Endgültige Bedingungen

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1 Endgültige Bedingungen Nr. 243 vom 8. Januar 2013 zum Basisprospekt vom 1. Februar 2012 Potenzielle Käufer der Zertifikate, die Gegenstand dieser Endgültigen Bedingungen sind, sollten sich bewusst sein, dass die Höhe des Auszahlungsbetrags von der Wertentwicklung des Basiswerts abhängt. Falls der Kurs des Basiswerts am Bewertungstag auf Null sinkt bzw. gesunken ist, besteht das Risiko eines Totalverlusts. Endgültige Bedingungen DZ BANK Discountzertifikate auf Aktien DZ BANK Discountzertifikate auf Aktien DDV-Produktklassifizierung: Discount-Zertifikate ISIN: DE000DZG2S34 bis DE000DZG2YY4 Beginn des öffentlichen Angebots: 8. Januar 2013 Valuta: 10. Januar 2013 jeweils auf die Zahlung eines Auszahlungsbetrags gerichtet der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main

2 Darstellung der Endgültigen Bedingungen Gegenstand der Endgültigen Bedingungen Nr. 243 vom 8. Januar 2013 zum Basisprospekt vom 1. Februar 2012 sind DZ BANK Discountzertifikate auf Aktien ( Zertifikate, in der Gesamtheit die Emission ), begeben von der DZ BANK AG Deutsche Zentral- Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main ( DZ BANK oder Emittentin ). Die Endgültigen Bedingungen zum Basisprospekt werden gemäß Art. 26 Abs. 5 Unterabsatz 1 Alt. 2 der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 durch Einbeziehung der Endgültigen Bedingungen in den Basisprospekt präsentiert, d.h. es werden alle Teile wiedergegeben, in denen sich aufgrund der Endgültigen Bedingungen Änderungen ergeben. Dabei werden vorhandene Leerstellen ausgefüllt. Alternative oder wählbare (in dem Basisprospekt mit eckigen Klammern gekennzeichnete) Ausführungen oder Bestimmungen, die in den Endgültigen Bedingungen nicht ausdrücklich genannt sind, gelten als aus dem Basisprospekt gestrichen. Die Endgültigen Bedingungen finden auf jede ISIN separat Anwendung und gelten für alle in der Tabelle unter III. Zertifikatsbedingungen angegebenen ISIN. Die Endgültigen Bedingungen haben die folgenden Bestandteile: I. Risikofaktoren... 3 II. Produktbeschreibung... 5 III. Zertifikatsbedingungen... 8 Die Emittentin bestätigt, dass, sofern Angaben von Seiten Dritter übernommen wurden, diese Angaben korrekt wiedergegeben wurden und - soweit es der Emittentin bekannt ist und sie aus den von dieser dritten Partei veröffentlichten Informationen ableiten konnte - keine Tatsachen fehlen, die die wiedergegebenen Informationen unkorrekt oder irreführend gestalten würden. Die Quellen der Informationen werden an der jeweiligen Stelle in den Endgültigen Bedingungen genannt, an der die Informationen verwendet werden. Es ist zu beachten, dass die vollständigen Angaben über die Emittentin und das Angebot sich nur aus dem Basisprospekt vom 1. Februar 2012 sowie dem Nachtrag A vom 6. Juni 2012 und den Endgültigen Bedingungen zusammen ergeben. Der Basisprospekt und etwaige Nachträge sowie die Endgültigen Bedingungen werden zur kostenlosen Ausgabe bei der DZ BANK AG Deutsche Zentral- Genossenschaftsbank, Platz der Republik, F/GTKR, D Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland bereitgehalten und können zudem im Internet unter abgerufen werden. Für ein öffentliches Angebot in Österreich sind die Endgültigen Bedingungen und der Basisprospekt (einschließlich allfälliger Nachträge) in elektronischer Form auf der Internetseite veröffentlicht. Für ein öffentliches Angebot in Luxemburg sind die Endgültigen Bedingungen und der Basisprospekt sowie etwaige Nachträge in elektronischer Form ebenfalls auf der Internetseite veröffentlicht. 2

3 I. Risikofaktoren Potenzielle Käufer der Zertifikate, die unter dem entsprechenden Basisprospekt und etwaigen Nachträgen begeben werden und Gegenstand dieser Endgültigen Bedingungen sind, sollten die nachfolgend beschriebenen wesentlichen Risikofaktoren bei ihrer Investitionsentscheidung in Betracht ziehen. Die Investitionsentscheidung sollte nur auf der Grundlage des gesamten Basisprospekts sowie etwaiger Nachträge und dieser Endgültigen Bedingungen getroffen und es sollte ein Anlageberater konsultiert werden. Potenzielle Käufer sollten zusätzlich in Erwägung ziehen, dass die beschriebenen Risiken zusammenwirken und sich dadurch gegenseitig verstärken können. Risikofaktoren in Bezug auf die Zertifikate Der Erwerb der Zertifikate ist mit verschiedenen Risiken verbunden, wobei die wesentlichen Risiken nachstehend beschrieben werden. Ferner enthält die Reihenfolge der Risiken keine Aussage über das Ausmaß ihrer jeweils möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen im Falle ihrer Realisierung und die Realisierungswahrscheinlichkeit der aufgeführten Risiken. Definitionen für verwendete Begriffe sind in der Produktbeschreibung und in den Zertifikatsbedingungen enthalten. Risiko durch die Struktur der Zertifikate Die Struktur der Zertifikate besteht darin, dass die Höhe des Auszahlungsbetrags, der jedoch auf den Höchstbetrag begrenzt ist, an die Wertentwicklung des Basiswerts gebunden ist. Diese Ausgestaltung beinhaltet für den Anleger das Risiko, dass das eingesetzte Kapital nicht oder zumindest nicht in allen Fällen in voller Höhe zurückgezahlt wird. Der Kapitalverlust kann ein erhebliches Ausmaß annehmen, so dass ein Totalverlust entstehen kann. Ein Totalverlust würde eintreten, falls der Kurs des Basiswerts am Bewertungstag auf Null sinkt bzw. gesunken ist. Selbst wenn kein Kapitalverlust eintritt, besteht das Risiko, dass die Rendite einer Kapitalmarktanlage mit vergleichbarer Laufzeit und marktüblicher Verzinsung nicht erreicht wird. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Kurs des Basiswerts am Bewertungstag keine hinreichend positive Wertentwicklung (verglichen mit dem anfänglichen Niveau des Basiswerts) aufweist. Zudem partizipiert der Anleger aufgrund des Cap nur begrenzt an einer positiven Wertentwicklung des Basiswerts und grundsätzlich nicht an normalen Ausschüttungen (z.b. Dividenden) aus dem Basiswert. Es gibt keine Garantie, dass sich der Basiswert entsprechend den Erwartungen des Anlegers entwickeln wird. Eine Verzinsung der Zertifikate erfolgt nicht. Erfolgt ein öffentliches Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, z.b. in Österreich und Luxemburg, kann die Emittentin eine weitere Zahlstelle auch in diesen Ländern benennen oder nicht. Ist dies nicht der Fall, könnte dies nachteilige Auswirkungen für den Anleger aus diesen Ländern haben. Risiko von Kursschwankungen oder Marktpreisrisiken infolge der basiswertabhängigen Struktur Der Anleger hat grundsätzlich die Möglichkeit, die Zertifikate während der Laufzeit über die Börse zu veräußern. Hierbei ist zu beachten, dass eine bestimmte Kursentwicklung nicht garantiert wird. Die Kursentwicklung der Zertifikate in der Vergangenheit stellt keine Garantie für eine zukünftige Kursentwicklung dar. Das Kursrisiko kann sich bei einer Veräußerung während der Laufzeit realisieren. Die Kursentwicklung der Zertifikate ist während der Laufzeit in erster Linie vom Kurs des Basiswerts abhängig. Weiterhin kann die Kursentwicklung der Zertifikate abhängig sein von dem Zins- und Kursniveau an den Kapitalmärkten, Währungsentwicklungen, politischen Gegebenheiten und unternehmensspezifischen Faktoren betreffend die Emittentin. Bei einer Veräußerung der Zertifikate während der Laufzeit kann der erzielte Verkaufspreis daher unterhalb des Erwerbspreises liegen. Sonstige Marktpreisrisiken Bei den Zertifikaten handelt es sich um neu begebene Wertpapiere. Ab dem Beginn des öffentlichen Angebots beabsichtigt die Emittentin, börsentäglich auf Anfrage Ankaufskurse zu stellen und Zertifikate anzukaufen. Die Emittentin übernimmt jedoch keine Rechtspflicht hinsichtlich der Höhe oder des Zustandekommens derartiger Kurse. Auch wenn die Zertifikate zum Beginn des öffentlichen Angebots in einen regulierten oder nicht regulierten Markt (z.b. Freiverkehr) einbezogen werden sollen, gibt es keine Gewissheit dahingehend, dass sich ein aktiver öffentlicher Markt für die Zertifikate entwickeln wird oder dass diese Einbeziehung aufrechterhalten wird. Je weiter der Kurs des Basiswerts und somit ggf. der Kurs der Zertifikate sinken und/oder andere negative Faktoren zum Tragen kommen, desto stärker kann mangels Nachfrage die Handelbarkeit der Zertifikate eingeschränkt sein. Die Emittentin ist nicht dazu verpflichtet, einen liquiden Markt 3

