Die neue VRV. 8. Kommunale Bildungskonferenz Bad Aussee, 21./22. Juli Helga Kraus, Rechnungshof
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1 Die neue VRV 8. Kommunale Bildungskonferenz Bad Aussee, 21./22. Juli 2015 Helga Kraus, Rechnungshof
2 Das neue Haushaltsrecht für Länder und Gemeinden Rolle des Rechnungshofes Handlungsbedarf Weitere Vorgangsweise
3 Verordnung Ermächtigung im Finanz-Verfassungsgesetz Bundesminister für Finanzen kann im Einvernehmen mit dem Rechnungshof Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Gebietskörperschaften insoweit regeln, als dies zur Vereinheitlichung erforderlich ist. Nach wie vor nicht gelöste Abgrenzungsfragen!
4 Prüfungen des Rechnungshofes Prüfungen des RH bei Ländern und Gemeinden zeigen ebenfalls Unzulänglichkeiten: mangelnde Aussagekraft und Transparenz mangelnde Vollständigkeit mangelnde Vergleichbarkeit keine ausreichende Grundlage für Steuerung Davon abgeleitet: Formulierung von Anforderungen an das Rechnungswesen, dem VR-Komitee im Herbst 2013 vorgelegt
5 20. November
6 Rechtliche Vorgaben Unionsrechtliche Regelungen kohärente Rechnungslegungsvorschriften Art 13 Abs. 2 B-VG fordert gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht und Koordinationspflicht im Hinblick auf nachhaltig geordnete öffentliche Haushalte Stabilitätspakt 2012: Zusagen für Weiterentwicklung Haushaltsregelungen der Länder und Gemeinden werden nach den Grundsätzen der Transparenz, Effizienz und weitgehenden Vergleichbarkeit weiterentwickelt
7 Bundesebene Umsetzung der Doppik im Bund nach pragmatischen Grundsätzen Haushaltsrecht orientiert sich an internationalen Standards (IPSAS), um eine internationale Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Umsetzung allerdings nur dort, wo eine Steuerungsrelevanz abgeleitet werden kann. Erleichterungen und Wahlmöglichkeiten bei der Erstbewertung
8 Drei Komponenten 3-Komponenten-Modell: Integrierte Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögensrechnung erweitert die Steuerungsebenen (3 statt 1) Ergebnisrechnung Erfolg wird im Nettoergebnis sichtbar Finanzierungsrechnung Zahlungsströme und Geldbedarf bleiben sichtbar Vermögensrechnung (Bilanz) Vermögensveränderungen werden sichtbar integriert das Nettoergebnis und die Veränderung der liquiden Mittel in die Vermögensrechnung 8
9 Geschlossenes System Geschlossenes System einer integrierten Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögensrechnung Finanzierungsrechnung (FR): Veränderung liquide Mittel Ergebnisrechnung (ER): Nettoergebnis fließt in liquide Mittel der Bilanz ein; ermöglicht Kontrolle ob FR und Bilanz übereinstimmen Vermögensrechnung (Bilanz) AKTIVA PASSIVA Immaterielles Vermögen Nettovermögen (Eigenkapital) Sachanlagen Sonderposten Investitionszuschüsse Aktive Finanzinstrumente langfristige Fremdmittel Beteiligungen kurzfristige Fremdmittel Langfristige Forderungen Passive Rechnungsabgrenzung Kurzfristige Forderungen Vorräte Liquide Mittel Aktive Rechnungsabgrenzung fließt ins Nettovermögen der Bilanz ein; ermöglicht Kontrolle ob ER und Bilanz übereinstimmen 9
