Einladung und Traktandenliste Mitgliederversammlung 02/2014

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1 Einladung und Traktandenliste Mitgliederversammlung 02/2014 Datum, Zeit Donnerstag, 13. November :00 Uhr Mitgliederversammlung Anschliessend lädt das Alterszentrum Im Brüel, Aesch, alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem Apéro ein Ort Alterszentrum Im Brüel, Pfeffingerstrasse 10, 4147 Aesch Parkplätze sind im Quartier und beim Friedhof vorhanden. Traktanden 1. Begrüssung durch das Alterszentrum Im Brüel 2. Begrüssung durch Sandro Zamengo, Präsident BAP 3. Wahl der Stimmenzähler 4. Ordnungsanträge und Genehmigung der Traktandenliste 5. Protokoll der letzten Mitgliederversammlung vom Personelles Vorstand Der Vorstand stellt den Antrag zur Wahl von Barbara Peterli, Mitglied des SR Blumenrain, Therwil, in den Vorstand. 7. Anträge des Vorstands zur Ombudsstelle für Altersfragen Baselland (s. Beilage) 8. Budget 2015 und Mitgliederbeitrag 2015(siehe Beilage) a. Basisbudget und Basis-Mitgliederbeitrag b. Imagekampagne und Kommunikation c. HEBES Gesamterhebung der Kennzahlen BL über HEBES d. Mitgliederbeitrag Informationen zum Stand der Vertragsverhandlungen mit den Krankenversicherern 10. Informationen CURAVIVA Schweiz (Markus Leser, Leitung Fachbereich Alter) 11. Informationen aus dem Vorstand und aus der Geschäftsstelle 12. Anträge von Mitgliedern Anträge richten Sie bitte in der statuarisch festgelegten Frist schriftlich an den Präsidenten oder an die Geschäftsstelle 13. Verschiedenes 14. Verabschiedung von Margrit Felix 15. Termine und Abschluss der Sitzung Beilagen Lebenslauf Barbara Peterli Anträge des Vorstands zur Ombudsstelle für Altersfragen Baselland Budget 2015 und Erläuterungen BAP Geschäftsstelle, 20. Oktober 2014

2 C u r r i c u l u m V i t a e von Barbara R. Peterli Wolf eidg. dipl. Marketingplanerin Stefanstrasse Therwil Tel. P: 061/ E Mail: barbara.peterli@intergga.ch

3 C U R R I C U L U M V I T A E Kurzprofil Langjährige Erfahrung im Bereich Kommunikation, Public Relations und Marketing im Dienstleistungs- und Konsumgütersektor sowie im Gesundheitswesen Führungs- und Projektleitungserfahrung Erfahrung in kantonalen und kommunalen politischen Gremien sowie Behörden Beruflicher Werdegang (wichtigste Tätigkeiten) Dezember 2010 Familienfrau Tochter Lara Maria und Sohn Gian Andrin (April 2011) heute zudem ehren- und nebenamtliche Tätigkeiten als: Schulratspräsidentin Kindergarten und Primarschule Therwil, Stiftungsrätin Stiftung Blumenrain Therwil sowie Präsidentin Verein Familienzentrum Piazza Therwil August November 2010 März 2010 Mai 2009 April 2010 Dezember Februar 2009 Leiterin Marketing Alzheimervereinigung beider Basel, 20%-Pensum Geburt Tochter Lara Maria Geschäftsführerin Alzheimervereinigung beider Basel, 70%-Pensum Weltreise (San Francisco, Neuseeland, Hawaii, Los Angeles) Projektmitarbeit und Aufbau der Stiftung Pro Universitäts-Kinder- Dez spital beider Basel (zusätzlich zum Job als Kommunikationsbeauftragte), anschl. Geschäftsführerin der Stiftung Pro UKBB, 30%-Pensum August November 2008 Kommunikationsbeauftragte des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) in Basel, 50%-Pensum Leiterin Marketingkommunikation bei der National Versicherung, Generaldirektion in Basel versch. Tätigkeiten als Planerin Marketingkommunikation bei der Publicitas Basel, Abteilung Basler Zeitung, Schweizerischer Bankverein Werbung Konzern, Basler Versicherungsgesellschaft, Abteilung Marketing Generaldirektion, Stellvertr. Werbeleiterin Aus- und Weiterbildung 2006 Weiterbildungskurs Gesundheitskommunikation, Universität Zürich, Institut für Publizistikwissenschaft und Medienforschung 2001 CAS Corporate Communications (Unternehmenskommunikation), FHNW / Schweizerisches Public Relations Institut

4 Ausbildung zur Marketingplanerin am SAWI, Abschluss: Marketingplanerin mit eidg. Fachausweis Ausbildung zur Planerin Marketingkommunikation am SAWI, Abschluss: Planerin Marketingkommunikation (früher Werbeassistentin) mit eidg. Fachausweis Ausbildung zur Direktionsassistentin an der Neuen Sprach- und Handelsschule (NSH) in Basel, Abschluss: Direktionsassistentin NSH Gymnasium Münchenstein, Abschluss Matura Typus M Primar- und Sekundarschule in Bottmingen, BL Ehrenamtliche und politische Tätigkeiten Seit Januar 2013 Mitinitiantin sowie Präsidentin Verein Familienzentrum Piazza Therwil Seit August 2012 Stiftungsrätin Stiftung Blumenrain, Alters- und Pflegeheim Therwil Oktober 2010 Landrätin CVP, Mitglied der Bildungs-, Kultur- und Sportkommisbis Juni 2011 sion, Nachrückende für Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter (CVP verliert Sitz im Wahlkreis im März 2011) Seit 2000 Schulrätin, seit 2008 Präsidentin Kindergarten & Primarschulrat Therwil Mitglied Gemeindekommission Therwil Co-Vizepräsidentin CVP Therwil/Biel-Benken Mitglied der Parteileitung und Vizepräsidentin der CVP Baselland Weitere Vorstandstätigkeiten: Mehrjährige Vorstandstätigkeit Mittelstandsvereinigung Basel Persönliche Daten Geboren am 1. Januar 1967, verheiratet mit Reto Wolf, März 2010 Geburt von Tochter Lara Maria, April 2011 Geburt von Sohn Gian Andrin