4 aufrechtzuerhalten. Im Falle besonderer Marktsituationen, in denen Sicherungsgeschäfte durch die Emittentin nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich sind, kann es zeitweise zu Ausweitungen der Spanne zwischen den von der Emittentin gestellten Kaufund Verkaufskursen kommen, um die wirtschaftlichen Risiken der Emittentin einzugrenzen. Liquiditätsrisiko im Zusammenhang mit dem Platzierungsvolumen Die Liquidität der Zertifikate hängt von dem tatsächlich verkauften Emissionsvolumen ab. Sollte das platzierte Volumen gering ausfallen, kann dies nachteilige Auswirkungen auf die Liquidität der Zertifikate haben. Risiko eines Interessenkonflikts Die Emittentin ist berechtigt, sowohl für eigene als auch für fremde Rechnung Geschäfte in dem Basiswert zu tätigen. Das Gleiche gilt für Geschäfte in Derivaten auf den Basiswert. Weiterhin kann sie als Market Maker für die Zertifikate auftreten. Im Zusammenhang mit solchen Geschäften kann die Emittentin Zahlungen erhalten bzw. leisten. Außerdem kann die Emittentin Bank- und andere Dienstleistungen solchen Personen gegenüber erbringen, die entsprechende Wertpapiere emittiert haben oder betreuen. Ferner kann die Emittentin der Struktur der Zertifikate entgegenlaufende Anlageurteile für den Basiswert ausgesprochen haben. Im Zusammenhang mit der Ausübung von Rechten und/oder Pflichten der Emittentin als Berechnungsstelle, die sich auf die Berechnung von zahlbaren Beträgen beziehen, können Interessenkonflikte auftreten. Die vorgenannten Aktivitäten der Emittentin können sich auf den Kurs der Zertifikate negativ auswirken. Transaktionskosten Mindestprovisionen oder feste Provisionen pro Transaktion (Kauf und Verkauf) können kombiniert mit einem niedrigen Auftragswert zu Kostenbelastungen führen, die wiederum die Gewinnschwelle erheblich erhöhen. Hierbei gilt: Je höher die Kosten sind, desto später wird die Gewinnschwelle beim Eintreten der erwarteten Kursentwicklung erreicht, da die Kosten abgedeckt sein müssen, bevor sich ein Gewinn einstellen kann. Tritt die erwartete Kursentwicklung nicht ein, erhöhen die Nebenkosten einen möglichen entstehenden Verlust bzw. vermindern einen eventuellen Gewinn. Zusätzliches Verlustpotenzial bei Kreditaufnahme Das Verlustrisiko des Anlegers steigt, wenn er für den Erwerb der Zertifikate einen Kredit aufnimmt. Finanziert der Anleger den Erwerb der Zertifikate mit einem Kredit, so hat der Anleger beim Nichteintritt seiner Erwartungen nicht nur den eingetretenen Verlust hinzunehmen, sondern auch den Kredit zu verzinsen und zurückzuzahlen. Dadurch erhöht sich das Verlustrisiko des Anlegers erheblich. Der Anleger kann nie darauf vertrauen, den Kredit aus den Gewinnen eines Zertifikategeschäfts verzinsen und zurückzahlen zu können. Vielmehr muss der Anleger vor dem Erwerb der Zertifikate und der Aufnahme des Kredits seine wirtschaftlichen Verhältnisse daraufhin prüfen, ob er zur Verzinsung und gegebenenfalls kurzfristigen Tilgung des Kredits auch dann über ausreichende Mittel verfügt, wenn Verluste eintreten. Einfluss von Absicherungsmöglichkeiten der Emittentin Die Emittentin betreibt im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit Handel in dem Basiswert bzw. in entsprechenden Derivaten. Darüber hinaus sichert sich die Emittentin gegen die mit den Zertifikaten verbundenen finanziellen Risiken durch so genannte Hedge-Geschäfte (Absicherungsgeschäfte) in dem Basiswert bzw. in entsprechenden Derivaten ab. Diese Aktivitäten der Emittentin können Einfluss auf den Kurs des Basiswerts haben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Eingehung oder Auflösung dieser Hedge-Geschäfte einen nachteiligen Einfluss auf den Kurs der Zertifikate hat. Einfluss von risikoausschließenden oder risikoeinschränkenden Geschäften des Anlegers Der potenzielle Käufer der Zertifikate kann nicht darauf vertrauen, während der Laufzeit der Zertifikate jederzeit Geschäfte abschließen zu können, durch deren Abschluss er in der Lage ist, seine Risiken im Zusammenhang mit den von ihm gehaltenen Zertifikaten auszuschließen. Ob dies jederzeit möglich ist, hängt von den Marktverhältnissen und von den dem jeweiligen Geschäft zugrunde liegenden Bedingungen ab. Unter Umständen können solche Geschäfte überhaupt nicht oder nur zu einem ungünstigen Marktpreis getätigt werden, so dass für sie ein entsprechender Verlust entstehen kann. 4

