Ausgabe Erscheinungstag 28. Januar Jahrgang. Schaufenster Mansfeld-Südharz spielt Euro Spendengelder ein

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1 Das Ausgabe Erscheinungstag 28. Januar Jahrgang Schaufenster Mansfeld-Südharz spielt Euro Spendengelder ein Mehr als 500 Bürgerinnen und Bürger nehmen am Neujahrsempfang des Landkreises teil Im Internet:

2 AmtsblAtt mansfeld-südharz 12/01 3 Der Kreistag Mansfeld-Südharz und der Landrat gratulieren den Jubilarinnen und Jubilaren des Monats Januar 2012 recht herzlich Zum 101. Geburtstag Margarete Kubik aus Lu. Eisleben Zum 99. Geburtstag Hildegard Goldschmidt aus Lu. Eisleben Margarete Gerbot aus Sangerhausen Zum 98. Geburtstag Gerda Weiher aus Hettstedt Frieda Roske aus Hohlstedt Zum 97. Geburtstag Julia Gärtner aus Lu. Eisleben Erna Lathan aus Lu. Eisleben Irma Fiedler aus Hettstedt Zum 96. Geburtstag Margarete Sachett aus Ziegelrode Zum 95. Geburtstag Friederike Schmid aus Lu. Eisleben Maria Eckelt aus Lu. Eisleben Martha Lucas aus Hettstedt Erich Scheffler aus Sangerhausen Zum 94. Geburtstag Lore Droste aus Sangerhausen Gabriele Voigtländer aus Sangerhausen Elli Paduch aus Benndorf Rita Ende aus Tilleda Zum 93. Geburtstag Lucie Tenzel aus Lu. Eisleben Käthe Cil aus Lu. Eisleben Martha Hildebrandt aus Lu. Eisleben Elsbeth Hiller aus Hettstedt Magdalene Stachowitz aus Mansfeld Gertrud Schneider aus Großörner Hans Schäfer aus Sangerhausen Irmgard Dietrich aus Sangerhausen Ulrich Friedrich aus Ziegelrode Gertrud Sendler aus Allstedt Lilli Thielemann aus Erdeborn Gerda Sandring aus Aseleben Zum 92. Geburtstag Alfred Schnauke aus Hettstedt Hermann Teumer aus Großörner Erika Stober aus Mansfeld Bernhard Langer aus Stolberg Hildegard Gaensewich aus Sangerhausen Erich Rückriem aus Luth. Eisleben Hildegard Tenzel aus Luth. Eisleben Lena Anna Matthias aus Luth. Eisleben Elsbeth Schinzel aus Luth. Eisleben Irmgard Döring aus Luth. Eisleben Hugo Mögling aus Unterrissdorf Kurt Schröder aus Helbra Adelheid Kögel aus Blankenheim Herta Henze aus Hohlstedt Luzie Berger aus Beyernaumburg Frieda Bury aus Augsdorf Zum 91. Geburtstag Edith Gadt aus Wiederstedt Irmgard Karnstedt aus Hettstedt Herbert Ortel aus Hettstedt Oswin Spieler aus Hettstedt Artur Gießler aus Hettstedt Margarete Zimmer aus Hettstedt Franz Ulrich aus Piskaborn Ruth Polte aus Hayn Erika Torn aus Sangerhausen Elsa Malzer aus Sangerhausen Ursula Prussak aus Luth. Eisleben Alexander Scheele aus Oberrissdorf Gerhard Wolf aus Volkstedt Ruth Raback aus Wolferode Kurt Bauermeister aus Allstedt Emi Krüger aus Beyernaumburg Charlotte Rödel aus Wansleben am See Rudolf Goldschmidt aus Erdeborn Peter Palfi aus Gerbstedt Karl Bütof aus Heiligenthal Marianne Goliasch aus Siersleben Zum 90. Geburtstag Anni Schwenke aus Welbsleben Erika und Lothar Oemus aus Sandersleben Ursula Heide aus Sandersleben Dora Köhler aus Welbsleben Irmgard Zelt aus Hettstedt Luise Hollnack aus Hettstedt Erwin Tröster aus Hettstedt Erna Pohl aus Hettstedt Hedwig Kirchner aus Hettstedt Reinhold Lofing aus Stolberg Irmgard Klahn aus Hayn Eva Rommel aus Roßla Günther Nagler aus Schwenda Franziska Foh aus Sangerhausen Liesbet Schimmeier aus Sangerhausen Irmgard Bruder aus Sangerhausen Martha Wagner aus Sangerhausen Erika Fischer aus Sangerhausen Eleonore Walther aus Sangerhausen Liesbeth Seespeck aus Sangerhausen Fritz Strecker aus Sangerhausen Heinz Ackermann aus Luth. Eisleben Erika Gebhardt aus Luth. Eisleben Emma Mohr aus Luth. Eisleben Ilse Störmer aus Luth. Eisleben Heinz Gräbe aus Luth. Eisleben Anneliese Preuß aus Luth. Eisleben Gertrud Eschke aus Wolferode Rudolf Joksch aus Helbra Walter Kampa aus Helbra Paul Bolczyk aus Helbra Willy Marquart aus Benndorf Rudolf Liebscher aus Klostermansfeld Hildegard Altmann aus Klostermansfeld Luise Wünschirs aus Mittelhausen Erna Fischer aus Mittelhausen IMPRESSUM Herausgeber: Landkreis Mansfeld-Südharz - Der Landrat - Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22, Sangerhausen Tel.: (03464) (03464) (Nebenstelle Eisleben) Fax: (03464) Internet: Redaktionsschluss: 16. Januar 2012 Erscheinungstag: 28. Januar 2012 Erscheinungsweise: monatlich Auflage: Redaktion: Pressestelle der Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz Babett Mitschka/Uwe Gajowski Tel.: (03464) Fax: (03464) presse@mansfeldsuedharz.de Gesamtherstellung: Harzdruckerei GmbH Max-Planck-Str. 12/14, Wernigerode Tel.: (03943) Fax: (03943) Internet: Anzeigenberatung: Harzdruckerei GmbH Lutz Rein Tel.: (034776) Fax: (034776) lutzrein@t-online.de Zustellung: kostenlos an alle Haushalte im Landkreis Mansfeld-Südharz Verteilung: Zeitzer Werbeagentur Bezug über: Landkreis Mansfeld-Südharz Pressestelle Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22, Sangerhausen

3 4 Amtsblatt Mansfeld-Südharz 12/01 Gelungene Premiere für das Schaufenster Mansfeld-Südharz Am Ende des Neujahrsempfangs stand eine Summe, die so im Vorfeld niemand erwartet hatte: Rund Euro spendeten die mehr als 500 Gäste des gemeinsamen Neujahrsempfangs des Landkreises und der Sparkasse Mansfeld-Südharz für soziale Zwecke. Eine Zahl, die Landrat Dirk Schatz freudig überraschte: Das ist schon eine beachtliche Zahl, da dürfen etliche Kinder- und Jugendprojekte auf einen Zuschuss hoffen. Das neue Konzept, den Neujahresempfang als Schaufenster für die Leistungskraft der Wirtschaft auszubauen, ging aus Sicht des Landkreises voll auf. Zur Premiere präsentierten die Helios- Kliniken Sangerhausen, Eisleben und Hettstedt, das Reit- und Sporthotel Nordmann aus Stangerode, die Klemme AG aus Eisleben, Meinecke Fahrzeugbau Eisleben, EWS-Schuhfabrik Eisleben, der Fischerhof am Kernersee (Seeburg), die Verkehrsgesellschaft Südharz, die Volksküche aus Eisleben und die Sparkasse die Leistungskraft ihrer Unternehmen. Für die Bewirtung der Gäste sorgte Deckerts Restaurant aus Eisleben, unterstützt von Beckers Bester aus Lutherstadt Eisleben. Die Freiwillige Feuerwehr Brücken servierte Gulaschsuppe aus der Feldküche. Der Landrat dankte in seiner Ansprache den Katastrophenhelfern von Riestedt für ihre Einsätze nach den Unwettern im Herbst vergangenen Jahres: Als unsere Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis uneigennützig