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1 Es passt! Zusammenarbeit in der Kinderbetreuung Aktionsprogramm Kindertagespflege gefördert von: 1 Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

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3 Inhalt Vorwort 5 1. Ausgangssituation Politische Zielsetzungen 6 Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern 6 Kinderbetreuungsausbau: Kindertagespflege gewinnt an Bedeutung 7 Kooperationen zwischen Kitas und Kindertagespflege 7 Statistik: Kinderbetreuungsausbau in Hamburg 7 Aktionsprogramm Kindertagespflege 8 Vernetzte Kinderbetreuung Ein Hamburger Modellprojekt im 8 Aktionsprogramm Kindertagespflege Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen: ein Bildungsauftrag 10 zwei Betreuungssysteme Eltern haben die Wahl Zielgruppe: Eltern und Kinder in Hamburg 10 Individuelle Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern 11 Anspruch auf Förderung in Kita und Kindertagespflege 12 Die zwei Betreuungssysteme 12 Betreuungssystem Kindertagespflege 12 Entstehungsgeschichte 12 Strukturen der Kindertagespflege in Hamburg 13 Betreuungsprofil Kindertagespflege 14 Über Kindertagespflegeangebote informieren 14 Betreuungssystem Kindertageseinrichtungen 16 Kindertageseinrichtungen ein System mit Tradition 16 Über Kitas informieren 16 Unterschiede und Besonderheiten von Kindertageseinrichtungen und 17 Kindertagespflege in der Übersicht Vernetzung der Betreuungssysteme fördern 18 einen Service für Familien gestalten 2. Grundlagenwissen: Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vernetzen sich Soziales Netzwerk 19 Vernetzung hat viele Gesichter 19 Sieben gute Gründe, in einem Kinderbetreuungsnetzwerk dabei zu sein 22 Was muss ich für die Netzwerkarbeit mitbringen? 23 Zusammenarbeit mit Unternehmen, Institutionen und 24 Familiendienstleistern 3

4 3. Umsetzung Projekt Vernetzte Kinderbetreuung 25 Ausgangssituation für die praktische Vernetzung 25 Bedarf für Vernetzte Kinderbetreuung ermitteln 26 Befragung der Eltern in Kitas: zusätzlicher Betreuungsbedarf wird sichtbar 27 Interviews mit Tagesmüttern und vätern 27 Gespräche mit Kita Leitungskräften 28 Vernetzungsaktivitäten 28 Treffen der Vernetzungskreise 30 Einladung 30 Inhalte der Vernetzungstreffen 30 Profile: Tageseltern machen ihre Angebote transparent 31 Angebote von Kita und Kindertagespflege gleichrangig darstellen 32 Netzwerkmitglieder haben klare Vorstellungen 33 Vernetzungsinteressen langfristig im Auge behalten 35 Facharbeitskreis: Grundsätzliche Fragestellungen klären 36 Rechtliche Fragen, die sich in den Vernetzungskreisen stellten 37 Unfallversicherung 37 Haftpflichtversicherung 37 Gestaltung von Kooperationsverhältnissen 38 Nachhaltige Vernetzung 38 Fazit Projektträger Vernetzte Kinderbetreuung Dank Kontakt Anhang Vorlagen Literatur und Links Bildnachweise Impressum 58 4

5 Vorwort Die Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ist ein politisches Ziel, das im Kinder und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) von 2005 definiert ist. Damit will der Gesetzgeber dem Wohl der Kinder Rechnung tragen und für Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern. Wie kann eine solche Zusammenarbeit zwischen Kitas und Kindertagespflege in der Praxis in Hamburg aussehen? Inwieweit profitieren davon auch die Tagespflegepersonen und die Fachkräfte aus Kitas? Diesen Fragen ging das Projektteam Vernetzte Kinderbetreuung während des Projektzeitraums vom bis im Rahmen des vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend und des Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderten Aktionsprogramms Kindertagespflege nach. Dieser Leitfaden fasst die Erkenntnisse, die das Projektteam gewann, zusammen. Wir fokussieren uns dabei auf Vernetzungsmöglichkeiten zwischen Kitas und Kindertagespflege wohl wissend, dass es bestehende wertvolle Strukturen der Vernetzung zwischen Tagespflegebörsen und Kindertagespflegepersonen sowie Tagespflegepersonen untereinander zum Beispiel in Stadtteiltreffs, im Hamburger Tagesmütter und väter e.v. und in Facharbeitskreisen gibt. Im Rahmen des Projekts entstanden erste Vernetzungskreise mit Kitas und Kindertagespflegepersonen, die ihre Arbeit über den Projektzeitraum hinaus fortführen wollen. Das zeigt: Die Beteiligten gewinnen durch ihr Netzwerk. Viel Spaß beim Lesen und Vernetzen! Ihre Angelika Främcke Aktionsprogramm Kindertagespflege Vernetzte Kinderbetreuung 5