5 II. Produktbeschreibung Die Produktbeschreibung beinhaltet eine Beschreibung der Ausgestaltung der Zertifikate, die in den Zertifikatsbedingungen juristisch verbindlich geregelt ist. 1. Gegenstand Bei den Zertifikaten handelt es sich um Wertpapiere, bei denen die Höhe des Auszahlungsbetrags von der Wertentwicklung einer Aktie ( Basiswert oder Referenzaktie, siehe Tabelle unter III. Zertifikatsbedingungen) abhängt. Die Zertifikate haben keinen Kapitalschutz. 2. Wichtige Angaben Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot beteiligt sind Unbeschadet der nachstehenden Ausführungen können die Emittentin und/oder ihre Geschäftsführungsmitglieder bei Emissionen unter dem Basisprospekt oder die mit der Emission der Zertifikate befassten Angestellten durch anderweitige Investitionen oder Tätigkeiten jederzeit in einen Interessenkonflikt in Bezug auf die Zertifikate bzw. die Emittentin geraten, was unter Umständen Auswirkungen auf die Zertifikate haben kann. Bei dem Eintritt eines solchen Interessenkonflikts werden sich die betroffenen Personen im Rahmen ihrer arbeitsvertraglichen Sorgfaltspflichten bemühen, ihren jeweiligen Verpflichtungen nachzukommen und widerstreitende Interessen zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen. Im Hinblick auf die Emission der Zertifikate bestehen gegenwärtig keine Interessenkonflikte bei der Emittentin oder ihren Geschäftsführungsmitgliedern oder mit der Emission der Zertifikate befassten Angestellten, insbesondere kann die Wertentwicklung des Basiswerts nicht wesentlich durch die Emittentin beeinflusst werden. 3. Angaben über die anzubietenden bzw. zum Handel zuzulassenden Wertpapiere Typ und Kategorie der Wertpapiere und weitere Klassifikationsmerkmale Die Zertifikate stellen Inhaberschuldverschreibungen im Sinne der 793 ff. Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ) dar. Alle Rechte und Pflichten der Zertifikate bestimmen sich nach deutschem Recht. Bei den unter dem Basisprospekt und etwaigen Nachträgen sowie diesen Endgültigen Bedingungen anzubietenden bzw. zum Handel zuzulassenden Zertifikaten handelt es sich weiterhin um Nichtdividendenwerte im Sinne des Art. 22 Abs. 6 Nr. 4 der EG-Verordnung Nr. 809/2004, die im Rahmen eines Angebotsprogramms nach 6 Abs. 1 Nr. 1 i.v.m. 2 Nr. 5 WpPG begeben werden. Der jeweilige ISIN-Code ist in der Tabelle unter III. Zertifikatsbedingungen angegeben. Die Zertifikate sind in einer Globalurkunde ohne Zinsschein verbrieft, die bei Clearstream Banking AG, Neue Börsenstraße 8, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Die Lieferung effektiver Einzelurkunden kann während der gesamten Laufzeit nicht verlangt werden. Die Zertifikate sind als Miteigentumsanteile an der Globalurkunde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Regeln der Clearstream Banking AG übertragbar. Die Globalurkunde trägt entweder die eigenhändigen Unterschriften von zwei zeichnungsberechtigten Vertretern der Emittentin oder von den im Auftrag der Emittentin handelnden Vertretern des Verwahrers ( 1). Die Zertifikatsrechte können ab einer Mindestzahl von einem Zertifikat oder einem ganzzahligen Vielfachen davon gehandelt, übertragen und abgerechnet werden. Status der Wertpapiere Die Zertifikate stellen unter sich gleichberechtigte, unbesicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin dar und haben den gleichen Rang wie alle anderen gegenwärtigen oder künftigen unbesicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin, jedoch unbeschadet etwaiger aufgrund Gesetzes bevorzugter Verbindlichkeiten der Emittentin ( 12). 5

6 Rechte im Zusammenhang mit den Wertpapieren Etwaige Ansprüche auf Zahlung sind in den Zertifikatsbedingungen geregelt. Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit den Zertifikaten bestimmen sich nach den Zertifikatsbedingungen. Dort finden sich unter anderem Regelungen bezüglich des Anspruchs auf Zahlung des Auszahlungsbetrags, welcher jedoch auf den Höchstbetrag begrenzt ist ( 2). Daneben sind in den Zertifikatsbedingungen auch Rechte der Emittentin zu Anpassungsmaßnahmen bezüglich des Basiswerts ( 6) sowie im Fall einer Marktstörung ( 5) oder im Fall der Begebung weiterer Zertifikate mit gleicher Ausstattung ( 3) geregelt. Struktur der Wertpapiere Die Höhe des Auszahlungsbetrags ( 2 Absatz (3)) der Zertifikate ist von der Wertentwicklung des Basiswerts abhängig. Ist der Referenzpreis ( 2 Absatz (2) (c)) kleiner als der Cap ( 2 Absatz (2) (c)), richtet sich die Höhe des Auszahlungsbetrags nach 2 Absatz (3) (a). Ist das im vorherigen Satz Beschriebene nicht eingetreten, entspricht der Auszahlungsbetrag dem Höchstbetrag ( 2 Absatz (2) (c)). Die Laufzeit der Zertifikate endet mit dem Fälligkeitstag ( 2 Absatz (2) (b)) und die Auszahlung erfolgt gemäß 4. Bei den Zertifikaten kann die Rendite zu Beginn der Laufzeit nicht bestimmt werden. Als Berechnungsstelle fungiert die Emittentin. Ermächtigung Die Zertifikate werden aufgrund von Beschlüssen der Geschäftsleitung der Emittentin begeben, welche zeitnah zur konkreten Emission gefasst werden. Im Rahmen dieser Beschlüsse der Geschäftsleitung der Emittentin wurde auch die Gesamtsumme dieser Emission festgelegt und in diesen Endgültigen Bedingungen veröffentlicht. Angaben über den Basiswert Referenz für die Berechnung des Auszahlungsbetrags Als Referenz für die Berechnung des Auszahlungsbetrags dienen unter anderem der Referenzpreis, der Cap, der Höchstbetrag sowie das Bezugsverhältnis. Erläuterungen zum Basiswert Informationen zur vergangenen und künftigen Wertentwicklung des Basiswerts sind auf einer allgemein zugänglichen Internetseite veröffentlicht. Sie sind zurzeit unter abrufbar. Marktstörung Für den Fall, dass bei den Zertifikaten am Bewertungstag für den Basiswert eine Marktstörung vorliegt, richten sich die Folgen nach 5 der Zertifikatsbedingungen. Anpassungs- und Kündigungsregelungen Der Basiswert kann durch verschiedene Anpassungsereignisse beeinflusst werden, welche in 6 der Zertifikatsbedingungen aufgeführt sind. Dieser 6 der Zertifikatsbedingungen enthält zudem eine Regelung, die der Emittentin ein Kündigungsrecht einräumt, wenn eine sachgerechte Anpassung, wie in dem oben genannten Paragrafen geregelt, für die Emittentin nicht möglich ist. Produktklassifizierung Die Zertifikate können entsprechend der Produktklassifizierung des Deutschen Derivate Verbands der Kategorie Discount-Zertifikate zugeordnet werden. 6