in anderen Orten Hilfe leisteten, als Menschen von Unbekannten Hilfe erfuhren, als die Helfer des Technischen Hilfswerkes, die Bundeswehr und die Bereitschaftspolizei tagelang den Menschen im Landkreis zur Seite standen. In Zeiten der Not bleibt keiner allein, auch das hat mich tief berührt. Dirk Schatz rückte die Problemfelder einer immer älter werdenden Bevölkerung, Arbeitslosigkeit und die Defizite in der Infrastruktur in den Mittelpunkt seiner Rede. Der Landkreis bemühe sich gegenzusteuern, so investierte er im Jahr 2011 fast 20 Millionen Euro in die Schulen. Der demografische Wandel sei nicht nur eine negative Erscheinung, sondern berge auch Chancen. Zwar sind die Bevölkerungszahlen rückläufig. Jedoch ist es so, dass schon Jahrhunderte Menschen in eine Region kommen und gehen. Unser Landkreis ist die Wiege Deutschlands und hat eine über 1000-jährige Geschichte. Ich möchte nur an Kaiser Otto I. erinnern oder an die Stammmutter des niederländischen Königshauses Juliane von Stolberg oder an Luther. Sachsen-Anhalt Minister für Soziales und Arbeit, Norbert Bischoff (CDU), kündigte angesichts der schlechten Lage auf dem Arbeitsmarkt in der Region eine Arbeitsgruppe der Landesregierung mit Vertretern der Wirtschaft an. Diese soll ausloten, welche Unterstützung - auch finanzieller Art - machbar sei. Zudem richtete der in Helbra geborene Bischoff einen Appell an den Landkreis, sich auf die Lutherdekade 2017 vorzubereiten. Die Feiern anlässlich 500 Jahren Reformation bieten der Region eine einmalige Chance, Touristen in den Landkreis zu locken, warb der Minister. Auch der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Mansfeld-Südharz, Hans Ulrich Weiss, überbrachte Neujahrsgrüße in Form eines Grußwortes. Dabei thematisierte auch er den demographischen Wandel, dem er mit Optimismus entgegen tritt. Hoffnung verbreitete er auch durch die Botschaft, dass die Weltwirtschaftskrise keinen Einfluss auf die Geschäfte des lokalen Geldinstitutes hatte. Traditionsgemäß endete der offizielle Teil mit dem gemeinsamen Singen des Steiger-Liedes zu den Klängen des Orchesters der Kreismusikschule. Danach schwang ein Teil der Gäste das Tanzbein zur Live-Musik der Band Joe Eimer und vergnügte sich bis tief in die Nacht.

4 Amtsblatt Mansfeld-Südharz 12/01 5 Gute Neuigkeiten Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, das neue Jahr ist noch nicht ganz einen Monat alt, trotzdem ist bereits einiges geschehen, worüber ich Sie gern informieren möchte. Der Landkreis und die Sparkasse Mansfeld-Südharz haben am 5. Januar den gemeinsamen Neujahrsempfang durchgeführt. Die Veranstaltung stand erstmals unter dem Motto Schaufenster Mansfeld-Südharz. Das neue Konzept sollte vorrangig die Leistungskraft der Unternehmen unseres Landkreises wiederspiegeln, was unseren Unternehmen auch auf beeindruckende Art gelungen ist. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle nochmals herzlich bedanken. Durch ihre Mitgestaltung ist es den Unternehmen gelungen dem Abend ein neues Gewand zu geben und die Premiere des Schaufenster Mansfeld-Südharz zu einem vollen Erfolg zu machen. Zudem war es Bestandteil des neuen Konzepts allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Teilnahme durch den Kauf einer Eintrittskarte zu geben. Nachdem in den vergangenen Jahren lediglich Einladungskarten verschickt wurden, war dieser Schritt ein Wagnis. Das Ergebnis kann sich jedoch sehen lassen. Zusammen mit den im Vorfeld und im Rahmen des Neujahrsempfangs gesammelten Spendengeldern, wurden insgesamt Euro eingenommen. Diese finanziellen Mittel werden für Projekte der Kinder und Jugendarbeit im Landkreis eingesetzt. Somit hat der Neujahrsempfang nicht nur den Teilnehmern einen angenehmen Abend beschert, sondern auch langfristig eine positive Wirkung. Der Kreisausschuss wird auf einer der nächsten Sitzungen über die Vergabe dieser Gelder entscheiden, damit diese so schnell wie möglich auch vor Ort zum Einsatz kommen. Erst auf der letzten Sitzung des Kreisausschusses wurde über die Vergabe der Mittel aus dem Zukunftsfond beraten und entschieden. Damit werden in den nächsten Wochen ca. 1,4 Millionen Euro an Vereine und Verbände aus den Zinserlösen unseres Zukunftsfonds ausgeschüttet. Das Gemeinwohl erfährt im Landkreis Mansfeld-Südharz damit eine nie dagewesene Unterstützung! Zu den Zuwendungsempfängern gehören kreisangehörige Städte und Gemeinden, anerkannte Träger der Jugend- und Sozialhilfe, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Verbände und Vereine im Landkreis Mansfeld- Südharz. Der Zukunftsfond mit einem Gesamtvolumen von 50 Mio. Euro wurde aus dem Erlös des Verkaufs der kreiseigenen Kliniken gebildet. Die jährlichen Zinserträge werden nun durch Projektförderungen gemeinnützig eingesetzt. In diesem Jahr werden die Mittel erstmalig an Projektträger ausgereicht. Ich bin stolz darauf, dass die positiven finanziellen Auswirkungen des Klinikverkaufs nun spürbar beim Bürger ankommen. Ohne die finanziellen Erträge aus diesem Verkauf hätte es keinen Zukunftsfond gegeben und somit hätten wir heute schlichtweg kein Geld, um Schulen in dem Umfang zu sanieren wie wir es nunmehr realisieren können. Wir hätten kein Geld, um in die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen zu investieren und die Arbeit der Vereine und Verbände finanziell wirkungsvoll zu unterstützen. Wenn man etwas gewinnen will, dann muss man etwas wagen das haben Kreistag und Verwaltung getan. Die Früchte dieser Entscheidung ernten die Vereine und Verbände, die auf einen bedeutenden finanziellen Zuschuss hoffen dürfen - und das Jahr für Jahr. Mein besonderer Dank gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kliniken, da sie den Umgestaltungsprozess so positiv begleitet haben. Ihr Landrat Dirk Schatz Regionales Medienzentrum in Lutherstadt Eisleben ist Online-Bibliothek des Landes Sachsen-Anhalt Das regionale Medienzentrum in Lutherstadt Eisleben ist Online-Bibliothek des Landes Sachsen- Anhalt. Unter der Internetadresse de ist in Sachsen-Anhalt ein neues Portal für elektronische Medien entstanden, an dem sich 14 Bibliotheken landesweit beteiligen. Neben dem Medienzentrum in Lutherstadt Eisleben beteiligen sich die