Forschungsprämie NEU. Die FFG als Gutachter. Forschungsbestätigung ( 118a BAO)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Forschungsprämie NEU. Die FFG als Gutachter. Forschungsbestätigung ( 118a BAO)"

Transkript

1 Forschungsprämie NEU Die FFG als Gutachter Forschungsbestätigung ( 118a BAO) Feststellungsbescheid über die Höhe der Bemessungsgrundlage ( 108c Abs. 9 EStG 1988) Dr. Martin Atzmüller, BMF

2 Forschungsprämie einige Fakten Forschungsprämie Anträge für eigenbetriebliche Forschung Prämienvolumen ca. 350 Mio Bisher: Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für Finanzverwaltung mangels Expertenwissens schwierig Prüfung im Einzelfall, vielfach erst im Zuge einer Betriebsprüfung Folge: Unsicherheit für Unternehmer betreffend späterer Rückforderung Lange Verfahrensdauer/hohes Konfliktpotential in Prüffällen RH regt Änderung an, da großer Teil der FP nicht ausreichend geprüft werden 2

3 Forschungsprämie - Zielkonflikte Unternehmer bzw. Steuerlicher Vertreter Unbürokratische rasche Abwicklung Rechtssicherheit Ressourcenschonende einfache Vollziehung Treffsicherheit Forschungsprämie Finanzverwaltung Öffentlichkeit 3

4 Forschungsprämie - Lösungsansatz Finanzverwaltung fehlt ausreichende wissenschaftlich/technische Expertise Einbindung der FFG als Gutachter und über FA-Anforderung Abwicklung soll möglichst rasch und unbürokratisch erfolgen Standardisierung des Gutachtensprozesses Nutzung von FinanzOnline als Übermittlungsmedium Gutachten sind kostenlos Erhöhung der Treffsicherheit Verbesserung der (Erst)Kontrolle Erhöhung der Rechtssicherheit für den Unternehmer Verbesserung der (Erst)Kontrolle Forschungsbestätigung, Feststellungsbescheid 4

5 Forschungsprämie abgabenrechtliche Rahmenbedingungen Umfassende Prüfungsbefugnis/-verpflichtung ( 114, 115, 161 BAO) Zeitlicher Rahmen (jedenfalls) 6 Monate ( 311 BAO) Nachträgliche Änderungen nur im Rahmen verfahrensrechtlich zulässiger Möglichkeiten Ausschließliche Entscheidungskompetenz der Abgabenbehörde Zusätzlich: Bleibt unverändert Verpflichtende Gutachten ( 108c EStG 1988, 118a BAO) Forschungsbestätigung ( 118a BAO) Feststellungsbescheid über Bemessungsgrundlage ( 108c EStG 1988) 5

6 Forschungsprämie bisher Bisherige Rechtslage: Antragsteller beantragt Prämie (Formular E 108c) Finanzamt schreibt Prämie gut Finanzamt erlässt (uu teilweise) abweisenden Bescheid Berufung möglich Zuständiges Finanzamt Nachträgliche Änderung möglich*) *) Im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten 6

7 Die FFG als Gutachter erstellt kostenloses Jahres-/Projektgutachten für die eigenbetriebliche Forschung beurteilt ausschließlich die inhaltliche Qualität von F&E Keine Sachverhaltsermittlung Keine Prüfung der Bemessungsgrundlage hat Datenschutz zu gewährleisten hat Steuergeheimnis zu wahren 7

8 Die FFG als Gutachter hat zeitnahe qualitätsvolle Erledigung sicherzustellen hat elektronische Abwicklung der Prozesse zu ermöglichen unterstützt ab 2013 die Finanzämter nach Bedarf arbeitet auf Grundlage von Gesetz und Verordnung 8

9 Gutachten der FFG Wofür? Für Geltendmachung einer Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung Jahresgutachten Für Forschungsbestätigung des Finanzamtes Projektgutachten Ab Wann notwendig/möglich? Jahresgutachten notwendig für Wirtschaftsjahre, die ab 2012 beginnen (nicht abw. WJ 2011/2012) Projektgutachten möglich ab Rechtsnatur von Gutachten? Beweismittel Keine Einschränkung der freien Beweiswürdigung der Abgabenbehörde Volle Entscheidungsbefugnis der Abgabenbehörde bleibt (uneingeschränkt) aufrecht Einwände dagegen im Abgabenverfahren möglich 9