5 Ombudsstelle/Beschwerdestelle für Altersfragen Baselland Anträge des Vorstands an die Mitgliederversammlung vom Stellungnahme des BAP Vorstands Der BAP Vorstand hat sich an einer a. o. Sitzung vom erneut mit dem Thema Ombudsstelle befasst und hält fest: Im Kanton Basel-Landschaft muss möglichst bald eine Ombudsstelle für Altersfragen geschaffen werden. Der BAP will eine qualitativ hochstehende und breit abgestützte Ombudsstelle. Wir brauchen eine Ombudsstelle, die Probleme im Kontakt mit Bewohnern, Angehörigen und Leistungserbringern löst, soweit diese nicht innerhalb der jeweiligen Organisationen geregelt werden können. Wir brauchen eine Ombudsstelle, welche die Strukturen und Bedürfnisse des Kantons Basel-Landschaft berücksichtigt. Wir brauchen eine Ombudsstelle, die allen Einwohnern und Einwohnerinnen des Kantons zur Verfügung steht und an der möglichst alle im Altersbereich tätigen Institutionen partizipieren. Die Finanzierung der Ombudsstelle muss zwischen allen Partnern klar und partnerschaftlich geregelt sein. Aus der Sicht des BAP Vorstands sind das bisher von den Verbänden diskutierte Konzept und die Unterlagen nicht ausreichend, um diese Ziele zu erreichen. Ausgangslage Seit der Gründung des BAP 1999 ist die Schaffung einer Ombudsstelle ein Anliegen des Verbands. Nachdem mehrere Anläufe für die Schaffung einer solchen Ombudsstelle nicht zum Ziel geführt haben, hat der Kanton Basel-Landschaft im 2013 vom Landrat verabschiedeten Altersleitbild das Angebot einer Ombudsstelle als Ziel der kantonalen Alterspolitik definiert: Älteren Frauen und Männern steht eine neutrale Ombudsstelle zur Verfügung. (Älter werden gemeinsam gestalten, Leitbild des Kantons Basel-Landschaft, S. 20) Am fand eine Kickoff-Sitzung mit der VGD, dem VBLG, dem SVBL und dem BAP statt. Der BAP hat damals zum Ausdruck gebracht, dass ein politischer Auftrag des Kantons und der Gemeinden sowie konkrete, schriftliche Vorschläge für die Umsetzung die Voraussetzung für die weitere erfolgreiche Behandlung des Themas innerhalb des BAPs darstellen. Der VBLG hatte für den den SVBL und den BAP zur zweiten Sitzung betr. Schaffung einer Ombudsstelle Baselland eingeladen. Die drei Verbände haben in dieser Sitzung beschlossen, für die Umsetzung der Ombudsstelle die Verhandlungen mit Regula Diehl weiterzuführen. Es fanden seit Anfang Juli verschiedene weitere Sitzungen statt. Ende August hat der VBLG erste Entwürfe für eine Mandatsvereinbarung und ein Reglement für die Ombudsstelle Baselland vorgelegt. Unter grossem Zeitdruck wurden die Dokumente BAP intern vom BAP Vorstand ergänzt. Es wurde eine Vernehmlassung bei den Heimleitungen durchgeführt. Im Anschluss wurden die Änderungswünsche und Ergänzungen dem SVBL und dem VBLG fristgerecht eingereicht. In weiteren Kontakten mit dem VBLG und dem SVBL Ende September/Anfang Oktober 2014 wurde deutlich, dass der VBLG alle vom BAP eingereichten Vorschläge zurückweist. Der BAP Vorstand hat in seiner a. o. Sitzung vom deshalb festgehalten, dass aus Sicht des BAP die Verhandlungen mit dem SVBL und dem VBLG zur gemeinsamen Einsetzung einer Ombudsstelle für Alters- und Pflegeheime sowie Spitex Baselland per gescheitert sind. Der BAP Vorstand ist überzeugt, dass wir im Kanton Basel-Landschaft eine breit abgestützte Ombudsstelle/Beschwerdestelle für Altersfragen brauchen. Der Vorstand ist der Auffassung, dass bis zur Mitgliederversammlung 1/2015 eine geeignetere alternative Lösung für eine Ombudsstelle/Beschwerdestelle für Altersfragen vorgelegt werden kann. Deshalb stellt der Vorstand folgende Anträge zur Abstimmung an der Mitgliederversammlung vom :

