VORWORT. Auch im Jahr 2013 wurde die Arbeit der Zentralen Schuldnerberatung Bonn auf dem gewohnten qualitativen und quantitativen Niveau fortgesetzt.

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1 Jahresbericht 2013

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4 1 VORWORT Auch im Jahr 2013 wurde die Arbeit der Zentralen Schuldnerberatung Bonn auf dem gewohnten qualitativen und quantitativen Niveau fortgesetzt. Überschuldungsquote unverändert hoch Die über die Medien verbreitete Information zur abnehmenden Zahl von eingeleiteten Insolvenzverfahren wird in der Öffentlichkeit häufig mit einer Abnahme der Zahl überschuldeter Haushalte gleichgesetzt. Dies ist leider nicht so. Die Creditreform Deutschland hat für 2013 eine gleichbleibende Schuldnerquote von 9,81 % der erwachsenen Gesamtbevölkerung ermittelt (dies sind bundesweit 6,58 Mio. Einzelpersonen). Der Zulauf von Klienten in unserer Beratungsstelle verzeichnet zudem 2013 ein deutliches Plus von 15,5 % Neuklienten (1.363 Klienten in der Akutberatung). Deutlicher Anstieg der Beratung von jungen Menschen Ein schon lange erwarteter Trend hat sich 2013 vollzogen. Der Anteil der jungen Menschen in der Beratung ist drastisch angestiegen. Knapp 10 % der Klienten in der offenen Sprechstunde waren unter 25 Jahre alt. Handyschulden, die Finanzierung der ersten eigenen Wohnung, die Anschaffung des ersten PKW etc. sowie sich ergebende Zahlungsstörungen aufgrund von Arbeitslosigkeit etc. waren hierfür ausschlaggebend. Stromschulden und Stromsperren Die bundesweite Beobachtung, dass immer mehr Menschen ihre Stromrechnungen nicht mehr bezahlen können, macht auch vor den Klienten der Zentralen Schuldnerberatung Bonn nicht halt. Die Zahl der detaillierten Budgetplanungen zur Vermeidung von Stromschulden, die Kontaktaufnahmen zum Stromsparcheck des Caritasverbandes und die Anzahl der Kontaktaufnahmen zu den Energieversorgern mit dem Ziel der Vermeidung von Stromsperren haben deutlich zugenommen. Umzug unserer Beratungsstelle Nach über 20-jähriger Arbeit in der bisherigen Beratungsstelle (Am Neutor 2-2a, Bonn) wurden Anfang 2014 neue, barrierefreie und großzügigere Räume in der Noeggerathstraße 49 gefunden. In den neuen Räumen können nun auch z. B. alte, gehbehinderte Menschen, Mütter mit Kinderwagen oder Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, beraten werden. Eingangsbereich der»neuen«beratungsstelle: Noeggerathstraße 49, Bonn (siehe Skizze auf der Rückseite)

5 2 BERATUNGEN 2013 Akutberatung Angebote der Akutberatung (wöchentliche persönliche Sprechstunden ohne Terminvereinbarung für Berufstätige auch am späten Nachmittag, hier allerdings nach telefonischer Voranmeldung-, Telefonsprechstunden sowie das Angebot der Onlineberatung) wurden im Jahr 2013 von Neuklienten in Anspruch genommen. Trotz der Steigerung des Zulaufs um 15,5 % im Vergleich zum Vorjahr (1.181 Neuklienten) konnten die Wartezeiten bis zur Aufnahme in die Intensivberatung erfreulich gering gehalten werden. Zur Zeit beträgt die Wartezeit bis zum Beratungsbeginn 2 4 Wochen. Intensivberatung Neuaufnahmen von 614 Klienten sowie Beratungen, die im Vorjahr noch nicht beendet werden konnten (349 Klienten), ergaben eine Gesamtzahl von 963 Klienten, die 2013 intensiv beraten wurden. Zielsetzung der Intensivberatung ist insbesondere die Stabilisierung der persönlichen Lebenssituation der Klienten. Die Beratungen sind erfolgreich beendet, wenn die Klienten in dauerhaft stabilen Verhältnissen leben. Hierzu gehört der Einsatz der (im Regelfall) neu erlernten Fähigkeiten im Umgang mit den eigenen Finanzmitteln, tragbare Vereinbarungen zum Ausgleich der bestehenden Forderungen (ggf. durch den Abschluss von außergerichtlichen Vergleichen) oder, sofern notwendig, die Einleitung von Insolvenzverfahren. In 27 Fällen konnte die Beratung beendet werden, da eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern erfolgte. In 399 Fällen wurde ein Insolvenzverfahren eingeleitet. Insolvenzstatistik (bis ) übergebene Anträge davon IK 363 davon IN 36 eröffnete Verfahren davon IK 347 davon IN 27 eröffnete Verfahren gesamt davon IK davon IN 500 RSB rechtskräftig gesamt RSB rechtskräftig IK RSB rechtskräftig IN 229 RSB versagt gesamt 20 RSB versagt IK 11 RSB versagt IN 9 IK = Verbraucherinsolvenzverfahren / IN = Regelinsolvenzverfahren / RSB = Restschuldbefreiung Erfreulich ist die konstant geringe Anzahl von versagten Restschuldbefreiungen durch das Insolvenzgericht. Seit 1999 wurde in nur 20 Verfahren die Erteilung der Restschuldbefreiung versagt. (Fach)Beratungen von anderen Dienststellen In vielen Arbeitsgebieten der Sozialen Arbeit (Ambulante Suchthilfe, Sozialberatung, etc.) ist Grundlagenwissen der Mitarbeiter zur Schuldnerberatung wichtig, damit die Mitarbeiter die Situation unserer Klienten optimal unterstützen können. Die Mitarbeiter der ZSB werden daher regelmäßig um telefonische Fachberatungen gebeten. Um über grundsätzliche Themen der Schuldnerberatung informieren zu können, wurde ein vierteljährlich erscheinender Newsletter erarbeitet ( Daten, Zahlen, Fakten Klienten Neuklienten in der Akutberatung Klienten in der Intensivberatung 967 Durchschnittsalter 41 Jahre getrennt lebend oder geschieden 30,30 % Durchschnittliche Schuldenhöhe ,55 ohne Beschäftigung 56,78 % Durchschnittliche Gläubigerzahl 12 Klienten ohne abgeschlossene Ausbildung 56,8 % Betroffene Kinder insgesamt 774 Migrationsanteil 22,25 %