10 Jahresgutachten J a h r e s g u t a c h t e n i s t V o r a u s s e t z u n g f ü r P r ä m i e *) Prozessablauf: Unternehmer**) fordert Jahresgutachten elektronisch über FinanzOnline bei der FFG an FFG übermittelt fertiges Gutachten dem zuständigen Finanzamt über FinanzOnline Unternehmer**) erhält (gleichzeitig) Verständigung ( ) und kann Gutachten in FinanzOnline (Steuerakt) einsehen Antrag auf Forschungsprämie wird unabhängig von der Gutachtensanforderung - mit dem Formular E 108c beim Finanzamt gestellt Finanzamt entscheidet über Antrag (unter Berücksichtigung des Gutachtens) *) ausgenommen bei vorliegender Forschungsbestätigung **) bzw. steuerlicher Vertreter 10

11 Prozessablauf Jahresgutachten FFG Anforderung des Jahresgutachtens Jahresgutachten Finanz Online Finanz Online 1 3 Unternehmer Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres und zeitlich unabhängig 3 Unternehmen 2 Postweg Antrag Forschungsprämie (Formular E108C) Finanzamt Gutschrift oder Bescheid 4 11

12 Forschungsbestätigung bezweckt: höhere Rechtssicherheit für ein (künftiges) Forschungsprojekt ist: ein Feststellungsbescheid des Finanzamtes, darüber, dass ein Forschungsprojekt die (inhaltlichen) Kriterien für eine Forschungsprämie erfüllt Grundlage: 118a BAO Sinngemäße Anwendung des 118 BAO ( advance ruling ) Antrag beim Finanzamt kann (unabhängig von der Geltendmachung der [Jahres]Prämie) beantragt werden, solange Forschungsvorhaben nicht beendet ist erfordert (kostenloses) positives Projektgutachten der FFG über Inhaltsvoraussetzungen (Qualität der F&E) dieses ist NACH Beantragung der Forschungsbestätigung anzufordern 12

13 Forschungsbestätigung Nur für eigenbetriebliche Forschung Betrifft nur die qualitativen Voraussetzungen, NICHT die Bemessungsgrundlage Betrifft nur ein Forschungsprojekt (keinen Forschungsschwerpunkt) Finanzamt erlässt Bescheid Bindung des Finanzamtes an den Bescheid bei (wesentlicher) Sachverhaltsidentität Kostenpflichtig gegenüber Finanzamt: pro Forschungsbestätigung 13

14 Prozessablauf Projektgutachten FFG Anforderung eines Projektgutachtens Projektgutachten Finanz Online 2 3 Unternehmen 1 Antrag auf Forschungsbestätigung muss vor Anforderung des Projektgutachtens gestellt werden 3 Finanz Online Unternehmen Finanzamt Antrag Forschungsbestätigung Forschungsbestätigung 4 14

15 Feststellungsbescheid über die Höhe der Bemessungsgrundlage ( 108c Abs. 9 EStG 1988) Inhalt: Feststellung der Höhe der Bemessungsgrundlage Antrag beim FA, keine Kosten WP-Bestätigung über Richtigkeit der Bemessungsgrundlage erforderlich Antrag unabhängig von Geltendmachung der Prämie (kann auch nach Zuerkennung der Prämie gestellt werden) Feststellungsbescheid betrifft (Jahres)Bemessungsgrundlage Bemessungsgrundlage wird Prämiengewährung zu Grunde gelegt Vom Finanzamt als richtig erkannte WP-Bestätigung erzeugt hohe Sicherheit über Bestand der zuerkannten Forschungsprämie 15

16 Feststellungsbescheid über die Höhe der Bemessungsgrundlage Voraussetzung für Feststellungsbescheid: WP-Bestätigung über Richtigkeit der Bemessungsgrundlage muss eine Prüfung der maßgebenden RL-Vorschriften hins. der F&E- Aufwendungen beinhalten kann unabhängig von allfälliger Prüfung des Rechnungsabschlusses erfolgen Forschungsbestätigung vorhanden: Glaubhaftmachung, dass durchgeführte F&E dieser entspricht nicht vorhanden: Jahresgutachten über Inhaltsvoraussetzungen für F-Prämie (soweit nicht schon vorhanden) 16

