Gut. Reisen. versichert. auf. Teil 1: Gesetzliche Basisdeckung Teil 2: Zusatzabsicherung für Länder in Europa und rund um das Mittelmeer

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1 Gut versichert Reisen auf Teil 1: Gesetzliche Basisdeckung Teil 2: Zusatzabsicherung für Länder in Europa und rund um das Mittelmeer

2 Die in dieser Broschüre erteilten Auskünfte dienen lediglich zu Informationszwecken; sie stellen keine Anspruchsberechtigung dar, da nach der Herausgabe Änderungen eingetreten sein können. Für die Rechte und Pflichten der Mitglieder ist ausschließlich die Satzung der Krankenkasse maßgebend. Die in dieser Broschüre aufgeführten Beträge beziehen sich auf den 01/01/2015.

3 Verreisen Sie oder begeben Sie sich aus beruflichen Gründen ins Ausland? Was ist, wenn dort plötzlich gesundheitliche Probleme auftreten? Vor Krankheit oder Unfall sind Sie nie sicher. Hier in Belgien ist alles vorgesehen, um Ihnen rasch zu helfen. Im Ausland jedoch könnten Sie unangenehme Überraschungen erleben. Die zu unternehmenden Schritte sind von Land zu Land verschieden und auch die Rückerstattung der Krankenkasse ist unterschiedlich. Durch die gesetzliche Krankenversicherung haben Sie Anrecht auf eine Basisdeckung bei Krankheit oder Unfall im Ausland. Über die Zusätzlichen Dienste unserer Krankenkasse erhalten Sie eine erweiterte Kostendeckung. Eine erholsame Reise wünscht Ihnen Ihre Freie Krankenkasse

4 4 Die Basisdeckung Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie Anrecht auf eine Basisdeckung bei Krankheit oder Unfall im Ausland. Jedoch abhängig von dem Land, in dem Sie sich aufhalten, sind die Bestimmungen zur Erstattung ganz unterschiedlich, ebenso wie die Beträge. Es ist somit wichtig zu wissen, ob Ihr Reiseland ein Abkommen mit Belgien unterzeichnet hat oder nicht, denn ein solches Abkommen garantiert die Erstattung der Gesundheitspflege im Ausland. Länder mit Abkommen EU-Staaten und Länder des Europäischen Wirtschaftsraums, die durch ein multilaterales Abkommen gebunden sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Die Verordnungen der EU finden ebenfalls in der Schweiz Anwendung, auch wenn dieses Land nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört. Länder, die ein bilaterales Abkommen mit Belgien abgeschlossen haben: Algerien, Australien, Bosnien-Herzegowina, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Tunesien, Türkei.

5 Gesetzliche Krankenversicherung 5 Was müssen Sie unternehmen? Vor Reiseantritt Beantragen Sie rechtzeitig vor Ihrer Abreise bei unserer Krankenkasse eine Europäische Krankenversicherungskarte oder einen Auslandskrankenschein. Diese Dokumente erleichtern den Zugang zur medizinischen Versorgung am Aufenthaltsort. Sie ermöglichen eine schnellere Kostenerstattung für die dringend notwendige Gesundheitspflege im Ausland. Voraussetzung ist natürlich, dass Ihr Versicherungsverhältnis in Ordnung ist und Sie die Nationalität eines der Unterzeichnungsländer besitzen. Die Europäische Krankenversicherungskarte wird separat für jedes Familienmitglied ausgestellt und ist bis zu zwei Jahren in allen Ländern der EU, des EWR, in der Schweiz und in Australien gültig. Das Enddatum ist auf der Karte vermerkt. Für die Länder mit bilateralem Abkommen erhalten Sie ein jeweils gültiges Formular. Dies gilt nur für Länder, die ein Abkommen mit Belgien haben (siehe Karte Seite 6-7). Am Urlaubsort Um Anrecht auf eine Kostendeckung zu haben, müssen Sie vor Ort die gleichen Formalitäten wie ein Versicherter dieses Landes erledigen. Diese sind von Land zu Land verschieden. Die Kosten ambulanter und stationärer Behandlungen werden im Rahmen der Krankenversicherung des Reiselandes übernommen. Die Erstattung richtet sich nach den jeweils gültigen Vorschriften, so als wären Sie in diesem Land versichert. Es bestehen zwei Möglichkeiten: entweder Sie bezahlen den Pflegeleistenden (Arzt, Apotheker, Zahnarzt,...) und erhalten vor Ort anschließend die Erstattung durch die ausländische Krankenkasse; oder der Pflegeleistende regelt selbst die Zahlung direkt mit der ausländischen Kasse.

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7 Gesetzliche Krankenversicherung 7 Hier gilt die Europäische Krankenversicherungskarte. Hier brauchen Sie einen Auslandskrankenschein.

8 8 In verschiedenen Ländern, mit denen Belgien ein bilaterales Abkommen abgeschlossen hat, müssen Sie bei einer Konsultation oder einer Krankenhausaufnahme Ihre EU- Karte oder Ihren Auslandskrankenschein gegen ein besonderes Formular für die Kostenübernahme eintauschen, bevor Sie die notwendige Pflege erhalten. Vorsicht bei Privatärzten Achten Sie darauf, sich an einen Arzt zu wenden, der durch das Pflegesystem des Aufenthaltslandes anerkannt ist. Wenn Sie einen Privatarzt aufsuchen, können die Tarife wesentlich höher liegen. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich vorher bei der Krankenkasse des jeweiligen Landes informieren. Wenden Sie sich für ausführlichere Informationen an eine unserer Kontaktstellen. Nach der Rückkehr Sollten Sie vergessen haben, vor Ihrer Reise eine Europäische Krankenversicherungskarte oder einen Auslandskrankenschein zu beantragen oder falls Sie Ihre Pflegekosten nicht mit der ausländischen Krankenkasse abrechnen konnten, reichen Sie die Rechnung nach Ihrer Rückkehr bei uns ein. Eine Kostenerstattung ist jedoch nur möglich, wenn dieser Rechnung auch Ihr Zahlungsbeleg beigefügt ist. Rechnungen bis 200 werden durch unsere Krankenkasse zu 75 Prozent erstattet. Rechnungen über 200 werden zum Erstattungssatz des Aufenthaltslandes zurückgezahlt. Dazu nehmen wir Kontakt auf mit der Krankenkasse dieses Landes. Diese administrativen Vorgänge benötigen oft mehrere Monate, sodass sich die Erstattung erheblich verzögern kann. Um diese Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollten Sie die Erstattung möglichst vor Ort regeln!