Stadt-, Kreis-, Schul- oder Gemeindebibliotheken in Aschersleben, Bernburg, Genthin, Haldensleben, Ilsenburg, Landsberg, Teutschental, Salzwedel, Wanzleben, Weißenfels, Wernigerode, Wolmirstedt und Zielitz. Der Verbund dieser Bibliotheken organisiert einen gemeinsamen Bestandsaufbau und die gemeinsame Nutzung der gekauften, mit einer Ausleihlizenz belegten, digitalen Medien. Dazu zählen ebooks, epapers, eaudios sowie evideos. Insgesamt sind ca Medien dieser Genres per Download verfügbar. Die Nutzer der 14 Bibliotheken können 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche Medien ausleihen. Ein Vorteil besteht auch darin, dass man sich um versäumte Ausleihfristen nicht mehr zu sorgen braucht. Die ausgeliehenen Medien werden automatisch zurückgegeben, ihre Daten zum Ende der festgelegten Ausleihfrist gelöscht. Die Ausleihzeiten betragen je nach Art des genutzten Mediums von 1 bis 2 Stunden bzw. 1 Tag bei Zeitungen und Zeitschriften, zwei Wochen bei Büchern, Hörbüchern oder Videos Dank für langjährige Mitarbeit: Monika Wetzel verabschiedet Im Naturparkausschuss des Regionalverbandes Harz e. V. war Frau Monika Wetzel über viele Jahre aktiv. Da sie in Kürze ihren Dienst beim Landkreis Mansfeld-Südharz beendet, wird sie nicht mehr als Ausschussmitglied zur Verfügung stehen. Karsten Peiffer, der Vorsitzende des Naturparkausschusses, fand Worte des Dankes und überreichte Frau Wetzel einen Strauß Blumen. Monika Wetzel (Bildmitte) wurde als Ausschussmitglied verabschiedet

5 6 VERANSTALTUNGSTIPPS im Landkreis Mansfeld-Südharz im Februar 2012 Amtsblatt Mansfeld-Südharz 12/01 Stammtisch MSH Multiple Sklerose Betroffene Mittwoch, 01. Februar, 19 Uhr Hotel An der Klosterpforte Helfta Verein für Tiergestütztes Leben und Lernen TILL Immer Dienstags kostenfreie Beratung Mieterzentrum (MIETZ) Sangerhausen, Am Rosengarten 5 Gymnastikgruppe Immer Dienstags, 10 bis 11 Uhr Mieterzentrum (MIETZ) Sangerhausen, Am Rosengarten 5 Yogagruppe Immer Mittwochs, bis 18 Uhr Mieterzentrum (MIETZ) Sangerhausen, Am Rosengarten 5 Malworkshop Natur und Abstraktion Samstag, 11. Februar, 10 bis 17 Uhr Mieterzentrum (MIETZ) Sangerhausen, Am Rosengarten 5 Pittiplatsch auf Reisen Sonntag, 12. Februar, Uhr Klubhaus Hettstedt Buchlesung mit Fritz Dieter Kupfernagel Liebe und Andere Verbindlichkeiten Dienstag, 14. Februar, bis 18 Uhr Mieterzentrum (MIETZ) Sangerhausen, Am Rosengarten 5 Faschingsveranstaltung mit Neudorfer Narren Samstag, 18. Februar Klubhaus Hettstedt Das Große Ladiner Fest Sonntag, 26. Februar, 16 Uhr Klubhaus Hettstedt Bee Gees Story BEE GEES MANIA Hits am laufenden Band Freitag, 23. März, 20 Uhr Mammuthalle Sangerhausen SPIELPLÄNE der T h e at e r im Landkreis Februar 2012 Landesbühne Sachsen-Anhalt Lutherstadt Eisleben Das Geheimnis Mittwoch, 01. Februar, Uhr Dienstag, 28. Februar, Uhr Das Dschungelbuch Donnerstag, 02. Februar, Uhr The Black Rider - Ein Musical Donnerstag, 02. Februar, Uhr Rotkäppchen-Report oder Suche nach Märchenprinzen Freitag, 03. Februar, Uhr La Bohe me von Giacomo Puccini in deutscher Sprache Samstag, 04. Februar, Uhr Der letzte der feurigen Liebhaber Sonntag, 05. Februar, Uhr Die verzauberten Brüder Dienstag, 07. Februar, Uhr Lieder von Liebe und Tod - Volkslieder aus verschiedenen Jahrhunderten Freitag, 10. Februar, ca Uhr Bezahlt wird nicht Samstag, 11. Februar, Uhr Freitag, 24. Februar, Uhr Sonntagsnachmittagskaffee Big Helga een kleenet Menschenkind Helga-Hahnemann-Programm mit Kabarett Die Oderhähne Sonntag, 12. Februar, Uhr und Uhr Die Überflüssigen Freitag, 17. Februar, Uhr Samstag, 25. Februar, Uhr Keine Chance Samstag, 18. Februar, Uhr Dienstag, 21. Februar, Uhr Donnerstag, 23. Februar, Uhr Something like Reality Jazz-Musik mit LYAMBIKO Mittwoch, 22. Februar, ca Uhr Emilia Galotti Mittwoch, 29. Februar, Uhr AndersweltTheater Stolberg Lieber Unbekannter, ich möchte mit Ihnen bekannt werden Liebesbriefe, Musik und Flair der 60er Jahre Freitag, 10. Februar, Uhr AndersweltTheater Stolberg, Am Markt 2 Geschichten aus der Gruft des Dichters Edgar Allan Poe Abend Samstag, 11. Februar, Uhr AndersweltTheater Stolberg Der Perlenfischer Moti Puppen-Schau-Spiel für Große und Kleine Sonntag, 12. Februar, 15 Uhr AndersweltTheater Stolberg Süße Liebe und Magenbitter Alles Liebe zum Valentinstag musik.-literarischer Abend Samstag, 18. Februar, Uhr AndersweltTheater Stolberg Kinder-Märchenfasching Sonntag, 19. Februar, 15 Uhr AndersweltTheater Stolberg Singles rein! Faschingsmuffel willkommen! Sonntag, 19. Februar, Uhr AndersweltTheater Stolberg Whisky III Speyside Whisky-Verkostung, Essen und Geschichten Freitag, 24. Februar, Uhr AndersweltTheater Stolberg Ihre Veranstaltungen können Sie unter folgender Adresse melden: Fax-Nr / oder per presse@mansfeldsuedharz.de

6 Amtsblatt Mansfeld-Südharz 12/01 7 Sachsen-Anhalt sucht,,vorreiter in der Tourismusbranche Mit pfiffigen Ideen können Unternehmen aus der Tourismusbranche, Tourismusverbände, Verlage und kommunale Einrichtungen zum Vorreiter für den Sachsen-Anhalt-Tourismus werden. Voraussetzung dafür ist die Beteiligung am Wettbewerb um den Tourismuspreis Sachsen- Anhalt 2012 Vorreiter. Bis zum 30. April 2012 kann man sich für den von der Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbh (IMG) veranstalteten Wettbewerb anmelden. Erstmals lobt die IMG den Preis gemeinsam mit den Veranstaltern Ameropa Reisen GmbH, REWE- Touristik GmbH, Schmetterling Reisen GmbH & Co. KG und TUI Deutschland GmbH aus. Schirmherrin ist Prof. Dr. Birgitta Wolff, Ministerin für Wissenschaft und Wirtschaft Sachsen-Anhalt. Die innovativsten Wettbewerbsbeiträge in den Kategorien Touristischer Betrieb, Touristische Destination und Touristischer Dienstleister werden mit kostenfreien Marketingleistungen belohnt, darunter Einträge oder Anzeigen in Veranstalterkatalogen. Für die pfiffigsten Projekte im Online-Marketing wird ein Sonderpreis vergeben. Der Wettstreit ist offen für Tourismusanbieter aus Deutschland, die mit innovativen Projekten die Tourismusentwicklung in Sachsen- Anhalt nachhaltig befördern. Neben direkten Bewerbungen sind Vorschläge Dritter zugelassen. Gefragt sind erfolgversprechende Reiseangebote sowie nachahmenswerte Projekte in den