Schriftliche Kleine Anfrage

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Walter Scheuerl (CDU) vom und Antwort des Senats Betr.: Bewertung überfachlicher Kompetenzen in Zeugnissen behördliche Handsteuerung von Schullaufbahnen oder nur Tummelplatz für Scharlatane? Mit Erlass der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums (APO-GrundStGy) vom 22. Juli 2011 (HmbGVBl S. 325) hat der Senat die Regelung zur Einschätzung sogenannter überfachlicher Kompetenzen von Hamburger Schülerinnen und Schülern aus 3 der kurz vor dem Hamburger Volksentscheid vom 18. Juli 2010 vom damaligen Senat noch erlassenen Verordnung zur Einführung der Primarschule, der Stadtteilschule und des sechsstufigen Gymnasiums im Schuljahr 2010/2011 (VOE-PSG 2010/2011) vom 24. Juni 2010 (HmbGVBl. S. 449) weitgehend inhaltsgleich übernommen. Danach soll die Einschätzung der sogenannten überfachlichen Kompetenzen im Zeugnis erfolgen, soweit dies in den 8 bis 10 APOGrundStGy vorgesehen ist, das heißt in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 in den Zeugnissen in Form von Lernentwicklungsberichten am Ende des Schuljahres ( 8 Absatz 1 Nummer 3 APOGrundStGy) und in den Jahrgangsstufen 4 bis 8 am Ende eines jeden Schulhalbjahres ( 9 Absatz 1 Nummer 3 APOGrundStGy); für die Jahrgangsstufen 9 und 10 sind überfachliche Kompetenzen in 10 APOGrundStGy nicht mehr erwähnt. In 44 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) ist lediglich erwähnt, dass eine Einschätzung überfachlicher Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler den beteiligten Lehrkräften gestützt auf regelmäßige Lernbeobachtung, in pädagogischer Verantwortung obliege. Eine Regelung dazu, was unter überfachlichen Kompetenzen inhaltlich zu verstehen sein soll und ob deren Einschätzung in Zeugnissen erwähnt werden soll, hat der Gesetzgeber in 44 HmbSG nicht getroffen, sondern lediglich in 44 HmbSG eine Verordnungsermächtigung vorgesehen. Im Zeugnisformular Gy 104 (Zeugnis 1. Hj.Jgst.6) Fassung , das für das Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 der Hamburger Gymnasien im Schuljahr 2012/2013 verwendet worden ist, findet sich auf der Rückseite eine Vorgabe für die Beurteilung überfachliche Kompetenzen in Tabellenform zum Ankreuzen. Bewertet werden sollen nach dem Formular folgende überfachliche Kompetenzen : 1. Selbstkompetenz d. h. die Fähigkeit, den eigenen Fähigkeiten zu vertrauen, aber auch selbstkritisch zu sein, eigene Meinungen zu vertreten sowie sich eigene Ziele zu setzen und zu verfolgen

2 Drucksache 20/7373 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode 2. Sozial-kommunikative Kompetenz d. h. die Fähigkeit, mit anderen angemessen umzugehen, zu kommunizieren, zu kooperieren, Rücksicht zu nehmen, Hilfe zu leisten sowie sich in Konflikten angemessen zu verhalten 3. Lernmethodische Kompetenz d. h. die Fähigkeit zum systematischen, zielgerichteten Lernen sowie die Nutzung von Strategien und Medien zur Beschaffung und Darstellung von Informationen Als mögliche Bewertungen werden im Formular die Bewertungen: sehr schwach schwach mittel/normal stark sehr stark zum Ankreuzen vorgegeben. Die Elternkammer Hamburg hat in ihrer Stellungnahme vom 13. September 2010 mit Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bewertung überfachlicher Kompetenzen Eingang in Zeugnisse finden soll, und insbesondere davor gewarnt, dass eine Bewertung individueller Persönlichkeitsmerkmale mit dem Etikett überfachliche Kompetenzen den Schülerinnen und Schülern zum Nachteil gereichen und sie sogar stigmatisieren kann. Dabei hat die Elternkammer Hamburg darauf hingewiesen, dass die Lehrkräfte bisher für eine solche Bewertung von Persönlichkeitsmerkmalen regelhaft nicht ausgebildet sind und es auch durch Nachschulungen nicht gelingen (wird), Lehrkräfte flächendeckend mit einer Qualifikation auszustatten, die sie in die Lage versetzt, Persönlichkeitsmerkmale einer Schülerin oder eines Schülers angemessen zu bewerten. Dies vorangestellt, frage ich den Senat: Die Einschätzung der überfachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler beinhaltet keine charakterliche Bewertung beziehungsweise Bewertung der Persönlichkeitsmerkmale, sondern gibt Hinweise über soziale Kompetenzen und lernmethodische Vorgehensweisen, die sowohl Bildungsziele als auch Voraussetzungen für erfolgreiche Lernprozesse darstellen. Überfachliche Kompetenzen sind Fähigkeiten, Fertigkeiten und Bereitschaften, die lernbar sind, deren Erwerb damit im Unterricht organisierbar ist und laut Hamburger Bildungsplänen explizit zum schulischen Bildungsauftrag gehört. Als Grundlage für die Auswahl der Kompetenzen dienten unter anderem Modelle zum selbstregulierten Lernen (vergleiche unter anderem Baumert, J., Klieme, E., Neubrand, M., Prenzel, M., Schiefele, U., Schneider, W., Tillmann, K.-J. und Weiß, M. (1999). Fähigkeit zum selbstregulierten Lernen als fächerübergreifende Kompetenz. PISA Konsortium. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Was veranlasst den Senat zu der Annahme, dass die Kritik der Elternkammer Hamburg unberechtigt ist und die in Hamburg tätigen Lehrkräfte flächendeckend regelhaft dafür ausgebildet seien, Persönlichkeitsmerkmale einer Schülerin oder eines Schülers, wie im Zeugnisformular Gy 104 (Zeugnis 1.Hj.Jgst.6) Fassung vorgesehen, das heißt Selbstkompetenz, sozial-kommunikative Kompetenz und lernmethodische Kompetenz angemessen zu bewerten? Die Kritik der Elternkammer bezog sich auf den seinerzeitigen Entwurf der Änderung zu 44 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG), dem gemäß eine Bewertung überfachlicher Kompetenzen vorgesehen war. Hiervon hat der Gesetzgeber jedoch Abstand genommen; gemäß 44 Absatz 1 Satz 1 HmbSG in der geltenden Fassung ist eine Einschätzung der überfachlichen Kompetenzen vorzunehmen, die von der Beurteilung der Lernentwicklung und des Lernstands der Schülerinnen und Schüler explizit 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/7373 unterschieden wird. Die Elternkammer hatte laut ihrer Stellungnahme vom 13. September 2010 überdies keine Einwände, überfachliche Kompetenzen im Zeugnis dokumentiert zu sehen, wie dies nunmehr mit der Einschätzung der überfachlichen Kompetenzen in den Zeugnissen bis einschließlich Jahrgangsstufe 8 erfolgt. Im Übrigen zählt die Einschätzung der überfachlichen Kompetenzen analog zur Beurteilung des Lernstands und der Bewertung der von Schülerinnen und Schülern erbrachten fachlichen Leistungen zu den regelhaften Aufgaben jeder Lehrkraft, die in der ersten Ausbildungsphase im Rahmen der schulpädagogischen Studienanteile und in der zweiten Ausbildungsphase durchgängig zu thematisieren sind. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Was veranlasst den Senat zu der Annahme, dass die Kritik der Elternkammer Hamburg auch mit Blick auf Lehrkräfte unberechtigt ist, die ihre Ausbildung in anderen Bundesländern absolviert haben, und anzunehmen, auch solche Lehrkräfte seien regelhaft dafür ausgebildet, Persönlichkeitsmerkmale einer Schülerin oder eines Schülers, wie im Zeugnisformular Gy 104 (Zeugnis 1.Hj.Jgst.6) Fassung vorgesehen, das heißt Selbstkompetenz, sozial-kommunikative Kompetenz und lernmethodische Kompetenz angemessen zu bewerten? Die Einschätzung überfachlicher Kompetenzen zählt nicht nur in Hamburg, sondern in vielen Ländern regelhaft zum Auftrag der Lehrkräfte. Auch die in anderen Ländern ausgebildeten Lehrkräfte werden hierfür in der Ausbildung sowie berufsbegleitend in gleicher Weise qualifiziert, wie dies für die in Hamburg ausgebildeten Lehrkräfte gilt. 3. In