Aufbereitung und Verwertung von Müllverbrennungsschlacken im Kontext der Mantelverordnung

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1 Aufbereitung und Verwertung von Müllverbrennungsschlacken im Kontext der Mantelverordnung Vortrag anlässlich der SCHÜTTGUT & RECYCLING-TECHNIK 2014 am

2 Inhaltsübersicht - Vorstellung C.C. Umwelt AG - Einleitung - Schlackenaufbereitung - Verwertung der aufbereiteten Fraktionen - gesetzliche Rahmenbedingungen - Mantelverordnung - Ausblick

3 Vorstellung C.C. Umwelt AG - international tätiges Abfallwirtschaftsunternehmen - Unternehmen ist einer karitativen Stiftung untergegliedert - Kernkompetenz: Behandlung, Verwertung und Entsorgung von mineralischen Abfällen - Deutschlandweit 16 Standorte mit insgesamt 350 Mitarbeitern - Bundesweit vier Standorte mit stationärer Schlackenaufbereitung

4 Einleitung:Abfallverbrennung in Deutschland - 70 Müllheizkraftwerke und 30 EBS-Kraftwerke in Deutschland - Interessensvertretung durch ITAD/IGAM - Verbrennungskapazität: 25 Mio. t/a - MV-Schlacken: ca. 5,3 Mio. t/a (aktuell) davon: t Fe-Metall t Ne-Metall

5 Einleitung - ca. 4,8 Mio. Mg/a Schlacke in Deutschland (2009) - Aufbereitungsverfahren (nass/trocken) mit hoher Sortiertiefe Stand der Technik - Verwendung von aufbereiteter Schlacke als güteüberwachter Baustoff: - Im Straßenbau - Bei Errichtung von Lärmschutzwällen - Bei Auffüllungen im Industrie- und Gewerbebau - Im Deponiebau

6 Schlackenaufbereitung: Stand der Technik Meist kaltmechanische Verfahren/Trockenaufbereitung - Vorsiebung (i. d. R. 200 mm x 200 mm) zur Auslese von Störstoffen und Grobschrott - Siebung bei z. B. 40 mm - Magnetische Erfassung der Fe-Anteile im Kornspektrum 0 bis 40 mm - Induktive Erfassung der Ne-Anteile im Kornspektrum 0 bis 40 mm - Windsichtung organischer Störstoffe

7 Schlackenaufbereitung: Stand der Technik Schlackenaufbereitungsanlage (Schwandorf) Schlackenaufbereitungsanlage (Krefeld)

8 Schlackenaufbereitung: Stand der Technik Rohschlacke aus der Nassentschlackung Detailansicht Rohschlacke

9 Schlackenaufbereitung: Übersicht MV-Schlacke Schlacke 0-32 mm ca. 85 % Schlacke > 32 mm ca. 5 % Unverbranntes ca.1,5 % Fe-Schrott ca. 5 % NE-Schrott 1,5 % Baustoff u. a. Recolith Baustoff Abfall zur Verwertung Wertstoff Wertstoff Baustoff im Straßenund Wegebau, sowie Industriehallenbau Baustoff im Deponiebau thermische Verwertung in einer MVA Eisen- und Stahlindustrie Eisen- und Stahlindustrie Verhüttung

10 Verwertung: Eisenmetall-Fraktionen Fe-Grobmaterial aus der Vorentschrottung

11 Verwertung: Nicht-Eisenmetall-Fraktionen NE-Metallgemisch nach weitergehender Aufbereitung

12 Verwertung der aufbereiteten Fraktionen Mineralischer Anteil (aufbereitete Schlacke) Einsatzgebiete/Verwertungsmöglichkeiten Auffüllungen im Industrieund Gewerbebau - Geländeverfüllung - Bodenverbesserung - Bodenverfestigung Trag- und Frostschutzschicht unter Asphaltdecken oder Pflasterschichten Baumaterial für Straßendämme und Lärmschutzwälle Deponiebau -Betriebsstraßen und -wegebau - Oberflächenprofilierung