6 1. Ausgangssituation Eine gute Kinderbetreuung und frühe Förderung für alle Kinder gehören zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in Deutschland. So steht es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): und Jugend/kinderbetreuung.html. In der Broschüre des Ministeriums "Das Tagesbetreuungsausbaugesetz" (TAG) heißt es: Ziel der Bundesregierung ist es, Elternschaft und Familien zu stärken, die frühkindliche Förderung zu verbessern und junge Menschen in ihren vorhandenen Kinderwünschen zu unterstützen, um die Innovationsfähigkeit unserer Gesellschaft zu erhalten. Ein besonderer Fokus liegt auf dem qualitätsorientierten, bedarfsgerechten und flexiblen Ausbau der Kinderbetreuung. Damit reagiert der Gesetzgeber auf sich wandelnde Lebenspläne und Lebenslagen von (werdenden) Familien. Politische Zielsetzungen Bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige Kinderbetreuungsangebote sind eine unverzichtbare Voraussetzung für eine gelungene Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Eltern. Im Vertrauen auf eine verlässliche und passgenaue Betreuungsinfrastruktur können Frauen und Männer Nachwuchs planen bzw. weitere Kinder bekommen auch wenn sie in Beruf, Ausbildung oder Studium stehen. Gute Rahmenbedingungen für Familien kommen somit nicht nur den Eltern, sondern auch den Unternehmen, die auf die Fachkräfte angewiesen sind, zugute. Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern Die Freie und Hansestadt Hamburg forciert die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie daher auf unterschiedlichen Ebenen: Sie fördert den Kinderbetreuungsausbau, informiert und berät Eltern und bietet Unternehmen Projekte und Beratung für eine familienfreundliche Personalpolitik an zum Beispiel mit dem Hamburger Familiensiegel und der Worklife Koordinierungsstelle Familie und Beruf. Detaillierte Informationen unter: beruf. 6

7 Das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG, 2005), das Kinder und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK, 2005) und das Kinderförderungsgesetz (KiföG, 2008) schufen die Grundlage für die qualitative Weiterentwicklung der Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen (Kitas) und in der Kindertagespflege. Die mit diesen Gesetzen verbundenen Änderungen und Ergänzungen im Sozialgesetzbuch VIII stellten die Gleichrangigkeit von institutioneller Betreuung und Kindertagespflege her. Für beide ist im Gesetz ein einheitlicher Förderauftrag in Bezug auf die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes formuliert ( 22 SGB VIII). Das KiföG verpflichtet die Kommunen bis 2013 zu einem bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsinfrastruktur für unter Dreijährige. Kinder haben ab 2013 mit der Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Betreuung, Erziehung und Bildung in einer Kita oder bei einer Kindertagespflegeperson. Die Kindertagespflege wird, so sieht es das Gesetz vor, im Zuge des Ausbaus deutlich profiliert, 30 Prozent der Kinderbetreuungsplätze sollen in diesem Bereich geschaffen werden. Kinderbetreuungsausbau: Kindertagespflege gewinnt an Bedeutung Das KICK sieht die Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vor. In 22a Absatz 2 SGB VIII heißt es: Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen sicherstellen, dass die Fachkräfte in ihren Einrichtungen zusammenarbeiten mit (1.) den Erziehungsberechtigten und Tagespflegepersonen zum Wohl der Kinder und zur Sicherung der Kontinuität des Erziehungsprozesses (...). Kooperationen zwischen Kitas und Kindertagespflege Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die Betreuungsquote zum bei den unter dreijährigen Kindern in Hamburg bei 32,4 Prozent. 85,5 Prozent dieser Kinder besuchten eine Kindertageseinrichtung, 14,5 Prozent wurden bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut. Bei den dreibis sechsjährigen Kindern lag die Betreuungsquote in Hamburg am bei 93,9 Prozent. 97,6 Prozent davon gingen in eine Kita, 2,4 Prozent dieser Kinder zu einer Tagespflegeperson. Statistik: Kinderbetreuungsausbau in Hamburg 7

