaturverzeichnis 18 Vorbemerkung 19 Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 15 Literaturverzeichnis 18 Vorbemerkung 19 A FAMILIENSACHEN 1 Begriff- und Verfahrensgestaltung 21 1.1 Ehesachen 21 1.2 Andere Familiensachen 21 1.3 Abgrenzung Familiensachen

Mehr

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS 13 Ca 9002/12 (ArbG München) Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren A. A-Straße, A-Stadt - Kläger und Beschwerdeführer - Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwälte B. B-Straße,

Mehr

Die ersten 100 Tage. Rechtsanwältin Lotte Thiel, Koblenz. I. Rechtspolitische Bedeutung

Die ersten 100 Tage. Rechtsanwältin Lotte Thiel, Koblenz. I. Rechtspolitische Bedeutung Die ersten 100 Tage Beratungshilfe + PKH/VKH 1 Rechtsanwältin Lotte Thiel, Koblenz I. Rechtspolitische Bedeutung Aus dem Wortlaut des Art. 3 GG ist zunächst die gleichmäßige Anwendung gesetzlicher Normen

Mehr

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS 39 Ca 1554/14 (ArbG München) Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren C. C-Straße, C-Stadt - Kläger und Beschwerdeführer - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin D. D-Straße, A-Stadt

Mehr

Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg (UBG)

Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg (UBG) Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg (UBG) Gesetz über die Unterbringung psychisch Kranker Praxiskommentar Dr. Walter Zimmermann Vizepräsident des Landgerichts Passau Honorarprofessor an der Universität

Mehr

Beschluss: Gründe: LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG. 4 Ta 43/14 3 Ca 4758/13 (Arbeitsgericht Nürnberg) Datum:

Beschluss: Gründe: LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG. 4 Ta 43/14 3 Ca 4758/13 (Arbeitsgericht Nürnberg) Datum: LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 4 Ta 43/14 3 Ca 4758/13 (Arbeitsgericht Nürnberg) Datum: 25.07.2014 Rechtsvorschriften: Art. 19, 20 GG, 122 ZPO Leitsatz: In Ausnahmefällen kann es das grundgesetzlich verankerte

Mehr

B e s c h l u s s. Geschäftszeichen: 3 WF 36/08 30 F 418/06 Amtsgericht Salzgitter. In der Familiensache. der X, Klägerin,

B e s c h l u s s. Geschäftszeichen: 3 WF 36/08 30 F 418/06 Amtsgericht Salzgitter. In der Familiensache. der X, Klägerin, Geschäftszeichen: 3 WF 36/08 30 F 418/06 Amtsgericht Salzgitter B e s c h l u s s In der Familiensache der X, Klägerin, Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt gegen Y Beklagten, Verfahrensbevollmächtigte:

Mehr

Beschluss: 1. Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom , Az.: 9 Ca 1157/15, abgeändert.

Beschluss: 1. Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom , Az.: 9 Ca 1157/15, abgeändert. LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 2 Ta 71/15 9 Ca 1157/15 (Arbeitsgericht Nürnberg) Datum: 03.07.2015 Rechtsvorschriften: 115, 118, 124 Abs. 1 Nr. 2 ZPO Orientierungshilfe: Keine Berücksichtigung von vom Jobcenter

Mehr

Lerngebiete: 4 Gebühren in ausgewählten Verfahren 18 Std. 5 Gebühren der besonderen Vertreter 10 Std. 6 Kostentragungspflicht, Kostenfestsetzung und

Lerngebiete: 4 Gebühren in ausgewählten Verfahren 18 Std. 5 Gebühren der besonderen Vertreter 10 Std. 6 Kostentragungspflicht, Kostenfestsetzung und 1 Jahrgangsstufe 12 Fachbetreuung: V. Dives Lerngebiete: 4 Gebühren in ausgewählten Verfahren 18 Std. 5 Gebühren der besonderen Vertreter 10 Std. 6 Kostentragungspflicht, Kostenfestsetzung und Kostenausgleichung

