Zukunft gemeinsam gestalten.
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- Charlotte Koch
- vor 8 Jahren
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1 Zukunft gemeinsam gestalten. PS POST Nr.2/2013 ihr wegweiser rund um Die Betriebliche Altersvorsorge
2 Sehr geehrte Kunden, sehr geehrte Partner, Marc Sontowski Geschäftsführender Gesellschafter, Personal, Finanzen und Organisation Uwe Saßmannshausen Geschäftsführender Gesellschafter, Sprecher der Geschäftsführung Tobias Bailer Geschäftsführender Gesellschafter, Vertrieb Tel die nächsten Bundestagswahlen stehen vor der Tür und es ist schon absehbar, welches ein zentrales Thema sein wird: Altersarmut. Die Parteien befinden sich in einer Art Überbietungswettbewerb ob diese nun Zuschussrente oder Lebensleistungsrente heißt. Für jeden Einzelnen, der dem Staat nicht ausgeliefert sein möchte, bleibt nur der Weg, über eine kapitalgedeckte Altersvorsorge nachzudenken. Und da ist nach wie vor die betriebliche Altersvorsorge aufgrund ihrer Sonderstellung (spätere Besteuerung und Sozialabgaben) der Königsweg. In dieser Ausgabe der PS Post präsentieren wir Ihnen wieder kompakte Information rund um die bav. Das Geschäftsmodell von Pension Solutions ist die langfristige Beratung von Unternehmen rund um das Thema betriebliche Altersvorsorge. In unserer Top-Story greifen wir dieses Thema auf und gehen noch einmal im Detail darauf ein, was das Alleinstellungsmerkmal von Pension Solutions ist und warum wir uns von unseren Konkurrenten unterscheiden. In der Rubrik News beschäftigen wir uns mit dem erst kürzlich im Bundestag beschlossenen Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG). Auch wenn zwei strittige Punkte vom Bundesrat abgelehnt wurden, sind doch die zentralen Punkte im Gesetz bestehen geblieben. Gerade das Produktinformationsblatt ist eine tatsächliche Innovation und macht Vorsorgelösungen vergleichbar. Auch der Wechsel zwischen Anbietern vereinfacht sich wesentlich. Im Interview freuen wir uns besonders, Michael Warschun, Vertrieb Vorsorge bei der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, als Gesprächspartner gewonnen zu haben. Die juristische Kolumne von Herrn Link konzentriert sich auf das Thema Pfändungsschutz. Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre und würden uns auf Rückmeldung freuen. Ihr Pension Solutions Team bav ist und bleibt der Königsweg der kapitalgedeckten ergänzenden Altersvorsorge. PS POST Nr. 2/2013 I Seite 2
3 Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz Neue Impulse für die Altersvorsorge Das neue Produktinformationsblatt erhöht die Transparenz von Altersvorsorgelösungen. Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie hier online. Mit diesem Gesetz wird die private Altersvorsorge attraktiver und transparenter. Nachdem am 31. Januar dieses Jahres im Bundestag das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG) beschlossen wurde, kritisierte der von der Opposition dominierte Bundesrat den Entwurf in drei Punkten; das Gesetz musste daraufhin in den Vermittlungsausschuss. In zwei von drei Punkten konnten sich die Länder durchsetzen. So wird die Förderhöchstgrenze von Euro für Rürup-Renten nicht auf Euro angehoben, noch wird die Verzinsung beim Wohn-Riester von zwei auf ein Prozent gesenkt. Dagegen konnte sich der Bundestag mit der gesetzlichen Begrenzung der Verwaltungs- und Vertriebskosten von Riester-Verträgen durchsetzen. Von den Verhandlungen nicht betroffen waren weitere zentrale Punkte des Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes. Die wichtigste gesetzliche Neuerung betrifft das einheitliche Produktinformationsblatt, das für mehr Transparenz bei den Basis- und Riester-Renten sorgen soll. Verbraucher erhalten damit die Möglichkeit, staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte objektiv vergleichen