7 4. Bedingungen für das Angebot Angebotsstatistiken, erwarteter Zeitplan und erforderliche Maßnahmen zur Umsetzung des Angebots sowie Kursfestsetzung Die anfänglichen Ausgabepreise der Zertifikate werden vor dem Beginn des öffentlichen Angebots und anschließend fortlaufend festgelegt. Der anfängliche Ausgabepreis für ein Zertifikat ist je ISIN in der Tabelle unter III. Zertifikatsbedingungen angegeben. Das öffentliche Angebot endet mit Laufzeitende. Sowohl der Ausgabepreis der Zertifikate als auch die während der Laufzeit von der Emittentin gestellten An- und Verkaufspreise basieren auf internen Preisbildungsmodellen der Emittentin. In diesen Preisen sind grundsätzlich Kosten enthalten, die u.a. die Kosten der Emittentin für die Strukturierung der Zertifikate, für die Risikoabsicherung der Emittentin und für den Vertrieb abdecken. Insbesondere zu Beginn der Kursstellung wird sich dieser Umstand negativ auf den Kurs der Zertifikate auswirken. Zur Valuta werden die Zertifikate auf das Konto der das Anlegerdepot führenden Bank bei Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, übertragen. Platzierung und Emission Die Zertifikate werden ohne Zwischenschaltung weiterer Parteien unmittelbar von der Emittentin angeboten. Als Zahlstelle fungiert die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Platz der Republik, Frankfurt am Main. 5. Zulassung zum Handel Die Zertifikate sollen voraussichtlich ab dem Beginn des öffentlichen Angebots an den folgenden Börsen in den Handel einbezogen werden: - Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse - Freiverkehr an der Börse Stuttgart 6. Zusätzliche Hinweise Beratung durch die Hausbank Der Basisprospekt sowie etwaige Nachträge und die Endgültigen Bedingungen ersetzen nicht die vor der Kaufentscheidung in jedem individuellen Fall unerlässliche Beratung durch die Hausbank. Der Anleger darf daher nicht darauf vertrauen, dass der Basisprospekt und etwaige Nachträge sowie die Endgültigen Bedingungen alle für ihn wesentlichen Umstände enthalten. Nur der Anlageberater oder Kundenbetreuer der jeweiligen Hausbank ist in der Lage, eine anlagegerechte, auf die Bedürfnisse, Ziele, Erfahrungen bzw. Kenntnisse und Verhältnisse des Anlegers zugeschnittene Beratung und Aufklärung zu erbringen. Hinweis für qualifizierte Anleger Qualifizierte Anleger können bei der Investition in die Zertifikate rechtlichen und aufsichtsbehördlichen Restriktionen unterliegen. Insbesondere sollten sie sich eigenverantwortlich darüber informieren, ob die Zertifikate einer von ihnen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zu bildenden besonderen Vermögensmasse zugeführt werden dürfen. Beratung durch einen eigenen steuerlichen Berater Dem Erwerber dieser Zertifikate wird empfohlen, im Hinblick auf die individuellen steuerlichen Auswirkungen der Anlage den eigenen steuerlichen Berater zu konsultieren. 7

8 III. Zertifikatsbedingungen ISIN Emissionsvolumen in Stück Basiswert ISIN des Basiswerts Währung des Basiswerts Anfänglicher Ausgabepreis in EUR Cap in Währung des Basiswerts Höchstbetrag in Euro Bezugsverhältnis Maßgebliche Bewertungstag Fälligkeitstag Maßgebliche Börse Terminbörse DE000DZG2S AXA SA FR EUR 13,066 16,000 16,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DZG2S AXA SA FR EUR 9,300 10,000 10,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DZG2S AXA SA FR EUR 8,538 9,000 9,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DZG2S AXA SA FR EUR 9,034 9,500 9,500 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DZG2S AXA SA FR EUR 6,541 7,000 7,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DZG2S AXA SA FR EUR 7,540 8,000 8,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DZG2S AXA SA FR EUR 12,963 16,000 16,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DZG2TA AXA SA FR EUR 12,857 16,000 16,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DZG2TB AXA SA FR EUR 12,896 16,000 16,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DZG2TC AXA SA FR EUR 8,227 8,500 8,500 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DZG2TD AXA SA FR EUR 12,765 16,000 16,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DZG2TE AXA SA FR EUR 12,708 16,000 16,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DZG2TF AXA SA FR EUR 11,063 12,000 12,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DZG2TG AXA SA FR EUR 12,422 15,000 15,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DZG2TH AXA SA FR EUR 9,300 10,000 10,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DZG2TJ AXA SA FR EUR 10,259 11,000 11,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DZG2TK AXA SA FR EUR 12,027 16,000 16,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DZG2TL AXA SA FR EUR 12,208 16,000 16,000 1, EURONEXT PARIS EUREX 8

9 DE000DZG2TM BASF SE DE000BASF111 EUR 38,544 40,000 40,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2TN BASF SE DE000BASF111 EUR 69,681 86,000 86,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2TP BASF SE DE000BASF111 EUR 69,516 84,000 84,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2TQ BASF SE DE000BASF111 EUR 69,328 85,000 85,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2TR BASF SE DE000BASF111 EUR 69,063 85,000 85,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2TS BASF SE DE000BASF111 EUR 49,800 52,000 52,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2TT BASF SE DE000BASF111 EUR 68,948 86,000 86,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2TU BASF SE DE000BASF111 EUR 68,891 85,000 85,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2TV BASF SE DE000BASF111 EUR 68,750 86,000 86,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2TW BASF SE DE000BASF111 EUR 68,306 84,000 84,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2TX BASF SE DE000BASF111 EUR 68,462 85,000 85,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2TY BASF SE DE000BASF111 EUR 68,650 86,000 86,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2TZ BASF SE DE000BASF111 EUR 66,743 78,000 78,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2T BASF SE DE000BASF111 EUR 64,466 72,000 72,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2T BASF SE DE000BASF111 EUR 67,809 82,000 82,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2T BASF SE DE000BASF111 EUR 52,682 55,000 55,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2T BASF SE DE000BASF111 EUR 57,058 60,000 60,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2T BASF SE DE000BASF111 EUR 61,320 66,000 66,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2T BASF SE DE000BASF111 EUR 62,472 68,000 68,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2T BASF SE DE000BASF111 EUR 67,299 84,000 84,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2T BASF SE DE000BASF111 EUR 67,697 86,000 86,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2T BASF SE DE000BASF111 EUR 67,505 85,000 85,000 1, XETRA EUREX 9