welcher Form und wo (bitte Angabe von Fundstellen, gegebenenfalls Hyperlinks falls im Internet veröffentlicht) hat der Senat die jahrgangsgemäßen Anforderungen und Erwartungen festgelegt, die als Bewertungsmaßstab für das Ankreuzen der vorgegebenen Felder in der Einschätzungsskala dienen sollen? Wie in den Bildungsplänen (vergleiche ausgeführt, sind die überfachlichen Kompetenzen jahrgangsübergreifend zu verstehen und werden anders als die fachlichen Kompetenzen in den Rahmenplänen nicht für Jahrgangsstufen differenziert ausgewiesen. Die Lehrkräfte beurteilen gemessen an den in der Altersgruppe gestellten Anforderungen, in welcher Ausprägung Schülerinnen und Schüler über die genannten Kompetenzen verfügen. Die zuständige Fachbehörde stellt den Schulen passwortgeschützt im Internet ( zeugnisvordrucke) Hinweise zur Nutzung der Einschätzungsbögen zu den überfachlichen Kompetenzen (siehe Anlage 1) sowie Erläuterungen zur Einschätzung der überfachlichen Kompetenzen Jahrgangsstufen 1 bis 9 (siehe Anlage 2) zur Verfügung. 4. Welcher Umstand veranlasst den Senat zu der Annahme, dass die vom Senat als überfachliche Kompetenzen vorgegebenen Persönlichkeitsmerkmale einer Schülerin oder eines Schülers, wie im Zeugnisformular Gy 104 (Zeugnis 1.Hj.Jgst.6) Fassung vorgesehen, das heißt Selbstkompetenz, sozial-kommunikative Kompetenz und lernmethodische Kompetenz, mit einer einheitlichen Einschätzung für alle Fächer und Lernbereiche bewertet werden können? Der Begriff überfachliche Kompetenzen weist darauf hin, dass es sich um generelle Kompetenzen im Arbeits- und Sozialverhalten handelt, die in der Regel fächerübergreifend zum Tragen kommen und damit auch fächerübergreifend einschätzbar sind. Es ist möglich, dass bei einzelnen Schülerinnen und Schülern die Lernmotivation in einzelnen Fächern unterschiedlich stark ausgeprägt ist. Dies sollte im Rahmen der Lernentwicklungsgespräche thematisiert werden. 3

4 Drucksache 20/7373 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode 5. Kann es nach Auffassung des Senats generell oder im Einzelfall einen Zusammenhang zwischen der Einschätzung der vom Senat als überfachliche Kompetenzen vorgegebenen Persönlichkeitsmerkmale und der Benotung der Leistung von Schülerinnen und Schülern in einzelnen Fächern und/oder Lernbereichen geben? Wenn ja, welchen und aufgrund welcher fachlichen und/oder erziehungswissenschaftlichen Erkenntnis? Nein. 2 Absatz 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums (APO-Grund- StGy) sieht vor, dass sich die Leistungsbewertung ausschließlich auf die Anforderungen der Bildungspläne beziehen muss. 6. Kann es nach Auffassung des Senats generell oder im Einzelfall einen Zusammenhang zwischen der Einschätzung der vom Senat als überfachliche Kompetenzen vorgegebenen Persönlichkeitsmerkmale und der Einschätzung zur weiteren Schullaufbahn am Ende des ersten Halbjahres der Jahrgangsstufe 4 ( 42 Absatz 4 Satz 1 HmbSG) geben? Ja. Nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers ( 42 Absatz 4 Satz 1 HmbSG) ist in der Jahrgangsstufe 4 die Einschätzung zur weiteren Schullaufbahn unter anderem vor dem Hintergrund der überfachlichen Kompetenzen der Schülerin beziehungsweise des Schülers vorzunehmen. 7. Kann es nach Auffassung des Senats generell oder im Einzelfall einen Zusammenhang zwischen der Einschätzung der vom Senat als überfachliche Kompetenzen vorgegebenen Persönlichkeitsmerkmale und einer Feststellung der Zeugniskonferenz gemäß 42 Absatz 5 Satz 1, Satz 2 HmbSG geben, ob eine Schülerin oder ein Schüler die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Mitarbeit in der Jahrgangsstufe 7 der gewählten Schulform erfüllt? 