Bereichen Marketing, Gästewerbung, Vertrieb, Qualitätssicherung und Kundenbindung, die sich auf den Sachsen-Anhalt-Tourismus beziehen. Eine mit Tourismusexperten, Journalisten und Spitzenvertretern deutscher Reiseveranstalter besetzte Jury wird die Beiträge bewerten. Übergeben werden die Pokale am 14. November 2012 auf dem Tourismustag Sachsen-Anhalt in Köthen (Anhalt). Ausführliche Informationen zum Wettbewerb um den VORREITER gibt es im Internet unter Fotowettbewerb nimmt die Menschen über 50 in den Focus Ende Dezember 2011 startete der Fotowettbewerb Arbeit mit 50 zum Thema: Wie Ältere ihr Leben mit und ohne Arbeit meistern. Arbeit ist ein zentrales Element unseres Lebens. Sie gehört dazu wie Familie, Lernen oder Freizeit. Und doch gibt es gerade in unserer Region viele, gerade ältere Menschen, die Ihre Arbeit verloren haben oder Arbeit suchen, andere wiederum stehen auch im höheren Alter ihre Frau oder ihren Mann im Berufsleben - und Arbeitgeber, Kollegen und Kunden sind dankbar, dass es sie gibt. Der Fotowettbewerb wird ausgerichtet vom Bundesprojekt 50plus Zukunft Harz, das als lokaler Pakt des Bundesprogramms Perspektive 50plus in den Landkreisen Mansfeld-Südharz und Harz älteren Langzeitarbeitslosen beim Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zur Seite steht. Durch die Unterstützung des Paktes konnten bereits über Menschen über 50 ihr Arbeitsleben neu starten. Der Fotowettbewerb soll dazu beitragen, zum einen Mut zu machen all jenen die nach Arbeit suchen zu sagen: Es geht! und zum anderen Arbeitgebern zu signalisieren: Es lohnt sich, den erfahrenen und motivierten Bewerbern eine Chance zu geben. Viele Preise - von der digitalen Spiegelreflexkamera bis zum Fotozubehör warten auf die Gewinner des Fotowettbewerbs. Wie kann der Stellenwert von Arbeit für das Leben im Bild festgehalten werden? Stolz, Anspannung, Heiterkeit oder Kollegialität darzustellen ist sicher genau so eine Herausforderung, wie beeindruckende Momente im Leben von Menschen mit der Kamera einzufangen, die ihre Arbeit verloren haben. Der Fotowettbewerb endet am 31. März Die Einsendungen werden von einer Jury aus der Region ausgewählt und bis zum 15. April 2012 bekannt gegeben. Nähere Informationen gibt es unter Erdgeschichte zum Greifen nah Der Regionalverband Harz entwickelte ein neues Faltblatt sowie Informationstafeln für das Gebiet rund um Bösenburg, Gerbstedt, der Lutherstadt Eisleben und dem Süßen See. Die Erd- und Bergbaugeschichte der Region wird dadurch anschaulich und begreifbar. Hier öffnet sich ein Fenster in die Erdgeschichte, so Landrat Dirk Schatz bei der öffentlichen Präsentation der neuen Informationstafel am Salzigen See kurz vor Röblingen. Der Salzige See ist vor ca Jahren entstanden und wurde 1894 durch die Mansfelder Gewerkschaft endgültig trockengelegt, weil immer wieder Wasser in die Grubenbaue einbrach, so der Bürgermeister der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land, Jürgen Ludwig. Heute sind nur noch einzelne Reste des Sees erhalten. An mehreren Geopunkten ließ der Regionalverband Harz, der Träger des Geoparks Harz, neue Informationstafeln anbringen. Zusammengefasst sind die insgesamt zehn Geopunkte im neuen Faltblatt zur Landmarke 19 Bösenburg. Landmarken sind weithin sichtbare oder besonders bekannte Punkte des Geoparks. In Die neue Informationstafel am Salzigen See präsentieren der Landrat des Landkreises Nordhausen Joachim Claus und Landrat Dirk Schatz (v. l.). Foto: Reuter/RVH der gesamten Harzregion sind bereits Faltblätter zu 18 Landmarken und ihrer Umgebung erschienen, darunter z. B. der Brocken, Schloss Mansfeld oder die Spitzkegelhalde Hohe Linde. Die Faltblätter helfen Besuchern, ihren Aufenthalt im Geopark zu planen, verspricht Dr. Klaus George, Leiter des Geoparks. Aber auch Einheimische erfahren viele Hintergrundinformationen, z. B. zu Bösenburg und seiner berühmten Steinmetzschule. Einer der Autoren des Faltblattes, Dr. Carl-Heinz Friedel vom Landesamt für Geologie und Bergwesen, schwärmt von der geologischen Vielfalt und der über 800 Jahre alten Bergbautradition in der Region. Laut dem stellvertretenden Vorsitzenden des Regionalverbandes Harz, Landrat Joachim Claus aus dem Landkreis Nordhausen erweitert sich das Netzwerk des Geoparks kontinuierlich. Die Faltblätter sind bei Mitgliedern des Regionalverbandes Harz wie Restaurants, Hotels und Kommunen erhältlich. Das Faltblatt zur Landmarke 19, das vom Landkreis Mansfeld-Südharz gefördert wurde, gibt es im Strandhotel Zahn in Aseleben, im Gasthof Zahn in Stedten und im Hotel an der Klosterpforte in Lutherstadt Eisleben. Dort sind auch alle anderen Landmarkenfaltblätter erhältlich. Weitere Informationen und Download des Faltblattes:

7 8 Amtsblatt Mansfeld-Südharz 12/01 Hausbesitzer mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach haben die Wahl: den erzeugten Strom ins Netz einzuspeisen oder ihn zumindest teilweise selbst zu verbrauchen. Bislang brachte der Eigenverbrauch nur geringe finanzielle Vorteile, doch sinkende Vergütungssätze einerseits und steigende Strompreise andererseits lassen diese Option immer attraktiver werden, erklärt Martina Angelus Energiereferentin der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Sowohl wer Strom aus Sonnenenergie ins Netz einspeist, als auch wer ihn selbst nutzt, erhält eine garantierte Vergütung. So sieht es das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor. Die Vergütungssätze sinken jedoch nach dem Willen des Gesetzgebers von Jahr zu Jahr, schließlich sinken ja auch die Preise für Photovoltaikanlagen rapide. Wer 2012 eine typische Anlage mit einer Spitzenleistung von bis zu 30 Kilowatt neu Solarstrom: Eigenverbrauch wird attraktiver auf dem Hausdach installiert, erhält vom Netzbetreiber nunmehr 24,43 Cent pro Kilowattstunde Strom, die ins Stromnetz fließt. Für den Eigenverbrauch gilt seit dem Jahreswechsel: abhängig vom prozentualem Anteil des Eigenverbrauchs zahlt der Netzbetreiber 8,05 oder 12,43 Cent je selbst verbrauchter Kilowattstunde an den Besitzer der Anlage. Dabei gibt es die höhere Vergütung nur, wenn mehr als 30% der Erzeugung selbst verbraucht werden, Steigende Strompreise sprechen für Eigenverbrauch Die