Mehr

PsychKG NRW. Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten. Praxiskommentar

PsychKG NRW. Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten. Praxiskommentar PsychKG NRW Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten Praxiskommentar Georg Dodegge Richter am Amtsgericht Essen und Dr. Walter Zimmermann Vizepräsident des Landgerichts Passau

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis... Kommentar. Erster Teil. Allgemeine Vorschriften

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis... Kommentar. Erster Teil. Allgemeine Vorschriften Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis... XIII Gesetzestext... 1 Kommentar Erster Teil. Allgemeine Vorschriften 1 Gerichte für Arbeitssachen... 51 2 Zuständigkeit im Urteilsverfahren... 55 2 a Zuständigkeit

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 5 D 47/15 6 K 3031/14 Beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Antragsteller - - Beschwerdeführer - prozessbevollmächtigt: gegen

Mehr

Das Recht des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern

Das Recht des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern Das Recht des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern Abstammung Sorgerecht Umgangsrecht Namensrecht Unterhalt Von Dr. Martin Löhnig Universität Regensburg 2., überarbeitete und erweiterte Auflage

Mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS 3 Ca 1186/09 (Arbeitsgericht Bamberg - Kammer Coburg -) Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren J W B Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwälte R - Kläger und Beschwerdeführer

Mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS 4 Ca 669/08 (Arbeitsgericht Bayreuth) Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren D L vertreten durch die Erziehungsberechtigten M und K L Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwälte

Mehr

Geschrieben von: Christian Schlender Freitag, den 10. August 2007 um 17:15 Uhr - Aktualisiert Freitag, den 30. April 2010 um 16:07 Uhr

Geschrieben von: Christian Schlender Freitag, den 10. August 2007 um 17:15 Uhr - Aktualisiert Freitag, den 30. April 2010 um 16:07 Uhr Kürzung Heizkosten Prüfung wegen Unwirtschaftlichkeit ist nicht zulässig Auszug:... Zudem ist eine Kürzung der Heizkosten ohne Prüfung eines unwirtschaftlichen Heizverhaltens und unter Heranziehung pauschaler

Mehr

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS 26 Ca 4136/12 (ArbG München) Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren C. C-Straße, C-Stadt - Kläger und Beschwerdeführer - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin D. D-Straße, D-Stadt

Mehr

Kostenrechtliche Fragen im selbständigen Beweisverfahren

Kostenrechtliche Fragen im selbständigen Beweisverfahren Thorsten Seeber Kostenrechtliche Fragen im selbständigen Beweisverfahren Nomos Inhaltsverzeichnis Teil 1 Einleitung 15 A. Bedeutung des selbständigen Beweis Verfahrens 15 B. Kostenrechtliche Streitfragen

Mehr

Welp Schimmöller Strauß, Niedersachsenstraße 13, Osnabrück

Welp Schimmöller Strauß, Niedersachsenstraße 13, Osnabrück Vollmacht Der Sozietät von Rechtsanwälten wird hiermit in Sachen: wegen: die Vollmacht erteilt Welp Schimmöller Strauß, Niedersachsenstraße 13, 49074 Osnabrück 1. zur Prozessführung (nach 81 ff. ZPO) einschließlich

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 70.15, 5 PKH 32.15 VGH 14 ZB 15.1043 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 21. Januar 2016 durch den Vorsitzenden

Mehr

Beschluss: 3. Im übrigen hinsichtlich der Beiordnung des Klägervertreters wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

Beschluss: 3. Im übrigen hinsichtlich der Beiordnung des Klägervertreters wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen. LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 6 Ta 115/13 9 Ca 52/13 (Arbeitsgericht Würzburg - Kammer Schweinfurt -) Datum: 27.08.2013 Rechtsvorschriften: 11a Abs. 1 S. 2 ArbGG; 114 ZPO Leitsatz: 1. Prozesskostenhilfe

