Analyse des Budgetdienstes. Bundesrechnungsabschluss 2017 (III-160 d.b.)

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1 Analyse des Budgetdienstes Bundesrechnungsabschluss 2017 (III-160 d.b.) 11. September 2018

2 Inhaltsverzeichnis 1 Überblick und wesentliche Ergebnisse Haushaltsentwicklung Wirtschaftliche Rahmenbedingungen des Budgetvollzugs Entwicklung der Haushaltssalden Administrative Salden des Bundes Gesamtstaatliche Entwicklung gemäß ESVG Finanzierungs- und Ergebnisrechnung Ergebnisse der Voranschlagsvergleichsrechnungen Wesentliche Abweichungen im Finanzierungshaushalt Einzahlungsseitige Voranschlagsabweichungen Auszahlungsseitige Voranschlagsabweichungen Wesentliche Abweichungen im Ergebnishaushalt Ertragsseitige Voranschlagsabweichungen Aufwandsseitige Voranschlagsabweichungen Unterschied Finanzierungs- und Ergebnishaushalt Rücklagen Analyse der Voranschlagsabweichungen 2013 bis Voranschlagsabweichungen bei den Auszahlungen Voranschlagsabweichungen bei den Einzahlungen Konsolidierte Vermögensrechnung Aktiva Passiva Nettovermögen Prüfung der Abschlussrechnungen Ordnungsmäßigkeits- und Belegsprüfung Systemprüfung der Abschlussrechnungen Evaluierung der Angaben zu Wirkungsorientierung Berichte zur Evaluierung der Wirkungsorientierung Weiterentwicklung des Bundesrechnungsabschlusses Neugestaltung des Verfahrens zur Erstellung und Prüfung des Bundesrechnungsabschlusses Inhaltliche Gestaltung Stärken und Weiterentwicklungspotenziale / 64

3 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Tabelle 2: Konjunkturentwicklung 2017: Prognose zur Budgeterstellung und realisierte Werte... 8 Nettofinanzierungssaldo und Nettoergebnis der Jahre 2013 bis 2017 (konsolidiert)... 9 Tabelle 3: Gesamtstaatliche Entwicklung der Jahre 2013 bis 2017 (Stand: März 2018)...10 Tabelle 4: Überblick Voranschlagsvergleichsrechnung...13 Tabelle 5: Einzahlungen, wesentliche Abweichungen (unkonsolidiert)...14 Tabelle 6: Auszahlungen, wesentliche Abweichungen (unkonsolidiert)...17 Tabelle 7: Erträge, wesentliche Abweichungen (unkonsolidiert)...20 Tabelle 8: Aufwendungen, wesentliche Abweichungen (unkonsolidiert)...22 Tabelle 9: Konsolidierte Finanzierungs- und Ergebnisrechnung 2017 im Vergleich...25 Tabelle 10: Überleitung Nettofinanzierungssaldo zum Nettoergebnis 2017 (nicht konsolidiert)...26 Tabelle 11: Rücklagen Tabelle 12: Rücklagenarten...29 Tabelle 13: Abweichungen vom Voranschlag auf Untergliederungsebene (Auszahlungen)...32 Tabelle 14: Abweichungen vom Voranschlag nach Auszahlungsaggregaten...35 Tabelle 15: Abweichungen vom Voranschlag auf Untergliederungsebene (Einzahlungen)...37 Tabelle 16: Abweichungen vom Voranschlag nach Einzahlungsaggregaten...40 Tabelle 17: Abweichungen vom Voranschlag bei den Öffentliche Abgaben...42 Tabelle 18: Konsolidierte Vermögensrechnung Tabelle 19: Immaterielle Vermögenswerte...45 Tabelle 20: Sachanlagen...45 Tabelle 21: Wertpapiere und sonstige Kapitalanlagen...46 Tabelle 22: Beteiligungen...46 Tabelle 23: Forderungen...47 Tabelle 24: Vorräte...48 Tabelle 25: Liquide Mittel...49 Tabelle 26: Finanzschulden / 64

4 Tabelle 27: Verbindlichkeiten...50 Tabelle 28: Rückstellungen...51 Tabelle 29: Entwicklung des Nettovermögens...51 Grafikverzeichnis Grafik 1: Voranschlagsabweichungen in den Jahren 2013 bis 2017 (in Mio. EUR)...30 Grafik 2: Entwicklung Nettovermögen, Nettoergebnis ( )...52 Grafik 3: Evaluierung Wirkungsziele für die Jahre 2013 bis Grafik 4: Evaluierung Kennzahlen für die Jahre 2013 bis Grafik 5: Evaluierung Maßnahmen auf Globalbudgetebene für die Jahre 2013 bis / 64

5 1 Überblick und wesentliche Ergebnisse Der Rechnungshof (RH) legte am 29. Juni 2018 den Bundesrechnungsabschluss 2017 (BRA 2017) mit der konsolidierten Vermögens-, Ergebnis- und Finanzierungsrechnung des Bundes vor. Er orientierte sich dabei stark an den Vorgaben der International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) und rückte die Ergebnisrechnung stärker in den Vordergrund. Die Haushaltsentwicklung 2017 war von der guten Konjunkturlage geprägt, die sich im Jahr 2017 deutlich besser entwickelte als bei der Budgeterstellung erwartet wurde und auch im Vergleich zu 2016 weiter an Dynamik gewonnen hat. Während das reale Wirtschaftswachstum im Jahr 2016 bei 1,5 % lag, erfolgte im Jahr 2017 ein Anstieg auf 3,0 %. Bei der Budgeterstellung wurde für 2017 noch ein deutlich geringeres Wachstum von 1,5 % erwartet. Das Nettoergebnis der konsolidierten Ergebnisrechnung war mit -1,646 Mrd. EUR weiterhin negativ, aber um 5,226 Mrd. EUR günstiger als der Nettofinanzierungssaldo der konsolidierten Finanzierungsrechnung ihv -6,873 Mrd. EUR. Damit fiel das Nettoergebnis erstmals seit der Einführung der Ergebnisrechnung im Jahr 2013 besser aus als der Nettofinanzierungssaldo der Finanzierungsrechnung. Zu einem wesentlichen Teil ist das günstigere Nettoergebnis auf eine nicht ergebniswirksame Darlehenszahlung an die ABBAG für die KA Finanz AG ihv 2,412 Mrd. EUR sowie auf die Finanzierung des HETA-Schuldenrückkaufs durch den KAF ihv 1,282 Mrd. EUR zurückzuführen, für die bereits 2016 eine Rückstellung ihv 2,279 Mrd. EUR gebildet worden war, sodass es im Ergebnishaushalt zu keinem zusätzlichen Aufwand kam. Weiters war dafür ein Sondereffekt im Zusammenhang mit der Verrechnung der Annuitätenzuschüsse für die ÖBB-Infrastruktur AG maßgeblich. Während in der Ergebnisrechnung das veranschlagte Nettoergebnis deutlich unterschritten wurde (um 7,318 Mrd. EUR günstiger), kam es in der Finanzierungsrechnung zu einer Überschreitung des veranschlagten Nettofinanzierungsbedarfs (um 2,574 Mrd. EUR ungünstiger). Auf der Einnahmenseite waren sowohl die Erträge als auch die Einzahlungen höher als veranschlagt, die wesentlichen Ursachen dafür waren höher als erwartete Steuereinnahmen und höhere abgabenähnliche Erträge. In der Ergebnisrechnung wurde zudem die Auflösung von nicht benötigten Rückstellungen ihv 1,2 Mrd. EUR (insbesondere im Bereich der Finanzmarktstabilität) nicht budgetiert. Auf der Ausgabenseite kam es zu sehr unterschiedlichen Entwicklungen im Ergebnis- und Finanzierungshaushalt. Im Finanzierungshaushalt wurden hohe (nicht ergebniswirksame) Mehrauszahlungen im Bankenbereich getätigt (Umwandlung der KA Finanz AG in eine Abbaugesellschaft und Bereitstellung von 3,4 Mrd. EUR für die Umstellung der Refinanzierung, Finanzierung des Rückkaufs landesbehafteter HETA-Schuldtitel mit 1,3 Mrd. EUR), die bei der Budgetierung 5 / 64

6 noch nicht im realisierten Ausmaß absehbar waren. Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt fielen hingegen deutlich niedriger aus als veranschlagt, insbesondere aufgrund von Minderaufwendungen in der UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie durch einen Sondereffekt im Zusammenhang mit den ÖBB und in der UG 22-Pensionsversicherung vor allem aufgrund eines niedriger als veranschlagten Bundeszuschusses an die Pensionsversicherungsträger (unterschiedliche Periodenabgrenzungen für die Abschlagszahlung der Bank Austria ihv 768 Mio. EUR für die Übertragung von MitarbeiterInnen in die gesetzliche Pensionsversicherung). Die beträchtliche Höhe der Voranschlagsabweichung im Ergebnishaushalt 2017 nahm der Budgetdienst zum Anlass, um die Voranschlagsabweichungen seit Einführung des neuen Haushaltsrechts näher zu analysieren. In den vergangenen Jahren kam es sowohl im Finanzierungshaushalt als auch im Ergebnishaushalt bei den Mittelaufbringungen (Einzahlungen/Erträge), bei den Mittelverwendungen (Auszahlungen/Aufwendungen) und bei den Salden (Nettofinanzierungssaldo/Nettoergebnis) regelmäßig zu größeren systematischen Abweichungen bzw. zu hohen Ungenauigkeiten bei der Veranschlagung. Im Gegensatz zum Nettofinanzierungsbedarf, der 2017 deutlich höher ausfiel als 2016, verbesserte sich der Maastricht-Saldo des Bundes gemäß der im März 2018 veröffentlichten budgetären Notifikation der Statistik Austria 1 auf -2,843 Mrd. EUR bzw. -0,8 % des BIP (2016: -1,3 %). Auch für den Gesamtstaat fiel der Maastricht-Saldo mit -2,589 Mrd. EUR bzw. -0,7 % des BIP deutlich besser aus als im Vorjahr (2016: -1,6 % des BIP). Der Saldo auf Ebene der Länder und Gemeinden war 2017 weitgehend ausgeglichen, die Sozialversicherungsträger erzielten einen geringen Überschuss. Bei der Budgeterstellung im Herbst 2016 wurde noch ein gesamtstaatlicher Saldo von -1,2 % des BIP erwartet, wobei die Einschätzung zur Wirtschaftsentwicklung 2017 damals zu pessimistisch war. Die konsolidierte Vermögensrechnung zum 31. Dezember 2017 weist ein Vermögen von 90,97 Mrd. EUR und Fremdmittel von 253,45 Mrd. EUR aus. Fast die Hälfte des Vermögens entfällt auf Sachanlagen, wobei diese zu 75,9 % aus Grundstücken und Grundstückseinrichtungen bestehen. Die Fremdmittel entfallen zum größten Teil auf die Finanzschulden (83,3 %). Das negative Nettovermögen beträgt zum 31. Dezember ,5 Mrd. EUR und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr weiter um 787,99 Mio. EUR erhöht. Seit der erstmaligen Aufstellung einer Vermögensrechnung nach den neuen 1 Die nächste budgetäre Notifikation wird Ende September 2018 von der Statistik Austria veröffentlicht. 6 / 64

7 Rechnungslegungsvorschriften im Jahr 2013 (Eröffnungsbilanz zum 1. Jänner 2013: 133,9 Mrd. EUR) ist das negative Nettovermögen stetig um insgesamt 28,6 Mrd. EUR angewachsen. Der Stand der Rücklagen zum 31. Dezember 2017 betrug 15,5 Mrd. EUR. Damit sinken die Rücklagenbestände erstmalig gegenüber dem Vorjahr um rd. 5,0 Mrd. EUR. Die Verminderung ist vor allem durch Rücklagenentnahmen in der UG 46-Finanzmarkstabilität und in der UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge bedingt. Im Bundesvoranschlag sind nicht nur die Finanzinformationen enthalten, sondern dieser umfasst mit den Angaben zur Wirkungsorientierung auch die mit dem Budget durch die Regierung verfolgten Zielsetzungen (Outcome bzw. Impact) und die zur Messung der Zielerreichung angegebenen Kennzahlen bzw. Maßnahmen. Mit dem Bundesrechnungsabschluss (30. Juni des Folgejahres) für die Finanzinformationen und dem Bericht zur Evaluierung der Wirkungsorientierung (31. Oktober des Folgejahres) für die Wirkungsinformationen werden die Ergebnisberichte zu beiden Budgetkomponenten dem Nationalrat derzeit zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorgelegt und sind auch inhaltlich nicht miteinander verknüpft. Dies erschwert eine umfassende gemeinsame Betrachtung von Finanz- und Wirkungsinformationen, die daher auch jeweils gesondert beraten werden. Der Budgetdienst hat daher in die Analyse des BRA erstmalig die Darstellung der Ergebnisse aus den Evaluierungen zur Wirkungsorientierung aufgenommen, um in ersten Ansätzen eine gemeinsame Betrachtung zu ermöglichen. Der Rechnungshof führte im Zuge der Überprüfung der Abschlussrechnungen 2017 eine Ordnungsmäßigkeits- und Belegprüfung der Haushaltsverrechnung des Bundes durch, wobei er für jede einzelne Untergliederung Bemerkungen zur Verrechnung erstellte, welche auch in einer zusammenfassenden Prüfungsfeststellung mündeten. Diese stellt einen ersten Schritt zu einem Bestätigungsvermerk des RH mit standardisierten Texten dar. Jeder Untergliederung wurde im BRA 2017 zusätzlich ein Bericht über die Prüfung inklusive aller Empfehlungen angeschlossen, wodurch die Übersicht über die Prüfung der jeweiligen Untergliederung erleichtert und die Verantwortlichkeit des jeweiligen Haushaltsleitenden Organs für die Richtigkeit der Verrechnung stärker hervorgehoben wird. Abschließend stellt der Budgetdienst kurz den Stand der Vorarbeiten zu einer möglichen Umstellung des Verfahrens zur Erstellung und Prüfung des BRA und seine Überlegungen zur Gestaltung und Weiterentwicklung des BRA dar. 7 / 64

8 2 Haushaltsentwicklung Wirtschaftliche Rahmenbedingungen des Budgetvollzugs 2017 Die Konjunktur hat sich im Jahr 2017 deutlich besser entwickelt als bei der Budgeterstellung erwartet wurde und hat auch im Vergleich zu 2016 weiter an Dynamik gewonnen. Während das reale Wirtschaftswachstum im Jahr 2016 bei 1,5 % lag, erfolgte im Jahr 2017 ein Anstieg auf 3,0 %. Bei der Budgeterstellung wurde für 2017 noch ein Wachstum von nur 1,5 % erwartet. Die gute Wirtschaftsentwicklung wurde sowohl vom Außenhandel als auch von der Inlandsnachfrage getragen. Der größte Wachstumsbeitrag kam von den Investitionen, die sich nicht mehr überwiegend auf Ersatzinvestitionen beschränkten, sondern zunehmend auch aus Erweiterungsmotiven erfolgten. Der private Konsum verzeichnete wie bereits 2016 deutliche Zuwachsraten. Auch die Exporte wiesen aufgrund der wirtschaftlichen Erholung in wesentlichen Exportmärkten hohe Zuwachsraten auf und lieferten positive Impulse. Die folgende Tabelle stellt die WIFO-Prognose für das Jahr 2017 vom September 2016 (Grundlage für das Bundesfinanzgesetz (BFG) 2017) den realisierten Werten gemäß der WIFO-Prognose vom Juni 2018 gegenüber. Zusätzlich werden auch die realisierten Werte für das Jahr 2016 und die aktuell prognostizierten Werte für das Jahr 2018 ausgewiesen. Tabelle 1: Konjunkturentwicklung 2017: Prognose zur Budgeterstellung und realisierte Werte Veränderung zum Vorjahr in % bei Budgeterstellung aktuell BIP real 1,5 1,5 3,0 3,2 BIP nominell 2,6 3,1 4,6 4,9 Privater Konsum real 1,5 1,2 1,4 1,8 Privater Konsum nominell 2,7 2,9 3,5 3,8 Verbraucherpreise 0,9 1,7 2,1 2,0 Lohn- und Gehaltssumme, brutto 3,9 2,7 3,9 4,5 Unselbständig aktiv Beschäftigte 1,6 1,1 2,0 2,0 Arbeitslosenquote (Eurostat) in % 6,0 6,1 5,5 5,1 Arbeitslosenquote (national) in % 9,1 9,4 8,5 7,6 Quellen: WIFO-Prognose vom September 2016, WIFO-Prognose vom Juni 2018 Alle für die budgetäre Entwicklung maßgeblichen Indikatoren haben sich deutlich besser entwickelt als bei der Budgetierung angenommen, das Umfeld für den Budgetvollzug war daher sehr günstig. Auf der Einnahmenseite bewirkte diese Entwicklung, dass der Voranschlagswert überschritten wurde. Insbesondere die Steuereinnahmen und die Einnahmen aus den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen sowie aus den Dienstgeberbeiträgen zum FLAF entwickelten sich besser als erwartet. 8 / 64

9 Auch auf die Ausgabenentwicklung hatte die konjunkturelle Entwicklung dämpfende Effekte, insbesondere in den Bereichen Arbeitsmarkt (UG 20-Arbeit) und Pensionen (UG 22-Pensionsversicherung). Die Überschreitung der veranschlagten Gesamtauszahlungen ist insbesondere auf von der Wirtschaftslage weitgehend unabhängige Auszahlungen für den Bankenbereich (UG 46-Finanzmarktstabilität) zurückzuführen, die bei der Budgetierung noch nicht im realisierten Ausmaß absehbar und weitgehend ergebnissowie maastrichtneutral waren. 2.2 Entwicklung der Haushaltssalden Administrative Salden des Bundes Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Saldenentwicklung des Finanzierungsund Ergebnishaushalts seit Inkrafttreten der zweiten Etappe der Haushaltsrechtsreform im Jahr 2013: Tabelle 2: Nettofinanzierungssaldo und Nettoergebnis der Jahre 2013 bis 2017 (konsolidiert) 2 in Mio. EUR Einzahlungen Auszahlungen Nettofinanzierungssaldo Erträge Aufwendungen Nettoergebnis Quellen: BRA 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 Das Nettoergebnis der konsolidierten Ergebnisrechnung war mit -1,646 Mrd. EUR weiterhin negativ, aber um 5,226 Mrd. EUR günstiger als der Nettofinanzierungssaldo der konsolidierten Finanzierungsrechnung ihv -6,873 Mrd. EUR. Damit fiel das Nettoergebnis erstmals seit der Einführung der Ergebnisrechnung im Jahr 2013 besser aus als der Nettofinanzierungssaldo der Finanzierungsrechnung. Zu einem wesentlichen Teil ist das günstigere Nettoergebnis auf eine nicht ergebniswirksame Darlehenszahlung an die ABBAG für die KA Finanz AG ihv 2,412 Mrd. EUR sowie auf die Finanzierung des HETA-Schuldenrückkaufs durch den KAF ihv 1,282 Mrd. EUR zurückzuführen, für die bereits 2016 eine Rückstellung ihv 2,279 Mrd. EUR gebildet worden war, sodass es im Ergebnishaushalt zu keinem 2 In den konsolidierten Rechnungen des Ergebnis- und Finanzierungshaushaltes werden Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Innenumsätze zwischen Detailbudgets, Globalbudgets und Untergliederungen saldiert, weshalb die Summen der Aufwendungen/Auszahlungen bzw. Erträge/Einzahlungen der Untergliederungen nicht der jeweiligen Summe auf Bundesebene entsprechen. 9 / 64

10 zusätzlichen Aufwand kam. Die Auflösung des verbleibenden Rückstellungsbetrages ihv 997 Mio. EUR führte hingegen zu entsprechenden (nicht finanzierungswirksamen) Mehrerträgen im Ergebnishaushalt. Auch im Vergleich zu 2016 verbesserte sich im Jahr 2017 das Nettoergebnis deutlich und war um 7,824 Mrd. EUR günstiger. Die Verbesserung erfolgte insbesondere aufgrund von höheren Abgabenerträgen und niedrigeren Aufwendungen für die ÖBB-Infrastruktur AG durch einen Sondereffekt aus der Anpassung der Verbindlichkeiten aus Annuitätenzuschüssen für die ÖBB-Infrastruktur AG, da der ÖBB-Zuschussvertrag erst 2017 mit 12-monatiger Verspätung abgeschlossen wurde und geringere Investitionen sowie eine Anpassung der Zinssätze bzw. Reduktion der Annuitäten gegenüber dem alten Rahmenplan vorsah. Zudem verschlechterte im Jahr 2016 die oben beschriebene Bildung der Rückstellung für die Finanzierung des HETA-Schuldenrückkaufs ihv 2,279 Mrd. EUR das Nettoergebnis, während die Auflösung des nicht benötigten Teils der Rückstellung (997 Mio. EUR) das Nettoergebnis im Jahr 2017 verbesserte. Aufgrund der angeführten Zahlungen im Bereich der Finanzmarktstabilität verschlechterte sich hingegen der Nettofinanzierungssaldo um 1,877 Mrd. EUR, obwohl die günstigeren Rahmenbedingungen insbesondere zu höheren Einnahmen führten Gesamtstaatliche Entwicklung gemäß ESVG 2010 Die nachfolgende Tabelle fasst die mittelfristige Entwicklung wichtiger Kennzahlen des öffentlichen Sektors in VGR-Darstellung zusammen: Tabelle 3: Gesamtstaatliche Entwicklung der Jahre 2013 bis 2017 (Stand: März 2018) in % des BIP Maastricht-Saldo Bundessektor -2,0-2,8-1,2-1,3-0,8 Maastricht-Saldo Gesamtstaat -2,0-2,7-1,0-1,6-0,7 Staatseinnahmen 49,7 49,6 49,9 49,0 48,4 Staatsausgaben 51,6 52,3 51,0 50,6 49,1 Strukt. Saldo (lt. EK-Frühjahrsprogn. 2018) -1,7-0,7-0,1-0,9-0,6 Primärsaldo 0,7-0,3 1,3 0,5 1,1 Öffentliche Verschuldung 81,3 84,0 84,6 83,6 78,4 Quellen: Statistik Austria (März-Notifikation), AMECO 10 / 64