zu können. Das Produktinformationsblatt kann Rentenversicherungen, Investmentfonds, Banksparpläne und Wohn-Riester-Produkte abbilden. Insbesondere die neue Kenngröße der Effektivkosten macht die Kosten in der Ansparphase vergleichbar. Die verschiedenen Kostenarten werden von nun an einzeln aufgelistet. Darüber hinaus werden das Risiko der Anlage und die Renditeerwartung bei den verschiedenen Produktarten in Bezug gestellt. So entwickelt sich ein Banksparplan stetiger als ein auf Investmentfonds basierender Riester-Vertrag. Mit dem neuen Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz vereinfachen sich zudem die Regeln des Anbieterwechsels und die Kosten für einen Neuabschluss werden künftig begrenzt. Beim Wechsel darf der Altanbieter nicht mehr als 150 Euro für die Abwicklung zum neuen Anbieter in Rechnung stellen. Mit diesem Gesetz wird die private Altersvorsorge attraktiver und transparenter. PS POST Nr. 2/2013 I Seite 3
4 Unterstützung in allen Phasen der betrieblichen Vorsorge Manche Unternehmen glauben, dass die betriebliche Altersvorsorge viel Arbeit macht. Das muss nicht sein wenn sie einen Partner haben, der ihnen die komplette Verwaltung der Verträge abnimmt. Die betriebliche Altersvorsorge baut auf Vertrauen daher kümmern wir uns ganz persönlich darum. Personalabteilungen haben andere Dinge zu tun, als sich um die Prozesse im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bav) zu kümmern. Statt sich selbst mit Formularen, Anträgen und Fristen zu beschäftigen, sollten sie besser auf die Hilfe von Experten zugreifen, die sich umfassend mit dem Thema auskennen und sie daher schnell und zuverlässig unterstützen können. Seien es Bestandsverträge oder Neuzugänge: Wir von Pension Solutions helfen Unternehmen, ihre bav effizient zu verwalten und zwar kostenlos. Unser Service beginnt bereits vor Vertragsabschluss: Wir informieren neue und bestehende Mitarbeiter, die bisher keine bav abgeschlossen haben, in Gruppenvorträgen und Einzelberatungen über ihre Möglichkeiten. Anschließend liefern wir die Anmeldeunterlagen und die Entgeltumwandlungsvereinbarungen für die neu abgeschlossenen Verträge an die Personalabteilung. Nach Prüfung und Einbuchung in das Gehaltssystem sendet diese uns die unterzeichnete Listenanmeldung zurück, so dass wir sie zur Policierung bei der Versicherung einreichen können. Damit sind die Aufgaben rund um die bav jedoch nicht abgeschlossen. Im Laufe der Vertragslaufzeit kann es immer wieder zu Veränderungen und Anpassungen kommen, die einen mehr oder weniger großen Aufwand bedeuten. Grund genug, auch diese Arbeiten in erfahrene Hände abzugeben. Ob die Mitarbeiterin durch Heirat ihren Nachnamen ändert, in Mutterschutz geht oder längerfristig krank wird, ob ein Mitarbeiter seinen Vorsorgebeitrag reduzieren, aufstocken oder eine Weile aussetzen will: Jeder Vorgang braucht Zeit zur Bearbeitung. Vor allem bei gewünschten Beitragsänderungen ist ein erfahrener Berater sinnvoll, weil er eventuell unüberlegte Falschentscheidungen vermeiden kann. Für die meisten Veränderungen muss zudem die Versorgungsgesellschaft kontaktiert werden, damit sie die neuen Daten einpflegen kann. Die gesamte Kommunikation übernimmt Pension Solutions und ist damit die Schnittstelle zwischen Unternehmen und Versorger. top story weiterlesen } PS POST Nr. 2/2013 I Seite 4