Mehr

Arbeitsgerichtsprozess

Arbeitsgerichtsprozess 1 Prof. Dr. U. Schwedhelm PrR_ArbG_sk08 Arbeitsgerichtsprozess ArbeitsGG: - 1953 Bundesgesetz der Arbeitsgerichtsbarkeit - 1979 Neubekanntmachung des ArbGG - gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit aber:

Mehr

Formblatt Überprüfung der Gewährung von Beratungshilfe

Formblatt Überprüfung der Gewährung von Beratungshilfe Formblatt Überprüfung der Gewährung von Beratungshilfe Hier können Sie überprüfen, ob für Sie Beratungshilfe gewährt werden kann. Wichtig ist, dass über die Gewährung letztlich der Rechtspfleger beim zuständigen

Mehr

Arbeitsgerichtsgesetz: ArbGG

Arbeitsgerichtsgesetz: ArbGG Beck`sche e zum Arbeitsrecht 6 Arbeitsgerichtsgesetz: ArbGG von Prof. Dr. Hanns Prütting, Prof. Dr. Claas-Hinrich Germelmann, Dr. h.c. Hans-Christoph Matthes, Dr. Rudi Müller- Glöge, Dr. Anja Schlewing

Mehr

Info Kosten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Beitragsrahmengebühren Gebührenvereinbarung Prozesskosten Außergerichtliche Kosten

Info Kosten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Beitragsrahmengebühren Gebührenvereinbarung Prozesskosten Außergerichtliche Kosten Info Kosten In der Bundesrepublik sind die Anwaltskosten gesetzlich seit dem 01.07.2004 im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), vorher in der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung geregelt. Je nach Tätigkeitsbereich,

Mehr

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem Rechtsstreit. - Beklagte -

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem Rechtsstreit. - Beklagte - Geschäftsnummer: 2 Ta 332/02 4 Ca 897/00 ArbG Duisburg LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem Rechtsstreit des Herrn O. H. - Kläger und Beschwerdeführer - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt

Mehr

Beschluss: 1. Der Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom , Az. 4 Ca 153/13, wird auf die Beschwerde des Klägers hin aufgehoben.

Beschluss: 1. Der Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom , Az. 4 Ca 153/13, wird auf die Beschwerde des Klägers hin aufgehoben. LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 2 Ta 136/13 4 Ca 153/13 (Arbeitsgericht Nürnberg) Datum: 18.10.2013 Rechtsvorschriften: 114 Satz 1 ZPO Leitsatz: Eine erneute Klageerhebung nach Klagerücknahme ist in der

Mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS 3 Ca 8802/07 A (Arbeitsgericht Nürnberg) Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren I J - Klägerin - Prozessbevollmächtigte/r und Beschwerdeführer: Rechtsanwälte P, B, W gegen Firma

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 2 D 111/14.NC NC 15 L 245/14 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Antragsteller - - Beschwerdeführer - prozessbevollmächtigt: gegen die

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 4 D 135/11 1 L 419/11 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss 1. der Frau 2. des minderjährigen Kindes 3. des minderjährigen Kindes die Antragstellerinnen zu 1. bis 3. sämtlich wohnhaft:

Mehr

Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 52/18 (8) Chemnitz, Ca 3903/17 ArbG Leipzig B E S C H L U S S

Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 52/18 (8) Chemnitz, Ca 3903/17 ArbG Leipzig B E S C H L U S S Sächsisches Landesarbeitsgericht Zwickauer Straße 54, 09112 Chemnitz Postfach 7 04, 09007 Chemnitz Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: Chemnitz, 25.10.2018 14 Ca 3903/17 ArbG Leipzig B E S C H L U

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts

Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts Nr. 21/12 Juni 2012 Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts Der Deutsche Richterbund nimmt zum Referentenentwurf