dritte Variable in der Rechnung ist der Verbrauchspreis des regulär von einem Energieversorger bezogenen Stroms, sollte der Bedarf im eigenen Haushalt nicht komplett durch die eigene Photovoltaikanlage gedeckt werden. Denn auch bei günstigen Stromanbietern kostet die Kilowattstunde mittlerweile mehr als 20 Cent, so dass der Gewinn durch das Einspeisen des selbst erzeugten Stroms zusehends dahin schmilzt. Falls Vergütungssatz und Strompreis gleich hoch sind, kann die Netzeinspeisung sogar zum Verlustgeschäft werden, gibt Martina Angelus zu bedenken. Gute Gründe also, mit dem selbst erzeugten Strom den eigenen Haushalt zu versorgen. Nähere Informationen zum Thema Photovoltaik und zum Erneuerbare- Energien-Gesetz bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale: Beratung und Termine für ein persönliches Gespräch gibt es unter (0,14 /Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer). Eine Übersicht über alle Beratungsstellen und Energieberatungsstützpunkte gibt es auch im Internet unter Prüfung für angehende Jäger steht im Mai an Die nächste Jägerprüfung im Landkreis Mansfeld- Südharz findet am 4. und 5. Mai 2012 statt. Anmeldungen zu dieser Prüfung sind spätestens bis zum 04. April 2012 bei der Unteren Jagdbehörde des Landkreises Mansfeld-Südharz, Postfach , Sangerhausen, schriftlich oder persönlich, in den Diensträumen der Unteren Jagdbehörde, Alte Promenade 27 in Sangerhausen, einzureichen. Die Höchstzahl der Teilnehmer an dieser Prüfung wird auf 35 Interessenten begrenzt. Weitere und verspätet eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Der Anmeldung ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch beizufügen. Bewerberinnen bzw. Bewerber auf Zulassung zur Jägerprüfung müssen am 04. November 2011 das fünfzehnte Lebensjahr vollendet haben. Mit der Anmeldung zur Jägerprüfung ist die Prüfungsgebühr an der Kasse der Jagdbehörde einzuzahlen. Die Prüfungsgebühr für die Abnahme der Jägerprüfung beträgt 125. Die Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung und der Prüfungsablauf wird den Bewerberinnen und Bewerbern spätestens bis zum 22. April 2012 durch die Prüfungsbehörde mitgeteilt. Anträge für die Anmeldung zur Jägerprüfung sind bei der Unteren Jagdbehörde des Landkreises Mansfeld-Südharz, Alte Promenade 27, erhältlich. Fischereiprüfung am letzten Märztag Die erste Fischereiprüfung des Jahres 2012 im Landkreis Mansfeld-Südharz findet am 31. März 2011 statt. Diesen Termin hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt festgesetzt. Die Prüfung wird in der Berufsbildenden Schule in Sangerhausen, Friedrich-Engels-Str. 22., durchgeführt und beginnt um 9 Uhr. Interessenten für die Fischerprüfung bzw. Jugendfischerprüfung melden sich bitte bis spätestens 24. Februar 2012 bei der Unteren Fischereibehörde des Landkreises Mansfeld-Südharz (Prüfungsbehörde) in Sangerhausen, Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 (Telefon: 03464/ , Fax: 03464/ , jlotse@mansfeldsuedharz.de) an. Später eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Antragsformulare für die Fischereiprüfung sind erhältlich bei der unteren Fischereibehörde und über die Homepage des Landkreises im Bereich Bürger & Verwaltung unter Formulare. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang mit mindestens 30 Unterrichtsstunden. Personen, die im Zeitpunkt der Prüfung das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können zwischen der Teilnahme an einer Jugendfischerprüfung und an der Fischerprüfung wählen. Das Jugendfischerprüfungszeugnis berechtigt nur zur Erteilung eines Jugendfischereischeins, der längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt werden darf. Der Antragsteller darf zum Zeitpunkt der Prüfung nicht jünger als siebeneinhalb Jahre sein. Die Fischerprüfung umfasst die Bereiche Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Rechtskunde. Gegenstand der mündlich praktischen Prüfung sind das Verhalten während der Fischereiausübung, der Umgang mit Fischereigeräten und das Versorgen gefangener Fische. Die Jugendfischerprüfung besteht aus einer mündlichen Wissensüberprüfung. Der Prüfungsinhalt umfasst ebenfalls die o.g. Hauptfächer. Dabei werden die Prüfungsfragen auf grundlegende Kenntnisse beschränkt und dem Alter der Prüflinge angepasst. Die Gebühren für die Abnahme der Fischerprüfung betragen 56 Euro. Prüfungsteilnehmer unter 18 Jahre zahlen 28 Euro, eine Gebühr in gleicher Höhe wird für die Jugendfischerprüfung fällig. Mehr Mut zur Selbstständigkeit Es geht nicht darum, die Zukunft vorherzusehen, sondern sie zu ermöglichen, unter diesem Motto bietet die Agentur für Existenzgründungen Seminare zum Thema Existenzgründung und Existenzfestigung in der Lutherstadt Eisleben vom 31. Januar bis 02. Februar 2012 an. Die Agentur für Existenzgründungen ist anerkannter Bildungsträger des Bundesministeriums für Wirtschaft. Der Seminarplan beinhaltet Markterkundung, Unternehmensbesteuerung, Buchführung, Gewinnermittlung, Marketing, Absicherung des Unternehmens und der Person, Rechtsformen und vieles mehr. Alle Informationen und wichtigen Änderungen zum Antragsverfahren des Gründungszuschusses (z.b. kein Rechtsanspruch mehr) und zur freiwilligen Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit werden erläutert. Auch das Einstiegsgeld für Arbeitslosengeld II- Empfänger, mit der Möglichkeit der zusätzlichen Förderung von bis zu (SGB II 16 c) werden ausführlich besprochen. Die möglichen Landesfördermittel des Landes Sachsen-Anhalt und Beratungsförderungen (bis zu 90 Prozent) sind ebenfalls Bestandteil des Informationsblockes Förderungen. Die Teilnahmegebühr beträgt nach Vorgabe des Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWi) 40 für das gesamte Existenzgründerseminar. Kostenlos erhalten alle Teilnehmer unterrichtsbegleitendes Material des BMWi sowie ein Softwarepaket zur Existenzgründung und Unternehmensführung. Das Teilnahmezertifikat und eine ordentliche Rechnung erhalten alle Seminarteilnehmer am letzten Tag überreicht. Der Unterricht erfolgt an allen Tagen von bis Uhr. Telefonische Anmeldungen gelten als verbindlich. Anmeldungen und Information unter der Telefonnummer oder bei der Agentur für Existenzgründungen.

