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1 AG Verleih e.v. Stellungnahme zur FFG-Novellierung 1/6 AG Verleih Verband unabhängiger Filmverleiher e.v. Positionen und Vorschläge der AG Verleih zur Novellierung des Filmfördergesetzes 2017 Folgend werden die Positionen des Verbandes vorgestellt, die wir in der Diskussion um die Novellierung des FFG 2017 für wichtig halten. In der AG Verleih Verband unabhängiger Filmverleiher e.v. sind derzeit 36 unabhängige Filmverleih- Firmen zusammengeschlossen, die vor allem in den Bereichen des deutschen Films und des Arthouse- Films tätig sind. Die auch im europäischen Vergleich ungewöhnlich vielfältige und lebendige Kinolandschaft verdankt sich zu einem nicht geringen Teil der Arbeit unserer Mitgliedsunternehmen, die immer wieder gezeigt haben, dass künstlerische Qualität und kommerzieller Erfolg kein Widerspruch ist. Grundlegende Probleme des aktuellen FFG und Vorschläge für ein neues FFG Das FFG beinhaltet in seiner derzeitigen Fassung etliche Rahmenbedingungen, die den derzeitigen nationalen und internationalen Marktanforderungen nicht mehr entsprechen. Andere Regelungen scheinen allein auf die Bedürfnisse großer Unternehmen vor allem im Bereich des Mainstream-Kinos zugeschnitten und behindern die gesunde wirtschaftliche Entwicklung im Arthouse-Segment. Nachdem die Aufmerksamkeit der Filmpolitik sich in den letzten Jahren vor allem auf die Produktionsförderung gerichtet hat, sehen wir nun die dringende Notwendigkeit, die Perspektive auf die Bereiche Filmverleih und Kino zu erweitern, um die gerade für den wirtschaftlichen Erfolg notwendige Vielfalt und Innovationskraft sicherzustellen. Folgende Aspekte der derzeitigen Filmförderpolitik halten wir für problematisch: 1. Die Schwerpunktsetzung der Filmförderung auf die Filmproduktion bei gleichzeitiger Vernachlässigung der Bereiche Verleih und Kino. 2. Die drastische Zunahme der Verleihverpflichtungen vor Fertigstellung der jeweiligen Filme durch die Notwendigkeit von bindenden Verleih-Vorverträgen für die Produktionsförderung.

2 AG Verleih e.v. Stellungnahme zur FFG-Novellierung 2/6 3. Die fehlende Verknüpfung von FFG mit wichtigen Einfluss nehmenden Regelungen wie z.b. DFFF und die nicht ausreichende Berücksichtigung innovativer Ansätze anderer bundesdeutscher Förderinstitutionen, vor allem der regionalen Filmförderungen. 4. Keine wirtschaftliche Bewertung der Antrag-stellenden Firmen hinsichtlich bereits geleisteter Rückzahlungen von Fördergeldern. 5. Der Eingriff des FFG in die Vertragsfreiheit zwischen Produzent und Filmverleih, das Vorschreiben unflexibler Regelungen, die individuelle Absprachen, wie beispielsweise die international übliche COT- Regelung unmöglich machen. Auch ist die strikte Festlegung eines verbindlichen Budgets auf Drehbuchbasis wenig realistisch und hat sogar fast planwirtschaftliche Züge. 6. Der zunehmende Angriff der TV-Sender und parasitär agierenden VoD-Plattformen auf die Auswertungsfenster und die Auswertungsrechte der Lizenzgeber. 7. Die faktische Ausklammerung der TV-Sender aus der Beitragszahlung für die Filmförderung zugunsten der sehr fragwürdigen Vergabe von sogenannten Medialeistungen. Fördersystem 1. Die Schwerpunktsetzung der Filmförderung auf die Filmproduktion bei gleichzeitiger Vernachlässigung der Bereiche Verleih und Kino. Die Priorität der Filmförderung liegt auf der Förderung der Filmproduktion. Dennoch wird gerade in den letzten Jahren immer deutlicher, dass die Vermarktung dramatisch an Bedeutung gewonnen hat bei einer gleichbleibend schlechten Verteilung bzw. Schwerpunktsetzung zwischen Produktion und Verleihförderung. Durch die anhaltende Veränderung des Marktes hinsichtlich der hohen Anzahl der Filmstarts und die dadurch einhergehende Reduzierung der Ergebnisse pro Film sowie die weitergehende Veränderung der Sehgewohnheiten