9 Gesetzliche Krankenversicherung 9 Länder ohne Abkommen Ohne Abkommen sind alle Länder, die nicht auf S. 4 vermerkt sind: bspw. die Vereinigten Staaten, Kanada, Südafrika,... Was müssen Sie unternehmen? Für die Länder ohne Abkommen können wir Ihnen vor Reiseantritt kein Formular ausstellen. Auch die Europäische Krankenversicherungskarte ist in diesen Staaten nicht gültig. Für ambulante Leistungen ist innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung keine Erstattung möglich. Wenn Sie vor Ort einen Pflegeleistenden (Arzt, Zahnarzt,...) aufsuchen, bleiben die Kosten zu Ihren Lasten. Wenn Sie dringend hospitalisiert werden, erhalten Sie im Nachhinein von uns eine Erstattung gemäß dem belgischen Erstattungstarif. Diese Erstattung ist oft gering im Vergleich zu dem Betrag, den Sie im Ausland bezahlt haben. In den USA bspw. kann der Tagespreis im Krankenhaus bei liegen, die vorgesehene Erstattung der belgischen Krankenversicherung erreicht nur knapp 175. Wenn Sie also in ein Land fahren, mit dem Belgien kein Abkommen hat, dann sollten Sie unbedingt eine Privatversicherung abschließen, die derartige Risiken deckt. Da die geforderten Summen oft sehr hoch ausfallen, überzeugen Sie sich davon, dass die Erstattung nicht begrenzt ist oder dass der versicherte Höchstbetrag hoch genug angesetzt ist.

10 10 Zusätzliche Deckung Als Mitglied der Zusätzlichen Dienste unserer Krankenkasse haben Sie neben der im ersten Teil erklärten Basisdeckung in bestimmten Ländern Anrecht auf eine Erstattung durch unseren Dienst Dringende Pflege im Ausland. Medizinischer Beistand und Kostenerstattung Verreisen Sie in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraumes, nach Ägypten, Algerien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Kosovo, Libyen, Marokko, Mazedonien, Monaco, Montenegro, San Marino, in die Schweiz, nach Serbien, Syrien, Tunesien, in die Türkei oder in den Vatikanstaat, so haben Sie Anrecht auf folgende Dienstleistungen und Erstattungen: Medizinischer Beistand Die Hilfszentrale Mediphone Assist steht Ihnen Tag und Nacht zur Verfügung. Bei einem dringenden und unvorhergesehenen medizinischen Problem kann Mediphone Assist Ihnen Ratschläge geben und Ihnen folgende Dienste anbieten: Gewährung von Zahlungsgarantien; Kontaktaufnahme mit Ihren Angehörigen und den Ärzten; Organisation des Rücktransports nach Belgien (falls medizinisch notwendig); Rückführung der sterblichen Überreste; Lieferung medizinischer Produkte und Arzneimittel, falls diese vor Ort nicht erhältlich sind. Der Beistand durch Mediphone Assist wird nur bei Krankenhausaufenthalt, bei Dialyse, Sauerstofftherapie, Chemo- und Radiotherapie, die in Belgien begonnen wurden sowie bei ambulanter Pflege infolge eines Wintersportunfalls geleistet! Die Informationen erhalten Sie kostenlos, die Gesprächskosten gehen jedoch zu Ihren Lasten. Bei Ihrem Anruf sollten Sie Ihre Nationalregisternummer zur Hand haben (Vignette oder EU-Karte), damit Sie der Hilfszentrale diese mitteilen können.

11 Zusätzliche Dienste 11 Erstattung der medizinischen Pflegekosten Vollständige Erstattung der Kosten für plötzlich notwendige und unvorhersehbare stationäre Pflege, welche nach Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung Belgiens, des Aufenthaltslandes, der internationalen Abkommen oder jeder anderen Versicherung noch zu Ihren Lasten bleiben. Für die Rückzahlung werden ausschließlich Pflegekosten berücksichtigt, die infolge eines Unfalls, eines Leidens oder einer Erkrankung auftreten. Erstattet werden ebenfalls die Kosten für eine notwendige Dialyse, Sauerstofftherapie sowie Chemo- und Radiotherapie, die in Belgien begonnen wurden. Bei ambulanter Pflege (und den dabei verabreichten Medikamenten) bleibt ein Eigenanteil von 25 % zu Ihren Lasten. Der Transport zum Krankenhaus sowie die Verlegung in ein anderes ausländisches Krankenhaus werden ebenfalls vollständig erstattet. Auch die Fahrtkosten im Falle einer Dialyse oder einer Sauerstofftherapie im Ausland werden rückvergütet, bis zu 100 im Monat. Bei Krankenhausaufenthalt gilt die Kostendeckung während 15 Tagen. Falls nach Ablauf dieser Frist der Rücktransport nach Belgien aus medizinischen Gründen noch nicht möglich ist, so wird die Dauer der Erstattung verlängert. Medikamente werden lediglich erstattet, wenn sie durch einen ausländischen Mediziner im Rahmen einer Konsultation verordnet wurden. In diesem Fall können auch die Aufenthaltskosten des Patienten und einer Begleitperson erstattet werden, insofern deren Anwesenheit aus medizinischen und menschlichen Gründen gerechtfertigt ist. Folgende Kosten werden in diesem Fall rückvergütet: Erstattung bis zu 100 pro Tag für Ausgaben im Ausland für Hotel, Taxi, Essen, usw., begrenzt auf zehn Tage. Erstattung von maximal 500 für die Anreise der Begleitperson innerhalb Europas. Rücktransport Die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport mit dem laut Mediphone Assist erforderlichen Transportmittel werden bis zu Ihrem Wohnsitz in Belgien, bzw. bis zum wohnsitznächsten Krankenhaus vollständig übernommen.