10 DE000DZG2T BASF SE DE000BASF111 EUR 60,565 65,000 65,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2UA BASF SE DE000BASF111 EUR 58,607 62,000 62,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2UB BASF SE DE000BASF111 EUR 65,876 86,000 86,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2UC BASF SE DE000BASF111 EUR 64,960 82,000 82,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2UD BASF SE DE000BASF111 EUR 65,424 84,000 84,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2UE BASF SE DE000BASF111 EUR 65,707 85,000 85,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2UF BASF SE DE000BASF111 EUR 64,554 85,000 85,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2UG Daimler AG DE EUR 40,382 50,000 50,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2UH Daimler AG DE EUR 40,102 50,000 50,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2UJ Daimler AG DE EUR 21,144 22,000 22,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2UK Daimler AG DE EUR 39,822 50,000 50,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2UL Daimler AG DE EUR 39,455 48,000 48,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2UM Daimler AG DE EUR 39,152 48,000 48,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2UN Daimler AG DE EUR 39,553 50,000 50,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2UP Daimler AG DE EUR 39,483 50,000 50,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2UQ Daimler AG DE EUR 38,443 46,000 46,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2UR Daimler AG DE EUR 38,946 48,000 48,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2US Daimler AG DE EUR 36,564 42,000 42,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2UT Daimler AG DE EUR 34,451 38,000 38,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2UU Daimler AG DE EUR 37,936 45,000 45,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2UV Daimler AG DE EUR 29,900 32,000 32,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2UW Daimler AG DE EUR 32,378 35,000 35,000 1, XETRA EUREX 10

11 DE000DZG2UX Daimler AG DE EUR 37,355 44,000 44,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2UY Daimler AG DE EUR 38,767 48,000 48,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2UZ Daimler AG DE EUR 38,243 46,000 46,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2U Daimler AG DE EUR 28,000 30,000 30,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2U Daimler AG DE EUR 33,133 36,000 36,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2U Daimler AG DE EUR 37,103 50,000 50,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2U Daimler AG DE EUR 31,814 38,000 38,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2U Daimler AG DE EUR 36,227 50,000 50,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2U Daimler AG DE EUR 35,048 46,000 46,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2U Daimler AG DE EUR 34,327 50,000 50,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2U Deutsche Bank AG DE EUR 23,124 24,000 24,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2U Deutsche Bank AG DE EUR 26,062 28,000 28,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2U Deutsche Bank AG DE EUR 29,669 34,000 34,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2VA Deutsche Bank AG DE EUR 31,295 38,000 38,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2VB Deutsche Bank AG DE EUR 30,540 36,000 36,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2VC Deutsche Bank AG DE EUR 24,540 26,000 26,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2VD Deutsche Bank AG DE EUR 23,705 25,000 25,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2VE Deutsche Telekom AG DE EUR 6,500 7,200 7,200 1, XETRA EUREX DE000DZG2VF Deutsche Telekom AG DE EUR 4,741 5,200 5,200 1, XETRA EUREX DE000DZG2VG Deutsche Telekom AG DE EUR 5,540 6,000 6,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2VH Deutsche Telekom AG DE EUR 4,342 4,800 4,800 1, XETRA EUREX DE000DZG2VJ Deutsche Telekom AG DE EUR 6,300 7,000 7,000 1, XETRA EUREX 11

12 DE000DZG2VK Deutsche Telekom AG DE EUR 6,900 7,600 7,600 1, XETRA EUREX DE000DZG2VL Deutsche Telekom AG DE EUR 5,140 5,600 5,600 1, XETRA EUREX DE000DZG2VM Deutsche Telekom AG DE EUR 5,800 6,500 6,500 1, XETRA EUREX DE000DZG2VN Deutsche Telekom AG DE EUR 4,541 5,000 5,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2VP Deutsche Telekom AG DE EUR 6,800 7,500 7,500 1, XETRA EUREX DE000DZG2VQ Deutsche Telekom AG DE EUR 4,042 4,500 4,500 1, XETRA EUREX DE000DZG2VR Deutsche Telekom AG DE EUR 5,700 6,400 6,400 1, XETRA EUREX DE000DZG2VS Deutsche Telekom AG DE EUR 5,248 5,600 5,600 1, XETRA EUREX DE000DZG2VT Deutsche Telekom AG DE EUR 5,700 6,400 6,400 1, XETRA EUREX DE000DZG2VU Deutsche Telekom AG DE EUR 4,454 4,800 4,800 1, XETRA EUREX DE000DZG2VV Deutsche Telekom AG DE EUR 4,852 5,200 5,200 1, XETRA EUREX DE000DZG2VW Deutsche Telekom AG DE EUR 4,653 5,000 5,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2VX Deutsche Telekom AG DE EUR 5,800 6,500 6,500 1, XETRA EUREX DE000DZG2VY Deutsche Telekom AG DE EUR 4,154 4,500 4,500 1, XETRA EUREX DE000DZG2VZ Deutsche Telekom AG DE EUR 6,100 6,800 6,800 1, XETRA EUREX DE000DZG2V Deutsche Telekom AG DE EUR 6,300 7,000 7,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2V Deutsche Telekom AG DE EUR 5,293 5,600 5,600 1, XETRA EUREX DE000DZG2V Deutsche Telekom AG DE EUR 5,699 6,000 6,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2V Deutsche Telekom AG DE EUR 5,700 6,400 6,400 1, XETRA EUREX DE000DZG2V Deutsche Telekom AG DE EUR 4,900 5,200 5,200 1, XETRA EUREX DE000DZG2V Deutsche Telekom AG DE EUR 4,701 5,000 5,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2V Deutsche Telekom AG DE EUR 4,502 4,800 4,800 1, XETRA EUREX 12