8 Die Zahlen zeigen, dass die Kindertagespflege in Hamburg vor allem im Bereich der Betreuung unter Dreijähriger einen hohen Anteil hat. Dies ist ein Ergebnis der gezielten Förderung der Kindertagespflege durch die Freie und Hansestadt Hamburg, die unter anderem ein mehrstufiges Qualifizierungsprogramm für Tagespflegepersonen implementierte und ein kostenfreies Fortbildungsangebot bereitstellt. Darüber hinaus beteiligte sich die Freie und Hansestadt Hamburg mit vier Projekten am Aktionsprogramm Kindertagespflege und stellte einen Teil der Kofinanzierung. Das Aktionsprogramm Kindertagespflege des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zielt darauf ab, den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige zu fördern, um die frühkindliche Bildung zu verbessern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern. Dafür setzen an 160 Standorten bundesweit Jugendämter und andere Träger eigene Projekte um, in denen Erfahrungen mit möglichen Maßnahmen gesammelt werden sollen. Eine Schlüsselstellung kommt dabei der Professionalisierung der Kindertagespflege zu. Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) begleitet das Aktionsprogramm Kindertagespflege wissenschaftlich und wertet die Ergebnisse aus. Aktionsprogramm Kindertagespflege Aufgabe des Modellvorhabens Vernetzte Kinderbetreuung war es, Konzepte zur Vernetzung von Tagespflegepersonen insbesondere mit Kitas aber auch mit anderen Institutionen wie Unternehmen oder Familiendienstleistern zu entwickeln, Netzwerke einzurichten, Erfahrungen daraus zu sammeln und zugänglich zu machen. Ziel der Vernetzung ist es, die Betreuungsinfrastruktur dem Bedarf besser anzupassen und so Vernetzte Kinderbetreuung Hamburger Modellprojekt im Aktionsprogramm Kindertagespflege 8

9 die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Eltern zu erleichtern. Im Rahmen des Projekts erklärten sich der AWO Landesverband Hamburg e.v., Bereichsleitung Kindertagesstätten, und die Stiftung Finkenau bereit, Modelle mit Kindertagespflegepersonen zu entwickeln und gemeinsam umzusetzen. Das Projektteam schuf mit der Gründung einer Vernetzungsstelle einen verlässlichen Rahmen. Es sprach potenzielle Vernetzungspartnerinnen und partner an und organisierte Arbeitskreise für Erfahrungsaustausch und gemeinsame Projektentwicklung. Aufgaben im Projekt waren: Befragung der Eltern in Kitas der kooperierenden Kita Träger und Analyse des Kinderbetreuungs Bedarfs, Anstoß, Moderation und beratende Begleitung der Vernetzungsprozesse, Beschreibung der Angebotsformen der Kindertagesbetreuung in Einrichtungen und in Kindertagespflege mit ihren jeweiligen Stärken, Herausarbeiten der Vorteile von Kooperationen für die jeweiligen Partnerinnen und Partner, gemeinsame Entwicklung neuer, sich gegenseitig ergänzender Betreuungslösungen, die aus Vernetzung entstehen und die die Stärken der jeweiligen Betreuungssysteme nutzen, Initiierung eines Fach Arbeitskreises zur Klärung von strukturellen und rechtlichen Fragen, Transfer der Ergebnisse in das Netzwerk, Entwicklung des vorliegenden Leitfadens. Bislang ist das Themenfeld Vernetzung bzw. Kooperationen in der Kinderbetreuung in der Praxis wenig umgesetzt. Der Leitfaden soll vor dem Hintergrund der im Projekt gesammelten Erfahrungen Wege in die Vernetzung aufzeigen und Interessierte anregen, vernetzte Kinderbetreuung als zukunftsweisende Lösung zu erproben. 9