8 Amtsblatt Mansfeld-Südharz 01/12 11 A M T S B L A T T des Landkreises Mansfeld-Südharz - Ausgabe Januar Inhaltsverzeichnis: Amtlicher Teil Bekanntmachungen des Landkreis Mansfeld-Südharz Terminübersicht Kreistag und Ausschüsse des Landkreises Mansfeld-Südharz Übersicht über Beschlussangelegenheiten des Kreistages Öffentliche Bekanntgabe des Landkreises Mansfeld-Südharz nach 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung Bekanntmachung des 1. Nachtragshaushaltes zum besonderen Haushaltsplan des Eigenbetriebes Rettungsdienst Mansfeld-Südharz für das Haushaltsjahr 2011/ Öffentliche Bekanntmachung Bundesnetzagentur Öffentliche Bekanntmachung der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Mansfeld - Südharz Bekanntmachungen des Abwasserzweckverbandes Schlenze Bekanntmachung der Stadtwerke Hettstedt GmbH Öffentliche Zustellung Seite Bekanntmachungen der Landkreises Mansfeld-Südharz Terminübersicht Kreistages und Ausschüsse des Landkreises Mansfeld-Südharz Kreistag/Ausschuss Datum Ort Beginn Kreisausschuss Kreisverwaltung 16:00 Uhr Raum 2.20 Rudolf-Breitscheid-Str. 20/ Sangerhausen Betriebsausschuss des Eigen Eigenbetrieb Rettungsdienst 16:00 Uhr betriebes Rettungsdienst Magdeburger Straße Luth. Eisleben Betriebsausschuss des Eigen Wohngemeinschaft Breitscheidstr. 16:00 Uhr betriebes Kinder- und Jugend- Rudolf-Breitscheid-Str. 30 stätten MSH Hettstedt Jugendhilfeausschuss Kreissportbund 16:00 Uhr Zum Sportplatz Luth. Eisleben Betriebsausschuss des Eigen Eigenbetrieb Rettungsdienst 16:00 Uhr betriebes Rettungsdienst Magdeburger Straße Luth. Eisleben Kreistag Mammuthalle 16:00 Uhr Dr. Wilhelm-Külz-Str Sangerhausen Bau- und Vergabeausschuss Kreisverwaltung 16:00 Uhr Haus 2 Raum 2.04 Rudolf-Breitscheid-Str. 20/ Sangerhausen Schul-, Sport- und Kultur Katharinenschule 16:00 Uhr ausschuss Katharinenstraße 1a Luth. Eisleben

9 12 Kreistag am Jugendhilfeausschuss am Amtsblatt Mansfeld-Südharz 01/12 Übersicht über die Beschlussangelegenheiten des Kreistages des Landkreises Mansfeld-Südharz und seiner Ausschüsse Abberufung und Berufung von sachkundigen Einwohnerinnen des Schul-, Sport- und Kulturausschusses Feststellung des Jahresabschlusses 2008 und Behandlung des Jahresergebnisses des Eigenbetriebes Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst Mansfeld-Südharz (EB BKR) sowie Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2008 Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Mansfeld-Südharz (Abfallgebührensatzung - AbfGS) Rückübertragung des Grundstücks Freizeitobjekt Mechelsdorf, Lindenallee 10, Rerik/OT Mechelsdorf in das Anlagevermögen des Landkreises Mansfeld-Südharz zum und anschließende Veräußerung durch den Landkreis Fortschreibung der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung für den Landkreis Mansfeld-Südharz der Schuljahre 2012/13 bis 2013/14 zur Schulbezirksänderung der GS Gerbstedt und der GS II Hettstedt um den OT Welfesholz Schließungsbeschluss für die Kooperative Gesamtschule (KGS) Benndorf Attraktivitätssteigerung und Imageverbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Mansfeld-Südharz Beförderung in der Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes, Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt Beförderung in der Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes, Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt Beförderung in der Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes, Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt Einstellung bzw. Ernennung in der Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes, Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt Die Beschlussnummern lauten: KT 295 bis / 2011 Ausbau bedarfsorientierter Schulsozialarbeit mit besonderem Schwerpunkt im Landkreis Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Mansfeld-Südharz für 2012 Die Beschlussnummern lauten JHA 30 und 31-26/ 2011 Bau- und Vergabeausschuss am Sekundarschule Roßla Sanierung, Elektroinstallation Sekundarschule Roßla Sanierung, Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsinstallation Erweiterung und Modernisierung der Sekundarschule Röblingen am See, Fenster/ Außentüren Erweiterung und Modernisierung der Sekundarschule Röblingen am See, Rohbauarbeiten Die Beschlussnummern lauten in v.g. Reihenfolge: BVA 66 bis 69-32/ 2011 Kreisausschuss am Bewilligung von finanziellen Mitteln für Sondermaßnahmen entsprechend der Richtlinie zur Ausreichung von finanziellen Mitteln aus den Erträgen des Zukunftsfonds des Landkreises Mansfeld-Südharz Die Beschlussnummer lautet: KA 88-36/ 2011 Öffentliche Bekanntgabe des Landkreises Mansfeld-Südharz nach 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zum Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls nach 3 c des UVPG im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Die Fa. Ebert Consulting Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft mbh mit Sitz in Cremlingen, Feldstraße 6a, hat mit Schreiben vom 10. Juni 2011 den Antrag auf Feststellung der UVP-Pflicht nach 3a UVPG für das Vorhaben, Errichtung und Betrieb von 6 Windkraftanlagen (WKA) im Vorranggebiet VII für die Nutzung der Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten, gestellt. Gemäß 3a UVPG wird hiermit bekannt gegeben, dass im Rahmen der allgemeinen Vorprüfung des Einzellfalls nach 3c UVPG festgestellt wurde, dass durch das genannte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu befürchten sind, so dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach 4 BImSchG keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist. 2 WKA vom Typ ENERCON E-82 E2 Leistung: Nabenhöhe: Rotordurchmesser: Gesamthöhe: 4 WKA vom Typ ENERCON E-101 Leistung: Nabenhöhe: Rotordurchmesser: Gesamthöhe: 2,3 MW 138,38 m 82,00 m 179,38 m 3 MW 135,4 m 101,0 m 185,9 m Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Beruht die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll, auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach 3c UVPG, ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in einem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens nur darauf zu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben von 3c UVPG durchgeführt worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist. Die Unterlagen, die der Feststellung zugrunde liegen, können beim Landkreis Mansfeld-Südharz, Fachbereich III, Umweltamt in Lutherstadt Eisleben, Karl-Fischer-Straße 13 als der zuständigen Genehmigungsbehörde eingesehen werden. WKA Gemarkung Flur Flurstück 1 (2,3 MW) Eisleben 1 24/1 2 (2,3 MW) Eisleben 1 9/1 3 (3 MW) Eisleben (3 MW) Eisleben 1 24/1 5 (3 MW) Eisleben (3 MW) Eisleben 1 49 Sangerhausen, den 4. Januar 2012 Schatz Landrat Siegel