6 Seite 2/4 Antrag I Grundsatz-Beschluss der Mitgliederversammlung zur Schaffung einer Ombudsstelle/Beschwerdestelle für Altersfragen Der BAP begrüsst und unterstützt die Zielsetzung des kantonalen Leitbilds Älter werden gemeinsam gestalten : Älteren Frauen und Männern steht eine neutrale Ombudsstelle zur Verfügung. Der BAP spricht sich daher für die Schaffung einer Ombudsstelle aus. Der BAP erwartet eine Umsetzung dieses Ziels in einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Kanton, Gemeinden, Seniorenorganisationen und Leistungserbringern. Bemerkung zu Antrag I Sollte der Antrag I keine Mehrheit finden, ist das Traktandum Ombudsstelle abgeschlossen. Diskussion und Abstimmung zu Antrag II oder Eventualanträgen erübrigen sich. Antrag II Beschluss zur operativen Umsetzung einer Ombudsstelle für Altersfragen Die BAP Mitgliederversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Bemühungen, gemeinsam mit dem SVBL (Spitexverband Baselland), dem VBLG (Verband Basellandschaftlicher Gemeinden), Regula Diehl und Martin Dumas per eine Ombudsstelle für Alters- und Pflegeheime sowie Spitex Baselland in Betrieb zu nehmen, gescheitert sind. Die BAP Mitgliederversammlung erteilt dem BAP Vorstand den Auftrag, bis zur Mitgliederversammlung 1/2015 alternative Lösungen zur operativen Umsetzung der Ombudsstelle auszuarbeiten und der Mitgliederversammlung vorzulegen. Es wird angestrebt, die Ombudsstelle noch im 2015 in Betrieb zu nehmen. Die BAP Mitgliederversammlung genehmigt eine Erhöhung des Mitgliederbeitrags um Fr pro Heimplatz und Jahr, gültig ab , um den Finanzierungsanteil des BAP an einer Ombudsstelle/Beschwerdestelle für Altersfragen im Kanton Basel-Landschaft sicherzustellen. Erläuterungen zum Antrag II Ende August 2014 hat der BAP vom VBLG erste Entwürfe für eine Mandatsvereinbarung und ein Reglement der Ombudsstelle erhalten. Die Entwürfe basierten auf den Vorlagen der Ombudsstelle Basel-Stadt. Eine Reihe von Fragen sind offen geblieben, und die dezentralen Strukturen und Bedürfnisse im Kanton Basel-Landschaft wurden in den Entwürfen nicht berücksichtigt. BAP und SVBL haben teilweise ähnliche Anregungen und Ergänzungen zur Mandatsvereinbarung und zum Reglement eingebracht. Anliegen des BAP, die aus Sicht des Vorstandes für eine wirksame, unabhängige und kostengünstige Ombudsstelle zwingend sind, wurden in den weiteren Kontakten Anfang Oktober explizit zurückgewiesen bzw. nicht aufgenommen. Dies betrifft im Wesentlichen: Ungeklärte Finanzierung Gemäss Offerte und ergänzenden Angaben von Regula Diehl ist mit Kosten von ca. Fr pro Jahr für die Ombudsstelle BL zu rechnen. Bisher haben sich die drei Verbände nicht auf eine Finanzierung der Ombudsstelle einigen können. Die vom BAP eingebrachten Vorschläge zum Verfahrensablauf, welche eine positive Wirkung auf die Kostenstruktur der Ombudsstelle BL hätten, wurden von VBLG und SVBL nicht angenommen. Der VBLG sieht sich als Hauptauftraggeber, lehnt aber eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Ombudsstelle kategorisch ab. Auch mit dem SVBL konnte bisher keine Einigung über die Finanzierung erzielt werden. Die Unterlagen, welche der SVBL seinen Mitgliedern zugestellt hat, beziffern die jährlichen Kosten für den Spitexverband auf Fr Der BAP muss, auch auf Grund mündlicher Äusserungen, davon ausgehen, dass der SVBL sich nicht hälftig an den Kosten beteiligen will. Gemäss Informationsstand vom müsste der BAP demnach für Kosten bis Fr pro Jahr aufkommen. Dies entspräche einer Beitragserhöhung von Fr pro Heimplatz und Jahr. Aufgrund der vorliegenden von VBLG und SVBL akzeptierten Dokumente bestünde für den BAP zudem ein Solidarhaftungsrisiko für den Gesamtbetrag, falls während der Vertragslaufzeit Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die konkrete Finanzierung auftreten würden.

