ZUKUNFTSENERGIE DEUTSCHLAND 4 Investitionen in Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerke

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1 ZUKUNFTSENERGIE DEUTSCHLAND 4 Investitionen in Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerke Hinweis gemäß 7 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz ngesetz Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Verkaufsprospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

2 SPC-FENDER 2. Angebot im Überblick GUTE GRÜNDE FÜR ZUKUNFTSENERGIE DEUTSCHLAND 4 Diese Vermögensanlage investiert in zwei wichtige Zukunftsenergien für Deutschland: Photovoltaik-Anlagen und klimaschonende Blockheizkraftwerke (BHKW). Bis zum geplanten Verkauf der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) Ende 2025 sollen gesetzlich garantierte, langfristige Vergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bei Photovoltaik-Anlagen bzw. langfristige Abnahmeverträge bei BHKW für Einnahmesicherheit sorgen. DEUTSCHLAND BRAUCHT WEITERE ANLAGEN FÜR SICHERE UND SAUBERE ZUKUNFTSENERGIEN Bundesregierung und Bundestag haben 2011 die Energiewende bis 2022 beschlossen. Um den vollständigen Atomausstieg und die Klimaziele, zu denen Deutschland sich international verpflichtet hat, tatsächlich in den nur noch sechs verbleibenden Jahren zu erreichen, ist die Errichtung weiterer alternativer Energieerzeugungsanlagen unerlässlich. KEIN FERTIGSTELLUNGS- BZW. PROJEKTENTWICKLUNGSRISIKO Es wird ausschließlich in fertiggestellte, gutachterlich abgenommene, mit allen Genehmigungen und mit einer Netzanschlusszusage versehene Energieerzeugungsanlagen investiert. Nur wenn entsprechende werthaltige Sicherheiten vorliegen ist ein früherer Investitionszeitpunkt möglich. DURCHDACHTE ANLAGESTRATEGIE: ZWEI ZUKUNFTSENERGIEN, DIE SICH SINNVOLL ERGÄNZEN Die Zukunftsenergien Photovoltaik aus der unendlichen, kostenlosen und von politischen Unsicherheiten unabhängigen Kraft der Sonne sowie langlebige Blockheizkraftwerke mit geprüfter Technologie auf Basis ausgereifter Kraft- Wärme-Kopplung bilden eine sinnvolle, zu verschiedenen Jahreszeiten bzw. tags und nachts sich nachhaltig ergänzende Kombination. EINNAHMESICHERHEIT DURCH EEG UND ENERGIEABNAHMEVERTRÄGE GEPLANT Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sorgt für langfristige, bis zu 20 Jahren, gesetzlich garantierte Vergütungen. Die Emittentin investiert ausschließlich in Photovoltaik-Anlagen mit festen EEG-Vergütungen. Bei den BHKW sollen Energieabnahmeverträge und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) für Einnahmesicherheit sorgen. ÜBERSCHAUBARE LAUFZEIT GEPLANT Geplante Beendigung des Investments Ende INVESTITIONSQUOTE VON CA. 93 % ANGESTREBT Es ist geplant eine Investitionsquote in Höhe von ca. 93 %, bestehend aus ca. 89 % Anschaffungskosten der Energiezeugungsanlagen (Anlageobjekte) und ca. 4,0 % Liquiditätsreserve inklusive working capital, anteilig von der Gesamtinvestition zu realisieren. GEPLANTE HOHE AUSZAHLUNGEN UND GESAMTMITTELRÜCKFLUSS Von 6,0 % p. a. bis auf 8,0 % p. a. ansteigend, beträgt der Gesamtmittelrückfluss für den Anleger bei einem Verkauf zum Ende 2025 nominal ca. 168 % vor Steuern zuzüglich anrechenbarer Gewerbesteuer (PROGNOSE). Nachhaltiges Finanzprodukt ECOreporter geprüft 2016 Zukunftsenergie Deutschland 4 Vermögensanlage Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG Das Produkt erfüllt die Anforderungen für das ECOreporter-Siegel in der Kategorie Nachhaltiges Finanzprodukt. Die strenge Einhaltung der Kriterien für das Siegel wurde im September 2016 geprüft. Die Prüfkriterien sind einsehbar unter 2 SunEnergy Europe GmbH

3 INHALT INHALT 1. Einleitung 1.1 Vorwort Prospektverantwortung und Vollständigkeitserklärung Angebot im Überblick Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken der Vermögensanlage Investitionsstrategie /-prozess und operative Tätigkeiten 4.1 Vorbemerkungen Investitionsstrategie Investitionskriterien Investitionsprozess Gesetzliche und vertragliche Grundlagen Photovoltaik Blockheizkraftwerke Wichtige Vertragspartner Chancen der Vermögensanlage Angaben über die Emittentin 6.1 Emittentin, ihr Kapital und ihre Geschäftstätigkeiten Gründungsgesellschafterinnen der Emittentin und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Angaben über die Treuhänderin und die Mittelverwendungskontrolleurin Mit dem Vertrieb beauftragtes Unternehmen Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, der Treuhänderin, der Mittelverwendungskontrolleurin, der Anbieterin und Prospektverantwortlichen Prognoserechnungen 7.1 Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplanung (PROGNOSE) Ertrags- und Liquiditätsrechnung (PROGNOSE), Beendigung der Emittentin Ende 2025 inkl. IST-Geschäftsjahr 2015, ab 2016 Prognose* Kapitalrückfluss für den Anleger (PROGNOSE), Beendigung der Emittentin Ende 2025, Beitritt Ertrags- und Liquiditätsrechnung (PROGNOSE), Beendigung der Emittentin Ende 2035 inkl. IST-Geschäftsjahr 2015, ab 2016 Prognose* Kapitalrückfluss für den Anleger (PROGNOSE), Beendigung der Emittentin Ende 2035, Beitritt Sensitivitätsanalysen (Abweichungen von der PROGNOSE) Finanzinformationen Steuerliche Grundlagen Rechtliche Aspekte 9.1 Rechtliche Grundlagen Wichtige Verträge Beendigung der Vermögensanlage Übersicht über die wichtigen Vertragspartner Vertragswerk Gesellschaftsvertrag Treuhand- und Verwaltungsvertrag Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrag Vertrag über den formellen Abgleich der betriebswirtschaftlichen Auswertung und von Auszahlungen Hinweise für Fernabsatzverträge Abwicklungshinweise Anlage: Beitrittserklärung und Widerrufsbelehrung im Verkaufsprospekt Fotonachweise: Neitzel & Cie. Gesellschaft für Beteiligungen mbh & Co. KG: (Seite 44, 50, 56, 59, 60 / 61, 72/73, 74, 87, 80/81, 114, 124, 130); istock: FotoSpeedy: Titel (Hintergrund, Seite 109), GgWink (Seite 37), Petair: (Titel, unteres rechtes Bild, Seite 119); Caterpillar Energy Solutions GmbH: (Titel, unteres linkes Bild, Seite 39, 52, 84, 167); ETW Energietechnik GmbH: (Seite 41, 54, 79, 93, 113, 169); fotolia: LianeM (Seite 46), Franz Metelec (Seite 171); VDR: (Seite 77); Lilian Henglein & David Streets: (Seite 89); SunEnergy Europe GmbH: (Seite 159); Veer: Bravajulia: (Seite 165) Grafik: 3

4 1. EINLEITUNG 1. Einleitung 1.1 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, unseren herzlichen Dank für Ihr Interesse an unserer Vermögensanlage Zukunftsenergie Deutschland 4 Investitionen in Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) und Blockheizkraftwerke (BHKW). Die Energiewende entspricht dem politischen und gesellschaftlichen Willen, und ihre Finanzierung bietet attraktive Renditechancen in einer durch niedrige Zinsen geprägten Zeit. Sonnenenergie bildet dabei eine zentrale Säule des künftigen Energie-Mixes. Photovoltaik- Anlagen und Blockheizkraftwerke erfreuen sich auch bei professionellen Investoren wie Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen großer Nachfrage. Mit unseren Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung zwischen ein und zehn Megawatt sind wir ideal positioniert, da wir hier kaum mit institutionellen Investoren konkurrieren müssen, die aufgrund ihres Investitionsdrucks in der Regel größere Anlagen bevorzugen. Mit unserer etablierten Strategie, ausschließlich in bestehende Anlagen zu investieren, vermeiden wir nicht nur Projektierungs- und Fertigstellungsrisiken, sondern auch die Folgen der aktuellen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) aus dem Jahr Das damit eingeführte Ausschreibungsverfahren sorgt dafür, dass im Rahmen eines jährlich festzusetzenden Zubauvolumens nur die neuen Photovoltaik-Projekte gefördert werden, welche mit der geringsten EEG-Vergütung auskommen. Unsere Projekte verfügen allesamt über gesicherte Einspeisevergütungen nach dem EEG. Als weiteren Baustein unserer Investitionsphilosophie ergänzen Blockheizkraftwerke zur lokalen Strom- und Wärmeproduktion das nachhaltige Portfolio. Die seit vielen Jahrzehnten etablierte und ausgereifte Kraft-Wärme-Kopplung ist eine Schlüsseltechnologie der Energiewende, da sie bei höchster Energieeffizienz die notwendige Grundlast herstellen und damit Kohle- und Atomkraftwerke nachhaltig ersetzen kann. Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) unterstreicht dies und liefert als maßgebliche Ergänzung des EEG eine weitere starke Motivation für industrielle und gewerbliche Strom- und Wärmenutzer die enormen Einsparmöglichkeiten der eigenen Strom- und Wärmeproduktion zu realisieren. Blockheizkraftwerke ergeben in Kombination mit den langfristigen und planbaren Einnahmen der Photovoltaik-Anlagen eine sinnvolle, renditestarke Investitionsmöglichkeit. Dabei gilt für uns der Leitsatz Schuster bleib bei deinen Leisten, und der Erfolg gibt uns recht: Seit 2010 bietet Neitzel & Cie. ausschließlich Kapitalanlagen, die den grünen Sachwert in den Mittelpunkt stellen. Im Durchschnitt erhielten unsere Anleger in den bisherigen Anlageprodukten Solarenergie Nord, Solarenergie 2 Deutschland und Solarenergie 3 Deutschland seit 2010 Auszahlungen in Höhe von 7,5 % p.a. Nutzen Sie unsere Kompetenz, treiben Sie mit Ihrer Investition die Energiewende und den damit verbundenen Atomausstieg voran und erzielen Sie eine attraktive Rendite. Wir begleiten Sie die gesamte Zeit vom Beitritt, über den Betrieb bis hin zum Verkauf der Energieerzeugungsanlagen. Mit freundlichen Grüßen Bernd Neitzel Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin 4

5 1. EINLEITUNG 1.2 Prospektverantwortung und Vollständigkeitserklärung Anbieterin der vorliegenden Vermögensanlage ist die Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG mit Sitz Gerhofstraße 18, Hamburg. Sie übernimmt alleine und insgesamt die Verantwortung für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes. Die Anbieterin hat bereits einen Verkaufsprospekt in der Fassung vom 30. Juli 2015 für die Vermögensanlage veröffentlicht, der nicht mehr gültig ist. Ein Verkaufsprospekt ist nach seiner Billigung gemäß 8a VermAnlG zwölf Monate lang für öffentliche Angebote gültig, sofern er um die nach 11 VermAnlG erforderlichen Nachträge ergänzt wird. Bei dem vorliegenden Verkaufsprospekt handelt es sich um eine Neuauflage (Folgeprospekt) und nicht um ein neues öffentliches Angebot der bzw. einer Vermögensanlage. Die Anbieterin erklärt, dass ihrem Wissen nach die Angaben in diesem Verkaufsprospekt richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Alle Prospektangaben, Berechnungen und Entwicklungsprognosen wurden nach aktuellem Kenntnisstand mit Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Eine Haftung für Abweichungen von in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen PROGNOSEN durch künftige wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Änderungen, insbesondere Änderungen der Rechtsprechung sowie für den tatsächlichen Eintritt der mit dieser Beteiligung verbundenen steuerlichen und wirtschaftlichen Ziele beim Anleger kann, soweit gesetzlich zulässig, nicht übernommen werden. Der Verkaufsprospekt ist vollständig in deutscher Sprache abgefasst. Deshalb entfällt eine deutsche Zusammenfassung. Ansprechpartnerinnen für weitere Informationen sind die Anbieterin oder die Komplementärin, die ZED4 Verwaltung GmbH, die unter der Rufnummer (040) oder per an fonds@ncf-fondsverwaltung.de zu erreichen sind. Datum der Prospektaufstellung: 21. Dezember 2016 Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG, vertreten durch die ZED4 Verwaltung GmbH, diese wiederum vertreten durch ihren Geschäftsführer Bernd Neitzel Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin Emittentin / Anbieterin / Prospektverantwortliche: Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG Gerhofstraße 18, Hamburg Telefon: (040) , Telefax: (040) fonds@ncf-fondsverwaltung.de Hinweis Bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt können Haftungsansprüche nur dann bestehen, wenn die Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlage im Inland, erworben wird. Die auf den Seiten 9 und 50 abgebildeten Fotos stellen den erworbenen Solarpark in Dortmund dar. Sämtliche weiteren abgebildeten Photovoltaik-Anlagen und BHKW in diesem Verkaufsprospekt sind nicht Gegenstand der Vermögensanlage. 5

6 2. ANGEBOT IM ÜBERBLICK 2. Angebot im Überblick Emittentin / Anbieterin / Prospektverantwortliche Der Anleger beteiligt sich an der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG (Emittentin, Anbieterin, Prospektverantwortliche), Hamburg. Alle Anleger zeichnen und halten ihren Kommanditanteil zunächst über eine Treuhänderin, hierzu wird ein gesonderter Treuhand- und Verwaltungsvertrag abgeschlossen. Nach Zeichnungsschluss erfolgt eine direkte Eintragung aller Kommanditisten ins Handelsregister. Anlageobjekte Anlageobjekte der Emittentin, zu deren voller oder teilweiser Finanzierung die von den Erwerbern der Vermögensanlage aufzubringenden Mittel bestimmt sind, sind Anlagen zur Gewinnung von Strom und Wärme in Form von Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerken (BHKW). Die erste Zielinvestition ist ein Solarpark in Dortmund, eine rund 1 Megawatt (MW) große Photovoltaik-Dachanlage. Nähere Erläuterungen siehe Seite 50 f. und Seite 131 f. Die Geschäftsführung der Emittentin strebt an, die Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) direkt in die Emittentin im Rahmen von Anlagekaufverträgen aufzunehmen (Asset Deal). Als untergeordnete Hilfstätigkeit im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit kann die Emittentin 100%-ige Beteiligungen an Gesellschaften eingehen, insbesondere wenn dies zur Risikominimierung oder Finanzierung von Projekten erforderlich ist. Hierzu hat die Emittentin die ZED4 BHKW Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG (Anlageobjekt) gegründet, an der die Emittentin eine 100%ige Beteiligung hält und über die die Emittentin ggf. mittelbar weitere Anlageobjekte halten wird. Bisher werden weder Investitionsobjekte durch die ZED4 BHKW Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG gehalten, noch stehen die Investitionsobjekte (auch nicht teilweise) fest. Die Emittentin wird ihre Überprüfungskompetenz und Kontrollüberwachungspflicht nicht abgeben und stets alle unternehmerischen Entscheidungen selbst treffen. Bestätigung der Organisationsstruktur durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat auf Anfrage der ZED4 Geschäftsleitung am 02. Februar 2016 bestätigt, dass es auch nach der Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) am 22. Juli 2013 und den damit geltenden rechtlichen Vorgaben möglich ist, dass die Energieerzeugungsanlagen in Betriebsgesellschaften, deren Anteile durch die Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG vollständig gehalten werden ( 2.3 des Gesellschaftsvertrages), betrieben und langfristig finanziert werden können. Die Geschäftsführung hat diese Anfrage aus rechtlicher und kaufmännischer Vorsicht gestellt, um einen möglichen Widerspruch zwischen Auslegung des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) und der marktüblichen Praxis der Projektfinanzierung und des Betriebs der Anlagen zu klären. Blockheizkraftwerke (BHKW) werden nach Übernahme in der Betriebsgesellschaft ZED4 BHKW Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG (Anlageobjekt) gehalten, um die banken- und marktübliche Trennung von verschiedenen Assetklassen in einer Gesellschaft und damit die optimale Finanzierungsfähigkeit zu realisieren. Die Photovoltaik-Anlage in Dortmund wurde im Rahmen der Übernahme aller Kommanditanteile der Solarpark Dortmund GmbH & Co. KG erworben. Im Anschluss erfolgte die Anwachsung dieser Betriebsgesellschaft an die Gesellschaft Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG, und somit wird die Photovoltaik-Anlage in Dortmund direkt in der Gesellschaft der Vermögensanlage gehalten. Die Zielstruktur des Portfolios ist es, auch mögliche weitere Photovoltaik- Anlagen direkt in der Gesellschaft zu halten und zu betreiben. Angaben über Anlageziel, Anlagepolitik und Anlagestrategie der Vermögensanlage Anlageziel der Vermögensanlage ist die Erzeugung und der Verkauf von Strom und Wärme sowie die spätere Veräußerung der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte). Die Anlagepolitik der Vermögensanlage sieht den Erwerb und den operativen Betrieb von Anlagen für die Erzeugung nachhaltiger und effizienter Energien, insbesondere Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerke zur Strom- und Wärmeerzeugung, einschließlich der dazugehörigen technischen Komponenten, vor. Anlagestrategie der Vermögensanlage ist es, durch Einhaltung der beschriebenen Investitionskriterien nur solche Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) zu erwerben, die geeignet sind, das Anlageziel zu fördern. Konzept der Vermögensanlage und Investitionskriterien Für die vorliegende Vermögensanlage wurde bereits eine erste Energieerzeugungsanlage (Anlageobjekt), eine Photovoltaik- Dachanlage in Dortmund, erworben. Weitere Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) stehen zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes noch nicht fest (Teil- Blind-Pool). Die Emittentin wird Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) erwerben, betreiben und verkaufen. Sie baut ein diversifiziertes Portfolio von Anlagen aus den Bereichen Photovoltaik und Blockheizkraftwerken auf, um an den Chancen des deutschen Energieerzeugungsmarktes zu partizipieren. Die zielorientierte Zusammensetzung des Portfolios in unterschiedlichen Regionen Deutschlands, bestehend aus Photovoltaik- Dach- und Freiflächenanlagen sowie Blockheizkraftwerken mit einer gesicherten langfristigen Vergütung nach dem EEG, dem KWKG oder durch einen Energieliefervertrag, führt zu einer durchdachten Chancen- und Risikostreuung. Photovoltaik-Anlagen zeichnen sich durch bewährte, zuverlässige Technik und gute Planbarkeit der Erträge aus. Photovoltaik- Anlagen und BHKW gehören zu den zentralen Bestandteilen der deutschen Energiewende, und ein weiterer langfristiger Ausbau der beiden Segmente ist entscheidend für ihr Gelingen und das 6

7 2. ANGEBOT IM ÜBERBLICK Erreichen der vereinbarten energiepolitischen Ziele. Zudem sind BHKW aufgrund ihres möglichen konstanten Betriebes grundlastfähig, d. h. sie wirken stabilisierend auf das Stromnetz, weil sie anders als Sonnenenergie keinen tages- oder jahreszeitlichen Schwankungen unterliegen. BHKW bieten somit eine konstante und über das Jahr gleichmäßige Ertragskomponente. Die Geschäftsführung der Emittentin beabsichtigt, das Zielportfolio mit einem Anteil von ca % Photovoltaik-Anlagen und ca % BHKW, jeweils bezogen auf die Gesamtinvestition in Energieerzeugungsanlagen, aufzubauen. Die Vermögensanlage räumt der Geschäftsführung die Möglichkeit ein, Marktgelegenheiten durch den Ankauf geprüfter Bestands- bzw. Neuanlagen oder durch den Verkauf von Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekten) zu nutzen und damit aktiv für die Emittentin zu agieren. Das im Folgenden und die in Kapitel 4 Investitionsstrategie /-prozess und operative Tätigkeiten (Seite 38 ff.) beschriebenen Energieerzeugungsanlagen sind Beispiele für Investitionen in den beiden Segmenten, die der Geschäftsführung der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung als Angebote vorliegen. Die Verhandlungen und Prüfungen der Energieerzeugungsanlagen dauern an, daher können die tatsächlich getätigten Investitionen von den beispielhaft genannten Energieerzeugungsanlagen abweichen. Das Ertragsmodell der Emittentin basiert auf festen Einnahmen aus dem Energieverkauf, gesetzlich festgelegten Zuschüssen und anderen Zuwendungen (z. B. Marktprämien, KWK-Zuschlag, Stromsteuererstattungen) bzw. den langfristig garantierten Vergütungen nach dem EEG bzw. aus Stromlieferverträgen sowie konservativen Kostenannahmen, Reparaturrückstellungen und Liquiditätsreserven. Abb. 2.1 Strukturdiagramm der Vermögensanlage Konzeption, Prospekterstellung und kaufmännische Betriebsführung: NCF Fondsverwaltung GmbH* ) Anleger Kommanditeinlagen der Anleger Eigenkapital-Einwerbung und Marketing: Neitzel & Cie. Gesellschaft für Beteiligungen mbh & Co. KG Treuhänderin: St. Annen Treuhand GmbH Mittelverwendungskontrolleurin: UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Gutachter: 8.2 Ingenieurpartnerschaft Obst & Ziehmann Techn. Betriebsführer Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG (Beteiligungsgesellschaft/ Emittentin / Anbieterin) Gesellschafter 100 % Beteiligung (Einheits-KG) Komplementärin: ZED4 Verwaltung GmbH* ) hält 100% der Kommanditanteile Gründungsgesellschafterin: Neitzel & Cie. Gesellschaft für Energiebeteiligungen mbh & Co. KG ZED4 BHKW Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG Amtsgericht Hamburg: HRA Gerhofstraße 18, Hamburg ZED4 Verwaltung GmbH (Komplementärin), Geschäftsführung: Bernd Neitzel Gerhofstraße 18, Hamburg, Amtsgericht Hamburg: HRB Photovoltaik-Anlage Dortmund Energieerzeugungsanlagen Energieerzeugungsanlagen (BHKW) *) Zum Zeitpunkt der Gründung der Emittentin war die NCF Fondsverwaltung GmbH die Komplementärin. Die Komplementärin wurde am 29. Januar 2015 durch die ZED4 Verwaltung GmbH ersetzt. 7

8 2. ANGEBOT IM ÜBERBLICK Fremdfinanzierungen werden soweit es für die Emittentin wirtschaftlich vorteilhaft ist durch Programme der staatlichen KfW-Bank oder durch ähnliche langfristige Finanzierungen deutscher Kreditinstitute in Anspruch genommen. Die technische Betriebsführung wird von erfahrenen Partnern wahrgenommen, die beim Erreichen vereinbarter Ertragsziele erfolgs- bzw. leistungsabhängig vergütet werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass alle Beteiligten ein gleichgerichtetes Interesse an der positiven Ertragsentwicklung der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) haben. Zusätzlich wird durch die 8.2 Ingenieurpartnerschaft Obst & Ziehmann (oder vergleichbar erfahrene Dienstleister) eine laufende Überwachung der Anlagen parallel zu den vertraglich gebundenen technischen Betriebsführern aufgebaut, um einheitliche Qualitäts- und Berichtsstandards in der Anlagenüberwachung durchzusetzen sowie positive Erfahrungen und ertragssteigernde Maßnahmen auf alle Anlagen zu übertragen. Um ein hohes Maß an Sicherheit für den Anleger zu erreichen, müssen bei der Realisierung der vorliegenden Vermögensanlage u. a. nachfolgende Investitionskriterien (hinsichtlich der vollständigen Investitionskriterien vgl. Kapitel 4.3 Investitionskriterien, Seite 42 f.) erfüllt sein: Ausschließlich Investitionen in Energieerzeugungsanlagen in Deutschland. Investitionen erfolgen ausschließlich in fertiggestellte, technisch geprüfte, abgenommene und vergütungsfähige Energieerzeugungsanlagen, für die sämtliche erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Netzanschlusszusagen des jeweils zuständigen Energieversorgungsunternehmens / Netzbetreibers bzw. langfristige Abnahmeverträge vorliegen. Nur soweit werthaltige Sicherheiten vorliegen, ist ein früherer Investitionszeitpunkt möglich. Die Entwicklungs- und Fertigstellungsrisiken werden ausgeschlossen. Die jeweilige Energieerzeugungsanlage muss alle Voraussetzungen erfüllen, um langfristige Einnahmesicherheit durch Vergütungen nach dem EEG / KWKG oder abgeschlossene Abnahmeverträge zu erfüllen. Jedes Investment muss für sich betrachtet innerhalb einer maximalen Prognoserechnung von 20 Jahren eine interne Verzinsung von mind. 8,0 % p. a. bei Photovoltaik-Anlagen und mind. 7,5 % p. a. bei BHKW erzielen. Es muss für Photovoltaik-Anlagen ein Ertrags- bzw. Einstrahlungsgutachten sowie ein technisches Gutachten eines externen Gutachters, unter Berücksichtigung des jeweiligen Standortes und der jeweils verbauten bzw. vertraglich vereinbarten Systemkomponenten vorliegen. Zielinvestitionen Eine Photovoltaik-Dachanlage in Dortmund wurde bereits übernommen. Nachfolgend werden das bereits erworbene und die sich derzeit in Prüfung befindlichen Investitionsobjekte beschrieben. Realisiert: Zielinvestition Solarpark Dortmund Bei der ersten Zielinvestition im Bereich der Photovoltaik handelt es sich um eine 918,85 kwp große Dachanlage auf dem Logistikzentrum der Firma Fiege ETL European Tire Logistics GmbH & Co. KG am Standort Dortmund. Die Inbetriebnahme erfolgte am 30. Juni Die Einspeisevergütung beträgt 26,07 ct. / kwh. Mit Datum vom 29. Februar 2016 hat die Emittentin einen Kauf- und Abtretungsvertrag mit der SF SolPower AG, Zürich, über den Erwerb des Kommanditanteils an der Solarpark Dortmund GmbH & Co. KG abgeschlossen. Die Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG hat sämtliche Kommanditanteile der Betreibergesellschaft Solarpark Dortmund GmbH & Co. KG erworben. Anschließend ist nach Übergang der Kommanditanteile auf die Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG die damalige Komplementärin der Solarpark Dortmund GmbH & Co. KG aus der Kommanditgesellschaft ausgeschieden, ohne dass eine neue Komplementärin eingetreten ist. In diesem Augenblick ist diese Kommanditgesellschaft automatisch erloschen, und sämtliche Vermögenswerte sowie Rechte und Pflichten der Kommanditgesellschaft sind bei der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG, als Rechtsnachfolgerin der Kommanditgesellschaft angewachsen. Dieser Vorgang wurde beim Handelsregister Hamburg angemeldet und die Fortführung des Geschäftsbetriebes der Kommanditgesellschaft durch die Emittentin am 12. April 2016 eingetragen. Nachdem alle Auszahlungsvoraussetzungen gemäß Kauf- und Abtretungsvertrag erfüllt wurden, erfolgte die Kaufpreiszahlung am 04. April ZED4 BHKW Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG Die Emittentin ist eine 100 %ige Beteiligung an der ZED4 BHKW Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG (Anlageobjekt) eingegangen. Einzelheiten siehe Anlageobjekte (Seite 6) sowie Beteiligung an der ZED4 BHKW Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG (Seite 132). In Prüfung: Photovoltaik-Anlagen Freilandanlage Thüringen Bei der weiteren in Verhandlung befindlichen Photovoltaik- Anlage handelt es sich um eine 1,015 Megawatt große Freiflächenanlage in der Nähe der Stadt Jena. Der Verkäufer und 8

9 2. ANGEBOT IM ÜBERBLICK Solarpark Dortmund Anlageobjekt Zukunftsenergie Deutschland 4 Generalunternehmer der Energieerzeugungsanlage hat polykristalline Module des Herstellers Yingli sowie Wechselrichter von IBC verbaut. Die Inbetriebnahme erfolgte am 06. Oktober 2011 und die Einspeisevergütung beträgt 22,07 Cent pro Kilowattstunde. Der aktuell zu verhandelnde Kaufpreis für die Anlage beläuft sich auf rund 2,0 2,1 Mio. Euro. Die Zusage für die Langfristfinanzierung durch ein Kreditinstitut liegt der Geschäftsführung bereits vor. Das Darlehen sieht eine Laufzeit bis zum Ende des Jahres 2029 und einen Zinssatz von 2,15 % p. a. vor. Dachanlage Rheinland-Pfalz Die in Verhandlung befindliche Photovoltaik-Dachanlage hat eine Nennleistung von 1,574 Megawatt und befindet sich im südlichen Rheinland-Pfalz. Der Generalunternehmer hat Dünnschichtmodule des Marktführers First Solar sowie Wechselrichter von SMA verbaut. Die Inbetriebnahme erfolgte am 19. Juni 2007 und die Einspeisevergütung beträgt 46,38 Cent pro Kilowattstunde. Der aktuell zu verhandelnde Kaufpreis für die Kommanditanteile der Gesellschaft inklusive der zu übernehmenden Finanzierung, vorhandenen Liquidität und den Erwerbsnebenkosten beläuft sich auf 5,2 Mio. Euro. Die Geschäftsführung prüft gleichzeitig die Optimierungsmöglichkeiten der Bestandsfinanzierung. Blockheizkraftwerke Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung werden weitere Projekte geprüft. Bei einem in der Prüfung befindlichen BHKW Projekt handelt es sich um ein klimafreundliches erdgasbetriebenes BHKW für einen industriellen Abnehmer, der für seinen energieintensiven Betrieb Strom und Wärme im Rahmen eines 10-Jahresvertrages langfristig gesichert abnimmt. Das modular aufgebaute BHKW verfügt über eine Leistung von 2 Megawatt und ist mit einem langfristigen BOSCH-Wartungsvertrag versehen. Der zur Verhandlung stehende Kaufpreis beläuft sich auf rund 3,6 Mio. Euro. Es handelt sich um ein modernes und hocheffizientes Kraftwerk nach den Anforderungen des Kraft- Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), das sowohl alle Voraussetzungen für die Erlangung des KWK-Zuschlags als auch für die Erstattung der Energiesteuer erfüllt. Gleichzeitig kann nicht abgenommener Strom mit gesetzlicher Vergütung eingespeist werden oder an umliegende Gewerbebetriebe verkauft werden, so dass zusätzliche Erlöse erzielt werden können. Rahmenverträge mit der 8.2 Ingenieurpartnerschaft Obst & Ziehmann Um die technische Begutachtung während des Ankaufprozesses für alle Energieerzeugungsanlagen sicherzustellen, hat die NCF Fondsverwaltung GmbH, die mit der Verwaltung und der kaufmännischen Betriebsführung beauftragt worden ist, Rahmenverträge mit der 8.2 Ingenieurpartnerschaft Obst & Ziehmann abgeschlossen. Diese umfassen u. a. folgende Schwerpunkte: Kurze Vorbewertung bzw. Short Due Diligence der identifizierten Energieerzeugungsanlagen und daraus resultierende Handlungsempfehlung Technische Due Diligence (Risikobewertung) der geplanten Energieerzeugungsanlagen bzw. technische Prüfung der Energieerzeugungsanlagen nach Inbetriebnahme Technische Prüfung der eingesetzten Hauptkomponenten zum Gewährleistungsende, wie z. B. Module, Wechselrichter, Unterkonstruktionen bei Photovoltaik-Anlagen, Motoren, Generatoren, Wärmetauscher bei Blockheizkraftwerken 9

10 2. ANGEBOT IM ÜBERBLICK Diese technischen Prüfungen erfolgen in der Investitionsphase parallel zu den Prüfungen, welche die Kreditinstitute für die Vergabe des Fremdkapitals durchführen lassen. Durch die oben beschriebenen Tätigkeiten der 8.2 Ingenieurpartnerschaft Obst & Ziehmann sollen Leistungsfähigkeit und damit dauerhafte Ertragsfähigkeit sämtlicher Energieerzeugungsanlagen sichergestellt werden. Dieses werterhaltende Qualitätsmanagement stellt eine zusätzliche Sicherheitskomponente für die Investitionen der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG dar. Eine Beschreibung der Rahmenverträge mit der 8.2 Ingenieurpartnerschaft Obst & Ziehmann ist in Kapitel 9 Rechtliche Aspekte zu finden (Seite 128 ff.). Marktumfeld Der Weltenergiebedarf ist laut dem World Energy Outlook, einer Studie der Internationen Energieagentur (IEA), in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen, was in erheblichem Umfang auf die wirtschaftliche Entwicklung in den Entwicklungs- und Schwellenländern zurückzuführen ist. Noch wird der weltweite Bedarf vorwiegend durch die Nutzung fossiler Energieträger abgedeckt, bei deren Verbrennung CO 2 -Emissionen freigesetzt werden und die maßgeblich für den globalen Klimawandel verantwortlich sind. Die Bundesregierung hat auf diese Situation mit der Förderung und dem Aufbau einer Erneuerbare Energien-Industrie reagiert. Unter dem Einfluss der Atomkatastrophe von Fukushima wurde im Juni 2011 die Energiewende, d. h. der komplette Ausstieg aus der Atomenergie bis 2022, vom Deutschen Bundestag beschlossen. Die Energiewende sieht einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien vor. Dabei sollen diese alternativen Energien, so sehen es die Ziele der aktuellen Bundesregierung vor, in 2025 bereits bis zu 45 % des benötigen Stroms bereitstellen, in 2035 bis zu 60 % und 2050 sogar 80 %. Zur Erreichung dieses ambitionierten Ziels, das laut einer Umfrage des TNS Emnid Instituts aus dem Oktober 2014 mit 92 % der Deutschen von einer sehr großen Mehrheit der Bevölkerung unterstützt und mitgetragen wird, ist ein weiterer, kontinuierlicher Ausbau der Erneuerbaren Energien zwingend notwendig. Ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Klimapolitik ist neben der kompletten Vermeidung schädlicher Treibhausgase die Verminderung von CO 2 -Emissionen. Hierbei spielt der Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung, z. B. in Form von Blockheizkraftwerken, eine wichtige Rolle. Durch den extrem hohen Nutzungsgrad derartiger Anlagen bei der Produktion von Strom und Wärme (teilweise über 90 %) können erhebliche Einspa- Abb. 2.3 CO 2 Emissionen von Stromerzeugungssystemen < < < 800 < 600 < 400 KWK-Systeme Herkömmliche Stromerzeugung Die Grafik zeigt, dass durch KWK im Vergleich zu herkömmlicher Stromerzeugung die CO 2 -Emissionen pro Kilowattstunde Strom drastisch gesenkt werden können. Bei diesen Berechnungen nach GEMIS Globales Emissions-Modell integrierter Systeme werden nicht nur die unmittelbaren Emissionen aus der Verbrennung in der Anlage berücksichtigt, sondern auch die Vorstufen einschließlich Produktion und Transport der Brennstoffe sowie die Herstellung der Anlagen einbezogen THG-Emissionen (CO 2 -Äquivalent in g / kwh) < 200 Biogas- BHKW 500 kw Braunkohlekraftwerk Steinkohlekraftwerk Braunkohle- KWK Steinkohle- KWK Erdgas BHKW 5 kw Erdgas BHKW 500 kw Erdgas GUD KWK 50 kw Photovoltaik Erdgas GuD Kraftwerk Wasserkraftwerk Quelle: Gemis, Eigene Darstellung 10

11 2. ANGEBOT IM ÜBERBLICK rungen von Brennstoffen im Vergleich zur konventionellen Stromerzeugung erzielt werden. Diese Einsparungen bedeuten eine nennenswerte Reduktion schädlicher Treibhausgasemissionen. Das erklärte deutsche energiepolitische Ziel ist der Ausbau der KWK-Technik von aktuell rund 15 % auf einen Wert von 25 % in 2020 ( 1 KWKG). Es bedarf damit eines weiteren konsequenten Zubaus neuer Anlagen, um dieses Ziel tatsächlich zu erreichen. In Deutschland werden vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) aktuell erneut gestiegene Zahlen genannt: Für das Jahr 2015 wird mit einem vorläufig geschätzten Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttoinlandsstromverbrauch in Höhe von 32,6 % gerechnet, was einem erneuten Rekord entspricht und bereits jetzt nahezu an das im Energiekonzept der Bundesregierung erst für das Jahr 2020 anvisierte Ziel von 35 % heranreicht (BDEW Erneuerbare Energien und das EEG: Zahlen, Fakten, Grafiken (2016), 18. Februar 2016). Hinsichtlich der Brutto-Stromerzeugung konnten die Erneuerbaren Energien ihren Anteil von 25,9 % in 2014 auf 30,1 % in 2015 steigern, während der Anteil der Energiegewinnung aus Braunkohlekraftwerken sich weiter von 24,8 % in 2014 auf 23,8 % in 2015 verringerte (BDEW Bruttostromerzeugung nach Energieträgern 2015 ). Das Potenzial an sonnenscheinreichen sowie einstrahlungsstarken Flächen für die Stromerzeugung aus Solarenergie in Deutschland ist bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Das Konzept der Vermögensanlage der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG setzt genau hier an: Es ermöglicht Investitionen in den Aufbau eines diversifizierten Portfolios bestehender und bereits in Betrieb genommener Energieerzeugungsanlagen in Deutschland. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Zum 01. August 2014 trat das novellierte EEG 2014 in Kraft, allerdings gelten die Neuerungen und die veränderten Vergütungen für produzierten und eingespeisten Strom nur für neue Anlagen. Anlagen, die bereits vor diesem Datum in Betrieb waren, erfahren keine Änderungen und unterliegen dem Bestandsschutz. Erklärtes politisches Ziel der Novellierung des EEG ist es, die Kosten der Energiewende weiter zu senken und den Ausbau Erneuerbarer Energien zukünftig noch planbarer zu machen. Dieses weltweit meistkopierte deutsche Gesetz in seiner jetzigen Fassung bietet ein hohes Maß an Klarheit und Rechtssicherheit, die für die weitere Entwicklung der Erneuerbaren Energien in Deutschland notwendig sind. Das EEG 2014 beinhaltet eine Reihe von Regelungen, die verstärkt marktwirtschaftliche Elemente in das Gesetz einführen. Für Bestandsanlagen ist entscheidend, dass die Planungssicherheit erhalten bleibt, da der einmal zugesagte EEG-Vergütungssatz für die gesamte Vergütungslaufzeit (20 Jahre zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme) erhalten bleibt. Außerdem wurde eine weitere Novellierung des EEG am 08. Juli 2016 beschlossen und tritt zum 01. Januar 2017 in Kraft. Die Bundesregierung geht damit in die nächste Phase des Ausbaus der Erneuerbaren Energien. Geplant ist es, die Vergütung des Stroms aus Erneuerbaren Energien ab 2017 nicht wie bisher staatlich festzulegen, sondern durch Ausschreibungen am Markt zu ermitteln. Gemäß Novellierung werden sich die Rahmenbedingungen für neue Solarprojekte im Geschäftsfeld der Eigenversorgung und Stromlieferung sowie der Direktvermarktung von Solarstrom ändern. Ab 2017 wird die Förderhöhe für die einzelnen erneuerbaren Energieträger nicht mehr gesetzlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen ermittelt. So werden die kostengünstigsten Erneuerbare-Energien-Projekte der jeweiligen Technologie ermittelt. Photovoltaik-Freiflächenanlagen werden bereits im Rahmen von Pilotausschreibungen durch die am in Kraft getretene Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) geregelt. Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) Während das EEG lediglich Regelungen für KWK-Strom enthält, der mit bestimmten dort aufgeführten Brennstoffen erzeugt wird (Biomasse, Bioabfälle, Gülle, Methangas), regelt das KWKG die Abnahme und Vergütung von KWK-Strom, der auf Basis fossiler Brennstoffe, Abfall, Abwärme, Biomasse, gasförmiger oder flüssiger Brennstoffe erzeugt wird. Ein zunehmend wirtschaftlich attraktives Betätigungsfeld ist die direkte Vermarktung von Energie (Strom, Wärme) an Endverbraucher, z. B. Industriekunden mit hohem Energiebedarf. Wird diese Vermarktung durch langfristige (Liefer- und Abnahme-)Verträge unterlegt, können renditestärkere Investitionen getätigt werden, als dieses durch die 2014 regulierten aktuellen Vergütungen des EEG möglich wäre. Laufzeit und Kündigungsfrist der Vermögensanlage Die Emittentin ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Die Emittentin wird aufgelöst, wenn die Gesellschafter dieses im Rahmen einer Gesellschafterversammlung mit qualifizierter Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen beschließen sowie in den gesetzlichen zwingend vorgesehenen Fällen. In den Prognoserechnungen wurde ein Verkauf der einzelnen Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) und die Auszahlung der Erlöse aus dem Verkauf der Anlageobjekte sowie etwaiger vorhandene weitere Liquidität zum 31. Dezember 2025 sowie zum 31. Dezember 2035 unterstellt. 11

12 2. ANGEBOT IM ÜBERBLICK Abb. 2.2 Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplanung (PROGNOSE) Mittelverwendung (PROGNOSE) * Alle Beträge in Euro in % zur Gesamtinvestition in % zum Kommanditkapital Anschaffungskosten ,34 256,56 Stammkapital Komplementärin ,02 0,06 Vergütungen ,28 18,02 Nebenkosten der Vermögensanlage ,03 0,10 Liquiditätsreserve inkl. working capital 1) ,32 12,41 Gesamtinvestition ,00 287,16 Mittelherkunft (PROGNOSE) * Alle Beträge in Euro in % zur Gesamtinvestition in % zum Kommanditkapital Darlehen ,44 182,16 Einlagen der Gründungskommanditistin ,03 0,10 Einzuwerbendes Kommanditkapital ,79 99,90 Agio ,74 5,00 Gesamtinvestition ,00 287,16 1) Die Position beinhaltet die Prognosen der Liquiditätsreserve der Emittentin ( Euro), der Liquiditätsreserve aus der abgeschlossenen Investitionsphase ( Euro) sowie die Kapitaldienst- und Projektreserven der Energieerzeugungsanlagen ( Euro). *) Die Angaben können Rundungsdifferenzen enthalten. Das einzuwerbende Kommanditkapital beträgt Euro (Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage). Von diesem Betrag hat die Neitzel & Cie. Gesellschaft für Energiebeteiligung mbh & Co. KG einen Betrag von Euro zusätzlich zu ihrer ursprünglichen Beteiligung in Höhe von Euro übernommen. Weitere Erläuterungen hierzu siehe Tabelle Seite 66 f., Neitzel & Cie. Gesellschaft für Energiebeteiligungen mbh & Co. KG, Einlage. Aus Gründen der Übersicht wurde daher der Betrag in Höhe von Euro entsprechend von der Position Einzuwerbendes Kommanditkapital auf die Position Einlagen der Gründungskommanditistin umgegliedert. Gemäß den Regelungen von 18 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages kann jeder Gesellschafter seine Gesellschafterstellung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres, jedoch erstmals zum 31. Dezember 2035, ordentlich kündigen. Für direkt im Handelsregister eingetragene Anleger hat die Kündigung durch eingeschriebenen Brief gegenüber der Komplementärin zu erfolgen. Ein mittelbar (treugeberisch) über die Treuhänderin beteiligter Anleger kann seine Beteiligung an der Emittentin dadurch kündigen, dass er den Treuhand- und Verwaltungsvertrag gem. 11 Abs. 2 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages gegenüber der Treuhänderin per eingeschriebenen Brief kündigt. Für den einzelnen Anleger ist die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund jederzeit möglich. Die Laufzeit der Vermögensanlage beträgt gemäß den gesetzlichen Anforderungen mindestens 24 Monate. Da die Anleger erstmals zum 31. Dezember 2035 individuell kündigen können, ist das Ende der Laufzeit der Vermögensanlage für den Anleger der 31. Dezember Unabhängig davon kann ein Kommanditanteil jederzeit veräußert werden, es ist jedoch geplant, die Emittentin Ende 2025 auf Basis eines Gesellschafterbeschlusses durch Verkauf der Anlagen zu beenden. Für die Vermögensanlage wurde bereits ein Verkaufsprospekt in der Fassung vom 30. Juli 2015 veröffentlicht. Die Zeichnungsfrist auf Grundlage des Verkaufsprospektes in der Fassung vom 30. Juli 2015 begann am 03. August Der erste Anleger ist der Vermögensanlage am 13. August 2015 beigetreten. Damit hat die Laufzeit der Vermögensanlage am 13. August 2015 begonnen. Zeichnungsfrist Die Zeichnungsfrist für eine Beteiligung an der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und endet mit Vollplatzierung des zur Einwerbung bei Anlegern vorgesehenen Kommanditkapitals. Die Komplementärin kann jederzeit beschließen, dass die Zeichnungsfrist bereits zu einem früheren Zeitpunkt endet. Rechte aus der Vermögensanlage Die Anleger haben ein Widerrufsrecht sowie die folgenden Ver- 12

13 2. ANGEBOT IM ÜBERBLICK Abb. 2.3 Prognostizierte Gesamtauszahlungen von 2016 bis 2025 in %* (PROGNOSE) 99,96 % prognostizierte Auszahlungen bis 2025 in Summe: 68,0 % prognostizierter Verkauf im Jahr 2025: ca. 99,96 % ,5 % 6 % 1) 6 % 1) 6 % 1) 6 % 6,5 % 6,5 % 6,5 % 7,5 % 7,5 % % 0 für Verkauf *) Die Auszahlungen werden jeweils im Folgejahr geleistet. 1) Die in den Jahren 2016 / 2017 beitretenden Anleger erhalten die prognostizierten Auszahlungen jeweils zeitanteilig. Die Auszahlung für das Geschäftsjahr 2015 erfolgte im Juli 2016 an die Anleger, die der Emittentin im Jahr 2015 beigetreten sind. Prognostizierte Gesamtauszahlung von 2016 bis 2025 von nominal ca. 168 % zzgl. anrechenbarer Gewerbesteuer von ca. 9 %. mögens- und Verwaltungsrechte: Recht auf Teilhabe am Gewinn (sowie am Verlust), am Liquidationserlös und an Auszahlungen, auf Abfindung bei ihrem Ausscheiden, auf Teilhabe mit Stimmrecht an den Gesellschafterversammlungen und Abstimmungen im Umlaufverfahren. Sie haben zudem das Recht auf Information über den Gang der Geschäfte, auf Zusendung des Jahresabschlusses, auf Kündigung zum 31. Dezember 2035 und auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Liquiditätsreserve inkl. working capital Die in der Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsplanung ausgewiesene gesamte Liquiditätsreserve in Höhe von rund Euro (PROGNOSE) beinhaltet die geplante Liquidität der Emittentin selbst (working capital) in Höhe von rund Euro (PROGNOSE), der Liquiditätsreserve aus der abgeschlossenen Investitionsphase ( Euro) und der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) in Höhe von rund Euro (PROGNOSE). Für Bestandsanlagen können bereits bestehende prognostizierte Kapitaldienst- und Projektreservekonten der evtl. vorhandenen Finanzierungen übernommen werden. Mit dem working capital der Emittentin werden eventuelle Kosten aus dem anfänglichen Betrieb der Anlagen gedeckt. Auf Anforderung der Emittentin ist die Mittelverwendungskontrolleurin verpflichtet, das working capital der Emittentin vom Mittelverwendungskonto auf das laufende Konto der Emittentin auszuzahlen. Von dem in der Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsplanung (PROGNOSE) zum Zeitpunkt der Anforderung durch die Emittentin ausgewiesenem working capital ist der Prozentsatz auszuzahlen, der sich aus dem Verhältnis des eingezahlten Kommanditkapitals zum einzuwerbenden Kommanditkapitals gem. 4 Abs. 3 und 4 des Gesellschaftsvertrages errechnet. Die Auszahlung ist auf die im Zeitpunkt der Anforderung durch die Emittentin der Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsplanung (PROGNOSE) ausgewiesene freie Liquiditätsreserve beschränkt. Sollte die Emittentin Vorsteuer erstattet bekommen, tritt sie den Erstattungsanspruch an die Mittelverwendungskontrolleurin ab. Veräußerung In der Kalkulation der Vermögensanlage wird ein Verkauf der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) Ende 2025 unterstellt. Es wird angenommen, dass der jeweilige Verkaufspreis der Summe der noch zu erwartenden Netto-Barwerte der zukünftigen Erträge aus der Energieproduktion sowie der vorhandenen Liquidität entspricht. Die zu erwartenden Netto-Erträge (Jahre bei BHKW bzw. Jahre bei Photovoltaik- Anlagen) werden mit 8,0 % abgezinst. Grundlage für die Abzinsungsrechnung ist der Zeitraum, in dem Erträge in Höhe der garantierten Einspeisevergütung erzielt werden sowie weitere Jahre mit einem prognostizierten Strompreis von 0,09 Euro pro kwh. Eine Anrechnung von Erträgen über das 20. Jahr der EEG-Vergütung bei Photovoltaik-Anlagen ist realistisch, weil Pachtverträge der Anlagen in der Regel über Jahre vereinbart werden und somit auch nach Ablauf der gesetzlichen EEG-Vergütungsperiode weiterhin Energie produziert werden kann. Der prognostizierte Veräußerungserlös ist auf der folgenden Seite dargestellt. 13

14 2. ANGEBOT IM ÜBERBLICK Verkaufserlös (PROGNOSE) Euro Verkaufserlös der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) zum Abzgl. der Salden aus Darlehen, zzgl. Restliquidität und Rückbauliquidität Zwischensumme Veräußerungskosten 4,0 % Netto-Veräußerungserlös Platzierungsgarantie und Rückabwicklung Eine Platzierungsgarantie für das einzuwerbende Kommanditkapital ist nicht vorgesehen, da die Emittentin nur dann in einzelne Energieerzeugungsanlagen investiert, wenn jeweils das benötigte Eigenkapital in ausreichender, d. h. eingeworbener Höhe zur Verfügung steht. Die dabei überwiegend prozentual an das eingezahlte Kommanditkapital gebundenen prognostizierten Vergütungen und Kosten in der Investitionsphase ermöglichen eine variable Realisierung der Vermögensanlage auch mit einem geringeren Kommanditkapital. Das bedeutet, dass ein geringeres eingezahltes Kommanditkapital als in der Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplanung (PROGNOSE) geplant, dennoch eine erfolgreiche Umsetzung der Strategie dieser Vermögensanlage ermöglicht. Durch die flexible Höhe des Kommanditkapitals ist eine Rückabwicklung dieser Vermögensanlage nicht vorgesehen. Gründungskommanditistin Die Neitzel & Cie. Gesellschaft für Energiebeteiligungen mbh & Co. KG ist die Gründungskommanditistin der Emittentin. Das ergebnisberechtigte Kommanditkapital der Gründungskommanditistin beträgt insgesamt Euro. Die ursprüngliche Beteiligung betrug Euro und wurde um Euro erhöht. Nähere Erläuterungen hierzu siehe Tabelle Seite 66/67 unter "Einlage". Kommanditkapital Das angestrebte Kommanditkapital soll Euro (inkl Euro der Gründungskommanditistin) zzgl. 5,0 % Agio betragen, welches gemäß 4 Abs. 3 und 4 des Gesellschaftsvertrages zweimal um jeweils weitere Euro zzgl. 5,0 % Agio erhöht werden kann. Insgesamt kann das Kommanditkapital inkl. der Einlagen der Gründungskommanditistin somit bis zu Euro unter Ausnutzung der Erhöhungsreserve betragen. (Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes wurden Euro Kommanditkapital eingeworben zzgl. der Einlage der Gründungskommanditistin in Höhe von Euro.) Mindestzeichnungssumme Die Mindestzeichnungssumme beträgt Euro zzgl. 5,0 % Agio. Höhere Zeichnungssummen müssen ohne Rest durch teilbar sein. Das Agio beträgt 5,0 % der Zeichnungssumme. Davon abweichende Beträge sind mit Zustimmung der Komplementärin zulässig. Einzahlungen Die Zeichnungssumme zzgl. 5,0 % Agio ist nach Mitteilung der Annahme der Beitrittserklärung und nach Aufforderung durch die Treuhänderin binnen zwei Wochen vollständig auf das Mittelverwendungskonto der Mittelverwendungskontrolleurin durch den Anleger zu leisten. Einzelheiten hierzu und die Kontoverbindung siehe "Einzelheiten der Zahlung der Zeichnungssumme und Kontoverbindung", Seite 124. Wesentliche Grundlagen und Bedingungen der Verzinsung und Rückzahlung Bei der vorliegenden Vermögensanlage handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung in Form einer Kommanditbeteiligung. Der Anleger erhält keine Ansprüche auf eine Verzinsung oder Rückzahlung seiner Einlage. Anstelle der Rechte auf Verzinsung und Rückzahlung treten bei einer Kommanditbeteiligung in der Regel die Ansprüche auf Gewinn- und Liquiditätsauszahlung (inkl. der Auszahlungen bei Liquidation der Gesellschaft) sowie auf Auszahlung eines möglichen Auseinandersetzungsguthabens nach Kündigung. Wesentliche Grundlagen und Bedingungen für die laufenden Auszahlungen sind die planmäßigen und vollständigen Einzahlungen des Kommanditkapitals sowie die prognosegemäße Investition in geeignete Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) und deren Fremdfinanzierung. Erst damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass die Emittentin Erträge aus dem Betrieb der angeschafften Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) erzielt und aus etwaigen Überschüssen Gewinn- und Liquiditätsauszahlungen an die Anleger erfolgen können. Soweit die Einwerbung und Einzahlung des Kommanditkapitals, die Investition in Energieerzeugungsanlagen und deren Fremdfinanzierung nicht erfolgen können, ist eine Umsetzung des Geschäftsmodelles der Emittentin nicht möglich. Die entsprechenden Folgen können dem Kapitel 3 Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken der Vermögensanlage, Abschnitt Realisierung des Investitionskonzeptes bzw. Rückabwicklungsrisiko, Seite 26, entnommen werden. Weitere wesentliche Grundlagen und Bedingungen für die laufenden Gewinn- und Liquiditätsauszahlungen an die Anleger, sind die Einhaltung der Erlös-und Kostenprognosen, der Annahmen zur Tilgung der Fremdfinanzierung sowie der geplanten Steuerzahlungen der Emittentin; darüber hinaus die Einhaltung der Leistungen und Verpflichtungen durch die Vertragspartner der Emittentin. Soweit es diesbezüglich zu nicht nur unerheblichen Abweichungen kommen sollte, wird dieses einen signifikanten Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung der Emittentin haben. Die entsprechenden Folgen können dem Kapitel 3 Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken der Vermögensanlage, Abschnitt Liquidität und Ertragsrisiko, Seite 27, Allgemeines Vertragserfül- 14

15 2. ANGEBOT IM ÜBERBLICK lungs- und Bonitätsrisiko sowie Betreiber- und Bonitätsrisiko (BHKW), Seite 29, entnommen werden. Wesentliche Grundlage und Bedingung für die Auszahlungen bei Beendigung der Vermögensanlage bzw. Liquidation der Emittentin ist vor allem die Erzielung der prognostizierten Veräußerungserlöse für die Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte). Aus den erzielten Erlösen müssen zunächst ggf. noch bestehende Fremdfinanzierungen zurückgeführt werden. Erst, wenn darüber hinaus Liquidität zur Verfügung steht und keine anderen zu bedienenden finanziellen Verpflichtungen der Emittentin bestehen, kann die verbleibende Liquidität aus der Veräußerung der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) für Auszahlungen an die Anleger verwendet werden. Die entsprechenden Folgen einer nicht prognosegemäßen Veräußerung der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) können dem Kapitel 3 Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken der Vermögensanlage, Abschnitt Veräußerung der Anlageobjekte, Seite 30 f., entnommen werden. Die in den vorherigen drei Absätzen erläuterten Grundlagen und Bedingungen beeinflussen maßgeblich die Vermögenslage der Emittentin. Im Falle der Kündigung der Vermögensanlage durch den Anleger ist die Vermögenslage der Emittentin für die Ermittlung der Höhe des Auseinandersetzungsguthabens und damit den Zahlungen an den Anleger bei Beendigung der Vermögensanlage ausschlaggebend. Die sich hieraus ergebenden Folgen einer Nichteinhaltung der wesentlichen Bedingungen und Grundlagen für den Anleger sind im Kapitel 3 Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken der Vermögensanlage, Abschnitt Laufzeit sowie Verkauf bzw. Übertragungsmöglichkeiten der Kommanditanteile an der Emittentin, Seite 31 f., beschrieben. Es ist beabsichtigt, mit dieser Vermögensanlage bei einem Verkauf der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) und Beendigung der Emittentin Ende 2025 einen Gesamtmittelrückfluss von nominal ca. 168 % bezogen auf das eingezahlte Kommanditkapital für die Anleger zu erzielen. Alle Zeichner, die der Emittentin beitreten und ihre Kommanditeinlage zzgl. Agio einzahlen, erhalten für das Jahr ihres Beitritts ihre Auszahlung entsprechend anteilig. Der rechnerische Auszahlungsanspruch beginnt mit dem ersten Tag des auf die vollständige Einzahlung des Kommanditanteils inkl. Agio folgenden Kalendermonats. Die Auszahlung für das Jahr 2015 ist bereits in Höhe von 6,0 % p. a. an die im Jahr 2015 beigetretenen Anleger erfolgt. Die Auszahlungen für das Jahr 2016 können erfolgen, soweit freie Liquiditäten in der Emittentin verfügbar sind und nachdem die von den finanzierenden Kreditinstituten in den Kreditverträgen geforderten Auflagen erfüllt wurden. Dabei handelt es sich um die Ansparung vertraglich vereinbarter Summen auf Kapitaldienstreservekonten und den Ablauf eines ggf. vereinbarten tilgungsfreien Jahres. Aufgrund der notwendigen Erfüllung dieser marktüblichen Voraussetzungen kann es in den ersten Jahren zu Verschiebungen bei den prognostizierten Auszahlungen kommen. Da die Energieerzeugungsanlagen zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Prospektes noch nicht vollständig vertraglich angebunden sind, bestehen mit Ausnahme der Darlehensverträge für die Photovoltaik-Dachflächenanlage in Dortmund noch keine abgeschlossenen Verträge mit finanzierenden Kreditinstituten. Gemäß 14 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages erfolgen die Auszahlungen für ein Wirtschaftsjahr im dritten Quartal des Folgejahres. Der prognostizierte Gesamtmittelrückfluss der Jahre 2016 bis 2025 beträgt nominal ca. 168 % (inkl. Verkaufserlös) zzgl. anrechenbarer Gewerbesteuer in Höhe von ca. 8,8 %, jeweils bezogen auf das eingezahlte Kommanditkapital. Bei einer Fortführung der Vermögensanlage bis 2035 beträgt der prognostizierte Gesamtmittelrückfluss nominal ca. 197 % zzgl. anrechenbarer Gewerbesteuer in Höhe von ca. 18,3 %, jeweils bezogen auf das eingezahlte Kommanditkapital. Hierbei wird mit keinem Veräußerungserlös am Ende der prognostizierten Laufzeit (Ende 2035) kalkuliert. Einkunftsart und steuerliche Grundlagen Die Anleger erzielen mit ihrer Beteiligung an der Emittentin Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Besteuerung auf Anlegerebene erfolgt mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Nach 35 EStG können Anleger die anfallende Gewerbesteuer nach einem pau schalierten Verfahren bei der Ermittlung ihrer persönlichen Ein kom mensteuerschuld als Steuerermäßigungsbetrag geltend machen. Die prognostizierte Summe der anzurechnenden Gewerbesteuer beträgt bis 2025 ca. 8,8 % und bis 2035 ca. 18,3 %, jeweils bezogen auf das eingezahlte Kommanditkapital. Diese Anrechnung verringert die auf steuerpflichtige Gewinne der Anleger zu zahlende Steuer und erhöht somit das Nach-Steuer-Ergebnis. Mittelverwendungskontrolle Die Vermögensanlage beinhaltet die Einbindung einer unabhängigen Mittelverwendungskontrolleurin. Die Mittelverwendungskontrolle (Freigabe aller Eigenmittel) erfolgt auf Grundlage eines mit der Emittentin abgeschlossenen Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrages durch die PKF UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (vgl. Kapitel 10 Vertragswerk, Seite 154 ff.). Die PKF UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft firmiert seit dem 04. Januar 2016 als UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die Mittelverwendungskontrolle umfasst die Investitionsphase. Als weiteren 15

16 2. ANGEBOT IM ÜBERBLICK Kontrollmechanismus und zur Umsetzung eines laufenden Vier- Augen-Konzeptes zur formalen Prüfung von Zahlungen und Liquiditätsbewegungen hat die Emittentin mit der unabhängigen UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zusätzlich einen Vertrag über den formellen Abgleich der betriebswirtschaftlichen Auswertung und von Auszahlungen abgeschlossen. Die Zielsetzung der beiden Verträge ist in der Investitionsphase die Mittelfreigabe und in der Betriebsphase die formale nachträgliche Kontrolle der Zahlungen und Liquiditätsbewegungen. Die Emittentin verfügt somit über ein unabhängiges weiteres Augenpaar, um die Verwaltung des Anlegerkapitals und die operative Geschäftsführung zu kontrollieren. Anlegerkreis Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung, die nur für Anleger gedacht ist, die einen Teil ihres Vermögens in einen unternehmerischen Sachwert investieren möchten und einen negativen Geschäftsverlauf der Vermögensanlage (bis hin zur möglichen Gefährdung des sonstigen Privatvermögens) wirtschaftlich verkraften können (vgl. Kapitel 3 Wesentliche tatsächliche und rechtlichen Risiken der Vermögensanlage, Seite 25 ff.). Veräußerung einer direkt vom Anleger gehaltenen Kommanditbeteiligung durch die dabei erforderliche Umschreibung im Handelsregister, hat diese der Erwerber der Vermögensanlage zu erstatten. Etwaige durch die Übertragung verursachte steuerliche Nachteile bei der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG müssen der Anleger und der Erwerber als Gesamtschuldner ausgleichen. Unabhängig hiervon können dem veräußernden Anleger selbst durch die Übertragung Kosten entstehen, die er zu tragen hat. Hierzu zählen z. B. Kosten der rechtlichen und steuerlichen Beratung im Zusammenhang mit der Veräußerung sowie Kosten für die bei der Verkaufsanbahnung tätigen Vermittler bzw. Berater. Können sich Anleger und Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG im Falle des Ausscheidens des Anlegers im Rahmen der Ermittlung der zu zahlenden Abfindung nicht über den Zeitwert der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG einigen, hat der Anleger die Hälfte der Kosten für einen einzuschaltenden Sachverständigen zu tragen, der den für die Abfindung maßgeblichen Zeitwert der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) verbindlich festzulegen hat (vgl. 20 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Emittentin). Weitere Kosten für den Anleger Der Erwerb der Vermögensanlage kann bei dem Anleger neben der Zahlung des Erwerbspreises und des Agios in Höhe von 5,0 % hierauf zu weiteren persönlichen Kosten führen, z. B. wenn er den Erwerb über ein Kreditinstitut fremdfinanziert, er sich persönlich beraten lässt (etwa durch einen Steuerberater) oder aufgrund von Bankgebühren im Zusammenhang mit der Überweisung zu zahlender Beträge. Leistet der Anleger den von ihm nach Maßgabe seiner Beitrittserklärung geschuldeten Betrag nicht rechtzeitig, hat er Verzugszinsen in Höhe von 1,0 % pro Monat zu zahlen und etwaige weitere durch die verspätete Leistung entstehende Schäden zu ersetzen. Der Anleger wird seine mittelbare (treugeberische) Beteiligung in eine Direktbeteiligung als Kommanditist mit Eintragung ins Handelsregister umwandeln. Er hat die Kosten für die notarielle Beglaubigung der von ihm der Komplementärin und der Treuhänderin zu erteilenden Handelsregistervollmacht selbst zu tragen. Sofern das Ausscheiden des Kommanditisten nicht aufgrund einer Kündigung erfolgt, sind die durch das Ausscheiden entstehenden Mehrkosten von dem ausgeschiedenen Kommanditisten bzw. von dem betreibenden Gläubiger zu tragen. Die Gesellschaft ist berechtigt, insofern einen angemessenen Vorschuss für die Kosten zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Gesellschaft bleiben unberührt. Stirbt ein Anleger, müssen sich seine Erben und / oder Vermächtnisnehmer auf Verlangen der Komplementärin gegenüber der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG durch Vorlage entsprechender Nachweise legitimieren. Die Kosten hierfür haben die Erben und / oder Vermächtnisnehmer selbst zu tragen. Außerdem können unter Umständen Kosten für einen Erbschein sowie für die Einschaltung eines gemeinsamen Bevollmächtigten entstehen, den mehrere Erben bzw. Vermächtnisnehmer einschalten müssen, um die Rechte des verstorbenen Anlegers aus der Vermögensanlage ausüben zu können (vgl. 17 des Gesellschaftsvertrages der Emittentin). Bei der Schenkung oder Veräußerung der Vermögensanlage durch den Anleger stellt die Treuhänderin eine gesonderte Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200 Euro zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer gem. 12 Abs. 3 Treuhand- und Verwaltungsvertrag in Rechnung. Sollten der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG oder der Treuhänderin durch die Übertragung Kosten entstehen, z. B. bei Im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung / Übertragung der Vermögensanlage können dem Anleger außerdem allgemeine Kosten z. B. für Telefon, Internet, Porto, Bankgebühren u. ä. entstehen, die er selber zu tragen hat. Darüber hinaus können Kosten im Falle einer Fremdfinanzierung der Vermögensanlage anfallen sowie Kosten für die Einsichtnahme in Bücher und Unterlagen der 16

17 2. ANGEBOT IM ÜBERBLICK Emittentin. Die Höhe der beim Anleger jeweils anfallenden, vorstehend beschriebenen Kosten für Erwerb, Verwaltung und Veräußerung der Vermögensanlage hängt von dessen persönlicher Situation ab. Allgemeingültige Angaben zur Höhe der Kostenbelastung des Anlegers können daher nicht gemacht werden. Darüber hinaus entstehen dem Anleger keine weiteren Kosten, insbesondere solche Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbundenen sind. Weitere Leistungen des Anlegers / Haftung / Nachschüsse Der Anleger ist verpflichtet, den Betrag seiner Zeichnungssumme zzgl. Agio zu leisten. Es besteht keine Pflicht zur Zahlung von Nachschüssen für den Anleger. Diese kann auch nicht durch einen vertragsändernden Beschluss begründet werden. Im Außenverhältnis gegenüber Dritten haftet ein Kommanditist (Anleger) persönlich grundsätzlich in Höhe der im Handelsregister für ihn eingetragenen Hafteinlage. Bei einer Beteiligung an der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG beträgt die im Handelsregister eingetragene Hafteinlage 1,0 % der Pflichteinlage des jeweiligen Kommanditisten. Käme es jedoch zu gewinnunabhängigen Auszahlungen an den Anleger, obwohl sein Kapitalkonto durch Verluste unter den Betrag seiner Hafteinlage gesunken ist oder durch diese Auszahlung unter den Betrag der Hafteinlage sinkt, würde die persönliche Haftung des Anlegers gegenüber Dritten gemäß 172 Abs. 4 HGB in der Höhe wieder aufleben, in der die Hafteinlage nicht mehr von der geleisteten Kommanditeinlage gedeckt ist. Eine darüber hinausgehende Haftung des Anlegers auf Rückzahlung sämtlicher Auszahlungen käme zudem in entsprechender Anwendung von 30, 31 GmbHG in Betracht, wenn Auszahlungen an die Anleger erfolgten, obwohl die Finanzlage der Emittentin dieses nicht zuließe und mitteloder unmittelbar das Stammkapital der Komplementär- GmbH beeinträchtigt werden würde. Weiter kann der Anleger in entsprechender Anwendung von 31 Abs. 3 GmbHG anteilig haften, wenn andere Anleger ihre erhaltenen Auszahlungen nicht zurückzahlen. die sich als Treugeber an Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG beteiligen, haften nicht unmittelbar für deren Schulden, vielmehr tritt insoweit die Treuhänderin an ihre Stelle. Gemäß Treuhand- und Verwaltungsvertrag ist der Treugeber jedoch verpflichtet, die Treuhänderin von ihrer Haftung aus der Beteiligung freizustellen, sodass die vorstehend beschriebenen Haftungsrisiken für als Treugeber beteiligte Anleger entsprechend gelten. Darüber hinaus ist der Anleger nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen und weitere Haftungen einzugehen. Gesamthöhe der Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen Bei einem geplanten einzuwerbenden Kommanditkapital in Höhe von Euro beträgt die Gesamthöhe der Provisionen (netto), insbesondere Vermittlungsprovisionen oder vergleichbaren Vergütungen i. S. d. 4 S. 1 Nr. 12 der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerk- ProspV) Euro (18,14 %* des einzuwerbenden Kommanditkapitals) des Gesamtbetrages der angebotenen Vermögensanlage) inkl. eines Agios in Höhe von 5,0 % ( Euro). Bei einem geplanten einzuwerbenden Kommanditkapital in Höhe von Euro (maximale Erhöhung durch die Komplementärin) beträgt die Gesamthöhe der Provisionen (netto), insbesondere Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen i. S. d. 4 S. 1 Nr. 12 der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerk- ProspV) Euro (18,14 %* des einzuwerbenden Kommanditkapitals) des Gesamtbetrages der angebotenen Vermögensanlage inklusive eines Agios in Höhe von 5,0 % ( Euro). *gerundet Auch nach seinem Ausscheiden mit Ausnahme im Falle der Gewinnung eines Nachfolgers im Rahmen einer Sonderrechtsnachfolge haftet ein Kommanditist (Anleger) gemäß 160 Abs. 1 HGB maximal in Höhe der Hafteinlage fünf weitere Jahre lang für solche Verbindlichkeiten, die zum Zeitpunkt seines Ausscheidens bereits begründet waren. Wird die Emittentin aufgelöst, so besteht eine Nachhaftung von fünf Jahren in Höhe der Hafteinlage für die Verbindlichkeiten der Emittentin nach 159 Abs. 1 HGB. Anleger, 17

18 2. ANGEBOT IM ÜBERBLICK Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Provisionen und Vergütungen: Vergütung In Prozent (bezogen auf das bei Anlegern insgesamt eingeworbene Kommanditkapital) In Euro (bei einem unterstellten bei Anlegern insgesamt eingeworbenen Kommanditkapital von Euro) Vermittlungsprovisionen für die Eigenkapitaleinwerbung (Kapitalbeschaffung) 6,0 % (zzgl. Agio) Euro 1) Konzeption, Erstellung Verkaufsprospekt, Projektierung, Beratung und Betreuung der Emittentin bis zum Zeichnungsschluss Beauftragung und Koordination von weiteren Dienstleistern im Zusammenhang mit der Konzeption und Projektierung der Vermögensanlage 5,0 % 0,75 % Euro zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer 1) Euro zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer 1) Mittelverwendungskontrolle 0,1 % Euro zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer 2) Werbemaßnahmen und Marketingleistungen im Zusammenhang mit der Eigenkapitaleinwerbung 1,0 % Euro zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer 1) Einrichtung der Treuhandverwaltung 0,3 % Euro zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer 2) Summe der Vergütungen exkl. Agio 13,14% Euro zzgl. etwaiger gesetzl. Umsatzsteuer Agio 5,0 % Euro 2) Summe der Vergütungen inkl. Agio 18,14 % Euro zzgl. etwaiger gesetzl. Umsatzsteuer Bei der Darstellung der Prozentwerte kann es zu Rundungsdifferenzen kommen. Hinweis: Bezogen auf das gesamte Kommanditkapital in Höhe von Euro (inkl. der Kommanditeinlage der Gründungsgesellschafterin i.h.v. ursprünglich Euro) beläuft sich die Summe der Vergütungen inkl. 5,0 % Agio auf 18,13 %. 1) Berechnungsgrundlage ist das eingeworbene Kommanditkapital ( Euro) abzgl. der ursprünglichen Kommanditeinlage der Gründungskommanditistin ( Euro) 2) Berechnungsgrundlage ist das eingeworbene Kommanditkapital ( Euro) Einzelheiten zu den Vergütungen, insbesondere ihre Auswirkungen in der Gesamtkalkulation, werden im Rahmen der Erläuterung der Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplanung (PROGNOSE) beschrieben (Seite 78 ff.). Zusätzlich zu den vorgenannten einmaligen Provisionen und Vergütungen hat die Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG während der Laufzeit der Vermögensanlage laufende Vergütungen an die Komplementärin für die Haftungsübernahme und die Geschäftsführung, an die Treuhänderin für die laufende Verwaltung sowie an UNI- TESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft mbh & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den laufenden formellen Abgleich der betriebswirtschaftlichen Auswertungen und von Auszahlungen zu zahlen. Gemäß Gesellschaftsvertrag erhalten die NCF Fondsverwaltung GmbH und die Treuhänderin bei jedem Verkauf einer Energieerzeugungsanlage oder deren Totalverlust eine Vergütung in Höhe von jeweils 2,0 % des vereinnahmten Veräußerungserlöses bzw. der vereinnahmten Versicherungserstattung bzw. des vereinnahmten Liquidationsüberschusses. Die NCF Fondsverwaltung GmbH erhält für die kaufmännische Betriebsführung der Energieerzeugungsanlagen eine vertraglich gesicherte Vergütung, die an den jährlichen Einspeiseerlösen der Photovoltaik-Anlagen sowie den Erlösen aus dem Verkauf von Strom und Wärme aus den BHKW gekoppelt ist. Diese beträgt für Photovoltaik- Anlagen anfänglich 1,5 % p. a. und erhöht sich ab dem Jahr 2020 auf 2,0 %, ab dem Jahr 2025 auf 3,0 % und ab dem Jahr 2030 auf 4,0 %. Diese Vergütung beträgt für die BHKW 1,5 3,0 % p. a. der Strom- und Wärmeerlöse Euro sind für den Erwerb, die Anschaffungsnebenkosten der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte), das Stammkapital der Komplementärin und für die Liquiditätsreserve vorgesehen. Das entspricht ca. 93,7 % der prognostizierten Gesamtsumme in Höhe von Euro. Ca. 6,3 % der prognostizierten Gesamtinvestitionssumme inkl. Agio in Höhe von ca. 1,7 % der Gesamtinvestitionssumme sind für Gründungskosten und die Kosten der Kapitalbeschaffung und Mittelverwendungskontrolle, für die Einrichtung der Treuhandverwaltung, für die Konzeption, Projektierung, Prospektaufstellung und Durchführung geeigneter Werbemaßnahmen, für die Betreuung und Koordination der einzuschaltenden Dienstleister und die Übernahme der diesen zu zahlenden Vergütungen geplant. 18

19 2. ANGEBOT IM ÜBERBLICK AUSFÜHRLICHE DARSTELLUNG DER AUSWIRKUNGEN DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE SOWIE DER GESCHÄFTSAUSSICHTEN AUF DIE FÄHIGKEIT DER EMITTENTIN, IHREN VERPFLICHTUNGEN ZUR ZINSZAHLUNG UND RÜCKZAHLUNG FÜR DIE VERMÖGENSANLAGE NACHZUKOMMEN Bei der vorliegenden Vermögensanlage handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung in Form einer Kommanditbeteiligung. Der Anleger erhält keine Ansprüche auf eine Verzinsung oder Rückzahlung seiner Einlage. Anstelle der Rechte auf Verzinsung und Rückzahlung treten bei einer Kommanditbeteiligung in der Regel die Ansprüche auf Gewinn- und Liquiditätsauszahlung (inkl. der Auszahlungen bei Liquidation der Gesellschaft) sowie auf Auszahlung eines möglichen Auseinandersetzungsguthabens nach Kündigung. Einzelheiten hierzu können dem Abschnitt Wesentliche Grundlagen und Bedingungen der Verzinsung und Rückzahlung (Seite 14 f.) entnommen werden. Das geplante Kommanditkapital der Emittentin beträgt Euro. Zusätzlich zum Kommanditkapital wird ein Agio in Höhe von Euro eingeworben. Die Anleger haben erstmals zum 31. Dezember 2035 individuell die Möglichkeit zu kündigen. Damit ist das Ende der Laufzeit der Vermögensanlage für den Anleger der 31. Dezember Mit einem Gesellschafterbeschluss ist es jedoch möglich und auch beabsichtigt, die Emittentin und damit auch die Vermögensanlage zum Ende 2025 (PROGNOSE) mit dem Verkauf der einzelnen Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) sowie der Auszahlung der Schlusserlöse zu beenden. Die Vermögenslage der Emittentin: Die Vermögenslage der Emittentin hängt im Wesentlichen von der Einwerbung und Einzahlung des Kommanditkapitals, der Investition in die Anlageobjekte und den diesbezüglichen Fremdfinanzierungsmöglichkeiten ab. Die abgebildete Tabelle geht dabei von einer Einwerbung des Kapitals sowie einer Investition und Finanzierung der Anlageobjekte gemäß den Annahmen dieses Verkaufsprospektes aus (siehe insbesondere Kapitel 7.1 Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplanung" sowie die dazugehörigen Erläuterungen, Seite 78 ff.). In der Tabelle zur Vermögenslage werden auf der Aktivseite unter der Position A. I. die Buchwerte der gemäß Prognose anzuschaffenden Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) dargestellt. Bei den unter A. II. dargestellten Finanzanlagen handelt es sich um das durch die Emittentin eingezahlte Kapital bei der Komplementärin der Emittentin. Der Barbestand der Emittentin zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres wird unter B. I. abgebildet. Auf der Passivseite sind die Kommanditbeteiligungen (Nominaleinlagen) der Gesellschafter der Emittentin Vermögenslage* (PROGNOSE) der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG Planbilanz AKTIVA in Euro A. Anlagevermögen I. Energieerzeugungsanlagen II. Finanzanlagen B. Umlaufvermögen I. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten PASSIVA in Euro A. Eigenkapital I. Kapitalanteil der Komplementärin II. Kapitalanteile der Kommanditisten I. Festkapital Entnahmen Ergebnissonderkonto III. Kapitalrücklage B. Rückstellungen C. Verbindlichkeiten * Die Angaben können Rundungsdifferenzen enthalten. Eine kumulierte Darstellung der Vermögenslage* (PROGNOSE) mehrerer Jahre ist nicht möglich, da es sich um Stichtagswerte handelt. Daher wurde auf eine kumulierte Darstellung der Jahre verzichtet. 19

20 2. ANGEBOT IM ÜBERBLICK (Position A. II. 1), die kumulierten Entnahmen (A. II. 2.) sowie die kumulierten Gewinne und Verluste (A. II. 3.) ersichtlich. Das von den Kommanditisten zu zahlende Agio findet sich unter der Position A. III. Weiter wird unter den Passiva die jeweils prognostizierten Rückstellungen (B.) sowie die prognostizierten Verbindlichkeiten (C.) abgebildet. Bei den Verbindlichkeiten handelt es vornehmlich um Verbindlichkeiten aus der teilweisen Fremdfinanzierung der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte). Die Finanzlage der Emittentin: Die Finanzlage der Emittentin wird durch die liquiditätswirksamen Veränderungen der Vermögens- und Ertragslage bestimmt. Aus der Finanzlage der Emittentin ergibt sich die auszahlungsfähige Liquidität der Emittentin, die in den jeweiligen Jahren der Laufzeit der Vermögensanlage (siehe Kapitel 7.2 Ertrags- und Liquiditätsrechnung (PROGNOSE) Seite 82 ff.) an die Anleger ausgezahlt werden soll. Die Auszahlungen der Emittentin für die Vermögensanlage sind somit im Wesentlichen von dieser jeweils zur Verfügung stehenden auszahlungsfähigen Liquidität abgängig. Daher wird in den nachfolgenden Ausführungen der kumulierte auszahlungsfähige Liquiditätsüberschuss als Basis für die Fähigkeit der Emittentin, Auszahlungen an die Anleger zu leisten, herangezogen. Die Tabelle Finanzlage* (PROGNOSE) der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG bis 2035 geht bei Beendigung der Emittentin Ende 2035 von einem kumulierten Liquiditätsüberschuss in Höhe von Euro aus. Hieraus ergeben sich Auszahlungen an die Anleger in Höhe von 196,63 % und damit für die Anleger unter Berücksichtigung der Zeichnungssumme zzgl. Agio ein Überschuss in Höhe von 91,63 %. Kommt es im Jahr 2025 wie erwartet zu einem Gesellschafterbeschluss, die Emittentin zum Ende 2025 (PROGNOSE) mit dem Verkauf der einzelnen Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) sowie der Auszahlung der Schlusserlöse zu beenden, dann ergibt sich ein kumulierter Liquiditätsüberschuss in Höhe von Euro (vergleiche dazu die nachfolgende Tabelle Finanzlage* (PROGNOSE) der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG bis 2025 ). Unter Berücksichtigung der prognostizierten, an den Käufer übergehenden Kapitaldienst- und Projektreserven der einzelnen Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) in Höhe von Euro, ergibt sich daraus ein auszahlungsfähiger Liquiditätsüberschuss in Höhe von Euro. Hieraus ergeben sich Auszahlungen an die Anleger in Höhe von 167,96 % und damit für die Anleger unter Berücksichtigung der Zeichnungssumme zzgl. Agio ein Überschuss in Höhe von 62,96 %. Soweit sich die Geschäftsaussichten der Emittentin bis 2035 verändern, dass sich der kumulierte auszahlungsfähige Liquiditätsüberschuss um Euro auf Euro verringert (z. B. durch geringere Energie- / Verkaufserlöse und / oder durch höhere Kosten während der Betriebsphase) würde sich hieraus für die Anleger in 2035 eine Rückzahlung der Zeichnungssumme zzgl. Agio ergeben. Darüber hinaus wären jedoch keine weiteren Auszahlungen möglich. Eine weitere Verringerung des Liquiditätsüberschusses um zusätzliche Euro würde für die Anleger einen vollständigen Verlust der Einlage (inkl. Agio) bedeuten. Eine Verbesserung der kumulierten Finanz- und Ertragslage um Euro, über den in der Tabelle (vgl. Seite 21) dargestellten Liquiditätsüberschuss hinaus, ergibt für die Anleger eine zusätzliche Auszahlung in Höhe von rund 5%-Punkten bezogen auf die Zeichnungssumme exkl. Agio. Zu den prognostizierten Auswirkungen der Veränderungen verschiedener beispielhafter Annahmen, wie der laufenden Erlösprognose, der PROGNOSE der Veräußerungserlöse, der PROGNOSE der Kostenentwicklung des Gaspreises für die BHKW und der PROGNOSE der Fremdkapitalzinsen siehe Kapitel 7.6 Sensitivitätsanalysen, Seite 94 ff. Folgende Positionen sind in den Tabellen zur Finanzlage abgebildet: Die prognosegemäßen Einzahlungen der Kommanditeinlagen inkl. des Agios ( Einzahlung Eigenkapital ), die aus dem Betrieb bzw. der Verpachtung der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) erzielten Einnahmen sowie in der Tabelle Finanzlage* (PROGNOSE) der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG bis 2025 die bei einem Verkauf der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) Ende 2025 prognosegemäß erzielten Veräußerungserlöse ( Energieerlöse / Verkaufserlöse ). Die Finanzierung der der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) soll teilweise durch Fremdkapital erfolgen. Der Zufluss aus der entsprechenden Bankenfinanzierung ist unter der Position Abruf von Darlehen abgebildet. Die Ausgabenseite (Abflüsse von Liquidität) setzt sich zusammen aus den Anschaffungskosten der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) und den Vorlaufkosten für die Strukturierung der Vermögensanlage. Unter der Position Kosten und Steuern sind die Aufwendungen für den Betrieb der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte), die Verwaltungskosten der Emittentin, die Zinsaufwendungen für die Fremdfinanzierung sowie die prognostizierten Gewerbesteuern zusammengefasst. 20

21 2. ANGEBOT IM ÜBERBLICK Finanzlage* (PROGNOSE) der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG bis 2035 Beträge in Euro Gesamt Einzahlungen Einzahlungen Eigenkapital Energieerlöse / Verkaufserlöse Abruf von Darlehen Auszahlungen Investitionen in Photovoltaik-Anlagen / BHKW Vorlaufkosten Kosten und Steuern Tilgung Geplante Auszahlungen Stammeinlage der Komplementärin Liquide Mittel zum Januar Liquide Mittel zum 31. Dezember * Die Angaben können Rundungsdifferenzen enthalten. Finanzlage* (PROGNOSE) der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG bis 2025 Beträge in Euro Verkauf Gesamt Einzahlungen Einzahlungen Eigenkapital Energieerlöse / Verkaufserlöse Abruf von Darlehen Auszahlungen Investitionen in Photovoltaik-Anlagen / BHKW Vorlaufkosten Kosten und Steuern Tilgung Geplante Auszahlungen Stammeinlage der Komplementärin Liquide Mittel zum Januar Liquide Mittel zum 31. Dezember * Die Angaben können Rundungsdifferenzen enthalten. 21

22 2. ANGEBOT IM ÜBERBLICK Darüber hinaus sind in den Tabellen zur Finanzlage* (PROG- NOSE) die kalkulierten Rückführungen auf die Fremdfinanzierung (Position Tilgung ) und die prognostizierten Liquiditätsauszahlungen durch die Emittentin ( Geplante Auszahlungen ) abgebildet. Ertragslage* (PROGNOSE) der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG bis 2035 Beträge in Euro Gesamt Energieerlöse / Verkaufserlöse Kosten Zinsausgaben Abschreibungen Rückstellung Rückbau Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Vorlaufkosten Außerordentliches Ergebnis Jahresergebnis * Die Angaben können Rundungsdifferenzen enthalten. Ertragslage* (PROGNOSE) der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG bis 2025 Beträge in Euro Verkauf Gesamt Energieerlöse / Verkaufserlöse Kosten Zinsausgaben Abschreibungen Rückstellung Rückbau Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Vorlaufkosten Außerordentliches Ergebnis Jahresergebnis * Die Angaben können Rundungsdifferenzen enthalten. Die Ertragslage der Emittentin: Die Ertragslage ist abhängig von den letztendlich erworbenen Energieerzeugungsanlagen, dem Zeitpunkt des jeweiligen Erwerbes, dem Umfang der jeweils produzierten Energie, den hieraus zu erzielenden Erlösen sowie den im Gegenzug anfallenden Betriebs- und Verwaltungskosten. Auf Grund des Teil-Blind-Pool-Konzeptes der Vermögensanlage sind die dargestellten Planzahlen mit entsprechenden Unsicherheiten behaftet. Die voraussichtliche Ertragslage (PROGNOSE) ergibt sich aus den Einnahmen und Aufwendungen der Emittentin. Durch den Betrieb der Energieerzeugungsanlagen erzielt die Emittentin Umsatzerlöse aus der Strom- und Wärmeproduktion, welche sich aus der Einspeisevergütung für den erzeugten Strom oder aus der Direktvermarktung des erzeugten Stroms, d. h. aus dem direkten Verkauf des produzierten Stroms an einen geeigneten Kunden, sowie aus der Vergütung für die produzierte Wärme ergeben. Davon abzuziehen 22

23 2. ANGEBOT IM ÜBERBLICK sind die für den Betrieb der Energieerzeugungsanlagen notwendigen Betriebskosten für die technische Betriebsführung (Wartung, Instandhaltung), Pachten, Gaseinkauf sowie die Kosten für kaufmännische Betriebsführung und die Verwaltungskosten der Emittentin. Ferner kommen zum Abzug Kosten für die Zinsen für die Fremdfinanzierung, Abschreibungen der Energieerzeugungsanlagen, Kosten für den Rückbau sowie die Vorlaufkosten. Die Emittentin erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb und hat deswegen neben den Betriebskosten noch Gewerbesteuer zu zahlen, welche ebenfalls in den Kosten enthalten ist. Aus dem Saldo dieser Größen ergibt sich das Jahresergebnis (Jahresfehlbetrag bzw. Jahresüberschuss) der Emittentin, welches in der Ertragslage (PROGNOSE) für die Jahre 2016, 2017, 2018, 2019 sowie für den Zeitraum kumuliert in der Tabelle Ertragslage (PROGNOSE) der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG bis 2035 (Seite 22) dargestellt ist. Veränderungen der Erlöse und der Aufwendungen gegenüber der Prognose, sowohl der Höhe als auch dem Zeitpunkt nach, erhöhen oder vermindern das Jahresergebnis mit der Folge, dass sich die Ergebniszuweisung bei den Anlegern ändert. Dies gilt sowohl für die jährliche als auch kumulierte Betrachtung. Den größten Einfluss auf die Ertragslage haben Veränderungen bei den Einnahmen durch die Strom- und Wärmevermarktung. Ein wesentlicher Teil der Kosten ist an die Höhe der Erlöse gekoppelt. Bei höheren oder geringeren Einnahmen als prognostiziert, verändern sich die leistungsbezogenen Kosten (bezogen auf den Umsatz) entsprechend. tentin ist es, die sich daraus ergebenen Geschäftschancen zu nutzen, indem sie Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) im Bereich der Erneuerbaren Energien erwirbt, betreibt und verkaufen wird. Sie baut ein diversifiziertes Portfolio von Anlagen aus den Bereichen Photovoltaik und Blockheizkraftwerken auf, um an den Chancen des deutschen Energieerzeugungsmarktes zu partizipieren. Die zielorientierte Zusammensetzung des Portfolios in unterschiedlichen Regionen Deutschlands, bestehend aus Photovoltaik- Dach- und Freiflächenanlagen sowie Blockheizkraftwerken mit einer gesicherten langfristigen Vergütung nach dem EEG, dem KWKG, durch einen Energieliefervertrag oder durch die Überlassung des BHKW (Pachtmodell), führt zu einer durchdachten Chancen- und Risikostreuung. Das Ertragsmodell der Emittentin basiert auf festen Einnahmen aus dem Energieverkauf, gesetzlich festgelegten Zuschüssen und anderen Zuwendungen (z. B. Marktprämien, KWK-Bonus, Stromsteuererstattungen) bzw. den langfristig garantierten Vergütungen nach dem EEG bzw. aus Stromlieferverträgen sowie konservativen Kostenannahmen, Reparaturrückstellungen und Liquiditätsreserven. Fremdfinanzierungen werden soweit es für die Emittentin wirtschaftlich vorteilhaft ist durch Programme der staatlichen KfW-Bank oder durch ähnliche langfristige Finanzierungen deutscher Kreditinstitute in Anspruch genommen. Die technische Betriebsführung wird von erfahrenen Partnern wahrgenommen, die beim Erreichen vereinbarter Ertragsziele erfolgs- bzw. leistungsabhängig vergütet werden. Eine Veränderung der Ertragslage gegenüber den prognostizierten Werten hat demnach auch eine Beeinflussung der Ansprüche auf Gewinn- und Liquiditätsauszahlung zur Folge. In der zweiten Tabelle zur Ertragslage Ertragslage* (PROG- NOSE) der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG bis 2025 wird die Ertragslage bis zum Jahr 2025 (PROGNOSE) für den möglichen und beabsichtigten Fall dargestellt, dass mittels Gesellschafterbeschluss die Emittentin und damit die Vermögensanlage zum Ende 2025 (PROGNOSE) mit dem Verkauf der einzelnen Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) sowie der Auszahlung der Schlusserlöse beendet wird. Geschäftsaussichten der Emittentin: Unter dem Einfluss der Atomkatastrophe von Fukushima wurde im Juni 2011 die Energiewende, d. h. der komplette Ausstieg aus der Atomenergie bis 2022, vom Deutschen Bundestag beschlossen. Die politisch gewollte und gesetzlich verankerte Energiewende sieht dabei einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien vor. Ziel der Emit- Der Ankauf eines Anlageobjektes in das Portfolio der Emittentin kann jedoch nur erfolgen, wenn die Mittelverwendungskontrolleurin die Erfüllung der Investitionskriterien bestätigt hat. Erst danach wird durch die Mittelverwendungskontrolleurin das für den Ankauf notwendige Eigenkapital vom Mittelverwendungskonto der Emittentin für den Ankauf freigegeben. Auf Grundlage ihrer Geschäftsaussichten geht die Emittentin von einem zeitnahen Beitritt der Anleger und Einzahlung der Kommanditeinlagen aus. Durch die Identifizierung, den Ankauf und die Finanzierung von geeigneten, den Investitionskriterien entsprechenden Energieerzeugungsanlagen ist die Emittentin in der Lage, im Jahr 2016 erste Umsatzerlöse zu generieren. Mit dem Erwerb der Photovoltaik-Anlage Dortmund Ende des ersten Quartals 2016 konnte bereits ein erstes Anlageobjekt, welches den vorgegebenen Investitionskriterien entspricht, in das Anlagenportfolio der Emittentin aufgenommen werden. Einzelheiten zu den betreffenden Planungsannah- 23

