Allgemeine Aufstellungsgrundsätze und Anwendung der IFRS

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1 116 Talanx-Konzern Finanzbericht 2010 Allgemeine Aufstellungsgrundsätze und Anwendung der IFRS Die Talanx AG hat als Mutterunternehmen des Talanx-Konzerns einen Konzernabschluss gemäß 290 HGB aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde auf der Grundlage von 315 a Abs. 3 HGB freiwillig gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt. Die in 315 a Abs. 1 HGB genannten Standards und Vorschriften wurden vollständig beachtet. Seit dem Jahr 2002 werden die vom International Accounting Standards Board (IASB) erlassenen Standards als IFRS bezeichnet; die Vorschriften, die in früheren Jahren verabschiedet wurden, tragen weiterhin den Namen IAS (International Accounting Standards). In unseren Erläuterungen zitieren wir entsprechend; soweit sich die Erläuterungen nicht explizit auf einen bestimmten Standard beziehen, gebrauchen wir den Begriff IFRS. Die versicherungsspezifischen Geschäftsvorfälle, in denen die IFRS keine gesonderten Regelungen enthalten, werden im Einklang mit IFRS 4 Versicherungsverträge nach den einschlägigen Bestimmungen der US-amerikanischen Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) bilanziert. Bei der Erstellung des Konzernabschlusses wurden alle zum 31. Dezember 2010 geltenden IFRS- Vorschriften sowie die vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) und des vorherigen Standing Interpretations Committee (SIC) verabschiedeten Interpretationen, deren Anwendung für das Geschäftsjahr 2010 bindend und von der EU übernommen wurden, beachtet. Darüber hinaus wurden die vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) verabschiedeten Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) berücksichtigt, soweit sie den derzeit geltenden IFRS nicht entgegenstehen. Der Konzernabschluss wurde in Euro (EUR) aufgestellt. Die Darstellung der Betragsangaben erfolgt gerundet auf Millionen Euro (Mio. EUR), es sei denn, aus Gründen der Transparenz sind Betragsangaben in Tausend Euro (TEUR) erforderlich. Dadurch kann es in den Tabellen dieses Berichts zu Rundungsdifferenzen kommen. Betragsangaben in Klammern beziehen sich auf das Vorjahr. Neu anzuwendende Standards/Interpretationen und Änderungen von Standards IFRS 3 (geändert 2008) Unternehmenszusammenschlüsse und daraus folgende Änderungen zu IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS, IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und IAS 31 Gemeinschaftsunternehmen sind anzuwenden auf Erwerbe in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen: Der überarbeitete Standard (IFRS 3), welcher am 3. Juni 2009 durch die EU ratifiziert worden ist, schreibt unverändert die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen vor, jedoch mit einigen wesentlichen Änderungen. Zum Beispiel: Alle Unternehmenskaufpreiszahlungen werden zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Hierbei werden bedingte Gegenleistungen als Schuld angesetzt und Änderungen in der Folgebewertung ergebniswirksam erfasst. Es besteht ein Wahlrecht, pro Erwerb den Minderheitsanteil entweder zum beizulegenden Zeitwert oder mit dem anteiligen neu bewerteten Eigenkapital anzusetzen. Sämtliche akquisitionsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst.