10 Amtsblatt Mansfeld-Südharz 01/ Nachtragshaushaltsplan zum besonderen Haushaltsplan des Eigenbetriebes Rettungsdienst Mansfeld-Südharz für das Haushaltsjahr 2011/2012 Aufgrund des 65 LKO LSA i.v.m. 95 GO LSA in der zurzeit geltenden Fassung hat der Kreistag in seiner Sitzung am folgenden Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011/2012 beschlossen: 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden: 2011 die bisher festgesetzten Gesamtbeträge erhöht um vermindert sich um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich Nachträge festgesetzt auf Euro Ergebnisplan die ordentlichen Erträge die ordentlichen Aufwendungen Finanzplan aus laufender Verwaltungstätigkeit Einzahlungen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Einzahlungen Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Einzahlungen Auszahlungen Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden: 2012 die bisher festgesetzten Gesamtbeträge erhöht um vermindert sich um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich Nachträge festgesetzt auf Euro Ergebnisplan die ordentlichen Erträge die ordentlichen Aufwendungen Finanzplan aus laufender Verwaltungstätigkeit Einzahlungen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Einzahlungen Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Einzahlungen Auszahlungen Der bisherige festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht geändert. 3 Sangerhausen, ausgefertigt am Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag bis zu dem Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit genommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Betrag in Höhe von Euro um Euro erhöht und damit auf Euro festgesetzt. Dirk Schatz Landrat Siegel

11 14 Amtsblatt Mansfeld-Südharz 01/12 Bekanntmachung des 1. Nachtragshaushaltsplan zum besonderen Haushaltsplan des Eigenbetriebes Rettungsdienst Mansfeld-Südharz für das Haushaltsjahr 2011/2012 Der vorstehende zum 1. Nachtragshaushaltsplan zum besonderen Haushaltsplan des Eigenbetriebes Rettungsdienst Mansfeld- Südharz für das Haushaltsjahr 2011/2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt nach 94 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) zur Einsichtnahme vom bis am Sitz des Eigenbetriebes Rettungsdienst Mansfeld-Südharz in Lutherstadt Eisleben, Magdeburger Straße 1, Zimmer 207 während der bekannten Öffnungszeiten öffentlich aus. 2012_1.NP wie folgt erteilt worden: 1. Die Kreditaufnahme wird erteilt, da unter Berücksichtigung des besonderen Haushaltsplanes für die Jahre 2011 und 2012 und der mittelfristigen Finanzplanung die Leistungsfähigkeit des Eigenbetriebes Rettungsdienst Mansfeld-Südharz gewährleistet ist. Sangerhausen, ausgefertigt am Die nach 65 Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) i.v.m. 110 Abs 3 Satz 1 und 100 Abs. 2 Satz 2 GO LSA erforderliche Genehmigung ist durch die Kommunalaufsichtsbehörde am unter dem Aktenzeichen MSH-02/2011- Dirk Schatz Landrat Siegel Die Bundesnetzagentur gibt bekannt, dass die Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn, die Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) für Telekommunikationsanlagen in den Städten Kelbra, Mansfeld und Sangerhausen sowie in der Gemeinde Südharz beantragt hat. Öffentliche Bekanntmachung 409/9, 433, 474, 687/6, 688/7, 844/10, 846/11, 848/12, 850/12, 852/13, Flur 8, FSt. 44/1, 44/2, 44/3, 44/4, 44/5, Gemarkung Obersdorf Flur 7, FSt. 11, 14, 17, 18, 20, 21, 22, 23, Betroffen sind folgende Flurstücke (FSt.): Gemarkung Bennungen Flur 7, FSt. 59/1, 61/1, 63/1, 66/1, 66/2, 66/3, 66/4, 67, 73/1, 73/2, 73/3, 73/4, 74/2, 75/2, 76/2, 77/3, 77/4, 78/2, 78/10, 78/11, 78/12, 78/13, 78/14, 78/15, 79/1, Flur 8, FSt. 79/1, 81/1, 92, 93/1, 96, 97, 98, 100/1, 121/1, 133, 134/1, 135, 136/1, 137/1, 140/1, 140/3, 140/4, 140/5, 140/6, 174/1, 175/1, 189/141, 192/141, 193/141, 196/141, 227/82, 228/82, 229/82, 230/82, 231/82, 232/82, 233/136, 236/136, 239/137, 254/141, 255/141, 264/83, 265/84, 266/84, 267/84, 268/85, 269/85, 270/85, 366/138, 367/138, 387/141, 388/141, 389/141, 390/141, 413/87 Gemarkung Braunschwende Flur 1, FSt. 310/3, 311, 312/3, 317/4, 327/2, 327/4, 331/2, Flur 2, FSt. 127/11, 128/1, 129/1, 130/1, 131/3, 131/5, 133/2, 135, 136, 137, 138, 141, 163, 164, 165, 166, 168/1, 169, 171/1, 173/3, 175, Gemarkung Friesdorf Flur 7, FSt. 2/1, 114, Flur 9, FSt. 2, 3, 5, 8, 25/2, 30, 31, 32/3, 32/11, 32/9, 32/10, 32/12, 33, 34, 35, 100, 101/4, 111, 112, Gemarkung Gorenzen Flur 11, FSt. 74/39, 75/39 Gemarkung Grillenberg Flur 1, FSt. 19, Flur 3, FSt. 102, 104, 106, 108, 110, 111, 113, 114, 116, 117, 118, 169/109, 170/109, 171/109, 196/134, 231/154, Gemarkung Kelbra Flur 3, FSt. 52/44, 52/47, 52/48, 52/49, 52/54, 52/96, Flur 5, FSt. 86/1, 86/31, 86/32, 93, 94, 95, 101/1, 105, 109/1, 126, 127, 132, 134/1, 135, 136, 143/1, 144, 145, 148/1, 149/1, 151/1, 152/1, 153, 154/1, 253/146, 254/146, 242/157, 275/134, 278/138, 279/157, 280/157, 287/137, 288/137, 297/133, 298/133, 299/133, 302/106, 304/106, 306/106, 311/137, 312/137, 370/152, 371/152, 372/152, 393/110, 394/125, 396/115, 400/133, 401/133, 402/133, 403/133, 407/152, 408/152, 415/110, 426/129, 427/130, 428/130, 429/131, 641/128, 642/128, Flur 6, FSt. 105/6, 105/7, 105/8, 105/9, 105/10, 105/11, 105/12, 105/13, 105/14, 105/15, 105/16, 105/17, 105/18, 105/19, 105/20, 105/21, 105/22, 105/23, 105/24, 105/25, 105/27, 105/28, 105/29, 105/30, 105/31, 105/32, 105/33, 105/34, 105/35, 105/36, 105/37, 105/44, 105/45, 272/31, 272/32, 272/47, 273/1, 274/1, Flur 7, FSt. 3/1, 3/2, 3/3, 3/4, 3/5, 4/13, 4/17, 4/18, 8, 9/1, 10/1, 14/1, 14/2, 27/7, 42, 83/26, 84/276, 407/9, 408/9, 409, Gemarkung Ritzgerode Flur 1, FSt. 7/3, 9, 29, 30, 31, 43, 58/1, 59, 63, 65/1, 66, 67/1, 71, 72/1, 74/2, 75/2, 76/2, 78/6, 81/1, 81/2, 82, 182/1, 193, 194, 197/3, 199/3, 202, 203, 206/3, 283, 290, 297/206, 317, 348/205, 349/205, 350/205, 351/205, 352/205, 353/205, 354/204, 371/196, Flur 2, FSt. 2/1, 2/2, 2/3, 2/4, 2/5, 2/6, 5/1, 5/2, 5/3, 8/4, 8/5, 104/1, 106/1, 108/1, 110/1, 112/1, 116/1, 119/1, Gemarkung Roßla Flur 4, FSt. 267/6, 274/12, 274/13, 275/4, 276/4, 279/2, 280/2, 281/2, 282/2, 283/4, 283/5, 285/3, 295/3, Flur 5, FSt. 1/1, 8/1, 8/2, 8/3, 11/1, 13, 16/1, 24/1, 50, 51/1, 51/2, 52/1, 52/2, 52/3, 52/4, 52/5, 52/6, 52/7, 52/8, 52/9, 52/10, 52/11, 52/12, 52/13, 