24 2. ANGEBOT IM ÜBERBLICK men können dem Abschnitt 7.7 Finanzinformationen (Seite 97 ff.) und zur Photovoltaik-Anlage Dortmund dem Abschnitt 4.6 Photovoltaik, Seite 50 f. entnommen werden. Der planmäßige Verlauf der Geschäftsaussichten der Emittentin hängt im Wesentlichen ab von den Entwicklungen der allgemeinen Marktparameter für Energieerzeugungsanlagen (z. B. Entwicklung des Energiebedarfs und der Energieerzeugung in Deutschland, Entwicklung hin zu regenerativen Energien und dezentraler Energieversorgung, den zukünftigen technischen Entwicklungen sowie hinsichtlich der Photovoltaik-Anlagen der zu erzielenden Einstrahlungswerte), den gesetzlichen Grundlagen für die Vergütungssicherheit (hier insbesondere das EEG 2014 / 2017 und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie das Energiesteuergesetz) und der erfolgreichen Umsetzung der Anlagepolitik und Anlagestrategie der Vermögensanlage (unter anderem Erwerb von geeigneten Anlagen, Zusammensetzung des Portfolios, Bedingungen und Konditionen einer etwaigen Fremdfinanzierung und Leistungsfähigkeit der Anlagen). Weiter wird ein prognosegemäß laufender Betrieb und die abschließende Veräußerung der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) von Bedeutung sein. Die Entwicklung der genannten Faktoren hat unter anderem maßgeblichen Einfluss auf den Erfolg der Vermögensanlage. Die aktuellen Grundlagen und Annahmen der Emittentin hierzu werden im vorliegenden Verkaufsprospekt in den Kapiteln 2 Angebot im Überblick (Seite 6 ff.) und 4 Investitionsstrategie/ -prozess und operative Tätigkeiten mit den relevanten Faktoren Marktumfeld (Seite 10 f., 36 ff.), Photovol taik (Seite 48 ff.), Blockheizkraftwerke (Seite 52 ff.) und Gesetzliche und vertragliche Grundlagen (Seite 45 ff.) beschrieben und ausführlich erläutert. Das Marktumfeld in Deutschland ist wesentlich durch die politisch gewollte, gesetzlich festgeschriebene und durch die Bevölkerung mit mehr als 90 % Unterstützung gewollte Energiewende geprägt. Der durch die Energiewende beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung sieht vor, dass bis zum Jahr %, im Jahr 2035 bereits 60 % und im Jahr % des benötigten Energiebedarfes durch Erneuerbare Energien gedeckt werden soll (vergleiche hierzu Abschnitte Marktumfeld, Seite 10 f.). Der Marktanteil der Photovoltaik an der Deckung des Strombedarfes in Deutschland beträgt im Jahr 2015 bereits 7,5 %, im Jahr 2010 waren es noch 2 % (Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE 06/2016). Aufgrund der kontinuierlich sinkenden Kosten für den Bau von Photovoltaik- Anlagen und steigender Wirkungsgrade ist die Photovoltaik eine wesentliche Technologie zur Realisierung der Energiewende (vergleiche hierzu auch 4.6 Photovoltaik, Seite 48 f.). Auch die Blockheizkraftwerkstechnologie ist für die Erreichung der Ziele der Energiewende zwingend erforderlich. Blockheizkraftwerke nutzen zwar Primärenergie (Erdgas), doch mit einem Wirkungsgrad von über 90 % ist eine optimale Nutzung der Primärenergie gewährleistet und die Umwelt wird weniger durch CO 2 belastet als bei der Stromerzeugung durch konventionelle Gas- oder Kohlekraftwerke. So soll der Anteil des erzeugten Energiemixes durch Blockheizkraftwerke bis 2020 am Gesamtenergiebedarf auf 25 % ansteigen (Details siehe 4.7 Blockheizkraftwerke", Seite 52 ff.). Die gesetzliche Verankerung der Energiewende in Deutschland sichert die notwendigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Investitionen (vergleiche hierzu 4.5 Gesetzliche und vertragliche Grundlagen, Seite 45 ff.). Aufgrund der beschriebenen Rahmenbedingungen, welche nachhaltig die Energiewende fördern, fokussiert die Emittentin bei den Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) auf Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerke in Deutschland. Auswirkung der Geschäftsaussichten: Auf Basis der dargestellten Geschäftsaussichten plant die Emittentin das prognostizierte Kommanditkapital erfolgreich einwerben zu können. Damit wird die Emittentin in der Lage sein, Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) zu erwerben und aus dem Betrieb laufende Überschüsse zu erwirtschaften. Die Höhe der laufenden Überschüsse aus dem Betrieb der Energieerzeugungsanlagen wird auch von der technischen Effizienz der Energieerzeugungsanlagen, dem Umfang an er zeugter Energie sowie im Falle der Blockheizkraftwerke der Nachfrage von Seiten potentieller Abnehmer der erzeugten Energie bzw. Pächter der Anlagen abhängig sein. Ebenfalls wird die Kostenentwicklung einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der laufenden Überschüsse der Emittentin haben. Es wird dabei davon ausgegangen, dass die Entwicklung der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen sich entsprechend der Annahmen und Darstellungen in diesem Verkaufsprospekt entwickeln. Im Falle einer negativen Abweichung von den beschriebenen Geschäftsaussichten wird die Emittentin ggf. nicht in der Lage sein, die in diesem Verkaufsprospekt prognostizierten Auszahlungen an die Anleger zu erwirtschaften. Da die laufenden Liquiditätsauszahlungen einer Kommanditgesellschaft in der Regel sowohl Gewinnauszahlungen als auch Eigenkapitalrückzahlungen beinhalten, können die negativen Abweichungen für die Emittentin Auswirkungen auf ihre Fähigkeit, eine Rendite auf das von den Anlegern eingesetzte Kapital zu erwirtschaften, als auch auf die Fähigkeit zur Rück zahlung des eingesetzten Kapitals an die Anleger bedeuten. 24

25 3. WESENTLICHE TATSÄCHLICHE UND RECHTLICHE RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE 3. Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken der Vermögensanlage Vorbemerkung Durch den Beitritt zur Emittentin geht der Anleger eine unternehmerische Beteiligung an einem operativ tätigen Unternehmen ein, die wie alle Anlageprodukte bestimmte Risiken beinhaltet. Die aus der Vermögensanlage erzielbaren Rückflüsse sind von unvorhersehbaren und durch die Emittentin nicht beeinflussbaren zukünftigen Entwicklungen abhängig (z. B. im wirtschaftlichen, technischen, steuerlichen, rechtlichen Bereich). Keine der an der Vermögensanlage beteiligten Parteien kann garantieren, dass das in diesem Verkaufsprospekt genannte Anlageziel erreicht wird. Jeder Anleger muss daher in der Lage sein, einen teilweisen oder vollständigen Verlust seines investierten Kapitals inkl. Agio wirtschaftlich tragen zu können. Daher sollte jeder Anleger unter Berücksichtigung seiner individuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nur einen angemessenen Teil im Rahmen einer sinnvollen Streuung seines Vermögens in diese unternehmerische Beteiligung investieren. Maximales Risiko Das Maximalrisiko des Anlegers besteht darin, dass der Anleger einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals (Zeichnungssumme inkl. Agio), einschließlich ggf. nicht ausgezahlter Gewinne, sowie eine Verminderung seines sonstigen Vermögens aufgrund einer Inanspruchnahme aus einer aufgenommenen persönlichen Anteilsfinanzierung und / oder dem Ausgleich einer persönlichen Steuerbelastung nebst darauf anfallender Zinsen und / oder einer möglichen Inanspruchnahme aus persönlicher Haftung erleidet, was bis zu einer Privatinsolvenz des Anlegers führen kann. Bei einer unternehmerischen Beteiligung können höhere Risiken auftreten als bei anderen Anlageprodukten mit fester Verzinsung bzw. mit garantierter Rückzahlung des eingesetzten Kapitals. Die Beteiligung an der Emittentin ist die Teilhabe an einem Unternehmen, das ein Portfolio von Energieerzeugungsanlagen in Deutschland erwirbt und diese dann zur Energieproduktion und -veräußerung operativ betreibt. Die Entscheidung für eine Vermögensanlage sollte nur nach sorgfältiger Lektüre dieses Verkaufsprospektes einschließlich der gesamten Risikobeschreibungen erfolgen. Bei der Anlageentscheidung sollten sich diejenigen Anleger, die nicht über ausreichende wirtschaftliche Erfahrungen verfügen, fachkundigen Rat von dritter Seite, z. B. von Anlage- bzw. Steuerberatern, einholen. prüfen und bewerten. Die nachfolgend dargestellten Risiken werden eingeteilt in Wesentliche allgemeine Risiken Risiken aus dem operativen Betrieb von Photovoltaik-Anlagen Risiken aus dem operativen Betrieb von Blockheizkraftwerken Reihenfolge und Umfang der dargestellten Risiken stellen keine Aussage über die Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. die Bedeutung für den Eintritt des wirtschaftlichen Ergebnisses der Vermögensanlage dar. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die geschilderten Risiken mehrfach bzw. zeitgleich auftreten, wodurch sich deren Auswirkungen gegenseitig verstärken könnten. Soweit im Folgenden von Auszahlungen an den oder die Anleger die Rede ist, sind damit Liquiditätsauszahlungen gemeint. Diese Liquiditätsauszahlungen setzen sich in der Regel aus Eigenkapitalrückzahlungen und Gewinnauszahlungen zusammen. WESENTLICHE ALLGEMEINE RISIKEN Teil-Blind-Pool Die vorliegende Vermögensanlage wurde als sog. Teil-Blind-Pool konzipiert. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurde als erstes Anlageobjekt (eine Photovoltaik-Dachanlage) mit einer Gesamtinvestitionssumme von 2,103 Mio. Euro erworben. Darüber hinaus hat die Emittentin "ZED4 BHKW Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG" gegründet. Diese ist ebenfalls als Anlageobjekt im Sinne der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung anzusehen. Weitere Anlageobjekte stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht fest. Teil-Blind-Pool-Konzeptionen sind Beteiligungsformen, bei denen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung die Energieerzeugungsanlagen noch nicht vollständig feststehen und deshalb Prognoserechnungen mit entsprechender Unsicherheit behaftet sind. Der Anleger kann sich kein abschließendes Bild über die endgültige Investition machen. Prognoserechnungen sollten daher nur als eine mögliche wirtschaftliche Entwicklung der Emittentin verstanden werden. Es werden Kooperations- und Rahmenverträge mit Projektentwicklern, Herstellern bzw. Eigentümern verhandelt, die Zugriff auf deren Projektbestand erlauben. Diese Verträge sind noch nicht endverhandelt. Daher haben die Anleger zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Beitrittserklärung noch nicht die Möglichkeit, sich ein Bild über die Energieerzeugungsanlagen zu machen. Nachfolgend werden die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken dargestellt, die mit dieser Vermögensanlage einhergehen. Risiken, die in der individuellen Situation des Anlegers begründet liegen, sind bei der Risikodarstellung nicht erfasst. Diese muss jeder Anleger im Rahmen seiner Anlageentscheidung auf der Basis seiner persönlichen Situation selbst Das Ergebnis der Emittentin und dementsprechend des Anlegers hängt maßgeblich von den Erträgen aus dem Betrieb und dem Verkauf von Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) ab. Dabei sind die Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) bzw. deren Standorte maßgeblich für das wirtschaftliche Ergebnis. Zwar erfolgt die Auswahl der Energieerzeugungsan- 25

26 3. WESENTLICHE TATSÄCHLICHE UND RECHTLICHE RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE lagen (Anlageobjekte) unter Einhaltung der vorgegebenen Investitionskriterien, jedoch sind die Kosten des Erwerbs und Betriebsergebnisse der noch nicht gesicherten Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht bekannt. Die Eignung und die Werthaltigkeit der jeweils ausgewählten Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) kann nur auf Grundlage von Gutachten bzw. Plausibilitätsprüfungen fachkundiger Dritter beurteilt werden. Diese Grundlagen könnten sich als unvollständig, ungenau oder unzutreffend herausstellen. Es besteht weiterhin das Risiko, dass die Geschäftsführung und deren externe Berater zu Fehleinschätzungen bezüglich der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) kommen. In diesem Fall beteiligt sich der Anleger an einem operativ tätigen Unternehmen, welches die prospektierten Auszahlungen nicht oder nicht in voller Höhe erbringen kann. Vorgenannte Risiken können sich nachteilig auf die jährlichen Ergebnisse der Emittentin auswirken, und zu einer Verringerung oder dem Entfall der geplanten Auszahlungen an die Anleger sowie zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals nebst Agio der Anleger führen. Realisierung des Investitionskonzeptes bzw. Rückabwicklungsrisiko Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung steht eine Energieerzeugungsanlage (erstes Anlageobjekt, eine Photovoltaik-Dachanlage) fest. Weitere Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) stehen noch nicht fest. Da es sich bei den Energieerzeugungsanlagen in der Prognoserechnung um Beispiele handelt, ist davon auszugehen, dass die Energieerzeugungsanlagen nicht oder nur unter veränderten Bedingungen realisiert werden. Die Beteiligungsgesellschaft hat in ihren Prognoserechnungen ein Kommanditkapital von Mio. Euro zzgl. Agio zugrunde gelegt. Es besteht das Risiko, dass ein geringerer Betrag von Anlegern eingeworben wird, so dass weniger Projekte, kleinere oder andere als für die Kalkulation angenommen realisiert werden. Es besteht das Risiko, dass keine weiteren Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) zur Verfügung stehen, die die Investitionskriterien erfüllen. Darüber hinaus beeinflussen die Verfügbarkeit geeigneter Energieerzeugungsanlagen und die Marktbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses den Verlauf der Vermögensanlage. Sollten die beabsichtigten Investitionen nicht oder nur verzögert verwirklicht werden können und keine weiteren Ersatzanlagenobjekte vorliegen, hätte dieses zur Folge, dass freie, d. h. nicht investierte Liquidität dementsprechend auch keine geplanten Erträge erwirtschaften könnte oder auch die Emittentin rückabgewickelt werden könnte (Rückabwicklung). Das eingeworbene Kommanditkapital würde bis zum Zeitpunkt der Rückabwicklung, insbesondere durch die Begleichung von einmaligen und laufenden Kosten, Vertriebsprovisionen gemindert werden. Das vorgenannte Risiko würde zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals nebst Agio der Anleger führen. Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplanung Die in der PROGNOSE der Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplanung der vorliegenden Vermögensanlage unter Mittelverwendung genannten Anschaffungskosten der Emittentin für Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) basieren auf den Kennziffern aus dem bereits erworbenen Anlageobjekt, der Photovoltaik-Dachanlage in Dortmund, und den Erfahrungen bereits abgeschlossener Verträge aus vorherigen Vermögensanlagen. Es besteht das Risiko, dass die Anschaffungskosten für Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) über das kalkulierte Maß hinausgehen. Es besteht das Risiko, dass die in der Mittelverwendungsplanung kalkulierten Aufwendungen überschritten werden oder zusätzliche, in der Mittelverwendungsplanung nicht berücksichtigte Aufwendungen anfallen. Die in der Emittentin anfallenden Aufwandspositionen sind in der Regel vorrangig vor Investitionen in Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) zu begleichen. Sollten Investitionen nicht oder nicht in den prognostizierten Zeiträumen erfolgen, könnten trotzdem laufende Aufwendungen anfallen. Etwaige nicht kalkulierte bzw. nicht in dieser Höhe kalkulierte Aufwendungen mindern das für angestrebte Investitionen zur Verfügung stehende Kapital der Emittentin. Die Mittelverwendungskontrolleurin überprüft die Freigabe und die Verwendung des von den Anlegern zur Verfügung gestellten Kommanditkapitals an die Emittentin. Es besteht das Risiko, dass die Mittelverwendungskontrolleurin die erforderlichen Mittel für die Investition in Energieerzeugungsanlagen nicht oder nicht rechtzeitig freigibt, obwohl alle Voraussetzungen vorliegen. Die Prüfung der Mittelverwendungskontrolleurin ist begrenzt auf das formale Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, wodurch die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken für den Anleger nicht begrenzt werden. Vorgenannte Risiken können sich nachteilig auf die jährlichen Ergebnisse der Emittentin auswirken, und zu einer Verringerung oder dem Entfall der geplanten Auszahlungen an die Anleger sowie zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals nebst Agio der Anleger führen. 26

27 3. WESENTLICHE TATSÄCHLICHE UND RECHTLICHE RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE Liquiditäts- und Ertragsrisiko Unter der sogenannten Liquidität wird die Bereitschaft und Fähigkeit eines Unternehmens verstanden, seinen bestehenden Zahlungsverpflichtungen jederzeit fristgerecht nachzukommen. Um dies zu erfüllen, benötigt das Unternehmen liquide Mittel, womit in der Regel der Bankbestand bzw. kurzfristig verfügbares Kapital gemeint ist. Die liquiden Mittel bzw. freien Mittel resultieren aus den prognostizierten Erlösen der Energieerzeugungsanlagen abzüglich der prognostizierten Gesamtausgaben. Aufgrund des Teil-Blind-Pool-Konzepts sind die Photovoltaik- Anlagen und BHKW, in die investiert werden wird, im Wesentlichen noch nicht bekannt. Die für die Prognoserechnungen verwendeten Daten basieren auf den Erfahrungen der Anbieterin und deren Partner und Berater. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die getroffenen Annahmen zur Wirtschaftlichkeit der Photovoltaik-Anlagen und BHKW als unvollständig, ungenau oder unzutreffend herausstellen. Die Bemessung der betriebsbedingten Liquiditätsreserven kann sich als zu gering herausstellen und somit negativen Einfluss auf die Durchführung von notwendigen oder sinnvollen Ausgaben nehmen. Darüber hinaus könnte die Fähigkeit der Emittentin zu Auszahlungen an die Anleger aus der Liquiditätsreserve heraus beeinträchtigt werden. Sollten die tatsächlichen von den prognostizierten Werten negativ abweichen, könnte dieses die wirtschaftliche Entwicklung der Emittentin hemmen und somit zu einer Verringerung der Auszahlungen an bzw. einen Totalverlust der Beteiligungssumme inkl. Agio für die Anleger führen. Direktvermarktung Der Gesetzgeber hat im EEG Komponenten zur Strompreisfindung aufgenommen, durch die die Strompreise im Wettbewerb ermittelt werden sollen. Das maßgebliche Instrument hierzu ist die Direktvermarktung, bei der es dazu kommen kann, dass Abnehmer ihren Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommen. Bei Totalausfall eines Abnehmers könnten Aufwendungen für die Gewinnung eines neuen Abnehmers anfallen, es könnte deshalb zu zeitlichen Verzögerungen dafür kommen oder lediglich Abnehmer gefunden werden, die geringere Strompreisvergütungen zahlen als prognostiziert. Es besteht ferner das Risiko, dass überhaupt kein neuer Abnehmer gewonnen werden kann. Vorgenannte Risiken könnten zu einer Verringerung der jährlichen Ergebnisse der Emittentin führen, infolge dessen sich die Auszahlungen an die Anleger verringern oder entfallen könnten. Regulierung Es besteht das Risiko, dass die Vertrags- oder Anlagebedingungen so geändert werden oder sich die Tätigkeit der Emittentin so verändert, dass sie ein Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches ist, so dass die Bundesanstalt Maßnahmen nach 15 Kapitalanlagegesetzbuch ergreifen und insbesondere die Rückabwicklung der Geschäfte der Emittentin der Vermögensanlage anordnen kann. Für den Anleger entsteht somit in der Folge der Totalverlust der Beteiligungssumme inkl. Agio. Energievergütung / Gesetzliche Rahmenbedingungen Die von den Photovoltaik-Anlagen sowie von den BHKW erzeugte und in die Netze eingespeiste Energie (Strom bzw. Wärme) wird unter bestimmten Voraussetzungen nach den Vorschriften des EEG bzw. KWKG oder im Rahmen von Stromlieferverträgen vergütet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Rechtsgrundlagen geändert und zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung gültige Vergütungen in ihrer Höhe reduziert oder gänzlich abgeschafft werden oder dass Vertragspartner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können. Vorgenannte Risiken könnten zu einer Verringerung der jährlichen Ergebnisse der Emittentin führen, infolge dessen sich die Auszahlungen an die Anleger verringern oder entfallen könnten. Aufnahme von Fremdkapital Es besteht das Risiko, dass Fremdkapital nicht, nicht in prognostizierter Höhe bzw. zu ungünstigeren Konditionen aufgenommen werden kann als prognostiziert. Die Zinssätze für Fremdkapital unterliegen den Schwankungen der Kapitalmärkte. Es besteht das Risiko, dass für Fremdfinanzierungen daraus insgesamt höhere Aufwendungen (z. B. höhere Zinsen oder insgesamt verschlechterte Konditionen) als in der Prognoserechnung kalkuliert, zu leisten sind. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Kreditinstitut eine Finanzierungszusage aufgrund von Kündigungsmöglichkeiten zurückzieht oder bestehende Kreditverträge infolge von Leistungsstörungen, z. B. aufgrund nicht geleisteter Tilgung, kündigt. In solchen Fällen könnten die finanzierenden Kreditinstitute ihre dafür bestehenden Sicherheiten verwerten (vgl. Zwangsweise Verwertung in diesem Abschnitt). Vorgenannte Risiken können zu einer Verringerung der jährlichen Ergebnisse der Emittentin führen, infolge dessen sich die Auszahlungen an die Anleger verringern oder entfallen oder zu einem Totalverlust der Beteiligungssumme inkl. Agio für die Anleger führen könnten. Zwangsweise Verwertung Es besteht das Risiko, dass die Emittentin infolge schlechter Ertrags- oder Liquiditätslage ihre Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann. Gläubiger könnten in diesem Fall auch die Zwangsvollstreckung über eine oder mehrere Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) vollziehen und diese verwerten. Können Kapitaldienstzahlungen an die Kreditinstitute nicht 27

28 3. WESENTLICHE TATSÄCHLICHE UND RECHTLICHE RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE mehr geleistet werden, besteht die Gefahr, dass diese ebenfalls die zwangsweise Verwertung einer, mehrerer bzw. sogar aller Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) betreiben könnten. Vorgenannte Risiken könnten zu einer Verringerung der jährlichen Ergebnisse der Emittentin führen, infolge dessen sich die Auszahlungen an die Anleger verringern könnten. Im Falle anhaltender Zahlungsunfähigkeit der Emittentin könnte es zur Insolvenz der Emittentin und damit zum Totalverlust des investierten Kapitals des Anlegers nebst Agio kommen. Anteilsfinanzierung Sofern ein Anleger seine Vermögensanlage anderweitig durch die Aufnahme eines Kredits finanziert, sind die Zahlungen für Zins und Tilgung aus privaten Mitteln des Anlegers zu leisten. Es besteht das Risiko, dass er im Falle verringerter oder ausbleibender Auszahlungen der Emittentin und / oder eines teilweisen oder vollständigen Verlustes seines investierten Kapitals nebst Agio seinen Zins- und Tilgungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Darüber hinaus könnte aus dem Fall, dass die Gewinnzuweisungen an den Anleger die Zinsverpflichtungen seines Kredits bzw. sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang seiner Vermögensanlage nicht decken, das steuerliche Risiko fehlender Gewinnerzielungsabsicht erwachsen. Es wird daher dazu geraten, die Inanspruchnahme einer Anteilsfinanzierung mit einem steuerlichen Berater abzustimmen. Vorgenannte Risiken könnten zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. Geplante Auszahlungen Bei vorliegendem Angebot handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, in deren Verlauf tatsächlich zu erzielende Jahresergebnisse aus dem zukünftigen Betrieb von Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) nicht feststehen. Es besteht daher das Risiko, dass diese im Verlauf der Vermögensanlage von der Prognoserechnung abweichen, d. h. geringer oder gänzlich ausfallen könnten. Es handelt sich also bei den in der PROGNOSE enthaltenen Auszahlungsbeträgen um prognostizierte Werte und nicht um feststehende oder garantierte Auszahlungsbeträge. Bei negativ abweichendem Jahresergebnissen aus dem Betrieb der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) kann es zur Insolvenz der Emittentin und damit zum Totalverlust des investierten Kapitals des Anlegers nebst Agio führen. Versicherungsrisiko / Allgemeine Schadensfälle Für den Betrieb von Energieerzeugungsanlagen werden marktübliche Versicherungen (Allgefahren-, Sach- und Betriebsunterbrechungs- sowie Haftpflichtversicherung) abgeschlossen. Wie bei allen Versicherungen besteht das Risiko, dass einzelne Risiken nicht versicherbar sind, der Versicherungsschutz nicht ausreichend ist, gänzlich versagt wird, branchenübliche Selbstbehalte greifen oder der Versicherer infolge von Insolvenz nicht mehr leistungsfähig ist. Wenn es beim Betrieb der Energieerzeugungsanlagen zu Schäden an diesen selbst oder an Leib, Leben und Eigentum Dritter oder der Umwelt kommt, muss die Emittentin in vorgenannten Fällen diese Schäden selbst tragen. Durch regulierte Schadensfälle, infolgedessen höheren Versicherungsprämien sowie aus vorgenannten Risiken könnten sich die jährlichen Ergebnisse der Emittentin vermindern, infolge dessen sich die Auszahlungen an die Anleger verringern könnten. Darüber hinaus kann es zur Insolvenz der Emittentin und damit zum Totalverlust der gezeichneten Beteiligungssumme des Anlegers inkl. Agio kommen. Totalverlust durch Zerstörung / Untergang Die Gefahr der zufälligen vollständigen oder teilweisen Zerstörung, des zufälligen Untergangs und des langfristigen Nutzungsausschlusses trägt nach der Errichtung / Inbetriebnahme der Energieerzeugungsanlage (Anlageobjekte) die Emittentin. Die Emittentin schließt jeweils Versicherungen für die Energieerzeugungsanlage (Anlageobjekte) gegen versicherbare Elementarschäden ab. Es besteht das Risiko, dass nicht alle Schäden (z. B. durch Krieg, Erdbeben etc.) bzw. nicht in voller Höhe von einer Versicherung abgedeckt werden, sodass einzelne Ener gieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) nach Schadensereignissen nicht mehr betrieben werden könnten und entsprechend keinerlei Stromerlöse mehr generiert würden. Vorgenannte Risiken könnten zu einer Verringerung der jährlichen Ergebnisse der Emittentin führen, infolge dessen sich die Auszahlungen an die Anleger verringern könnten. Im Falle des Eintrittes von Totalschäden an sämtlichen Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) aufgrund von versicherungsmäßig nicht gedeckten Ereignissen könnte es zur Insolvenz der Emittentin und damit zum Totalverlust der vom Anleger gezeichneten Beteiligungssumme nebst Agio kommen. Ausfall der Komplementärin der Emittentin Im Falle des Ausfalls der Komplementärin muss ein Ersatz gefunden werden, was zu höheren als den geplanten Kosten für die Emittentin führen könnte. Vorgenanntes Risiko könnte zu einer Verringerung der jährlichen Ergebnisse der Emittentin führen, infolge dessen sich die Auszahlungen an die Anleger verringern oder entfallen könnten. Stimmrechte der Kommanditisten Die Vermögensanlage richtet sich an eine Vielzahl von Anlegern. Es besteht das Risiko, dass einzelne Anleger aufgrund ih- 28

29 3. WESENTLICHE TATSÄCHLICHE UND RECHTLICHE RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE rer Stimmrechtsminderheit ihre eigenen persönlichen Interessen nicht durchsetzen können. Dieses gilt dann, wenn einzelne Anleger einen Großteil des Kommanditkapitals übernehmen und sodann als Mehrheitsgesellschafter mit entsprechender Stimmrechtsmehrheit einen beherrschenden Einfluss ausüben können. Auf der anderen Seite besteht das Risiko, dass einzelne Minderheitsgesellschafter Beschlüsse, die einer Dreiviertelmehrheit der Stimmrechte bedürfen, blockieren. Vorgenanntes Risiko könnte zu einer Verringerung der jährlichen Ergebnisse der Emittentin führen, infolge dessen sich die Auszahlungen an die Anleger verringern oder entfallen könnten. Interessenkonflikte Soweit rechtliche und personelle Verflechtungen zwischen einzelnen Gesellschaftern der Emittentin bzw. weiteren beteiligten und handelnden Gesellschaften bzw. Personen bestehen, könnte es zu Interessenkonflikten kommen, die dazu führen könnten, dass von den betreffenden Gesellschaften und Personen Entscheidungen getroffen werden könnten, die nicht im Interesse der Emittentin dieser Vermögensanlage und ihrer Anleger liegen. Vorgenanntes Risiko könnte zu einer Verringerung der jährlichen Ergebnisse der Emittentin führen, infolge dessen sich die Auszahlungen an die Anleger verringern oder entfallen könnten. Managementrisiko / Geschäftsführungsrisiko Das Ergebnis dieser Vermögensanlage wird durch Expertise, Kenntnisse und Fertigkeiten der Geschäftsführung des operativ tätigen Unternehmens beeinflusst. Bei unternehmerischen Fehlentscheidungen dieser Personen bzw. beauftragter Dritter als weiteren Entscheidungsträgern besteht das Risiko negativer Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung der Vermögensanlage und damit auch auf die Auszahlungen der Anleger bis hin zum Totalverlust der Beteiligungssumme des investierten Kapitals der Anleger nebst Agio. Allgemeines Vertragserfüllungs- und Bonitätsrisiko Es besteht das Risiko, dass Vertragspartner der Emittentin aufgrund eingeschränkter Leistungsfähigkeit bzw. -bereitschaft ihren finanziellen oder sonstigen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Emittentin nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig nachkommen oder den mit ihnen bestehenden Vertrag kündigen. Sollte es notwendig werden, Ansprüche gegen Vertragspartner oder Versicherungen rechtlich durchsetzen zu müssen, könnten hieraus nicht prognostizierte Kosten entstehen, die vollständig oder teilweise von der Emittentin zu tragen wären. Weiterhin ist denkbar, dass Mängel erst nach vereinbarter Verjährungsfrist erkannt und nicht mehr geltend gemacht werden können. Sollte es in diesen Fällen notwendig sein, die vertraglichen Leistungen von Dritten zu beziehen, besteht das Risiko, dass die vertraglichen Bedingungen ungünstiger sind als die mit dem ursprünglichen Vertragspartner vereinbarten. Außerdem könnte die Emittentin selbst auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn sie ihre Pflichten gegenüber Vertragspartnern verletzt. Sind oder werden Vertragspartner insolvent (z. B. ein technischer Betriebsführer, Hersteller oder ein Energieversorgungsunternehmen), so besteht das Risiko, dass die Ansprüche der Emittentin gegen diese Vertragspartner nicht oder nur teilweise durchsetzbar sind. Vorgenannte Risiken können sich in der Folge nachteilig auf die jährlichen Ergebnisse der Emittentin auswirken und zu einer Verringerung oder dem Entfall der geplanten Auszahlungen an die Anleger sowie zu einem vollständigen Verlust des investierten Kapitals nebst Agio der Anleger führen. Eigentum und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen Die Emittentin ist operativ tätig und betreibt ihre im Rahmen dieser Vermögensanlage erworbenen Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) selbst. Dieses hat zur Folge, dass sämtliche Risiken, die durch das Eigentum und den Betrieb derartiger Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) entstehen, mit übernommen werden. Dieses beinhaltet als Anlagen- / Standorteigentümer und -betreiber auch die Haftung gegenüber möglichen Grundstückseigentümern bzw. sonstigen verbundenen Dritten. Vorgenannte Risiken können sich nachteilig auf die jährlichen Ergebnisse der Emittentin auswirken und zu einer Verringerung oder dem Entfall der geplanten Auszahlungen an die Anleger sowie zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals nebst Agio der Anleger führen. Betreiber- und Bonitätsrisiko (BHKW) Im Zusammenhang mit der Investition in BHKW besteht ein Betreiberrisiko und Bonitätsrisiko. Sollten die Betreiber der BHKW aufgrund eingeschränkter Leistungsfähigkeit bzw. -bereitschaft ihren finanziellen oder sonstigen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Emittentin nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig nachkommen oder die mit ihnen bestehenden Verträge kündigen, so besteht das Risiko höherer als prognostizierter Kosten. Sollte es notwendig werden, Ansprüche gegen die Betreiber der BHKW rechtlich durchsetzen zu müssen, können hieraus nicht prognostizierte Kosten entstehen, die vollständig oder teilweise von der Emittentin zu tragen wären. Vorgenannte Risiken können sich nachteilig auf die jährlichen Ergebnisse der Emittentin auswirken und zu einer Verringerung oder dem Entfall der geplanten Auszahlungen an die Anleger sowie zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals nebst Agio der Anleger führen. 29

30 3. WESENTLICHE TATSÄCHLICHE UND RECHTLICHE RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE Behördliche Genehmigungen Es besteht das Risiko, dass Genehmigungsbehörden nachträglich Auflagen für den Betrieb der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) beschließen, die zur Einschränkung oder Untersagung des Betriebes der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) führen. Auch können nachträglich veränderte behördliche Auflagen zu nicht kalkulierten Aufwendungen führen. Diese Risiken würden sich nachteilig auf das wirtschaftliche Ergebnis der Emittentin auswirken und zu geringeren oder dem Entfall der Auszahlungen an die Anleger führen. Im Falle der Untersagung des Betriebs der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) kann dies nachteilige Auswirkungen auf die Werthaltigkeit der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) haben und in der Folge zu einem vollständigen Verlust des von den Anlegern investierten Kapitals nebst Agio führen. Steuerliche Risiken Die steuerlichen Aussagen in diesem Verkaufsprospekt beruhen auf den zum Zeitpunkt der Verkaufsprospektaufstellung geltenden deutschen Steuergesetzen, der veröffentlichten Rechtsprechung der Finanzgerichte und den veröffentlichten Verwaltungsanweisungen. Sowohl die maßgeblichen Steuergesetze als auch die Anwendung dieser Gesetze durch die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung können sich während der Laufzeit dieser Vermögensanlage ändern. So ist nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 17. Dezember 2014, 1 BvL 21/12) die Verschonung von Erbschaftsteuer beim Übergang betrieblichen Vermögens in 13a und 13b ErbStG angesichts ihres Ausmaßes und der eröffneten Gestaltungsmöglichkeiten mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar. Der Gesetzgeber war daher verpflichtet, eine Neuregelung bis spätestens zum 30. Juni 2016 zu treffen. Der Bundesrat hat dem vom Deutschen Bundestag am 24. Juni 2016 verabschiedeten Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes in seiner Sitzung vom 8. Juli 2016 jedoch nicht zugestimmt. Die Reform muss zunächst im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat grundlegend überarbeitet werden. Die erbschaftsteuerlichen Folgen des Anlegers sind daher ungewiss. Die abschließende Beurteilung der steuerlich relevanten Sachverhalte wird erst im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung erfolgen. Es ist möglich, dass die in der Prognoserechnung getroffenen Annahmen bezüglich des Zinsabzugs (Zinsschranke) sich als unzutreffend herausstellen oder dass sich durch Rechtsänderungen in der Zukunft eine andere als die angenommene Behandlung der Zinsaufwendungen ergibt. Geschlossene Beteiligungsangebote wie das hier vorliegende werden auch als Steuerstundungsmodelle eingestuft. Als solche gilt für sie ein eingeschränkter Verlustausgleich gem. 15b EStG. Auch hier können sich die getroffenen Annahmen bezüglich der Verlustbehandlung als unzutreffend herausstellen oder es kann sich durch Rechtsänderungen in der Zukunft eine andere als die angenommene Behandlung der Zinsaufwendungen ergeben. Auch können anteilige Verluste im Rahmen des gewerbesteuerlichen Verlustvortrags durch das Ausscheiden von Gesellschaftern während der Laufzeit verloren werden. Weichen die Feststellungen der steuerlichen Außenprüfung von denen ab, die bei der Investitionsentscheidung unterstellt wurden bzw. die diesem Verkaufsprospekt zugrunde liegen, könnte sich dieses unmittelbar auf die Höhe der steuerlichen Ergebnisse und damit auch auf die Höhe der Steuerbelastung der Anleger auswirken. Im Falle nachträglicher Änderungen von Steuerfestsetzungen besteht in der Folge das Risiko von Steuernachzahlungen zzgl. Säumniszuschlägen / Zinsen. Stehen diesen Steuernachzahlungen und / oder Säumniszuschlägen / Zinsen keine entsprechenden Einnahmen aus der Vermögensanlage oder andere private Mittel gegenüber, kann es zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. Die Anbieterin geht davon aus, dass der erzielte Gesamtüberschuss (nach Gewerbesteuer) der Emittentin der Versteuerung (ggf. unter Anrechnung inländischer Steuern sowie der von der Emittentin gezahlten Gewerbesteuer gemäß 35 EStG) auf Anlegerebene unterliegt. Der zeitliche Anfall und die durchschnittliche Höhe der Steuern können derzeit nicht prognostiziert werden. Es besteht das Risiko, dass der Anleger Steuerzahlungen leisten muss, ohne dass ihm zeitgleich Auszahlungen zugewiesen werden. In diesem Fall müsste er diese Steuerzahlungen aus seinem sonstigen Vermögen leisten. Vorgenannte Risiken können bis zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. In den Prognosen wird unterstellt, dass die Umsatzsteuer auf Ebene der Emittentin abzugsfähig ist. Sollte der Vorsteuerabzug für einen Teil dieser Aufwendungen von der Finanzverwaltung nicht anerkannt werden, würde dieses die Liquidität der Emittentin belasten und sich entsprechend mindernd auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken. Veräußerung der Anlageobjekte Die Konzeption der Vermögensanlage sieht eine Veräußerung der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) durch die Emittentin im Jahr 2025 vor. Es besteht das Risiko, dass sich die Gesellschafterversammlung nicht für den Verkauf einzelner oder aller Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) entscheidet, wodurch sich die Laufzeit der Vermögensanlage verlängert. Die Höhe des Veräußerungserlöses ist mit Unsicherheiten, z. B. der zukünftigen wirtschaftlichen und rechtlichen Lage, behaftet. Eine Abnahmeverpflichtung besteht weder durch die Anbieterin noch durch Dritte. Daher können weder die Höhe des 30

31 3. WESENTLICHE TATSÄCHLICHE UND RECHTLICHE RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE erzielbaren Veräußerungserlöses noch der Zeitpunkt des Verkaufs vorhergesagt werden. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass keine geeigneten Käufer für die Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) oder für die Emittentin gefunden werden können. Der prognostizierte spätere Veräußerungserlös unterliegt den üblichen Marktentwicklungen. Unter anderem spielt dabei der zukünftige Strompreis, der nach Ende der Förderung auf Grundlage von EEG bzw. KWKG oder nach dem Ende von Stromlieferverträgen gezahlt wird, eine wichtige Rolle, aber auch der technische Zustand der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) sowie deren Stromproduktionsvermögen sind wesentliche Parameter für den Veräußerungserlös. Aus diesen Gründen kann nicht garantiert werden, dass der kalkulierte Veräußerungserlös in prognostizierter Höhe auch tatsächlich erzielt wird. Werden die Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) unterhalb des prognostizierten Wertes veräußert, hat dieses negative Auswirkungen auf die Höhe der Auszahlungen an die Anleger. Sämtliche vorgenannte Risiken könnten zu einer Verringerung der jährlichen Ergebnisse der Emittentin führen, infolge dessen sich die Auszahlungen an die Anleger verringern oder entfallen könnten. Gesetzliche Widerrufsrechte Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Anleger von ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen, oder auch zu einem späteren Zeitpunkt von anderen gesetzlichen Verbraucherrechten, die zu einer Rückzahlung des Zeichnungsbetrages an die Anleger führt. Dies könnte zu nicht in der Prognoserechnung enthaltenen außerordentlichen Liquiditätsabflüssen der Emittentin führen. Diese außerordentlichen Liquiditätsabflüsse könnten die Fähigkeit der Emittentin zu Auszahlungen an die Anleger beeinträchtigen bis hin zur Insolvenz der Emittentin. Eine Insolvenz der Emittentin könnte mit einem Totalverlust der Einlage inkl. Agio der Anleger verbunden sein. Haftung Im Außenverhältnis gegenüber Dritten haftet ein Kommanditist (Anleger) persönlich grundsätzlich in Höhe der im Handelsregister für ihn eingetragenen Hafteinlage. Bei einer Beteiligung an der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG beträgt die im Handelsregister eingetragene Hafteinlage 1,0 % der Pflichteinlage des jeweiligen Kommanditisten. Käme es jedoch zu Auszahlungen an den Anleger, obwohl sein Kapitalkonto durch Verluste unter den Betrag seiner Hafteinlage gesunken ist oder durch die Auszahlung unter den Betrag der Hafteinlage sinkt, würde die persönliche Haftung des Anlegers gegenüber Dritten gemäß 172 Abs. 4 HGB in der Höhe wieder aufleben, in der die Hafteinlage nicht mehr von der geleisteten Kommanditeinlage gedeckt ist. Auch nach seinem Ausscheiden mit Ausnahme im Falle der Gewinnung eines Nachfolgers im Rahmen einer Sonderrechtsnachfolge haftet ein Kommanditist (Anleger) gemäß 160 Abs. 1 HGB maximal in Höhe der Hafteinlage fünf weitere Jahre lang für solche Verbindlichkeiten, die zum Zeitpunkt seines Ausscheidens bereits begründet waren. Wird die Emittentin aufgelöst, so besteht eine Nachhaftung von fünf Jahren in Höhe der Hafteinlage für die Verbindlichkeiten der Emittentin nach 159 Abs. 1 HGB. Gegenüber der Emittentin ist der Anleger zur Leistung der von ihm in der Beitrittserklärung gezeichneten Kommanditeinlage verpflichtet. Kommt es jedoch zu Auszahlungen freier Liquidität, obwohl dem Anleger noch keine entsprechenden Gewinne zugewiesen worden sind, und würde hierdurch sein Kapitalkonto unter die von ihm übernommene Kommanditeinlage sinken und käme es auch in der Folgezeit nicht zu einer Gewinnzuweisung, besteht das Risiko, dass im Falle einer Insolvenz der Emittentin der Insolvenzverwalter die Verpflichtung zur Rückzahlung der erhaltenen Auszahlungen bis zur Höhe der Hafteinlage zwangsweise durchsetzt. Eine darüber hinausgehende Haftung des Anlegers auf Rückzahlung sämtlicher Auszahlungen käme zudem in entsprechender Anwendung von 30, 31 GmbHG in Betracht, wenn Auszahlungen an die Anleger erfolgten, obwohl die Finanzlage der Emittentin dieses nicht zuließe und mittel- oder unmittelbar das Stammkapital der Komplementär- GmbH beeinträchtigt werden würde. Insoweit besteht zudem das weitergehende Risiko, dass der Anleger in entsprechender Anwendung von 31 Abs. 3 GmbHG anteilig haftet, wenn andere Anleger ihre erhaltenen Auszahlungen nicht zurückzahlen. Anleger, die sich als Treugeber an der Emittentin beteiligen, haften nicht unmittelbar für deren Schulden, vielmehr tritt insoweit die Treuhänderin an ihre Stelle. Gemäß Treuhand- und Verwaltungsvertrag ist der Treugeber jedoch verpflichtet, die Treuhänderin von ihrer Haftung aus der Vermögensanlage freizustellen, sodass die vorstehend beschriebenen Haftungsrisiken für als Treugeber beteiligte Anleger entsprechend gelten. Vorgenannte Risiken führen zu einer persönlichen Inanspruchnahme des Anlegers und können sein sonstiges Vermögen gefährden. Dies kann zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. Laufzeit sowie Verkauf bzw. Übertragungsmöglichkeiten der Kommanditanteile an der Emittentin Es ist geplant, die Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) zum 31. Dezember 2025 auf Basis eines auf Ebene der Emittentin zu fassenden Gesellschafterbeschlusses zu veräußern. Es besteht das Risiko, dass der Verkauf der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) nicht wie prognostiziert erfolgt, weil kein Käufer gefunden wird, der mögliche Verkaufspreis zu gering ist oder die Gesellschafterversammlung nicht mit der notwendigen Mehrheit für den Verkauf stimmt. Die Emittentin 31

32 3. WESENTLICHE TATSÄCHLICHE UND RECHTLICHE RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE würde dann fortgeführt. Anleger haben die Möglichkeit, ihre Beteiligung an der Emittentin aus wichtigem Grund stets, ohne wichtigen Grund erstmals zum 31. Dezember 2035 mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende zu kündigen. Es besteht jedoch die Möglichkeit für den Anleger, seine Beteiligung an der Emittentin mit Wirkung zum Ende eines jeden Geschäftsjahres an Dritte zu veräußern. Der direkt als Kommanditist beteiligte Anleger kann seine Beteiligung ganz oder teilweise nur mit vorheriger Zustimmung der Komplementärin übertragen. Die Übertragung einer treugeberisch gehaltenen Beteiligung bedarf der Zustimmung der Komplementärin bzw. der Treuhänderin. Die Zustimmung darf in jedem Fall nur aus sachlichen Gründen verweigert werden. Auch nach seinem Ausscheiden mit Ausnahme im Falle der Gewinnung eines Nachfolgers im Rahmen einer Sonderrechtsnachfolge haftet ein Kommanditist (Anleger) gemäß 160 Abs. 1 HGB maximal in Höhe der Hafteinlage fünf weitere Jahre lang für solche Verbindlichkeiten, die zum Zeitpunkt seines Ausscheidens bereits begründet waren. Es existiert in Deutschland bisher kein gesetzlich geregelter Markt für den Verkauf unternehmerischer Beteiligungen. Es besteht das Risiko, dass sich bei einem beabsichtigten Verkauf kein Käufer findet oder der Veräußerungserlös unter dem Nominalwert des Anteils liegen kann. Für den kündigenden Anleger besteht das Risiko, dass sein Auseinandersetzungsguthaben infolge von Anfangs- bzw. laufenden Kosten deutlich unter der ursprünglichen Kommanditeinlage liegt und der Anleger somit einen teilweisen Verlust seines investierten Kapitals erleidet. Ferner besteht das Risiko, dass bei der Kündigung einer Vielzahl von Anlegern die Vermögens- und Liquiditätslage der Emittentin stark beeinträchtigt wird, wodurch sich auch der Wert der Vermögensanlage der übrigen Anleger verringert. Für die auf Basis einer Kündigung ausscheidenden Anleger besteht das Risiko, dass keine ausreichende Liquidität für die Zahlung der Abfindung zur Verfügung steht und diesbezügliche Zahlungen nur zeitlich verzögert erfolgen oder im Falle einer Insolvenz der Emittentin ganz entfallen können. Sensitivitäten (Abweichungen von der PROGNOSE) Der Verkaufsprospekt beinhaltet Sensitivitätsanalysen. Diese sollen die Auswirkungen von Veränderungen bestimmter Kalkulationsparameter veranschaulichen. Die Auswahl der Kalkulationsparameter und die Wahl der Schwankungsbreiten sind bespielhaft gewählt. Es besteht das Risiko, dass sich weitere oder andere Parameter verändern und die gewählten Schwankungsbreiten sich als nicht ausreichend erweisen. Das vorgenannte Risiko könnte zu einer Verringerung der jährlichen Ergebnisse der Emittentin führen, infolge dessen sich die Gesamtmittelrückflussquote an die Anleger verringern könnte. RISIKEN AUS DEM OPERATIVEN BETRIEB VON PHOTOVOLTAIK-ANLAGEN Kostenrisiko Aufgrund der Teil-Blind-Pool-Konzeption der Vermögensanlage steht zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht vollständig fest, in welche Energieerzeugungsanlagen die Emittentin inves tieren wird. Die in der Prognoserechnung kalkulierten Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (insbesondere Wartungs-, Betriebsführungs- und Pachtaufwand) beruhen auf marktüblichen Betriebsführungs-, Wartungs- und Pachtverträgen sowie auf Erfahrungswerten, z. B. aus vorherigen Vermögensanlagen. Ferner besteht das Risiko, dass Reparatur- bzw. Wartungsarbeiten anfallen, die nicht durch vertragliche Vereinbarungen gedeckt und nicht in den prognostizierten Ansätzen enthalten sind. Es ist nicht auszuschließen, dass während der Laufzeit der Emittentin neue Verträge (Anschluss- bzw. zusätzlich erforderliche Verträge) abgeschlossen werden müssen, die weitere Kosten verursachen. Nicht geplante Mehrkosten der Emittentin könnten sich aus vorgenannten Gründen mindernd auf die Auszahlungen an die Anleger, bis zum Totalverlust der Beteiligungssumme inkl. Agio, auswirken. Technisch bedingte Betriebsunterbrechungen / Ausfallzeiten Es besteht das Risiko technisch bedingter Betriebsunterbrechungen der Photovoltaik-Anlagen, z. B. durch Netzstörungen, Abweichungen der Bauteile-Leistungsdaten von Herstellerangaben, ungenügende Abstimmung (Mismatching) von Bauteilen bzw. Verschmutzung / Verschleiß / Materialermüdung oder Wirkungsgradverringerung (Degradation) der Photovoltaik-Anlagen bzw. einzelner Bestandteile wie Module, Verkabelung oder Wechselrichter. Gleiches gilt bei unzutreffender Planung und Auslegung einer Photovoltaik-Anlage sowie fehlerhafter Einstellung oder Montage von Bauteilen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne oder aufgrund eines Serienfehlers alle Module, Wechselrichter bzw. andere Bauteile fehlerhaft sind, ausfallen bzw. geringere Leistungen als prognostiziert erbringen. Außerhalb des Garan tiebzw. Gewährleistungszeitraums hätte die Emittentin die Kosten für die Wiederherstellung des betriebsbereiten Zustandes der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) selbst zu tragen. Diese Betriebsunterbrechungen können dazu führen, dass nur geringere oder gar keine Mengen an Strom eingespeist werden. Diese Einnahmeausfälle bzw. Mindereinnahmen könnten zu einer Verringerung der jährlichen Ergebnisse der Emittentin führen, infolge dessen könnten sich die Auszahlungen an die Anleger verringern oder entfallen oder zum Totalverlust der Beteiligungssumme zzgl. Agio des Anlegers führen. 32

33 3. WESENTLICHE TATSÄCHLICHE UND RECHTLICHE RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE Netzverträglichkeit / Stromabnahme Die für Energieerzeugungsanlagen per EEG zuständigen Energieversorgungsunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, den dort produzierten Strom vorrangig abzunehmen. Es besteht jedoch das Risiko, dass bei technisch bedingter Unterbrechung der Stromversorgung (z. B. Ausfall eines Umspannwerkes bei Wartungsarbeiten) der produzierte Strom nicht abgenommen werden kann. Sollten die Stromnetze für die wechselhafte Einspeisung von Strom aus Energieerzeugungsanlagen nicht ausreichend konstruiert sein, so besteht das Risiko, dass der Netzbetreiber aus Sicherheitsgründen Energieerzeugungsanlagen abschaltet. Die in diesen Zeiträumen produzierte Energie könnte dann nicht in das Stromnetz eingespeist und vergütet werden. Sofern dieser Ertragsausfall nicht durch eine Versicherung oder durch die im EEG geregelten Ersatzleistungen der Energieversorger abgedeckt ist, könnte dieses zu verringerten Einnahmen für die Emittentin und somit zu verringerten oder dem Entfall der Auszahlungen an die Anleger führen. Aufgrund der Frequenzhaltung im deutschen und europäischen Stromnetz ist eine Regelung zur Absenkung der eingespeisten Leistung der Wechselrichter bei steigender Frequenz vorgesehen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dadurch Nachrüstungen bei den Energieerzeugungsanlagen notwendig werden, die zu höheren Kosten für die Emittentin führen können. Dadurch könnten sich die Auszahlungen an die Anleger verringern oder entfallen. gegebenen Schwankungsbreite liegt und somit keine Gewährleistungsrechte bestehen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der prognostizierte Wirkungsgrad der Photovoltaik-Anlagen aufgrund fehlerhafter Planungen, höherer Leistungsverluste, nicht optimal eingestellter Wechselrichter und / oder nicht optimal zueinander passender Bauteile (Mismatching) nicht eingehalten werden kann. Es besteht auch das Risiko einer Verschlechterung des Wirkungsgrades der eingesetzten Module z. B. durch Verschmutzung, Schneebedeckung, Bewuchs und Verschattungen. Photovoltaik-Anlagen unterliegen generell einem Alterungsprozess (sog. Degradation), d. h. die Leistungsfähigkeit der Module reduziert sich im Laufe der Betriebszeit. Es besteht das Risiko, dass die Degradation der Module tatsächlich höher ausfällt als in diesem Verkaufsprospekt prognostiziert. Vorgenannte Risiken können zu einer Verringerung der jährlichen Ergebnisse der Emittentin führen, infolge dessen sich die Auszahlungen an die Anleger verringern oder entfallen könnten. Gutachten- / Standortrisiko Die Menge des produzierten Stroms ergibt sich aus der an den Standorten der Photovoltaik-Anlagen tatsächlich vorherrschenden Sonneneinstrahlung abzüglich der Betriebsunterbrechungs- und Ausfallzeiten sowie der technisch bedingten Verluste aus der Übertragung des produzierten Stroms bis zur Einspeisung ins Stromnetz. Da sich die Ansprüche an das Netz zukünftig verändern können, ist es möglich, dass der Netzbetreiber anlagenbauliche Veränderungen einfordert, die Umbaumaßnahmen zur Folge haben. Bevor Energieerzeugungsanlagen durch die Emittentin erworben werden können, muss gemäß der Inves titionskriterien ein Ertragsgutachten eines unabhängigen Gutachters vorgelegt werden. Vorgenannte Risiken können wirtschaftlich negative Auswirkungen auf das Ergebnis der Emittentin haben und damit die Auszahlungen an die Anleger verringern oder entfallen lassen. Wirkungsgrad / Degradation Die Maximal-Leistung von Photovoltaik-Anlagen wird als Peak- Leistung (auch Nennwert genannt) definiert und in Wp (Wattpeak) angegeben. Hersteller von Modulen geben in der Regel aufgrund unvermeidlicher fertigungsbedingter Abweichungen den Nennwert mit einer Schwankungsbreite an. Zudem gewährleisten Modul-Hersteller in der Regel während der ersten 10 Jahre nach Installation der Module eine nominale Ausgangsleistung von insgesamt 90 % und für die folgenden 15 Jahre mindestens 80 %. Es besteht das Risiko, dass die in der Prognoserechnung zugrunde gelegte Peak-Leistung der Module unterschritten wird, jedoch zeitweise oder dauerhaft noch in der vom Hersteller an- Es besteht das Risiko, dass diese für die Kalkulation heranzuziehenden Gutachten zu unzutreffenden Annahmen bzw. Werten kommen und in der Realität während der Laufzeit der Vermögensanlage ganz oder teilweise tatsächlich ungünstigere Werte entstehen. Es bestehen des Weiteren die Risiken, dass die in zukünftigen Kalkulationen der Einnahmen zugrunde gelegten Einstrahlungsdaten saisonal oder in einzelnen Betriebsjahren von den langfristigen Erwartungswerten abweichen; dass ferner die langfristigen Erwartungswerte der Einstrahlungsdaten im Durchschnitt nicht zutreffend ermittelt worden sind oder dass drittens die tatsächlichen Einstrahlungsdaten während des Prognosezeitraums insgesamt von den Daten der vorangegangenen Zeiträume abweichen. Zudem besteht das Risiko, dass sich durch unvorhergesehene Verschattungen, Luftverschmutzungen oder Veränderungen 33

34 3. WESENTLICHE TATSÄCHLICHE UND RECHTLICHE RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE des Klimas die Sonneneinstrahlung auf die Module reduziert. Auch Schäden an den Photovoltaik-Anlagen durch witterungsbedingte Einflüsse wie z. B. Blitzschlag, Hagel, Schnee, Eis oder Starkwind sowie Verschmutzung in Form von Staub oder Vogelkot können nicht ausgeschlossen werden. Vorgenannte Risiken könnten zu einer Verminderung des prognostizierten Stromertrages führen und hätten zur Folge, dass sich die jährlichen Ergebnisse der Emittentin verringern und sich damit auch die Auszahlungen an die Anleger verringern oder entfallen. Umweltbelastungs- und Vergiftungsrisiko Es kann bei der Verwendung von Dünnschichtmodulen nicht ausgeschlossen werden, dass sich im Laufe der Zeit Umweltbelastungs- bzw. Vergiftungsrisiken ergeben, die nach heutigem Stand von Wissenschaft und Technik noch nicht bekannt sind. Tritt ein solcher Fall ein, könnte dieses trotz möglicher Ansprüche der Geschädigten gegen den Hersteller zur Haftung der Emittentin und damit zu nicht prognostizierten Kostenbelastungen führen. Diese Risiken könnten neben einer Verringerung der jährlichen Ergebnisse der Emittentin auch zu einer Gefährdung des Vermögens der Emittentin bis hin zu einer Insolvenz der Emittentin führen. Dies kann zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals nebst Agio der Anleger führen. Dachflächenanlagen Bei Photovoltaik-Anlagen, die auf einer Dachfläche montiert werden, besteht das Risiko, dass Dächer bei der Montage beschädigt, aus sonstigen Gründen repariert / saniert oder sogar Gebäude abgerissen und die Energieerzeugungsanlagen aufgrund dessen (zeitweise) um- oder abgebaut werden müssen. Es besteht das Risiko, dass die Gutachten über die Statik als Voraussetzung für die Errichtung einer Dachflächenanlage unzutreffend sind. Es könnten Nachbesserungen, Umbauten oder sogar ein kompletter Rückbau der Energieerzeugungsanlagen erforderlich werden, die in der Prognose nicht erfasst worden sind. Vorgenannte Gründe könnten somit zu unvorhergesehenen Kosten bzw. zu teilweise oder in Gänze wegfallenden Erträgen aus Stromerlösen führen, die wiederum eine Verminderung der geplanten Auszahlung an die Anleger bis hin zum teilweisen oder vollständigen Verlust der Beteiligungssumme inkl. Agio des Anlegers zur Folge hätten. Lebensdauer, Rückbau Die Lebensdauer neuer Photovoltaik-Anlagen in Deutschland wird von den Herstellern in der Regel mit etwa 25 Jahren angegeben. Die Emittentin plant, die Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) vor Ablauf der prognostizierten Lebensdauer zu veräußern. Sollten die Photovoltaik-Anlagen aus technischen Gründen die geplante Lebensdauer nicht erreichen oder müsste der Betrieb der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) vorzeitig beendet werden, würde dieses die geplanten Auszahlungen an die Anleger sowie das prognostizierte Gesamtergebnis der Emittentin vermindern. In der Regel ist es vertraglich vereinbart, dass die Betreiber der Energieerzeugungsanlagen die Kosten für den Rückbau der Anlagen tragen. Die Emittentin hat Rückbaukosten in der Prognoserechnung berücksichtigt. Sollte vor dem geplanten Verkauf der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) ein zeitlich vorgezogener Rückbau notwendig werden, so besteht das Risiko, dass die tatsächlichen Rückbaukosten höher ausfallen. Diese können ebenso unabhängig von ihrem zeitlichen Anfall tatsächlich höher ausfallen als prognostiziert. Die Entsorgungskosten bestimmter Module werden vom Hersteller getragen. Sollte aufgrund der Insolvenz eines Herstellers oder aus sonstigen Gründen dieser die mit der Entsorgung verbundenen Kosten nicht übernehmen, hätte die Emittentin diese zu tragen. In all diesen Fällen vermindert sich das wirtschaftliche Ergebnis der Emittentin, damit könnten sich auch die Auszahlungen an die Anleger verringern oder entfallen. RISIKEN AUS DEM OPERATIVEN BETRIEB VON BLOCKHEIZKRAFTWERKEN Energie- und Stromsteuer Unter bestimmten, gesetzlich definierten Voraussetzungen, können BHKW Energiesteuererstattungen bzw. die Befreiung von der Stromsteuer in Anspruch nehmen. Soweit diese Vergünstigungen prognosegemäß in Anspruch genommen werden sollen, die erforderlichen Voraussetzungen aber nicht erfüllt werden oder durch zukünftige Gesetzesänderungen eine Inanspruchnahme nicht möglich wird, könnte dies zu einer Verringerung des wirtschaftlichen Ergebnisses der Emittentin und damit auch zu verminderten oder dem Entfall von Auszahlungen an die Anleger führen. Kostenrisiko Für die Energie- und Wärmegewinnung benötigen BHKW Brennstoffe, z. B. Erdgas oder Bio-Erdgas. Es besteht das Risiko, dass sich die Kosten für den Bezug dieser Brennstoffe während der Laufzeit der Emittentin im Vergleich zur Prognoserechnung erhöhen. Auch weitere mit dem Betrieb der BHKW 34

35 3. WESENTLICHE TATSÄCHLICHE UND RECHTLICHE RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE verbundene Aufwendungen (zum Beispiel Schmierstoffe, Wartung, Ersatzteile) könnten höher ausfallen als in der Prognoserechnung ausgewiesen. Die entstehenden Mehrkosten würden das wirtschaftliche Ergebnis der Emittentin nachhaltig belasten und könnten zu geringeren Zahlungen an den Anleger bis hin zum Totalverlust der Beteiligungssumme inkl. Agio führen. Technisch bedingte Betriebsunterbrechungen / Ausfallzeiten Die Leistung eines BHKW zeigt sich in der technischen Verfügbarkeit der Anlage. Sie wird gemessen als Verhältnis der Betriebsstunden zu den Stunden eines Jahres. Sollten sich diese getroffenen Annahmen der technischen Verfügbarkeit, die für die Wirtschaftlichkeit der Prognoserechnung zugrunde gelegt wurde, als unzutreffend herausstellen (zum Beispiel durch höhere Betriebsunterbrechung aufgrund von Wartungs- und Reparaturmaßnahmen), so kann dieses zu Mindereinnahmen der Emittentin und zu geringeren oder dem Entfall von Auszahlungen an den Anleger führen. Netzverträglichkeit: Strom- und Wärmeabnahme Die von den BHKW erzeugte Energie (Strom bzw. Wärme) wird in öffentliche bzw. private Leitungsnetze eingespeist. Es besteht das Risiko, dass bei technisch bedingten Unterbrechungen (zum Beispiel bei Ausfall eines Umspannwerks aufgrund von Wartungsarbeiten) der produzierte Strom bzw. Wärme nicht abgenommen werden können. Sollten die Stromnetze für die Einspeisung nicht ausreichend konstruiert sein, so besteht das Risiko, dass der Netzbetreiber aus Sicherheitsgründen eine Abschaltung des BHKW durchsetzt. Der in diesem Zeitraum produzierte Strom könnte dann nicht in das Stromnetz eingespeist und somit auch nicht vergütet werden. Ein gleiches Risiko besteht für die Nichtabnahme produzierter Wärme. Es kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden, dass der verantwortliche Netzbetreiber während der Laufzeit der Vermögensanlage bauliche Anforderungen an BHKW ändert oder neu einführt, welche Mehrkosten für die Emittentin nach sich ziehen könnten. Standortrisiko Der Standort für die Errichtung und den Betrieb der BHKW benötigt einen Zugang zu einem Strom- und zu einem Gasnetz. Der Standort ist für die geplante Nutzungsdauer des BHKW gesichert und für den Betrieb der Anlage geeignet und zugelassen. Es ist denkbar, dass die Aufwendungen für Pacht oder Erwerb benötigter Grundstücke höher sind, als in den Prognoserechnungen eingeplant. Vorgenanntes Risiko könnte zu einer Verringerung des jährlichen Ergebnisses der Emittentin führen, infolge dessen sich die Auszahlungen an die Anleger verringern oder entfallen könnten. Lebensdauer, Rückbau Die Lebensdauer neuer BHKW wird in der Regel mit etwa Jahren angegeben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch übermäßigen Verschleiß einzelner Bauteile umfangreiche Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten bzw. Ersatzinvestitionen erforderlich werden, die in der Prognoserechnung nicht berücksichtigt sind. Sollten die BHKW aus technischen Gründen die geplante Lebensdauer nicht erreichen, weil ein Weiterbetrieb wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, müsste ggf. der Betrieb vorzeitig beendet werden. Vorgenannte Risiken könnten zu einer Verringerung des jährlichen Ergebnisses der Emittentin führen, infolge dessen sich die Auszahlungen an die Anleger verringern oder entfallen könnten. In der Regel ist es vertraglich vereinbart, dass die Betreiber der BHKW die Kosten für den Rückbau der Energieerzeugungsanlagen tragen. Die Emittentin hat Rückbaukos ten in der Prognose rechnung berücksichtigt. Sollten die tatsächlichen Rückbaukosten höher ausfallen, als prognostiziert, würde sich das wirtschaftliche Ergebnis der Emittentin vermindern, weshalb sich die Auszahlungen an die Anleger verringern oder entfallen könnten. Weitere Risiken Darüber hinaus bestehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nach Kenntnis der Anbieterin keine weiteren wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der Vermögensanlage. Vorgenannte Risiken könnten zu einer Verringerung des jährlichen Ergebnisses der Emittentin führen, infolge dessen sich die Auszahlungen an die Anleger verringern oder entfallen könnten. 35

36 4. INVESTITIONSSTRATEGIE / -PROZESS UND OPERATIVE TÄTIGKEITEN 4. Investitionsstrategie / -prozess und operative Tätigkeiten 4.1 Vorbemerkungen Die Energiewende in Deutschland und die Umgestaltung der deutschen Energiewirtschaft zu einer der umweltschonendsten und energiesparendsten Volkswirtschaften der Welt ist eines der dringlichsten Ziele der Bundesregierung. Hintergrund der Energiewende neben dem Wunsch nach sicheren, d. h. beherrschbaren Energieerzeugungsanlagen, ist das weltweite Bestreben, die Emission von Treibhausgasen bis 2050 um mindestens 80 %, bezogen auf die Emissionen des Jahres 1990, abzusenken, wie es im Integrierten Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung aus 2007 festgehalten wurde. Gesellschaftspolitisch gibt es für eine Fortsetzung der 2011 im Bundestag beschlossenen Energiewende keine Alternative: Die Deutschen stehen laut einer Umfrage des TNS Emnid Instituts vom Oktober 2014 mit gut 92 % hinter den energiepolitischen Zielen der Energiewende, und so verfolgen alle relevanten Parteien in Deutschland dieses Ziel (mit unterschiedlichen Fokussierungen). So hat die aktuelle Bundesregierung aus CDU / CSU und SPD bereits durch die EEG-Novelle 2014 ein klares Bekenntnis zum EEG bekundet. Durch die Ansiedlung im Wirtschaftsministerium (vorher Umweltministerium) sind Bedeutung und Priorität der Energiewende auf der Liste innenpolitischer Themen deutlich gestiegen. Es wurde eine weitere Novellierung beschlossen, deren Änderungen im Bereich Photovoltaik sich im Wesentlichen auf Solaranlagen auf baulichen Anlagen beziehen. So sollen Anlagen auf Gebäuden in Zukunft bei einer installierten Leistung ab 750 Kilowatt (ebenso wie bereits jetzt Freiflächenanlagen) an Ausschreibungen teilnehmen. Die ehrgeizigen Ausbauziele für Erneuerbare Energien belegen diese gestiegene politische Bedeutung: Sollten für die vormalige Bundesregierung aus CDU / CSU und FDP noch bis 2035 mind. 50 % und bis 2050 mind. 80 % des Stroms aus Erneuerbaren Energien kommen, sind es jetzt Ausbaukorridore von % bis 2025 und % bis Diese erhöhten Ausbauziele können in Zukunft nur mit weiteren zusätzlichen Anlagen erreicht werden. Deutschland braucht neue weitere Solar- und grüne Stromproduktions-Anlagen, um sich planmäßig ganz von der Atomenergie zu verabschieden. Im World Energy Outlook 2014 der Internationalen Energie Agentur (IEA) prognostiziert die IEA den Erneuerbaren Energien in den OECD-Staaten einen Anteil an der Stromerzeugung von 37 % bis 2040, wovon rund ein Fünftel auf die Photovoltaik entfällt. In ihrer neuesten Veröffentlichung, dem World Energy Outlook 2015, werden diese Einschätzungen bestätigt, und die IEA prognostiziert, dass die Erneuerbaren Energien bereits ab dem Jahr 2030 weltweit die größte Energiequelle, noch vor Kohle, darstellen werden. Für die Europäische Union erwartet die IEA bis Jahr 2040 einen Anteil der Erneuerbaren Energien von 50 % an der Stromerzeugung. Wesentliches Element zur Erreichung dieses Zieles ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien zur Vermeidung des weiteren Abbaus fossiler Energieträger (Öl, Kohle, etc.). Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist dabei das wichtigste gesetzliche Instrument. Das zweite große Element ist die Reduzierung von Emissionen durch den Einsatz besonders effizienter Technologien, wie es bei dem Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung der Fall ist. Die hohe Steigerung der Photovoltaikproduktion ist laut ISE Fraunhofer Institut verbunden mit deutlichen Preisreduzierungen für die Photovoltaik-Module. Eine Verdoppelung der kumulierten installierten Leistung führt aussagegemäß zu einer Preisreduzierung der Module von ca. 20 % (ISE Fraunhofer, Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland, 2015). Die genannten Studien stützen die Annahmen der Bundesregierung bezüglich der Umsetzbarkeit der Energiewende. Die zweite Säule des Energiewendekonzepts der Bundesregierung ist die grundsätzliche Verringerung des Energieverbrauchs in Deutschland (sog. Primärenergieverbrauch). Dieser soll gemäß dem Energiekonzept der Bundesregierung vom September 2010 bis zum Jahr 2020 (gegenüber dem Referenzjahr 2008) um 20 % gesenkt werden, bis 2050 sogar um 50 %. Zugleich soll der Stromverbrauch bis 2020 um 10 %, bis 2050 um 25 % gemindert werden. Das am 01. August 2014 in Kraft getretene reformierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), sieht je nach Energieart unterschiedliche Ausbaukorridore vor. Neue Solaranlagen sollen mit einer jährlichen Leistung von 2,4 2,6 Gigawatt (GW) errichtet werden. Nach Angaben der Bundesnetzagentur sind im vergangenen Jahr 2015 in Deutschland Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von knapp 1,45 GW neu errichtet worden. Dies entspricht allerdings einem Rückgang von fast ein Viertel gegenüber dem Vorjahr Daraus ist ersichtlich, dass neue Anlagen in diesem Jahr und den Folgejahren wichtig sind. Vor allem aber schafft das EEG 2014 Vertrauen für Investoren und Marktteilnehmer, da es unverändert Bestandsschutz für Vergütungshöhe und -dauer für sämtliche Altanlagen festschreibt, die vor dem 01. August 2014 in Betrieb genommen wurden. Die Umsetzung der Energiewende bedeutet einen tiefgreifenden Wandel in Deutschland und daher einen langfristigen Prozess, der bis zur Vollendung noch Jahrzehnte dauern wird. Deutschland gewinnt eine nachhaltige, saubere und in zweifachem Sinne sichere Energieversorgung: einerseits sichere, 36

37 4. INVESTITIONSSTRATEGIE / -PROZESS UND OPERATIVE TÄTIGKEITEN Abb. 4.1 Brutto-Stromerzeugung nach Energieträgern 2015 in Deutschland: 651,8 Mrd. kwh Anteile an der Brutto-Stromerzeugung in % Heizöl, Pumpspeicher und Sonstige 4,8 % Erdgas 9,1 % Wind onshore 12,2 % Steinkohle 18,1 % Wind offshore 1,3 % Biomasse 6,8 % Erneuerbare 30,1 % Wasser 3,0 % Braunkohle 23,8 % Kernenergie 14,1 % Photovoltaik 5,9 % Siedlungsabfälle 0,9 % Geothermie 0,02 % Quellen: BDEW, AG Energiebilanzen Stand: 01/2016, Eigene Darstellung d. h. technisch beherrschbare nicht gefährdende Anlagen und zweitens eine zunehmende Unabhängigkeit von einer bisherigen Lieferabhängigkeit endlicher fossiler Brennstoffe aus Drittstaaten (z. B. Russland, Ukraine). Deutschland bekommt zudem langfristig kostengünstige Energien, da z. B. die Photovoltaik nach den Erstinvestitionen aus Entwicklung und Errichtung, im langjährigen Betrieb den Brennstoff Sonnenenergie kostenlos bezieht. Ebenso verursacht die Wartung von Photovoltaik-Anlagen im Vergleich zu anderen Energieerzeugungsanlagen geringere Betriebskosten. PV-Freiflächenanlage 37

38 4. INVESTITIONSSTRATEGIE / -PROZESS UND OPERATIVE TÄTIGKEITEN Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft in Deutschland (BDEW) veröffentlichte am 18. Februar 2016 eine Übersicht, in der die Bruttostromerzeugung in Deutschland für das Jahr 2015 aufgeteilt nach Energieträgern dargestellt ist. Zum zweiten Mal in Folge in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sind dabei die Erneuerbaren Energien zum wichtigsten Energieträger im deutschen Strom-Mix geworden. Mit einem Anteil von 30,1 % an der Bruttostromerzeugung von 651,8 Mrd. kwh in 2015 wurden damit 196,19 Mrd. kwh durch Erneuerbare Energien produziert. Damit wurde die Energiegewinnung aus Braunkohle erneut auf den zweiten Platz verdrängt. Photovoltaik konnte ihren Anteil an der Brutto-Stromerzeugung von 5,7 % in 2014 auf 5,9 % steigern. Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt (BMU) wurden langfristig Szenarien und Strategien für den Ausbau Erneuerbarer Energien in Deutschland entwickelt (Ingenieurbüro für neue Energien, IfnE). Nachstehende Abbildung zeigt die geplante Verteilung Erneuerbarer Energien bis Ende Dabei fällt der Photovoltaik ein Anteil von rund 53 GW zu. Im Vergleich zum derzeitigen Stand über 40 GW ist mithin in den nächsten vier Jahren ein hoher durchschnittlicher jährlicher Zuwachs von rund 3 GW notwendig, um das Versorgungsziel zu erreichen. Abb. 4.2 Szenario 2011 A für den Ausbau von EE-Stromleistung (PROGNOSE) Installierte Leistung (GW) Wasserkraft Biomasse Windenergie Photovoltaik Quelle: Institut für neue Energien IfnE In einer nächsten Stufe wird die vollständige Umstellung der Energieversorgung in Deutschland auf Erneuerbare Energien bis 2050 erfolgen. Wissenschaftlichen Berechnungen zufolge ist hierfür sogar eine installierte Photovoltaik-Leistung von 120 GW notwendig. Insgesamt wird das Potenzial in Deutschland für Photovoltaik nach konservativer Schätzung des Fraunhofer Instituts aus 2014 damit bei rund 275 GW gesehen (Fraunhofer ISE, Aktuelle Fakten zur Photovoltaik, 2014). In der vorstehenden Abbildung wird die Zusammensetzung des Erneuerbaren-Energieportfolios betrachtet. Die nachfolgende Grafik hingegen zeigt die Prognose des zukünftigen Energiemixes für Deutschland in den Jahren 2020 und 2050 nach den verschiedenen Quellen. Abb. 4.3 Szenarien für die Anteile der Energiequellen an der deutschen Stromproduktion (PROGNOSE) % 58 % 4 % 2 % 14 % 25 % 35 % 5 % 9 % 26 % Bund Quelle: Fraunhofer ISE 43 % 5 % 12 % 40 % 2020 BEE/BSW 9 % 10 % 15 % 66 % 2050 Bund 18 % 82 % 2050 SRU 30 % 70 % 2050 FVEE/ISE Kernenergie Fossile Energien Andere Photovoltaik Erneuerbare Energien (ohne PV) Bemerkenswert ist die seit Jahren kontinuierlich hohe Akzeptanz, die die Erneuerbare Energien in Deutschland in der Bevölkerung genießen. In einer TNS Emnid Umfrage vom Oktober 2014 äußerten 92 % der befragten Bürger, dass der Ausbau und die Nutzung Erneuerbarer Energien wichtig bzw. sogar außerordentlich wichtig sei. Auf die Frage nach Zustimmung zum Bau einer Stromerzeugungsanlage in der Umgebung des eigenen Wohnortes war die Zustimmung mit 65 % zu Erneuerbaren Energieanlagen und 83 % zu Photovoltaik-Anlagen wesentlich höher als zu den bestplatzierten der konventionellen Kraftwerke, den Gaskraftwerken, mit einer Akzeptanz von 39 %. Erneuerbare Energien werden mit Themen wie Klimaschutz, Generationengerechtigkeit oder sichere Zukunft der folgenden Generationen verbunden. Ein neuer Aspekt in der Wahrnehmung der Erneuerbaren Energien ist eine stärkere Unabhängigkeit von Energieimporten, was für 62 % der Befragten ein zunehmend wichtiges Argument darstellt. Diese Umfrage belegt, in welchem Maße Ideen des Klimaschutzes, der Sicherheit und Unabhängigkeit als Folgen der Energiewende bereits in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen und verankert sind. Alternative Energieerzeugungsanlagen, wie z. B. Blockheizkraftwerke oder Photovoltaik-Anlagen, wurden bislang zu einem Großteil durch direkte Beteiligung von Bürgern ermöglicht. 38

39 4. INVESTITIONSSTRATEGIE / -PROZESS UND OPERATIVE TÄTIGKEITEN Beispiel eines BHKW-Containers Unzählige Anlagen auf privaten Wohnhäusern, aber auch Bürgerbeteiligungsmodelle und Beteiligungsprojekte bilden bisher den mehrheitlichen Teil des Bestands an Photovoltaik-Anlagen in Deutschland und wurden somit durch private Initiative finanziert und betrieben. Mit einem Anteil von gut 40 % am gesamten Photovoltaik-Bestand stellen sie ein Vielfaches dessen dar, was die Energieversorger (3,3 %) bislang errichtet haben, wie das ISE Fraunhofer Institut in seinen Fakten zur PV", 2014, festgehalten hat. Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen hat in Deutschland derzeit einen Anteil von ca. 11 % an der gesamten Stromerzeugung und liegt damit im europäischen Durchschnitt. Länder wie Dänemark, die Niederlande oder Finnland mit Anteilen zwischen 35 % und 50 % zeigen jedoch, welche Potentiale in dieser Form der Energiegewinnung stecken. Unabhängig davon, ob die Zahlen der Bundesregierung, von Interessenverbänden oder wissenschaftlichen Forschungszentren herangezogen werden, kann festgehalten werden: Zur Umsetzung der Energiewende muss der Anteil Erneuerbarer- Energie-Erzeugungsanlagen erheblich gesteigert werden und im Rahmen der Energieeffizienz sind noch weitere große Anstrengungen notwendig, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Da dieser Prozess von Politik und Bevölkerung gleichermaßen sowie im gesellschaftlichen Konsens getragen und gefördert wird, erlaubt es einen optimistischen, planbaren und verlässlichen Blick in die Zukunft des Energiestandortes Deutschland. Die vorliegende Vermögensanlage bietet die Möglichkeit, sich im Rahmen der deutschen Energiewende am Ausbau der zwei wichtigsten Säulen zu beteiligen der sicheren, verlässlichen und im Langfristbetrieb preiswerten Photovoltaik sowie der Energiegewinnung aus ausgereifter und ebenso verlässlicher KWK- Technologie in Form von Blockheizkraftwerken. 39

40 4. INVESTITIONSSTRATEGIE / -PROZESS UND OPERATIVE TÄTIGKEITEN 4.2 Investitionsstrategie Die Energiewende bietet Anlegern die Möglichkeiten, eine Investition in börsenkursunabhängige und planbare deutsche Sachwerte zu tätigen und dieses in Deutschland gewollte und mit breitem Konsens der Bevölkerung getragene Ziel aktiv zu unterstützen. Die Beteiligung an Energieerzeugungsanlagen stellt mittels bekannter Technik, gesetzlicher oder vertraglicher Vergütungssicherheit und langfristiger vertraglich gesicherter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen eine anerkannte Vermögensanlage dar. Diese Vermögensanlage basiert auf der Kompetenz und den Erfahrungen der Geschäftsführung aus den vorherigen Vermögensanlagen, durch eine gezielte Streuung der Investitionen in unterschiedliche Bundesländer, Techniken und Anlagen, ein ausgewogenes Konzept mit dem Ausbau Erneuerbare Energien sowie Klimaschutz durch Reduzierung von Treibhausgasen, umzusetzen. Strategie und Konzeption der Vermögensanlage enthalten als Sicherheitselement einen Portfolio- / Streuungsansatz. Für Investitionen in einzelne Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) steht das eingeworbene Eigenkapital nach Abzug der Nebenkosten für die Vermögensanlage zur Verfügung, sodass jeweils erst nach Netzanschluss und technischer Prüfung Objekt für Objekt angekauft wird. Für den Erfolg dieser Vermögensanlage ist es dabei nicht erforderlich, dass das gesamte geplante einzuwerbende Eigenkapital auch tatsächlich in voller Höhe eingeworben wird, da die Nebenkosten für die Vermögensanlage im Wesentlichen prozentual an das eingeworbene Eigenkapital gekoppelt sind und keine fixe Größe darstellen. Es ist geplant, einen Anteil von ca. 65 % 75 % des nach Abzug der Nebenkosten der Vermögensanlage zur Verfügung stehenden Anschaffungskosten in das Segment Photovoltaik-Anlagen und ca. 25 % 35 % in das Segment Blockheizkraftwerke zu investieren. Das geplante Zielportfolio mit einem prognostizierten Anschaffungskosten von ca Euro setzt sich somit aus rund Euro für Photovoltaik-Anlagen sowie rund Euro für BHKW zusammen. Erfahrung / Bestandsanlagen / Externe Partner Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, die bisher ein Portfolio von derzeit insgesamt rund 61 Megawatt (MW) verteilt auf 21 Dach- und Freiflächenanlagen in vorherigen Vermögensanlagen managen, verfügen über eine hohe Expertise im Bereich Erneuerbarer Energien. Für die vorliegende Vermögensanlage wurde eine rund 1 MW große Photovoltaik- Dachanlage erworben. Die technische Prüfung der Anlagen im Investitionsprozess wird u. a. durch die 8.2 Ingenieurpartnerschaft Obst & Ziehmann, Hamburg, als Teil der bundesweit tätigen 8.2 Consulting AG, durchgeführt. Diese Ingenieursgesellschaft baut mit der Geschäftsführung ein laufendes Überwachungssystem der technischen Betriebsführer während der gesamten Laufzeit der Vermögensanlage auf. Im Falle des Erwerbs von BHKW wird die technische Prüfung vor Abnahme der Anlagen bzw. Standorte ebenso durch erfahrene Ingenieurgesellschaften wie 8.2 oder den Technischen Überwachungsverein (TÜV) o. ä. vorgenommen. Für diese Vermögensanlage werden ausschließlich fertiggestellte und vergütungsfähige Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) erworben, d. h. es bestehen keine Projektentwicklungsund Fertigstellungsrisiken. Gegebenenfalls bereits vorhandene Einstrahlungsergebnisse (bei Photovoltaik-Bestandsanlagen) bzw. Produktionszahlen (bei BHKW) der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) aus Vorjahren bilden eine verlässliche Grundlage für die Beurteilung und Prüfung beim Erwerb. Die Berücksichtigung namhafter Komponentenhersteller sorgen für eine hohe Qualität der Anlagen. Für alle Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) werden stets mehrjährige Wartungsverträge mit spezialisierten technischen Betriebsführern abgeschlossen. So wird sichergestellt, dass sich die Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) in gutem Zustand befinden, Ausfallzeiten minimiert werden und die Anlagen werthaltig bleiben. Durch die Einbindung eines externen Mittelverwendungskontrolleurs, der unabhängigen UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wird für den Anleger die formale Einhaltung der Investitionskriterien beim Erwerb von Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) gewahrt. Nur bei Erfüllung aller Investitionskriterien werden die Mittel für den Erwerb der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) freigegeben. Als weiteren Kontrollmechanismus und zur Umsetzung eines laufenden Vier-Augen-Prinzips zur formalen Prüfung von Zahlungen und Liquiditätsbewegungen hat die Emittentin mit der unabhängigen UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zusätzlich einen Vertrag über die laufende formelle nachträgliche Prüfung von Zahlungen und Mittelverwendungen abgeschlossen. Die Zielsetzung der beiden Verträge ist in der Investitionsphase die Mittelfreigabe und in der Betriebsphase die formale nachträgliche Kontrolle der Zahlungen und Liquiditätsbewegungen. Die Emittentin verfügt somit über ein unabhängiges weiteres Augenpaar, um die Verwaltung des Anlegerkapitals und die operative Geschäftsführung zu kontrollieren. 40

41 Risikostreuung Es gehört zum Konzept dieser Vermögensanlage, in eine Mehrzahl verschiedener Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) zu investieren. Das sich aufbauende Portfolio wird aus Photovoltaik-Anlagen und BHKW in Deutschland bestehen. Hierbei verfährt die Geschäftsführung nach dem Grundsatz einer Streuung zur Risikominimierung: Es werden (i) einzelne Photovoltaik-Anlagen erworben, die sich in unterschiedlichen Bundesländern und damit in verschiedenen Regionen Deutschlands befinden. Es wurde bereits eine Photovoltaik-Dachanlage in Dortmund erworben. Es werden (ii) weitere Bestandsanlagen (Dach- und Freiflächen-Anlagen) erworben. Darüber hinaus werden (iii) Anlagen von verschiedenen Generalübernehmern und mit unterschiedlichen Komponenten erworben. Die Streuung erfolgt (iv) weiterhin durch Investitionen in das zweite Ziel-Segment Kraft-Wärme-Kopplung in Form von BHKW. Diese sind nicht auf besondere klimatische Standortbedingungen angewiesen, der Zugang zum Brennstoff und zum Energieabnehmer stellt die maßgeblichen Anforderungen für die Auswahl geeigneter BHKW-Standorte dar. Motor im Blockheizkraftwerk Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung können, bis auf die bereits erworbene Photovoltaik-Dachanlage in Dortmund keine Angaben zu Konditionen und Fälligkeiten der Eigen- und Fremdmittel getroffen werden, da noch keine weiteren Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) für die Emittentin erworben wurden. Zu den prognostizierten Konditionen wird auf Seite 86 verwiesen. Fremdfinanzierung Für die bereits erworbene Photovoltaik-Anlage in Dortmund liegt eine langfristige Fremdfinanzierung durch eine deutsche Geschäftsbank vor. Die Geschäftsführung beabsichtigt, zusätzliche Fremdfinanzierungsmittel aufzunehmen und zinsgünstige, langfristige Förderkredite der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu nutzen. Diese attraktive Möglichkeit der Fremdfinanzierung durch die KfW stellt eine indirekte Form staatlich gewollter Förderung (neben den gesetzlich geregelten Vergütungen) dar. Es ist beabsichtigt, Photovoltaik-Anlagen, wie schon in den vorherigen Vermögensanlagen, zu marktüblichen 70 % 80 % fremd zu finanzieren. Bezüglich der Fremdfinanzierung von BHKW prüft die Geschäftsführung entsprechende Möglichkeiten in der Erwerbsphase. Die Aufnahme von Fremdkapital kann sich dahingehend auswirken, dass Auszahlungen an die Anleger in Prozent, bezogen auf die Kapitaleinlage ohne Agio, durch die Aufnahme von Fremdkapital prognosegemäß höher ausfallen, als dies ohne den Einsatz von Fremdkapital der Fall wäre (Hebeleffekt). Der zu entrichtende Kapitaldienst an die finanzierenden Kreditinstitute ist unabhängig vom wirtschaftlichen Ergebnis der Emittentin zu leisten. Bei einem wirtschaftlich unterplanmäßigen wirtschaftlichen Ergebnis kann es zu einer überproportionalen Minderung der Auszahlungen an die Anleger führen. Sinnvolle Kombination von Photovoltaik und Blockheizkraftwerken Bei beiden Technologien handelt es sich um bewährte, technisch ausgereifte Verfahren für eine sichere und saubere Energieerzeugung (Strom bzw. Wärme) mit hoher Effizienz gemäß KWKG und Prognosegenauigkeit. Photovoltaik-Anlagen sind durch gute Planbarkeit und gesetzliche Vergütungssicherheit fest über die gesamte EEG-Laufzeit von 20 Jahren (zzgl. dem Jahr der Inbetriebnahme) im Markt von vielen Anlegern, sowohl privaten als auch institutionellen nachgefragt, begehrt und treffen aufgrund der gesetzlichen Vergütungssicherheit sowie der Börsenkurs-Unabhängigkeit als Sachwert in Deutschland, auf ein derzeit deutlich verknapptes Angebot. Generell wenden Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) das Prinzip eines gekoppelten Prozesses an, indem die bei der Krafterzeugung frei werdende Wärme recycelt, also doppelt genutzt wird. KWK bieten damit die Möglichkeit einer möglichst effizienten Nutzung der eingesetzten Energierohstoffe und einer Umstellung von fossilen Energien auf regenerative Energien. Ein Vorteil von BHKW ist ihre Grundlastfähigkeit, d. h. sie können unabhängig von Tages-, Jahreszeit und meteorologischen Bedingungen konstant Energie produzieren. Sie liefern nachts und im Winter gleichmäßig Energie und erbringen damit einen verlässlichen und ganzjährig stabilen Liquiditätsfluss für die Emittentin. 41