10 Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen: ein Bildungsauftrag zwei Betreuungssysteme Eltern haben die Wahl Inwieweit in Hamburg die Grundlagen für eine Vernetzung bzw. Kooperation zwischen Kitas und Kindertagespflege gegeben sind, zeigt der Blick auf die Rahmenbedingungen der beiden gleichrangigen und doch so unterschiedlichen Betreuungssysteme und ihrer gemeinsamen Zielgruppe. Kindertagespflege und Kindertagesstätten haben eine gemeinsame Zielgruppe: Sie machen Angebote für Kinder, deren Eltern Betreuung in einem bestimmten Hamburger Bezirk nachfragen, weil sie dort wohnen und / oder arbeiten. Je besser die Wünsche und Besonderheiten dieser Kundinnen und Kunden bekannt sind, desto passender können die Angebote ausfallen. Doch wie sieht Familienleben heute aus? Eigene Erwerbstätigkeit spielt zunehmend für beide Elternteile eine wichtige Rolle. Laut einer Untersuchung des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts (HWWI) für die Hamburger Allianz für Familien von 2010 mit dem Titel Wie leben und arbeiten Hamburgs Eltern? gab es in Hamburg verheiratete, in Lebenspartnerschaft lebende und alleinerziehende Elternteile. Mehr als die Hälfte der Befragten hat zwei oder mehr Kinder. Bei rund einem Viertel von ihnen (27,7 Prozent) ist das jüngste Kind unter drei Jahre alt. Mütter, das zeigte die Studie, weisen eine deutlich geringere Beschäftigungsquote auf als Väter. Bei Müttern mit einem Kind unter drei Jahren lag sie bei 45,2 Prozent. Die Frauen arbeiten vielfach in Teilzeit. 72 Prozent der Mütter mit Kindern im Kindergarten oder Grundschulalter gehen einer Erwerbstätigkeit mit reduzierter Stundenzahl nach. Fast jede fünfte in Teilzeit arbeitende Mutter würde ihr berufliches Engagement gerne ausweiten. Zielgruppe: Eltern und Kinder in Hamburg 10

11 Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen haben einen gemeinsamen Auftrag. Er ist im Sozialgesetzbuch VIII ( 22 Abs. 2 und 3) beschrieben und lautet: (2) Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen 1. die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, 2. die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen, 3. den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können. (3) Der Förderauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen. Um diesem gemeinsamen Auftrag im Sinne des Kindes und seiner Familie gerecht zu werden, ist eine Zusammenarbeit aller ein Kind begleitenden und betreuenden Personen und Institutionen geboten. Sinnvoll wäre eine Verständigung über pädagogische Grundwerte, also der fachliche Austausch, ebenso wie eine praktische Zusammenarbeit. Denn oft wechseln Kinder mit zunehmendem Alter die Betreuungsform von einer Tagespflegeperson in die Kita oder nutzen beide Angebote parallel. Es kommt dem Kind zugute, wenn sich Erzieherinnen und Erzieher sowie Tageseltern sowohl pädagogisch konzeptionell verständigen als auch über die Entwicklung des Kindes austauschen. (Letzteres setzt das möglichst schriftlich erklärte Einverständnis der Eltern voraus.) Die betreuenden Personen vermeiden auf diese Weise Systembrüche für das Kind, die ihm die Orientierung erschweren und die ein Entwicklungsrisiko darstellen. Gemeinsam bzw. vernetzt mit weiteren Partnerinnen und Partnern kann es ihnen gelingen, ein Netz für Kinder zu bilden, das den geschützten Raum schafft, den sie für ein gesundes Aufwachsen brauchen. Gleichzeitig trägt die Zusammenarbeit dazu bei, den gemeinsamen Auftrag zu erfüllen, Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern. Individuelle Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern 11