11 Im Gegensatz zum Nettofinanzierungsbedarf, der 2017 deutlich höher ausfiel als 2016, verbesserte sich der Maastricht-Saldo des Bundes gemäß der im März 2018 veröffentlichten budgetären Notifikation der Statistik Austria 3 auf -2,843 Mrd. EUR bzw. -0,8 % des BIP (2016: -1,3 %). Diese gegenläufige Entwicklung resultiert größtenteils daraus, dass die Zahlungen im Zusammenhang mit der KA Finanz AG und dem Rückkauf der HETA-Schuldtitel zwar den Nettofinanzierungsbedarf verschlechtern, aber keine Auswirkungen auf den Maastricht-Saldo haben. 4 Die wesentlichsten Unterschiede zwischen Nettofinanzierungssaldo und Maastricht-Saldo des Bundes betreffen Periodenabgrenzungen (z.b. Abgrenzung der Zinszahlungen, periodengerechte Zuordnung Beschäftigungsbonus, Aufteilung der Abschlagszahlung zur Stabilitätsabgabe auf 4 Jahre), die Bereinigung um Finanztransaktionen im Finanzierungshaushalt (z.b. Darlehen für die KA Finanz AG) und die Berücksichtigung anderer in den Bundessektor klassifizierter Einheiten (v.a. Abbaubanken und die ÖBB-Infrastruktur AG). Auch für den Gesamtstaat fiel der Maastricht-Saldo mit -2,589 Mrd. EUR bzw. -0,7 % des BIP deutlich besser aus als im Vorjahr (2016: -1,6 % des BIP). Der Saldo auf Ebene der Länder und Gemeinden war 2017 weitgehend ausgeglichen, die Sozialversicherungsträger erzielten einen geringen Überschuss. Bei der Budgeterstellung im Herbst 2016 wurde noch ein gesamtstaatlicher Saldo von -1,2 % des BIP erwartet, wobei die Einschätzung zur Wirtschaftsentwicklung 2017 damals zu pessimistisch war. Die Verbesserung des Maastricht-Saldos gegenüber 2016 resultiert sowohl aus einer konjunkturell bedingten guten Einnahmenentwicklung (+3,1 %) als auch aus einem nur moderatem Ausgabenwachstum (+1,3 %). Auf der Einnahmenseite entwickelten sich insbesondere die Einkommens- und Vermögensteuern (v.a. Körperschaftsteuer, Lohnsteuer) 5 und die Sozialbeiträge mit einem Zuwachs von 4,7 % bzw. 3,7 % sehr dynamisch. Der Zuwachs bei den Produktions- und Importabgaben (+2,0 %) wurde durch die Senkung des Dienstgeberbeitrags zum Familienlastenausgleichsfonds um 0,4 %-Punkte etwas gedämpft. Auch die Einnahmen aus der Stabilitätsabgabe gingen zurück, weil in der VGR eine 3 Die nächste budgetäre Notifikation wird Ende September 2018 von der Statistik Austria veröffentlicht. 4 Die Zahlungen stellen einen innerstaatlichen Transfer dar, da die KA Finanz AG und die HETA bzw. der Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds (KAF) zum Sektor Staat gehören. Dem Darlehen für die KA Finanz AG ihv 2,4 Mrd. EUR steht zudem eine werthaltige Forderung gegenüber. 5 Das Aufkommen aus der Veranlagten Einkommensteuer war hingegen aufgrund der verzögerten Wirkung der Tarifentlastung bei den Selbständigeneinkommen, der Erhöhung der Negativsteuer, der Erhöhung des Kinderfreibetrags und der automatischen Arbeitnehmerveranlagung leicht rückläufig. 11 / 64

12 periodengerechte Zuordnung der Abschlagszahlung erfolgt. 6 Das Umsatzsteueraufkommen, das ebenfalls Teil der Produktions- und Importabgaben ist, verzeichnete hingegen, bedingt durch die gute Entwicklung des Privatkonsums und den Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung, einen deutlich Zuwachs (+3,7 %). Das moderate Ausgabenwachstum ist zu einem wesentlichen Teil auf rückläufige Zinsausgaben (-8,9 % gegenüber 2016) aufgrund des günstigen Zinsumfelds zurückzuführen. Auch die Ausgaben für Vorleistungen (+0,6 %) und die Sozialleistungen (+1,5 %) verzeichneten nur geringe Anstiege. Zu einem stärkeren Zuwachs kam es hingegen bei den Subventionen (+6,6 %), unter anderem durch das Anlaufen des Beschäftigungsbonus und der Investitionszuwachsprämie sowie aufgrund höherer Arbeitsmarktförderungen (v.a. Maßnahmen für Ältere, Asylberechtigte und Langzeitarbeitslose, Anstieg Altersteilzeit), und bei den Vermögenstransfers (+14,0 %), die jedoch mit 1,7 % nur einen relativ geringen Teil der Ausgaben ausmachen. Das um Konjunktur- und Einmaleffekte bereinigte strukturelle Budgetdefizit sank im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr von 0,9 % auf 0,6 % des BIP, die Reduktion fiel jedoch aufgrund der verbesserten konjunkturellen Lage und dem damit verbundenen schrittweisen Schließen der Outputlücke 7 geringer aus als beim Maastricht-Defizit. Das mittelfristige Haushaltsziel (MTO) eines strukturellen Defizits von maximal 0,5 % des BIP wurde damit unter Einrechnung des in den EU-Fiskalregeln vorgesehenen Toleranzbereichs von 0,25 %-Punkten erreicht. Nachdem die öffentliche Schuldenquote ausgehend von 65,0 % des BIP im Jahr 2007 durch die teilweise hohen Maastricht-Defizite und die Eingliederung der Verbindlichkeiten der Bad Banks (HETA, KA Finanz AG, immigon) stark anstieg und 2015 einen Höchststand von 84,6 % des BIP erreichte, ist sie seit 2016 rückläufig. Nach 83,6 % des BIP Ende 2016 verzeichnete die Schuldenquote im Jahr 2017 einen kräftigen Rückgang auf 78,4 % des BIP. Während das gesamtstaatliche Defizit einen erhöhenden Effekt bewirkte (+0,7 %-Punkte), reduzierte insbesondere das kräftige Wachstum der nominellen Wirtschaftsleistung über den Effekt des 6 Der Tarif für die Stabilitätsabgabe wurde deutlich gesenkt, zusätzlich mussten die Banken eine grundsätzlich in vier Jahrestranchen vorgesehene Abschlagszahlung ihv 1 Mrd. EUR leisten. Die Banken leisteten bereits 2017 einen großen Teil dieser Zahlung, wodurch es in der Finanzierungsrechnung zu erheblichen Mehreinzahlungen kam. In der VGR wird die gesamte Abschlagszahlung hingegen unabhängig vom tatsächlichen Zahlungszeitpunkt auf vier gleiche Teile in den Jahren 2017 bis 2020 aufgeteilt. 7 Die zyklische Budgetkomponente (dient der Konjunkturbereinigung) betrug lt. der aktuellen EK-Frühjahrsprognose im Jahr 2016 noch -0,7 % des BIP, im Jahr 2017 machte sie nur noch -0,1 % des BIP aus. Ab 2018 dürfte die zyklische Budgetkomponente nach den aktuellen Schätzungen positiv ausfallen, d.h. die Konjunkturbereinigung hat eine Verschlechterung des strukturellen Defizits gegenüber dem Maastricht-Defizit zur Folge. 12 / 64

13 steigenden Nenners die Schuldenquote um rd. 3,5 %-Punkte. Eine weitere Reduktion um 2,3 %-Punkte bewirkten mehrere Entwicklungen im Zusammenhang mit den staatlichen Abwicklungsbanken, die sich zwar auf den Schuldenstand (Bruttobetrachtung) nicht jedoch auf das Defizit auswirkten: Im Jahr 2016 erfolgte eine Mittelaufnahme für die Abwicklung der HETA ihv 3,6 Mrd. EUR (rd. 1,0 % des BIP), die vorübergehend zu einem Anstieg der Schuldenquote geführt hat, aber im Jahr 2017 wieder ausgeglichen wurde. Die HETA hat im Juli ,4 Mrd. EUR (rd. 1,2 % des BIP) ihrer Barmittelbestände an den Staat bzw. an den Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds (KAF) überwiesen, die zum Schuldenabbau verwendet wurden. 8 Auch die anderen Abwicklungsbanken (immigon, KA Finanz AG) setzten ihren Schuldenabbau fort. 3 Finanzierungs- und Ergebnisrechnung Ergebnisse der Voranschlagsvergleichsrechnungen Im Rahmen der Voranschlagsvergleichsrechnungen (VVR) werden für den Finanzierungs- und Ergebnishaushalt die Werte aus dem BVA 2017 den jeweiligen Erfolgen gegenübergestellt. 9 Nachfolgende Tabelle zeigt die VVR 2017 im Überblick: Tabelle 4: Überblick Voranschlagsvergleichsrechnung Ergebnishaushalt Voranschlag 2017 Erfolg 2017 Abweichung Finanzierungshaushalt Voranschlag 2017 : Erfolg 2017 Voranschlag 2017 Zahlungen 2017 Abweichung Voranschlag 2017 : Zahlungen 2017 in Mrd. EUR in % in Mrd. EUR in % Erträge 73,181 76,404 3,224 4,4 Einzahlungen 73,159 73,805 0,646 0,9 Aufwendungen 82,144 78,051-4,094-5,0 Auszahlungen 77,457 80,678 3,221 4,2 Nettoergebnis -8,964-1,646 7,318 - Nettofinanzierungssaldo -4,298-6,873-2,574 - Quelle: BRA Im Juli 2018 erfolgte eine weitere Auflösung von Barmittelbeständen ihv 2,4 Mrd. EUR, die zu rund drei Viertel an den Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF) überwiesen wurden. Dieser Teil der Ausschüttung wird zum Abbau der für den KAF im Rahmen der Rechtsträgerfinanzierung durch die OeBFA aufgenommenen Schulden verwendet, wodurch sich der gesamtstaatliche Schuldenstand reduziert. Der übrige Teil der Ausschüttung betrifft laut FMA eine strittige Forderung und wird erst nach Klärung der offenen Rechtsfragen an den Gläubiger weitergegeben. 9 Die Werte in den VVR für den Ergebnis- und Finanzierungshaushalt werden nicht konsolidiert. 13 / 64

14 Während in der Ergebnisrechnung das veranschlagte Nettoergebnis deutlich unterschritten wurde, kam es in der Finanzierungsrechnung zu einer Überschreitung des veranschlagten Nettofinanzierungsbedarfs. Auf der Einnahmenseite waren sowohl die Erträge als auch die Einzahlungen höher als veranschlagt, die wesentlichen Ursachen dafür waren höher als erwartete Steuereinnahmen und höhere abgabenähnliche Erträge (Dienstgeberbeitrag zum FLAF, Arbeitslosenversicherungsbeiträge). In der Ergebnisrechnung wurde zudem die Auflösung von Rückstellungen ihv insgesamt 1,2 Mrd. EUR im Bereich der Finanzmarktstabilität nicht budgetiert. Auf der Ausgabenseite kam es zu sehr unterschiedlichen Entwicklungen im Ergebnis- und Finanzierungshaushalt. Im Finanzierungshaushalt wurden (nicht ergebniswirksame) Mehrauszahlungen im Bankenbereich getätigt, die bei der Budgetierung noch nicht im realisierten Ausmaß absehbar waren. Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt fielen hingegen deutlich niedriger aus als veranschlagt, insbesondere aufgrund von Minderaufwendungen in der UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie durch einen Sondereffekt im Zusammenhang mit den ÖBB und in der UG 22-Pensionsversicherung vor allem aufgrund eines niedriger als veranschlagten Bundeszuschusses an die Pensionsversicherungsträger (unterschiedliche Periodenabgrenzungen für die Abschlagszahlung der Bank Austria ihv 768 Mio. EUR für die Übertragung von MitarbeiterInnen in die gesetzliche Pensionsversicherung). 3.2 Wesentliche Abweichungen im Finanzierungshaushalt Einzahlungsseitige Voranschlagsabweichungen Die nachfolgende Tabelle zeigt die höchsten einzahlungsseitigen Voranschlagsabweichungen im Finanzierungshaushalt auf Untergliederungsebene. Tabelle 5: Einzahlungen, wesentliche Abweichungen (unkonsolidiert) Finanzierungsrechnung, Einzahlungen UG in Mio. EUR Unterschied Unterschied in % BVA 2017 Unterschied Unterschied in % 16 Öffentliche Abgaben , , ,7 6, ,0 686,1 1,3 25 Familien und Jugend 7.161, ,4-341,1-4, ,7 142,7 2,1 20 Arbeit 6.515, ,2 318,2 4, ,8 111,4 1,7 46 Finanzmarktstabilität 116,0 130,5 14,5 12,5 54,8 75,7 138,2 14 Militärische Angelegenheiten und Sport 52,7 54,9 2,2 4,2 0,0 54, ,5 43 Umwelt 413,1 426,0 12,9 3,1 555,7-129,6-23,3 45 Bundesvermögen 1.276,6 837,2-439,4-34,4 979,1-141,9-14,5 51 Kassenverwaltung 1.380, ,9-149,1-10, ,4-184,5-13,0 Erfolg Vergleich Erfolg mit BVA Summe ausgewählte Untergliederungen , , ,9 4, ,5 614,8-0,9 übrige Untergliederungen 5.881, ,0-118,2-2, ,3 31,7-0,6 Summe alle Untergliederungen , , ,7 3, ,7 646,5 0,9 Quelle: HIS, eigene Darstellung 14 / 64

15 Die Einzahlungen betrugen im Jahr 2017 rd. 73,8 Mrd. EUR und waren somit um rd. 2,5 Mrd. EUR bzw. 3,5 % höher als im Vorjahr und um rd. 646 Mio. EUR bzw. 0,9 % höher als veranschlagt. Eine ausführliche Darstellung der wesentlichen Veränderungen gegenüber 2016 sowie der Voranschlagsabweichungen findet sich in der Analyse des Budgetdienstes zum Budgetvollzug Jänner bis Dezember Zu wesentlichen Abweichungen vom Voranschlagswert kam es insbesondere in folgenden Untergliederungen: In der UG 16-Öffentliche Abgaben waren die Einzahlungen um insgesamt 686 Mio. EUR bzw. 1,3 % höher als veranschlagt. Die gute Wirtschaftslage bewirkte insgesamt eine dynamische Aufkommensentwicklung. Zu erheblichen Überschreitungen der veranschlagten Einzahlungen kam es bei der Körperschaftsteuer (+404 Mio. EUR), der Stabilitätsabgabe (+337 Mio. EUR) und der Grunderwerbsteuer (+105 Mio. EUR). Allerdings blieben einzelne Abgaben trotz der günstigeren Rahmenbedingungen hinter dem budgetierten Wert zurück, dies betrifft insbesondere die Lohnsteuer (-350 Mio. EUR) und die Umsatzsteuer (-454 Mio. EUR). Bei der Lohnsteuer ist die Unterschreitung laut BMF auf einen Basiseffekt bei der Steuerschätzung (niedriger als erwartete Einnahmen 2016) und auf die auch 2017 anhaltende Persistenz bei der Teilzeitbeschäftigung zurückzuführen. Bei der Umsatzsteuer wurde der veranschlagte Wert verfehlt, weil die erwarteten Einnahmen aus der Betrugsbekämpfung zu hoch angesetzt worden sein dürften. Bei den Ab-Überweisungen fiel insbesondere die Zahlung an die EU um rd. 356 Mio. EUR niedriger aus als veranschlagt. Die um rd. 143 Mio. EUR bzw. 2,1 % höher als veranschlagten Einzahlungen in der UG 25-Familien und Jugend sind größtenteils auf höhere Einnahmen des FLAF zurückzuführen. Die Überschreitung der FLAF-Einnahmen resultiert aus höheren Dienstgeberbeiträgen (76 Mio. EUR) und aus höheren Anteilen an der Einkommenund Körperschaftsteuer (52 Mio. EUR) aufgrund der guten Konjunkturlage. Gegenüber 2016 waren die Einzahlungen allerdings aufgrund der Senkung des Dienstgeberbeitrags zum FLAF rückläufig. In der UG 20-Arbeit waren die Einzahlungen um rd. 111 Mio. EUR bzw. 1,7 % höher als veranschlagt. Die Mehreinzahlungen resultieren aus höheren Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung (+98 Mio. EUR), aus den nicht budgetierten Einzahlungen aus der Auflösungsabgabe (72 Mio. EUR) und aus einer Entnahme der Arbeitsmarktrücklage ihv 32 Mio. EUR, die im Vollzug zu einer (nicht veranschlagten) 15 / 64

16 Einzahlung führt. Erneut entfallen ist hingegen die budgetierte Einzahlung aus den Beiträgen der Pensionsversicherungsträger für Maßnahmen der beruflichen Integration ihv 75 Mio. EUR, 10 die Überweisung gem. 13e Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) ist um rd. 17 Mio. EUR niedriger ausgefallen als veranschlagt. Die Überschreitung der veranschlagten Einzahlungen in der UG 46-Finanzmarktstabilität um rd. 76 Mio. EUR ist insbesondere auf höhere Haftungsentgelte gem. Finanzmarktstabilitätsgesetz (FinStaG; +13,8 Mio. EUR), auf nicht geplante Gewinnausschüttungen der Rückzahlungsgesellschaft der Volksbankengruppe auf das Genussrecht der Republik Österreich (+13,4 Mio. EUR) und auf die Rückzahlung von Darlehen aus Haftungsverpflichtungen des Kärntner Ausgleichzahlungs-Fonds (+46,7 Mio. EUR) zurückzuführen. In der UG 14-Militärische Angelegenheiten und Sport kam es zu Mehreinzahlungen von rd. 55 Mio. EUR. Da in dieser Untergliederung keine Einzahlungen veranschlagt wurden, obwohl die realisierten Einzahlungen auch zum Zeitpunkt der Budgetierung bereits weitgehend bekannt waren, betrifft die Überschreitung alle Einzahlungspositionen. Die größten Einzahlungen dieser Untergliederung betreffen Mieteinnahmen und Einzahlungen aus der Veräußerung von Material. Die Unterschreitung der veranschlagten Einzahlungen in der UG 43-Umwelt um rd. 130 Mio. EUR bzw. 23,3 % betrifft die Erlöse aus Versteigerungen von Emissionszertifikaten, weil der realisierte Durchschnittspreis aus der Versteigerung geringer ausfiel als bei der Veranschlagung angenommen. In der UG 45-Bundesvermögen wurden die veranschlagten Einzahlungen um 142 Mio. EUR bzw. 14,5 % unterschritten. Die Voranschlagsunterschreitung ist vor allem auf die Verbuchung der Einzahlungen aus der Abschöpfung des Kontos gemäß 7 Ausfuhrförderungsgesetz (AusfFG) 11 in den allgemeinen Bundeshaushalt als (nicht 10 Dabei handelt es sich um die Beiträge der Pensionsversicherung gem. 16 AMPFG zur Finanzierung von beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation und sonstigen der Arbeitsmarktintegration dienenden Maßnahmen des AMS für Personen, die Umschulungsgeld oder Rehabilitationsgeld beziehen. Bis auf die Akontozahlung im Jahr 2014 (20 Mio. EUR) sind in diesem Zusammenhang noch keine Zahlungen geflossen. 11 Das sogenannte 7-Konto des Bundes gemäß AusfFG ist ein bei der Oesterreichische Kontrollbank AG (OeKB) geführtes Konto und dient der Verrechnung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben im Ausfuhrförderungsverfahren. Durch eine Novelle des AusfFG wurde mit 1. Jänner 2013 eine Obergrenze des Kontos definiert, ein darüber hinausgehendes Guthaben ist an die Bundeskasse abzuführen. Aus buchhalterischer Sicht wird damit lediglich das Guthaben vom OeKB-Konto an die Bundeskasse überwiesen. Damit entfällt die Zweckbindung und ermöglicht auf budgetärer Ebene die freie Verwendung dieser Mittel. 16 / 64

17 veranschlagte) Mindereinzahlung zurückzuführen. Ab 2018 erfolgt eine Umstellung der Verrechnung auf eine Bruttodarstellung, sodass statt der Mindereinzahlung eine Auszahlung verbucht wird. Einen gegenläufigen Effekt hat die höher als veranschlagt erfolgte Dividendenzahlung der Österreichischen Nationalbank. In der UG 51-Kassenverwaltung wurde der Voranschlag aufgrund niedriger als veranschlagter Rückflüsse aus dem EU-Haushalt um rd. 185 Mio. EUR unterschritten. Insbesondere beim EFRE erfolgten die Antragstellungen für die Programme erst gegen Ende 2017, im Bereich der Agrarförderungen fielen die Auszahlungsmeldungen an die Europäische Kommission geringer aus als geplant Auszahlungsseitige Voranschlagsabweichungen Die nachfolgende Tabelle zeigt die höchsten auszahlungsseitigen Voranschlagsabweichungen im Finanzierungshaushalt auf Untergliederungsebene: Tabelle 6: Auszahlungen, wesentliche Abweichungen (unkonsolidiert) Finanzierungsrechnung, Auszahlungen UG in Mio. EUR Unterschied Unterschied in % BVA 2017 Unterschied Unterschied in % 46 Finanzmarktstabilität 44, , ,5-681, ,9 611,9 58 Finanzierungen, Währungstauschverträge 5.891, ,0-574,0-9, ,1 596,9 12,6 44 Finanzausgleich 872, ,5 504,0 57,8 962,2 414,3 43,1 25 Familien und Jugend 7.154, ,0-54,4-0, ,9 224,0 3,3 45 Bundesvermögen 579,4 665,8 86,5 14,9 821,7-155,9-19,0 20 Arbeit 8.226, ,0 117,0 1, ,5-291,5-3,4 22 Pensionsversicherung 9.917, ,6-893,2-9, , ,9-15,5 Erfolg Vergleich Erfolg mit BVA Summe ausgewählte Untergliederungen , , ,4 12, , ,9-9,0 übrige Untergliederungen , ,7 377,5 0, ,9-80,2 0,2 Summe alle Untergliederungen , , ,9 5, , ,7 4,2 Quelle: HIS, eigene Darstellung Die Auszahlungen beliefen sich 2017 auf rd. 80,7 Mrd. EUR und waren um rd. 4,4 Mrd. EUR bzw. 5,7 % höher als im Vorjahr und um 3,2 Mrd. EUR höher als veranschlagt. Zu wesentlichen Abweichungen vom Voranschlagswert kam es insbesondere in folgenden Untergliederungen: In der UG 46-Finanzmarktstabilität betrugen die Auszahlungen im Jahr 2017 rd. 4,9 Mrd. EUR, während der BVA nur Auszahlungen ihv 681 Mio. EUR vorsah. Die KA Finanz AG wurde im September 2017 in eine Abbaugesellschaft umgewandelt und legte die Bankkonzession zurück. Für die Umstellung der Refinanzierung hat der Bund Mittel ihv 3,4 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt, die zu Mehrauszahlungen in der UG 46-Finanzmarktstabilität führten. Mehrauszahlungen resultierten weiters aus der Finanzierung des Rückkaufs landesbehafteter HETA-Schuldtitel (rd. 1,3 Mrd. EUR). 17 / 64