7 Seite 3/4 Offene Fragen in der Mandatsvereinbarung Der Vorschlag des BAP, dass die Finanzierung in der Mandatsvereinbarung geregelt wird und dass nur die Mitfinanzierer als Auftraggeber auftreten, wurde von VBLG und SVBL abgelehnt. Gemäss vorliegendem Entwurf wäre die Ombudsstelle nur bei Beschwerden, welche Mitgliedorganisationen des BAP und des SVBL betreffen, zuständig. Auf die Forderung des BAP, dass in der Mandatsvereinbarung eine Öffnung für weitere Leistungserbringer oder Seniorenorganisationen vorgesehen wird, sind der VBLG und der SVBL nicht eingetreten. Die mögliche Auflösung der Vereinbarung durch eine der Parteien und die damit verbundene Fragestellung nach den Auswirkungen auf die verbleibenden Vertragspartner wurde vom BAP juristisch geklärt und eingebracht. VBLG und SVBL sind darauf nicht eingetreten. Offene Verfahrensfragen Die vorliegenden Dokumente lassen verschiedene Fragen im Blick auf das Verfahren offen. Der BAP ist der Auffassung: In der Regel muss der Beschwerdeweg beim Leistungserbringer bis Stufe operative Leitung durchlaufen sein, bevor die Ombudsstelle aktiv wird. Die Ombudsstelle darf nicht zum Ersatz des internen Beschwerdewegs werden. VBLG und SVBL sind auf diesen Vorschlag des BAP nicht eingetreten. Bei einem Heimaufenthalt ist das tägliche Zusammenspiel zwischen Bewohnern, Angehörigen und Heimpersonal von zentraler Bedeutung für die Lebensqualität. Die Heime schaffen neben den Beschwerdewegen zahlreiche Strukturen, die ein Vertrauensverhältnis zu Bewohnern schaffen. Dieses Vertrauensverhältnis ist auch für die Begleitung am Lebensende von grundlegender Bedeutung. Viele Heime betreiben seit geraumer Zeit mit grosser Anstrengung systematische Angehörigenarbeit, die nicht durch ein allzu frühes Ausscheren an eine neutrale Stelle unterlaufen werden soll. Deshalb ist es für die Heime wichtig, dass durch das Angebot einer Ombudsstelle nicht das direkte Gespräch mit Bewohnern und Angehörigen ersetzt. Die Ombudsstelle soll für delikate und unter den Beteiligten unlösbare Fragen reserviert bleiben. Der BAP ist der Auffassung, dass die Ombudsstelle auch aktiv werden bzw. bleiben soll, wenn die Medien bereits über einen Fall berichten. Die vorgeschlagene Regelung entspricht nicht der aktuellen Mediensituation. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Medien offensiv recherchieren oder auf Grund von Informationen Dritter aktiv werden können. Wenn direkte Medienkontakte einer Partei das Verfahren verunmöglichen, hat die Ombudsstelle immer noch die Möglichkeit, das Verfahren mit einem entsprechenden Bericht abzuschliessen. VBLG und SVBL sind auf diese Forderung des BAP nicht eingetreten. Der BAP ist der Auffassung: Die operative Leitung ist in der Regel vorab zu informieren, wenn die Ombudsstelle Kontakt mit Mitarbeitenden des betroffenen Leistungserbringers aufnimmt oder Unterlagen einsehen will. Die Ombudsstelle kann schon aus organisatorischen Gründen nicht unangemeldet in einem Betrieb Gespräche führen oder Akteneinsicht verlangen. Der VBLG und SVBL sind auf diese Forderung des BAP nicht eingetreten. Fazit Zentrale Anliegen des BAP wurden vom VBLG und SVBL abgelehnt oder nicht beantwortet. Der Vorstand ist deshalb der Auffassung, dass die Bemühungen, gemeinsam mit dem SVBL, dem VBLG, Regula Diehl und Martin Dumas per eine Ombudsstelle für Alters- und Pflegeheime sowie Spitex Baselland in Betrieb zu nehmen, gescheitert sind. Nächste Schritte im Falle einer Annahme der Anträge des Vorstands Vorausgesetzt die Mitgliederversammlung stimmt den Anträgen I und II des Vorstandes zu, wird der Vorstand bis zur Mitgliederversammlung 1/2015 einen alternativen Vorschlag zur Einsetzung einer unabhängigen Ombudsstelle/Beschwerdestelle ausarbeiten; das Traktandum Ombudsstelle ist damit für die MV 2/2014 abgeschlossen.

8 Seite 4/4 Eventualanträge im Falle einer Ablehnung des Antrags II des Vorstands Sollte der Antrag II des Vorstandes keine Mehrheit finden, stellt der Vorstand folgende Eventualanträge zur Abstimmung, welche er jedoch nicht unterstützt: Eventualantrag A: Umsetzung unter Verzicht auf die Anliegen des BAP Der BAP Vorstand wird beauftragt, die Ombudsstelle gemäss den Vorschlägen des VBLG und unter Verzicht auf die oben genannten Anliegen des BAP per umzusetzen. Im Budget 2015 des BAP wird der Mitgliederbeitrag um Fr pro Heimplatz und Jahr erhöht, um die Finanzierung der Ombudsstelle sicherzustellen. Im Fall einer Solidarhaftung für höhere Kosten der Ombudsstelle hat der Vorstand die Befugnis, den Mitgliederbeitrag auf insgesamt Fr pro Heimplatz und Jahr zu erhöhen. Eventualantrag B: Rückzug des BAP aus einer aktiven Umsetzung Der BAP Vorstand wird beauftragt, dem VBLG und SVBL mitzuteilen, dass der BAP sich nicht mehr proaktiv für eine Ombudsstelle BL einsetzen wird und erwartet, dass die Umsetzung des entsprechenden Ziels des Altersleitbilds durch den Kanton oder die Gemeinden erfolgt. Im Budget 2015 des BAP wird kein Beitrag an eine Ombudsstelle vorgesehen. Vorgesehenes Abstimmungsverfahren Der BAP Vorstand Münchenstein, den

9 Finanzplan 2015 bis 2018 Budget 2005 Budget 2014 Budget 2015 Finanzplan 2016 Finanzplan 2017 Finanzplan 2018 Erwartete Anzahl Betten Ausgaben pro Bett total total pro Bett total total pro Bett total total pro Bett total total pro Bett total total Personalaufwand (Geschäftsstelle und Vorstand) 122' ' ' ' ' ' Löhne ' Familien-/Erziehungszulage ' Sozialleistungen ' Vorstandsentschädigungen ' Raumaufwand (Miete und Reinigung) 10' ' ' ' ' ' Verwaltungsaufwand 22' ' ' ' ' ' Telephon/Fax 2' ' ' ' ' Porti/Bankspesen Büromaterial ' ' ' ' Drucksachen/Logo Zeitschriften/Bücher 2' ' ' ' ' EDV und EDV-Zubehör 3' ' ' ' ' Internet/Homepage laufende Kosten 2' ' ' ' ' Spesen 1' ' ' ' ' Weiterbildung Geschäftsführer 1' ' ' ' ' Externe Leistungen für Lohn-/Finanzbuchhaltung 5' ' ' ' Diverses Abschreibungen ' ' ' ' Aktivitäten und Projekte I 54' ' ' ' ' ' Mitgliederversammlungen/Vorstandssitzungen ' ' ' ' Veranstaltungen netto 15' ' ' ' ' Homepage, Broschüre, PR 24' ' ' ' ' Qualitätskommission 15' ' ' ' ' Auswertung Kore durch Redi AG ' ' ' ' Pflegefinanzierung, Rechtsgutachten/Anwaltskosten ' ' ' ' Beiträge 15' ' ' ' ' ' OdA Gesundheit ' ' ' ' ' Sikon ' ' ' ' Sonstiges ' ' ' ' ' Total Aufwand I 224' ' ' ' ' '800.00