12 12 Was müssen Sie unternehmen? Vor Reiseantritt Zusätzlich zum Auslandskrankenschein oder zur Europäischen Krankenversicherungskarte sollten Sie eine Vignette unserer Krankenkasse und die Rufnummer der Hilfszentrale Mediphone Assist bei sich haben. Am Urlaubsort Für alle Fragen medizinischer Art oder für medizinischen Beistand, kontaktieren Sie so schnell wie möglich Mediphone Assist. Mediphone Assist ist rund um die Uhr erreichbar: Tel.: (*) (*) +: Vor dieser Nummer muss die internationale Ausgangsnummer des jeweiligen Aufenthaltslandes gewählt werden. Nach der Rückkehr Beantragen Sie die Erstattung bei uns spätestens innerhalb von zwei Jahren. Übermitteln Sie uns dazu alle im Ausland erhaltenen Originaldokumente. Eine Rückzahlung ist allerdings nur möglich, wenn den Rechnungen auch Ihr Zahlungsbeleg beigefügt ist. Die Frist von zwei Jahren beginnt ab dem 1. des Monats nach dem Pflegedatum.

13 Zusätzliche Dienste 13 Die Hilfestellung von Mediphone Assist umfasst die verschiedensten Bereiche Sollten Sie die Europäische Krankenversicherungskarte oder den Auslandskrankenschein vergessen haben oder wenn diese von der ausländischen Krankenkasse nicht angenommen werden, dann sorgt Mediphone Assist dafür, dass Ihnen die erforderlichen Dokumente zugeschickt werden. Bei gesundheitlichen Problemen im Ausland kann Mediphone Assist Ihnen ein geeignetes Krankenhaus empfehlen und Sie über die Art der Behandlung aufklären, die vorher mit einem medizinischen Spezialistenteam besprochen wird. Vor Ort nicht verfügbare Medikamente werden umgehend nachgesandt. Im Falle einer Hospitalisierung im Ausland nimmt Mediphone Assist Kontakt mit der Verwaltung und den Ärzten des Krankenhauses auf. Gegebenenfalls hinterlegt Mediphone Assist beim Krankenhaus eine Garantie. Falls notwendig, hinterlegt Mediphone Assist ebenfalls eine Garantie für eine erforderliche Dialyse- oder Sauerstofftherapie oder bei dringend notwendiger ambulanter Pflege (Kosten über 500 ). Sollte ein Rücktransport aus medizinischen Gründen erforderlich sein, so organisiert Mediphone Assist in kürzester Zeit den Transport zu Ihrem Wohnsitz in Belgien oder in das für Sie nächstgelegene Krankenhaus. Die Kosten für den Rücktransport werden vollständig von Mediphone Assist übernommen. Die Reisekosten für Begleitpersonen werden nicht erstattet. Bei Todesfall im Ausland wird der Leichnam bis zum Wohnsitz in Belgien oder in Europa zurückgeführt.

14 14 Voraussetzungen für diese zusätzliche Deckung Sie sind Mitglied der gesetzlichen belgischen Krankenversicherung und sind vor der Abreise mit der Beitragszahlung der Zusätzlichen Dienste in Ordnung. Sie wohnen in Belgien oder Sie gehören zu einer der folgenden Personengruppen:»» Grenzgänger, die in Belgien arbeiten und ihren offiziellen Wohnsitz in den Niederlanden, in Deutschland, in Luxemburg oder in Frankreich haben;»» Personen, die in einem der auf Seite 8 aufgeführten Länder wohnen, weil sie dort für ihren belgischen Arbeitgeber arbeiten;»» Arbeitnehmer der belgischen Streitkräfte, die über Eurokorps in Frankreich beschäftigt sind;»» In einem Mitgliedstaat der EU wohnende Pensionierte, Witwen und Invaliden sowie Personen zu Lasten dieser Versichertengruppen, die nicht mit dem Hauptversicherten zusammenwohnen, die auf Grund eines S1-Scheines bei einer ausländischen Krankenkasse versichert sind. Die Bedingungen des internationalen Abkommens (je nach Land) müssen erfüllt sein, d.h. die gesetzlich vorgesehene Erstattung muss prioritär wahrgenommen werden, bevor die Zusätzlichen Dienste intervenieren. Bei einem dringenden Krankenhausaufenthalt muss Mediphone Assist innerhalb von 48 Stunden informiert werden.

15 Zusätzliche Dienste 15 Gesundheitsleistungen, die in Belgien oder in Ihrem offiziellen Wohnland anfallen, werden nicht erstattet. Die zusätzliche Deckung gilt für drei Monate ab dem Datum der ersten Leistung. Ausnahme: Studenten, die an einem Austauschprogramm teilnehmen oder ein Praktikum ausüben und deren Auslandsaufenthalt in einem Land des EWR oder in der Schweiz stattfindet. Für sie beträgt die Deckungsperiode 12 Monate ab dem Abfahrtsdatum. Für arbeitsunfähige Reisende, deren Auslandsaufenthalt durch den Vertrauensarzt der Krankenkasse genehmigt wurde, gilt die zusätzliche Deckung insofern die erste Pflege in der genehmigten Periode erteilt wurde.