18 Die Nettozinsauszahlungen der UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge betrugen im Jahr 2017 rd. 5,3 Mrd. EUR, womit der budgetierte Wert um 0,6 Mrd. EUR bzw. 12,6 % überschritten wurde. Neben den geringer als veranschlagt ausgefallenen Einzahlungen aus Agien ist diese Überschreitung auch auf einen Sondereffekt im Zusammenhang mit der zur Gänze am Laufzeitbeginn zu leistenden antizipativen Zinszahlung ihv rd. 134 Mio. EUR für die im Juni 2017 neu begebene 0 % Zero Coupon Note zurückzuführen. 12 Im Vergleich zum Jahr 2016 gingen die Nettozinsauszahlungen um rd. 0,6 Mrd. EUR zurück. 13 Aufgrund der rein kassenmäßigen Erfassung der Zinszahlungen ist der Finanzierungshaushalt in der UG 58 für die tatsächliche Zinslast des Bundes nur begrenzt aussagekräftig. Die Überschreitung der veranschlagten Auszahlungen in der UG 44-Finanzausgleich um 414 Mio. EUR (43,1 %) wurde durch die bei der Budgeterstellung noch nicht bekannten Ergebnisse der Finanzausgleichsverhandlungen Ende 2016 verursacht. Zu höheren Transfers an die Länder und Gemeinden kam es insbesondere aufgrund des vereinbarten einmaligen Kostenersatzes ihv 125 Mio. EUR für den durch Integration und Migration bewirkten Mehraufwand sowie aufgrund einer jährlich zu leistenden zusätzlichen Finanzzuweisung ihv 306 Mio. EUR Diese Anleihe wurde vom Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds (KAF) zum Barwert von 974 Mio. EUR erworben (Finanzierung durch die ABBAG), um den im Jahr 2032 auftretenden Finanzierungsbedarf zur Tilgung der nicht rückgekauften HETA-Nullkuponanleihen abzusichern. 13 Dabei ist ein Sondereffekt aufgrund einer im Jahr 2016 ausgelaufenen Prämienanleihe zu berücksichtigen, deren Zinszahlung kassenmäßig am Ende der Laufzeit erfasst wird, womit es im Jahr 2016 zu höheren Nettozinsauszahlungen im Finanzierungshaushalt kam Mio. EUR aufgrund der neuen Finanzzuweisung des Bundes an die Länder gemäß 24 FAG 2008 zur Sicherstellung einer nachhaltigen Haushaltsführung insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Soziales, wobei aber mit 306 Mio. EUR vorzusorgen ist, weil diese Finanzzuweisung zu Lasten Wiens um 6 Mio. EUR erhöht wird (Minderauszahlung/-aufwand ihv 6 Mio. EUR im DB Finanzkraftstärkung der Gemeinden, variabel ). 18 / 64

19 In der UG 25-Familien und Jugend betrugen die Auszahlungen im Jahr 2017 rd. 7,1 Mrd. EUR, der BVA wurde damit um 224 Mio. EUR bzw. 3,3 % überschritten. Mehrauszahlungen ergaben sich insbesondere aus den Abrechnungen der Sozialversicherungsträger für Pensionsbeiträge für Kindererziehungszeiten, die rd. 179 Mio. EUR über dem veranschlagten Betrag lagen (u.a. aufgrund von Nachforderungen ihv 46 Mio. EUR im Zusammenhang mit den Kontoerstgutschriften auf den Pensionskonten). Zudem führte eine erhöhte Inanspruchnahme der einkommensabhängigen Variante zu Mehrauszahlungen beim Kinderbetreuungsgeld. Die Bedeckung der Mehrauszahlungen in der UG 25 erfolgte durch eine Umschichtung aus der UG 23-Pensionen Beamtinnen und Beamte ihv 102 Mio. EUR und durch Mehreinzahlungen in den FLAF. Die Auszahlungen der UG 45-Bundesvermögen lagen im Jahr 2017 um 156 Mio. EUR (19,0 %) unter dem veranschlagten Wert. Insbesondere die Schadenszahlungen im Bereich der Exportförderung waren wesentlich geringer als budgetiert, wobei für 2017 bereits ein deutlich niedrigerer Betrag veranschlagt war als in den Vorjahren, sodass auch die Abweichung 2017 geringer ausfiel. In der UG 20-Arbeit war die günstiger als angenommene Entwicklung am Arbeitsmarkt im Jahr 2017 (Arbeitslosenquote ihv 8,5 % anstatt der bei der Budgetierung angenommenen 9,4 %) ein wesentlicher Faktor für die Minderauszahlungen ihv 292 Mio. EUR bzw. 3,4 %. Insbesondere die Ausgaben im variablen Bereich für das Arbeitslosengeld, die Notstandshilfe und die Überbrückungshilfen sowie für Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge der LeistungsbezieherInnen bzw. Krankengeld fielen deutlich niedriger aus als veranschlagt (insgesamt um rd. 386 Mio. EUR). Zu gegenläufigen Effekten kommt es unter anderem durch Mehrauszahlungen im Zusammenhang mit den bei der Budgetierung noch nicht berücksichtigten Maßnahmen (Beschäftigungsaktion : 12 Mio. EUR, verpflichtendes Integrationsjahr: 21 Mio. EUR) sowie durch nicht im BVA enthaltene Auszahlungen für die Ausbildungsgarantie bis 25 (37 Mio. EUR). Zusätzlich lagen die Auszahlungen für die Altersteilzeitregelung aufgrund einer höher als erwarteten Inanspruchnahme um 83 Mio. EUR über dem veranschlagten Wert. 19 / 64

20 Die betragsmäßig größten Minderauszahlungen wurden im Jahr 2017 in der UG 22-Pensionsversicherung verbucht, in der die Auszahlungen um rd. 1,7 Mrd. EUR (15,5 %) hinter dem veranschlagten Wert zurückblieben. Als Ursache für diese Unterschreitung sind im Wesentlichen drei Gründe anzuführen. Die Abrechnungen mit den Pensionsversicherungsträgern für das Jahr 2016 ergaben eine Forderung des Bundes ihv rd. 412 Mio. EUR, die im Jahr 2017 auf der Auszahlungsseite gegengerechnet wurde und zu entsprechenden Minderauszahlungen führte. Weiters fiel der Zuschussbedarf um rd. 972 Mio. EUR niedriger aus als im BVA 2017 angenommen, wobei der Minderbedarf im Wesentlichen aus höheren Einnahmen aus Pflichtbeiträgen (353 Mio. EUR) und aus einem geringeren Pensionsaufwand (rd. 618 Mio. EUR) resultierte. Zusätzlich kam es zu einem Sondereffekt im Zusammenhang mit der Zahlung der Bank Austria an die PVA ihv 768 Mio. EUR für die Übertragung von MitarbeiterInnen in die gesetzliche Pensionsversicherung, von denen im Jahr 2017 noch 273 Mio. EUR bei den Bundeszuschüssen gegengerechnet wurden. Die verbleibenden 495 Mio. EUR reduzieren den Bundeszuschuss an die PVA im Jahr Wesentliche Abweichungen im Ergebnishaushalt Ertragsseitige Voranschlagsabweichungen Die nachfolgende Tabelle zeigt die höchsten ertragsseitigen Voranschlagsabweichungen im Ergebnishaushalt auf Untergliederungsebene: Tabelle 7: Erträge, wesentliche Abweichungen (unkonsolidiert) Ergebnisrechnung, Erträge UG in Mio. EUR Unterschied Unterschied in % BVA 2017 Unterschied Unterschied in % 16 Öffentliche Abgaben , , ,0 7, , ,8 2,7 46 Finanzmarktstabilität 563, ,8 958,3 170,1 168, ,8 805,8 25 Familien und Jugend 6.972, ,9-22,9-0, ,4 358,4 5,4 20 Arbeit 6.547, ,3 290,0 4, ,4 114,9 1,7 43 Umwelt -15,0 442,4 457, ,4 555,7-113,2-20,4 51 Kassenverwaltung 1.166, ,3-13,8-1, ,4-263,1-18,6 Erfolg Vergleich Erfolg mit BVA Summe ausgewählte Untergliederungen , , ,0 8, , ,6-4,1 übrige Untergliederungen 8.212, , ,1-13, ,6 372,1-5,3 Summe alle Untergliederungen , , ,0 5, , ,7 4,4 Quelle: HIS, eigene Darstellung 20 / 64

21 Die Erträge betrugen 2017 rd. 76,4 Mrd. EUR und waren somit um 3,2 Mrd. EUR bzw. 4,4 % höher als veranschlagt. Zu wesentlichen Abweichungen vom Voranschlagswert kam es insbesondere in folgenden Untergliederungen: In der UG 16-Öffentliche Abgaben waren die Erträge um 1,4 Mrd. EUR höher als veranschlagt. Neben den bereits genannten Gründen für die gute Abgabenentwicklung (v.a. gute Konjunktur) ergaben sich Mehrerträge aufgrund von Periodenabgrenzungen bei bestimmten Abgaben, wie etwa der Lohnsteuer, der Mineralölsteuer und der Umsatzsteuer. Zudem konnten 2017 durch den Rückgang der Wertberichtigungen für Abgaben- und Zollforderungen gegenüber dem Vorjahr Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen verzeichnet werden. Die Mehrerträge in der UG 46-Finanzmarktstabilität ihv rd. 1,4 Mrd. EUR resultieren größtenteils aus der Auflösung des nicht benötigten Teils der im Jahr 2016 für den Rückkauf landesbehafteter Schuldtitel der HETA Asset Resolution AG gebildeten Rückstellung sowie aus der Auflösung der Rückstellung für die Bereinigung der Phönix-Bürgschaft. Zudem erfolgten nicht veranschlagte Anpassungen von Wertberichtigungen für Forderungen gegenüber der HETA Asset Resolution AG. In der UG 25-Familien und Jugend waren die Erträge um rd. 358 Mio. EUR höher als veranschlagt. Die höheren Erträge sind insbesondere auf Mehreinnahmen des FLAF zurückzuführen (v.a. höhere Dienstgeberbeiträge und Anteile an Einkommen- und Körperschaftsteuer). Zudem führt das im Jahr 2017 vom Bund abgedeckte FLAF-Defizit 15 zu einer Forderung gegenüber dem Reservefonds, die im Ergebnishaushalt zu entsprechenden Mehrerträgen führte. Die Gründe für die Mehrerträge in der UG 20-Arbeit ihv 115 Mio. EUR sind weitgehend dieselben wie im Finanzierungshaushalt. Zu höheren Erträgen kam es bei den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen, bei der nicht veranschlagten Auflösungsabgabe und durch die Auflösung von einem Teil der Arbeitsmarktrücklage. 15 Das FLAF-Defizit lag 2017 unter Einrechnung von erst im Jahr 2017 vereinnahmten Überschüssen aus 2016 ihv 19 Mio. EUR bei 185 Mio. EUR, ohne diese Überschüsse ergibt sich ein Wert von 204 Mio. EUR. 21 / 64

22 In der UG 43-Umwelt sind die Mindererträge wie im Finanzierungshaushalt auf einen niedriger als angenommenen Durchschnittspreis bei der Versteigerung von Emmissionszertifikaten zurückzuführen. Die Mindererträge in der UG 51-Kassenverwaltung resultieren wie im Finanzierungshaushalt aus geringer als veranschlagten Rückflüssen aus dem EU-Haushalt. Zusätzlich vergrößerte die Anpassung offener Forderungen aus Vorjahren die Abweichung weiter Aufwandsseitige Voranschlagsabweichungen Die nachfolgende Tabelle zeigt die höchsten Voranschlagsabweichungen im Ergebnishaushalt bei den Aufwendungen auf Untergliederungsebene: Tabelle 8: Aufwendungen, wesentliche Abweichungen (unkonsolidiert) Ergebnisrechnung, Aufwendungen UG in Mio. EUR Unterschied Unterschied in % BVA 2017 Unterschied Unterschied in % 46 Finanzmarktstabilität 2.514, , ,1-40,7 620,3 870,1 140,3 44 Finanzausgleich 872, ,5 504,0 57,8 962,2 414,3 43,1 25 Familien und Jugend 7.058, ,0-45,6-0, ,8 222,2 3,3 40 Wirtschaft 371,6 513,2 141,6 38,1 408,1 105,1 25,8 16 Öffentliche Abgaben 783,5 544,5-239,0-30,5 750,0-205,5-27,4 20 Arbeit 8.263, ,1 84,3 1, ,4-296,3-3,4 22 Pensionsversicherung 9.506, ,7-677,5-7, , ,8-17,3 41 Verkehr, Innovation und Technologie 5.559, , ,9-34, , ,0-45,5 Erfolg Vergleich Erfolg mit BVA Summe ausgewählte Untergliederungen , , ,4-9, , ,8 12,0 übrige Untergliederungen , ,6-693,3-1, ,8-290,1 0,6 Summe alle Untergliederungen , , ,6-4, , ,9-5,0 Quelle: HIS, eigene Darstellung Die Aufwendungen betrugen 2017 rd. 78,1 Mrd. EUR und waren somit um 4,1 Mrd. EUR bzw. 5,0 % niedriger als veranschlagt. Zu wesentlichen Abweichungen vom Voranschlagswert kam es insbesondere in folgenden Untergliederungen: In der UG 46-Finanzmarktstabilität fielen die Aufwendungen um 870 Mio. EUR (140,3 %) höher aus als budgetiert. Dies war auf Mehraufwendungen aus dem Gesellschafterzuschuss des Bundes an die ABBAG ihv 988 Mio. EUR zur Finanzierung der KA Finanz AG, die teilweise durch die veranschlagte Vorsorge für Bankenmaßnahmen (500 Mio. EUR) kompensiert wurden, und eine Abwertung der Beteiligung an der KA Finanz AG um 219 Mio. EUR zurückzuführen. Außerdem wurden im Zuge der Bereinigung der Phönix-Bürgschaft Forderungen gegenüber der HETA ihv 151 Mio. EUR abgeschrieben. 22 / 64

23 Die Gründe für die Mehraufwendungen ihv 414 Mio. EUR (43,1 %) in der UG 44-Finanzausgleich entsprechen jenen der Voranschlagsüberschreitung im Finanzierungshaushalt. In der UG 25-Familien und Jugend kam es im Jahr 2017 zu Mehraufwendungen ihv 222 Mio. EUR (3,3 %), die im Wesentlichen wie im Finanzierungshaushalt auf höhere Zahlungen für Pensionsversicherungsbeiträge für Kindererziehungszeiten und höhere Aufwendungen beim Kinderbetreuungsgeld zurückzuführen sind. Zusätzlich wurde bei den Transfers an Sozialversicherungsträger ein Aufwand aus Vorperioden ihv 73 Mio. EUR verbucht, der sich im Wesentlichen aus der Nachforderung bei den Pensionsversicherungsbeiträgen für Kindererziehungszeiten und aus Aufwendungen beim Wochengeld zusammensetzt. Die Mehraufwendungen in der UG 40-Wirtschaft ihv 105 Mio. EUR (25,8 %) entstanden insbesondere aufgrund höherer Wirtschaftsförderungen (v.a. Investitionszuwachsprämie), der Anpassung der Rückstellung des Vienna International Centers (VIC) und aufgrund einer Vermögensübertragung von Liegenschaften an das Land Salzburg bzw. der befristeten Zurverfügungstellung einer Liegenschaft an die Vienna International School. Zu Minderaufwendungen ihv 206 Mio. EUR kam es in der UG 16-Öffentliche Abgaben, weil 2017 kein Aufwand für die Dotierung von Wertberichtigungen zu Abgabenforderungen zu verbuchen war und die Abschreibungen aus Abgaben und Zoll geringer als erwartet ausfielen. Die Minderaufwendungen in der UG 20-Arbeit ihv 296 Mio. EUR (3,4 %) sind weitestgehend auf dieselben Gründe zurückzuführen wie die Abweichungen im Finanzierungshaushalt. In der UG 22-Pensionsversicherung ergaben sich Minderaufwendungen ihv rd. 1,9 Mrd. EUR, die im Wesentlichen auf dieselben Gründe zurückgehen wie die Abweichungen im Finanzierungshaushalt. Zusätzlich erfolgt im Ergebnishaushalt eine periodengerechte Zuordnung der Zahlungen an die Pensionsversicherungsträger und die Reduktion der Aufwendungen im Zusammenhang mit der Zahlung der Bank Austria an die PVA wird zur Gänze dem Jahr 2017 zugerechnet. Dadurch fallen die Aufwendungen im Ergebnishaushalt geringer aus als die Auszahlungen im Finanzierungshaushalt. 23 / 64

24 Zu den größten Minderaufwendungen kam es im Jahr 2017 in der UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie, in der die Aufwendungen um rd. 3,1 Mrd. EUR (45,5 %) unter dem veranschlagten Wert lagen. In der UG 41 führen die Finanzierungsmodalitäten für Investitionen der ÖBB-Infrastruktur AG regelmäßig zu erheblichen Abweichungen zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt. Im Finanzierungshaushalt werden direkte Zuschüsse zu Betrieb und Instandhaltung und zahlungswirksame Annuitätenzuschüsse für die Investitionen in die ÖBB-Infrastruktur AG veranschlagt (2017: rd. 2,2 Mrd. EUR), während im Ergebnishaushalt zusätzlich der Anstieg der Verbindlichkeiten des Bundes gegenüber der ÖBB-Infrastruktur AG innerhalb eines Jahres als Aufwand verbucht wird, der sich aus den jeweils abgeschlossenen ÖBB-Investitionen ergibt. Für diesen Anstieg der Verbindlichkeiten wurden im Ergebnishaushalt des BVA 2017 auf Basis des alten Rahmenplans ( ) zusätzlich 2,9 Mrd. EUR veranschlagt. Laut BRA wurden die Zahlungen für das Jahr 2017 jedoch auf Basis des neuen Zuschussvertrages für den Rahmenplan vom Juni 2017 vorgenommen, der gegenüber dem früheren Rahmenplan deutlich geringere Investitionen und eine Anpassung der Zinssätze bzw. eine Reduktion der Annuitäten vorsieht. Die Budgetierung und die Einbuchung der Verbindlichkeiten im Jahr 2016 wurden jedoch noch auf Basis des alten Zuschussvertrages mit höheren Investitionen vorgenommen, weil sich der Abschluss für 2017 verzögerte. Im Jahr 2017 ergibt sich nunmehr eine Reduktion der Verbindlichkeiten von 19,015 Mrd. EUR auf 18,994 Mrd. EUR und es kommt zu entsprechenden Minderaufwendungen im Vergleich zum veranschlagten Anstieg der Verbindlichkeiten um 2,9 Mrd. EUR. Da die Einbuchung der Verbindlichkeiten auf Basis der Zuschussverträge erfolgt, auch wenn die tatsächlich getätigten Investitionen eines Jahres niedriger ausfallen, betrifft die 2017 erfolgte Korrektur auch die Investitionen der Vorjahre. 24 / 64