42 4. INVESTITIONSSTRATEGIE / -PROZESS UND OPERATIVE TÄTIGKEITEN BHKW können an fast jedem Standort bei Bedarf genau dort errichtet werden, wo Nachfrage nach Strom und Wärme besteht, z. B. auf Grundstücken von Industrieanlagen oder Krankenhäusern. Neben der damit langfristig gesicherten Energieabnahme führt dieses zu einer Entlastung der Netze und einer Minimierung von Übertragungsverlusten. Bei richtiger Planung und Errichtung können die KWK-Anlagen gemäß Angaben des Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung ein hohes wirtschaftliches Einsatzpotenzial, u. a. durch Erlöse aus Stromverkauf und Zuschlägen nach KWK-Gesetz, vermiedene Nutzungsentgelte, ggf. Erstattung von Mineralölsteuer und eingesparte Brennstoffe im Heizkessel bieten. Beide Segmente der Energieerzeugungsanlagen verfügen über langfristige Vergütungssicherheit entweder durch gesetzlich geregelte oder langfristig geschlossene Abnahmeverträge. Laufzeit Anleger können ihre Beteiligung an der Emittentin erstmals zum 31. Dezember 2035 kündigen. Die Geschäftsführung beabsichtigt jedoch, auf Basis eines zu fassenden Gesellschafterbeschlusses die Emittentin Ende 2025 durch Veräußerung der einzelnen Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) zu beenden. Zum Zeitpunkt der geplanten Auflösung der Vermögensanlage verfügen die Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) noch über einen erheblichen Wert. Bei den Photovoltaik-Anlagen bemisst sich dieser anhand der noch vorhandenen festen und planbaren EEG-Vergütungsansprüche (Restlaufzeit der 20 Jahre fester Vergütung) sowie der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer. Bei den BHKW sind die vorhandene Restlaufzeit der vertraglich geschlossenen Abnahmeverträge und die wirtschaftliche Restnutzungsdauer maßgeblich für die Wertermittlung. Abnahme- / Rechtssicherheit Alle Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) befinden sich in Deutschland und unterliegen einer hohen Rechtssicherheit. Grundlage der Prognoserechnung sind die gesetzlich gesicherten und festgelegten Entgelte gemäß EEG (für einen Zeitraum von 20 Jahren zzgl. dem Jahr der Inbetriebnahme) bzw. KWK- Zuschlag gem. 7 KWKG für zehn Jahre. Der so wichtige Bestands- und Vertrauensschutz für Anleger wurde vom Bundestag und der Bundesregierung immer wieder bestätigt zuletzt im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum EEG Beim Erwerb von Bestandsanlagen finden die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültigen Vergütungssätze für die gesamte Laufzeit der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) Anwendung. Im Falle der Direktvermarktung werden Abnahmeverträge (mit Energieversorgungs- bzw. Industrieunternehmen) mit marktüblichen Laufzeiten, in der Regel 10 Jahre, und Konditionen geschlossen. Betrieb von BHKW Beim sogenannten Contracting schließt der Eigentümer / Betreiber der Energieerzeugungsanlage einen Strom- / Wärmeliefervertrag mit einem Abnehmer (z. B. Gewerbe- oder Industriekunden) ab. Dieser erhält für die gelieferte Energie einen definierten Preis vom Abnehmer. Alle Aufgaben und Risiken des Betriebs verbleiben beim Betreiber. Die Direktvermarktung kann wirtschaftlich für den Abnehmer interessant sein, wenn er steigende Energiekosten in der Zukunft erwartet und sich durch die Abnahme- und Lieferverträge langfristig ein planbares Kostenniveau sichert. Dem gegenüber ist beim Pachtmodell i. d. R. der Nutzer und Betreiber des BHKW (z. B. Gewerbe-oder Industriekunden) selbst für den Betrieb und damit für die Erzeugung von Strom und Wärme für die eigene Produktion verantwortlich. Dem Eigentümer / Verpächter des BHKW obliegen die Überwachung des Betriebes und die Überprüfung der regelmäßigen Wartung zum Erhalt des BHKW sowie die Pflichten der grundsätzlichen Verfügbarkeit der Anlage. 4.3 Investitionskriterien Die nachfolgenden Investitionskriterien sind für die Geschäftsführung dieser Vermögensanlage verbindliche Anforderungen, die für den Erwerb von Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) einzuhalten sind. Sie sind Ergebnis langjähriger Markterfahrungen der Geschäftsführung und dienen dazu, die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen dieser Vermögensanlage zu gewährleisten. Die Vermögensanlage investiert in Photovoltaik-Anlagen (Freiund Dachflächenanlagen) sowie in Blockheizkraftwerke. Alle Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) befinden sich in der Bundesrepublik Deutschland. Die Vermögensanlage investiert in fertiggestellte, technisch geprüfte, abgenommene und vergütungsfähige Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte), für die sämtliche erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Netzanschlusszusagen des jeweils zuständigen Energieversorgungsunternehmens / Netzbetreibers bzw. langfristige Abnahmeverträge vorliegen. Die Photovoltaik-Anlagen erfüllen die Voraussetzungen für die Erlangung der gesetzlichen Einspeisevergütung nach dem EEG oder verfügen über einen Stromliefervertrag. Die BHKW erfüllen die Voraussetzungen zur Erlangung des 42

43 4. INVESTITIONSSTRATEGIE / -PROZESS UND OPERATIVE TÄTIGKEITEN KWK-Zuschlags sowie eventuell der Stromsteuererstattung nach dem KWKG bzw. des Stromsteuergesetzes. Es liegen mehrjährige Strom- bzw. Wärmelieferverträge vor oder sie erfüllen die Voraussetzungen für die Erlangung der gesetzlichen Einspeisevergütung nach dem EEG. Die für den Betrieb der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) erforderlichen Nutzungsrechte an Grund, Boden und / oder Dachfläche sind mindestens über die Dauer der EEG-Vergütung bzw. der Abnahmeverträge gesichert. Es muss für Photovoltaik-Anlagen ein Ertrags- bzw. Einstrahlungsgutachten sowie ein technisches Gutachten eines externen Gutachters, unter Berücksichtigung des jeweiligen Standortes und der jeweils verbauten bzw. vertraglich vereinbarten Systemkomponenten, vorliegen. Für Photovoltaik-Dachflächenanlagen ist ein statisches Gutachten eines externen Gutachters vorhanden. Bei Photovoltaik-Anlagen werden nur Komponenten mit langfristigen Garantien verwendet, die von finanzierenden Kreditinstituten akzeptiert werden. Mehrjährige Wartungs- und Betriebsführungsverträge liegen mindestens im Entwurf vor oder wurden bereits mit erfahrenen technischen Betriebsführern abgeschlossen. Die Brennstofflieferungen für BHKW sind für eine Laufzeit von mindestens drei Jahren oder länger vertraglich gesichert. Alle BHKW erfüllen die strengen gesetzlichen Anforderungen an hocheffiziente KWK-Anlagen, d. h. Gesamtjahresnutzungsgrad mindestens 70 %. Alle BHKW werden stets durch unabhängige technische Sachverständige geprüft und abgenommen und erhalten einen Bericht über die technische Prüfung nach Inbetriebnahme. Es liegt mindestens ein Angebot einer vollumfänglichen Allgefahrenversicherung inklusive einer Absicherung für Sachschäden, Haftpflicht, Diebstahl, Fehlbedienung, Brand und Betriebsunterbrechung vor. Für jede Energieerzeugungsanlage (Anlageobjekt) muss vor Eigentumsübergang die Zusage oder ein indikatives Angebot eines Kreditinstituts für die Gewährung einer langfristigen Darlehensfinanzierung vorliegen, sofern keine vollständige Eigenkapitalfinanzierung vorgesehen ist. Es kann bereits vor Netzanschluss der betreffenden Energieerzeugungsanlage (Anlageobjekt) und Auszahlung des Fremdkapitals investiert werden, wenn entsprechende werthaltige Sicherheiten durch den Generalübernehmer bzw. Verkäufer gestellt werden, die bei Nichterfüllung der Übernahmevoraussetzungen (Fertigstellung, Netzanschluss, Vergütungsfähigkeit etc.) die vollständige und unverzügliche Rückzahlung des investierten Kapitals garantieren. Jedes Investment muss innerhalb einer maximalen Prognoserechnung von 20 Jahren eine internen Verzinsung (IRR) von mind. 8,0 % p. a. bei Photovoltaik-Anlagen und mind. 7,5 % p. a. bei BHKW erzielen. Die prognostizierte Rendite nach dem Internen Zinsfuß IRR ist nicht zum Vergleich mit anderen Kapitalanlagen wie z. B. festverzinslichen Kapitalanlagen oder Wertpapieren geeignet. Der Interne Zinsfuß berücksichtigt neben der Höhe der Zahlungsströme insbesondere auch den Zeitpunkt der prognostizierten Zahlungsein- und -ausgänge. Die Renditezahl des Internen Zinsfuß entspricht dem Zins, bei dem die Summe der Barwerte der Ein- und Auszahlungen gleich ist und somit einen Kapitalwert der Zahlungsreihe von null bedeutet. Die Renditekennziffer des Internen Zinsfußes errechnet die Verzinsung des jeweils gebundenen Kapitals der Anlage während der Laufzeit. Die Methodik ist daher mit anderen Renditeberechnungsmethoden, bei denen keine Veränderung des gebundenen Kapitals beachtet wird, nicht vergleichbar. Die Berechnung des Effektivzinses bei banküblichen Darlehensverträgen erfolgt nach derselben Methodik und ist dort gesetzlich vorgeschrieben. 4.4 Investitionsprozess Nachfolgend wird der Investitionsprozess bis zur Anbindung einer Anlage beispielhaft beschrieben. Die Geschäftsführung der Emittentin strebt an, die Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) direkt in die Emittentin im Rahmen von Anlagekaufverträgen aufzunehmen (Asset Deal). 1. Erhalt eines Angebots Anlagesuche durch die Geschäftsführung sowie Andienung aus dem Netzwerk. 2. Vorprüfung der Anlagen Die Geschäftsführung führt eine erste Prüfung durch, in der die Eignung der Energieerzeugungsanlagen für diese Vermögensanlage betrachtet wird. Die Vorprüfung umfasst neben einer Kalkulation auch die Prüfung der Investitionskriterien sowie bei Bestandsanlagen der vorhandenen Ertragsdaten. Sind die wichtigsten Investitionskriterien nach dieser Sichtung erfüllt sowie eine hinreichende Wirtschaftlichkeit des Betriebs der Anlage gegeben, wird der Prüfprozess weitergeführt. 43

44 4. INVESTITIONSSTRATEGIE / -PROZESS UND OPERATIVE TÄTIGKEITEN Abb. 4.4 Darstellung Investitionsprozess Quelle: Eigene Darstellung Kaufpreiszahlung Vertragsabschluss Technische Abnahme Verhandlungen Detailprüfung Exklusivität Vorprüfung Erhalt eines Angebotes 3. Vereinbarung Exklusivität / Absichtserklärung Im Falle einer positiven Vorprüfung wird zwischen den Parteien eine Absichtserklärung geschlossen. Hierbei ist es Ziel der Geschäftsführung, die Energieerzeugungsanlagen für einen bestimmten Zeitraum für eine Detailprüfung und ggf. zum anschließenden Ankauf zu erhalten (Exklusivität). Dieses einseitige Recht erlaubt es der Geschäftsführung, geeignete Energieerzeugungsanlagen zu identifizieren, angemessen und in Ruhe zu prüfen und ohne Kaufverpflichtung zu sichern. In dieser Absichtserklärung werden bereits vorverhandelte konkrete Rahmendaten aufgeführt. 5. Verhandlungen Parallel zu Phase vier werden konkrete Vertragsverhandlungen geführt, die die Ergebnisse der laufenden Prüfung einbeziehen. Ziel der Verhandlungen ist die Erstellung eines Kaufvertrages. Ebenso werden Finanzierungsgespräche mit Kreditinstituten mit dem Ziel geführt, langfristige zinsgünstige Fremdfinanzierungsmittel zum Kauf der Energieerzeugungsanlagen einzubinden bzw. im Falle bestehender Finanzierungen eine Übernahme / Ablösung durch die Emittentin zu verhandeln. 6. Technische Detailprüfung Vor Zahlung des Kaufpreises erfolgt durch einen technischen Gutachter (z. B. 8.2 Ingenieurpartnerschaft Obst & Ziehmann) eine Prüfung der Anlage. Hierbei werden alle Komponenten detailliert geprüft, etwaige Auffälligkeiten vermerkt, die Vollständigkeit der Dokumentation geprüft sowie eine Gesamtbewertung der Anlage inkl. Mängelliste in einem umfangreichen Due-Diligence-Bericht (DD-Bericht) abgegeben und dem Kaufvertrag hinzugefügt. 7. Vertragsabschluss Nach erfolgreicher Beendigung sämtlicher Prüfungen, mängelfreier Abnahme der Energieerzeugungsanlagen durch die Gutachter und Einigung über die Kaufpreisforderung erfolgt der Abschluss des rechtsgültigen Kaufvertrages über die Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte). Es wird der eventuell neue Darlehensvertrag abgeschlossen. 4. Detailprüfung durch die Geschäftsführung und externe Berater In dieser Phase werden die Energieerzeugungsanlagen im Detail durch die Geschäftsführung, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater auf Übereinstimmung mit den Investitionskriterien und der Eignung als Bestandteil dieser Vermögensanlage geprüft. Gleichzeitig wird eine detaillierte Prognoserechnung erstellt, die insbesondere auch die realen Kostenpositionen der jeweiligen Anlage enthält. 8. Projektangebot / Kaufpreiszahlung und Übernahme in das Beteiligungsportfolio Die unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die als externe Mittelverwendungskontrolleurin eingebunden ist, führt eine Prüfung der Einhaltung sämtlicher Investitionskriterien durch und gibt nur bei vollständigem Vorliegen aller Voraussetzungen die Zahlung des Kaufpreises frei. Solarpark Blankenberg Anlageobjekt Solarenergie Nord 44

45 4. INVESTITIONSSTRATEGIE / -PROZESS UND OPERATIVE TÄTIGKEITEN 4.5 Gesetzliche und vertragliche Grundlagen Im Folgenden werden die rechtlichen Grundlagen dargestellt, die die Vergütungssicherheit für die einzelnen Energieerzeugungsanlagen gewährleisten. Eine Anlage fällt entweder unter das EEG bzw. das KWKG oder verfügt über einen Energielieferbzw. -abnahmevertrag. Die nachstehenden Ausführungen stellen die wesentlichen Grundzüge der angewandten relevanten Gesetze und Verordnungen dar. EEG 2014 Zum 01. August 2014 ist das EEG 2014 in Kraft getreten. Mit dem EEG 2014 wurde das erst 2012 überarbeitete EEG angepasst. Politisches Ziel der Novellierung des EEG war es, den Ausbau der Erneuerbaren Energien durch im Gesetz festgelegte Ausbaukorridore von bis MW für Photovoltaik pro Kalenderjahr planbarer und gleichzeitig kostengünstiger zu gestalten. Mit dem EEG 2014 bleibt für Anleger die seit Inkrafttreten des EEG im April 2000 existierende Rechts- und Investitionssicherheit erhalten, die Investitionen planbar macht und Vertrauen für Anleger schafft. Das EEG 2014 beinhaltet eine Reihe von Neuerungen für ab dem 01. August 2014 fertiggestellte und an das Netz angeschlossene Photovoltaik-Anlagen, die neue Aufgaben und Herausforderungen an die Geschäftsführung der Anlagen stellen. Besonders relevant für diese Vermögensanlage sind: Der Eigenverbrauch wird mit einem Aufschlag der EEG-Umlage belastet; die vormalig gewährte Freistellung von dieser Umlage gilt fortan nur noch für kleinere, neu in Betrieb genommene Anlagen unterhalb einer Bagatellgrenze. Die bereits in der vorhergehenden Fassung des EEG enthaltene Degression, d. h. die Anpassung der Vergütungsätze in Abhängigkeit von aktuellen Zubauzahlen und -zielen für Neuanlagen, führt dazu, dass erst mit Inbetriebnahme der zu dem Zeitpunkt (in dem Monat) verbindliche Vergütungssatz ermittelt werden kann, der ab diesem Zeitpunkt fortan für den Rest des Jahres der Inbetriebnahme sowie die nachfolgenden 20 Jahre Anwendung findet. Beispielhafte Darstellung von Vergütungssätzen des EEG 2009 bzw EEG 2009 / EEG-Novelle 2010 Freifläche Inbetriebnahme 01. Januar 2 MW 2011: 21,11 ct / kwh Quelle: Eigene Darstellung EEG 2014 Inbetriebnahme 01. August 2014: 9,23 ct / kwh Die Tabelle stellt beispielhaft die EEG-Vergütungen für 2 MW- Freiflächenanlagen dar. EEG 2017 Es wurde eine weitere Novellierung des EEG am 08. Juli 2016 beschlossen, welche zum 01. Januar 2017 in Kraft tritt. Mit dem EEG 2017 wird das neue Ausschreibungsmodell zur Förderung der erneuerbaren Energien gesetzlich verankert. Das Fördermodell konzentriert sich auf die Technologien, die den größten Beitrag zur Erreichung der Ausbauziele des EEG 2014 leisten sollen nämlich Windenergie an Land, Windenergie auf See und Solarenergie. Jede Technologie wird dabei individuell berücksichtigt: Die Ausschreibungen sollen über 80 Prozent des Stroms erfassen, der in neuen Erneuerbare-Energien-Anlagen produziert wird. Einführung einer verbindlichen gleitenden Marktprämie : Es wird kein fixer Vergütungssatz mehr an die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen gezahlt, diese müssen sich im Rahmen einer Direktvermarktung einen Abnehmer für erzeugten Strom selbst suchen (z. B. lokale Energieversorger oder industrielle Großabnehmer). Die Differenz zwischen dem so ermittelten Marktpreis und der durch das EEG garantierten Vergütungshöhe wird als Marktprämie zuzüglich eines Aufschlags von 0,4 ct / kwp für Verwaltungsmehraufwand als Ausgleich gezahlt. Ab 2015 erfolgen Genehmigungen für den Bau neuer Photovoltaik-Anlagen im Rahmen von Ausschreibungen. Für diese Anlagen gelten dann keine gesetzlich festgelegten Vergütungssätze mehr, sondern es werden marktwirtschaftlich ermittelte Vergütungssätze angewandt. Aussetzung der Vergütung bei sechs Stunden ununterbrochen negativen Marktpreisen für Anlagen über 500 kw. Für die Technologie Photovoltaik wird u. a. Folgendes vorgeschlagen: Das bereits jetzt geltende Ausschreibungsverfahren für Freiflächenanlagen wurde evaluiert und auf Grundlage dieser Ergebnisse angepasst. Photovoltaik-Anlagen auf baulichen Anlagen (wie Deponien und versiegelten Flächen) und auf Gebäuden sollen nun ebenfalls an der Ausschreibung teilnehmen. Kleine und mittlere Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 750 Kilowatt sollen von der Ausschreibung ausgenommen werden. Für diese Anlagen bleiben die Regelungen des EEG 2014 einschließlich des ggf. anzupassenden atmenden Deckels erhalten. Photovoltaik-Bestandsanlagen Die Emittentin investiert ausschließlich in fertiggestellte Photovoltaik-Bestandanlagen. Die Geschäftsführung hat die Absicht, vornehmlich in vergütungsmäßig attraktivere Bestands- Anlagen zu investieren, die nach dem EEG 2012 oder älter abgerechnet werden. Für alle diese Anlagen gilt rechtlicher Bestandsschutz, d. h. der nach jeweiligem Anschlussjahr und 45

46 4. INVESTITIONSSTRATEGIE / -PROZESS UND OPERATIVE TÄTIGKEITEN Beispiel einer Photovoltaik-Freiflächenanlage -monat für 20 Jahre anwendbare Vergütungssatz. Eine rückwirkende Anwendung des neuen EEG 2014 auf bereits am Netz befindliche Alt-Anlagen ist rechtlich unzulässig (Vertrauensschutz). Werden Anlagen nach altem Recht und damit unter Anwendung früherer Fassungen des EEG erworben, ist zu berücksichtigen, dass die Gesamtvergütungsdauer ab dem Tag der Inbetriebnahme der jeweiligen Energieerzeugungsanlagen gilt. Dieses bedeutet zum Beispiel für eine am 01. Mai 2010 in Betrieb genommene Photovoltaik-Anlage, dass die Gesamtvergütungsdauer bis zum 31. Dezember 2030 (Jahr der Inbetriebnahme zzgl. 20 Folgejahre) andauert. Findet ein Erwerb dieser Beispiel-Anlage nun in 2015 statt, profitiert die Vermögensanlage von einer gesicherten Rest-Vergütungsdauer von noch gut 15 Jahren. Die auf Seite 45 abgebildete Tabelle hinausgehende Darstellung früherer Alt-Fassungen des EEG ist daher nicht sinnvoll. Kraft-Wärme-Kopplung ist im Gesetz in 3 Abs. 1 KWKG definiert als Gleichzeitige Umwandlung von eingesetzter Energie in elektrische Energie und in Nutzwärme in einer ortsfesten technischen Anlage. Der Gesetzgeber hat in 7 Abs. 8 KWKG einen Deckel von 750 Mio. Euro p. a. für die Zuschläge für KWK-Strom definiert. Dieser wurde in den vergangenen Jahren bei Weitem nicht ausgeschöpft, sodass für einen weiteren und verstärkten Zubau von Anlagen keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Am 03. Dezember 2015 wurde die aktuelle Novelle des Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG 2016) vom Deutschen Bundestag angenommen. Das KWKG 2016 ist zum 01. Januar 2016 in Kraft getreten und löst damit das KWKG 2012 ab. Die KWK-Zuschläge für selbst genutzten KWK-Strom, der nicht in ein öffentliches Stromnetz eingespeist wird, entfallen weitgehend. Dafür sieht der Entwurf höhere Zuschläge für eingespeisten KWK-Strom vor. Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) Um die Umwelt- und Klimaschutzziele zu erreichen, zu denen sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat, gibt es seit April 2002 das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, kurz KWKG (in letzter Fassung vom Juli 2014). Es verfolgt den Zweck, einen Beitrag zur Erhöhung der Stromerzeugung aus Kraft- Wärme-Kopplung in der Bundesrepublik Deutschland auf 25 % bis zum Jahr 2020 zu erreichen. Blockheizkraftwerke sind eine Form von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen und fallen damit grundsätzlich unter das KWKG. Ausgenommen sind gem. 2 KWKG genannten KWK-Anlagen, die unter die Regelungen des EEG fallen. Darüber hinaus bekommen Bestandsanlagen von Erdgas-KWK, die bereits aus der KWKG Förderung heraus gefallen sind, zunächst für 4 Jahre KWK-Zuschläge für den eingespeisten Strom. Für Anlagen ab einer elektrischen Leistung von 100 kw gilt ein Direktvermarktungs-Gebot. Der Zuschlag für KWK-Strom, der in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, beträgt 1. für den KWK-Leistungsanteil von bis zu 50 Kilowatt: 8 Cent je Kilowattstunde, 2. für den KWK-Leistungsanteil von mehr als 50 Kilowatt und bis zu 100 Kilowatt: 6 Cent je Kilowattstunde, 46

47 4. INVESTITIONSSTRATEGIE / -PROZESS UND OPERATIVE TÄTIGKEITEN 3. für den KWK-Leistungsanteil von mehr als 100 Kilowatt bis zu 250 Kilowatt: 5 Cent je Kilowattstunde 4. für den KWK-Leistungsanteil von mehr als 250 Kilowatt bis zu 2 Megawatt: 4,4 Cent je Kilowattstunde und 5. für den KWK-Leistungsanteil von mehr als 2 Megawatt: 3,1 Cent je Kilowattstunde. Lediglich Mini-KWK-Anlagen bis 50 kw elektrischer Leistung erhalten für den selbstgenutzten KWK-Strom zukünftig 4 Cent KWK-Zuschlag je Kilowattstunde. Anlagen mit einer elektrischen Leistung zwischen kw erhalten noch 3 Cent/kWh. würden wieder eingeführt werden. Auf Antrag entscheidet die zuständige Stelle vor Inbetriebnahme von neuen KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von mehr als 10 Megawatt über die Frage der Zuschlagberechtigung durch schriftlichen oder elektronischen Vorbescheid. Die Bindungswirkung des Vorbescheides umfasst Höhe und Dauer der Zuschlagzahlung ab Aufnahme des Dauerbetriebs der Anlage gemäß der zum Zeitpunkt der Stellung des Antrags auf den Vorbescheid geltenden Fassung dieses Gesetzes, soweit die Voraussetzungen nach 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 im Rahmen der Zulassung bestätigt werden. Neu nach 6 Absatz 4 Nummer 2 KWKG erhalten Betreiber (Contracting), die KWK-Strom an Letztverbraucher in einer Kundenanlage oder in einem geschlossenen Verteilernetz liefern, soweit für diesen KWK Strom die volle EEG-Umlage entrichtet wird nach 7 (3) 2 KWKG für KWK-Anlagen Eine Übergangsbestimmung im neuen KWK-Gesetz ermöglicht aber auch eine Anwendung des derzeit geltenden KWK-Gesetzes (KWKG 2016) mit unterschiedlichen Fristen der Dauerinbetriebnahme, in Abhängigkeit von der elektrischen KWK- Leistung und unterschiedlichen Vorgaben. a) für den KWK-Leistungsanteil von bis zu 50 Kilowatt: 4 Cent je Kilowattstunde, b) für den KWK-Leistungsanteil von mehr als 50 und bis zu 100 Kilowatt: 3 Cent je Kilowattstunde, c) für den Leistungsanteil von mehr als 100 und bis zu 250 Kilowatt: 2 Cent je Kilowattstunde, d) für den Leistungsanteil von mehr als 250 Kilowatt bis zu 2 Megawatt: 1,5 Cent je Kilowattstunde und e) für den Leistungsanteil von mehr als 2 Megawatt: 1 Cent je Kilowattstunde. Bei stromkostenintensiven Unternehmen kommen zukünftig für die nicht in ein öffentliches Netz eingespeiste Strommengen die KWK-Fördersätze zur Anwendung, die nach dem KWKG 2012 gezahlt werden. Die Förderdauer beträgt zukünftig bis zu einer elektrischen KWK-Leistung bis zu 50 kw Vollbenutzungsstunden. KWK-Anlagen über 50 kw erhalten wie bisher eine KWK-Förderung über einen Zeitraum von Vollbenutzungsstunden. Für bestehende KWK-Anlagen wird der Zuschlag für Vollbenutzungsstunden gezahlt. Für jedes abgelaufene Kalenderjahr ab dem 1. Januar 2017 verringert sich die Dauer der Zuschlagzahlung um die tatsächlich erreichte Anzahl der Vollbenutzungsstunden der KWK-Anlage, mindestens aber um Vollbenutzungsstunden. Hocheffiziente erdgasbetriebene KWK-Anlagen, die grundsätzlich für die Versorgung von Letztverbrauchern konzipiert wurden und eine Leistung von mehr als 10 MW aufweisen, erhalten nach erfolgreicher Zulassung eine zeitlich befristete Förderung in Höhe von 1,5 Cent/kWh. Der Kostendeckel für die KWKG-Umlage wird auf 1,5 Mrd. Euro/Jahr angehoben. Die Kosten für die nicht privilegierten Endkunden steigen bei Ausschöpfung des Deckels von derzeit rund 0,25 Cent je Kilowattstunde auf bis zu ca. 0,53 Cent je Kilowattstunde. Für einen Haushalt mit einem durchschnittlichen Verbrauch von Kilowattstunden/Jahr steigen die Kosten für die Finanzierung der KWKG Förderung somit von rund 9 Euro/Jahr auf etwa 19 Euro/Jahr. Energiesteuergesetz Das Energiesteuergesetz von 2006 regelt die Besteuerung von Mineralölen, Erdgas, Kohle, Pflanzenölen und anderen Brennstoffen. Das Gesetz sieht als Förderung hocheffizienter Energieerzeugungsanlagen eine Steuererstattung der Energiesteuer gemäß 53a Energiesteuergesetz für den Zeitraum der Abschreibung vor. Dabei werden hocheffiziente Anlagen als solche definiert, die einen Gesamtjahresnutzungsgrad von mehr als 70 % vorweisen können. Ein solcher Nutzungsgrad kann von modernen BHKW regelmäßig erbracht werden. Die Steuererstattung ist abhängig vom verwandten Brennstoff: Im Falle von z. B. Erdgas beläuft sich die Energiestromsteuererstattung auf einen Betrag von 0,55 ct / kwh. Stromsteuer Das Stromsteuergesetz regelt die Befreiung von der Stromsteuer für die Betreiber von BHKW mit einer elektrischen Leistung von bis zu 2 Megawatt. Diese können sich gem. 9 Stromsteuergesetz die Stromsteuer in Höhe von 2,05 ct / kwh erstatten lassen. Die Novelle sieht zunächst keine KWK-Zuschläge mehr für Kohle-KWK vor. Das Gesetz sieht jedoch eine Überprüfung vor und über eine Verordnung können ab 2017 Fördersätze für effiziente Steinkohle-KWK-Anlagen, die ansonsten still gelegt Aufgaben der Geschäftsführung Die Emittentin ist ein aktives Unternehmen der Energieproduktion. Die Geschäftsführung übernimmt und verantwortet alle Aufgaben der operativen Führung. 47

48 4. INVESTITIONSSTRATEGIE / -PROZESS UND OPERATIVE TÄTIGKEITEN Diese umfassen neben den mit dem Ankauf verbundenen Aufgaben (siehe unter Investitionsprozess auf Seite 43 f.) und dem Verkauf der Anlagen zu einem späteren Zeitpunkt das laufende Management der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) während der gesamten Laufzeit der Vermögensanlage. Dabei handelt es sich insbesondere um die Wahrnehmung von Überwachungsaufgaben des technischen Betriebsführers, Übernahme der Buchführung und des Rechnungswesens inklusive der Rechnungsstellung, die laufende Liquiditätsplanung und -überwachung, Finanzierungsauswahl und -verhandlung, Versicherungsauswahl und -verhandlung, Entscheidung über Direktvermarktung, Kommunikation mit Behörden, Stadtwerken und anderen. Eine detaillierte Aufstellung der Aufgaben befindet sich im Gesellschaftsvertrag der Emittentin, die auf den Seiten 138 ff. zu finden ist. Beendigung der Vermögensanlage Anleger haben die Möglichkeit, ihre Beteiligung an der Emittentin aus wichtigem Grunde stets und ohne wichtigen Grund, erstmals zum 31. Dezember 2035 mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres zu kündigen. Die Prognoserechnung bis Ende 2025 unterstellt einen Verkauf der Energieerzeugungsanlagen und eine Beendigung der Emittentin (und damit der Vermögenanlage) zum 31. Dezember 2025 auf Basis eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses. Damit würde in diesem Fall auch die Beteiligung der Anleger enden. Zu diesem Zeitpunkt stellen die Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte)noch einen beträchtlichen Wert dar. Dieser Wert resultiert aus der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) und den daraus resultierenden künftigen Erlösen aus dem Verkauf von Strom bzw. Wärme. Für Photovoltaik-Anlagen gilt die bereits dargestellte gesetzlich garantierte Vergütungsperiode von 20 Jahren zzgl. dem Jahr der Inbetriebnahme. Im Falle der Veräußerung Ende 2025 wird die Stromproduktion für den verbleibenden Zeitraum angesetzt, in dem die Anlage aufgrund der technischen Nutzbarkeit und der rechtlich garantierten Restvergütungsperiode noch sichere Erträge realisieren kann. Für BHKW werden in dieser Vermögensanlage in der Regel langfristige Abnahmeverträge von 10 Jahren vereinbart. Abnahmeverträge für eine Laufzeit darüber hinaus sind im Markt bisher unüblich. Deshalb sind zum Ende der geplanten Laufzeit Anschlussverträge zu vereinbaren. Der Verkaufspreis der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) ergibt sich aufgrund der prognostizierten Netto-Strombzw. Wärmeerlöse unter Anwendung eines Abzinsungsfaktors von 8,0 %. 4.6 Photovoltaik Markt Der Photovoltaik wird unter allen Erneuerbaren Energien das größte und dauerhafteste Leistungsvermögen zugeschrieben. Laut aktuellen wissenschaftlichen Schätzungen, die den Wasserstoffgehalt der Sonne betreffen, wird die Sonne voraussichtlich noch fast fünf Milliarden Jahre lang scheinen (siehe z. B. Somit ist die dauerhafte Verfügbarkeit der Kraft aus der Sonne nach menschlichem Ermessen unendlich (vgl. Abb. 4.6). Bei der Energiegewinnung aus Sonnenenergie kommt vor allem der Photovoltaik aufgrund der hohen Effizienz sowie der ausgereiften, bewährten, sicheren und sauberen Technik eine bedeutende Rolle zu. Ende 2015 sind in Deutschland Photovoltaik- Anlagen mit einer Gesamtleistung von 1,46 GW neu errichtet worden. Die hiesige installierte Solarleistung liegt damit derzeit bei 39,6 GW. Technik Photovoltaik ist die direkte Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie durch Solarzellen. Da bei dieser Form der Energieumwandlung keine mechanisch bewegten Teile verwendet werden, gelten Photovoltaik-Anlagen als wartungsarm und zeichnen sich durch vergleichsweise niedrige Betriebskosten aus. Wesentliche Bestandteile einer Photovoltaik-Anlage sind Module, Unterkonstruktion und Wechselrichter (vgl. Abb. 4.5). Solarzelle / Photovoltaik-Modul Am Markt werden verschiedene Modultypen (monokristalline, polykristalline und Dünnschicht-Module) angeboten. Sie unterscheiden sich u. a. durch Herstellungskosten, Wirkungsgrade und Eigenschaften bei Temperaturen und Lichtverhältnissen. In Abhängigkeit vom Standort muss die Entscheidung über Abb. 4.5 Systemschema der Photovoltaik Photovoltaikmodule 2 Gleichstromverkabelung 6 3 Generatoranschlusskasten (GAK) 4 Wechselrichter 5 5 = Wechselstromverkabelung ~ 4 6 Stromzähler 7 Hausanschluss 8 Stromnetz Quelle: Eigene Darstellung 48

49 4. INVESTITIONSSTRATEGIE / -PROZESS UND OPERATIVE TÄTIGKEITEN Abb. 4.6 Das weltweite physikalische Angebot Erneuerbarer Energien übersteigt den Energiebedarf der Menschen um ein Vielfaches jährlicher Weltenergieverbrauch Sonnenenergie: fach Windenergie: 200-fach Bioenergie: 20-fach Erdwärme: 5-fach Wasserkraft: 3-fach Quelle: Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) den jeweils geeigneten Modultypen getroffen werden. Das ISE Fraunhofer Institut hat 2014 in seinen Fakten zur Photovoltaik in Deutschland festgehalten, dass der durchschnittliche Wirkungsgrad von kommerziellen Photovoltaik-Modulen in den vergangenen Jahren regelmäßig pro Jahr gesteigert werden konnte. Für kristalline Module beläuft sich der Mittelwert auf rund 16 % bei Spitzenwerten von über 20 %. Bei Dünnschicht-Modulen liegen diese Werte zwischen 6 11 %, bei Spitzenwerten von %. Solarzellen bzw. Photovoltaik-Module unterliegen altersbedingt einem sukzessiven Wirkungsgradverlust (Degradation). Dieser kann sich in einem kontinuierlichen Rückgang des Stromertrags im Zeitablauf manifestieren. Durch die Hersteller werden in der Regel Leistungsgarantien über 10- und 20-Jahreszeiträume gewährt, die die wirtschaftliche Prognoserechnung absichern sollen. Wechselrichter Innerhalb einer Photovoltaik-Anlage besteht für Wechselrichter die Aufgabe, den durch die Photovoltaik-Module produzierten Gleichstrom in stromnetzkonformen Wechselstrom umzurichten, damit dieser in das Stromnetz eingespeist werden kann. Des Weiteren überwachen sie die Stromerzeugung der Photovoltaik-Module und regeln die Spannung laufend nach, um die Energieausbeute zu optimieren. Ertragsgutachten Um verschiedene Einflussfaktoren, wie z. B. standortspezifische horizontale Globalstrahlung, Verschattung, verwendete Komponenten, Degradation, etc. zu beurteilen, wird ein sogenanntes Ertragsgutachten erstellt. Das Ertragsgutachten ein wesentlicher Entscheidungsbaustein der Vorauswahl und Planung von Photovoltaik-Anlagen liefert individuelle Ansatzpunkte zur Planungsoptimierung und erhöht die Attraktivität von Anlagen durch mehr Transparenz. Unter Berücksichtigung aller wichtigen Parameter werden im Ertragsgutachten u. a. die Einstrahlungswerte, die spezifischen Erträge und dementsprechend die jährlich zu erwartende Energiemenge, die in das Stromnetz eingespeist werden kann, für den einzelnen Standort der Photovoltaik-Anlage individuell berechnet. Bei Bestandsanlagen, die bereits über eine Historie der Energieproduktion verfügen, kann man aus dem Abgleich der im Ertragsgutachten prognostizierten mit den tatsächlichen Werten fundierte Rückschlüsse auf die Qualität des Standorts und der Anlage ziehen. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist die Photovoltaik durch die gute Planbarkeit der Erträge, die robuste und wartungsarme Technik, die lange Nutzungsdauer sowie den kostenfreien Bezug der Sonnenenergie für eine Vermögensanlage geeignet. Investitionen in Photovoltaik-Anlagen Die Geschäftsführung hat bereits eine Photovoltaik-Dachanlage (Solarpark Dortmund) mit einer Leistung von 918,85 kwp erworben und weitere Anlagen (siehe Seite 50 ff.) identifiziert. Die Geschäftsführung prüft fortlaufend weitere Photovoltaik- und BHKW-Anlagen, die für das Erneuerbare-Energien- Portfolio diese Vermögensanlage erworben werden sollen. Die in diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Photovoltaik- und BHKW-Anlagen sind nicht identisch mit den getroffenen Annahmen in der Prognoserechnung (Kapitel 7). 49

50 4. INVESTITIONSSTRATEGIE / -PROZESS UND OPERATIVE TÄTIGKEITEN Solarpark Dortmund Anlageobjekt Zukunftsenergie Deutschland 4 Realisiert: Solarpark Dortmund Bei der ersten Zielinvestition im Bereich der Photovoltaik handelt es sich um eine 918,85 kwp große Dachanlage auf dem Logistikzentrum der Fiege ETL European Tire Logistics GmbH & Co. KG am Standort Dortmund. Die Inbetriebnahme erfolgte am 30. Juni 2011 und die Einspeisevergütung beträgt 26,07 ct. / kwh. Die Gesamtinvestition beträgt inklusive der übernommenen Kapitaldienstreserve aus der Bestandsfinanzierung, den Erwerbsnebenkosten und der laufenden Liquidität rund 2,103 Mio. Euro. Die SGS TÜV Saar GmbH wurde 2015 von der Fa. Solarpark Dortmund GmbH & Co. KG, Freiburg beauftragt, eine technische Beurteilung der Photovoltaik-Anlage Fiege Dortmund vorzunehmen, mit besonderem Fokus auf Brandschutzsicherheit der Photovoltaik-Dachanlage Fiege. Der Projektstandort befindet sich in einem Industriegebiet der Stadt Dortmund im Bundesland Nordrhein-Westfalen (Lindnerstr. 51, Dortmund, GPS-Koordinaten 51 33'4"N/7 26'21"E). Die Hallen, auf denen die Photovoltaik- Anlage installiert wurde, befinden sich auf dem Betriebsgelände der Fiege Mega Center Logistik GmbH. Dieses Betriebsgelände ist vollständig von einem Zaun umgeben und kann nur mit einer entsprechenden Anmeldung beim Pförtner oder über ein videoüberwachtes Drehkreuz betreten werden. Die Photovoltaik-Dachanlage wurde 2011 auf vier durch Brandschutzmauern getrennten Hallendächern auf dem Betriebsgelände des Logistikunternehmens Fiege installiert und in Betrieb genommen. Die Unterkonstruktion stammt von der Fa. solarstep GmbH & Co. KG und entspricht den Anforderungen des Modulherstellers Canadian Solar Inc., wodurch sie für das Projekt gut geeignet ist. Die statische Eignung der Unterkonstruktion für die für Dortmund gültige Windlastzone 1 (Auslegungs-Windgeschwindigkeit 22,5 m/s entsprechend 81 km/h) wird durch das Statikgutachten der Fa. Fritz-Dieter Tollé, Architekt BdB bestätigt. Bei der Photovoltaik-Anlage Fiege Dortmund wurden laut Modulbelegungsplan polykristalline Module des Herstellers Canadian Solar Inc. der Leistungsklasse 235 Wp verbaut. Daraus resultiert eine Gesamtleistung von 918,85 kwp. Die elektrische Verschaltung der Module entspricht der Planung und wurde ordnungsgemäß ausgeführt. Die verwendeten Module besitzen die notwendigen Zertifikate: IEC (Edition 2), IEC (Schutzklasse 2), CE, UL In der Photovoltaik-Anlage Fiege Dortmund kommt eine Wechselrichterstation zum Einsatz. In dieser Station befinden sich drei Wechselrichter des Typs XP200-HV und einer des Typs XP250-HV, beide von der Firma KACO new energy GmbH. Die Dimensionierung und Auslegung der vier Wechselrichter entsprechen den Vorgaben des Herstellers. Die Wechselrichter wurden ordnungsgemäß angeschlossen und arbeiten im Normalbetrieb. Das Sicherheitssystem der Photovoltaik-Anlage ist in das globale Sicherheitssystem des Fiege Logistikzentrums eingebunden. Die Hallen, auf denen die Photovoltaik-Anlage installiert wurde, befinden sich auf dem Betriebsgelände der Fiege Mega Center Logistik GmbH. Das Betriebsgelände ist vollständig von einem Zaun umgeben und kann nur mit einer entsprechenden Anmeldung beim Pförtner oder über ein videoüberwachtes Drehkreuz betreten werden. Das Ergebnis der TÜV Saar Prüfung vom 30. September 2015 lautete wie folgt: Die gesamte Photovoltaik-Anlage ist technisch in sehr gutem Zustand. Es wurden keinerlei sicherheitstechnisch relevante Mängel gefunden. Die festgestellten nicht sicherheitsrelevanten Auffälligkeiten (korrodierte Unterlegscheiben, Risse im Scharnierbereich, Druckstellen an Kabeln, Schraube fehlt, Modulklemme lose) sollen bei dem nächsten Serviceeinsatz behoben bzw. zukünftig weiter beobachtet werden. Die Notabschaltung für den Gefahrenfall wurde getestet und funktioniert einwandfrei. 50

51 4. INVESTITIONSSTRATEGIE / -PROZESS UND OPERATIVE TÄTIGKEITEN Es liegt ein Ertragsgutachten vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE, Heidenhofstraße 2, Freiburg vom 15. April 2011 vor. Dieses Gutachten prognostiziert die zu erwartende Stromerzeugung für die Photovoltaik-Anlage in Dortmund, Deutschland. Für diesen Standort wird bei einer mittleren jährlichen Globalstrahlung von 989 kwh/m 2 ein mittlerer spezifischer Anfangs-Jahresertrag von 949 kwh/kwp prognostiziert, was bei der konkreten Anlagengröße zu einer mittleren jährlichen Erzeugung von 854 MWh pro Jahr führt. Die prognostizierte Performance Ratio der Anlage liegt im ersten Jahr bei 84,3 %. Es liegt ein weiteres Ertragsgutachten vom 06. April 2011 von der meteocontrol GmbH Energy & Weather Services Spicherer Straße 48 D Augsburg vor: Die Ertragsberechnung ergibt für den vorgegebenen Standort auf Grundlage der Kennwerte der geplanten Komponenten bei einer Nennleistung von 897 kwp einen durchschnittlichen Jahresertrag von kwh. Dies entspricht einem spezifischen Energieertrag der Anlage von 941 kwh/kwp. Daraus ergibt sich eine Performance Ratio von 83,9 %. Diese Ergebnisse stimmen laut dem Gutachten vom meteocontrol gut mit Erfahrungswerten realisierter Anlagen überein. Der Durchschnitt der spezifischen Erträge (kwh/kwp) betrug für die Jahre kwh/kwp. Die Prognose der zukünftigen Erträge unterstellt lediglich einen spezifischen Ertrag von 940 kwh/kwp. Wechselrichtergarantie Die KACO new energy GmbH, nachfolgend KACO genannt, gewährt als Hersteller auf die Powador-Wechselrichter 16.0 TR3, 18.0 TR3, 30.0 TL3, 37.5 TL3, 39.0 TL3 eine Herstellergarantie von 5 bzw. 7 Jahren ab Datum der Installation, höchstens jedoch 90 Monate ab Auslieferung bei KACO für XP100-HV, XP200, XP250, XP350-HV TL. Voraussetzung für die Herstellergarantie in vollem Umfang ist eine Online-Registrierung innerhalb von 24 Monaten ab Installationsdatum. Während der Herstellergarantie garantiert KACO die ordnungsgemäße Funktion des Wechselrichters. Die Herstellergarantie tritt neben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer. Diese Garantiebedingungen gelten ausdrücklich für alle der oben genannten Wechselrichter, sofern keine abweichenden einzelvertraglichen und schriftlichen Regelungen zwischen KACO und dem Kunden vereinbart wurden. Zusätzlich wurde mit KACO am bzw ein Vertrag für die Reparatur, Fehlerbeseitigung und Ersatzteillieferung mit einer Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen. Mit Datum vom 29. Februar 2016 hat die Emittentin einen Kauf- und Abtretungsvertrag mit der SF SolPower AG, Zürich, über den Erwerb des Kommanditanteils an der Solarpark Dortmund GmbH & Co. KG abgeschlossen. Die Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG hat sämtliche Kommanditanteile der Betreibergesellschaft Solarpark Dortmund GmbH & Co. KG erworben. Modulgarantie Canadian Solar garantiert, dass die Module für einen Zeitraum von fünfundzwanzig Jahren die nachstehenden Leistungen haben. Für polykristalline Module: Canadian Solar garantiert, dass die tatsächliche Leistung des Moduls während des ersten Jahres nicht weniger als 97,5 % der auf dem Etikett angegebenen Leistung sein wird. Von Jahr 2 bis Jahr 25 wird der tatsächliche Leistungsabfall nicht mehr als 0,7% betragen; bis zum Ende des Jahres 25 wird die tatsächliche Leistung nicht weniger als 80,7 % der auf dem Etikett angegebenen Leistung sein. Die Überprüfung der tatsächlichen Leistung des Moduls erfolgt nur unter Standard-Testbedingungen. Die Messung der tatsächlichen Leistung wird entweder von einer Einrichtung von Canadian Solar ausgeführt oder von einem von Canadian Solar anerkannten externen Prüfinstitut. Bei allen Leistungsmessungen werden die Toleranzen der Prüfeinrichtungen berücksichtigt. Sollte festgestellt werden, dass eine negative Abweichung der tatsächlichen Leistung von den garantierten Werten vorliegt, wird Canadian Solar nach eigener Wahl dem Käufer zum Ausgleich entweder zusätzliche Module bereitstellen, um den gesamten Wattleistungsverlust zu kompensieren oder die Module reparieren oder ersetzen oder einen angemessenen Restmarktwert des Produkts als Ausgleich erstatten. Anschließend ist nach Übergang der Kommanditanteile auf die Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG die damalige Komplementärin der Solarpark Dortmund GmbH & Co. KG aus der Kommanditgesellschaft ausgeschieden, ohne dass eine neue Komplementärin eingetreten ist. In diesem Augenblick ist diese Kommanditgesellschaft automatisch erloschen, und sämtliche Vermögenswerte sowie Rechte und Pflichten der Kommanditgesellschaft sind bei der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG, als Rechtsnachfolgerin der Kommanditgesellschaft angewachsen. Dieser Vorgang wurde beim Handelsregister Hamburg angemeldet und die Fortführung des Geschäftsbetriebes der Kommanditgesellschaft durch die Emittentin am 12. April 2016 eingetragen. Nachdem alle Auszahlungsvoraussetzungen gemäß Kauf- und Abtretungsvertrag erfüllt wurden, erfolgte die Kaufpreiszahlung am 04. April In Prüfung: Freilandanlage Thüringen Bei der weiteren in Verhandlung befindlichen Photovoltaik-Anlage handelt es sich um eine 1,015 Megawatt große Freiflächenanlage in der Nähe der Stadt Jena. Der Verkäufer und Generalunternehmer der Energieerzeugungsanlage hat polykristalline 51

52 4. INVESTITIONSSTRATEGIE / -PROZESS UND OPERATIVE TÄTIGKEITEN 4.7. Blockheizkraftwerke Markt und Rahmenbedingungen Blockheizkraftwerke stellen Energieerzeugungsanlagen mit der Kraft-Wärme-Kopplungs-Technik dar. Sie zeichnen sich durch die gleichzeitige Produktion von elektrischer und thermischer Energie aus. Diese Kombination unterscheidet sie von klassischen Kraftwerken, bei denen in der Regel nur eine Form der Produktion vorliegt. Sie sind dadurch besonders gut für den Einsatz in Bereichen geeignet, in denen ein gleichzeitiger Bedarf an Strom und Wärme vorhanden ist (z. B. Krankenhäuser, bestimmte Industrieanlagen). Ein BHKW kann als wärme- oder stromgeführte Variante ausgelegt werden je nach vorherrschendem Bedarf. Beispiel eines BHKW-Containers Module des Herstellers Yingli sowie Wechselrichter von IBC verbaut. Die Inbetriebnahme erfolgte am 06. Oktober 2011 und die Einspeisevergütung beträgt 22,07 Cent pro Kilowattstunde. Der aktuell zu verhandelnde Kaufpreis für die Anlage beläuft sich auf rund 2,0 2,1 Mio. Euro. Die Zusage für die Langfristfinanzierung durch ein Kreditinstitut liegt der Geschäftsführung bereits vor. Das Darlehen sieht eine Laufzeit bis zum Ende des Jahres 2029 und einen Zinssatz von 2,15 % p. a. vor. Dachanlage Rheinland-Pfalz Die in Verhandlung befindliche Photovoltaik-Dachanlage hat eine Nennleistung von 1,574 Megawatt und befindet sich im südlichen Rheinland-Pfalz. Der Generalunternehmer hat Dünnschichtmodule des Marktführers First Solar sowie Wechselrichter von SMA verbaut. Die Inbetriebnahme erfolgte am 19. Juni 2007 und die Einspeisevergütung beträgt 46,38 Cent pro Kilowattstunde. Der aktuell zu verhandelnde Kaufpreis für die Kommanditanteile der Gesellschaft inklusive der zu übernehmenden Finanzierung, vorhandenen Liquidität und den Erwerbsnebenkosten beläuft sich auf 5,2 Mio. Euro. Die Geschäftsführung prüft gleichzeitig die Optimierungsmöglichkeiten der Bestandsfinanzierung. BHKW werden in unterschiedlichen Leistungsgrößen errichtet, beginnend mit Anlagen für Einfamilienhäuser (sog. Nano- BHKW) bis hin zu Großkraftwerken mit mehreren Megawatt- Leistung, die in der Energiewirtschaft oder der Industrie häufig zur Deckung des Eigenverbrauchs zum Einsatz kommen. Eine Möglichkeit, eine KWK-Anlage zu nutzen, bietet das sog. Contracting, bei dem die Contractingunternehmen die Investition und den Betrieb einer KWK-Anlage übernehmen. Sie errichten das BHKW auf dem Grundstück oder Gebäude eines Grundstücksbesitzers und verkaufen an diesen Strom, Wärme (oder Kälte). In einem Pachtmodell erfolgt dagegen keine dezentrale Stromlieferung, sondern Dritte errichten das BHKW unmittelbar bei einem Letztverbraucher und verpachten diese dann gegen einen Pachtzins. In dem Pachtvertrag werden dem Letztverbraucher die verschiedenen Anlagenbetreiberpflichten und -rechte, beispielsweise die Wartung der Anlage oder das Recht zur wirtschaftlichen Verwertung des erzeugten Stroms, eingeräumt. Der Markt für BHKW ist kein einheitlicher, da es sehr viele unterschiedliche Anwendungsbereiche, Brennstoffe und Größenordnungen der Anlagen gibt. Handelt es sich bei den Brennstoffen um nachwachsende Rohstoffe, kann eine Förderung der Anlagen über das EEG erfolgen. Aufgrund der ungünstigen Preisentwicklungen auf dem Markt nachwachsender Rohstoffe wird die überwiegende Anzahl von BHKW mit fossilen Brennstoffen (vorwiegend Erdgas) betrieben. Die Kraft-Wärme-Kopplung nimmt in der Planung der Bundesregierung einen hohen Stellenwert ein. Es ist erklärtes Ziel, dass derart erzeugte Energie am Energiemix des Jahres 2020 mindestens 25 % betragen soll. Dieses stellt nahezu eine Verdoppelung des aktuellen Bestandes dar. Wissenschaftliche Analysen zum KWK-Potenzial in Deutschland, die die Bundesregierung bereits 2005 beauftragt hatte, gehen sogar noch weiter: die Analysten des Bremer Energieinstituts und des Deutschen Instituts für Luft- und Raumfahrt kommen zu dem Schluss, dass fast 60 % des gesamten Stroms wirtschaftlich durch KWK erzeugt werden können. 52

53 4. INVESTITIONSSTRATEGIE / -PROZESS UND OPERATIVE TÄTIGKEITEN Abb. 4.7 Aufbau und Effizienz von BHKW Stromerzeugung getrennte Erzeugung BHKW Effizienz 55 % 87 % Energieeinsatz 157 % 100 % Kondensationskraftwerk 100 % 57 % Kraftwerk Kohle n=38 % Heizöl El µ=90 % 6 % 64 % 36 % 51 % Verluste 70 % 13 % Dezentrales BHKW Erdgas 100 % Entlastung um Staub 100 % 99,0 % SO % 98,5 % NO % 29,0 % CO % 58,0 % Einsparung um Primärenergie 100 % 36,0 % Quelle: Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch (Asue), Grafik aus der Broschüre BHKW Grundlagen Der Grund für das hohe Interesse der Politik an KWK-Technik ist eine sehr gute Klimabilanz dieser Anlagen. Die nachgewiesenen konventionellen Welterdgasreserven reichen laut Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) auch bei steigenden Förderquoten noch bis über die Mitte dieses Jahrhunderts hinaus, wenn auch nicht-konventionelle Vorkommen effizient erschlossen werden. Damit ist auch langfristig die Perspektive für die erdgas- oder bioerdgasbasierte KWK- Technik als sehr gut zu beurteilen. Die obige Darstellung veranschaulicht die hohe Effizienz von BHKW, durch deren Einsatz im Vergleich zu konventionellen Kraftwerken bei gleicher produzierter Energiemenge ein rund 36 % geringerer Brennstoffeinsatz benötigt wird. Je nach Größe des BHKW kann eine Effizienz von über 90 % erzielt werden. BHKW werden häufig an den Standorten aufgestellt, an denen der Energiebedarf auch direkt vorhanden ist (Dezentralität). Diese Dezentralität von BHKW stellt einen besonderen Vorteil dar, da dieses zu einer Entlastung der Netze führt. Werden die BHKW vor Ort installiert, ist kein Transport der Energie über längere Strecken notwendig, somit wird das Leitungsnetz entlastet. Das technische Prinzip Blockheizkraftwerke nutzen das Prinzip der Kraft-Wärme- Kopplung. Dabei verläuft die Stromerzeugung nach folgendem Prinzip: Ein Brennstoff wird in einer Verbrennungsmaschine verbrannt. Diese Maschine treibt einen Generator an, der Kraft in Strom umwandelt. Die anfallende Wärme aus dem Verbrennungsmotorprozess sowie die thermische Energie aus dem Abgas werden über Fernwärme oder direkt in einem Objekt als Nutzwärme zur Verfügung gestellt. Motor Als Brennstoff kommen unterschiedliche Rohstoffe infrage, wobei jedes einzelne BHKW auf einen für diesen Typus spezifischen Rohstoff ausgelegt wird. Die Verwendung von Erdgas oder Bio-Erdgas, wie in dieser Vermögensanlage geplant, stellt eine besonders saubere Verbrennung dar. Daraus resultieren eine längere Lebensdauer und geringere Störanfälligkeit des Motors (Quelle Asue, Infothek). Derartige Motoren finden in verwandter Form auch in Kraftfahrzeugen Anwendung. Aufgrund der konstanteren Belastungen und insbesondere der wesentlich selteneren Startvorgänge ist die Lebensdauer der Motoren deutlich höher als z. B. bei PKW, die bei Stunden liegen. Je konstanter die Nutzung ist, desto höhere Gesamtlaufzeiten sind erreichbar. Für die meisten Anlagen ist bei einer Mindestnutzungsdauer von jährlich ca Betriebsstunden ein wirtschaftlicher Betrieb der Energieerzeugungsanlagen gegeben. Bei industriell genutzten Anlagen sind grundsätzlich deutlich höhere Betriebsstunden zu erwarten. Große BHKW weisen Nutzungsdauern bis zu Stunden auf (Asue, Broschüre BHKW Grundlagen ), dieses entspricht einem Zeitraum von bis zu 20 Jahren. Für den Einsatz in Groß-BHKW finden auch abgewandelte LKW- und Schiffsmotoren Anwendung. Durch Vereinbarung eines Vollwartungsvertrages kann die Nutzung eines BHKW über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 10 Jahren hinaus dargestellt werden. Der 53

54 4. INVESTITIONSSTRATEGIE / -PROZESS UND OPERATIVE TÄTIGKEITEN Wärmetauscher Der Wärmetauscher führt die heißen Abgase über eine im Heizungssystem befindliche Flüssigkeit, die die thermische Energie aufnimmt. Die an das Kühlmittel des Motors abgegebene Wärme kann ebenfalls genutzt werden. Je nach vorhandenem Bedarf kann sie direkt genutzt (z. B. bei Eigenverbrauch in Industrieunternehmen) oder über die Einspeisung in Nah- oder Fernwärmenetze zur Heizungs- oder Brauchwassererwärmung eingesetzt werden. Beispiel eines Blockheizkraftwerkes marktübliche stetige Austausch von Verbrauchsteilen und die laufende Überwachung der Anlagen durch den technischen Betriebsführer sichern den langfristigen Werterhalt der Energieerzeugungsanlagen auch im Zeitablauf. Abb. 4.8 Aufbau eines BHKW Grundlastfähigkeit BHKW stellen in der Energieplanung der Bundesregierung einen wichtigen Bestandteil des Energiemixes unserer Zukunft dar, da sie aufgrund ihrer Grundlastfähigkeit besonders verlässlich sind. Grundlastfähigkeit bedeutet, dass die BHKW Leistung nach Bedarf oder auch konstant abrufen können und nicht z. B. vom Sonnenaufkommen abhängig sind. Damit tragen sie zu einer stabilen Grundversorgung der deutschen Stromnetze bei. Investitionsgelegenheiten Bei den BHKW handelt es sich um Energieerzeugungsanlagen, die bereits bestehen oder noch ans Netz angeschlossen werden. Standort ist in der Regel das Betriebsgelände von energieintensiven Unternehmen, die sowohl einen hohen Wärmeals auch Strombedarf haben. Abnehmer der Energie ist das Industrieunternehmen selbst, es werden langfristige Abnahmeverträge geschlossen. BHKW Strom Generator Motor Kraft Wärme Abgas Dampf Dampferzeuger Vorlauf Heizungswasser Wärmetauscher Abgas Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung werden weitere Projekte geprüft. Bei einem in der Prüfung befindlichen BHKW Projekt handelt es sich um ein klimafreundliches erdgasbetriebenes BHKW für einen industriellen Abnehmer, der für seinen en- Luft Gas Kühlwasser Quelle: Eigene Darstellung Wärmetauscher Wasser Rücklauf Heizungswasser Generator Der Generator wandelt mechanische Energie, die durch den Motor erzeugt wird, in elektrische Energie um. In der Praxis haben sich sog. Synchrongeneratoren durchgesetzt. Der Vorteil dieses Typs liegt darin, dass sie in der Lage sind, sowohl Blindleistung aufzunehmen als auch selbst zu erzeugen. Damit übernehmen sie einen wichtigen Beitrag zur Netzstabilität. Modell BHKW mit thermischer Nachverstromung 54

55 4. INVESTITIONSSTRATEGIE / -PROZESS UND OPERATIVE TÄTIGKEITEN ergieintensiven Betrieb Strom und Wärme im Rahmen eines 10-Jahresvertrages langfristig gesichert abnimmt. Das modular aufgebaute BHKW verfügt über eine Leistung von 2 Megawatt und ist mit einem langfristigen BOSCH-Wartungsvertrag versehen. Der zur Verhandlung stehende Kaufpreis beläuft sich auf rund 3,6 Mio. Euro. Es handelt sich um ein modernes und hocheffizientes Kraftwerk nach den Anforderungen des Kraft- Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), das sowohl alle Voraussetzungen für die Erlangung des KWK-Zuschlags als auch für die Erstattung der Energiesteuer erfüllt. Gleichzeitig kann nicht abgenommener Strom mit gesetzlicher Vergütung eingespeist werden oder an umliegende Gewerbebetriebe verkauft werden, so dass zusätzliche Erlöse erzielt werden können. 4.8 Wichtige Vertragspartner Die Anbieterin / Emittentin der in diesem Verkaufsprospekt dargestellten Vermögensanlage ist die Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG mit Sitz in Hamburg, gegründet NCF Fondsverwaltung GmbH Die NCF Fondsverwaltung GmbH hat mit der Emittentin einen Vertrag über die Projektierung und Konzeption sowie einen Vertrag über Dienstleistungen im Rahmen der Verwaltung und der kaufmännischen Betriebsführung der Energieerzeugungsanlagen abgeschlossen. In den vergangenen Jahren hat sich die Neitzel & Cie.-Gruppe im Bereich Erneuerbarer Energien durch hinzugewonnene Fach-Expertise personell verstärkt und zudem die Tochtergesellschaft NCF Fondsverwaltung GmbH (NCF) zu einem professionellen Manager von Energieerzeugungsanlagen entwickelt. Weiteren ist Herr Kai Kinast, Diplom-Ingenieur, MBA und viele Jahre Manager und Strategieleiter eines führenden deutschen Energieversorgungsunternehmens, bei der NCF für die Leitung der kaufmännischen Betriebsführung und die Koordination der technischen Betriebsführer aller Energieerzeugungsanlagen verantwortlich. Neitzel & Cie. Gesellschaft für Beteiligungen mbh & Co. KG Der Geschäftsführer Herr Bernd Neitzel ist Diplom-Kaufmann und war Offizier der deutschen Marine. Im Anschluss arbeitete er als Unternehmensberater einer internationalen Beratungsgesellschaft und wurde stellvertretender Vertriebsleiter eines namhaften deutschen Emissionshauses. Hier war er für den Vertrieb Geschlossener Beteiligungsangebote der Bereiche Schifffahrt und Private Equity mitverantwortlich. Als geschäftsführender Gesellschafter eines Emissionshauses für Beteiligungen in der internationalen Container- und Transportlogistik leitete Bernd Neitzel bis Ende 2005 die Realisierung und Prospektierung von 15 Vermögensanlagen. Das von ihm gegründete Unternehmen Neitzel & Cie. ist seit 2007 erfolgreich am Markt in Deutschland tätig. Das von Bernd Neitzel gegründete inhabergeführte Hamburger Emissionshaus Neitzel & Cie. konzipiert unternehmerische Sachwert-Beteiligungen für private und institutionelle Anleger. Ursprungsmarkt waren Vermögensanlagen in den Bereichen Schifffahrt und Container, seit acht Jahren hat sich Neitzel & Cie. dem Bereich der nachhaltigen Energien in Deutschland zugewandt und drei Vermögensanlagen mit Photovoltaik-Anlagen in Deutschland aufgelegt. Durch seine langjährige Erfahrung verfügt Bernd Neitzel über umfassende Kenntnisse in Konzeption und Vertrieb Geschlossener Beteiligungsangebote und dem Betrieb von Energieerzeugungsanlagen. Diese deckt alle Tätigkeiten der kaufmännischen Betriebsführung (Anlagenführung, Controlling und Direktvermarktung) von Erneuerbare-Energien-Anlagen ab. Sie kann Synergieeffekte und Kostenvorteile der gesamten Wertschöpfungskette für die Energieerzeugungsanlagen realisieren: Einkauf, Research, Konzeption, Anbindung, Ankauf, Vertrieb, (Direkt-)Vermarktung, Betriebsführung und Verkauf. Die NCF hat bei den vorherigen Vermögensanlagen (Solarenergie Nord GmbH & Co. KG, Zweite Solarenergie Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG, Dritte Solarenergie Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG) aus dem Hause Neitzel & Cie. Geschäfts- und Betriebsführungsverantwortung übernommen. Sie ist dabei u. a. als Komplementärin der Betriebsgesellschaften und somit im Rahmen der Geschäftsführung tätig, aber auch auf Ebene der einzelnen Anlagen und Standorte der Photovoltaik-Anlagen als kaufmännische Betriebsführung verantwortlich. Geschäftsführer der NCF ist Herr Bernd Neitzel. Des Hauptkriterien für die Energiebeteiligungen sind überschaubare Einheiten mit langfristig marktgerechten Renditeprognosen, technisch hochwertigen Energieerzeugungsanlagen sowie eine risikomindernde Diversifikation mehrerer Energieerzeugungsanlagen in unterschiedlichen Regionen Deutschlands (Prinzip der regionalen Streuung). Das Ziel, für Anleger eine attraktive Rendite zu erzielen, wird durch Kostendisziplin bei den Nebenkosten der Vermögensanlagen sowie den laufenden Betriebskosten, durch ständige Kostenoptimierungsprüfungen sowie durch direkt ausgeübte operative Tätigkeiten (kaufmännische Betriebsführung) angestrebt. Die Neitzel & Cie. Gesellschaft für Beteiligungen mbh & Co. KG hat mit der Emittentin einen Geschäftsbesorgungsvertrag über die Eigenkapitalvermittlung abgeschlossen. In dem Anlagesegment der nachhaltigen Energieinvestments kann die Neitzel & Cie. Gesellschaft für Beteiligungen mbh & Co. KG bereits auf drei platzierte Vermögensanlagen zurückblicken: 55

56 4. INVESTITIONSSTRATEGIE / -PROZESS UND OPERATIVE TÄTIGKEITEN Solarenergie Nord Ertragswerte 2015 Standort Bundesland Größe in kwp Inbetriebnahme Netzanschluss Module Wechselrichter EEG- Vergütung Soll kwh / kwp Ist kwh / kwp Abweichung 2015 Meldorf Schleswig- Holstein / /2010 Hyundai Solarmax 0, , ,36 10,13% Roßla Achtrup Sachsen- Anhalt Schleswig- Holstein Blankenberg Mecklenburg- Vorpommern Glasewitz Mecklenburg- Vorpommern Qcells Refusol 0, , ,01 14,69% Sharp & Hyundai Helios 0, ,65 979,21 5,33% Nexpower Kaco 0, ,72 880,00-5,75% Nexpower Voltwerk 0, ,60 852,04-8,83% Summe ,63 % Solarenergie Nord Das erste Solar-Investitionsangebot von Neitzel & Cie. wurde 2010 aufgelegt und im Frühjahr 2011 vollplatziert. Das Eigenkapital in Höhe von 12,05 Mio. Euro wurde in fünf fertig gestellte, abgenommene und ans Netz angeschlossene Photovoltaik-Freilandanlagen in Norddeutschland investiert. Das Investment sieht eine Laufzeit von 20 Jahren bis 2030 vor. Die Ertragswerte der Investitionsobjekte lagen in den Jahren 2011 mit 9,9 %, 2012 mit 4,8 %, 2013 mit 5,5 % und 2014 mit 6,7 % über den Planwerten. Das Sonnenjahr 2015 war ein Rekordjahr für die Photovoltaik, die Sonneneinstrahlung lag deutlich über dem langjährigen Mittel und bescherte den Solaranlagen der Beteiligungsgesellschaft ein Ertragsplus von 8,6 % gegenüber den Planwerten. Dabei belegten die Solaranlagen Roßla und Meldorf mit 14,68 % und 10,13 % über der Prognose erneut die Spitzenplätze. Zum Ende 2015 verfügt die Beteiligungsgesellschaft über vertraglich angesparte Kapitaldienstreserven in den einzelnen Gesellschaften der Solaranlagen in Höhe von rund 1,2 Mio. Euro sowie über weitere liquide Mittel in Höhe von rund 1,6 Mio. Euro. Die bisher geleisteten Auszahlungen für die Jahre 2010 und 2012 erfolgten in prospektierter Höhe. Für das Jahr 2011 wurde die Auszahlung mit 8 % um 1 Prozentpunkt übertroffen. Mit einer Auszahlung von 6,5 % für das Jahr 2013 wurden 0,5 Prozentpunkten mehr ausgezahlt als in der aktualisierten Langzeitprog nose angegeben war. Für das Jahr 2014 wurde mit einer geleisteten Gesamtauszahlung von 8 % ebenfalls die Prognose um 1 Prozentpunkt übertroffen. Die erste Teilauszahlung für das Jahr 2015 in Höhe von 4,5 % erfolgte Ende Mai 2016 und die zweite Teilauszahlung in Höhe von 4,0 % Ende Oktober 2016 an die Anleger. Damit liegt auch die Auszahlung für Solarpark Glasewitz Anlageobjekt Solarenergie Nord 56

57 4. INVESTITIONSSTRATEGIE / -PROZESS UND OPERATIVE TÄTIGKEITEN Solarenergie 2 Deutschland Ertragswerte 2015 Standort Bundesland Größe in kwp Module Inbetriebnahme Netzanschluss Wechselrichter EEG- Vergütung Soll kwh / kwp Ist kwh/ kwp Abweichung 2015 Königsbrück Sachsen /2011 Astronergy Powerone 0, , ,27 18,44% Herbsleben Freifläche Herbsleben Dachfläche Herzfelde Epenwöhrden Schleswig- Holstein Frankenförde Thüringen Canadian Solar Thüringen Canadian Solar Brandenburg Hanwa u. Chaori / Suntech u. Wafertex Canadian Brandenburg / /2011 Solar u. Hanwha QCells Kaco 0, , ,04 9,23% Diehl 0, ,86 971,17 13,74% SMA 0, , ,68 13,31% Kostal 0, , ,63 4,21% Schneider Electric 0, , ,34 7,40% Summe ,73 % ,5 Prozentpunkte über der Prognose. Insgesamt wurden bis heute Auszahlungen von rund 45 % an die Kommanditisten realisiert. In den insgesamt fünf Anlagen der Solarenergie Nord wurden ,7 Mio. kwh produziert. Damit können ca Vier-Personen-Haushalte versorgt werden. Solarenergie 2 Deutschland Das zweite deutsche Photovoltaik-Beteiligungsangebot aus dem Hause Neitzel & Cie., Solarenergie 2 Deutschland, wurde nach Auflage und Vertriebsstart im Frühjahr 2011 bereits Ende September desselben Jahres vollplatziert. Das Eigenkapital von 15,01 Mio. Euro wurde in sechs fertig gestellte, abgenommene und ans Netz angeschlossene Photovoltaik-Freiflächenanlagen sowie in ein Dachflächen-Portfolio in verschiedenen Regionen Deutschlands investiert. Investitionen und nach Übernahme des Solarparks Frankenförde wurde den Anlegern die aktualisierte Langzeitprognose auf Basis des neuen Solarportfolios zugestellt. Aufgrund höherer Investitionen in ein differenziertes Solarportfolio gegenüber der Prospektannahme sowie der vorzeitigen Rückführung der stillen Beteiligung lag die Auszahlung für das Jahr 2013 bei 4 %. Neben der Eigenkapitalrückführung in Höhe von rd. 6,66 %, die aus dem Verkauf der Kommanditanteile an der Betriebsgesellschaft Mando Solarkraftwerke Nr. 11 mit einem Brutto- Gesamtrückfluss von 150 % bezogen auf das Eigenkapital resultierte, haben die Anleger für das Geschäftsjahr 2014 eine Auszahlung von 7 % erhalten. Diese Auszahlung liegt 1 Prozentpunkt über der aktualisierten Langzeitprognose und wurde im Mai 2015 an die Anleger ausgezahlt. Die Vermögensanlage sieht eine prognostizierte Laufzeit von mindestens 10 Jahren bis 2021 vor. Für die Jahre 2012 und 2013 lagen die Ertragswerte kumuliert 2,2 % über Plan wurden die Planwerte mit einem Ertragsplus von 5,5 % übertroffen. Das Rekord-Sonnenjahr 2015 mit einer Sonneneinstrahlung, die deutlich über dem langjährigen Mittel lag, bescherte den Solaranlagen der Beteiligungsgesellschaft ein Ertragsplus von 9,7 % gegenüber den Planwerten. Die Umsatzerlöse aus den Vergütungen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) haben sich gegenüber der Planung für 2015 um rund Euro erhöht. Zum Ende 2015 verfügt die Beteiligungsgesellschaft über vertraglich angesparte Kapitaldienstreserven in Höhe von 1,91 Mio. Euro sowie über freie Liquidität in Höhe von 1,88 Mio. Euro. Die geleisteten Auszahlungen für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 erfolgten prospektgemäß. Nach Abschluss der Anlog zum Beteiligungsangebot Solarenergie Nord, erfolgte die Auszahlung für das Geschäftsjahr 2015 in zwei Teilauszahlungen. Die erste Teilauszahlung in Höhe von 4 % erfolgte im Juni 2016 und die zweite Teilauszahlung in Höhe von 3,5 % Anfang November 2016 an die Anleger. Damit liegt auch die Auszahlung für 2015 insgesamt mit 1,5 Prozentpunkte über der Langfristprognose. Seit 2011 wurden Zahlungen in Höhe von rund 37,66 % an die Anleger geleistet. Das Kommanditkapital von Solarenergie 2 Deutschland beträgt nach der Eigenkapitalrückführung an die Anleger 14,065 Mio. Euro. In den sechs Anlagen der Solarenergie 2 Deutschland wurden im Jahr ,6 Mio. kwh produziert. Damit können rund Vier-Personen-Haushalte versorgt werden. 57

58 4. INVESTITIONSSTRATEGIE / -PROZESS UND OPERATIVE TÄTIGKEITEN Solarenergie 3 Deutschland Das Angebot Solarenergie 3 Deutschland ist die dritte Energie-Sachwertinvestition von Neitzel & Cie. und wurde im Jahr 2012 aufgelegt und im März 2014 mit einem Eigenkapital von 12,273 Mio. Euro geschlossen. Auch hier wurden die Gelder der Anleger ausschließlich in fertig gestellte, abgenommene und ans Netz angeschlossene Photovoltaik-Anlagen in Deutschland investiert. Dabei handelt es sich um fünf Freiflächen- sowie drei Dachflächenanlagen in acht Bundesländern. Beim zuletzt erworbenen Investitionsobjekt der Beteiligungsgesellschaft, dem Solarpark Rain, handelt es sich um ein 4,34 Megawatt großes Dachportfolio auf vier Dachflächen eines namhaften Garten- und Logistikzentrums am Standort Rain. Die Inbetriebnahme erfolgte im Jahr 2009, damit wird die hohe Einspeisevergütung in Höhe von rund 36,3 ct / kwh für das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 20 Jahre für den produzierten Strom gezahlt. Die wirtschaftliche Übernahme erfolgte rückwirkend zum 30. Juni 2015 inklusive der angesparten Kapitaldienstreserve und der laufenden Einnahmen des Geschäftsjahres. Gleichzeitig wurde die vorhandene Langfristfinanzierung zur finanzierenden Bank übertragen und das Zinsniveau von 4,0 % p. a. auf nun nur noch 2,15 % p. a. deutlich optimiert. werten der jeweiligen Ertragsgutachten. Das Sonnenjahr 2015 war ein Rekordjahr für die Photovoltaik, die Sonneneinstrahlung lag deutlich über dem langjährigen Mittel und bescherte den Solaranlagen der Beteiligungsgesellschaft ein Ertragsplus von rund 5,2 % gegenüber den Planwerten. Die Auszahlung inklusive Frühzeichnerbonus für das Geschäftsjahr 2012 sowie die Auszahlung für 2013 erfolgte vollständig und in prospektierter Höhe. Die erste Teilauszahlung für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 3,5 % wurde im Oktober 2015 an die Anleger ausgezahlt. Die zweite Teilauszahlung in Höhe von 3,25 % erfolgte nach Vollinvestition und Übernahme des Solarpark Rain im Dezember Seit 2012 wurden Zahlungen in Höhe von rund 25,50 % an die Anleger geleistet. Zum Ende 2015 verfügt die Beteiligungsgesellschaft über vertraglich angesparte Kapitaldienstreserven in den einzelnen Gesellschaften der Solaranlagen in Höhe von 1,88 Mio. Euro sowie über freie Liquidität in Höhe von 1,35 Mio. Euro. Die erste Teilauszahlung für das Jahr 2015 in Höhe von 4 % erfolgte im Juni 2016 und die zweite Teilauszahlung in Höhe von 4 % Ende Oktober 2016 an die Anleger. Damit liegt hier die Auszahlung für ,25 Prozentpunkte über der Prospektprognose. Somit erfolgte der planmäßige Abschluss der Investitionsphase zum 31. Dezember Im Jahr 2014 lagen die Erträge der einzelnen Anlagen rund 1,5 Prozentpunkte über den Plan- In den acht Anlagen dieser Beteiligungsgesellschaft wurden im Jahr 2015 rund 23 Mio. kwh produziert. Damit können rund Vier-Personen-Haushalte versorgt werden. Solarenergie 3 Deutschland Standort Bundesland Größe in kwp Solarpark Mosel Solardachflächen Baruth Solardachflächen Wuppertal Solardachfläche Lüdersdorf Solarpark Torgau Solarpark Halle Solarpark Uckermark Solarpark Rain Rheinland- Pfalz Netzanschluss Module Inbetriebnahme Wechselrichter EEG- Vergütung Ertragswerte 2015 Soll kwh / kwp Ist kwh / kwp Abweichung Trina Kaco 0, , ,96 4,68% Brandenburg Nordrhein- Westfalen Mecklen- burg- Vorpommern CSG PVTech CSG PVTech CSG PVTech SMA 0, , ,39 10,73% SMA 0, ,49 980,93 6,22% SMA 0, ,26 816,20-1,57% Sachsen REC Refusol 0, , ,27-1,60% Sachsen- Anhalt Solaria Solarmax 0, , ,51 16,44% Brandenburg Topray Solutronic 0, ,00 970,80 3,28% Bayern First Solar Kaco 0, ,00 928,20 3,13% Summe ,18 % 58

59 5. INVESTITIONSSTRATEGIE / -PROZESS UND OPERATIVE TÄTIGKEITEN Solarpark Herbsleben Anlageobjekt Solarenergie 2 Deutschland 59 59

60 5. CHANCEN DER VERMÖGENSANLAGE 5. Chancen der Vermögensanlage Vorbemerkungen Die Strategie der vorliegenden Vermögensanlage, ein Portfolio von Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) aufzubauen und dabei ausschließlich Photovoltaik-Anlagen (sowohl Frei- als auch Dachflächen) und BHKW in unterschiedlichen Bundesländern in Deutschland zu erwerben und zu betreiben, ermöglicht bei positiven Veränderungen der Einflussgrößen für die Energieproduktion höhere als die in der Prognoserechnung angenommenen Erträge und damit einen höheren Gesamtmittelrückfluss. Die aktuelle Technik, das Umfeld für Erneuerbare Energien und auch die klimatischen Veränderungen bieten gute Chancen, den unter mehreren konservativen Annahmen prognostizierten Erfolg der Vermögensanlage zu übertreffen. Die entscheidenden Einflussgrößen für mögliche Mehreinnahmen und damit eine höhere Rendite lassen sich wie folgt darstellen: Mehrerlöse durch Kosteneinsparungen Die technische Betriebsführung der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) wird von erfahrenen Partnern verantwortet. Die PROGNOSE der Kosten wurde auf Basis fundierter langjähriger Erfahrungen und Verträge bzw. bereits bestehender Verträge mit kaufmännischer Sorgfalt erstellt. Soweit die Annahmen für die tatsächlichen Betriebskosten unterschritten werden, ergeben sich entsprechende Minderausgaben, was sich somit renditesteigernd auswirken kann. verringerten Wolkenbildung an den Standorten und somit zu einer höheren Stromproduktion führen. Dieses wiederum kann zu höheren Erträgen führen und sich somit renditesteigernd auswirken. Mehrerlöse durch verringerte Degradation bei Photovoltaik-Modulen Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass bei Verwendung hochwertiger Module kein nennenswerter Leistungsabfall zu verzeichnen ist. Daher ist es möglich, dass sich ein geringerer Leistungsabfall der verwendeten Module einstellt und somit die Stromproduktion gegenüber der Prognoserechnung bzw. dem Ertragsgutachten steigt. Dieses wiederum kann höhere Erträge zur Folge haben und sich somit positiv auf die Rendite auswirken. Mehrerlöse durch höhere Volllaststunden bei BHKW Die Wirtschaftlichkeit von BHKW bemisst sich primär nach den Volllaststunden, in denen die Energieerzeugungsanlagen mit voller Leistungsfähigkeit betrieben werden. Die Werte der Prognoserechnung basieren auf konservativen Berechnungen technischer Gutachten bzw. auf der Due Diligence externer Prüfer. Sind die tatsächlichen Volllaststunden höher, verbessert sich die Wirtschaftlichkeit der Energieerzeugungsanlagen entsprechend, und dies kann sich somit renditesteigernd auf die Vermögensanlage auswirken. Mehrerlöse durch höhere Sonneneinstrahlung bei Photovoltaik-Anlagen Das Ertragsgutachten unabhängiger renommierter Gutachter, die vor Erwerb bzw. Abnahme der Photovoltaik-Anlagen vorliegen müssen, geben jeweils einen zurückliegenden, langfristigen Durchschnitt der Sonneneinstrahlung des jeweiligen Standortes / der jeweiligen Region wieder. Mögliche klimatische Veränderungen in den kommenden Jahren können z. B. zu einer Mehrerlöse durch geringere Einkaufspreise für Brennstoffe bei BHKW Ein entscheidender Faktor für die Rentabilität von BHKW ist der Einkaufspreis des eingesetzten Brennstoffs. Die bislang geprüften Energieerzeugungsanlagen werden mit Erdgas oder Bio-Erdgas betrieben. Sinkt der Einkaufspreis für den Brennstoff bzw. kann durch aktives Vertragsmanagement ein geringerer Einstandspreis im Verhältnis zur Prognoserechnung 60

61 5. CHANCEN DER VERMÖGENSANLAGE erzielt werden, können sich diese Faktoren wiederum ertragssteigernd auswirken. Mehrerlöse durch Wärmeverkauf oder thermische Nachverstromung bei BHKW Neben Strom wird in BHKW auch Wärme produziert. Unter bestimmten technischen Voraussetzungen können BHKW die produzierte Wärme in weiteren technischen Kreisläufen umwandeln und somit zur Produktion von zusätzlichem Strom nutzen. Hierdurch wird die gesamte elektrische Leistung der Energieerzeugungsanlagen erhöht. Daraus resultieren dann höhere Erlöse aus zusätzlichen Stromverkäufen, die sich wiederum renditesteigernd auswirken können. Ebenso kann sich positiv auswirken, wenn mehr Wärme verkauft wird oder diese zu einem höheren Preis verkauft werden kann als in der PROGNOSE dieser Vermögensanlage kalkuliert. Mehrerlöse durch erhöhte KWKG bzw. EEG-Vergütungen für BHKW Für die Kraft-Wärme-Kopplung besteht ein erheblicher Ausbaubedarf, um die deutschen energiepolitischen Ziele zu erreichen. Sollte der Gesetzgeber sich dazu entschließen, den Ausbau stärker zu fördern, könnte dies für zukünftig ans Netz gehende Anlagen mit höheren Förderungen in Form von KWK- Zuschlägen oder EEG-Vergütungssätzen verbunden sein. Davon könnten zukünftige Investitionen der Vermögensanlage profitieren. Chancen durch Direktvermarktung bei steigenden Energiepreisen EEG und KWKG betrachten die Direktvermarktung der erzeugten Energie, d. h. die Veräußerbarkeit der Energie am freien Markt, als wesentlichen Bestandteil der Fördersystematik. In der Vergangenheit wiesen die Energiekosten überdurchschnittliche Preissteigerungen auf. Können im Rahmen der individuellen Lieferverträge Preissteigerungen vereinbart werden, die über den Preissteigerungsannahmen der Prognoserechnung liegen, könnte sich dies positiv auf das wirtschaftliche Gesamtergebnis der Vermögensanlage auswirken. Finanzierung und Zinsen Für den Erwerb der Energieerzeugungsanlagen ist die Aufnahme von Fremdkapital eines deutschen Kreditinstitutes, wenn möglich aus einem Förderprogramm der staatlichen KfW-Bank, vorgesehen. Werden niedrigere Zinsen bzw. günstigere Finanzierungskonditionen ausgehandelt als in der Prognoserechnung angesetzt, kann dieses zu Mehrerlösen führen und sich damit wiederum renditesteigernd auswirken. Gleiches gilt für die Wahrnehmung zinsgünstiger Um- und Anschlussfinanzierungen während der Laufzeit der Vermögensanlage. Verkauf der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) Die vorliegende Vermögensanlage prognostiziert einen Verkauf der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) Ende Der zu erzielende Verkaufspreis ergibt sich aus der Abzinsung der noch zu erwartenden Nettostromerträge mit einem konservativ bemessenen Abzinsungsfaktor von 8,0 %. Ergibt sich aufgrund veränderter Renditeerwartungen zum geplanten Verkaufszeitpunkt tatsächlich ein niedrigerer Abzinsungsfaktor (bei sonst gleichbleibenden Rahmenbedingungen), so kann daraus ein höherer Verkaufspreis resultieren als in der Prognoserechnung angenommen. Dieses kann sich wiederum renditesteigernd auswirken. Die gleiche positive Wirkung auf den zukünftigen Verkaufspreis ergibt sich, wenn die Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) höhere Stromerträge (z. B. durch dauerhaft höhere Sonneneinstrahlung, wie vorstehend beschrieben) als in der Prognoserechnung angenommen erzielen und somit in ihrem Wert insgesamt steigen. Ein höherer realisierter Verkaufspreis kann sich somit zusätzlich renditesteigernd für die Anleger dieser Vermögensanlage auswirken. Solarpark Herzfelde Anlageobjekt Solarenergie 2 Deutschland 61

62 6. ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN 6. Angaben über die Emittentin Abb. 6.1 Strukturdiagramm der Vermögensanlage Bernd Neitzel Albrecht Saß 100%iger Gesellschafter 100%iger Gesellschafter 100%iger Gesellschafter 100%iger Gesellschafter Funktion: Gründungsgesellschafterin Neitzel & Cie. Gesellschaft für Energiebeteiligungen mbh & Co. KG Komplementärin: Neitzel & Cie. Verwaltungsgesellschaft mbh GF: Bernd Neitzel Funktion: EK-Einwerbung und Marketing Neitzel & Cie. Gesellschaft für Beteiligungen mbh & Co. KG Komplementärin: Neitzel & Cie. Verwaltungsgesellschaft mbh GF: Bernd Neitzel Funktion: Konzeption, Prospektierung und kfm. Betriebsführung NCF Fondsverwaltung GmbH 3) GF: Bernd Neitzel Funktion: Treuhänderin St. Annen Teuhand GmbH 4) GF: Albrecht Saß Funktion: MV-Kontrolle UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft mbh 9 GF: R. Brückner, J. Rohsiepe, etc. 1) Kommanditanteile der Anleger werden bis Zeichnungsschluss treuhänderisch über die Treuhänderin St. Annen Treuhand GmbH gehalten. 2) Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat die Neitzel & Cie. Gesellschaft für Energiebeteiligungen mbh & Co. KG neben dem Gründungskommanditkapital von Euro einen weiteren Kommanditanteil in Höhe von Euro übernommen. Nähere Erläuterungen hierzu siehe Tabelle Seite 66/67 unter "Einlage". 3) Zum Zeitpunkt der Gründung der Emittentin war die NCF Fondsverwaltung GmbH die Komplementärin. Die Komplementärin wurde am 29. Januar 2015 durch die ZED4 Verwaltung GmbH ersetzt. 4) Die St. Annen Treuhand GmbH ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung auch Gesellschafterin der Emittentin mit einem Kommanditkapital von Euro. 6.1 Emittentin, ihr Kapital und ihre Geschäftstätigkeiten Angaben über die Emittentin: Gründungsgesellschafterin der Emittentin 2) Dienstleistungsverträge 100%iger Gesellschafter Anleger 1) Funktion: Anbieterin und Emittentin Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG Einheits-KG Funktion: Komplementärin ZED4 Verwaltungs GmbH GF: Bernd Neitzel Komplementärin Komplementärin Kommanditeinlagen der Anleger hält 100 % Kommanditanteile Funktion: Betriebsgesellschaft für BHKW ZED4 BHKW Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG GF: Bernd Neitzel Energieerzeugungsanlagen (BHKW) Photovoltaik- Anlage Dortmund Erzeugungsanlagen (PV/BHKW) Firma Funktion Geschäftsanschrift / Sitz Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG Anbieterin / Emittentin des Beteiligungsangebotes / Prospektverantwortliche Gerhofstraße 18, Hamburg / Hamburg Registergericht Amtsgericht Hamburg, HRA Datum der Gründung 21. Juli 2014 Gesellschaftsdauer / Gesamtdauer des Bestehens Maßgebliche Rechtsordnung Die Emittentin ist auf unbestimmte Zeit gegründet. Eine ordentliche Kündigung der Gesellschaft ist frühestens zum 31. Dezember 2035 möglich. Die Emittentin wird aufgelöst, wenn die Gesellschafter dies beschließen wobei geplant ist, dass die Gesellschafter nach Verkauf aller Anlagen / Standorte (Energieerzeugungsanlagen) die Auflösung mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2035 beschließen sowie in den gesetzlich zwingend vorgesehenen Fällen. Die Gesellschafter beschließen mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen des Gesellschaftsvertrages über die Auflösung der Emittentin (siehe 7, 9 und 22 des Gesellschaftsvertrages). Die Emittentin unterliegt deutschem Recht. Rechtsform Kommanditgesellschaft in der Form einer GmbH & Co. KG 62