10 Finanzplan 2015 bis 2018 Budget 2005 Budget 2014 Budget 2015 Finanzplan 2016 Finanzplan 2017 Finanzplan 2018 Erwartete Anzahl Betten pro Bett total total pro Bett total total pro Bett total total pro Bett total total pro Bett total total Aktivitäten und Projekte II Anträge Erhöhung 72' ' ' ' Kommunikation/Imagekampagne ' ' ' ' Benchmarking/HEBES ' ' ' ' Ombudsstelle ' ' ' ' Lohnerhebung Zeitstudie Total Aufwand II 288' ' ' ' ' Einnahmen Beiträge bisher Antrag Erhöhung Grund-Mitgliederbeiträge ' ' ' ' ' ' ' ' ' Sonstige Erträge ' ' ' ' ' Einnahmen Veranstaltungen Drucksachenverkauf Sponsoringbeiträge Beiträge Stiftungen Beiträge Lotteriefonds Beiträge Öffentliche Hand Beiträge Sonstige Zinsen Diverse Einnahmen (Courtage ÖKK,...) ' ' ' ' ' Total Einnahmen I 256' ' ' ' ' Beiträge II Erhöhung Mitgliederbeitrag ' ' ' ' ' ' ' ' Total Mitgliederbeitrag neu Total Einnahmen II 375' ' ' ' Ueberschuss/Verlust I -31' ' ' Ueberschuss/Verlust II -2' ' ' ' Verbandsreserven I ca. 140' ' ' ' ' Verbandsreserven II ca. 140' ' ' ' '100.00

11 Anträge zum Budget Zielsetzungen Der BAP unterstützt die Vernetzung der Baselbieter Alters- und Pflegeheime und vertritt ihre Interessen nach aussen (vergleiche Statuten Artikel 2 und 3). Der Vorstand hat der Heimleiterkonferenz und der Mitgliederversammlung 2014 verschiedene Handlungsfelder und Massnahmen vorgestellt (vergleiche Protokollbeilage MV 1/2014). Im Rahmen des Budgets 2015 legt der Vorstand nun verschiedene Massnahmen und Projekte zur Finanzierung vor, die 2015 und folgende umgesetzt werden sollen: Kommunikationskonzept/Imagekampagne (intern und extern) Ombudsstelle Auswertung der Kore durch die Redi AG Pflegefinanzierung/Rechtsgutachten etc. Benchmarking/HEBES Lohnstudie Handlungsfeld Zielgruppenmarketing und Teilaspekte Handlungsfeld Einbezug Trägerschaften Teilaspekte Handlungsfeld Zielgruppenmarketing Interessenvertretung Finanzierung Handlungsfeld Personalressourcen Handlungsfeld Arbeitsbedingungen 2. Basis-Budget 2015 Ausgangslage Die Erarbeitung des BAP Budgets 2015 hat gezeigt, dass der Vorstand der Mitgliederversammlung einen Antrag auf Erhöhung des Mitgliederbeitrags pro Heimplatz und Jahr beantragen muss. Die letzte Erhöhung des Mitgliederbeitrags erfolgte vor genau 10 Jahren von Fr im Jahr 2004 auf Fr im Jahr Trotz steigenden Ausgaben u.a. durch die Mitgliederbeiträge an die OdA Gesundheit beider Basel konnte der Beitrag von Fr pro Heimplatz und Jahr bis 2014 beibehalten werden. Obschon die Dienstleistungen der Geschäftsstellen auf Grund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen nicht direkt vergleichbar sind, können wir festhalten: Im Vergleich zum Stadt-Kanton liegt der BAP Mitgliederbeitrag damit relativ tief (Beitrag VAP im Jahr 2014 Fr pro Heimplatz und Jahr). Die Themen in der Branche werden heute härter diskutiert und umkämpft. Die Wahrung der Interessen auch der Interessen unserer Bewohnerinnen und Bewohner ist aufwändiger geworden. Die Diskussion um die Pflegenormkosten, die Bearbeitung von Tarifbeschwerden und der Engpass beim Fachpersonal sind dazu nur drei Stichworte. Die Auseinandersetzung mit Kanton und Gemeinden und die Information der Öffentlichkeit über Anliegen aus den Heimen wird dem BAP in Zukunft noch mehr abverlangen. Ein Beschluss wird an der MV über das Budget 2015 gefasst. Der Finanzplan für die Folgejahre dient der Orientierung. Über die jeweiligen Jahresbudgets wird die MV jeweils im Vorjahr entscheiden. Bemerkungen zu einzelnen Posten des Budgets 2015 im Vergleich zum Budget 2014 Personalaufwand Der Personalaufwand steigt, weil das Pensum des Geschäftsführers bereits im Verlauf des Jahres 2014 auf 90% erhöht wurde. Verwaltungsaufwand Der Vorstand hat beschlossen, das Rechnungswesen zu professionalisieren. Abschlüsse und Lohnbuchhaltung sollen extern abgewickelt werden. Zur Minimierung der Kosten werden die Buchungen weiter von Isabelle Kunzelmann durchgeführt. Für diese Lösung wurden verschiedene Offerten eingeholt. Die Kosten belaufen