13 DE000DZG2V Deutsche Telekom AG DE EUR 6,100 6,800 6,800 1, XETRA EUREX DE000DZG2V Deutsche Telekom AG DE EUR 4,760 5,000 5,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2V Deutsche Telekom AG DE EUR 5,800 6,500 6,500 1, XETRA EUREX DE000DZG2WA Deutsche Telekom AG DE EUR 4,957 5,200 5,200 1, XETRA EUREX DE000DZG2WB Deutsche Telekom AG DE EUR 5,261 5,500 5,500 1, XETRA EUREX DE000DZG2WC Deutsche Telekom AG DE EUR 4,562 4,800 4,800 1, XETRA EUREX DE000DZG2WD Deutsche Telekom AG DE EUR 6,100 6,800 6,800 1, XETRA EUREX DE000DZG2WE Deutsche Telekom AG DE EUR 5,361 5,600 5,600 1, XETRA EUREX DE000DZG2WF Deutsche Telekom AG DE EUR 5,756 6,000 6,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2WG Deutsche Telekom AG DE EUR 5,700 6,400 6,400 1, XETRA EUREX DE000DZG2WH Deutsche Telekom AG DE EUR 6,500 7,200 7,200 1, XETRA EUREX DE000DZG2WJ Deutsche Telekom AG DE EUR 6,300 7,000 7,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2WK Deutsche Telekom AG DE EUR 5,388 5,600 5,600 1, XETRA EUREX DE000DZG2WL Deutsche Telekom AG DE EUR 6,300 7,000 7,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2WM Deutsche Telekom AG DE EUR 5,800 6,500 6,500 1, XETRA EUREX DE000DZG2WN Deutsche Telekom AG DE EUR 4,609 4,800 4,800 1, XETRA EUREX DE000DZG2WP Deutsche Telekom AG DE EUR 4,312 4,500 4,500 1, XETRA EUREX DE000DZG2WQ Deutsche Telekom AG DE EUR 6,900 7,600 7,600 1, XETRA EUREX DE000DZG2WR Deutsche Telekom AG DE EUR 6,800 7,500 7,500 1, XETRA EUREX DE000DZG2WS Deutsche Telekom AG DE EUR 5,763 6,000 6,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2WT Deutsche Telekom AG DE EUR 5,002 5,200 5,200 1, XETRA EUREX DE000DZG2WU Deutsche Telekom AG DE EUR 4,655 4,800 4,800 1, XETRA EUREX 13

14 DE000DZG2WV Deutsche Telekom AG DE EUR 4,851 5,000 5,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2WW Deutsche Telekom AG DE EUR 5,700 6,400 6,400 1, XETRA EUREX DE000DZG2WX Deutsche Telekom AG DE EUR 4,358 4,500 4,500 1, XETRA EUREX DE000DZG2WY Deutsche Telekom AG DE EUR 6,100 6,800 6,800 1, XETRA EUREX DE000DZG2WZ Deutsche Telekom AG DE EUR 6,500 7,200 7,200 1, XETRA EUREX DE000DZG2W Deutsche Telekom AG DE EUR 5,800 6,500 6,500 1, XETRA EUREX DE000DZG2W Deutsche Telekom AG DE EUR 7,281 8,000 8,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2W Deutsche Telekom AG DE EUR 7,621 8,500 8,500 1, XETRA EUREX DE000DZG2W Deutsche Telekom AG DE EUR 8,076 10,000 10,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2W Deutsche Telekom AG DE EUR 5,800 6,500 6,500 1, XETRA EUREX DE000DZG2W Deutsche Telekom AG DE EUR 7,989 9,500 9,500 1, XETRA EUREX DE000DZG2W Deutsche Telekom AG DE EUR 6,800 7,500 7,500 1, XETRA EUREX DE000DZG2W Deutsche Telekom AG DE EUR 6,500 7,200 7,200 1, XETRA EUREX DE000DZG2W Deutsche Telekom AG DE EUR 6,900 7,600 7,600 1, XETRA EUREX DE000DZG2W DE000DZG2XA DE000DZG2XB DE000DZG2XC DE000DZG2XD DE000DZG2XE Fresenius SE & Co KGaA Fresenius SE & Co KGaA Henkel AG & Co KGaA Vz Henkel AG & Co KGaA Vz Henkel AG & Co KGaA Vz Henkel AG & Co KGaA Vz DE EUR 73,497 76,000 76,000 1, XETRA EUREX DE EUR 72,776 75,000 75,000 1, XETRA EUREX DE EUR 48,337 50,000 50,000 1, XETRA EUREX DE EUR 49,847 52,000 52,000 1, XETRA EUREX DE EUR 57,781 65,000 65,000 1, XETRA EUREX DE EUR 53,336 56,000 56,000 1, XETRA EUREX 14

15 DE000DZG2XF DE000DZG2XG DE000DZG2XH DE000DZG2XJ DE000DZG2XK DE000DZG2XL Henkel AG & Co KGaA Vz Henkel AG & Co KGaA Vz Henkel AG & Co KGaA Vz Henkel AG & Co KGaA Vz Henkel AG & Co KGaA Vz Henkel AG & Co KGaA Vz DE EUR 50,441 52,000 52,000 1, XETRA EUREX DE EUR 58,229 72,000 72,000 1, XETRA EUREX DE EUR 57,753 70,000 70,000 1, XETRA EUREX DE EUR 57,426 64,000 64,000 1, XETRA EUREX DE EUR 55,640 60,000 60,000 1, XETRA EUREX DE EUR 46,412 48,000 48,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2XM K+S AG DE000KSAG888 EUR 32,379 40,000 40,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2XN K+S AG DE000KSAG888 EUR 29,744 32,000 32,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2XP K+S AG DE000KSAG888 EUR 31,874 38,000 38,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2XQ K+S AG DE000KSAG888 EUR 28,538 30,000 30,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2XR K+S AG DE000KSAG888 EUR 31,541 36,000 36,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2XS K+S AG DE000KSAG888 EUR 31,183 35,000 35,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2XT K+S AG DE000KSAG888 EUR 28,935 36,000 36,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2XU Philips NV NL EUR 19,263 24,000 24,000 1, EURONEXT AMSTERDAM EUREX DE000DZG2XV Philips NV NL EUR 18,271 24,000 24,000 1, EURONEXT AMSTERDAM EUREX DE000DZG2XW SAP AG DE EUR 61,414 72,000 72,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2XX SAP AG DE EUR 60,553 72,000 72,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2XY SAP AG DE EUR 60,327 72,000 72,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2XZ SAP AG DE EUR 59,812 72,000 72,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2X SAP AG DE EUR 50,088 52,000 52,000 1, XETRA EUREX 15

16 DE000DZG2X SAP AG DE EUR 59,603 72,000 72,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2X SAP AG DE EUR 58,673 68,000 68,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2X SAP AG DE EUR 57,687 65,000 65,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2X SAP AG DE EUR 53,056 56,000 56,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2X SAP AG DE EUR 48,472 50,000 50,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2X SAP AG DE EUR 59,159 70,000 70,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2X SAP AG DE EUR 49,888 55,000 55,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2X SAP AG DE EUR 55,121 65,000 65,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2X SAP AG DE EUR 50,539 56,000 56,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2YA SAP AG DE EUR 52,847 60,000 60,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2YB SAP AG DE EUR 54,714 64,000 64,000 1, XETRA EUREX DE000DZG2YC Sanofi SA FR EUR 70,495 88,000 88,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DZG2YD Sanofi SA FR EUR 70,149 85,000 85,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DZG2YE Sanofi SA FR EUR 49,500 52,000 52,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DZG2YF Sanofi SA FR EUR 69,358 84,000 84,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DZG2YG Sanofi SA FR EUR 69,993 88,000 88,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DZG2YH Sanofi SA FR EUR 67,209 88,000 88,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DZG2YJ Sanofi SA FR EUR 66,290 84,000 84,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DZG2YK Sanofi SA FR EUR 66,501 85,000 85,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DZG2YL Sanofi SA FR EUR 66,194 84,000 84,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DZG2YM Telecom Italia SpA IT EUR 0,440 0,500 0,500 1, BORSA ITALIANA EUREX DE000DZG2YN UniCredit SpA IT EUR 3,657 4,500 4,500 1, BORSA ITALIANA EUREX 16