16 16 Ausgeschlossene Leistungen Der Dienst Dringende Pflege im Ausland interveniert nicht für folgende Leistungen: Kosten in Verbindung mit beabsichtigter Pflege, d.h. Sie reisen in der Absicht, sich im Ausland behandeln zu lassen oder dort zu entbinden; Aufenthalts- und Pflegekosten in Thermalkur- und Rehabilitationszentren; Kosten in Verbindung mit einer Zwangseinweisung; Impfkosten; Leistungen im Zusammenhang mit Verjüngungskuren und ästhetischen Behandlungen; Organtransplantationen, insofern keine besondere Vereinbarung besteht; Kosten in Verbindung mit dem Ankauf oder der Erneuerung von Brillen und anderen Augenprothesen, Zahnprothesen und Hörgeräten; Kosten in Verbindung mit anderen externen Prothesen; Kosten in Verbindung mit dem Ankauf von Rollstühlen oder vergleichbarem Material; Leistungen infolge eines Unfalls auf Grund einer entlohnten sportlichen Aktivität; Leistungen in Verbindung mit Aufständen, zivilen Unruhen, Kriegsereignissen, gemeinschaftlichen Gewalttätigkeiten politischer, ideologischer oder sozialer Inspiration; Leistungen in Verbindung mit einem Unfall oder einer Krankheit, die auftreten, wenn der Versicherte unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln, Halluzinogenen oder anderen Drogen steht; Leistungen infolge eines Selbstmordversuchs oder einer vorsätzlichen Handlung, außer bei Rettung von Personen und Gütern; Leistungen infolge einer willkürlichen Risikoerhöhung durch den Versicherten; Leistungen infolge von Natur- und Industriekatastrophen; Gefährliche Sportarten. Dieser Ausschluss gilt lediglich für die Erstattung der Zusätzlichen Dienste. Falls eine Kostenbeteiligung durch die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist, wird diese ausgezahlt.

17 Länderübersicht 17 Wo müssen Sie was tun? Ist Ihr Aufenthaltsland in dieser Broschüre nicht genannt, erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei uns, ob der Krankenversicherungsschutz auch in dem betreffenden Land gilt. Wenden Sie sich bei Unfall immer an die dortige Krankenkasse. Selbstverständlich können Sie auch unsere Geschäftsstellen kontaktieren, wir helfen Ihnen gerne. Algerien Algerien hat ein bilaterales Abkommen mit Belgien geschlossen. Beantragen Sie vor Ihrer Abreise bei uns den Vordruck B.ALG.8. Dieses Dokument gibt Ihnen Anrecht auf die Erstattung plötzlicher und dringend notwendiger Pflegeleistungen während Ihres Aufenthalts. Der Auslandskrankenschein ist gültig für eine Dauer von 45 Tagen pro Jahr (anschließend nur noch dringende Krankenhausbehandlungen) und gilt nicht für geplante Gesundheitspflege. Um die Erstattung zu erhalten, legen Sie den B.ALG.8 einem Pflegeleistenden oder einer Kontaktstelle der algerischen Kasse der sozialen Sicherheit vor. Die Erstattung erfolgt nach den derzeit in Algerien gültigen Vorschriften. Beachten Sie auch die Regelungen für die zusätzliche Deckung unserer Krankenkasse (S ). Das algerisch-belgische Abkommen gilt nur für Arbeitnehmer! Selbständige können kein B.ALG.8 erhalten und sollten eine private Reiseversicherung abschließen. Australien Australien hat ein bilaterales Abkommen mit Belgien geschlossen. Anrecht auf die Erstattung jeglicher medizinisch dringend notwendig gewordener Pflege während Ihres Aufenthalts gibt die EU-Karte. Diese ist zwei Jahre lang gültig und gilt nicht bei geplanten Gesundheitspflegeleistungen. Auf Vorlage der Karte in einer Kontaktstelle von Medicare (australische Krankenversicherung) erfolgt die Erstattung nach den derzeit in Australien gültigen Vorschriften.

18 18 Planen Sie einen längeren Aufenthalt in Australien, sollten Sie sich mit Ihrer EU-Karte in einem Medicare-Büro registrieren und Sie erhalten eine so genannte Medicare Card. Werden bei kürzeren Reisen ambulante medizinische Leistungen notwendig, rechnet der Arzt auf Vorlage der EU- Karte entweder direkt mit der Versicherungseinrichtung Medicare ab und Sie zahlen lediglich Ihren Eigenanteil oder er stellt Ihnen den Gesamtbetrag des Honorars in Rechnung. In diesem Fall müssen Sie die Kostenerstattung unbedingt vor Ort in einem Medicare-Büro beantragen. Eine Erstattung nach Ihrer Rückkehr ist nur möglich, wenn Sie in einem Privatkrankenhaus behandelt wurden. Stationäre Behandlungen in einer öffentlichen Einrichtung sind kostenlos. Für die dringende Pflege in Australien gilt ausschließlich die Basisdeckung. Eine zusätzliche Erstattung kann nicht ausgezahlt werden. Bosnien-Herzegowina Bosnien-Herzegowina hat ein bilaterales Abkommen mit Belgien geschlossen. Beantragen Sie vor Ihrer Abreise bei uns den Vordruck B.Y.11. Dieses Dokument gibt Ihnen Anrecht auf die Erstattung plötzlicher und dringend notwendiger Pflegeleistungen während Ihres Aufenthalts. Der Auslandskrankenschein ist gültig für eine Dauer von 45 Tagen und gilt nicht für geplante Gesundheitspflege. Um die Erstattung zu erhalten, tauschen Sie den B.Y.11 bei einer Kontaktstelle der bosnischen Krankenversicherung in ein Krankenblatt um. Auf Vorlage dieses Krankenblatts werden Sie gegen die Zahlung einer Gebühr behandelt. Die Erstattung erfolgt nach den derzeit in Bosnien-Herzegowina gültigen Vorschriften. Beachten Sie auch die Regelungen für die zusätzliche Deckung unserer Krankenkasse (S ). Bulgarien Die EU-Karte gibt Ihnen Anrecht auf die im bulgarischen Gesetz vorgesehene Pflege und auf die direkte Kostenerstattung vor Ort durch die bulgarische Krankenversicherung zu den dort geltenden Bedingungen. Beantragen Sie diese vor Ihrem Reiseantritt bei uns und folgen Sie bei