25 3.4 Unterschied Finanzierungs- und Ergebnishaushalt Die Salden der Finanzierungs- und Ergebnisrechnung 2017 weisen deutliche Unterschiede auf: Tabelle 9: Konsolidierte Finanzierungs- und Ergebnisrechnung 2017 im Vergleich Bundessicht *) In der Tabelle werden die Einzahlungen aus Finanzerträgen und die Auszahlungen aus Finanzaufwand (Finanzierungsrechnung) getrennt ausgewiesen und nicht als Teil der operativen Verwaltungstätigkeit erfasst. Dadurch ergeben sich Unterschiede gegenüber den im BRA ausgewiesenen Werten (siehe BRA, Textteil Band 1, S. 22). Quelle: BRA 2017 Finanzierungsrechnung (FR) Ergebnisrechnung (ER) Veränderung Veränderung : : 2017 Abweichung 2017 FR : ER in Mio. EUR in % in Mio. EUR in % in Mio. EUR Ergebnis aus der operativen Verwaltungstätigkeit*) , ,9 8, , ,8 16,7 465,0 Erträge aus Abgaben netto , ,3 5, , ,4 5,4 578,8 Erträge aus der operativen Verwaltungstätigkeit*) 2.560,3 72,1 2, , ,9 30, ,9 Personalaufwand ,4 203,8 2, ,9 198,2 1,9 148,5 Betrieblicher Sachaufwand 5.238,2-982,4-15, , ,7-32, ,2 Transferergebnis , ,2-7, ,4 488,9-1, ,6 Erträge aus Transfers 6.419,6-285,2-4, ,8 87,8 1,4 66,2 Transferaufwand , ,0 5, ,2-401,1-0, ,4 Ergebnis aus d. operativen Verwaltungstätigkeit und Transfers*) 1.093,4 614,7 128, , ,7-168, ,6 Finanzergebnis*) ,0 235,2 4, ,2-186,2 4,0-201,2 Finanzerträge*) 642,4-341,5-34,7 761,1-501,3-39,7 118,7 Finanzaufwand*) 5.331,4-576,7-9, ,3-315,2-5,3 319,9 Geldfluss aus empfangenen sowie gewährten Darlehen und Vorschüssen , ,4-1864, ,3 Einzahlungen aus der Rückzahlung von Darlehen sowie gewährten Vorschüssen -25,0-132,1-123,4 25,0 Auszahlungen aus der Gewährung von Darlehen sowie gewährten Vorschüssen 2.783, ,3 1013, ,3 Geldfluss aus der Investitionstätigkeit -468,7-61,8-15,2 468,7 Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 30,5-46,7-60,5-30,5 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 499,2 15,1 3,1-499,2 Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis , ,2-37, , ,6-82, ,4 davon Einzahlungen/Erträge , ,0 3, , ,8 5, ,1 davon Auszahlungen/Aufwendungen , ,2 5, , ,8-4, ,3 Im Jahr 2017 fiel das Nettoergebnis der Ergebnisrechnung mit -1,6 Mrd. EUR deutlich günstiger aus als der Nettofinanzierungsbedarf der Finanzierungsrechnung, der -6,9 Mrd. EUR ausmachte. Die Differenz ihv 5,2 Mrd. EUR lässt sich grundsätzlich auf folgende Ursachen zurückführen: Finanzierungs- und ergebniswirksame Transaktionen, bei denen sich die finanzierungswirksamen Aufwendungen/Erträge von den Auszahlungen/Einzahlungen unterscheiden (insbesondere aufgrund unterschiedlicher Periodenabgrenzungen) Nur ergebniswirksame Transaktionen (Erträge bzw. Aufwendungen, die nicht in der Finanzierungsrechnung enthalten sind) 25 / 64

26 Nur finanzierungswirksame Transaktionen (Einzahlungen bzw. Auszahlungen, die nicht in der Ergebnisrechnung enthalten sind) Ausgehend von diesen Kategorien erläutert die nachfolgende Tabelle, in Ergänzung zu der Darstellung im BRA nach Positionen der Vermögensrechnung (siehe BRA, Textteil Band 1, S. 25), die wesentlichen Positionen der Überleitung vom Saldo der Finanzierungsrechnung zum Saldo der Ergebnisrechnung: Tabelle 10: Überleitung Nettofinanzierungssaldo zum Nettoergebnis 2017 (nicht konsolidiert) Quelle: HIS, eigene Darstellung in Mio. EUR Auszahlungen, Einzahlungen, Nettofinanzierungssaldo ,6 Finanzierungs- und ergebniswirksam (Periodenabgrenzung) 2.251,5 Kapitaltransfers an Internationale Finanzinstitutionen UG ,6 Periodenabgrenzung Zinsaufwand UG 58-92,9 Periodenabgrenzung Abgaben - brutto (UG 16) 355,5 Abfertigungen, Jubiläumszuwendungen und nicht konsumierte Urlaube (v.a. UG 30, 11, 14, 15) 100,9 Rückzahlungen an den Reservefonds (UG 25) 185,0 Transfers an SV-Träger (v.a. UG 22, 25, 21) 207,5 Periodenabgrenzung EU-Beitrag (UG 16) 214,6 Transfers an Länder (v.a. LandeslehrerInnen UG 30, Grundversorgung UG 11) 274,9 Zahlungen für den HETA-Schuldenrückkauf (UG 46) 1.282,4 Sonstige -71,7 nur Ergebniswirksam (nur Aufwendungen und Erträge) -303,1 Forderungsabschreibung Abgaben, Zoll (UG 16) -544,5 Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (v.a. UG 14, 40, 30) -439,6 Aufwand aus Vorperioden (v.a. UG 25, 13, 11) -290,8 Dotierung von Rückstellungen für Personal (inkl. Zeitkonto Lehrer, v.a. UG 30, 11, 15, 14, 13) -247,6 Aufwendungen aus der Bewertung von Beteiligungen (v.a. UG 46) -227,1 Forderungsabschreibung Finanzhaftungen (v.a. HETA izm Phönix-Garantie) UG ,4 Wertberichtigungen zu Forderungen UG ,3 Dotierung von Prozesskostenrückstellungen (v.a. UG 14) -55,2 Forderungsabschreibung Haftungen gem. AusfFG (UG 45) -37,7 Erträge aus der Bewertung von Beteiligungen (v.a. UG 45, 46, 32) 28,3 Erträge aus Vorperioden (v.a. UG 13) 59,3 Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen zu Forderungen (v.a. UG 16, 46) 295,9 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (v.a. UG 46) 1.660,4 Sonstige (v.a. sonstige Abschreibungen, Dotierung von Rückst., Abgang von Sachanlagen) -223,8 nur Finanzierungswirksam (nur Aus- und Einzahlungen) 3.277,9 Unterhaltsvorschüsse (UG 25) 51,1 Langfristige Forderungen aus Finanzhaftungen (UG 45, 46) 348,2 Zu- und Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (v.a. UG 14, 11, 13) 421,1 Darlehen an ABBAG für KA Finanz AG (UG 46) 2.412,0 Sonstige 45,5 Erträge, Aufwendungen, Nettoergebnis ,3 26 / 64

27 Ein wesentlicher Teil der Unterschiede zwischen dem Finanzierungshaushalt und dem Ergebnishaushalt geht auf die Transaktionen in der UG 46-Finanzmarktstabilität im Zusammenhang mit der HETA (v.a. Verbuchung der Finanzierung des Schuldenrückkaufs und die damit verbundene Rückstellungsauflösung sowie Buchungen im Zusammenhang mit der Phönix-Bürgschaft) und mit dem Darlehen an die ABBAG für die KA Finanz AG zurück. Im Gegensatz zu den vergangenen Jahren bewirkt die Verbuchung der Verbindlichkeiten für die Finanzierung der Investitionen der ÖBB-Infrastruktur AG gemäß 42 Bundesbahngesetz im Jahr 2017 keine wesentlichen Unterschiede zwischen den Salden der Finanzierungs- und der Ergebnisrechnung. Grund dafür ist im Wesentlichen ein Sondereffekt im Zusammenhang mit der verspäteten Umstellung auf den neuen ÖBB-Zuschussvertrag. Nähere Details zu den einzelnen Transaktionen sind den Erläuterungen in den vorangegangenen Abschnitten zu entnehmen. 3.5 Rücklagen Der Stand der Rücklagen zum 31. Dezember 2017 betrug 15,5 Mrd. EUR. Damit sinken die Rücklagenbestände erstmalig gegenüber dem Vorjahr um rd. 5,0 Mrd. EUR. Die Verminderung ist vor allem durch Rücklagenentnahmen in der UG 46-Finanzmarkstabilität und in der UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge bedingt. Insgesamt wurden ,0 Mrd. EUR an Rücklagen entnommen, 0,72 Mio. EUR aufgelöst und rd. 1 Mrd. EUR neu zugeführt. Nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Rücklagen im Jahr 2017 auf Untergliederungsebene: 27 / 64

28 Tabelle 11: Rücklagen 2017 Rubrik/UG Quelle: BRA 2017 Bezeichnung Stand Rücklagen- Entnahmen Rücklagen- Auflösung Zuführung inkl. Umbuchungen Stand in Mio. EUR (gerundet) Rubrik 0,1 Recht und Sicherheit 01 Präsidentschaftskanzlei 2,17 0,90 0,16 1,43 02 Bundesgesetzgebung 34,42 3,40 19,47 50,49 03 Verfassungsgerichtshof 1,84 0,50 0,95 2,29 04 Verwaltungsgerichtshof 1,22 0,10 0,06 1,18 05 Volksanwaltschaft 2,97 0,60 0,57 2,94 06 Rechnungshof 3,97 1,30 1,04 3,71 10 Bundeskanzleramt 125,48 4,00 83,51 204,99 11 Inneres 159,83 75,02 26,33 111,14 12 Äußeres 47,24 23,33 8,20 32,11 13 Justiz 232,21 108,53 13,53 137,21 14 Militärische Angelegenheiten und Sport 110,70 5,93 14,78 119,55 15 Finanzverwaltung 634,44 24,39 47,22 657,27 16 Öffentliche Abgaben 3,33 0,12 0,08 3,29 Rubrik 0, ,84 248,11 0,00 215, ,61 Rubrik 2 Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie 20 Arbeit 158,44 0,00 50,54 208,98 21 Soziales und Konsumentenschutz 11,37 0,00 5,98 17,35 23 Pensionen - Beamtinnen und Beamte 493,89 102,00 21,51 413,40 24 Gesundheit und Frauen 60,14 1,49 23,22 81,87 25 Familien und Jugend 11,08 0,00 0,76 11,84 Rubrik 2 734,93 103,49 0,00 102,01 733,44 Rubrik 3 Bildung, Forschung, Kunst und Kultur 30 Bildung 104,53 68,45 43,11 79,19 31 Wissenschaft und Forschung 412,43 84,66 25,58 353,35 32 Kunst und Kultur 33,09 0,79 1,13 33,43 33 Wirtschaft (Forschung) 30,19 13,00 1,77 18,96 34 Verkehr, Innovation und Technologie (Forschung) 343,80 30,00 21,11 334,91 Rubrik 3 924,03 196,90 0,00 92,71 819,83 Rubrik 4 Wirtschaft, Infrastruktur und Umwelt 40 Wirtschaft 351,42 58,51 43,79 336,70 41 Verkehr, Innovation und Technologie 1.946,95 119,91 0,72 124, ,61 42 Land-, Forst- und Wasserwirtschaft 441,48 13,52 83,22 511,18 43 Umwelt 705,70 38,68 15,95 682,97 44 Finanzausgleich 254,19 74,72 29,14 208,61 45 Bundesvermögen 3.710,54 238,27 242, ,64 46 Finanzmarktstabilität 5.691, ,63 29, ,91 Rubrik , ,24 0,72 568, ,63 Rubrik 5 Kassa und Zinsen 51 Kassenverwaltung 405,06 0,00 10,53 415,59 58 Finanzierungen, Währungstauschverträge 4.025,78 600,00 3, ,29 Rubrik ,84 600,00 0,00 14, ,87 Gesamtsumme aller Rubriken , ,75 0,72 992, ,39 Die Entwicklung in der UG 46-Finanzmarktstabilität prägte maßgeblich die Gesamtrücklagengebarung. Von der gesamten Reduktion des Rücklagenstandes ihv rd. 5,0 Mrd. EUR entfielen 4,3 Mrd. EUR auf diese Untergliederung. Diese betrafen insbesondere Entnahmen ihv 782,38 Mio. EUR im Zusammenhang mit der HETA, weil der Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF) im Herbst 2016 unter Mitwirkung des Bundes und der ABBAG ein Rückkaufangebot von landesbehafteten Schuldtiteln der HETA stellte, das 2017 zu Zahlungen des Bundes führte. Weiters verpflichtete sich der Bund, der ABBAG Mittel für Umstrukturierungen der KA Finanz Mittel zur Verfügung zu stellen, wovon 2017 im Rahmen von Rücklagenentnahmen 988 Mio. EUR als Gesellschafterzuschuss und 2,41 Mrd. EUR als Darlehen ausbezahlt wurden. 28 / 64

29 In der UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge wurden 600 Mio. EUR für Mehrauszahlungen entnommen. Im Vollzug konnten Anleihen, die der Planung des BVA zugrunde gelegen waren, nur teilweise aufgestockt werden. Die geänderten Finanzierungen führten, bedingt durch geringere Emissionsagien, zu Mehrauszahlungen. Die Rücklagen in der UG 45-Bundesvermögen ihv 238,27 Mio. EUR wurde insbesondere für Zahlungen des österreichischen Beitrages zur 17. Wiederauffüllung der Mittel bei der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-17) ihv 194,39 Mio. EUR entnommen. In dieser Untergliederung wurde auch die höchste Zuführung ihv 242,37 Mio. EUR zu den Rücklagen getätigt. Dies betraf insbesondere nicht benötigte Mittel aus Verpflichtungen aus dem geänderten IFI-Beitragsgesetz und geringere Schadloshaltungszahlungen an die aws. Durch Nichtinanspruchnahme eines Gläubigerkündigungsrechts (ÖBB Infrastruktur AG) und der Übernahme neuer Haftungen konnten Mehreinnahmen erzielt werden, die schlussendlich einer Rücklage zugeführt werden konnten. Eine weitere hohe Zuführung ihv insgesamt 124,29 Mio. EUR erfolgte in der UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie und betraf insbesondere die deutlich geringeren Auszahlungen beim Breitbandausbau, die höheren Einzahlungen bei StVO-Strafgeldern, Mehreinzahlungen bei den Funkfrequenzgebühren aufgrund vermehrter Antragstellungen bei Großevents und dem Ausbau neuer Technologien am Funksektor, Minderauszahlungen aufgrund von Projektverzögerungen und den geringeren Abruf von Katastrophenfondsmittel. In der UG 10-Bundeskanzleramt wurden Rücklagen ihv 83,51 Mio. EUR zugeführt, die insbesondere aufgrund der verspätete Designierungen der Abwicklungsbehörden beim Europäischen Fonds für regionale Entwicklung erfolgten. Weiters wurden Rücklagen in der Zentralstelle bei Werkleistungen und im Bereich Digitalisierung AT:net zugeführt. Die Rücklagen verteilten sich 2017 gemäß nachstehender Tabelle auf die vier verschiedenen Rücklagenarten: Tabelle 12: Rücklagenarten in Mio. EUR Stand RL- Entnahmen Rücklagen- Auflösung Zuführung inkl. Umbuchungen Stand Detailbudget-Rücklagen , ,93 0,00 743, ,52 78,69% Variable Auszahlungsrücklagen 812,09-150,75 0,00 179,54 840,88 5,42% EU-Einzahlungsrücklagen 163,26 0,00 0,00 0,00 163,26 1,05% Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen 2.491,76-258,07-0,72 69, ,73 14,84% Anteil Summe , ,75-0,72 992, ,39 100,00% Quelle: BRA / 64

30 Die Detailbudget-Rücklagen ihv 12,2 Mrd. EUR (78,7 %) bilden den bedeutendsten Teil der Rücklagen. Bei diesen entfällt die ursprüngliche Zweckbindung, sodass sie grundsätzlich für sämtliche Verwendungszwecke herangezogen werden können. Es liegt jedoch keine Information vor, inwieweit die in die Rücklage eingestellten Mittel bereits in den einzelnen Ressorts durch Verträge oder Projekte verplant sind. Bei den anderen Rücklagenarten (insgesamt 21,3 %) bleibt die ursprüngliche Zweckwidmung, welche variable Auszahlungen, EU-Mittel oder zweckgebundene Einzahlungen betrifft, aufrecht. 4 Analyse der Voranschlagsabweichungen 2013 bis 2017 Die beträchtliche Höhe der Voranschlagsabweichung im Ergebnishaushalt 2017 nahm der Budgetdienst zum Anlass, um die Voranschlagsabweichungen seit Einführung des neuen Haushaltsrechts näher zu analysieren. In den vergangenen Jahren kam es sowohl im Finanzierungshaushalt als auch im Ergebnishaushalt bei den Mittelaufbringungen (Einzahlungen/Erträge), bei den Mittelverwendungen (Auszahlungen/Aufwendungen) und bei den Salden (Nettofinanzierungssaldo/Nettoergebnis) regelmäßig zu größeren Abweichungen von den budgetierten Werten. Die nachfolgende Grafik bietet einen Überblick über die Voranschlagsabweichungen in den einzelnen Jahren: Grafik 1: Voranschlagsabweichungen in den Jahren 2013 bis 2017 (in Mio. EUR) Quelle: HIS, eigene Darstellung 30 / 64

31 Im Finanzierungshaushalt wichen die Auszahlungen, die Einzahlungen und der Nettofinanzierungssaldo in Absolutbeträgen um durchschnittlich über 1 Mrd. EUR vom Voranschlagswert ab, wobei die größte auszahlungsseitige Abweichung im Jahr 2017 (+3,2 Mrd. EUR) auftrat, während die größte einzahlungsseitige Abweichung ins Jahr 2013 (+2,7 Mrd. EUR) fiel. Die durchschnittlichen Voranschlagsabweichungen im Ergebnishaushalt (Aufwendungen, Erträge und Nettoergebnis) lagen sogar jeweils im Bereich von 2 Mrd. EUR. Zu besonders großen Voranschlagsabweichungen kam es im Ergebnishaushalt bei den Aufwendungen (+4,0 Mrd. EUR) und bei den Erträgen (+3,5 Mrd. EUR) im Jahr 2013 sowie bei den Aufwendungen im Jahr 2017 (-4,1 Mrd. EUR). Die oben dargestellte Betrachtungsweise lässt erste Rückschlüsse in Bezug auf das Ausmaß der Voranschlagsabweichungen zu, kann aufgrund des hohen Aggregationsgrades jedoch systematische Verzerrungen in der Budgetierung sowie hohe Ungenauigkeiten in einzelnen Budgetbereichen nicht aufzeigen. In diesem Abschnitt werden daher die veranschlagten Werte der Jahre 2013 bis 2017 den jeweiligen Erfolgsdaten auf einem niedrigeren Aggregationsniveau gegenübergestellt und im Hinblick auf größere Abweichungen analysiert. Die Analyse konzentriert sich auf die Voranschlagsabweichungen im Finanzierungshaushalt, weil der Ergebnishaushalt nach seiner Einführung im Jahr 2013 noch mit Anfangsproblemen behaftet war. Dabei werden zum einen jene Untergliederungen und Aggregate herausgearbeitet, bei denen der Erfolg regelmäßig in dieselbe Richtung vom Voranschlagsbetrag abwich. Eine solche systematische Verzerrung der Veranschlagung kann neben einer regelmäßigen Über- oder Unterbudgetierung auch technische Ursachen haben, wenn etwa regelmäßig die Veranschlagung unter einer anderen Position oder Untergliederung verbucht wird als die korrespondierende Aus- bzw. Einzahlung. Zum anderen werden Untergliederungen dargestellt, bei denen sich die Budgetierung als relativ ungenau herausstellte, die Voranschlagsabweichungen jedoch je nach Jahr in unterschiedliche Richtungen ausfielen, sodass sich keine eindeutige Systematik erkennen lässt. Solche unsystematischen Voranschlagsabweichungen sind in einigen Fällen auf größere Sondereffekte zurückzuführen. 31 / 64

32 4.1 Voranschlagsabweichungen bei den Auszahlungen Auf der Auszahlungsseite kam es im Zeitraum 2013 bis 2017 insbesondere in folgenden Untergliederung zu größeren systematischen Abweichungen bzw. zu hohen Ungenauigkeiten bei der Veranschlagung: Tabelle 13: Abweichungen vom Voranschlag auf Untergliederungsebene (Auszahlungen) Anmerkung: Bei den Untergliederungen mit großen systematischen Verzerrungen werden alle UG dargestellt, bei denen die durchschnittliche Abweichung über der Standardabweichung (statistisches Maß für das Ausmaß der Streuung der Werte) liegt und mehr als 10 Mio. EUR beträgt. Für die Auswahl der Untergliederungen ohne systematische Verzerrungen wurde die durchschnittliche Abweichung in Absolutbeträgen zugrunde gelegt. Dargestellt werden all jene UG, die nicht vom Kriterium einer systematischen Verzerrung umfasst sind und bei denen die durchschnittliche Abweichung in Absolutbeträgen über 100 Mio. EUR liegt sowie 5 % des durchschnittlichen Erfolgs 2013 bis 2017 übersteigt. Quelle: HIS, eigene Auswertung durchschn. Erfolg Abweichung vom Voranschlag (= Erfolg - Voranschlag) durchschn. Abw. durchschn. Stand. Abw. in Abw. Absolutbetr. in Mio. EUR Untergliederungen mit großen systematischen Verzerrungen in der Veranschlagung UG 45-Bundesvermögen 915,1-543,1-476,8-473,6-456,1-155,9-421,1 421,1 151,9 UG 13-Justiz 1.425,3 22,0 73,7 168,1 151,9 74,1 97,9 97,9 60,7 UG 14-Militärische Angelegenheiten und Sport 2.232,1 123,6 23,0 97,8 215,8 22,2 96,5 96,5 80,5 UG 43-Umwelt 700,5 136,5 102,9 35,7 12,7 38,9 65,3 65,3 52,0 UG 21-Soziales und Konsumentenschutz 3.040,7 29,3 42,3 41,5 88,2 5,5 41,4 41,4 30,1 UG 24-Gesundheit und Frauen 1.020,1 42,8 41,5 6,1 30,3 43,8 32,9 32,9 15,9 UG 33-Wirtschaft (Forschung) 112,9 1,6 16,4 8,0 19,9 11,2 11,4 11,4 7,2 Untergliederungen mit großen Abweichungen vom Voranschlag (aber ohne systematische Verzerrungen) UG 46-Finanzmarktstabilität 2.087,7 857, , ,9-727, ,9 858, , ,7 UG 22-Pensionsversicherung 9.862,5-173,1 208,8-506,0-854, ,9-596,2 679,7 711,5 UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge 5.911,2-111,5-200, ,9 268,8 596,9-151,1 497,3 721,2 UG 42-Land-, Forst- und Wasserwirtschaft 2.103,4 32,9-88,0-428,9 288,5-26,3-44,4 172,9 258,3 UG 44-Finanzausgleich 980,5 76,3-138,2-91,5-103,5 414,3 31,5 164,8 229,5 UG 11-Inneres 2.938,7 18,8 70,8 320,5 274,3-51,2 126,6 147,1 162,6 In der UG 45-Bundesvermögen waren die Auszahlungen im gesamten Beobachtungszeitraum niedriger als budgetiert, während es in den übrigen ausgewählten Untergliederungen jeweils zu Überschreitungen der veranschlagten Werte kam. Nachstehend werden die wesentlichen Faktoren hinter diesen systematischen Abweichungen erläutert: Die Auszahlungen in der UG 45-Bundesvermögen fielen in den Jahren 2013 bis 2017 jeweils deutlich niedriger aus als die veranschlagten Werte. Dies ist in erster Linie auf eine zu hohe Budgetierung der Schadenszahlungen im Bereich der Exportförderung zurückzuführen. Für das Jahr 2017 wurde der hierfür veranschlagte Betrag stark reduziert, sodass auch die Voranschlagsabweichung deutlich geringer ausfiel als in den Vorjahren. In der UG 13-Justiz lagen die realisierten Auszahlungen in den vergangenen Jahren über der Veranschlagung, wobei das Ausmaß der Abweichungen zwischen 22 Mio. EUR (2013) und 168 Mio. EUR (2015) schwankte. Wesentliche regelmäßige Abweichungen traten insbesondere beim Aufwand für Werkleistungen auf, im Jahr 2015 kam es auch zu einer größeren Voranschlagsüberschreitung bei den Mietauszahlungen. 32 / 64