Mehr

Reform der Prozesskostenhilfe zum

Reform der Prozesskostenhilfe zum 13.01.2014 Reform der Prozesskostenhilfe zum 01.01.2014 Zum 01.01.2014 ist die Reform der Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe (Gesetz zur Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilfehilferechts vom

Mehr

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Landesarbeitsgericht Saarland

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Landesarbeitsgericht Saarland Richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Landesarbeitsgericht Saarland Geschäftsjahr 2019 Am 15. April 2019 wurde Dr. Dörr zum Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Saarland ernannt. Zugleich endete

Mehr

III. gemeinsame minderjährige Kinder Name Geburtsdatum Verhältnis zum/zur Mandant/in (1.leiblich / 2. adoptiert / 3.

III. gemeinsame minderjährige Kinder Name Geburtsdatum Verhältnis zum/zur Mandant/in (1.leiblich / 2. adoptiert / 3. I. Mandant/in Name / Geburtsname sämtliche Vornamen Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Anschrift / PLZ, Ort Telefon privat, mobil E-Mail Beruf Arbeitgeber monatliches Nettoeinkommen Bankverbindung II. Ehepartner/in

Mehr

Beschluss: Gründe: LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG. 2 Ta 42/13 5 Ca 790/12 (Arbeitsgericht Bamberg) Datum:

Beschluss: Gründe: LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG. 2 Ta 42/13 5 Ca 790/12 (Arbeitsgericht Bamberg) Datum: LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 2 Ta 42/13 5 Ca 790/12 (Arbeitsgericht Bamberg) Datum: 13.03.2013 Rechtsvorschriften: VV-RVG Nr. 1003 Satz 2, VV-RVG Nr. 3104 Leitsatz: Zur Höhe der Einigungsgebühr für nicht

Mehr

Scheidungsv erfahren nach revidiertem Recht

Scheidungsv erfahren nach revidiertem Recht Scheidungsv erfahren nach revidiertem Recht unter besonderer Berücksichtigung des Zürcher Zivilprozessrechts ein Studienbuch von Dr. iur. Isaak Meier Professor an der Universität Zürich lic. iur. Madeleine

Mehr

Arbeitsgerichtliche Überprüfung betriebsbedingter Kündigungen durch den Insolvenzverwalter ( InsO)

Arbeitsgerichtliche Überprüfung betriebsbedingter Kündigungen durch den Insolvenzverwalter ( InsO) Iris Müller-Limbach Arbeitsgerichtliche Überprüfung betriebsbedingter Kündigungen durch den Insolvenzverwalter ( 126-128 InsO) Das Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden

Mehr

Die Stellung des Antragsgegners im Prozeßkostenhilfeverfahren und seine daraus folgenden Rechte und Pflichten

Die Stellung des Antragsgegners im Prozeßkostenhilfeverfahren und seine daraus folgenden Rechte und Pflichten Jochen Lösch Die Stellung des Antragsgegners im Prozeßkostenhilfeverfahren und seine daraus folgenden Rechte und Pflichten PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS 3 Ca 551/08 (Arbeitsgericht Bayreuth) Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren U P - Kläger - Prozessbevollmächtigte/r und Beschwerdeführer: Rechtsanwälte F gegen Firma Taxi und

Mehr

Beschluss: 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe:

Beschluss: 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe: LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 5 Ca 461/17 (Arbeitsgericht Weiden - Kammer Schwandorf -) Datum: 09.10.2017 Rechtsvorschriften: 115 ZPO Orientierungshilfe: Die in einem gerichtlichen Vergleich vereinbarte

Mehr

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS 29b Ca 548/06 W (ArbG München -Kammer Weilheim -) Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren A. A-Straße, A-Stadt - Kläger - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. B-Straße, B-Stadt