19 Länderübersicht 19 dringend notwendiger Pflege den Ratschlägen auf den Seiten 5 bis 8. Dänemark Die EU-Karte gibt Ihnen Anrecht auf die im dänischen Gesetz vorgesehene Pflege und auf die direkte Kostenerstattung vor Ort durch die dänische Krankenversicherung zu den dort geltenden Bedingungen. Beantragen Sie diese vor Ihrem Reiseantritt bei uns und folgen Sie bei dringend notwendiger Pflege den Ratschlägen auf den Seiten 5 bis 8. Beachten Sie auch die Voraussetzungen für die zusätzliche Deckung unserer Krankenkasse (S ). Deutschland Die EU-Karte gibt Ihnen Anrecht auf die im deutschen Gesetz vorgesehene Pflege und auf die direkte Kostenerstattung vor Ort durch die deutsche Krankenversicherung zu den dort geltenden Bedingungen. Beantragen Sie diese vor Ihrem Reiseantritt bei uns und folgen Sie bei dringend notwendiger Pflege den Ratschlägen auf den Seiten 5 bis 8. Estland Die EU-Karte gibt Ihnen Anrecht auf die im estnischen Gesetz vorgesehene Pflege und auf die direkte Kostenerstattung vor Ort durch die estnische Krankenversicherung zu den dort geltenden Bedingungen. Beantragen Sie diese vor Ihrem Reiseantritt bei uns und folgen Sie bei dringend notwendiger Pflege den Ratschlägen auf den Seiten 5 bis 8.

20 20 Finnland Die EU-Karte gibt Ihnen Anrecht auf die im finnischen Gesetz vorgesehene Pflege und auf die direkte Kostenerstattung vor Ort durch die finnische Krankenversicherung zu den dort geltenden Bedingungen. Beantragen Sie diese vor Ihrem Reiseantritt bei uns und folgen Sie bei dringend notwendiger Pflege den Ratschlägen auf den Seiten 5 bis 8. Frankreich Die EU-Karte gibt Ihnen Anrecht auf die im französischen Gesetz vorgesehene Pflege und auf die direkte Kostenerstattung vor Ort durch die französische Krankenversicherung zu den dort geltenden Bedingungen. Beantragen Sie diese vor Ihrem Reiseantritt bei uns und folgen Sie bei dringend notwendiger Pflege den Ratschlägen auf den Seiten 5 bis 8. Beachten Sie auch die Voraussetzungen für die zusätzliche Deckung unserer Krankenkasse (S ). Die Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung schließt Behandlungen auf den französischen Überseegebieten aus. Dort gilt nur unsere zusätzliche Deckung. Griechenland Die EU-Karte gibt Ihnen Anrecht auf die im griechischen Gesetz vorgesehene Pflege und auf die direkte Kostenerstattung vor Ort durch die griechische Krankenversicherung zu den dort geltenden Bedingungen. Beantragen Sie diese vor Ihrem Reiseantritt bei uns und folgen Sie bei dringend notwendiger Pflege den Ratschlägen auf den Seiten 5 bis 8.

21 Länderübersicht 21 Großbritannien Die EU-Karte gibt Ihnen Anrecht auf die im britischen Gesetz vorgesehene Pflege und auf die direkte Kostenerstattung vor Ort durch die britische Krankenversicherung zu den dort geltenden Bedingungen. Beantragen Sie diese vor Ihrem Reiseantritt bei uns und folgen Sie bei dringend notwendiger Pflege den Ratschlägen auf den Seiten 5 bis 8. Können Sie keine EU-Karte vorweisen, müssen Sie die gesamten Pflegekosten selbst zahlen. Eine Erstattung nach Ihrer Rückkehr nach Belgien ist NICHT möglich! Irland Die EU-Karte gibt Ihnen Anrecht auf die im irischen Gesetz vorgesehene Pflege und auf die direkte Kostenerstattung vor Ort durch die irische Krankenversicherung zu den dort geltenden Bedingungen. Beantragen Sie diese vor Ihrem Reiseantritt bei uns und folgen Sie bei dringend notwendiger Pflege den Ratschlägen auf den Seiten 5 bis 8. Island Die EU-Karte gibt Ihnen Anrecht auf die im isländischen Gesetz vorgesehene Pflege und auf die direkte Kostenerstattung vor Ort durch die isländische Krankenversicherung zu den dort geltenden Bedingungen. Beantragen Sie diese vor Ihrem Reiseantritt bei uns und folgen Sie bei dringend notwendiger Pflege den Ratschlägen auf den Seiten 5 bis 8.

22 22 Italien Die EU-Karte gibt Ihnen Anrecht auf die im italienischen Gesetz vorgesehene Pflege und auf die direkte Kostenerstattung vor Ort durch die italienische Krankenversicherung zu den dort geltenden Bedingungen. Beantragen Sie diese vor Ihrem Reiseantritt bei uns und folgen Sie bei dringend notwendiger Pflege den Ratschlägen auf den Seiten 5 bis 8. Kosovo Die Republik Kosovo hat im Bereich der Gesundheitspflege kein Abkommen mit Belgien geschlossen. Eine Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung ist demnach nicht möglich. Allerdings gelten die Bedingungen unserer zusätzlichen Deckung für Aufenthalte im Kosovo (S ). Kroatien Die EU-Karte gibt Ihnen Anrecht auf die im kroatischen Gesetz vorgesehene Pflege und auf die direkte Kostenerstattung vor Ort durch die kroatische Krankenversicherung zu den dort geltenden Bedingungen. Beantragen Sie diese vor Ihrem Reiseantritt bei uns und folgen Sie bei dringend notwendiger Pflege den Ratschlägen auf den Seiten 5 bis 8. Lettland Die EU-Karte gibt Ihnen Anrecht auf die im lettischen Gesetz vorgesehene Pflege und auf die direkte Kostenerstattung vor Ort durch die lettische Krankenversicherung zu den dort geltenden Bedingungen. Beantragen Sie diese vor Ihrem Reiseantritt bei uns und folgen Sie bei dringend notwendiger Pflege den Ratschlägen auf den Seiten 5 bis 8.