5 Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie hier online. Doch nicht nur der Arbeitgeber profitiert von unserer professionellen Unterstützung, sondern auch die Versicherten also die Beschäftigten: Einmal im Jahr kommen unsere bav-experten ins Haus und informieren die Mitarbeiter über ihre aktuelle bav-entwicklung, auf Wunsch auch in einem persönlichen Gespräch. Für sämtliche Fragen stehen den Beschäftigten zudem jederzeit die Vorsorge- Experten telefonisch zur Verfügung, sodass die Personalabteilung mit Anfragen nicht belastet wird. Wenn ein Angestellter das Unternehmen verlässt und seinen bav- Vertrag mitnehmen möchte, helfen wir ihm bei der Portierung, also der Übertragung der bav zum neuen Arbeitgeber. Falls zwischen dem alten und dem neuen Arbeitsvertrag eine Pause entsteht, halten wir den Kontakt zum Mitarbeiter, bis die Portierung abgeschlossen ist. Dem neuen Arbeitgeber erklären wir das bestehende bav-produkt, beraten ihn hinsichtlich der Übernahme des Vertrags in seinen Bestand und geben Empfehlungen zur schnellen und unkomplizierten Vorgehensweise. Unsere Dienstleistung funktioniert also in alle Richtungen. Einen weiteren Vorteil der Zusammenarbeit mit Pension Solutions hebt Geschäftsführer Tobias Bailer hervor: Die Personalabteilung beziehungsweise der Mitarbeiter hat nur einen Ansprechpartner für alle Fragen. Dieser kümmert sich persönlich um alle Belange. Bei uns muss kein Kunde seine bav-daten über ein Online-Tool selbst verwalten oder sich mit einer anonymen Standard-Hotline begnügen. Die meisten Fragen können mit dem Ansprechpartner unkompliziert über Telefon und geregelt werden, nur bei offiziellen Änderungen sind schriftliche Formulare nötig. Nach dem Vertragsabschluss übernimmt ein bav-experte die komplette Betreuung des Vertrags und aller Beteiligten und zwar über die aktive Arbeitszeit hinaus: Auch in der Auszahlungsphase steht Wir entlasten Unternehmen und ihre Personalabteilungen bei allen Prozessen rund um die bav. er dem künftigen Rentner, für alle Fragen zur Verfügung, zum Beispiel zur Kranken- und Pflegeversicherung im Alter oder zu eventuell erforderlichen Steuerzahlungen in der Rentenzeit. Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Beratung, sobald die Rentenzeit naht. Grundsätzlich gilt: Die bav bietet Unternehmen ebenso wie Mitarbeitern zahlreiche Vorteile. Noch mehr Nutzen ziehen beide Seiten daraus, wenn sie bei Fragen und der Abwicklung notwendiger Prozesse professionelle und kostenfreie Hilfe in Anspruch nehmen damit die bav für niemanden zur Last wird. PS POST Nr. 2/2013 I Seite 5
6 Ich bin mit der Zusammenarbeit mehr als zufrieden. Interview mit Michael Warschun, Vertrieb Vorsorge bei der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH Michael Warschun Vertrieb Vorsorge Volkswagen Versicherungsdienst GmbH Weitere Infos zum Volkswagen Versicherungsdienst finden Sie online. PS POST: Sie haben sich in dem Segment der bav-kooperation für die Pension Solutions als Partner entschieden. Was waren die ausschlaggebenden Gründe dafür? Michael Warschun: Das Geschäftsfeld der betrieblichen Altersversorgung ist für uns von strategischer Bedeutung. Durch die offensichtlichen Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber hat die bav für uns ein sehr hohes Potential. Durch das umkämpfte Wettbewerbsumfeld war es wichtig für uns, mit einem Spezialisten auf diesem Gebiet zusammenzuarbeiten. Ich war von Anfang an von dem Konzept überzeugt, da Pension Solutions sich ausschließlich auf das Geschäftsfeld der bav konzentriert und uns damit als Experte und kompetenter Partner auf diesem Gebiet ergänzt und auch in Sachen Kapazität entlastet. PS POST: Wie würden Sie Ihre Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Pension Solutions in den vergangenen vier Jahren beschreiben? Michael Warschun: Ich bin mit der Zusammenarbeit mehr als zufrieden. Die Kooperation hat von Anfang an Früchte getragen insbesondere ist sie geprägt von hohem partnerschaftlichen und loyalem Miteinander. Nicht umsonst haben wir in den vergangenen vier Jahren viele Projekte gemeinsam realisiert. Meine Kollegen sowie auch unsere Kunden sind von der Umsetzung und den Ergebnissen durchweg überzeugt! PS POST: Welche Resonanz genau erhalten Sie von Ihren Kunden über das Nachbetreuungsmanagement der Pension Solutions? Michael