Mehr

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS 24b Ca 723/08 I (ArbG München -Kammer Ingolstadt -) Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren S. Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. - Kläger und Beschwerdeführer zu 1) - -

Mehr

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Az.: L 6 AS 726/14 B Az : S 23 AS 3453/12 SG Dortmund. Beschluss

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Az.: L 6 AS 726/14 B Az : S 23 AS 3453/12 SG Dortmund. Beschluss Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Az.: L 6 AS 726/14 B Az : S 23 AS 3453/12 SG Dortmund In dem Beschwerdeverfahren Beschluss 1) 2) 3) Kläger und Beschwerdeführer 4) gegen Jobcenter Märkischer Kreis

Mehr

Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts

Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 6. September 2013 3533 Gesetz zur Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts Vom 31. August 2013 Der Bundestag hat das folgende Gesetz

Mehr

Geschäftsverteilungsplan II für das Landesarbeitsgericht Saarland

Geschäftsverteilungsplan II für das Landesarbeitsgericht Saarland Geschäftsverteilungsplan II für das Landesarbeitsgericht Saarland Geschäftsjahr 2017 ab 01. August 2017 Nach 6 a ArbGG in Verbindung mit 21 e GVG wird von dem Präsidium des Landesarbeitsgerichts, bestehend

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Rn.

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Rn. Inhaltsverzeichnis Rn. Teil 1: Beratungshilfe Kapitel 1: Einführung I. Allgemeines... 1 II. Entwicklung der Beratungshilfe... 8 1. Betrachtung der Fallzahlen... 9 2. Gründe der Kostenexplosion... 10 III.

Mehr

Rechtsvorschriften: 121 Abs. 4 ZPO, 45, 48 RVG, Nr VV RVG

Rechtsvorschriften: 121 Abs. 4 ZPO, 45, 48 RVG, Nr VV RVG LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 3 Ta 33/17 16 Ca 4585/16 (Arbeitsgericht Nürnberg) Datum: 18.04.2017 Rechtsvorschriften: 121 Abs. 4 ZPO, 45, 48 RVG, Nr. 3400 VV RVG Orientierungshilfe: Ist vom Gericht ein

Mehr

II. PKH-Klausurfälle

II. PKH-Klausurfälle II. PKH-Klausurfälle II. PKH-Klausurfälle Fall 1 Amsel, vertreten durch RA Vogel, beantragt beim Landgericht München I die Bewilligung der Prozesskostenhilfe zur Durchführung einer Zahlungsklage gegen

Mehr

richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Landesarbeitsgericht Saarland

richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Landesarbeitsgericht Saarland richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Landesarbeitsgericht Saarland Geschäftsjahr 2018 Nach 6 a ArbGG in Verbindung mit 21 e GVG wird von dem Präsidium des Landesarbeitsgerichts, bestehend aus

Mehr

Vorwort 5 Abkürzungen 15 Literaturverzeichnis 19. Teil A Unterbringung und Unterbringungsverfahren 23

Vorwort 5 Abkürzungen 15 Literaturverzeichnis 19. Teil A Unterbringung und Unterbringungsverfahren 23 Vorwort 5 Abkürzungen 15 Literaturverzeichnis 19 Teil A Unterbringung und Unterbringungsverfahren 23 I. Die Unterbringung nach dem PsychKG NRW 25 A. Materiellrechtliche Voraussetzungen der Unterbringung

Mehr

Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 1. August 2018 Siebter Senat - 7 ABR 41/17 - ECLI:DE:BAG:2018: B.7ABR

Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 1. August 2018 Siebter Senat - 7 ABR 41/17 - ECLI:DE:BAG:2018: B.7ABR Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 1. August 2018 Siebter Senat - 7 ABR 41/17 - ECLI:DE:BAG:2018:010818.B.7ABR41.17.0 I. Arbeitsgericht Wesel Beschluss vom 26. Oktober 2016-6 BV 39/15 - II. Landesarbeitsgericht