23 Länderübersicht 23 Liechtenstein Die EU-Karte gibt Ihnen Anrecht auf die im liechtensteinischen Gesetz vorgesehene Pflege und auf die direkte Kostenerstattung vor Ort durch die liechtensteinische Krankenversicherung zu den dort geltenden Bedingungen. Beantragen Sie diese vor Ihrem Reiseantritt bei uns und folgen Sie bei dringend notwendiger Pflege den Ratschlägen auf den Seiten 5 bis 8. Litauen Die EU-Karte gibt Ihnen Anrecht auf die im litauischen Gesetz vorgesehene Pflege und auf die direkte Kostenerstattung vor Ort durch die litauische Krankenversicherung zu den dort geltenden Bedingungen. Beantragen Sie diese vor Ihrem Reiseantritt bei uns und folgen Sie bei dringend notwendiger Pflege den Ratschlägen auf den Seiten 5 bis 8. Luxemburg Die EU-Karte gibt Ihnen Anrecht auf die im luxemburgischen Gesetz vorgesehene Pflege und auf die direkte Kostenerstattung vor Ort durch die luxemburgische Krankenversicherung zu den dort geltenden Bedingungen. Beantragen Sie diese vor Ihrem Reiseantritt bei uns und folgen Sie bei dringend notwendiger Pflege den Ratschlägen auf den Seiten 5 bis 8.

24 24 Malta Die EU-Karte gibt Ihnen Anrecht auf die im maltesischen Gesetz vorgesehene Pflege und auf die direkte Kostenerstattung vor Ort durch die maltesische Krankenversicherung zu den dort geltenden Bedingungen. Beantragen Sie diese vor Ihrem Reiseantritt bei uns und folgen Sie bei dringend notwendiger Pflege den Ratschlägen auf den Seiten 5 bis 8. Marokko Marokko hat ein bilaterales Abkommen mit Belgien geschlossen. Beantragen Sie vor Ihrer Abreise bei uns den Vordruck B.M.111. Dieses Dokument gibt Ihnen Anrecht auf die Erstattung plötzlicher und dringend notwendiger Pflegeleistungen während Ihres Aufenthalts. Der Auslandskrankenschein ist gültig für eine Dauer von 3 Monaten und gilt nicht für geplante Gesundheitspflege. Um die Erstattung zu erhalten, legen Sie den B.M.111 dem Krankenhaus oder einer Kontaktstelle der marokkanischen Kasse der sozialen Sicherheit (bei ambulanter Pflege oder beim Kauf von Medikamenten) vor. Die Erstattung erfolgt nach den derzeit in Marokko gültigen Vorschriften. Beachten Sie auch die Regelungen für die zusätzliche Deckung unserer Krankenkasse (S ). Das marrokanisch-belgische Abkommen gilt nur für Arbeitnehmer! Selbständige können kein B.M.111 erhalten und sollten eine private Reiseversicherung abschließen. Mazedonien Die EU-Karte gibt Ihnen Anrecht auf die im mazedonischen Gesetz vorgesehene Pflege und auf die direkte Kostenerstattung vor Ort durch die mazedonische Krankenversicherung zu den dort geltenden Bedingungen.

25 Länderübersicht 25 Beantragen Sie diese vor Ihrem Reiseantritt bei uns und folgen Sie bei dringend notwendiger Pflege den Ratschlägen auf den Seiten 5 bis 8. Montenegro Montenegro hat ein bilaterales Abkommen mit Belgien geschlossen. Beantragen Sie vor Ihrer Abreise bei uns den Vordruck BE.MNE.111. Dieses Dokument gibt Ihnen Anrecht auf die Erstattung plötzlicher und dringend notwendiger Pflegeleistungen während Ihres Aufenthalts. Der Auslandskrankenschein ist gültig für eine Dauer von 3 Monaten und gilt nicht für geplante Gesundheitspflege. Um die Erstattung zu erhalten, legen Sie den BE.MNE.111 einem Pflegeleistenden oder einer Kontaktstelle der montenegrinischen Kasse der sozialen Sicherheit vor. Die Erstattung erfolgt nach den derzeit in Montegro gültigen Vorschriften. Beachten Sie auch die Regelungen für die zusätzliche Deckung unserer Krankenkasse (S ). Niederlande Die EU-Karte gibt Ihnen Anrecht auf die im niederländischen Gesetz vorgesehene Pflege und auf die direkte Kostenerstattung vor Ort durch die niederländische Krankenversicherung zu den dort geltenden Bedingungen. Beantragen Sie diese vor Ihrem Reiseantritt bei uns und folgen Sie bei dringend notwendiger Pflege den Ratschlägen auf den Seiten 5 bis 8. Die Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung schließt Behandlungen auf den niederländischen Überseegebieten aus. Dort gilt nur unsere zusätzliche Deckung.

26 26 Norwegen Die EU-Karte gibt Ihnen Anrecht auf die im norwegischen Gesetz vorgesehene Pflege und auf die direkte Kostenerstattung vor Ort durch die norwegische Krankenversicherung zu den dort geltenden Bedingungen. Beantragen Sie diese vor Ihrem Reiseantritt bei uns und folgen Sie bei dringend notwendiger Pflege den Ratschlägen auf den Seiten 5 bis 8. Österreich Die EU-Karte gibt Ihnen Anrecht auf die im österreichischen Gesetz vorgesehene Pflege und auf die direkte Kostenerstattung vor Ort durch die österreichische Krankenversicherung zu den dort geltenden Bedingungen. Beantragen Sie diese vor Ihrem Reiseantritt bei uns und folgen Sie bei dringend notwendiger Pflege den Ratschlägen auf den Seiten 5 bis 8. Polen Die EU-Karte gibt Ihnen Anrecht auf die im polnischen Gesetz vorgesehene Pflege und auf die direkte Kostenerstattung vor Ort durch die polnische Krankenversicherung zu den dort geltenden Bedingungen. Beantragen Sie diese vor Ihrem Reiseantritt bei uns und folgen Sie bei dringend notwendiger Pflege den Ratschlägen auf den Seiten 5 bis 8.