Warschun: Das Team von Pension Solutions ist eingespielt, kompetent und nah am Mitarbeiter. In der Informations- und Implementierungsphase hat die Personalabteilung unserer Kunden schon sehr wenig Mehraufwand. Der große Mehrwert von Pension Solutions ist aber sicherlich die Betreuung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer danach: Jegliche Beitrags- und Vertragsänderungen werden von PS durchgeführt. Das Pension Solutions-Team steht den Mitarbeitern bei Fragen zur Verfügung, kümmert sich um die Beratung neuer Mitarbeiter und übernimmt auch das Prozedere bei Arbeitgeberwechseln. Das ist meines Erachtens einzigartig! PS POST Nr. 2/2013 I Seite 6
7 Bei der Privatinsolvenz bleibt die bav unangetastet Johannes Link Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tel Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie hier online. Immer mehr Privatpersonen können aus verschiedensten Gründen ihre Verbindlichkeiten längerfristig nicht mehr bedienen. Oft ist die sogenannte Privatinsolvenz ein praktikabler Weg aus der finanziellen Krise. Die Privatinsolvenz, oftmals auch Verbraucherinsolvenzverfahren genannt, ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Zahlungsunfähigkeit einer Privatperson. Es soll den Gläubigern eines zahlungsunfähigen Schuldners gleichmäßige forderungsanteilige Befriedigung bringen. Sollten nach Abschluss des Insolvenzverfahrens noch Verbindlichkeiten bestehen, so kann der Schuldner davon befreit werden (sogenannte Restschuldbefreiung). Die Restschuldbefreiung erfolgt gegebenenfalls sechs Jahre nach dem gerichtlichen Beschluss über die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, wobei Voraussetzung ist, dass sich die Privatperson in der Wohlverhaltensphase dann auch wohl verhalten hat. Im Rahmen dieses vereinfachten Insolvenzverfahrens müssen die Schuldner zunächst einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern anstreben, der als Basis zunächst einen realistischen Plan enthalten sollte, ob und wie hoch Rückzahlungen möglich sind. Unterstützung hierbei können Rechtsanwälte oder sogenannte Schuldnerberatungsstellen geben. Stimmen nicht alle Gläubiger einer außergerichtlichen Einigung zu, ist diese gescheitert. Mit einer Bescheinigung, die das Bemühen und Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches dokumentiert, kann ein Schuldner dann bei einem Insolvenzgericht ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen. Dieses Gericht kann dann einen Schuldenbereinigungsplan aufstellen oder dann, wenn dieser aussichtslos ist, das vereinfachte Insolvenzverfahren durchführen. In diesem förmlichen Verfahren wird innerhalb der ersten ein bis eineinhalb Jahre das pfändbare Vermögen von einem Treuhänder verwertet und nach Abzug der Verfahrenskosten an die Gläubiger ausgeschüttet. Der Treuhänder ist hierbei an die sogenannten Pfändungsfreigrenzen gebunden, insbesondere bei der Gewährung von Arbeitslohn. Eine Sonderstellung allerdings genießt die Altersversorgung. In Abhängigkeit vom Lebensalter des Versicherungsnehmers darf beginnend ab dem 18. Lebensjahr ein über die Jahre steigender Betrag pfändungssicher angesammelt werden. Dieser pfändungsgeschützte Maximalbetrag beträgt zur Zeit im 67. Lebensjahr. Vier Bedingungen müssen private Altersvorsorgeverträge allerdings zwingend erfüllen: Das Produkt muss im Alter eine lebenslange Leistung garantieren; eine Auszahlung des Kapitals ist nur im Todesfall an die Hinterbliebenen möglich; die lebenslange Rente darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder nur bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit gewährt werden; und über die Ansprüche aus dem Vertrag kann nicht verfügt werden. Kapitallebensversicherungen können pfändungssicher gemacht werden. Hierbei gilt es allerdings, besonders sorgfältig zu sein und sich umfassend beraten zu lassen. Eine solche Beratung sollte mindestens drei Monate vor der Insolvenzantragstellung durchgeführt und entsprechende Maßnahmen sollten beim Versicherungsunternehmen beantragt werden. Andernfalls kann die Versicherungssumme in die Insolvenzmasse fallen. Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung sind pfändungssicher. Dies gilt auch für die Beiträge aus der sogenannten Riester-Rente, die im Rahmen der steuerlichen Förderungsgrenzen gesammelt worden sind. PS POST Nr. 2/2013 I Seite 7