und damit stärker werdende Konkurrenz zum bestehenden Kino wird die Position des Filmverleihs immer wichtiger! Das Recoupment inländischer Produktionen wird schwieriger und kostenintensiver, die Filterfunktion des Filmverleihs wie auch die Kompetenz der Filmverleiher bezüglich der Kinoauswertung Markteinschätzung; bundesweites, regionales und lokales Marketing; Zusammenarbeit mit den Kinos ist ein entscheidender Faktor für den deutschen Film und die deutsche Kinolandschaft in ihrer bemerkenswerten Vielfältigkeit. Aus diesen Gründen sehen wir die Stärkung der Position der Filmverleiher als unerlässlich, um auch in Zukunft Filme bemerkbar und wirtschaftlich erfolgreich zu machen. Ohne die Aufmerksamkeit des Medium Kino werden Filme auch keine nennenswerte Erfolge in den weiteren Verwertungsstufen erzielen. Die jährlichen 50 Millionen Zuwendung über den DFFF verschärfen zusätzlich ein Ungleichgewicht der Förderausgaben zwischen Produktion und Markt und müssten entsprechende zusätzliche Fördermittel für

3 AG Verleih e.v. Stellungnahme zur FFG-Novellierung 3/6 den Verleih der Filme zur Folge haben. Fazit/Forderung: Eine deutliche Erhöhung der Verleih- und Vertriebsförderung ist absolut notwendig. Daher fordern wir 2,5 Millionen Erhöhung der Verleihförderung über Referenzgelder. 2. Die drastische Zunahme der Verleihverpflichtungen vor Fertigstellung der jeweiligen Filme durch die Notwendigkeit von bindenden Verleih-Vorverträgen für die Produktionsförderung. Die drastische Zunahme der Verleihverpflichtungen vor Fertigstellung der Filme führt zu einer deutlichen Steigerung der Overheadkosten. Das bedeutet eine erheblich gesteigerte wirtschaftliche Beanspruchung des Verleihs, die weder gegenüber der Filmförderung noch gegenüber Lizenzgebern abzugsfähig und somit allein aus Verleihüberschüssen zu finanzieren ist. Diese Übernahme des zusätzlichen wirtschaftlichen Verleihrisikos erfolgt ohne Zusage einer möglichen Kompensation durch eine Verleihförderung oder möglichen Anpassung der Abrechnungsmodalitäten. Fazit/Forderung: Aus dieser geänderten Marktsituation und damit deutlichen Verschlechterung der Position des Verleihs fordern wir eine automatische Förder- und lizenzrechtliche Anerkennung der ausgelösten förderfähigen Kosten ab Vertragsunterschrift und Anrechnung von mindestens 9% des Gesamtbudgets zur Abdeckung der gestiegenen Overheadkosten. 3. Verknüpfung des FFG mit wichtigen Einfluss nehmenden Regelungen wie z.b. DFFF Die Etablierung des DFFF erfordert eine längst überfällige Überarbeitung einiger nicht marktkonformer Regelungen. Die unwiderrufliche Herausbringungsverpflichtung DFFF geförderter Filme unterstellt ein 100%tiges gelingen aller Filmprojekte bzw. eine automatische Tauglichkeit für den Kinomarkt. Damit wird ein System befördert, in dem Filme aufgrund ihrer Produktionsförderverpflichtung auch dann ins Kino gebracht werden müssen, wenn ihr Kinoerfolg selbst im kleinen Rahmen äußerst zweifelhaft ist. Diese Verpflichtung belastet nicht nur den Verleih, sondern auch die Kinos und nicht zuletzt das Publikum. Fazit/Forderung: Das FFG muss eine Verknüpfung mit anderen Regelungen ermöglichen. u.a. mit dem DFFF. Wir fordern eine Neuregelung der Herausbringungsverpflichtung. Sollte der Verleihantrag eines DFFF-geförderten Filmes sowohl von dem Gremium Verleihförderung der FFA, als auch der federführend beteiligten Regionalförderung negativ beschieden werden, wird damit deutlich, dass die zwei wichtigsten Gremien für den Filmstart eine Kinoauswertung als nicht wünschenswert einschätzen, dann muss der Filmverleih aus der Verpflichtung zu einem Kinostart mit festgelegter Kopien Anzahl entlassen werden. Die Anzahl der Kopien muss der Qualität des Films und der Nachfrage im Markt gerecht werden. Diese Möglichkeit muss jedem Verleih mindestens. zwei Mal im Jahr gestattet werden.