8. Kann es nach Auffassung des Senats generell oder im Einzelfall einen Zusammenhang zwischen der Einschätzung der vom Senat als überfachliche Kompetenzen vorgegebenen Persönlichkeitsmerkmale und einer Feststellung der Zeugniskonferenz gemäß 42 Absatz 5 Satz 1, Satz 2 HmbSG geben, ob eine Schülerin oder ein Schüler die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Mitarbeit in der Sekundarstufe II erfüllt? Nein. Die Zeugniskonferenz stellt das Vorliegen der Voraussetzungen für den Übergang in die Jahrgangsstufe 7 des Gymnasiums und die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe fest, wenn die Schülerinnen und Schüler im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 beziehungsweise 10 die in den 13 beziehungsweise 31 oder 32 APO- GrundStGy beschriebenen Noten erreicht haben. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. Entfällt. 9. Sofern der Senat zwei oder mehr Fragen zu 6. bis 8. bejaht: Was veranlasst den Senat zu der Annahme, dass die in Hamburg tätigen Lehrkräfte flächendeckend regelhaft dafür ausgebildet seien, überfachliche Persönlichkeitsmerkmale einer Schülerin oder eines Schülers für mehrere Jahre sicher vorherzusagen und angemessen zu bewerten? 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/7373 Hinweise zur Nutzung der Einschätzungsbögen zu den überfachlichen Kompetenzen: Die Einschätzungsbögen können zum einen zur Vorbereitung der in jedem Halbjahr durchzuführenden Lernentwicklungsgespräche genutzt werden. Zum anderen können die Einschätzungen der überfachlichen Kompetenzen bis einschließlich Jahrgangsstufe 8 1 als Anhang zu den Zeugnissen an die Eltern gegeben werden; auf dieser Basis werden dann zu Beginn des kommenden Schuljahres die Lernentwicklungsgespräche geführt. Einschätzungsskalen des Bogens Für jeden Bereich (Selbstkonzept und Motivation, sozial-kommunikative, lernmethodische Kompetenzen) werden einzelne Teilkompetenzen (Items) angeführt, die zentrale Aspekte dieses Bereichs abdecken und exemplarisch die Bandbreite widerspiegeln. Beispielhafte Darstellung der Einschätzungsbögen Ausprägung der Kompetenz Die Schülerin / der Schüler sehr schwach schwach mittel / normal stark sehr stark hat Zutrauen zu sich und dem eigenen Handeln; z.b. traut sich zu, Absichten und Ziele verwirklichen zu können; z.b. traut sich zu, gestellte Anforderungen erfolgreich bewältigen zu können nimmt eigene Gefühle wahr, kann diese ausdrücken und mit Ihnen umgehen, kann angemessen mit Kritik und Misserfolg umgehen; z.b. kann sich nach Aufregungen selbst wieder zur Ruhe bringen und wirkt ausgeglichen. z.b. geht mit Misserfolg und Kritik angemessen um beschäftigt sich konzentriert mit einer Sache; z.b. beschränkt die Aufmerksamkeit auf einen begrenzten Bereich und lässt sich nicht leicht vom Lernen ablenken. z.b. kann sich, wenn nötig, lange Zeit auf eine Sache konzentrieren. Daneben steht in derselben Zeile fortlaufend von links nach rechts eine Skala von 1 bis 5. Im Fragebogen soll für jede Teilkompetenz (Item) anhand der 5er Skala eingeschätzt werden, inwieweit die Kinder bzw. Jugendlichen gemessen an den in der Altersgruppe üblicherweise gestellten Anforderungen, über die genannten Kompetenzen verfügen. 1. sehr schwach: trifft nur sehr wenig zu; liegt deutlich unter den altersgemäßen Erwartungen 2. schwach: trifft wenig zu; liegt unter den altersgemäßen Erwartungen 3. mittel / normal: trifft auf ihn/sie normalerweise zu; erfüllt die altersgemäßen Erwartungen 4. stark: trifft stark zu; liegt über den altersgemäßen Erwartungen 5. sehr stark: trifft sehr stark zu; liegt deutlich über den altersgemäßen Erwartungen Bei der Bearbeitung des Einschätzungsbogens soll nicht nur eine Momentaufnahme der Kinder und Jugendlichen abgebildet werden. Vielmehr ist eine Gesamteinschätzung der Kompetenzen bzw. Einstellungen oder Bereitschaften gefragt, die sich auf Beobachtungen im Verlauf der vergangenen Monate bezieht. Orientieren Sie sich bitte bei jedem Aspekt an der Gesamtaussage, um einzuschätzen, in welchem Ausmaß, gemäß der Skala von 1 bis 5, der Schüler bzw. die Schülerin insgesamt gesehen über die benannte Kompetenz verfügt. 1 Nach 7 Absatz 1 und 9 Absatz 1 APO-GrundStGy erhalten die Zeugnisse der Jahrgangsstufen 1 bis 8 Angaben zu den überfachlichen Kompetenzen der Schülerin/des Schülers. Fassung