17 Feststellungsbescheid über die Höhe der Bemessungsgrundlage Wirtschafts prüfer Auftrag Kostenprüfung Antragsteller Bestätigung über Richtigkeit der Bemessungsgrundlage Forschungsprämie Antrag auf Feststellungsbescheid + WP-Bestätigung Jahresgutachten oder Forschungsbestätigung Antrag Forschungs prämie (E 108c) Feststellungsbescheid über Höhe der Bemessungsgrundlage Zuständiges Finanzamt 17

18 Forschungsprämie NEU Zielsetzungen Erhöhung der Prüfungsintensität Erhöhung der Bestandssicherheit und Rechtssicherheit Neuland für Unternehmen/Finanzverwaltung/FFG Anpassung der Geschäftsprozesse in der Finanzverwaltung Prozessbegleitendes Monitoring in FFG/Finanzverwaltung Evaluierung in 2014 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 18

19 Forschungsprämie Die Gutachten der FFG MMag. Claudia Hofmann-Turek Graz,

20 Agenda Kurzvorstellung der FFG Gutachten: Was, Wer, Wann? Die Jahresgutachten 7 Schritte zum Gutachten Spezialfall Projektgutachten Die Begutachtung Weitere Informationen Seite 20

21 Mission der FFG Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die zentrale Organisation für die Förderung und Finanzierung von Forschung, Entwicklung und Innovation in Österreich. Ziel der FFG ist die Stärkung des Forschungs- und Innovationsstandorts Österreich im globalen Wettbewerb und damit die nachhaltige Absicherung hochwertiger Arbeitsplätze und des Wohlstands in Österreich. Seite 21

22 Eigentümer und Schwesteragenturen Parlament Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie Bundesregierung BMF BMWFJ BMVIT BMWF Seite 22

23 Die Gutachten - Was, Wer, Wann? Was wird beurteilt? Handelt es sich bei der bemessungsgrundlagenrelevanten eigenbetrieblichen F&E tatsächlich um F&E, die den Definitionen von Gesetz und Verordnung genügt. Ergänzung: Frascati Manual (2002) Wer ist betroffen? Steuerpflichtige die für eigenbetriebliche F&E Forschungsprämie gelten machen und deren Wirtschaftsjahre 2012 begonnen haben Ab wann kann man Gutachten anfordern? Frühestens mit bzw. nach Ende des Wirtschaftsjahres Wer kann anfordern? Steuerpflichtige oder bevollmächtigte Wirtschaftstreuhänder Welche Gutachten gibt es? Jahresgutachten und Projektgutachten Seite 23

24 Jahresgutachten/Projektgutachten Was ist ein Jahresgutachten? Es wird die gesamte F&E-Aktivität des abgelaufenen Wirtschaftsjahres, für das die Prämie beantragt wird, beurteilt. Muss angefordert werden, wenn für ein Wirtschaftsjahr eine Forschungsprämie für eigenbetriebliche F&E beantragt wird. Was ist ein Projektgutachten? Es wird die F&E-Aktivität eines zukünftigen Forschungsprojektes beurteilt. Nur dann verpflichtend anzufordern, wenn beim Finanzamt eine Forschungsbestätigung beantragt wurde. Seite 24

25 7 Schritte zum Jahresgutachten 1. In FinanzOnline einsteigen 2. Link Gutachten Forschungsprämie folgen 3. Jahresgutachten wählen 4. Eigenbetriebliche F&E-Aktivitäten beschreiben 5. Angaben prüfen 6. Anforderung absenden 7. Gutachten im Steuerakt ansehen Seite 25

26 FinanzOnline Seite 26

27 Was ist die Basis für die Begutachtung? Ihre Angaben zu den F&E-Aktivitäten Beurteilungsgrundlage: Gesetz und Verordnung Prämienbegünstigt sind gemäß 108c EStG: "eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung, die systematisch und unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt wird. Zielsetzung muss sein, den Stand des Wissens zu vermehren sowie neue Anwendungen dieses Wissens zu erarbeiten. Ergänzend wird das Frascati Manual (2002) der OECD herangezogen ( Seite 27