33 Auch in der UG 14-Militärische Angelegenheiten und Sport kam es seit 2013 jeweils zu einer Überschreitung der veranschlagten Auszahlungen, das Ausmaß der Abweichungen war jedoch je nach Jahr unterschiedlich hoch. Zu regelmäßigen Überschreitungen kam es insbesondere im Bereich der Investitionen. Die Voranschlagsüberschreitungen in der UG 43-Umwelt gehen vor allem auf die Umweltförderungen im Inland zurück. Neben den regelmäßigen Rücklageentnahmen spielt für die Überschreitungen vor allem die Verrechnung der Förderungen für die Thermische Sanierung eine Rolle. Bis 2017 wurde ein Teil der Förderungen jeweils in der UG 40-Wirtschaft veranschlagt, im Vollzug jedoch in die UG 43 umgeschichtet und zur Gänze aus dieser ausbezahlt. Ab dem BVA 2018 werden die Förderungen für die Thermische Sanierung zur Gänze in der UG 43 budgetiert. Die UG 21-Soziales und Konsumentenschutz wies in den Jahren 2013 bis 2016 deutliche Überschreitungen des Voranschlags im Bereich der Pflege (insbesondere bei der 24-Stunden-Betreuung) auf. Im Jahr 2017 fiel die Überschreitung mit 5,5 Mio. EUR nur noch verhältnismäßig gering aus, bei der 24-Stunden-Betreuung kam es sogar zu einer Unterschreitung der veranschlagten Auszahlungen. Die Voranschlagsüberschreitungen in der UG 24-Gesundheit und Frauen sind in erster Linie auf die Art der Verrechnung der Überweisung an den Krankenkassen-Strukturfonds zurückzuführen. Da es im Zuge der Verrechnung zu einer einzahlungsseitigen Überschreitung in gleicher Höhe kommt, entsteht daraus im Saldo keine Abweichung vom Voranschlag. In der UG 33-Wirtschaft (Forschung) kam es in den Jahren 2013 bis 2017 regelmäßig zu Überschreitungen der veranschlagten Auszahlungen, die jedoch teilweise relativ gering ausfielen. Dies dürfte im Wesentlichen auf schwankende Liquiditätserfordernisse der einzelnen Forschungsförderungsprogramme zurückzuführen sein, die durch entsprechende Rücklagenentnahmen bedeckt wurden. Nachfolgend werden jene Untergliederungen erläutert, bei denen es im Zeitraum 2013 bis 2017 zu größeren Abweichungen vom Voranschlag kam, die jedoch keine systematischen Muster aufwiesen: Die Auszahlungen der UG 46-Finanzmarktstabilität wiesen in den vergangenen Jahren insbesondere im Bereich der Partizipations-Kapitalbeteiligungen starke Schwankungen auf, die mit deutlichen Abweichungen von den veranschlagten Werten einhergingen. 33 / 64

34 In der UG 22-Pensionsversicherung blieben die Auszahlungen abgesehen vom Jahr 2014 jeweils unter den veranschlagten Werten zurück, wobei das Ausmaß der Abweichungen relativ unterschiedlich ausfiel und insbesondere in den Jahren 2015 bis 2017 einen deutlichen Anstieg aufwies. Wesentliche Faktoren für die Voranschlagsunterschreitungen in den letzten Jahren dürften insbesondere eine vorsichtige Budgetierung, die besser als erwartete Konjunkturentwicklung sowie das Wirken der umgesetzten gesetzlichen Maßnahmen sein. Im Jahr 2017 kommt ein Sondereffekt durch eine Zahlung der Bank Austria für die Übertragung von MitarbeiterInnen in die gesetzliche Pensionsversicherung hinzu. Die Auszahlungen der UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge unterliegen starken Schwankungen, weil insbesondere die Höhe der verbuchten Agien bzw. Disagien wesentlich von der Wahl des Zeitpunkts und der Anleihen bei Aufstockungen beeinflusst werden. Diese können aufgrund von kurzfristigen Marktentwicklungen deutlich von den bei der Budgetierung angenommenen Daten abweichen und überdies zur Steuerung des jährlichen Nettofinanzierungsbedarfs (Saldo des Finanzierungshaushaltes) herangezogen werden. Im aufgrund der vorgenommenen Periodenabgrenzung besser interpretier- und planbaren Ergebnishaushalt wiesen die vergangenen Jahre jeweils eine Unterschreitung der veranschlagten Zinsaufwendungen auf (im Durchschnitt um 364 Mio. EUR), die jedoch in den Jahren 2016 und 2017 mit 77 Mio. EUR und 70 Mio. EUR deutlich geringer ausfiel als in den Vorjahren. 16 In der UG 42-Land-, Forst- und Wasserwirtschaft kam es insbesondere in den Jahren 2015 und 2016 aufgrund von Verzögerungen bei den Auszahlungen von EU-Agrarförderungen zu größeren Voranschlagsabweichungen : 236 Mio. EUR, 2014: 507 Mio. EUR, 2015: 929 Mio. EUR 34 / 64

35 Die UG 44-Finanzausgleich wies in den vergangenen Jahren immer wieder größere Abweichungen vom Voranschlag auf, die auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen waren. So gab es beispielsweise 2014 einen geringeren Bedarf an Katastrophenfondsmitteln und die Ergebnisse der Finanzausgleichsverhandlungen Ende 2016 führten zur Verschiebung einer Zahlung von Wohnbauförderungsmitteln ihv 50 Mio. EUR von 2016 nach 2017 sowie zu höheren Transfers an die Länder und Gemeinden im Jahr 2017 (einmaliger Kostenersatz ihv 125 Mio. EUR für den durch Integration und Migration bewirkten Mehraufwand sowie eine jährlich zu leistende zusätzliche Finanzzuweisung ihv 306 Mio. EUR). In der UG 11-Inneres wurde der Voranschlag vor allem in den Jahren 2015 und 2016 im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation und der Sicherheitsoffensive deutlich überschritten. Eine Querschnittsbetrachtung größerer Auszahlungsaggregate ergibt vor allem in den nachfolgend dargestellten Bereichen systematische Über- bzw. Unterschreitungen des Voranschlags: Tabelle 14: Abweichungen vom Voranschlag nach Auszahlungsaggregaten Anmerkung: Die Abweichungen wurden auf Ebene aggregierter Auszahlungsgruppen (Kontokennziffern) ermittelt. Dargestellt werden all jene Aggregate, bei denen die durchschnittliche Abweichung größer ist als die Standardabweichung und die durchschnittliche Abweichung mehr als 10 Mio. EUR beträgt. Quelle: HIS, eigene Auswertung durchschn. Erfolg Abweichung vom Voranschlag (= Erfolg - Voranschlag) durchschn. Abw. durchschn. Stand. Abw. in Abw. Absolutbetr. in Mio. EUR Personalaufwand Sozialversicherungsbeiträge 643,3 4,0 9,4 31,4 60,8 92,8 39,7 39,7 37,2 Betrieblicher Sachaufwand Transporte durch Dritte 465,2-31,9-26,1-8,5-15,8-33,6-23,2 23,2 10,8 Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) 42,6-22,7-11,2-14,0-2,8-12,6-12,6 12,6 7,1 Energie 114,0-2,0-6,6-14,9-14,6-18,5-11,3 11,3 6,8 Transfers Transfers an Einrichtungen des Bundes 4,2-61,2-39,3-55,6-44,9-54,2-51,0 51,0 8,8 Transfers an Länder 6.768,3 430,2 82,3 281,7 608,2 245,2 329,5 329,5 198,9 Sonstige Transfers an private Haushalte/Institutionen 2.093,2 34,2 162,7 146,4 75,2 104,9 104,7 104,7 52,3 Investitionstätigkeit Gebäude und Bauten 96,4 22,7 29,6 31,2 43,5-9,2 23,6 27,2 19,8 Technische Anlagen 199,1 7,1 11,3 38,6 71,4 84,5 42,6 42,6 34,8 Gewährung von Darlehen sowie gewährte Vorschüssen Langfristige Forderungen aus Finanzhaftungen 374,9-529,9-594,1-322,9-427,6-180,4-411,0 411,0 165,0 Die Auszahlungen für Sozialversicherungsbeiträge fielen in den Jahren 2013 bis 2017 jeweils höher aus als veranschlagt, wobei im Zeitverlauf ein deutlicher Anstieg der Abweichungen von 4,0 Mio. EUR (2013) auf 92,8 Mio. EUR (2017) zu beobachten war. Die Überschreitungen sind vor allem auf die Auszahlungen der UG 30-Bildung zurückzuführen, im Jahr 2017 kam es jedoch auch in der UG 11-Inneres zu einer deutlichen Überschreitung um 14,5 Mio. EUR. 35 / 64

36 Beim betrieblichen Sachaufwand wurde der Voranschlag in mehreren Bereichen regelmäßig unterschritten. Die Voranschlagsunterschreitungen beim Transport durch Dritte betreffen insbesondere die aus der UG 25-Familien und Jugend geleisteten Fahrpreisersätze. Zu Minderauszahlungen für Geringwertige Wirtschaftsgüter kam es vor allem in der UG 30-Bildung. Auch die Voranschlagsunterschreitungen bei den Auszahlungen für Energie betrafen häufig die UG 30, teilweise fielen die Auszahlungen jedoch auch in anderen UG (v.a. UG 14-Militärische Angelegenheiten und Sport, UG 11-Inneres) geringer aus als budgetiert. In der Kategorie der aus dem Bundesbudget geleisteten Transferzahlungen lagen die Transfers an Einrichtungen des Bundes regelmäßig unter dem budgetierten Wert, wobei die Unterschreitung vor allem auf den in der UG 44-Finanzausgleich veranschlagten Katastrophenfonds zurückzuführen ist, bei dem die Auszahlungen in den Jahren 2014 bis 2017 jeweils unter dem budgetierten Wert zurückblieben. Neben den geringer als veranschlagten Anforderungen im Bereich der Vorbeugungsmaßnahmen, ist die in der Tabelle sichtbare Abweichung zum Teil auch darauf zurückzuführen, dass Auszahlungen im Erfolg unter einer vom Voranschlag abweichenden Kategorisierung (Kontokennziffer) 17 verbucht wurden. Die Voranschlagsüberschreitungen bei den Transfers an Länder sind auf unterschiedliche Faktoren zurückzuführen. Während die Mehrauszahlungen in den Jahren 2013 bis 2016 vor allem auf Transferzahlungen für LandeslehrerInnen (UG 30-Bildung) und in etwas geringerem Ausmaß auf Transfers für die durch die Länder bereitgestellten Leistungen im Bereich der Grundversorgung von Flüchtlingen (UG 11-Inneres) zurückzuführen waren, betraf die Überschreitung 2017 neben der UG 30 insbesondere die im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen vereinbarten Finanzzuweisungen aus der UG 44 (siehe oben). Auch in der Kategorie Sonstige Transfers an private Haushalte/Institutionen kam es regelmäßig zu Auszahlungen über den veranschlagten Werten. Dies ist unter anderem auf die regelmäßige Inanspruchnahme einer Überschreitungsermächtigung für Maßnahmen in den Bereichen Forst und Wasser in der UG 42-Land-, Forst- und Wasserwirtschaft (siehe dazu auch unten) sowie in einzelnen Jahren (v.a und 2015) teilweise auf eine unterschiedliche Kategorisierung der Veranschlagung und der Erfolgszahlungen zurückzuführen. Auch 17 Insbesondere dürfte es zu einer Verschiebung zwischen den Kontokennziffern Transfers an Einrichtungen des Bundes und Sonstige Transfers innerhalb des Bundes kommen. 36 / 64

37 die oben beschriebenen Überschreitungen in der UG 33-Wirtschaft (Forschung) tragen zu den Mehrauszahlungen in dieser Kategorie bei. Bei der Investitionstätigkeit des Bundes kam es in den Jahren 2013 bis 2016 jeweils zu deutlichen Voranschlagsüberschreitungen im Bereich Gebäude und Bauten, die vor allem auf Auszahlungen für im Bau befindliche Neubauten in der UG 14-Militärische Angelegenheiten und Sport zurückzuführen waren. Auch die Überschreitungen bei den Investitionen für Technische Anlagen traten in erster Linie in der UG 14 auf. Die regelmäßige Unterschreitung der Auszahlungen für langfristige Forderungen aus Finanzhaftungen ist im Wesentlichen auf die geringer als budgetiert ausgefallenen Schadenszahlungen im Bereich der Exportförderung der UG 45-Bundesvermögen zurückzuführen (siehe oben), in einzelnen Jahren (v.a. 2013, 2014 und 2016) kam es jedoch auch in der UG 46-Finanzmarktstabilität zu deutlichen Minderauszahlungen im Zusammenhang mit vom Bund übernommenen Haftungen. 4.2 Voranschlagsabweichungen bei den Einzahlungen Auf der Einzahlungsseite kam es im Zeitraum 2013 bis 2017 insbesondere in folgenden Untergliederungen zu größeren systematischen Abweichungen bzw. zu hohen Ungenauigkeiten bei der Veranschlagung: Tabelle 15: Abweichungen vom Voranschlag auf Untergliederungsebene (Einzahlungen) durchschn. Abweichung vom Voranschlag durchschn. durchschn. Stand. Erfolg (= Erfolg - Voranschlag) Abw. in Abw. Abw. in Mio. EUR Absolutbetr. Untergliederungen mit großen systematischen Verzerrungen in der Veranschlagung UG 45-Bundesvermögen 1.005,0-335,7-207,1-232,7 8,8-141,9-181,7 185,2 127,3 UG 13-Justiz 1.151,7 92,0 94,9 215,8 260,2-15,0 129,6 135,6 109,6 UG 43-Umwelt 393,0-102,6-162,9-126,7-151,3-129,6-134,6 134,6 23,4 UG 42-Land-, Forst- und Wasserwirtschaft 227,8 81,5-11,3 26,1 43,0 40,8 36,0 40,6 33,5 UG 30-Bildung 97,1 14,1 26,9 25,4 16,4 10,2 18,6 18,6 7,3 UG 11-Inneres 152,4 27,1 6,2 24,8 18,2 13,3 18,0 18,0 8,5 Untergliederungen mit großen Abweichungen vom Voranschlag (aber ohne systematische Verzerrungen) UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie 771,0 1864,5 40,3 102,7 43,2 19,1 413,9 413,9 811,5 UG 46-Finanzmarktstabilität 974,2 651,1 42,4 140,8 114,0 75,7 204,8 204,8 252,3 UG 51-Kassenverwaltung 1.402,2 104,8-331,6-80,6-34,0-184,5-105,2 147,1 163,8 Anmerkung: Bei den Untergliederungen mit großen systematischen Verzerrungen werden alle UG dargestellt, bei denen die durchschnittliche Abweichung über der Standardabweichung liegt und mehr als 10 Mio. EUR beträgt. Für die Auswahl der Untergliederungen ohne systematische Verzerrungen wurde die durchschnittliche Abweichung in Absolutbeträgen zugrunde gelegt. Dargestellt werden all jene UG, die nicht vom Kriterium einer systematischen Verzerrung umfasst sind und bei denen die durchschnittliche Abweichung in Absolutbeträgen über 100 Mio. EUR liegt sowie 5 % des durchschnittlichen Erfolgs 2013 bis 2017 übersteigt. Quelle: HIS, eigene Auswertung 37 / 64

38 Deutlich niedriger als veranschlagt waren die Einzahlungen im Beobachtungszeitraum in der UG 45-Bundesvermögen (außer 2016) und in der UG 43-Umwelt, in den übrigen ausgewählten Untergliederungen, die eine systematische Verzerrung in der Veranschlagung aufweisen, waren die Einzahlungen in den meisten Jahren deutlich höher als budgetiert. Nachstehend werden die wesentlichen Positionen dargestellt, die im Beobachtungszeitraum 2013 bis 2017 zu den systematischen Verzerrungen in den einzelnen Untergliederungen geführt haben: In der UG 45-Bundesvermögen waren die Einzahlungen bis auf das Jahr 2016 deutlich niedriger als veranschlagt. Ein Großteil der Abweichungen betrifft die Einzahlungen aus dem AusfFG. Hier kam es regelmäßig zu einer Voranschlagsunterschreitung aufgrund der Verbuchung von (nicht veranschlagten) negativen Einzahlungen im Zusammenhang mit der Abschöpfung des Kontos gemäß 7 AusfFG (siehe oben). Ab 2018 entfällt dieser Effekt durch die Umstellung der Verrechnung auf eine Bruttodarstellung. Auch die Erträge aus Zinsen im DB Ausfuhrförderungsgesetz (v.a. Zinsen aus dem Geldverkehr und Emissionsagien) fielen in allen Jahren niedriger aus als budgetiert, die Differenz zum BVA ist im Beobachtungszeitraum allerdings rückläufig. Deutlich über den jeweiligen Voranschlagswerten lagen hingegen die Einzahlungen im Zusammenhang mit der Verwertung von Grundstücken und Grundstückseinrichtungen (v.a. aus Liegenschaftsverkäufen). Die Einzahlungen aus Kostenbeiträgen und Gebühren waren in der UG 13-Justiz im Zeitraum 2013 bis 2016 deutlich unterbudgetiert, dabei handelt es sich im Wesentlichen um Gerichtsgebühren und Kostenersätze. Im BVA 2017 wurde diese Unterbudgetierung korrigiert. In der UG 43-Umwelt wurden im Betrachtungszeitraum die Erlöse aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten deutlich zu hoch budgetiert, weil sowohl der erzielte Zertifikatpreis als auch die versteigerte Menge deutlich unter den der Budgetierung zugrunde gelegten Werten lagen. Im BVA 2018 und im BVA 2019 wurde eine realistischere Budgetierung vorgenommen. 38 / 64

39 Die höher als veranschlagten Einzahlungen in der UG 42-Land-, Forst- und Wasserwirtschaft betreffen vor allem Mittel aus dem Katastrophenfonds für langfristige Folgemaßnahmen aus Naturkatastrophen (z.b. Hochwasser 2013). Zudem kam es in den Jahren 2016 und 2017 zu einer Frostschädenabgeltung ihv 15 Mio. EUR bzw. 11,7 Mio. EUR, die nicht budgetiert und ebenfalls aus Einzahlungen aus dem Katastrophenfonds bedeckt wurde. In der UG 30-Bildung waren die Einzahlungen im gesamten Beobachtungszeitraum um durchschnittlich 18,6 Mio. EUR höher als veranschlagt, die Gesamteinzahlungen belaufen sich im Durchschnitt 2013 bis 2017 auf 97,1 Mio. EUR. Die höher als veranschlagten Einzahlungen betreffen viele unterschiedliche Bereiche, ein großer Teil entfällt auf das DB Zweckgebundene Gebarung Bundesschulen (v.a. Schulraumüberlassungen) und auf das DB Regionale Schulverwaltung in dem die Aufwendungen die Schulaufsichtsbehörden und die schulpsychologischen Beratungsstellen veranschlagt werden (v.a. für Ersätze der Länder). Auch in der UG 11-Inneres waren die Einzahlungen im Beobachtungszeitraum durchwegs höher als veranschlagt, ein großer Teil betrifft Einnahmen aus Geldstrafen (v.a. DB Landespolizeidirektionen ), Refundierungen von Post und Telekom (DB Zentrale Sicherheitsaufgaben ) und Kostenersätze der EU für den AMIF. Hohe Abweichungen vom BVA, die allerdings keinem systematischen Muster folgen, sind in der Regel auf hohe Sondereffekte in einzelnen Jahren zurückzuführen, die zum Zeitpunkt der Budgetierung nicht bekannt waren oder deren Ausmaß falsch eingeschätzt wurde. Davon betroffen waren insbesondere die folgenden Untergliederungen: In der UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie waren die Einzahlungen im 5-Jahresdurchschnitt 2013 bis 2017 um rd. 414 Mio. EUR höher als veranschlagt. Zu einem großen Teil ist diese Abweichung auf die deutlich höher als angenommenen Einnahmen aus der Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen im Jahr 2013 zurückzuführen. Die Einzahlungen aus Kostenbeiträgen und Gebühren des Österreichischen Patentamts und der Fernmeldebehörden fielen im gesamten Beobachtungszeitraum höher aus als veranschlagt (durchschnittlich um knapp 17 Mio. EUR). Bei der ASFINAG-Dividende kam es immer wieder zu größeren Abweichungen vom Voranschlagswert, die allerdings keinem klarem Muster folgen. 39 / 64