8 Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie online. Licht am Arbeitsplatz Fehlendes oder falsch eingestelltes Licht schwächt die Konzentrationsfähigkeit und kann Kopfschmerzen verursachen, wohingegen ausreichendes Licht das allgemeine Arbeitsklima verbessert. Es sind ein paar Faktoren zu beachten. Experten empfehlen eine gleichmäßige Grundbeleuchtung durch Deckenbeleuchtung und Tageslicht, wobei das Arbeiten mit Tageslicht z. B. an einem Fenster am angenehmsten wahrgenommen wird. Da die Grundbeleuchtung für Arbeiten am Arbeitsplatz wie Lesen nicht ausreichend ist, empfiehlt sich die zusätzliche Installation von einer Schreibtischlampe. Auch der Standort von Lichtquellen ist wichtig: Sie sollen so positioniert sein, dass sie keine Schatten auf den Arbeitsbereich werfen und auch nicht im Bildschirm reflektieren. Buchtipp: Fish Ein ungewöhnliches Motivationsbuch Stephen Lundin erzählt die Geschichte der Abteilungsleiterin Mary Jane, die das ständige Gejammer ihrer Mitarbeiter satt hat. Die Mitarbeiter sollen sich nicht mehr als Opfer äußerer Umstände auffassen, sondern sie sollen das Leben selbst bestimmen können. Ihre Geschichte fordert dazu auf, die eigene Arbeits- und Lebenseinstellung zu reflektieren und zum Positiven umzugestalten. Vier Managementprinzipien hält Lundin für zentral: Wähle deine Einstellung zur Arbeit; der Zugang zur Arbeit sollte spielerisch erfolgen; bereite deinen Mitarbeitern Freude und suche den direkten Draht zu den Kunden. Stephen C. Lundin ist Professor am Institute for Management Studies and Innovation in Minneapolis. C. Stephen Lundin: Fish. Ein ungewöhnliches Motivationsbuch. Preis: EUR 12,90 (gebundene Ausgabe) 126 Seiten Ueberreuter Wirtschaft (2001) was bedeutet eigentlich Solvency II Solvency II ist ein Projekt der EU-Kommission zur grundlegenden Reform des Versicherungsaufsichtsrechts in Europa. Dabei werden insbesondere Fragen der Finanzaufsicht, des Risikomanagements und der Finanzberichtserstattung von Versicherungsunternehmen diskutiert. Es soll ein weitgehend wettbewerbsneutrales Aufsichtssystem geschaffen werden, das die tatsächliche Risikolage des Versicherers umfassend und realistisch beschreibt und Anreize für die Versicherungsunternehmen setzt, unternehmensinterne Risikomanagementsysteme zu implementieren. Hier mehr über den Begriff erfahren... PS POST Nr. 2/2013 I Seite 8
9 Die Brose Baskets sind wieder Meister! Pension Solutions bringt den Bamberger Brose Baskets den Erfolg! In den zehn Jahren der Kooperation zwischen Pension Solutions und Brose Basket gewannen sie sechsmal die deutsche Basketball-Meisterschaft. Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie hier online. Die Brose Baskets holten zum vierten Mal in Folge die Meisterschaft! Seit zehn Jahren verbindet Pension Solutions mit den Brose Baskets eine exklusive Kooperation, die weit über das Sponsoring hinausgeht. So fieberte das ganze Pension Solutions-Team natürlich um den Gewinn der deutschen Basketball-Meisterschaft mit. Wie in den beiden ersten Finalspielen der 2013er Play-offs, welche die Brose Baskets knapp gegen EWE Baskets Oldenburg gewonnen hatten (65:63 und 63:61), war auch das vierte Spiel der Franken alles andere als eine Kleinigkeit. Vor allem in der Offensive offenbarten sie ihre Schwächen und lagen im ersten Viertel