12 Für Kindertagespflege und Kitas gilt der gleiche Förderanspruch. Ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt hat jedes Kind Anspruch auf eine maximal fünfstündige Betreuung mit Mittagessen. Das Hamburger Kinderbetreuungsgesetz vom ( 6) regelt, wem darüber hinaus Förderung in einer Institution oder bei einer Tagespflegeperson zusteht: Demnach hat jedes Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bzw. Abschluss der sechsten Klasse der allgemeinbildenden Schulen Anspruch auf Tagesbetreuung in dem zeitlichen Umfang, in dem seine Sorgeberechtigten wegen Berufstätigkeit, Ausbildung, der Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung im Sinne des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) (...) oder der Teilnahme an Deutsch Sprachkursen für Migrantinnen und Migranten, die Betreuung nicht selbst übernehmen können. Wegezeiten sind zu berücksichtigen, heißt es im Gesetzestext. Eltern, die die im Gesetz genannten Voraussetzungen erfüllen, haben in Hamburg die Möglichkeit, Angebote von Kindertagespflegepersonen und Kindertagesstätten zu kombinieren und für beides eine Förderung zu erhalten. Zum ist außerdem die Erweiterung des allgemeinen Rechtsanspruchs auf eine täglich fünfstündige Betreuung mit Mittagessen für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr geplant, bevor zum bundesweit der Rechtsanspruch ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in Kraft tritt. Anspruch auf Förderung in Kita und Kindertagespflege Die zwei Betreuungssysteme Obwohl es für Kindertagespflege und institutionelle Kinderbetreuung die oben beschriebenen gemeinsamen Aufgabenstellungen gibt, arbeiten die beiden Systeme weitgehend getrennt von einander. Im gemeinsamen Bildungsauftrag für die Kinder liegt auch ein Auftrag für die Fachkräfte das jeweils andere System zu kennen und seine Stärken wahrzunehmen: Betreuungssystem Kindertagespflege Kindertagespflege ist eine vergleichsweise junge Betreuungsform, die sich 1974 in Folge eines bundesweiten Modellversuchs nach schwedischem Vorbild etablierte. Karin Jurczyk, Thomas Entstehungsgeschichte 12

13 Rauschenbach und Wolfgang Tietze beschreiben in ihrem 2004 erschienenen Buch Von der Tagespflege zur Familientagesbetreuung die Geburtsstunde der Kindertagespflege in Deutschland. Unter dem Titel Wir fordern einen neuen Beruf: Tagesmutter hatte die Zeitschrift Brigitte über die schwedischen Dagmamas berichtet. Daraufhin gab es nicht nur eine Flut von Leserinnen Briefen. Es formierten sich in der Folge über 50 Initiativen potenzieller Tagesmütter und an deren Dienstleistung interessierter Mütter, die den Beruf zu etablieren versuchten. Das damalige Bundesministerium für Jugend, Familien und Gesundheit startete schließlich ein Modellprojekt Tagesmütter, das von 1974 bis 1978 lief und vom Deutschen Jugendinstitut wissenschaftlich begleitet wurde. In Hamburg gründete sich bereits 1972 eine Interessenvertretung für Tagesmütter, aus der 1973 der Hamburger Tagesmütter e.v. hervorging. In der Chronik zum 30jährigen Bestehen des Verbands, der inzwischen in Hamburger Tagesmütter und väter e.v. umbenannt wurde, zitieren die Autorinnen und Autoren aus einem Aktionsblatt von 1978: Immer wieder fragen sich Frauen: 'Muss ich aus Liebe zum Beruf auf ein Kind verzichten?' Und berufstätige Eltern fragen: 'Wohin mit unserem Kind?' Wir sagen 'ja' zur freien Entscheidung der Frau und unterstützen ihre Bemühungen, Kind und Beruf miteinander zu vereinbaren. Bereits vor zirka 40 Jahren formulierte der Hamburger Tagesmütter e.v. den Anspruch auf eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie und war damit seiner Zeit weit voraus. Die Kindertagespflege etablierte sich zunehmend und leistet besonders bei der Betreuung unter Dreijähriger einen wesentlichen Beitrag. Das mit dem Gütesiegel des Bundesfamilienministeriums und der Bundesagentur für Arbeit ausgezeichnete Hamburger Qualifizierungsprogramm für Tagesmütter und väter der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration und der Tagespflegebörsen der bezirklichen Jugendämter zeichnet sich durch ein umfangreiches Kursangebot zur Qualifizierung und Weiterbildung aus. Für Tagespflegepersonen besteht eine Fortbildungsverpflichtung. Das Qualifizierungsprogramm besteht aus drei Qualifi Strukturen der K indertagespflege in Hamburg 13