12 Seite 2/3 sich auf Fr pro Jahr. Weiter sind im Budget enthalten: Fr für die Abschreibungen auf dem aktivierten Büromobiliar. Aktivitäten und Projekte I Auswertung Kore durch die Redi AG Die externe Auswertung der Kostenrechnungen durch die Redi AG wird neu ins Basis-Budget aufgenommen. Die Pflegenormkosten sollen in Zukunft jährlich auf der Basis der Kore überprüft werden. Die Auswertung der Kostenrechnung durch eine unabhängige Stelle ist dafür Voraussetzung. Aktivitäten und Projekte I Rechtsgutachten/Anwaltskosten Der Betrag von Fr entspricht dem Erfahrungswert der letzten Jahre für juristische Abklärungen im Zusammenhang mit der Pflegefinanzierung (KVG), den Verträgen mit den Krankenversicherern und weiteren rechtlichen Fragen. Anträge des Vorstands Der Vorstand beantragt der Mitgliederversammlung die Genehmigung des Basis-Budgets Der Vorstand beantragt einen Basis-Mitgliederbeitrag von Fr (Erhöhung um Fr. 15.-) pro Heimplatz und Jahr (zuzüglich Mitgliederbeitrag CURAVIVA) für das Jahr Imagekampagne und Ausbau der Kommunikation Ausgangslage Der Vorstand möchte dem immer wieder geäusserten Wunsch aus dem Kreis der Heime nachkommen und in Zukunft proaktiver über Themen und Anliegen informieren. Eine Arbeitsgruppe wird ein Kommunikationskonzept erarbeiten. Auf der Basis dieses Konzepts wird anschliessend die interne und externe Kommunikation strukturiert und eine Imagekampagne geplant. Die damit verbundenen Kosten können nicht aus dem Basisbeitrag gedeckt werden, und die Mitgliederversammlung soll über den Start dieses Projekts beschliessen können. Antrag des Vorstands Der Vorstand beantragt eine Erhöhung des Mitgliederbeitrags um Fr. 6.- pro Heimplatz und Jahr zur Finanzierung des Ausbaus der Verbandskommunikation und der Durchführung einer auf mehrere Jahre angelegten Imagekampagne. 4. Benchmarking/HEBES Ausgangslage In der Vergangenheit hat der Verband verschiedene Kennzahlen in internen Umfragen erhoben. Seit 2013 beteiligt sich gut die Hälfte der Mitglieder am Heimbenchmarking Schweiz (HEBES). HEBES nutzt die Datenbasis der vom Bundesamt für Statistik erhobenen Zahlen (Somed). Damit stehen im Prinzip unabhängige Daten, die bei Bedarf mit kleinen Zusatzerhebungen ergänzt werden können, zur Verfügung. Diese einheitlich erhobenen und schweizweit vergleichbaren Daten können der BAP in Gesprächen mit den Finanzierern (Versicherern, öffentliche Hand) und für weitere Aufgaben nur dann effizient nutzen, wenn die Daten aller Mitglieder in die HEBES-Plattform übernommen werden. Geplant ist eine neue Vereinbarung mit der Keller Unternehmensberatung AG, der Betreiberin von HEBES. Darin werden die Beiträge aufgeteilt in einen Verbandsbeitrag für ein Login des Verbandes und einen Zugriff des Verbandes auf die Daten aller Mitglieder (ab Somed-Daten 2013) und in entsprechend tiefere Beiträge für die Heime, die ein eigenes Login wünschen und eigene Auswertungen erstellen möchten. Der heimspezifische Beitrag für die bisher bereits beteiligten Heime wird um ca. 50% tiefer liegen (abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Heime). Dafür wird der Verbandsbeitrag solidarisch über den Mitgliederbeitrag von allen Heimen getragen. Die Mitgliederversammlung soll über diese Neustrukturierung der Kennzahlenerhebung einen Beschluss treffen können. Antrag des Vorstandes Der Vorstand beantragt, dass ab Ende 2014 alle Mitglieder ihre Daten auf die HEBES Plattform hochladen. Der Vorstand beantragt eine Erhöhung des Mitgliederbeitrags 2015 um Fr. 9.- zur Finanzierung des Verbandsbeitrags an HEBES.

13 Seite 3/3 5. Ombudsstelle Zum Thema Ombudsstelle stellt der Vorstand Anträge, die in einem separaten Traktandum behandelt werden. 6. Lohnerhebung Ausgangslage Eine Arbeitsgruppe trifft zurzeit Abklärungen zu einer Lohnerhebung. Das Thema wurde aufgegriffen, weil mit der Verselbständigung der Kantonsspitäler und den Gesprächen über einen GAV für das dortige Personal die bisherige Verbandsempfehlung, sich am Lohnsystem des Kantons zu orientieren, entfallen wird. Die Frage der Löhne ist für die Heime zentral, machen doch die Löhne 80% der Kosten aus. Die Arbeitsgruppe prüft verschiedene Varianten für das weitere Vorgehen. Die Kosten sind dabei noch nicht klar. Antrag des Vorstands Der Vorstand wird beauftragt, Details zur Durchführung und Finanzierung einer Lohnerhebung in Absprache mit der Heimleiterkonferenz abzuklären. Gegebenenfalls wird die Mitgliederversammlung zur Finanzierung einen Beschluss auf dem Korrespondenzweg fassen. 7. Zeitstudie mit CURAtime Die Arbeitsgruppe Finanz- und Leistungscontrolling denkt daran, im Verlauf der nächsten Jahre eine weitere Zeitstudie bei zehn repräsentativen Heimen durchzuführen und auf der gewonnen Datengrundlage die Pflegenormkosten zu überprüfen. Der Zeitrahmen, die Kosten und deren Aufteilung sind zurzeit noch unklar. Die weitere Planung wird in Abstimmung mit der Heimleiterkonferenz geführt. Die Mitgliederversammlung wird im nächsten Jahr wieder orientiert. BAP Geschäftsstelle Muttenz, den

