Informationen zum. Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen IHK. - Praxisstudium mit IHK-Prüfung
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- Alexandra Vogt
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1 Informationen zum Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen IHK - Praxisstudium mit IHK-Prüfung nach Verordnung vom 21. Juli 2011 Inhalte: Mit Spaß zum Erfolg, der Verein zur Förderung der Berufsbildung e.v. Der Geprüfte Fachwirt im Sozial und Gesundheitswesen Zulassungsvoraussetzungen Inhalte des Geprüften Fachwirts im Sozial und Gesundheitswesen Einsatzmöglichkeiten Praxisstudiengänge zum Geprüften Fachwirt im Sozial und Gesundheitswesen Der Weg zur Prüfung zum Geprüften Fachwirt im Sozial und Gesundheitswesen Beratung in Böblingen: Mario V. Stolfi, Tel.: , Stolfi@ihk-vfb.de Beratung in Ludwigsburg: Cosima Tielisch: Tel.: , Tielisch@ihk-vfb.de 1
2 Mit Spaß zum Erfolg, der Verein zur Förderung der Berufsbildung e.v. Der Verein zur Förderung der Berufsbildung, kurz VFB genannt, ist die Bildungseinrichtung der IHK- Bezirkskammern Ludwigsburg und Böblingen. Mit über 25 Jahren Erfahrung in der beruflichen Ausund Weiterbildung verstehen wir uns in erster Linie als Dienstleister der Unternehmen in den oben genannten Kammerbezirken. Wir wissen, dass Erfolg und Konkurrenzfähigkeit eines Unternehmens vom Wissensstand und der Qualifikation eines jeden Einzelnen abhängt. Unser Anspruch ist es demnach, den Weiterbildungsund Qualifizierungsbedarf jedes Unternehmens bestmöglich abzudecken. Getreu nach dem Motto mit Spaß zum Erfolg begleitet Sie der VFB bei der Realisierung Ihrer Bildungsziele. Die IHK-Praxisstudiengänge mit staatlich anerkanntem Abschluss ermöglichen den Schritt in verantwortliche Positionen im kaufmännischen, gewerblich-technischen oder IT-Bereich. Der neue Kooperationsstudiengang Professional Master of Science öffnet den Weg über die IHK- Aufstiegsbildung einen international anerkannten, universitären Abschluss zu erhalten. Lehrgänge mit IHK-Zertifikat, ein- und mehrtägige Seminare führen zur Erweiterung der fachlichen und sozialen Kompetenzen innerhalb des ausgeübten Berufs. Mit unserem marktgerechten und stets aktualisierten Angebot in diesem Bereich schaffen wir für unsere Kunden die Voraussetzungen, flexibel auf die ständig wechselnden Anforderungen des Arbeitsmarktes zu reagieren. Auch für Auszubildende bietet der VFB im Rahmen seiner Azubi-Akademie ein breites Angebotsspektrum an. Hierzu zählen unter anderem Programme zur Kompetenzfeststellung, Einführungsseminare, Prüfungsvorbereitungen auf die mündliche Zwischen- und Abschlussprüfung sowie Vollzeit- und berufsbegleitende Seminare. Unser hochkarätiges Dozententeam besteht aus qualifizierten Wissensträgern aus der Wirtschaft. Das Team wird ergänzt durch Dozenten aus Hochschulen, Fachhochschulen und Beruflichen Schulen. Damit garantiert der VFB die erforderliche Aktualität und Praxisnähe. Ein einzigartiger Train-the-Trainer Konzept sichert die kontinuierliche Weiterbildung unseres Dozententeams. Zur Sicherung und stetigen Weiterentwicklung der Qualität unserer Dienstleistungen auf dem beruflichen Aus- und Weiterbildungsmarkt setzten wir aktiv den international anerkannten Qualitätsstandard nach DIN EN ISO 9001:2000 sowie nach AZWV um. Dadurch sprechen wir mit nationalen und internationalen, großen und kleinen Unternehmen, im Bereich der Qualität, nunmehr dieselbe Sprache. Unsere Leitsätze sind: Wir sind eine kundenorientierte Bildungseinrichtung. Wir erkennen den Bedarf und erfüllen die Erwartungen der Unternehmen und Teilnehmer als kooperative Partner. Wir werden den Ansprüchen der Kunden, Unternehmen und Mitgliedern gerecht. Unsere Lehrgänge, Qualifizierungsmaßnahmen und Seminare sind am Bedarf der Wirtschaft orientiert. Wir arbeiten mit Fachkräften und Wissensträgern aus Industrie, Handel und Dienstleistung innovativ zusammen. Wir konzipieren in enger Zusammenarbeit maßgeschneiderte und kostendeckende Maßnahmen für unsere Kunden. 2