40 Die einzahlungsseitigen Abweichungen vom Voranschlagswert in der UG 46-Finanzmarktstabilität resultieren aus mehreren Faktoren. Im Jahr 2013 waren die Einzahlungen aus der Rückzahlung von Partizipationskapital (Erste Bank, BAWAG) um insgesamt 800 Mio. EUR höher als veranschlagt. Für 2013 budgetierte Einzahlungen ihv 250 Mio. EUR aus Beteiligungen an inländischen Unternehmen wurden zur Gänze nicht erzielt, im Jahr 2015 wiederum sind auf demselben Budgetposten Einzahlungen ihv 192 Mio. EUR eingegangen, die nicht veranschlagt wurden. Die Einzahlungen aus Haftungsentgelten waren abgesehen von 2015 zum Teil deutlich höher als veranschlagt. In der UG 51-Kassenverwaltung waren die Rückflüsse aus dem EU-Haushalt zum Teil deutlich niedriger als veranschlagt. Dies betrifft insbesondere die Einzahlungen für den Europäischen Sozialfonds für die Periode 2014 bis 2020 und für den Europäischen Landwirtschaftsfonds. Zum Teil sind die Abweichungen auf eine Verschiebung bei der Auszahlung von EU-Landwirtschaftsförderungen vom Jahr 2015 ins Jahr 2016 zurückzuführen. Bei einer Querschnittsbetrachtung von größeren Einzahlungsaggregaten ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen größere systematische Abweichungen zwischen Erfolg und Voranschlagswert: Tabelle 16: Abweichungen vom Voranschlag nach Einzahlungsaggregaten durchschn. Abweichung vom Voranschlag durchschn. durchschn. Stand. Erfolg (= Erfolg - Voranschlag) Abw. in Abw. Abw. in Mio. EUR Absolutbetr. Einzahlungen aus Abgaben Verbrauchs- und Verkehrssteuern ,9-586,2-191,6-339, ,9-178,3-463,2 463,2 352,3 Einzahlungen aus abgabenähnlichen Erträgen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung 6.095,0 259,8 11,6 35,3 116,7 170,5 118,8 118,8 101,3 Einzahlungen aus Kostenbeiträgen und Gebühren Erträge aus Kostenbeiträgen und Gebühren 1.612,5 173,5 110,2 244,9 231,0 36,3 159,1 159,1 86,9 Einzahlungen aus wirtschaftlicher Tätigkeit Erträge aus Mieten 57,1 8,2 7,6 22,6 18,1 27,4 16,8 16,8 8,8 Erträge aus der Veräußerung von Material 86,8-88,7-162,0-125,1-140,8-119,1-127,1 127,1 27,1 Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen Grundstücke, Grundstückseinrichtungen 57,9 16,0 34,0 55,3 56,5 4,4 33,2 33,2 23,2 Einzahlungen aus Forderungsabbau bei Haftungen Langfristige Forderungen aus Finanzhaftungen -53,5-316,4-255,9-370,9-207,9-175,8-265,4 265,4 79,3 Anmerkung: Die Abweichungen wurden auf Ebene von aggregierten Einzahlungsgruppen (Kontokennziffern) ermittelt. Dargestellt werden all jene Aggregate, bei denen die durchschnittliche Abweichung größer ist als die Standardabweichung und die durchschnittliche Abweichung mehr als 10 Mio. EUR beträgt. Quelle: HIS, eigene Auswertung Bei den Verbrauchs- und Verkehrssteuern wurde insbesondere die Umsatzsteuer im gesamten Betrachtungszeitraum zu hoch veranschlagt, vor allem 2016 und 2017 war der Voranschlagswert auch im Zusammenhang mit den zu optimistischen Erwartungen aus der Einführung der Registrierkassenpflicht überhöht angesetzt. 40 / 64

41 Die Einzahlungen aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherungen waren im gesamten Betrachtungszeitraum höher als veranschlagt. Zu einem wesentlichen Teil ist dies darauf zurückzuführen, dass die Einzahlungen aus der Auflösungsabgabe (2017: 72,5 Mio. EUR) nicht veranschlagt, im Vollzug allerdings als Beitrag zur Arbeitslosenversicherung verbucht werden. Zudem war die tatsächliche Konjunkturentwicklung immer günstiger, als die Annahmen bei der Budgetierung. Bei den Einzahlungen aus Kostenbeiträgen und Gebühren waren insbesondere die Einzahlungen aus den Gerichtsgebühren, den Gebühren für das Österreichische Patentamt und die Fernmeldebehörden und den Haftungsentgelten im Bereich der Finanzmarktstabilität deutlich höher als veranschlagt (siehe auch Erläuterungen zu den einzelnen UG). Die Erträge aus Mieten waren insbesondere in den UG 14-Militärische Angelegenheiten und Sport 18, UG 40-Wirtschaft und UG 45-Bundesvermögen höher als veranschlagt. Bei den Erträgen aus der Veräußerung von Material sind die Abweichungen im Wesentlichen auf die Überbudgetierung bei den Erlösen aus der Versteigerung der Emissionszertifikate zurückzuführen. Die Abweichungen bei den Langfristigen Forderungen aus Finanzhaftungen und bei den Einzahlungen aus den Abgaben von Sachanlagen betreffen größtenteils die Verzerrungen bei der Budgetierung in der UG 45-Bundesvermögen. Bei den Öffentlichen Abgaben ist die durchschnittliche Abweichung zwischen Erfolg und Voranschlag insgesamt relativ gering, bei einzelnen Abgabenarten kommt es jedoch zu größeren teils auch systematischen Abweichungen vom Voranschlagswert. 18 In der UG 14-Militärische Angelegenheiten und Sport wurden 2016 und 2017 keine Einzahlungen veranschlagt obwohl im Vollzug jeweils Einzahlungen von über 50 Mio. EUR erzielt wurden (davon knapp 14 Mio. EUR Mieteinnahmen), die in diesem Ausmaß auch abschätzbar waren. Auch im Jahr 2015 wurden die veranschlagten Einzahlungen in dieser Untergliederung deutlich überschritten. 41 / 64

42 Tabelle 17: Abweichungen vom Voranschlag bei den Öffentliche Abgaben Anmerkung: Die Abweichungen wurden auf Ebene aggregierter Einzahlungsgruppen (Kontokennziffern) ermittelt. Dargestellt werden alle Positionen bei denen die durchschnittliche Abweichung mehr als 10 Mio. EUR beträgt. Quelle: HIS, eigene Auswertung durchschn. Erfolg Abweichung vom Voranschlag (= Erfolg - Voranschlag) in Mio. EUR durchschn. Abw. durchschn. Abw. in Absolutbetr. Einkommen- und Vermögensteuern ,2-89,6-636,5 891,8 169,4 164,4 99,9 390,3 551,0 davon Veranlagte Einkommensteuer 3.595,2-228,3-116,1 117,3-247,1-48,7-104,6 151,5 148,4 Lohnsteuer ,5 681,1-57,7-27,6-154,1-350,0 18,3 254,1 391,3 Kapitalertragsteuer 2.866,3-590,1 119, ,1-644,9-246,0-39,7 552,7 738,9 Körperschaftsteuer 6.716,0 228,0-293,9-279, ,7 403,9 238,0 467,4 586,7 Abgeltungsteuern aus internat. Abkommen 205,1-282,9-235,9 3,5 29,3 8,4-95,5 112,0 150,9 Stiftungseingangssteuer 29,8 0,8 17,5 62,5 7,0-3,7 16,8 18,3 26,7 Wohnbauförderungsbeitrag 977,3 24,9-4,5-5,0 17,9 38,0 14,3 18,1 18,8 Stabilitätsabgabe 597,8-50,3-53,6-85,6 72,1 336,7 43,8 119,7 174,4 Verbrauchs- und Verkehrsteuern ,9-586,2-191,6-339, ,9-178,3-463,2 463,2 352,3 davon Umsatzsteuer ,7-233,3-128,5-286, ,3-453,7-449,3 449,3 405,9 Tabaksteuer 1.770,8 32,1-16,8-63,7-65,1 17,8-19,2 39,1 45,0 Mineralölsteuer 4.250,0-304,5-15,0 1,1 62,6 86,1-34,0 93,9 157,0 Normverbrauchsabgabe 435,3-72,6-82,5-165,5-32,4 69,4-56,7 84,5 85,5 Motorbezogenen Versicherungssteuer 2.145,7 62,4 76,4 31,5-70,8 39,0 27,7 56,0 57,9 Grunderwerbsteuer 978,7-19,7 26,8 134,3 147,6 104,7 78,7 86,6 72,3 Gebühren, Bundesverwaltungsabgaben und sonstige Abgaben 777,7 144,7-49,1 94,4 139,7 409,4 147,8 167,5 165,9 Öffentliche Bruttoabgaben ,8-531,1-877,2 647,1-711,9 395,5-215,5 632,6 689,4 Ab-Überweisungen ,2-93,9 468,6 528,1-148,3 290,6 209,0 305,9 314,3 davon Ertragsanteile der Gemeinden ,7-35,6 20,3-70,9-245,4-33,4-73,0 81,1 101,7 Beitrag zur EU ,8-366,4 152,1 583,4 471,6 353,5 238,8 385,4 374,1 Gesundheits- und sozialbereichs-beihilfengesetz ,7 273,4 154,7 32,0-168,5 0,2 58,3 125,8 166,6 Steueranteil für Siedlungswasserwirtschaft -265,8 74,8 2,6-8,7 8,1 0,5 15,4 18,9 33,7 Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen ,8-5,3 2,8-18,2-12,0-52,1-17,0 18,1 21,1 Öffentliche Nettoabgaben ,6-625,0-408, ,1-860,2 686,1-6,5 751,0 887,3 Stand. Abw. Eine wesentliche Ursache für die Abweichung zwischen Erfolg und Voranschlagswert ist eine von den Annahmen bei der Budgetierung abweichende Wirtschaftsentwicklung. Insbesondere die Beschäftigungsentwicklung, der Privatkonsum, die Entwicklung der Nominallöhne und der Unternehmensgewinne wirken sich maßgeblich auf die Steuereinnahmen aus. Auch bei der Budgetierung noch nicht vorhersehbare Sondereffekte (z.b. größere Einzelfälle), in ihrer Höhe nicht vorhersehbare Vorzieheffekte (z.b. bei der Kapitalertragsteuer 2015), bei der Budgetierung noch nicht bekannte gesetzliche Maßnahmen (z.b. Novelle des Scheidemünzengesetzes im Jahr 2016) 19 sowie falsche Annahmen zu den Mehreinnahmen aus diskretionäre Maßnahmen (z.b. Registrierkassenpflicht) können zu Abweichungen von den veranschlagten Einnahmen führen. Zu größeren Abweichungen kam es insbesondere bei den folgenden Abgabenarten: Bei der Lohnsteuer war der Erfolg 2013 deutlich höher als veranschlagt, in den Jahren 2014 und 2015 wurde der BVA knapp und in den Jahre 2016 und 2017 deutlich verfehlt. In Relation zum Gesamtaufkommen waren insbesondere die Abweichungen in den 19 Diese führte zu einer deutlich höheren Gewinnabfuhr der OeNB und in Folge zu höheren Körperschaftsteuereinnahmen. 42 / 64

43 Jahren 2014 bis 2016 recht gering, die hohe Überschreitung 2013 dürfte zum Teil auf eine besser als erwartete Beschäftigungsentwicklung zurückzuführen sein. Die Unterschreitung 2017, zu der es trotz einer günstigeren Konjunkturentwicklung kam, ist laut BMF auf niedriger als erwartete Einnahmen 2016 (Basiseffekt) und die überraschend persistente Teilzeitbeschäftigung 2017 zurückzuführen. Die Einzahlungen aus der Veranlagten Einkommensteuer blieben, mit Ausnahme des Jahres 2015, zum Teil deutlich hinter dem Voranschlagswert zurück. Das Aufkommen aus der Veranlagten Einkommensteuer weist vergleichsweise hohe Unregelmäßigkeiten auf und ist daher schwer prognostizierbar. Die Körperschaftsteuereinnahmen wichen im Betrachtungszeitraum zum Teil erheblich von den Voranschlagswerten ab. Auch das Körperschaftsteueraufkommen weist immer wieder größere Unregelmäßigkeiten auf und ist daher schwierig zu prognostizieren. Die dynamische Entwicklung 2016 und 2017 war zudem in diesem Ausmaß nicht zu erwarten. Bei den Einzahlungen aus den Kapitalertragsteuern bewirkten insbesondere die nicht in dem Ausmaß erwarteten Vorzieheffekte (infolge der Erhöhung des Steuersatzes ab 2016) in den Jahren 2015 und 2016 eine hohe Abweichung von den jeweiligen Voranschlagswerten. Das Umsatzsteueraufkommen war im gesamten Betrachtungszeitraum niedriger als erwartet. In den Jahren 2013 bis 2015 war die realisierte Entwicklung des Privatkonsums sehr verhalten, in den Jahren 2016 und 2017 wurden zu hohe Mehreinnahmen aus der Registrierkassenpflicht angenommen. 43 / 64

44 5 Konsolidierte Vermögensrechnung Die konsolidierte Vermögensrechnung zum 31. Dezember 2017 weist ein Vermögen von 90,97 Mrd. EUR und Fremdmittel von 253,45 Mrd. EUR aus. Daraus ergibt sich ein negatives Nettovermögen ( negatives Eigenkapital ) von -162,49 Mrd. EUR. Nachstehende Tabelle zeigt den Vergleich des Vermögens, der Fremdmittel und des Nettovermögens zum 31. Dezember 2017 gegenüber dem Vorjahr: Tabelle 18: Konsolidierte Vermögensrechnung 2017 Aktiva Stand zum Anteil an Passiva Veränderung Stand zum Anteil an Veränderung Vermögen Fremdmittel ggü ggü in Mio. EUR in Mio. EUR in % in Mio. EUR in Mio. EUR in % Fremdmittel , ,26 101,18 100,0 Vermögen , ,06-686,81 100,00 Finanzschulden, Finanzierungen, netto , , ,21 83,3 Immaterielle Vermögenswerte 32,48 32,92 0,44 0,0 Langfristige Finanzschulden, netto , , ,39 75,4 Sachanlagen , ,43-22,55 43,0 Kurzfristige Finanzierungen, netto , , ,18 8,0 Grundstücke und Grundstückseinrichtungen , ,10-97,26 32,6 Verbindlichkeiten , ,80-608,69 14,4 Gebäude und Bauten 3.174, ,40-99,07 3,4 aus Abgaben 1.953, ,77 381,88 0,9 Technische Anlagen 1.616, ,68-79,14 1,7 aus Lieferungen und Leistungen -262,46 180,85 443,31 0,1 Verpflichtungen aus nicht Amts-, Betriebs- und 660,15 712,48 52,33 0,8 voranschlagswirksamer Gebarung Geschäftsausstattung (durchlaufende Gebarung) 683,49 692,23 8,74 0,3 Kulturgüter 3.643, ,74 130,62 4,1 Passive Rechnungsabgrenzungen , ,51-922,55 4,8 Anzahlungen für Anlagen 280,05 350,02 69,97 0,4 Übrige sonstige Verbindlichkeiten , ,45-520,06 8,3 Wertpapiere und sonstige Kapitalanlagen 10,05 10,05 0,00 0,0 Rückstellungen 8.496, , ,34 2,3 Partizipationskapital 10,05 10,05 0,00 0,0 für Abfertigungen 602,65 625,15 22,50 0,2 Beteiligungen , ,73 615,03 29,7 für Jubiläumszuwendungen 1.073, ,45 3,58 0,4 Forderungen , , ,66 21,3 für Haftungen 2.753, ,19-365,17 0,9 aus gewährten Darlehen 1.712, , ,69 4,5 Sonstige langfristige Rückstellungen 708,59 714,07 5,48 0,3 aus Abgaben 4.099, ,29 103,32 4,6 für Prozesskosten 529,52 453,50-76,01 0,2 aus Lieferungen und Leistungen 154,26 245,02 90,76 0,3 für nicht konsumierte Urlaube 432,53 447,46 14,93 0,2 aus Finanzhaftungen 769,81 763,70-6,11 0,8 sonstige kurzfristige Rückstellungen 2.396,38 11, ,66 0,0 Vorschüsse 732,24 782,40 50,16 0,9 Nettovermögen (Ausgleichsposten) , ,19-787,99 Aktive Rechnungsabgrenzungen 5.160, ,66-663,16 4,9 Neubewertungsrücklagen 3.237, ,20 841,36 Übrige sonstige Forderungen 4.699, ,16 93,00 5,3 Fremdwährungsumrechnungsrücklagen 110,32 47,48-62,84 Vorräte 605,88 613,51 7,63 0,7 Nettoergebnis des Finanzjahres , , ,58 Saldo jährliche Eröffnungsbilanz , , ,24 Liquide Mittel 8.127, , ,03 5,2 Bundesfinanzierung -2,21 0,00 2,21 Sonstiges Nettovermögen 0,05 0,00-0,05 Quelle: BRA 2017, eigene Darstellung Fast die Hälfte des Vermögens (43 %) entfällt auf Sachanlagen (39,1 Mrd. EUR), wobei diese zu 75,9 % aus Grundstücken und Grundstückseinrichtungen bestehen. Weitere große Positionen des Vermögens betreffen die Beteiligungen mit einem Buchwert ihv 27,0 Mrd. EUR (d.s. 29,7 %) und die Forderungen ihv 19,4 Mrd. EUR (d.s. 21,3 %). Die Fremdmittel entfallen zum größten Teil auf die Finanzschulden ihv 211,2 Mrd. EUR (d.s. 83,3 % der Fremdmittel). Das negative Nettovermögen beträgt zum 31. Dezember ,5 Mrd. EUR und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr weiter um 787,99 Mio. EUR erhöht. Seit der erstmaligen Aufstellung einer Vermögensrechnung nach den neuen Rechnungslegungsvorschriften im Jahr 2013 (Eröffnungsbilanz zum 1. Jänner 2013: 133,9 Mrd. EUR) ist das negative Nettovermögen stetig um insgesamt 28,6 Mrd. EUR angewachsen. 44 / 64

45 Nachfolgend werden die Entwicklung der wesentlichen Positionen der Vermögensrechnung seit dem Jahr 2013 näher analysiert. 5.1 Aktiva Tabelle 19: Immaterielle Vermögenswerte Stand zum Veränd. ggü 2016 in Mio. EUR abs. in % Immaterielle Vermögenswerte 451,95 455,10 457,37 32,48 32,92 0,44 1,4 Quellen: BRA 2014, 2015, 2016 und 2017 In den Jahren 2016 und 2017 umfassten die immateriellen Vermögenswerte insbesondere immaterielle Betriebsausstattung (wie Softwarelizenzen) und aktivierungspflichtige Rechte (wie zertifizierte Emissionsreduktionseinheiten, Patente, Lizenzen). Die Position Immaterielle Vermögenswerte umfasste während des Zeitraums 2013 bis 2015 fast zur Gänze (2015: 97 %) die Emissionszertifikate der UG 43-Umwelt, der Rest entfiel auf Software und Lizenzen. Aufgrund des Auslaufens der ersten Kyoto-Verpflichtungsperiode 2008 bis 2012 und der 2016 erfolgten Abrechnung wurden im Jahr 2016 Emissionszertifikate in Höhe der Nettoemissionen aus dem langfristigen Vermögen ausgeschieden. Dies umfasste den Gesamtbestand der von Österreich angekauften Zertifikate von 442,1 Mio. EUR, für Zertifikate der Periode 2013 bis 2020 erfolgte eine Bestandserhöhung von 14,0 Mio. EUR. Tabelle 20: Sachanlagen Stand zum Veränd. ggü 2016 in Mio. EUR abs. in % Sachanlagen , , , , ,43-22,55-0,1 Grundstücke und Grundstückseinrichtungen , , , , ,10-97,26-0,3 Gebäude und Bauten 3.204, , , , ,40-99,07-3,1 Technische Anlagen 1.783, , , , ,68-79,14-4,9 Amts-, Betriebs- und Geschäftsausstattung 612,82 599,83 602,84 660,15 712,48 52,33 7,9 Kulturgüter 3.735, , , , ,74 130,62 3,6 Anzahlungen für Anlagen 82,88 103,76 176,05 280,05 350,02 69,97 25,0 Quellen: BRA 2014, 2015, 2016 und 2017 Die Sachanlagen bestehen hauptsächlich (2017: rd. 76 %) aus Grundstücken und Grundstückseinrichtungen, wobei der Großteil dieser Grundstücke der UG 42-Land-, Forstund Wasserwirtschaft zuzuordnen ist, die vor allem von den Österreichischen Bundesforsten für den Bund verwaltet werden. Diese Grundstücke sind zum überwiegenden Teil forstwirtschaftlich genutzt und haben mit einer Gesamtfläche von insgesamt rd Quadratkilometer einen Buchwert von 22,5 Mrd. EUR. 45 / 64