27 Länderübersicht 27 Portugal Die EU-Karte gibt Ihnen Anrecht auf die im portugiesischen Gesetz vorgesehene Pflege und auf die direkte Kostenerstattung vor Ort durch die portugiesische Krankenversicherung zu den dort geltenden Bedingungen. Beantragen Sie diese vor Ihrem Reiseantritt bei uns und folgen Sie bei dringend notwendiger Pflege den Ratschlägen auf den Seiten 5 bis 8. Rumänien Die EU-Karte gibt Ihnen Anrecht auf die im rumänischen Gesetz vorgesehene Pflege und auf die direkte Kostenerstattung vor Ort durch die rumänische Krankenversicherung zu den dort geltenden Bedingungen. Beantragen Sie diese vor Ihrem Reiseantritt bei uns und folgen Sie bei dringend notwendiger Pflege den Ratschlägen auf den Seiten 5 bis 8. Schweden Die EU-Karte gibt Ihnen Anrecht auf die im schwedischen Gesetz vorgesehene Pflege und auf die direkte Kostenerstattung vor Ort durch die schwedische Krankenversicherung zu den dort geltenden Bedingungen. Beantragen Sie diese vor Ihrem Reiseantritt bei uns und folgen Sie bei dringend notwendiger Pflege den Ratschlägen auf den Seiten 5 bis 8.

28 28 Schweiz Die EU-Karte gibt Ihnen Anrecht auf die im schweizerischen Gesetz vorgesehene Pflege und auf die direkte Kostenerstattung vor Ort durch die schweizerische Krankenversicherung zu den dort geltenden Bedingungen. Beantragen Sie diese vor Ihrem Reiseantritt bei uns und folgen Sie bei dringend notwendiger Pflege den Ratschlägen auf den Seiten 5 bis 8. Serbien Serbien hat ein bilaterales Abkommen mit Belgien geschlossen. Beantragen Sie vor Ihrer Abreise bei uns den Vordruck BE.SRB.111. Dieses Dokument gibt Ihnen Anrecht auf die Erstattung plötzlicher und dringend notwendiger Pflegeleistungen während Ihres Aufenthalts. Der Auslandskrankenschein ist gültig für eine Dauer von 3 Monaten und gilt nicht für geplante Gesundheitspflege. Um die Erstattung zu erhalten, legen Sie den BE.SRB.111 einem Pflegeleistenden oder einer Kontaktstelle der serbischen Kasse der sozialen Sicherheit vor. Die Erstattung erfolgt nach den derzeit in Serbien gültigen Vorschriften. Prothesen und Leistungen, die den Betrag von überschreiten, werden im Rahmen des Abkommens nicht berücksichtigt. Beachten Sie auch die Regelungen für die zusätzliche Deckung unserer Krankenkasse (S ).

29 Länderübersicht 29 Slowakei Die EU-Karte gibt Ihnen Anrecht auf die im slowakischen Gesetz vorgesehene Pflege und auf die direkte Kostenerstattung vor Ort durch die slowakische Krankenversicherung zu den dort geltenden Bedingungen. Beantragen Sie diese vor Ihrem Reiseantritt bei uns und folgen Sie bei dringend notwendiger Pflege den Ratschlägen auf den Seiten 5 bis 8. Slowenien Die EU-Karte gibt Ihnen Anrecht auf die im slowenischen Gesetz vorgesehene Pflege und auf die direkte Kostenerstattung vor Ort durch die slowenischen Krankenversicherung zu den dort geltenden Bedingungen. Beantragen Sie diese vor Ihrem Reiseantritt bei uns und folgen Sie bei dringend notwendiger Pflege den Ratschlägen auf den Seiten 5 bis 8. Spanien Die EU-Karte gibt Ihnen Anrecht auf die im spanischen Gesetz vorgesehene Pflege und auf die direkte Kostenerstattung vor Ort durch die spanische Krankenversicherung zu den dort geltenden Bedingungen. Beantragen Sie diese vor Ihrem Reiseantritt bei uns und folgen Sie bei dringend notwendiger Pflege den Ratschlägen auf den Seiten 5 bis 8. Tschechien Die EU-Karte gibt Ihnen Anrecht auf die im tschechischen Gesetz vorgesehene Pflege und auf die direkte Kostenerstattung vor Ort durch die tschechische Krankenversicherung zu den dort geltenden Bedingungen. Beantragen Sie diese vor Ihrem Reiseantritt bei uns und folgen Sie bei dringend notwendiger Pflege den Ratschlägen auf den Seiten 5 bis 8.