14 Ombudsstelle für Altersfragen und Spitex Baselland Antrag I und ergänzte/aktualisierte Anträge II Antrag I (unverändert) Antrag I Grundsatz-Beschluss der Mitgliederversammlung zur Schaffung einer Ombudsstelle/Beschwerdestelle für Altersfragen Der BAP begrüsst und unterstützt die Zielsetzung des kantonalen Leitbilds Älter werden gemeinsam gestalten : Älteren Frauen und Männern steht eine neutrale Ombudsstelle zur Verfügung. Der BAP spricht sich daher für die Schaffung einer Ombudsstelle aus. Der BAP erwartet eine Umsetzung dieses Ziels in einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Kanton, Gemeinden, Seniorenorganisationen und Leistungserbringern. Antrag II ergänzt/aktualisiert Geänderter Text kursiv. Antrag II Beschluss zur operativen Umsetzung einer Ombudsstelle für Altersfragen Die BAP Mitgliederversammlung nimmt die Ergebnisse der Verhandlungen mit dem SVBL, VBLG und Diehl/Dumas zur Kenntnis. Die BAP MV erteilt dem Vorstand den Auftrag, nach letzten redaktionellen Änderungen, zur Mandatsvereinbarung mit Diehl/Dumas und zum Reglement einen definitiven Beschluss zu fassen. Die BAP Mitgliederversammlung genehmigt eine Erhöhung des Mitgliederbeitrags um Fr pro Heimplatz und Jahr, gültig ab , um den Finanzierungsanteil des BAP an einer Ombudsstelle/Beschwerdestelle für Altersfragen im Kanton Basel-Landschaft sicherzustellen. Eventualantrag (1) Die BAP Mitgliederversammlung nimmt die Ergebnisse der Verhandlungen mit dem SVBL, VBLG und Diehl/Dumas zur Kenntnis. Die BAP MV wird in einer a.o. Mitgliederversammlung einen abschliessenden Beschluss zur Mandatsvereinbarung und zum Reglement fassen. Der Vorstand wird beauftragt, im Dezember eine a.o. MV einzuberufen. Eventualantrag (2) Die BAP Mitgliederversammlung nimmt die Ergebnisse der Verhandlungen mit dem SVBL, VBLG und Diehl/Dumas zur Kenntnis. Die BAP MV lehnt die vorgestellte Lösung ab und beauftragt den Vorstand alternative Lösungen zu finden.

15 Seite 2/2 Vorgesehenes Abstimmungsverfahren BAP Geschäftsstelle Muttenz,

16 Anträge des Vorstands zur Ombudsstelle für Altersfragen Baselland Informationen zum Antrag I (Sandro Zamengo) Diskussion Antrag I Abstimmung Antrag I Foto: Calamity Meg via flickr.com unter CC BY NC 2.0 Ombudsstelle Antrag I Grundsatz Beschluss der Mitgliederversammlung zur Schaffung einer Ombudsstelle/Beschwerdestelle für Altersfragen Der BAP begrüsst und unterstützt die Zielsetzung des kantonalen Leitbilds «Älter werden gemeinsam gestalten»: «Älteren Frauen und Männern steht eine neutrale Ombudsstelle zur Verfügung.» Der BAP spricht sich daher für die Schaffung einer Ombudsstelle aus. Der BAP erwartet eine Umsetzung dieses Ziels in einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Kanton, Gemeinden, Seniorenorganisationen und Leistungserbringern. Foto: Calamity Meg via flickr.com unter CC BY NC Anträge des Vorstands zur Ombudsstelle für Altersfragen Baselland (Fortsetzung) Informationen Antrag II mit Ergänzungen (Sandro Zamengo, Andi Meyer) Diskussion Antrag II mit Ergänzungen Abstimmung Antrag II mit Ergänzungen Grundlagen Ombudsstelle Altersleitbild BL und Auftrag der Regierung Mandatsvereinbarung unterschrieben von VBLG, SVBL, BAP, Diehl/Dumas Reglement als Bestandteil der Vereinbarung Foto: Calamity Meg via flickr.com unter CC BY NC 2.0 Auftraggeber Forderung BAP: Auftraggeber beteiligen sich an der Finanzierung Kompromisslösung: VBLG als «Träger» BAP, SVBL als «Auftraggeber» Diehl/Dumas als «Auftragnehmer» Finanzierung Forderung BAP: Regelung in der Mandatsvereinbarung Erfüllt Fixkosten paritätisch geteilt Fixkosten werden 50:50 zwischen SVBL und BAP aufgeteilt Variable Kosten nach Verband 1