14 zierungsstufen, die vorbereitend oder tätigkeitsbegleitend durchlaufen werden und für die Tageseltern kostenfrei sind. Mit dem erfolgreichen Abschluss der zweiten Stufe (180 Kurs Stunden) erwirbt die Tagespflegeperson das Hamburger Zertifikat Langzeitqualifizierung Förderung von Kindern in der Tagespflege und kann unter bestimmten Voraussetzungen auch das Bundes Zertifikat Qualifizierte Tagespflegeperson des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.v. erwerben. Im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege entwickelte die Freie und Hansestadt Hamburg eine tätigkeitsbegleitende Ausbildung mit dem Abschluss Staatlich anerkannte Sozialpädagogische Assistentin oder Staatlich anerkannter Sozialpädagogischer Assistent. In der Freien und Hansestadt Hamburg stellen derzeit rund qualifizierte Tagespflegepersonen familiennahe Kinderbetreuungsangebote zur Verfügung. Das Profil des Betreuungsangebots sieht vor, dass eine Tagespflegeperson neben den eigenen Kindern bis zu fünf Tageskinder betreuen darf. In der sogenannten Großtagespflegestelle betreuen maximal vier Tageseltern auch größere Kindergruppen in geeigneten Räumlichkeiten. Auch hier gilt die Regel, dass jede Tagespflegeperson maximal fünf Kinder aufnehmen kann. Mehr zur Großtagespflege findet sich im Internethandbuch Großtagespflege unter Bei genauerer Betrachtung der Angebote von unterschiedlichen Tagespflegepersonen fällt die Vielfalt der Angebotsformen und möglichkeiten in der Tagespflege auf. Für Eltern bietet dies die Chance, eine Tagespflegeperson zu finden, die genau das gewünschte Betreuungsarrangement anbietet. Besonderen Bedürfnissen von Kindern können Tagesmütter oder väter in vielen Fällen aufgrund der kleinen Kindergruppe gerecht werden. Betreuungsprofil Kindertagespflege Eltern, die sich über Kindertagespflege informieren wollen, können sich an die Tagespflegebörsen in allen sieben Hamburger Bezirken wenden, die auf im Internet gelistet sind. Bei den Tagespflegebörsen erhalten sie Beratung und Informationen zu Kindertagespflegeangeboten. Auf Über Kindertagespflegeangebote informieren 14

15 einigen Internetportalen finden Eltern Adressen von Tages eltern, die sich dort haben listen lassen. Viele Betreuungsverhältnisse in der Tagespflege kämen auch informell, d.h. durch Empfehlungen der Eltern oder eigene persönliche Kontakte der Tagespflegepersonen, zustande, heißt es in der Studie Kindertagespflege in Hamburg. Situation, Motivation, Perspektiven, die Henrike Mohr, Sigrid Zauter und Günter Krauss vom Institut für Soziales und Kulturelle Arbeit (ISKA) 2008 verfassten. Auch der Verein Hamburger Tagesmütter und väter e.v. bietet eine Vermittlung von Tagespflegepersonen an. Familiendienstleister, deren Service manche Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung stellen, unterstützen bei der Suche von Betreuungslösungen. Eine öffentlich zugängliche Übersicht aller Tagespflegepersonen und ihrer spezifischen Angebote gibt es derzeit nicht. Ein zentraler Zugang zu allen Angeboten der Kindertagespflege wäre aus unterschiedlichen Gründen wünschenswert: Die zentrale öffentliche Darstellung der Angebote würde das System Kindertagespflege transparent neben das System Kindertageseinrichtung stellen. Für Eltern ergäbe sich dadurch eine wirkliche Wahlfreiheit. Durch die Kenntnis der Angebote würden Eltern eventuell auf Betreuungsaspekte aufmerksam, die es ihnen erleichtern, den Familienalltag zu gestalten. Vernetzungsinteressierte Kitas, Unternehmen oder Institutionen könnten gezielt zu Kindertagespflegepersonen Kontakt herstellen, mit denen eine Zusammenarbeit besonders passend erscheint. Wer sich für die Betreuung seines Kindes in der Kindertagespflege entschieden hat, kann dafür wenn die oben unter Anspruch auf Förderung in Kita und Kindertagespflege beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind eine öffentliche Förderung in Anspruch nehmen. In diesem Falle ist ein Antrag auf öffentliche Förderung bei der zuständigen Bezirks Tagespflegebörse zu stellen. Alternativ können Eltern einen Betreuungsvertrag mit der Kindertagespflegeperson abschließen und privat bezahlen. 15