63 6. ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN Komplementärin Struktur der persönlich haftenden Gesellschafterin (Komplementärin) Geschäftsjahr (Gründungs-) Kommanditistin Gegenstand des Unternehmens Konzernunternehmen Kapital der Emittentin ZED4 Verwaltung GmbH, Hamburg Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) war zuvor die NCF Fondsverwaltung GmbH, Hamburg, die mit Eintragung vom 29. Januar 2015 durch die jetzige persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ZED4 Verwaltung GmbH ersetzt wurde. Weitere Angaben zur NCF Fondsverwaltung GmbH finden sich unter 6.2. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist keine natürliche Person, sondern eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht (GmbH), die ZED4 Verwaltung GmbH, mit Sitz und Geschäftsanschrift Gerhofstraße 18, Hamburg (Komplementärin) mit einem gezeichneten Kapital (Stammkapital) in Höhe von Euro ( Euro eingezahlt). Das eingezahlte Stammkapital wurde aus der Einlage der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG erbracht. Es ist nicht vorgesehen, die Euro noch nicht eingezahltes Stammkapital aus den Kommanditeinlagen der Anleger zu leisten. Grundsätzlich haftet die Komplementärin einer KG unbeschränkt. Vorliegend ist die Komplementärin eine Kapitalgesellschaft und haftet daher nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen. Gesellschafterin der persönlich haftenden Gesellschafterin ist die Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG, die Emittentin selbst. Es handelt sich daher um eine sogenannte Einheitsgesellschaft. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist alleiniges Geschäftsführungsorgan der Emittentin und vertritt die Emittentin gerichtlich und außergerichtlich. Einziges Mitglied der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin ist Herr Bernd Neitzel, Hamburg. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist am Kommanditkapital der Emittentin sowie an deren Ergebnissen nicht beteiligt. Kalenderjahr Neitzel & Cie. Gesellschaft für Energiebeteiligungen mbh & Co. KG, Hamburg (Kommanditeinlage in Höhe von Euro, voll eingezahlt) Gegenstand des Unternehmens sind gemäß 2 des Gesellschaftsvertrages der Emittentin der Erwerb, operative Betrieb und Verkauf von Anlagen für die Erzeugung nachhaltiger und effizienter Energien, insbesondere von Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerken zur Strom- und Wärmeerzeugung, einschließlich der dazugehörigen technischen Komponenten sowie die Verwertung, Vermarktung und Veräußerung der damit erzeugten elektrischen und / oder thermischen Energie. Die Emittentin ist berechtigt, alle Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die im Zusammenhang mit dem Unternehmensgegenstand stehen oder ihm dienen bzw. förderlich sind. Als untergeordnete Hilfstätigkeit im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit kann die Emittentin 100 %-ige Beteiligungen an Gesellschaften eingehen, insbesondere wenn dies zur Risikominimierung oder Finanzierung von Projekten erforderlich ist. Die Emittentin wird ihre Überprüfungskompetenz und Kontrollüberwachungspflicht nicht abgeben und stets alle unternehmerischen Entscheidungen selbst treffen. Die Emittentin ist zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospekts kein Konzernunternehmen im Sinne des 18 AktG i. V. m. 290, 296 HGB. Die Emittentin ist selbst nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet und hat auch keinen Konzernabschluss erstellt. Das gezeichnete Kapital der Emittentin beträgt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Euro, das sich aus einem mit dieser Vermögensanlage eingeworbenen Kommanditkapital in Höhe von Euro und der Kommanditeinlage der Gründungskommanditistin Neitzel & Cie. Gesellschaft für Energiebeteiligungen mbh & Co. KG in Höhe von Euro zusammensetzt. Das gezeichnete Kommanditkapital der wirksam beigetretenen Anleger und das Kommanditkapital der Gründungskommanditistin sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung vollständig eingezahlt. Die Komplementärin leistet keine Kommanditeinlage. Mit dem vorgenannten Kommanditanteil der Gründungsgesellschafterin sind, vorbehaltlich der nachfolgend angegebenen Sonderrechte und deren Vergütungsansprüche, dieselben Hauptmerkmale verbunden wie mit den von den der Emittentin beigetretenen oder noch beitretenden Anlegern mittelbar (treugeberisch) oder unmittelbar gehaltenen Kommanditeinlagen (siehe Seite 122 f.). Zur Ausübung dieser Rechte ist die Gründungsgesellschafterin ebenso wie die (zukünftigen) Anleger (Treugeber / Direktkommanditisten) berechtigt. Die Emittentin ist eine GmbH & Co. KG, es sollen nach der Billigung des Verkaufsprospektes Kommanditanteile angeboten werden. Es wurden bisher keine Wertpapiere oder Vermögensanlagen im Sinne des 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes ausgegeben. Bei der Emittentin handelt es sich nicht um eine Aktiengesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft auf Aktien. Daher können keine Angaben zu Bedingungen und Verfahren für den Umtausch oder Bezug genannt werden. 63

64 6. ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN Angaben über die Geschäftstätigkeit der Emittentin Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche Laufende Investitionen und Verträge Abhängigkeit von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren Gerichts-, Schieds- und Verwaltungsverfahren Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Emittentin bestehen in dem Erwerb, operativen Betrieb und Verkauf von Energieerzeugungsanlagen in Form von Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerken, einschließlich der dazugehörigen technischen Komponenten sowie der Verwertung, Vermarktung und Veräußerung der damit erzeugten elektrischen und thermischen Energie. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat die Emittentin eine Investition in eine Photovoltaik-Dachanlage getätigt und hierfür erforderliche Verträge hinsichtlich der Herstellung und der Anschaffung geschlossen. Nähere Informationen siehe Seite 50 f. und Seite 131 ff. Die Emittentin ist eine 100 %-ige Beteiligung an der ZED4 BHKW Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG (Anlageobjekt) eingegangen. Einzelheiten siehe Anlageobjekte (Seite 6) sowie Beteiligung an der ZED4 BHKW Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG (Seite 132). Darüber hinaus hat die Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine laufenden Investitionen, weder in Energieerzeugungsanlagen getätigt noch andere getätigt und keine Verträge hinsichtlich der Herstellung oder der Anschaffung solcher Energieerzeugungsanlagen abgeschlossen. Die Emittentin hat am 30. Januar 2015 mit der NCF Fondsverwaltung GmbH einen Geschäftsbesorgungsvertrag betreffend die Projektierung und Konzeptionierung der Vermögensanlage und einen Dienstleistungsvertrag über die Verwaltung und kaufmännische Betriebsführung abgeschlossen. Die Emittentin ist abhängig von folgenden Verträgen, die von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der Emittentin sind: Geschäftsbesorgungsvertrag mit der NCF Fondsverwaltung GmbH vom 30. Januar 2015 betreffend die Projektierung und Konzeptionierung der Vermögensanlage Dienstleistungsvertrag mit der NCF Fondsverwaltung GmbH vom 30. Januar 2015 betreffend die Verwaltung und kaufmännische Betriebsführung Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Neitzel & Cie. Gesellschaft für Beteiligungen mbh & Co. KG vom 30. Januar 2015 betreffend die Eigenkapitalvermittlung Kauf- und Abtretungsvertrag vom 29. Februar 2016 für eine Photovoltaik-Dachanlage in Dortmund mit der SF SolPower AG, Zürich über den Erwerb von 100 % des Kommanditanteils an der Solarpark Dortmund GmbH & Co. KG Übernahme der am 12. Dezember 2011 abgeschlossenen Langfristfinanzierung mit der einer deutschen Geschäftsbank, inkl. Übernahme einer Projektreserve, d. h. Übernahme der Verpflichtung zur Bildung einer Reserve in Höhe von ,50 Euro zur Sicherung des Kapitaldienstes sowie zur Absicherung der bestehenden Vertragserfüllungsbürgschaft sowie Aufvalutierung in Form eines zweiten Bankdarlehens vom 22. April 2016 mit einer deutschen Geschäftsbank über die Höhe von Euro Wartungsvertrag mit der ensibo GmbH vom 13. Mai 2016 Die Emittentin ist davon abhängig, ob die Vertragspartner ihren vertraglichen Pflichten nachkommen und ob die Vertragsinhalte in vollem Umfang umgesetzt werden. Die Emittentin ist zur Übernahme von Energieerzeugungsanlagen, zur Realisierung des Konzepts und zur Erzielung der prognostizierten Ergebnisse von der Umsetzung und Einhaltung der vorstehend genannten und zukünftig von ihr noch abzuschließender Verträge über den Erwerb von Energieerzeugungsanlagen abhängig (Kapitel 3 Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken der Vermögensanlage, Seite 25 ff.). Die Folge der Nichteinhaltung der Verträge ist die Suche nach gleichwertigen, alternativen Vertragspartnern, möglichen höheren Kosten und eine zeitliche Verzögerung der Realisierung des Konzeptes. Über das zuvor Dargestellte hinaus ist die Emittentin nicht von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren, die von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der Emittentin sind, abhängig. Nach Kenntnis der Anbieterin sind zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes keine Gerichts-, Schieds- oder Verwaltungsverfahren anhängig, die einen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Emittentin und die Vermögensanlage haben können. Außergewöhnliche Ereignisse Die Tätigkeit der Emittentin ist nicht durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden. Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin Die Geschäftsführung der Emittentin obliegt ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin, der ZED4 Verwaltung GmbH mit Sitz in Hamburg, deren einziger Geschäftsführer Herr Bernd Neitzel ist. Somit ist er das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin. Die Geschäftsanschrift des Geschäftsführers lautet: Gerhofstraße 18, Hamburg. Eine Aufteilung in Funktionsbereiche besteht innerhalb der Geschäftsführung der Emittentin nicht. Die Emittentin wurde 2014 gegründet. 64

65 6. ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN Beirat Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurde noch kein Beirat der Emittentin gebildet. Der Gesellschaftsvertrag der Emittentin ( 10) sieht die Einrichtung eines aus drei natürlichen Personen bestehenden Beirats vor. Zwei Beiratsmitglieder werden von den Gesellschaftern gewählt. Die persönlich haftende Gesellschafterin der Emittentin ist berechtigt und verpflichtet, ein drittes Beiratsmitglied zu benennen, das jederzeit von der persönlich haftenden Gesellschafterin ohne Begründung durch eine andere Person ersetzt werden kann. Bis zur Wahl des ersten Beirates kann die persönlich haftende Gesellschafterin einen vorläufigen Beirat berufen, der ebenfalls aus drei Personen besteht. Der Beirat berät die persönlich haftende Gesellschafterin in wesentlichen Angelegenheiten der Geschäftsführung. Die Rechte und Pflichten des Beirats sind im Übrigen in 10 des Gesellschaftsvertrages der Emittentin geregelt. 6.2 Gründungsgesellschafterinnen der Emittentin und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Gründung der Emittentin 21. Juli 2014 Verkaufsprospekt in der Fassung vom 30. Juli 2015 Zeitpunkt der Prospektaufstellung 21. Dezember 2016 Neuauflage (Folgeprospekt) Austausch der Komplementärin 29. Januar 2015 Gründungsgesellschafter: NCF Fondsverwaltung GmbH (Gründungskomplementärin) Neitzel & Cie. Gesellschaft für Energiebeteiligungen mbh & Co. KG (Gründungskommanditistin) Austausch der Komplementärin: NCF Fondsverwaltung GmbH scheidet aus ZED4 Verwaltung GmbH tritt ein Gesellschafter der Emittenten zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung: ZED4 Verwaltung GmbH (Komplementärin) Neitzel & Cie. Gesellschaft für Energiebeteiligungen mbh & Co. KG (Kommanditistin) St. Annen Treuhand GmbH mit einer Beteiligung auf eigene Rechnung in Höhe von Euro. Darüber hinaus hält die St. Annen Treuhand GmbH für beigetretene Anleger treuhänderisch einen Kommanditanteil in Höhe von Euro. Persönlich haftende Gründungsgesellschafterin (Gründungskomplementärin) zum Zeitpunkt der ersten Handelsregister- Eintragung der Emittentin war die NCF Fondsverwaltung GmbH, Hamburg. Die Gründungskomplementärin leistete keine Einlage. Die Gründungskomplementärin NCF Fondsverwaltung GmbH, Hamburg, wurde durch die Eintragung in das Handelsregister vom 29. Januar 2015 durch die ZED4 Verwaltung GmbH ersetzt. Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist die ZED4 Verwaltung GmbH. Die ZED4 Verwaltung GmbH leistet ebenfalls keine Einlage. Gründungsgesellschafterin (als Gründungskommanditistin) der Emittentin und Gesellschafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist die Neitzel & Cie. Gesellschaft für Energiebeteiligungen mbh & Co. KG, die zum Zeitpunkt der Prospekt aufstellung mit einer Kommanditeinlage in Höhe von Euro an der Emittentin beteiligt ist. Die Einlage ist vollständig eingezahlt. Gesellschafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist darüber hinaus die St. Annen Treuhand GmbH mit einem voll eingezahlten Kommanditanteil in Höhe von Euro. Darüber hinaus sind Anleger der Emittentin auf Basis des Verkaufsprospektes in der Fassung vom 30. Juli 2015 als Treugeber beigetreten. Die Höhe des von diesen Anlegern gezeichneten Kapitals beträgt Euro. Der Gesamtbetrag der von den Gründungs gesellschafterinnen der Emittentin, den Gesellschaftern der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung insgesamt gezeichneten und eingezahlten Einlagen beträgt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Euro (Beteiligung Gründungsgesellschafterin Euro zzgl. Treuhänderin auf eigene Rechnung Euro). Die Einlagen sind vollständig eingezahlt. 65

66 6. ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN ZED4 Verwaltung GmbH (Gesellschafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung) Funktion Geschäftsanschrift / Sitz Komplementärin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung / Geschäftsführung der Emittentin / Haftungsübernahme Gerhofstraße 18, Hamburg / Hamburg Registergericht Amtsgericht Hamburg, HRB Stammkapital Gesellschafterin Euro ( Euro eingezahlt) Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG Datum der Gründung 21. Januar 2015 Geschäftsführung Einlage Ergebnisverteilung / Vergütung Verflechtungen Herr Bernd Neitzel, Hamburg Die persönlich haftende Gesellschafterin leistet keine Einlage. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist nicht am Gewinn und Verlust der Emittentin beteiligt. Die ZED4 Verwaltung GmbH erhält von der Emittentin für die Übernahme der persönlichen Haftung erstmals für das Geschäftsjahr 2015 eine jährliche Vergütung von Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, die jeweils am Ende eines Geschäftsjahres, erstmals zum 31. Dezember 2015, zur Zahlung fällig ist (hinsichtlich 2015 fällig war) und erstmals ab dem Geschäftsjahr 2017 jährlich um 1,0 % angehoben wird. Sie erhält auch für das bei Beginn der Liquidation der Emittentin laufende Geschäftsjahr die laufende Vergütung in voller Höhe und zwar selbst dann, wenn die Emittentin bereits vor Ablauf dieses Geschäftsjahres beendet wird. Der Gesamtbetrag für die Übernahme der persönlichen Haftung bei einem einzuwerbenden Kommanditkapital in Höhe von Euro bis zum Jahr 2025 beträgt Euro (PROGNOSE) und bis zum Jahr Euro (PROGNOSE). Darüber hinaus stehen der ZED4 Verwaltung GmbH keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte und der Jahresbetrag der sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere der Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu. Die alleinige Gesellschafterin der persönlich haftenden Gesellschafterin ist die Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG selbst. Es handelt sich damit um eine sogenannte Einheits-KG. Herr Bernd Neitzel ist alleiniger Geschäftsführer der Komplementärin und auch der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG. Neitzel & Cie. Gesellschaft für Energiebeteiligungen mbh & Co. KG (Gründungsgesellschafterin der Emittentin und Gesellschafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung) Funktion Geschäftsanschrift / Sitz Gründungskommanditistin und Kommanditistin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Gerhofstraße 18, Hamburg / Hamburg Registergericht Amtsgericht Hamburg, HRA Kommanditkapital Euro Gesellschafter Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin): Neitzel & Cie. Verwaltungsgesellschaft mbh, Hamburg Kommanditist: Herr Bernd Neitzel, Hamburg Datum der Gründung 28. Mai 2014 Geschäftsführung Einlage Herr Bernd Neitzel, Hamburg (als Vertreter der Komplementärin) Die gezeichnete Kommanditeinlage an der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG in Höhe von Euro wurde voll eingezahlt. Die ursprüngliche Beteiligung betrug Euro und wurde um Euro erhöht. Der Erhöhungsbetrag 66

67 6. ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN in Höhe von Euro wurde ursprünglich von einem Anleger aus dem zu platzierenden Eigenkapital gezeichnet. Dieser Betrag wurde mit Wirkung zum von Herrn Bernd Neitzel übernommen. Mit Vereinbarung vom wurde die Beteiligung über Euro von Herrn Bernd Neitzel ebenfalls mit Wirkung zum auf die Neitzel & Cie. Gesellschaft für Energiebeteiligungen mbh & Co. KG übertragen. Ergebnisverteilung / Vergütung Verflechtungen Die Neitzel & Cie. Gesellschaft für Energiebeteiligungen mbh & Co. KG nimmt am Gewinn und Verlust sowie den Entnahmen der Emittentin im Verhältnis ihres Kapitalanteils teil. Gemäß Prognoserechnung (bis 2025) ergibt sich hieraus ein Gesamtbetrag in Höhe von Euro, (bis 2035) ergibt sich hieraus ein Gesamtbetrag in Höhe von Euro (jeweils Gewinnanteil und Eigenkapitalrückzahlung). Darüber hinaus stehen der Neitzel & Cie. Gesellschaft für Energiebeteiligungen mbh & Co. KG keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte und der Jahresbetrag der sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere der Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art, zu. Herr Bernd Neitzel ist Geschäftsführer der Komplementärin und auch der Gründungskommanditistin und alleinigen Kommanditistin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG. NCF Fondsverwaltung GmbH (ausgeschiedene Gründungsgesellschafterin der Emittentin) Funktion Projektierung, Verwaltung und kaufmännische Betriebsführung / Zum Zeitpunkt der Gründung der Emittentin persönlich haftende Gesellschafterin Geschäftsanschrift / Sitz Gerhofstraße 18, Hamburg / Hamburg Registergericht Amtsgericht Hamburg, HRB Stammkapital Gesellschafter Vergütungen Euro ( Euro eingezahlt) Neitzel & Cie. Gesellschaft für Beteiligungen mbh & Co. KG, Hamburg Für ihre Leistungen gemäß des Dienstleistungsvertrages über die Projektierung, Konzeption und Prospektierung erhält die NCF Fondsverwaltung GmbH nach näherer Maßgabe des Geschäftsbesorgungsvertrages für die Projektierung und die Erstellung des Verkaufsprospektes für das öffentliche Angebot eine Vergütung in Höhe von 5,0 % des eingeworbenen Kommanditkapitals (abzgl. der Kommanditeinlagen der Kommanditisten gemäß 4 Abs. 2) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Als Vergütung für die Kostenübernahme sämtlicher Aufwendungen im Zusammenhang mit der Projektierung, Konzeption und Prospektierung der Vermögensanlage, Gründung der Emittentin sowie für die Beauftragung und Koordination von weiteren Dienstleistern wie Rechts- und Steuerberatern erhält die NCF Fondsverwaltung GmbH 0,75 % des eingeworbenen Kommanditkapitals (abzgl. der Kommanditeinlagen der Kommanditisten gemäß 4.2 des Gesellschaftsvertrages) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die NCF Fondsverwaltung GmbH erhält im Rahmen der Verwaltung eine jährliche Vergütung von 0,1 % des Kommanditkapitals abzgl. der Kommanditeinlagen der Kommanditisten gemäß 4 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages. Diese Vergütung wird erstmals ab dem Geschäftsjahr 2017 jährlich um 1,0 % angehoben. Die Vergütung für die kaufmännische Betriebsführung ist an die jährlichen Einspeiseerlöse aus dem Verkauf von Strom und Wärme gekoppelt. Für Photovoltaik- Anlagen erhält NCF Fondsverwaltung GmbH anfänglich 1,5 % p. a. der Einspeiseerlöse, ab ,0 %, ab ,0 % und ab ,0 %. Die Vergütung für BHKW beträgt 1,5 % 3,0 % p. a. der Strom- und Wärmeerlöse. Gemäß 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags der Emittentin sowie 6 Abs. 3 des Vertrags über Dienstleistungen im Rahmen der Fondsverwaltung und der kaufmännischen Betriebsführung erhält die NCF Fondsverwaltung GmbH bei jedem Verkauf einer Energieerzeugungsanlage (Anlageobjekte) oder deren versicherten Totalverlustes eine Vergütung in Höhe von 2,0 % des vereinnahmten Veräußerungserlöses bzw. der vereinnahmten Versicherungserstattung bzw. des vereinnahmten Liquidationsüberschusses zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Gesamtbetrag der für die Wahrnehmung der kaufmännischen Betriebsführung vereinbarten Vergütungen bei einem einzuwerbenden Kommanditkapital in Höhe von Euro bis zum Jahr 2025 beträgt Euro (PROGNOSE) und bis zum Jahr Euro (PROGNOSE). Der Gesamtbetrag der für die Wahrnehmung der Verwaltung vereinbarten Vergütungen bei einem einzuwerbenden Kommanditkapital in Höhe von Euro bis zum Jahr 2025 beträgt Euro (PROGNOSE) und bis zum Jahr Euro (PROGNOSE). Der Gesamtbetrag der Vergütungen beträgt somit bei einer Laufzeit bis zum 31. Dezember Euro (PROGNOSE) und bei einer Laufzeit bis zum 31. Dezember Euro (Prognose). 67

68 6. ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN Über das zuvor Dargestellte hinaus steht der NCF Fondsverwaltung GmbH zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung insgesamt keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte und der Jahresbetrag der sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere der Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu. Darüber hinaus gibt es keine ehemaligen Gesellschafter, denen Ansprüche aus ihrer Beteiligung bei der Emittentin zustehen. Aufgaben und Rechtsgrundlage Verflechtungen Die NCF Fondsverwaltung GmbH ist verantwortlich für die kaufmännische Geschäftsführung und die Verwaltung der Vermögensanlage. Sie ist darüber hinaus für die Projektierung, Konzeption, Prospekterstellung und die Beauftragung und Koordination von Weiteren Dienstleistern wie Rechts- und Steuerberatern verantwortlich und übernimmt sämtliche in diesem Rahmen an diese Dienstleister zu zahlende Entgelte. Die NCF Fondsverwaltung GmbH ist ein Tochterunternehmen der Neitzel & Cie. Gesellschaft für Beteiligungen mbh & Co. KG, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage betraut ist. Im Zeitraum von der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes in der Fassung vom 30. Juli 2015 (veröffentlicht am 03. August 2015) bis zum Datum der Prospektaufstellung dieses Verkaufsprospektes sind Anleger mit einem Gesamtbetrag an Kommanditkapital in Höhe von Euro (vollständig eingezahlt) beigetreten. Hiervon ist die Treuhänderin auf eigene Rechnung mit einem Betrag in Höhe von Euro an der Emittentin beteiligt. Die Treuhänderin ist als Kommanditistin der Emittentin in das Handelsregister der Emittentin (Amtsgericht Hamburg, HRA ) eingetragen. Sie ist damit Gesellschafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Mit einem weiteren Betrag in Höhe von Euro ist die Treuhänderin auf Rechnung weiterer Anleger an der Emittentin beteiligt. Diese Anleger sind nicht im Handelsregister der Emittentin eingetragen. Sie sind damit keine Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung im Sinne des 7 VermVerkProspV. Entsprechende Angaben nach 7 VermVerkProspV zu dem mittelbar über die Treuhänderin an der Emittentin beteiligten Anleger erfolgen daher nicht. Sowohl für die Gründungsgesellschafterinnen der Emittentin als auch die Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung gelten gleichermaßen folgende Aussagen: Die Erstellung eines Führungszeugnisses für eine juristische Person ist nicht möglich. Daher können keine Angaben gemäß 7 Absatz 1 Nr. 4 und Nr. 5 VermVerkProspV in Bezug auf Verurteilungen wegen einer Straftat nach den 263 bis 283d des Strafgesetzbuches, 54 des Kreditwesengesetzes, 38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder 369 der Abgabenordnung gemacht werden. Ausländische Verurteilungen bestehen nicht. Über das jeweilige Vermögen der Gründungsgesellschafterinnen der Emittentin und der Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurde innerhalb der letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen, auch waren die Gründungsgesellschafterinnen der Emittentin als auch die Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung innerhalb der letzten fünf Jahre nicht in der Geschäftsführung einer Gesellschaft tätig, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde. In Bezug auf die Gründungsgesellschafterinnen der Emittentin als auch die Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung gibt es zum Zeitpunkt der Prospekt aufstellung keine früheren Aufhebungen einer Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Gründungsgesellschafterinnen der Emittentin und die Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind weder für Unternehmen tätig noch unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen oder die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen erbringen. Die Emittentin hält 100 % der Anteile an der ZED4 Verwaltung GmbH (Komplementärin der Emittentin) sowie der ZED4 BHKW Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG. Die Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind damit mittelbar an der Komplementärin der Emittentin sowie der ZED4 BHKW Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG beteiligt. Weiter fungiert die ZED4 Verwaltung GmbH als Komplementärin der ZED4 BHKW Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG. Darüber hinaus sind die Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung weder unmittelbar noch mittelbar an Unternehmen beteiligt, noch für Unternehmen tätig, die mit der Emittentin und Anbieterin nach 271 HGB in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind. Die Neitzel & Cie. Gesellschaft für Energiebeteiligungen mbh & Co. KG ist gleichzeitig Gründungsgesellschafterin der Emittentin und über ihre Eigenschaft als Gesellschafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung an der Komplementärin der Emittentin sowie der ZED4 BHKW Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG beteiligt. Darüber hinaus sind die Gründungsgesellschafter der Emittentin weder unmittelbar noch mittelbar an Unternehmen beteiligt, noch für Unternehmen tätig, die mit der Emittentin und Anbieterin nach 271 HGB in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind. 68

69 6. ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN Sowohl die Gründungsgesellschafterinnen der Emittentin als auch die Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind nicht mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt, stellen der Emittentin kein Fremdkapital zur Verfügung oder vermitteln kein Fremdkapital. Die NCF Fondsverwaltung GmbH (ausgeschiedene Gründungsgesellschafterin der Emittentin) erbringt sowohl folgende Dienstleistungen im Rahmen der Aufstellung der Vermögensanlage als auch der laufenden Verwaltung der Vermögensanlage: Projektierung, Konzeption und Prospektierung, Beauftragung und Koordination von weiteren Dienstleistungen wie Rechtsund Steuerberatung sowie die Verwaltung und kaufmännische Betriebsführung. Die ZED4 Verwaltung GmbH (Gesellschafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung) nimmt als Komplementärin der Emittentin die Geschäftsführung der Emittentin wahr. Darüber hinaus erbringen sowohl die Gründungsgesellschafterinnen der Emittentin als auch die Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte. 6.3 Angaben über die Treuhänderin und die Mittelverwendungskontrolleurin Angaben über die Treuhänderin St. Annen Treuhand GmbH (Treuhänderin und Gesellschafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung) Funktion Geschäftsanschrift / Sitz Treuhänderische Verwaltung der Kommanditeinlagen / Vertretung der Interessen der Treugeber / Information der Anleger Gerhofstraße 18, Hamburg / Hamburg Registergericht Amtsgericht Hamburg; HRB Stammkapital Gesellschafter Tag der Gründung Geschäftsführung Ergebnisverteilung / Vergütung Euro ( davon eingezahlt) Herr Albrecht Saß, Hamburg 29. Januar 2009 / als St. Annen Treuhand UG (haftungsbeschränkt) Übergang zur GmbH mit Handelsregistereintragung vom 21. Oktober 2011 Herr Albrecht Saß, Hamburg Die St. Annen Treuhand GmbH ist keine Gründungskommanditistin. Sie hat sich mit Euro auf eigene Rechnung an der Emittentin beteiligt und wird anteilig ihrer Kommanditeinlage am Ergebnis der Emittentin beteiligt. Die St. Annen Treuhand GmbH erhält nach näherer Maßgabe des Treuhandvertrages von der Emittentin für die laufende Treuhand- und Verwaltungstätigkeit für die Treugeber erstmals für das Geschäftsjahr 2015 eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,3 % des jeweils zum 31. Dezember des betreffenden Jahres bestehenden Kommanditkapitals (abzgl. der Kommanditeinlagen der Gründungskommanditisten gemäß 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Diese Vergütung wird erstmals ab dem Geschäftsjahr 2017 jährlich um 1,0 % angehoben. Sie war für 2015 bzw. wird ab dem Jahr 2016 jeweils zum 31. Dezember eines jeden Jahres zur Zahlung fällig und ist auch für das bei Beginn der Liquidation der Emittentin laufende Geschäftsjahr in voller Höhe zu zahlen und zwar selbst dann, wenn die Emittentin bereits vor Ablauf dieses Geschäftsjahres beendet wird. Ferner erhält die St. Annen Treuhand GmbH für die Einrichtung der Treuhandverwaltung im Geschäftsjahr 2015 / 2016 zusätzlich einen einmaligen Betrag in Höhe von 0,3 % des Kommanditkapitals (abzgl. der Kommanditeinlagen der Gründungskommanditisten gemäß 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages) bei Zeichnungsschluss zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Diese einmalige Vergütung ist mit Zeichnungsschluss zur Zahlung fällig. Soweit die Liquiditätslage der Emittentin dieses erlaubt, ist die Treuhänderin gegen Rechnungsstellung zu vorzeitigen, vierteljährlichen Abschlagszahlungen auf die laufende Treuhandvergütung und die zusätzliche einmalige Vergütung für die Einrichtung der Treuhandverwaltung berechtigt. Der Treuhänderin werden ferner sämtliche ihr im Zusammenhang mit der Identifizierung von Anlegern und Treugebern nach dem Geldwäschegesetz entstehenden Kosten sowie alle Kosten der Gesellschafterkommunikation und der Anlegerbetreuung von der Emittentin ersetzt. Der Gesamtbetrag der für die Wahrnehmung der Aufgaben vereinbarten Vergütungen bei einem einzuwerbenden Kommanditkapital in Höhe von Euro bis zum Jahr 2025 beträgt Euro (PROGNOSE) und bis zum Jahr Euro (PROGNOSE). Bei Erhöhung des Kommanditkapitals auf einen Betrag von Euro beträgt der Gesamtbetrag der für die Wahrnehmung der Aufgaben vereinbarten Vergütungen bis Euro (PROGNOSE) und bis zum Jahr Euro (PROGNOSE). 69

70 6. ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN Gemäß 11 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags der Emittentin erhält die St. Annen Treuhand GmbH bei jedem Verkauf einer Energieerzeugungsanlage (Anlageobjekte) oder deren versicherten Totalverlustes eine Vergütung in Höhe von 2,0 % des vereinnahmten Veräußerungserlöses bzw. der vereinnahmten Versicherungserstattung bzw. des vereinnahmten Liquidationsüberschusses. Die Treuhänderin ist auf eigener Rechnung an der Emittentin mit einer Kommanditeinlage in Höhe von Euro beteiligt. In diesem Zusammenhang nimmt sie am Gewinn und Verlust sowie den Entnahmen der Emittentin im Verhältnis ihres Kapitalanteils teil. Gemäß Prognoserechnung (bis 2025) ergibt sich hieraus ein Gesamtbetrag in Höhe von Euro, (bis 2035) ergibt sich hieraus ein Gesamtbetrag in Höhe von Euro (jeweils Gewinnanteil und Eigenkapitalrückzahlung). Darüber hinaus stehen der St. Annen Treuhand GmbH keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbezüge, insbesondere keine Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu. Aufgaben und Rechtsgrundlage der Tätigkeit Wesentliche Rechte und Pflichten Die St. Annen Treuhand GmbH fungiert als Treuhänderin im Rahmen der Vermögensanlage. Die Aufgaben sind das Halten und die treuhänderische Verwaltung der Kommanditeinlagen, die Vertretung der Interessen der Anleger sowie deren Information. Aufgabe der Treuhänderin ist es, ihre spätere Kommanditeinlage an der Emittentin für die sich mittelbar (treugeberisch) über sie an der Emittentin beteiligenden Anleger auf Rechnung der Anleger zu erhöhen, die Beitrittserklärungen anzunehmen und über die Annahme zu informieren (siehe Treuhandund Verwaltungsvertrag: Vorbemerkungen Abschnitt C) und D) sowie 1 Abs. 1 und 2). Die Rechtsgrundlage der Tätigkeit der St. Annen Treuhand GmbH ist der Treuhand- und Verwaltungsvertrag (hinterlegt auf Seite 149 ff.), welcher unter Beteiligung der Emittentin zwischen der St. Annen Treuhand GmbH und jedem einzelnen Anleger gesondert mit Annahme der Beitrittserklärung des betreffenden Anlegers zustande kommt. Zu den Rechten der Treuhänderin gehört es, die von ihr übernommenen Kommanditeinlagen für mittelbar beteiligte Anleger zu halten und zu verwalten und die Kommanditeinlagen für Direktkommanditisten als Verwaltungstreuhänderin zu verwalten. Die Treuhänderin beteiligt sich für eine Vielzahl von Treugebern an der Emittentin. Sie hat das Recht, Weisungen von Treugebern nicht auszuführen, sofern diese im Widerspruch zu Gesetzen oder den Bestimmungen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages stehen. Die Treuhänderin hat ein gespaltenes Stimmrecht in Gesellschafterversammlungen und ist gemäß den Bestimmungen von 9 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages bevollmächtigt, das Stimmrecht von Direktkommanditisten auszuüben. Sie ist zur Kündigung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages gemäß 11 Abs. 4 berechtigt. Als Gegenleistung für ihre Tätigkeiten nach dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag erhält die St. Annen Treuhand GmbH von der Emittentin Vergütungen gemäß 12 Treuhand- und Verwaltungsvertrag sowie Aufwendungen ersetzt (vgl. Seite 152). Zu den Pflichten der Treuhänderin gehört es, die Kommanditeinlagen für die Anleger zu erhöhen, deren Beteiligung treuhänderisch zu halten und zu verwalten, für Direktkommanditisten als Verwaltungstreuhänderin zu fungieren. Erhöhung des Anteils der Treuhänderin für die Anleger: Die St. Annen Treuhand GmbH nimmt Beitrittserklärungen der Anleger entgegen. Der Anleger erhält eine Annahmebestätigung sowie Zahlungsaufforderung der Zeichnungssumme. Die Geschäftsführung wird zeitnah über die eingehenden Beitrittserklärungen (Zeichnungssummen) informiert. Durch die Annahme der Beitrittserklärung schließt jeder einzelne Anleger mit der Treuhänderin und der Zukunftsenergie Deutschland 4 Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG einen Treuhand- u. Verwaltungsvertrag ab. Die Treuhänderin erhöht somit im eigenen Namen für fremde Rechnung ihre einzugehende Kommanditeinlage an der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG in Höhe der vom Anleger in der Beitrittserklärung angegebene Zeichnungssumme und hält ihre Kommanditbeteiligung fortan treuhänderisch für den Anleger. Nach Zeichnungsschluss werden gemäß Gesellschaftsvertrag 4.10 die Anleger in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Dafür werden alle Anleger nach Zeichnungsschluss aufgefordert, eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht zur Verfügung zu stellen, damit die Eintragungen ins Handelsregister entsprechend erfolgen können. Sodann wird der Treuhand- u. Verwaltungsvertrag zwischen der Treuhänderin und dem jeweiligen Direktkommanditisten in Bezug auf die übertragene Beteiligung als Verwaltungstreuhandschaft fortgeführt. Die Treuhänderin hat das Vermögen der Emittentin getrennt von ihrem sonstigen Vermögen zu verwalten. Die von ihr auszuübenden Rechte und Pflichten der Treugeber hat sie nach pflichtgemäßem Ermessen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen. Die Treuhänderin ist verpflichtet, die Rechte der Treugeber nach deren Weisungen auszuüben. Sie ist ferner verpflichtet, die Treugeber über Beschlussgegenstände und Tagesordnungspunkte von Gesellschafterversammlungen sowie jährlich über die Geschäfte 70

71 6. ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN der Emittentin (entsprechend 15 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages) zu unterrichten. Die Treuhänderin ist zur Herausgabe beispielsweise von Auszahlungen an die Anleger gemäß 7 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages verpflichtet. Ferner hat sie Übertragungen von Treugeberpositionen unter Beachtung der Regelungen von 8 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages zuzustimmen. Die Haftung der Treuhänderin für ihre Tätigkeit auf Basis des Treuhand- und Verwaltungsvertrages ist eingeschränkt (vgl. 13 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages). Insbesondere ist die Haftung der Treuhänderin für einen einfach fahrlässig verursachten Schaden auf Euro begrenzt, es sei denn, es handelt sich um Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder solche aus der Verletzung einer Kardinalpflicht. Die Treuhänderin ist gegenüber den Anlegern auch vorvertraglich nicht verpflichtet, den Inhalt dieses Verkaufsprospektes oder das vorliegende öffentliche Angebot von Beteiligungen an der Emittentin zu prüfen. Schadensersatzansprüche gegen die Treuhänderin, die auf einfach fahrlässig begangenen Pflichtverletzungen beruhen, verjähren nach dem Treuhandund Verwaltungsvertrag, soweit sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsberechtigte von den haftungsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen, jedenfalls aber innerhalb von fünf Jahren nach der Entstehung des Anspruchs, spätestens aber ohne Rücksicht auf die Entstehung des Anspruches und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis der haftungsbegründenden Umstände und der Person der Schuldners innerhalb von zehn Jahren nach der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis. Die vorstehende Regelung zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen gilt nicht für solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder solcher aus der Verletzung einer Kardinalpflicht. Interessenkonflikte Es gibt keine Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte der Treuhänderin St. Annen Treuhand GmbH begründen können. Angaben über die Mittelverwendungskontrolleurin UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Die Emittentin hat den Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrag am 30. Januar 2015 mit der PKF UNITESTA Revisionsund Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgeschlossen. Seit dem 04. Januar 2016 firmiert die Mittelverwendungskontrolleurin als UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Funktion Geschäftsanschrift / Sitz Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolleurin / Laufender formeller Abgleich der betriebswirtschaftlichen Auswertung und von Auszahlungen Moslestraße 3, Oldenburg Registergericht Amtsgericht Oldenburg, HRB 952 Stammkapital Geschäftsführer Euro Burchard Schröder, Oldenburg Silvia Korte, Oldenburg Tag der ersten Eintragung 01. August 2005 Vergütungen Aufgaben und Rechtsgrundlage der Tätigkeit Die UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erhält für die Wahrnehmung der vereinbarten Aufgaben eine Gesamtvergütung in Höhe von 0,1 % (entspricht Euro) des eingeworbenen Kommanditkapitals zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, mindestens jedoch einen Betrag von Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Vertrag über die laufende formelle Prüfung von Zahlungen und Mittelverwendungen wird nach Zeitaufwand zu den üblichen Stundensätzen der eingesetzten Personen vergütet. Darüber hinaus stehen der Mittelverwendungskontrolleurin keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbezüge, insbesondere keine Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu. Aufgabe der Mittelverwendungskontrolleurin, der UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ist die formale Kontrolle der Verwendung des einzuwerbenden Kommanditkapitals nebst Agio sowie der Abgleich der von der Buchhaltung erfassten laufenden Kosten mit den maßgeblichen Verträgen. 71

72 6. ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN Rechtsgrundlage der Tätigkeit der Mittelverwendungskontrolleurin sind der Mittelfreigabeund Mittelverwendungskontrollvertrag (im Folgenden: Mittelverwendungskontrollvertrag ) sowie der Vertrag über den formellen Abgleich der betriebswirtschaftlichen Auswertung und von Auszahlungen (hinterlegt auf Seite 154 ff.), die beide am 30. Januar 2015 zwischen der Emittentin und der Mittelverwendungskontrolleurin geschlossen wurden sowie ein Addendum zum Mittelverwendungskontrollvertrag vom 31. März 2016, aus dem sie verpflichtet ist, die bisherige Kontrolle von 90 % des eingeworbenen Kommanditkapitals auf die Höhe von 100 % des eingeworbenen Kommanditkapitals zu erhöhen. Wesentliche Rechten und Pflichten Zu den Rechten der Mittelverwendungskontrolleurin aus dem Mittelverwendungskontrollvertrag gehört ihr Recht auf Vergütungen gemäß 6 des Mittelverwendungskontrollvertrages, ihre alleinige Verfügungsberechtigung über das Mittelverwendungskontrollkonto gem. 4 Abs. 1, ihr Recht auf Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund und ihr Recht, keine Freigabe und keine Verwendung der Fremdfinanzierung und der sonstigen Eigenmittel (zur Bezahlung der Anlageobjekte) zu schulden ( 2 Abs. 1). Sie schuldet insbesondere keine Kontrolle der wirtschaftlichen und rechtlichen Konzeption, der Bonität von Vertragspartnern oder der Werthaltigkeit von Garantien, Plausibilität von Annahmen und Formeln von Berechnungen für die Vermögensanlage ( 2 Abs. 2). Zu den Pflichten der Mittelverwendungskontrolleurin aus dem Mittelverwendungskontrollvertrag gehört die Kontrolle des auf dem Mittelverwendungskontrollkonto eingezahlten Kommanditkapitals einschließlich des Agios ( 2 Abs. 1) und die Prüfung der betragsmäßigen Übereinstimmung von Beträgen mit der Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplanung der Vermögensanlage sowie den entsprechenden Verträgen und Vergütungsvereinbarungen ( 5 Abs. 1). Zu ihren Pflichten gehört die Prüfung der vertraglich vereinbarten Voraussetzungen für die Mittelfreigabe, Überprüfung der rechnerischen Plausibilität der ihr von der Emittentin vorgelegten prognostizierten Renditen der Anlageobjekte, die Zahlungsfreigabe von Gründungskosten, Provisionen, Gebühren und Honoraren sowie die Kontrolle von Zwischenanlagen gem. 2 Abs. 2 und 3. Zu den Rechten der Mittelverwendungskontrolleurin aus dem Vertrag über den formellen Abgleich der betriebswirtschaftlichen Auswertung und von Auszahlungen gehört es, die für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen von der laufenden Buchhaltung zu erhalten (siehe 2 Abs. 1 des Vertrages über den formellen Abgleich der betriebswirtschaftlichen Auswertung und von Auszahlungen). Sie ist berechtigt, weder die Angemessenheit und von Rechnungen zu überprüfen noch die permanente und eigenverantwortliche Überwachung aller Zahlungen zu schulden. Ferner hat sie das Recht, keine Überprüfung von Zahlungen an die Gesellschafter zu schulden. Sie ist berechtigt, für die Wahrnehmung ihrer vertraglichen Pflichten ein Honorar gemäß 7 des Vertrages über den formellen Abgleich der betriebswirtschaftlichen Auswertung und von Auszahlungen zu erhalten. Zu ihren Pflichten aus dem Vertrag über den formellen Abgleich der betriebswirtschaftlichen Auswertung und von Auszahlungen gehört der Abgleich der monatlichen Auswertung von Kostenpositionen mit den maßgeblichen Verträgen ( 1 Abs. 1), und der nachträgliche Abgleich von Auszahlungen der Anlagen und Standorte an die Emittentin und Auszahlungen an die Anleger ( 2 Abs. 1). Beispiel einer Photovoltaik-Freiflächenanlage 72

73 6. ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN Interessenkonflikte Es bestehen keine Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte der Mittelverwendungskontrolleurin begründen können. Der vollständige Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrag sowie der Vertrag über den formellen Abgleich der betriebswirtschaftlichen Auswertung und von Auszahlungen sowie das Addendum zum Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrag sind in Kapitel 10 Vertragswerk auf den Seiten 154 ff. im Wortlaut abgebildet. 6.4 Mit dem Vertrieb beauftragtes Unternehmen Neitzel & Cie. Gesellschaft für Beteiligungen mbh & Co. KG Funktion Geschäftsanschrift / Sitz Eigenkapitalvermittlung / Werbemaßnahmen und Marketing Gerhofstraße 18, Hamburg / Hamburg Registergericht Amtsgericht Hamburg, HRA Kommanditkapital Kommanditist Komplementärin Geschäftsführer der Komplementärin Datum der Gründung / Tag der ersten Eintragung Vergütungen Aufgaben und Rechtsgrundlage Euro (voll eingezahlt) Herr Bernd Neitzel, Hamburg Neitzel & Cie. Verwaltungsgesellschaft mbh, Hamburg Herr Bernd Neitzel, Hamburg 18. Januar 2007 / 16. März 2007 Die Neitzel & Cie. Gesellschaft für Beteiligungen mbh & Co. KG (im Folgenden: NC KG) ist nicht am Vermögen der Emittentin beteiligt. Ihr stehen keine Gewinnbeteiligungen oder Entnahmerechte zu. Sie erhält für die Mitwirkung bei der Einwerbung des Kommanditkapitals 6,0 % des eingeworbenen Kommanditkapitals (abzgl. der Kommanditeinlagen der Kommanditisten gemäß 4.2 des Gesellschaftsvertrages) zzgl. des auf das Kommanditkapital der Emittentin (abzgl. der Kommanditeinlagen der Kommanditisten gemäß 4.2 des Gesellschaftsvertrages) zu leistenden Agios in Höhe von 5,0 %. Für Werbemaßnahmen und Marketing erhält sie einen pauschalen Betrag von 1,0 % des eingeworbenen Kommanditkapitals (abzüglich des Kommanditanteils der Kommanditisten gemäß 4.2 des Gesellschaftsvertrages) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die NC KG erhält ausschließlich einmalige Vergütungen im Zusammenhang mit der Einwerbung des Kommanditkapitals. Während der Laufzeit der Vermögensanlage erhält sie keine laufenden Vergütungen. Die NC KG übernimmt exklusiv die Einwerbung und Vermittlung des zu platzierenden Kommanditkapitals der Emittentin bei Anlegern im Rahmen des Angebots. Dabei ist die NC KG berechtigt, sich der Hilfe Dritter zur Erfüllung der Verpflichtungen nach dieser Vereinbarung zu bedienen und ist berechtigt, Dritte im Wege des Unterauftrages ganz oder teilweise mit den von ihr in diesem Vertrag übernommenen Aufgaben zu betreuen. 73

74 6. ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN 6.5 Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, der Treuhänderin, der Mittelverwendungskontrolleurin, der Anbieterin und Prospektverantwortlichen Anbieterin und Prospektverantwortliche der vorliegenden Vermögensanlage ist die Emittentin, die Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG, für die die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin), die ZED4 Verwaltung GmbH, die Geschäftsführung übernimmt. Alleiniges Mitglied der Geschäftsführung der ZED4 Verwaltung GmbH und damit der Emittentin, die auch Anbieterin und Prospektverantwortliche ist, ist Herr Bernd Neitzel. Angaben zur Anbieterin und Prospektverantwortlichen finden sich daher in den folgenden Abschnitten jeweils unter den Ausführungen zum Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin. Es gibt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Vorstände, Aufsichtsgremien und Beiräte für die Emittentin, die Anbieterin und Prospektverantwortliche, die Treuhänderin und Mittelverwendungskontrolleurin. Über den genannten Kreis an Personen existieren keine sonstigen Personen, die die Herausgabe oder den Inhalt des Verkaufsprospektes oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst haben. Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin Das alleinige Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin sowie der Neitzel & Cie. Gesellschaft für Energiebeteiligungen mbh & Co. KG als Gründungsgesellschafterin der Emittentin und Gesellschafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist Herr Bernd Neitzel. Herr Bernd Neitzel ist somit für Unternehmen tätig, die mit der Emittentin und Anbieterin nach 271 des Handelsgesetzbuchs in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind. Da die Komplementärin der Emittentin auch als Komplementärin der ZED4 BHKW Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG fungiert, ist Herr Bernd Neitzel in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Komplementärin auch für die ZED4 BHKW Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG tätig. Darüber hinaus ist Herr Bernd Neitzel nicht für Unternehmen tätig, die mit der Emittentin und Anbieterin nach 271 des Handelsgesetzbuches in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind. Herr Bernd Neitzel ist darüber hinaus Geschäftsführer der NCF Fondsverwaltung GmbH (Gründungsgesellschafterin der Emittentin), die als Komplementärin der Emittentin ausgeschieden ist sowie der Neitzel & Cie. Gesellschaft für Beteiligungen GmbH & Co. KG, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage beauftragt ist. Die Geschäftsanschrift des Mitglieds der Geschäftsführung der Emittentin lautet: Gerhofstraße 18, Hamburg. Eine Aufteilung in Funktionsbereiche besteht für das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin bei der Emittentin nicht. Es liegen keine Eintragungen in Bezug auf Verurteilungen wegen einer Straftat nach den 263 bis 283d des Strafgesetzbuches, 54 des Kreditwesengesetzes, 38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder 369 der Abgabenordnung für das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, in einem Führungszeugnis vor, das zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht älter als sechs Monate ist. Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft. Solarpark Uckermark Anlageobjekt Solarenergie 3 Deutschland 74

75 6. ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN Über das Vermögen des Mitgliedes der Geschäftsführung der Emittentin wurde innerhalb der letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen, auch war das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin innerhalb der letzten fünf Jahre nicht in der Geschäftsführung einer Gesellschaft tätig, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde. Es existieren keine früheren Aufhebungen einer Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen in Bezug auf das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Herr Bernd Neitzel ist Geschäftsführer und Kommanditist der Neitzel & Cie. Gesellschaft für Beteiligungen mbh & Co. KG, die exklusiv mit dem Vertrieb der Vermögensanlage betraut ist. Darüber hinaus ist das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin nicht für Unternehmen tätig oder in wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut sind. Er ist nicht tätig für Unternehmen oder in wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen oder vermitteln. Er ist als Geschäftsführer für die NCF Fondsverwaltung GmbH tätig, und über seine Kommanditistenstellung an der Neitzel & Cie. Gesellschaft für Beteiligungen mbh & Co. KG mittelbar an der NCF Fondsverwaltung GmbH beteiligt, die folgende Dienstleistungen im Rahmen der Aufstellung der Vermögensanlage als auch der laufenden Verwaltung der Vermögensanlage erbringt: Projektierung, Konzeption und Prospektierung, Beauftragung und Koordination von weiteren Dienstleistungen wie Rechts- und Steuerberatung sowie die Verwaltung und kaufmännische Betriebsführung. Gleichzeitig ist er Geschäftsführer der ZED4 Verwaltung GmbH, die als Komplementärin der Emittentin auch die Geschäftsführung der Emittentin wahrnimmt. Darüber hinaus ist das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin nicht für Unternehmen tätig oder in wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen. Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt. Er stellt der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung kein Fremdkapital zur Verfügung oder vermittelt ihr kein Fremdkapital. Weiterhin erbringt er zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte. Über die Neitzel & Cie. Gesellschaft für Energiebeteiligungen mbh & Co. KG ist Herr Bernd Neitzel mittelbar an der Emittentin beteiligt. Die Emittentin ist 100 %-ige Gesellschafterin der ZED4 Verwaltung GmbH (Gesellschafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung) sowie der ZED4 BHKW Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG, somit ist Herr Bernd Neitzel mittelbar auch an der ZED4 Verwaltung GmbH sowie der ZED4 BHKW Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG beteiligt. Herr Bernd Neitzel ist alleiniger Geschäftsführer der ZED4 Verwaltung GmbH, die mit der Geschäftsführung beauftragt ist. Bernd Neitzel ist alleiniger Kommanditist der Neitzel & Cie. Gesellschaft für Energiebeteiligungen mbh & Co. KG, die Gründungskommanditistin ist. Darüber hinaus ist Herr Bernd Neitzel an keinen weiteren Unternehmen beteiligt, die mit der Emittentin und Anbieterin nach 271 des Handelsgesetzbuches in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind. Es besteht die Möglichkeit, dass Herr Bernd Neitzel an möglichen Überschüssen der NCF Fondsverwaltung GmbH, der Neitzel & Cie. Gesellschaft für Energiebeteiligungen mbh & Co. KG und der Neitzel & Cie. Gesellschaft für Beteiligungen mbh & Co. KG aus deren Tätigkeit im Rahmen dieser Vermögensanlage partizipiert, eine Aussage über die Höhe dieser Partizipation kann nicht getätigt werden. Darüber hinaus stehen dem Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte sowie der Jahresbetrag der sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere der Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsent gelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind die Beiräte noch nicht bekannt. Es ist daher nicht möglich, Aussagen im Sinne des 12 VermVerkProspV zu machen. Die Beiratsmitglieder erhalten eine Vergütung für ihre Beiratstätigkeit in einer durch Gesellschafterbeschluss noch zu bestimmenden Höhe. In der Prognoserechnung ist eine prognostizierte Aufwandsvergütung in Höhe von Euro (Verkauf der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) Ende 2025) bzw Euro (Verkauf der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) Ende 2035) enthalten. Ferner werden den Beiratsmitgliedern durch ihre Beiratstätigkeit entstandene, nachgewiesene und notwendige Auslagen von der Emittentin ersetzt. Die Beiräte erhalten darüber hinaus, soweit sie Gesellschafter / Kommanditisten der Emittentin sind, ihre Gewinnbeteiligungen entsprechend ihrer Beteiligung an der Emittentin. Darüber hinaus erhalten sie keine weiteren Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art. 75

76 6. ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN Mitglieder der Geschäftsführung der Treuhänderin und der Mittelverwendungskontrolleurin Alleiniges Mitglied der Geschäftsführung der Treuhänderin, der St. Annen Treuhand GmbH, ist Herr Albrecht Saß, Geschäftsanschrift: Gerhof straße 18, Hamburg. Mitglieder der Geschäftsführung der Mittelverwendungskontrolleurin, der UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind Burchard Schröder und Silvia Korte, Geschäftsanschrift jeweils: Moslestraße 3, Oldenburg. Innerhalb der Geschäftsführungen der beschriebenen Unternehmen existiert keine Funktionentrennung. Für das Mitglied der Geschäftsführung der Treuhänderin und die Mitglieder der Geschäftsführung der Mittelverwendungskontrolleurin gelten die folgenden Aussagen: tätig oder in wesentlichem Umfang an Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt, die Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen. Herr Albrecht Saß ist als Geschäftsführer der Treuhänderin für ein Unternehmen tätig, dass mit der Emittentin und Anbieterin nach 271 des Handelsgesetzbuchs in einem Beteiligungsverhältnis steht oder verbunden ist. Darüber hinaus ist Herr Albrecht Saß als Geschäftsführer der Treuhand weder unmittelbar noch mittelbar an Unternehmen beteiligt, noch für Unternehmen tätig, die mit der Emittentin und Anbieterin nach 271 HGB in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind. In Bezug auf die Mitglieder der Geschäftsführungen der Treuhänderin und der Mittelverwendungskontrolleurin existieren keine Eintragungen in Bezug auf Verurteilungen wegen einer Straftat nach den 263 bis 283d des Strafgesetzbuches, 54 des Kreditwesengesetzes, 38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder 369 der Abgabenordnung in Führungszeugnissen, die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht älter als sechs Monate sind. Die Mitglieder der Geschäftsführungen besitzen jeweils die deutsche Staatsbürgerschaft. Über das Vermögen der Mitglieder der Geschäftsführungen der Treuhänderin und der Mittelverwendungskontrolleurin wurde innerhalb der letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen und die Mitglieder der Geschäftsführungen der Treuhänderin und der Mittelverwendungskontrolleurin waren innerhalb der letzten fünf Jahre nicht in der Geschäftsführung einer Gesellschaft tätig, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde. In Bezug auf die Mitglieder der Geschäftsführungen der Treuhänderin und der Mittelverwendungskontrolleurin existieren keine früheren Aufhebungen einer Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Mitglieder der Geschäftsführungen der Treuhänderin und der Mittelverwendungskontrolleurin sind nicht für Unternehmen tätig oder in wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut sind. Die Mitglieder der Geschäftsführungen der Treuhänderin und der Mittelverwendungskontrolleurin sind weiterhin nicht tätig für Unternehmen und nicht in wesentlichem Umfang an Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt, die der Emittentin Fremdkapital geben. Darüber hinaus sind sie auch nicht für Unternehmen Die Mitglieder der Geschäftsführung der Mittelverwendungskontrolleurin sind weder unmittelbar noch mittelbar an Unternehmen beteiligt, noch für Unternehmen tätig, die mit der Emittentin und Anbieterin nach 271 HGB in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind. Die Mitglieder der Geschäftsführungen der Treuhänderin und der Mittelverwendungskontrolleurin sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt. Sie stellen der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung kein Fremdkapital zur Verfügung oder vermitteln ihr kein Fremdkapital. Weiterhin erbringen sie zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte. Die Treuhänderin und die Mittelverwendungskontrolleurin erhalten vertraglich vereinbarte Vergütungen (siehe Seite 69 f. und Seite 71). Es besteht die Möglichkeit, dass die Mitglieder der Geschäftsführungen jeweils an möglichen Überschüssen aus der Tätigkeit der beiden Gesellschaften im Rahmen dieser Vermögensanlage partizipieren (das Mitglied der Geschäftsführung der Treuhand an möglichen Überschüssen der Treuhänderin bzw. die Mitglieder der Geschäftsführung der Mittelverwendungskontrolleurin an möglichen Überschüssen der Mittelverwendungskontrolleurin). Die Höhe der Vergütungen für die Mitglieder der Geschäftsführung der Treuhänderin und der Mittelverwendungskontrolleurin kann nicht angegeben werden, weil die Umsätze und Gewinne nicht prognostiziert bzw. genannt werden können. Darüber hinaus steht dem Mitglied der Geschäftsführung der Treuhänderin und den Mitgliedern der Geschäftsführung der Mittelverwendungskontrolleurin keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte sowie der Jahresbetrag der sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere der Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu. 76

77 SPC-FENDER Einachsig-mitgeführte Solaranlage

78 7. PROGNOSERECHNUNGEN 7. Prognoserechnungen Im nachfolgenden Prospektteil sollen beispielhafte Zielinvestitionen der Vermögensanlage Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG in Form einer Prognoserechnung zusammengefasst werden. Dargestellt werden in der ersten Spalte (realisiert) die jeweiligen Kennziffern, die sich zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung aus dem ersten Anlageobjekt, der Photovoltaik-Dachanlage in Dortmund, ergeben. Die ausgewiesenen Werte in der zweiten Spalte (in Planung) geben die geplanten weiteren Investitionen und deren Finanzierung an und basieren bei den Photovoltaik-Anlagen auf Annahmen und Erfahrungen der Anbieterin sowie auf vorliegenden angebotenen Energieerzeugungsanlagen (BHKW), die der Emittentin angeboten, aber noch nicht erworben wurden. In der dritten, vierten und fünften Spalte werden konsolidierte Werte angegeben, die jeweils auf der Mittelverwendungsund Mittelherkunftsplanung (PROGNOSE) in der Darstellung der Anlage I zum Gesellschaftsvertrag der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG aufbauen. 7.1 Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplanung (PROGNOSE)* Mittelverwendung (PROGNOSE)* Alle Beträge in Euro realisiert in Planung Gesamtbeträge in % zur Gesamtinvestition in % zum Kommanditkapital 1. Anschaffungskosten Investition in Energieerzeugungsanlagen ,06 247,12 Solarpark Dortmund ,29 9,44 Stammkapital Komplementärin ,02 0, ,36 256,62 2. Nebenkosten der Vermögensanlage Kapitalbeschaffungskosten ,83 10,99 Projektierung, Konzeption, Prospekterstellung, Mittelverwendungskontrolle, Gründung und Marketing, Treuhandeinrichtung ,49 7,14 Nicht abzugsfähige Vorsteuer 1) ,00 0, ,31 18,13 3. Liquiditätsreserven inkl. working capital 1) ,32 12,41 Gesamtinvestition ,00 287,16 Mittelherkunft (PROGNOSE)* Alle Beträge in Euro realisiert in Planung Gesamtbeträge in % zur Gesamtinvestition in % zum Kommanditkapital 4. Fremdkapital Darlehen ,62 174,08 Darlehen Solarpark Dortmund ,81 8, ,44 182,16 5. Kommanditeinlagen Neitzel & Cie. Gesellschaft für Energiebeteiligungen mbh & Co. KG ,04 0,10 Einzuwerbendes Kommanditkapital 2) ,79 99, ,82 100,00 6. Agio ,74 5,00 Gesamtfinanzierung ,00 287,16 1) Die Position beinhaltet die Prognosen der Liquiditätsreserve der Emittentin sowie die Kapitaldienst- und Projektreserven der Energieerzeugungsanlagen. Diese hat sich verbessert, da der Aufwand der nicht abzugsfähigen Vorsteuer nicht anfällt und damit der Liquiditätsreserve zugute kommt. 2) Auf das einzuwerbende Kommanditkapital in Höhe von Euro wird ein Agio in Höhe von 5,0 % ( Euro) erhoben. Das Agio steht den Beratern / Vermittlern als Vertriebsprovision zu. *) Die Angaben erfolgen mit Rundungsdifferenzen. Das einzuwerbende Kommanditkapital beträgt Euro (Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage). Von diesem Betrag hat die Neitzel & Cie. Gesellschaft für Energiebeteiligung mbh & Co. KG einen Betrag von Euro zusätzlich zu ihrer ursprünglichen Beteiligung in Höhe von Euro übernommen. Weitere Erläuterungen hierzu siehe Tabelle Seite 66 f., Neitzel & Cie. Gesellschaft für Energiebeteiligungen mbh & Co. KG, Einlage. Aus Gründen der Übersicht wurde daher der Betrag in Höhe von Euro entsprechend von der Position Einzuwerbendes Kommanditkapital auf die Position Einlagen der Gründungskommanditistin umgegliedert. 78

79 7. PROGNOSERECHNUNGEN ERLÄUTERUNGEN ZUR MITTELVERWENDUNGS- UND MITTELHERKUNFTSPLANUNG (PROGNOSE) Zu 1. Anschaffungskosten Erste Spalte (realisiert): Die Anschaffungskosten des ersten Anlageobjektes, der Photovoltaik-Dachanlage in Dortmund betragen 2,103 Mio. Euro. Die Summe setzt sich aus dem Kaufpreis aus dem Saldo der übernommenen Konten abzgl. kurzfristiger Verbindlichkeiten in Höhe von Euro, Anschaffungsnebenkosten in Höhe von Euro sowie dem Wert der Photovoltaik-Anlage bei Verschmelzung in Höhe von Euro zusammen. Zweite Spalte (in Planung): Die Anschaffungskosten geben die angenommenen Anschaffungskosten für die beispielhaften Energieerzeugungsanlagen abzüglich der Anschaffungskosten für das erste Anlageobjekt an. Dritte Spalte (Gesamtbeträge in Euro): Insgesamt betragen die Investitionen in beispielhaft angenommenen Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) Euro. Darin enthalten sind sämtliche Aufwendungen für den Erwerb der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte), wie z. B. Bankgebühren, Vermittlungskosten und Kosten für Beratung und Gutachten. Da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospekts noch nicht sämtliche Anlagen identifiziert und angebunden sind, sind die in Kapitel 4 beispielhaft beschriebenen Anlageobjekte und die diesbezüglich prognostizierten Anschaffungskosten für Energieerzeugungsanlagen nicht vollständig identisch mit den Anlagen, die in dieser oder ähnlicher Form zu einem späteren Zeitpunkt durch die Emittentin erworben werden sollen, aber zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht erworben oder angebunden sind. Die Emittentin soll plangemäß in ein Portfolio von deutschen Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerken investieren. Prognosegemäß beträgt der Anteil der Photovoltaik-Anlagen gemessen an den Anschaffungskosten (nach Abzug der Nebenkosten der Vermögensanlage) rund 73 %, die Blockheizkraftwerke umfassen die verbliebenen 27 %. Die Emittentin wurde als sogenannte Einheits-Kommanditgesellschaft konzipiert, dabei hält die Emittentin die gesamten Stammanteile der Komplementärin der ZED4 Verwaltung GmbH selbst. Das Stammkapital der Komplementärin beträgt Euro, davon wurden bereits Euro eingezahlt und aus der Kommanditeinlage der Gründungskommanditistin Neitzel & Cie. Gesellschaft für Energiebeteiligungen mbh & Co. KG in die Emittentin geleistet. Zu 2. Nebenkosten der Vermögensanlage Die Nebenkosten der Vermögensanlage werden auch als BHKW mit Warmwasserpufferspeicher Vorlauf- oder weiche Kosten bezeichnet. Sie setzen sich zusammen aus den Kosten für Projektierung, Konzeption, Prospekterstellung, Mittelverwendungskontrolle, Gründung und Marketing, Treuhandeinrichtung sowie die Kapitalbeschaffung und das Agio. Kapitalbeschaffungskosten Für die Eigenkapitalbeschaffung erhält die Neitzel & Cie. Gesellschaft für Beteiligungen mbh & Co. KG eine Vergütung in Höhe von 6,0 % des einzuwerbenden Kommanditkapitals abzüglich einer Kommanditeinlage der Gründungskommanditistin in Höhe von Euro ( Euro). Darüber hinaus erhält sie ein Agio in Höhe von 5,0 % ( Euro), das in der Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplanung (PROG- NOSE) enthalten ist. Die Vergütungen sind mit der anteiligen Einwerbung des Kommanditkapitals und der Einzahlung der Einlagen durch die Anleger fällig. Projektierung, Konzeption, Prospekterstellung, Mittelverwendungskontrolle, Gründung und Marketing, Treuhandeinrichtung Die NCF Fondsverwaltung GmbH erhält vertragsgemäß für die Projektierung, Konzeption und die Erstellung des Verkaufsprospektes für das öffentliche Angebot eine Vergütung in Höhe von 5,0 % ( Euro) des eingeworbenen Kommanditkapitals abzüglich des Kapitals der Kommanditeinlage der Gründungskommanditistin zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Als Vergütung für die Kostenübernahme sämtlicher Aufwendungen im Zusammenhang mit der Konzeption, Projektierung und Prospektierung der Vermögensanlage, Gründung der Emittentin sowie für die Beauftragung und Koordination von weiteren Dienstleistern wie Rechts- und Steuerberatern sind 0,75 % ( Euro) des eingeworbenen Kommanditkapitals abzüglich der Kommanditeinlage der Gründungskommanditistin vertraglich vereinbart worden, die die NCF Fondsverwaltung GmbH zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer erhält. Sie übernimmt in diesem Zusammenhang das Risiko der Budgetüberschreitung. Die Vergütungen sind mit der anteiligen Einwerbung des Kommanditkapitals und der Einzahlung der Einlagen durch die Anleger fällig. 79

80 7. PROGNOSERECHNUNGEN Für die Mittelverwendungskontrolle gemäß dem im Kapitel 10 vollständig abgedruckten Vertrag mit der UNITESTA Revisionsund Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft fallen 0,1 % des eingeworbenen Kommanditkapitals ( Euro) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer an, mindestens jedoch ein Betrag von Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Für Marketingaufwendungen und Vertriebsmaßnahmen erhält die Neitzel & Cie. Gesellschaft für Beteiligungen mbh & Co. KG vertragsgemäß eine Vergütung in Höhe von 1,0 % ( Euro) des eingeworbenen Kommanditkapitals abzüglich einer Kommanditeinlage der Gründungskommanditistin in Höhe von Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Für die Einrichtung der Treuhandschaft erhält die St. Annen Treuhand GmbH einen einmaligen Betrag in Höhe von 0,3 % des eingeworbenen Kommanditkapitals ( Euro) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung ist mit Zeichnungsschluss fällig, soweit es die Liquiditätslage der Emittentin erlaubt, können vierteljährliche Abschlagszahlungen erfolgen. Nicht abzugsfähige Vorsteuer Da die Photovoltaik-Anlage Dortmund und die weiteren möglichen Photovoltaik-Investitionsobjekte nun direkt in der Gesellschaft gehalten und betrieben werden, ist die Vorsteuerabzugsfähigkeit gegeben. Das bedeutet, dass der Aufwand der nicht abzugsfähigen Vorsteuer nicht anfällt. Dies wirkt sich erhöhend auf die Liquiditätsreserve der Gesellschaft aus. Zu 3. Liquiditätsreserven inkl. working capital Die ausgewiesene gesamte Liquiditätsreserve in Höhe von rund Euro beinhaltet die geplante Liquidität der Emittentin selbst (working capital) in Höhe von Euro, der Liquiditätsreserve aus der abgeschlossenen Investitionsphase in Höhe von rund Euro und der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) in Höhe von rund Euro. Für Bestandsanlagen können bereits bestehende prognostizierte Kapitaldienst- und Projektreservekonten der evtl. vorhandenen Finanzierungen übernommen werden. Mit dem working capital der Emittentin werden eventuelle Kosten aus dem anfänglichen Betrieb der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) gedeckt. Auf Anforderung der Emittentin ist die Mittelverwendungskontrolleurin verpflichtet, das working capital der Emittentin ( Euro) vom Mittelverwendungskonto auf das laufende Konto der Emittentin auszuzahlen. Von dem ausgewiesenen working capital ist der Prozentsatz auszuzahlen, der sich aus dem Verhältnis des eingezahlten Kommanditkapitals zum einzuwerbenden Kommanditkapitals gem. 4 Abs. 3 und 4 des Gesellschaftsvertrages errechnet. Die Auszahlung ist auf die im Zeitpunkt der Anforderung durch die Emittentin in der Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsplanung ausgewiesene freie Liquiditätsreserve beschränkt. Sollte die Emittentin Vorsteuer erstattet bekommen, tritt sie den Erstattungsanspruch an die Mittelverwendungskontrolleurin ab, damit sie die zurückfließenden Mittel wieder auf das Mittelverwendungskontrollkonto einzahlen kann. Die Liquiditätsreserve kann sich bei einer Veränderung der anderen Positionen der Mittelverwendung entsprechend anpassen. Zu 4. Fremdkapital Darlehen Erste Spalte (realisiert): Mit Abschluss des Kauf- und Abtretungsvertrages für das erste Anlageobjekt, dem Solarpark Dortmund, wurde die am 12. Dezember 2011 abgeschlossene Langfristfinanzierung mit einer deutschen Geschäftsbank übernommen. Der Darlehensvertrag beinhaltet ein KfW-Bankdarlehen aus öffentlichen Mitteln über Euro zu einem Nominalzins von 3,9 % p. a. und einer 100 % Auszahlung sowie einer Zinsfestschreibung bis zum 30. September Der Darlehensvertrag beinhaltet zudem die Verpflichtung zur Bildung einer Reserve in Höhe von ,50 Euro zur Sicherung des Kapitaldienstes sowie zur Absicherung der bestehenden Vertragserfüllungsbürgschaft. Gemäß dem Vertrag hat das Darlehen eine Laufzeit von 18 Jahren bis zum 30. September Die erste Tilgung ist am 30. Dezember 2014 und anschließend in vierteljährigen Raten in Höhe von Euro fällig. Darüber hinaus wurde zur Optimierung der Finanzierung eine Aufvalutierung in Form eines zweiten Bankdarlehens mit einer deutschen Geschäftsbank in Höhe von Euro abgeschlossen. Der Nominalzins beträgt 2,1 % p. a. bis zum Ende der Laufzeit am 30. September Die Rückzahlung erfolgt in 53 Quartalstilgungen in Höhe Solarpark Frankenförde Anlageobjekt Solarenergie 2 Deutschland 80 80

81 7. PROGNOSERECHNUNGEN von jeweils Euro (beginnend am 30. Juni 2016) sowie einer Schlussrate von Euro. Zum Finanzierungsvertrag siehe auch Kapitel 9.2 Wichtige Verträge, Seite 132. Zweite Spalte (in Planung): In Abhängigkeit vom Ankauf und der Rentabilität der Energieerzeugungsanlagen können weitere Darlehen zur Finanzierung des Erwerbs bzw. der Errichtung der jeweiligen Energieerzeugungsanlagen aufgenommen werden. Der prognostizierte Fremdkapitalanteil beträgt für die Photovoltaik-Anlagen rd Euro sowie rd Euro für die BHKW und entspricht einem Gesamtfinanzierunganteil von rd. 63,4 % (Fremdkapitalquote). Bei einer Betrachtung des Gesamtkapitals ohne Agio erhöht sich dieser Wert auf 65 %. Da es sich bei den Prognoserechnungen zugrunde liegenden Energieerzeugungsanlagen um Beispiele handelt, basieren auch die Annahmen zu den Darlehenskonditionen auf den Erfahrungen der Geschäftsführung bezüglich aktueller Marktgegebenheiten. Durch die Aufnahme von Fremdkapital zur Realisierung einer Investition kann ein sogenannter (positiver) Hebeleffekt entstehen. Dieser tritt ein, wenn die auf das Fremdkapital zu zahlenden Zinsen geringer ausfallen, als die aus der Investition erwarteten Rückflüsse. Ein Hebeleffekt bewirkt höhere Rückflüsse in Prozent bezogen auf das Eigenkapital, als diese ohne den Einsatz von Fremdkapital zu erzielen wären. Höhere Rückflüsse können zu höheren Auszahlungen an die Anleger führen. Ein negativer Hebeleffekt tritt dann ein, wenn die auf das Fremdkapital zu zahlenden Zinsen höher ausfallen, als die aus der Investition erwarteten Rückflüsse. Dies könnte zu einer Minderung der Zahlungen an die Anleger führen. Der zu entrichtende Kapitaldienst an die finanzierenden Kreditinstitute ist unabhängig vom wirtschaftlichen Ergebnis der Emittentin zu leisten. Bei einem unterplanmäßigen wirtschaftlichen Ergebnis kann es zu einer überproportionalen Minderung der Auszahlungen an die Anleger führen. Die auf die in Planung befindlichen Projekte entfallenden Fremdmittel sind der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht vollständig verbindlich zugesagt worden. Insoweit können zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine vollständigen Angaben zu den Konditionen und Fälligkeiten der Fremdmittel gemacht werden. Zu den prognostizierten Konditionen wird auf Seite 86 verwiesen. Zu 5. Kommanditeinlagen Erste Spalte (realsiert): Die Gründungskommanditistin der Emittentin hat bereits eine Kommanditeinlage in Höhe von Euro geleistet. Die ursprüngliche Beteiligung betrug Euro und wurde aus dem zu platzierenden Kommanditkapital um Euro erhöht (siehe Seite 66 f., Neitzel & Cie. Gesellschaft für Energiebeteiligungen mbh & Co. KG, Einlage). Das von den bereits wirksam im Zeitraum vom 13. August 2015 bis zum 30. Juli 2016 beigetretenen Kommanditisten gezeichnete und damit verbindlich zugesagte Kommanditkapital beträgt Euro und ist vollständig eingezahlt. Zweite Spalte (in Planung): Das geplante noch einzuwerbende und damit noch nicht verbindlich zugesagte Kommanditkapital auf Ebene der Emittentin in Höhe von Euro ist nach Mitteilung der Annahme der Beitrittserklärung und nach Aufforderung durch die Treuhänderin binnen zwei Wochen vollständig auf das Mittelverwendungskonto der Mittelverwendungskontrolleurin durch den Anleger zu leisten. Bei verspäteter Einzahlung des Kommanditkapitals zzgl. 5,0 % Agio kann die Emittentin gegenüber dem Anleger Verzugszinsen in Höhe von 1,0 % pro Monat geltend machen. Leistet der Anleger trotz schriftlicher Festsetzung mit Ausschlussdrohung seine Kommanditeinlage zzgl. 5,0 % Agio nicht, kann die Komplementärin den Anleger durch schriftliche Erklärung aus der Emittentin ausschließen. Dritte Spalte: In der dritten Spalte werden die konsolidierten Beträge angegeben. Die Endfälligkeit der Kommanditeinlagen (Eigenmittel) richtigen sich nach dem Datum der Beendigung der Beteiligung. Einzelheiten hierzu siehe Laufzeit und Kündigungsfrist der Vermögensanlage, Seite 11 f. Die prognostizierten Rückflüsse für die Kommanditeinlagen (Konditionen der Eigenmittel) ergeben sich aus den Gewinnen und Verlusten der Emittentin und können den folgenden Abschnitten entnommen werden. Zu 6. Agio Zusätzlich zu den Kommanditeinlagen haben Anleger ein Agio in Höhe von 5,0 % ( Euro) ihrer Kommanditeinlage zu leisten

82 7. PROGNOSERECHNUNGEN 7.2 Ertrags- und Liquiditätsrechnung (PROGNOSE), Beendigung der Emittentin Ende 2025 inkl. IST-Geschäftsjahr 2015, ab 2016 Prognose* Liquiditätsrechnung (PROGNOSE) in Euro Prognosejahre Energieerlöse / Verkaufserlöse Zinseinnahmen (nach Steuern) Summe der Einnahmen Pachtkosten Wartungs- / Reparaturkosten Sonstige Betriebskosten Rückbau 1) Verwaltungskosten Kaufmännische Betriebsführung Gewerbesteuer Zinsausgaben Tilgung Summe der Ausgaben Liquiditätsüberschuss 2) Geplante Auszahlungen in % 3) 6,00% 6,00% 6,00% 6,00% 6,50% 6,50% 16. Geplante Auszahlungen in Euro 3) Kumulierte Liquiditäten / Reserven nach Auszahlung Steuerliche Ergebnisrechnung (PROGNOSE) in Euro Prognosejahre Energieerlöse / Verkaufserlöse Zinseinnahmen (vor Steuern) Kosten (inkl. Gewerbesteuer) 4) Zinsausgaben Abschreibungen Vorlaufkosten Rückstellungen Rückbau 1) Handelsrechtliches Ergebnis Anpassung steuerliche Abschreibungen / Vorlaufkosten Gewerbesteuer Steuerliches Ergebnis in Euro Steuerliches Ergebnis in % des Nominalkapitals 5) -18,01% -2,62% 4,86% 5,33% 5,83% 6,13% * Die Darstellung umfasst die Gesellschaft inklusive aller Standorte. Die Angaben können Rundungsdifferenzen enthalten. 1) Rückbaurückstellungen stellen keine Auszahlungen dar. 2) In den Jahren 2015 bis 2017 sind die Liquiditäten der Investitionsphase enthalten. 3) Die in den Jahren 2016 beigetretenen Anleger und die in den Jahren 2016 und 2017 beitretenden Anleger erhalten die prognostizierten Auszahlungen jeweils zeitanteilig. Die Auszahlung für das Geschäftsjahr 2015 erfolgte im Juli 2016 an die Anleger, die der Emittentin im Jahr 2015 beigetreten sind. 4) Die Position enthält die Pachtkosten, die Wartungskosten, sonstige Betriebskosten, Verwaltungskosten, kaufmännischen Betriebsführungskosten und die Gewerbesteuer. 5) Ohne Berücksichtigung des Agios. 82

83 7. PROGNOSERECHNUNGEN Zwischensumme Verkauf Gesamt ,50% 7,50% 7,50% 7,50% 8,00% 74,00% 99,96% 173,96% Zwischensumme Verkauf Gesamt ,12% 6,61% 6,90% 2,84% 2,69% 22,68% 32,71% 55,39% 83

84 7. PROGNOSERECHNUNGEN ERLÄUTERUNGEN ZUR ERTRAGS- UND LIQUI- DITÄTSRECHNUNG (PROGNOSE), BEENDIGUNG DER EMITTENTIN ENDE 2025 INKL. IST- GESCHÄFTSJAHR 2015, AB 2016 PROGNOSE* Die vorliegende Prognoserechnung beinhaltet die Annahme eines Verkaufs der beispielhaft kalkulierten Energieerzeugungsanlagen zum 31. Dezember Zu 1. Energieerlöse / Verkaufserlöse Die Emittentin erhält als Betreiber der Energieerzeugungsanlagen monatliche Einnahmen aus dem Verkauf des erzeugten Stroms bzw. der Wärme oder Pachteinnahmen aus der zur Verfügungstellung des jeweiligen BHKW (Pachtmodell). Die Energie wird dabei entsprechend dem Erneuerbaren-Energien- Gesetz (EEG) für das Jahr der Inbetriebnahme und weitere 20 Jahre, gemäß des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) oder gemäß Direktabnahmeverträgen vergütet. Beim Erwerb von Bestandsanlagen sind die verschiedenen Vergütungszeiträume zu beachten. Es wurden Photovoltaik-Anlagen mit einer Einspeisevergütung in Höhe von 0,2111 Euro / kwh angenommen. Der Solarpark Dortmund besitzt eine EEG-Vergütung in Höhe von 0,2607 EUR/kWh. Darüber hinaus betragen die angenommenen Vergütungen beim BHKW 0,10 Euro / kwh für den produzierten Strom sowie 0,05 Euro / kwh für die produzierte Wärme. Es wird davon ausgegangen, dass der produzierte Strom und die produzierte Wärme des jeweiligen BHKW vollständig von stromintensiven Unternehmen abgenommen wird. Es werden jährliche Anlagenleistungen für die Photovoltaik- Anlagen zwischen kwh (Solarpark Dortmund) und kwh sowie kwh thermisch (Wärme) und kwh elektrisch (Strom) pro Jahr für BHKW prognostiziert. Der durchschnittliche spezifische Ertrag des prognostizierten Solarportfolios beträgt ca. 985 kwh/kwp. Die Annahmen für die prognostizierten Einspeisevergütungen nach der EEG-Laufzeit für das Solarportfolio betragen 0,09 ct./kwh. Die kalkulierten Verkaufserlöse für Strom und Wärme zzgl. gegebenenfalls anfallender sonstiger Vergütungen (z. B. KWK- Bonus) bzw. die Entgelte für die zur Verfügungstellung von BHKW betragen während des geplanten Portfolioaufbaus insgesamt Euro für 2016 und Euro für Ab 2018, d. h. dem ersten Jahr in dem das vollständige Portfolio Energie produziert, wird angenommen, dass durch die installierten Photovoltaik-Anlagen und BHKW rund Euro Erlöse p. a. erzielt werden. Ab dem Jahr 2016 wird mit einer Degradation, d. h. einer abnehmenden Leistung der Solarmodule von 0,1 % p. a. gerechnet, ab dem 11. Jahr erhöht sich die angenommene Degradation auf 0,2 % p. a. Im ersten Quartal 2021 wird angenommen, dass plangemäß die erste Periode des KWK-Bonus für das BHKW auslaufen BHKW mit Info-Display wird. Die zweite Periode für den KWK-Bonus wird annahmegemäß ab dem 6. Betriebsjahr 2021 begonnen. Hierzu wird angenommen, dass in das BHKW Reinvestitionsaufwendungen erfolgt sind, so dass in der zweiten Periode von einem geringeren KWK-Bonus ausgegangen wird. Beim angenommenen BHKW sind die jährlichen Betriebsstunden mit h angenommen worden, die Kosten für die Wartung und die technische Betriebsführung sind mit 115 Euro je Betriebsstunde inklusive Vollwartung und zusätzlichen 18 Euro je Betriebsstunde für die Betriebserhaltung prognostiziert. Der Aufwand für die Reinvestitionsmaßnahmen sind mit Euro für die ersten 10 Jahre angenommen. Der KWK-Bonus für die zweite h - Periode wird aufgrund kaufmännischer Vorsicht lediglich für Stunden kalkuliert. Die Kosten für den Gaseinkauf werden mit 3,9 ct/einheit marktüblich angenommen und mit 1 % p. a. ab dem 2. Jahr und 1,5 % p. a. ab dem 10. Jahr gesteigert. Verkauf Die Emittentin plant den Verkauf der Energieerzeugungsanlagen zum 31. Dezember Der Verkaufserlös wird nach Abzinsung der zukünftigen erwarteten Zahlungsflüsse mit einem Abzinsungsfaktor in Höhe von 8,0 % p. a. mit Euro prognostiziert. Nach Abzug der Salden aus Restdarlehen, Restliquidität und Rückbauliquidität am 31. Dezember 2025 sowie anfallender Veräußerungskosten ergibt sich somit ein prognostizierter Verkaufserlös in Höhe von Euro. PROGNOSE Euro Verkaufserlös der Energieerzeugungsanlagen zum Abzgl. der Salden aus Darlehen, zzgl. Restliquidität und Rückbauliquidität Zwischensumme Veräußerungskosten 4,0 % Netto-Veräußerungserlös

85 7. PROGNOSERECHNUNGEN Zu 2. Zinseinnahmen Aufgrund der aktuellen Marktkonditionen für die Anlage freier Liquiditätsmittel wird aus Sicherheitsgründen keine Verzinsung angenommen. Zu 3. Summe der Einnahmen Die Summe der Einnahmen ergibt sich aus der Addition der Zeilen 1. und 2. Zu 4. Pachtkosten In dieser Position wurden Annahmen über die voraussichtliche Höhe von Pachtzahlungen getroffen. Da Pachtzahlungen sowohl in Prozent vom Umsatz aus erzeugter Energie, als auch größenabhängig in Euro pro Hektar vereinbart werden können, entwickeln sich die ausgewiesenen Pachtzahlungen weder parallel zu den Stromerlösen, noch bleiben sie über die Laufzeit konstant. Bei den Photovoltaik-Anlagen wurden Pachtkosten in Höhe von 4 % der jährlichen Stromerlöse angenommen, beim BHKW ein Pauschalbetrag von jährlich Euro. Zu 5. Wartungs- / Reparaturkosten Die Höhe der während der prospektierten Betriebsphase anfallenden Wartungs- / Reparaturkosten lässt sich nicht exakt vorhersagen. Gemäß den Erfahrungen bereits abgeschlossener Verträge aus vorherigen Vermögensanlagen wird davon ausgegangen, dass der jeweilige technische Betriebsführer alle Wartungs- und Monitoringarbeiten der Energieerzeugungsanlagen übernehmen wird. Während die prognostizierte Vergütung für die Dienstleistung in der Position 6 Sonstige Betriebskosten enthalten ist, stellt die Position 5 Wartungskosten eine Budgetposition für den Verbrauch und Ersatz von Material und Verschleißteilen dar. Konkret bedeutet das, während die Diagnose und die Meldung eines Schadenseintritts im Rahmen der Position Wartung und Monitoring abgedeckt ist, muss die tatsächliche Reparatur sofern sie nur durch Einsatz von Servicepersonal zu bearbeiten ist separat vergütet werden. Das hierfür erforderliche Budget wird teilweise von den finanzierenden Banken als Mindestliquiditätsreserve, der sogenannten Projektreserve, als separat zu führendes Konto gefordert. Für Photovoltaik-Anlagen wird angenommen, dass die dafür kalkulierte Rücklage im Zeitverlauf ansteigt. In den ersten fünf Betriebsjahren beträgt sie 2 Euro / kwp und Jahr, vom sechsten bis zum zehnten Betriebsjahr steigt sie auf bis zu 3 Euro / kwp an. Ab dem 11. Betriebsjahr beträgt die angesetzte Pauschale 4 Euro / kwp p. a. Die kalkulierte Steigerung dieser Kosten beträgt ab dem Jahr ,0 % pro Jahr. Für den Solarpark Dortmund sind Kosten für die technische Betriebsführung in Höhe von Euro 7,50 Euro je kwp, somit Euro, vertraglich mit der ensibo GmbH vereinbart, diese werden jährlich erstmals in 2017 um 1,5 % gesteigert. Die regelmäßige Wartung der Wechselrichter in Höhe von Euro p. a., wurde ebenso vertraglich mit der ensibo GmbH. Die Reparatur und Ersatzteillieferung der Wechselrichter in Höhe von 4.968,25 Euro p. a., wurde vertraglich mit KACO new energy GmbH für 10 Jahre ohne Steigerung vereinbart. In Summe werden somit für den Solarpark Dortmund Kosten in Höhe von mindestens ,25 Euro zzgl. Steigerungen p. a. prognostiziert. Für BHKW wird für das Jahr 2017 ein Betrag von Euro p. a. geschätzt, indexiert ab 2018 mit 1,0 % p. a. Ab dem Betriebsjahr 2021 beläuft sich der Betrag auf Euro p. a., ab dem Betriebsjahr 2026 werden Euro p. a. angesetzt. Zu 6. Sonstige Betriebskosten In dieser Position sind die prognostizierten Betriebskosten der Energieerzeugungsanlagen erfasst. Hierunter werden die Kosten für die technische Betriebsführung, Monitoring, Grünpflege, Versicherungen, Eigenstrom etc. erfasst. Mit dem jeweiligen technischen Betriebsführer der Energieerzeugungsanlagen werden alle Maßnahmen in einem gesonderten Vertrag vereinbart, die dazu dienen, den Betrieb der Energieerzeugungsanlagen sicherzustellen. Dazu gehören insbesondere die Anlagenüberwachung, Inspektion, Instandsetzung, Geländepflege, Reinigung, Bewachung sowie Koordinationsleistungen. Entsprechende Verträge werden für jede Energieerzeugungsanlage abgeschlossen. Alle Kosten werden ab dem Jahr 2017 (Photovoltaik-Anlagen) mit jährlich 1,5 % indexiert. Lediglich die Vergütungen der technischen Betriebsführung der Photovoltaik-Anlagen sind prozentual an die Stromerlöse gekoppelt. Die gesamten sonstigen Betriebskosten belaufen sich auf Basis der beispielhaft angenommenen Energieerzeugungsanlagen für das Jahr 2018 auf insgesamt Euro. Das BHKW weist aufgrund seiner Technik eine stark abweichende Kostenstruktur gegenüber den Photovoltaik-Anlagen auf. Der größte Kostenfaktor ist der Erdgaseinkauf. Dieser wurde für die ersten fünf Jahre mit 3,9 Cent / Verbrauchseinheit angenommen, ab dem sechsten Jahr mit jährlich 1,0 % und ab dem zehnten Jahr mit jährlich 1,5 % indexiert. Darüber hinaus werden Kosten für Wartung, technische Betriebsführung, Versicherung und Reinvestitionsmaßnahmen kalkuliert. Die Kosten für Wartung, technische Betriebsführung und Versicherung werden ab dem Jahr 2018 mit 1,0 % indexiert. Die Reinvestitionsmaßnahmen sind für solche Investitionen eingeplant, die über die normale Reparatur und Instandhaltung hinausgehen und den langfristigen Betrieb der BHKW und der KWK-Förderfähigkeit sichern sollen. Sie wurden für die ersten zehn Jahre mit Euro p. a. kalkuliert. Die auf der folgenden Seite dargestellte Tabelle zeigt die Berechnungsgrundlagen der sonstigen Betriebskosten. 85