17 Öffnung für weitere Leistungserbringer Forderung des BAP: Grundsatz in der Mandatsvereinbarung festhalten. Dem Grundsatz wurde im Prinzip zugestimmt, aber eine schriftliche Fixierung in der Mandatsvereinbarung wurde von VBLG und SVBL abgelehnt. Regelung Kündigung Forderung BAP: Weiterführung bei Kündigung durch einen Auftraggeber Erfüllt SVBL oder BAP können einzeln kündigen, und der andere Verband kann die Vereinbarung weiter führen Interner Beschwerdeweg Forderung BAP: Interner Beschwerdeweg muss bis Stufe operative Leitung ausgeschöpft werden Kompromisslösung: «In der Regel ist vorgängig der jeweils beim Leistungserbringer vorgesehene Beschwerdeweg im operativen Bereich zu durchlaufen.» Keine Verfahrenseinstellung bei Medienberichten Forderung BAP: Ombudsstelle bleibt grundsätzlich aktiv auch bei Medienberichten Erfüllt Information der operativen Leitung Forderung BAP: Information der operativen Leitung Im Grundsatz erfüllt Diverse redaktionelle und formelle Vorschläge Teilweise aufgenommen z.b. Kostenfreiheit des Verfahrens für Leistungsempfänger Teilweise nicht aufgenommen z.b. Ausstandsregelungen Grundsatz: Einfachheit der Dokumente 2

18 Ergänzende Bemerkungen Warum engagiert sich der Kanton nicht? Kantonale OS Aufgaben eingegrenzt Aufgabenteilung Revision GeBPA Ist die OS unabhängig, wenn SVBL und BAP sie finanzieren? Übliches Finanzierungsmodell Gemeinden (VBLG) als Träger Fazit des Vorstands Die in den Unterlagen zur MV erwähnten Anliegen des BAP wurden in der Sitzung vom aufgenommen und angemessen berücksichtigt. Der Vorstand sieht damit eine gute Basis für die Inbetriebnahme der Ombudsstelle per Überarbeitung gemäss Revision GeBPA. Antrag II ergänzt/geändert Die BAP Mitgliederversammlung nimmt die Ergebnisse der Verhandlungen mit dem SVBL, VBLG und Diehl/Dumas zur Kenntnis. Die BAP MV erteilt dem Vorstand den Auftrag, nach letzten redaktionellen Änderungen, zur Mandatsvereinbarung mit Diehl/Dumas und zum Reglement einen definitiven Beschluss zu fassen. Mitgliederbeitrag um Fr. 10. pro Heimplatz und Jahr erhöht. 8. Budget 2015 und Mitgliederbeitrag 2015 Basis Budget und Erhöhung Mitgliederbeitrag um Fr. 15. Ombudsstelle (bereits behandelt) Kommunikation/Imagekampagne Erhöhung Mitgliederbeitrag um Fr. 6. HEBES/Benchmarking Erhöhung Mitgliederbeitrag um Fr. 9. Kommunikation Fachgruppe Kommunikation zusammenstellen: Barbara Peterli Wolf (Leitung, Blumenrain Therwil) Simon Saner (APH Hofmatt Münchenstein) Beatrice Sahli (APH Bachgraben Allschwil) Silvan Boschetti (APH Schönthal Füllinsdorf) Vertretung Oberbaselbiet (APH?) Erarbeitung Kommunikationskonzept 3

19 Kommunikation Imagekampagne Basis Kommunikationskonzept Erarbeitung Konzept Vorstellung Heimleiterkonferenz/DV Bap Weiterer Bedarf Kommunikation/Marketing? Workshop/Weiterbildung Medienauftritte für Heimleiter und SR Präsidien Einführung für neue Stiftungsrats Mitglieder Veranstaltungen zu fachspezifischen Themen Gesundheitswesen Kennzahlen/Benchmarking (HEBES) Seit 1999 werden BAP intern Kennzahlen erhoben. Schwierigkeiten: Mangelnde Vergleichbarkeit Technische Umsetzung: Keine Datenbank Keine neutrale Daten Erhebung und Auswertung Steigender Aufwand Kennzahlen/Benchmarking (HEBES) HEBES Heimbenchmarking Schweiz Vorteile: Offizielle Somed Daten Vergleichbarkeit und Datenbank Fokus Auswertung statt Umfrage/Technik Benutzerfreundliche Standardauswertungen Individuelle Auswertungen Gruppenauswertungen Kennzahlen/Benchmarking (HEBES) HEBES hilfreich für den Verband, wenn alle Mitglieder sich beteiligen Bisherige Finanzierung durch teilnehmende Heime Neue Finanzierung ca. 50% über Pauschale und Mitgliederbeiträge, ca. 50% über Beiträge der teilnehmenden Heime (heimspezifische Auswertungen) Kennzahlen/Benchmarking (HEBES) Transparenz und Kennzahlen sind für die Kommunikation wichtig; Beispiele: Arbeitsgruppe Finanz und Leistungscontrolling BAP, VBLG, VGD Pflegenormkosten und EL Arbeitsgruppen CURAVIVA Schweiz Krankenversicherer Veröffentlichungen BAG Medien, atlas altersheim.ch 4

20 Informationen Verträge Vers. Stand der Vertragsverhandlungen mit den Krankenversicherern HSK Langzeit: geltende Verträge TS Langzeit: Antrag an den Regierungsrat Tages /Nachtstrukturen: geltender Vertrag Verhandlungen mit HSK und TS Bedarf an Heimplätzen BL Bedarf an weiteren Heimplätzen > Auch bei überproportionalem Ausbau alternativer Wohnformen und ambulanter Leistungen Regional grosse Unterschiede in Anzahl und Verlauf Leadership in Alters und Pflegeheimen 10 tägiger Leadership Kurs für das untere und mittlere Kader in Pflege und Betreuung, Therapie und Hauswirtschaft Kursbeginn: 26. März 2015 Anmeldeschluss: 19. Dez

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