Große Anfrage. der Abgeordneten Britta Ernst, Sabine Boeddinghaus, Wilfried Buss, Luisa Fiedler, Gerhard Lein, Jan Riecken (SPD) und Fraktion

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 18/ 18. Wahlperiode Große Anfrage der Abgeordneten Britta Ernst, Sabine Boeddinghaus, Wilfried Buss, Luisa Fiedler, Gerhard Lein, Jan Riecken (SPD) und Fraktion Betr.: Durchlässigkeit im Hamburger Schulsystem Mythos oder Realität? Internationale Vergleichstudien über Schulsysteme zeigen, dass das deutsche Schulsystem sehr selektiv ist. Dies schlägt sich in einer Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen aus sozial schwächeren Familien nieder. Diese hohe Selektivität führt jedoch insgesamt zu einer im internationalen Vergleich niedrigen Bildungsbeteiligung. Dies gefährdet langfristig unseren Wohlstand. OECD Untersuchungen zeigen den Zusammenhang von Bildungsinvestitionen, hoher Bildungsbeteiligung und wirtschaftlichen Wachstum. Die Arbeitsgruppe Bildungsforschung/ Bildungsplanung der Universität Duisburg Essen hat im Oktober 2004 eine umfangreiche Untersuchung zur Selektivität und Durchlässigkeit im allgemein bildenden Schulsystem vorgelegt. Die Studie dokumentiert eindrucksvoll die mangelnde Durchlässigkeit des deutschen Schulsystems. Andererseits gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, immer wieder neue Bildungswege zu beschreiten und so weiter führende Abschlüsse zu erreichen. Bildungspolitik muss zum Ziel haben, allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer Herkunft die Chance zu geben, ihre Begabungen und Talente entwickeln zu können. Je erfolgreicher Bildungspolitik dies leistet, desto größer ist der Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit einer Gesellschaft. Desto höher ist zudem das gesamte Niveau der Bildung im Land. Angesichts des demografischen Wandels wird Deutschland in absehbarer Zeit einen Mangel an gut ausgebildeten Fachkräften haben, erste Anzeichen sind jetzt schon erkennbar. Dies wird für die deutsche Wirtschaft Nachteile im Wettbewerb nach sich ziehen. Auch aus diesem Grund muss Hamburger Politik alles tun, um Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln. Im deutschen Schulsystem bleiben zu viele Kindern und Jugendliche auf der Strecke: Zurückstellung von der Einschulung, Sitzen bleiben, Abschulen, vorberufliche Warteschleifen sind Instrumente, die Schulsysteme anderer Ländern gar nicht oder in viel geringerem Ausmaß kennen. Gleichzeitig wissen wir, dass es dem 3 gliedrigem Schulsystem nicht gelingt, die Kinder nach ihren Begabungen und Fähigkeiten angemessen zu unterrichten: Jugendliche mit gleichen Fähigkeiten finden sich in Hauptschulen, Realschule oder Gymnasien. Die Schulform mit ihrer auf den gewünschten Abschluss bezogenen fiktiven Homogenität ihrer Schülerschaft wird in Deutschland nach Klasse 4 festgelegt. Einmal getroffene Entscheidungen werden selten zugunsten höherer Bildungswege verändert. Gleichzeitig ist durch wissenschaftliche Untersuchungen belegt, dass die Empfehlungen der Grundschulen für die weiterführende Schulform oft fehlerhaft sind oder weitere Entwicklungen von Kindern nicht einschätzbar sind. Im deutschen Schulsystem gibt es zahlreiche Schnittstellen und Übergänge, an denen Entscheidungen über Bildungswege getroffen werden, die nicht oder kaum korrigierbar sind. Es muss Veränderungen geben, um Bildungswege länger offen zu lassen.

2 I. Grundschulen 1. Zeitpunkt der Einschulung Durch eine Reihe von Initiativen ist es in den letzten Jahren gelungen, Kinder früher einzuschulen. Ende der 90er Jahre wurde die Schwelle bei den Zurückstellungen vom Schulbesuch dadurch angehoben, dass die Schulaufsicht den einzelnen Zurückstellungen zustimmen muss. Zudem brachte die flexibilisierte Einschulungszeit jedem Schüler und jeder Schülerin das Recht, die ersten zwei Schuljahre individuell um ein Jahr zu verkürzen bzw. zu verlängern, ohne dass dies Einfluß auf die gesetzliche Schulbesuchsdauer hat. Dadurch ging der Trend, die Einschulung hinauszuschieben deutlich zurück Wie alt waren durchschnittlich in Hamburg in den vergangenen 10 Jahren Kinder bei ihrer Einschulung, die vorzeitig eingeschult wurden, die altersgemäß eingeschult wurden und die eingeschulten Kinder insgesamt? 1.2. Wie hoch ist der Anteil der vorzeitig eingeschulten Kinder in Hamburg und in den anderen Bundesländern in den letzten 10 Jahren im Verhältnis zu den schulpflichtigen Kindern? 1.3. Wie hoch ist in Hamburg und in den anderen Bundesländern der Anteil der 6 jährigen und jüngeren an den Eingeschulten insgesamt? (Bitte für die letzen 10 Jahre angeben) 1.4. Wer entscheidet in Hamburg abschließend, ob es zu einer vorzeitigen Einschulung kommt oder nicht? Welche Rolle spielt dabei die Schulleitung der Grundschule? Ist dieses Verfahren nach Auffassung der BBS weiterhin geeignet? 1.5. Wie bewertet die BBS den durchschnittlichen altersmäßigen Zeitpunkt der Einschulung in Hamburg? 1.6. Plant die BBS Initiativen, um den Zeitpunkt der Einschulung weiter vorzulegen? 2 2. Rückstellung von der Einschulung 2.1. Wie viele Kinder sind auf der Grundlage des 38 (2) HmbSG) von der Einschulung in den letzen 10 Jahren jährlich zurückgestellt worden? (Bitte aufschlüsseln nach Gründen) 2.2. Welche Erkenntnisse gibt es über den Verbleib und weiteren Bildungsweg der zurückgestellten Kinder oder Jugendlichen? 2.3. Wie hoch ist in den letzten 10 Jahren der jährliche prozentuale Anteil der vom Schulbesuch zurückgestellten Kinder im Verhältnis zur Gesamtzahl der schulpflichtigen Kinder gewesen? 2.4. Wie hoch ist der Anteil der vom Schulbesuch zurückgestellten Kinder an den schulpflichtigen Kindern in den letzten 10 Jahren in den einzelnen Bundesländern? (Bitte aufschlüsseln nach Gründen) 2.5. Wie hoch ist in Hamburg der Anteil der vom Schulbesuch zurückgestellten Kinder mit und ohne Migrationshintergrund an ihrer jeweiligen Grundgesamtheit (alle vom Schulbesuch zurückgestellten Kinder ohne Migrationshintergrund bzw. alle Kinder mit Migrationshintergrund)? 2.6. Welche Entscheidungsbefugnis haben bei einer Rückstellung die Eltern, die Schule bzw. Schulleitung und die BBS? Hält die BBS das Hamburger Verfahren für geeignet?