46 In der UG 14-Militärische Angelegenheiten und Sport, in der UG 30-Bildung und in der UG 13-Justiz sind insbesondere Gebäude und Bauten (wie Kasernen, Schulen, Gebäude für den Strafvollzug), technische Anlagen (v.a. Fahrzeuge, Luftfahrzeuge) und Amts-, Betriebsund Geschäftsausstattung ausgewiesen. Die Kulturgüter betreffen hauptsächlich die von der Burghauptmannschaft verwalteten historischen Gebäude (Amts- und Regierungsgebäude, Museen und Theater, Hauptgebäude Schloss Schönbrunn) in der UG 40-Wirtschaft. Die deutlich über den Betrachtungszeitraum steigenden Anzahlungen für Anlagen im Bau erfolgten insbesondere in der UG 14-Militärische Angelegenheiten und Sport für militärische Beschaffungen. Weiters sind Anzahlungen aus der UG 45-Bundesvermögen (Eigenkapitalbeteiligung der österreichischen Entwicklungsbank) und der UG 13-Justiz (Bau von Justizanstalten) enthalten. Tabelle 21: Wertpapiere und sonstige Kapitalanlagen Stand zum Veränd. ggü 2016 in Mio. EUR abs. in % Wertpapiere und sonstige Kapitalanlagen 2.400,00 300,00 10,05 10,05 10,05 0,00 0,0 Partizipationskapital 2.400,00 300,00 10,05 10,05 10,05 0,00 0,0 Quellen: BRA 2014, 2015, 2016 und 2017 Die Wertpapiere und sonstigen Kapitalanlagen umfassen ausschließlich das Partizipationskapital der österreichischen Banken aus der UG 46-Finanzmarktstabilität (2017: Immigon Portfolioabbau AG). Mit Ende des Finanzjahres 2013 entfielen 1,75 Mrd. EUR auf die Raiffeisen Bank International AG, 350 Mio. EUR auf die BAWAG P.S.K. AG und 300 Mio. EUR auf die Österreichische Volksbanken AG (ÖVAG). Nach den Rückzahlungen befand sich per 31. Dezember 2014 nur mehr das Partizipationskapital der Österreichischen Volksbanken im Vermögen des Bundes. Mit der Spaltung und Umwandlung der ÖVAG und der Herabsetzung des Grundkapitals wurde per 31. Dezember 2015 das Partizipationskapital des Bundes auf 10 Mio. EUR gekürzt, welches auch 2016 und 2017 weiterhin in der Position enthalten ist (Immigon Portfolioabbau AG). Tabelle 22: Beteiligungen Stand zum Veränd. ggü 2016 in Mio. EUR abs. in % Beteiligungen , , , , ,73 615,03 2,3 Quellen: BRA 2014, 2015, 2016 und / 64

47 Zum Stichtag 31. Dezember 2017 waren 197 Beteiligungen mit einem Buchwert größer als 0 EUR erfasst. Die Beteiligungen mit den höchsten Buchwerten sind die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-AG (rd. 4,5 Mrd. EUR), die Österreichische Nationalbank (4,3 Mrd. EUR) und der Europäische Stabilitätsmechanismus (2,3 Mrd. EUR). Die Buchwerte der Beteiligungen stiegen über den Betrachtungszeitraum 2013 bis 2017 stetig. Der Anstieg ist nur zu einem geringen Teil auf die Neuaufnahme von Beteiligungen in die Vermögensrechnung 20 zurückzuführen, sondern auf die Folgebewertungen der Beteiligungen aufgrund des ausgewiesenen Nettovermögens in den jeweiligen Bilanzen. Im Jahr 2017 erfolgten Zuschreibungen von rd. 1 Mrd. EUR, wobei die größten Zuschreibungen die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-AG (533,05 Mio. EUR), das Arbeitsmarktservice Österreich (139,99 Mio. EUR) und die Europäische Investitionsbank (63,33 Mio. EUR) betrafen. Auflösungen von Zuschreibungen erfolgten ihv 161,7 Mio. EUR (davon KA Finanz AG: 159,18 Mio. EUR). Tabelle 23: Forderungen Stand zum Veränd. ggü 2016 in Mio. EUR abs. in % Forderungen , , , , , ,66 12,0 aus gewährten Darlehen 1.736, , , , , ,69 140,6 aus Abgaben 4.069, , , , ,29 103,32 2,5 aus Lieferungen und Leistungen 575,36 203,79 110,43 154,26 245,02 90,76 58,8 aus Finanzhaftungen 786,74 840,92 916,71 769,81 763,70-6,11-0,8 Vorschüsse 1.656, , ,70 732,24 782,40 50,16 6,8 Aktive Rechnungsabgrenzungen 4.836, , , , ,66-663,16-12,8 Übrige sonstige Forderungen 4.795, , , , ,16 93,00 2,0 Quellen: BRA 2014, 2015, 2016 und Beispielsweise 2016: 5 neue Beteiligungen insgesamt zu einem Buchwert von 18,87 Mio. EUR und 2017: 7 neue Beteiligungen insgesamt mit einem Buchwert von 2,48 EUR. 47 / 64

48 Zum 31. Dezember 2017 betrugen die Forderungen 19,4 Mrd. EUR, wobei 26,3 % als langfristig und 73,7 % als kurzfristig ausgewiesen wurden. Wesentliche Forderungsbereiche betreffen Forderungen aus gewährten Darlehen (4,1 Mrd. EUR), aus Abgaben (4,2 Mrd. EUR), die aktive Rechnungsabgrenzung 21 (4,5 Mrd. EUR) und übrige sonstige Forderungen 22 (4,8 Mrd. EUR). Die Erhöhung um 12 % gegenüber 2016 war vor allem auf die Position Forderungen aus gewährten Darlehen zurückzuführen und betraf dort insbesondere das im Jahr 2017 in Zuge der Umstellung der Refinanzierung der KA Finanz AG gewährte endfällige Darlehen ihv 2,4 Mrd. EUR. Weiters ist hier eine Forderung an Griechenland ihv 1,6 Mrd. EUR erfasst. Die Forderungen aus Abgaben setzten sich vor allem aus Abgabenrückständen (3,8 Mrd. EUR), Zöllen (283,37 Mio. EUR) und EU-Zöllen (116,34 Mio. EUR) zusammen. Der Anstieg der Forderungen aus Abgaben gegenüber dem Vorjahr war insbesondere auf niedrigere Wertberichtigungen (148,29 Mio. EUR) zurückzuführen. Der Großteil der ausstehenden Abgaben betraf die Umsatzsteuer, weiters die Lohnsteuer, Körperschaftssteuer, Mineralölsteuer und Einkommensteuer. Tabelle 24: Vorräte Stand zum Veränd. ggü 2016 in Mio. EUR abs. in % Vorräte 701,07 417,94 380,85 605,88 613,51 7,63 1,3 Quellen: BRA 2014, 2015, 2016 und 2017 Die Position der Vorräte entfällt zum Großteil auf die UG 14-Militärische Angelegenheiten und Sport, vor allem auf Ersatzteile (544,82 Mio. EUR im Jahr 2017), welche speziell im Luftfahrund Spezialfahrzeugbereich erforderlich sind. Die Erhöhung von 2015 auf 2016 war auf eine Umstellung der Erfassung und Bewertung der Vorräte zurückzuführen. 21 Aktive Rechnungsabgrenzungen wurden vor allem für Zinserträge und Disagien aus der Wertpapiergebarung (rd. 2,6 Mrd. EUR) und für Abgrenzungen von öffentlichen Abgaben Time Adjustments (rd. 1,1 Mrd. EUR) gebildet. Die Verringerung dieser Position war insbesondere auch auf die Umstellung der Buchungslogik im Bereich Personalaufwand zurückzuführen. 22 Die Übrigen sonstigen Forderungen beinhalten insbesondere Forderungen des Bundes an den Reservefonds für Familienbeihilfen, Ansprüche auf Verzugszinsen im Zusammenhang mit der bilateralen Umschuldung Kubas, Zinsforderungen aus vergebenen Wohnbaudarlehen an gemeinnützige Wohnbauträger und eine Vorauszahlung an den Freistaat Bayern im Rahmen des 2015 abgeschlossenen Generalvergleichs mit der Republik Österreich. 48 / 64

49 Tabelle 25: Liquide Mittel Stand zum Veränd. ggü 2016 in Mio. EUR abs. in % Liquide Mittel 4.160, , , , , ,03-41,4 Quellen: BRA 2014, 2015, 2016 und 2017 Die Liquiden Mittel ihv 4,8 Mrd. EUR per 31. Dezember 2017 umfassten im Wesentlichen Bankguthaben in der UG 51-Kassenverwaltung (1,8 Mrd. EUR) und der UG 45-Bundesvermögen (646,2 Mio. EUR). Die deutliche Verringerung der Liquiden Mittel (3,4 Mrd. EUR) gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere auf die UG 46-Finanzmarktstabilität zurückzuführen, weil die dort für die Finanzierung des Rückkaufs landesbehafteter HETA Schuldtitel aufgenommenen Mittel 2016 nicht zur Auszahlung gelangten. 5.2 Passiva Tabelle 26: Finanzschulden Stand zum Veränd. ggü 2016 in Mio. EUR abs. in % Finanzschulden, Finanzierungen, netto , , , , , ,21 1,7 Langfristige Finanzschulden, netto , , , , , ,39 2,8 Kurzfristige Finanzierungen, netto , , , , , ,18-8,1 Quellen: BRA 2014, 2015, 2016 und 2017 Die Finanzschulden und Verbindlichkeiten aus Währungstauschverträgen werden mit den Forderungen aus Währungstauschverträgen und den im Bundesbesitz befindlichen Bundesschuldtiteln seit 2013 saldiert dargestellt. Der Stand der Finanzschulden stieg im Zeitraum 2013 (193,9 Mrd. EUR) bis 2017 (211,2 Mrd. EUR) kontinuierlich an, wobei % auf langfristige Finanzschulden und 10 % auf kurzfristige Finanzierungen entfielen. Die Finanzschulden betrugen zum 31. Dezember 2017 netto 211,24 Mrd. EUR (2016: 207,75 Mrd. EUR) oder 57,2 % (2016: 58,8 %) des BIP. Sie betrafen zu 91,4 % Anleihen, zu 6,3 % Darlehen und Kredite und zu 2,3 % Bundesobligationen und Bundesschatzscheine. Die durchschnittliche Nominalverzinsung 2016 betrug 2,8 % (2016: 3,1 %) und lag damit über der durchschnittlichen Rendite 2,5 % (2016: 2,7 %) erhöhte sich die durchschnittliche Restlaufzeit der zum Jahresende aushaftenden Finanzschulden gegenüber 2016 von 8,8 auf 10,0 Jahre. 49 / 64

50 Tabelle 27: Verbindlichkeiten Stand zum Veränd. ggü 2016 in Mio. EUR abs. in % Verbindlichkeiten , , , , ,80-608,69-1,6 aus Abgaben 1.660, , , , ,77 381,88 19,5 aus Lieferungen und Leistungen 658,26 303,53 215,05-262,46 180,85 443,31 168,9 Verpflichtungen aus nicht voranschlagswirksamer Gebarung 1.587, , ,39 683,49 692,23 8,74 1,3 (durchlaufende Gebarung) Passive Rechnungsabgrenzungen , , , , ,51-922,55-7,0 Übrige sonstige Verbindlichkeiten , , , , ,45-520,06-2,4 Quellen: BRA 2014, 2015, 2016 und 2017 Die Verbindlichkeiten des Bundes sind im Zeitraum von 2013 (32,7 Mrd. EUR) bis 2017 (36,5 Mrd. EUR) angestiegen. Zum 31. Dezember 2017 waren die Verbindlichkeiten etwa zur Hälfte langfristig (53,3 %) bzw. kurzfristig (46,7 %). Die höchste Position innerhalb der Verbindlichkeiten betraf mit rd. 21 Mrd. EUR die Übrigen sonstigen Verbindlichkeiten, die insbesondere die Verbindlichkeiten der ÖBB-Infrastruktur AG (18,99 Mrd. EUR) und Verbindlichkeiten gegenüber internationalen Organisationen und der OeNB (915,38 Mio. EUR) beinhalten. Die Passiven Rechnungsabgrenzungen ihv 12,3 Mrd. EUR sind insbesondere auf Zinsaufwendungen und Agien aus der Wertpapiergebarung (UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge) und auf Haftungsentgelte insbesondere in der UG 41-Verkehr, Innovation, Technologie (z.b. ÖBB-Infrastruktur AG, ASFINAG) zurückzuführen. Weiters war die Veränderung gegenüber dem Vorjahr auch durch eine geänderte Abbildungslogik im Bereich der zentralen Bundesbesoldung begründet. 23 Verbindlichkeiten aus Abgaben, die seit 2013 (1,7 Mrd. EUR) laufend auf rd. 2,3 Mrd. EUR im Jahr 2017 angestiegen sind, betreffen die auf den Konten der Steuerpflichtigen befindlichen jederzeit abrufbaren Guthaben in der UG 16-Öffentliche Abgaben. 23 Die Auszahlungen der Beamtengehälter für den Monat Jänner des Folgejahres erfolgen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bereits im Dezember des laufenden Jahres. Da diese Auszahlungen unzutreffenderweise den Finanzierungshaushalt des laufenden Geschäftsjahres belasten, bedurfte es einer Abgrenzung der Zahlungen in das nächste Finanzjahr. Dadurch wurde sichergestellt, dass die Jännergehälter sowohl in der Finanzierungs- als auch in der Ergebnisrechnung im richtigen Finanzjahr ausgewiesen werden. Technisch war es notwendig eine aktive und eine passive Rechnungsabgrenzung in derselben Höhe zu verbuchen, was zwar zu einer Erhöhung der Bilanzsumme führt, jedoch keinen Einfluss auf das Vermögen des Bundes hat. 50 / 64

51 Tabelle 28: Rückstellungen Stand zum Veränd. ggü 2016 in Mio. EUR abs. in % Rückstellungen 4.170, , , , , ,34-32,7 für Abfertigungen 523,91 551,38 574,78 602,65 625,15 22,50 3,7 für Jubiläumszuwendungen 970, , , , ,45 3,58 0,3 für Haftungen 1.575, , , , ,19-365,17-13,3 Sonstige langfristige Rückstellungen 409,84 591,91 621,60 708,59 714,07 5,48 0,8 für Prozesskosten 283,84 631,12 627,02 529,52 453,50-76,01-14,4 für nicht konsumierte Urlaube 388,73 412,73 421,34 432,53 447,46 14,93 3,5 sonstige kurzfristige Rückstellungen 17,58 3,65 1, ,38 11, ,66-99,5 Quellen: BRA 2014, 2015, 2016 und 2017 Die Rückstellungen stiegen im Zeitraum 2013 bis 2016 kontinuierlich an, sanken 2017 jedoch um 32,7 %. Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen haben sich im Jahr 2016 auf rd. 2,4 Mrd. EUR erhöht. Der deutliche Zuwachs betraf die Dotierung einer Rückstellung im Zusammenhang mit dem Rückkauf der landesbehafteten HETA-Schuldtitel, die 2017 aufgelöst bzw. verwendet wurde. Die höchste Rückstellungsposition betrifft Haftungen (2,4 Mrd. EUR per 31. Dezember 2017) und setzt sich insbesondere aus den Haftungen gemäß AusfFG, Kursrisikogarantien gemäß Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz der aws und der Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH bzw. Haftungen im Zusammenhang mit dem FinStaG zusammen. Der Rückgang der Rückstellungen für Haftungen betraf insbesondere den Verbrauch für die bundesbehaftete Nachranganleihe der HETA Asset Resolution AG und die Reduzierung der Haftungsrückstellungen im Zusammenhang mit der Phönix-Bürgschaft. 5.3 Nettovermögen Nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des (negativen) Nettovermögens seit 2013: Tabelle 29: Entwicklung des Nettovermögens in Mio. EUR Stand zum Veränd. ggü abs. in % Nettovermögen (Ausgleichsposten) , , , , ,19-787,99-0,5 Neubewertungsrücklagen 953, , , , ,20 841,36 26,0 Fremdwährungsumrechnungsrücklagen -2,22-1,33-0,47 110,32 47,48-62,84-57,0 Nettoergebnis des Finanzjahres , , , , , ,58 82,6 Saldo jährliche Eröffnungsbilanz , , , , , ,24-6,0 Bundesfinanzierung 22,96-4,96-6,93-2,21 0,00 2,21 100,0 Sonstiges Nettovermögen -5,76 0,01 0,00 0,05 0,00-0,05-100,0 Quellen: BRA 2014, 2015, 2016 und / 64

52 Das Nettovermögen ist der Ausgleichsposten zwischen Fremdmitteln und Vermögen in der Vermögensrechnung. Seine Veränderung ist grundsätzlich ein Indikator für die finanzielle Nachhaltigkeit und die intergenerative Verteilungswirkung der Haushaltsführung, wobei dieses Prinzip besagt, dass jede Generation den durch sie verursachten Ressourcenverbrauch mit dem durch sie bewirkten Abgaben- und Leistungsertragsaufkommen bedecken soll. Das negative Nettovermögen hat sich in den Jahren 2013 (140,59 Mrd. EUR) bis 2017 (162,49 Mrd. EUR) kontinuierlich erhöht. Die Veränderung des Nettovermögens ergibt sich vor allem aus dem Nettoergebnis der Ergebnisrechnung, das seit 2013 jeweils deutlich negativ war, und den Neubewertungsrücklagen. Grafik 2: Entwicklung Nettovermögen, Nettoergebnis ( ) Quellen: BRA 2014, 2015, 2016, 2017, eigene Darstellung Das Nettoergebnis der Ergebnisrechnung im Jahr 2017 betrug -1,65 Mrd. EUR und war damit um 7,824 Mrd. EUR deutlich weniger negativ als im Vorjahr. Dies lag insbesondere an den höheren Abgabenerträgen und niedrigeren Aufwendungen für die ÖBB-Infrastruktur AG. Zudem verbesserte die Auflösung des nicht benötigten Teils der Rückstellung für die Finanzierung des HETA-Schuldenrückkaufs das Nettoergebnis im Jahr Neubewertungsrücklagen sind Rücklagen, die für die Erhöhung des Wertes einer Beteiligung oder die Veränderung des Wertes einer zur Veräußerung verfügbaren Finanzanlage gebildet werden, wenn sich der Wert über die Anschaffungskosten bzw. über den erstmaligen Bewertungsansatz erhöht hat. Sie sind für bestimmte Vermögenswerte zu führen und dem Nettovermögen (Ausgleichsposten) zuzurechnen. Durch diese erfolgsneutrale Erfassung entstehen keine Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung, bei Abwertungen bzw. bei Veräußerungen sind diese Rücklagen jeweils aufzulösen. Der Stand der 52 / 64

53 Neubewertungsrücklagen hat sich von 2013 bis 2017 kontinuierlich erhöht und betrug ,1 Mrd. EUR. Diese Rücklage betrifft insbesondere die ASFINAG (1,95 Mrd. EUR), die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.h. (451,2 Mio. EUR), den Insolvenz-Entgelt-Fonds (311,3 Mio. EUR), die Europäische Investitionsbank (238,6 Mio. EUR) und das Arbeitsmarkservice Österreich (220,0 Mio. EUR). Die Fremdwährungsumrechnungsrücklage ihv 47,48 Mio. EUR beinhaltet Wertänderungen von Vermögenswerten und Fremdmitteln aufgrund von Wechselkursen und wurde insbesondere für die Internationale Bank für Wiederaufbau mit 19,10 Mio. EUR und für die Internationale Finanzkorporation mit 13,41 Mio. EUR gebildet. Der RH stellte in seinen 9-Prüfungen immer wieder fest, dass einzelne Positionen des Nettovermögens ungeklärte Salden, Fehlbuchungen und nachträgliche Veränderungen aufwiesen, die jedoch bereits zum Teil vom BMF (BHAG) bzw. den Haushaltsleitenden Organen korrigiert wurden. Zudem ist die gewählte Buchungspraxis, insbesondere beim Saldo der Eröffnungsbilanz, komplex und nicht ausreichend dargestellt (z.b. Korrekturen der Eröffnungsbilanz zum 1. Jänner 2013, Besoldungsbereich), sodass Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit des Nettovermögens erschwert werden. Der Budgetdienst hat in einer Anfragebeantwortung 24 darauf hingewiesen, dass neben einer Richtigstellung einige Positionen des Nettovermögens detailliertere Erläuterungen erfordern, um die Entwicklung über die Finanzjahre hinweg transparenter zu gestalten. Dafür schlägt der Budgetdienst eine neue Darstellung und Erläuterung der Veränderung des Nettovermögens im BRA (in Anlehnung an 62 BHV 2013) und umfassendere Darstellungen zu den Positionen Neubewertungsrücklage, Fremdwährungsumrechnungsrücklage, Saldo der jährlichen Eröffnungsbilanz, sonstiges Nettovermögen und Bundesfinanzierung vor, die im BRA 2017 noch nicht enthalten ist. 24 Der Abg. Mag. Bruno Rossmann ersuchte den Budgetdienst um eine Kurzstudie zum Nachweis, dass die Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögensrechnung im Bundeshaushalt in sich stimmig sind. Die Fragestellung an den Budgetdienst zielte auf einen Nachweis der Richtigkeit des Nettovermögens mit der in 62 BHV 2013 angeführten Methode sowie des Finanzierungssaldos mittels der indirekten Cash-Flow-Rechnung ab. Die Studie ist abrufbar unter: 53 / 64

54 6 Prüfung der Abschlussrechnungen Im BRA 2017 hat der RH im Rahmen seiner Ordnungsmäßigkeits- und Belegprüfung für die einzelnen Untergliederungen der Ressorts Bemerkungen zur Verrechnung, die jeweils auch eine zusammenfassende Prüfungsfeststellung für die betreffende Untergliederung beinhalten, erstattet und den Bericht über die Prüfung der einzelnen Untergliederungen inklusive Empfehlungen angeschlossen. Die Ergebnisse der Prüfungen aller Untergliederungen wurden in allgemeinen Feststellungen zur Prüfung gemäß 9 RHG zusammengefasst (Textteil Band 2). Weiters wurde eine Systemprüfung der Abschlussrechnungen des Bundes durchgeführt, wobei die Systemlandschaft (IT-Verfahren für das Haushalts- und Rechnungswesen bestehend aus mehreren Komponenten und Verrechnungssystemen) und die automatisierten Prozesse im Zusammenhang mit der Erstellung der Abschlussrechnungen beurteilt wurden (Textteil Band 3). Nachfolgend werden die wesentlichen Schlussfolgerungen des Budgetdienstes aus den Ergebnissen dargelegt. 6.1 Ordnungsmäßigkeits- und Belegprüfung Der RH führte im Zuge der Überprüfung der Abschlussrechnungen 2017 eine Ordnungsmäßigkeits- und Belegprüfung der Haushaltsverrechnung des Bundes durch, wobei er für jede einzelne Untergliederung Bemerkungen zur Verrechnung erstellte, welche auch in einer zusammenfassenden Prüfungsfeststellung mündeten. Diese stellt einen ersten Schritt zu einem Bestätigungsvermerk des RH mit standardisierten Texten dar. Jeder Untergliederung wurde im BRA 2017 zusätzlich ein Bericht über die Prüfung inklusive aller Empfehlungen angeschlossen, wodurch die Übersicht über die Prüfung der jeweiligen Untergliederung erleichtert wird. Die zusammenfassenden Prüfungsfeststellungen auf Untergliederungsebene heben aus Sicht des Budgetdienstes auch die Verantwortlichkeit des jeweiligen Haushaltsleitenden Organs für die Richtigkeit der Verrechnung entsprechend den haushaltsrechtlichen Bestimmungen stärker hervor Dies unterstützt zusätzlich auch die Empfehlung Nr. 5 des RH ( Bei den für die Abschlussrechnungen zuständigen MitarbeiterInnen sollte das Bewusstsein geschaffen bzw. gestärkt werden, dass die Abschlussrechnungen der jeweiligen Untergliederung in ihre eigene Verantwortung fallen ) aus der Prüfung des Systems der Abschlussrechnungen (Textteil Band 3, Schlussempfehlungen, S. 38). 54 / 64