3 Der Geprüfte Fachwirt im Sozial und Gesundheitswesen IHK Im Gesundheitswesen und der Sozialwirtschaft agierende Unternehmen stellen zunehmend höhere Anforderungen an die Qualifikation ihrer Führungskräfte. Insbesondere kaufmännische Führungsqualitäten werden immer wichtiger. Innerhalb dieser Weiterbildung spielen daher nicht nur Fachkenntnisse in den Bereichen der Gesundheits- und Sozialpolitik, der Sozialgesetzgebung, des Marketings und der Öffentlichkeitsarbeit eine wichtige Rolle. Vor dem Hintergrund der Befähigung zum mittleren Management in Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitswesen vertieft der Prüfungsteilnehmer auch betriebswirtschaftliche, volkswirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge. Diese erworbenen praxisbezogenen Fähigkeiten qualifizieren den Prüfungsteilnehmer für Führungsaufgaben in Krankenhäusern und Kliniken, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, Trägerorganisationen bei ambulanten Pflegediensten, Transport- und Rettungsdiensten, in der Beratung und Koordinierung sowie in einschlägigen Verbänden, Krankenkassen, Versicherungen etc. Zulassungsvoraussetzungen Zur Prüfung ist zu zugelassen, wer Eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlichen geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Fachwirts im Sozialund Gesundheitswesen haben. Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Anträge sind bei den IHK-Ansprechpartnern erhältlich. 3
4 Inhalte des Geprüften Fachwirts im Sozial und Gesundheitswesen IHK Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse Ökonomische Prozesse des Gesundheits- und Sozialwesens unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Auswirkungen Gesundheits- und Sozialpolitik im nationalen und europäischen Kontext Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen von Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitswesen Betriebliche Ziele Komplexe betriebliche Zusammenhänge strategischer Handlungsmöglichkeiten Organisationstechniken Prozessoptimierung Steuern betrieblicher Veränderungsprozesse Steuern von Qualitätsmanagementprozessen Qualitätsziele Qualitätsmanagementmethoden und techniken Prozessdaten, Qualitätsindikatoren Risikomanagement Zeit- und Selbstmanagement Gestalten von Schnittstellen und Projekten Interdisziplinäre Kooperationsbeziehungen und vernetzten Versorgungsformen unter Berücksichtigung der sozialökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen Kommunikation zwischen den Berufsgruppen und multiprofessionelle Teamarbeit Projektmanagement Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen Jahresabschlussarbeiten Finanzierungssysteme Kosten- und Leistungsrechnung Controlling-Instrumente Betriebliche Kennzahlen Finanz- und Investitionsplanung, Finanzierungs- und Investitionskonzepte Führen und Entwickeln Planen, Beschaffen, Auswählen und Einsetzen von Personal Durchführen von Personalmaßnahmen Planen und Durchführen der Ausbildung Anleiten, Fördern und Motivieren von Mitarbeitern, Auszubildenden und Teams unter Beachtung von Personalzufriedenheit Personalentwicklungspotenziale, Personalentwicklungsziele Anwenden von Konfliktmanagement 4
5 Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen Durchführen von Marktanalysen Formulieren von Marketingzielen Planen von Marketingkonzepten Marketing-, Sponsoring- und Fundraising-Maßnahmen Methoden des Sozialmarketings Maßnahmen im Gesundheitsmarketing Einsatzmöglichkeiten Geprüfter Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen Die erworbenen praxisbezogenen Fähigkeiten qualifizieren den Absolventen des Geprüften Fachwirts im Sozial und Gesundheitswesen für Führungsaufgaben in Krankenhäusern und Kliniken, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn und Pflegeheimen, Trägerorganisationen bei ambulanten Pflegediensten, Transport- und Rettungsdiensten, in der Beratung und Koordinierung sowie in einschlägigen Verbänden, Krankenkassen, Versicherungen etc. 5