nach Punkten im Rückstand. Die Oldenburger haben allerdings nicht wirklich Profit aus der Unkonzentriertheit der Bamberger geschlagen, denn die Bamberger konnten sich ins Spiel zurückkämpfen und schafften bis zum Ende der regulären Spielzeit den Gleichstand (74:74). Bamberg konnte mit seinen vielen sehr erfahrenen Spielern wie Casey Jacobsen, Dru Joyce und vor allem Anton Gavel den Unterschied machen. Letztlich setzten sie sich in der Verlängerung mit 91:88 gegen Oldenburg durch und die wilde Party konnte starten. Es machte gar nicht den Eindruck, dass es schon der vierte Bundesligasieg innerhalb von vier Jahren wäre so wurde gefeiert. Nach dem Spiel ist vor dem Spiel, sagte schon Sepp Herberger. Die Basketball-Meisterschaft ist abgeschlossen, aber die Planungen für das kommende Jahr sind eröffnet. Den Anfang machte die Auslosung für die Turkish Airlines Euroleague. Die Brose Baskets starten in der Gruppe B mit Real Madrid, Anadolu Efes Istanbul, Žalgiris Kaunas, EA7 Emporio Armani Milano und Strasbourg IG. Dazu sagte Brose Baskets Manager Wolfgang Heyder: Insgesamt ist das eine hochattraktive Gruppe. Zurzeit ist sicherlich noch nicht abzuschätzen, wie unsere Chancen wirklich sind, weil wir die Teams noch nicht kennen. Madrid wird wohl einen Großteil des letztjährigen Teams zusammenhalten. Aus meiner Sicht sind sie großer Favorit. Alles andere ist aus meiner Sicht aber noch offen. Die Brose Baskets nehmen zum sechsten Mal an der Turkish Airlines Euroleague, welche die höchste europäische Spielklasse ist, teil. Bisher konnten die Bamberger zweimal die TOP16 erreichen. Das Pension Solutions-Team gratuliert Bamberg und schaut schon mit Vorfreude auf das kommende und hoffentlich wieder so erfolgreiche Basketball Jahr für die Brose Baskets! PS POST Nr. 2/2013 I Seite 9
10 Impressum Disclaimer Herausgeber, redaktion PS - Pension Solutions GmbH Allee am Röthelheimpark Erlangen (14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, mit abweichenden Preisen aus Mobilfunknetzen) siehe auch: Haftungsbeschränkung für eigene Inhalte Die Inhalte unseres Newsletters wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen. Geschäftsführer Uwe Saßmannshausen, Marc Sontowski, Tobias Bailer Unternehmenstätigkeit als Versicherungsmakler mit Erlaubnis gem. 34 d GewO, erteilt von der IHK München und Oberbayern. Die Registernummer lautet D-TWD0-L1FGU-78 Erlaubnis nach 34 c Abs. 1 GewO, erteilt durch die Stadt Erlangen, Rathausplatz 1, Erlangen. Amtsgericht Fürth HRB 8502 Steuernummer DE 216/116/40304 Vermittlerregister Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.v. Breite Straße Berlin Telefon: +49 (0) Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Graurheindorfer Str Bonn siehe auch: Umsetzung, Design, Redaktion menthamedia Hauptmarkt Nürnberg Telefon: info@menthamedia.de Internet: Fotos Pension Solutions (1), Privat (3), Fotolia (3), shutterstock (1), Brose Baskets (1) Gemäß 7 Abs. 1 TMG sind wir als Diensteanbieter für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Wir sind als Diensteanbieter nach den 8 bis 10 TMG jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen. Haftungsbeschränkung für Links Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist Urheberrecht Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nichtkommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen. Ausblick Die nächste PS POST erhalten Sie im Oktober PS POST Nr. 2/2013 I Seite 10
ZUKUNFT GUT GEMACHT! ihr wegweiser rund um das thema Betriebliche vorsorge. Editorial news top story interview kolumne tipps. Nr.
ZUKUNFT GUT GEMACHT! nl-ps POST Nr.2/2013 ihr wegweiser rund um das thema Betriebliche vorsorge Uwe Saßmannshausen Geschäftsführer nl-ps Betriebliche Vorsorge GmbH Tel. 09131-97005-400 E-Mail nl-ps-post@nl-ps.de
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