28 Was ist die Basis für die Begutachtung? Informationen müssen in standardisierter Form übermittelt werden Forschungsprojekt/Forschungsschwerpunkt; Nicht projekt- bzw. schwerpunktbezogene Investitionen; Sonstiges (max. 10 %) Keine zusätzlichen Unterlagen Keine Vorab-Besprechung mit GutachterInnen FFG beurteilt nicht: Richtigkeit der Informationen Richtigkeit der Bemessungsgrundlage Seite 28

29 Abschluss Welche Folgen hat eine nicht vollständig positive oder negative Beurteilung durch die FFG? Das Gutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung des Finanzamtes. Einwände können gegenüber dem Finanzamt im Verfahren vorgebracht werden. Die Entscheidung verbleibt zur Gänze ausschließlich beim zuständigen Finanzamt. Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Anforderung? Zielsetzung: Bearbeitungsdauer von 2 Monaten nicht überschreiten Eine Bearbeitung im Zeitraum von 4 Monaten wird garantiert Seite 29

30 Weitere Informationen Fragen&Antworten auf an: Forschungsprämie Hotline: Seite 30

31 EIF RSI Förderungen für innovative Unternehmen Risk Sharing Instrument des Europäischen Investitionsfonds Ing. Mag. Josef Enzelsberger, UniCredit Bank Austria AG, Export- und Investitionsfinanzierung WKO Graz, 12. November 2012

32 Kooperation Europäischer Investitionsfonds EIF Bank Austria EIF hat im Februar 2012 gemeinsam mit der EIB und EU Kommission eine europaweite Ausschreibung für Banken für ein neues Garantieprogramm für innovative Firmen gestartet. Bank Austria hat als erste Bank in ganz Europa mit dem EIF das Risk Sharing Instrument RSI Garantieprogramm für Österreich vereinbart. Vergabe von Krediten in der Höhe von EUR 120 Mio. innerhalb der nächsten 2 Jahre an innovative Unternehmen in Österreich EIF garantiert 50 % jedes Kredites Vorteile für unsere Kunden: zusätzliche Besicherung Günstigere Konditionen 32

33 Welche österreichischen Unternehmen können einen Antrag stellen? Unternehmensgröße: jeweils bezogen auf die Unternehmensgruppe KMU (kleine und mittlere Unternehmen) < 250 Mitarbeiter und Umsatz < EUR 50 Mio. bzw.bilanzsumme < EUR 43 Mio. Mittelständische Unternehmen < 500 Mitarbeiter (Vollzeitbasis) unabhängig von Umsatz und Bilanzsumme 33

34 Welche Unternehmen gelten als innovativ? 1. Unternehmen investiert in die Produktion oder Entwicklung von innovativen Produkten, Prozessen und/oder Dienstleistungen Nachweis des technologischen Risikos: Business Plan 2. Unternehmen ist ein F&E oder innovationsintensives schnell wachsendes Unternehmen mit durchschnittlich geplantem jährlichem Wachstum der Mitarbeiteranzahl oder des Umsatzes von mehr als 20 % p.a. über 3 Jahre, mind. 10 Mitarbeiter Nachweis: Business Plan 34

35 Welche Unternehmen gelten als innovativ? 3. Ein Unternehmen gilt als innovativ, wenn eines der Kriterien erfüllt ist: mind. 20% des Kreditbetrags wurde laut letzter Bilanz in F&E oder Innovation investiert 90 % des Kreditbetrags wird in F&E oder Innovationen investiert ein Innovationspreis wurde in den letzten 2 Jahren gewonnen zumindest ein Patent wurde in den letzten 2 Jahren registriert eine Forschungsförderungsprämie wurde in den letzten 2 Jahren geltend gemacht ein Investment von einem innovationsgetriebenen Venture-Capital- Fonds wurde erhalten der Firmensitz ist in einem Wissenschafts-, Technologie- und/oder Innovationspark Förderungen von F&A-Programmen der EU oder nationale Technologie- oder Innovationsförderungen wurden in den letzten 2 Jahren erhalten 35