10 Eröffnungsbilanz Pragmatische Ansätze bei Erstellung der Eröffnungsbilanz von Bundesebene auch in VRV 2015 übernommen Für die erstmalige Bewertung des Vermögens wird eine einfache Vorgehensweise gewählt, um eine gesamthafte Aufnahme des Vermögens ohne erheblichen Verwaltungsaufwand zu ermöglichen. Rückgriff soweit als möglich auf bereits existierende Daten! Wahlmöglichkeiten
11 Vermögensrechnung Gibt ein Gesamtbild der Vermögens- und Schuldenlage Beispiel: Für die Beurteilung der Schuldenlage sind neben den Darlehen v.a. auch zu berücksichtigen Beteiligungen (und deren Schulden) derivative Finanzinstrumente, außer Sicherungsgeschäfte kurzfristige Verbindlichkeiten wie offene Rechnungen zukünftige budgetäre Belastungen aus Haftungen, Abfertigungen, Jubiläumsgelder, Gerichtsverfahren
12 Voranschlag Für Gemeinden: Gliederung des Voranschlages in Bereichsbudgets, wahlweise weitere Gliederung in Global- und Detailbudgets Entspricht den Haushaltsgruppen, Abschnitten und UA Je Stufe bzw. Leistungsbereich (z. B. Kinderbetreuung, Abwasserentsorgung) sind grundlegende Informationen verfügbar über Aufwendungen und Erträge im laufenden Betrieb (operative Tätigkeit), was investiert wird und wie es finanziert wird.
13 Voranschläge Länder/Gemeinden Länder gliedern fakultativ entweder in / oder in Gemeinden gliedern verpflichtend in Bereichsbudgets nach Poli*k- oder Aufgabenfeld oder hochaggregierter Einheit mit eindeu*ger poli*scher Zuständigkeit Bereichsbudgets auf Basis der Haushaltsgruppen des Ansatzverzeichnisses insgesamt 10 Ein oder mehrere Globalbudgets nach sachlichen Kriterien Ein oder mehrere Globalbudgets nach sachlichen Kriterien Globalbudgets auf Basis Ansatzverzeichnis Globalbudgets auf Basis Ansatzverzeichnis Ein oder mehrere Detailbudgets 1. Ebene Ein oder mehrere Detailbudgets 1. Ebene Detailbudgets Detailbudgets Ein oder mehrere Detailbudgets 2. Ebene Ein oder mehrere Detailbudgets 2. Ebene 13
14 Überleitungsmodell RH ist gegen das Überleitungsmodell, weil es auf der zahlungsorientierten Sicht beruht, die erforderlichen Daten für die Ergebnis- und Vermögensrechnung aus Hilfsrechnungen gewonnen und mittels Überleitung zugeordnet werden. 14
15 Überleitungsmodell Überleitungsmodell bedeutet: Bisherige Systematik des Rechnungswesens mit kameraler Struktur beibt aufrecht, mit oh und aoh zusätzlich: verpflichtende Vermögensrechnung zum Jahresende wird eine Ergebnisrechnung erstellt Konsequenz: Weiterbestand bisheriger Regelungen erforderlich Steuerungsinformationen nur auf oberster Ebene für den Gesamthaushalt nicht jedoch für die einzelnen Leistungsbereiche, (zb Abschreibungsbedarf, Zuschussbedarf)
16
17 Weitere Vorgangsweise Zwischen BMF, RH und den Ländern weitgehend ausverhandelter Verordnungstext liegt vor (inhaltliche Differenzen bei wenigen Punkten), keine Einigung mit Gemeinden OFFEN: Abgrenzung Verordnung und 15a-Vereinbarung Gutachten brachte keine abschließende Lösung Status quo: Entschließungsantrag des Nationalrates Zuweisung an den Budgetausschuss des Nationalrates, Behandlung im September
18 Reformkurs in den Ländern Steiermark setzte Haushaltsreform um Kärnten, Burgenland und Salzburg arbeiten bereits aktiv an der Einführung der Haushaltsrechtsreform Dabei sind auch Gemeinden mit im Blick: Neben dem Überleitungsmodell gibt es auch einen Muster-Rechnungsabschluss einer Burgenländischen Gemeinde vom Herbst 2014.
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