3 2.7. Wie bewertet die BBS die gegenwärtige Praxis der Rückstellung vor Beginn der Grundschule? 3 3. Schülerinnen und Schüler werden nach Klasse 9 und 10 eine zentrale Prüfung machen 3.1. Ist diese Prüfung in Hamburg für alle gleich, oder wird differenziert, je nachdem, ob die Schülerinnen und Schüler eine Realschule, eine integrierte Gesamtschule, eine kooperative Gesamtschule, eine Integrierte Haupt und Realschule oder ein Gymnasium besuchen? 3.2. Wenn die Prüfung für alle gleich sein wird, ist es dann nicht folgerichtig, dass alle Schülerinnen und Schüler nach erfolgreichem Abschluss die gleichen Bildungsgänge wählen können (d.h. auch Realschüler die Oberstufe der Gymnasien) 3.3. Wenn die Prüfung nicht gleich sein wird, wird damit nicht faktisch ein differenzierter Realschulabschluss eingeführt? Die Schülerinnen und Schüler der Gymnasien und des Gymnasialzweiges der kooperativen Gesamtschulen werden aufgrund der Gymnasialschulzeitverkürzung mehr Unterricht als alle anderen Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 gehabt haben: 3.4. Wie viele Stunden welcher Fächer werden diese Schülerinnen und Schüler mehr erhalten haben? Welchen Einfluss wird das auf die Prüfung haben? Im Jahr 2008 werden die Schülerinnen und Schüler an Gymnasien und kooperativen Gesamtschulen die Klasse 10 erreicht haben, die aufgrund der Schulzeitverkürzung mehr Unterricht hatten als alle anderen Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe Gibt es in der BBS Überlegungen zu diesem Zeitpunkt von den gleichen zentralen Prüfungen in den 10. Klassen abzuweichen? Wenn ja, welche? Wenn nein, sieht die BBS nicht das Problem einheitlicher Prüfungen bei höchst unterschiedlichen Voraussetzungen der verschiedenen Schulformen? 4. Einschulungen an Sonderschulen Kinder können statt an der allgemeinen Grundschule auch an einer Sonderschule eingeschult werden Wie viele Kinder wurden in den letzten 10 Jahren in Hamburg statt in eine allgemeine Grundschule in eine Sonderschule eingeschult? Wie hoch ist der Prozentsatz im Verhältnis zu allen Einschulungen? (Bitte aufschlüsseln nach Schulformen, Geschlecht und Migrationshintergrund und darstellen, wie hoch der Anteil der Kinder mit und ohne Migrationshintergrund an ihrer jeweiligen Grundgesamtheit ist (alle Kinder ohne Migrationshintergrund bzw. alle Kinder mit Migrationshintergrund)) 4.2. Aus welchen Stadtteilen kamen bzw. kommen die Kinder? 4.3. Wie viele Kinder wurden in den Bundesländern auf Sonderschulen eingeschult? Wie hoch ist der prozentuale Anteil im Vergleich zu allen Einschulungen? 5. Überweisung und Rücküberweisung 5.1. Wie viele Kinder welchen Alters und welcher Klassenstufe und Schulform wurden in den letzten 10 Jahren in Hamburg auf eine Sonderschule umgeschult? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund der Kinder und besuchter Schulform)

4 5.2. Wie viele Kinder welchen Alters und welcher Klassenstufe wurden in den letzten 10 Jahren in Hamburg von einer Sonderschule auf eine allgemeine Schule rückgeschult? (Bitte die Schulform, auf die rücküberwiesen wurde, angeben) 5.3. Wie viele V Klassen gibt es mit jeweils wie vielen Schülern? (Bitte angeben für die letzten 10 Jahre) 5.4. Wie viele Kinder haben in sog. Vorbereitungsklassen (V Klassen) den Hauptschulabschluss erreicht? An welchen Schulstandorten haben wie viele Kinder der Sonderschule am Unterricht der Hauptschule im Klassenverband integriert teilgenommen? 5.5. Auf welcher Grundlage (Gesetze, Verordnung, Regelungen) erfolgt die Rücküberweisung von einer Sonderschule in eine allgemein bildende Schule in Hamburg? 4 6. Perspektive der Integrativen Förderung von Grundschülerinnen und Grundschülern Die BBS hat mehrfach angekündigt, ein Konzept zur sonderpädagogischen Förderung von Kindern im Grundschulalter vorzulegen (sog. Förderzentren) Wann ist mit der Vorlage des Konzeptes zu rechnen? 6.2. Wie beurteilt die BBS die Arbeit der Integrativen Regelklassen? 6.3. Wie viele Abschulungen aus IR Klassen an Sonderschulen hat es in den letzten 10 Jahren gegeben? Erfolgten diese aus der Initiative der Eltern oder der der Schulen? II. Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10) 1. Besuch der weiterführenden Schulen nach Klasse 4 42 HmbSG Abs. 6 regelt: bei Abschluss der Grundschule ist eine Schullaufbahnempfehlung zu erstellen. Aus empirischen Schuluntersuchungen, wie z.b. den Hamburger Lernausgangsuntersuchungen LAU oder der Grundschulstudie Iglu E, ist bekannt, dass die Hälfte der Empfehlungen der Grundschule fragwürdig sind Auf welcher Grundlage und nach welchen Kriterien gibt die Grundschule eine Empfehlung für den weiteren Schulbesuch ab? Wie lautet die Rechtsverordnung, die dies regelt? 1.2. Wie viele Empfehlungen wurden in den letzen 10 Jahren für den Besuch der verschiedenen Schulformen in Hamburg ausgesprochen? (Bitte darstellen, wie hoch der Anteil der Kinder mit und ohne Migrationshintergrund an ihrer jeweiligen Grundgesamtheit bei der Empfehlung in die verschiedenen Schulformen ist (alle Kinder ohne Migrationshintergrund bzw. alle Kinder mit Migrationshintergrund)) 1.3. In wie vielen Fällen folgen die Eltern der Empfehlung nicht? Aus welchem Grund? 1.4. Welche Erkenntnis hat die BBS über den weiteren Bildungsweg und die absolvierten Abschlüsse von Kindern und Jugendlichen im Verhältnis zu den ausgesprochenen Empfehlungen? 1.5. Welche Erkenntnis hat die BBS über das Verhältnis der Empfehlungen der Grundschule im Verhältnis zu dem tatsächlichen Leistungsvermögen der Kinder, z.b. aus den Lernausgangsuntersuchungen? 1.6. Wenn keine Erkenntnisse vorliegen: weshalb hält die zuständige Behörde es für unerheblich, sich für diesen Bereich der Schulpolitik neuere Erkenntnisse zu verschaffen?

5 Im Protokoll des Schulausschusses vom 29. September 2004 zum Tagesordnungspunkt Erste Ergebnisse aus KESS 4 heißt es: Die Senatsvertreterinnen und vertreter stimmen den SPD Abgeordneten zu, dass die Validität der Schullaufbahnempfehlungen für weiterführende Schulen unbedingt verbessert werden müsse. Sie bedauern, dass dazu noch keine geeigneten Maßnahmen bekannt seien. Denkbar sei die Heranziehung von Vergleichsarbeiten und auf jeden Fall eine Verbesserung der Diagnosefähigkeit der Lehrkräfte Welche Konsequenzen zieht die BBS aus dieser Schlussfolgerung? Ergebnis der Lernausgangsuntersuchungen war es, dass Kinder aus sozial schwächeren Familien seltener eine Gymnasialempfehlung erhalten als Kinder aus anderen Familien. Bekannt wurde auch, dass Kinder von allein erziehenden Müttern diskriminiert werden Was hat die BBS bzw. die Vorläuferbehörde in den vergangenen Jahren unternommen, um diesen festgestellten Diskriminierungen von Kindern und Jugendlichen im Hamburger Schulsystem entgegenzuwirken? 1.9 Wie viele Schülerinnen und Schüler haben in den letzten 10 Jahren in Hamburg nach Klasse 4 eine Haupt/ oder Realschule, eine kooperative Gesamtschule, eine integrierte Gesamtschule, ein Gymnasium, eine Sonder oder Förderschule besucht? (Bitte neben den absoluten Zahlen auch die auf den gesamten Jahrgang bezogenen Prozente der einzelnen Schulformen) (Bitte weiter darstellen, wie hoch der Anteil der Kinder mit und ohne Migrationshintergrund an ihrer jeweiligen Grundgesamtheit ist (alle Kinder ohne Migrationshintergrund bzw. alle Kinder mit Migrationshintergrund)) Wie viele Schülerinnen und Schüler haben in den letzten 10 Jahren in Deutschlands Bundesländern nach Klassen 4 eine Haupt/ oder Realschule, eine kooperative Gesamtschule, eine integrierte Gesamtschule, ein Gymnasium, eine Sonder oder Förderschule besucht? (Bitte neben den absoluten Zahlen auch die auf den gesamten Jahrgang bezogenen Prozente der einzelnen Schulformen darstellen) (Bitte weiter darstellen, wie hoch der Anteil der Kinder mit und ohne Migrationshintergrund an ihrer jeweiligen Grundgesamtheit ist (alle Kinder ohne Migrationshintergrund bzw. alle Kinder mit Migrationshintergrund)) 5 2. Übergang von Klasse 5 nach Klasse 6 des Gymnasiums: Auswirkungen der Verschärfung HmbSG Abs. (5) regelt: Für den Übergang von einer Jahrgangsstufe oder Schulform in eine andere muss die Schülerin oder der Schüler eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lassen. Bereits 2003 wurde der Übergang von Klasse 5 nach Klase 6 dadurch verschärft, dass die Schülerin oder der Schüler eine erfolgreiche Mitarbeit in Jahrgangsstufe 6 erwarten lassen muss. Die Fünfte Novelle des HambSG im Jahr 2005 hat diese Regelung bestätigt. Durch diese Veränderung wurde das Recht der Eltern, die weiterführende Schulform zu bestimmen eingeschränkt, da es nur noch in Klasse 5 durchgesetzt werden kann. Weiterhin wurde der Sinn der Beobachtungsstufe ad absurdum geführt, da für einige Schülerinnen und Schüler die Beobachtung nach Klasse 5 mit dem Ergebnis des Abschulens enden kann. Vor dem Hintergrund der durch die LAU Untersuchungen festgestellten impliziten Diskriminierungen der Grundschulempfehlungen eine falsche Gesetzesänderung Auf welcher Grundlage und nach welchen Kriterien wird nach 42 festgestellt, dass eine erfolgreiche Mitarbeit in Jahrgangsstufe 6 nicht zu erwarten ist? Wie lautet die Rechtsverordnung, die dies regelt?

6 2.2. Bei wie vielen Schülerinnen und Schülern ist seit der Gesetzesänderung 2003 nach Jahrgangsstufe 5 der Beobachtungsstufe des Gymnasiums das Ergebnis festgestellt worden, dass eine erfolgreiche Mitarbeit nicht zu erwarten ist? (Bitte darstellen, wie hoch der Anteil der Kinder mit und ohne Migrationshintergrund an ihrer jeweiligen Grundgesamtheit ist (alle Kinder ohne Migrationshintergrund bzw. alle Kinder mit Migrationshintergrund)) 2.3. Welche Konsequenzen hat dies für die Schülerinnen und Schüler? 2.4. Wie viele Schülerinnen und Schüler sind daraufhin Sitzen geblieben? 2.5. Wie viele Schülerinnen und Schüler sind auf andere Schulen umgeschult worden? (Bitte nach Schulformen aufschlüsseln) 2.6. Hat es Widersprüche der Eltern gegeben? Wenn ja, wie viele und mit welchem Ausgang? 2.7. Wie beurteilt die BBS heute die veränderte Regelung? 6 3. Nach Jahrgangsklasse 6: Übergänge in die Jahrgangsstufe Auf welcher Grundlage und nach welchen Kriterien wird nach 42 festgestellt, dass eine erfolgreiche Mitarbeit in der jeweils gewählten Schulstufe oder Schulform nach Jahrgangsstufe 6 nicht zu erwarten ist? Wie lautet die Rechtsverordnung, die dies regelt? Wie gestaltet sich das Verfahren generell und wie bei Differenzen in der Einschätzung zwischen der Schulbehörde und den Eltern? 3.2. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben in den letzten 10 Jahren nach Klasse 6 in Hamburg eine Hauptschule, Realschule, eine kooperative Gesamtschule, eine integrierte Gesamtschule, ein Gymnasium, eine Sonder oder Förderschule besucht? (Bitte neben den absoluten Zahlen auch die auf den gesamten Jahrgang bezogenen Prozente der einzelnen Schulformen und darstellen, wie hoch der Anteil der Kinder mit und ohne Migrationshintergrund an ihrer jeweiligen Grundgesamtheit ist) 3.3. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben in den letzten 10 Jahren nach Klassen 6 in Deutschlands Bundesländern eine Hauptschule, Realschule, eine kooperative Gesamtschule, eine integrierte Gesamtschule, ein Gymnasium, eine Sonder oder Förderschule besucht? (Bitte neben den absoluten Zahlen auch die auf den gesamten Jahrgang bezogenen Prozente der einzelnen Schulformen und darstellen, wie hoch der Anteil der Kinder mit und ohne Migrationshintergrund an ihrer jeweiligen Grundgesamtheit ist) 3.4. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben in den letzten 10 Jahren in Klasse 9 in Deutschlands Bundesländern eine Hauptschule, Realschule, eine kooperative Gesamtschule, eine integrierte Gesamtschule, ein Gymnasium, eine Sonder oder Förderschule besucht? (Bitte neben den absoluten Zahlen auch die auf den gesamten Jahrgang bezogenen Prozente der einzelnen Schulformen und darstellen, wie hoch der Anteil der Kinder mit und ohne Migrationshintergrund an ihrer jeweiligen Grundgesamtheit ist) 3.5. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben in den letzten 10 Jahren in Klasse 9 in Hamburg eine Hauptschule, Realschule, eine kooperative Gesamtschule, eine integrierte Gesamtschule, ein Gymnasium, eine Sonder oder Förderschule besucht? (Bitte neben den absoluten Zahlen auch die auf den gesamten Jahrgang bezogenen Prozente der einzelnen Schulformen und darstellen, wie hoch der Anteil der Kinder mit und ohne Migrationshintergrund an ihrer jeweiligen Grundgesamtheit ist) 3.6. Welche Erkenntnis hat die zuständige Behörde über die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die nach dem Besuch der Gesamtschule am Ende der Klasse 10 einen Schulabschluss erreichten, der höher war, als die Empfehlung der Grundschule für die weiterführende Schule es erwarten ließ?

7 4. Abschlüsse 4.1. Unter welchen Voraussetzungen erhalten Schülerinnen und Schülern in Hamburg einen Hauptschulabschluss, einen Hauptschulabschluss mit Realschulqualifikation, einen Realschulabschluss das Fachabitur, die allgemeine Hochschulreife? 4.2. Welche Veränderungen hat es hier in den letzen 5 Jahren gegeben? 7 III. Sekundarstufe II 1. Zugangsvoraussetzungen 1.1. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein bzw. welche Voraussetzungen müssen Schülerinnen und Schüler mitbringen, um zurzeit in Hamburg die Sekundarstufe II eines Gymnasiums, einer integrierten Gesamtschule, eines Wirtschaftsgymnasiums, eines Aufbaugymnasiums zu erreichen? 1.2. Welche Veränderungen hat es hier in den letzen 5 Jahren für diese Bedingungen und Voraussetzungen gegeben? 2. Weiterführende Schulen nach erfolgreichen Abschlüssen 2.1. Welche weiteren schulischen Angebote können Schülerinnen und Schülern zurzeit mit einem Abschluss an einer Sonderschule einem Hauptschulabschluss einem Realschulabschluss einer allgemeinen Hochschulreife einem Fachabitur dem Berufsvorbereitungsjahr Abschluss an einer Handelsschule einem Wirtschaftsgymnasium einer Berufsfachschule in Hamburg wahrnehmen? 2.2. Welche Veränderungen hat es in den letzen 5 Jahren gegeben? 2.3. Welche Voraussetzungen müssen Schülerinnen und Schülern erfüllen, um die Oberstufe an Gymnasien die Oberstufe der integrierten Gesamtschulen die Oberstufe eines Aufbaugymnasium die Oberstufe eines Wirtschaftsgymnasium die Oberstufe eines Technischen Gymnasiums eine Handelsschule eine Höhere Handelsschule eine Fachoberschule (Bitte nach Fachrichtung getrennt darstellen) eine Fachschule (Bitte nach Fachrichtung getrennt darstellen) die jeweiligen Berufsfachschulen (Bitte nach Fachrichtung getrennt darstellen) die Produktionsschule

8 die Abendhauptschule die Abendrealschule das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ und BVJM bitte getrennt darstellen) in Hamburg zu besuchen? 2.4. Welche Veränderungen in den Angeboten und Zugangsvoraussetzungen hat es in den letzen 5 Jahren gegeben? 8 3. Schülerinnen und Schüler werden nach Klasse 9 und 10 eine zentrale Prüfung machen 3.1. Ist diese Prüfung in Hamburg für alle gleich, oder wird differenziert, je nachdem, ob die Schülerinnen und Schüler eine Realschule, eine integrierte Gesamtschule, eine kooperative Gesamtschule, eine Integrierte Haupt und Realschule oder ein Gymnasium besuchen? 3.2. Die "Ausbildungs und Prüfungsordnung für die integrierte Gesamtschule Jahrgangsstufen 5 bis 10" (APO IGS) beinhaltet Notenskalen für alle drei Bildungsgänge (Hauptschule, Realschule und Gymnasium). Die Schülerinnen und Schüler sehen also mit welchen Noten der verschiedenen Bildungsgänge ihre konkrete Prüfungsnote korrespondiert. Ist es richtig, dass Gesamtschüler im Rahmen der zentralen Prüfungen grundsätzlich nicht mit der Bestnote (B1) bewertet werden können, weil die zentrale Prüfung an Gesamtschulen auf einen Realschulabschluss gerichtet sind und diese Bestnote nicht vorgesehen ist? Und, ist es richtig, dass an Gymnasien die Bestnote erteilt werden kann? Ist es richtig, dass Spitzenleistungen von Schülerinnen und Schülern mit Gymnasialniveau an Gesamtschulen damit schlicht nicht durch die korrekte Note abgebildet werden? Und, wie würde eine gleichwertige Spitzenleistung an einem Gymnasium bewertet? Ist es richtig, dass besonders schlechte Leistungen an Gymnasien im Rahmen der zentralen Prüfungen schlimmstenfalls mit einer 6 aus der Gymnasialnotenskala bewertet werden können (was einer 3 der Hauptschulnotenskala entspricht), selbst wenn die konkrete Leistung darunter liegt? Falls die Bestnote (B1) an Gesamtschulen bei der zentralen Prüfung nicht regulär vergeben werden kann, wie begründet der Senat die Entscheidung der Behörde für Bildung und Sport, nicht das gesamte mögliche Leistungsspektrum an Gesamtschulen abzuprüfen? 3.3. Plant der Senat, die zentrale Prüfung ganz oder an einzelnen Schulformen wieder abzuschaffen? Wenn ja, mit welcher Begründung und zu welchem Schuljahr? 3.4. Wenn die Prüfung für alle gleich sein wird, ist es dann nicht folgerichtig, dass alle Schülerinnen und Schüler nach erfolgreichem Abschluss die gleichen Bildungsgänge wählen können (d.h. auch Realschüler die Oberstufe der Gymnasien) 3.5. Wenn die Prüfung nicht gleich sein wird, wird damit nicht faktisch ein differenzierter Realschulabschluss eingeführt? Die Schülerinnen und Schüler der Gymnasien und des Gymnasialzweiges der kooperativen Gesamtschulen werden aufgrund der Gymnasialschulzeitverkürzung mehr Unterricht als alle anderen Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 gehabt haben: 3.6. Wie viele Stunden welcher Fächer werden diese Schülerinnen und Schüler mehr erhalten haben? Welchen Einfluß wird das auf die Prüfung haben?

9 Im Jahr 2008 werden die Schülerinnen und Schüler an Gymnasien und kooperativen Gesamtschulen die Klasse 10 erreicht haben, die aufgrund der Schulzeitverkürzung mehr Unterricht hatten als alle anderen Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe Gibt es in der BBS Überlegungen zu diesem Zeitpunkt von den gleichen zentralen Prüfungen in den 10. Klassen abzuweichen? Wenn ja, welche? Wenn nein, sieht die BBS nicht das Problem einheitlicher Prüfungen bei höchst unterschiedlichen Voraussetzungen der verschiedenen Schulformen? 9 IV. Wechsel zwischen Schulformen: Abschulung, Umschulung Es gibt kaum Untersuchungen über das Ausmaß an Abschulungen an andere Schulformen, weil Schülerinnen und Schüler an Schulen nicht gehalten werden oder Umschulungen, weil Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I durch den Wechsel der Schulform einen höheren Schulabschluss anstreben. Eine Untersuchung in Nordrhein Westfalen kam zu dem Ergebnis, dass es kaum Umschulungen mit dem Ziel, höhere Bildungsabschlüsse zu erreichen gibt, wohl aber viele Abschulungen, weil die Schulen den Eindruck hatten, dass Bildungsziele der Schulform nicht erreicht werden können. Daher gilt das deutsche Schulsystem als durchlässig nach unten, jedoch als undurchlässig nach oben. 1. Welche Erkenntnisse liegen der BBS über die Durchlässigkeit insbesondere in der Sekundarstufe I zwischen den Schulformen Deutschlands und Hamburgs vor? Wie beurteilt die BBS die gegenwärtige Situation? 2. Abschulung oder Umschulung In 45 (1) heißt es Hat eine Schülerin oder ein Schüler zweimal in der gleichen Jahrgangsstufe oder in zwei aufeinander folgenden Jahrgangsstufen das Ziel der Klasse nicht erreicht, muss sie oder er in der Regel die von ihm besuchte Schulform verlassen. Das gilt nicht für vollzeitschulpflichtige Schülerinnen und Schüler der Hauptschule. Die Entscheidung trifft die Zeugniskonferenz auf der Grundlage der jeweiligen Ausbildungs und Prüfungsordnungen:" 2.1. Wann, d.h. bei Vorliegen welcher Bedingungen ist das Ziel der Klasse nicht erreicht in den einzelnen Klassenstufen der jeweiligen Schulformen? 2.2. Hat es in den letzten Jahren Abschulung oder Umschulung eines Schülers oder einer Schülerin von Hauptschulen an Sonderschulen gegeben? 2.3. Wann kommt es dazu, dass von dieser Regelung eine Ausnahme gemacht wird und wurde? 2.4. Wie lauten die zugrunde liegenden Rechtsverordnungen? 2.5. Wie häufig wurden in Hamburg in den letzten 10 Jahren Schülerinnen und Schüler ab bzw. umgeschult? (Bitte aufschlüsseln nach Klassenstufen und darstellen, wie hoch der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund an ihrer jeweiligen Grundgesamtheit ist) von einem Gymnasium (Bitte aufschlüsseln ob zu einer Realschule, Hauptschule, integrierten Gesamtschule oder einer kooperativen Gesamtschule) von einer Realschule (Bitte aufschlüsseln ob zu einer Hauptschule, integrierten Gesamtschule, kooperativen Gesamtschule, Sonderschule oder zu einem Gymnasium) von einer Integrierten Gesamtschule (Bitte aufschlüsseln ob zu einer Hauptschule, Realschule, kooperativen Gesamtschule, Sonderschule oder zu einem Gymnasium)

10 von einer kooperativen Gesamtschule (Bitte aufschlüsseln ob zu einer Hauptschule, Realschule, Integrierten Gesamtschule, Sonderschule oder zu einem Gymnasium) von einer Hauptschule (Bitte aufschlüsseln ob zu einer Realschule, integrierten Gesamtschule, kooperativen Gesamtschule, Sonderschule oder zu einem Gymnasium) 2.6. Gibt es Erkenntnisse darüber, zu welchen Anteilen die Abschulungen auf Initiative der Eltern oder der Schulen erfolgen? Wenn ja, welche? 2.7. Wie viele Schülerinnen und Schüler sind vom Gymnasium über die Realschule zur Haupt oder Sonderschule mehrfach in den letzten 10 Jahren abgeschult worden? 2.8. Gibt es Erkenntnisse darüber, wie viele Schülerinnen und Schüler in Hamburg oder anderen Bundesländern gleich mehrere Schulformen durchlaufen (z.b. vom Gymnasium über die Realschule zur Hauptschule) 2.9. Gibt es Vergleichsdaten aus anderen Bundesländern über Abschulungen und Umschulungen bzw. Schulformwechslern? Wenn ja, welche? In der Untersuchung von Bellenberg u.a. von 2004 wird herausgearbeitet, dass ein Schulformwechsel in anspruchsniedere Schulformen keine nachträgliche Korrektur einer falschen Bildungsgangentscheidung der Eltern darstelle, wie viele vermuten. Sie zitieren eine Hamburger Studie von Roeder/ Schmitz, nach der die Mehrzahl der Abgänger vom Gymnasium zur Realschule eine Gymnasialempfehlung hatten, zum anderen die ursprünglich Realschulempfohlenen mehrheitlich am Gymnasium erfolgreich sind. Ist diese Studie von der BBS oder der Vorgängerbehörde in Auftrag gegeben worden? Wenn ja, von wann ist die Studie und was sind die zentralen Ergebnisse? Wenn nein, was ist der BBS über die Ergebnisse dieser Studie bekannt? In integrierten Gesamtschulen und (eingeschränkt) integrierten Haupt und Realschulen wird auf starke Veränderungen des Leistungsstandes nach oben oder unten anders als in gegliederten Schulen nicht durch Sitzen bleiben (oder selten Überspringen) oder Schulformwechsel, sondern durch Wechsel von Lerngruppen in der gleichen Klasse bzw. der gleichen Schule reagiert. In welchem Verhältnis steht das Aufstufen zu Abstufen in Gesamtschulen? Ein Zeichen erfolgreicher Durchlässigkeit ist auch das Alter der Schülerinnen und Schüler am Ende eines Bildungsganges. Wie ist das Durchschnittsalter von Schülern mit Hauptschul, Realschul und Abiturabschluss in den verschiednen Schulformen? Gibt es weitere Erkenntnisse über die Durchlässigkeit des Schulwesens in Deutschlands? Weniger Durchlässigkeit durch die Schulzeitverkürzung (Abitur nach 12 Jahren) Seit der Einführung des Abiturs nach 12 Jahren ist es für Realschülerinnen und Realschüler faktisch nicht mehr möglich, einen Quereinstieg auf ein Gymnasium z.b. in Klasse 8 oder 9 zu machen, da an den Gymnasien die Stundentafel in der Sekundarstufe I verdichtet wurde. Damit ist an dieser Stelle keine Durchlässigkeit mehr gegeben. Das Bundesland Nordrhein Westfalen hat im Zuge der Schulzeitverkürzung die Stundentafel an allen Schulformen der Sekundarstufe I erhöht, um die Durchlässigkeit weiterhin zu erhalten Wie beurteilt die BBS den Wegfall der Durchlässigkeit von der Realschule zum Gymnasium durch die Schulzeitverkürzung? Gibt es Pläne, diesen negativen Folgen entgegenzutreten, z.b. durch generelle Erhöhung der Unterrichtsstunden in der Sekundarstufe I?

11 V. Überspringen und Wiederholen von Klassenstufen 1. Klassenwiederholungen Ein interessantes und für viele verblüffendes Ergebnis der PISA Studien war, dass im Gegensatz zum deutschen Bildungssystem in anderen Ländern Schülerinnen und Schüler nicht sitzen bleiben können, sondern im Klassenverband bleiben und statt dessen individuell gefördert werden. Spätestens durch die PISA Studie wird die Praxis des Sitzenbleibens von vielen in Frage gestellt, da es nicht zu einer besseren Förderung von Schülerinnen und Schülern kommt, sie jedoch aus dem vertrauten Umfeld gerissen werden und eine sehr negative Erfahrung mit der Schule verkraften müssen. Ein Folgeproblem dieser Praxis ist, dass durch die Anrechnung von Wiederholungsjahren auf die allgemeine Schulpflichtzeit Jugendliche schon nach der 7. Klassenstufe aus dem allgemein bildenden Schulsystem entlassen werden können oder beim Wechsel der Schulform nach Beendigung der Schulpflichtzeit z.t. nur unter Mühen eine aufnehmende Schule finden Wie hoch ist die Wiederholerquote in Deutschland in den letzten 10 Jahren in den einzelnen Bundesländern gewesen? (Bitte aufschlüsseln nach Klassenstufe, Schulform, Geschlecht und Migrationshintergrund und darstellen, wie hoch der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund an ihrer jeweiligen Grundgesamtheit ist) 1.2. Aufgrund welcher Gesetze, Regelungen oder Kriterien kommt es in Hamburg zu erzwungenen Klassenwiederholungen bzw. Nichtversetzungen in den einzelnen Klassenstufen und Schulformen? Wie lauten die entsprechenden Rechtsverordnungen? 1.3. Für welche Klassenstufen an welchen Schulformen gibt es in Hamburg keine Versetzungsregelungen bzw. erfolgt eine obligatorische Aufrücken? 1.4. Für welche Klassenstufen an welchen Schulformen können Schülerinnen und Schüler in Hamburg vorrücken, obwohl die Kriterien für die Versetzung nicht erfüllt wurden? Was sind die Voraussetzungen für dieses Verfahren? Wie häufig kam es in den letzten 10 Jahren dazu? (Bitte aufgeschlüsselt nach Klassenstufen und Schulformen) 1.5. Wie viele Jugendliche haben in Hamburg nach Klassenstufe 7. und wie viele nach Klassenstufe 8. die Vollzeitschulpflicht erfüllt und wie viele verlassen zu diesen Zeitpunkten das allgemein bildende Schulsystem? (Bitte aufschlüsseln nach Klassenstufe, Schulform, Geschlecht und Migrationshintergrund und darstellen, wie hoch der Anteil der Kinder mit und ohne Migrationshintergrund an ihrer jeweiligen Grundgesamtheit ist) 1.6. Welche Bildungsperspektiven bieten sich diesen Jugendlichen in Hamburg anschließend? Liegen dem Senat Kenntnisse über den weiteren berufsschulischen Werdegang vor, wenn ja, welche Bildungsgänge besuchen die Jugendlichen, welche Schulabschlüsse werden in welchem Umfang nachgeholt und wie hoch ist der Anteil derjenigen, die einen Berufsabschluss erreichen? 1.7. Welche Kosten entstehen durch ein erzwungenes Wiederholen der Klasse pro Fall? (Bitte Aufschlüsseln nach Klassenstufe und Schulform) 1.8. Gibt es in Hamburg die Möglichkeit, durch eine Nachprüfung eine drohende bzw. beschlossene Klassenwiederholung oder Abschulung abzuwenden? Wenn ja, für welche Klassenstufen und Schulformen? Wenn ja, wie viele Schülerinnen und Schüler haben in den letzten 10 Jahren eine Nachprüfung abgelegt? Wie hoch ist der Anteil der erfolgreichen Nachprüfungen? 1.9. Wie bewertet die BBS die Praxis des Sitzenbleibens generell und in Hamburg? Welche Erkenntnisse liegen der BBS über Bildungswege nach einer Klassenwiederholung vor? 11