13 Verwertung Mineralik: Straßenbau - Tragschicht BV: A2, Anschlußstelle Herzebrock-Clarholz (2008)

14 Verwertung Mineralik: Straßenbau - Tragschicht BV: Ortsumgehung Beckum (2008)

15 Verwertung Mineralik: Deponiebau BV: Deponie Lüdenscheid-Kleinleifringhausen (2011)

16 Verwertung Mineralik: Fazit - Güteüberwachte HMV-Schlacke ist guter Baustoff mit: - gleichbleibend hoher Qualität - guter Standfestigkeit - hoher Raumbeständigkeit - Einsatz von Schlacke bedeutet: - Einsparung von Deponievolumen - Substitution von vorhandenen Erzreserven - Substitution von natürlichen Gesteinsvorkommen - Vermeidung von CO 2 -Emissionen

17 Verwertung Mineralik: Fazit Jedoch: aktuell enorme Absatzprobleme! Gründe: - Unwissenheit bei ausschreibenden Stellen - Mangelnde gesellschaftliche und politische Akzeptanz - Negativerfahrungen in der Vergangenheit => Auswirkung: In NRW wird ein Großteil der aufbereiteten Schlacken entweder auf Deponien oder in Erd- und Straßenbaumaßnahmen im europäischen Ausland entsorgt.

18 Gesetzliche Rahmenbedingungen Umweltrelevante Anforderungen: - LAGA M20 Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Hausmüllverbrennungsaschen im Straßen- und Erdbau (Gem. RdErl. NRW) - Kommunale Anforderungen: Dortmunder-Liste, Düsseldorfer-Liste, Herner-Liste, etc. Bautechnische Anforderungen: - TL Gestein-StB - TL SoB-StB, ZTV SoB-StB - TL BuB E-StB, ZTV E-StB - TL Beton-StB, ZTV Beton-StB

19 Mantelverordnung: Einleitung Tongrubenurteil II (BVerWG 7 C 26.03, OVG 7A 10279/02): - Verfüllung von Abgrabungen hat den Status einer stofflichen Verwertung - LAGA M20 alt (4. Aufl., ) als Bewertungsmaßstab für den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen nicht anwendbar.

20 Mantelverordnung: Gliederung Artikel 1: Änderung der Grundwasserverordnung Artikel 2: Ersatzbaustoffverordnung Artikel 3: Änderung der Deponieverordnung Artikel 4: Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung

21 Mantelverordnung: Ersatzbaustoffverordnung

22 Mantelverordnung: Ersatzbaustoffverordnung

23 Mantelverordnung: Ersatzbaustoffverordnung Kritik/Probleme (u. a. bei HMV II): - Einbau nur noch in oberirdische technische Bauwerke mit einem Einbauvolumen > 1.500m³ möglich - bei Einbau mit technischen Sicherungsmaßnahmen regelmäßige Überprüfung (alle 2 Jahre) sowie Gestellung einer Sicherheitsleistung (nicht bei öffentlich-rechtlichen BV) - umfassende Dokumentations- und Anzeigepflichten

24 Mantelverordnung: BBodSchV Begriffsbestimmung: Verfüllung von Abgrabungen Wiederherstellung des ursprünglichen Geländeplanums ehemaliger Rohstoffabbaustätten (Kies-, Sand-, und Tongruben und Steinbrüche) zwecks Wiedernutzbarmachung des Geländes.