86 7. PROGNOSERECHNUNGEN Zu 7. Rückbau Die Prognose unterstellt den Betrieb der Energieerzeugungsanlagen und einen Verkauf der Energieerzeugungsanlagen zum 31. Dezember In der Prognoserechnung wird davon ausgegangen, dass ein Rückbau zum Veräußerungszeitpunkt noch nicht zu erfolgen hat und die Käufer der Energieerzeugungsanlagen die Rückbaukosten übernehmen. Zu 8. Verwaltungskosten Die Verwaltungskosten enthalten pro Jahr die prognostizierten Kosten für die Erstellung der Jahresabschlüsse inklusive der Buchhaltung und ggfs. der Jahresabschlussprüfungen der Energieerzeugungsanlagen sowie der Emittentin und die Kosten für die Haftungsvergütung. Für die Übernahme der Haftung erhält die ZED4 Verwaltung GmbH eine vertraglich gesicherte jährliche Vergütung in Höhe von Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Mit der NCF Fondsverwaltung GmbH wurde ein Vertrag über die Verwaltung und die kaufmännische Betriebsführung der Anlagen / Standorte abgeschlossen. Die prognostizierte Vergütung für die Verwaltung wird 0,1 % des eingeworbenen Kommanditkapitals zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer betragen und ab dem Jahr 2017 mit 1,0 % p. a. gesteigert. Gemäß 11 Abs. 2 und 4 des Gesellschaftsvertrages erhalten die NCF Fondsverwaltung GmbH und die Treuhänderin bei jedem Verkauf einer Energieerzeugungsanlage oder deren Totalverlust eine Vergütung in Höhe von jeweils 2,0 % des vereinnahmten Veräußerungserlöses bzw. der vereinnahmten Versicherungserstattung bzw. des vereinnahmten Liquidationsüberschusses. Zu 9. Kaufmännische Betriebsführung Die NCF Fondsverwaltung GmbH erhält für die kaufmännische Betriebsführung der Energieerzeugungsanlagen eine vertraglich gesicherte Vergütung, die an den jährlichen Einspeiseerlösen der Photovoltaik-Anlagen sowie den Erlösen aus dem Verkauf von Strom und Wärme aus den BHKW gekoppelt ist. Diese beträgt für Photovoltaik-Anlagen anfänglich 1,5 % p. a. und erhöht sich ab dem Jahr 2020 auf 2,0 %, ab dem Jahr 2025 auf 3,0 % und ab dem Jahr 2030 auf 4,0 %. Diese Vergütung beträgt für die BHKW 1,5 3,0 % p. a. der Strom- und Wärmeerlöse. Zu 10. Gewerbesteuer Die Emittentin ist als operativer Betreiber der Energieerzeugungsanlagen gewerblich tätig, es fällt Gewerbesteuer an. Die Gewerbesteuer wurde mit einem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 370 % kalkuliert und in der Prognose berücksichtigt. Gemäß aktueller Handhabung der Gewerbesteuerzuweisung wird dem Sitz der Emittentin in der Regel 30 % der Gewerbesteuer und der Standortgemeinde der Anlage 70 % zugerechnet. Anleger, die ihre Beteiligung im Privatvermögen halten sind berechtigt, die anteilig auf sie entfallene Gewerbesteuer auf ihre persönliche Einkommensteuer anrechnen zu lassen. Zu 11. Zinsausgaben Bei den Darlehenskonditionen sind die Konditionen des Darlehensvertrages für das erste Anlageobjekt, die Photovoltaik- Dachanlage in Dortmund, berücksichtigt. Für die noch zu erwerbenden weiteren Energieerzeugungsanlagen werden Prognosen mit marktüblichen Zinshöhen und -festschreibungen gemacht. Insoweit können zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine vollständigen Angaben zu den tatsächlichen Konditionen und Fälligkeiten der Fremdmittel gemacht werden. Fremdmittel wurden mit Ausnahme der Darlehensverträge im Zusammenhang mit dem Ankauf des ersten Anlageobjektes nicht verbindlich zugesagt. Für die Photovoltaik-Anlagen wurden Zinssätze in Höhe von 3,2 % p. a. mit einer Zinsbindung bis zum Ende der Darlehenslaufzeit angenommen. Bei den BHKW beträgt der angenommene Zinssatz 7,0 % p. a. Zu 12. Tilgung Es wird die kumulierte jährliche Tilgung der prognostizierten Finanzierung der Anlagen aus den langfristigen Darlehen ausgewiesen. Da es sich bei den Photovoltaik-Anlagen mit Sonstige Kosten Jahr 2018 (PROGNOSE) Photovoltaik-Anlagen Betrag in Euro Technische Betriebsführung / Monitoring 3,75% der Stromerlöse pro Jahr Versicherung 2,00 Euro pro kwp Eigenstrom, Grünpflege, Absicherung 3,00 Euro pro kwp Blockheizkraftwerke Kosten für die Wartung 115,00 Euro pro Betriebsstunde Kosten für den Gaseinkauf 3,90 Cent pro Verbrauchseinheit Kosten für die Betriebsführung 18,00 Euro pro kwp Kosten für Reinvestitionsmaßnahmen 58,33 Euro pro kwp Versicherung 3,00 Euro pro kwp

87 7. PROGNOSERECHNUNGEN Solarpark Uckermark Anlageobjekt Solarenergie 3 Deutschland Ausnahme der Darlehensverträge für das erste Anlageobjekt um beispielhafte Bestandsanlagen handelt, die in den Jahren 2016 und 2017 übernommen werden sollen, sehen die prognostizierten Darlehen eine maximale Laufzeit bis zum Ende des Jahres 2029 vor. Zudem wird angenommen, dass kein tilgungsfreies Jahr vereinbart wurde. Die Quartalstilgungen für das Photovoltaik-Portfolio belaufen sich auf rd Euro. Beim BHKW wird eine Darlehenslaufzeit ab Übernahme von maximal 10 Jahren bis Ende des Jahres 2026 unterstellt. Die Quartalstilgungen belaufen sich auf rd Euro. Es wird angenommen, dass sämtliche Darlehen innerhalb der angenommenen Darlehenslaufzeiten vollständig getilgt werden. Zu 13. Summe der Ausgaben Die Summe der Ausgaben ergibt sich aus der Addition der Zeilen 4. bis 12. Zu 14. Liquiditätsüberschuss Der jährliche Liquiditätsüberschuss ergibt sich aus der Differenz der Einnahmen und Ausgaben. In den Jahren 2015, 2016 und 2017 wird die Liquiditätsreserve aus der Investitionsrechnung der Emittentin und zusätzlich aus der Summe der prognostizierten Liquidität der Anlagen berücksichtigt. Zu 15. Geplante Auszahlungen in % Die gesamten Auszahlungen der Emittentin für die Jahre 2016 bis 2018 werden mit nominal 6,0 % p. a. des eingeworbenen Kommanditkapitals kalkuliert. Die Auszahlung für das Geschäftsjahr 2015 erfolgte im Juli 2016 an die Anleger, die im Jahr 2015 der Emittentin beigetreten sind. Die Auszahlungen für 2016 und 2017 können im Jahr 2017 und 2018 frühestens erfolgen, nachdem die eventuellen Projektreserven aufgebaut und tilgungsfreie Jahre beendet sind. Ab 2019 sind die Auszahlungen mit 6,5 % p. a. geplant und steigen bis 2025 auf 8,0 % p. a. an, bezogen auf das eingeworbene Kommanditkapital. Die gesamten Auszahlungen bis Ende 2025 belaufen sich auf nominal ca. 68 % des eingeworbenen Kommanditkapitals. Durch den Verkauf der Energieerzeugungsanlagen werden prognosegemäß ca. 99,96 % realisiert, so dass sich der Gesamtmittelrückfluss bezogen auf das Kommanditkapital auf nominal ca. 167,96 % beläuft. In den Auszahlungen ist eine Rückzahlung des nominalen Eigenkapitals enthalten. Zu 16. Geplante Auszahlungen in Euro Die Prognose der geplanten Auszahlungen errechnet sich auf das nominale Kommanditkapital bei einer vollständigen Einzahlung des geplanten Kommanditkapitals. Bei späteren Einzahlungen des Kommanditkapitals können Abweichungen entstehen (vgl. Beteiligung am Ergebnis ). Die für 2016 und 2017 prognostizierten Auszahlungen berücksichtigen Annahmen über den durchschnittlichen Beitrittsverlauf der Anleger in den Jahren 2016 und Zu 17. Kumulierte Liquiditäten / Reserven nach Auszahlung (Projektreserve) Die langfristigen angenommenen Finanzierungen beinhalten regelmäßig sogenannte Kapitaldienst- oder Projektreserven, d. h. eine zusätzlich jährlich zu bildende festgelegte Liquidität. Die Projektreserven können nur für Reparatur und Wartung genutzt werden. Bei Bedarf muss diese im Folgejahr wieder aufgebaut werden. In Verbindung mit den prognostizierten Wartungskosten und diesen anzusparenden Liquiditäten ergibt sich jeweils eine hohe kumulierte Liquidität in den Anlagen. Die kumulierte Liquidität zum Jahresende setzt sich aus den jeweiligen aus den Vorjahren vorgetragenen Liquiditäten der Anlagen und der Emittentin unter Berücksichtigung des prognostizierten Verlaufes des Geschäftsjahres zusammen. 87

88 7. PROGNOSERECHNUNGEN ERLÄUTERUNGEN ZUR STEUERLICHEN ERGEBNISRECHNUNG (PROGNOSE) IN EURO Zu 18. Energieerlöse / Verkaufserlös Analog zu Zeile 1. Zu 19. Zinseinnahmen (vor Steuern) Analog zu Zeile 2. Zu 20. Kosten (inkl. Gewerbesteuer) Entspricht der Summe der Zeilen 4, 5, 6, 8, 9 und 10. Zu 21. Zinsausgaben Analog zu Zeile 11. Zu 22. Abschreibungen Zur Berechnung der Abschreibungen wurde von einer Nutzungsdauer der jeweiligen Photovoltaik-Anlage von 20 Jahren ausgegangen. Für Blockheizkraftwerke wird von einer 10-jährigen Nutzungsdauer ausgegangen. Es wird entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die lineare Abschreibung angewandt. Zu 23. Vorlaufkosten Die ausgewiesenen Vorlaufkosten setzen sich aus prognostizierten Erwerbsnebenkosten der Energieerzeugungsanlagen (Bankgebühren für Darlehen, Kosten für technische / rechtliche / kaufmännische Prüfungen, Makler etc.) und den vertraglich vereinbarten Nebenkosten der Vermögensanlage (Projektierung, Konzeption, Prospekterstellung, Mittelverwendungskontrolle, Gründung und Marketing, Treuhandeinrichtung, Kapitalbeschaffungskosten, Agio) zusammen. Diese beliefen sich im Jahr 2015 auf Euro, entsprechen im Jahr 2016 voraussichtlich Euro sowie im Jahr 2017 voraussichtlich Euro. Zu 24. Rückstellung Rückbau In dieser Position sind die jährlichen Rückstellungen für die erwarteten Rückbaukosten enthalten. Die Rückstellungen ergeben sich aus einer Berücksichtigung von 1,00 Euro / kwp für Photovoltaik-Anlagen und 1,25 Euro / kw für die BHKW jährlich. Aus Vereinfachungsgründen wurden die Rückstellungen über die prognostizierte Betriebsphase nicht abgezinst. Zu 25. Handelsrechtliches Ergebnis Hierunter wird das voraussichtliche Ergebnis der Handelsbilanzergebnisse ausgewiesen. Das handelsbilanzrechtliche Ergebnis wird durch Addition der Zeilen 18. und 19. sowie der Subtraktion der Zeilen 20. bis 24. ermittelt. Zu 26. Anpassung steuerliche Abschreibungen / Vorlaufkosten Die sogenannten Vorlaufkosten sind steuerlich zu aktivieren und zusammen mit den Energieerzeugungsanlagen abzuschreiben. Zu 27. Gewerbesteuer Analog Zeile 10. Zu 28. Steuerliches Ergebnis in Euro Es wird das prognostizierte steuerbilanzielle Ergebnis ausgewiesen, das ausschlaggebend für das steuerliche Ergebnis der Anleger ist. Das steuerliche Ergebnis wird ausgehend von der Zeile 25 durch Subtraktion der Zeile 26. und Addition der Zeile 27. gebildet. Zu 29. Steuerliches Ergebnis in % des Nominalkapitals Steuerliches Ergebnis aus der Zeile 28. im Verhältnis zum nominalen Kommanditkapital. Kapitalflussrechnung (PROGNOSE) für eine Beteiligung in Höhe von Euro in Euro Für Prognosejahre 1) Einzahlungen des Kommanditkapitals inkl. Agio Geplante Auszahlungen in % 2) 6,00% 6,00% 6,00% 6,50% 6,50% Geplante Auszahlungen in Euro 2) Vom Anleger zu zahlende Steuern 3) Anrechnung Gewerbesteuer nach 35 EStG und ZASt / Solz Mittelrückfluss nach Steuern Kapitalbindung 4) Haftungsvolumen in Euro Anteiliges Fremdkapital ) Zahlungszeitpunkte ggf. in den Folgejahren 2) Die in den Jahren 2016 und 2017 beitretenden Anleger erhalten die prognostizierten Auszahlungen jeweils zeitanteilig. 3) Unterstellt wird ein Steuersatz von durchgehend 42 % zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 %. 4) Nach Erhalt der Auszahlung und Zahlung der jeweiligen Steuerlast. 88

89 7. PROGNOSERECHNUNGEN 7.3 Kapitalrückfluss für den Anleger (PROGNOSE), Beendigung der Emittentin Ende 2025, Beitritt 2016 Für einen Anleger mit einem gezeichneten Kommanditkapital von Euro zzgl. 5,0 % Agio ergibt sich entsprechend den prozentualen Auszahlungen aus der Ergebnis- und Liquiditätsrechnung die folgende Kapitalflussrechnung bis Die Berechnung beruht auf folgenden Annahmen: Der in der Prognose unterstellte Beitritt des Anlegers erfolgt mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01. Januar 2017, das bedeutet, der Beitritt, die Annahme sowie die Einzahlung des Eigenkapitals in Höhe von 100 % der Kommanditeinlage zzgl. 5,0 % Agio erfolgen bis zum 31. Dezember Die Beteiligung am Ergebnis der Jahre 2016 / 2017 hängt wesentlich von dem Zeitpunkt der Einzahlung des Anlegers ab. Für die Besteuerung des dem Anleger zuzurechnenden laufenden Ergebnisses aus gewerblicher Tätigkeit wird ein Steuersatz in Höhe von 42 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag ohne Berücksichtigung von Kirchensteuer auf Ebene des Anlegers angenommen. Der Anleger hat seine Beteiligung nicht fremdfinanziert. Der Anleger erfüllt die Erfordernisse für die Gewerbesteueranrechnung nach 35 EStG. Der Mittelrückfluss nach Steuern inklusive des prognostizierten Verkaufs der Energieerzeugungsanlagen im Jahr 2025 führt neben der vollständigen Rückzahlung des eingezahlten Eigenkapitals zu einem Gewinn in Höhe von ca. 40 % nach Steuern. Solarmodule auf Unterkonstruktion Zwischensumme Verkauf Gesamt ,50% 7,50% 7,50% 7,50% 8,00% 68,00% 99,96% 167,96%

90 7. PROGNOSERECHNUNGEN 7.4 Ertrags- und Liquiditätsrechnung (PROGNOSE), Beendigung der Emittentin Ende 2035 inkl. IST-Geschäftsjahr 2015, ab 2016 Prognose* Liquiditätsrechnung (PROGNOSE) in Euro Prognosejahre Energieerlöse / Verkaufserlöse Zinseinnahmen (nach Steuern) Summe der Einnahmen Pachtkosten Wartungs- / Reparaturkosten Sonstige Betriebskosten Rückbau 1) Verwaltungskosten Kaufmännische Betriebsführung Gewerbesteuer Zinsausgaben Tilgung Summe der Ausgaben Liquiditätsüberschuss 2) Geplante Auszahlungen in % 3) 6,00% 6,00% 6,00% 6,00% 6,50% 6,50% 6,50% 7,50% 7,50% 7,50% 16. Geplante Auszahlungen in Euro 3) Kumulierte Liquiditäten / Reserven nach Auszahlung Steuerliche Ergebnisrechnung (PROGNOSE) in Euro Prognosejahre Energieerlöse / Verkaufserlöse Zinseinnahmen (vor Steuern) Kosten (inkl. Gewerbesteuer) 4) Zinsausgaben Abschreibungen Vorlaufkosten Rückstellungen Rückbau 1) Handelsrechtliches Ergebnis Anpassung steuerliche Abschreibungen / Vorlaufkosten Gewerbesteuer Steuerliches Ergebnis in Euro Steuerliches Ergebnis in % des Nominalkapitals 5) -18,01% -2,62% 4,86% 5,33% 5,83% 6,13% 2,12% 6,61% 6,90% 2,84% * Die Darstellung umfasst die Gesellschaft inklusive aller Standorte. Die Angaben können Rundungsdifferenzen enthalten. 1) Rückbaurückstellungen stellen keine Auszahlungen dar. 2) In den Jahren 2015 bis 2017 sind die Liquiditäten der Investitionsphase enthalten. 3) Die in den Jahren 2016 beigetretenen Anleger und die in den Jahren 2016 und 2017 beitretenden Anleger erhalten die prognostizierten Auszahlungen jeweils zeitanteilig. Die Auszahlung für das Geschäftsjahr 2015 erfolgte im Juli 2016 an die Anleger, die der Emittentin im Jahr 2015 beigetreten sind. 4) Die Position enthält die Pachtkosten, die Wartungskosten, sonstige Betriebskosten, Verwaltungskosten, kaufmännischen Betriebsführungskosten und die Gewerbesteuer. 5) Ohne Berücksichtigung des Agios. 90

91 7. PROGNOSERECHNUNGEN Gesamt ,00% 8,00% 8,00% 9,00% 10,00% 15,00% 15,00% 15,00% 15,00% 15,00% 18,64% 202,64% Gesamt ,69% 2,81% 10,70% 11,97% 12,07% 11,81% 12,01% 0,30% 0,04% -0,22% 4,35% 88,52% 91

92 7. PROGNOSERECHNUNGEN ERLÄUTERUNGEN ZUR ERTRAGS- UND LIQUI- DITÄTSRECHNUNG (PROGNOSE), BEENDIGUNG DER EMITTENTIN ENDE 2035 INKL. IST- GESCHÄFTSJAHR 2015, AB 2016 PROGNOSE* Diese alternative Prognoserechnung beinhaltet die Annahme des Betriebs der Photovoltaik-Anlagen und der BHKW bis zum 31. Dezember Die Erklärung der einzelnen Positionen und Zeilen entspricht den Erläuterungen von Kapitel 7.2 ab Seite 82 ff. Diese Beschreibungen enthalten die Veränderungen, die Kostensteigerungen und die Rückbauprognose, die sich aus einem Betrieb der Photovoltaik-Anlagen und der BHKWs über das Jahr 2025 hinaus ergeben. Zu 1. Energieerlöse / Verkaufserlöse Zusätzlich zu den Ausführungen auf Seite 82 ist folgendes anzumerken: Nach längstens 10 Jahren betrieblicher Nutzungsdauer des BHKW kann kein KWK-Bonus mehr in Anspruch genommen werden. Die Einnahmen mindern sich entsprechend in den Folgejahren. Ebenso wird aus Gründen der kalkulatorischen Vorsicht bei einer Auflösung der Emittentin im Jahr 2035 nicht mehr mit einem Erlös aus dem Verkauf der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) kalkuliert. Zu 5. Wartungskosten Sofern Projektreserven oder Reparaturrückstellungen während der Betriebsphase nicht verbraucht werden, würde diese Liquidität bei der Auflösung der Emittentin zusätzlich zur Verfügung stehen. Zu 7. Rückbau Die alternative Prognose unterstellt den Betrieb der Energieerzeugungsanlagen bis zum Jahr Aus Gründen der kalkulatorischen Vorsicht wird nach dieser Zeit nicht mehr mit einem Verkauf der Energieerzeugungsanlagen gerechnet. Anstelle dessen werden Kosten für den Rückbau der Energieerzeugungsanlagen unterstellt. Diese Rückbaukosten werden als Rückstellung während der Betriebsphase aufgebaut. Im Jahr der Auflösung wird die Summe der Rückstellungen für den Rückbau verbraucht. Rechnerisch ergibt sich eine Summe von Euro. Ein möglicher Material- oder Recyclingwert der Energieerzeugungsanlagen wurde aus Vorsichtsgründen nicht kalkuliert. Zu 15. Geplante Auszahlungen in % In den laufenden Auszahlungen ist eine Rückzahlung des nominalen Eigenkapitals enthalten. Darüber hinaus gehende Auszahlungen bestehen aus durch handelsrechtliche Gewinne gedeckte Gewinnauszahlungen. Insgesamt wird über die Laufzeit bis 2035 ein Gesamtmittelrückfluss von nominal ca. 197 % prognostiziert. Kapitalflussrechnung (PROGNOSE) für eine Beteiligung in Höhe von Euro in Euro Für Prognosejahre 1) Einzahlungen des Kommanditkapitals inkl. Agio Geplante Auszahlungen in % 2) 6,00% 6,00% 6,00% 6,50% 6,50% 6,50% 7,50% 7,50% 7,50% 3. Geplante Auszahlungen in Euro 2) Vom Anleger zu zahlende Steuern 3) Anrechnung Gewerbesteuer nach 35 EStG und ZASt / Solz Mittelrückfluss nach Steuern Kapitalbindung 4) Haftungsvolumen in Euro Anteiliges Fremdkapital ) Zahlungszeitpunkte ggf. in Folgejahren 2) Die in den Jahren 2016 und 2017 beitretenden Anleger erhalten die prognostizierten Auszahlungen jeweils zeitanteilig. 3) Unterstellt wird ein Steuersatz von durchgehend 42 % zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 %. 4) Nach Erhalt der Auszahlung und Zahlung der jeweiligen Steuerlast. 92

93 7. PROGNOSERECHNUNGEN 7.5 Kapitalrückfluss für den Anleger (PROGNOSE), Beendigung der Emittentin Ende 2035, Beitritt 2016 Für einen Anleger mit einem gezeichneten Kommanditkapital von Euro zzgl. 5,0 % Agio ergibt sich entsprechend den prozentualen Auszahlungen aus der Ertrags- und Liquidi- tätsrechnung (PROGNOSE) die folgende Kapitalflussrechnung bis Die Berechnung beruht auf folgenden Annahmen: Der in der Prognoserechnung unterstellte Beitritt des Anlegers erfolgt mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01. Januar 2017, das bedeutet, der Beitritt, die Annahme sowie die Einzahlung des Eigenkapitals in Höhe von 100 % der Kommandit einlage zzgl. 5,0 % Agio erfolgen bis zum 31. Dezember Die Beteiligung am Ergebnis der Jahre 2016 / 2017 hängt wesentlich von dem Zeitpunkt der Einzahlung des Anlegers ab. Für die Besteuerung des dem Anleger zuzurechnenden laufenden Ergebnisses aus gewerblicher Tätigkeit wird ein Steuersatz in Höhe von 42 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag ohne Berücksichtigung von Kirchensteuer auf Ebene des Anlegers angenommen. Der Anleger hat seine Beteiligung nicht fremdfinanziert. Der Anleger erfüllt die Erfordernisse für die Gewerbesteueranrechnung nach 35 EStG. Anlieferung eines BHKW Gesamt ,00% 8,00% 8,00% 9,00% 10,00% 15,00% 15,00% 15,00% 15,00% 15,00% 18,63% 196,63%

94 7. PROGNOSERECHNUNGEN 7.6 Sensitivitätsanalysen (Abweichungen von der PROGNOSE) Die nachfolgenden Grafiken geben einen Überblick über mögliche Abweichungen der wesentlichen Prognosewerte bis 2025 bzw für eine Beteiligung in Höhe von Euro zzgl. 5,0 % Agio (Beitritt und Einzahlung des Anlegers bis zum 31. Dezember 2016). In den Sensitivitätsanalysen sind die Auswirkungen auf die Höhe des Mittelrückflusses an die Anleger (ohne Berücksichtigung von individuellen Steuern auf Ebene der Anleger) dargestellt, wenn sich folgende wesentliche Einflussfaktoren ändern: > Energieerlöse > Veräußerungserlös > Gaspreis > Fremdkapitalzinsen Energieerlöse (Abweichungen von der PROGNOSE bis 2025) Die angenommenen Energieerlöse basieren auf einer prognostizierten Sonneneinstrahlung der Photovoltaik-Anlagen, auf prognostizierten jährlichen Betriebsstundenanzahl von p. a. der BHKW und einem Verkauf von Strom und Wärme zu den genannten Vergütungen. Es wurden für die noch nicht vertraglich fixierten Finanzierungen und Kostenpositionen Annahmen getroffen. Abweichungen der genannten Faktoren von den kalkulierten Annahmen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten und können Einfluss auf die Liquiditätsergebnisse der Emittentin haben. Generell kann es auch zu einer Kumulation von Abweichungen kommen, wodurch sich einzelne Einflussfaktoren ausgleichen könnten, sich aber auch die Gesamtabweichung verstärken könnte. Aussagen über die Eintrittswahrscheinlichkeiten einzelner Szenarien sind nicht möglich. Um die Auswirkungen unterschiedlicher Erträge der Energieerzeugungsanlagen z. B. aufgrund einer geringeren Sonneneinstrahlung oder einer geringeren Betriebsstundenanzahl oder veränderter Vergütungen für den Strom- und Wärmeverkauf, auf die Liquiditätsüberschüsse der Emittentin abschätzen zu können, wurden Sensitivitätsanalysen ab dem ersten Betriebsjahr bei gleichen Kosten vorgenommen. Ab dem ersten Betriebsjahr wurde eine Veränderung von minus 5,0 % bis plus 5,0 % der Energieerlöse untersucht. Bei den einzelnen Szenarien betragen die Auszahlungssummen ca Euro bei 5,0 % p. a. geringerem Ertrag, ca Euro bei 2,5 % p. a. geringerem Ertrag, ca Euro bei dem unterstellten Ertrag des Prospektszenarios, ca Euro bei 2,5 % p. a. höherem Ertrag und ca Euro bei 5,0 % p. a. höherem Ertrag. Energieerlöse (Abweichungen von der PROGNOSE bis 2035) Bei den einzelnen Szenarien betragen die Auszahlungssummen ca Euro bei 5,0 % p. a. geringerem Ertrag, ca Euro bei 2,5 % p. a. geringerem Ertrag, ca Euro bei dem unterstellten Ertrag des Prospektszenarios, ca Euro bei 2,5 % p. a. höherem Ertrag und ca Euro bei 5,0 % p. a. höherem Ertrag. Veräußerungserlös (Abweichungen von der PROGNOSE 2025) Im Rahmen des Verkaufs der Energieerzeugungsanlagen in 2025 wird in der Prognoserechnung ein Veräußerungserlös in Höhe von angenommen. Die Prospektkalkulation führt zu prognostizierten Gesamtauszahlungen in Höhe von ca Euro. Abb. 7.1 Energieerlöse (Abweichungen von der PROGNOSE) Euro Abb. 7.2 Veräußerungserlös (Abweichungen von der PROGNOSE) Euro ,0 % -2,5 % Prospekt 2,5 % 5,0 % -20 % -10 % Prospekt 10 % 20 % 94

95 7. PROGNOSERECHNUNGEN Sollte der Verkaufspreis um 10 % steigen, würden die prognostizierten Gesamtauszahlungen ca Euro betragen. Sollte der Verkaufspreis um 20 % steigen, würden die prognostizierten Gesamtauszahlungen ca Euro betragen. Sollte der Verkaufspreis um 20 % sinken, würden die prognostizierte Gesamtauszahlung ca Euro betragen. Sollte der Verkaufspreis um 10 % sinken, würden die prognostizierten Gesamtauszahlungen ca Euro betragen. Veräußerungserlös (Abweichungen von der PROGNOSE 2035) Im Rahmen der Prognoserechnung bis zum Jahr 2035 wird am Ende der Laufzeit mit keinem Veräußerungserlös aus den Energieerzeugungsanlagen kalkuliert. Die Prospektkalkulation führt zu prognostizierten Gesamtauszahlungen in Höhe von ca Euro. Sollte ein Verkaufspreis in Höhe von 5 % der Anschaffungskosten erzielt werden, würden die prognostizierten Gesamtauszahlungen ca Euro betragen. Sollte der zu erzielende Verkaufspreis 10 % der Anschaffungskosten betragen, steigen die prognostizierten Gesamtauszahlungen auf ca Euro. Abb. 7.3 Veräußerungserlös (Abweichungen von der PROGNOSE) Euro Gaspreis in den sonstigen Betriebskosten (Abweichungen von der PROGNOSE bis 2025) Bei einer Veränderung der in der Prognoserechnung dargestellten Kosten für den Gasbezug der BHKW in den sonstigen Betriebskosten verändert sich die Summe der Gesamtauszahlungen entsprechend. Der Gaspreis stellt einen wichtigen Faktor für den Erfolg dieser unternehmerischen Beteiligung dar. Eine Verringerung der Kosten für den Gasbezug um 10 % führt zu einer Erhöhung der Gesamtauszahlung von ca Euro. Sollte der Gaspreis um 5,0 % sinken, würde dies zu einer Gesamtauszahlung von ca Euro führen. Erhöht sich der Gaspreis um 10 %, würden die prognostizierten Gesamtauszahlungen ca Euro betragen. Sollte der Gaspreis sich um 5,0 % erhöhen, würden die prognostizierten Gesamtauszahlungen ca Euro betragen. Gaspreis in den sonstigen Betriebskosten (Abweichungen von der PROGNOSE bis 2035) Eine Verringerung der Kosten für den Gasbezug um 10 % führt zu einer Erhöhung der Gesamtauszahlung von ca Euro. Sollte der Gaspreis um 5,0 % sinken, würde dies zu einer Gesamtauszahlung von ca Euro führen. Erhöht sich der Gaspreis um 10 %, würden die prognostizierten Gesamtauszahlungen ca Euro betragen. Sollte der Gaspreis sich um 5,0 % erhöhen, würden die prognostizierten Gesamtauszahlungen ca Euro betragen Abb. 7.4 Gaspreis in den sonstigen Betriebskosten (Abweichungen von der PROGNOSE) Euro Prospekt 5 % 10 % % 5 % Prospekt -5% -10 % 95

96 7. PROGNOSERECHNUNGEN Fremdkapitalzinsen (Abweichungen von der PROGNOSE bis 2025) Die vorliegende Vermögensanlage unterstellt neben den Fremdkapitalzinsen für das Anlageobjekt Solarpark Dortmund angenommene Fremdkapitalzinsen für die Finanzierung der weiteren Photovoltaik-Anlagen in Höhe von 3,2 % p. a. sowie 7,0 % p. a. für die BHKW. Dies entspricht einem durchschnittlichen Zinsniveau von 4,35 % p. a. Insoweit können zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Angaben zu den tatsächlichen Konditionen und Fälligkeiten der Fremdmittel der weiteren Photovoltaik-Anlagen und BHKW gemacht werden. Weitere Fremdmittel wurden nicht verbindlich zugesagt. Abb. 7.5 Fremdkapitalzinsen (Abweichungen von der PROGNOSE) Euro Dargestellt werden die Auswirkungen auf den prognostizierten Gesamtmittelrückfluss durch höhere sowie niedrigere Zinskonditionen. Bei einem Zinsniveau von 4,0 % p. a. für die Photovoltaik-Anlagen und 8,0 % p. a. für die BHKW (durchschnittlich 5,0 %) werden die prognostizierten Gesamtauszahlungen rund Euro betragen, bei Zinsen in Höhe von 5,0 % p. a. für die Photovoltaik-Anlagen und 9,0 % p. a. für die BHKW (durchschnittlich 6,0 %) sinken die Gesamtauszahlungen auf rund Euro % 5 % Ø 4,35% 3,6% 3 % Prospekt Demgegenüber erhöhen sich die Gesamtauszahlungen bei einem prognostizierten Zinsniveau von 2,5 % p. a. für die Photovoltaik-Anlagen und 6,0 % p. a. für die BHKW (durchschnittlich 3,6 %) auf voraussichtlich rund Euro. Verändern sich die Zinskonditionen für die Photovoltaik-Anlagen auf 2,0 % p. a. und 5,0 % für die BHKW (durchschnittlich 3,0 %) steigen die prognostizierten Gesamtauszahlungen auf rund Euro. Fremdkapitalzinsen (Abweichungen von der PROGNOSE bis 2035) Bei einem Zinsniveau von 4,0 % p. a. für die Photovoltaik-Anlagen und 8,0 % p. a. für die BHKW (durchschnittlich 5,0 %) werden die prognostizierten Gesamtauszahlungen rund Euro betragen, bei Zinsen in Höhe von 5,0 % p. a. für die Photovoltaik-Anlagen und 9,0 % p. a. für die BHKW (durchschnittlich 6,0 %) sinken die Gesamtauszahlungen auf rund Euro. Demgegenüber erhöhen sich die Gesamtauszahlungen bei einem prognostizierten Zinsniveau von 2,5 % p. a. für die Photovoltaik-Anlagen und 6,0 % p. a. für die BHKW (durchschnittlich 3,6 %) auf voraussichtlich rund Euro. Verändern sich die Zinskonditionen für die Photovoltaik-Anlagen auf 2,0 % p. a. und 5,0 % für die BHKW (durchschnittlich 3,0 %) steigen die prognostizierten Gesamtauszahlungen auf rund Euro. 96

97 7. PROGNOSERECHNUNGEN 7.7 Finanzinformationen Die Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG wurde am 21. Juli 2014 als Erneuerbare Energien Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG gegründet und am 22. Dezember 2014 umfirmiert. Die Emittentin hat am 16. November 2016 einen Jahresabschluss unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften für bestimmte Personenhandelsgesellschaften des Handelsgesetzbuches ( 264a ff. HGB) und 24 Abs. 1 Vermögensanlagegesetz sowie einen Lagebericht aufgestellt. Diesem wurde mit Datum vom 14. September 2016, Nachprüfung mit Datum vom 18. November 2016, durch die Dr. Schreiber&Partner Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Colonnaden 41, Hamburg, ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Bilanz zum 31. Dezember 2015 der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG Aktivseite in Euro Passivseite in Euro A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Finanzanlagen I. Kapitalanteile 1. Anteile an verbundenen Unternehmen ,00 0,00 1. Kapitalanteile der Komplementärin 0,00 0,00 B. Umlaufvermögen 2. Kapitalanteile der Kommanditisten ,07 886,73 I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen gegen Gesellschafter 5.000,00 0, ,07-886,73 II. Rücklagen ,00 0,00 2. Sonstige Vermögensgegenstände II. Guthaben bei Kreditinstituten ,81 0,00 III. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile von Kommanditisten 0,00 886, ,81 0, ,07 0, ,62 0,00 B. Rückstellungen C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile von Kommanditisten ,43 0,00 1. Sonstige Rückstellungen 0,00 886,73 C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4. Sonstige Verbindlichkeiten ,00 500,00 0,00 3, ,96 129, ,00 0,00 383,40 254, ,36 386, ,43 886, ,43 886,73 97

98 7. PROGNOSERECHNUNGEN Gewinn und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG in Euro 2015 Rumpfgeschäftsjahr Sonstige betriebliche Aufwendungen ,20 886,73 2. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ,20 886,73 3. Jahresfehlbetrag ,20 886,73 4. Belastung auf Kapitalkonten ,20 886,73 5. Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0,00 0,00 Anhang für das Geschäftsjahr 2015 A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 ist unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften für bestimmte Personenhandelsgesellschaften des Handelsgesetzbuches ( 264a ff. HGB) und 24 Abs. 1 Vermögensanlagegesetz aufgestellt. Für die Gewinn und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren ( 275 Abs. 2 HGB) gewählt. Die Gesellschaft ist eine Kleinstpersonengesellschaft im Sinne von 264a HGB i.v.m. 267a HGB. Bei der Aufstellung des Anhangs wurden in analoger Anwendung die für kleine Personenhandelsgesellschaften & Co. geltenden Erleichterungsvorschriften ( 274 a und 288 HGB) zum Teil in Anspruch genommen. Im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit sind die nach den gesetzlichen Vorschriften für kleine Personengesellschaften & Co. bei den Posten der Bilanz bzw. Gewinn und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke in den Anhang aufgenommen worden. B. Angaben zu den Bilanzierungs und Bewertungsmethoden Das Finanzanlagevermögen wird mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Forderungen gegen Gesellschafter sind zum Nominalwert angesetzt. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Das Kommanditkapital ist zum Nennbetrag angesetzt und wird nach Saldierung mit den Entnahmen sowie den Ergebnisanteilen ausgewiesen. Die Rücklagen wurden zum Nennwert angesetzt und resultieren aus dem Agio im Zusammenhang mit dem eingeworbenen Kommanditkapital. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind ausreichend bemessen und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren bestehen nicht. Aufwendungen und Erträge werden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. C. Angaben zu den Posten der Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. 98

99 7. PROGNOSERECHNUNGEN 2. Eigenkapital Das Pflichtkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2015 EUR ,00 und ist zum Bilanzstichtag bis auf EUR 5.000,00 voll eingezahlt. Das zum Bilanzstichtag im Handelsregister eingetragene Haftkapital beträgt EUR ,00. Im Jahresabschluss wurde der Jahresfehlbetrag in voller Höhe den Verrechnungskonten der Kommanditisten belastet. 3. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit in TEUR Gesamt bis zu einem Jahr zwischen einem und fünf Jahren von mehr als fünf Jahren Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,0 0,0 0,0 0,0 Vorjahr* ) 0,0 0,0 0,0 0,0 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 99,2 99,2 0,0 0,0 Vorjahr 0,1 0,1 0,0 0,0 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 3,0 3,0 0,0 0,0 Vorjahr 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige Verbindlichkeiten 0,4 0,4 0,0 0,0 Vorjahr 0,3 0,3 0,0 0,0 Gesamt 102,6 102,6 0,0 0,0 Vorjahr 0,4 0,4 0,0 0,0 * unter EUR 100,00 D. Angaben zu den Posten der Gewinn und Verlustrechnung Die größenabhängigen Erleichterungen gem. 288 HGB wurden in Anspruch genommen. E. Sonstige Angaben 1. Organe der Gesellschaft Die Geschäftsführung oblag bis zum 29. Januar 2015 der NCF Fondsverwaltung GmbH, Hamburg. Als Geschäftsführer der GmbH ist bestellt: Bernd Neitzel, Kaufmann, Hamburg Seit dem 29. Januar 2015 obliegt die Geschäftsführung der ZED4 Verwaltung GmbH, Hamburg. Als Geschäftsführer der GmbH ist bestellt: Bernd Neitzel, Kaufmann, Hamburg 2. Persönlich haftende Gesellschafter Persönlich haftende Gesellschafterin war bis zum 29. Januar 2015 die NCF Fondsverwaltung GmbH, Hamburg, mit einem gezeichneten Kapital in Höhe von EUR ,00. Seit dem 29. Januar 2015 ist die ZED4 Verwaltung GmbH, Hamburg, mit einem gezeichneten Kapital von EUR ,00 persönlich haftende Gesellschafterin. Hamburg, den 16. November 2016 gez. Bernd Neitzel (Geschäftsführer) 99

100 7. PROGNOSERECHNUNGEN LAGEBERICHT DER ZUKUNFTSENERGIE DEUTSCHLAND 4 BETRIEBSGESELLSCHAFT MBH & CO. KG FÜR DEN ZEITRAUM 1. JANUAR 2015 BIS 31. DEZEMBER 2015 I. Grundlagen des Unternehmens Die Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG, Hamburg, (im Folgenden auch ZED4 genannt) wurde im Juli 2014 gegründet. einer elektrischen Leistung von 1,99 Megawatt mit der Verkäuferin, der Salmo Leather GmbH, geschlossen. Die Emittentin hat bereits alle ihr obliegenden Fälligkeitsvoraussetzungen aus dem Kaufvertrag erfüllt. Es wird nicht zur geplanten Übernahme des BHKW Weida kommen, da die Verkäuferin nicht alle technischen und kaufmännischen Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt hat und die Muttergesellschaft, die Car Trim Holding GmbH, die Gesellschaftsanteile an der Car Trim GmbH, die Pächterin des Blockheizkraftwerk, veräußert hat. Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb, operative Betrieb und Verkauf von Anlagen für die Erzeugung nachhaltiger und effizienter Energien, insbesondere von Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerken zur Strom und Wärmeerzeugung, einschließlich der dazugehörigen technischen Komponenten sowie die Verwertung, Vermarktung und Veräußerung der damit erzeugten elektrischen und / oder thermischen Energie. Die Anlagestrategie sieht eine prognostizierte Investition des Kapitals von % in Photovoltaik-Anlagen und 25-35% in Blockheizkraftwerke vor. Die jeweilige Energieerzeugungsanlage muss alle Voraussetzungen erfüllen, um langfristige Einnahmesicherheit durch Vergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) oder abgeschlossenen Abnahmeverträgen zu bieten. Es müssen Ertragsgutachten sowie Inbetriebnahme- bzw. Abnahmeprotokolle und technische Prüfungen durch anerkannte und erfahrene Gutachter vorliegen. Die Gesellschaft ist als Publikumsgesellschaft ausgestaltet und hat im August 2015 einen öffentlichen Verkaufspros pekt nach dem Vermögensanlagegesetz herausgegeben. Das angestrebte Kommanditkapital soll EUR (inkl EUR der Gründungskommanditistin) zzgl. 5,0% Agio betragen, welches gemäß 4 Abs. 3 und 4 des Gesellschaftsvertrages zweimal um jeweils weitere EUR zzgl. 5,0% Agio erhöht werden kann. II. Wirtschaftsbericht a) Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015 sind keine wesentlichen Geschäftstätigkeiten entfaltet worden. Das Jahr war geprägt durch die Billigung des Verkaufsprospekts am 3. August 2015 sowie die Einwerbung des Kommanditkapitals und die Prüfung von geeigneten Investitionsobjekten für die Vermögensanlage. Seit Vertriebsstart am 04. August 2015 wurden Kommanditanteile in Höhe von TEUR 602 von Anlegern eingeworben. Mit Datum vom 23. Dezember 2015 wurde der Kaufvertrag für das Blockheizkraftwerk (BHKW) Weida mit b) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Im Geschäftsjahr 2015 wurden keine Investitionen in Energieerzeugungsanlagen getätigt. Das Pflichtkapital der Gesellschaft beträgt für das Geschäftsjahr Euro und wurde im Geschäftsjahr 2015 in Höhe von Euro eingezahlt, Euro waren eingefordert. Das Geschäftsjahr 2015 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von ,20 Euro. Dies ist auf folgende Einflüsse zurückzuführen. Die ZED4 befindet sich seit Billigung des Verkaufsprospekts am 3. August 2015 in der Investitionsphase. In dieser Phase wirbt die Gesellschaft Kommanditkapital von Anlegern ein, um damit die prognostizierten Energieerzeugungsanlagen gemäß den im Prospekt genannten Investitionskriterien zu erwerben. Während der Investitionsphase fallen laut der zugrunde liegenden Verträge Vergütungen und Nebenkosten der Vermögensanlage an. Die im Geschäftsjahr 2015 für die Vermittlung des Eigenkapitals angefallenen Kapitalbeschaffungskosten belaufen sich auf Euro. Gemäß Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Neitzel & Cie. Gesellschaft für Beteiligungen mbh & Co. KG berechnen sich die Vergütungen mit 6 % des eingeworbenen Kommanditkapitals (abzgl. der Kommanditeinlagen der Kommanditisten gemäß 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages) zzgl. des auf das Kommanditkapital der Gesellschaft (abzgl. der Kommanditeinlagen der Kommanditisten gemäß 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages) zzgl. eines zu leistenden Agios in Höhe von 5 %. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten zudem vom eingeworbenen Kommanditkapital abhängige Vergütungen. Hierzu zählen die Vergütungen für die Projektierung und Konzeption der Vermögensanlage in Höhe von 5 % des eingeworbenen Kommanditkapitals (abzgl. der Kommanditeinlagen der Kommanditisten gemäß 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages), für die im Zusammenhang mit der Konzeption, Aufstellung des Verkaufsprospektes und Projektierung erforderliche Beauftragung und Koordination von weiteren Dienstleistern und für die Übernahme der zu zahlenden Entgelte an diese Dienstleister 0,75 % des eingeworbenen Kommanditkapitals (abzgl. der Kommanditeinlagen der Kommanditisten gemäß 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages) sowie für Werbemaßnahmen und Marketing in Verbindung mit der Vermögensanlage 1 % des eingeworbenen Kommanditkapitals (abzgl. der Kommanditein- 100

101 7. PROGNOSERECHNUNGEN Feste Vergütung variable Vergütungen Haftungsvergütung Komplementärin Geschäftsführung Komplementärin Eigenkapitalvermittlung Projektierung / Konzeption Dienstleistungen Summe Betrag in Euro 3.000, , , , ,00 Bezugsberechtigte lagen der Kommanditisten gemäß 4 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages). III. Vergütungsbericht Angaben nach 24 Abs. 1 Satz 3 Vermögensanlagegesetz (VermAnlG): a. Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen, aufgeteilt in feste und variable vom Emittenten von Vermögensanlagen gezahlte Vergütungen sowie die Zahl der Begünstigten: b. Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen, aufgeteilt nach Führungskräften und Mitarbeitern, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risiko des Emittenten von Vermögensanlagen auswirkt: Im Geschäftsjahr wurden keine Mitarbeiter beschäftigt. Die Geschäftsführung erfolgt durch die Komplementärin. Bis zum 28. Januar 2015 war die NCF Fondsverwaltung GmbH Komplementärin der Gesellschaft. Das Mitglied der Geschäftsführung der Komplementärin (NCF Fondsverwaltung GmbH) hat im Januar 2015 eine Vergütung in Höhe von 3.000,00 Euro erhalten. Seit dem 29. Januar 2015 ist die ZED4 Verwaltung GmbH Komplementärin. Bezüge für deren Geschäftsführung werden nicht gewährt. Bezüglich der Vergütungen verweisen wir auf die vorstehende Übersicht. IV. Nachtragsbericht Nach Ende des Geschäftsjahres hat die Emittentin mit dem Solarpark Dortmund das erste Investitionsobjekt erworben. Es handelt sich um eine rund 919 kwp große Dachanlage auf dem Logistikzentrum der Firma Fiege Logistik am Standort Dortmund. Die Inbetriebnahme erfolgte am 30. Juni 2011 und die Einspeisevergütung beträgt 26,07 ct. / kwh. Die Gesamtinvestition beträgt inklusive der übernommenen Kapitaldienstreserve aus der Bestandsfinanzierung, den Erwerbsnebenkosten und der laufenden Liquidität rund 2,103 Mio. Euro. Der wirtschaftliche Übergang ist zum 30. Juni 2015 erfolgt. Nachdem alle Auszahlungsvoraussetzungen aus dem Kaufvertrag erfüllt wurden, erfolgte die Kaufpreiszahlung am 04. April Gleichzeitig wurde die Optimierung der Fremdfinanzierung mit der Deutschen Kreditbank AG in Form einer Aufvalutierung von Euro verhandelt und am 22. April 2016 abgeschlossen. Die ZED4 hat sämtliche Kommanditanteile der Betreibergesellschaft Solarpark Dortmund GmbH & Co. KG erworben. Anschließend ist nach Übergang der Kommanditanteile auf die ZED4 die derzeitige Komplementärin der Solarpark Dortmund GmbH & Co. KG aus der Kommanditgesellschaft ausgeschieden, ohne dass eine neue Komplementärin eingetreten ist. In diesem Augenblick ist diese Kommanditgesellschaft automatisch er loschen, und sämtliche Vermögenswerte sowie Rechte und Pflichten der Kommanditgesellschaft sind bei der ZED4, als Rechts - nachfolgerin der Kommanditgesellschaft angewachsen. Dieser Vorgang wurde beim Handelsregister Hamburg angemeldet und die Fortführung des Geschäftsbetriebes der Kommanditgesellschaft durch die ZED4 am 12. April 2016 eingetragen. Darüber hinaus wird die ZED4 als Emittentin weitere Energieerzeugungsanlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme in Form von Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerken (BHKW) erwerben, operativ betreiben und verkaufen. Sie baut ein diversifiziertes Portfolio von Anlagen aus den Bereichen Photovoltaik und Blockheizkraftwerken auf, um an den Chancen des deutschen Energieerzeugungsmarktes zu partizipieren. V. Prognosebericht Der bisherige Geschäftsverlauf des Jahres 2016 war durch die weitere Einwerbung des Kommanditkapitals sowie dem Erwerb der Photovoltaik-Anlage Dortmund geprägt. Darüber hinaus wird die Übernahme des Blockheizkraftwerks Weida gemäß Kaufvertrag vom 23. Dezember 2015 nicht erfolgen, da der Verkäufer bis zum heutigen Zeitpunkt die kaufmännischen und technischen Fälligkeitsvoraussetzungen nicht erfüllt hat. Die Geschäftsführung prüft parallel weitere Investitionsmöglichkeiten in Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerke, um diese im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres 2016 und ggfs. in 2017 in das Portfolio der Emittentin zu erwerben. VI. Chancen- und Risikobericht Die Strategie der Emittentin, ein Portfolio von Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) aufzubauen und dabei ausschließlich Photovoltaik-Anlagen (sowohl Frei- als auch Dachflächen) und BHKW in unterschiedlichen Bundesländern in Deutschland zu erwerben und zu betreiben, ermöglicht bei positiven Veränderungen der Einflussgrößen für die Energieproduktion höhere als die in der Prognoserechnung angenommenen Erträge und damit einen höheren Gesamtmittelrückfluss. Hierzu gehören insbesondere: Mehrerlöse durch Kosteneinsparungen Mehrerlöse durch höhere Sonneneinstrahlung oder verringerte Degradation der Photovoltaik-Module bei Photovoltaik-Anlagen Mehrerlöse durch höhere Volllaststunden 101

102 7. PROGNOSERECHNUNGEN bei Blockheizkraftwerken Mehrerlöse durch geringere Einkaufspreise für Brennstoff bei BHKW Mehrerlöse durch Wärmeverkauf oder thermische Nachverstromung bei BHKW Mehrerlöse durch erhöhte Boni auf Basis des Kraft-Wärme- Kopplungs-Gesetz Chancen durch Direktvermarktung bei steigenden Energiepreisen Mehrerlöse durch niedrigere Fremdfinanzierungskonditionen als im Prospekt angenommen Mehrerlöse durch höhere Verkaufserlöse der Energieerzeugungsanlagen als angenommen Durch den Beitritt zur Emittentin geht der Anleger eine unternehmerische Beteiligung an einem operativ tätigen Unternehmen ein, die wie alle Anlageprodukte bestimmte Risiken beinhaltet. Die aus der Vermögensanlage erzielbaren Rückflüsse sind von unvorhersehbaren und durch die Emittentin nicht beeinflussbaren zukünftigen Entwicklungen abhängig (z. B. im wirtschaftlichen, technischen, steuerlichen, rechtlichen Bereich). Keine der an der Vermögensanlage beteiligten Parteien kann garantieren, dass das in diesem Verkaufsprospekt genannte Anlageziel erreicht wird. Jeder Anleger muss daher in der Lage sein, einen teilweisen oder vollständigen Verlust seines investierten Kapitals inkl. Agio wirtschaftlich tragen zu können. Daher sollte jeder Anleger unter Berücksichtigung seiner individuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nur einen angemessenen Teil im Rahmen einer sinnvollen Streuung seines Vermögens in diese unternehmerische Beteiligung investieren. Bei einer unternehmerischen Beteiligung können höhere Risiken auftreten als bei anderen Anlageprodukten mit fester Verzinsung bzw. mit garantierter Rückzahlung des eingesetzten Kapitals. Die Beteiligung an der Emittentin ist die Teilhabe an einem Unternehmen, das ein Portfolio von Energieerzeugungsanlagen in Deutschland erwirbt und diese dann zur Energieproduktion und -veräußerung operativ betreibt. Die Entscheidung für eine Vermögensanlage sollte nur nach sorgfältiger Lektüre des Verkaufsprospektes einschließlich der gesamten Risikobeschreibungen erfolgen. Bei der Anlageentscheidung sollten sich diejenigen Anleger, die nicht über ausreichende wirtschaftliche Erfahrungen verfügen, fachkundigen Rat von dritter Seite, z. B. von Anlage- bzw. Steuerberatern, einholen. WESENTLICHE ALLGEMEINE RISIKEN Zu den wesentlichen allgemeinen Risiken gehören: - Teil-Blind-Pool-Risiko - Realisierung des Investitionskonzeptes bzw. Rückabwicklungsrisiko - Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplanung - Liquiditäts- und Ertragsrisiken - Direktvermarktungsrisiko - Regulierungsrisiko - Energievergütung / Gesetzliche Rahmenbedingungen - Aufnahme von Fremdkapital - Zwangsweise Verwertung - Anteilsfinanzierung - Geplante Auszahlungen - Versicherungsrisiko / Allgemeine Schadensfälle - Totalverlust durch Zerstörung / Untergang - Ausfall der Komplementärin der Emittentin - Stimmrechte der Kommanditisten - Interessenkonflikte - Managementrisiko / Geschäftsführungsrisiko - Vertragserfüllungs- und Bonitätsrisiko - Eigentum und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen - Behördliche Genehmigungen - Steuerliche Risiken - Veräußerung der Anlageobjekte (Prognose) - Gesetzliche Widerrufsrechte - Haftung - Laufzeit sowie Verkauf bzw. Übertragung der Anteile - Sensitivitäten (Prognose) RISIKEN AUS DEM OPERATIVEN BETRIEB VON PHOTOVOL- TAIK-ANLAGEN Zu den Risiken aus dem operativen Betrieb von Photovoltaik- Anlagen gehören: - Kostenrisiko - Technisch bedingte Betriebsunterbrechungen / Ausfallzeiten - Netzverträglichkeit / Stromabnahme - Wirkungsgrad / Degradation - Gutachten- / Standortrisiko - Umweltbelastungs- und Vergiftungsrisiko - Dachflächenanlagen - Lebensdauer / Rückbau RISIKEN AUS DEM OPERATIVEN BETRIEB VON BLOCKHEIZ- KRAFTWERKEN Die Risiken werden eingeteilt in Wesentliche allgemeine Risiken Risiken aus dem operativen Betrieb von Photovoltaik-Anlagen Risiken aus dem operativen Betrieb von Blockheizkraftwerken Zu den Risiken aus dem operativen Betrieb von Blockheizkraftwerken gehören: - Energie- und Stromsteuer - Kostenrisiko 102

103 7. PROGNOSERECHNUNGEN - Technisch bedingte Betriebsunterbrechungen / Ausfallzeiten - Netzverträglichkeit / Strom- und Wärmeabnahme - Standortrisiko - Lebensdauer / Rückbau Maximalrisiko Das Maximalrisiko des Anlegers besteht darin, dass der Anleger einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals (Zeichnungssumme inkl. Agio), einschließlich ggf. nicht ausgezahlter Gewinne, sowie eine Verminderung seines sonstigen Vermögens aufgrund einer Inanspruchnahme aus einer aufgenommenen persönlichen Anteilsfinanzierung und / oder dem Ausgleich einer persönlichen Steuerbelastung nebst darauf anfallender Zinsen und / oder einer möglichen Inanspruchnahme aus persönlicher Haftung erleidet, was bis zu einer Privatinsolvenz des Anlegers führen kann. Hamburg, 16. November 2016 Die Geschäftsführung Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Prüfung umfasst auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Darüber hinaus liegt die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 25 VermAnlG i.v.m. 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß 25 Abs. 3 VermAnlG haben wir auf Basis einer Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ist die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß erfolgt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Diese Bestätigung erteilen wir aufgrund unserer pflichtgemäßen, am 14. September 2016 abgeschlossenen Abschlussprüfung und unserer Nachtragsprüfung, die sich auf die Änderung des Lageberichts infolge von Anordnungen der Aufsichtsbehörde bezog. Die Nachtragsprüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Hamburg, 14. September 2016 / 18. November 2016 Dr. Scheiber&Partner Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Dr. Andreas Schreiber gez. Karl-Heinz Klinner Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 103

104 7. PROGNOSERECHNUNGEN Zwischen-Bilanz zum 31. Oktober 2016 der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG* Aktivseite in Euro Passivseite in Euro A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Sachanlagen I. Kapitalanteile 1. Technische Anlagen und Maschinen Kapitalanteile der Komplementärin 0 0 II. Finanzanlagen 2. Kapitalanteile der Kommanditisten Anteile an verbundenen Unternehmen II. Kapitalrücklage B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen B. Ausgleichsposten für aktivierte eigene Anteile C. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3. Forderungen gegen Gesellschafter 4. Sonstige Vermögensgegenstände II. Guthaben bei Kreditinstituten C. Rechnungsabgrenzungsposten D. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Sonstige Verbindlichkeiten * Die Angaben können Rundungsdifferenzen enthalten

105 7. PROGNOSERECHNUNGEN Zwischen-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01. Januar 2016 bis 31. Oktober 2016 der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG in Euro Umsatzerlöse Abschreibungen a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Sonstige betriebliche Aufwendungen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ergebnis nach Steuern Jahresfehlbetrag Einstellung in den Ausgleichsposten für aktivierte eigene Anteile Belastung auf Kapitalkonten Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0 0 Allgemeine Ausführungen über die Geschäftsentwicklung der Emittentin nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2015 (letzter offen gelegter Jahresabschluss ist 2015) und Angaben über die Geschäftsaussichten der Emittentin für das laufende Geschäftsjahr 2016 Geschäftsentwicklung: Der Fokus für das Geschäftsjahr 2016 der Emittentin liegt einerseits auf der Eigenkapitaleinwerbung und andererseits auf dem Auswahlprozess geeigneter Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte), die den Investitionskriterien der Vermögensanlage entsprechen. So konnten bis zum 30. Juli Euro Eigenkapital eingeworben werden (vergleiche dazu die Zwischenbilanz zum Stichtag 31. Oktober 2016 im Abschnitt 7.7 Finanzinformation Seite 104). Auf dieser Basis konnte die Emittentin im Jahr 2016 die ersten beiden Anlageobjekte realisieren (Gründung der ZED4 BHKW Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG und Erwerb der Solarpark Dortmund GmbH & Co. KG). Geschäftsaussichten: Das primäre Ziel der Emittentin bleibt weiterhin der Aufbau eines diversifizierten Portfolios von Anlagen aus den Bereichen Photovoltaik und Blockheizkraftwerken, um an den Chancen des deutschen Energieerzeugungsmarktes partizipieren zu können. Die Emittentin geht davon aus, ihr Kommanditkapital weiter zu erhöhen, um weitere Anlageobjekte erwerben zu können. Hierzu werden derzeit mehrere mögliche Investitionsvorhaben sowohl im Bereich Photovoltaik als auch diverse Blockheizkraftwerke geprüft. Die politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen (gesetzlich festgelegte Förderungen von Erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen und Blockheizkraftwerken, welche in im Erneuerbaren Energiegesetz (EEG) und im KWKG festgeschrieben sind) bieten auch in 2016 weiterhin einen attraktiven Rahmen. Nach dem Stichtag der dargestellten Zwischenübersicht haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben. Auf eine detaillierte Darstellung der Geschäftsentwicklung und der Geschäftsaussichten verweisen wir auf das Kapitel 2 Angebot im Überblick, Seite Voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die nachfolgenden Prognosen der dargestellten Planbilanzen, Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen, Planliquiditätsrechnungen und Planzahlen wurden unter konsistenter Verwendung der in der Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsprognose sowie in der Ertrags- und Liquiditätsprognose getroffenen Annahmen hergeleitet und nach handelsrechtlichen Grundsätzen erstellt. Sie basieren mit Ausnahme des bereits erworbenen Anlageobjekt Solarpark Dortmund nicht auf vertraglich gesicherten Beträgen. In den Prognosen wird unterstellt, dass das noch einzuwerbende Kommanditkapital zzgl. Agio in den Jahren 2016 und 2017 platziert und eingezahlt wird. Die Investitionen in die Energieerzeugungsanlagen werden gemäß Prognose im Jahr 2016 und 2017 getätigt. Die weiteren Vorlaufkosten werden ebenfalls den Jahren 2016 und 2017 zugerechnet. Neben der hier dargestellten Prognose der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind die Geschäftsaussichten der Emittentin abhängig von der erfolgreichen Umsetzung des Konzeptes der Vermögensanlage und der Realisierung der Anlageziele. 105

106 7. PROGNOSERECHNUNGEN Vermögenslage* (PROGNOSE) der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG Planbilanz AKTIVA in Euro A. Anlagevermögen I. Energieerzeugungsanlagen II. Finanzanlagen B. Umlaufvermögen I. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten PASSIVA in Euro A. Eigenkapital I. Kapitalanteil der Komplementärin II. Kapitalanteile der Kommanditisten I. Festkapital Entnahmen Ergebnissonderkonto III. Kapitalrücklage B. Rückstellungen C. Verbindlichkeiten * Die Angaben können Rundungsdifferenzen enthalten. Eine kumulierte Darstellung der Vermögenslage* (PROGNOSE) mehrerer Jahre ist nicht möglich, da es sich um Stichtagswerte handelt. Daher wurde auf eine kumulierte Darstellung der Jahre verzichtet. Wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge Im Anlagevermögen sind die Energieerzeugungsanlagen jeweils zum 31. Dezember zu Anschaffungskosten, gemindert um Abschreibungen, dargestellt. Darüber hinaus ist die eingezahlte Stammeinlage der ZED4 Verwaltung GmbH ausgewiesen. Die liquiden Mittel der Emittentin jeweils zum Bilanzstichtag entsprechen den in den Planliquiditätsrechnungen ermittelten Werten und werden im Umlaufvermögen der jeweiligen Planbilanz ausgewiesen. Die Passivseite der Planbilanz zeigt die Höhe der Kommanditeinlagen zum jeweiligen Bilanzstichtag (Festkapital). Das eingezahlte Agio in Höhe von 5,0 % wird unter dem Posten Kapitalrücklage ausgewiesen. Das Ergebnissonderkonto entspricht dem in der voraussichtlichen Ertragslage ermittelten kumulierten handelsrechtlichen Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag. Die Entnahmen bestehen aus den geplanten Auszahlungen an die Kommanditisten. Die Position Rückstellungen beinhaltet die Rückbaurückstellungen der Energieerzeugungsanlagen. Die Verbindlichkeiten stellen die zur Finanzierung der Energieerzeugungsanlagen aufgenommenen langfristigen Darlehen mit den Kreditinstituten abzüglich der jährlichen Tilgungsleistungen zum Ende des jeweiligen Jahres dar. 106

107 7. PROGNOSERECHNUNGEN Finanzlage* (PROGNOSE) der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG bis Ende 2035 Beträge in Euro Gesamt Einzahlungen Kommanditkapital Kapitalrücklagen / Agio Energieerlöse / Verkaufserlöse Abruf von Darlehen Auszahlungen Investitionen in Photovoltaik-Anlagen / BHKW Vorlaufkosten Pachtkosten Wartungs- / Reparaturkosten Sonstige Betriebskosten Rückbau Verwaltungskosten Kaufmännische Betriebsführung Gewerbesteuer Zinsausgaben Tilgung Geplante Auszahlungen Stammeinlage der Komplementärin Liquide Mittel zum 01. Januar Liquide Mittel zum 31. Dezember * Die Angaben können Rundungsdifferenzen enthalten Wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge Die PROGNOSE der Finanzlage bildet die in der Investitions- und Betriebsphase geplanten Zahlungsströme der Jahre 2016 bis 2035 ab. Im Rahmen der Investitionsphase wird im Jahr 2016 und 2017 prognosegemäß das noch einzuwerbende Kommanditkapital zzgl. Agio in Höhe von 5,0 % eingezahlt. Die weiteren Einzahlungen resultieren aus den zum Erwerb der Energieerzeugungsanlagen prognostizierten langfristigen Darlehen sowie die kalkulierten Energie- und Verkaufserlöse aus den Photovoltaik-Anlagen und BHKW. Die Auszahlungen in der Finanzlage beinhalten die Kaufpreiszahlungen für den Erwerb der Energieerzeugungsanlagen sowie die Vorlaufkosten. Darüber hinaus werden alle mit dem operativen Betrieb der Energieerzeugungsanlagen laufenden Kosten (Pacht, Wartung und Reparatur, Sonstige Betriebskosten, Verwaltungskosten, kaufmännische Betriebsführung, Gewerbesteuer, Zinsausgaben und Tilgung) ausgewiesen. Außerdem werden die Auszahlungen an die Kommanditisten dargestellt. Der Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen ergibt die liquiden Mittel der Emittentin zum Ende des jeweiligen Jahres. 107

108 7. PROGNOSERECHNUNGEN Ertragslage* (PROGNOSE) der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG bis 2035 Beträge in Euro Gesamt Energieerlöse / Verkaufserlöse Kosten Zinsausgaben Abschreibungen Rückstellung Rückbau Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Vorlaufkosten Außerordentliches Ergebnis Jahresergebnis * Die Angaben können Rundungsdifferenzen enthalten. Wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge Die Position Energieerlöse / Verkaufserlöse beinhaltet die Umsatzerlöse aus den Energieerzeugungsanlagen. Dem gegenüber sind sämtliche Kostenpositionen aus dem operativen Betrieb der Photovoltaik-Anlagen und der BHKW (siehe Auszahlungen in der Finanzlage) inklusive der Gewerbesteuer aufgeführt. Die Zinsausgaben stellen die Zinsaufwendungen für die prognostizierten langfristigen Darlehensverbindlichkeiten dar. Die prognostizierten Abschreibungen der Energieerzeugungsanlagen errechnen sich aus den prognostizierten Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten und einem linearen AfA-Satz in Höhe von 5 % bei Photovoltaik-Anlagen und 10 % bei BHKW. Bei unterjährigen Anschaffungen von Energieerzeugungsanlagen wurden die Abschreibungen zeitanteilig vorgenommen. Für den Rückbau der Energieerzeugungsanlagen nach Ende der Betriebszeit wird ab dem ersten Betriebsjahr eine Rücklage in gleichen Jahresbeträgen aufgebaut. Aus Vereinfachungsgründen wurden die Rückstellungen über die Laufzeit der Emittentin nicht abgezinst. Die Vorlaufkosten enthalten im Wesentlichen Kapitalbeschaffungskosten, Projektierungs- und Konzeptionskosten, Kosten für die Prospekterstellung, die Einrichtung der Treuhandtätigkeit und die Mittelverwendungskontrolle, Gründungs-, Beratungs- und Marketingkosten sowie das Agio gemäß Mittelverwendungsprognose. Planzahlen* (PROGNOSE) der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG Beträge in Euro Investitionen Produktion in kwh (Strom und Wärme) Umsatz Handelsrechtliches Ergebnis * Die Angaben können Rundungsdifferenzen enthalten. Wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge Unter den Investitionen sind die Anschaffungskosten für den Erwerb der Photovoltaik-Anlagen und BHKW dargestellt. Die Umsatzerlöse sollen durch die Einspeisung bzw. Verkauf der produzierten Energie generiert werden. Die prognostizierte Menge der jährlichen Energieproduktion der Photovoltaik-Anlagen und BHKW in kwh ist in der Zeile Produktion in kwh (Strom und Wärme) abgebildet. Das handelsrechtliche Ergebnis ergibt sich aus der prognostizierten Ergebnisrechnung der Emittentin. 108

109 Beispiel einer Solaranlage

110 8. STEUERLICHE GRUNDLAGEN 8. Steuerliche Grundlagen Die nachfolgende Darstellung erläutert die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Die Ausführungen sind allgemeiner Art und gehen nicht auf die individuellen Belange einzelner Anleger ein. Es wird daher jedem Anleger empfohlen, die persönlichen steuerlichen Auswirkungen der Vermögensanlage mit einem Steuerberater zu erörtern. Die folgenden Ausführungen gehen davon aus, dass es sich bei den Anlegern ausschließlich um natürliche Personen handelt, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und ihre Vermögensanlage im Privatvermögen halten. Weder die Emittentin noch eine andere Person übernehmen die Zahlung von Steuern für den Anleger bzw. zugunsten des Anlegers. Es wird darauf hingewiesen, dass Steuernachzahlungen einer Verzinsung unterliegen. Sollte die Emittentin ihre Energieerzeugungsanlagen durch Betriebsgesellschaften betreiben, gelten diese steuerlichen Anmerkungen entsprechend. Die steuerlichen Hinweise basieren auf den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden steuerrechtlichen Regelungen, Verwaltungsanweisungen und der Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland. Die geltenden Gesetze, Verwaltungsanweisungen und die Rechtsprechung können gegebenenfalls rückwirkenden Änderungen unterliegen. Die endgültige Anerkennung der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage bleibt der Finanzverwaltung vorbehalten. Bei der vorliegenden Vermögensanlage handelt es sich um die vierte Vermögensanlage im Bereich der Zukunftsenergien der Neitzel & Cie.-Gruppe in Form eines Teil-Blind-Pools. Da es sich um eine übliche steuerliche Konzeption handelt, geht die Anbieterin von einer Anerkennung der steuerlichen Konzeption durch die Finanzverwaltung aus. Die Anbieterin übernimmt jedoch keine Haftung für deren Nichtanerkennung. Eine gesonderte Darstellung der steuerlichen Risiken erfolgt auf der Seite 30. Einkunftsart, Mitunternehmerschaft, Gewinnerzielungsabsicht Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, operative Betrieb und Verkauf von Anlagen für die Erzeugung nachhaltiger und effizienter Energien, insbesondere von Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerken zur Strom- und Wärmeerzeugung, einschließlich der dazugehörigen technischen Komponenten sowie die Verwertung, Vermarktung und Veräußerung der damit erzeugten elektrischen und / oder thermischen Energie. Die operative Tätigkeit der Emittentin kann durch ihre eigenen und von ihr beherrschten Tochtergesellschaften weisungsgebunden ausgeführt werden. Die Emittentin wird ihre Überprüfungskompetenz und Kontrollüberwachungspflicht nicht abgeben und stets alle unternehmerischen Entscheidungen selbst treffen. Die Emittentin übt im Rahmen des Betriebes von Energieerzeugungsanlagen eine originär gewerbliche Tätigkeit nach 15 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 EStG aus. Ferner ist die Emittentin eine Personengesellschaft, bei der ausschließlich eine Kapitalgesellschaft Komplementärin ist und bei der nur diese zur Geschäftsführung befugt ist. Somit handelt es sich bei der Emittentin nach 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG um eine gewerblich geprägte Personengesellschaft, deren Einkünfte bereits unabhängig von der Art ihrer eigenen Tätigkeit als gewerbliche Einkünfte zu qualifizieren sind. Die Anleger erzielen aus ihrer Beteiligung als Kommanditisten (oder Treugeber) an der Emittentin ebenfalls Einkünfte aus Gewerbebetrieb, da sie als Mitunternehmer nach 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG anzusehen sind. Die für die Mitunternehmerschaft erforderlichen Voraussetzungen, wie Beteiligung der Kommanditisten am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven (Mitunternehmerrisiko) und die Möglichkeit zur Ausübung von Stimm- und Kontrollrechten (Mitunternehmerinitiative), sind bei der Emittentin erfüllt. Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung gewerblicher Einkünfte ist ferner das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht ( 15 Abs. 2 Satz 1 EStG), sowohl auf Ebene der Emittentin als auch auf Ebene des einzelnen Kommanditisten. Unter Gewinnerzielungsabsicht versteht man das Streben nach einem positiven Gesamtergebnis (sog. Totalgewinn) während der voraussichtlichen Dauer der Emittentin bzw. der Beteiligung des Anlegers (Großer Senat Bundesfinanzhof vom 25. Juni 1984, Bundessteuerblatt II 1984, S. 751 ff.). Nach den im Kapitel 7 Prognoserechnungen dargestellten Prognoserechnungen ergibt sich auf Ebene der Emittentin über den Prog nosezeitraum ein positives Gesamtergebnis, sodass von einer Gewinnerzielungsabsicht auszugehen ist. Darüber hinaus ist die Gewinnerzielungsabsicht zusätzlich auf der Ebene des Anlegers zu prüfen. Demnach muss unter Berücksichtigung etwaiger Sonderbetriebsausgaben des Gesellschafters (z. B. Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit einer Finanzierung der Kommanditbeteiligung) ein steuerlicher Totalgewinn entstehen. Im Hinblick auf die Gewinnerzielungsabsicht wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung im Fall eines geschlossenen Immobilienfonds ein gegen die Einkunftserzielungsabsicht eines Gesellschafters sprechendes Indiz vorliegt, wenn dieser Gesellschafter seine Vermögensanlage innerhalb von fünf Jahren nach deren Erwerb und vor Erreichung eines Totalüberschusses veräußert. Das der Auffassung der Finanzverwaltung zugrunde liegende BFH-Urteil ist zwar zu einem geschlossenen Immobilienfonds ergangen, es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung diese Auffassung auch auf sonstige Gesellschaften überträgt. Es wird daher empfohlen, eine eventuelle Fremdfinanzierung der Vermögensanlage sowie eine eventuelle Übertragung der Vermögensanlage nur nach vorheriger Konsultation eines Steuerberaters vorzunehmen. 110

111 8. STEUERLICHE GRUNDLAGEN Gewinnermittlung Die Emittentin ermittelt ihren Gewinn nach 5 Abs. 1 i. V. m. 4 Abs. 1 EStG durch Betriebsvermögensvergleich. Aufwendungen und Erträge sind periodengerecht abzugrenzen. Der Zeitpunkt des Zuflusses von Einnahmen bzw. des Abflusses von Ausgaben ist daher irrelevant. Es gilt grundsätzlich die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz, soweit das Steuerrecht nicht abweichende Bilanzierungs- oder Bewertungsvorschriften vorsieht. Gewinnermittlungszeitraum der Emittentin ist das Wirtschaftsjahr, welches dem Kalenderjahr entspricht. Feststellung der Besteuerungsgrundlagen Die Feststellung und anteilige Zurechnung der Einkünfte erfolgt auf dem Wege der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 179, 180 AO durch das für die Ermittlung der Einkünfte der Emittentin zuständige Betriebsfinanzamt. Die Gewinnverteilung erfolgt nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen ggf. unter Einbeziehung beteiligungsbezogener Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben des einzelnen Anlegers. Das Betriebsfinanzamt teilt dem für die Einkommensteuerveranlagung des jeweiligen Anlegers zuständigen Wohnsitzfinanzamt den auf diesen entfallenden Anteil an den Einkünften mit. Das für den jeweiligen Anleger zuständige Wohnsitzfinanzamt berücksichtigt den anteiligen Betrag im Rahmen der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens des Anlegers für das betreffende Jahr. Nebenkosten der Vermögensanlage In der Kapitaleinwerbungs- und Investitionsphase der Emittentin entstehen Anlaufkosten, z. B. Kapitalbeschaffungs-, Konzeptions- und Beratungskosten. Die Finanzverwaltung (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 20. Oktober 2003, BStBl. I 2003, S. 546) wie auch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (Urteile vom , AZ: IV R 8/10; AZ: IV R 15/09) vertreten die Ansicht, dass derartige Anlaufkosten im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung nicht sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden können, sondern in voller Höhe zu aktivieren sind, soweit die Gesellschafter keinen Einfluss auf die Investitionsentscheidung haben. Entsprechend dieser Auffassung der Finanzverwaltung wird die Emittentin die entsprechenden Anlaufkosten mit Eingehen der geplanten Investitionen den jeweiligen Wirtschaftsgütern zurechnen. Durch die Beteiligung an der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG in der Rechtsform einer Personengesellschaft sind die Anleger aus steuerlicher Sicht gem. 39 Abs. 2 Nr. 2 AO an den im Gesamthandvermögen der Betriebsgesellschaft erfassten einzelnen Wirtschaftsgütern beteiligt. Insofern können die auf der Ebene der Emittentin entstandenen und aktivierten Nebenkosten der Vermögensanlage grundsätzlich nach Maßgabe der für die jeweiligen Wirtschaftsgüter der Betriebsgesellschaften geltenden AfA-Sätze abgeschrieben werden. Im Falle einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft wirken sich die zu aktivierenden Anlaufkosten erst bei einer Veräußerung der Vermögensanlage aus, indem sie einen dann steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn mindern. In der Anfangsphase können daher möglicherweise steuerlich negative Ergebnisse anfallen, die auf dem Ansatz sofort abzugsfähiger laufender Betriebsausgaben sowie auf den Ergebnissen der Energieerzeugungsanlagen und den hierauf entfallenden Abschreibungen der Nebenkosten der Vermögensanlage beruhen. Abschreibungen Die im Zusammenhang mit dem Erwerb der von Anlagen für die Erzeugung nachhaltiger und effizienter Energien, zum Beispiel von Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerken entstandenen Anschaffungskosten werden aktiviert und abgeschrieben. Absetzungen für Abnutzung (AfA) sind gemäß 7 Abs. 1 EStG linear vorzunehmen. Für das Jahr der Anschaffung oder Herstellung wird die Abschreibung in Anwendung von 7 Abs. 1 Satz 4 EStG zeitanteilig vorgenommen. Die Nutzungsdauer einer Photovoltaik-Anlage beträgt nach der amtlichen AfA-Tabelle 20 Jahre. Daraus ergibt sich die lineare Abschreibung in Höhe von 5,0 % pro Jahr. Die Nutzungsdauer eines Blockheizkraftwerkes beträgt nach der amtlichen AfA-Tabelle 10 Jahre. Daraus ergibt sich eine lineare Abschreibung in Höhe von 10 % pro Jahr. Neben den Absetzungen für Abnutzung können kleine und mittlere Unternehmen im Sinne des 7g EStG, soweit sie bestimmte Größenmerkmale nicht überschreiten, einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von maximal Euro ( 7g Abs. 1-4 EStG) und eine Sonderabschreibung ( 7g Abs. 5 EStG) in Anspruch nehmen. Inwieweit die Emittentin die Anforderungen des 7g EStG erfüllen wird, ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht abzusehen. Zinsschranke Laut 4h Abs. 1 EStG sind Zinsaufwendungen eines Betriebes nur bis zur Höhe des Zinsertrages desselben Wirtschaftsjahres und darüber hinaus nur bis zur Höhe von 30 % des steuerlichen Gewinns vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen abzugsfähig (sog. Zinsschranke ). Zinsaufwendungen, die nicht abgezogen werden dürfen, sind in die folgenden Wirtschaftsjahre vorzutragen. Sie erhöhen die Zinsaufwendungen dieser Wirtschaftsjahre, nicht aber den maßgeblichen Gewinn. Die Zinsschranke kommt nicht zur Anwendung, sofern die über den Zinsertrag hinausgehenden Zinsaufwendungen weniger als 111

112 8. STEUERLICHE GRUNDLAGEN Euro betragen, der Betrieb nicht oder nur anteilsmäßig zu einem Konzern gehört oder der Betrieb zwar zu einem Konzern gehört, aber die Eigenkapitalquote des Betriebes am Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres gleich hoch oder höher ist als die des Konzerns. Aufgrund des Teil-Blind-Pool- Konzeptes kann zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht beurteilt werden, ob die Zinsschranken-Regelung zur Anwendung kommen wird. Verlustausgleichsbeschränkungen nach 15b EStG Nach 15b Abs. 1 EStG dürfen Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen oder nach 10d EStG abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Wirtschaftsjahren aus derselben Einkunftsquelle erzielt. Ein Steuerstundungsmodell ist hiernach gegeben, wenn aufgrund einer modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile in Form negativer Einkünfte erzielt werden sollen. Geschlossene Beteiligungsangebote in der hier maßgeblichen Rechtsform einer Personengesellschaft, die ihren Anlegern in der Anfangsphase steuerliche Verluste zuweisen, werden generell als Steuerstundungsmodell eingestuft. Die Verlustausgleichsbeschränkung findet nach 15b Abs. 3 EStG jedoch nur dann Anwendung, sofern innerhalb der Anfangsphase die Summe der prognostizierten Verluste 10 % des gezeichneten und nach dem Konzept aufzubringenden Kapitals übersteigen. Grundsätzlich sind Verluste der Emittentin, die nicht unter 15b EStG fallen, bei den Anlegern im Rahmen der übrigen Verlustverrechnungsregelungen ausgleichsfähig. Verlustausgleichsbeschränkungen nach 15a EStG Gemäß 15a Abs. 1 EStG darf der einem Kommanditisten bzw. Treugeber zuzurechnende Anteil am Verlust der Kommanditgesellschaft weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten bzw. des Treugebers entsteht oder sich erhöht. Er darf insoweit auch nicht nach 10d EStG abgezogen werden. Soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten bzw. des Treugebers durch Entnahmen entsteht oder sich erhöht (Einlageminderung) und soweit nicht aufgrund der Entnahmen eine nach 15a Abs. 1 Satz 2 EStG i. V. m. 171 Abs. 1 HGB zu berücksichtigende Haftung besteht oder entsteht, ist dem Kommanditisten nach 15a Abs. 3 EStG der Betrag der Einlageminderung als Gewinn zuzurechnen. Die durch eine etwaige Aufnahme von Darlehen zur Anteilsfinanzierung entstehenden Zinsaufwendungen der Gesellschafter / Treugeber (Sonderbetriebsausgaben) sind von 15a EStG nicht betroffen. Nach BFH-Rechtsprechung und zustimmender Auffassung der Finanzverwaltung kürzt eine Anteilsfinanzierung ferner das Verlustausgleichsvolumen (das steuerliche Kapitalkonto) grundsätzlich nicht (R 15a Abs. 2 EStR; BFH vom 14. Mai 1991, BStBl. II 1992, S. 167; BMF-Schreiben vom 20. Februar 1992, BStBl. I 1992, S. 123). Die Anwendung des 15b EStG geht der Anwendung des 15a EStG vor ( 15b Abs. 1 Satz 3 EStG), sodass die Verlustausgleichsbeschränkungen nach 15a EStG auf diese Beteiligung keine Anwendung finden, wenn bereits die schädliche Verlustgrenze des 15b Abs. 3 EStG überschritten wird. Besteuerung bei Aufgabe- oder Veräußerungsgewinnen Entsteht bei der Aufgabe des Gewerbebetriebes, bei der Veräußerung des gesamten Gesellschaftsanteils oder beim Ausscheiden der Anleger ein Gewinn (Aufgabe- / Veräußerungsgewinn) so ist er grundsätzlich steuerpflichtig und gehört nach 16 Abs. 1 EStG zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Sofern der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist, wird der Veräußerungsgewinn auf Antrag nur zur Einkommensteuer herangezogen, soweit er den Betrag von Euro übersteigt. Dieser Freibetrag ermäßigt sich um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn den Betrag von Euro übersteigt. Nach 16 Abs. 4 EStG kann der Freibetrag nur ein Mal im Leben in Anspruch genommen werden. Unter den gleichen Voraussetzungen kann der Steuerpflichtige auf Antrag und ebenfalls nur ein Mal im Leben für den Teil der außerordentlichen Einkünfte, der den Betrag von Euro nicht übersteigt, einen ermäßigten Steuersatz in Anspruch nehmen ( 34 Abs. 3 EStG). Dieser Steuersatz beträgt 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes, der sich ergäbe, wenn die tarifliche Einkommensteuer nach dem gesamten zu versteuernden Einkommen zzgl. der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte zu bemessen wäre, mindestens jedoch 14 %. Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung des ermäßigten Steuersatzes nicht vor, können sich jedoch steuerliche Vergünstigungen durch die sog. Fünftelregelung nach 34 Abs. 1 EStG ergeben. Hierdurch wird die Progressionswirkung abgemildert. Einkommensteuertarif / Solidaritätszuschlag / Kirchensteuer Die aus der Vermögensanlage resultierende Einkommensteuerbelastung der Anleger ist vom individuellen Einkommensteuersatz abhängig. Der Spitzensteuersatz für die Einkommensteuer beträgt 45 % für das Jahr

113 8. STEUERLICHE GRUNDLAGEN Beispiel eines Blockheizkraftwerkes Zusätzlich zur Einkommensteuer wird ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die Einkommensteuer erhoben. Ist ein Anleger konfessionsgebunden, so ist ggf. die Kirchensteuer zu beachten. Die Thesaurierungsbegünstigung des 34a EStG räumt einem Mitunternehmer die Möglichkeit ein, im Rahmen seines persönlichen Veranlagungsverfahrens auf Antrag nicht entnommene Gewinne mit einem Steuersatz von 28,25 % besteuern zu lassen, sofern sein Gewinnanteil nicht mehr als 10 % beträgt oder nicht Euro übersteigt (gem. 34a Abs. 1 Satz 3 EStG). Da nach der Prognoserechnung keine Thesaurierung durch die Gesellschafter vorgesehen ist, kommt eine Inanspruchnahme der Thesaurierungsbegünstigung für die Anleger prognosegemäß nicht infrage. Steuerpflichtig sind ausschließlich die steuerlichen Ergebnisse, die im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte i.s.v. 179, 180 AO der Emittentin ermittelt und festgestellt sowie den Gesellschaftern entsprechend ihrer Beteiligungshöhe zugewiesen werden. Die von der Emittentin an die Gesellschafter geleisteten Liquiditätsauszahlungen stellen steuerlich Entnahmen dar, die unter Beachtung von 15a EStG grundsätzlich keiner Steuerpflicht unterliegen. In der Kalkulation wurde ein Einkommensteuertarif in Höhe von 42 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag angenommen. Gewerbesteuer Die Emittentin unterliegt der Gewerbesteuer. Diese wird auf Grundlage des für die Einkommensteuer ermittelten Gewinns der Emittentin (einschließlich der Ergebnisse aus etwaigen Sonderbilanzen der Gesellschafter) erhoben und ggf. um bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen korrigiert. Insbesondere sind dem Gewinn aus Gewerbebetrieb 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden hinzuzurechnen, soweit diese den Betrag von Euro übersteigen ( 8 Nr. 1 Lit. a GewStG). Sind Zinsaufwendungen nach 4h Abs. 1 EStG (Zinsschranke) nicht abziehbar, findet keine Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer statt. Erfolgt der Abzug von Zinsaufwendungen in einem späteren Wirtschaftsjahr (Zinsvortrag), greift 8 Nr. 1 Lit. a GewStG für die gesamten in diesem Wirtschaftsjahr zum Abzug zugelassenen Zinsaufwendungen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Zinsaufwendungen aus einem Zinsvortrag oder um Zinsaufwendungen des jeweiligen Wirtschaftsjahres handelt. Die Gewerbesteuer ergibt sich durch Anwendung einer sog. Steuermesszahl von aktuell 3,5 % auf den zu versteuernden Gewerbeertrag und den anzuwendenden Gewerbesteuerhebesatz am jeweiligen Sitz des Unternehmens. 113

114 8. STEUERLICHE GRUNDLAGEN Bei einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragung eines Gesellschaftsanteils gehen die auf den ausscheidenden Anleger entfallenden anteiligen gewerbesteuerlichen Verlustvorträge verloren. Der Gesellschaftsvertrag der Emittentin sieht deshalb vor, dass ein etwaiger Steuermehraufwand, welcher der Emittentin aufgrund eines Gesellschafterwechsels entsteht, durch die beiden beteiligten Gesellschafter bzw. Treugeber, den übertragenden und den neu eintretenden, als Gesamtschuldner zu übernehmen ist. Gewerbesteueranrechnung 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG sieht eine (Teil-)Anrechnung der anfallenden Gewerbesteuer mit dem 3,8-Fachen des Gewerbesteuermessbetrages auf die Einkommensteuerschuld des Gesellschafters vor. Die Gewerbesteueranrechnung ist allerdings nur auf die im zu versteuernden Einkommen des einzelnen Anlegers enthaltenen Einkünfte aus Gewerbebetrieb und die darauf entfallende Einkommensteuer möglich. Der Abzug des Steuerermäßigungsbetrages ist dabei auf die tatsächlich zu zahlende und auf die Gesellschafter anteilig entfallende Gewerbesteuer beschränkt. Die anteiligen Gewerbesteuermessbeträge werden gesondert und einheitlich vom zuständigen Betriebsfinanzamt festgestellt und den Wohnsitzfinanzämtern mitgeteilt. Diese berücksichtigen die Anrechnungsbeträge von Amts wegen, ohne dass es eines gesonderten Antrages des Gesellschafters bedarf. Umsatzsteuer Nach 2 Abs. 1 UStG ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Soweit die Emittentin selbst Anlagen für die Erzeugung regenerativer Energien erwirbt, errichtet und betreibt, ist sie Unternehmerin im Sinne des UStG und insoweit vorsteuerabzugsberechtigt. Solarpark Königsbrück Anlageobjekt Solarenergie 2 Deutschland Der Zerlegungsmaßstab auf die einzelnen Gemeinden ist bei Betrieben, die ausschließlich Anlagen zur Erzeugung von Strom und anderen Energieträgern betreiben, gem. 29 Abs. 1 Nr. 2 GewStG zu bestimmen. Die Emittentin hat ihren Sitz in Hamburg. Dort beträgt der Gewerbesteuerhebesatz 470 % für das Jahr a GewStG enthält eine Verlustverrechnungsbeschränkung (sog. Mindestbesteuerung). Gewerbeerträge eines Veranlagungszeitraumes dürfen danach nur bis zu einem Sockelbetrag von Euro durch Verlustvorträge vorangegangener Jahre gekürzt werden. Den Betrag von Euro übersteigende Gewerbeerträge dürfen nur bis zu 60 % mit Verlustvorträgen verrechnet werden. Als Unternehmerin steht der Emittentin auch der Vorsteuerabzug hinsichtlich der ihr gegenüber von anderen Unternehmern in Rechnung gestellten Umsatzsteuer zu. Nach Rechtsprechung des BFH hingegen (Urteil vom 01. Juli 2004, BStBl. II 2004, S. 1022) erhält eine Gesellschaft mit steuerpflichtigen Umsätzen den Vorsteuerabzug auch für Dienstleistungen bei der Aufnahme eines Gesellschafters, da die Kosten dieser Dienstleistungen zu ihren allgemeinen Kosten gehören und deshalb direkt und unmittelbar mit ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zusammenhängen. Erbschaft- und Schenkungsteuer Nach Rechtsprechung des BVerfG (Urteil vom 17. Dezember 2014, 1 BvL 21/12) ist die Verschonung von Erbschaftsteuer beim Übergang betrieblichen Vermögens in 13a und 13b ErbStG angesichts ihres Ausmaßes und der eröffneten Gestal- 114