6 Praxisstudiengänge zum Geprüften Fachwirt im Sozial und Gesundheitswesen IHK Geprüfter Fachwirt im Sozial und Gesundheitswesen - berufsbegleitend (Ludwigsburg) Dauer ca. 1,5 Jahre, ca.620 UStd Anmeldeschluss 4 Wochen vor Beginn Kosten 3.200,00 Euro (bei monatlicher Teilzahlung zzgl. 50,00 Euro) ohne Lernmittel und Prüfungsgebühr Beginn: Unterrichtszeiten: Di, Do 17:30-20:45 Uhr, Sa 07:45-12:45 Uhr Ort: Ludwigsburg Geprüfter Fachwirt im Sozial und Gesundheitswesen - berufsbegleitend (Böblingen) Dauer ca. 1,5 Jahre, ca.620 UStd Anmeldeschluss 4 Wochen vor Beginn Kosten 3.200,00 Euro (bei monatlicher Teilzahlung zzgl. 50,00 Euro) ohne Lernmittel und Prüfungsgebühr Beginn: und Unterrichtszeiten: Di, Do 17:30-20:45 Uhr, Sa 07:45-12:45 Uhr Ort: Böblingen Förderung Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Meister-BAföG Für die Praxisstudiengänge mit IHK-Prüfung, die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, gibt es nach AFBG einen einkommens- und vermögensunabhängigen Zuschuss für Lehrgangs- und Prüfungskosten. Lehrgangsteilnehmer des VFB können diesen beim kommunalen Amt für Ausbildungsförderung beantragen, sobald der Lehrgang, zu dem sie angemeldet sind, startet. Informationen gibt es auch unter Steuerliche Förderung Die Aufwendungen für Weiterbildungsveranstaltungen können bei der Lohn- bzw. Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern die Kosten nicht anderweitig erstattet werden. Weitere Auskünfte erteilt das Finanzamt. 6
7 Der Weg zur Prüfung zum Geprüften Fachwirt im Sozial und Gesundheitswesen 1. Ziel der Prüfung Der Teilnehmer soll in der Prüfung nachweisen, dass er über die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen verfügt, um in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens eigenständig komplexe fachliche und verantwortliche Aufgaben der Planung, Führung, Organisation und Kontrolle unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente auszuüben. Die Qualifikation umfasst die Befähigung, den Dienstleistungsprozess auch als Wertschöpfungsprozess zu verstehen und eigenverantwortlich personal- und betriebswirtschaftliche Aufgaben- und Problemstellungen unter Beachtung umfassender Qualitätsmanagementmaßnahmen einer zielgerichteten Lösung zuzuführen. Neue Strategien, Strukturen, Systeme, Prozesse oder Verhaltensweisen sind in der Organisation umzusetzen. Auszubildende, Mitarbeiter und Teams sollen geleitet und motiviert werden. Ferner ist nachzuweisen, dass zur Gestaltung eines anforderungsgerechten Dienstleistungsprozesses die Möglichkeiten von interdisziplinärer Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie multiprofessioneller Teamarbeit erkannt und genutzt werden. Bei der Steuerung und Optimierung aller betrieblichen Vorgänge sind wirtschaftliche und rechtliche sowie soziale, ökologische und ethische Grundsätze zu beachten und regionale, nationale und internationale Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Hierzu gehören insbesondere: Planen, Organisieren, Steuern, Überwachen und Optimieren betrieblicher Prozesse, Beschaffen, Führen und Entwickeln von Personal sowie Qualifizierung der Mitarbeiter durch Aus- und Weiterbildung, Lenken der Kommunikationsprozesse und Gestalten von internen sowie externen Schnittstellen, Erfassen von Leistungserstellungsprozessen, Ermitteln, Interpretieren und Beurteilen von steuerungsrelevanten Daten sowie Einsetzen von Steuerungsinstrumenten, Entwickeln und Ausgestalten von Unternehmenszielen und strategien, Vorbereiten und Umsetzen unternehmerischer Entscheidungen, Vorbereiten der Finanz- und Investitionsplanung, Entwickeln und Umsetzen von Finanzierungs- und Investitionskonzepten, Steuern und Optimieren von Qualitätsmanagementprozessen, Planen, Organisieren, Koordinieren, Überwachen und Evaluieren von Projekten, Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen. 2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Anmeldeschluss für die Prüfung im Frühjahr ist der 15. Januar, für die Prüfung im Herbst der 1. August des jeweiligen Jahres. Anmeldeformulare sind bei der Industrie- und Handelskammer erhältlich. Die Prüfungsgebühr beträgt zur Zeit 550,00 Euro, sie wird gesondert angefordert. Für die Anmeldung zur Prüfung ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. 7