4 AG Verleih e.v. Stellungnahme zur FFG-Novellierung 4/6 4. Mehr Wirtschaftlichkeit in der Bewertung der Antragstellenden Firmen Die Förderinstitutionen müssen die jeweiligen Produktions- und Verleihfirmen über einen mittelfristigen Zeitraum nach ihrem Gesamterfolg einschätzen und entsprechend ihre Förderzusagen oder Sanktionen verhängen. Die Einbeziehung einer stärkeren wirtschaftlichen Bewertung der beantragenden Firmen hinsichtlich der Quote von zurückgezahlten Fördermitteln in der Vergangenheit bzw. vernünftigen Kalkulation von Budgets und Umsetzung von Maßnahmen halten wir zukünftig für absolut entscheidend in der Vergabe von Fördermitteln. Fazit/Forderung: Wir schlagen deshalb eine folgende Veränderung bei der Vergabe von Verleihförderung vor: Ein Filmverleih hat bei einem Antrag keine Möglichkeit des Erhalts eines bedingt rückzahlbaren Darlehens, wenn es bei den fünf zurückliegenden Verleihprojekten mit Verleihförderung seitens der FFA oder anderer Filmförderungen gar keine Rückzahlung von bedingt rückzahlbaren Darlehen gab. Stattdessen hat er für zwei Jahre nur die Möglichkeit auf Erhalt eines unbedingt rückzahlbaren Darlehens. 5. Eingriff des FFG in die Vertragsfreiheit zwischen Produzent und Verleih Grundsätzlich sind uns die Richtlinien zu 28 FFG einsichtig. Eine Rückzahlung von Fördergeldern für die Filmproduktion darf nicht durch branchenunübliche Verträge z.b. mit Tochterunternehmen als Filmverleih umgangen oder verzögert werden. In der derzeit angewandten Interpretation dass der Verleihanteil nicht über 35% liegen darf, solange nicht nur die Verleih- sondern auch die Produktionsfördermittel zurückgeführt sind führt die Richtlinie allerdings zu einer erheblichen wirtschaftlichen Benachteiligung der unabhängigen Filmverleihunternehmen. Ein Filmverleihunternehmen, das bei einem Verleihprojekt mit der dem Film angemessener Herausbringungsgröße, sparsamer Wirtschaftsführung und erfolgreichem Marketing seinen Break Even und die Rückzahlung aller Verleihfördergelder erreicht, wird derzeit in der möglichen Vertragsgestaltung (Splitting) einem Unternehmen gleichgestellt, das diesen Erfolg nicht erreicht. Es wird die Qualität der Filmherausbringung sicherlich fördern und damit auch Kinos und Produzenten zu Gute kommen wenn ein Filmverleih durch seine eigene Arbeit einen Punkt erreichen kann, an dem er mit einem Anteil jenseits der max. 35% an den Erlösen beteiligt wird. Es sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Overheadkosten Personal, Büro, Projektvorbereitung, -betreuung und - nachbereitung, Materialversand, Kopienversand nach Start etc. nicht Teil der Verleihvorkosten sind und allein aus dem Verleihanteil bestritten werden müssen. Fazit/Forderung: Wir fordern eine freiere Vertragsgestaltung insbesondere nach Recoupment der Vorkosten und Darlehen bis zu einem 50:50-Splitting.