52/14, 52/15, 52/16, 52/17, 52/18, 52/22, 56/49, 247/12, 250/17, 251/18, 261/48, 266/52, 306/16, 307/16, 333/3, 334/3, 395/16, 398/15, Flur 6, FSt. 119/1, 127/3, 434/121, 749/118, 940/127, Gemarkung Sittendorf Flur 1, FSt. 57/1, 58/1, 60/1, 61/1, 63/1, 64, 66/1, 67/1, 69/1, 534/65, 662/57, 893/59, 894/59, Flur 3, FSt. 1, 2, 3, 5/1, 6, 7/1, 9, 12/1, 15/1, 17, 18/2, 19, 20, 21/1, 23, 25/1, 26, 27, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 36/1, 112, 162/28, 239/21, 242/22, 245/24, 246/24, 247/24, 277/28, 278/28, Gemarkung Tilleda Flur 7, FSt. 371/1, 373, 374/1, 375/1, 379/1, 382/1, 383, 385, 386/1, 390/1, 392/1, 479/384, 480/384, 481/384, 482/384, 496/387, 497/387, 570/378, 586/388, 876/388, Gemarkung Wettelrode Flur 6, FSt. 54, 74, Gemarkung Wippra Flur 4, FSt. 296/16, Flur 11, FSt. 19, 20, 21, 74, 76, 77, 96, Flur 18, FSt. 112, 119, 193, 194, 195, Flur 22, FSt. 65, Flur 23, FSt. 62, 134, 135/1, 160, 166, 167, 186, 243/35, Flur 27, FSt. 37/34, 37/37. Betroffene können innerhalb von vier Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an die Antragsunterlagen unter dem Aktenzeichen /11 bei der Bundesnetzagentur, Seidelstraße 49, Berlin einsehen und schriftlich bzw. zur Niederschrift Widerspruch einlegen. Die Vereinbarung eines Termins oder ggf. eines anderen Ortes für die Einsichtnahme ist unter der Telefonnummer (0 30) , Frau Kulb, möglich. Berlin, Bundesnetzagentur

12 Amtsblatt Mansfeld-Südharz 01/12 15 Öffentliche Bekanntmachung der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Mansfeld - Südharz Die MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbh, Bahnhofstraße 13, Merseburg stellt auf der Grundlage des 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom (BGBl. I S. 2182, 2192), zuletzt geändert durch Artikel 41 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2586) in Verbindung mit 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung SachenR-DV) vom (BGBl. I S. 3900) einen Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die wasserwirtschaftliche Anlage Wasserversorgung Klostermansfeld Siersleben Hübitz - Augsdorf. die Abzweige neben dem Weg von Thondorf nach Hübitz und entlang der Straße zwischen Siersleben und Thondorf. Des Weiteren handelt es sich dabei auch um Leitungen in den Wegen von Hübitz nach Augsdorf und von Augsdorf zum Brosowski-Schacht und Teile der Ortsnetze in unbebauten Flächen einschließlich Armaturen und Schächte. Die Breite des Schutzstreifens beträgt 4,00 Meter bzw. 6,00 Meter. Durch die MIDEWA GmbH wird versichert, dass die Anlage am für die öffentliche Versorgung genutzt wurde bzw. öffentlichen Zwecken diente und der Antragsteller Rechtsnachfolger des Betreibers der Anlage ist. Die hier zu bescheinigenden Rechte betreffen Trinkwasserleitungen von der Fernwasserabgabestelle Klostermansfeld entlang des Gleises zum Zirkelschacht nach Thondorf und weiter Richtung Niewandt-Schacht sowie Folgende Grundstücke sind von der Maßnahme betroffen: Gemarkung Klostermansfeld Flur Flurstück Flur Flurstück Flur Flurstück Flur Flurstück /2 5 9/ / /19 5 4/ / / /4 6 2/ / /2 6 2/ / / / Gemarkung Siersleben Flur Flurstück Flur Flurstück Flur Flurstück Flur Flurstück 1 52/ / / /52 4 1/ / / / / / / / / / /1 5 2/1 9 26/ /1 2 26/5 5 2/2 9 26/ / /3 9 26/ / / / /2 9 44/ / / / / / / / / / / /39 Gemarkung Hübitz Gemarkung Augsdorf Flur Flurstück Flur Flurstück 4 86/4 3 19/1 4 88/ /73

13 16 Die Unterlagen für den o. g. Antrag, einschließlich der dabei betroffenen Flächen, liegen am Tage der Veröffentlichung im Amtsblatt bis zum Ablauf von einem Monat, entsprechend den Öffnungszeiten, zur Einsichtnahme bei der Kreisverwaltung des Landkreises Mansfeld Südharz, Fachbereich 3, Umweltamt, Untere Wasserbehörde, Karl-Fischer-Straße 13, Lutherstadt Eisleben aus. Amtsblatt Mansfeld-Südharz 01/12 Dem Eigentümer eines belasteten Grundstückes ist nach Eintrag der Dienstbarkeit und Aufforderung durch den Grundstückseigentümer ein entsprechender Ausgleich zu zahlen. Sangerhausen, den In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Bei fristgemäßem Eingang des Widerspruches wird die Bescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk erteilt. Nach Ablauf der Auslegungsfrist erstellt die zuständige Behörde die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung. Dirk Schatz Landrat Bekanntmachungen des Abwasserzweckverbandes Mansfeld-Schlenze 3. Änderung der Satzung über die Schmutzwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage des Abwasserzweckverbandes Mansfeld Schlenze Aufgrund der 6 und 91 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen Anhalt ( GO LSA ) in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBI. LSA S. 683), zuletzt geändert durch 20 (1) des Gesetzes vom (GVBl. LSA S. 14, 18), der des Wassergesetzes für das Land Sachsen- Anhalt (WG LSA) in der Fassung vom (GVBl. LSA S. 492, 529) und 7 der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Mansfeld-Schlenze hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Mansfeld-Schlenze in ihrer Sitzung am die nachfolgende 3. Änderung der Schmutzwasserbeseitigungssatzung vom in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom beschlossen: Artikel 1 Dem 5 Abs.1 wird folgender neuer Satz 4 angefügt: Die Genehmigung zum Anschluss ist zu erteilen, wenn der Grundstückseigentümer sich zuvor schriftlich verpflichtet, die dadurch entstehenden Bau- und Folgekosten zu übernehmen und auf Verlangen des AZV bereit ist, für die von ihm übernommenen Verpflichtungen Sicherheit zu leisten. Artikel 2 Dem 13 wird folgender neue Absatz 4 angefügt: (4) Abflusslose Sammelgruben müssen dauerhaft dicht hergestellt werden. Auf Verlangen des AZV hat der Grundstückseigentümer einen Dichtigkeitsnachweis vorzulegen. Artikel 3 15 Abs. 1 Satz 3 erhält folgende neue Fassung. Das gesamte Schmutzwasser bzw. der gesamte Fäkalschlamm ist dem AZV zu überlassen. Artikel 4 Dem 23 Abs. 1 werden folgende neue lit. n), o) und p) angefügt. n) 13 Abs. 1 die Grundstücksentwässerungsanlagen (abflusslose Gruben, Hauskläranlagen) nicht gem. DIN 1986 und DIN 4261 ( Kleinkläranlagen, Anwendung, Bemessung, Ausführung und Betrieb ) errichtet und betreibt, o) 13 Abs. 4 keinen Dichtigkeitsnachweis vorlegt, p) 15 Abs. 1 nicht das gesamte Schmutzwasser bzw. den gesamten Fäkalschlamm dem AZV überlässt. Artikel 5 Die 3. Änderung der Schmutzwasserbeseitigungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Hettstedt, den Eike Markus Verbandsgeschäftsführer

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