8 3. Zulassung zur Prüfung Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach insgesamt eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder insgesamt eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den unter 1. genannten Aufgaben haben. Dabei werden auch ehrenamtliche Tätigkeiten berücksichtigt. Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Anträge sind bei den IHK- Ansprechpartnern erhältlich. 4. Prüfungstermine Die Industrie- und Handelskammer führt die Prüfung Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen / Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen in der Regel zweimal jährlich im Frühjahr und im Herbst durch. Die Prüfungstermine werden jeweils in der Zeitschrift Magazin Wirtschaft und auf der Internetseite der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart ausgeschrieben und sind in der Servicespalte rechts zu finden. 5. Qualifikationsbereiche und Gliederung der Prüfung Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt, sie bezieht sich auf folgende Handlungsbereiche: 1. Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse, 2. Steuern von Qualitätsmanagementprozessen, 3. Gestalten von Schnittstellen und Projekten, 4. Steuern und Überwachen betriebwirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen, 5. Führen und Entwickeln von Personal, 6. Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen. Die aufgeführten Handlungsbereiche werden auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgestimmten Aufgabenstellungen schriftlich geprüft. Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Diese gliedert sich in Präsentation und Fachgespräch. Die Themenstellung muss sich auf den Handlungsbereich Führen und Entwickeln von Personal und auf einen weiteren frei wählbaren Handlungsbereich beziehen. 8
9 6. Ergebnis der Prüfung Die schriftliche und die mündliche Prüfung werden jeweils gesondert bewertet. Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Mit bestandener Prüfung ist der Prüfungsteilnehmer vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder- Eignungsprüfung befreit. 7. Anrechnung anderer Prüfungsleistungen Der Prüfungsteilnehmer kann auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile befreit werden, wenn eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt wurde, und die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung innerhalb von fünf Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt. 8. Wiederholung der Prüfung Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von einzelnen Prüfungsleistungen befreit werden, in denen der Prüfungsausschuss mindestens ausreichende Leistungen festgestellt hat. Eine solche Anrechnung ist jedoch nur möglich, wenn sich der Prüfungsteilnehmer innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Erstprüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Auf Antrag kann auch eine bestandene Prüfungsleistung einmal wiederholt werden. 9. Rechtsgrundlagen Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt / Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen und der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen durchgeführt. Ansprechpartner für IHK-Prüfung und Zulassung: IHK Region Stuttgart Daniela Berner Tel.: Fax: daniela.berner@stuttgart.ihk.de Quelle: Homepage der IHK Stuttgart Dokumentennummer: Geprüfter Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen 9
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