5 AG Verleih e.v. Stellungnahme zur FFG-Novellierung 5/6 6. Sperrfristeneinhaltung seitens der TV-Sender und Sperrfristenanpassung neuer Verwertungsformen Wir bemerken ein vermehrtes Auftreten deutlicher Sperrfristverletzungen seitens der TV Anstalten hinsichtlich vertraglich festgelegter Sperrzeitverkürzungen der Ausstrahlung und eine Ausweitung der VOD Fenster von bis zu 30 Tagen nach Ausstrahlung. Hier wird erheblicher Druck auf die Produzenten ausgeübt, bereits im Vorfeld der Produktion einen Ausstrahlungstermin von 12. Monaten und weniger zu akzeptieren. Gleichermaßen werden die üblichen Fenster des 7-days-catch-up immer öfter auf 30 Tage ausgeweitet und damit erheblich in die Auswertungsfenster andere Marktteilnehmer eingegriffen. Fazit/Forderung: Wir fordern eine Einhaltung der bestehenden Fenster und Regelungen. Durch die weitere Entwicklung des VOD Marktes und das Auftreten neuer Anbieter insbesondere der Abonnement Anbieter ist unserer Meinung nach eine neue Regelung des Auswertungsfensters VOD notwendig. Diese Neuregelung soll eine optimale Auswertung und damit erfolgreiche Rückführung von Fördermitteln aus dieser Verwertungsstufe ermöglichen. Wir sehen bei 20 folgende Änderungen als notwendig an: Die Unterteilung von VoD soll in : TVod, SVod, AVod, Free Vod erfolgen und die TVod Sperrfrist analog DVD, und die SVod und AVod analog der Free TV Regelung erfolgen. Fazit/Forderung: Wir fordern eine Änderung der Unterteilung der VOD-Bereiche und die Einführung einer Sperrfrist für SVoD und AVoD. Abgaben 7. Aufgeteilte Beitragszahlung seitens der TV Sender Die aufgeteilten Beiträge der TV Sender in Geld- und Medialeistungen stellen eine Benachteiligung der anderen Beitragszahler dar. Durch die Einführung der Medialeistungen fehlen der FFA entscheidende Mittel und in der Vergabe sehen wir auch nur eine eingeschränkte Wirkung. Die Vergabe konzentriert sich zu stark auf den Bereich des Mainstream Kinos und schließt große Teile der Marktteilnehmer aus. Im Sinne der Gleichstellung der Beitragszahler muss entweder über eine Abschaffung der Mediaersatzleistungen oder die Möglichkeit für alle anderen Einzahlergruppen, ihre Beiträge ebenfalls durch Sachleistungen zu erbringen nachgedacht werden. Fazit/Forderung: Wir fordern die Einstellung der Medialeistungen seitens der TV Anstalten und damit die Wiederaufstockung der Geldleistungen mindestens in gleicher Höhe.

6 AG Verleih e.v. Stellungnahme zur FFG-Novellierung 6/6 Organisation der FFA 8. Repräsentanz der AG Verleih im Verwaltungsrat Die AG Verleih fordert einen eigenen Sitz im FFA Verwaltungsrat. Die Organisationsstruktur der FFA muss eine Veränderung hinsichtlich der Repräsentanz der kulturellen Vielfalt und der immer wichtiger werdenden Vermarktung erhalten. Ein Verband mit 36 Mitgliedern muss sich in diesem Gremium wiederfinden. Das Spektrum dieser Marktteilnehmer wird momentan von keinem anderen Vertreter repräsentiert. Aus diesen Gründen fordern wir eine Repräsentanz unserer Positionen im Verwaltungsrat und einen Vollsitz in der Haupt- und Vergabekommission der FFA. Anteilig müssen mehr Verleiher in der Unterkommission Absatz vertreten sein, um die momentane, sich stetig wandelnde Marktsituation hinsichtlich der Vergabe von Fördermitteln wirtschaftlich einschätzen zu können. Fazit/Forderung: Die AG Verleih fordert einen eigenen Sitz im FFA Verwaltungsrat. Für den Vorstand der AG Verleih Hans-Christian Boese (Piffl Medien) Alexandre Dupont-Geisselmann (farbfilm verleih) Torsten Frehse (Neue Visionen) Michael Höfner (GMfilms) Joachim Kühn (Real Fiction) Thomas Matlok (Pandora Film)

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