6 Drucksache 20/7373 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Einschätzungen von Schülerinnen und Schülern auf Beobachtungen im Unterricht bzw. die schulbezogenen Kompetenzen beziehen sollten. Falls es Bereiche gibt, in denen das Verhalten im schulischen und außerschulischen Bereich auffällig diskrepant ist, sollten entsprechende Bemerkungen auf der letzten Seite eingefügt werden. Weiterhin ist zu beachten, dass die angeführten Beispiele exemplarische Verhaltensindikatoren der jeweiligen Kompetenz abbilden und zur Veranschaulichung dienen. Sie sind nicht dazu geeignet, die Kompetenz in jedem Detail abzubilden und stellen keine erschöpfende Auflistung der Items dar. Manchmal gilt es, mehrere Facetten einer Kompetenz gleichzeitig einzuschätzen. Dabei kann es vorkommen, dass für einen Teilbereich eine 2, für einen anderen eher eine 3 oder 4 anzukreuzen wäre. In einem solchen Fall sollten Sie bitte die nach Ihrer Einschätzung am ehesten passende Gesamteinschätzung für diese Teilkompetenz suchen. Falls dies sehr schwierig ist, es markante Gegensätze gibt oder die Einschätzung überhaupt nicht stimmig ist, notieren Sie bitte eine entsprechende Bemerkung. Bitte markieren Sie jedoch soweit möglich eine der angegebenen Skalenstufen, damit die aktuelle Einschätzung mit einer späteren besser verglichen werden kann. Die Zuordnung der beobachteten Kompetenz zu einer Skalenstufe wird sich in etwa an einer Idealverteilung orientieren. Danach fallen erfahrungsgemäß in einer repräsentativen Gesamtgruppe etwa 50 Prozent der Kinder in die Kategorie 3 ( normal ), bei jeweils 15 Prozent der Kinder sind die Kompetenzen erst teilweise bzw. schwach (2) oder schon etwas weiter bzw. stark ausgebildet (4); und bei jeweils ca. 10 Prozent der Kinder sind diese Kompetenzen sehr schwach (1) bzw. sehr stark entwickelt (5). Diese Skala von 1 bis 5 ist nicht mit einer Notenskala zu verwechseln! Sie orientiert sich an einem breiten Normalbereich in der Mitte (3 - das ist positiv konnotiert) und sie differenziert in beide Richtungen, um sowohl besonders stark ausgeprägte Kompetenzen (im Sinne von Exzellenz) zu erkennen und weiter zu fördern, als auch besonders schwach ausgeprägte Kompetenzen herauszufinden und hier Unterstützungswege zu entwickeln, bis hin zur sonderpädagogischen Förderung. Dies ist insbesondere Eltern deutlich zu vermitteln. Insgesamt geht es bei der Einschätzung anhand des Bogens darum, eine offene Haltung einzunehmen. Natürlich ist nicht zu erwarten, dass alle Kinder in allen Bereichen gleichermaßen sicher bzw. weit entwickelt sind. Insbesondere in der Altersstufe der Vier- bis Achtjährigen ist eine große Bandbreite der Entwicklungsstände normal. Auch ist es normal, dass Lernprozesse in diesem Alter manchmal langsam oder auch sehr schnell erfolgen können. Die meisten Kinder und Jugendliche werden nicht in allen Bereichen durchgehend sicher sein, sie befinden sich in einer Phase intensiver Entwicklungsprozesse. Die Bögen sollen dazu beitragen, ein möglichst konkretes Bild der Kompetenzen eines Kindes zu zeichnen, um jedes Kind in seiner Entwicklung optimal unterstützen zu können. Die Bögen sind so formuliert, dass jedes Item mit Beispielen unterlegt ist. Diese Beispiele geben eine Orientierung auf einen normalen Mittelbereich, bezogen auf die jeweiligen Klassenstufen. Die Beispiele sollen den pädagogischen Fachkräften unter