30 30 Tunesien Tunesien hat ein bilaterales Abkommen mit Belgien geschlossen. Beantragen Sie vor Ihrer Abreise bei uns den Vordruck B.TUN.11. Dieses Dokument gibt Ihnen Anrecht auf die Erstattung plötzlicher und dringend notwendiger Pflegeleistungen während Ihres Aufenthalts. Der Auslandskrankenschein ist gültig für eine Dauer von 60 Tagen (anschließend nur noch dringende Krankenhausbehandlungen) und gilt nicht für geplante Gesundheitspflege. Um die Erstattung zu erhalten, legen Sie den B.TUN.11 einem Pflegeleistenden oder einer Kontaktstelle der tunesischen Kasse der sozialen Sicherheit vor. Die Erstattung erfolgt nach den derzeit in Tunesien gültigen Vorschriften. Beachten Sie auch die Regelungen für die zusätzliche Deckung unserer Krankenkasse (S ). Das tunesisch-belgische Abkommen gilt nur für Arbeitnehmer! Selbständige können kein B.TUN.11 erhalten und sollten eine private Reiseversicherung abschließen. Türkei Die Türkei hat ein bilaterales Abkommen mit Belgien geschlossen. Beantragen Sie vor Ihrer Abreise bei uns den Vordruck B.T.8. Dieses Dokument gibt Ihnen Anrecht auf die Erstattung plötzlicher und dringend notwendiger Pflegeleistungen während Ihres Aufenthalts. Der Auslandskrankenschein ist gültig für eine Dauer von 45 Tagen (anschließend nur noch dringende Krankenhausbehandlungen) und gilt nicht für geplante Gesundheitspflege. Um die Erstattung zu erhalten, legen Sie den B.T.8 einem Pflegeleistenden oder einer Kontaktstelle der türkischen Kasse der sozialen Sicherheit vor. Die Erstattung erfolgt nach den derzeit in der Türkei gültigen Vorschriften. Beachten Sie auch die Regelungen für die zusätzliche Deckung unserer Krankenkasse (S ). Das türkisch-belgische Abkommen gilt nur für Arbeitnehmer! Selbständige können kein B.T.8 erhalten und sollten eine private Reiseversicherung abschließen.

31 Länderübersicht 31 Ungarn Die EU-Karte gibt Ihnen Anrecht auf die im ungarischen Gesetz vorgesehene Pflege und auf die direkte Kostenerstattung vor Ort durch die ungarische Krankenversicherung zu den dort geltenden Bedingungen. Beantragen Sie diese vor Ihrem Reiseantritt bei uns und folgen Sie bei dringend notwendiger Pflege den Ratschlägen auf den Seiten 5 bis 8. Zypern Die EU-Karte gibt Ihnen Anrecht auf die im zyprischen Gesetz vorgesehene Pflege und auf die direkte Kostenerstattung vor Ort durch die zyprische Krankenversicherung zu den dort geltenden Bedingungen. Beantragen Sie diese vor Ihrem Reiseantritt bei uns und folgen Sie bei dringend notwendiger Pflege den Ratschlägen auf den Seiten 5 bis 8. Die Erstattung der dringend notwendigen Gesundheitspflege durch die gesetzliche Krankenversicherung ist nur im griechischen Teil der Insel möglich. Die Leistungen unserer Zusätzlichen Dienste hingegen zählen für ganz Zypern.

32 32 Welcher Versicherungssc Reiseland Bulgarien, Dänemark(*), Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich(*), Griechenland, Großbritannien(*), Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande(*), Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern Algerien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Tunesien, Türkei Ägypten, Andorra, Kosovo, Libyen, Marokko, Monaco, San Marino, Syrien, Vatikanstaat Australien Alle übrigen Länder der Welt, z. B. Vereinigte Staaten,... (*) Für Aufenthalte in verschiedenen Überseegebieten von Dänemark, Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden

33 Länderübersicht 33 hutz in welchem Land? Erstattung durch Pflichtversicherung Zusätzliche Dienste Basisdeckung der Pflichtversicherung (Vereinbarungen der EU, des EWR und der Schweiz). Die Erstattung erfolgt durch die ausländische Krankenkasse auf Vorlage der EU-Karte. Basisdeckung (Länder mit bilateralem Abkommen). Die Erstattung erfolgt auf Vorlage des Auslandskrankenscheines. Vollständige Rückerstattung plötzlich notwendiger und unvorhersehbarer stationärer Pflegekosten, Erstattung ambulanter Pflegekosten zu 75%. Keine Erstattung durch die Pflichtversicherung, da kein Abkommen mit Belgien besteht. Basisdeckung (bilaterales Abkommen). Die Erstattung erfolgt auf Vorlage der EU- Karte und muss vor Ort in Australien geregelt werden. Keine Erstattung durch die Pflichtversicherung, da kein Abkommen mit Belgien besteht. Keine Erstattung. Wir empfehlen Ihnen, eine Privatversicherung abzuschließen. kommen die Zusätzlichen Dienste nicht auf. Eine Liste dieser Inseln erhalten Sie in unseren Geschäftsstellen.

34 34 Einige Tipps Überprüfen Sie, ob Ihr Ausweis oder Reisepass gültig ist. Kontrollieren Sie Ihren Impfausweis und die Impfbestimmungen Ihres Reiseziels. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite unter > Ratgeber Gesundheit > Sommer und Urlaub > Impfschutz im Urlaub. Erkundigen Sie sich, ob Sie ein Visum benötigen (Beauftragen Sie eventuell Ihr Reisebüro oder einen Visum-Service mit dieser Formalität). Beantragen Sie bei uns Ihre Europäische Krankenversicherungskarte oder den Auslandskrankenschein (für Länder mit bilateralem Abkommen). Lassen Sie vorsichtshalber eine Routineuntersuchung von Ihrem Hausarzt und Zahnarzt durchführen. Besorgen Sie Zahlungsmittel in der Landeswährung. Hinterlegen Sie Ihren Wohnungsschlüssel beim Nachbarn. Hinterlassen Sie Ihre Urlaubsadresse bei einer vertrauten Person.

35 Wichtige Telefonnummern Mediphone Assist ist rund um die Uhr erreichbar: Tel.: (*) (*) +: Vor dieser Nummer muss die internationale Ausgangsnummer des jeweiligen Aufenthaltslandes gewählt werden.

36 Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Kontaktstellen: 4760 Büllingen - Hauptstraße 2 Tel Bütgenbach - Marktplatz 11/E/2 Tel Eupen - Vervierser Straße 6A Tel Kelmis - Kirchstraße 6 Tel Raeren - Hauptstraße 73A Tel Sankt Vith - Schwarzer Weg 1 Tel info@freie.be Verantwortlicher Herausgeber: H. Heck - Freie Krankenkasse Hauptstraße Büllingen Unternehmensnummer

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