36 Förderkriterien Investitionszweck Investitionskredite für materielle und immateriale Vermögensgegenstände und/oder Working Capital Beteiligungsfinanzierungen Kreditbetrag: min. EUR 25,000; max. EUR 7.5 Mio. Laufzeit: min. 2 Jahre, max. 7 Jahre Tilgungsplan: Raten, keine revolvierenden Kredite nur neue Kredite, keine Umschuldungen Bankübliche Sicherheiten und Bonitätsprüfung 36

37 Vorteile für Unternehmen Garantie des EIF für 50 % des Kreditvolumens Günstiges Garantieentgelt: (an EIF zu zahlen) 0,25% p.a. für KMU mit Kreditvolumen < EUR 3 Mio 1,00% p.a. für KMU mit Kreditvolumen > EUR 3 Mio 1,00% p.a. für alle mittelständischen Firmen Reduktion der Risikokosten und Kapitalkosten der Bank Austria Kostenvorteile kommen zur Gänze Unternehmen zugute Nur Unternehmen, die inklusive dem Garantieentgelt einen Kostenvorteil aus der Garantie haben, sind förderwürdig einfache, rasche Kreditentscheidung durch Bank Austria (EIF delegiert zur Gänze an Bank Austria) 37

38 38 Förderratgeber der Bank Austria

39 39 Förderratgeber der Bank Austria

40 40 Förderratgeber der Bank Austria

41 DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Besuchen Sie auch unsere Homepage unter Für weiterführende Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Förderabteilung: Mag. Josef Enzelsberger Tel.: +43 (0) DW Kundenbetreuer KMU Stmk: Dr. Manfred Udl Tel.: +43 (0) DW Kundenbetreuer Firmenkunden Stmk: Markus Mesicek Tel.: +43 (0) DW

42 Mit uns wachsen. Forschungsprämie 2013 Mag. Michaela Christiner 12. November

43 Agenda Vorbereitung im Unternehmen Das Gutachten des Wirtschaftsprüfers Offene Fragen für die Praxis Hinweis: 1. StabG 2012, BgBl I Nr. 22/2012 vom Forschungsprämienverordnung, Begutachtungsentwurf vom AbgÄG 2012, RV vom

44 Vorbereitung im Unternehmen

45 Vorbereitung im Unternehmen 4

46 Vorbereitung im Unternehmen Schulung der Mitarbeiter (Fibu, KoRe, Projektleiter F&E) Entscheidung über Zusammenfassung einzelner Forschungsprojekte zu Forschungsschwerpunkten (Höchstzahl für Jahresgutachten: 20) Projektbeschreibung: maximal 3000 Zeichen pro Projekt/Schwerpunkt Projektdokumentation Einrichtung der Kostenstellen 4

47 Aufwendungen für F&E 4

48 Aufwendungen für F&E Löhne und Gehälter Lohn- und Gehaltsnebenkosten wie Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeiträge und Sonstige Personalaufwendungen (z.b. freiwillige Sozialleistungen) im Ausmaß der Forschungstätigkeit. Honorare (für außerhalb DV Beschäftigte) Gegebenenfalls anteilige Berücksichtigung Ausschließlichkeit? 4

49 Aufwendung für F&E Löhne und Gehälter Stundensätze Berechnung pro Mitarbeiter Steuerlicher Teiler 167/173 h/m vs produktiver Teiler/Zuschläge Zuschlagsätze: im Detail zu untersuchen ( AfA, Vertrieb, nicht abzugsfähige Aufwendungen) Normalbeschäftigung (keine Über/Unterbeschäftigung) 4

50 Unmittelbare Aufwendungen/Investitionen Beispielsweise: Materialaufwendungen Unmittelbare Investitionen, soweit sie nachhaltig der Forschung zuzurechnen sind Nachhaltige Zurechnung von Investitionen Zumindest 50 % der Nutzungsdauer Im Jahr der Anschaffung entsprechend Prognose Keine AfA als Kosten Nachträgliche Korrektur/Änderung? 5

