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1 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 14. Wahlperiode Drucksache 14/ Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1650 der Abgeordneten Ewald Groth, Barbara Steffens und Dr. Ruth Seidl Grüne Drucksache 14/4440 Organhandel in NRW? Gibt es Verstöße gegen das Transplantationsgesetz? Wortlaut der Kleinen Anfrage 1650 vom 25. Mai 2007: Vor dem Hintergrund der Vorwürfe gegenüber dem Essener Universitätsklinikum (Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie), laut denen z. B. Operationstermine gegen Spendenzahlungen vergeben wurden und Organtransplantationen außerhalb der gesetzlichen Transplantationsgrundlagen vorgenommen worden sind, fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Personen mit dem Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben an den Universitätskliniken in NRW durch Transplantationen Organe empfangen bzw. Organe gespendet? (Darstellung jeweils nach Nationalitäten der Spender und EmpfängerInnen und der behandelnden Klinik) 2. In wie vielen Fällen sind an den nordrhein-westfälischen Universitätskliniken und den ihnen angeschlossenen Häusern Organtransplantationen jeweils an gesetzlich und privat Krankenversicherten vorgenommen worden? (Darstellung nach Alter und Geschlecht der OrganempfängerInnen und behandelnden Klinik) 3. In wie vielen Fällen sind Unstimmigkeiten aufgetreten und an den institutionellen Regelungen (Eurotransplant etc.), die im Bereich der Transplantationsmedizin vorgesehen sind, vorbei Organtransplantationen durchgeführt worden? 4. Welche konkreten Schritte leitet die Landesregierung ein, um weiteres Fehlverhalten und Auswüchse in der Transplantationsmedizin zu vermeiden? Datum des Originals: /Ausgegeben: Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, Postfach , Telefon (0211) , zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter

2 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Wahlperiode Drucksache 14/ Welche Änderungen muss es bei der Verfahrensbeobachtung bei Organtransplantationen geben, damit Missbrauch besser verhindert und Kontrollen gegen Organhandel verbessert werden können? Antwort des Ministers für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie vom 29. Juni 2007 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Innenminister, der Justizministerin und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Die zu den Fragen 1. und 2. erbetenen Angaben wurden für die Jahre 2006 und 2007 bis einschließlich Mai bei den Universitätskliniken erhoben. Zur Frage 1 Universitätsklinikum Aachen: Keine Universitätsklinikum Bonn: 1 Spender und 1 Empfänger aus Saudi-Arabien Universitätsklinikum Düsseldorf: 2 Lebendspender: 1 Bosnien, 1 Kosovo Universitätsklinikum Essen: 13 Empfänger: Italien 2, Israel 4, Russland 2, Gambia 1, Saudi- Arabien 1, Bulgarien 1, Moldawien 1, Honduras 1 3 Spender: Gambia, Russland, Honduras Universitätsklinikum Köln: 1 Empfänger aus Griechenland Universitätsklinikum Münster: Keine Zur Frage 2 Universitätsklinikum Aachen: gesetzlich versichert privat versichert < = 10 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre > 70 Jahre

3 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Wahlperiode Drucksache 14/4656 Universitätsklinikum Bonn: gesetzlich versichert privat versichert < = 10 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre > 70 Jahre Universitätsklinikum Düsseldorf: gesetzlich versichert privat versichert < = 10 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre > 70 Jahre Universitätsklinikum Essen: gesetzlich versichert privat versichert < = 10 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre > 70 Jahre

4 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Wahlperiode Drucksache 14/4656 Universitätsklinikum Köln: gesetzlich versichert privat versichert < = 10 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre > 70 Jahre Universitätsklinikum Münster: gesetzlich versichert privat versichert < = 10 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre > 70 Jahre Zu den Fragen 3 bis 5 Erkenntnisse darüber, dass die Verteilungsregelungen lückenhaft oder manipulationsanfällig wären, und einen daraus abzuleitenden Handlungsbedarf gibt es derzeit nicht. Belege über Unstimmigkeiten bzw. den Bruch oder die Umgehung der Regelungen liegen der Landesregierung nicht vor. In dem Ermittlungsverfahren gegen den Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie bei dem Universitätsklinikum Essen widmet die Staatsanwaltschaft Essen ihr Augenmerk auch der Frage, ob in strafbarer Weise gegen das Transplantationsgesetz verstoßen worden sein könnte. Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte hierfür liegen bislang indes nicht vor. 4