115 8. STEUERLICHE GRUNDLAGEN tungsmöglichkeiten mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar. Der Gesetzgeber war daher verpflichtet, eine Neuregelung bis spätestens zum 30. Juni 2016 zu treffen. Der Bundesrat hat dem vom Deutschen Bundestag am 24. Juni 2016 verabschiedeten Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes in seiner Sitzung vom 8. Juli 2016 jedoch nicht zugestimmt. Die Reform muss zunächst im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat grundlegend überarbeitet werden. Folgende Ausführungen gelten daher vorbehaltlich (ggf. auch rückwirkender) möglicher Neuregelungen durch den Gesetzgeber. Werden an der Emittentin gehaltene Geschäftsanteile verschenkt oder vererbt, so gelten ab dem 01. Januar 2009 die Regelungen nach der Erbschaftsteuerreform (bis zur Neuregelung). Wesentlicher Grundsatz ist hiernach die Bewertung mit dem Verkehrswert (= gemeiner Wert). Es ist grundsätzlich zwischen Verwaltungs- und Betriebsvermögen zu unterscheiden. Zum Verwaltungsvermögen gehören beispielsweise Dritten zur Nutzung überlassenes Grundvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften mit einer unmittelbaren Beteiligung von 25 % oder weniger, Wertpapiere und vergleichbare Forderungen sowie Kunstgegenstände. Photovoltaik-Anlagen und KWK-Anlagen sind nach der Definition des 13b Abs. 2 ErbStG jedoch nicht zum Verwaltungsvermögen zu zählen. Der Verkehrswert für Betriebsvermögen soll vorrangig aus Verkäufen abgeleitet werden, die innerhalb eines Jahres vor Schenkung bzw. Vererbung getätigt wurden. Falls diese Ableitung nicht möglich ist, wird der Wert im Rahmen einer Unternehmensbewertung ermittelt. Hierzu ist ein Gutachten auf der Basis eines Ertragswertverfahrens vorzulegen oder ersatzweise der Wert auf der Grundlage eines sogenannten vereinfachten Ertragswertverfahrens zu ermitteln. In diesem vereinfachten Verfahren werden die zukünftigen Ertragsaussichten auf der Basis des durchschnittlichen Ertrages der letzten drei Wirtschaftsjahre abgeleitet. Als Mindestwert gilt der Substanzwert. Eine Begünstigung des Betriebsvermögens erfolgt insbesondere über sog. Verschonungsregeln ( 13a ErbStG), die mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22. Dezember 2009 modifiziert wurden. Sofern der Erbe oder der Beschenkte das Betriebsvermögen, das zu höchstens 50 % aus Verwaltungsvermögen bestehen darf, fünf Jahre hält, werden grundsätzlich 85 % des Vermögens von der Steuer befreit (sog. Grundmodell). Für den nicht verschonten Teil des Vermögens (15 %) wird ein maximaler Abzugsbetrag von Euro gewährt. Dieser Abzugsbetrag verringert sich jedoch, wenn der 15 %-ige Anteil des Vermögens Euro übersteigt, um 50 % des diese Wertgrenze von Euro übersteigenden Betrages. Den Abzugsbetrag kann der Erwerber innerhalb von 10 Jahren im Verhältnis zur selben Person nur ein Mal in Anspruch nehmen. Ein 100 %-iger Verschonungsabschlag kann gewählt werden, sofern das Betriebsvermögen höchstens zu 10 % aus Verwaltungsvermögen besteht (sog. Optionsmodell). In diesem Fall muss das Betriebsvermögen über sieben Jahre gehalten werden. Das einmal ausgeübte Wahlrecht kann nicht widerrufen werden. Weiterhin wird für die Inanspruchnahme der Verschonungsregeln (Grundmodell, Optionsmodell) vorausgesetzt, dass die Lohnsummenklausel eingehalten wird. Laut des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes (BGBI. I 2009, S. 3950) ist für das Grundmodell (85 %-ige Steuerbefreiung) Voraussetzung, dass die Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen des jeweiligen Betriebes innerhalb von fünf Jahren nach Erwerb (Lohnsummenfrist) insgesamt 400 % der Ausgangslohnsumme nicht unterschreitet (Mindestlohnsumme). Beantragt der Erwerber die Optionsverschonung (100 %-ige Steuerbefreiung nach 13a Abs. 8 ErbStG), gilt eine Lohnsummenfrist von sieben Jahren und an die Stelle der Lohnsumme von 400 % tritt eine maßgebende Lohnsumme von 700 % ( 13a Abs. 8 Nr. 1 ErbStG). Das gilt aber dann nicht, wenn die Ausgangslohnsumme 0 Euro beträgt oder der Betrieb nicht mehr als 20 Beschäftigte hat ( 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG i. V. m. 13a Abs. 4 Satz 5 ErbStG). Wird gegen die Lohnsummenregelung verstoßen, so wirkt sich das nicht auf den Abzugsbetrag nach 13a Abs. 2 ErbStG aus. Der zu gewährende Verschonungsabschlag hingegen fällt mit Wirkung für die Vergangenheit in demselben prozentualen Umfang weg, wie die Mindestlohnsumme unterschritten wird. Es kommt somit zu einer Nachversteuerung, der Steuerbescheid wird gem. 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO geändert. Wird gegen die Behaltensfristen von fünf (Grundmodell) bzw. sieben Jahren (Optionsmodell) z. B. auf dem Wege eines Verkaufes der Vermögensanlage verstoßen, so führt dieses zu einer Nachversteuerung, falls der Veräußerungserlös nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten in gleichartiges Vermögen (kein Verwaltungsvermögen) reinvestiert wird ( 13a Abs. 5 Sätze 3, 4 ErbStG). Der zeitanteilige Wegfall des Verschonungsabschlages beschränkt sich dabei auf den Teil, der dem Verhältnis der zum Zeitpunkt der schädlichen Verfügung verbleibenden Behaltensfrist, einschließlich des Jahres, in dem die Verfügung erfolgt, zur gesamten Behaltensfrist entspricht. Tätigt der Erbe / Beschenkte als Gesellschafter innerhalb der Behaltensfrist Entnahmen, die die Summe seiner Gewinne bzw. Gewinnanteile und seiner Einlagen seit dem Erwerb um mehr als Euro übersteigen, stellt dieses einen Verstoß gegen die Behaltensregelungen dar. Folge ist, dass im betragsmäßigen Umfang der Überentnahme ein Teil des zuvor 115

116 8. STEUERLICHE GRUNDLAGEN be günstigten Vermögens nunmehr als nicht begünstigtes Vermögen anzusetzen ist. Nach dem anzuwendenden ErbStG gilt ab dem 01. Januar 2009 für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner ein Freibetrag von Euro und für Kinder ein Freibetrag von Euro in der Steuerklasse I. Bei der Übertragung von Betriebsvermögen an eine natürliche Person der Steuerklasse II oder III kann von der tariflichen Erbschaftsteuer ein Entlastungsbetrag nach 19a ErbStG in Abzug gebracht werden. Hinsichtlich der von einem Treuhänder gehaltenen Beteiligung an Kommanditgesellschaften ist der Erlass des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 16. September 2010 (34-S / 10), in dem die erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Behandlung einer vom Treugeber vorgenommenen Übertragung von Ansprüchen aus einem Treuhandverhältnis geregelt ist, zu beachten. Danach ist Gegenstand der Zuwendung der Herausgabeanspruch des Treugebers nach 667 BGB auf Rückübertragung des Treugutes. Die weitere steuerliche Beurteilung, insbesondere die Bewertung, orientiert sich daran, auf welchen Gegenstand sich der Herausgabeanspruch bezieht, mithin an der Vermögensart des Treugutes. Dieses hat zur Folge, dass bei der Übertragung von treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligungen die Vergünstigungen nach 13a ErbStG und 19a ErbStG in Anspruch genommen werden können. Dieses bewirkt, dass nach der neuen Auffassung der Finanzverwaltung wie auch der Rechtsprechung (Finanzgericht Niedersachsen vom 28. Juli 2010, 3 K 215 / 09) im Vergleich zu einer Direktbeteiligung als Kommanditist die Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht abweichen kann. Steuerliche Grundlagen zur Übertragung stiller Reserven nach 6b Absatz 10 EStG bzw. zur Bildung von Rücklagen und deren Übertragung nach 6b Absatz 10 EStG Möglichkeit der Übertragung stiller Reserven bzw. einer Rücklage nach 6b Abs. 10 EStG zur Vermeidung einer sofortigen Versteuerung Die Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens, insbesondere von Anteilen an Kapitalgesellschaften, führt häufig zu steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnen (Aufdeckung stiller Reserven), die versteuert werden müssen. Der 6b Abs. 10 Einkommenssteuergesetz (EStG) ermöglicht es unter bestimmten Voraussetzungen, stille Reserven bis zu einer Höhe des steuerpflichtigen Teils von Euro, die anlässlich einer Veräußerung von bestimmten Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (Anteilen an Kapitalgesellschaften) aufgedeckt werden, auf bestimmte Reinvestitionsgüter steuerneutral zu übertragen (zu reinvestieren). Die sofortige Versteuerung der stillen Reserven wird somit vermieden. Folge der Übertragung ist zum einen, dass das Abschreibungspotential des Reinvestitionsguts, auf das die stillen Reserven übertragen werden, entsprechend gemindert wird bzw. ganz entfällt, und zum anderen, dass der steuerliche Gewinn aus der Veräußerung des Reinvestitionsguts infolge eines geminderten Buchwerts eventuell höher ausfällt. Soweit bei der Veräußerung begünstigter Anlagegüter stille Reserven realisiert werden und diese nicht auf im selben Wirtschaftsjahr oder im vorangegangenen Wirtschaftsjahr neu angeschaffte oder hergestellte Reinvestitionsgüter übertragen werden, hat der Steuerpflichtige nach 6b Abs. 10 EStG die Möglichkeit, eine gewinnmindernde Rücklage ( 6b-Rücklage) zu bilden. Diese Rücklage kann dann bis zur vollen Höhe des steuerpflichtigen Teils auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Reinvestitionsgütern, die in den folgenden zwei (bei abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern und Anteilen an Kapitalgesellschaften) bzw. vier Jahren (bei Gebäuden) angeschafft oder hergestellt werden, übertragen (reinvestiert) werden. Soweit die 6b-Rücklage nicht durch Übertragung auf begünstigte Reinvestitionsgüter aufgelöst worden ist, ist sie spätestens am Schluss des vierten auf ihre Bildung folgenden Wirtschaftsjahres gewinnerhöhend aufzulösen. Nach 6b Abs.10 Satz 9 EStG ist darüber hinaus ein Gewinnzuschlag vorzunehmen. Der Gewinnzuschlag beträgt 6 % des aufgelösten Rücklagenbetrags für jedes volle Wirtschaftsjahr, in dem die Rücklage bestanden hat. Das vorliegende Beteiligungsangebot soll Anlegern die Möglichkeit geben, die sofortige Versteuerung von Veräußerungsgewinnen oder aber die gewinnerhöhende Auflösung bestehender 6b-Rücklagen zu vermeiden. Die Emittentin wurde hierfür als 6b-Vermögensanlage in der Form einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG konzipiert, die in ihrem Gesamthandsvermögen die abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter (Photovoltaik-Anlagen, Blockheizkraftwerke) hält. Die Anleger sind als Mitunternehmer der Emittentin anzusehen. Es ist jedoch ausschließlich die Übertragung von stillen Reserven aus der Veräußerung von Geschäftsanteilen an Kapitalgesellschaften möglich. Eine aus der Veräußerung von Grund und Boden, Aufwuchs von Grund und Boden, Gebäuden oder Binnenschiffen gebildete 6b-Rücklage kann nicht für die Beteiligung an der Emittentin genutzt werden. Voraussetzungen der Übertragung stiller Reserven bzw. der Bildung einer Rücklage nach 6b Abs. 10 EStG Zur Erlangung der oben beschriebenen Vorteile müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, die im Folgenden beschrieben werden. Wenn dabei in den nachfolgenden Ausfüh- 116

117 8. STEUERLICHE GRUNDLAGEN rungen zur Übertragung der Rücklage nach 6b Abs. 10 EStG gemacht werden, gelten diese für die sofortige Übertragung von stillen Reserven nach 6b Abs. 10 EStG auf ein Investitionsgut ohne Bildung einer Rücklage, sofern nichts anderes erwähnt wird, entsprechend. BERECHTIGTER PERSONENKREIS Für die Inanspruchnahme der Begünstigung nach 6b EStG muss der Steuerpflichtige den Gewinn nach 4 Abs. 1 oder 5 EStG ermitteln. Eine vergleichbare Rücklage kann nach 6c EStG auch von Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn nach 4 Abs. 3 EStG ermitteln, und von Land- und Forstwirten, die die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen ( 13a EStG) ermitteln, gebildet werden. Wenn im Nachfolgenden Ausführungen zu 6b EStG gemacht werden, gelten diese entsprechend für 6c EStG. Sollten in einzelnen Aspekten Unterschiede bezüglich der Rücklage nach 6b EStG und der nach 6c EStG vorliegen, wird hierauf gesondert eingegangen. BEGÜNSTIGTE VERÄUSSERUNGSOBJEKTE Zunächst muss es sich bei dem veräußerten Wirtschaftsgut um ein begünstigtes Veräußerungsobjekt handeln. Hierzu zählen ausschließlich Anteile an Kapitalgesellschaften. Der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist bis maximal Euro pro Wirtschaftsjahr und Steuerpflichtigen begünstigt, wobei nur Euro steuerpflichtig sind, Euro entfallen auf den steuerfreien Teil nach 3 Nr. 40 Buchst. a und b i. V. m. 3c Abs. 2 EStG. Allerdings darf der Steuerpflichtige im Fall der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft weder eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse sein. Weiterhin muss es sich bei den Wirtschaftsgütern um Anlagevermögen des Steuerpflichtigen handeln. Das heißt, diese Güter müssen dazu bestimmt sein, dem Betrieb auf Dauer zu dienen. Auch müssen sich die Wirtschaftsgüter im Zeitpunkt der Veräußerung mindestens sechs Jahre ununterbrochen im Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen befunden haben. REINVESTITIONSZEITRAUM Will der Steuerpflichtige die steuerliche Wirkung der 6b- Rücklage in Anspruch nehmen, muss er den Rücklagebetrag in neue Wirtschaftsgüter (Reinvestitionsgüter) investieren. Hierfür hat er in der Regel vier Jahre nach dem Verkauf des Wirtschaftsguts Zeit. Der Zeitraum verkürzt sich beim Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften auf das Wirtschaftsjahr des Verkaufs und die folgenden zwei Wirtschaftsjahre, wenn nicht in Gebäude investiert wird. REINVESTITIONSGÜTER Ein Gewerbetreibender ist nicht frei in seiner Entscheidung darüber, in welche Wirtschaftsgüter reinvestiert wird. Der Veräußerungsgewinn, der im Rahmen eines Gewerbebetriebs entstanden ist, darf nur in einen anderen Gewerbebetrieb investiert werden, nicht jedoch in eine land- und forstwirtschaftliche Unternehmung bzw. freiberufliche Einkunftsquelle. Umgekehrt ist hingegen eine Übertragung von einem land- und forstwirtschaftlichen bzw. freiberuflichen Betrieb auf einen Gewerbebetrieb zulässig. Die Übertragung einer 6b-Rücklage darf darüber hinaus nur auf bestimmte Wirtschaftsgüter erfolgen. Bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften kann in Gebäude, in abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter oder in andere Anteile an Kapitalgesellschaften reinvestiert werden. Nicht rechtssicher geklärt ist hingegen die Frage, ob die Rücklage auf Reinvestitionsgüter übertragen werden kann, die von Tochtergesellschaften der Emittentin angeschafft werden (doppelstöckige Struktur). Bislang existiert dazu weder eine Finanzverwaltungsauffassung noch eine höchstrichterliche Entscheidung. In der Literatur wird diese Möglichkeit eher verneint. Sofern beispielsweise das / die Blockheizkraftwerke von einer Tochtergesellschaft der Emittentin angeschafft werden, wäre eine Übertragung der Rücklage auf dieses Wirtschaftsgut voraussichtlich nicht möglich. BESTEUERUNG UND BUCHFÜHRUNG Weitere Voraussetzung für die 6b-Rücklage ist, dass der bei der Veräußerung entstandene Gewinn bei der Ermittlung des im Inland steuerpflichtigen Gewinns nicht außer Ansatz bleibt und die Übertragung der stillen Reserven bzw. die Bildung und Auflösung der Rücklage in der Buchführung verfolgt werden können. ZEITLICHE REIHENFOLGE Für die Übertragung der Rücklage auf das Reinvestitionsgut ist darauf zu achten, dass die Veräußerung des Geschäftsanteils zeitlich vor der Investition in abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter stattfindet. Es ist nur die Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen bzw. BHKW begünstigt, die zeitlich nach der Veräußerung eines 6b-fähigen Wirtschaftsguts (Anteil an Kapitalgesellschaft) erfolgt. Der Erwerb kann bis zu zwei Jahre nach der Veräußerung des Geschäftsanteils erfolgen. Der Erwerb einer Mitunternehmerbeteiligung als solche fällt nicht unter die begünstigten Investitionsgüter, vermittelt jedoch dem einzelnen Kommanditisten einen ideellen Anteil an den im Gesamthandsvermögen befindlichen Wirtschaftsgütern

118 8. STEUERLICHE GRUNDLAGEN Inwiefern der durch den Erwerb des Mitunternehmeranteils erworbene ideelle Anteil an den bereits vor Beitritt des Anlegers erworbenen Photovoltaik-Anlagen / Blockheizkraftwerke als begünstigte Anschaffung gilt, kann derzeit nicht anhand von Fundstellen in Kommentierungen bejaht werden. Sofern nach der Übertragung von Rücklagen auf die Photovoltaik-Anlagen / Blockheizkraftwerke weitere Anleger beitreten und nicht zeitgleich neue Photovoltaik-Anlagen / Blockheizkraftwerke angeschafft werden, führt dies zu einer Verwässerung der Anteile der zuvor beigetretenen Mitunternehmer und kann ggf. die anteilige Rückabwicklung der Übertragung der Rücklage erfordern. Übertragung stiller Reserven nach 6b Abs. 10 EStG bzw. einer 6b-Rücklage durch die Beteiligung an der Emittentin ÜBERTRAGUNGSMÖGLICHKEIT Die Rücklagenübertragung ist gesellschafterbezogen, das bedeutet, dass die Übertragung beispielsweise auf ein Wirtschaftsgut einer Personengesellschaft erfolgen kann, soweit das Wirtschaftsgut dem Gesellschafter steuerlich zugerechnet werden kann. Das gilt auch, wenn die 6b-Rücklage in einem Einzelunternehmen des Gesellschafters oder bei einer anderen Personengesellschaft, an der der Gesellschafter beteiligt ist, gebildet wurde. Eine Zurechnung des Wirtschaftsguts beim Gesellschafter ist dann gegeben, wenn der Steuerpflichtige als sogenannter Mitunternehmer der Personengesellschaft anzusehen ist, auf deren Wirtschaftsgüter die Rücklage übertragen werden soll. Mit der Beteiligung des Anlegers an der Emittentin wird unter den weiteren Voraussetzungen der 6b Abs. 10 EStG eine Rücklagenübertragung auf die von der Emittentin gehaltenen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter ermöglicht. Der Anleger erlangt durch seine Beteiligung automatisch die Stellung als Kommanditist, wodurch er als Mitunternehmer der Emittentin anzusehen ist und ihm die Wirtschaftsgüter der Zukunftsenergie Deutschland 4 anteilig steuerlich zugerechnet werden. Da es sich bei den Photovoltaik-Anlagen und den Blockheizkraftwerken, sofern sie Betriebsvorrichtungen sind, um abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter handelt, beträgt der Reinvestitionszeitraum zwei Jahre. Da es für die Übertragung der 6b-Rücklage erforderlich ist, dass es sich bei dem Reinvestitionsgut um ein Wirtschaftsgut eines Betriebsvermögens handelt, müssen die Wirtschaftsgüter, die dem Anleger über die Emittentin zugerechnet werden, zu einem Betriebsvermögen gehören. Voraussetzung hierfür wiederum ist, dass die Emittentin Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt. Das ist aufgrund der gewerblichen Prägung der Zukunftsenergie Deutschland 4 der Fall (siehe Seite 108 ff.). Soweit die Voraussetzungen von 6b EStG im Übrigen vorliegen, erfolgt die Übertragung einer 6b-Rücklage auf die Anschaffungskosten dieser Wirtschaftsgüter technisch dadurch, dass für jeden Anleger eine Ergänzungsbilanz erstellt wird. Diese Ergänzungsbilanz wird zusätzlich zur Gesamthandsbilanz der Beteiligungsgesellschaft erstellt. In der Ergänzungsbilanz werden die Übertragung der 6b-Rücklage sowie die um die Rücklage verminderten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der jeweiligen Wirtschaftsgüter zu dem dem Anleger zuzurechnenden Buchwert abgebildet. Dadurch kommt es bei der steuerlichen Ergebnisermittlung insbesondere zu einer Verminderung der Höhe der Abschreibung der Photovoltaik-Anlagen bzw. Blockheizkraftwerke, womit die übertragene 6b-Rücklage jährlich sukzessive gewinnwirksam aufgelöst wird. ÜBERTRAGUNGSVOLUMEN UND ÜBERTRAGUNGSFAKTOR Als stille Reserven, die über eine 6b-Rücklage übertragen werden können, ist nach 6b Abs. 2 EStG der Betrag zu verstehen, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Buchwert übersteigt, mit dem das veräußerte Wirtschaftsgut im Zeitpunkt der Veräußerung anzusetzen gewesen wäre. Buchwert ist dabei der Wert, mit dem ein Wirtschaftsgut nach 6 EStG anzusetzen ist. Nach der Prognoserechnung ergibt sich bezogen auf das Eigenkapital der Emittentin (ohne Agio) in Höhe von geplant Euro ein Übertragungsfaktor (auch 6b-Hebel genannt) von ca. 255 % auf abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter. Das bedeutet, dass für eine steuerneutrale Übertragung einer Rücklage in Höhe von ca Euro nach der Prognoserechnung nur ein Zeichnungsbetrag von Euro (ohne Agio) aufgewendet werden muss. Der tatsächlich anzuwendende Übertragungsfaktor und damit das tatsächlich mögliche Übertragungsvolumen sind abhängig von den Anschaffungskosten der Investitionsgüter auf Ebene der Emittentin sowie dem jeweiligen Gesellschaftskapital. Ebenfalls wirkt sich die Realisierung der BHKW in einer Tochtergesellschaft der Zukunftsenergie Deutschland 4 auf den Übertragungsfaktor aus. Die abschließende Beurteilung wird insoweit von der Finanzverwaltung, beispielsweise im Rahmen einer Betriebsprüfung, vorgenommen, womit sich negative Auswirkungen für den Anleger ergeben können. 118

119 119 Beispiel eines Blockheizkraftwerkes

120 9. RECHTLICHE ASPEKTE 9. Rechtliche Aspekte 9.1 Rechtliche Grundlagen Art der Beteiligung Der Anleger beteiligt sich kommanditistisch an der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG, zunächst mittelbar als Treugeber über die St. Annen Treuhand GmbH ( Treuhänderin ). Die Treuhänderin ist keine Gründungskommanditistin der Emittentin, aber Gesellschafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Die Treuhänderin erhöht mit Annahme der vom Anleger abgegebenen Beitrittserklärung ihre an der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG gehaltene Kommanditeinlage um den in der Beitrittserklärung gezeichneten Betrag ( Zeichnungssumme ) und hält diese anteilig in dieser Höhe treuhänderisch für den Anleger ( Treuhandkommanditanteil ). Nach näherer Maßgabe von 4 Abs. 10 des Gesellschaftsvertrages der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG (hinterlegt auf Seite 138 ff.) bzw. 9 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages (Seite 149 ff.) wird der Anleger seinen Treuhandkommanditanteil in eine Direktbeteiligung umwandeln, indem er sich als Kommanditist im Handelsregister eintragen lässt und seine Beteiligung fortan unmittelbar selbst hält ( Direktbeteiligung ). Auch nach Umwandlung seines Treuhandkommanditanteils in eine Direktbeteiligung erfolgt die Verwaltung der Beteiligung weiterhin über die Treuhänderin in Form der Verwaltungstreuhand nach Maßgabe des Treuhand- und Verwaltungsvertrages. Angaben über Anlageziel, Anlagepolitik und Anlagestrategie der Vermögensanlage Anlageziel der Vermögensanlage ist die Erzeugung und der Verkauf von Strom und Wärme sowie die spätere Veräußerung der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte). Die Anlagepolitik der Vermögensanlage sieht den Erwerb und den operativen Betrieb von Anlagen für die Erzeugung nachhaltiger und effizienter Energien, insbesondere Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerke zur Strom- und Wärmeerzeugung, einschließlich der dazugehörigen technischen Komponenten, vor. Anlagestrategie der Vermögensanlage ist es, durch Einhaltung der beschriebenen Investitionskriterien nur solche Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) zu erwerben, die geeignet sind, das Anlageziel zu fördern. Realisierungsgrad der Projekte / Teil-Blind-Pool-Konzept Bei der vorliegenden Vermögensanlage handelt es sich um einen Teil-Blind-Pool. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurde eine Photovoltaik-Dachanlage in Dortmund zu einem Gesamtinvestitionspreis in Höhe von rund 2,103 Mio. Euro erworben. Der Betrag setzt sich aus dem Saldo der übernommenen Konten abzgl. kurzfristiger Verbindlichkeiten in Höhe von Euro, Anschaffungsnebenkosten in Höhe von Euro sowie dem Wert der Photovoltaik-Anlage bei Verschmelzung in Höhe von Euro zusammen. Weitere Energieerzeugungsanlagen wurden zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht erworben. Eine Beschreibung der Photovoltaik-Dachanlage in Dortmund erfolgt in Kapitel Investitionsstrategie / -prozess und operative Tätigkeiten, Seite 48 f. Darüber hinaus ist die Emittentin eine 100 %ige Beteiligung an der ZED4 BHKW Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG (Anlageobjekt) eingegangen. Die Blockheizkraftwerke (BHKW) werden nach Übernahme voraussichtlich in dieser Betriebsgesellschaft gehalten, um die banken- und marktübliche Trennung von verschiedenen Assetklassen in einer Gesellschaft und damit die optimale Finanzierungsfähigkeit zu realisieren. Bisher werden weder Investitionsobjekte (Anlageobjekte) durch die ZED4 BHKW Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG gehalten, noch stehen die Investitionsobjekte (auch nicht teilweise) fest. Eine Beschreibung weiterer Energieerzeugungsanlagen, in die die Emittentin zukünftig investieren wird, ist zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Prospektes noch nicht möglich. Die in diesem Prospekt enthaltenen Prognoserechnungen beziehen sich auf die Kennzahlen aus dem ersten Anlageobjekt sowie auf Annahmen, die nicht durch konkrete Energieerzeugungsanlagen manifestiert sind, sondern auf Erfahrungen der Geschäftsführung im Bereich der Erneuerbaren Energien beruhen. Die Nettoeinnahmen der Emittentin sind für die Realisierung der Anlagestrategie und Anlagepolitik allein nicht ausreichend. Zur planmäßigen Umsetzung und Durchführung des Anlagekonzeptes ist die Aufnahme von Fremdkapital notwendig. Die Nettoeinnahmen der Emittentin werden ausschließlich für den mittel- und unmittelbaren Erwerb von Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) sowie die Liquiditätsreserven verwendet. Die Nettoeinnahmen werden nicht zu sonstigen Zwecken verwendet. Die Emittentin hat am 29. Februar 2016 einen Vertrag über den Erwerb der Photovoltaik-Dachanlage in Dortmund abgeschlossen. Nähere Informationen zu den Vertragsinhalten siehe Kapitel 9.2 Wichtige Verträge, Seite 129 f. Darüber hinaus hat die Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Verträge über die Anschaffung oder Herstellung von Energieerzeugungsanlagen oder wesentlichen Teilen davon abgeschlossen. Für die in diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Energieerzeugungsanlagen gilt daher, dass es sich mit Ausnahme der Photovoltaik-Dachanlage in Dortmund um noch nicht erworbene Energieerzeugungsanlagen handelt. Sie sind daher als Beispiele zu verstehen. Die Emittentin Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG ist Anbieterin und Prospektverantwortliche. Ihr steht das Eigentum an dem bereits erworbenen Anla- 120

121 9. RECHTLICHE ASPEKTE geobjekt, der Photovoltaik-Dachanlage in Dortmund sowie der gegründeten ZED4 BHKW Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG (Anlageobjekt), zu und es steht dieser Person eine dingliche Berechtigung an den Anlageobjekten zu. Den Gründungsgesellschaftern der Emittentin, der Neitzel & Cie. Gesellschaft für Energiebeteiligungen mbh & Co. KG sowie der NCF Fondsverwaltung GmbH bzw. der persönlich haftenden Gesellschafterin ZED4 Verwaltung GmbH und der St. Annen Treuhand GmbH als Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin, der Treuhänderin sowie der Mittelverwendungskontrolleurin stand oder steht weder das Eigentum an den bereits erworbenen Anlageobjekten, oder wesentlichen Teilen desselben zu noch stand oder steht diesen Personen aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung an diesen Anlageobjekten zu. Aussagen dazu, ob der Anbieterin, der Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschafterinnen der Emittentin, den Gesellschaftern der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin, der Treuhänderin sowie der Mittelverwendungskontrolleurin das Eigentum an den weiteren noch zu erwerbenden Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekten) oder wesentlichen Teilen desselben zustand oder zusteht oder diesen Personen aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung an einem der Anlageobjekte zusteht, können nicht getroffen werden. Die ausgeschiedene Gründungskomplementärin der Emittentin, die NCF Fondsverwaltung GmbH, erbringt Dienstleistungen gegenüber der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG in Form von Projektierung, Konzeption und Prospektierung, Kostenübernahme für die Beauftragung und Koordination weiterer Dienstleister sowie laufende Leistungen in Form der Verwaltung und der kaufmännischen Betriebsführung. Darüber hinaus wurden zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Lieferungen und Leistungen durch die Anbieterin, die Prospektverantwortliche, die Gründungsgesellschafterinnen der Emittentin, die ZED4 Verwaltung GmbH und die St. Annen Treuhand GmbH als Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, die Treuhänderin sowie die Mittelverwendungskontrolleurin erbracht, noch ist dieses geplant. Durch das Teil-Blind-Pool-Konzept ist es jedoch möglich, das Lieferungen und Leistungen durch den o. g. Personenkreis zu einem späteren Zeitpunkt erbracht werden. Für das Anlageobjekt Photovoltaik-Dachanlage in Dortmund liegen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung folgende nicht nur unerhebliche dingliche Belastungen vor: Raumsicherungsübereignung der Photovoltaik-Anlage am Standort Dortmund inklusive aller Neben- und Zusatzeinrichtungen für die Besicherung der gewährten Finanzierung. Darüber hinaus gibt es für das Anlageobjekt Dortmund keine weiteren dinglichen Belastungen. Aussagen zu nicht nur unerheblichen dinglichen Belastungen der weiteren noch zu erwerbenden Anlageobjekte sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht möglich. Für das Anlageobjekt Photovoltaik-Dachanlage in Dortmund liegen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine rechtlichen und tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjektes im Hinblick auf das Anlageziel vor. Aussagen zu rechtlichen und tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten der weiteren noch zu erwerbenden Energieerzeuggungsanlagen (Anlageobjekte), insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel, können zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht getroffen werden. Für das Anlageobjekt Photovoltaik-Dachanlage Dortmund sind keine behördlichen Genehmigungen erforderlich. Da die weiteren Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) noch nicht feststehen, können Aussagen darüber, ob und welche behördlichen Genehmigungen erforderlich sind und inwieweit diese vorliegen, zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht getroffen werden. Hinsichtlich der ZED4 BHKW Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG liegen keine nicht nur unerheblichen dingliche Belastungen vor, existieren keine rechtlichen und tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel und sind keine behördlichen Genehmigungen erforderlich. Für die bereits erworbenen Anlageobjekte liegen keine Bewertungsgutachten vor. Über das Vorliegen von Bewertungsgutachten für die noch zu erwerbenden Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) und eine Aussage zum Ergebnis dieser Gutachten, dem Ersteller und dem Datum der Erstellung können zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Angaben gemacht werden. Eine Aussage über die Personen oder Gesellschaften, die Bewertungsgutachten für die Anlageobjekte erstellt haben, kann nicht getroffen werden. Änderung der Anlagestrategie Eine Änderung der Anlagestrategie oder Anlagepolitik der Emittentin ist nicht vorgesehen, jedoch durch Beschluss der Gesellschafter möglich. Für Gesellschafterbeschlüsse bezüglich der Änderung des Gesellschaftsvertrages, dem Ausschluss von Gesellschaftern sowie der Auflösung der Gesellschaftsbezüge gem. 9 des Gesellschaftsvertrags bedürfen Änderungen des Gesellschaftsvertrages einer Mehrheit von drei Viertel aller abgegebenen Stimmen. Es werden keine Derivate und Termingeschäfte eingesetzt. 121

122 9. RECHTLICHE ASPEKTE Art, Anzahl und Gesamtbetrag der Vermögensanlage Es handelt sich bei der Art der vorliegenden Vermögensanlage um Kommanditanteile. Gemäß 4 Abs. 3 und 4 des Gesellschaftsvertrages der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG kann die Treuhänderin ihre noch zu zeichnende Kommanditeinlage zwecks mittelbarer (treugeberischer) Beteiligung von Anlegern an der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG um einen Betrag von Euro erhöhen ( Vollplatzierung ). Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind Anleger als Treugeber bzw. Kommanditisten mit einem Kommanditkapital in Höhe von Euro der Gesellschaft beigetreten. Hiervon hält die Treuhänderin einen Betrag in Höhe von Euro auf eigene Rechnung. Die Treuhänderin ist darüber hinaus für die Treugeber mit einer gezeichneten Kommanditeinlage zwecks mittelbarer (treugeberischer) Beteiligung von Anlegern an der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG mit einem Betrag von Euro beteiligt. Auf Verlangen der Komplementärin ist die Treuhänderin berechtigt, ihre Kommanditeinlage zweimal um weitere Euro zu erhöhen ( Erhöhungsreserve ). Die Zeichnungssumme eines einzelnen Anlegers soll mindestens Euro betragen und ohne Rest durch teilbar sein. Davon abweichende Beträge sind mit Zustimmung der Komplementärin zulässig. Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage beläuft sich auf Euro. Bei einem Mindestzeichnungsbetrag in Höhe von Euro beträgt die Anzahl maximal auszugebender Anteile der angebotenen Vermögensanlage folglich Sofern die Erhöhungsreserve genutzt wird, erhöht sich der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage auf maximal Euro und die Anzahl maximal auszugebender Anteile der angebotenen Vermögensanlage auf Zusätzlich zur Zeichnungssumme ist von jedem Anleger ein Agio in Höhe von 5,0 % der von ihm übernommenen Zeichnungssumme zu leisten. Jeder Anleger wird mit einer Haftsumme von 1,0 % seiner Zeichnungssumme im Handelsregis ter eingetragen, sofern er seine mittelbare (treugeberische) Beteiligung in eine Direktbeteiligung als Kommanditist umwandelt. Hauptmerkmale der Anteile der Anleger / Die mit der Beteiligung verbundenen Rechte und Pflichten der Anleger Aus dem Gesellschaftsvertrag der Emittentin sowie dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag ergeben sich folgende mit der angebotenen Vermögensanlage verbundene Rechte und Pflichten der Anleger: Der Anleger besitzt ein Widerrufsrecht. Alle Anleger, gleichgültig ob sie einen Treuhandkommanditanteil oder eine Direktbeteiligung halten, haben im Verhältnis des Umfangs ihrer Vermögensanlage dieselben Vermögens- und Verwaltungsrechte. Bei den Vermögensrechten bestehen insbesondere die Rechte auf anteilige Beteiligung am Gewinn (sowie am Verlust) der Emittentin, an einen eventuellen Liquidationserlös sowie Auszahlungen. Beim Ausscheiden eines Anlegers hat dieser einen Abfindungsanspruch. Zu den Verwaltungsrechten zählen das Recht auf Teilnahme an Gesellschafterversammlungen und Beschlussfassungen im schriftlichen Verfahren sowie das dazu gehörende Stimmrecht, das gesellschaftsvertragliche Recht, mindestens einmal im Jahr über den Gang der Geschäfte informiert zu werden und das gesetzliche Informationsrecht der Kommanditisten sowie das Recht auf Übersendung des Jahresabschlusses. Die Anleger sind berechtigt, die abschriftliche Mitteilung des Jahresabschlusses zu verlangen und dessen Richtigkeit unter Einsicht der Bücher und Papiere zu prüfen. Bei der Emittentin wird ein Beirat eingerichtet, der aus drei natürlichen Personen beseht. Zwei Beiratsmitglieder werden von den Anlegern / Gesellschaftern gewählt. Der Anleger ist zur Übertragung seiner Vermögensanlage mit Zustimmung der Komplementärin bzw. der Treuhänderin berechtigt. Der Anleger kann seine Beteiligung ordentlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen, erstmals zum 31. Dezember Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. Der Anleger hat die Verpflichtung, sich als Direktkommanditist in das Handelsregister eintragen zu lassen. Jeder Kommanditist ist mit Zeichnung verpflichtet, der Komplementärin auf seine Kosten eine umfassende, notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht zu erteilen, die in Bezug auf die Emittentin unwiderruflich und über den Tod hinaus wirksam ist. Der Anleger hat die Pflicht zur Leistung der Zeichnungssumme zzgl. des Agios. Der Anleger hat eine Treuepflicht gegenüber den übrigen Gesellschaftern und der Emittentin, wobei sie den durch den Gesellschaftsvertrag definierten mitgliedschaftlichen Bereich erfasst. Zudem hat der Anleger die Treuhänderin von sämtlichen 122

123 9. RECHTLICHE ASPEKTE Verbindlichkeiten und Verpflichtungen freizuhalten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung seiner Beteiligung an der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG entstehen. Jeder Treugeber ist verpflichtet, der Treuhänderin Namensbzw. Firmen- und Adressänderungen unverzüglich mitzuteilen. Weiter ist jeder Treugeber unbeschadet weitergehender gesetzlicher Pflichten verpflichtet, die Treuhänderin unverzüglich darüber zu unterrichten, wenn sich Änderungen in Bezug auf sonstige in seiner Beitrittserklärung und / oder von ihm im Übrigen zu seiner Person und / oder dazu, für wessen Rechnung er handelt, gemachten Angaben ergeben. Die Hauptmerkmale der Anteile der Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung weichen in folgenden Punkten von denen der zukünftig beitretenden Kommanditisten ab: Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die Komplementärin und die Gründungsgesellschafterin. Die Hauptmerkmale der Anteile der bereits beigetretenen Anleger sind identisch mit denen der zukünftig beitretenden Kommanditisten. Geschäftsführungsorgan der Emittentin ist die Komplementärin und vertritt die Emittentin gerichtlich und außergerichtlich. Die Komplementärin erhält für die Übernahme der Haftung eine jährliche Vergütung in Höhe von Euro, die jeweils am Ende eines Geschäftsjahres, erstmals zum zur Zahlung fällig ist und erstmals ab dem Geschäftsjahr 2017 jährlich um 1,0 % angehoben wird. Die Gründungskommanditistin der Emittentin leistet zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung eine Kommanditeinlage in Höhe von Euro ohne Agio. Die Komplementärin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, weitere Kommanditisten in die Emittentin aufzunehmen (auch solche, die den Kommanditanteil treuhänderisch für Dritte halten), bestehende Kommanditeinlagen zu erhöhen und das Kommanditkapital mit Wirkung gegenüber allen Mitgesellschaftern ein- oder mehrmals zu erhöhen, ihre Kommanditeinlage nach näherer Maßgabe von 4 Abs. 3 (und ggf. Abs. 4) des Gesellschaftsvertrages zu erhöhen. Bis zur Wahl eines Beirates kann die Komplementärin der Emittentin einen vorläufigen Beirat berufen. Ansonsten weichen die Hauptmerkmale der Anteile der Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht von den Hauptmerkmalen der Anteile künftig beitretender Kommanditisten ab. Übertragung der Vermögensanlage / Einschränkung der freien Handelbarkeit Die Übertragung der Vermögensanlage erfolgt im Wege der Abtretung. Der direkt als Kommanditist beteiligte Anleger kann seine Direktbeteiligung ganz oder teilweise nur mit vorheriger Zustimmung der Komplementärin übertragen. Die Übertragung einer mittelbar (treugeberisch) gehaltenen Beteiligung bedarf der vorherigen Zustimmung der Treuhänderin. Die Zustimmung darf in jedem Fall nur aus sachlichen Gründen verweigert werden. Die Übertragung ist jeweils nur mit Wirkung zum Ende eines Geschäftsjahres zulässig. Im Falle einer nur teilweisen Übertragung müssen der verbleibende und der zu übertragende Betrag der Kommanditeinlage bzw. der auf die verbleibende Treugeberposition und die zu übertragende Treugeberposition entfallende Teil der Kommanditeinlage mindestens jeweils Euro betragen und ohne Rest durch teilbar sein. Zu weiteren Einzelheiten der Übertragung wird auf 16 des Gesellschaftsvertrages sowie 8 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages ausdrücklich ver wiesen. Stirbt ein Anleger, wird die Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG und das Treuhandverhältnis mit seinen Erben oder Vermächtnisnehmern als neuer Gesellschafter und / oder Treugeber fortgesetzt ( 17 des Gesellschaftsvertrages, 10 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages). Werden mehrere Personen Erben oder Vermächtnisnehmer eines Kommanditisten, können sie ihre Rechte als Kommanditist nur einheitlich durch einen gemeinsamen Bevollmächtigten ausüben, der auch zur Entgegennahme aller Erklärungen der übrigen Gesellschafter und der Emittentin als ermächtigt gilt. Es besteht kein gesetzlich geregelter Markt für die Übertragung von Beteiligungen an Kommanditgesellschaften. Es ist daher nicht sichergestellt, dass der Anleger seine Beteiligung an der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG zu einem freistehenden Zeitpunkt und / oder zu einem angemessenen Preis auf dem Zweitmarkt veräußern kann. Die freie Handelbarkeit der Vermögensanlage ist insofern durch das Zustimmungserfordernis, die eingeschränkte Teilbarkeit, den Übertragungszeitpunkt (jeweils nur mit Wirkung zum Ende eines Geschäftsjahres) sowie einen fehlenden geregelten Markt maßgeblich eingeschränkt. Zahlstellen Die Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG mit Geschäftsanschrift Gerhofstraße 18, Hamburg führt bestimmungsgemäß Zahlungen an die Anleger aus. Sie hält den Verkaufsprospekt und das Vermögensanlagen- 123

124 9. RECHTLICHE ASPEKTE Informationsblatt, den letzten veröffentlichten Jahresabschluss und den Lagebericht zur kostenlosen Ausgabe bereit. Einzelheiten der Zahlung der Zeichnungssumme und Kontoverbindung Der Anleger hat seine Zeichnungssumme von mind Euro zzgl. eines Agios von 5,0 % nach Mitteilung der Annahme seiner Beitrittserklärung und nach Aufforderung durch die Treuhänderin binnen zwei Wochen vollständig zu zahlen. Die Einzahlung der Zeichnungssumme zzgl. des Agios ist per Überweisung auf das folgende Mittelverwendungskontrollkonto vorzunehmen: Kontoinhaber: UNITESTA Revisionsund Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft IBAN: DE BIC: COBADEFFXXX Bank: Commerzbank AG, Oldenburg Verwendungs- Treuhandnummer und Namen zweck: (Nachname, Vorname) Annahme der Beitrittserklärung Die St. Annen Treuhand GmbH, Gerhofstraße 18, Hamburg, (Treuhänderin) ist die einzige Stelle, die Zeichnungen oder auf den Erwerb von Anteilen oder Beteiligungen gerichtete Willenserklärungen der Anleger (Beitrittserklärungen) entgegennimmt. Die Übersendung der Beitrittserklärung kann auch von einem Berater / Vermittler vorgenommen werden, der beim Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrages zwischen Anleger und Treuhänderin als Vermittler bzw. Berater fungiert. In der Beitrittserklärung verzichtet der Anleger auf den Zugang der Annahmeerklärung der Treuhänderin. Die Treuhänderin ist hinsichtlich der Annahme bzw. Ablehnung der Beitrittserklärung frei. Sie kann die Beitrittserklärung insbesondere dann ablehnen, wenn das geplante Kommanditkapital der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG bereits vollständig bei anderen Anlegern eingeworben wurde. Durch die Annahme der Beitrittserklärung schließt jeder einzelne Anleger mit der Treuhänderin und der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG den Treuhand- und Verwaltungsvertrag ab. Die Treuhänderin erhöht mit Annahme der Beitrittserklärung eines Anlegers ihre einzugehende Kommanditeinlage an der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG in Höhe der vom Anleger in der Beitrittserklärung angegebenen Zeichnungssumme und hält ihre Kommanditbeteiligung in dieser Höhe fortan treuhänderisch für den Anleger bis Solarpark Uckermark Anlageobjekt Solarenergie 3 Deutschland zum Zeitpunkt des erfolgten Eintrags des Anlegers als Kommanditist in das Handelsregister. Zeichnungsfrist Die Zeichnungsfrist für eine Beteiligung an der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und endet mit Vollplatzierung des zur Einwerbung bei den Anlegern vorgesehenen Kommanditkapitals (Vollplatzierung). Die Vollplatzierung ist dann gegeben, wenn das Kommanditkapital mit Wirkung gegenüber allen Mitgesellschaftern ein- oder mehrmals erhöht wurde und zwar bis die Summe aller Kommanditeinlagen Euro oder bei Ausübung der Erhöhungsreserve Euro beträgt. Das Recht der Komplementärin zur Erhöhung des Kommanditkapitals endet mit Vollplatzierung. Die Komplementärin kann jederzeit beschließen, dass die Frist für den Erwerb oder die Zeichnung des Kommanditkapitals bereits zu einem früheren Zeitpunkt vor Vollplatzierung endet. Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit, die Zeichnung vorzeitig zu schließen. Die Möglichkeit gezeichnete Kommanditanteile auf die bereits erbrachten Kommanditanteile zu kürzen, besteht insoweit der Anleger die fällige Einzahlung der Kommanditeinlage ganz oder teilweise nicht fristgerecht erbringt. Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit, Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen. Staaten, in denen das Angebot erfolgt Das Angebot für die Beteiligung an der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG wird in der Bundesrepublik Deutschland und ggf. in Österreich offeriert. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen die einzelnen Teilbeträge für die beiden Länder noch nicht fest. Weitere Angaben gemäß 4 S. 1 Nr. 8 Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt-Verordnung (VermVerkProspV) sind daher nicht zu machen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass 124

125 9. RECHTLICHE ASPEKTE sich auch Anleger an der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG beteiligen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind. Erwerbspreis Der Erwerbspreis ergibt sich aus der Summe der vom Anleger in der Beitrittserklärung angegebenen Zeichnungssumme. Die Zeichnungssumme soll mindestens Euro betragen und ohne Rest durch teilbar sein. Davon abweichende Beträge sind mit Zustimmung der Komplementärin zulässig. Zzgl. zum Erwerbspreis ist der Anleger zur Zahlung eines Agio in Höhe von 5,0 % der Zeichnungssumme verpflichtet. Zu der Verwendung der im Rahmen dieser Vermögensanlage eingeworbenen Gelder wird auf die Darstellung zur Mittelverwendungsund Mittelherkunftsplanung (PROGNOSE) auf den Seiten 78 ff. dieses Verkaufsprospektes verwiesen. Beteiligung am Ergebnis Der verbleibende Gewinn oder Verlust eines Geschäftsjahres (Ergebnis) wird grundsätzlich auf die Kommanditisten im Verhältnis ihrer Festkapitalkonten verteilt. Gemäß 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages können halbjährliche Auszahlungen geleistet werden. Bei einer vollständigen Einzahlung der Kommanditbeteiligung bis 31. Dezember 2016 prognostiziert die vorliegende Kalkulation den Anlegern bis Ende 2025 einen Kapitalrückfluss inkl. der Rückzahlung des Kommanditkapitals in Höhe von nominal ca. 168 %. Keine gewährleisteten Vermögensanlagen Keine juristische Person, Gesellschaft oder Dritter hat die Gewährleistung für die Verzinsung oder Rückzahlung der in diesem Verkaufsprospekt angebotenen Vermögensanlage übernommen. Gesellschaftsvertrag der Emittentin Der vollständige Gesellschaftsvertrag der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG, ist auf den Seiten 138 ff. dieses Verkaufsprospektes hinterlegt. Treuhand- und Verwaltungsvertrag Der vollständige Treuhand- und Verwaltungsvertrag ist auf den Seiten 149 ff. dieses Verkaufsprospektes gedruckt. Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrag Der Kontrolle unterliegt das auf dem Mittelverwendungskontrollkonto eingezahlte Emissionskapital einschließlich des Agios. Nicht Gegenstand der Kontrolltätigkeit sind die Freigabe und die Verwendung der Fremdfinanzierung und der sonstigen Eigenmittel, die unmittelbar zur Bezahlung der Energieerzeugungsanlagen vorgesehen sind. Darüber hinaus auf dem Mittelverwendungskontrollkonto eingehende Beträge, wie z. B. Zinsen, aus einer evtl. vorgenommenen Zwischenanlage von Gelder, die der Freigabe- und Mittelverwendungskontrolle unterliegen, werden ohne weitere Kontrolle auf ein Konto der Emittentin überwiesen. Die Prüfung der Mittelverwendungskontrolleurin beschränkt sich darauf, ob die in 3 und 5 des Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrags genannten Voraussetzungen vorliegen. Hinsichtlich der Verwendung der Einlagen zum Erwerb der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) und dem Aufbau der Liquiditätsreserve wird von der Mittelverwendungskontrolleurin geprüft, ob die Vorgaben in den maßgeblichen Verträgen und Zeichnungsunterlagen (Gesellschaftsvertrag, Treuhand- und Verwaltungsvertrag, Beitrittserklärung, Verkaufsprospekt) zum Erwerb der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) vorliegen und eingehalten werden. Darüber hinaus wird die Mittelverwendungskontrolleurin keine Kontrolltätigkeiten ausüben, insbesondere nicht hinsichtlich der wirtschaftlichen und rechtlichen Konzeption der im Verkaufsprospekt dargelegten Vermögensanlage, der Bonität von beteiligten Personen, Unternehmen und Vertragspartnern oder der Werthaltigkeit von Garantien bzw. der gegenüber der Emittentin erbrachten Leistungen. Hinsichtlich der prognostizierten Rendite der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) überprüft die Mittelverwendungskontrolleurin die ihr von der Emittentin vorgelegten Berechnungen auf rechnerische Plausibilität. Sie überprüft nicht die Sinnhaftigkeit und Plausibilität der der Berechnung zugrundeliegenden Annahmen und Formeln. Die Mittelverwendungskontrolleurin prüft nicht den ökonomischen Nutzen der zu erwerbenden Energieerzeugungsanlagen. Die Kontrolle beschränkt sich neben der Prüfung gemäß vorgenannten Absatz auf die Zahlungsfreigabe der Gründungskos-ten, Kapitalvermittlungsprovisionen, Gebühren, Honorare der Mittelverwendungskontrolleurin, Kosten der Prospektbegutachtung und Erstellung des Verkaufsprospektes sowie der anfänglichen Betriebskosten der Emittentin. Ferner obliegt der Mittelverwendungskontrolleurin die Kontrolle über Zwischenanlagen von Geldern in Form von Fest- oder Tagesgeld. Per Addendum vom 31. März 2016 zum Mittelfreigabe und Mittelverwendungskontrollvertrag vereinbarten die Vertragsparteien eine Erhöhung der Kontrolle von 90 % auf 100 % des eingeworbenen Kommanditkapitals. Der Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrag nebst Addendum ist auf Seite 154 ff. abgebildet. Vertrag über den formellen Abgleich der betriebswirtschaftlichen Auswertungen und von Auszahlungen Mit dem auf den Seiten 157 f. dieses Verkaufsprospektes abgebildeten Vertrag sollen die von der Buchhaltung erfassten laufenden Kostenpositionen von der UNITESTA mit den für die Emittentin sowie den Energieerzeugungsanlagen (Anlage- 125

126 9. RECHTLICHE ASPEKTE objekte) maßgeblichen Verträgen abgeglichen werden. Der Abgleich beschränkt sich auf die formale Prüfung, ob die Kostenpositionen, die einen Mindestschwellenwert von Euro überschreiten (Wesentlichkeitsgrenze) gemäß den maßgeblichen Verträgen von der Emittentin, den Anlagen hätten verauslagt werden dürfen (nachträgliche Kontrolle). Es wird nicht überprüft, ob die den Kostenpositionen zu Grunde liegenden Rechnungen der Höhe nach angemessen sind, die erbrachten Leistungen notwendig und sinnvoll waren oder die Leistungen fehlerfrei ausgeführt oder überhaupt erbracht wurden. Ferner sollen die Zahlungen von der Emittentin sowie Zahlungen der Emittentin an ihre Gesellschafter von der UNITESTA nachträglich überprüft werden. Hierbei wird nachträglich überprüft, ob Gesellschafterbeschlüsse für die Zahlungen vorliegen und ob die Zahlungen in der Gesamtsumme entsprechend veranlasst wurden. UNITESTA überprüft ferner nicht, ob die entsprechenden Gesellschafterbeschlüsse rechtmäßig sind, die Zahlungen und die gefassten Gesellschafterbeschlüsse mit den maßgeblichen Verträgen übereinstimmen und ob die Zahlungen ökonomisch sinnvoll sind. Eine permanente und eigenverantwortliche Überwachung aller Zahlungen ist von UNITESTA nicht geschuldet. 9.2 Wichtige Verträge Neben dem Gesellschaftsvertrag (siehe Seite 138 ff.) und dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag (siehe Seite 149 ff.), dem Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrag inkl. Addendum (siehe Seite 154 ff.), die im vollen Wortlaut in diesem Verkaufsprospekt abgedruckt sind und dem Vertrag über den formellen Abgleich der betriebswirtschaftlichen Auswertungen und von Auszahlungen (siehe Seite 157 f.) sind nachfolgend die für die Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG wichtigen Verträge aufgeführt. Geschäftsbesorgungsvertrag mit der NCF Fondsverwaltung GmbH betreffend die Projektierung und Konzeptionierung der Vermögensanlage Die Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG als Anbieterin hat die NCF Fondsverwaltung GmbH (NCF) mit Geschäftsbesorgungsvertrag vom 30. Januar 2015 beauftragt, die Projektierung und Beratung der Organisation des Geschäftsbetriebes der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG, die Mitwirkung an der Erstellung des Verkaufsprospektes für das öffentliche Angebot, die Betreuung der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG während der Zeichnungsfrist des im Rahmen des Angebotes einzuwerbenden Kommanditkapitals, insbesondere Führung der erforderlichen Korrespondenz mit Geschäftspartnern der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG, die Auswahl geeigneter Rechts- und Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und sonstiger Berater und / oder Dienstleister vorzunehmen. Der hierzu abgeschlossene Geschäftsbesorgungsvertrag hat eine feste Laufzeit und endet automatisch mit dem Zeichnungsschluss im Sinne von 4 Abs. 3 (ggf. in Verbindung mit 4 Abs. 4) des Gesellschaftsvertrages. Eine vorherige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. NCF erhält für die Tätigkeiten aus diesem Geschäftsbesorgungsvertrag eine Vergütung in Höhe von 5,0 % des eingeworbenen Kommanditkapital (abzüglich der Kommanditeinlagen der Kommanditisten gemäß 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und für die im Zusammenhang mit der Konzeption, Aufstellung des Verkaufsprospektes und Projektierung erforderlich werdende Beauftragung und Koordination von weiteren Dienstleistern wie Rechts- und Steuerberatern, Grafikern, Druckereien sowie im Namen der Gesellschafter, aber für Rechnung der NCF für die Übernahme sämtlicher an diese Dienstleister zu zahlenden Entgelte eine Vergütung in Höhe von 0,75 % des zum Zeichnungsschluss eingeworbenen Kommanditkapitals (abzüglich der Kommanditeinlagen der Kommanditisten gemäß 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Vergütungsanspruch entstand am 03. August 2015 und ist bei Zeichnungsschluss im Sinne von 4 Abs. 3 (ggf. in Verbindung mit 4 Abs. 4) des Gesellschaftsvertrages zur Zahlung fällig. NCF ist berechtigt, anteilige Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen, sofern die Liquiditätslage der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG dieses erlaubt. Die Haftung von NCF ist grundsätzlich auf Schäden aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen begrenzt, soweit es sich nicht um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt. Sofern die Haftung gemäß vorstehendem begrenzt ist sowie im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten, haftet NCF nur in Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens, maximal aber bis zu einem Betrag von Euro je Schadensfall, wobei die Haftung für mittelbare oder Folgeschäden ausgeschlossen ist, sofern und soweit solche Schäden nicht vorhersehbar waren. Schadenersatzansprüche gegen NCF, beruhend auf einer leichten fahrlässigen Verletzung von Pflichten, verjähren, soweit sie nicht Kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen, innerhalb von drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist und die Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG von den haftungsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners 126

127 9. RECHTLICHE ASPEKTE Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste, jedenfalls aber innerhalb von fünf Jahren nach der Entstehung des Anspruches, spätestens aber ohne Rücksicht auf die Entstehung des Anspruches und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis der haftungsbegründenden Umstände und der Person des Schuldners innerhalb von 10 Jahren nach der Begehung der Handlung, Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis. Vorstehendes gilt nicht für Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder aus der Verletzung einer Kardinalpflicht. Der Geschäftsbesorgungsvertrag unterliegt deutschem Recht. Über alle Streitigkeiten zwischen den Parteien entscheidet ein Schiedsgericht in Hamburg nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS). Pflege, Steuerung und Abrechnung laufender Verträge (z. B. Pacht, Versicherungen, Wartungsverträge etc.) Steuerung des technischen Betriebsführers, kontinuierliche Prüfung und Identifikation von Optimierungsmaßnahmen Kaufmännisches Führen und Überwachen der Bankkonten für Photovoltaik-Anlage/n und BHKW Überwachung und Reporting der Fremdfinanzierung und Sicherstellung einer laufenden Kommunikation mit finanzierenden Banken Optimiertes Konten- und Zinsmanagement Rechnungseingangskontrolle Vertrag über Dienstleistungen im Rahmen der Verwaltung und der kaufmännischen Betriebsführung mit der NCF Fondsverwaltung GmbH Mit Datum vom 30. Januar 2015 hat die Emittentin und die NCF Fondsverwaltung GmbH (NCF) einen Dienstleistungsvertrag über die Verwaltung und die kaufmännische Betriebsführung abgeschlossen. Im Rahmen des Geschäftsbetriebes soll die NCF die Komplementärin der Emittentin nach näherer Maßgabe dieses Vertrages unterstützen und für die Komplementärin der Emittentin alle Tätigkeiten vornehmen, die für die kaufmännische Verwaltung, den Betrieb, das Berichtswesen und die Verwertung der Photovoltaik-Anlagen und der BHKW der Emittentin erforderlich sind. Die NCF ist nicht berechtigt, Geschäftsführungsaufgaben wahrzunehmen oder unternehmerische Entscheidungen zu treffen. Sie ist ohne vorherige Bevollmächtigung nicht berechtigt, im Namen der Emittentin oder der Komplementärin der Emittentin Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Auftragnehmer übernimmt für die Komplementärin der Emittentin alle Tätigkeiten, die für die Verwaltung und den reibungslosen kaufmännischen Betrieb der Emittentin erforderlich sind und vertritt in diesem Rahmen die Komplementärin der Emittentin. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem: Überwachung von Generalunternehmensverträgen und Vorbereitung der sowie Durchsetzung etwaiger Ansprüche Bearbeitung und Kontrolle der monatlichen Abrechnungen des zuständigen Energieversorgungsunternehmens Klärung aller Fragen mit dem zuständigen Netzbetreiber inkl. Abrechnungen von Ertragsausfällen bei Abschaltungen Zusammenstellung notwendiger Unterlagen für die Buchhaltung durch den jeweiligen Steuerberater Monatliche Kontrolle der Buchhaltung (BWA, SuSa-Listen, Umsatzsteuervoranmeldung) Reporting Monat/Quartal/Halbjahr/Jahr spätestens zum 15. Werktag des Folgemonats: Inhalte Monats- / Quartalsreporting: - Ertragsreporting (SOLL / IST-Vergleich ggü. Ertragsgutachten von eingespeister Energiemenge, spezifischem Ertrag, Einstrahlung / qm, Einspeise- und sonstige Erlöse (z. B. Direktvermarktung) - Erläuterung zu wesentlichen Vorkommnissen (technischen Störungen, Schäden, plan- oder unplanmäßigen Abschaltungen etc.) Inhalte Halbjahres- / Jahresreporting: - wie Monat / Quartal - Aktualisierte Liquiditätsplanung Aufbereitung aller erforderlichen Unterlagen für den Jahresabschluss und Sicherstellung der termingerechten Erstellung durch den verantwortlichen Steuerberater / Wirtschaftsprüfer Vorbereitung und Durchführung von Auszahlungen auf Basis eines Gesellschafterbeschlusses Umsetzung der sich für die Betriebsführung ergebenen Änderungen durch Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen 127

128 9. RECHTLICHE ASPEKTE Unterstützung beim Verkauf von Photovoltaik-Anlagen und der BHKW der Emittentin. Die Vertragslaufzeit ist auf 20 Jahre ausgelegt. Es bestehen Sonderkündigungsrechte bei Verkauf der Photovoltaik-Anlagen durch die Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG, daneben sind auch außerordentliche Kündigungsrechte gegeben. Die NCF Fondsverwaltung GmbH erhält für die Verwaltung eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,1 % des Kommanditkapitals bei Zeichnungsschluss (abzgl. der Kommanditeinlagen der Kommanditistin gemäß 4.2 des Gesellschaftsvertrages) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Diese laufende Vergütung ist jeweils zum Quartalsende anteilig zur Zahlung fällig und wird erstmals ab dem Geschäftsjahr 2017 jährlich um 1,0 % angehoben. Die Vergütung für die kaufmännische Betriebsführung der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) für die NCF Fondsverwaltung GmbH ist an die jährlichen Einspeiseerlöse der Photovoltaik-Anlagen sowie den Erlösen aus dem Verkauf von Strom und Wärme aus den sonstigen Energieerzeugungsanlagen gekoppelt. Die Vergütung beträgt für Photovoltaik-Anlagen anfänglich 1,5 % p. a. der Einspeiseerlöse. Die Vergütung erhöht sich ab 2020 auf 2,0 %, ab 2025 auf 3,0 % und ab 2030 auf 4,0 %. Die Vergütung beträgt für die BHKW 1,5 3,0 % p. a. der Strom- und Wärmeerlöse. Die NCF Fondsverwaltung GmbH ist gegen Rechnungsstellung zu vorzeitigen, vierteljährlichen Abschlagszahlungen berechtigt, soweit es die Liquiditätslage der Emittentin erlaubt. Ferner erhält die NCF Fondsverwaltung GmbH ihre mit den Dienstleistungen für die Emittentin verbundenen Aufwendungen nach Anfall ersetzt. Bei jedem Verkauf einer Photovoltaik-Anlage bzw. eines BHKW für die Erzeugung nachhaltiger und effizienter Energien oder deren versichertem Totalverlust erhält die NCF Fondsverwaltung GmbH 2,0 % des vereinnahmten Veräußerungserlöses bzw. der vereinnahmten Versicherungserstattung bzw. des vereinnahmten Liquidationsüberschusses zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Neitzel & Cie. Gesellschaft für Beteiligungen mbh & Co. KG betreffend die Eigenkapitalvermittlung Die Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG hat des Weiteren am 30. Januar 2015 einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Neitzel & Cie. Gesellschaft für Beteiligungen mbh & Co. KG (NC KG) über die Vermittlung des bei den Anlegern einzuwerbenden Kommanditkapitals abgeschlossen. Zu den von NC KG zu erbringenden Leistungen gehören insbesondere die Vermittlung von Anlegern, die über die Treuhänderin Kommanditbeteiligungen an der Emittentin erwerben, die Durchführung von Vertriebsveranstaltungen, die Auswahl und Beauftragung von Untervermittlern und die Betreuung der Einwerbung des zu platzierenden Kommanditkapitals. Der hierzu abgeschlossene Geschäftsbesorgungsvertrag hat eine feste Laufzeit und endet mit Zeichnungsschluss im Sinne von 4 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages, im Falle der Nutzung der Erhöhungsreserve ( 4 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages) bis zur Schließung der Vermögensanlage (Vollplatzierung). Eine vorherige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Die Neitzel & Cie. Gesellschaft für Beteiligungen mbh & Co. KG erhält für die Mitwirkung bei der Einwerbung des Kommanditkapitals 6,0 % des eingeworbenen Kommanditkapitals (abzgl. der Kommanditeinlagen der Kommanditisten gemäß 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages) zzgl. des auf das Kommanditkapital der Gesellschaft (abzgl. der Kommanditeinlagen der Kommanditisten gemäß 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages) zu leistenden Agios in Höhe von 5,0 %. Ferner erhält NC KG für Werbemaßnahmen und Marketing einen pauschalen Betrag von 1,0 % des eingeworbenen Kommanditkapitals (abzüglich des Kommanditanteils der Kommanditistin gemäß 4, Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages) zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Haftung von NC KG im Rahmen dieses Geschäftsbesorgungsvertrages unterliegt denselben Beschränkungen, wie diejenige im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages über die Projektierung der Vermögensanlage (siehe Seite 126). Der Geschäftsbesorgungsvertrag unterliegt deutschem Recht. Über alle Streitigkeiten zwischen den Parteien entscheidet ein Schiedsgericht in Hamburg nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS). Rahmenvertrag Photovoltaik mit der 8.2 Ingenieurpartnerschaft Obst & Ziehmann Die kaufmännische Betriebsführerin der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG, die NCF Fondsverwaltung GmbH, hat bereits am 20. Dezember 2010 mit der 8.2 Ingenieurpartnerschaft Obst & Ziehmann einen langfristigen Rahmenvertrag abgeschlossen, in dessen Rahmen auch die möglichen Energieerzeugungsanlagen für diese Vermögensanlage vor Übernahme technisch unabhängig bewertet und über die Laufzeit der Betrieb von Energieerzeugungsanlagen parallel zu den vertraglichen technischen Betriebsführern überwacht werden sollen. Die technischen Bewertungen untergliedern sich in folgende Phasen: 128

129 9. RECHTLICHE ASPEKTE A. Die kurze Vorbewertung, um eine Ersteinschätzung zur technischen Qualität angebotener Photovoltaik-Anlagen zu vermitteln (Short Technical Due Diligence). B. Die ausführliche technische Due Diligence für Photovoltaik- Anlagen, die in das Portfolio der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG aufgenommen werden, um die technische Qualität der errichteten Energieerzeugungsanlagen und die Vollständigkeit der Dokumentation und Risiken der Anlage über die Laufzeit der Vermögensanlage zu bewerten. C. Die unabhängige technische Begleitung der Energieerzeugungsanlagen innerhalb der Laufzeit der Vermögensanlage, also mindestens bis zum 31. Dezember D. Die technische Prüfung der Energieerzeugungsanlagen bzw. der Hauptkomponenten zum Ende der Gewährleistungszeit. Der Rahmenvertrag Photovoltaik kann jederzeit um Inhalte erweitert werden, dabei sind Ertragsgutachten zur Vorlage bei Kreditinstituten und Investoren sowie die Teilnahme an Vertragsverhandlungen und die Modultests zur Einschätzung der in einem Anlageobjekt gelieferten Modulqualität genannt. Die einzelnen und separat zu beauftragenden Serviceleistungen teilen sich in folgende Phasen und Inhalte auf: Die Kurzbewertung / Short Technical Due Diligence beinhaltet eine Kurzprüfung des Angebotes, des Generalübernehmer- und Betriebsführungsvertrags sowie aller Planungs- und Antragsunterlagen auf Vollständigkeit für eine Photovoltaik-Anlage, die Erstellung einer stichpunktartigen Kurzbewertung inkl. Empfehlungen und eine Ersteinschätzung zur technischen Qualität der angebotenen Energieerzeugungsanlage. Des Weiteren wird eine Checkliste zur Vervollständigung der notwendigen Projektdokumentation für eine vollständige Technische Due Diligence erstellt und ggf. auch eine Begehung der Örtlichkeiten vorgenommen. Letztere ist gesondert zu beauftragen. Die umfängliche Bewertung / Technische Due Diligence vor Übernahme durch die Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG. beinhaltet die Sichtung der vom Generalübernehmer / Projektentwickler zur Verfügung gestellten Unterlagen, Dokumentationsprüfung und Bewertung der Unterlagen mit technischer Relevanz. Im Speziellen bedeutet dieses die Kommentierung der vorhandenen Ertragsgutachten sowie möglicher Nachträge, die Prüfung der korrekten Anlagenauslegung anhand der Dokumentation (u. a. Bewertung der Zuverlässigkeit der ausgewählten Komponenten, Prüfung der Konstruktionspläne, Unterkonstruktion entsprechend dem Bodengutachten), die Prüfung des Einspeisevertrages (PPA) auf Eignung und Angemessenheit, die Prüfung der Genehmigungen, die Prüfung der Projektverträge (EPC, O & M) auf Eignung und Angemessenheit, die Bewertung der Risiken (u. a. Beurteilung der Lieferantengewährleistungen, Angemessenheit der Contingencies, Personalausstattung und Betriebsorganisation, Kosten des (Voll-)Wartungsvertrages, Bewertung des Bonus-Malus-Systems, der Rückstellungen, Bewertung der Ersatzteillisten, Beurteilung der Wartungspläne), die Kontrolle der Flashreports bei Photovoltaikmodulen, die Prüfung auf Einhaltung der Umweltschutzauflagen, die Bewertung der Versicherungen und Umsetzung der Auflagen. Die technische Prüfung nach Inbetriebnahme einer Energieerzeugungsanlage beinhaltet zudem den Abgleich der vertraglichen Vereinbarungen mit der ausgeführten Anlage (dazu Stichproben-Sichtprüfung von ca. 10 % der ausgeführten Anlage, wie z. B. Photovoltaikmodule, Befestigungen, Kabelverlegung, Gestelle sowie 100 % Sichtprüfung der Transformator- und Wechselrichterstation und der Generatoranschlusskästen), die Prüfung auf Einhaltung der Bauauflagen aus der Baugenehmigung (Sichtprüfung der relevanten Bauteile), die Funktionsprüfung der Anlage (Aufnahme von Ertragsdaten, Verfügbarkeiten, Auslesen von Fehlerlogs, Einsichtnahme bereits aufgelaufener Betriebsführungsberichte, Prüfung der Modulfunktionalität durch Messungen ausgewählter Strangströme), die Prüfung auf Einhaltung relevanter Normen (z. B. allgemeine anerkannte Regeln der Technik, einschlägige Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaften), ggf. den Abgleich der ausgeführten Anlage mit den Versicherungsbedingungen (z. B. Blitzschutzsicherung und Diebstahlsicherung) und einen Bericht der technischen Prüfung vor Ort mit Benennung der Mängel und Vorgaben zu deren Beseitigung. Die Überprüfung des laufenden Anlagenbetriebs und der kaufmännischen Betriebsführung beinhaltet die Prüfung der Betriebsführungsberichte je Quartal nach technischen Voraussetzungen wie Datenverfügbarkeit, Fernauslesung, Berichtswesen, Betriebsanalyse über z. B. String-Performance-Index, Performance-Ratio bei Photovoltaik-Anlagen oder Verfügbarkeitsauswertung und Auswertung von Serviceberichten je Quartal, die Unterstützung bei Garantiefällen und die Ortsbesichtigung im Frühjahr eines jeden Jahres nach Besichtigung durch Betriebsführer und die Erstellung eines Kurzberichtes je Quartal. Innerhalb der laufenden technischen Überwachung ist die Prüfung zum Gewährleistungsende der Hauptkomponenten besonders zu nennen. Es erfolgt die Prüfung der Hauptkomponenten auf Mängelfreiheit (dazu: Stichproben-Prüfung von ca. 10 % der ausgeführten Anlage, z. B. durch Thermografie der Module, Kennlinienmessung ausgewählter Modulstränge, Sichtprüfung der Befestigungen, Kabelverlegung und Gestelle sowie 100 % Sichtprüfung der Transformator- und Wechselrichterstation und 129

130 9. RECHTLICHE ASPEKTE Solarpark Kinderbeuern Anlageobjekt Solarenergie 3 Deutschland der Generatoranschlusskästen). Sofern im Rahmen der 10 % Stichprobe relevante Mängel im Modulfeld sichtbar werden, wird die Stichprobe nach Rücksprache auf 100 % erhöht. Die zusätzlichen Leistungen des Rahmenvertrages beinhalten den Einsatz einer Thermografiekamera, Thermografiesystem InfraTec VarioCAM hr mit einer Auflösung (1280 x 960) Infrarot-Pixel (MicroScan), LowNoise-Detektor (Detektor mit extrem hoher thermischer Empfindlichkeit und verbesserter Homogenität) in Verbindung mit der technischen Prüfung zum Gewährleistungsende sowie den Einsatz eines Kennlinienmessgerätes. Die weiteren Servicedienstleistungen beinhalten die Erstellung von professionellen Ertragsgutachten inkl. Ortsbesichtigung, die Unterstützung bei Vertragsverhandlungen, die Baufortschrittskontrolle zum Abgleich der Bauleistung mit dem Angebot und dem Bauzeitenplan, die Photovoltaik-Modulvermessung im Labor zur Einschätzung der gelieferten Modulqualität bei Errichtung der Photovoltaik-Anlage und zur Anmeldung von Gewährleistungsmängeln (z. B. Elektrolumineszenzaufnahmen, STC- und Schwachlicht-Leistungsmessungen, EVA Gel Vernetzungsgradbestimmung, Isolationstest). Der Rahmenvertrag beinhaltet eine einzelne Vergütung der Servicedienstleistungen nach Aufwand und Auftragsumfang für jede Energieerzeugungsanlage. Rahmenvertrag BHKW mit der 8.2 Ingenieurpartnerschaft Obst & Ziehmann Am 20. November 2014 wurde zwischen der NCF Fondsverwaltung GmbH (NCF) und 8.2 Ingenieurpartnerschaft Obst & Ziehmann ein langfristiger Rahmenvertrag, in dessen Rahmen auch die möglichen Energieerzeugungsanlagen im Segment BHKW für diese Vermögensanlage vor Übernahme technisch unabhängig bewertet werden und über die Laufzeit den Betrieb der BHKW parallel zu den vertraglich anzubindenden technischen Betriebsführern überwachen zu lassen, unterzeichnet. Der Leistungsumfang des Vertrags umfasst folgende Positionen: Kurze Vorbewertung zur Ersteinschätzung Ausführliche technische Prüfung Baufortschrittskontrolle Unabhängige technische Begleitung der Anlageobjekte innerhalb der Laufzeit Technische Prüfung zum Gewährleistungsende Vorbewertung der Energieerzeugungsanlagen Die Kurzprüfung der BHKW-Angebote (sogenannte Short Technical Due Diligence ) umfasst eine Überprüfung des Generalübernehmers und des Betriebsführungsvertrags sowie aller Planungs- und Antragsunterlagen auf Vollständigkeit. Es wird eine stichpunktartige Kurzbewertung inklusive Empfehlungen erstellt, um der NCF eine Ersteinschätzung zur technischen Qualität der angebotenen Energieerzeugungsanlagen zu vermitteln. Daneben umfasst diese Position auch die Erstellung einer Checkliste zur Vervollständigung der notwendigen Projektdokumentation für eine vollständige technische Due Diligence. Ausführliche Technische Prüfung Die ausführliche technische Prüfung oder sogenannte Technical Due Diligence beinhaltet zum einen die BHKW-Anlagentechnik und das Anlagenkonzept sowie die standortbezogenen Faktoren des BHKW-Projektes. Die Bewertung der technischen Risiken, die aus der Anlagentechnik resultieren, wird anhand einer Anzahl von Kriterien überprüft: Darin enthalten sind die Prüfung der vom Projektentwickler zur Verfügung gestellten Anlagentechnik- 130

131 9. RECHTLICHE ASPEKTE Dokumentation auf Vollständigkeit und Plausibilität sowie die maschinenbauliche, verfahrenstechnische und energetische Bewertung der Konzepte. Darüber hinaus erfolgt die Bewertung der Energie- und ggf. Massenbilanzen. Die Bewertung der Anlagentechnologie findet anhand der Bewertung der spezifischen Risiken, Schadensszenarien und Verfügbarkeiten der Hauptkomponenten der BHKW-Gesamtanlage statt. Es findet eine Bewertung der anlagentechnischen Gutachten hinsichtlich potentieller Risiken statt, inklusive der Bewertung von Umweltaspekten. Daneben werden die Anlagen- / Einheitenzertifikate geprüft. Abschließend findet eine Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Bewertungsbericht mit Risikotabelle statt. Die standortbezogene Projektbewertung beinhaltet eine Darstellung der Risikoübersicht, basierend auf den standortspezifischen vollständigen vom Projektentwickler zur Verfügung gestellten technischen Projektunterlagen für BHKW bis kw elektrische Leistung. Geprüft und bewertet werden u. a. die Baugenehmigung, ggf. B-Plan, damit verbundenen technischen Auflagen sowie die Einhaltung der Umweltschutzauflagen. Weiterhin werden die Bewertung der Versicherungen, des Netzanschlussvertrags, des Stromeinspeise- und Gasliefervertrags sowie des Wärmeabnahmevertrages geprüft. Eine Bewertung des Projektdesigns anhand von Bauplänen und Kartenmaterial sowie eine Bewertung des Projektzeitplans hinsichtlich der Angemessenheit von Gesamtzeitraum sowie Zeiträumen einzelner Arbeitsschritte statt. Weitere Bestandteile der Prüfung sind die Bewertung der technischen Infrastruktur hinsichtlich Netzanbindung, elektrischer Verluste, potenzieller Risiken. Abschließend wird eine Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Due Diligence Bericht mit Risikotabelle und Übersicht zur Vollständigkeit der Projektdokumentation erstellt. Der Due Diligence Bericht beinhaltet die Benennung der technischen Risiken und Möglichkeiten zu deren Reduzierung. Neben den technischen und genehmigungsrechtlichen Aspekten findet auch eine Prüfung auf Eignung und Angemessenheit des Betriebsführungs- und Wartungsvertrags statt. Darin enthalten ist u. a. die Bewertung der nachfolgenden Risiken: Beurteilung der Lieferantengewährleistungen Personalausstattung und Betriebsorganisation Bewertung der CAPEX und OPEX-Betrachtung soweit vorhanden Verfügbarkeitsgarantien Bewertung der Rückstellungen (Wartungs- und Reparaturkostenreserve) Beurteilung der Prüfintervalle, Wartungspläne, Ersatzteillisten für Austauschkomponenten Bewertung der Garantien und Garantiebedingungen Bewertung der Projektauflagen Bewertung von Servicebetrieben Abschließend erfolgt eine Ergebnisdarstellung in einer Risikotabelle oder als direkte Kommentierung in den Verträgen. Baufortschrittskontrolle Die baubegleitende Begutachtung des Aufbaus eines BHKW kann erforderlich werden, soweit eine qualitätssichernde Überwachung der Erstellung des BHKW vor Erwerb bzw. Übernahme der Anlage sinnvoll ist. In der baubegleitenden Begutachtung sind die Bewertung der technischen Ausführungen bei der Vormontage im Werk, auf der Baustelle zum Abschluss der Vorarbeiten, zu Beginn und zum Ende der Installationsphase unter Berücksichtigung der Dokumentation und Zeitplanvorgaben enthalten. Es erfolgt ein Abgleich der vertraglichen Vereinbarungen mit der ausgeführten Anlage (Sichtprüfung) inkl. der Erstellung eines finalen Berichts zur Anlagenerrichtung. Überprüfung des Anlagenbetriebs und der Betriebsführung Zur Sicherstellung des fehlerfreien Betriebs der Anlage werden Serviceberichte und Betriebsanalysen in der Regel quartalsmäßig geprüft und ausgewertet. Der Ablauf dieser laufenden Überprüfung ist stark abhängig von den vorhandenen technischen Voraussetzungen des Betriebsführers wie Datenverfügbarkeit, Fernauslesung und Berichtswesen. Zur Unterstützung bei Garantiefällen wird einmal jährlich eine Ortsbesichtigung mit anschließender Erstellung eines Kurzberichts durchgeführt. Technische Prüfung zum Gewährleistungsende Eine einmalige Prüfung des BHKW auf Mängelfreiheit (Sichtprüfung) findet zum Ende des Gewährleistungszeitraums statt. Der Rahmenvertrag kann jederzeit um Inhalte erweitert werden, dabei sind unter anderem unabhängiges Monitoring von Motor und Gesamtanlage, Sicherheitsprüfungen nach DGUV sowie die Teilnahme an Vertragsverhandlungen genannt. Die Vergütung dieser Leistungen erfolgt auf Basis des konkreten erforderlichen bzw. bestellten Leistungsumfangs und Arbeitsaufwands. Abgeschlossene Verträge über die Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte oder wesentlicher Teile davon Kauf- und Abtretungsvertrag über einen Kommanditanteil an der Solarpark Dortmund GmbH & Co. KG Die Anbieterin, Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG, hat mit Datum vom 29. Februar 2016 mit der SF SolPower AG, Zürich (Verkäuferin), einen Kauf- und Abtretungsvertrag über den Erwerb von 100 % des 131

132 9. RECHTLICHE ASPEKTE Kommanditanteils an der Solarpark Dortmund GmbH & Co. KG abgeschlossen. Gemäß dem Vertrag verkauft die Verkäuferin den Kommanditanteil in vollem Umfang einschließlich aller damit verbundener Rechte und Pflichten aus dem Gesellschaftsverhältnis mit schuldrechtlicher Wirkung zum 01. Juli 2015 (Stichtag) an die Käuferin. Die Abtretung des Kommanditanteils erfolgt gesondert im Rahmen einer Vollzugsvereinbarung und ist aufschiebend bedingt durch die Erfüllung von folgenden Vollzugsbedingungen: Die finanzierende Bank hat ihre Zustimmung zu dem Verkauf und zur Übertragung des Kommanditanteils an die Käuferin sowie zur Anwachsung des Geschäftsbetriebes der Gesellschaft bei der Käuferin nebst aller Rechten und Pflichte sowie aller Aktiva und Passiva gegeben. Die Gesellschaft und die S.A.G. Solar GmbH & Co. KG (kaufmännischer Betriebsführer) heben den Vertrag über die kaufmännische Betriebsführung Solarstromanlage Dortmund vom 20. Januar 2015 einvernehmlich unter gegenseitigem Forderungsverzicht zum Ablauf des 31. Dezember 2015 auf. Die Gesellschaft und die Raising Power GmbH (technischer Betriebsführer) heben den Betriebsführungs- und Wartungsvertrag SolarPlus XXL vom 28. Februar 2012 über die technische Betriebsführung einvernehmlich zum Ablauf des 31. Dezember 2015 auf. Nachdem die Vollzugsbedingungen entweder erfüllt sind oder hierauf verzichtet wurde, bestätigen sich die Vertragsparteien schriftlich oder fernschriftlich den Eintritt oder den Verzicht auf die Vollzugsbedingungen. Nach beidseitiger Übersendung der Vollzugsmitteilung werden die Vertragsparteien Zug um Zug gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von Euro die Vollzugsvereinbarung unterzeichnen und die Anmeldung des Kommanditistenwechsels und des Ausscheidens der Alt-Komplementärin zum Handelsregister vornehmen. Nachdem alle Auszahlungsvoraussetzungen gemäß Kauf- und Abtretungsvertrag erfüllt wurden, erfolgte die Kaufpreiszahlung am 04. April Durch diesen Vorgang ist die Kommanditgesellschaft automatisch erloschen, und sämtliche Vermögenswerte sowie Rechte und Pflichten der Kommanditgesellschaft sind bei der Emittentin als Rechtsnachfolgerin der Kommanditgesellschaft angewachsen. Dieser Vorgang wurde beim Handelsregister Hamburg angemeldet und die Fortführung des Geschäftsbetriebes der Kommanditgesellschaft durch die Emittentin am 12. April 2016 eingetragen. Beteiligung an der ZED4 BHKW Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG (Anlageobjekt) Die ZED4 BHKW Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG (Anlage- objekt) wurde am 08. März 2016 gegründet. Alleinige Kommanditistin ist die Emittentin (ZED4) mit einer Kommanditeinlage von Euro. Die ZED4 ist zur Zahlung der Kommanditeinlage verpflichtet. Ihr stehen Gewinnbeteiligung, Entnahmerechte und Stimmrechte zu. Über die ZED4 BHKW Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG wird die Emittentin zu einem späteren Zeitpunkt ggf. weitere Anlageobjekte mittelbar halten. Bisher werden weder Investitionsobjekte (Anlageobjekte) durch die ZED4 BHKW Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG gehalten, noch stehen die Investitionsobjekte (auch nicht teilweise) fest. Von daher sind nähere Angaben (insbesondere gemäß 9 Abs. 2 VermVerkProspV) in Bezug auf die Investitionsobjekte der ZED4 BHKW Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG nicht möglich. Weitere abgeschlossene Verträge für Investitionen Finanzierungsvertrag Mit dem Erwerb der Kommanditanteile an der Solarpark Dortmund GmbH & Co. KG und anschließender Anwachsung auf die Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG wurde auch die am 12. Dezember 2011 abgeschlossene Langfristfinanzierung mit der finanzierenden Bank übernommen. Der Darlehensvertrag beinhaltet ein KfW Bankdarlehen aus öffentlichen Mitteln über Euro zu einem Nominalzins von 3,90 % p. a. und einer 100 % Auszahlung sowie einer Zinsfestschreibung bis zum 30. September Gemäß dem Vertrag hat das Darlehen eine Laufzeit von 18 Jahren bis zum 30. September Die erste Tilgung ist am 30. Dezember 2014 und anschließend in vierteljährigen Raten in Höhe von Euro fällig. Der Darlehensvertrag beinhaltet zudem die Verpflichtung zur Bildung einer Reserve in Höhe von ,50 Euro zur Sicherung des Kapitaldienstes sowie zur Absicherung der bestehenden Vertragserfüllungsbürgschaft spätestens bis zum 31. August Diese Projektreserve wurde vertragsgemäß angespart und gemäß Kaufvertrag vom 29. Februar 2016 mit übernommen. Darüber hinaus wurde am 22. April 2016 zur Optimierung der Finanzierung eine Aufvalutierung in Form eines zweiten Bankdarlehens mit der finanzierenden Bank in Höhe von Euro abgeschlossen mit einem Nominalzins von 2,1 % p. a. bis zum Ende der Laufzeit am 30. September Die Rückzahlung erfolgt in 53 Quartalstilgungen in Höhe von jeweils Euro sowie einer Schlussrate von Euro am 30. September Wartungsvertrag Zur Führung und Überwachung des laufenden Betriebs der Photovoltaik-Anlage, zur Gewährleistung der Betriebsbereitschaft sowie der Früherkennung von Störfällen wurde mit Datum vom 13. Mai 2016 ein Wartungsvertrag zwischen der Emittentin und der ensibo GmbH (technischer Betriebsführer) 132