25 Mantelverordnung: BBodSchV Beispielhafte Abbildung einer Abgrabung zur Sand- und Kiesgewinnung

26 Mantelverordnung: BBodSchV Warum Verfüllung von Abgrabungen mit mineralischen Ersatzbaustoffen (Vorteile): - Kein weiterer Eingriff in die Natur zwecks Gewinnung von natürlichem Verfüllmaterial notwendig - Sicherung der Abbaustätte kann wirtschaftlich durchgeführt werden -Die vorhandene Infrastruktur der Abbaustätte kann genutzt werden (z. B. Betriebsgebäude, Ein-/Ausgangswaage, Baugeräte) Nachteil/Problem: -Gesellschaftliche Akzeptanz: Angst vor Müllablagerung (Stichwort: Möckern - Vehlitz, Technosan)

27 Mantelverordnung: BBodSchV rechtliche Rahmenbedingungen Die Bewertung der Schadlosigkeit erfolgt durch das Arbeitspapier Verfüllung von Abgrabungen (LABO, ). Es gelten die Bestimmungen der Einbauklasse 0 und die Zuordnungswerte Z 0 bzw. Z 0*

28 Mantelverordnung: BBodSchV Praxis - Mineralische Ersatzbaustoffe i. d. R. höher eingestuft als Z0*, dadurch bedingte Marktverfügbarkeit von geeigneten Verfüllmaterial - uneinheitliche Anforderungsprofile aufgrund von Altgenehmigungen (von Z 0 bis zu Z 2), dadurch ungleiche Marktbedingungen - Keine Differenzierung von Sand-, Kies-, und Tongruben hinsichtlich der Geologie und Hydrogeologie. - RAL-Gütezeichen 506 Tongrubenverfüllung und rekultivierung

29 Mantelverordnung: BBodSchV Gegenüberstellung von Grenzwerten (MantelV LAGA M20) Anorganische Stoffe Prüfwert Umrechnungsfaktor umgerechneter MantelV WF-2 zu WF-10 Grenzwert [μg/l] - [μg/l] Antimon Arsen 10 1,50 15 Barium 340 1, Blei 23 0,75 17,25 Bor Cadmium 2 0,50 1 Chrom gesamt 10 0,84 8,4 Cobalt Kupfer 20 0,66 13,2 Molybdän 35 0,60 21 Nickel 20 0,60 12 Quecksilber 0 1,20 0,06 Selen 7 0,53 3,71 Thallium 0, Vanadium Zink 100 0,66 66 Cyanid, gesamt Cyanid, leicht freisetzbar 5 1,50 7,5 Fluorid 750 0,75 562,5 Chlorid , Sulfat ,

30 Mantelverordnung: BBodSchV Gegenüberstellung von Grenzwerten (MantelV LAGA M20) Anorganische Stoffe Prüfwert Umrechnungsfaktor umgerechneter Grenzwert Grenzwert Grenzwert Grenzwert MantelV WF-2 zu WF-10 Grenzwert LAGA Z0/Z0* LAGA Z 1.1 LAGA Z1.2 LAGA Z 2 [μg/l] - [μg/l] [μg/l] [μg/l] [μg/l] [μg/l] Antimon Arsen 10 1, Barium 340 1, Blei 23 0,75 17, Bor Cadmium 2 0,50 1 1,5 1,5 3 6 Chrom gesamt 10 0,84 8,4 12,5 12, Cobalt Kupfer 20 0,66 13, Molybdän 35 0, Nickel 20 0, Quecksilber 0 1,20 0,06 0,5 0,5 1 2 Selen 7 0,53 3, Thallium 0, Vanadium Zink 100 0, Cyanid, gesamt Cyanid, leicht freisetzbar 5 1,50 7, Fluorid 750 0,75 562, Chlorid , Sulfat ,

31 Mantelverordnung: Zusammenfassung Konsequenzen: - Verwertungsquote von 80 % bei mineralischen Abfällen nicht mehr erreichbar - Verschiebung von Massenströmen auf Deponien (Beseitigung) => Daher: Forderung an die beteiligten Ministerien, die MantelV hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit zu überarbeiten.

32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Dipl.-Ing. Jan Robert Belouschek Bataverstr Krefeld Tel. +49(0)2151/ Fax +49(0)2151/ Mobil 0172/

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