Berücksichtigung ihres Erfahrungshintergrundes mit einer altersentsprechenden Vergleichgruppe eine Orientierung bieten, um die Ausprägung der Kompetenzen einzuschätzen. Die Items sind prinzipiell sowohl für IR-Schulen als auch für Gymnasien anwendbar, es wurden bewusst keine schulformbezogenen Einzelfassungen der Bögen erstellt. Die Differenzierung soll über die Anwendung der Skala erfolgen. Es wird sinnvoll sein, dass sich die jeweiligen Kollegien über ihre Anwendung von Referenzmaßstäben verständigen, diese sollen nicht als Standards vorgegeben werden. Es ist zu beachten, dass bei der Arbeit mit den Bögen nicht mehr eine früher weit verbreitete Defizitperspektive eingenommen werden sollte, in der es hauptsächlich darum geht, in schwierigen Fällen Förderbedarfe aufzuspüren, sondern darum, für alle Schülerinnen und Schüler eine differenzierte Gesamtsicht auf 24 Kernkompetenzen zu erreichen. Das beinhaltet insbesondere auch die Identifikation von vorliegenden Stärken, die ebenfalls beachtet und pädagogisch unterstützt werden sollten. Falls sich viele Kreuze im 3er- Bereich orientieren, entspricht das durchaus der erwarteten Normalverteilung. Jedoch sollte auch bei solchen Fällen, wo es nur 3er-Kreuze gibt, noch einmal genau geprüft werden, wo denn eventuelle Besonderheiten und Ansatzpunkte für die pädagogische Inputs liegen können. Fassung

7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/7373 Erläuterungen zur Einschätzung der überfachlichen Kompetenzen Jahrgangsstufen 1 bis Selbstkompetenz 2 Die Schülerin / der Schüler 1.1 hat Zutrauen zu sich und dem eigenen Handeln; z.b. traut sich zu, Absichten und Ziele verwirklichen zu können; z.b. traut sich zu, gestellte Anforderungen erfolgreich bewältigen zu können. 1.2 glaubt, gute schulische Fähigkeiten zu besitzen; z.b. schätzt sich insgesamt als gute Schülerin / guten Schüler ein; z.b. traut sich leistungsmäßig viel zu in der Schule. 1.3 kann eigene Fähigkeiten realistisch einschätzen; z.b. ist sich eigener Stärken und Schwächen bewusst; z.b. kann Fähigkeiten auch innerhalb der verschiedene Schulfächer differenziert einschätzen. 1.4 entwickelt eine eigene Meinung, trifft eigene Entscheidungen und vertritt diese gegenüber anderen; z.b. weiß, was sie / er will und nicht will, drückt dies aus und kann nein sagen; z.b. vertritt und begründet eine Meinung und traut sich, für eigene Rechte einzustehen. 1.5 ist beharrlich und ausdauernd; z.b. zeigt Geduld und Ausdauer beim Bearbeiten von Aufgaben; z.b. gibt nicht auf, wenn Schwierigkeiten bei der Bearbeitung von Aufgaben auftreten und versucht, Arbeitsprozesse zum Abschluss zu bringen. 1.6 zeigt Eigeninitiative und Engagement; z.b. setzt sich eigene Lernziele und verfolgt sie; z.b. bringt eigene Ideen in den Unterricht ein, liefert Impulse, zeigt persönlichen Einsatz und Engagement für eine Sache. 1.7 ist motiviert, etwas zu schaffen oder zu leisten und ist zielstrebig; z.b. strengt sich an, auch wenn die Anforderung auf den ersten Blick hoch erscheint; z.b. möchte ihre / seine Leistungen und Kompetenzen verbessern und zeigen, was sie / er kann. 1.8 zeigt Neugier und Interesse, Neues zu lernen; z.b. probiert Neues aus und zeigt Lust, etwas zu lernen; z.b. möchte Dinge wirklich verstehen und geht ihnen auf den Grund. 2. Sozial-kommunikative Kompetenz² Die Schülerin / der Schüler 2.1 nimmt eigene Gefühle wahr, kann diese ausdrücken und mit ihnen umgehen, kann angemessen mit Kritik und Misserfolg umgehen; z.b. kann sich nach Aufregungen selbst wieder zur Ruhe bringen und wirkt ausgeglichen. z.b. geht mit Misserfolg und Kritik angemessen um. 2.2 kann sich in andere hineinversetzen, nimmt Rücksicht und hilft anderen; z.b. versteht Gefühle und Haltungen anderer und geht darauf ein. z.b. erkennt und respektiert Wünsche und Grenzen anderer, zeigt sich solidarisch und kann anderen Unterstützung geben. 