133 9. RECHTLICHE ASPEKTE geschlossen. Der Wartungsvertrag beinhaltet im Wesentlichen folgende Leistungen: Monitoring / Fernüberwachung der Photovoltaik-Anlage Inspektions- und Wartungsarbeiten inklusive der Erstellung der notwendigen Protokolle Halbjährliche Sichtkotrollen vor Ort (Allgemein, des Photovoltaik-Generators, der Wechselrichter / Trafo sowie Bewuchskontrolle) Jährliche Wartungsarbeiten vor Ort (Photovoltaik-Generator, Zaunanlage etc.) Sonderinspektionen alle 4 Jahre Störungsidentifikation und -behebung Erstellung des Berichtswesens (monatliche Kurzberichte sowie ein umfassender Jahresbericht) Für die vertraglich vereinbarten Leistungen ist eine jährliche Vergütung in Höhe von 7,50 Euro je Kilowattpeak vereinbart. Diese erhöht sich jährlich um 1,5 %. Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung und hat eine Dauer von 10 Jahren ab Vertragsbeginn. Nach Ablauf der Vertragsdauer verlängert sich dieser jeweils automatisch und ein weiteres Jahr. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die ZED4 hat sämtliche Kommanditanteile der Betreibergesellschaft Solarpark Dortmund GmbH & Co. KG erworben. Anschließend ist nach Übergang der Kommanditanteile auf die ZED4 die derzeitige Komplementärin der Solarpark Dortmund GmbH & Co. KG aus der Kommanditgesellschaft ausgeschieden, ohne dass eine neue Komplementärin eingetreten ist. In diesem Augenblick ist diese Kommanditgesellschaft automatisch erloschen, und sämtliche Vermögenswerte sowie Rechte und Pflichten der Kommanditgesellschaft sind bei der ZED4, als Rechtsnachfolgerin der Kommanditgesellschaft angewachsen. Dieser Vorgang wurde beim Handelsregister Hamburg angemeldet und die Fortführung des Geschäftsbetriebes der Kommanditgesellschaft durch die ZED4 am 12. April 2016 eingetragen. Mietvertrag über eine Dachfläche für die Installation und den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage in Dortmund Für die Photovoltaik-Anlage Dortmund wurde ein Mietvertrag über eine Dachfläche für die Installation und den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage in Dortmund am 25. bzw. 26. Januar 2012 zwischen S.A.G. Solarstrom Vertriebs GmbH Sasbacher Str. 5, Freiburg HR B Nr des Amtsgerichts Freiburg und Fiege ETL European Tire Logistics GmbH & Co. KG, Lindnerstr. 51, Dortmund geschlossen. Der Mietvertrag wurde mit Übernahme der Photovoltaik-Anlage durch die Emittentin auf diese übertragen. Die Vertragsinhalte sehen wie folgt aus: Vertragsgegenstand: Die Grundstückseigentümerin ist im Grundbuch eingetragene Eigentümerin des folgenden Grundstücks (das Grundstück"): Straße: Lindnerstr. 51, Postleitzahl/Ort: Dortmund, Grundbuchbezeichnung: Amtsgericht Dortmund, Grundbuch Blatt 23603, Gemarkung Lindenhorst Flur 1, Flurstück/e: 841, 842, 843 und 844, Das Grundstück ist mit einer Logistik-Anlage (die Logistik-Anlage" oder Gebäude") bebaut. Die Dachfläche der Logistik-Anlage beträgt unabhängig von der technischen Nutzbarkeit für den Vertragszweck und begrenzt durch die äußeren Gebäudekanten unter Übermessung aller Aufbauten etc m 2 (die Brutto-Dachfläche"). Die Grundstückseigentümerin gestattet der Photovoltaik-Betreiberin nach Maßgabe dieses Vertrages, auf dem Dach der Logistik-Anlage eine Photovoltaik-Anlage einschließlich des für den Betrieb und die Überwachung erforderlichen Zubehörs zu errichten, für die Dauer dieses Vertrages zu belassen und die PVA dergestalt zu betreiben, dass die von der PVA aus solarer Strahlung erzeugte elektrischer Energie anschließend in das öffentliche Stromnetz nach den Vorgaben des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) in der bei Vertragsschluss und Inbetriebnahme geltenden Fassung eingespeist wird. Weiter gestattet die Grundstückseigentümerin der Photovoltaik-Betreiberin das Grundstück und die Dachfläche zu Wartungs- und Prüfungszwecken zu betreten. Die Grundstückseigentümerin verpflichtet sich darüber hinaus, der Photovoltaik-Betreiberin auf deren Verlangen auf dem Grundstück eine angemessene und geeignete Fläche für die Installation eines Zentralwechselrichters sowie von Transformatoren zur Verfügung zu stellen und gestattet der Photovoltaik- Betreiberin, die hierfür erforderlichen Anschlussleitungen auf dem Grundstück zu verlegen. Die Parteien sind sich einig, dass die Miete dieser Fläche in der Gesamtvergütung dieses Vertrags enthalten ist, so dass keine darüber hinausgehende Mietzahlung erfolgt. Eigentums- und Nutzungsrechte: Zwischen den Parteien besteht Einigkeit darüber, dass die PVA nicht in das Eigentum der Grundstückseigentümerin übergeht, vielmehr die Photovoltaik-Betreiberin die PVA nur zeitlich befristet, zu einem vorübergehenden Zweck und in Ausübung eines Rechtes an dem Grundstück im Sinne des 95 Abs. 1 BGB als Scheinbestandteil auf dem Grundstück aufstellt und betreibt. Die PVA sowie die sonstigen von der Photovoltaik-Betreiberin eingebrachten Sachen bleiben bis zum Ende der Vertragslaufzeit Eigentum der Photovoltaik-Betreiberin oder eines Rechtsnachfolgers und sind bei Vertragsende zu demontieren und zu entfernen. Vergütung: Die Grundstückseigentümerin hat bereits am die Miete (Vergütung) für die Gesamtlaufzeit dieses Vertrages in Form einer Einmalzahlung in Höhe von ,38 Euro zzgl. ggf. anfallender MwSt. in gesetzlicher Höhe erhalten. 133

134 9. RECHTLICHE ASPEKTE Bau-, Wartungs- und Reparaturmaßnahmen an der PVA: Die Photovoltaik-Betreiberin ist verpflichtet, die PVA stets in einem betriebssicheren Zustand zu halten und erforderlichenfalls wieder in einen solchen Zustand zu versetzen, der den gesetzlichen Vorschriften, ggf. bestehenden Anforderungen der zuständigen Behörden sowie den jeweils geltenden Sicherheitsvorschriften der Versicherer entspricht. Gleiches gilt für erforderlich werdende Anpassungen infolge der Änderung von Gesetzen oder Verordnungen, soweit diese auch auf eine bestehende PVA anwendbar sind. Die Photovoltaik-Betreiberin ist verpflichtet, die PVA so zu betreiben und insbesondere die Einspeisung/etwaige Einspeisung in die Hausinstallation so vorzunehmen, dass dadurch die kontinuierliche und ungestörte Stromzufuhr nicht beeinträchtigt wird. Die Photovoltaik-Betreiberin ist verpflichtet, die PVA in einem betriebssicheren Zustand zu halten. Dachreparaturen: Es ist nicht Sache der Photovoltaik-Betreiberin, Wartungs-, Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten am Dach durchzuführen. Entstehen durch die PVA oder deren Nutzung, Wartung oder Reparatur oder Auf-oder Abbau Schäden am Dach, so kann die Grundstückseigentümerin von der Photovoltaik-Betreiberin Ersatz der für die Beseitigung der Schäden erforderlichen Kosten verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche ist nicht ausgeschlossen. Die Grundstückseigentümerin ist insoweit zu Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an der Dachfläche und dem Gebäude verpflichtet, als diese Arbeiten zum Betrieb der PVA erforderlich sind. Soweit erforderliche Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf den Betrieb der PVA zurückzuführen sind, auch aufgrund einer nach Vertragsschluss eintretenden Änderung der rechtlichen Vorgaben für die Statik, hat die Photovoltaik-Betreiberin der Grundstückseigentümerin die angemessenen Kosten für diese Arbeiten zu erstatten; die Grundstückseigentümerin ist berechtigt, hierzu einen angemessenen Vorschuss zu verlangen. Sollte es sich während der Vertragslaufzeit für die Grundstückseigentümerin als notwendig oder zweckmäßig erweisen, auf dem Dach weitere Durchbrüche (Beispiel: Lichtkuppeln) zu errichten, so ist sie dazu gegenüber der Photovoltaik-Betreiberin befugt, sofern hierdurch der Betrieb der PVA nicht beeinträchtigt wird. Wird der Betrieb der PVA durch solche Durchbrüche beeinträchtigt, hat die Grundstückseigentümerin der Photovoltaik-Betreiberin den hieraus entstehenden Schaden einschließlich des entgangenen Ertragsausfalls zu ersetzen. Ein Ertragsausfall" im Sinne dieses Vertrags errechnet sich abschließend wie folgt: Vergütungssatz in Euro/kWh nach EEG x Ertrag in kwh, welcher durch die Beeinträchtigung nachweislich nicht erzielt wurde. Verschattung, Ersatzflächen: Die Grundstückseigentümerin verpflichtet sich, bauliche Maßnahmen zu unterlassen, die zu einer vollständigen oder teilweisen Verschattung der Dachflächen führen. Sollte auf einem Nachbargrundstück des Grundstücks eine bauliche Maßnahme anstehen, die zu einer auch nur teilweisen Verschattung der Dachflächen führen würde, ist die Grundstückseigentümerin verpflichtet, die ihr zur Verfügung stehenden Abwehrmaßnahmen gegen die jeweilige bauliche Maßnahme zu ergreifen. Die Grundstückseigentümerin kann die ihr durch solche Abwehrmaßnahmen entstehenden angemessenen Kosten von der Photovoltaik-Betreiberin ersetzt verlangen. Versicherung: Die Photovoltaik-Betreiberin verpflichtet sich, für die Dauer der Errichtung der PVA im Rahmen und Umfang einer Montageversicherung zum Wiederherstellungswert zu versichern und über die Dauer der Installation aufrecht zu erhalten. Der Bestand der Versicherung ist vor Baubeginn der Grundstückseigentümerin nachzuweisen. Die Photovoltaik-Betreiberin verpflichtet sich, die PVA einschließlich Zubehör ab Inbetriebnahme für die Dauer des Vertrages im Rahmen und Umfang einer Elektronikversicherung (Allgefahren-Deckung) zum Neuwert zu versichern und über die Laufzeit dieses Vertrages aufrecht zu erhalten. Vertragsbeginn, Laufzeit, Verlängerungsoption: Dieser Vertrag beginnt mit dem Tag, an dem die letzte Partei den Vertrag unterzeichnet hat. Die Laufzeit dieses Vertrages beträgt ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PVA zwanzig Kalenderjahre zuzüglich dem Jahr der Inbetriebnahme. Während dieser festen Vertragsdauer ist das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Die Photovoltaik-Betreiberin hat das Recht, diesen Vertrag jeweils frühestens ein Jahr vor und spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. der ersten Verlängerungszeit zweimalig um weitere fünf Jahre zu verlängern. Während der verlängerten Vertragslaufzeit hat die Grundstückseigentümerin das Recht, diesen Vertrag jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten zu kündigen, erstmals mit Wirkung zum Datum zwölf Monate nach Ablauf der festen Vertragsdauer. Die Vergütung für den Verlängerungszeitraum hat dann geltenden marktüblichen Konditionen zu entsprechen. 9.3 Beendigung der Vermögensanlage Die Beteiligung des Anlegers an Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG kann aus verschiedenen Gründen enden. Ausscheiden eines Anlegers Anleger, die direkt als Kommanditisten an Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG beteiligt sind, können aus dieser ausscheiden. Im Fall des Ausscheidens eines Anlegers wird die Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG nicht aufgelöst, sondern unter den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt. Der Anleger hat 134

135 9. RECHTLICHE ASPEKTE im Falle seines Ausscheidens grundsätzlich einen Abfindungsanspruch bzw. eine Ausgleichsverpflichtung, der sich nach näherer Maßgabe des 20 des Gesellschaftsvertrages berechnet. Gründe für ein Ausscheiden sind gem. 19 des Gesellschaftsvertrages (vgl. Seite 145 f.) insbesondere (i) die Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses durch den Anleger, die ohne wichtigen Grund (ordentliche Kündigung) mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres, erstmals jedoch zum 31. Dezember 2035, aus wichtigem Grund hingegen jederzeit möglich ist (außerordentliche Kündigung), (ii) die Zwangsvollstreckung eines Gläubigers des Anlegers in dessen Beteiligung an Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG, (iii) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Anlegers oder wenn die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, (iv) wenn der Gesellschafter von der Komplementärin durch schriftliche Erklärung aus der Gesellschaft (Emittentin) wegen Nichterbringung seiner fälligen Einlage ausgeschlossen wird, (v) die Stattgabe einer durch den Anleger erhobenen Auflösungsklage und (vi) der Ausschluss des Anlegers aus der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG aus wichtigem Grund. unterliegt eine Übertragung weiteren Beschränkungen (vgl. 16 des Gesellschaftsvertrages, 8 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages sowie Kapitel 9 Rechtliche Aspekte, Seite 121). Auch nach Übertragung auf einen Dritten haftet der Anleger gemäß 160 Abs. 1 HGB maximal in Höhe der Hafteinlage für weitere fünf Jahre für solche Verbindlichkeiten, die zum Zeitpunkt seines Ausscheidens bereits begründet waren. Wird die Emittentin aufgelöst, so besteht eine Nachhaftung von fünf Jahren in Höhe der Hafteinlage für die Verbindlichkeiten der Emittentin nach 159 Abs. 1 HGB. Kosten im Zusammenhang mit der Übertragung des Kommanditanteils sind grundsätzlich vom Veräußerer bzw. Erwerber zu tragen. Dabei handelt es sich z. B. um notariell beglaubigte Kopien von Registerauszügen, den Ausgleich ggf. entstehender steuerlicher Nachteile für die Emittentin bzw. verbleibenden Gesellschafter. Daneben wird bei Schenkungen und Verkäufen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer durch die Treuhänderin erhoben. Erwerber und Übernehmende treten in den Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten ein. Eine ausführliche Beschreibung ist auf Seite 16 f. dargestellt. Bei mittelbar über die Treuhänderin beteiligten Anlegern gelten die vorstehenden Gründe für das Ausscheiden entsprechend (vgl. 11 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages). In diesen Fällen wird der Treuhand- und Verwaltungsvertrag zwischen dem Anleger und der Treuhänderin beendet und die Treuhänderin scheidet anteilig mit ihrer Kommanditbeteiligung aus der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG aus, die sie für den betreffenden Anleger treuhänderisch gehalten hat. Eine ordentliche Kündigung der Vermögensanlage durch einen mittelbar beteiligten Anleger muss der Treuhänderin vier Wochen vor Beginn der Kündigungsfrist des Gesellschaftervertrages zugehen. Tod des Anlegers Der Tod eines Anlegers führt nicht zur Beendigung seiner Vermögensanlage, sondern die Gesellschaft (Emittentin) und / oder der Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird mit seinen Erben bzw. Vermächtnisnehmern fortgesetzt. Mehrere Miterben bzw. Vermächtnisnehmer müssen zur Ausübung ihrer Rechte einen gemeinsamen Bevollmächtigten ernennen. Einzelheiten finden sich in 17 des Gesellschaftsvertrages und 10 des Treuhandund Verwaltungsvertrages. Übertragung der Beteiligung Der Anleger kann seinen Kommanditanteil bzw. seine Treugeberposition auf einen Dritten übertragen. Die Übertragung eines unmittelbar gehaltenen Kommanditanteils bedarf der vorherigen Zustimmung der Komplementärin und die Übertragung einer als Treugeberposition mittelbar gehaltenen Beteiligung der vorherigen Zustimmung der Treuhänderin. Schließlich Rückabwicklung Sofern die Geschäftsführung der Emittentin keine oder eine nicht ausreichende Anzahl geeigneter Investments für die Emittentin innerhalb einer angemessenen Periode findet, kann es zur Rückabwicklung der Emittentin kommen. In diesem Falle kommt es zur Rückzahlung des verbliebenen eingeworbenen Kommanditkapitals an die Anleger. Das eingeworbene Kommanditkapital würde bis zum Zeitpunkt der Rückabwicklung insbesondere durch die Begleichung von einmaligen und laufenden Kosten, Vertriebsprovisionen etc. gemindert werden. Auflösung und Liquidation Die Gesellschafter der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG, können diese durch Beschluss auflösen. Nach näherer Maßgabe des 22 des Gesellschaftsvertrages ist geplant, dass die Gesellschafter die Auflösung mit Wirkung zum 31. Dezember 2035 nach Verkauf aller Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG beschließen. Im Falle der Auflösung wird die Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG abgewickelt (Liquidation). Nach Auszahlung von Vorabgewinnen und Begleichung aller Verbindlichkeiten der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG wird am Ende der Abwicklung der Liquidationsüberschuss an die Anleger im Verhältnis ihrer Kommanditeinlagen ausgekehrt. Mit Beendigung des geordneten rechtlichen Liquidationsverfahrens endet die Beteiligung des Anlegers an der Emittentin. 135

136 9. RECHTLICHE ASPEKTE 9.4 Übersicht über die wichtigen Vertragspartner Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG Funktion Emittentin / Anbieterin / Prospektverantwortliche Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRA Tag der ersten Eintragung 21. Juli 2014 Kommanditkapital Euro Komplementärin ZED4 Verwaltung GmbH, Hamburg Kommanditisten Neitzel & Cie. Gesellschaft für Energiebeteiligungen mbh & Co. KG, Hamburg Geschäftsanschrift Gerhofstraße 18, Hamburg ZED4 Verwaltung GmbH Funktion Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) zum Datum der Prospektaufstellung Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB Tag der ersten Eintragung 21. Januar 2015 Stammkapital Euro, davon eingezahlt Euro Gesellschafterin Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG, Hamburg Geschäftsführer Bernd Neitzel, Hamburg Geschäftsanschrift Gerhofstraße 18, Hamburg NCF Fondsverwaltung GmbH Funktion Verwaltung und kaufmännische Geschäftsführung sowie Projektierung /, Gründungskomplementärin (ausgeschieden) Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB Tag der ersten Eintragung 07. September 2010 Stammkapital Gesellschafter Geschäftsführer Geschäftsanschrift Euro Neitzel & Cie. Gesellschaft für Beteiligungen mbh & Co. KG, Hamburg Bernd Neitzel, Hamburg Gerhofstraße 18, Hamburg Neitzel & Cie Gesellschaft für Beteiligungen mbh & Co. KG Funktion Eigenkapitalvermittlung, Werbemaßnahmen und Marketing Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRA Tag der ersten Eintragung 16. März 2007 Kommanditkapital Euro (voll eingezahlt) Komplementärin Neitzel & Cie. Verwaltungsgesellschaft mbh, Hamburg Kommanditisten Bernd Neitzel, Hamburg Geschäftsanschrift Gerhofstraße 18, Hamburg Neitzel & Cie. Gesellschaft für Energiebeteiligungen mbh & Co. KG Funktion Gründungskommanditistin / Gesellschafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRA Tag der ersten Eintragung 28. Mai 2014 Kommanditkapital Euro Komplementärin Neitzel & Cie. Verwaltungsgesellschaft mbh, Hamburg Kommanditisten Bernd Neitzel, Hamburg Geschäftsanschrift Gerhofstraße 18, Hamburg 136

137 9. RECHTLICHE ASPEKTE St. Annen Treuhand GmbH Funktion Treuhänderin / Gesellschafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB Tag der ersten Eintragung 04. Februar 2009 Stammkapital Euro Gesellschafter Albrecht Saß, Hamburg Geschäftsführer Albrecht Saß, Hamburg Geschäftsanschrift Gerhofstraße 18, Hamburg UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Funktion Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle Handelsregister Amtsgericht Oldenburg, HRB 952 Tag der ersten Eintragung 01. August 2005 Stammkapital Euro Geschäftsführer Burchard Schröder, Oldenburg; Silvia Korte, Oldenburg Geschäftsführer Moslestraße 3, Oldenburg 8.2 Ingenieurpartnerschaft Obst & Ziehmann Funktion Technische Due Diligence der Energieerzeugungsanlagen, technische Prüfung nach Inbetriebnahme und vor Übernahme der Energieerzeugungsanlagen gemäß Rahmenverträge Handelsregister Amtsgericht Hamburg, PR 468 Tag der ersten Eintragung 10. August 2006 Partner Dietmar Obst, Hamburg; Jochen Ziehmann, Schenefeld Geschäftsanschrift Brandstwiete 4, Hamburg SF SolPower AG Funktion Verkäufer Solarpark Dortmund Handelsregister Kanton Zürich, CHE Tag der ersten Eintragung 03. November 2014 Aktienkapital CHF Präsident des Verwaltungsrates: Verwaltungsrat Herr David Robin Hogg, München (DE) Mitglied des Verwaltungsrates: Herr Markus Erwin Meyer, March (DE) Herr Jing Liu Nealis, Shanghai (CN) Herr Bruno Leibundgut, Affoltern im Emmental, in Birsfelden Herr Hans Küpfer, Basel und Steffisburg, in Reinach BL Geschäftsanschrift c/o Martin Frey, Baker & McKenzie Zürich, Holbeinstraße 30, 8008 Zürich, Schweiz ensibo GmbH Funktion Technischer Betriebsführer Solarpark Dortmund Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB Tag der ersten Eintragung 27. Januar 2011 Stammkapital Euro Gesellschafter Herr Ulrich von Borstel, Hamburg Frau Melanie von Borstel, Hamburg Projekt 4t2 GmbH Geschäftsführer Herr Ulrich von Borstel Hamburg; Herr Jan Gäde, Hamburg Geschäftsanschrift Friesenweg 5, Hamburg 137

138 10. VERTRAGSWERK 10. Vertragswerk GESELLSCHAFTSVERTRAG Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG, Hamburg 1 Firma und Sitz der Gesellschaft 1.1. Die Firma der Gesellschaft lautet: Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG Der Sitz der Gesellschaft ist Hamburg. 2 Gegenstand des Unternehmens 2.1. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, operative Betrieb und Verkauf von Anlagen für die Erzeugung nachhaltiger und effizienter Energien, insbesondere von Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerken zur Strom- und Wärmeerzeugung, einschließlich der dazugehörigen technischen Komponenten sowie die Verwertung, Vermarktung und Veräußerung der damit erzeugten elektrischen und / oder thermischen Energie Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die in dem Zusammenhang mit dem Unternehmensgegenstand stehen oder ihm dienen bzw. förderlich sind Als untergeordnete Hilfstätigkeit im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit kann die Gesellschaft 100%-ige Beteiligungen an Gesellschaften eingehen, insbesondere wenn dies zur Risikominimierung oder Finanzierung von Projekten erforderlich ist. Die Gesellschaft wird ihre Überprüfungskompetenz und Kontrollüberwachungspflicht nicht abgeben und stets alle unternehmerischen Entscheidungen selbst treffen. 3 Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft 3.1. Die Gesellschaft beginnt mit ihrer Eintragung im Handelsregister. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit gegründet. Die Kündigungsrechte der Gesellschafter regelt Gesellschafter 4.1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die ZED4 Verwaltung GmbH mit Sitz in Hamburg (nachfolgend Komplementärin"). Die Komplementärin leistet keine Einlage und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt Kommanditistin der Gesellschaft ist die Neitzel & Cie. Gesellschaft für Energiebeteiligungen mbh & Co. KG, Hamburg, mit einer Kommanditeinlage von Euro. Sie hat den auf ihre Kommanditeinlagen zu leistenden Betrag bereits voll eingezahlt Die Komplementärin ist berechtigt und unter Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB sowie mit dem Recht Untervollmacht zu erteilen bevollmächtigt, aber nicht verpflichtet, weitere Kommanditisten (nachfolgend Anleger oder Kommanditist genannt) in die Gesellschaft aufzunehmen (auch solche, die den Kommanditanteil treuhänderisch für Dritte halten), bestehende Kommanditeinlagen zu erhöhen und das Kommanditkapital mit Wirkung gegenüber allen Mitgesellschaftern ein- oder mehrmals zu erhöhen und zwar bis die Summe aller Kommanditeinlagen Euro beträgt (nachfolgend Vollplatzierung"). Das Recht der Komplementärin zur Erhöhung des Kommanditkapitals endet vorbehaltlich Abs. 4 mit Vollplatzierung oder zu einem früheren von der Komplementärin nach pflichtgemäßem Ermessen festgesetzten Zeitpunkt (das jeweilige Ende des Erhöhungsrechts nachfolgend Zeichnungsschluss") Die Komplementärin ist berechtigt und unter Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB bevollmächtigt, die Vollplatzierung um zweimal Euro zu erhöhen und damit über den in Abs. 3 genannten Betrag hinaus das Kommanditkapital mit Wirkung gegenüber allen Mitgesellschaftern bis zu einem Maximalbetrag von Euro zu erhöhen Die Kommanditeinlage ist die geschuldete Pflichteinlage. Die ins Handelsregister einzutragende Haftsumme beträgt 1,0 % der jeweiligen Kommanditeinlage. Die Summe aller Kommanditeinlagen ist das Kommanditkapital" im Sinne dieses Gesellschaftsvertrages Die sich an der Gesellschaft beteiligenden Anleger sind verpflichtet, auf die von ihnen übernommenen Kommanditeinlagen ein Agio in Höhe von 5,0 % zu zahlen Der Nominalbetrag einer von einem Anleger übernommenen Kommanditeinlage soll mindestens Euro betragen und ohne Rest durch teilbar sein. Davon abweichende Beträge sind mit Zustimmung der Komplementärin zulässig Die Erhöhung des Kommanditkapitals in Höhe des von einem Anleger in der Beitrittserklärung gezeichneten Nominalbetrages (nachfolgend Zeichnungssumme") zuzüglich des geschuldeten Agios und der Beitritt des neuen Anlegers erfolgt durch Annahme der Beitrittserklärung des Anlegers durch die Komplementärin. Die Fälligkeit der Zeichnungssumme und des Agios ergibt sich aus dem in der Beitrittserklärung vereinbarten Einzahlungstermin. Einer ausdrücklichen Zustimmung der Mitgesellschafter oder des Zugangs der Annahme der Beitrittserklärung beim jeweiligen Anleger bedarf es zur Wirksamkeit der Erhöhung des Kommanditkapitals nicht Jeder Kommanditist ist mit Zeichnung verpflichtet, der Komplementärin auf seine Kosten eine umfassende, notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht (nachfolgend Handelsregistervollmacht") zu erteilen, die in Bezug auf die Gesellschaft unwiderruflich und über den Tod hinaus wirksam zu folgenden Anmeldungen berechtigt: Eintritt und Ausscheiden von Kommanditisten (auch des Vollmachtgebers), Eintritt und Ausscheiden von persönlich haftenden Gesellschaftern, Änderung der Beteiligungsverhältnisse und des Kapitals der Gesellschaft sowie von Haftsummen, Änderung von Firma, Sitz und Unternehmensgegenstand der Gesellschaft, Auflösung und Beendigung der Gesellschaft Die Anleger zeichnen und halten ihren Kommanditanteil zunächst über eine Treuhänderin. Hierzu wird mit dem betroffenen Anleger (nachfolgend Treugeber ) ein gesonderter Treuhand- und Verwaltungsvertrag (nachfolgend Treuhandvertrag") abgeschlossen. Die Treugeber sind berechtigt, die den Kommanditisten in dieser Gesellschaft zustehenden mitgliedschaftlichen Rechte unmittelbar auszuüben, soweit diese Rechte auf den von der Treuhänderin für sie gehaltenen Treuhandkommanditanteil entfallen. Ein Anleger, der seinen Kommanditanteil zunächst über die Treuhänderin gezeichnet hat, wird nach Zeichnungsschluss anstelle der Treuhänderin als Kommanditist für die von dieser treuhänderisch für ihn erworbenen (Teil-)Kommanditeinlage in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen werden, wenn (i) er die gemäß der Beitrittserklärung geschuldete Zeichnungssumme zzgl. Agio voll 138

139 10. VERTRAGSWERK erbracht hat, (ii) die Treuhänderin mit der Haftsumme insoweit in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen wurde und (iii) er die Handelsregistervollmacht gemäß Abs. 4.9 erteilt hat. Die Kosten des Registergerichts für nach vorstehender Maßgabe erfolgende Umschreibungen trägt die Gesellschaft; eventuell anfallende weitere Kosten trägt der Treugeber selbst Für Einzahlungen von Kommanditeinlagen und des Agios, die nach dem jeweiligen Fälligkeitstermin geleistet werden, kann die Gesellschaft den betroffenen Anleger mit Verzugszinsen in Höhe von 1,0 % pro Monat belasten. Die Geltendmachung eines aus der verzögerten Einzahlung entstandenen Schadens bleibt unberührt Die Komplementärin ist berechtigt, einen Kommanditisten, der seine fällige Kommanditeinlage trotz schriftlicher Fristsetzung mit Ausschlussandrohung ganz oder teilweise nicht erbracht hat, durch schriftliche Erklärung aus der Gesellschaft ganz oder teilweise auszuschließen und nach eigenem Ermessen an seiner Stelle einen oder mehrere Kommanditisten aufzunehmen, ohne dass es eines besonderen Beschlusses der Mitgesellschafter bedarf. Leistet ein Treugeber, für den die Treuhänderin ihre Kommanditeinlage anteilig hält, seine Zeichnungssumme (und / oder das darauf entfallende Agio) ganz oder teilweise nicht pflichtgemäß, kann die Treuhänderin im Umfang des auf einen solchen Treugeber entfallenden Teils ihrer Kommanditeinlage durch die Komplementärin ausgeschlossen werden. Der ausscheidende Kommanditist bzw., im Falle des anteiligen Ausscheidens der Treuhänderin, der jeweilige die Zeichnungssumme nicht pflichtgemäß erbringende Treugeber trägt die im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden entstehenden Kosten. Die Berechnung von Verzugszinsen bleibt davon unberührt. Etwaige Rückzahlungsansprüche werden nicht verzinst Die Beteiligung der Kommanditisten erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung ihrer Eintragung in das Handelsregister. In der Zeit von ihrem Beitritt bis zu ihrer Eintragung in das Handelsregister sind die Kommanditisten als atypisch stille Gesellschafter mitunternehmerisch beteiligt. Die Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages insbesondere die Beschränkung der persönlichen Haftung eines Kommanditisten auf die Kommanditeinlage finden auf das atypische stille Gesellschaftsverhältnis entsprechende Anwendung. 5 Gesellschafterkonten 5.1. Für jeden Kommanditisten werden die folgenden Konten geführt: a) Festkapitalkonto; b) Kapitalrücklagenkonto; c) Ergebnissonderkonto; d) Verrechnungskonto Für die Treugeber, für die die Treuhänderin (Teil-)Kommanditeinlagen hält, werden entsprechende Konten geführt Auf dem Festkapitalkonto wird die Kommanditeinlage (Pflichteinlage) des Kommanditisten gebucht. Das Festkapitalkonto ist, soweit in diesem Gesellschaftsvertrag nicht abweichend geregelt, maßgeblich für das Stimmrecht, die Ergebnisverteilung, Entnahmen und Auszahlungen sowie für den Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben. Im Falle des teilweisen Ausschlusses eines Kommanditisten ist das Festkapitalkonto bzw. die darauf gebuchte Kommanditeinlage entsprechend dem Teilausschluss zu kürzen Auf dem Kapitalrücklagenkonto wird das Agio gebucht. Die Komplementärin ist berechtigt, diese Kapitalrücklage aufzulösen Auf dem Ergebnissonderkonto werden die Verluste gebucht, auch soweit diese die Kommanditeinlagen übersteigen. Solange ein Ergebnissonderkonto einen negativen Saldo ausweist, sind zukünftige Gewinne des Kommanditisten diesem Konto gutzuschreiben. Ein negativer Saldo auf dem Ergebnissonderkonto begründet keine Verpflichtung des Kommanditisten, insbesondere entsteht keine Nachschusspflicht Entnahmen und Gewinne, die nach Ausgleich des Ergebnissonderkontos anfallen sowie der sonstige Zahlungsverkehr zwischen der Gesellschaft und den Kommanditisten, werden auf das für diesen Zweck geführte Verrechnungskonto verbucht. Im Verhältnis zwischen Kommanditist und Gesellschaft hat das Verrechnungskonto Forderungs- bzw. Verbindlichkeitscharakter Für die Komplementärin wird ein Verrechnungskonto geführt Sämtliche Konten sind unverzinslich, soweit nicht in diesem Gesellschaftsvertrag abweichend bestimmt Die Gesellschaft kann von der in Abs. 1 genannten Kontensystematik abweichen, sofern alle Kommanditisten bzw. Treugeber gleich behandelt werden und die erforderliche Transparenz gewahrt und gewährleistet ist. Erforderlichenfalls werden Darlehenskonten separat gebildet. 6 Vertretung und Geschäftsführung 6.1. Zur Vertretung der Gesellschaft und Geschäftsführung ist allein die Komplementärin berechtigt und verpflichtet. Sie führt die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und in Übereinstimmung mit den Gesetzen, diesem Gesellschaftsvertrag und Beschlüssen der Gesellschafter. Die Komplementärin ist mit den Einschränkungen des nachfolgenden Abs. 4 zu allen Maßnahmen und Rechtshandlungen befugt, die ihr für die Förderung des Unternehmensgegenstandes notwendig und zweckmäßig erscheinen Die Komplementärin und ihre Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des 181 BGB befreit Die Komplementärin kann sich bei der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit der Hilfe Dritter bedienen, wenn die unternehmerische Entscheidung und Verantwortung bei der Komplementärin verbleibt. Dieses gilt namentlich auch für die kaufmännische und technische Betriebsführung bzw. die Betriebsüberwachung ihrer Anlagen für nachhaltige / effiziente Energieerzeugung sowie die Buchführung der Gesellschaft. Dabei ist die Komplementärin verpflichtet, ihre Kontroll- und Überwachungspflicht zu wahren und die Letztentscheidungsbefugnis durch entsprechende vertragliche Regelungen mit Fremddienstleistern sicherzustellen. Die Gesellschaft hat und wird sich in den vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten die vollständige Kontroll-, Gestaltungs-, Steuerungs-, Lenkungs- und Weisungsrechte vorbehalten. Eine vollständige oder teilweise Auslagerung der operativen Entscheidungsbefugnisse der Geschäftsführung auf Dritte ist nicht gestattet. Das Unternehmensgeschäft darf nicht alleinig oder ausschließlich auf Dritte übertragen werden. Der Kernbereich der unternehmerischen Tätigkeit und Entscheidungsfindung muss bei der Gesellschaft verbleiben. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich: a) Projektauswahl, Kalkulation und Ankaufmanagement, Beauftragung und Koordination der rechtlichen, technischen und kaufmännischen Begutachtung (Due Diligence) durch Ingenieure, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte vor Ankauf, Verhandlungsführung mit Verkäufer, Kaufvertragsabschluss und dessen Abwicklung. b) Übernahme der technischen, kaufmännischen und rechtlichen Dokumentation, Archivierung und Vollständigkeitsprüfung. c) Übernahme und Aufsetzen der Buchhaltung, laufende Führung des Rechnungsbuches, laufende tägliche Prüfung und Buchung von Ein- und Ausgangsrechnungen, Kontoführung 139

140 10. VERTRAGSWERK und Zahlungsverkehr, Rechnungs- und Dokumentenablage, Erstellung des Monatsabschlusses, Prüfung der Jahresabschlüsse. d) Monatliche, quartalsweise und jährliche Liquiditätsplanung für Kreditinstitute / Anleger und Gesellschaft, Cash Management, Ertrags- und Gewinnverwendungsplanung. e) Finanzierungsauswahl, Verhandlung der Finanzierungskonditionen, Zinsmanagement. f) Auswahl und Versicherungsmanagement der Elektronik-, der Haftpflicht-, der Betriebsunterbrechungsversicherung, Schadenfallmanagement, Schadenabwicklung, jährliche Beitragsoptimierung. g) Auswahl und Vertragsverhandlung mit Verpächtern, technischen Dienstleistern, Wach- und Schließgesellschaften, Telekommunikationsdienstleistern, Gutachtern. h) Auswahl und Beauftragung der technischen Sachverständigen zur Auswertung des technischen Monitoring bzw. der monatlichen technischen Daten vom technischen Dienstleister, Koordination, Beauftragung und Freigabe von Reparaturen, Angebotseinholung und Auswahl von Handwerkern. i) Kommunikation mit regionalen Behörden an den Standorten aller Anlagen für die Erzeugung nachhaltiger / effizienter Energien in den verschiedenen Bundesländern, mit Stadtwerken bzw. Energieversorgern, Verhandlung und Abschluss der Stromlieferverträge für den Eigenstrom, Verhandlung und Umsetzung der regional auferlegten Ausgleichmaßnahmen gemäß städtebaulichen Verträgen. j) Verhandlung und Abschluss der Strom-Direktvermarktungsverträge und monatliche Rechnungsstellung, um zusätzliche Ertragspotenziale zu generieren. k) Durchführung von Gesellschafterversammlungen, Herbeiführung von Gesellschafterbeschlüssen. l) Laufende Berichtserstattung an Gesellschafter und Kreditinstitute Vorbehaltlich des nachfolgenden Abs. 5 bedürfen alle Geschäfte, die nach Art, Umfang oder Risiko den Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes überschreiten, der vorherigen Zustimmung der Gesellschafter durch Gesellschafterbeschluss. Der vorherigen Zustimmung der Gesellschafter bedürfen insbesondere: a) Aufgabe des Geschäftsbetriebes der Gesellschaft; b) Veräußerung von Anlagen für die Erzeugung nachhaltiger / effizienter Energien; c) Begründung von Verbindlichkeiten, einschließlich der Aufnahme von Krediten, soweit diese einen Betrag von Euro übersteigen und nicht in der Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplanung (Prognose) vorgesehen sind; d) Gewährung von Darlehen an Gesellschafter oder Dritte, soweit diese im Einzelfall einen Betrag von Euro übersteigen; e) Änderung der diesem Gesellschaftsvertrag als Anlage I beigefügten Übersicht über die angestrebte Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplanung (Prognose) der Gesellschaft (nachfolgend Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplanung (Prognose)" Die Komplementärin ist berechtigt, folgende Verträge und Rechtsgeschäfte ohne Zustimmung der Gesellschafter abzuschließen bzw. vorzunehmen: a) Erwerb von Anlagen für die Erzeugung nachhaltiger / effizienter Energien oder Teilen davon bis zu der in der Mittelverwendungsund Mittelherkunftsplanung (Prognose) vorgesehenen Höhe; b) Abschluss der für die Anschaffung von Anlagen für die Erzeugung nachhaltiger / effizienter Energien erforderlichen Darlehensverträge mit finanzierenden Kreditinstituten (Zwischen- und Endfinanzierung) sowie zur Sicherstellung der Darlehensansprüche erforderliche Bestellungen von Sicherheiten und Aufnahme und Verlängerung von Betriebsmittelkrediten bis zu der in der Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplanung (Prognose) vorgesehenen Höhe; c) Übernahme von Anschaffungs- und Erstellungsverträgen von Anlagen für die Erzeugung nachhaltiger / effizienter Energien (Generalunternehmer- / Generalübernehmer- / Werkverträge); d) Abschluss von Dienstleistungs-, Geschäftsbesorgungs- und Werkverträgen mit Dritten in Bezug auf die Anlagen für die Erzeugung nachhaltiger / effizienter Energien der Gesellschaft, insbesondere über die Durchführung technischer Prüfungen, die kaufmännische und technische Überwachung des laufenden Betriebs der Anlagen sowie die Betriebsführung (unter Berücksichtigung der Kontroll- und Überwachungspflichten und gesellschaftsrechtlichen Zuständigkeiten gemäß Abs. 3); e) Abschluss von Versicherungen für die Anlagen für die Erzeugung nachhaltiger / effizienter Energien; f) Abschluss der Verträge mit einer unabhängigen Mittelverwendungskontrolleurin über die Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle in der Investitions- bzw. Aufbauphase und über die laufende formelle Prüfung von Zahlungen und Mittelverwendungen in der Betriebsphase; g) Abschluss des generellen Treuhand- und Verwaltungsvertrages mit einer Treuhänderin; h) Abschluss eines Vertrages für die Konzeption, die Erstellung des Verkaufsprospektes für das öffentliche Angebot von Beteiligungen an der Gesellschaft, die Projektierung und Beratung der Organisation des Geschäftsbetriebes der Gesellschaft, Beauftragung und Koordination von weiteren Dienstleistern (z. B. Grafiker, Druckerei, Rechts- und Steuerberater) sowie die Betreuung der Gesellschaft während der Phase bis zum Zeichnungsschluss; i) Abschluss eines Vertrages für die Mitwirkung bei der Einwerbung des Kapitals; j) Abschluss von Verträgen über die Durchführung von Werbemaßnahmen in Bezug auf das öffentliche Angebot von Beteiligungen an der Gesellschaft; k) Abschluss und Durchführung sonstiger Rechtsgeschäfte und Maßnahmen, die auf der Grundlage oder im Zusammenhang mit der Ausführung der Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplanung stehen Während der Phase des Aufbaus des operativen Geschäftsbetriebes, d. h. bis zu dem Zeitpunkt zu dem 90 % des bei Zeichnungsschluss eingeworbenen Kommanditkapitals verwendet wurden, wird die Komplementärin bei der Geschäftsführung die Regelungen des Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrages gemäß 6.5.f) beachten. Mit dem Abschluss der Aufbauphase endet dieser Vertrag In Not- und Eilfällen hat die Komplementärin das Recht und die Pflicht, unaufschiebbare Rechtsgeschäfte und / oder Rechtshandlungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinausgehen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auch ohne vorherige Zustimmung der Gesellschafter vorzunehmen. Hat die Komplementärin hiervon Gebrauch gemacht, so hat sie die Gesellschafter unverzüglich zu unterrichten. 140

141 10. VERTRAGSWERK 6.8. Die Haftung der Komplementärin und ihrer Geschäftsführer für Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit den ihr nach diesem Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Aufgaben ist, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden kann, auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt weder für die Verletzung von Pflichten, die für die Durchführung dieses Vertrages wesentlich sind (Kardinalpflichten) noch für Schäden aus der fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 7 Zuständigkeit der Gesellschafter Die Gesellschafter beschließen über alle ihnen gesetzlich oder durch diesen Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Angelegenheiten, insbesondere über: a) Änderungen des Gesellschaftsvertrages; b) Auflösung der Gesellschaft; c) Erhöhung des Kommanditkapitals, soweit nicht 4 Abs. 3 oder 4 Abs. 4 Anwendung finden; d) Ausschluss von Gesellschaftern, soweit nicht 4 Abs. 12 Anwendung findet; e) Wahl und Abwahl der Beiratsmitglieder mit Ausnahme des von der Komplementärin zu benennenden Beiratsmitgliedes; f) Feststellung des Jahresabschlusses des abgelaufenen Geschäftsjahres; g) Entlastung der Komplementärin, Treuhänderin und des Beirates; h) Verwendung des Jahresüberschusses; i) Prüfung des Jahresabschlusses sowie diesbezügliche Wahl des Abschlussprüfers; j) Zustimmung zu Geschäftsführungsmaßnahmen nach 6 Abs Präsenzversammlung und Umlaufverfahren 8.1. Die Angelegenheiten der Gesellschaft werden von den Gesellschaftern wahlweise in Gesellschafterversammlungen als Präsenzversammlungen (nachfolgend Präsenzversammlung") oder im schriftlichen Verfahren (nachfolgend Umlaufverfahren") entschieden. Präsenzversammlungen bzw. Umlaufverfahren haben, außer in dem in nachfolgendem Abs. 2 genannten Fall, immer dann stattzufinden, wenn (i) das Wohl der Gesellschaft dies erfordert oder (ii) der Beirat, oder Gesellschafter, die zusammen mindestens 20 % des Kommanditkapitals repräsentieren, dies schriftlich unter Übersendung einer Tagesordnung und einer Begründung verlangen. Die Komplementärin entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen darüber, ob eine Präsenzversammlung oder ein Umlaufverfahren stattfindet Die Gesellschafter haben in einer Präsenzversammlung oder im Umlaufverfahren innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf eines Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses für das vergangene Geschäftsjahr zu beschließen Präsenzversammlungen werden von der Komplementärin einberufen und finden in Hamburg statt. Die Einberufungsfrist für eine Präsenzversammlung beträgt drei Wochen, beginnend mit dem Tag der Absendung der Einladung. Die Einladung hat unter Angabe des Tagungsortes und der Tagesordnung an die letzte der Gesellschaft bekannte Adresse des jeweiligen Gesellschafters zu erfolgen. Im Umlaufverfahren hat die Komplementärin an jeden Gesellschafter eine Mitteilung über die Abstimmung und den letzten Abstimmungstag, der nicht vor Ablauf von drei Wochen nach der Versendung der Unterlagen liegen darf, nebst der Beschlussvorlage zu versenden Die Leitung der Präsenzversammlung übernimmt die Komplementärin. Sie kann diese einem Mitglied des Beirats oder einem Gesellschafter übertragen. Der Versammlungsleiter ernennt einen Protokollführer Die Präsenzversammlung ist nur beschlussfähig, wenn Gesellschafter, die insgesamt mehr als 40 % des stimmberechtigten Kommanditkapitals halten, anwesend oder vertreten sind. Im Umlaufverfahren ist die Beschlussfähigkeit gegeben, wenn Gesellschafter, die insgesamt mehr als 40 % des stimmberechtigten Kommanditkapitals halten, schriftlich ihre Stimme abgegeben haben; für Zwecke der Feststellung der Beschlussfähigkeit gelten im Umlaufverfahren schriftlich erklärte Stimmenenthaltungen als abgegebene Stimmen. Maßgeblich ist der Eingang der erforderlichen Stimmen bei der Gesellschaft am letzten Abstimmungstag. Ist in einer Präsenzversammlung bzw. in einem Umlaufverfahren Beschlussfähigkeit nach vorstehenden Sätzen nicht gegeben, ist unverzüglich unter Einhaltung der Formvorschriften des vorstehenden Abs. 3 mit derselben Tagesordnung bzw. Beschlussvorlage eine neue Präsenzversammlung einzuberufen bzw. ein neues Umlaufverfahren einzuleiten, die / das ohne Rücksicht auf die Höhe des anwesenden oder vertretenden bzw. teilnehmenden Kommanditkapitals beschlussfähig ist, wenn hierauf in dem Einberufungsschreiben bzw. der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen wurde Jeder Gesellschafter kann sich in einer Präsenzversammlung und bei Beschlussfassungen im Umlaufverfahren durch einen anderen Gesellschafter, einen Verwandten ersten Grades, eine mit ihm in häuslicher eheähnlicher Gemeinschaft lebende Person, einen zur beruflichen Schweigepflicht verpflichteten Angehörigen eines rechts- oder steuerberatenden Berufes oder eine Person, die dem Gesellschafter seine Kommanditeinlage an der Gesellschaft vermittelt hat, vertreten lassen. Jede Vollmacht mit Ausnahme den der Treuhänderin von Treugebern erteilten bedarf der Schriftform und ist jederzeit auch gegenüber der Gesellschaft widerruflich Über jede Präsenzversammlung, insbesondere über die darin behandelten Anträge und durchgeführten Abstimmungen einschließlich der Stimmabgaben der Gesellschafter sowie des Abstimmungsergebnisses, ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen und den Gesellschaftern zuzuleiten ist. Über jede Beschlussfassung im Umlaufverfahren wird den Gesellschaftern das Ergebnis der Beschlussfassung von der Gesellschaft schriftlich mitgeteilt. Die Niederschrift bzw. die schriftliche Mitteilung dienen nur zu Beweiszwecken und sind nicht Wirksamkeitsvoraussetzung der gefassten Beschlüsse. 9 Gesellschafterbeschlüsse 9.1. Beschlüsse der Gesellschafter werden im Umlaufverfahren oder in Präsenzversammlungen gefasst Gesellschafterbeschlüsse werden, soweit dieser Gesellschaftsvertrag oder zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht eine andere Mehrheit vorsehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenenthaltungen, ungültige Stimmen sowie nicht rechtzeitig abgegebene Stimmen zählen bei der Berechnung der Stimmenmehrheiten nicht mit. Beschlüsse über Angelegenheiten gemäß 7 lit. a) bis d) und 6 Abs. 4 lit. a) und b) bedürfen einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen Bei der Beschlussfassung gewähren je Euro des Festkapitalkontos eine Stimme Die Mangelhaftigkeit eines Gesellschafterbeschlusses kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach dem Tag der Absendung der Niederschrift über die Präsenzversammlung 141

142 10. VERTRAGSWERK oder, im Falle der Beschlussfassung im Umlaufverfahren, innerhalb von einem Monat ab dem Tag der Absendung der Mitteilung über das Ergebnis der Beschlussfassung durch Klage gegen die Gesellschaft auf Feststellung der Unwirksamkeit des Gesellschafterbeschlusses geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist gilt ein etwaiger Mangel eines Gesellschafterbeschlusses als geheilt. 10 Beirat Bei der Gesellschaft wird ein Beirat eingerichtet, der aus drei natürlichen Personen besteht. Zwei Beiratsmitglieder werden von den Gesellschaftern gewählt. Die Komplementärin ist berechtigt und verpflichtet, ein drittes Beiratsmitglied zu benennen, das jederzeit von der Komplementärin ohne Begründung durch eine andere Person ersetzt werden kann. Bis zur Wahl des Beirats kann die Komplementärin einen vorläufigen Beirat berufen, der aus bis zu drei Personen bestehen kann Der Beirat berät die Komplementärin in wesentlichen Angelegenheiten der Geschäftsführung. Er hat die in diesem Gesellschaftsvertrag bestimmten Befugnisse. Die Komplementärin berichtet dem Beirat regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich über den Gang der Geschäfte sowie aus wichtigem Anlass. Der Beirat kann Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft und Einsicht in die Bücher und Papiere der Gesellschaft verlangen. Der Beirat kann hierzu einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Angehörigen der rechts- oder steuerberatenden Berufe heranziehen. In besonderen Fällen kann die Komplementärin einem oder mehreren Mitgliedern des Beirats den Zugang zu bzw. die Einsicht in bestimmte Unterlagen der Gesellschaft verweigern, wenn die Komplementärin Anlass zur Sorge hat, dass der Zugang bzw. die Einsicht des oder der Mitglieder des Beirats schädlich für die Gesellschaft sein könnte. Der Beirat hat den Gesellschaftern einmal jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Beiratstätigkeit für das vorangegangene Geschäftsjahr zu erstatten Die Amtsdauer der von den Gesellschaftern gewählten Beiratsmitglieder beträgt drei Kalenderjahre ab dem Zeitpunkt der Wahl. Sie läuft jedoch über diesen Zeitraum hinaus bis zur nächsten ordentlichen Beschlussfassung über die Beiratsneuwahl. Eine Wiederwahl bzw. Wiederbenennung ist zulässig. Scheidet ein Beiratsmitglied aus, erfolgt für den Rest der Amtsperiode eine Nachwahl, soweit nicht bei der Wahl des ausscheidenden Beiratsmitgliedes bereits ein Ersatzmitglied gewählt wurde, das dann an die Stelle des ausscheidenden Beiratsmitgliedes tritt Die Beiratsmitglieder wählen mittels mit einfacher Mehrheit zu fassender Beschlüsse aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden wie auch einen Stellvertreter und geben sich eine Geschäftsordnung, die schriftlich niederzulegen ist. Der Komplementärin ist eine Abschrift der Geschäftsordnung auszuhändigen. Der Vorsitzende, im Falle von dessen Verhinderung sein Stellvertreter, vertritt den Beirat Die Sitzungen des Beirates werden vom Vorsitzenden einberufen. Die Sitzungen können auch telefonisch abgehalten werden, sofern alle Beiratsmitglieder hiermit einverstanden sind Entscheidungen des Beirats erfolgen durch Beschluss. Der vorläufige Beirat ist beschlussfähig, wenn zwei seiner Mitglieder anwesend sind. Ansonsten ist der Beirat beschlussfähig, wenn mindestens ein von den Gesellschaftern gewähltes und das von der Komplementärin benannte Mitglied anwesend sind. Beschlüsse des Beirats bedürfen der Mehrheit der bei der Beschlussfassung anwesenden Beiratsmitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die Stimme des Stellvertreters. Beschlüsse sind vom Beiratsvorsitzenden, bzw. bei dessen Abwesenheit von dessen Stellvertreter, zu protokollieren und der Komplementärin zuleiten Die Beiratsmitglieder erhalten von der Gesellschaft die ihnen durch ihre Beiratstätigkeit entstandenen, beleghaft nachgewiesenen und notwendigen Auslagen von der Gesellschaft ersetzt. Im Übrigen erhalten die Beiratsmitglieder eine Vergütung für ihre Beiratstätigkeit in einer durch Gesellschafterbeschluss zu bestimmenden Höhe Die Beiratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Amtes fort Die Beiratsmitglieder haften im Rahmen ihrer Beiratstätigkeit für eigenes Verschulden. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist ihre Haftung gegenüber der Gesellschaft auf Euro beschränkt. Dies gilt weder für die Verletzung von Pflichten, die für die Durchführung dieses Vertrages wesentlich sind (Kardinalpflichten), noch für Schäden aus der fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Gesellschaft kann für die Beiratsmitglieder Haftpflichtversicherungen im Hinblick auf ihre Beiratstätigkeit abschließen. 11 Vergütungen Die Komplementärin erhält von der Gesellschaft für die Übernahme der persönlichen Haftung erstmals für das Geschäftsjahr 2015 eine jährliche Vergütung in Höhe von Euro, die jeweils am Ende eines Geschäftsjahres, erstmals zum 31. Dezember 2015 zur Zahlung fällig ist und erstmals ab dem Geschäftsjahr 2017 jährlich um 1,0 % angehoben wird. Die Komplementärin erhält auch für das bei Beginn der Liquidation der Gesellschaft laufende Geschäftsjahr die laufende Vergütung in voller Höhe und zwar selbst dann, wenn die Gesellschaft bereits vor Ablauf dieses Geschäftsjahres beendet wird Die NCF Fondsverwaltung GmbH erhält nach näherer Maßgabe des Geschäftsbesorgungsvertrages für die Projektierung und die Erstellung des Verkaufsprospektes für das öffentliche Angebot eine Vergütung in Höhe von 5,0 % des eingeworbenen Kommanditkapitals (abzgl. der Kommanditeinlagen der Kommanditisten gemäß 4 Abs. 2) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Als Vergütung für die Kostenübernahme sämtlicher Aufwendungen im Zusammenhang mit der Konzeption, Projektierung und Prospektierung des Beteiligungsangebotes, Gründung der Gesellschaft sowie für die Beauftragung und Koordination von weiteren Dienstleistern wie Rechts- und Steuerberatern erhält die NCF Fondsverwaltung GmbH 0,75 % des eingeworbenen Kommanditkapitals (abzgl. der Kommanditeinlagen der Kommanditisten gemäß 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Gesellschaft entstehen neben dieser Vergütung keine weiteren Kosten der Prospektierung. Die NCF Fondsverwaltung GmbH erhält nach näherer Maßgabe des Vertrages über die Dienstleistungen im Rahmen der Fondsverwaltung und der kaufmännischen Betriebsführung eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,1% des Kommanditkapitals (abzgl. der Kommanditeinlagen der Kommanditisten gemäß 4 Abs. 2) bei Zeichnungsschluss. Diese laufende Vergütung ist jeweils zum Quartalsende anteilig zur Zahlung fällig und wird erstmals ab dem Geschäftsjahr 2017 jährlich um 1,0 % angehoben. Die NCF Fondsverwaltung GmbH erhält nach näherer Maßgabe des Vertrages über die Dienstleistungen für die kaufmännische Betriebsführung der Anlagen / Standorte eine Vergütung, die an den jährlichen Einspeiseerlösen der Photovoltaik-Anlagen sowie den Erlösen aus dem Verkauf von Strom und Wärme aus den BHKW gekoppelt ist. Diese beträgt für Photovoltaik-Anlagen anfänglich 1,5 % p. a. und erhöht sich ab dem Jahr 2020 auf 2,0 % p. a., ab dem Jahr 2025 auf 3,0 % p. a. und ab dem Jahr 2030 auf 4,0 % p. a. Diese Vergütung beträgt für die BHKW 1,5 % p. a. der Erlöse. Die NCF Fondsverwaltung GmbH ist gegen Rechnungsstellung zu vorzeitigen, vierteljährlichen Abschlagszahlungen berechtigt, soweit es die Liquiditätslage der Gesellschaft erlaubt. Zudem erhält die NCF Fondsverwaltung GmbH ihre mit den Dienstleistungen für die Gesellschaft verbundenen Aufwendungen mit Anfall ersetzt. Bei jedem Verkauf einer Photovoltaik-Anlage bzw. eines BHKW für die Erzeugung nachhaltiger und effizienter Energien oder deren 142

143 10. VERTRAGSWERK versichertem Totalverlust erhält die NCF Fondsverwaltung GmbH von 2,0 % des vereinnahmten Veräußerungserlöses bzw. der vereinnahmten Versicherungserstattung bzw. des vereinnahmten Liquidationsüberschusses zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer Die Neitzel & Cie. Gesellschaft für Beteiligungen mbh & Co. KG erhält für die Mitwirkung bei der Einwerbung des Kommanditkapitals 6,0 % des eingeworbenen Kommanditkapitals (abzgl. der Kommanditeinlagen der Kommanditisten gemäß 4 Abs. 2) zzgl. des auf das Kommanditkapital der Gesellschaft (abzgl. der Kommanditeinlagen der Kommanditisten gemäß 4 Abs. 2) zu leistenden Agios in Höhe von 5,0 %. Für Werbemaßnahmen und Marketing erhält die Gesellschaft einen pauschalen Betrag von 1,0 % des eingeworbenen Kommanditkapitals (abzüglich des Kommanditanteils der Kommanditisten gemäß 4 Abs. 2) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer Die Treuhänderin erhält von der Gesellschaft gemäß Treuhandvertrag für die laufende Treuhand- und Verwaltungstätigkeit für den Treugeber (sowie für alle übrigen Treugeber, mit denen die Treuhänderin Treuhandverträge abgeschlossen hat oder abschließt) erstmals für das Geschäftsjahr 2015 eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,3 % des jeweils zum 31. Dezember des betreffenden Jahres bestehenden Kommanditkapitals (im Sinne von 5 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages, jedoch abzgl. der Kommanditeinlagen der Kommanditisten gemäß 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages; diese Vergütung nachfolgend laufende Treuhandvergütung genannt). Die Treuhänderin erhält von der Gesellschaft für die Einrichtung der Treuhandverwaltung im Geschäftsjahr 2015 und 2016 zusätzlich einen einmaligen Betrag in Höhe von 0,3% des Kommanditkapitals (abzgl. der Kommanditeinlagen der Kommanditisten gemäß 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages) bei Zeichnungsschluss (im Sinne von 5 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages). Die laufende Treuhandvergütung ist jeweils zum 31. Dezember eines jeden Jahres zur Zahlung fällig und wird erstmals ab dem Geschäftsjahr 2017 jährlich um 1,0 % angehoben. Die einmalige Vergütung für die Einrichtung der Treuhandverwaltung im Jahr 2015 / 2016 ist mit Zeichnungsschluss zur Zahlung fällig. Soweit die Liquiditätslage der Gesellschaft dieses erlaubt, ist die Treuhänderin gegen Rechnungsstellung zu vorzeitigen, vierteljährlichen Abschlagszahlungen auf die laufende Treuhandvergütung und die zusätzliche einmalige Vergütung für die Einrichtung der Treuhandverwaltung berechtigt. Die Treuhänderin erhält auch für das bei Beginn der Liquidation der Gesellschaft laufende Geschäftsjahr die laufende Treuhandvergütung in voller Höhe und zwar selbst dann, wenn die Gesellschaft bereits vor Ablauf dieses Geschäftsjahres beendet wird. Bei jedem Verkauf einer Photovoltaik-Anlage bzw. eines BHKW für die Erzeugung nachhaltiger und effizienter Energien oder deren versichertem Totalverlust erhält die Treuhänderin 2,0 % des vereinnahmten Veräußerungserlöses bzw. der vereinnahmten Versicherungserstattung bzw. des vereinnahmten Liquidationsüberschusses zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütungen nach vorstehenden Absätzen verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Treuhänderin erhält sämtliche ihr im Zusammenhang mit der Identifizierung von Anlegern und Treugebern nach dem Geldwäschegesetz entstehenden Kosten der Gesellschafterkommunikation und der Anlegerbetreuung von der Gesellschaft ersetzt. Die Treuhänderin enthält ferner für die Administration von Schenkungen und Kommanditanteilsverkäufen jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer vom Verkäufer bzw. Schenkenden Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erhält nach näherer Maßgabe eines Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrages und des Vertrages über die laufende formelle Prüfung von Zahlungen und Mittelverwendungen von der Gesellschaft jeweils eine Vergütung zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer Die Vergütungen und der Aufwendungs- und Kostenersatzanspruch nach vorstehenden Absätzen sind als Aufwand der Gesellschaft zu behandeln. Sie verstehen sich jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütungen und der Aufwendungs- und Kostenersatzanspruch können nur mit Zustimmung des jeweils Berechtigten geändert werden Gewerbesteuer, die durch Vergütungen ausgelöst wird und nicht in dem Verkaufsprospekt für das öffentliche Angebot von Beteiligungen an der Gesellschaft berücksichtigt wurde, ist von dem diese Vergütungen empfangenden Gesellschafter der Gesellschaft zu erstatten, soweit sie nicht anrechenbar ( 35 EStG) ist. 12 Jahresabschluss Der Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. Lagebericht) ist von der Komplementärin nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und den einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften innerhalb der gesetzlichen Frist aufzustellen. Ist die Gesellschaft nicht nach den gesetzlichen Vorschriften ohnehin prüfungspflichtig, können die Gesellschafter beschließen, dass der Jahresabschluss von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen ist, bevor die Gesellschafterversammlung über dessen Feststellung beschließt Die Handelsbilanz der Gesellschaft entspricht der Steuerbilanz, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen Der ggf. geprüfte Jahresabschluss ist den Gesellschaftern und dem Beirat in Kopie zu übersenden. Dies kann zusammen mit der Übersendung der Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung oder zur Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses im Umlaufverfahren geschehen Die Komplementärin ist berechtigt, sich bei der Führung der Bücher und der Erstellung des Jahresabschluss der Hilfe Dritter für Rechnung der Gesellschaft zu bedienen Die Kosten aus und im Zusammenhang mit der Aufstellung und einer etwaigen Prüfung des Jahresabschlusses trägt die Gesellschaft. 13 Ergebnisverteilung Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen in Abs. 2 und 3 wird der nach Abzug der Vergütungen gem. 11 verbleibende Gewinn oder Verlust eines Geschäftsjahres (Ergebnis) auf die Kommanditisten im Verhältnis ihrer Festkapitalkonten verteilt Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2015 wird dergestalt verteilt, dass die Ergebnissonderkonten der Kommanditisten zum 31. Dezember 2015 im Verhältnis der bis zu diesem Zeitpunkt gezeichneten Kommanditeinlagen zueinander relativ gleich stehen (nachfolgend Kontengleichstellung") allerdings unter Belassung etwaiger höherer Auszahlungen gem Dazu wird wie folgt verfahren: a) Vom Ergebnis des Geschäftsjahres 2015 wird zunächst der Gesamtbetrag der Auszahlungsansprüche gem. 14 Abs. 2 abgezogen und vorab den begünstigten Gesellschaftern entsprechend der Staffelung des 14 Abs. 2 als Vorabgewinn zugewiesen. b) Vom verbleibenden Betrag des Jahresergebnisses werden Ergebnisse vom Zeitpunkt des Beitritts des betreffenden beitretenden Kommanditisten zunächst diesen in dem Umfang allein zugewiesen, in dem vorher beigetretenen Kommanditisten Er- 143

144 10. VERTRAGSWERK gebnisse (ausgenommen Vorabgewinne im Sinne von vorstehendem lit. a) i.v. m, 14 Abs. 2) bereits zugewiesen worden sind. Vorstehendes gilt entsprechend für die Treugeber. Kann die Kontengleichstellung nicht bis zum 31. Dezember 2015 erreicht werden, erfolgt die vorstehend beschriebene abweichende Ergebniszuweisung auch in den folgenden Geschäftsjahren, bis die Kontengleichstellung unter Belassung der Unterschied aus zugewiesenen Vorabgewinnen erreicht ist. 14 Auszahlungen und Haftung Auszahlungen (Gewinn- und Liquiditätsauszahlungen) an die Gesellschafter sind nur zulässig, soweit die Vermögens- und Liquiditätslage der Gesellschaft dies zulässt. Die Komplementärin ist insoweit berechtigt, ohne Gesellschafterbeschluss Auszahlungen auch halbjährlich vorzunehmen, vorausgesetzt, dass hinreichend Liquidität vorhanden ist und die nach kaufmännisch vorsichtiger Kalkulation zu erwartende künftige Liquiditätslage der Gesellschaft dies zulässt Auszahlungen sind durch die Komplementärin unter Berücksichtigung der Gleichbehandlung der Gesellschafter im Verhältnis der Festkapitalkonten vorzunehmen. Es ist vorgesehen, dass alle Zeichner, die der Gesellschaft beitreten und ihre Kommanditeinlage zzgl. Agio einzahlen, für das Jahr ihres Beitritts ihre Auszahlung anteilig erhalten. Der rechnerische Auszahlungsanspruch beginnt mit dem 1. Tag des auf die vollständige Einzahlung des Kommanditanteils inkl. Agio folgenden Kalendermonats. Die Auszahlungen für das Jahr 2015 und 2016 können erfolgen, nach dem in der Gesellschaft die von den finanzierenden Kreditinstituten in den Kreditverträgen der einzelnen Anlagen geforderten Anforderungen erfüllt wurden. Prognosegemäß erfolgen die Auszahlungen für ein Wirtschaftsjahr im dritten Quartal des Folgejahres Auszahlungen sind auch dann zulässig, wenn die Kommanditeinlage (Pflichteinlage) hierdurch herabgemindert wird oder die Kommanditeinlage durch Verluste herabgemindert ist. Hierdurch lebt im Innenverhältnis eine Haftung nicht wieder auf. Soweit durch die Auszahlung die ins Handelsregister eingetragene Haftsumme ( 4 Abs. 5) gemindert wird, lebt die gesetzliche Außenhaftung nach 172 HGB wieder auf. Die Komplementärin kann beschlossene Auszahlungen an die Gesellschafter aussetzen oder angemessen reduzieren, soweit die Vermögens- oder Liquiditätslage der Gesellschaft die Auszahlungen nicht zulässt Die Kommanditisten sind über die Verpflichtung zur Leistung der Kommanditeinlage hinaus zu keinen Nachschüssen oder sonstigen Leistungen verpflichtet Auszahlungen können mit bestehenden Forderungen gegen Kommanditisten verrechnet werden und stehen ansonsten nur denjenigen Kommanditisten zu, die ihre Kommanditeinlage und das darauf etwaig zu leistende Agio vollständig geleistet haben Die anrechenbare Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag werden soweit sie als Entnahmen zu behandeln sind ausschließlich dem Verrechnungskonto der Komplementärin belastet. Die Komplementärin verpflichtet sich, ihr Verrechnungskonto in Höhe der anrechenbaren Steuern nach Satz 1 auszugleichen und den hierfür notwendigen Betrag unverzüglich nach Abschluss ihrer Steuerveranlagung in die Gesellschaft einzulegen. 15 Informations- und Kontrollrechte; Informationsweitergabe durch die Treuhänderin Die Komplementärin unterrichtet die Kommanditisten mindestens einmal je Kalenderjahr über den Gang der Geschäfte und darüber hinaus bei Geschäftsvorfällen mit besonderer Bedeutung. Sie kann sich hierzu der Hilfe Dritter bedienen Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Informationsrechte der Kommanditisten nach den Vorschriften des 166 HGB unberührt Die Treuhänderin ist berechtigt, sämtliche Informationen über die Gesellschaft einschließlich entsprechender Dokumente, die ihr zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt werden, an die Treugeber weiterzuleiten. 16 Übertragung von Kommanditanteilen Jede Übertragung (Abtretung) der Mitgliedschaft eines Kommanditisten in der Gesellschaft als Summe aller seiner diesbezüglichen mitgliedschaftlichen Rechte und Pflichten sowie seines Anteils am Kommanditkapital und Vermögen der Gesellschaft (nachfolgend Kommanditanteil") sowie von Teilkommanditanteilen und / oder Rechten an Kommanditanteilen bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der vorherigen Zustimmung der Komplementärin in Textform, wobei dies jedoch nicht für Übertragungen durch die Treuhänderin gilt. Die Komplementärin darf ihre Zustimmung vorbehaltlich der Bestimmung des Abs. 3 aus sachlichen Gründen verweigern. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Gesellschaft gegen den betreffenden Kommanditisten fällige Ansprüche zustehen oder wenn der Erwerber oder ein mit ihm nach 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen ein Unternehmen betreibt, das mit der Gesellschaft und / oder mit den in 4 Abs. 2 genannten Kommanditisten im Wettbewerb steht Zum Zwecke der Einholung der Zustimmung sind der Komplementärin vorzulegen: a) der abgeschlossene Übertragungsvertrag; b) sofern der im Übertragungsvertrag genannte Erwerber des Kommanditanteils eine natürliche Person ist, eine notariell beglaubigte Kopie des amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht in der Bundesrepublik Deutschland erfüllt wird; c) sofern der im Übertragungsvertrag genannte Erwerber des Kommanditanteils eine juristische Person, eine Personengesellschaft, eine Stiftung oder Treuhandgestaltung ist, ein aktueller Registerauszug (falls er in einem Register eingetragen ist) sowie zusätzliche Angaben über: (i) die Mitglieder des Vertretungsorgans des Erwerbers (Name, Vorname) oder des gesetzlichen Vertreters bzw. der gesetzlichen Vertreter bzw. in dem Fall, dass ein Mitglied des Vertretungsorgans oder der gesetzliche Vertreter eine juristische Person oder Personengesellschaft ist, die Firma, Rechtsform, Registergericht, Registernummer und Anschrift des Sitzes; (ii) die Gesellschafter- und Inhaberstruktur, insbesondere alle Gesellschafter, Stifter, Treugeber oder andere Personen (Name, Vorname), die unmittelbar oder mittelbar 25 % oder mehr der Kapitalanteile an dem Erwerber halten bzw. 25 % oder mehr der Stimmrechte oder des Vermögens des Erwerbers kontrollieren. d) eine Erklärung des im Übertragungsvertrag genannten Erwerbers des Kommanditanteils dazu, ob er (i) für eigene Rechnung oder (ii) für fremde Rechnung eines wirtschaftlich berechtigen Dritten (nachfolgend Wirtschaftlich Berechtigter ) handelt, wobei im letztgenannten Fall (ii) zusätzliche Angaben zu machen sind, die einer Identifizierung des Wirtschaftlich Berechtigten nach dem Geldwäschegesetz genügen. Die Komplementärin darf auch zusätzliche persönliche oder wirtschaftliche Angaben und / oder Unterlagen zur Person des Erwerbers des Kommanditanteils und / oder eines etwaigen Wirtschaftlich Berechtigten verlangen, soweit sie dies für eine Identifizierung für erforderlich hält. Sie nimmt die Identifizierung des Erwerbers 144

145 10. VERTRAGSWERK vor und ist bei treuhänderisch gehaltenen Anteilen berechtigt sowie verpflichtet, die ihr insoweit gemachten Angaben und vorgelegten Unterlagen an die Treuhänderin zu übermitteln Die Übertragung eines (Teil-)Kommanditanteils ist außerdem, sofern es sich nicht um Übertragungen durch die Treuhänderin handelt, an folgende weitere Voraussetzungen gebunden: a) Die Übertragung eines Kommanditanteils kann nur mit Wirkung zum Ende eines Geschäftsjahres erfolgen, soweit nicht die Komplementärin im Einzelfall einer unterjährigen Übertragung in Textform zustimmt, wobei in letzterem Fall der verfügende Kommanditist und der Erwerber als Gesamtschuldner den hierdurch der Gesellschaft entstehenden Mehraufwand zu tragen haben. b) Eine teilweise Übertragung eines Kommanditanteils ist nur zulässig, wenn der verbleibende und der zu übertragende Nominalbetrag der Kommanditeinlage mindestens jeweils Euro betragen und ohne Rest durch teilbar sind. c) Der Erwerber hat für die Zwecke des Wirksamwerdens der Übertragung der Komplementärin und der Treuhänderin auf eigene Kosten eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht nach Maßgabe von 4 Abs. 9 zur Verfügung zu stellen. d) Die Übertragung eines (Teil-)Kommanditanteils, für den eine Verwaltungstreuhand im Sinne des Treuhandvertrages besteht, ist nur zulässig, wenn der Erwerber gleichzeitig anteilig in Höhe des auf ihn zu übertragenden Kommanditanteils alle Rechte und Pflichten aus dem Treuhandverhältnis übernimmt Bei einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragung eines Kommanditanteils durch einen Kommanditisten auf einen mit ihm in gerader Linie Verwandten ist die Zustimmung nach Abs. 1 zu erteilen, soweit der Komplementärin die nach Abs. 1 zum Zwecke der Einholung der Zustimmung vorzulegenden Unterlagen sowie zu machenden Angaben übermittelt worden sind und der Erteilung der Zustimmung nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen Bei jeder Übertragung sowie bei jedem sonstigen Übergang der Gesellschafterstellung eines Kommanditisten auf einen Dritten, auch im Rahmen von Gesamtrechts- oder Sonderrechtsnachfolge, werden alle Konten gemäß 5 unverändert und einheitlich fortgeführt. Die Übertragung oder der Übergang einzelner Rechte und / oder Pflichten hinsichtlich einzelner Gesellschafterkonten ist nicht zulässig Der Erwerber eines (Teil-)Kommanditanteils hat der Gesellschaft alle deren Aufwendungen und Kosten aus und im Zusammenhang mit der Übertragung des Kommanditanteils auf ihn zu erstatten Führen Übertragungen von unmittelbar oder mittelbar über die Treuhänderin gehaltenen Kommanditanteilen zu steuerlichen Nachteilen bei der Gesellschaft, sind der bisherige sowie der neue Gesellschafter bzw. Treugeber als Gesamtschuldner verpflichtet, diese Nachteile auszugleichen Das Recht der Treugeber gemäß 4 Abs. 10, anstelle der Treuhänderin als Kommanditisten im Handelsregister eingetragen zu werden, bleibt von den vorstehenden Bestimmungen dieses 16 unberührt Für die Übertragung von Treugeberpositionen der Treugeber, die sich nicht nach 4.10 haben ins Handelsregister als Kommanditisten eintragen lassen, gilt der Treuhandvertrag. 17 Tod eines Gesellschafters Durch den Tod eines Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern mit den Erben oder dem Vermächtnisnehmer fortgesetzt. Werden mehrere Personen Erben oder Vermächtnisnehmer eines Kommanditisten, können sie ihre Rechte als Kommanditist nur einheitlich durch einen gemeinsamen Bevollmächtigten ausüben, der auch zur Entgegennahme aller Erklärungen der übrigen Gesellschafter und der Gesellschaft als ermächtigt gilt. Gemeinsamer Bevollmächtigter kann nur ein Miterbe oder Mitvermächtnisnehmer, ein anderer Gesellschafter oder eine von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Person sein. Solange ein solcher Bevollmächtigter nicht schriftlich gegenüber der Komplementärin von allen Erben / Vermächtnisnehmern einheitlich benannt ist, ruhen die Stimmrechte der betroffenen Kommanditbeteiligung, und es können weder Entnahmen getätigt werden, noch kann über das Gewinnbezugsrecht oder das Auseinandersetzungsguthaben verfügt werden. Die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte durch einen Testamentsvollstrecker ist zulässig Erben und Vermächtnisnehmer müssen sich auf Anforderung der Komplementärin auf eigene Kosten durch einen geeigneten Nachweis, insbesondere Original oder beglaubigte Abschriften einer letztwilligen Verfügung nebst Eröffnungsprotokoll legitimieren. Bei begründeten Zweifeln kann die Komplementärin auch auf Kosten des Erben die Vorlage eines Erbscheins verlangen. Der Testamentsvollstrecker muss sich durch ein Testamentsvollstreckerzeugnis ausweisen. Werden der Gesellschaft ausländische Urkunden zum Nachweis der Erben- oder Vermächtnisnehmerstellung oder der Verfügungsbefugnis vorgelegt, so ist die Gesellschaft berechtigt, auf Kosten dessen, der seine Berechtigung auf die ausländische Urkunde stützt, die ausländischen Urkunden übersetzen zu lassen und / oder ein Rechtsgutachten ( legal opinion ) über die Rechtswirkungen der vorgelegten Urkunden einzuholen Eine Auseinandersetzung unter den Erben hat unter Beachtung der Regelungen des 16 Abs. 1 bis 16 Abs. 6 zu erfolgen. Bis zum Abschluss der Auseinandersetzung werden die Erben weiterhin ausschließlich durch den gemeinsamen Bevollmächtigten vertreten. 18 Kündigung Jeder Gesellschafter kann seine Gesellschafterstellung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres, jedoch erstmals zum 31. Dezember 2035 ordentlich kündigen. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. Die Kündigung bedarf des eingeschriebenen Briefes und ist gegenüber der Komplementärin zu erklären Die Treuhänderin ist berechtigt, unter Beachtung der Voraussetzungen, Form und Fristen gemäß vorstehendem Abs. 1 ihre Kommanditeinlage auch teilweise zu kündigen, sobald und soweit Treugeber, die nicht als Kommanditisten im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen sind, der Treuhänderin gegenüber das Treuhandverhältnis gekündigt haben. 19 Ausscheiden eines Gesellschafters Durch Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgeführt Ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus: a) wenn er das Gesellschaftsverhältnis kündigt, zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung bei der Gesellschaft, nicht indes vor Wirksamkeit der Kündigung; b) wenn ein Gläubiger eines Kommanditisten dessen Kommanditanteil oder Auseinandersetzungsguthaben pfändet und die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht innerhalb von vier Wochen aufgehoben werden, wobei jedoch die Komplementärin berechtigt ist, die vorgenannte Frist nach eigenem Ermessen zu verlängern, zum Zeitpunkt des Fristablaufes; 145

146 10. VERTRAGSWERK c) wenn über das Vermögen des Gesellschafters ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, zum Zeitpunkt des Beschlusses des Insolvenzgerichtes; d) wenn der Gesellschafter Klage auf Auflösung der Gesellschaft erhebt, zum Zeitpunkt der Rechtskraft einer stattgebenden Entscheidung; e) wenn der Gesellschafter gemäß 4 Abs. 12 von der Komplementärin durch schriftliche Erklärung aus der Gesellschaft ausgeschlossen wird bei teilweisem Ausschluss erfolgt das Ausscheiden nur in Höhe des ausgeschlossenen Teils zum Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung; f) wenn in der Person eines Gesellschafters ein wichtiger Grund im Sinne der 133, 140 HGB vorliegt und daraufhin ein Beschluss über den Ausschluss dieses Gesellschafters aus der Gesellschaft gefasst wird, zum Zeitpunkt des Zugangs einer Niederschrift des Beschlusses bei dem betreffenden Gesellschafter; g) in den ansonsten in diesem Gesellschaftsvertrag genannten Fällen Vorstehender Abs. 2 gilt für die nicht als Kommanditisten im Handelsregister eingetragenen Treugeber entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass in einem solchen Fall die Treuhänderin anteilig mit dem Teil ihrer Kommanditeinlage aus der Gesellschaft ausscheidet, den sie treuhänderisch für den jeweiligen Treugeber hält Scheidet die Treuhänderin oder die Komplementärin vollständig aus der Gesellschaft aus, so setzt die Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit eine neue Treuhänderin bzw. Komplementärin soweit möglich auf den Zeitpunkt deren Ausscheidens ein. Die die Treuhänderin und die Komplementärin betreffenden Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages bleiben in diesem Fall unverändert Entstehen der Gesellschaft durch das Ausscheiden eines Gesellschafters ohne Rechtsnachfolger gewerbesteuerliche Nachteile, die nicht im Verkaufsprospekt für das öffentliche Angebot von Beteiligungen an der Gesellschaft berücksichtigt wurden, hat der ausscheidende Gesellschafter diese Nachteile der Gesellschaft auszugleichen, soweit sie nicht anrechenbar ( 35 EStG) sind. 20 Abfindung Scheidet ein Kommanditist ohne Rechtsnachfolger aus der Gesellschaft aus, steht ihm eine Abfindung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu Sofern ein Kommanditist von der Komplementärin gemäß 4 Abs. 12 ausgeschlossen wird, erhält er nur die ggf. eingezahlte Kommanditeinlage abzüglich der darauf anteilig entfallenden, in der Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplanung (Prognose) genannten Vergütungen zurück, in keinem Fall indes mehr als den nach folgendem Abs. 3 (ggf. in Verbindung mit Abs. 7) ermittelten Betrag. Die Regelungen der nachfolgenden Abs. 8 S. 1 bis 3, 6 und 7, Abs. 9 und 10 bleiben unberührt In den anderen Fällen erhält der Kommanditist vorbehaltlich Abs. 7 den Verkehrswert des Kommanditanteils als Abfindung. Zur Berechnung dieses Wertes ist zum 31. Dezember des Jahres vor seinem Ausscheiden eine Auseinandersetzungsbilanz aufzustellen. In dieser Auseinandersetzungsbilanz, die vom handelsrechtlichen Jahresabschluss der Gesellschaft ausgeht, sind die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit Zeitwerten anzusetzen. Vom Zeitwert der Anlagen für die Erzeugung nachhaltiger / effizienter Energien wird ein Abschlag von 10 % vorgenommen, um den üblichen Kosten bei Verwaltung und bei Veräußerung Rechnung zu tragen. Ein Firmenwert wird nicht berücksichtigt. An schwebenden Geschäften nimmt der ausscheidende Gesellschafter nicht teil, es sei denn, ein Verlust ist handelsrechtlich als Rückstellung in der Auseinandersetzungsbilanz zu berücksichtigen. Sofern ein Kommanditist nicht zum Schluss eines Geschäftsjahres ausscheidet, steht ihm das Ergebnis des Jahres, in dem er ausscheidet, zeitanteilig zu Kann zwischen dem ausscheidenden Kommanditisten und der Gesellschaft keine Einigung über den Zeitwert der Anlagen für die Erzeugung nachhaltiger / effizienter Energien der Gesellschaft erzielt werden, ist dieser von einem unabhängigen Sachverständigen als Schiedsgutachter verbindlich festzulegen. Die Kosten des Sachverständigen tragen der ausscheidende Kommanditist und die Gesellschaft je zur Hälfte Sofern sich aufgrund der Auseinandersetzungsbilanz ein negativer Abfindungsbetrag ergibt, ist der ausscheidende Kommanditist nicht verpflichtet, diesen auszugleichen, soweit nicht ein Fall des 172 Abs. 4 HGB vorliegt Sind aufgrund einer steuerlichen Außenprüfung die maßgeblichen Jahresabschlüsse geändert, ist die Auseinandersetzungsbilanz entsprechend zu ändern Wird innerhalb von sechs Monaten vor oder nach dem Ausscheidensdatum ein Auflösungsbeschluss gefasst, der zur Liquidation der Gesellschaft führt, so erhält der ausscheidende Kommanditist nicht den gemäß Abs. 3 bis 6 berechneten Abfindungsbetrag, sondern den auf ihn hypothetisch entfallenden Liquidationserlös Die Abfindung ist dem ausscheidenden Kommanditisten in fünf gleichen Jahresraten auszuzahlen. Die erste Rate wird ein Jahr nach dem Zeitpunkt des Ausscheidens, die weiteren Raten jeweils ein Jahr später, fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, das Abfindungsguthaben vorzeitig zu zahlen. Der Anspruch auf Zahlung des Abfindungsguthabens ist mit einem jährlichen Zinssatz von 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß 247 BGB zu verzinsen. Die Zinsen werden mit den einzelnen Raten fällig. Die Gesellschaft ist nur verpflichtet, fällige Raten zu zahlen, sofern es die Liquiditätslage der Gesellschaft zulässt. In den Fällen des Abs. 7 wird die Abfindung gezahlt, wenn der Liquidationserlös an die Gesellschafter ausgeschüttet wird; eine Verzinsung erfolgt in diesem Fall nicht Sofern das Ausscheiden des Kommanditisten nicht aufgrund einer Kündigung erfolgt, sind die durch das Ausscheiden entstehenden Mehrkosten von dem ausgeschiedenen Kommanditisten bzw. von dem betreibenden Gläubiger zu tragen. Die Gesellschaft ist berechtigt, insofern einen angemessenen Vorschuss für die Kosten zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Gesellschaft bleiben unberührt. Im Falle der Kündigung trägt der ausscheidende Kommanditist die Hälfte der Mehrkosten Der ausscheidende Kommanditist kann Sicherheitsleistungen für sein Abfindungsguthaben nicht verlangen Abs. 5 bleibt von den Regelungen dieses 20 unberührt. 21 Wettbewerbsverbot Die Komplementärin, ihre Organe sowie ihre Gesellschafter und die in 4 Abs. 2 genannten Kommanditisten unterliegen keinem Wettbewerbsverbot. 22 Auflösung und Liquidation der Gesellschaft Die Gesellschaft wird aufgelöst, wenn die Gesellschafter dies beschließen wobei geplant ist, dass die Gesellschafter nach Verkauf aller Anlagen / Standorte die Auflösung mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2035 beschließen sowie in den gesetzlich zwingend vorgesehenen Fällen. Wird die Gesellschaft aufge- 146

147 10. VERTRAGSWERK löst, findet die Liquidation statt, sofern nicht gesetzlich zwingend eine andere Form der Abwicklung vorgesehen ist oder die Gesellschafter durch Beschluss, der der gleichen Mehrheit wie der Auflösungsbeschluss bedarf, eine andere Art der Auseinandersetzung beschließen Alleinige Liquidatorin ist die Komplementärin oder ein von der Komplementärin benannter Dritter Ein nach Erfüllung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft, einschließlich der Erfüllung von Ansprüchen auf einen Vorabgewinn, und der Rückzahlung der Kommanditeinlagen verbleibender Liquidationserlös wird unter den Kommanditisten nach Maßgabe ihrer Festkapitalkonten verteilt. 23 Schlussbestimmungen Hamburg, 07. Mai 2015 gez. Bernd Neitzel (Geschäftsführer) Neitzel & Cie. Gesellschaft für Energiebeteiligungen mbh & Co. KG, diese vertreten durch ihre Komplementärin, Neitzel & Cie. Verwaltungsgesellschaft mbh gez. Bernd Neitzel (Geschäftsführer) ZED4 Verwaltung GmbH Änderungen und Ergänzungen dieses Gesellschaftsvertrages können nur durch entsprechenden Gesellschafterbeschluss erfolgen Die Gesellschafter sind verpflichtet, der Gesellschaft Änderungen ihres Namens bzw. ihrer Firma sowie ihrer Adresse unverzüglich mitzuteilen. Mitteilungen an die Gesellschafter, einschließlich Einberufungsschreiben zu Präsenzversammlungen und Mitteilungen über eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren, erfolgen an die letzte der Gesellschaft bekannt gegebene Adresse Die Kosten dieses Gesellschaftsvertrages und seiner Durchführung trägt die Gesellschaft Dieser Gesellschaftsvertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Gesellschaft Die Komplementärin und die in 4 Abs. 2 genannte Kommanditistin treffen aus und im Zusammenhang mit diesem Gesellschaftsvertrag gegenüber zukünftig beitretenden Anlegern keine vertraglichen oder vorvertraglichen Prüfungspflichten im Hinblick auf den Inhalt des Verkaufsprospektes Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG oder das in diesem beschriebene Beteiligungsangebot; eine etwaige Haftung nach VermAnlG bleibt hiervon unberührt Schadensersatzansprüche der Gesellschafter aus diesem Gesellschaftsvertrag verjähren drei Jahre nach ihrer Entstehung, sofern nicht gesetzlich eine kürzere Frist besteht. Sie sind innerhalb einer Ausschlussfrist von zwölf Monaten nach Kenntnis des Schadens schriftlich geltend zu machen. Hinsichtlich der Haftung für Vorsatz beginnt die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den diesen Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Insoweit gilt auch die Ausschlussfrist nach Satz 2 nicht. Sollte eine Bestimmung dieses Gesellschaftsvertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so soll dies die Gültigkeit dieses Gesellschaftsvertrages im Übrigen nicht berühren. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis des von den Parteien Gewollten möglichst nahe kommt. Sollte der Gesellschaftsvertrag eine Lücke aufweisen, insbesondere einen offensichtlich regelungsbedürftigen Punkt nicht regeln, so werden die Parteien die Lücke durch eine wirksame Bestimmung ausfüllen, deren wirtschaftliches Ergebnis dem entspricht, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Lückenhaftigkeit erkannt hätten. 147

148 10. VERTRAGSWERK Anlage I zum Gesellschaftsvertrag der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplanung (Prognose) Mittelverwendung (Prognose)* Alle Beträge in Euro in % zur Gesamtinvestition in % zum Kommanditkapital 1. Anschaffungskosten Investition in Energieerzeugungsanlagen ,34 256,56 Stammkapital Komplementärin ,02 0, ,36 256,62 2. Nebenkosten der Vermögensanlage Kapitalbeschaffungskosten ,83 11,00 Projektierung, Konzeption, Prospekterstellung, Mittelverwendungskontrolle, Gründung und Marketing, Treuhandeinrichtung ,49 7,14 Nicht abzugsfähige Vorsteuer ,47 1, ,79 19,49 3. Liquiditätsreserven inkl. working capital 1) ,85 11,05 Gesamtinvestition ,00 287,16 Mittelherkunft (Prognose)* Alle Beträge in Euro in % zur Gesamtinvestition in % zum Kommanditkapital 4. Fremdkapital Darlehen ,44 182,16 5. Kommanditeinlagen Neitzel & Cie. Gesellschaft für Energiebeteiligungen mbh & Co. KG ,03 0,07 Einzuwerbendes Kommanditkapital 2) ,80 99, ,82 100,00 6. Agio ,74 5,00 Gesamtfinanzierung ,00 287,16 1) Die Position beinhaltet die Prognosen der Liquiditätsreserve der Emittentin sowie die Kapitaldienst- und Projektreserven der Energieerzeugungsanlagen. 2) Auf das einzuwerbende Kommanditkapital in Höhe von Euro wird ein Agio in Höhe von 5,0 % ( Euro) erhoben. Das Agio steht den Beratern / Vermittlern als Vertriebsprovision zu. *) Die Angaben erfolgen mit Rundungsdifferenzen. Diese Anlage I des Gesellschaftsvertrages vom 07. Mai 2015 weicht von der Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplanung (PROGNOSE) aus dem Kapitel 7.1 und der Darstellung aus dem Kapitel 2 ab, da aufgrund der Vorsteuerabzugsfähigkeit der Emittentin, die nicht abzugsfähige Vorsteuer nicht anfällt und in die Liquiditätsreserve einfließt. Das einzuwerbende Kommanditkapital beträgt Euro. Von diesem Betrag hat die Neitzel & Cie. Gesellschaft für Energiebeteiligung mbh & Co. KG einen Betrag von Euro zusätzlich zu ihrer ursprünglichen Beteiligung in Höhe von Euro übernommen. Nähere Erläuterungen hierzu siehe Tabelle Seite 66/67 unter "Einlage". 148