51 Finanzierungsaufwendungen Soweit sie der Forschung zuzuordnen sind Laut BP nur direkte Kredite Vs mittelbare Aufwendungen/aliquote Zuordnung 51

52 Gemeinkosten Soweit sie der Forschung und experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind Laut BP nur unmittelbar zuzurechnende Gemeinkosten 52

53 Kosten, die nicht einbezogen werden Kalkulatorische Kosten Vertriebskostenzuschlag (mittels Umlage/Zuschlagssätzen) und weitere Gemeinkosten ohne jeglichen Bezug zu Forschung und experimenteller Entwicklung AfA (direkt oder mittels Umlage/Zuschlagssätzen) Steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwand (z.b. MWR-Posten izm Repräsentationsaufwendungen, Bewirtung, Luxustangenten bei PKW usw.) Überhöhte Kosten aus Unter- oder Überbeschäftigung 53

54 Hinweise zur Dokumentation Aufzeichnungspflichten: Da es sich bei der Forschungsprämie um eine steuerliche Begünstigung handelt, sind im Hinblick auf die Aufzeichnungspflichten erhöhte Anforderungen zu erfüllen. Wird eine Forschungsprämie beansprucht, so stellt deren Prüfung idr einen Schwerpunkt im Rahmen einer abgabenbehördlichen Betriebsprüfung dar. Die erforderliche Dokumentation erstreckt sich dabei auf zwei Ebenen: Forschungsprojektbeschreibung zum Nachweis der grundsätzliche F&E- Tätigkeit = technische Dokumentation Dokumentation der im Rahmen eines Forschungsprojektes anfallenden Aufwendungen = Aufwandsdokumentation 54

55 Forschungsprojektbeschreibung - technische Dokumentation Beschreibung, was Stand der Technik bzw. des Wissens ist (Ausgangspunkt für F&E) Welches Ziel (neuer Wissensstand) wird angestrebt bzw. ist erreicht worden (kann auch Erfindung sein) Wo liegt die technologische Unsicherheit Welche systematischen Methoden werden im Rahmen der F&E eingesetzt Welche Aufwendungen resultieren aus dem neuen (angestrebten) Wissensstand Zukünftig Teil der Gutachtensanforderung 55

56 Aufwandsdokumentation Die geltend gemachten F&E-Aufwendungen müssen leicht nachvollziehbar sein. Das heißt: Existiert im Unternehmen eine Kostenrechnung, ist die Bemessungsgrundlage auf Basis der Kostenrechnung zu ermitteln. Nicht (zum Teil) im Schätzungswege Grundaufzeichnungen müssen als Ausgangsbasis vorhanden sein Detaillierte Material-, Lohn- und Gemeinkostennachweise Arbeitszeitaufzeichnungen nach den jeweiligen Forschungsprojekten Stundenaufzeichnungen inklusive Tätigkeitsbeschreibung Es sollten eigene Kostenstellen je Projekt eingerichtet werden 56

57 Zusätzliche Dokumente Detaillierte Übersicht der geltend gemachten Aufwendungen (einzelne Kostenarten und deren Überleitung in pagatorische Aufwendungen falls nötig) inklusive Erläuterungen (falls nötig) Erläuterungen zu Detailberechnungen (z.b. Umlageschlüssel, Abrechnung von kalkulatorischen Kosten etc.) Detaillierte Unterlagen zu Investitionen und steuerfreien Zuschüssen Sonstige Detailbelege und Berechnungen, z.b. Verträge 57

58 Das Gutachten des Wirtschaftsprüfers

59 Feststellungsbescheid gem. 108 c Abs. 9 EStG Voraussetzung: Glaubhaftmachen F&E Gutachten der FFG Nachweis der richtigen Ermittlung der Bemessungsgrundlage Bestätigung eines Wirtschafsprüfers auf Grundlage einer den Anforderungen der 268 ff UGB entsprechenden Prüfung über die Einhaltung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften. Die Bestimmungen des 275 UGB gelten sinngemäß. 59

60 Feststellungsbescheid gem. 108c Abs. 9 EStG Grundlagenbescheid Bindungswirkung Wiederaufnahme durch BP beim Hervorkommen neuer Tatsachen/Sachverhaltselemente nach Bescheiderlassung 60