16 Betreuungssystem Kindertageseinrichtungen Die Historie der Kindertagesstätten reicht bis zu den Kindergärten in der Mitte des 19. Jahrhunderts zurück. Es handelt sich um ein gewachsenes System mit sehr gut ausgebauten und verlässlichen Strukturen. Träger der Hamburger Kindertageseinrichtungen sind überwiegend in großen Verbänden und gemeinnützigen Gesellschaften wie AWO, Caritas, Diakonie, Deutsches Rotes Kreuz, Der Paritätische Hamburg, Soal und die Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten organisiert. Der Arbeit in Kindertagesstätten liegen die verbindlichen Hamburger Bildungsempfehlungen für die Bildung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen zu Grunde, die eine Orientierung über die Inhalte und das Repertoire zeitgemäßer Kita Pädagogik geben und für einen hohen professionellen Anspruch sorgen. Auf dieser Grundlage entwickeln die Einrichtungen ihre eigenen pädagogischen Konzeptionen. Daraus ergibt sich eine Vielfalt inhaltlicher Ausrichtungen. Kinder werden in größeren Gruppen in den kindgerecht und anregungsreich gestalteten Räumen der Tagesstätte betreut. Die Öffnungszeiten der Kita legt der Träger fest. Sie bewegen sich zumeist zwischen Uhr und Uhr oder Uhr. In Kitas arbeiten Sozialpädagoginnen und pädagogen, Erzieherinnen und Erzieher und Kinderpflegerinnen und pfleger sowie Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten. Kindertageseinrichtungen ein System mit Tradition Es gibt derzeit rund institutionelle Kinderbetreuungsangebote in Hamburg. Sie sind in Verzeichnissen wie dem Hamburger Kita Info System ( im Internet eingetragen und für Eltern sowie Vernetzungsinteressierte gut zu finden. Wer einen Kita Platz sucht, konsultiert die Verzeichnisse im Internet oder bekommt sie beim Jugendamt. Eltern können beim Jugendamt im Bezirk einen Gutschein für das gewünschte Betreuungsangebot beantragen. Der Gutschein garantiert der von den Eltern ausgesuchten Kita die Übernahme des staatlichen Anteils der Betreuungskosten. Über Kitas informieren 16