17 DE000DZG2YP UniCredit SpA IT EUR 3,626 4,500 4,500 1, BORSA ITALIANA EUREX DE000DZG2YQ Unilever NV NL EUR 28,072 35,000 35,000 1, EURONEXT AMSTERDAM EUREX DE000DZG2YR Unilever NV NL EUR 26,845 35,000 35,000 1, EURONEXT AMSTERDAM EUREX DE000DZG2YS Unilever NV NL EUR 26,349 35,000 35,000 1, EURONEXT AMSTERDAM EUREX DE000DZG2YT Vinci SA FR EUR 35,059 44,000 44,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DZG2YU Vinci SA FR EUR 34,370 44,000 44,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DZG2YV Vivendi SA FR EUR 15,995 20,000 20,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DZG2YW Vivendi SA FR EUR 15,854 20,000 20,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DZG2YX Vivendi SA FR EUR 15,657 20,000 20,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DZG2YY Vivendi SA FR EUR 15,839 20,000 20,000 1, EURONEXT PARIS EUREX 17

18 Die Zertifikatsbedingungen gelten jeweils gesondert für jede in der vorstehenden Tabelle ( Tabelle ) aufgeführte ISIN und sind für jedes Zertifikat separat zu lesen. Die für die ISIN jeweils geltenden Angaben finden sich in einer Reihe mit der dazugehörigen ISIN wieder. Die Bestimmungen dieser Zertifikatsbedingungen ( Bedingungen ) gelten durch die Angaben in diesen Endgültigen Bedingungen zum Basisprospekt ( Endgültige Bedingungen ) als vervollständigt, geändert, ergänzt oder ganz oder teilweise ersetzt; Leerstellen aus dem Basisprospekt gelten durch die in diesen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Angaben als ausgefüllt. 1 Form, Basiswert, Übertragbarkeit, keine Verzinsung (1) Die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland ( DZ BANK oder Emittentin ) begibt auf den Basiswert (Absatz (2)) bezogene DZ BANK Discountzertifikate in Höhe des in der Tabelle angegebenen Emissionsvolumens ( Zertifikate, in der Gesamtheit eine Emission ). (2) Basiswert ist, vorbehaltlich 6, die in der Tabelle angegebene Aktie (auch Referenzaktie genannt). Die Emittentin der Referenzaktie wird als Gesellschaft bezeichnet. (3) Die Zertifikate sind in einem Global-Inhaber-Zertifikat ohne Zinsschein ( Globalurkunde ) verbrieft, das bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist; die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, oder ihr Rechtsnachfolger werden nachstehend als Verwahrer bezeichnet. Das Recht der Inhaber von Zertifikaten ( Gläubiger ) auf Lieferung von Einzelurkunden ist während der gesamten Laufzeit ausgeschlossen. Den Gläubigern stehen Miteigentumsanteile an der Globalurkunde zu, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Regeln des Verwahrers und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland von Euroclear Bank S.A./N.V., Brüssel, und Clearstream Banking S.A., Luxemburg, übertragen werden können. Die Globalurkunde trägt entweder die eigenhändigen Unterschriften von zwei zeichnungsberechtigten Vertretern der Emittentin oder von den im Auftrag der Emittentin handelnden Vertretern des Verwahrers. (4) Die Zertifikatsrechte ( 2 Absatz (1)) können ab einer Mindestzahl von einem Zertifikat oder einem ganzzahligen Vielfachen davon gehandelt, übertragen und abgerechnet werden. (5) Eine Verzinsung der Zertifikate erfolgt nicht. 2 Zertifikatsrecht, Definitionen, Auszahlungsbetrag (1) Der Gläubiger hat, vorbehaltlich einer Kündigung gemäß 6 Absatz (8), pro einem Zertifikat das Recht ( Zertifikatsrecht ), nach Maßgabe dieser Bedingungen von der Emittentin den Auszahlungsbetrag (Absatz (3)) am Fälligkeitstag (Absatz (2) (b)) zu verlangen. (2) Für die Zwecke dieser Bedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: (a) Üblicher Handelstag ist jeder Tag, an dem die Maßgebliche Börse und die Maßgebliche Terminbörse üblicherweise zu ihren üblichen Handelszeiten geöffnet haben. Börsenhandelstag ist jeder Übliche Handelstag, an dem die Maßgebliche Börse und die Maßgebliche Terminbörse zum Handel während ihrer üblichen Handelszeiten tatsächlich geöffnet haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Maßgebliche Börse und/oder die Maßgebliche Terminbörse früher als gewöhnlich (ohne Rücksicht auf einen nachbörslichen Handel oder einen Handel außerhalb der üblichen Handelszeiten) schließen. Maßgebliche Börse ist, vorbehaltlich 6, die in der Tabelle angegebene Börse, jeder Nachfolger dieser Börse bzw. dieses Handelssystems oder jede Ersatzbörse bzw. jedes Ersatz-Handelssystem, auf die bzw. auf das der Handel mit dem Basiswert vorübergehend verlagert worden ist (vorausgesetzt, an einer solchen Ersatzbörse bzw. in einem solchen Ersatz-Handelssystem ist die Liquidität bezüglich des Basiswerts nach billigem Ermessen ( 315 BGB) der Berechnungsstelle ( 11) vergleichbar mit der Liquidität an der ursprünglichen Maßgeblichen Börse). 18