2.3 übernimmt Verantwortung für sich und für andere; z.b. übernimmt Verantwortung für ihr / sein Tun, auch für Fehlverhalten. z.b. übernimmt Verantwortung und Aufgaben in einer Gruppe und geht sorgsam mit dem Eigentum anderer und der Schule um. 2.4 beteiligt sich an Unterrichtsgesprächen und geht angemessen auf Gesprächspartner ein. z.b. kann sachlich und ergebnisorientiert argumentieren. z.b. kann anderen zuhören, auf ihre Argumente eingehen und angemessen und sachlich Kritik äußern. 2.5 arbeitet in Gruppen kooperativ; z.b. übernimmt selbst gewählte oder zugewiesene Aufgaben in Gruppenprozessen. z.b. nimmt Rücksicht auf die Gruppe oder Gruppenprozesse und kann eigene Interessen zurückstellen. 2.6 hält vereinbarte Regeln ein; z.b. kann Regeln akzeptieren, auch wenn sie den eigenen Interessen entgegen laufen. z.b. hält sich an Termine, Zeitvereinbarungen und Absprachen. 2.7 verhält sich in Konflikten angemessen; z.b. geht Konflikten nicht aus dem Weg, sondern kann diese lösen und Kompromisse finden. z.b. kann in Konfliktsituationen eigene Interessen vertreten, aber auch nachgeben. 1 Die überfachlichen Kompetenzen werden bis einschließlich Jahrgangsstufe 8 innerhalb der Zeugnisse abgebildet ( 7 Absatz 1 und 9 Absatz 1 APO-GrundStGy). Der Einschätzungsbogen für überfachliche Kompetenzen kann darüber hinaus ab Jahrgangsstufe 9 weiterhin als Grundlage für die Lernentwicklungsgespräche verwendet werden. 2 Dieser Aspekt muss in seiner Ausprägung durch die Zeugniskonferenz bewertet und im Zeugnis dokumentiert werden. Fassung

8 Drucksache 20/7373 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode 2.8 kann mit unterschiedlichen Werten und widersprüchlichen Informationen umgehen; z.b. kann auch mit mehrdeutigen Informationen und verschiedenen Perspektiven umgehen. z.b. verhält sich in interkulturellen Situationen tolerant und respektvoll. 3. Lernmethodische Kompetenz² Die Schülerin / der Schüler 3.1 beschäftigt sich konzentriert mit einer Sache; z.b. beschränkt die Aufmerksamkeit auf den begrenzten Lernbereich und lässt sich nicht leicht vom Lernen ablenken. z.b. kann sich, wenn nötig, lange Zeit auf eine Sache konzentrieren. 3.2 merkt sich Neues und erinnert Gelerntes; z.b. kann sich Neues schnell einprägen. z.b. kann Gelerntes mit eigenen Worten wiedergeben. 3.3 erfasst Zusammenhänge bzw. stellt sie her; z.b. kann Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge, Regeln und Gesetzmäßigkeiten erkennen. z.b. kann Schlussfolgerungen ziehen und Wichtiges von Nebensächlichem trennen. 3.4 hat kreative Ideen; z.b. macht bei Aufgaben eigene Vorschläge für neue Lösungswege. z.b. zeigt Fantasie beim Gestalten, entwickelt kreative Ideen bei der Umsetzung von Projekten. 3.5 arbeitet und lernt selbständig und gründlich; z.b. bearbeitet Aufgaben selbständig und kann sich eigenständig Kenntnisse aneignen. z.b. arbeitet sorgfältig. 3.6 wendet Lernstrategien an; z.b. weiß, wie sie / er vorgehen kann, um etwas zu lernen und wendet geeignete Strategien an. z.b. kann eigene Lernwege und fortschritte planen, beobachten, bewerten und ggf. korrigieren. 3.7 kann Informationen aus Medien entnehmen; z.b. arbeitet effektiv mit Medien (Wörterbüchern, Lexika, Internet), um Informationen zu sammeln und angemessen zu integrieren. z.b. geht kritisch mit Informationen um, kann sie hinterfragen und erkennt den Unterschied zwischen Realität und Fiktion. 3.8 kann Informationen aufbereiten und darstellen. z.b. kann das eigene Vorgehen dokumentieren, eine Skizze oder ein Modell erstellen und verständlich erklären. z.b. nutzt verschiedene Methoden oder Medien, um Gedanken und Informationen zu visualisieren. Fassung

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