2 Konzernanhang Allgemeine Aufstellungsgrundsätze und Anwendung der IFRS 117 Der Standard wurde im Konzern u. a. für den Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an der HDI Strakhovanie am 7. Juli 2010 angewendet. Weitere Details des Unternehmenserwerbs im Geschäftsjahr sind im Abschnitt Unternehmenszusammenschlüsse der Berichtsperiode dieses Anhangs dargestellt. Der überarbeitete IAS 27 verlangt die Erfassung aller Auswirkungen aus Transaktionen mit Minderheitsgesellschaftern im Eigenkapital, sofern sich keine Änderung in der Beherrschung ergibt und diese Transaktion weder zu einem Goodwill noch zu Gewinnen und Verlusten führen. Im Falle des Verlusts der Beherrschung gibt der Standard eine detaillierte Anweisung zur bilanziellen Abbildung vor. Danach ist der verbleibende Anteil zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten und ein aus der Neubewertung entstehender Gewinn oder Verlust als solcher auszuweisen. Auf die Berichtsperiode hat der überarbeitete Standard Auswirkung gehabt, da u. a. Transaktionen mit Minderheitsgesellschaftern stattgefunden haben, welche im Kapitel Konsolidierung, Abschnitt Konsolidierungskreis dieses Anhangs (Seiten 155 ff.) erläutert werden. Der Sammelstandard zur Änderung verschiedener IFRS (2009) enthält verschiedene Änderungssachverhalte, die zwölf bestehende IFRS (zehn Standards und zwei Interpretationen) betreffen, und ist der zweite im Rahmen des seit 2006 existierenden Projekts Jährliche Verbesserungen an den IFRS veröffentlichte Standard. Die Mehrzahl der Änderungen ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen, anzuwenden und hatte für den Konzern keine signifikanten Auswirkungen. Zusätzlich zu den oben aufgeführten Rechnungslegungsvorschriften wurden folgende Änderungen von Standards und Interpretationen zum 1. Januar 2010 beachtet: IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards : Die neue Fassung des IFRS 1 beinhaltet die Regelungen des vorher geltenden Standards, unterscheidet sich aber in seiner Gliederung. Darüber hinaus wurden mit den Standardänderungen Zusätzliche Ausnahmen für erstmalige Anwender Vereinfachungen in IFRS 1 aufgenommen, die u. a. die Öl- und Gasindustrie bzw. die Anwendung des IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält betreffen. Der überarbeitete Standard hatte keine Auswirkung auf den Konzernabschluss. IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung : Die Änderungen betreffen den Anwendungsbereich von IFRS 2 und enthalten darüber hinaus eine Klarstellung, dass der Begriff Unternehmensgruppe in IFRS 2 dieselbe Bedeutung hat wie in IAS 27. IAS 39 Finanzinstrumente Ansatz und Bewertung geeignete Grundgeschäfte : Mit den Änderungen an IAS 39 wird klargestellt, wie bei der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften mit dem Inflationsanteil von Finanzinstrumenten und mit Optionskontrakten, die als Sicherungsinstrument genutzt werden, zu verfahren ist. Änderungen zu IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche (durch jährlichen Verbesserungsstandard Projekt 2008): Die Änderungen umfassen hauptsächlich Spezifizierungen der Offenlegungsanforderungen. IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen : IFRIC 12 stellt klar, wie die zugrunde liegenden Infrastruktureinrichtungen vom Betreiber einer Dienstleistungskonzessionsvereinbarung bilanziert werden. Diese neue Vorschrift hatte keinen Einfluss auf den Konzernabschluss.

3 118 Talanx-Konzern Finanzbericht 2010 IFRIC 15 Verträge über die Errichtung von Immobilien : IFRIC 15 gibt Aufschluss darüber, in welchem Fall Umsatzerlöse aus der Errichtung von Immobilien im Abschluss auszuweisen sind und ob ein Vertrag zur Errichtung von Immobilien in den Anwendungsbereich von IAS 11 Fertigungsaufträge oder von IAS 18 Erträge fällt. Für den Konzernabschluss hatte diese neue Interpretation keine Relevanz im Berichtszeitraum. IFRIC 16 Absicherung einer Nettoinvestition in einem ausländischen Geschäftsbetrieb : In dieser Interpretation, welche keine Auswirkung auf den Konzernabschluss hatte, werden mögliche Absicherungen einer Nettoinvestition in ausländische Geschäftsbetriebe und deren Bilanzierung geregelt. IFRIC 17 Sachdividenden an Eigentümer : Die Interpretation bietet eine Richtlinie zur Buchung von Sachdividenden an Eigentümer, die entweder als Ausschüttung der Reserven oder als Dividende ausgestellt wurden. Auf den Konzernabschluss hatte die neue Interpretation keinen Einfluss. IFRIC 18 Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden : In dieser Interpretation, die keine Relevanz für den Konzern hat, wird dargelegt, wie ein Unternehmen Sachanlageübertragungen durch einen Kunden zu bilanzieren hat. Unter den Anwendungsbereich dieser Interpretation fallen u. a. Verträge, bei denen ein Unternehmen von einem Kunden eine Sachanlage erhält, die es dann dazu verwenden muss, diesen Kunden an ein Leitungsnetz anzuschließen und/oder ihm dauerhaft Zugang zu den betreffenden Gütern oder Dienstleistungen (z. B. Strom, Gas, Wasser) zu gewähren. Die Übernahme dieser Änderungen und Interpretationen hatte sofern überhaupt prak tische Bedeutung für den Konzernabschluss bestand keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns im Berichtszeitraum. Standards, Interpretationen und Änderungen zu veröffentlichen Standards, die 2010 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind und die vom Konzern nicht vorzeitig angewandt wurden Nachfolgend werden Einschätzungen des Konzerns zu den Auswirkungen dieser neuen Standards, Interpretationen und Änderungen an bestehenden Vorschriften erläutert. IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen wurde im November 2009 veröffentlicht und ersetzt IAS 24 (2003). Der neue Standard ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Als wesentliche Neuerungen verlangt die Änderung beispielsweise Angaben zu Garantien und Zusagen sowie zu Verpflichtungen, die vom Eintritt (oder Nichteintritt) bestimmter zukünftiger Ereignisse abhängen. Darüber hinaus wird die Definition eines nahestehenden Unternehmens oder einer nahestehenden Person präzisiert. Der Standard, dessen Auswirkungen auf den Konzern derzeit geprüft werden, ist durch die EU im Juli 2010 ratifiziert worden.