5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 14. Wahlperiode Drucksache 14/ Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1823 der Abgeordneten Ewald Groth, Dr. Ruth Seidl und Barbara Steffens Grüne Drucksache 14/4897 Organhandel in NRW? Gibt es Verstöße gegen das Transplantationsgesetz? (II) Wortlaut der Kleinen Anfrage 1823 vom 13. August 2007: Die Antwort der Landesregierung zu unserer Kleinen Anfrage 1650 wirft weitere Fragen zu der Vorgehensweise bei Organtransplantationen an den nordrhein-westfälischen Universitätsklinika auf. Daher fragen wir die Landesregierung: 1. Auf welcher Rechtsgrundlage sind die in Ihrer Antwort zu Frage 1 aufgeführten OrganempfängerInnen in Essen, Köln und Bonn operiert worden? 2. Welche dieser 15 OrganempfängerInnen waren auf der Warteliste von Eurotransplant registriert? 3. In welchen dieser 15 Fälle sind die übertragenen Organe von LebendspenderInnen entnommen worden, in welchen stammten die Organe von Hirntoten? 4. In welchen dieser 15 Fälle hat zuvor die Lebendspendekommission bei der Ärztekammer Nordrhein die geplante Transplantation begutachtet? 5. In welchen Fällen hat sie die geplante Lebendorganspende befürwortet bzw. abgelehnt? Datum des Originals: /Ausgegeben: Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, Postfach , Telefon (0211) , zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter

6 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Wahlperiode Drucksache 14/5092 Antwort des Ministers für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie vom 18. September 2007 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Innenminister, der Justizministerin und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Zur Frage 1 Die Vergabe von Organen erfolgt auf der Grundlage des Transplantationsgesetzes. Zur Frage 2: Alle 15 Organempfängerinnen und Organempfänger waren auf der Warteliste von Eurotransplant registriert. Zur Frage 3 In 6 Fällen wurden die übertragenen Organe von Lebendspendern genommen, in 9 Fällen von Hirntoten. Zur Frage 4 Die Lebendspende-Kommission bei der Ärztekammer Nordrhein nach 8 Abs. 3 TPG ( Kommission Transplantationsmedizin ) hat bei den in Frage 3 aufgeführten 6 Fällen einer Lebendspende jeweils die Begutachtungen durchgeführt. Zur Frage 5 Die Lebendspendekommission bei der Ärztekammer Nordrhein hat die Lebendspenden in jedem der 6 Fälle befürwortet. 2

7 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 14. Wahlperiode Drucksache 14/ Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1845 der Abgeordneten Ewald Groth, Dr. Ruth Seidl und Barbara Steffens Grüne Drucksache 14/4938 Organhandel in NRW? Gibt es Verstöße gegen das Transplantationsgesetz? (III) Wortlaut der Kleinen Anfrage 1845 vom 22. August 2007: Die Antwort der Landesregierung zu unserer Kleinen Anfrage 1650 wirft weitere Fragen zu der Vorgehensweise bei Organtransplantationen an den nordrhein-westfälischen Universitätsklinika auf. So verzeichnet die Antwort der Landesregierung auf Frage 1 in Bezug auf das Universitätsklinikum Essen 13 OrganempfängerInnen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands. Demzufolge haben die übrigen 10 OrganempfängerInnen ein Organ entweder von Hirntoten oder von LebendspenderInnen mit Wohnsitz in Deutschland erhalten. Daher fragen wir die Landesregierung: 1. Welche der (bis zu) 10 LebendspenderInnen waren zum Zeitpunkt der Organentnahme in Deutschland gemeldet? 2. Welcher Nationalität gehörten die (bis zu) 10 LebendspenderInnen zum Zeitpunkt der Organentnahme jeweils an? 3. In welchen der 13 Fälle waren die in Essen operierten EmpfängerInnen und SpenderInnen miteinander verwandt? 4. In welchen der 13 Fälle wurde eine besondere persönliche Verbundenheit zwischen SpenderIn und EmpfängerIn festgestellt? 5. Von wem wurde diese Feststellung in diesen Fällen jeweils auf welche Weise getroffen? Datum des Originals: /Ausgegeben: Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, Postfach , Telefon (0211) , zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter

8 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Wahlperiode Drucksache 14/5173 Antwort des Ministers für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie vom 30. September 2007 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Innenminister, der Justizministerin und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Die Antworten zu den Fragen beruhen auf den Angaben des Universitätsklinikums Essen. Zur Frage 1 Keine. Zur Frage 2 Die Lebendspender stammten aus Gambia, Russland, Honduras und Italien. Der Grund für die Abweichung zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 1650 (Drucksache 14/4656), bei der nur drei Spender aus dem Ausland genannt worden waren, liegt darin, dass bei einer Empfängerin aus Italien der Spender nicht korrekt geschlüsselt war. Zur Frage 3 In allen 4 Fällen der Lebendspende lagen Verwandtschaftsbeziehungen vor. Zu den Fragen 4 und 5 Entfällt, da Verwandtschaftsbeziehungen bestanden (vgl. Antwort zur Frage 3). 2