17 Unterschiede und Besonderheiten von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Übersicht: 17

18 Viele Familien können den Betreuungsbedarf für ihre Kinder mit einem der oben beschriebenen Angebote decken. Arbeiten Eltern aber zum Beispiel in Krankenhäusern, öffentlichem Nahverkehr, im Einzelhandel oder haben als Studierende abendliche Vorlesungen, dann reicht oft ein Angebot nicht aus und die Eltern sind gefragt, verschiedene Angebote zu kombinieren. Außerdem wächst die Zahl der Menschen, die parallel verschiedenen Jobs nachgehen oder zum Beispiel in der Zeitarbeit oder als Selbstständige wechselnden zeitlichen und örtlichen Anforderungen gerecht werden müssen. Auch Alleinerziehende oder Familien, die keine sie unterstützende Verwandtschaft in der Nähe haben, äußern oft zusätzlichen Betreuungsbedarf. Vernetzung der Betreuungssysteme fördern einen Service für Familien gestalten Eltern kommen zunehmend mit sehr unterschiedlichen Betreuungswünschen und anforderungen auf Kindertageseinrichtungen und Tageseltern zu. Es stellt eine Herausforderung für das Betreuungssystem bzw. für die Betreuungssysteme dar, diese komplexer werdende Nachfrage zu beantworten und gleichzeitig zum Wohle der Kinder zu agieren. Im Verbund könnte den Akteurinnen und Akteuren das gelingen. Für die Eltern ist eine sozialräumliche Vernetzung von Kindertageseinrichtungen mit Kindertagespflegepersonen, die bislang nur punktuell stattfindet, häufig eine wichtige Erleichterung. 18

19 2. Grundlagenwissen: Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vernetzen sich Wir definieren in diesem Zusammenhang ein soziales Netzwerk als Beziehungsstruktur unter Menschen, die gleiche Interessen oder gemeinsame Wirkungskreise verbinden. Personen vernetzen sich, um bestimmte eigene Ziele zu erreichen oder Möglichkeiten zu sondieren. Daraus kann ein Netzwerk entstehen, eine Personengruppe, die untereinander in Kontakt bleibt, um gemeinsame Interessen zu verfolgen. Die Möglichkeiten des Internets haben zur Verbreitung und Attraktivität von sozialen Netzwerken beigetragen und sie zu einer eigenen Kulturform werden lassen. Soziales Netzwerk Ein Kinderbetreuungsnetzwerk ist eine Struktur, die in ihrer Ausprägung von den jeweiligen Gegebenheiten und Bedarfen bestimmt wird. Die Erfahrung aus dem Projekt "Vernetzte Kinderbetreuung" zeigt, dass in vielen Fällen eine lokale Vernetzung sinnvoll ist, es aber auch übergeordnete Fragestellungen gibt, für die sich eine themenbezogene hamburgweite Vernetzung anbietet. Vernetzung hat viele Gesichter Wir haben sieben Vernetzungslevel erarbeitet, die die unterschiedlichen Bedarfe ansprechen. Jede Möglichkeit stellt eine eigenständige Vernetzungsform dar. Im Gesamtnetzwerk hat jede Form den gleichen positiven Stellenwert für Vernetzungspartnerinnen und partner untereinander sowie für Eltern und Vernetzungsinteressierte. Level 1 Informationen vorhalten Ein Beitrag zur Vernetzung ist es, über das Hamburger Betreuungssystem, über entsprechende Zugänge und Ansprechstellen für Eltern informiert zu sein und diese Informationen, wie zum Beispiel die Adresse der zuständigen Stelle für Kindertagesbetreuung oder Kindertagespflege ( Tagespflegebörse ) beim Jugendamt, im Bedarfsfall weiter zu geben. Derartige 19

20 Informationen können Kindertageseinrichtungen, Tageseltern, Personalverantwortliche in Unternehmen und Institutionen sowie andere Netzwerkbeteiligte vorhalten. Links: Kinderbetreuung in Hamburg Kita Infosystem Hamburg finden/ Behördenfinder: Tagespflegebörsen Hamburger Tagesmütter und väter e.v. und vaeter ev/ Broschüre von Worklife Hamburg: Informationen zur Kinderbetreuung: Innovative Konzepte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf hamburg.de/fileadmin/user_upload/ wlh/downloads/kwb Kinderbetreuung_2010_webversion.pdf Level 2 Lokale Angebote kennen und empfehlen Kitaleiterinnen bzw. leiter oder Tagespflegepersonen suchen nach Empfehlungsmöglichkeiten und bauen sich individuell einen Pool mit lokalen Angeboten von Personen bzw. Einrichtungen auf, auf die sie Eltern hinweisen können (Hinweis auf örtlich passende Angebote). Level 3 Vernetzung intensivieren Kitaleitungskräfte bzw. Tageseltern initiieren einen persönlichen Austausch über das jeweilige Betreuungsangebot und können dadurch qualitative Empfehlungen aussprechen. 20

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