Vortrag zum Thema Vereinsregister. Christina Lutz Dipl. Rechtspflegerin (FH) beim Amtsgericht Wertheim
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- Erna Siegel
- vor 8 Jahren
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1 Vortrag zum Thema Vereinsregister Christina Lutz Dipl. Rechtspflegerin (FH) beim Amtsgericht Wertheim Vereinsgespräch Stadt Wertheim - 6. November 2013
2 I. Allgemeines zum Verein 1) Definition 2) Regionale Bedeutung 3) Regeln/Grundlagen II. Der eingetragene Verein & der nicht eingetragene Verein 1) Der nicht eingetragene Verein Entwicklung Bedeutung 2) Der eingetragene Verein Bedeutung Die Rechtsfähigkeit Ablauf einer Änderung bis hin zur Eintragung Der Vorstand III.Haftung 1) Der nicht eingetragene Verein 2) Der eingetragene Verein IV.Aktuelles/Zentralisierung des Vereinsregisters V.Quellen VI.Kontakt
3 I. Allgemeines zum Verein 1)Definition: Ein auf eine gewisse Dauer angelegter, körperschaftlich organisierter Zusammenschluss einer Anzahl von Personen, die ein gemeinschaftliches Ziel verfolgen. 2)Regionaler Bezug Geselligkeit Zusammenhalt Dorfgemeinschaft 3)Regeln/Grundlagen In Satzung & Gesetz verankert
4 I. Der eingetragene Verein & der nicht eingetragene Verein 1)Der nicht eingetragene Verein Entwicklung Gewinn an Rechten seit 2001 Bedeutung nicht im Vereinsregister eingetragen leicht zu gründen keine bürokratische Kontrolle durch Amtsgericht praktische Bedeutung: kurzfristige Ziele NACHTEIL: persönliche Haftung der Vereinsmitglieder keine schriftliche Satzung nötig
5 I. Der eingetragene Verein & der nicht eingetragene Verein 2)Der eingetragene Verein Bedeutung Eintragung im zuständigen Vereinsregister Zusatz ev Erlangung der Rechtsfähigkeit, d.h. Träger von Rechten & Pflichten zu sein Grundbuchfähigkeit: Eintragung im Grundbuch möglich Parteifähigkeit: Verein kann klagen und verklagt werden Zwangsvollstreckung: ZV kann in das Vereinsvermögen betrieben werden Steuerpflicht Mindestmitgliederzahl: 7 Personen Meldepflicht von Vorstands- oder Satzungsänderungen: in öffentlich beglaubigter Form Einhaltung div. Ladungsformalitäten
6 I. Der eingetragene Verein & der nicht eingetragene Verein Ausarbeitung der beabsichtigten Satzungsänderung im Vorstand Absprache der gewünschten Satzungsänderung mit dem Vereinsregister Einberufung der Mitgliederversammlung (Beachtung von Ladungsformalitäten) Abstimmung über Satzungsänderung in der Mitgliederversammlung ALTE Fassung 3 (Erwerb der Mitgliedschaft) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person ab einem Alter von 18 Jahren werden. Gang des Vorstands zum Notariat zur öffentlichen Beglaubigung der Anmeldung Weiterleitung zum Amtsgericht zur Eintragung im Vereinsregister Eintragungsnachricht an Vorstand NEUE Fassung 3 (Erwerb der Mitgliedschaft) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person ab einem Alter von 16 Jahren werden. Der Satzungsänderung stimmen 28 der 30 anwesenden Mitgliedern zu, 2 Mitglieder enthalten sich. Sie ist daher angenommen.
7 I. Der eingetragene Verein & der nicht eingetragene Verein Anwerben von Interessenten für den Vorstandsposten Einberufung der Mitgliederversammlung (Beachtung von Ladungsformalitäten) Wahl des künftigen Vorstandsmitglieds in der Mitgliederversammlung Posten Name Ergebnis 1. Vorsitzender Hans Müller 2. Vorsitzender Peter Meier 20 JA-Stimmen,2 NEIN-Stimmen, 1Enthaltung Hans Müller nimmt die Wahl an. 18 JA-Stimmen, 2 NEIN-Stimmen, 3 Enthaltungen Gang des Vorstands zum Notariat zur öffentlichen Beglaubigung der Anmeldung Weiterleitung zum Amtsgericht zur Eintragung im Vereinsregister Eintragungsnachricht an Vorstand
8 I. Der eingetragene Verein & der nicht eingetragene Verein 2) Der eingetragene Verein Vorstand umgangssprachlich gesamtes Gremium i.s. des 26 BGB lediglich vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder früher: häufig nur bestehend aus dem 1. und 2. Vorsitzenden jetzt: häufig bestehend aus einem mehrköpfigen, gleichberechtigtem Gremium (bis zu 8 Pers)
9 III. Haftung 1)Der nicht eingetragene Verein persönliche Haftung aller Vereinsmitglieder mit vollem Privatvermögen (Grs., Ausnahmen möglich) 2)Der eingetragene Verein Haftung nur mit dem Vereinsvermögen wenige Ausnahmen: Vermögensvermischung: Vereins- und Privatvermögen nicht korrekt buchhalterisch getrennt Unterkapitalisierung: Vorstand geht Verbindlichkeit ein, obwohl nicht ausreichend Vereinsvermögen vorhanden ist (setzt Fahrlässigkeit voraus) Existenzvernichtung: lediglich innere Haftung
10 IV. Aktuelles/Zentralisierung des Vereinsregisters Elektronische Führung & Neuordnung des Vereinsregisters! Grundlage: Beschluss Landesregierung v i.r.d. Entwurfs des Staatshaushaltsgesetzes 2013/2014 wesentliche Änderungen: elektronische Führung des Vereinsregisters Konzentration an 4 Handelsregisterstandorten => für Wertheim in Mannheim! Zeitpunkt für Eingliederung vom Registergericht Wertheim: KW 9/2015 Neu geplante Struktur: 4 Registergerichte 104 Amtsgerichte Eintragungen im Vereinsregister Rechtsantragstelle als 1. Anlaufstelle f. allgem. Vereinsfragen allgem. telefonische Auskünfte & Unterstützung Abgabe der Anmeldung zum Vereinsregister Auskunft über Internetportal Einsicht in Vereinsregister
11 V. Quellen Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 19. Auflage Wikipedia
12 VI. Kontakt Amtsgericht Wertheim -Vereinsregister- Friedrichstraße Wertheim Tel / poststelle@agwertheim.justiz.bwl.de Sprechzeiten: täglich 9-12 Uhr Vielen DANK für Ihre Aufmerksamkeit!!
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