Mehr

Bayerisches Unterbringungsgesetz

Bayerisches Unterbringungsgesetz Bayerisches Unterbringungsgesetz Praxiskommentar von Dr. Waker Zimmermann Vizeprasident des Landgerichts Passau Honorarprofessor an der Universitat Regensburg RICHARD BOORBERG VERLAG Stuttgart München

Mehr

LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG BESCHLUSS. in dem Rechtsstreit. - Kläger - Prozessbevollmächtigter: g e g e n. wegen Schadensersatz

LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG BESCHLUSS. in dem Rechtsstreit. - Kläger - Prozessbevollmächtigter: g e g e n. wegen Schadensersatz 2 Ta 58/06 1 Ca 1184/03 (Weiden) LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG BESCHLUSS in dem Rechtsstreit A - Kläger - Prozessbevollmächtigte: g e g e n B - Beklagter und Beschwerdeführer - Prozessbevollmächtigter:

Mehr

as neue Gebührenrecht n der anwaltlichen Praxis

as neue Gebührenrecht n der anwaltlichen Praxis r. Hans-Jochem Mayer echtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht chanwalt für Verwaltungsrecht as neue Gebührenrecht n der anwaltlichen Praxis ebührentatbestände Berechnungsbeispiele 3 a Vergütungsvereinbarung

Mehr

Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger

Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger von Bettina Schmidt Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Fachanwältin für Sozialrecht Bonn Verlag Recht und Wirtschaft GmbH Heidelberg Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Vorwort... 5 Bearbeiterverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis... 23

Vorwort... 5 Bearbeiterverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis... 23 Vorwort... 5 Bearbeiterverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis... 23 Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften... 25 1 Geltungsbereich... 25 2 Höhe der Vergütung... 96 3 Gebühren in

Mehr

Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe

Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe begründet von Dr. Elmar Kalthoener fortgeführt von Dr. Helmut Büttner Dr. Hildegard Wrobel-Sachs Köln bearbeitet von Yvonne Gottschalk Richterin am Oberlandesgericht

Mehr

Inhaltsübersicht. Rechtsanwalt - Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Inhaltsübersicht. Rechtsanwalt - Beratungs- und Prozesskostenhilfe Rechtsanwalt - Beratungs- und Prozesskostenhilfe Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Pflichten des Rechtsanwalts 3. Voraussetzungen der Beratungshilfe 4. Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe 4.1 Beiordnung

Mehr

Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe

Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe NJW Praxis 47 Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe von Dr. Elmar Kalthoener, Dr. Helmut Büttner, Dr. Hildegard Wrobel-Sachs, Yvonne Gottschalk, Dr. Werner Dürbeck 7. Auflage Prozess- und

Mehr

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren. des Herrn H. J., H. B. 5, O., - Kläger und Beschwerdeführer -

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren. des Herrn H. J., H. B. 5, O., - Kläger und Beschwerdeführer - 5 Ta 307/16 4 Ca 1588/14 Arbeitsgericht Duisburg LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren des Herrn H. J., H. B. 5, O., Prozessbevollmächtigter: - Kläger und Beschwerdeführer

Mehr

EfKiR informiert: (Stand ) Beratungshilfe, PKH/VKH

EfKiR informiert: (Stand ) Beratungshilfe, PKH/VKH Eltern für Kinder im Revier e.v. Allen Kindern beide Eltern! Stand 05.06.2011 EfKiR informiert: Beratungshilfe, Prozeßkostenhilfe/Verfahrenkostenhilfe wann und wie bekomme ich kostenfrei Hilfe vom Anwalt

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 W 227/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 005 10 O 634/05 Landgericht Potsdam (Geschäftsnummer der Vorinstanz) Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Rechtsstreit Versicherung AG, vertreten

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 3 PKH 1.09 (3 VR 1.09) VG 7 K 18/08 In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 11. Februar 2009 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr