PwC für Aufsichtsräte Dezember/Januar 2009

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "PwC für Aufsichtsräte Dezember/Januar 2009"

Transkript

1 404 PwC für Aufsichtsräte Dezember/Januar 2009 Nationale Rechnungslegung: BilMoG-Visite Rechtsprechung: Kodexverstoß ficht nicht an Darlehen besser beäugen Kapitalmarkt: Ausschlag ändert Auswahl Corporate Governance: Bildbetrachtung Managerhaftung auf dem Prüfstand Vertrauen vor!

2 Unbesicherte, konzerninterne Darlehen sind laufend zu überwachen. Sonst droht sogar der Aufsichtsrat zu haften. Darlehen besser beäugen Aufsichtsratsmitglieder haften, wenn sie unbesicherte Darlehen nicht überwachen lassen Rechtsprechung Deutschland 1. Dezember 2008 Relevant Erhält ein Mutterunternehmen von seiner Tochter Darlehen sogenannte upstream-darlehen ohne entsprechende Sicherheiten, hat der Aufsichtsrat der Tochter besondere Kontrollpflichten. Verletzt er sie, kann er sich schadenersatzpflichtig machen. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) klar (Urteil vom 1. Dezember 2008 II ZR 102/07). Der Insolvenzverwalter einer Tochtergesellschaft hatte gegen zwei ehemalige Aufsichtsratsmitglieder geklagt. Während deren Amtszeit hatte die Gesellschaft an die Mutter mehrere großvolumige Darlehen vergeben, die damit Grundstückskäufe finanziert hatte. Die Darlehen wurden ohne Sicherheiten gewährt, waren aber kurzfristig rückforderbar und zum Zeitpunkt der Vergabe werthaltig. Später geriet die Mutter in Zahlungsschwierigkeiten und musste Insolvenz anmelden. Der Insolvenzverwalter der ebenfalls zahlungsunfähigen Tochter wollte nun die beiden Aufsichtsratsmitglieder haftbar machen. Diese hätten von der Existenz der Darlehen aus dem Prüfbericht des Abschlussprüfers zum Abhängigkeitsbericht gewusst. Später hätten sie es dann versäumt, auf die verschlechterte Lage der Muttergesellschaft zu reagieren mit Kreditkündigung oder der Anforderung von Sicherheiten. Dieser Ansicht schließt sich grundsätzlich auch der BGH an. Zwar würden weder Vorstand noch Aufsichtsrat per se gegen Pflichten verstoßen, wenn sie unbesicherte Darlehen an das Mutterunternehmen vergäben. Allerdings treffe die Organe in solchen Fällen auch nach der Vergabe die Pflicht aus 93 Abs. 1 Satz 1 AktG. Demnach habe der Vorstand laufend zu überprüfen, ob sich Änderungen des Kreditrisikos ergeben. Im Falle einer Bonitätsverschlechterung der Muttergesellschaft müsse er mit einer Kreditkündigung oder der Anforderung von Sicherheiten reagieren. Bei umfangreichen und langfristigen Darlehen könne ergo ein Informations- oder Frühwarnsystem zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft notwendig sein. Verstößt der Vorstand gegen seine Pflicht, mache er sich schadenersatzpflichtig. Verantwortung des Vorstands zieht die Pflicht des Aufsichtsrats nach sich: Im vorliegenden Fall hätte er laut BGH die umfangreichen unbesicherten Darlehen spätestens durch den Prüfbericht bemerken müssen. Das hätte ihn dann dazu veranlassen müssen, sich zu vergewissern und erforderlichenfalls darauf zu drängen, dass der Vorstand ein entsprechendes Informationssystem einrichtet. Wichtig: All das, obwohl die Darlehen zunächst werthaltig waren. Zur Beweislastverteilung stellte der BGH fest, dass die Aufsichtsratsmitglieder im Falle einer Klage die Existenz eines entsprechenden Systems selbst nachzuweisen hätten. Gelänge ihnen das nicht, müssten sie der Gesellschaft Schadenersatz leisten ( 93 Abs. 2 Satz 2, 116 AktG).

3 Ausschlag ändert Auswahl Neue Kriterien für Aufnahme in Auswahlindizes Schnellere Anpassung, höherer Free Float Kapitalmarkt Deutschland 22. Dezember 2008 Aktuell Die Dax-Kursausschläge im Herbst 2008 brachten die Deutsche Börse dazu, ihre Vorgaben für Aufnahme und Verbleib börsennotierter Unternehmen in den Auswahlindizes Dax, MDax, SDax und TecDax anzupassen. Hintergrund war die extrem hohe Volatilität der Volkswagen-Aktie. Diese stieg Ende Oktober 2008 außergewöhnlich hoch, was den ansonsten reihum nachgebenden Markt stabilisierte beziehungsweise zeitweise sogar nach oben zog. Hierzu wurde kritisiert, der Dax habe wegen der Spekulationen um die VW-Aktie das eigentliche Marktgeschehen falsch wiedergegeben. Und vor allem: Aufgrund des geringen Free Floats der VW-Aktie hätte bereits der Verkauf relativ weniger Aktien eines einzelnen Unternehmens massiv auf den Dax gewirkt. Umso mehr, weil die Deutsche Börse keine Möglichkeit hatte, schnell zu reagieren und einen einzelnen Wert aus dem Index kurzfristig durch einen anderen zu ersetzen. Dem half die Deutsche Börse mit Wirkung ab dem 22. Dezember 2008 ab. Sie änderte den für die Zusammensetzung der Indizes maßgeblichen Leitfaden. So wurde der aufnahmerelevante Mindest-Streubesitz von 5 auf 10 Prozent erhöht, um einer außerordentlichen Verknappung des Angebots vorzubeugen. Darüber hinaus kann die Indexzusammenstellung nun auch außerhalb der vierteljährlichen, regulären Anpassungstermine ( Verkettungen ) geändert werden. Doch nur dann, wenn ein einzelner Wert mehr als 10 Prozent Gewicht in einem Index erreicht und die annualisierte Volatilität des Kursverlaufs innerhalb der letzten 30 Handelstage den Wert von 250 Prozent übersteigt. Für einen Platz im Auswahlindex müssen Unternehmen nun im Prime Standard gelistet sein, in Xetra fortlaufend gehandelt werden, einen Mindest-Free-Float von 10 Prozent aufweisen, bei MDax und SDax einem Sektor oder Subsektor des klassischen (= nicht technologischen) Bereichs angehören und beim TecDax aus einem Technologiesektor kommen. Außerdem ist Pflicht: Sitz in Deutschland oder Schwerpunkt des Handelsumsatzes in Deutschland und juristischer Sitz in einem Staat der EU oder der EFTA. Erfüllt ein Unternehmen diese Kriterien, entscheidet der Vorstand der Deutschen Börse über Aufnahme bzw. Verbleib. Dabei wird er vom Arbeitskreis Aktienindizes beraten. Der Kreis besteht aus Vertretern zwölf großer nationaler und internationaler Finanzinstitute. Ein Unternehmen muss für Aufnahme bzw. Verbleib in den Kategorien Marktkapitalisierung und Börsenumsatz innerhalb der jeweiligen Spitzengruppe aller in Betracht kommenden Unternehmen liegen. Gibt es mehr Unternehmen dieser Art als Plätze im Index, orientieren sich Aufnahme bzw. Verbleib im Index an einer nach Börsenumsatz und Marktkapitalisierung zu bildenden Reihenfolge. Wegen hoher Kursausschläge im Herbst 2008 hat die Deutsche Börse neue Auswahlkriterien für die Indizes festgelegt.

4 Die Private-Equity-Branche verpflichtet sich selbst zu mehr Transparenz Ziel: Stärkung des Vertrauens. Vertrauen vor! Transparenz-Richtlinien für Private-Equity-Branche Mehr Informationen für die Öffentlichkeit Corporate Governance Deutschland Oktober 2008 Hintergrund Transparenz schafft Vertrauen. Auf diese Formel des Deutschen Corporate Governance Kodex baut jetzt auch die deutsche Private-Equity-(PE-)Branche. Deshalb hat der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.v. (BVK) Transparenz-Richtlinien für Private- Equity-Häuser und deren Portfoliogesellschaften veröffentlicht in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern seiner Fachgruppe Large Buy-Out. So sollen die oft unbekannten Geschäftsaktivitäten der Branche für eine breite Öffentlichkeit nachvollziehbar gemacht und das Vertrauen gestärkt werden. In den Richtlinien steht zum Beispiel, dass die Private-Equity- Gesellschaften eine deutschsprachige Internetpräsenz unterhalten sollen, unter anderem mit Informationen zu Firmengeschichte, Portfoliogesellschaften, Investmentgrundsätzen, typischer Investitionsdauer und über Investoren. Außerdem sollen die Portfoliogesellschaften im Jahresabschluss und im Internet über die gesetzlichen Vorgaben hinaus Angaben machen: zum Beispiel Nennung der Hauptanteilseigner (Benennung PE-Fonds, PE-Gesellschaft) sowie Details über die Zusammensetzung des Vorstands, des Aufsichtsrats und sonstiger kontrollierender Organe sowie deren Tätigkeit für die Private-Equity-Gesellschaften oder -Fonds, etwa als Geschäftsführer oder Investmentmanager. Außerdem sollen ergänzende Kennzahlen wie Umsatzerlöse oder Mitarbeiterzahlen sowie eine Übersicht der wichtigsten Standorte und Geschäftsbereiche der Portfoliogesellschaft abgebildet werden. Die Richtlinien wurden auch erstellt, um die Kommunikation der Private-Equity-Gesellschaften mit Investoren und Arbeitnehmern der Portfoliogesellschaften zu verbessern: Investoren sollen so früh wie möglich über Wertentwicklung und Investitionsstrategie informiert werden. Die Arbeitnehmer der Portfoliogesellschaften sollen wesentliche strategische Entscheidungen wie wichtige Investitionen, Rationalisierungsmaßnahmen oder Veräußerung der Portfoliogesellschaft erfahren. Von den Regeln sind die dreizehn Mitglieder der Fachgruppe und deren deutsche Portfoliogesellschaften betroffen. Als Portfoliogesellschaft gelten nach den Transparenz-Richtlinien nur Gesellschaften, die von einem oder mehreren Private-Equity- Fonds insgesamt maßgeblich beeinflusst werden (Stimmrechtsanteil mindestens 25 Prozent) und die mindestens drei der folgenden vier Merkmale erfüllen: nach deutschem Recht geführt, Unternehmenswert von mehr als 750 Millionen EUR, mehr als 30 Prozent der Umsätze werden in Deutschland erwirtschaftet, mehr als Arbeitnehmer in Deutschland. Durch die Zusammensetzung der Fachgruppe gelten die Richtlinien für rund 70 Prozent aller Portfoliogesellschaften, die auf dem deutschen Large-Buy-Out- Markt dem Kriterienkatalog entsprechen. Die Richtlinien sind zwar eine freiwillige Selbstverpflichtung. Doch die Mitglieder der Fachgruppe müssen dem BVK jährlich über deren Umsetzung berichten und Abweichungen offenlegen ( comply or explain ). Der BVK veröffentlicht auf Grundlage dieser Jährlichen Berichte einen Gesamtüberblick zur Einhaltung der Transparenz-Richtlinien.

5 Bildbetrachtung Aufsichtsräte beurteilen eigenes Image Externe Kommunikation optimieren Corporate Governance Deutschland Sommer 2008 Hintergrund (Fortsetzung folgt) Das Bild deutscher Aufsichtsräte in der Öffentlichkeit ist beeinträchtigt sagen die Teilnehmer einer PwC-Umfrage unter Aufsichtsratsmitgliedern deutscher Unternehmen. Die Studie entstand anlässlich des zunehmenden Interesses der Öffentlichkeit an der Arbeit der Aufsichtsräte. Wie wichtig ist das Bild deutscher Aufsichtsräte bei verschiedenen Zielgruppen? Es überrascht nicht, dass die Befragten die Investoren für besonders wichtig erachten. Allerdings folgt die Presse schon auf Platz 2. Und gerade bei dieser Gruppe besteht aus Sicht der Aufsichtsratsmitglieder der größte Verbesserungsbedarf. Nur das Bild der Allgemeinheit ist nahezu gleich verbesserungsbedürftig (siehe Abb. 1). Verbesserungsbedarf aus Sicht der Aufsichtsräte 5,0 4,5 4,0 3,5 3,0 Allgemeinheit Privatanleger Arbeitnehmer 2,5 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 Skala: 1 = unwichtig/nicht verbesserungsbedürftig bis 5 = sehr wichtig/sehr verbesserungsbedürftig Durchschnitt: 3,8 Kreditgeber Presse Gesetzgeber Investoren Wichtigkeit aus Sicht der Aufsichtsräte Durchschnitt: 3,5 Abb. 1: Frage an Aufsichtsratsmitglieder: Wie wichtig/ verbesserungsbedürftig ist das Bild, das folgende Interessengruppen von deutschen Aufsichtsräten haben? Wegen der herausgehobenen Bedeutung der Presse wurden auch 16 wichtige Vertreter der Wirtschaftspresse befragt. An der PwC-Umfrage hatten sich bis Sommer 2008 exakt 100 Aufsichtsratsmitglieder der größten kapitalmarktorientierten Unternehmen Deutschlands beteiligt. Von diesen waren 74 Vertreter der Anteilseigner und 21 repräsentierten die Arbeitnehmer im Aufsichtsrat. Fünf Aufsichtsratsmitglieder machten hierzu keine Angaben. Die externe Kommunikation des Aufsichtsratsvorsitzenden ist aus Sicht der Aufsichtsratsmitglieder eine Maßnahme unter vielen, um das Image zu verbessern. Die Pressevertreter sehen in der externen Kommunikation des Vorsitzenden hingegen nicht ganz uneigennützig Das Bild, das die Presse von deutschen Aufsichtsräten hat, ist aus Sicht der befragten Aufsichtsratsmitglieder verbesserungsbedürftig.

6 Externe Kommunikation des Aufsichtsratsvorsitzenden Verbesserung des Aufsichtsratsberichts an die Hauptversammlung Verbesserung der Berichterstattung über den Aufsichtsrat im CG-Bericht Verbesserung des Auftritts des Aufsichtsrats auf der Unternehmenshomepage Bildung eines Interessenverbands Aufsichtsratsmitglieder Pressevertreter = unwichtig 5 = sehr wichtig Abb. 2: Frage an Aufsichtsratsmitglieder und Pressevertreter: Wie wichtig sind die folgenden Kommunikationsmaßnahmen zur Verbesserung des Bilds von Aufsichtsräten? ein besonders geeignetes Mittel (siehe Abb. 2). Dieses birgt allerdings Konfliktpotenzial. Denn eigentlich ist die Repräsentation nach außen vor allem Aufgabe des Vorstandsvorsitzenden bzw. -sprechers. Als jedenfalls im Moment wenig erfolgversprechend sehen beide Gruppen die Bildung eines Interessenverbands für Aufsichtsratsmitglieder an. Doch Kommunikationsmaßnahmen hin oder her klar im Vordergrund stehen qualitative Verbesserungen in der Aufsichtsratsarbeit. Lesen Sie deshalb in der nächsten 404-Ausgabe, welche Aufsichtsratsaufgaben aus Sicht der Befragten besonders verbesserungsbedürftig sind und wie die Erwartungen der Interessengruppen besser erfüllt werden sollen. Managerhaftung auf dem Prüfstand Beschluss der Justizministerkonferenz zur Managerverantwortlichkeit Neue Arbeitsgruppe Corporate Governance Deutschland 20. November 2008 Aktuell Die öffentliche Diskussion um die Verantwortlichkeit von Managern beschäftigt auch die Justizminister der Bundesländer: In der Herbstkonferenz 2008 in Berlin wurde dieses Thema diskutiert und führte zu folgendem Beschluss: Die Justizminister stimmen überein, dass in Deutschland bereits strenge zivil- und strafrechtliche Regeln für die Managerverantwortlichkeit bestehen. Angesichts der aktuellen Finanzmarktkrise ist zu überprüfen, ob die Regelungen auch die für die Krise ursächlichen Verhaltensweisen ausreichend erfassen oder ob Anpassungsbedarf besteht. Die Justizminister der Länder richten unter Federführung Bayerns eine Arbeitsgruppe Managerverantwortlichkeit ein, die sich näher mit dem Thema befassen soll. Das Bundesjustizministerium ist zur Mitarbeit eingeladen. Dem Beschluss war ein Antrag der Justizministerin Sachsen- Anhalts vorangegangen. Diese ist laut Pressemeldung ihres Ministeriums der Ansicht, dass geschädigte Anleger zu oft Schadenersatzansprüche nicht durchsetzen können. Erforderlich sei daher ein System aus strafrechtlichen Verantwortlichkeiten und zivilrechtlicher Innenund Außenhaftung, das für den Geschädigten handhabbar ist und ihm ermöglicht, seine Ansprüche geltend zu machen. Der Zeitpunkt für erste Ergebnisse der Arbeitsgruppe ist offen.

7 BilMoG: Die Verabschiedung des Gesetzes wird für März 2009 erwartet. BilMoG-Visite Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss Nationale Rechnungslegung Deutschland 17. Dezember 2008 Aktuell Mehr unter Mitte Dezember vergangenen Jahres gab es im Rahmen der Beratungen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags eine öffentliche Anhörung der Sachverständigen zum BilMoG. Die Sachverständigen begrüßten das Bemühen um eine Modernisierung der handelsrechtlichen Bilanzierung. Veraltete Wahlrechte und umgekehrte Maßgeblichkeit zu kippen und Pensionsverpflichtungen neu zu regeln (siehe 404-Ausgabe Mai 2008) stieß auf einhellige Zustimmung. Einzelne Regelungen wurden jedoch weiterhin kontrovers diskutiert. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen rund um die Finanzmarktkrise stand insbesondere die Einführung einer Zeitwertbewertung für Finanzinstrumente des Handelsbestands im Rampenlicht. Die Meinungen reichten von Befürwortung über Beschränkung der Anwendbarkeit der Zeitwertbewertung für Kreditinstitute bis hin zur vollkommenen Ablehnung und dem Ruf nach Beibehaltung der Bewertung zu Anschaffungskosten. Fast alle Sachverständigen waren gegen ein Umwidmungsverbot. Ändert der Bilanzierende also die Zweckbestimmung der ursprünglich zum Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente, soll die Umklassifizierung der betroffenen Finanzinstrumente in den Bereich der zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewertenden Vermögensgegenstände möglich sein. Kritisiert wurde darüber hinaus die vorgesehene Regelung zur Konsolidierung von Zweckgesellschaften. Hier gehe der Regierungsentwurf des BilMoG nicht weit genug. Man solle sich an den Vorschriften der internationalen Rechnungslegung (IAS 27, SIC 12) orientieren. Dies würde bedeuten, den risk and benefit approach, also das Innehaben der (absoluten) Mehrheit an Vorteilen und Risiken, ins deutsche Handelsgesetzbuch zu übernehmen (siehe 404-Ausgabe Oktober 2006). Fast alle Sachverständigen sprachen sich gegen die Aktivierungspflicht selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände aus, allenfalls unterstützten sie ein Wahlrecht. Als ein Grund wurde die äußerst geringe Anzahl deutscher IFRS-Bilanzierer genannt, die ihre Entwicklungskosten aktivieren. Außerdem wurde das Problem der Abgrenzung zwischen den nicht aktivierungsfähigen Forschungskosten und den aktivierungspflichtigen Entwicklungskosten genannt. Auch die vorgesehene Aktivierungspflicht latenter Steuern im Einzelabschluss sei noch zu überdenken, so die Sachverständigen. Sie plädierten dafür, das heute geltende Wahlrecht beizubehalten. Zumindest aktive latente Steuern auf Verlustvorträge sollten nicht aktiviert werden müssen. Denn diese komplexen Regelungen würden den Mittelstand über Gebühr belasten. Die für Unternehmen sehr wichtigen Fragen zu Erstanwendungszeitpunkten und Übergangsregelungen wurden nicht thematisiert. Die geplanten Neuregelungen zum Thema Aufsichtsrat (z.b. Einrichtung eines Prüfungsausschusses, Besetzung mit unabhängigem Experten) kamen lediglich am Rande zur Sprache. Voraussichtlich ändern sich diese Bestimmungen also allenfalls in einzelnen Details. Die Verabschiedung des Gesetzes wird für März 2009 erwartet. Wir werden Sie weiterhin aus erster Hand über den Gesetzesverlauf informieren.

8 Kodexverstoß ficht nicht an Abweichungen vom DCGK und Anfechtbarkeit von HV-Beschlüssen Rechtsprechung Deutschland 26. Mai 2008 Relevant In einem vom Kammergericht Berlin zu entscheidenden Fall hatte ein Aktionär verschiedene Beschlüsse der Hauptversammlung angefochten (Urteil vom 26. Mai U 88/07). Unter anderem hatte er beanstandet, dass im zukunftsgerichteten Teil der Entsprechenserklärung ( 161 AktG) keine Abweichung von Ziffer des DCGK angegeben worden war. Diese empfiehlt dem Aufsichtsrat, über Interessenkonflikte und deren Behandlung an die Hauptversammlung zu berichten. Bei einem der Aufsichtsratsmitglieder lag ein solcher Konflikt vor. Die Abweichung von der Entsprechenserklärung, so der Kläger, hätte das Unternehmen bekannt machen müssen, sobald es davon Kenntnis hatte. Spätestens aber hätte man die Hauptversammlung informieren müssen. Da dies nicht erfolgt war, wollte der Kläger die Wahl des Aufsichtsrats wegen Verletzung des Gesetzes anfechten ( 243 Abs. 1 AktG). Das Kammergericht wies das wie schon in früheren Fällen andere Gerichte zurück (siehe 404-Ausgabe März 2008). Der Kodex sei kein Gesetz im Sinne des 243 Abs. 1 AktG. Verstöße führten in diesem Fall darum nicht zur Anfechtbarkeit von Beschlüssen. Auch sei die nicht eingehaltene Erklärung, man wolle nicht vom Kodex abweichen, kein Gesetzesverstoß. Dies wäre nur denkbar, wenn die Organe bereits bei Abgabe ihrer Erklärung dazu entschlossen gewesen wären, dem Kodex nicht zu entsprechen. Hierzu, so das Gericht, gäbe es im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte. Ihre Ansprechpartner 404 PwC für Aufsichtsräte Georg Kütter Assurance georg.kuetter@de.pwc.com Prof. Dr. Dieter Endres Tax dieter.endres@de.pwc.com Martin Scholich Advisory martin.scholich@de.pwc.com Bei organisatorischen Fragen und Adressänderungen wenden Sie sich bitte an Simone Zeuner, Tel.: , simone.zeuner@de.pwc.com 404 PwC für Aufsichtsräte ist eine periodisch erscheinende Information der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Dezember/Januar PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Olof-Palme-Straße 35, Frankfurt am Main, PricewaterhouseCoopers bezeichnet die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die anderen selbstständigen und rechtlich unabhängigen Mitgliedsfirmen der PricewaterhouseCoopers International Limited.

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist

Mehr

IVU Traffic Technologies AG

IVU Traffic Technologies AG IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr

Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr.

Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile

Mehr

126 AktG (Anträge von Aktionären)

126 AktG (Anträge von Aktionären) Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Deutschland-Check Nr. 34

Deutschland-Check Nr. 34 Die Staatsverschuldung Deutschlands Ergebnisse des IW-Arbeitnehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 12. November 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding

Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding 1. Die Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts Eine Körperschaft des öffentlichen

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

Welchen Nutzen haben Risikoanalysen für Privatanleger?

Welchen Nutzen haben Risikoanalysen für Privatanleger? Welchen Nutzen haben Risikoanalysen für Privatanleger? Beispiel: Sie sind im Sommer 2007 Erbe deutscher Aktien mit einem Depotwert von z. B. 1 Mio. geworden. Diese Aktien lassen Sie passiv im Depot liegen,

Mehr

Schweigen ist Silber, Reden ist Gold!

Schweigen ist Silber, Reden ist Gold! Schweigen ist Silber, Reden ist Gold! Warum ein Arbeitnehmer sich besser an das obige umgekehrte Sprichwort gehalten und dadurch eine Urlaubsersatzleistung bekommen hätte, das erfahren Sie in diesem Newsletter.

Mehr

Auswertung des Jahresabschlusses Bilanzanalyse 2

Auswertung des Jahresabschlusses Bilanzanalyse 2 KA11 Unternehmensergebnisse aufbereiten, bewerten und nutzen Auswertung des Jahresabschlusses Bilanzanalyse 2 Kennzahlen zur Bilanzanalyse Die aufbereitete Bilanz kann mit Hilfe unterschiedlicher Kennzahlen

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Studie über die Bewertung von Wissen in kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein

Studie über die Bewertung von Wissen in kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein Studie über die Bewertung von Wissen in kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein Sehr geehrte Damen und Herren, in der heutigen Wissensgesellschaft sind die zentralen Ressourcen erfolgreicher

Mehr

Corporate Governance Bericht/ Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB

Corporate Governance Bericht/ Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB Stand: 26. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG... 1 2. Angaben zu angewandten Unternehmensführungspraktiken... 2 3. Zusammensetzung

Mehr

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN

Mehr

Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger

Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger Vortrag Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger Christian Spahr, Leiter Medienprogramm Südosteuropa Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlich

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und weitere Informationen gem. 124a Satz 1 Nr. 2, Nr. 4

Mehr

2.1 Präsentieren wozu eigentlich?

2.1 Präsentieren wozu eigentlich? 2.1 Präsentieren wozu eigentlich? Gute Ideen verkaufen sich in den seltensten Fällen von allein. Es ist heute mehr denn je notwendig, sich und seine Leistungen, Produkte etc. gut zu präsentieren, d. h.

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

1. Weniger Steuern zahlen

1. Weniger Steuern zahlen 1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn

Mehr

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent

Mehr

So berechnen Sie Ihre Marktchancen.

So berechnen Sie Ihre Marktchancen. So berechnen Sie Ihre Marktchancen. Marktchancen. 5 2 1 8 4 3 9 7 6 Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit: Im Vergleich zum stärksten Konkurrenten + 0 Standort Geschäftsausstattung Technische Ausstattung

Mehr

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache Für Ihre Zukunft! Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache 1 Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Statuten des Vereins guild42.ch

Statuten des Vereins guild42.ch Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.

Mehr

Rechte der Aktionäre

Rechte der Aktionäre Ordentliche Hauptversammlung der PVA TePla AG am 12. Juni 2015 Rechte der Aktionäre Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit ( 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende

Mehr

An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500

An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Paris, den 8. August 2013 An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sind Inhaber von Anteilen des Fonds Commun de Placement

Mehr

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur KRÜMMEL & KOLLEGEN Rosenthaler Str. 39 D-16540 Hohen Neuendorf Telefon: 03303.29 75 05 Fax: 03303.29 75 06 info@limited-partner.de www.limited-partner.de Einleitung

Mehr

Umfrage: Kreditzugang weiter schwierig BDS-Präsident Hieber: Kreditnot nicht verharmlosen

Umfrage: Kreditzugang weiter schwierig BDS-Präsident Hieber: Kreditnot nicht verharmlosen Presseinformation 11.03.2010 Umfrage: Kreditzugang weiter schwierig BDS-Präsident Hieber: Kreditnot nicht verharmlosen Berlin. Die Finanz- und Wirtschaftkrise hat weiterhin deutliche Auswirkungen auf die

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

14.03.2008 Presseinformation

14.03.2008 Presseinformation 14.03.2008 14. März 2008 DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main Platz der Republik 60265 Frankfurt am Main Pressestelle Telefon: +49 69 7447-42750 Fax: +49 69 7447-2959 www.dzbank.de

Mehr

1. Fabrikatshändlerkongress. Schlussworte Robert Rademacher

1. Fabrikatshändlerkongress. Schlussworte Robert Rademacher Robert Rademacher Präsident Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe - Zentralverband - 1. Fabrikatshändlerkongress Schlussworte Robert Rademacher 24. Oktober 2008 Frankfurt Es gilt das gesprochene Wort Meine sehr

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Michael Fütterer und Jonathan Zachhuber 1 Einiges zu Primzahlen Ein paar Definitionen: Wir bezeichnen mit Z die Menge der positiven und negativen ganzen Zahlen, also

Mehr

Punkte: /40 Note: O Bauer (Di) O Bauer (Do) O Konwitschka O Schutte

Punkte: /40 Note: O Bauer (Di) O Bauer (Do) O Konwitschka O Schutte Punkte: /40 Note: Klausur aus Kapitalgesellschaftsrecht 1.2. 2003 9.00-10.30 h Schreiben Sie die Antworten in die dafür vorgesehenen Freiräume! Bitte BEGRÜNDEN (!!!) Sie Ihre Antworten! O Bauer (Di) O

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben

Mehr

Schritt 2: Klicken Sie in der Navigation auf Service und dann auf Kontowecker.

Schritt 2: Klicken Sie in der Navigation auf Service und dann auf Kontowecker. Den Kontowecker einrichten Schritt 1: Anmeldung am Online-Banking Sofern Sie noch nicht angemeldet sind, melden Sie sich hier bitte wie gewohnt mit Ihrem Anmeldenamen und Ihrer PIN an. Schritt 2: Klicken

Mehr

Tauschbörsen File Sharing Netze

Tauschbörsen File Sharing Netze 1 1. Urheberrecht beachten Tauschbörsen - Millionen von Usern verwenden täglich Programme wie Kazaa, Limewire oder BitTorrent, um Musik, Videos, Texte oder Software vom Internet herunterzuladen oder zu

Mehr

Risikolos vor Gericht. Prozessfinanzierung im Insolvenzrecht

Risikolos vor Gericht. Prozessfinanzierung im Insolvenzrecht 1 Risikolos vor Gericht. Prozessfinanzierung im Insolvenzrecht 2 3 I DAS PROBLEM IM INSOLVENZRECHT. In einem massearmen Verfahren wird ein aussichtsreicher Masseanspruch ermittelt. Dennoch kann die Verfahrenseröffnung

Mehr

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie?

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie? Bearbeitungsstand:10.01.2007 07:09, Seite 1 von 6 Mediation verstehen Viele reden über Mediation. Das machen wir doch schon immer so! behaupten sie. Tatsächlich sind die Vorstellungen von dem, was Mediation

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich Leit-Bild Elbe-Werkstätten GmbH und PIER Service & Consulting GmbH Mit Menschen erfolgreich Vorwort zu dem Leit-Bild Was ist ein Leit-Bild? Ein Leit-Bild sind wichtige Regeln. Nach diesen Regeln arbeiten

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

Also heißt es einmal mehr, immer eine eigene Meinungen bilden, nicht beeinflussen lassen, niemals von anderen irgend eine Meinung aufdrängen lassen.

Also heißt es einmal mehr, immer eine eigene Meinungen bilden, nicht beeinflussen lassen, niemals von anderen irgend eine Meinung aufdrängen lassen. Seite 1 von 5 Wirtschaft, Finanzen und IT Computer und Technologie Internetseiten Übersichtlich alle verfügbaren Internetseiten von wirfinit. de und darüber hinaus, weitere empfehlenswerte Internetseiten

Mehr

Musterdepot +134% seit Auflegung 01.01.2010 Trading Depot für alle kurzfristig orientieren Anleger

Musterdepot +134% seit Auflegung 01.01.2010 Trading Depot für alle kurzfristig orientieren Anleger Der Börsenbrief für Gewinne in jeder Marktphase. Musterdepot +134% seit Auflegung 01.01.2010 Trading Depot für alle kurzfristig orientieren Anleger Herzlich willkommen bei das-siegerdepot.de. Sie haben

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

VDEB warnt: Mittelständische IT-Unternehmen leben gefährlich

VDEB warnt: Mittelständische IT-Unternehmen leben gefährlich VDEB warnt: Mittelständische IT-Unternehmen leben gefährlich Die Zahlen sind alarmierend: Fast 40 Prozent der kleineren IT-Unternehmen verfügen über keinen Versicherungsschutz für IT-Vermögensschäden.

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.

Mehr

Privatanleger erwarten anhaltend negative Realzinsen

Privatanleger erwarten anhaltend negative Realzinsen 25. Juni 2013 DZ BANK AG Deutsche Zentral- Genossenschaftsbank Pressestelle Privatanleger erwarten anhaltend negative Realzinsen Jeder Vierte will auf Niedrigzinsen reagieren und Anlagen umschichten /

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

M a r k t r i s i k o

M a r k t r i s i k o Produkte, die schnell zu verstehen und transparent sind. Es gibt dennoch einige Dinge, die im Rahmen einer Risikoaufklärung für Investoren von Bedeutung sind und im weiteren Verlauf dieses Abschnitts eingehend

Mehr

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.

Mehr

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) 20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll

Mehr

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Was verkaufen wir eigentlich? Provokativ gefragt! Ein Hotel Marketing Konzept Was ist das? Keine Webseite, kein SEO, kein Paket,. Was verkaufen

Mehr

Projektmanagement in der Spieleentwicklung

Projektmanagement in der Spieleentwicklung Projektmanagement in der Spieleentwicklung Inhalt 1. Warum brauche ich ein Projekt-Management? 2. Die Charaktere des Projektmanagement - Mastermind - Producer - Projektleiter 3. Schnittstellen definieren

Mehr

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt?

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Begleitinformationen: Handout für das Verkaufspersonal im Handel Bei Rückfragen sprechen Sie uns bitte gerne an: DIÄTVERBAND e. V.

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

Behindert ist, wer behindert wird

Behindert ist, wer behindert wird Behindert ist, wer behindert wird Alle Menschen müssen lernen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt sind Auf der ganzen Welt leben sehr viele Menschen mit Behinderungen: über 1 Milliarde Menschen

Mehr

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung

Mehr

Ihr Weg in die Suchmaschinen

Ihr Weg in die Suchmaschinen Ihr Weg in die Suchmaschinen Suchmaschinenoptimierung Durch Suchmaschinenoptimierung kann man eine höhere Platzierung von Homepages in den Ergebnislisten von Suchmaschinen erreichen und somit mehr Besucher

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur Musterklausur Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur Musterklausur

Mehr

Unabhängige Sachverständige Partner der Autofahrer

Unabhängige Sachverständige Partner der Autofahrer Damit Sie nach einem Unfall kein Geld verlieren: Unabhängige Sachverständige Partner der Autofahrer Mehr als zwei Millionen Mal kracht es jedes Jahr auf deutschen Straßen. Zum Glück bleibt es bei vielen

Mehr

Eigenen Farbverlauf erstellen

Eigenen Farbverlauf erstellen Diese Serie ist an totale Neulinge gerichtet. Neu bei PhotoLine, evtl. sogar komplett neu, was Bildbearbeitung betrifft. So versuche ich, hier alles einfach zu halten. Ich habe sogar PhotoLine ein zweites

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Ergebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung

Ergebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung Ergebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung Es waren exakt 237 Rückmeldungen, die wir erhalten, gesammelt und ausgewertet haben und damit ein Vielfaches von dem, was wir

Mehr

Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016

Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 1. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach 126 Absatz 1, 127 AktG

Mehr

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Tarifrunde 2012 Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Die Bausteine des Tarifpakets 2012 I. Entgelt Die Tabellenentgelte werden rückwirkend zum 01.05.2012

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

ONLINE-AKADEMIE. Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht Ziele ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits

Mehr

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

AZK 1- Freistil. Der Dialog "Arbeitszeitkonten" Grundsätzliches zum Dialog "Arbeitszeitkonten"

AZK 1- Freistil. Der Dialog Arbeitszeitkonten Grundsätzliches zum Dialog Arbeitszeitkonten AZK 1- Freistil Nur bei Bedarf werden dafür gekennzeichnete Lohnbestandteile (Stundenzahl und Stundensatz) zwischen dem aktuellen Bruttolohnjournal und dem AZK ausgetauscht. Das Ansparen und das Auszahlen

Mehr