55 Die Haushaltsleitenden Organe müssen dem RH als Grundlage für die Prüfung Vollständigkeitserklärungen übermitteln, mit diesen sie bestätigen, dass alle verrechnungspflichtigen Gebarungsfälle im Haushaltsverrechnungssystem erfasst, sämtliche Abschlussrechnungen vollständig und richtig aufgestellt sowie sämtliche haushaltsrechtlichen Vorschriften eingehalten wurden. Für die 33 Untergliederungen wurden 15 uneingeschränkte und 15 eingeschränkte Vollständigkeitserklärungen bzw. für drei Untergliederungen keine Erklärungen abgegeben. Die Einschränkungen in den Erklärungen betrafen insbesondere die durch das BMF zentral berechneten und teilweise automationsunterstützt ermittelten Werte, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Grunddaten wurde jedoch bestätigt. Für die Ordnungsmäßigkeits- und Belegprüfung ermittelte der RH die Anzahl der zu überprüfenden Stichproben anhand statistischer Methoden. Drei Untergliederungen wurden davon ausgenommen. Die UG 16-Öffentliche Abgaben wurde im Rahmen der Funktionsprüfung Abgabeneinhebung des Bundes 26 überprüft. Die UG 51-Kassenverwaltung wurde im Rahmen der Funktionsprüfung Finanzierungsprozess des Bundes 27 geprüft und das Interne Kontrollsystem bezüglich der Kassengebarung des Bundes vom RH zum damaligen Zeitpunkt als funktionierend eingeschätzt. Die Verrechnungsdaten der UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge werden in einem Vorsystem erfasst und in aggregierter Form ohne Beleg in die Haushaltsverrechnung übergeleitet, daher konnte eine Belegprüfung nicht stattfinden 28. Für diese drei Untergliederungen wurden auch im Vorjahr keine eigenen Prüfungsergebnisse erstellt. Für 27 der 33 Untergliederungen stellte der RH fest, dass die Grundsätze der Verrechnung in ausreichendem Umfang bzw. ohne Mangel eingehalten wurden, für drei Untergliederungen wurden vom RH keine Prüfungsergebnisse erstellt, eine Untergliederung wurde von einem externen Wirtschaftsprüfer geprüft und in zwei Fällen kam der RH zum Schluss, dass die Grundsätze der Verrechnung nicht in ausreichendem Umfang eingehalten wurden (UG 12-Äußeres, UG 46-Finanzmarktstabilität). Im Bericht über die Beleg- und Ordnungsmäßigkeitsprüfung sowie die systematischen Prüfungshandlungen werden die Mängel bei den beiden Untergliederungen umfassend dargestellt und dazu Empfehlungen 26 Siehe Bundesrechnungsabschluss 2014, Textteil Band 3 27 Siehe Bundesrechnungsabschluss 2013, Band 2, Ergebnisse der 9-Prüfungen 28 Die Finanzschuldengebarung wird jedoch im Rahmen der Gegenzeichnung der Schuldurkunden des Bundes durch die Präsidentin des RH laufend überwacht. 55 / 64

56 abgegeben. Die zusammenfassenden Prüfungsfeststellungen sollten künftig die konkrete Begründung für negative Beurteilung unter Bezugnahmen auf die im Abschnitt B des Textteils Band 2 angeführten Kriterien der Mängelbeurteilung explizit anführen. Die Empfehlungen für die UG 12-Äußeres betrafen insbesondere die Einhaltung der Zahlungsziele, die Einbuchung von Obligos, die Bebuchung der Konten gemäß Kontenplanverordnung, einen ordnungsgemäßen Gebarungsvollzug, die Nachvollziehbarkeit der übermittelten Verrechnungsunterlagen an die BHAG, die Auszahlung aufgrund entsprechender Anordnungen, die Einhaltung der Regelungen der Unbefangenheit an den Vertretungsbehörden und die Funktionstrennung zwischen anordnendem und ausführendem Organ. Für die UG 46-Finanzmarktstabilität empfahl der RH insbesondere die Überprüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit ordnungsgemäß durchzuführen, die Verrechnung des Obligos vorzunehmen, eine unverzügliche Vorerfassung der Belege und deren Übermittlung an die Buchhaltungsagentur sowie die Folgebewertung von Beteiligungen zeitgerecht und in korrekter Höhe vorzunehmen 29. Im Rahmen der Ordnungsmäßigkeitsprüfung für den BRA 2017 überprüfte der RH Stichproben, von denen 299 (d.s. 16 %) Mängel aufwiesen. Für das Finanzjahr 2016 kontrollierte der RH Stichproben, davon zeigten sich bei 698 (d.s. 37 %) Mängel. Die Fehlerquote war damit 2017 niedriger als im Vorjahr. 22 Belege (d.s. 1,2 %) bargen ein hohes Risiko einer fehlerhaften Verbuchung bzw. eines fehlerhaften Ausweises in den Abschlussrechnungen, im Jahr 2016 waren dies noch 146 (d.s. 7,8 %) Belegen der Fall. Die häufigsten high risk Mängel betrafen eine fehlende, unvollständige oder mangelhafte Beleggrundlage, falsche Beträge, nicht korrekte zeitliche Zuordnungen sowie unrichtige Kontenzuordnungen. Ein geringes Risiko für einen fehlerhaften Ausweis in den Abschlussrechnungen stellten 278 Belege (d.s. 14,9 %) dar, im Vorjahr waren es 552 (d.s. 29,6 %). Die häufigsten Mängel waren die Nichtverrechnung von Obligos. Als weitere Mängel stellte der RH die Nichteinhaltung von Zahlungszielen und das Fehlen der Dokumentation der Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit fest. 29 Im Rahmen der Prüfung stellte der RH fest, dass die Beteiligung an der KA Finanz AG mit einem Buchwert von 466,57 Mio. EUR ausgewiesen war. Auf Grundlage des testierten Abschlusses ergab sich jedoch eine Verringerung des Eigenkapitals auf 116 Mio. EUR zum 31. Dezember Der ausgewiesene Wert der KA Finanz AG war in der Vermögensrechnung zum Bilanzstichtag um 350,57 Mio. EUR zu hoch ausgewiesen. Er wurde im Rahmen des Mängelbehebungsverfahrens richtiggestellt. 56 / 64

57 Zusätzlich zur Stichprobenprüfung führte der RH analytische bzw. systematische Prüfungshandlungen durch. Hier hob der RH in seinen Empfehlungen insbesondere die zu verbessernde Qualität der Ergebnisrechnung durch Erfassung von Rechnungsabgrenzungen und Dotierungen von Rückstellungen, das ausnahmslose Zugrundeliegen von Verrechnungsunterlagen (= Beleg) für Anordnungen und die Fertigstellung des Tools zur Nachprüfung der Personalrückstellungen bzw. die technische Unterstützung bei der Barwertberechnung langfristiger Forderungen durch das BMF hervor. 6.2 Systemprüfung der Abschlussrechnungen Bei der Überprüfung des Systems der Abschlussrechnungen beurteilte der RH die Systemlandschaft und die automatisierten Prozesse im Zusammenhang mit der Erstellung der Abschlussrechnungen. Ziel der Prüfung war es, im Vorfeld der 9-Prüfung Einblick in die Abläufe der Haushaltsleitenden Organe und in ihr Umfeld, einschließlich des Internen Kontrollsystems, zu erhalten. Gegenstand der Prüfung waren weiters die Beurteilung der Dokumentationen und der Qualitätssicherung der Prozesse sowie die Beurteilung der Kommunikation und der organisatorischen Abläufe zwischen dem BMF und den Haushaltsleitenden Organen. Für das Haushalts- und Rechnungswesen stellt das BMF ein einheitliches IT-Verfahren bereit, das aus mehreren Komponenten und Verrechnungssystemen besteht und auf dessen Daten in weiterer Folge die Abschlussrechnungen basieren. Die Abschlussbuchungen erfolgten manuell oder automatisiert im System, wobei die manuellen Buchungen 30 von den Haushaltsleitenden Organen und die automatisierten Buchungen vom BMF durchgeführt werden. Die automatisch verarbeiteten Daten für die Abschlussrechnungen betrafen insbesondere Anlagen, Personal und Beteiligungen. Für den automatischen Teil der Überleitung bemängelte der RH, dass die Haushaltsleitenden Organe zwar aufgefordert waren, die übergeleiteten Daten zu überprüfen, diese jedoch der Aufforderung nicht oder nicht vollumfänglich nachkamen, wobei ihnen dazu teilweise auch die geeigneten IT-Tools zur Plausibilisierung und Qualitätssicherung fehlten. Vor allem für den Bereich der Personalrückstellungen standen den Haushaltsleitenden Organen keine geeigneten Auswertungsmöglichkeiten auf Einzelpersonenebene zum Nachvollzug der 30 Das BMF stellt den Haushaltsleitenden Organen für die manuellen Buchungen zum größten Teil Handlungsanweisungen (Rundschreiben zur Durchführung der Jahresabschlussrechnungen) zur Verfügung. Ihnen kommt jedoch keine verbindliche Wirkung zur. 57 / 64

58 Richtigkeit der Daten zur Verfügung. 31 Weiters wurde vom RH kritisiert, dass die Dokumentation der Qualitätssicherung mangelhaft war, keine Prüfroutinen zur Plausibilisierung von Zahlenwerten und Abschlusspositionen bestanden und Abschlussbuchungen auf ihre Notwendigkeit hin geprüft werden sollten, vor allem wenn sie nur dazu dienten, die Verrechnung im Gebarungsvollzug in Einklang mit den budgetierten Positionen zu bringen. Grundsätzlich empfahl der RH, dass das Bewusstsein der zuständigen MitarbeiterInnen für deren Verantwortlichkeit für die Abschlussrechnungen der jeweiligen Untergliederung gestärkt werden sollte. 7 Evaluierung der Angaben zu Wirkungsorientierung Im Bundesvoranschlag sind nicht nur die Finanzinformationen enthalten, sondern dieser umfasst mit den Angaben zur Wirkungsorientierung auch die mit dem Budget durch die Regierung verfolgten Zielsetzungen (Outcome bzw. Impact) und die zur Messung der Zielerreichung angegebenen Kennzahlen bzw. Maßnahmen. Mit dem Bundesrechnungsabschluss (30. Juni des Folgejahres) für die Finanzinformationen und dem Bericht zur Evaluierung der Wirkungsorientierung (31. Oktober des Folgejahres) für die Wirkungsinformationen werden die Ergebnisberichte zu beiden Budgetkomponenten dem Nationalrat derzeit zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorgelegt und sind auch inhaltlich nicht miteinander verknüpft. Dies erschwert eine umfassende gemeinsame Betrachtung von Finanz- und Wirkungsinformationen, die daher auch jeweils gesondert beraten werden. 32 Im Rahmen der externen Evaluierung der Haushaltsrechtsreform empfehlen OECD und IMF eine stärkere Verknüpfung und gemeinsame Betrachtung von finanziellen und nichtfinanziellen Ergebnissen. Dies könnte insbesondere durch Verweise in den jeweiligen Dokumenten und durch eine zeitlich abgestimmte Vorlage der Berichte erfolgen, die dann auch gleichzeitig im Nationalrat beraten werden könnten. 31 Das BMF hielt dazu fest, dass die Auswertungsmöglichkeiten bereits umgesetzt sind, für den BRA 2017 aber noch nicht zur Verfügung standen. 32 In einem schriftlichen Bericht des Unterausschusses des Budgetausschusses wird die Einführung der Wirkungsorientierung ausdrücklich begrüßt. Als entscheidend für die Sinnhaftigkeit der Wirkungsorientierung und der Berichte wird jedoch die Qualität des Controllings erachtet, insbesondere die Auswahl von vernünftigen Zielen, Maßnahmen und Messmethoden. Während sich viele Ressorts bei der Zielfestlegung und der Evaluierung der Zielerreichung als vorbildhaft erweisen würden, bestehe bei anderen Ressorts noch erhebliches Verbesserungspotential. Nur wenn sich alle Ressorts an den best-practice-beispielen orientieren, stellen die Berichte ein sehr sinnvolles Instrument zur Kontrolle des Budgetvollzuges für den Nationalrat dar. Der Bericht ist abrufbar unter: 58 / 64

59 Der Budgetdienst begrüßt diese Empfehlung und hat daher in die Analyse des BRA erstmalig die Darstellung der Ergebnisse aus den Evaluierungen der Wirkungsorientierung aufgenommen, um in ersten Ansätzen eine gemeinsame Betrachtung zu ermöglichen. Aufgrund der unterschiedlichen Vorlagetermine können dem BRA 2017 jedoch noch nicht die Ergebnisse aus der Evaluierung der Wirkungsorientierung des gleichen Finanzjahres gegenübergestellt werden. Der Wirkungscontrollingbericht für das Finanzjahr 2017 wird erst im Oktober 2018 vorgelegt. Der Budgetdienst hat daher die vorliegenden internen Evaluierungen der Wirkungsorientierung für die Jahre 2013 bis 2016 herangezogen und stellt die Gesamtergebnisse dar. Eine Verknüpfung zum Finanzerfolg ist in dieser Darstellung noch nicht möglich. Im Rahmen der Evaluierung der Haushaltsrechtsreform wäre daher eine Harmonisierung der Vorlagetermine zu überlegen. 7.1 Berichte zur Evaluierung der Wirkungsorientierung Die dem Nationalrat von der ressortübergreifenden Wirkungscontrollingstelle des BMöDS übermittelten Berichte zur Evaluierung der Wirkungsorientierung basieren auf den Ergebnissen der internen Evaluierungen der Ressorts und Obersten Organe. In den derzeit vorliegenden Berichten für 2013 bis 2016 wurden die Evaluierungsergebnisse von jährlich durchschnittlich 124 Wirkungszielen und 328 Kennzahlen dargestellt. Die Umsetzung der Wirkungsziele erfolgte insbesondere auch durch die durchschnittlich 255 jährlich evaluierten Maßnahmen auf Globalbudgetebene. Jedes Wirkungsziel und jede Maßnahme wird anhand einer vorgegebenen fünfteiligen Skala von den Haushaltsleitenden Organen selbst eingeschätzt. Die Kennzahlenbewertung erfolgt teilweise automatisiert innerhalb dieser fünfteiligen Skala. Der Zielerreichungsgrad wird dabei anhand der prozentuellen Zielabweichung bemessen Erreichung überplanmäßig bei mehr als 105 %, zur Gänze bei %, überwiegend %, teilweise bei % und nicht erreicht bei unter 80 %. 59 / 64

60 Nachstehende Grafik zeigt die Ressorteinschätzungen der Wirkungsziele für die Jahre 2013 bis 2016: Grafik 3: Evaluierung Wirkungsziele für die Jahre 2013 bis 2016 Quellen: Bericht zur Evaluierung der Wirkungsorientierung 2013, 2014, 2015 und 2016, eigene Darstellung Im 4-Jahresvergleich zeigt sich ein recht einheitliches Bild, wonach rd. 60 % der Wirkungsziele von den Ressorts als überplanmäßig oder zur Gänze (2013: 61,8 %; 2014: 56,7 %; 2015: 65,6 %; 2016: 69,8 %) erreicht eingeschätzt wurden. Der Anteil der überwiegend erreichten Wirkungsziele betrug durchschnittlich 25,7 %, 8,5 % der Wirkungsziele wurden als teilweise erreicht beurteilt. Der bisher niedrigste Wert für die nicht erreichten Wirkungsziele wurde im Jahr 2016 mit 0,8 % erreicht, was einem nicht erreichten Wirkungsziel 34 entspricht. Die Beurteilungen der einzelnen Wirkungsziele sind den Berichten des jeweiligen Jahres zu entnehmen. 35 Die Qualität der Darstellung der Bewertungen der Wirkungsziele durch die Ressorts und auch die dazugehörigen Erläuterungen für die einzelnen Wirkungsziele schwanken zwischen den Untergliederungen teilweise noch stark, obwohl sich in der Entwicklung von 2013 bis 2016 insgesamt eine deutliche Verbesserung gezeigt hat. 34 Dies betrifft das Wirkungsziel der Volksanwaltschaft (VA) Annäherung an eine ausgewogene gendergemäße Verteilung zwischen BeschwerdeführerInnen (Zielzustand 2016 für weibliche Beschwerdeführerinnen 34 %, Istzustand 30 %). Die VA führt das Überwiegen der männlichen Beschwerdeführer u.a. darauf zurück, dass rund ein Drittel aller Prüfverfahren in der Bundesverwaltung auf den Bereich innere Sicherheit entfällt und hier insbesondere auf asylrechtliche Beschwerden. 35 Link zum Wirkungsmonitoring ( bzw. zu den einzelnen Berichten zur Wirkungsorientierung ( 60 / 64

61 Die Erreichung der Wirkungsziele beruht auf der Selbsteinschätzung der Haushaltsleitenden Organe und bezieht sich nicht nur auf die Ergebnisse der Evaluierung der Kennzahlen, sondern auch auf quantitativ nicht messbare Aspekte bzw. eine mittelfristige Perspektive. Das Ambitionsniveau der Wirkungsziele wurde zumeist so ausgerichtet, dass diese in der Mehrzahl der Fälle überplanmäßig bzw. zur Gänze erreicht werden konnten. Im Vergleich zu den Wirkungszielen zeigt sich bei der Beurteilung der Zielerreichungsgrade der Kennzahlen eine deutlich andere Verteilung. Einerseits ist der Anteil der überplanmäßig erreichten Kennzahlen deutlich höher, andererseits werden aber auch wesentlich mehr Kennzahlen nicht erreicht. Neben der automatisierten Beurteilung der Kennzahlen könnte eine Begründung auch darin liegen, dass bei den Kennzahlen oftmals geringe, in einzelnen Fällen aber auch sehr hohe Ambitionsniveaus festgelegt werden. Die Einschätzung der Zielerreichung der Wirkungsziele erfolgt hingegen in der Regel aufgrund mehrerer Kennzahlen und ist stärker am Durchschnitt und an einer Gesamteinschätzung des Umfeldes orientiert. Nachstehende Grafik zeigt die Ressorteinschätzungen der Kennzahlen für die Jahre 2013 bis 2016: Grafik 4: Evaluierung Kennzahlen für die Jahre 2013 bis 2016 Quellen: Bericht zur Evaluierung der Wirkungsorientierung 2013, 2014, 2015 und 2016, eigene Darstellung Über den 4-Jahreszeitraum ist zu beobachten, dass deutlich mehr als zwei Drittel der Kennzahlen als überplanmäßig oder zur Gänze erreicht eingestuft (2013: 75,5 %; 2014: 74,2 %; 2015: 72,2 %; 2016: 77,6 %) werden. Bei den nicht erreichten Kennzahlen ist über den 4-Jahreszeitraum hinweg ein Anstieg von 3,1 % auf 12,1 % zu beobachten. Die nicht erreichten Kennzahlen entfallen auf unterschiedliche Ressorts. Als Begründungen werden hier insbesondere die Auswirkungen externer Faktoren, zu ambitioniert gesetzte Zielwerte, geänderte Rahmenbedingungen oder auch geänderte Erhebungsmethoden angeführt. 61 / 64

62 Zusätzlich zu Wirkungszielen und Kennzahlen werden auch die Maßnahmen auf Globalbudgetebene evaluiert. Nachstehende Grafik zeigt diese Ergebnisse für die Jahre 2013 bis 2016: Grafik 5: Evaluierung Maßnahmen auf Globalbudgetebene für die Jahre 2013 bis 2016 Quellen: Bericht zur Evaluierung der Wirkungsorientierung 2013, 2014, 2015 und 2016, eigene Darstellung Bei den Maßnahmen zeigen die Evaluierungsergebnisse ein ähnliches Bild wie bei den Wirkungszielen, indem die Kategorie zur Gänze erreicht deutlich vor den anderen Zielerreichungsgraden überwiegt. Die jährlich durchschnittlich 255 evaluierten Maßnahmen wurden meist zu mehr als der Hälfte als zur Gänze bzw. als überplanmäßig erreicht beurteilt (2013: 58,8 %; 2014: 71,6 %; 2015: 72,6 %; 2016: 75,4 %). Bei den Maßnahmen ist zur Messmethode jedoch kritisch anzumerken, dass in den bisherigen Berichten häufig die Umsetzung einer Maßnahme unabhängig von deren Wirkung bereits als angestrebter Erfolg gewertet wurde. 8 Weiterentwicklung des Bundesrechnungsabschlusses 8.1 Neugestaltung des Verfahrens zur Erstellung und Prüfung des Bundesrechnungsabschlusses Die federführende Mitwirkung des RH an der Erstellung der Dokumente zum Rechnungsabschluss und die Möglichkeit der Mängelbehebung in den Verrechnungsaufschreibungen stellt im internationalen Vergleich und im Hinblick auf die Prüfungs- und Rechnungslegungsstandards eine unübliche Vorgangsweise dar. Der Budgetdienst hat in seiner Kurzstudie zur Erstellung und Prüfung staatlicher Rechnungsabschlüsse die Vorgangsweise in Österreich denen anderer EU- bzw. 62 / 64

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