A G E N T U R V E R T R A G
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- Elmar Walter
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 A G E N T U R V E R T R A G zwischen der Urlaubstours GmbH Barfußgässchen 11 D Leipzig - nachfolgend Veranstalter genannt - und Name des Reisebüros Straße, Nr. PLZ, Ort - nachfolgend Agentur genannt -
2 1 Präambel Die Urlaubstours GmbH betätigt sich als Veranstalter von Pauschalreisen und bietet verschiedene Reiseleistungen (z.b. Hotelübernachtungen etc.) an. Die Agentur tritt als Mittler von Pauschalreisen und sonstigen Reiseleistungen auf. Die Vertragspartner arbeiten vertrauensvoll zusammen, um eine bestmögliche Zufriedenstellung der gemeinsamen Kunden zu erreichen. Der vorliegende Agenturvertrag regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter und der Agentur. 2 Vertragsgegenstand Der Veranstalter überträgt der Agentur das nichtexklusive Recht, in Ihren Geschäftsräumen sowie in elektronischen Medien (z. B. Internet etc.) die von ihm angebotenen Produkte und die damit zusammenhängenden Leistungen gemäß den aktuellen Ausschreibungen anzubieten und zu vermitteln. Die Agentur ist Handelsvertreter im Sinne der 84 ff. des HGB. Die Agentur tritt gegenüber dem Kunden ausschließlich als Vermittler der angebotenen Reiseprodukte auf und ist diesen gegenüber nur im Rahmen der Vermittlungstätigkeit verantwortlich. 3 Pflichten der Agentur Die Agentur verpflichtet sich, a) die Produkte des Veranstalters anzubieten und den Kunden bereitwillig, fachgerecht und wahrheitsgemäß im Rahmen der ihr vorliegenden Informationen zu beraten. b) ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erbringen, dies gilt auch für die Erfüllungsgehilfen der Agentur. c) die Reisevermittlung für den Veranstalter nur im Rahmen und unter sorgfältiger Beachtung der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen und der Agentur bekannten und zur Verfügung gestellten Reise- und Geschäftsbedingungen und Ausschreibungsrichtlinien vorzunehmen, wobei über die Reiseausschreibung hinausgehende Sonderwünsche der Kunden lediglich als unverbindliche Anmerkungen entgegenzunehmen und deren Erfüllung nicht zuzusagen sind. d) die Reiseangebote des Veranstalters zu den ausgeschriebenen Preisen anzubieten und keine Preisnachlässe oder -aufschläge gegenüber Kunden anzuwenden. Bei Verstoß hat der Veranstalter das Recht zur fristlosen Kündigung des Agenturvertrages. e) die Kunden vor Abgabe der Buchungserklärung darauf hinzuweisen, dass die Reisebedingungen des Veranstalters in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Reisevertrages sind. f) sicherzustellen, dass der Reiseanmelder im Rahmen der Buchung die Möglichkeit hat die Reisebedingungen des Veranstalters einzusehen und dass er die Annahme der Reisebedingungen und die Haftung für alle in der Reiseanmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer bestätigt. g) Umbuchungen, Stornierungen und sonstige Buchungsänderungen unverzüglich an den Veranstalter weiterzuleiten. Die Benachrichtigung muss schriftlich per Fax, Post oder erfolgen. Maßgeblich ist unter Berücksichtigung der Geschäftszeiten des Veranstalters der Zeitpunkt des Eingangs.
3 h) Reklamationen und Ansprüche von Kunden aus dem Reisevertrag entgegenzunehmen, diese unverzüglich an den Veranstalter weiterzuleiten und keinerlei Forderungen des Kunden, es sei denn, diese basieren auf Pflichtverletzungen der Agentur, anzuerkennen. i) den Veranstalter unverzüglich schriftlich über wesentliche Änderungen (wie Geschäfts- bzw. Gesellschafterverhältnisse, Firmenbezeichnung bzw. Firmensitz, Bankverbindung, Kontaktdaten, usw.) Ihres Geschäftsbetriebs zu informieren. j) sicherzustellen, dass der Veranstalter korrekte und vollständige Kundendaten inklusive Telefonnummer, Adresse und Zahlungsinformationen von ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen erhält. k) Die Agentur erteilt hiermit ihr ausdrückliches Einverständnis mit dem Versand von Newslettern und anderem Informationsmaterial des Veranstalters per für die Zeit des Bestehens der Geschäftsbeziehung. 4 Pflichten des Veranstalters Der Veranstalter verpflichtet sich, a) die Agentur mit allen notwendigen und aktuellen Informations- und Buchungsunterlagen in angemessenen Umfang zu versorgen, sodass der Kunde mit allen buchungsrelevanten Informationen ausgestattet ist. b) eingehende Buchungsvorgänge zügig und in der Reihenfolge des Eingangs zu bearbeiten sowie eventuelle Abweichungen vom Kundenauftrag dem Kunden sowie der Agentur schnellstmöglich mitzuteilen. c) die im Geschäftsvorgang bekannt gewordenen Kundenadressen nicht für Eigenakquisition bzw. eigene Werbezwecke zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben. d) die Daten aller Kunden streng nach den Bestimmungen des Datenschutzes zu behandeln. e) Reiseunterlagen nach vollständiger Zahlungsabwicklung rechtzeitig an den Kunden zu versenden. f) die Agentur über Änderungen von Reiseleistungen oder Abweichungen von der Ausschreibung unverzüglich nach bekannt werden in Kenntnis zu setzen. 5 Zahlungsverkehr Soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und der Agentur getroffen wurde, erfolgt jegliche Zahlung auf den Reisepreis durch den Kunden unmittelbar an den Veranstalter auf eines der im Rahmen der Buchungsabwicklung mitgeteilten Konten. Die Agentur ist nicht berechtigt Anzahlungen, Teilzahlungen oder Zahlungen auf den vereinbarten Reisepreis im Namen des Veranstalters entgegenzunehmen. 6 Provisionszahlung Während der Laufzeit des Vertrages hat die Agentur einen Anspruch auf Verprovisionierung der für den Veranstalter vermittelten, zustande gekommenen und durchgeführten Reisen. Es gilt die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Provisionsregelung (Anlage 1 zum Agenturvertrag).