6 3 FALLBEISPIEL: BERATUNG VON FRAU S. Frau S. ist 50 Jahre alt und verwitwet. Sie kam in die Beratungsstelle, nachdem Sie von ihrem Arbeitgeber wegen langer Fehlzeiten die Kündigung erhielt. Frau S. leidet unter Depressionen. Ihre Erkrankung führte dazu, dass sie ihren erlernten Beruf als Verkäuferin nicht mehr ausüben konnte.»arbeit«, so Frau S.,»ist mein Leben«. Der Verlust der Arbeitsstelle stellte für sie ein großes Problem dar. Zudem war sie stark durch Ihre Schuldensituation belastet. Sie vermochte längst nicht mehr alle monatlichen Raten für ihre Schulden von über ,00 zu zahlen. Das Krankengeld von 1.050,00 reichte einfach nicht. Die Mahnschreiben der Gläubiger empfand sie so belastend, dass sie schließlich eine Monatsmiete statt an den Vermieter an ihre Gläubiger überwies. Auch für die Jahresstromabrechnung fehlte das Geld. WIR BERATEN persönlich: jeden Mittwoch von 9:00 11:00 Uhr oder nach telefonischer Terminvereinbarung unter Tel.: 0228 / telefonisch: 0228 / online: In der Beratung wurde ihr zunächst empfohlen, sich wegen ihrer Depressionen in therapeutische Behandlung zu begeben, die Ratenzahlungen an die Gläubiger einzustellen und sich bzgl. der Mietschulden an die Fachstelle der Bundesstadt Bonn zur Wohnungssicherung zu wenden. Mit dem Stromversorger wurde eine Rückzahlung in niedrigen Raten vereinbart. Die Therapie führte zu einer Stabilisierung von Frau S. Sie bezog nach dem Auslaufen des Krankengeldes neben dem Arbeitslosengeld I aufstockende Leistungen nach dem SGB II. Die Bundesstadt Bonn übernahm die Mietschulden, wodurch der Wohnungsverlust vermieden werden konnte. Frau S. zahlte die Stromschulden in monatlichen Raten ab. Im Hinblick auf die zukünftigen Verdienstmöglichkeiten von Frau S. machte ihr die Schuldnerberatungsstelle den Vorschlag, ihre Schulden über die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens zu regulieren. Frau S. war sehr erleichtert, zu erfahren, dass es für ihre Verschuldung einen Ausweg gibt, der ihr wirtschaftlich einen Neuanfang ermöglicht und sie vom»verfolgungsdruck«der Gläubiger befreit. Frau S. suchte, bestärkt durch das Gefühl, ihre Schulden und damit auch einen Teil ihres Lebens wieder in den Griff bekommen zu können, intensiv nach einer neuen Arbeitsstelle. Schließlich war ihre Suche erfolgreich. Frau S. arbeitet wieder als Verkäuferin. Für ihr Selbstwertgefühl ist es sehr wichtig, unabhängig von Sozialleistungen zu leben. Mit Hilfe der Schuldnerberatung konnte Frau S. beim Amtsgericht Bonn einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens abgeben.