61 Bestätigung des Wirtschaftsprüfers (Nur) jene Aufwendungen sind auf Einhaltung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften zu prüfen, die Bestandteil der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie sind. Ein gesonderter Bericht ist nicht erforderlich (Anfragebeantwortung BMF) Sonstige Prüfung entsprechend KFS/PG 13 Unterliegt der Beweiswürdigung des Finanzamtes 61

62 Auskunftsbescheid gem. 118a BAO Abgabenrechtliche Beurteilung noch nicht verwirklichter Sachverhalte Auskunftsbescheid enthält Sachverhalt Abgabenrechtliche Beurteilung Zeitraum Rechtsanspruch auf zusagenkonforme Besteuerung Bindungsurkunde gegenüber Finanzamt, UFS, VwGH Sachverhalt muss so verwirklicht werden wie beschrieben! 62

63 Offene Fragen für die Praxis

64 Beginn und Ende der Forschung 64

65 Abgrenzungsfragen Angewandte Forschung vs experimentelle Entwicklung Industrielles Engineering vs experimentelle Entwicklung Abgrenzung Auftragsforschung - Eigenforschung (je nach Spezifikationsgrad) Subjektive Neuheit/objektiver Stand der Technik Pilotanlage und Prototyp Bemessungsgrundlage Zukaufteile 65

66 Prototypen Forschungsprämien VO 2012: Ein Prototyp ist ein Modell, das alle technischen Eigenschaften und Ausführungen eines neuen Produkts aufweist. Die Konstruktion und Erprobung eines Prototyps fällt zur Gänze unter Forschung und experimentelle Entwicklung, jedoch nur so lange, bis der beabsichtigte Entwicklungsendstand (Produktionsreife) erreicht ist. Frascati-Manual: Zur Gänze Forschung & Entwicklung Ende: Prototyp erlangt Produktionsreife Solange primäres Ziel weitere Verbesserungen Frascati Forschung & Entwicklung Testphasen Teil der Forschung Testphasen abgeschlossen Ende der experimentellen Forschung (Frascati-Manual: Para 114) 66

67 Pilotanlagen Anlagen, deren Hauptzweck darin besteht, weitere Erfahrungen, technisches Wissen und Informationen zu erzielen, die insbesondere als Grundlage für weitere Produktbeschreibungen und - spezifikationen dienen. Pilotanlagen fallen zur Gänze unter Forschung und experimentelle Entwicklung, solange der Hauptzweck Forschung und experimentelle Entwicklung ist. Ende: Umstellung auf normalen kommerziellen Betrieb 67

68 Aufwendungen - Pilotanlagen vs Prototyp Pilotanlage: Bau und Betrieb / zur Gänze Prototyp: Konstruktion, Errichtung und Erprobung / zur Gänze Die Verordnung enthält keine Sonderregelungen für Forschungsaufwendungen izm Großanlagen BMF-Information: gesamte Herstellungskosten inklusive Kalkulationen, Designarbeiten oder Arbeitsanweisungen und alle zusammenhängenden Aufwendungen und Gemeinkosten gesamter Bau der Pilotanlage selbst ist F&E 68

69 Aufwendungen Pilotanlage Frascati Im Frascati-Manual wird zwischen Prototypen/Pilotanlagen und Großprojekten/kostenintensiven Pilotanlagen unterschieden. Lediglich im zweiten Fall (Großprojekte/kostenintensive Pilotanlagen) sind F&E-Aufwendungen nur die Zusatzkosten, nicht aber die Anlagenkomponenten, die unverändert in das Produkt eingehen. Großprojekte sind zum Beispiel: Projekte für Verteidigung und Luftfahrt sowie Kernkraftwerke und Eisbrecher Im Umkehrschluss: bei kleineren Pilotanlagen und Prototypen sind die Aufwendungen zur Gänze der Forschungsprämie zugänglich. 69

70 Praktische Umsetzung Ablehnendes Gutachten Rechtsschutz (z.b. Gegengutachten) BP-Praxis: Prüfung des Sachverhaltes Prüfung der Bemessungsgrundlage Wiederaufnahmegründe 70