12 1.10. Teilt die BBS die Auffassung, dass dringend Initiativen zur Reduzierung des Sitzenbleibens und zur Stärkung der individuellen Förderung ergriffen werden müssen, um kindliche und jugendliche Begabungen auszuschöpfen und eine Schulkultur des Förderns statt Aussortierens zu unterstützen? Wenn nein, warum nicht, wenn ja, was ist geplant? Die PISA Studie hat festgestellt, dass in den untersuchten Ländern in der Regel die befragten 15 jährigen in einer Klassenstufe zu finden sind. In Deutschland ist das anders. Deutsche 15 jährige finden sich zu einem erheblichen Anteil in niedrigeren Klassenstufen. Dies ist das Ergebnis mangelnder individueller Förderung, der Rückstellung vom Schulbesuch, der Praxis des Sitzenbleibens und des Abschulens. Die Praxis ist aber auch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich Wie hoch ist der Anteil der 15 jährigen, die eine Verzögerung der Schullaufbahn durch Rückstellung oder Klassenwiederholung erfahren haben in den einzelnen Bundesländern? (Wenn möglich mit Zeitreihe über die letzen 10 Jahre) Überspringen von Klassenstufen Generell ist es für besonders begabte Kinder und Jugendliche möglich, eine Klassenstufe zu überspringen Wie hoch ist die Quote derjenigen, die eine Klasse übersprungen haben in Deutschland in den letzten 10 Jahren in den einzelnen Bundesländern gewesen? (Bitte aufschlüsseln nach Klassenstufe, Schulform, Geschlecht und Migrationshintergrund und darstellen wie hoch der Anteil der Kinder mit und ohne Migrationshintergrund an ihrer jeweiligen Grundgesamtheit ist) 2.2. Gibt es Erkenntnisse für Deutschland und Hamburg, an welchen Schulformen es in welchem Ausmaß zum Überspringen von Klassen kommt? Wenn ja, welche? 2.3. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben in den Klassen mit jahrgangsübergreifendem Unterricht diesen ein Jahr schneller, ein oder zwei Jahre langsamer als der Durchschnitt durchlaufen? (Bitte jährliche Angaben für die letzten 10 Jahre) 2.4. Aufgrund welcher Gesetze, Regelungen oder Kriterien kommt es in Hamburg zum überspringen von Klassenstufen in den einzelnen Schulformen? Wie lauten die entsprechenden Rechtsverordnungen? V. Abendschulen 1. Welche Voraussetzungen müssen Schülerinnen und Schüler erfüllen, um an der A bendhaupt und Abendrealschulen, an den Abendgymnasien, am Hansa Kolleg sowie dem Studienkolleg zugelassen zu werden? 2. Hat es in den letzten 10 Jahren Veränderungen in der Zulassung gegeben? Wenn ja, welche? 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler der Abendschulen (Abendhaupt, Abendrealschulen, Abendgymnasien, Hansa Kolleg und Studienkolleg) haben erfolgreich einen Abschluss gemacht? (Bitte aufgeschlüsselt nach den Schulformen für die letzten 10 Jahre angeben) 4. Wie hoch ist die Abbruchquote an den Abendschulen? (Bitte aufgeschlüsselt nach den Schulformen für die letzten 10 Jahre angeben) 5. Liegen Erkenntnisse über die Gründe für den Abbruch vor? Wenn ja, welche? 6. Liegen Erkenntnisse über die weitere berufliche Laufbahn der Absolventen der A bendschulen vor? Wenn ja, welche?

13 7. Wie lang sind die Wartelisten für die jeweiligen Schulformen? Nach welchen Kriterien werden die Plätze vergeben? Wie lange wartet ein Schüler durchschnittlich auf einen Platz an der Abendschule? (Bitte aufgeschlüsselt nach Schulformen angeben) Plant der Senat Maßnahmen, die Wartezeiten zu verkürzen? Wenn nein, warum nicht? 8. Die Hauptschulabschlusskurse (HASA) an der VHS Röbbek laufen aus. Trifft es zu, dass künftig keine Tageskurse an den Abendhauptschulen geben wird? Wenn nein, welches Angebot besteht an Tageskursen an Abendschulen? Wenn ja, wie viele Plätze gibt es bisher und in Zukunft? Schülerinnen und Schülern, die keine dreijährige Berufstätigkeit nachweisen können, ist verwehrt am Abendgymnasium das Abitur nachzuholen, selbst wenn sie an der gleichen Abendschule den Haupt und/oder den Realschulabschluss erworben haben. Sie werden an das Aufbaugymnasium verwiesen, wo sie zusammen mit wesentlich jüngeren Schülern unterrichtet werden. 9. Welche Gründe bestehen für diese Regelung? 10. Schülerinnen und Schüler, die an Abendschulen den Hauptschulabschluss anstreben, haben Anspruch auf eine Schülermonatskarte des HVV. Realschüler müssen dagegen ein Jahr warten, bis ihnen diese Vergünstigung zuteil wird. Welche Gründe bestehen für diese Ungleichbehandlung? 13

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