7 4 ENTWICKLUNGEN, AUSBLICK, DANK Die Reform des Kontopfändungsschutzes als Maßnahme zur Existenzsicherung (Pfändungsschutzkonto) hat sich bewährt. Das in diesem Zusammenhang häufig geforderte Recht auf ein Girokonto (einige unserer Klienten verfügen derzeit nicht über ein Girokonto) findet möglicherweise über die Initiativen im Europaparlament (»EU-Richtlinie: Basiskonto für alle«) eine Umsetzung. Das Kernanliegen der Novellierung der Insolvenzordnung (Verkürzung der Verfahrenslaufzeit auf 3 Jahre siehe nebenstehenden Info-Block) ist verfehlt. Da die Kosten des Verfahrens in diesen Fällen von der Höhe der Insolvenzmasse abhängig sind, ist von einer Rückzahlung von % der Gesamtverbindlichkeiten auszugehen. Die Möglichkeit zur Zahlung von Beträgen in dieser Höhe besteht für den Großteil der Klientel der ZSB nicht. Der erneut in den Deutschen Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf zur Neuordnung und Modernisierung des Pfändungsschutzes findet hoffentlich auch in dieser Legislaturperiode keine Umsetzung. Die Folgen für überschuldete Haushalte wären fatal, würden sie doch in den meisten Fällen zu einer weiteren Absenkung des zum Leben verbleibenden Einkommens führen. Dispozinsen sollen sinken Heiko Maas, Justiz- und Verbraucherschutzminister will gegen hohe Dispozinsen vorgehen und hierbei die Banken in die Pflicht nehmen. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Maßnahmen nicht nur auf die geplante Information der betroffenen Schuldner über die Inanspruchnahme von Krediten mit hohen Zinssätzen begrenzen. Eine gesetzliche Deckelung der Dispozinsen wäre notwendig. INSOLVENZNOVELLIERUNG Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Bereits jetzt gilt die Neuregelung zum Genossenschaftsrecht, wonach die vom Antragsteller geleisteten Geschäftsanteile zum Schutz der Wohnung bis zu einer Höchstgrenze von max * im Verfahren nicht verwertet werden können. Die meisten Neuregelungen treten zum in Kraft.* Dann gilt, dass die Verfahren von 6 Jahren auf 5 Jahre verkürzt werden können, sofern die Kosten des Verfahrens gedeckt sind. Eine weitergehende Verkürzung des Verfahrens auf 3 Jahre kann der Antragsteller in Anspruch nehmen, wenn er zudem mindestens 35 % der Verbindlichkeiten einzahlen konnte. eine vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens durch einvernehmlich vereinbarte Insolvenzpläne möglich ist. Verbindlichkeiten aus rückständigem Unterhalt, den der Antragsteller»vorsätzlich pflichtwidrig«nicht geleistet hat sowie Steuerforderungen, wegen denen der Antragsteller aufgrund einer Steuerstraftat verurteilt wurde, von der Erteilung der Restschuldbefreiung ausgenommen werden. Antragsteller im gerichtlichen Verfahren durch Mitarbeiter von Schuldnerberatungsstellen vertreten werden können. * Die neue Gesetzeslage ist in kurzen Stichworten nur ungenau zu beschreiben. Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf an und lassen Sie sich ausführlicher informieren. Danke für die Unterstützung Die Zentrale Schuldnerberatung Bonn bedankt sich für die Unterstützung in ihrer Arbeit bei den Mitgliedern des Rates und der Verwaltung der Bundesstadt Bonn, des Landtages NRW, den Mitarbeitern der Bonner Arbeitsverwaltung und des Jobcenters, den Richtern, Rechtspflegern und den Mitarbeitern des Insolvenzgerichtes Bonn, bei dem Rheinischen Sparkassen- und Giroverband sowie bei der Lotterie»GlücksSpirale«und der Zurich Gruppe Deutschland. Ein besonderer Dank gebührt unseren ehrenamtlichen Mitarbeitern. Den Fachkräften der kommunalen und verbandlichen sozialen Arbeit danken wir für die stets gute und effektive Kooperation. Bei Presse, Funk und Fernsehen bedanken wir uns für die faire Berichterstattung über unsere Arbeit und für die engagierte Darstellung der sozialpolitischen Anliegen.

8 Noeggerathstraße Bonn Tel.: 0228 / Fax: 0228 / schuldnerberatung@cd-bonn.de Spendenkonto: Diakonisches Werk Bonn und Region gemeinnützige GmbH Sparkasse KölnBonn BIC: COLSDE33 IBAN: DE Stichwort:»Schuldnerberatung«KOOPERATION VON CARITASVERBAND UND DIAKONISCHEM WERK Diakonisches Werk Bonn und Region gemeinnützige GmbH Kaiserstraße Bonn Tel.: 0228 / Fax: 0228 / kontakte@dw-bonn.de Caritasverband für die Stadt Bonn e.v. Fritz-Tillmann-Straße Bonn Tel.: 0228 / Fax: 0228 / servicecentrum@caritas-bonn.de Foto: ZSB / Stand: Mai 2014 / gastdesign.de

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