9 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 14. Wahlperiode Drucksache 14/ Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1846 der Abgeordneten Ewald Groth, Dr. Ruth Seidl und Barbara Steffens Grüne Drucksache 14/4939 Organhandel in NRW? Gibt es Verstöße gegen das Transplantationsgesetz? (IV) Wortlaut der Kleinen Anfrage 1846 vom 22. August 2007: Die Antwort der Landesregierung zu unserer Kleinen Anfrage 1650 wirft weitere Fragen zu der Vorgehensweise bei Organtransplantationen an den nordrhein-westfälischen Universitätsklinika, insbesondere in Bezug auf die Vergangenheit, auf. Daher fragen wir die Landesregierung, 1. Wie viele Personen mit dem Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben an den Universitätskliniken in NRW durch Transplantationen Organe empfangen bzw. Organe gespendet? (Darstellung für den Zeitraum von Anfang 2000 bis Ende 2005, jeweils nach Nationalitäten der SpenderInnen und EmpfängerInnen und der behandelnden Klinik) 2. In wie vielen Fällen sind an den nordrhein-westfälischen Universitätskliniken und den ihnen angeschlossenen Häusern Organtransplantationen jeweils an gesetzlich und privat Krankenversicherten vorgenommen worden? (Darstellung für den Zeitraum von Anfang 2000 bis Ende 2005 und nach Alter und Geschlecht der OrganempfängerInnen und behandelnden Klinik) 3. In wie vielen Fällen sind Unstimmigkeiten aufgetreten und an den institutionellen Regelungen (Eurotransplant etc.), die im Bereich der Transplantationsmedizin vorgesehen sind, vorbei Organtransplantationen durchgeführt worden? (Darstellung für den Zeitraum ab Anfang 2000 bis Ende 2005) Datum des Originals: /Ausgegeben: Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, Postfach , Telefon (0211) , zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter

10 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Wahlperiode Drucksache 14/5335 Antwort des Ministers für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie vom 31. Oktober 2007 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Innenminister der Justizministerin und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Zur Frage 1 Universitätsklinikum Aachen: jeweils 1 Spender aus Belgien, Polen, Rumänien sowie je 1 Empfänger aus Belgien und den Niederlanden Universitätsklinikum Bonn: je 1 Spender und 1 Empfänger aus Malawi Universitätsklinikum Düsseldorf: jeweils 1 Spender aus Albanien, Belgien, Polen sowie 1 Empfänger aus Belgien Universitätsklinikum Essen: jeweils 1 Spender aus Ägypten, Bulgarien, Großbritannien, Kanada, Kasachstan, Moldawien, Neuseeland, Rumänien, Russland, Saudi-Arabien, Spanien, Ukraine, 3 Spender aus der Slowakei, 4 Spender aus den Niederlanden, 7 Spender aus Italien und 14 Spender aus Israel sowie jeweils 1 Empfänger aus Österreich, Belgien, Ungarn, Irak, Libyen, Slowenien, Kasachstan, Somalia, Palästina, Ukraine, jeweils 2 Empfänger aus Griechenland, Katar, Rumänien, Russland, jeweils 3 Empfänger aus Bulgarien, Saudi Arabien, 4 Empfänger aus den Niederlanden, 5 Empfänger aus der Slowakei, 9 Empfänger aus Ägypten, 24 Empfänger aus Israel, 25 Empfänger aus Italien Universitätsklinikum Köln: 1 deutscher Empfänger Universitätsklinikum Münster: jeweils 1 Spender aus Italien, Iran, Polen, Irak sowie jeweils 1 Empfänger aus Libyen und Italien. Zur Frage 2 Universitätsklinikum Aachen: gesetzlich versichert privat versichert < = 10 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre > 70 Jahre

11 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Wahlperiode Drucksache 14/5335 Universitätsklinikum Bonn: gesetzlich versichert privat versichert < = 10 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre > 70 Jahre Universitätsklinikum Düsseldorf: gesetzlich versichert privat versichert < = 10 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre > 70 Jahre Universitätsklinikum Essen: gesetzlich versichert privat versichert < = 10 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre > 70 Jahre

12 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Wahlperiode Drucksache 14/5335 Universitätsklinikum Köln: gesetzlich versichert privat versichert < = 10 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre > 70 Jahre Universitätsklinikum Münster: gesetzlich versichert privat versichert < = 10 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre > 70 Jahre Zur Frage 3 In dem Ermittlungsverfahren gegen den Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie bei dem Universitätsklinikum Essen u. a. geht die Staatsanwaltschaft Essen inzwischen dem Anfangsverdacht des Verstoßes gegen das Transplantationsgesetz nach. Im Übrigen liegen der Landesregierung Belege über Unstimmigkeiten bzw. den Bruch oder die Umgehung der Regelungen nicht vor. 4

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