149 10. VERTRAGSWERK TREUHAND- UND VERWALTUNGSVERTRAG zwischen St. Annen Treuhand GmbH, Hamburg nachfolgend Treuhänderin und Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG, Hamburg nachfolgend Gesellschaft sowie den der Gesellschaft treugeberisch beitretenden Anlegern nachfolgend auch Treugeber genannt. VORBEMERKUNG (A) Die Treuhänderin wird Kommanditistin der Gesellschaft. Komplementärin der Gesellschaft ist die ZED4 Verwaltung GmbH, Hamburg (nachfolgend Komplementärin ). Die Treuhänderin ist keine Gründungskommanditistin. Die Treuhänderin wird erst zu dem Zeitpunkt Kommanditist, sobald sie nach Maßgabe der Bestimmungen des 4 des Gesellschaftsvertrages für ihre Treugeber eine Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft übernommen hat. (B) Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, operative Betrieb und Verkauf von Anlagen für die Erzeugung nachhaltiger und effizienter Energien, insbesondere von Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerken zur Strom- und Wärmeerzeugung, einschließlich der dazugehörigen technischen Komponenten sowie die Verwertung, Vermarktung und Veräußerung der damit erzeugten elektrischen und / oder thermischen Energie. Zur Finanzierung der angestrebten operativen Tätigkeit sollen im Rahmen eines öffentlichen Angebotes Mittel bei Anlegern nach den Voraussetzungen des Vermögenanlagegesetzes (VermAnlG) eingeworben werden. Die Anleger sollen dabei die Möglichkeit erhalten, sich unmittelbar oder zunächst mittelbar (treugeberisch) über die Treuhänderin an der Gesellschaft zu beteiligen. Für diese Zwecke ist die Treuhänderin gemäß 4 Abs. 3 und 4 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft (nachfolgend Gesellschaftsvertrag ) berechtigt, ihre Kommanditeinlage als Kommanditistin der Gesellschaft um bis zu Euro zu erhöhen. Gemäß 4 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages kann die Treuhänderin in zwei Schritten von jeweils Euro eine maximale Erhöhung ihrer Kommanditeinlage auf bis zu Euro vornehmen, wenn die Komplementärin der Gesellschaft dieses verlangt. (C) Die Treuhänderin erhöht ihre Kommanditeinlage an der Gesellschaft anteilig für die sich mittelbar (treugeberisch) über sie an der Gesellschaft beteiligenden Anleger (nachfolgend mittelbar beteiligte Anleger ) entsprechend der von diesen in ihren jeweiligen Beitrittserklärungen gezeichneten Zeichnungssummen mit Annahme der jeweiligen Beitrittserklärung des betreffenden mittelbar beteiligten Anlegers durch die Treuhänderin. Die Treuhänderin hält und verwaltet sodann die einzelnen mittelbar treugeberisch gehaltenen Beteiligungen an der Gesellschaft im eigenen Namen für Rechnung der mittelbar beteiligten Anleger nach näherer Maßgabe dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages, den sie mit jedem einzelnen mittelbar beteiligten Anleger gesondert abschließt, und des Gesellschaftsvertrages. Jeder zunächst mittelbar beteiligte Anleger wird nach näherer Maßgabe des Gesellschaftsvertrages ins Handelsregister als Kommanditist eingetragen. In diesem Fall wird dieser Treuhand- und Verwaltungsvertrag zwischen der Treuhänderin und dem jeweiligen Direktkommanditisten in Bezug auf die übertragene Beteiligung als Verwaltungstreuhandschaft fortgeführt (mittelbar beteiligter Anleger und Direktkommanditist nachfolgend einheitlich Treugeber genannt). (D) Die Treuhänderin ist nach 4 Abs. 10 des Gesellschaftsvertrages berechtigt, die von ihr übernommene Kommanditeinlage vollständig oder teilweise für mittelbar beteiligte Anleger zu halten und zu verwalten und die Kommanditeinlagen von Direktkommanditisten für diese als Verwaltungstreuhänderin zu verwalten. 1 Zustandekommen des Vertrages mit Treugeber 1. Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag zwischen der Treuhänderin und dem einzelnen Treugeber unter Einbeziehung der Gesellschaft kommt zustande, sobald die Treuhänderin das in der Beitrittserklärung des Treugebers abgegebene Angebot auf den Abschluss dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages schriftlich angenommen hat. Der Treugeber verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung der Treuhänderin. Diese wird ihn jedoch unverzüglich schriftlich über die Annahme der Beitrittserklärung informieren. 2. Nach dem Gesellschaftsvertrag erwirbt die Treuhänderin mit Annahme der Beitrittserklärung des Treugebers treuhänderisch für diesen eine (Teil-)Kommanditeinlage an der Gesellschaft in Höhe der von dem Treugeber in seiner Beitrittserklärung angegebenen Zeichnungssumme durch entsprechende Erhöhung ihrer Kommanditeinlage. 2 Leistung der Zeichnungssumme Der Treugeber hat die von ihm in der Beitrittserklärung angegebene Zeichnungssumme zzgl. des dort genannten Agios nach Mitteilung der Annahme seiner Beitrittserklärung und Aufforderung durch die Treuhänderin unverzüglich auf das in der Beitrittserklärung angegebene Konto zur Verfügung zu stellen. Verfügungen über das Konto sind während der Phase des Aufbaus des operativen Geschäftsbetriebs der Gesellschaft (vgl. 6 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages) nur von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach Maßgabe des von der Gesellschaft mit dieser als Mittelverwendungskontrolleurin abgeschlossenen Mittelfreigabeund Mittelverwendungskontrollvertrages möglich. Die Haftungsbeschränkung der Mittelverwendungskontrolleurin gemäß dem mit diesem abgeschlossenen Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrag, insbesondere die Bestimmung des 7, wird von den Treugebern anerkannt. Der vorgenannte Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrag ist in vollständigem Wortlaut in dem Verkaufsprospekt über das öffentliche Angebot von Beteiligungen an der Gesellschaft abgebildet und den Treugebern bekannt. 3 Ausgestaltung der Treuhandstellung 1. Die Treuhänderin wird die von ihr auszuübenden Rechte und Pflichten des Treugebers aus der für ihn übernommenen und verwalteten bzw. für ihn verwalteten Beteiligung an der Gesellschaft nach Maßgabe dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages und des Gesellschaftsvertrages nach pflichtgemäßem Ermessen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrnehmen. 2. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Treugeber und der Treuhänderin und zwischen dem Treugeber und der Gesellschaft richten sich nach diesem Treuhand- und Verwaltungsvertrag, der Beitrittserklärung des Treugebers und nach dem Gesellschaftsvertrag. Die Beitrittserklärung und der Gesellschaftsvertrag sind Bestandteile dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages. Soweit in diesem Treuhand- und Verwaltungsvertrag nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages in 149

150 10. VERTRAGSWERK seiner jeweils gültigen Fassung für das Treuhandverhältnis jeweils sinngemäß. 3. Die Treuhänderin ist berechtigt, sich für eine Vielzahl von Treugebern an der Gesellschaft zu beteiligen. Die Treuhänderin unterliegt keinerlei Wettbewerbsverbot. 4. Die Treuhänderin hat das Treuhandvermögen getrennt von ihrem sonstigen Vermögen zu verwalten. 4 Weisungsrecht 1. Die Treuhänderin übt die Rechte aus der gehaltenen Beteiligung an der Gesellschaft anteilig entsprechend der Höhe der Beteiligung des jeweiligen Treugebers an der Gesellschaft nach den Weisungen des betreffenden Treugebers aus. Der Treugeber hat das Recht, der Treuhänderin schriftliche Weisungen bezüglich seiner Beteiligung zu erteilen. Die Weisungen müssen von der Treuhänderin nicht ausgeführt werden, sofern sie im Widerspruch zu Gesetzen oder den Bestimmungen dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages oder des Gesellschaftsvertrages stehen. 2. Sofern der Treugeber keine Weisungen erteilt oder sofern in Eilfällen eine Weisung nicht eingeholt werden kann, enthält sich die Treuhänderin vorbehaltlich der Regelung des 5 Abs Gesellschafterbeschlüsse, Ausübung von Stimmrechten und sonstiger Rechte aus der Beteiligung 1. Die Treuhänderin hat den Treugeber im Rahmen der Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft (nachfolgend Präsenzversammlung ) und der Durchführung von schriftlichen Beschlussfassungen im Umlaufverfahren (nachfolgend Umlaufverfahren ) über Beschlussgegenstände und etwaige Tagesordnungen zu unterrichten und diesbezügliche Weisungen des Treugebers einzuholen. Zu diesem Zweck wird die Treuhänderin den Treugeber mit einer Erklärungsfrist von mindestens zwei Wochen dazu auffordern, bis spätestens zwei Tage vor der anberaumten Präsenzversammlung bzw. zwei Tage vor Ablauf der Frist zur Stimmabgabe im Umlaufverfahren ihr gegenüber eine diesbezügliche Weisung abzugeben. Die Erklärungsfrist beginnt mit dem Tag der Absendung desjenigen Schreibens, mit dem der Treugeber zur Abgabe der Weisung(en) aufgefordert wird. 2. Die Treuhänderin übt das Stimmrecht im Rahmen der Beschlussfassung in Präsenzversammlungen oder im Umlaufverfahren anteilig entsprechend den Weisungen des Treugebers aus. Wurde eine Weisung nicht rechtzeitig erteilt, hat sich die Treuhänderin mit den Stimmen aus den Stimmrechten des Treugebers bei Beschlussfassungen in Präsenzversammlungen und im Umlaufverfahren zu enthalten. 3. Die Treuhänderin ermächtigt den Treugeber, das Stimmrecht bei Beschlussfassungen der Gesellschaft in Höhe seiner jeweiligen Beteiligung selbst auszuüben, soweit dieses rechtlich zulässig ist. Soweit ein Treugeber hiervon Gebrauch macht, ist die Treuhänderin insoweit von der Stimmabgabe ausgeschlossen. 4. Die Treuhänderin ermächtigt den Treugeber, sämtliche sonstigen Gesellschafterrechte, die mit seiner mittelbaren Beteiligung an der Gesellschaft verbunden sind, selbst gegenüber der Gesellschaft auszuüben, soweit dieses rechtlich zulässig ist. 6 Informationspflichten 1. Die Treuhänderin ist verpflichtet, den Treugeber über alle ihr nach 15 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages gemachten Mitteilungen zeitnah zu unterrichten. 2. Die Treuhänderin wird dem Treugeber Abschriften der Unterlagen gemäß 15 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages übersenden. 7 Innenverhältnis Treuhänderin / Treugeber 1. Im Innenverhältnis ist der mittelbar beteiligte Anleger von der Treuhänderin wirtschaftlich jeweils so zu stellen, als ob er selbst Kommanditist der Gesellschaft im Umfang der für ihn erworbenen Beteiligung wäre. 2. Die Treuhänderin hat dem Treugeber alles herauszugeben, was sie in Ausübung ihrer Treuhandstellung in der Gesellschaft für ihn aus seiner Beteiligung erlangt. Auszahlungen und ein etwaiges Abfindungsguthaben sind demgemäß in entsprechender Höhe unverzüglich an den Treugeber auszukehren. 3. Der Treugeber ist verpflichtet, die Treuhänderin von sämtlichen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung der treuhänderisch übernommenen und / oder verwalteten Beteiligung an der Gesellschaft entstehen, einschließlich der Verpflichtung zur Einzahlung der Kommanditeinlage freizuhalten. Soweit die Treuhänderin auf solche Verbindlichkeiten und Verpflichtungen bereits geleistet hat, ist der Treugeber verpflichtet, der Treuhänderin den Gegenwert der Leistung auf erstes Anfordern zu erstatten. 4. Im Falle ihrer Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger aufgrund der gesetzlichen Kommanditistenhaftung kann die Treuhänderin die Weiterleitung von Auszahlungen an den Treugeber davon abhängig machen, dass dieser bis zur Höhe der auf ihn entfallenden Freistellungsverpflichtung der Treuhänderin Sicherheit leistet. 8 Übertragung der Treugeberposition / Beteiligung 1. Jede Übertragung (Abtretung) der schuldrechtlichen Treugeberposition eines mittelbar beteiligten Anlegers aus diesem Treuhandund Verwaltungsvertrag (nachfolgend Treugeberposition ) sowie von Teilen hiervon bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und vorherigen Zustimmung der Treuhänderin in Textform. Die Treuhänderin darf ihre Zustimmung vorbehaltlich der Bestimmung des Abs. 3 aus sachlichen Gründen verweigern. Für das Vorliegen eines sachlichen Grundes gilt 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages entsprechend. Zum Zwecke der Einholung der Zustimmung sind der Treuhänderin vorzulegen: a) der abgeschlossene Übertragungsvertrag; b) sofern der im Übertragungsvertrag genannte Erwerber der Treugeberposition eine natürliche Person ist, eine notariell beglaubigte Kopie des amtlichen Ausweises des Erwerbers, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht in der Bundesrepublik Deutschland erfüllt wird; c) sofern der im Übertragungsvertrag genannte Erwerber der Treugeberposition eine juristische Person, eine Personengesellschaft, eine Stiftung oder Treuhandgestaltung ist, ein aktueller Registerauszug der Erwerbers (falls er / sie in einem Register eingetragen ist) sowie zusätzliche Angaben über aa) die Mitglieder des Vertretungsorgans des Erwerbers (Name, Vorname) oder des gesetzlichen Vertreters bzw. der gesetzlichen Vertreter bzw. in dem Fall, dass ein Mitglied des Vertretungsorgans oder der gesetzliche Vertreter eine juristische Person oder Personengesellschaft ist, die Firma, Rechtsform, Registergericht, Registernummer und Anschrift des Sitzes; bb) die Gesellschafter- und Inhaberstruktur des Erwerbers, insbesondere alle Gesellschafter, Stifter, Treugeber oder andere 150

151 10. VERTRAGSWERK Personen (Name, Vorname), die unmittelbar oder mittelbar 25 % oder mehr der Kapitalanteile an dem Erwerber halten bzw. 25 % oder mehr der Stimmrechte oder des Vermögens des Erwerbers kontrollieren; d) eine Erklärung des im Übertragungsvertrag genannten Erwerbers der Treugeberposition dazu, ob er (i) für eigene Rechnung oder (ii) für fremde Rechnung eines wirtschaftlich berechtigten Dritten (nachfolgend Wirtschaftlich Berechtigter ) handelt, wobei im letztgenannten Fall (ii) zusätzliche Angaben zu machen sind, die einer Identifizierung des Wirtschaftlich Berechtigten nach dem Geldwäschegesetz genügen. Die Treuhänderin darf auch zusätzliche persönliche oder wirtschaftliche Angaben und / oder Unterlagen zur Person des Erwerbers der Treugeberposition und / oder eines etwaigen Wirtschaftlich Berechtigten verlangen, soweit sie dieses für eine Identifizierung erforderlich hält. Die Treuhänderin ist berechtigt, die ihr insoweit gemachten Angaben und vorgelegten Unterlagen an die Komplementärin zu übermitteln. 2. Die Übertragung der Treugeberposition ist außerdem an folgende weitere Voraussetzungen gebunden: a) Die Übertragung der Treugeberposition kann nur mit Wirkung zum Ende eines Geschäftsjahres erfolgen, soweit nicht die Treuhänderin im Einzelfall einer unterjährigen Übertragung in Textform zustimmt, wobei in letzterem Fall der übertragende mittelbar beteiligte Anleger und der Erwerber als Gesamtschuldner den hierdurch bei der Gesellschaft und der Treuhänderin entstehenden Mehraufwand zu tragen haben. b) Eine teilweise Übertragung einer Treugeberposition ist nur zulässig, wenn die verbleibende Treugeberposition und die zu übertragende Treugeberposition mindestens dem Nominalbetrag einer (Teil-)Kommanditeinlage von Euro entsprechen und jeweils ohne Rest durch teilbar sind. 3. Bei einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragung einer Treugeberposition eines mittelbar beteiligten Anlegers auf einen mit ihm in gerader Linie Verwandten ist die Zustimmung nach Abs. 1 zu erteilen, soweit der Treuhänderin die nach Abs. 1 zum Zwecke der Einholung der Zustimmung vorzulegenden Unterlagen sowie zu machenden Angaben übermittelt worden sind und der Erteilung der Zustimmung nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. 4. Der Erwerber der Treugeberposition hat der Treuhänderin alle dieser entstandenen Kosten, aus und im Zusammenhang mit der Übertragung der Treugeberposition auf ihn, zu erstatten. 5. Für die Übertragung von Beteiligungen von Direktkommanditisten, für die eine Verwaltungstreuhand besteht, gilt 16 des Gesellschaftsvertrages. Mit Wirksamwerden der Übertragung gehen gleichzeitig alle Rechte und Pflichten aus dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag auf den Erwerber anteilig in Höhe der auf ihn übertragenen Beteiligung über. 6. Weitergehende Regelungen in dem Gesellschaftsvertrag bleiben von den vorstehenden Absätzen unberührt. 9 Umwandlung des Treuhandverhältnisses Ein zunächst mittelbar beteiligter Anleger wird nach näherer Maßgabe von 4 Abs. 10 des Gesellschaftsvertrages als Direktkommanditist mit seiner treugeberisch über die Treuhänderin gehaltenen Kommanditeinlage ins Handelsregister der Gesellschaft eintragen. Mit der Eintragung ins Handelsregister wird dieses Vertragsverhältnis für dessen Beteiligung als Verwaltungstreuhandschaft fortgeführt, so dass die mit diesem Treuhand- und Verwaltungsvertrag geregelten Rechte und Pflichten zwischen dem mittelbar beteiligten Anleger und der Treuhänderin insoweit fortgelten, soweit sich nicht aus der nunmehr unmittelbaren Beteiligung des Direktkommanditisten an der Gesellschaft zwingend etwas anderes ergibt. Die Treuhänderin ist insbesondere bis auf schriftlichen Widerruf bevollmächtigt, das Stimmrecht des Direktkommanditisten bei Beschlussfassungen im Umlaufverfahren und in Präsenzversammlungen der Gesellschaft auszuüben; insbesondere 4 und 5 dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages finden weiter Anwendung. Das Recht des Direktkommanditisten, sein Stimmrecht selbst auszuüben oder durch einen Vertreter ausüben zu lassen, bleibt unberührt. 10 Tod eines Treugebers Im Falle des Todes des Treugebers wird das Treuhandverhältnis mit den Erben und / oder Vermächtnisnehmern des Treugebers fortgesetzt. Im Übrigen gilt 17 des Gesellschaftsvertrages jeweils entsprechend. 11 Laufzeit, Beendigung 1. Dieser Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 2. Ein zunächst mittelbar beteiligter Anleger kann den Treuhandund Verwaltungsvertrag nur kündigen, wenn die Kündigung der Gesellschaft nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages oder gesetzlich möglich ist. 9 dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages bleibt unberührt. Die Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief an die Treuhänderin zu erfolgen und muss spätestens vier Wochen vor Beginn der Kündigungsfrist des Gesellschaftsvertrages der Treuhänderin zugehen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Soweit erforderlich, ist die Treuhänderin unverzüglich verpflichtet, ihre treuhänderisch gehaltene Beteiligung an der Gesellschaft in verhältnismäßigem Umfang zu kündigen. 3. Ein Direktkommanditist kann diesen Treuhand- und Verwaltungsvertrag nur ordentlich durch Kündigung der Gesellschaft nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages mit Wirkung zum Wirksamwerden der Kündigung der Gesellschaft beenden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages bleibt unberührt. 4. Die Treuhänderin kann diesen Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres durch einen eingeschriebenen und an alle Treugeber gerichteten Brief ordentlich kündigen. Eine Kündigung kann jedoch frühestens zum 31. Dezember 2035 ausgesprochen werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Treuhänderin hat im Falle ihrer Kündigung den Teil ihrer Beteiligung an der Gesellschaft, den sie für mittelbar beteiligte Anleger hält, nach entsprechender Teilung anteilig in Höhe der auf diese entfallenden Beteiligungen auf die jeweiligen mittelbar beteiligten Anleger im Wege der Sonderrechtsnachfolge jeweils aufschiebend bedingt auf die Eintragung der Treugeber ins Handelsregister der Gesellschaft zu übertragen. Zu diesem Zweck ist jeder mittelbar beteiligte Anleger verpflichtet, der Komplementärin und der Treuhänderin für die Gesellschaft auf eigene Kosten eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht nach näherer Maßgabe von 4 Abs. 9 des Gesellschaftsvertrages zu erteilen. Der mittelbar beteiligte Anleger ist verpflichtet, die Übertragung anzunehmen. 5. Ohne Kündigung endet dieser Treuhand- und Verwaltungsvertrag, wenn durch Gläubiger der Treuhänderin in deren Kommanditanteil an der Gesellschaft vollstreckt oder das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Treuhänderin eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. Für diesen Fall tritt die Treuhänderin bereits jetzt unter Teilung ihrer Kommanditeinlagen ihre treuhänderisch gehaltene Beteiligung an der Gesellschaft in Höhe der jeweils auf den mittelbar beteiligten Anleger entfallenden mittelbar gehaltenen Beteiligungen an diesen ab. Die Übertragung des jeweiligen (Teil-) Kommanditanteils erfolgt jeweils im Wege der Sonderrechtsnachfolge aufschiebend be- 151

152 10. VERTRAGSWERK dingt auf die Eintragung des mittelbar beteiligten Anlegers in das Handelsregister. 6. Im Übrigen endet dieser Treuhand- und Verwaltungsvertrag a) mit einem als Direktkommanditist beteiligten Treugeber automatisch in dem Zeitpunkt, in dem dieser Treugeber gem. 19 des Gesellschaftsvertrages aus der Gesellschaft ausscheidet; b) mit einem mittelbar beteiligten Anleger automatisch in dem Zeitpunkt, in dem die Treuhänderin gem. 19 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages anteilig mit dem treuhänderisch für diesen mittelbar beteiligten Anleger gehaltenen (Teil-)Kommanditanteil aus der Gesellschaft ausscheidet, weil in der Person des mittelbar beteiligten Anlegers einer der Gründe des 19 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages vorliegt; c) in jedem Fall und ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens mit der Vollbeendigung der Gesellschaft. 7. Die Kündigung dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages durch einen Treugeber oder die Beendigung dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages im Verhältnis zu einem Treugeber lässt diesen Treuhand- und Verwaltungsvertrag im Verhältnis zwischen den anderen Parteien unberührt. 12 Vergütung, Kostenersatz 1. Die Treuhänderin erhält von der Gesellschaft für die laufende Treuhand- und Verwaltungstätigkeit für den Treugeber (sowie für alle übrigen Treugeber, mit denen die Treuhänderin Treuhandverträge abgeschlossen hat oder abschließt) erstmals für das Geschäftsjahr 2015 eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,3 % des jeweils zum 31. Dezember des betreffenden Jahres bestehenden Kommanditkapitals (im Sinne von 5 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages, jedoch abzgl. der Kommanditeinlagen der Kommanditisten gemäß 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages; diese Vergütung nachfolgend laufende Treuhandvergütung genannt). Die Treuhänderin erhält von der Gesellschaft für die Einrichtung der Treuhandverwaltung im Geschäftsjahr 2015 und 2016 zusätzlich einen einmaligen Betrag in Höhe von 0,3% des Kommanditkapitals (abzgl. der Kommanditeinlagen der Kommanditisten gemäß 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages) bei Zeichnungsschluss (im Sinne von 5 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages). Die laufende Treuhandvergütung ist jeweils zum 31. Dezember eine jeden Jahres zur Zahlung fällig und wird erstmals ab dem Geschäftsjahr 2017 jährlich um 1,0 % angehoben. Die einmalige Vergütung für die Einrichtung der Treuhandverwaltung im Jahr 2015 / 2016 ist mit Zeichnungsschluss zur Zahlung fällig. Soweit die Liquiditätslage der Gesellschaft dieses erlaubt, ist die Treuhänderin gegen Rechnungsstellung zu vorzeitigen, vierteljährlichen Abschlagszahlungen auf die laufende Treuhandvergütung und die zusätzliche einmalige Vergütung für die Einrichtung der Treuhandverwaltung berechtigt. Die Treuhänderin erhält auch für das bei Beginn der Liquidation der Gesellschaft laufende Geschäftsjahr die laufende Treuhandvergütung in voller Höhe und zwar selbst dann, wenn die Gesellschaft bereits vor Ablauf dieses Geschäftsjahres beendet wird. Bei jedem Verkauf einer Photovoltaik-Anlage bzw. eines BHKW für die Erzeugung nachhaltiger und effizienter Energien oder deren versichertem Totalverlust erhält die Treuhänderin 2,0 % des vereinnahmten Veräußerungserlöses bzw. der vereinnahmten Versicherungserstattung bzw. des vereinnahmten Liquidationsüberschusses zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütungen nach vorstehenden Absätzen verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. 2. Die Treuhänderin erhält sämtliche ihr im Zusammenhang mit der Identifizierung von Anlegern und Treugebern nach dem Geldwäschegesetz entstehenden Kosten der Gesellschafterkommunikation und der Anlegerbetreuung von der Gesellschaft ersetzt. 3. Die Treuhänderin enthält ferner für die Administration von Schenkungen und Kommanditanteilsverkäufen jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer vom Verkäufer bzw. Schenkenden. 13 Haftung der Treuhänderin 1. Die Treuhänderin ist gegenüber dem Treugeber auch vorvertraglich nicht verpflichtet, den Inhalt des Verkaufsprospektes der Gesellschaft oder das in diesem beschriebene öffentliche Angebot von Beteiligungen an der Gesellschaft zu prüfen. 2. Die Treuhänderin übernimmt keine Haftung für den Eintritt der im Verkaufsprospekt der Gesellschaft für das öffentliche Angebot von Beteiligungen an der Gesellschaft dargestellten wirtschaftlichen Prognosen, der Werthaltigkeit der Beteiligung an der Gesellschaft, der Bonität von Vertragspartnern der Gesellschaft oder dafür, dass die Vertragspartner der Gesellschaft die eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen. 3. Die Treuhänderin übernimmt ferner keine Haftung für den Eintritt der vom Treugeber mit seiner Beteiligung an der Gesellschaft angestrebten steuerlichen Folgen. Die angestrebten steuerlichen Folgen stehen unter dem Vorbehalt der Anerkennung durch die Finanzverwaltung und die Finanzgerichtsbarkeit. 4. Im Übrigen haftet die Treuhänderin für eigenes sowie das Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, vorbehaltlich der nachfolgenden Abs. 5 und Die Haftung der Treuhänderin für einen durch einfach fahrlässige Pflichtverletzung verursachten Schaden einschließlich von Pflichtverletzungen bei Vertragsanbahnung ist auf Euro begrenzt, es sei denn, es handelt sich um einen Haftungsanspruch für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder solche aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder auf deren Einhaltung der Vertragspartner der Treuhänderin regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). 6. Schadensersatzansprüche gegen die Treuhänderin, die auf einfach fahrlässig begangenen Pflichtverletzungen beruhen (einschließlich solcher bei Vertragsanbahnung), verjähren, soweit sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsberechtigte von den haftungsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen, jedenfalls aber innerhalb von fünf Jahren nach der Entstehung des Anspruchs, spätestens aber ohne Rücksicht auf die Entstehung des Anspruches und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis der haftungsbegründenden Umstände und der Person des Schuldners innerhalb von zehn Jahren nach der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis. Der vorstehende Satz 1 gilt nicht für Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder solche aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder auf deren Einhaltung der Vertragspartner der Treuhänderin regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). 14 Sonstiges 1. Der Treugeber ist damit einverstanden, dass seine personenund beteiligungsbezogenen Daten per elektronischer Datenverarbeitung gespeichert werden und dass die in der Platzierung des Kommanditkapitals der Gesellschaft eingebundenen Personen über die Verhältnisse der Gesellschaft, über seine Beteiligung und über seine Person informiert werden. Zu einer darüber hinaus- 152

153 10. VERTRAGSWERK gehenden Weitergabe von personen- und beteiligungsbezogenen Daten des Treugebers an Dritte (einschließlich anderer mittelbar oder unmittelbar an der Gesellschaft beteiligten Treugebern) ist die Treuhänderin nur jeweils nach vorheriger gesonderter schriftlicher Einwilligung des Treugebers berechtigt. 2. Jeder Treugeber ist zum einen verpflichtet, der Treuhänderin Namens- bzw. Firmen- und Adressänderungen unverzüglich mitzuteilen. Für Mitteilungen und Zustellungen an einen Treugeber ist die letzte Adresse maßgeblich, die der Treugeber der Treuhänderin mitgeteilt hat. Zum anderen ist jeder Treugeber unbeschadet weitergehender gesetzlicher Pflichten verpflichtet, die Treuhänderin unverzüglich darüber zu unterrichten, wenn sich Änderungen in Bezug auf sonstige in seiner Beitrittserklärung und / oder von ihm im Übrigen zu seiner Person und / oder dazu, für wessen Rechnung er handelt, gemachten Angaben ergeben. 3. Die Treuhänderin schließt diesen Treuhandvertrag mit jedem einzelnen Treugeber (unter Einbeziehung der Gesellschaft) separat, nicht mit allen Treugebern gemeinsam ab. Rechtsverhältnisse zwischen den Treugebern untereinander werden durch diesen Treuhandvertrag nicht begründet. 4. Der Treugeber hat keinen Anspruch darauf, dass die Treuhänderin ihm Auskünfte zu den übrigen an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten Treugebern macht. 5. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Treuhand- und Verwaltungsvertrag ist der Sitz der Gesellschaft, soweit dieses rechtlich zulässig vereinbart werden kann. 6. Änderungen dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für eine Änderung der Schriftformklausel. 7. Sollte eine Bestimmung dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages und seiner Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die nach Form, Inhalt, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am Nächsten kommt, was von den Parteien nach dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken in diesem Treuhand- und Verwaltungsvertrag. Hamburg, 30. Januar 2015 gez. Albrecht Saß (Geschäftsführer) St. Annen Treuhand GmbH gez. Bernd Neitzel (Geschäftsführer) Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG, diese vertreten durch ihre Komplementärin, die ZED4 Verwaltung GmbH Treugeber (dieser unterzeichnet nicht) 153

154 10. VERTRAGSWERK MITTELFREIGABE- UND MITTELVERWENDUNGSKONTROLLVERTRAG Vertrag über die formale Kontrolle der Freigabe und Verwendung von Kommanditeinlagen zwischen Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG, Gerhofstraße 18, Hamburg nachfolgend Gesellschaft und PKF UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Moslestraße 3, Oldenburg nachfolgend Mittelverwendungskontrolleurin 1 Grundlagen 1. Die Gesellschaft plant, den Erwerb, den operativen Betrieb und den Verkauf von Anlagen für die Erzeugung nachhaltiger und effizienter Energien, insbesondere von Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerken zur Strom- und Wärmeerzeugung einschließlich der dazugehörigen technischen Komponenten sowie die Verwertung, Vermarktung und Veräußerung der damit erzeugten elektrischen und/oder thermischen Energie. Es ist beabsichtigt, Anlegern Beteiligungen an der Gesellschaft anzubieten. Die Anleger beteiligen sich zunächst treugeberisch über die St. Annen Treuhand GmbH (nachfolgend Treuhänderin ) und nach Zeichnungsschluss direkt an der Gesellschaft. Zu diesem Zweck hat die Treuhänderin nach dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft (nachfolgend Gesellschaftsvertrag ) die Möglichkeit, ihre Kommanditeinlage als Kommanditistin der Gesellschaft um bis zu Euro zu erhöhen (nachfolgend Vollplatzierung ). Gemäß 4 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages ist die Komplementärin berechtigt, die Vollplatzierung zu erhöhen und über die Kommanditeinlagen von Euro hinaus das Kommanditkapital mit Wirkung gegenüber allen Mitgesellschaftern zweimal um weitere Euro zu erhöhen, bis zu einem Maximalbetrag von Euro. 2. Zum Zwecke der Einwerbung des Kommanditkapitals wird der noch zu veröffentlichende Verkaufsprospekt Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG (nachfolgend Verkaufsprospekt ) erstellt. 3. Die Anleger haben neben dem Nominalbetrag der von ihnen über die Treuhänderin übernommenen Beteiligung (nachfolgend Zeichnungssumme ) an der Gesellschaft ein Agio in Höhe von 5,0 % (nachfolgend Agio ) der jeweiligen Zeichnungssumme zu leisten. 4. Entsprechend den maßgeblichen Verträgen und Zeichnungsunterlagen (Gesellschaftsvertrag, Treuhand- und Verwaltungsvertrag, Beitrittserklärung, Verkaufsprospekt) sind die von Anlegern gezeichneten Zeichnungssummen nebst Agio auf das Mittelverwendungskontrollkonto: Commerzbank Oldenburg IBAN: DE BIC: COBADEFFXXX (nachfolgend Mittelverwendungskontrollkonto ) zu zahlen. 5. Das Kommanditkapital einschließlich des Agios dient dem Erwerb und operativen Betrieb von Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerken (nachfolgend Anlageobjekte ) sowie der Begleichung von Anlauf-, Prospektierungs- und Platzierungskosten. Im Verkaufsprospekt ist in Kapitel 7.1 Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplanung (Prognose) die Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplanung dargestellt. In Kapitel 5.3 des Verkaufsprospektes werden die Investitionskriterien genannt. Die konkreten operativen Investitionsentscheidungen werden nach 6 Abs. 3 und 5 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft von deren Komplementärin unter Berücksichtigung der Investitionskriterien getroffen. 6. Die Mittelverwendungskontrolleurin übernimmt nach näherer Maßgabe dieses Vertrages die Kontrolle der Verwendung des Kommanditkapitals nebst Agio. 2 Gegenstand und Umfang der Kontrolltätigkeit 1. Der Kontrolle unterliegt das auf dem Mittelverwendungskontrollkonto eingezahlte Kommanditkapital einschließlich des Agios. Nicht Gegenstand der Kontrolltätigkeit sind die Freigabe und die Verwendung der Fremdfinanzierung und der sonstigen Eigenmittel, die unmittelbar zur Bezahlung der Anlageobjekte vorgesehen sind. Darüber hinaus auf dem Mittelverwendungskontrollkonto eingehende Beträge, wie z. B. Zinsen, aus einer evtl. vorgenommenen Zwischenanlage von Gelder, die der Freigabe- und Mittelverwendungskontrolle unterliegen, werden ohne weitere Kontrolle auf ein Konto der Gesellschaft überwiesen. 2. Die Prüfung der Mittelverwendungskontrolleurin beschränkt sich darauf, ob die nachstehend in den 3 und 5 genannten Voraussetzungen vorliegen. Hinsichtlich der Verwendung der Einlagen zum Erwerb der Anlageobjekte und dem Aufbau der Liquiditätsreserve wird von der Mittelverwendungskontrolleurin geprüft, ob die Vorgaben in den maßgeblichen Verträgen und Zeichnungsunterlagen (Gesellschaftsvertrag, Treuhand- und Verwaltungsvertrag, Beitrittserklärung, Verkaufsprospekt) zum Erwerb der Anlageobjekte sowie dem Aufbau der Liquiditätsreserve vorliegen und eingehalten werden. Darüber hinaus wird die Mittelverwendungskontrolleurin keine Kontrolltätigkeiten ausüben, insbesondere nicht hinsichtlich der wirtschaftlichen und rechtlichen Konzeption des im Verkaufsprospekt dargelegten Beteiligungsangebotes, der Bonität von beteiligten Personen, Unternehmen und Vertragspartnern oder der Werthaltigkeit von Garantien bzw. der gegenüber der Gesellschaft erbrachten Leistungen. Hinsichtlich der prognostizierten Rendite der Anlageobjekte überprüft die Mittelverwendungskontrolleurin die ihr von der Gesellschaft vorgelegten Berechnungen auf rechnerische Plausibilität. Sie überprüft nicht die Sinnhaftigkeit und Plausibilität der der Berechnung zugrundeliegenden Annahmen und Formeln. Die Mittelverwendungskontrolleurin prüft nicht den ökonomischen Nutzen der zu erwerbenden Anlagen. 3. Die Kontrolle beschränkt sich neben der Prüfung gem. Ziffer 2 auf die Zahlungsfreigabe der Gründungskosten, Kapitalvermittlungsprovisionen, Gebühren, Honorare der Mittelverwendungskontrolleurin, Kosten der Prospektbegutachtung und Erstellung des Verkaufsprospektes (siehe 3 d) sowie der anfänglichen Betriebskosten der Gesellschaft. Ferner obliegt der Mittelverwendungskontrolleurin die Kontrolle über Zwischenanlagen von Geldern in Form von Fest- oder Tagesgeld ( 4 V). 3 Beginn der Mittelverwendungskontrolle 1. Die Mittelverwendungskontrolleurin wird die Mittelverwendungskontrolle beginnen, wenn folgende Nachweise erbracht sind: a) Unterzeichneter Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft als Nachweis darüber, dass die Neitzel & Cie. Gesellschaft für Energiebeteiligungen mbh & Co. KG Pflichteinlagen in Höhe von insgesamt Euro übernommen hat, b) Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister, c) Unterzeichneter Treuhand- und Verwaltungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der Treuhänderin und d) Vorlage des Verkaufsprospektes und Gestattung desselben gemäß 8 Vermögensanlagengesetz durch die BaFin. 154

155 10. VERTRAGSWERK 2. Unabhängig des Vorliegens der in Ziffer 1 genannten Voraussetzungen unterliegen die Gebühren des Eigenkapitalvermittlungsvertrages und des Vertrages der Projektierung und der Konzeption sowie alle weiteren Gebühren gemäß der maßgeblichen Verträge, die Honorare der Mittelverwendungskontrolleurin und der Aufbau des working capitals der Gesellschaft gemäß Kapitel 2; 5 und 7 des Verkaufsprospektes der Mittelverwendungskontrolle. Die von der Mittelverwendungskontrolleurin freizugebenden Zahlungen dürfen in ihrer Summe die Planzahlen in der vorläufigen Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsrechnung (Prognose) laut Verkaufsprospekt nicht überschreiten. 3. Die Kapitalvermittlungsprovisionen und die anderen der Höhe nach vom Eigenkapital abhängigen Positionen sind über den in der Mittelverwendungsplanung vorgesehenen Betrag entsprechend in größerem Umfang auszuzahlen, sofern ein höheres Kommanditkapital als Euro eingeworben wird. 4 Ausgestaltung des Mittelverwendungskontrollkontos 1. Kontoinhaberin des Mittelverwendungskontrollkontos ist die Mittelverwendungskontrolleurin. Die Verfügungsberechtigung über das Mittelverwendungskontrollkonto liegt allein bei der Mittelverwendungskontrolleurin. Das kontoführende Kreditinstitut, welches eine Kopie dieses Vertrages erhält, ist anzuweisen, dass Änderungen hinsichtlich der Vertretungsberechtigungen, Kontovollmachten und Verfügungsberechtigung der schriftlichen Zustimmung der Mittelverwendungskontrolleurin bedürfen. 2. Das kontoführende Kreditinstitut ist anzuweisen, dass der Gesellschaft sowie der Treuhänderin Zweitschriften der Auszüge des Mittelverwendungskontrollkontos und sämtlicher dieses Konto betreffenden Korrespondenz unverzüglich zur Kontrolle zu übersenden sind. 3. Auf Wunsch der Gesellschaft sowie der Treuhänderin wird die Mittelverwendungskontrolleurin der Gesellschaft und der Treuhänderin ermöglichen, die Kontoumsätze unter Anwendung eines anerkannten Online-Banking-Verfahrens (z. B. FTAM, HBCI oder T-Online) online abzurufen. Die Mittelverwendungskontrolleurin verpflichtet sich, alle Überweisungen online abzugeben. 4. Das kontoführende Kreditinstitut ist anzuweisen, der Mittelverwendungskontrolleurin den Erhalt einer Kopie dieses Vertrages sowie die Einhaltung der Bestimmungen dieses 4 zu bestätigen. 5. Im Falle einer Zwischenanlage von Geldern (z. B. in Form von Fest- oder Tagesgeld), die der Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle nach diesem Vertrag unterliegen, ist das Mittelverwendungskontrollkonto jeweils als Referenzkonto für die jeweiligen Anlagekonten einzurichten, so dass über das entsprechende Anlagekonto nur nach Maßgabe dieses Vertrages verfügt werden kann. Alternativ kann die Zwischenanlage über ein Treuhandkonto der Mittelverwendungskontrolleurin durchgeführt werden. 6. Sollten weitere Mittelverwendungskontroll-, Treuhand- oder Unterkonten eingerichtet werden, gelten die Regelungen dieses Vertrages für diese Konten entsprechend. 5 Mittelverwendungskontrolle 1. Die Mittelverwendungskontrolleurin prüft die betragsmäßige Übereinstimmung der von der Gesellschaft über die auf dem Mittelverwendungskontrollkonto eingegangenen Beträge mit den Angaben der Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplanung (Prognose) gemäß Kapitel 7.1 des Verkaufsprospektes und den entsprechenden Verträgen und Vergütungsvereinbarungen (alleinige Verfügungsbefugnis der Mittelverwendungskontrolleurin). Sie ist zur Freigabe der Zahlungsanfragen der Gesellschaft vorbehaltlich der nachfolgenden Abs. 2 bis 8 berechtigt und verpflichtet, wenn die Zahlungen an die dort genannten Empfänger in der dort genannten Höhe (gegebenenfalls zzgl. Umsatzsteuer) geleistet werden sollen oder soweit eine Vorfinanzierung der in der Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplanung (Prognose) genannten Eigen- oder Fremdmittel (insgesamt jedoch nur bis zur Höhe des im Verkaufsprospekt zur Anschaffung der Anlageobjekte vorgesehenen Kommanditkapitals) abgelöst werden soll. Die Mittelverwendungskontrolleurin ist zur Freigabe der laufenden Bildung der Liquiditätsreserve berechtigt und verpflichtet, wenn die Voraussetzungen hierzu gemäß Kapitel 2; 5 und 7 des Verkaufsprospekts erfüllt sind. Die Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplanung (Prognose) basiert auf einem Kommanditkapital von Euro. Die dort genannten Beträge, die in Abhängigkeit zur Höhe des Kommanditkapitals stehen, erhöhen sich anteilig bei Erhöhung der Vollplatzierung um maximal Euro. Kopien der von der Mittelverwendungskontrolleurin veranlassten Verfügungen über die auf den Mittelverwendungskontrollkonten vorhandenen Mittel sind der Geschäftsführung der Gesellschaft unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 2. Die für die Mittelverwendungskontrolle notwendigen Unterlagen werden der Mittelverwendungskontrolleurin von der Gesellschaft vorgelegt. Der Mittelverwendungskontrolleurin sind Nachweise darüber zu erbringen, dass die angeforderten Mittel den im Verkaufsprospekt dargestellten Investitionsgrundsätzen entsprechend verwendet werden. Aus den vorzulegenden Unterlagen müssen sich der Verwendungszweck, die Höhe des Geldbetrages und die Kontoverbindung des Zahlungsempfängers ergeben. Notwendige Unterlagen im Sinne des Satzes 1 sind neben den Unterlagen gem. 3 ferner Ertragsgutachten, Nachweise über etwaige Fremdfinanzierungsmittel, Verträge, Rechnungen, Zahlungsaufforderungen. Auf Verlangen der Mittelverwendungskontrolleurin sind weitere Unterlagen beizubringen. 3. In sachlicher Hinsicht sind Überschreitungen der in der Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplanung (Prognose) unter Mittelverwendung festgelegten Positionen soweit Festpreise bzw. feste Vergütungen vereinbart wurden nicht zulässig. Abweichungen, die sich hinsichtlich der Zahlungstermine ergeben, sind als gerechtfertigt anzusehen, wenn sie nicht im Widerspruch zu vertraglichen Vereinbarungen stehen. Soweit sich darüber hinaus Abweichungen ergeben, ist eine Freigabe nur bei Vorliegen wichtiger wirtschaftlich gerechtfertigter Gründe zulässig. So können z. B. zu hohe Investitionskosten durch eine überdurchschnittliche Renditeerwartung gerechtfertigt werden. 4. Sofern der Mittelverwendungskontrolleurin durch die Gesellschaft nachgewiesen wird, dass Honorare, Vergütungen oder sonstige Kosten, die in der Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplanung (Prognose) enthalten sind, von einem nicht der Mittelverwendungskontrolle unterliegenden Konto beglichen wurden, erfolgt sofern die weiteren Voraussetzungen dieses Vertrages erfüllt sind eine unverzügliche Auskehrung des entsprechenden Betrages auf ein laufendes Konto der Gesellschaft. 5. Werden der Mittelverwendungskontrolleurin Rechnungen über Honorare, Vergütungen und sonstige Kosten inklusive Umsatzsteuer vorgelegt, die jedoch in der Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplanung (Prognose) als Nettobeträge ausgewiesen sind, wird auch die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer überwiesen, allerdings nur so lange, wie die kumulierten Umsatzsteuerbeträge die nicht in Anspruch genommene Liquiditätsreserve nicht übersteigen. Sind die oben angeführten Rechnungen in der Mittelverwendung jedoch bereits als Bruttobeträge ausgewiesen und wurde damit die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als nicht abziehbare Vorsteuer beurteilt, so wird diese in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ebenfalls überwiesen. 6. Im Falle der Zwischenanlage von Geldern, die der Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle nach diesem Vertrag unterliegen, wird die Mittelverwendungskontrolleurin die entsprechenden Überweisungen vornehmen, sofern es sich um Tagesgeld- und Festgeldanlagen handelt und die jeweiligen Anlagekonten die Voraussetzungen des 4 Abs. 5 erfüllen. Die Art der Anlage ist mit der Gesellschaft vorab abzustimmen. 155

156 10. VERTRAGSWERK 7. Die Kontrolle erstreckt sich nur auf die Phase des Aufbaus des operativen Geschäftsbetriebes, d. h. bis zu dem Zeitpunkt, zu dem 90 % des bei Zeichnungsschluss eingeworbenen Kommanditkapitals verwendet wurden. 8. Soweit nach den vorstehenden Regelungen schriftliche Nachweise zu erbringen sind, genügt die Vorlage von Fotokopien. Die Prüfung, ob die vorgelegten Kopien mit den jeweiligen Originalen übereinstimmen oder die Unterschriften auf den Kopien oder Originalurkunden von zeichnungsberechtigten Personen stammen, ist nicht Gegenstand der Mittelverwendungskontrolle. 6 Vergütung 1. Die Mittelverwendungskontrolleurin erhält für ihre Tätigkeit von der Gesellschaft eine Vergütung in Höhe von 0,1 % des eingeworbenen Kommanditkapitals zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer mindestens jedoch einen Betrag von Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. 2. Ein erster Teilbetrag der Mindestvergütung in Höhe von Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer ist nach Gestattung des Verkaufsprospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Zahlung fällig, der restliche Teilbetrag der Mindestvergütung in Höhe von Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer ist am 31. Dezember 2015 fällig. 3. Ein die Mindestvergütung übersteigender Betrag wird nach 6 Abs. 1 erster Halbsatz zum Ende eines jeden Kalenderjahres berechnet. Letztmalig nach Zeichnungsschluss im Sinne des 4 Abs. 3 ggf. i. V. m. 4 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages. Der die Mindestvergütung übersteigende Betrag ist bis zum 15. Januar des darauf folgenden Kalenderjahres zur Zahlung fällig. Die Mittelverwendungskontrolleurin kann vierteljährliche Abschlagszahlungen auf den erwarteten übersteigenden Betrag von der Gesellschaft fordern. 7 Haftung 1. Die Mittelverwendungskontrolleurin haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der Beteiligung eines Anlegers an der Gesellschaft, für die Bonität der Vertragspartner, für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihnen obliegenden Verpflichtungen, für den Einritt der steuerlichen Ziele der Anleger und für die Angaben im Verkaufsprospekt. 2. Für die Durchführung der Vereinbarung und die Haftung der Mittelverwendungskontrolleurin auch gegenüber Dritten gelten die als wesentlicher Bestandteil diesem Vertrag beigefügten Allgemeine Auftragsbedingungen vom 1. Oktober In Ergänzung zu deren Ziffer 14 Abs. 1 und 2 ist die Summe sämtlicher Schadensersatzansprüche gegen die Mittelverwendungskontrolleurin aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag auf einen Betrag von Euro begrenzt. Dies gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie aus der Verletzung von Kardinalpflichten nach diesem Vertrag resultieren, oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Mittelverwendungskontrolleurin oder einer fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Mittelverwendungskontrolleurin beruhen. 9 Anwendbares Recht / Gerichtsstand 1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Oldenburg. 10 Schlussbestimmungen 1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit dieses Vertrages und seiner übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung vereinbaren, die nach Form, Inhalt, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was von den Parteien nach dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. Hamburg, 30. Januar 2015 gez. Bernd Neitzel (Geschäftsführer) Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG, diese vertreten durch den Geschäftsführer ihrer Komplementärin, der ZED4 Verwaltung GmbH gez. Robert Brückner (Geschäftsführer) PKF UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Burchard Schröder (Geschäftsführer) PKF UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage: Allgemeine Auftragsbedingungen vom 1. Oktober Laufzeit 1. Dieser Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zu dem in 5 Abs. 7 dieses Vertrages vorgesehenen Zeitpunkt. Im Übrigen kann dieser Vertrag nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. 2. Kündigungen bedürfen der Schriftform. 156

157 10. VERTRAGSWERK ADDENDUM ZUM MITTELFREIGABE- UND MITTELVERWEN- DUNGSKONTROLLVERTRAG VOM 30. JANUAR 2015 Vertrag über die formale Kontrolle der Freigabe und Verwendung von Kommanditeinlagen zwischen Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG, Gerhofstraße 18, Hamburg nachfolgend Gesellschaft" und UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (ehemals PKF UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft), Moslestraße 3, Oldenburg nachfolgend Mittelverwendungskontrolleurin" 5 Absatz 7 wird gestrichen Hieraus ergibt sich, dass die Mittelverwendungskontrolle auf 100 % des bei Zeichnungsschluss eingeworbenen Kommanditkapitals erstreckt. Hamburg, gez. Bernd Neitzel (Geschäftsführer) Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG, diese vertreten durch den Geschäftsführer ihrer Komplementärin, der ZED4 Verwaltung GmbH gez. Burchard Schröder (Geschäftsführer, Wirtschaftsprüfer) UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Robert Brückner (Wirtschaftsprüfer) UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft VERTRAG ÜBER DEN FORMELLEN ABGLEICH DER BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHEN AUSWERTUNG UND VON AUSZAHLUNGEN zwischen Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG, Hamburg nachfolgend Gesellschaft und PKF UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Moslestraße 3, Oldenburg nachfolgend PKF UNITESTA Präambel Von der PKF ARBICON ZINK KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Moslestraße 3, Oldenburg (nachfolgend PKF ARBICON ZINK KG ), wird für die Gesellschaft die laufende Buchhaltung erbracht. Zusätzlich wird ein gesonderter Vertrag über die Mittelfreigabeund Mittelverwendungskontrolle abgeschlossen. PKF UNITESTA wird als Mittelverwendungskontrolleurin nach näherer Maßgabe dieses gesonderten Vertrages die Kontrolle der Verwendung des Kommanditkapitals nebst Agio übernehmen. Mit dem vorliegenden Vertrag sollen die von der Buchhaltung erfassten laufenden Kostenpositionen von der PKF UNITESTA mit den für die Gesellschaft sowie den Anlagen und Standorten maßgeblichen Verträgen abgeglichen werden. Ferner sollen die Zahlungen von den Standorten bzw. Betriebsgesellschaften an die Gesellschaft sowie Zahlungen der Gesellschaft an ihre Gesellschafter von der PKF UNITESTA nachträglich überprüft werden. Die Parteien sind sich darüber einig, dass weitere Vertragspartner, wie z. B. die Betriebsgesellschaften, diesem Vertrag beitreten können. Hierzu treffen die Parteien folgende Regelungen: 1 Abgleich Betriebswirtschaftliche Auswertung 1. PKF UNITESTA gleicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der von der PKF ARBICON ZINK KG monatlich zu erstellenden betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) die dort gebuchten Kostenpositionen mit den für die Gesellschaft und den Anlagen und Standorten gem. 3 maßgeblichen Verträgen ab. Der Abgleich beschränkt sich auf die Prüfung, ob die Kostenpositionen gemäß den maßgeblichen Verträgen von der Gesellschaft, den Anlagen und Standorten hätten verauslagt werden dürfen (nachträgliche Kontrolle). Die notwendigen Informationen zum Abgleich der BWA erhält PKF UNITESTA von PKF ARBICON ZINK KG. 2. Abzugleichen sind nur Kostenpositionen, die einen Mindestschwellenwert von Euro überschreiten (Wesentlichkeitsgrenze). Alle Kostenpositionen unterhalb der Wesentlichkeitsgrenze werden von PKF UNITESTA nicht mit den maßgeblichen Verträgen abgeglichen. 3. Die Kostenpositionen oberhalb der Wesentlichkeitsgrenze werden lediglich formal mit den maßgeblichen Verträgen abgeglichen. PKF UNITESTA überprüft nicht, ob die den Kostenpositionen zu Grunde liegenden Rechnungen der Höhe nach angemessen sind, die erbrachten Leistungen wirtschaftlich notwendig und sinnvoll waren oder die Leistungen fehlerfrei ausgeführt oder überhaupt erbracht wurden. 2 Abgleich Auszahlungen 1. PKF UNITESTA gleicht nachträglich Auszahlungen der Anlagen und Standorte an die Gesellschaft und Auszahlungen der Gesellschaft an ihre Anleger darauf ab, ob Gesellschafterbeschlüsse für die Zahlungen vorliegen und ob die Zahlungen in der Gesamtsumme entsprechend veranlasst wurden (nachträgliche Kontrolle). Eine Überprüfung von Zahlungen an die einzelnen Gesellschafter ist von PKF UNITESTA nicht geschuldet. Die notwendigen Informationen zum Abgleich der Zahlungen erhält PKF UNITESTA von PKF ARBICON ZINK KG. 2. PKF UNITESTA überprüft ferner nicht, ob die entsprechenden Gesellschafterbeschlüsse rechtmäßig sind, die Zahlungen und die gefassten Gesellschafterbeschlüsse mit den maßgeblichen Verträgen übereinstimmen und ob die Zahlungen ökonomisch sinnvoll sind. PKF UNITESTA gleicht im Sinne des Abs. 1 die Zahlungen ab, über die die Gesellschaft oder PKF ARBICON ZINK KG im Rahmen der laufenden Buchhaltung PKF UNITESTA informiert. Eine permanente und eigenverantwortliche Überwachung aller Zahlungen ist von PKF UNITESTA nicht geschuldet. 157

158 10. VERTRAGSWERK 3 Maßgebliche Verträge Maßgebliche Verträge der Gesellschaft im Sinne des vorliegenden Vertrages sind ausschließlich Gesellschaftsvertrag, Treuhand- und Verwaltungsvertrag, Beitrittserklärung sowie Pacht- und Versicherungsverträge. Alle Verträge der Anlagen und Standorte werden der PKF ARBICON ZINK KG im Rahmen der Buchhaltung zur Verfügung gestellt und als Anlage zu diesem Vertrag abschließend aufgeführt. 4 Berichterstattung, Bescheinigung 1. Über die Ergebnisse unserer Tätigkeiten im Sinne der 1 und 2 dieses Vertrages werden wir der Gesellschaft schriftlich berichten und, wenn kein Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit des relevanten Sachverhaltes besteht, eine Bescheinigung erteilen. 2. Nach Art und Umfang der von PKF UNITESTA geschuldeten Leistungen handelt es sich nicht um eine handelsrechtliche Abschlussprüfung gem. 316 ff. HGB. Ein Bestätigungsvermerk wird nicht erteilt. Die Arbeitsergebnisse von PKF UNITESTA entbinden die Gesellschaft nicht von ihrer ggf. bestehenden Verpflichtung einer handelsrechtlichen Abschlussprüfung. Sie haben keine präjudizierende Wirkung für eine handelsrechtliche Abschlussprüfung. 5 Drittweitergabe 1. Arbeitsergebnisse sind grundsätzlich nur für die Gesellschaft bestimmt. 2. Arbeitsergebnisse von PKF UNITESTA dürfen nur dann an Dritte weitergegeben werden, wenn vorher eine schriftliche Zustimmung eingeholt wurde und auch nur dann, wenn der Dritte eine berufsübliche Haftungsvereinbarung mit PKF UNITESTA abschließt. sämtlicher Schadensersatzansprüche gegen PKF UNITESTA aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag auf einen Betrag von Euro begrenzt. Dies gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie aus der Verletzung von Kardinalpflichten nach diesem Vertrag resultieren, oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von PKF UNITESTA oder einer fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von PKF UNITESTA beruhen. 9 Anwendbares Recht / Gerichtsstand 1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Oldenburg. 10 Schlussbestimmungen 1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit dieses Vertrages und seiner übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung vereinbaren, die nach Form, Inhalt, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was von den Parteien nach dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. 6 Beginn, Vertragslaufzeit, Kündigung 1. Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung und sobald die Gesellschaft PKF UNITESTA alle maßgeblichen Verträge im Sinne des 3 zur Verfügung gestellt hat und die Gesellschaft PKF ARBICON ZINK KG von ihrer berufs- und standesrechtlichen Verschwiegenheitspflicht gegenüber PKF UNITESTA entbunden hat. 2. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Seite mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt zulässig. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 3. Wird dieser Vertrag gekündigt, informiert PKF UNITESTA die Beiratsmitglieder schriftlich darüber. Die Kontaktdaten der Beiratsmitglieder sind von der Gesellschaft nach Abschluss der Beiratswahlen mitzuteilen. 7 Honorar PKF UNITESTA rechnet die Leistungen nach Zeitaufwand zu den üblichen Stundensätzen der eingesetzten Personen ab. 8 Haftung 1. Für die Durchführung der Vereinbarung und die Haftung von PKF UNITESTA auch gegenüber Dritten gelten die als wesentlicher Bestandteil diesem Vertrag beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen vom 1. Oktober Hamburg / Oldenburg, den 30. Januar 2015 gez. Bernd Neitzel (Geschäftsführer) Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG, diese vertreten durch den Geschäftsführer ihrer Komplementärin, der ZED4 Verwaltung GmbH gez. Robert Brückner (Geschäftsführer) PKF UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Burchard Schröder (Geschäftsführer) PKF UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage: Allgemeine Auftragsbedingungen vom 1. Oktober In Ergänzung zu deren Ziffer 14 Abs. 1 und 2 ist die Summe 158

159 10. VERTRAGSWERK Beispiel einer Photovoltaik-Freiflächenanlage

160 11. HINWEISE FÜR FERNABSATZVERTRÄGE 11. Hinweise für Fernabsatzverträge Hinweise für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (beispielsweise Briefe, Kataloge, Prospekte, Telefonanrufe, Telekopien, s, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Finanzdienstleistungen sind Vertragsverhältnisse über Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlagen oder Zahlungen. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand der Gesellschaft sind der Erwerb, operative Betrieb und Verkauf von Anlagen für die Erzeugung nachhaltiger und effizienter Energien, insbesondere von Photovoltaik- Anlagen und Blockheizkraftwerken zur Stromund Wärmeerzeugung, einschließlich der dazugehörigen technischen Komponenten sowie die Verwertung, Vermarktung und Veräußerung der damit erzeugten elektrischen und / oder thermischen Energie. Treuhänderin Über die Treuhänderin beteiligt sich der Anleger an der Emittentin (siehe oben Ziffer 1.1) zunächst mittelbar (treugeberisch). Die Treuhänderin hält und verwaltet diese mittelbare Beteiligung für den Anleger. Der Anleger ist verpflichtet, der Komplementärin eine umfassende, notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht zu erteilen. Der Anleger wird nach Zeichnungsschluss direkt als Kommanditist der Emittentin in das Handelsregister eingetragen, die Treuhänderin verwaltet die Beteiligung des Anlegers. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen besteht nach 312d Abs. 2 BGB in Verbindung mit Art. 246b EGBGB zum Bürgerlichen Gesetzbuch die Verpflichtung, zusätzlich zu den bereits beschriebenen Aufklärungen in diesem Verkaufsprospekt die folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen: 1. INFORMATIONEN ZUR EMITTENTIN UND ZU ANDEREN MIT DEM VERBRAUCHER IN KONTAKT TRETENDEN GEWERBLICH TÄTIGEN UNTERNEHMEN Firma St. Annen Treuhand GmbH Geschäftsanschrift / Gerhofstraße 18, Hamburg info@st-annen-treuhand.de Sitz Hamburg Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB Geschäftsführer Albrecht Saß, Hamburg Hauptgeschäftstätigkeit Hauptgeschäftstätigkeit Treuhänderische Übernahme und Verwaltung von Kommanditbeteiligungen, Vertretung der Interessen der Treugeber, Information der Anleger. Emittentin, Anbieterin Über die Treuhänderin (beschrieben unten unter Ziffer 1.2) tritt der Anleger zunächst mittelbar (treugeberisch) der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG (nachfolgend Emittentin ) bei und wird nach Zeichnungsschluss direkt in das Handelsregister eingetragen. Firma Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG Geschäftsanschrift / Sitz Gerhofstraße 18, Hamburg fonds@ncf-fondsverwaltung.de Hamburg Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRA Komplementärin ZED4 Verwaltung GmbH Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB Sitz Hamburg Geschäftsführer Bernd Neitzel, Hamburg Komplementärin / Vertreterin Vertreterin der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG ist die Komplementärin der Emittentin, die ZED4 Verwaltung GmbH. Firma ZED4 Verwaltung GmbH Geschäftsanschrift / Gerhofstraße 18, Hamburg info@neitzel-cie.de Sitz Hamburg Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB Gesellschafter Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG (Einheits-Kommanditgesellschaft) Geschäftsführer Bernd Neitzel, Hamburg Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg. 160

161 11. HINWEISE FÜR FERNABSATZVERTRÄGE Mittelverwendungskontrolleurin Die UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist sowohl die Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolleurin als auch verantwortlich für den formellen Abgleich der betriebswirtschaftlichen Auswertung und von Auszahlungen. Firma Geschäftsanschrift / Sitz UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Moslestraße 3, Oldenburg unitesta@unitesta.de Oldenburg Handelsregister Amtsgericht Oldenburg, HRB 952 Geschäftsführer Burchard Schröder, Oldenburg Silvia Korte, Oldenburg Hauptgeschäftstätigkeit Vertrag über die Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle Der Kontrolle unterliegt das auf dem Mittelverwendungskontrollkonto eingezahlte Kommanditkapital einschließlich des Agios. Nicht Gegenstand der Kontrolltätigkeit sind die Freigabe und die Verwendung der Fremdfinanzierung und der sonstigen Eigenmittel, die unmittelbar zur Bezahlung der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) vorgesehen sind. Vertrag über den formellen Abgleich der betriebswirtschaftlichen Auswertung und von Auszahlungen Abgleich der von der Buchhaltung erfassten Kostenpositionen mit den für die Emittentin sowie den Anlagen maßgeblichen Verträgen. Ferner die nachträgliche Prüfung der Zahlungen von bzw. an die Gesellschaft sowie Zahlungen der Emittentin an ihre Gesellschafter. Aufsichtsbehörde Die vorgenannten Personen bzw. Gesellschaften unterliegen nicht der Aufsicht einer speziellen Aufsichtsbehörde, insbesondere nicht der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Mittelverwendungskontrolleurin unterliegt der Aufsicht der Steuerberaterkammer sowie Wirtschaftsprüferkammer, Berlin. Name und Anschrift des Beraters / Vermittlers Den Berater / Vermittler und seine ladungsfähige Anschrift kann der Beitrittserklärung entnommen werden. 2. RISIKOHINWEISE nehmerische Beteiligung an einem operativ tätigen Unternehmen ein, die wie alle Anlageprodukte Risiken beinhaltet. Die aus der Vermögensanlage erzielbaren Rückflüsse sind von unvorhersehbaren und durch die Emittentin nicht beeinflussbaren zukünftigen Entwicklungen abhängig. Ferner unterliegen zukünftige Entwicklungen Schwankungen (z. B. im wirtschaftlichen, technischen, steuerlichen, rechtlichen Bereich), auf die die Emittentin keinen Einfluss hat. Auch sind in der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge kein Indikator für künftige Erträge. Keines der an der Vermögensanlage beteiligten Unternehmen kann garantieren, dass das in diesem Verkaufsprospekt genannte Anlageziel erreicht wird. Jeder Anleger muss daher in der Lage sein, einen teilweisen oder vollständigen Verlust seines investierten Kapitals wirtschaftlich tragen zu können. Daher sollte jeder Anleger unter Berücksichtigung seiner individuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nur einen angemessenen Teil sowie im Rahmen einer sinnvollen Streuung seines Vermögens in diese unternehmerische Vermögensanlage investieren. Eine Gefährdung des Privatvermögens des Anlegers über den Totalverlust der Zeichnungssumme nebst Agio hinaus kann nicht ausgeschlossen werden. Für die umfassende Beurteilung der Vermögensanlage ist es erforderlich, dass der Anleger den kompletten Verkaufsprospekt einschließlich der Angaben über die Risiken in Kapitel 3 Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken der Vermögensanlage (Seite 25 ff.) sorgfältig und vollständig liest. Im Zweifelsfall kann die Einholung von rechtlichem und steuerlichem Rat erforderlich sein. 3. WESENTLICHE MERKMALE DER BETEILIGUNG Mittelbare und unmittelbare Beteiligung Der Anleger beteiligt sich zunächst mittelbar (treugeberisch) über die Treuhänderin an der Emittentin, einer Personenhandelsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG. Die Treuhänderin hält und verwaltet die mittelbare Beteiligung des Anlegers nach Maßgabe des Treuhand- und Verwaltungsvertrages. Der Anleger hat nach näherer Maßgabe des 4 Abs. 10 des Gesellschaftsvertrages der Emittentin (vgl. Seite 138 f. des Verkaufsprospektes) die Verpflichtung, die erworbene mittelbare (treugeberische) Beteiligung selbst unmittelbar als in das Handelsregister eingetragener Kommanditist zu übernehmen. Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit der Treuhänderin bleibt auch in diesem Fall bestehen. Die Treuhänderin verwaltet die Beteiligung von diesem Zeitpunkt an als Verwaltungstreuhänderin. Durch den Beitritt an der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG geht der Anleger eine unter- Übertragung der Beteiligung Die Übertragung einer unmittelbaren / mittelbaren Beteiligung an der Emittentin kann nur nach Maßgabe von 161

162 11. HINWEISE FÜR FERNABSATZVERTRÄGE 16 des Gesellschaftsvertrages bzw. 8 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages vorgenommen werden. Sie bedarf bei einer unmittelbaren Beteiligung der Zustimmung der Komplementärin (Vertreter der Emittentin siehe Ziffer 1) und bei einer mittelbaren Beteiligung der Zustimmung der Treuhänderin. Verwendung der von den Anlegern einzuwerbenden Gelder Die Emittentin plant den Erwerb, operativen Betrieb und Verkauf von Anlagen für die Erzeugung nachhaltiger und effizienter Energien, insbesondere von Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerken zur Strom- und Wärmeerzeugung, einschließlich der dazugehörigen technischen Komponenten sowie die Verwertung, Vermarktung und Veräußerung der damit erzeugten elektrischen und / oder thermischen Energie. Es ist beabsichtigt, Anlegern Beteiligungen an der Vermögensanlage anzubieten. Die Anleger können sich zunächst treugeberisch über die St. Annen Treuhand GmbH (nachfolgend Treuhänderin ) an der Emittentin beteiligen und werden nach Zeichnungsschluss direkt in das Handelsregister eingetragen. Zu diesem Zweck hat die Treuhänderin nach dem Gesellschaftsvertrag der Emittentin vom 07. Mai 2015 (nachfolgend Gesellschaftsvertrag ) die Möglichkeit, ihre an der Emittentin gehaltene Kommanditeinlage um einen Betrag von Euro zu erhöhen (nachfolgend Kommanditkapital ). Das einzuwerbende Kommanditkapital kann auf insgesamt Euro erhöht werden. Auszahlungen Über die Auszahlungen der Emittentin partizipiert der Anleger an deren Einnahmen an der operativen Tätigkeit im Betreiben von Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerken und der dazugehörigen technischen Komponenten sowie der Verwertung, Vermarktung und Veräußerung der damit erzeugten elektrischen bzw. thermischen Energie. Einzelheiten hierzu sind diesem Verkaufsprospekt auf Seite 84 ff. zu entnehmen. 4. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag zwischen dem Anleger und der Treuhänderin kommt zustande, wenn der Anleger durch Unterzeichnung und Übermittlung der Beitrittserklärung an die Treuhänderin dieser das Angebot auf den Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrages macht und die Treuhänderin dieses Angebot annimmt. Der Anleger verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung. Die Treuhänderin ist nicht verpflichtet, das Angebot des Anlegers auf Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrages anzunehmen. Mit Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrages erhöht die Treuhänderin ihre Beteiligung an der Emittentin in Höhe der vom Anleger in der Beitrittserklärung angegebenen Zeichnungssumme und hält und verwaltet ihre Beteiligung in dieser Höhe sodann treuhänderisch für den Anleger. Dem Anleger wird die Annahme seines Angebotes schriftlich bestätigt. Der Anleger wird sich entsprechend der Regelungen des Gesellschaftsvertrags direkt ins Handelsregister eintragen lassen. 5. INFORMATIONEN ZUR MINDESTLAUFZEIT DER BETEILIGUNG, KÜNDIGUNGSMÖGLICHKEITEN Mindestlaufzeit Der Gesellschafts- und der Treuhand- und Verwaltungsvertrag sind auf unbestimmte Zeit abgeschlossen (vgl. 3 des Gesellschaftsvertrages bzw. 11 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages). Eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit besteht grundsätzlich erst mit Wirkung zum 31. Dezember 2035 (vgl. nachfolgenden Absatz). Die Einwerbungsphase endet mit der vollständigen Einwerbung des Kommanditkapitals (Vollplatzierung) bzw. dem durch die Komplementärin der Emittentin festgesetzten früheren Zeitpunkt (Zeichnungsschluss). Kündigungsmöglichkeiten / Beendigung / Auflösung Die Kündigungsmöglichkeiten unterscheiden sich bei Anlegern, die direkt als Kommanditisten ins Handelsregister der Emittentin eingetragen sind und solchen Anlegern, die mittelbar (treugeberisch) über die Treuhänderin beteiligt sind (nachfolgend lit. a) bzw. lit. b)). Darüber hinaus endet die unmittelbare bzw. mittelbare Beteiligung der Anleger an der Emittentin bei Vorliegen bestimmter sonstiger Umstände (nachfolgend lit. c)) sowie bei Auflösung und Vollbeendigung der Emittentin (nachfolgend lit. d)). Des Weiteren kann der Treuhand- und Verwaltungsvertrag durch Kündigung seitens der Treuhänderin sowie aufgrund sonstiger Umstände enden (nachfolgend lit. e)). a) Kündigungsmöglichkeiten für direkt als Kommanditisten ins Handelsregister der Emittentin eingetragenen Anleger Ein direkt als Kommanditist ins Handelsregister der Emittentin eingetragener Anleger kann seine Beteiligung an dieser gem. 18 des Gesellschaftsvertrages der Emittentin mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres, erstmals jedoch zum 31. Dezember 2035, ordentlich kündigen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung endet auch der zwischen dem Anleger und der Treuhänderin bestehende Treuhand- und Verwaltungsvertrag. Der Anleger hat die Kündigung durch eingeschriebenen Brief an die Komplementärin (Vertreterin der Emittentin siehe Ziffer 1.), die ZED4 Verwaltung GmbH, zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Eingang des Kündigungsschreibens. 162

163 11. HINWEISE FÜR FERNABSATZVERTRÄGE b) Kündigungsmöglichkeiten bei mittelbar (treugeberisch) über die Treuhänderin beteiligtem Anleger Ein mittelbar (treugeberisch) über die Treuhänderin beteiligter Anleger kann seine Beteiligung an der Emittentin dadurch kündigen, dass er den Treuhand- und Verwaltungsvertrag gem. 11 Abs. 2 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages kündigt. Eine ordentliche Kündigung ist dabei nur zulässig, wenn eine Kündigung der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages möglich ist, mithin grundsätzlich nur durch ordentliche Kündigung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres, erstmals jedoch zum 31. Dezember Eine Kündigung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die Treuhänderin ist zur teilweisen Kündigung der Emittentin berechtigt, wenn und soweit ein treugeberisch über sie beteiligter Anleger den Treuhand- und Verwaltungsvertrag ordnungsgemäß kündigt. Der Anleger hat die Kündigung durch eingeschriebenen Brief an die St. Annen Treuhand GmbH zu erklären. Die Kündigung muss der Treuhänderin spätestens vier Wochen vor Beginn der sechsmonatigen Kündigungsfrist des 18 des Gesellschaftsvertrages der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG zugehen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Eingang des Kündigungsschreibens. c) Ausscheiden von Kommanditisten aus der Emittentin und Beendigung der mittelbaren (treugeberischen) Beteiligung über die Treuhänderin aus sonstigen Gründen Anleger, die selbst als Kommanditisten ins Handelsregister der Emittentin eingetragen sind, scheiden gem. 19 Abs. 2 lit. b) bis f) des Gesellschaftsvertrages der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG ohne Kündigung aus der Emittentin aus, (i) wenn ein Gläubiger des Anlegers dessen Kommanditanteil oder Auseinandersetzungsguthaben pfändet und die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht innerhalb von vier Wochen aufgehoben werden, (ii) wenn über das Vermögen des Anlegers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, (iii) wenn einer Klage von ihm auf Auflösung der Emittentin stattgegeben wird, (iv) wenn der Anleger bei Nichtleistung seiner Kommanditeinlage gemäß 4 Abs. 12 des Gesellschaftsvertrages der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG von der Komplementärin durch schriftliche Erklärung aus der Emittentin ausgeschlossen wird sowie (v) wenn in der Person des Anlegers ein wichtiger Grund im Sinne der 133, 140 HGB vorliegt und daraufhin ein Beschluss über den Ausschluss dieses Anlegers aus der Emittentin gefasst wird. Im Übrigen scheidet der Anleger insoweit gültig für alle Gesellschafter aus der Emittentin aus, wenn diese nach Abschluss der Liquidation vollbeendet wird. 19 Abs. 2 lit. b) bis f) des Gesellschaftsvertrages der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG findet entsprechende Anwendung für mittelbar (treugeberisch) über die Treuhänderin beteiligte Anleger. Liegt einer der vorgenannten Gründe in deren Person vor, scheidet die Treuhänderin gem. 19 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG anteilig mit dem für diesen Anleger als Treugeber gehaltenen Teil ihrer Kommanditeinlage aus der Emittentin aus und im Verhältnis zu diesem Anleger endet der Treuhand- und Verwaltungsvertrag. d) Auflösung der Emittentin Die Gesellschafterversammlung kann gem. 22 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG deren Auflösung beschließen. Mit Beendigung der sich grundsätzlich anschließenden Liquidation der Emittentin endet diese und damit auch die Beteiligung der Anleger an der Emittentin sowie der Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit der Treuhänderin. e) Beendigung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages durch Kündigung seitens der Treuhänderin sowie aufgrund sonstiger Umstände Die Treuhänderin kann den Treuhand- und Verwaltungsvertrag gem. 11 Abs. 4 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres durch eingeschriebenen und an alle Treugeber gerichteten Brief ordentlich kündigen. Eine Kündigung kann jedoch frühestens zum 31. Dezember 2035 ausgesprochen werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Ohne Kündigung endet das Treuhandverhältnis gem. 11 Abs. 5 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages, wenn durch Gläubiger der Treuhänderin in deren Kommanditanteil an der Emittentin vollstreckt oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Treuhänderin eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird. Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag endet im Übrigen gemäß dessen 11 Abs. 6 (i) mit einem als Kommanditist im Handelsregister eingetragenen Anleger automatisch in dem Zeitpunkt, in dem dieser Treugeber gem. 19 des Gesellschaftsvertrages der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG aus dieser ausscheidet, (ii) mit einem nicht als Kommanditist im Handelsregister eingetragenen Anleger automatisch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Treuhänderin gem. 19 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages anteilig mit der treuhänderisch für diesen Treugeber gehaltenen (Teil-) Kommanditeinlage aus der Emittentin ausscheidet, weil in der Person dieses Treugebers einer der Gründe des 19 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages vorliegt, und (iii) in jedem Fall, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit der Vollbeendigung der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG. 163

164 11. HINWEISE FÜR FERNABSATZVERTRÄGE 6. LEISTUNGSVORBEHALTE Es werden, sobald das einzuwerbende Kommanditkapital platziert ist, keine Beitrittserklärungen von Anlegern mehr angenommen. Darüber hinaus bestehen keine Leistungsvorbehalte. 7. ZEICHNUNGSSUMME Die vom Anleger zu zahlende Gesamtsumme ist abhängig von dem Betrag, mit dem sich der Anleger mittelbar / treugeberisch an der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG beteiligen möchte und den er in der Beitrittserklärung angeben muss (Zeichnungssumme). Die Zeichnungssumme soll mindestens Euro betragen und ohne Rest durch teilbar sein, wobei abweichende Beträge mit Zustimmung der Komplementärin (Vertreterin der Emittentin) zulässig sind. Die Zeichnungssumme zzgl. 5,0 % Agio ist nach Mitteilung der Annahme der Beitrittserklärung und nach Aufforderung durch die Treuhänderin binnen zwei Wochen vollständig auf das Mittelverwendungskonto der Mittelverwendungskontrolleurin durch den Anleger zu leisten. 8. EINZELHEITEN DER ZAHLUNG Die in der Beitrittserklärung angegebene Zeichnungssumme zzgl. Agio muss als Bareinlage in Euro binnen zwei Wochen nach Mitteilung der Annahme der Beitrittserklärung und nach Aufforderung durch die Treuhänderin vollständig auf das Mittelverwendungskonto der Mittelverwendungskontrolleurin eingezahlt werden. Etwaig anfallende Überweisungsgebühren trägt der Anleger. 9. LIEFER- UND VERSANDKOSTEN, KOSTEN DER FERNKOMMUNIKATION, SONSTIGE KOSTEN Liefer- und Versandkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Es fallen übliche Überweisungs- sowie Porto- und Telefongebühren für die Kommunikation an. Bei verspäteter Zahlung der Zeichnungssumme und / oder des Agios schuldet der Anleger gem. 4 Abs. 11 des Gesellschaftsvertrages der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG Verzugszinsen in Höhe von 1,0 % pro Monat und muss außerdem ggf. einen weiteren Verzugsschaden ersetzen. Der Erwerb der Vermögensanlage kann bei dem Anleger neben der Zahlung des Erwerbspreises und des Agios in Höhe von 5,0 % hierauf zu weiteren persönlichen Kosten führen, z. B. wenn er den Erwerb über ein Kreditinstitut fremdfinanziert, er sich persönlich beraten lässt (etwa durch einen Steuerberater) oder aufgrund von Bankgebühren im Zusammenhang mit der Überweisung zu zahlender Beträge. Leistet der Anleger den von ihm nach Maßgabe seiner Beitrittserklärung geschuldeten Betrag nicht rechtzeitig, hat er Verzugszinsen in Höhe von 1,0 % pro Monat zu zahlen und etwaige weitere durch die verspätete Leistung entstehende Schäden zu ersetzen. Der Anleger wird seine mittelbare (treugeberische) Beteiligung in eine Direktbeteiligung als Kommanditist umwandeln. Er hat die Kosten für die notarielle Beglaubigung der von ihm der Komplementärin und der Treuhänderin zu erteilenden Handelsregistervollmacht selbst zu tragen. Bei der Schenkung oder Veräußerung der Vermögensanlage durch den Anleger stellt die Treuhänderin eine gesonderte Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200 Euro zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer gem. 12 Abs. 3 Treuhand- und Verwaltungsvertrag in Rechnung. Sollten der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG oder der Treuhänderin durch die Übertragung Kosten entstehen, z. B. bei Veräußerung einer direkt vom Anleger gehaltenen Kommanditbeteiligung durch die dabei erforderliche Umschreibung im Handelsregister, hat diese der Erwerber der Vermögensanlage zu erstatten. Etwaige durch die Übertragung verursachte steuerliche Nachteile bei der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG müssen der Anleger und der Erwerber als Gesamtschuldner ausgleichen. Unabhängig hiervon können dem veräußernden Anleger selbst durch die Übertragung Kosten entstehen, die er zu tragen hat. Hierzu zählen z. B. Kosten der rechtlichen und steuerlichen Beratung im Zusammenhang mit der Veräußerung sowie Kosten für die bei der Verkaufsanbahnung tätigen Vermittler bzw. Berater. Können sich Anleger und Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG im Falle des Ausscheidens des Anlegers im Rahmen der Ermittlung der zu zahlenden Abfindung nicht über den Zeitwert der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG einigen, hat der Anleger die Hälfte der Kosten für einen einzuschaltenden Sachverständigen zu tragen, der den für die Abfindung maßgeblichen Zeitwert der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) verbindlich festzulegen hat (vgl. 20 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Emittentin). Sofern das Ausscheiden des Kommanditisten nicht aufgrund einer Kündigung erfolgt, sind die durch das Ausscheiden entstehenden Mehrkosten von dem ausgeschiedenen Kommanditisten bzw. von dem betreibenden Gläubiger zu tragen. Die Gesellschaft ist berechtigt, insofern einen angemessenen Vorschuss für die Kosten zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Gesellschaft bleiben unberührt. Stirbt ein Anleger, müssen sich seine Erben und / oder Ver- 164

165 11. HINWEISE FÜR FERNABSATZVERTRÄGE mächtnisnehmer auf Verlangen der Komplementärin gegenüber der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG durch Vorlage entsprechender Nachweise legitimieren. Die Kosten hierfür haben die Erben und / oder Vermächtnisnehmer selbst zu tragen. Außerdem können unter Umständen Kosten für einen Erbschein sowie für die Einschaltung eines gemeinsamen Bevollmächtigten entstehen, den mehrere Erben bzw. Vermächtnisnehmer einschalten müssen, um die Rechte des verstorbenen Anlegers aus der Vermögensanlage ausüben zu können (vgl. 17 des Gesellschaftsvertrages der Emittentin). Im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung / Übertragung der Vermögensanlage können dem Anleger außerdem allgemeine Kosten z. B. für Telefon, Internet, Porto, Bankgebühren u. ä. entstehen, die er selber zu tragen hat. Darüber hinaus können Kosten im Falle einer Fremdfinanzierung der Vermögensanlage anfallen sowie Kosten für die Einsichtnahme in Bücher und Unterlagen der Emittentin. Die Höhe der beim Anleger jeweils anfallenden, vorstehend beschriebenen Kosten für Erwerb, Verwaltung und Veräußerung der Vermögensanlage hängt von dessen persönlicher Situation ab. Allgemeingültige Angaben zur Höhe der Kostenbelastung des Anlegers können daher nicht gemacht werden. 10. STEUERN Es können Schenkung-, Erbschaft- und / oder weitere Steuern anfallen. Zu den steuerlichen Auswirkungen der Vermögensanlage für den Anleger wird auf Kapitel 8 Steuerliche Grundlagen (Seite 110 ff.) des Verkaufsprospektes verwiesen. 11. DER ANLEGER BESITZT EIN WIDERRUFSRECHT Dem Anleger steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß 312g, 355 BGB i. V. m. Art. 246 b 2 i. V. m. 1 Abs. 1 und 2 EGBGB zu. Die Einzelheiten sind in der Widerrufsbelehrung der Beitrittserklärung ausführlich dargestellt. Ein darüber hinaus vertraglich vereinbartes Widerrufsrecht besteht nicht. 12. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND, SPRACHEN Anwendbares Recht, Gerichtsstand Die Emittentin und sämtliche Verträge einschließlich des Treu Beispiel einer Photovoltaik-Freiflächenanlage

166 11. HINWEISE FÜR FERNABSATZVERTRÄGE hand- und Verwaltungsvertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dieses gilt auch für alle vorvertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten, insbesondere zwischen dem Anleger und der Treuhänderin. In dem Gesellschaftsvertrag der Emittentin wie auch im Treuhand- und Verwaltungsvertrag ist als Gerichtsstand der Sitz der Emittentin und damit derzeit Hamburg vereinbart. Sofern der Anleger Verbraucher im Sinne des 13 BGB ist, gelten für den Gerichtsstand die gesetzlichen Regelungen. Sprache Der Verkaufsprospekt einschließlich der darin enthaltenen wesentlichen Verträge ist in deutscher Sprache verfasst. Die Kommunikation zwischen der Emittentin, der Treuhänderin und dem Anleger erfolgt in deutscher Sprache. 13. INFORMATIONEN ZU AUSSERGERICHT- LICHEN BESCHWERDE- UND RECHTSBEHELFS- VERFAHREN 16. MITGLIEDSTAATEN DER EU Die oben genannten Unternehmen der Ziffer 1, haben keine Beziehungen zu Unternehmern aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgenommen, deren Recht die oben genannten Unternehmer der Ziffer 1 vor Abschluss des Vertrages zugrunde gelegt haben. 17. GÜLTIGKEITSDAUER DER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN INFORMATIONEN / ZEICHNUNGSFRIST Diese Verbraucherinformationen bleiben bis zur Bekanntgabe von Änderungen gültig. Änderungen werden per Nachtrag bekannt gemacht. Die Einwerbungsphase endet mit vollständiger Einwerbung des Kommanditkapitals oder zu einem früheren Zeitpunkt von der Komplementärin nach pflichtgemäßem Ermessen festgesetztem Zeitpunkt (Zeichnungsschluss). Die Möglichkeit zum Anrufen einer außergerichtlichen Schlichtungsstelle ist vertraglich nicht vorgesehen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen können Anleger (unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen) sich an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Voraussetzungen für den Zugang zur Schlichtungsstelle regelt die Schlichtungsstellenverfahrensverordnung. Ein Merkblatt sowie die Schlichtungsstellenverfahrensverordnung selbst sind bei der Schlichtungsstelle erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Tel: 069/ , Fax: 069/ BESTEHEN VON GARANTIEFONDS Ein Garantiefonds, wie beispielsweise der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken, steht für Vermögensanlagen wie der vorliegenden nicht zur Verfügung. 15. ZUSÄTZLICHE KOSTEN FÜR DIE NUTZUNG VON FERNKOMMUNIKATIONSMITTELN Der Anleger ist verpflichtet, individuell veranlasste zusätzliche Kosten für die Nutzung des Fernkommunikationsmittels zu tragen. 166

167 11. Abwicklungshinweise Beispiel eines BHKW-Modular Power Plant

168 12. ABWICKLUNGSHINWEISE 12. Abwicklungshinweise Prüfung der Prospektunterlagen Bevor Sie sich an der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG beteiligen, lesen Sie bitte den Verkaufsprospekt aufmerksam durch. Es wird empfohlen, sich von fachkundigen Beratern bei der Entscheidungsfindung unterstützen zu lassen. Beitritt Wenn Sie sich an der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG beteiligen möchten, senden Sie bitte die im Original insgesamt vollständig ausgefüllte und fünfmal rechtsverbindlich unterzeichnete Beitrittserklärung nebst Widerrufsbelehrung und Empfangsbestätigung an die Treuhänderin, St. Annen Treuhand GmbH, Gerhofstraße 18, Hamburg. Ihr Beitritt wird nach Annahme durch die Treuhänderin wirksam, ohne dass Ihnen die Annahmeerklärung zugehen müsste. Die Annahme wird Ihnen jedoch schriftlich unter der Angabe der Treuhandnummer bestätigt. Die Annahme Ihrer Beitrittserklärung durch die Treuhänderin wird erst erfolgen, wenn Ihre Identität nach Maßgabe des Geldwäschegesetzes festgestellt und überprüft worden ist. Diese erfolgt entweder direkt durch die Ihnen die Vermögensanlage vermittelnde bzw. beratende Person oder alternativ auf dem Wege des Postident-Verfahrens. Handelsregistervollmacht Für Ihre Eintragung in das Handelsregister sind Sie nach 4 Abs. 9 des Gesellschaftsvertrages verpflichtet, der Komplementärin auf Ihre Kosten eine umfassende, notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht zu erteilen. Zeichnungssumme Die Zeichnungssumme soll mindestens Euro betragen und ohne Rest durch teilbar sein. Die Komplementärin kann hiervon abweichende Beträge zulassen. Zahlungsmodalitäten Die Zeichnungssumme zzgl. 5,0 % Agio ist nach Mitteilung der Annahme der Beitrittserklärung und nach Aufforderung durch die Treuhänderin binnen zwei Wochen vollständig auf folgendes Mittelverwendungskonto der Mittelverwendungskontrolleurin durch den Anleger zu leisten: Kontoinhaberin: UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bank: Commerzbank AG, Oldenburg BIC / SWIFT: COBADEFFXXX IBAN: DE Verwendungszweck Bitte geben Sie unter Verwendungszweck unbedingt die Ihnen von der Treuhänderin mitgeteilte Treuhandnummer sowie Ihren Namen (Nachname, Vorname) an. Bei verspäteter Einzahlung des zu zahlenden Betrages können Verzugszinsen in Höhe von 1,0 % pro Monat sowie ggf. der Ersatz weitergehender Schäden geltend gemacht werden. Auch können Sie im Falle der ganz oder teilweisen Nichtleistung des zu zahlenden Betrages nach erfolgloser Fristsetzung mit Ausschlussandrohung von der Beteiligung an der Emittentin ausgeschlossen werden. Handelsregister Die St. Annen Treuhand GmbH wird als Treuhandkommanditist der Emittentin für die Anleger in das Handelsregister eingetragen. Dabei beträgt die einzutragende Haftsumme 1,0 % der Zeichnungssumme ohne Agio. Sie haben nach Schließung der Vermögensanlage die Verpflichtung, sich nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages mit einer Haftsumme von 1,0 % Ihrer Zeichnungssumme direkt in das Handelsregister der Emittentin als Kommanditist eintragen zu lassen. Die Kosten des Registergerichts für die Umschreibung trägt die Emittentin. Eventuell anfallende weitere Kosten trägt der Anleger selbst. Fragen und weitere Informationen Für Fragen oder weitere Informationen zu der in diesem Verkaufsprospekt dargestellten Vermögensanlage stehen Ihnen die Anbieterin, Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG, Gerhofstraße 18, Hamburg, zur Verfügung. Vertriebshinweis Mit der Vermittlung des einzuwerbenden Kommanditkapitals wurde die Neitzel & Cie. Gesellschaft für Beteiligungen mbh & Co. KG betraut. Diese kann sich für die Vermittlung im Wege des Unterauftrages der Hilfe Dritter als Vertriebsbeauftragte bedienen. Diese Dritten sind selbstständige Unternehmer und keine Erfüllungsgehilfen der Anbieterin. Angabenvorbehalt Alle in diesem Verkaufsprospekt aufgeführten Angaben, Prognosen über Entwicklungen, Berechnungen sowie die steuerlichen und rechtlichen Grundlagen wurden von der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG als Anbieterin mit Sorgfalt zusammengestellt. Für Abweichungen durch künftige Entwicklungen oder durch Änderungen der steuerlichen oder rechtlichen Grundlagen kann keine Haftung übernommen werden. Die in diesem Verkaufsprospekt genannten Links zu Websites Dritter wurden mit Sorgfalt recherchiert. Die Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG hat keinen Einfluss auf den Inhalt dieser Websites. Sie macht sich deren Inhalt nicht zu eigen und übernimmt für sie keine Haftung. Von dem Inhalt dieses Verkaufsprospektes ab- 168

169 12. ABWICKLUNGSHINWEISE weichende Angaben haben nur Gültigkeit, wenn diese schriftlich durch die Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG bestätigt werden. Vertriebsbeauftragte oder sonstige Dritte sind nicht berechtigt, von den Angaben dieses Verkaufsprospektes abweichende Angaben zu machen. Den Anlegern wird empfohlen, diesen Verkaufsprospekt mit den anderen ihnen übergebenen Unterlagen aufzubewahren. Beispiel eines Blockheizkraftwerkes 169

170 Notizen 170

171 Beispiel einer Photovoltaik-Anlage

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