19 Maßgebliche Terminbörse ist, vorbehaltlich 6, die in der Tabelle angegebene Terminbörse, jeder Nachfolger dieser Börse bzw. dieses Handelssystems oder jede Ersatzbörse bzw. jedes Ersatz-Handelssystem, auf die bzw. auf das der Handel mit Future- und Optionskontrakten bezogen auf den Basiswert vorübergehend verlagert worden ist (vorausgesetzt, an einer solchen Ersatzbörse bzw. in einem solchen Ersatz-Handelssystem ist die Liquidität bezüglich Future- und Optionskontrakten bezogen auf den Basiswert nach billigem Ermessen ( 315 BGB) der Berechnungsstelle vergleichbar mit der Liquidität an der ursprünglichen Maßgeblichen Terminbörse). (b) Bewertungstag ist, vorbehaltlich des nächsten Satzes und 5 Absatz (3), der in der Tabelle angegebene Tag. Sofern dieser Tag kein Üblicher Handelstag ist, verschiebt er sich auf den nächstfolgenden Üblichen Handelstag. Fälligkeitstag ist, vorbehaltlich des nächsten Satzes und 4 Absatz (1), der in der Tabelle angegebene Tag. Wird der Bewertungstag verschoben, so verschiebt sich der Fälligkeitstag entsprechend um so viele Bankarbeitstage ( 4 Absatz (1)) wie nötig, damit zwischen dem verschobenen Bewertungstag und dem Fälligkeitstag mindestens fünf Bankarbeitstage liegen. (c) Referenzpreis ist, vorbehaltlich 5 und 6, der Schlusskurs des Basiswerts an der Maßgeblichen Börse am Bewertungstag. Cap entspricht, vorbehaltlich 6, dem in der Tabelle angegebenen Kurs des Basiswerts. Höchstbetrag entspricht, vorbehaltlich 6, dem in der Tabelle angegebenen Betrag. Bezugsverhältnis entspricht, vorbehaltlich 6, dem in der Tabelle angegebenen Wert. (3) Der Auszahlungsbetrag in Euro wird wie folgt ermittelt: (a) Ist der Referenzpreis kleiner als der Cap, berechnet sich der Auszahlungsbetrag nach folgender Formel 1 : AB RP BV dabei ist: AB: der Auszahlungsbetrag RP: der Referenzpreis BV: das Bezugsverhältnis (b) Ist der Referenzpreis größer oder gleich dem Cap, entspricht der Auszahlungsbetrag dem Höchstbetrag. (c) Der Auszahlungsbetrag wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. 3 Begebung weiterer Zertifikate, Rückkauf (1) Die Emittentin behält sich vor, von Zeit zu Zeit ohne Zustimmung der Gläubiger weitere Zertifikate mit gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den Zertifikaten zusammengefasst werden, eine einheitliche Emission mit ihnen bilden und ihre Gesamtanzahl erhöhen. Der Begriff Emission umfasst im Fall einer solchen Erhöhung auch solche zusätzlich begebenen Zertifikate. (2) Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit Zertifikate am Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben, wieder zu verkaufen, zu halten, zu entwerten oder in anderer Weise zu verwerten. 4 Zahlungen, Bankarbeitstag (1) Die Emittentin verpflichtet sich unwiderruflich, sämtliche gemäß diesen Bedingungen zahlbaren Beträge am Tag der Fälligkeit in Euro zu zahlen. Soweit dieser Tag kein Bankarbeitstag ist, erfolgt die Zahlung am nächsten Bankarbeitstag. Bankarbeitstag ist ein Tag, an dem TARGET2 (TARGET steht für Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer System und ist das Echtzeit- Bruttozahlungssystem für den Euro) in Betrieb ist. 1 Der Auszahlungsbetrag wird wie folgt ermittelt: Es wird das Produkt aus dem Referenzpreis und dem Bezugsverhältnis gebildet. 19

20 (2) Sämtliche gemäß diesen Bedingungen zahlbaren Beträge sind von der Emittentin an den Verwahrer oder dessen Order zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen Depotbanken zur Weiterleitung an die Gläubiger zu zahlen. Die Emittentin wird durch Leistung an den Verwahrer oder dessen Order von ihrer Zahlungspflicht gegenüber den Gläubigern befreit. (3) Alle Steuern, Gebühren oder anderen Abgaben, die im Zusammenhang mit der Zahlung der gemäß diesen Bedingungen geschuldeten Geldbeträge anfallen, sind von den Gläubigern zu zahlen. Die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle ist berechtigt, von den gezahlten Geldbeträgen etwaige Steuern, Gebühren oder Abgaben einzubehalten, die von den Gläubigern gemäß vorstehendem Satz zu zahlen sind. 5 Marktstörung, Unterbrochener Tag (1) Eine Marktstörung ist insbesondere (i) eine Handelsstörung (Absatz (a)), (ii) eine Börsenstörung (Absatz (b)) und/oder (iii) eine Vorzeitige Schließung (Absatz (c)), welche in allen Fällen nach Auffassung der Berechnungsstelle wesentlich ist. (a) Eine Handelsstörung ist die Aussetzung oder die Einschränkung des Handels durch die Maßgebliche Börse oder die Maßgebliche Terminbörse oder anderweitig (aufgrund von Preisbewegungen, die bestimmte von der Maßgeblichen Börse oder der Maßgeblichen Terminbörse vorgegebene Grenzen überschreiten oder aus einem anderen Grund) entweder (i) im Basiswert an der Maßgeblichen Börse oder (ii) in Future- oder Optionskontrakten bezogen auf den Basiswert an der Maßgeblichen Terminbörse. (b) Eine Börsenstörung ist jedes Ereignis (außer einer Vorzeitigen Schließung), das nach billigem Ermessen ( 315 BGB) der Berechnungsstelle die Fähigkeit der Marktteilnehmer aussetzt oder beeinträchtigt, generell (i) an der Maßgeblichen Börse Transaktionen in dem Basiswert zu tätigen oder den Marktwert des Basiswerts zu realisieren oder (ii) an der Maßgeblichen Terminbörse Transaktionen in Future- oder Optionskontrakten bezogen auf den Basiswert zu tätigen oder den Marktwert von Future- oder Optionskontrakten bezogen auf den Basiswert zu realisieren. (c) Eine Vorzeitige Schließung ist die Schließung der Maßgeblichen Börse oder der Maßgeblichen Terminbörse an einem Börsenhandelstag vor der jeweiligen üblichen Börsenschlusszeit. (2) Ein Unterbrochener Tag ist ein Üblicher Handelstag, an dem die Maßgebliche Börse oder die Maßgebliche Terminbörse während ihrer üblichen Handelszeiten nicht öffnet oder eine Marktstörung eingetreten ist. (3) Falls nach Auffassung der Berechnungsstelle an dem Bewertungstag ein Unterbrochener Tag vorliegt, so verschiebt sich der Bewertungstag auf den nächstfolgenden Üblichen Handelstag, der kein Unterbrochener Tag ist. Handelt es sich an den acht nachfolgenden Üblichen Handelstagen jeweils um einen Unterbrochenen Tag, so gilt dieser achte Tag ungeachtet der Tatsache des Vorliegens eines Unterbrochenen Tages als der Bewertungstag und die Berechnungsstelle schätzt den Referenzpreis an diesem achten Üblichen Handelstag nach billigem Ermessen ( 315 BGB). (4) Falls ein Unterbrochener Tag zu einer Verschiebung des Bewertungstags führt, gilt 2 Absatz (2) (b) letzter Satz entsprechend. 6 Anpassung, Kündigung (1) (a) Gibt die Gesellschaft der Referenzaktie einen Potenziellen Anpassungsgrund (Absatz (b)) bekannt, prüft die Berechnungsstelle nach billigem Ermessen ( 315 BGB), ob der Potenzielle Anpassungsgrund einen verwässernden oder werterhöhenden Einfluss auf den theoretischen Wert der Referenzaktie hat. Kommt die Berechnungsstelle zu dem Ergebnis, dass ein solcher Einfluss vorliegt, ist sie berechtigt, Anpassungen vorzunehmen, die ihr nach billigem Ermessen ( 315 BGB) angemessen erscheinen, um diesen Einfluss zu 20

Endgültige Bedingungen

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