4 Konzernanhang Allgemeine Aufstellungsgrundsätze und Anwendung der IFRS 119 Im Dezember 2009 hat die EU Änderungen an IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung Einstufung von Bezugsrechten in europäisches Recht übernommen. Der IAS 32 wurde dahingehend ergänzt, dass Bezugsrechte sowie Optionen und Optionsscheine auf eine feste Anzahl eigener Anteile gegen einen festen Betrag in einer beliebigen Währung als Eigenkapitalinstrumente auszuweisen sind, solange diese anteilig allen bestehenden Anteilseignern derselben Klasse gewährt werden. Die Änderung zu IAS 32 ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Februar 2010 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Auswirkungen auf den Konzernabschluss werden nicht erwartet. IFRIC 14 IAS 19 Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestdotierungspflichten : Diese Änderung wurde im Juli 2010 von der EU ratifiziert und ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Die Neuerungen sind von Relevanz, wenn ein Versorgungsplan eine Mindestdotierungsverpflichtung vorsieht und das Unternehmen Beitragsvorauszahlungen auf diese leistet. Auswirkungen auf den Konzern werden derzeit nicht erwartet. Im November 2009 hat das IFRIC die Interpretation IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente veröffentlicht. Die Interpretation regelt die Bilanzierung beim Schuldner, wenn neu verhandelte Vertragsbedingungen einer finanziellen Verbindlichkeit es diesem erlauben, die finanzielle Verbindlichkeit ganz oder teilweise durch die Ausgabe eigener Eigenkapitalinstrumente zu tilgen (so genannte Debt for Equity Swaps). Die Eigenkapitalinstrumente sind im Zugangszeitpunkt grundsätzlich mit ihrem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Unterschiedsbeträge zwischen dem Fair Value des Eigenkapitalinstruments und dem Buchwert der getilgten Verbindlichkeit sind in der Gewinn- und Verlustrechnung anzusetzen. Die Interpretation ist im Juli 2010 durch die EU übernommen worden und für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2010 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Wir erwarten aus der Anwendung der neuen Vorschrift keinen Einfluss auf den Konzern. Ebenfalls im November 2009 hat das IASB einen neuen Standard zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten veröffentlicht, welcher im Oktober 2010 um Regelungen zur Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten und zur Ausbuchung von Finanzinstrumenten erweitert wurde. IFRS 9 ist der erste Teil eines dreiphasigen Projekts, welches künftig den IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung ersetzen wird. Der neue Standard enthält eine überarbeitete Kategorisierung von Finanzinstrumenten. Demnach soll es künftig nur noch zwei Kategorien finanzieller Vermögenswerte geben: at fair value und amortized costs. Eine Umklassifizierung ist nur noch möglich, sofern sich das Geschäftsmodell wesentlich ändert. Anlagen in Eigenkapitalinstrumente, die in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallen, sind in der Bilanz zum Fair Value anzusetzen. Die Wertveränderungen werden erfolgswirksam erfasst. Ausnahme sind die Anlagen in Eigenkapital instrumente, bei denen das Unternehmen entschieden hat, diese zum Fair Value mit Erfassung der Veränderungen im sonstigen Gesamtergebnis (at fair value through other comprehensive income) anzusetzen. Der Konzern hat die vollen Auswirkungen des IFRS 9 noch zu analysieren. Es zeichnet sich jedoch schon ab, dass die Neuerungen u. a. Einfluss auf die Bilanzierung von finanziellen Vermögenswerten im Konzern haben werden. Der Standard ist erst für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, anzuwenden; eine Übernahme in europäisches Recht ist noch nicht erfolgt.

5 120 Talanx-Konzern Finanzbericht 2010 Das IASB hat am 7. Oktober 2010 Änderungen zu IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben veröffentlicht, welche Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2011 beginnen, betreffen. Gegenstand der Änderungen sind Angabepflichten im Zusammenhang mit dem Transfer von finanziellen Vermögenswerten. Ein Transfer von finanziellen Vermögenswerten liegt beispielsweise beim Verkauf von Forderungen oder bei so genannten Asset-Backed-Securities (ABS)-Transaktionen vor. Eine Ratifizierung durch die EU ist noch nicht erfolgt. Wir prüfen derzeit die Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Im Mai 2010 hat das IASB den dritten jährlich erscheinenden Sammelstandard (2010) zur Vor nahme kleinerer Änderungen an den IFRS, die so genannten Improvements to IFRSs veröffentlicht. Die meisten Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen, verpflichtend anzuwenden; die EU hat den Standard im Februar 2011 ratifiziert. Wir prüfen derzeit die Auswirkungen dieser Änderungen auf den Konzernabschluss. Das IASB hat im Dezember 2010 Änderungen zu IAS 12 Ertragsteuern veröffentlicht, welche noch nicht durch die EU übernommen wurden. Diese Neuerungen enthalten eine Klarstellung zur Behandlung temporärer steuerlicher Differenzen in Zusammenhang mit der Anwendung des Zeitwertmodells von IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. Die Ergänzung tritt für Berichtsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2012 beginnen, in Kraft. Wir erwarten aus der Anwendung dieser Änderungen keinen Einfluss auf den Konzernabschluss.

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