4 Der Provisionsanspruch der Agentur ist fällig mit Reiseantritt des Kunden, jedoch nicht vor dem vollständigen Eingang der Zahlung des Kunden beim Veranstalter. Mit der Zahlung der Vergütung sind alle Kosten, Aufwendungen und Ansprüche der Agentur gegenüber dem Veranstalter aus der Vermittlungstätigkeit abgegolten. Im Fall des Rücktritts des Kunden vom Reisevertrag wird der Provisionssatz aus den beim Kunden abzurechnenden Stornierungskosten berechnet..diese Provision ist fällig mit dem vollständigen Eingang der Zahlung des Kunden beim Veranstalter.. Ein Provisionsanspruch der Agentur besteht nicht, a) für alle vom Kunden im Zielgebiet gebuchten und bezahlten touristischen Leistungen. b) für Gebühren, Steuern und Abgaben jeglicher Art, die im Zusammenhang mit der vermittelten Reisedienstleistung stehen und nicht im Reisepreis enthalten sind, sowie für unvorhersehbare Preiserhöhungen auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat (z.b. Treibstoffzuschläge). c) wenn und solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Sofern sich der Veranstalter im Interesse zügiger Abwicklung und zur Vermeidung unverhältnismäßig hoher Rechtsverfolgungskosten mit dem Kunden vergleichsweise über die Höhe der Stornierungskosten einigt, errechnet sich die Provision aus dem insoweit vereinbarten und tatsächlich vom Kunden geleisteten Zahlungsbetrag. d) wenn die gebuchte Reise aufgrund außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegenden außergewöhnlichen Umständen, wie z. B. Krieg, Streik, innere Unruhen im Zielgebiet, hoheitliche Anordnung, Epidemien, Naturkatastrophen und dergleichen bzw. bei Nichterreichen einer festgelegten Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden kann oder die Durchführung der Reise aufgrund der Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze dem Veranstalter nicht zumutbar ist. Provisionsansprüche verjähren ein Jahr nach dem Zeitpunkt ihrer Entstehung. Ungerechtfertigt erhaltene Provisionszahlungen sind von der Agentur unverzüglich zurückzuerstatten. Die Agentur darf ohne Zustimmung des Veranstalters Provisionsansprüche nicht abtreten oder verpfänden. 7 Haftung Die Agentur haftet für alle Schäden, die sich aus der schuldhaften Nichtbeachtung oder dem schuldhaften Verstoß gegen die Bestimmungen des Vertrags sowie der ergänzenden Anweisungen des Veranstalters ergeben. Konnte durch Verschulden der Agentur eine gebuchte Reise nicht durchgeführt werden, kann die Agentur gemäß den jeweils gültigen Reise- und Zahlungsbedingungen des Veranstalters in Anspruch genommen werden. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung eines über die allgemeinen Stornosätze hinausgehenden Schadens vor. 8 Vertragsdauer und Kündigung Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Agenturvertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Sofern ein wichtiger Grund vorliegt, kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
5 a) grober Vertragsverletzung b) Wechsel des Inhabers/Gesellschafters bzw. der Rechtsform oder Firma der Agentur c) Veräußerung oder Verpfändung von Geschäftsanteilen d) Unberechtigter Inkassotätigkeit der Agentur e) Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens, ebenso Ablehnung der Konkurseröffnung mangels Masse oder Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung f) Geschäftsaufgabe g) Nichterfüllung von Zahlungspflichten h) Schädigung der Belange oder des Ansehens des Veranstalters Die Agentur verpflichtet sich, den Veranstalter unverzüglich über Änderungen der Angaben, die diesem Vertrag zugrunde liegen, zu informieren. Auch nach Beendigung des Vertrages bleiben die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag solange bestehen, bis alle schwebenden Geschäfte abgewickelt sind, die Endabrechnung vorgenommen ist und alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt sind. Bei Beendigung des Agenturvertrages hat die Agentur alle Hinweise auf den Veranstalter unverzüglich zu entfernen. 9 Sonstige Bestimmungen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sämtliche Anlagen, insbesondere Agenturfragebogen und Provisionsregelung sind in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieses Vertrages. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden oder enthält dieser Vertrag Regelungslücken, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im übrigen hiervon nicht berührt. An Stelle der unwirksamen bzw. nichtigen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche sich aus diesem Vertrag ergebenden Ansprüche ist Leipzig.., den..., den Unterschrift der Agentur Urlaubstours GmbH Anlage 1: Provisionsvereinbarung
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