71 Kontakt Mag. Michaela Christiner Präsidentin der Landesstelle Steiermark Kammer der Wirtschaftstreuhänder Wirtschaftsprüfer und Steuerberater BFP Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH +43 (316)

72 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Mit uns wachsen

EIF RSI. Förderungen für innovative Unternehmen Risk Sharing Instrument des Europäischen Investitionsfonds

EIF RSI. Förderungen für innovative Unternehmen Risk Sharing Instrument des Europäischen Investitionsfonds EIF RSI Förderungen für innovative Unternehmen Risk Sharing Instrument des Europäischen Investitionsfonds Mag. Susanne Götz- Hollweger, UniCredit Bank Austria AG, Export- und Investitionsfinanzierung Kooperation

Mehr

Forschungsprämie Die Gutachten der FFG. MMag. Claudia Hofmann-Turek Wien, 25.06.2015

Forschungsprämie Die Gutachten der FFG. MMag. Claudia Hofmann-Turek Wien, 25.06.2015 Forschungsprämie Die Gutachten der FFG MMag. Claudia Hofmann-Turek Wien, 25.06.2015 AGENDA Prozess FFG Jahresgutachten eigenbetriebliche F&E Aktivitäten FFG Erfahrungen/Tipps Online Formular Dateneingabe

Mehr

Risk-Sharing-Modelle - Ansätze zur Finanzierung European Investment Fund (EIF) RSI Garantie

Risk-Sharing-Modelle - Ansätze zur Finanzierung European Investment Fund (EIF) RSI Garantie Risk-Sharing-Modelle - Ansätze zur Finanzierung European Investment Fund (EIF) RSI Garantie Förderung von innovativen Investitionsprojekten wirtschaftlich erfolgreicher Unternehmen Bernd Meister, MBA -

Mehr

Forschungsprämie Die Gutachten der FFG

Forschungsprämie Die Gutachten der FFG Forschungsprämie Die Gutachten der FFG MMag. Claudia Hofmann-Turek Wr. Neustadt, 5.6.2013 AGENDA Gutachten: Was, Wer, Wann? Die Jahresgutachten 7 Schritte zum Gutachten Spezialfall Projektgutachten Die

Mehr

Forschungsprämie. Ing. Mag. Dr. Herbert Braunsperger

Forschungsprämie. Ing. Mag. Dr. Herbert Braunsperger Forschungsprämie Ing. Mag. Dr. Herbert Braunsperger 2 3 Welche Arten von Förderungen gibt es in Österreich? Zuschuss Kredit/ Darlehen Beteiligung Garantie Beratung Steuerliche Begünstigung Direkte Förderungen

Mehr

Jahresgutachten für die Forschungsprämie Fragen und Antworten Wien, 12.07.2013 Version 1.2

Jahresgutachten für die Forschungsprämie Fragen und Antworten Wien, 12.07.2013 Version 1.2 Jahresgutachten für die Forschungsprämie Fragen und Antworten Wien, 12.07.2013 Version 1.2 Inhalt 1 Was ist bei der Forschungsprämie neu?... 4 1.1 Was hat sich geändert? Was ist neu?... 4 1.2 Ab wann gelten

Mehr

Merkblatt Infrastruktur

Merkblatt Infrastruktur Zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen im Land Brandenburg Förderziel Mit dem steht den kommunalen Schulträgern und kommunalen Schulzweckverbänden

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

Vorbereitung. Zwischenevaluierung Research Studios Austria

Vorbereitung. Zwischenevaluierung Research Studios Austria Vorbereitung Zwischenevaluierung Research Studios Austria Herbst 2009 Inhaltsverzeichnis 1. Wer evaluiert?... 2 2. Was wird inhaltlich geprüft?... 2 3. Was wird wirtschaftlich geprüft?... 2 4. Wie sieht

Mehr

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge

Mehr

Universalkredit Innovativ

Universalkredit Innovativ Universalkredit Innovativ Fördermitteltag der IHK Würzburg-Schweinfurt Referent: Herbert Antes 21.07.2014 Universalkredit Innovativ Was wird gefördert? Finanziert werden Investitionen sowie der allgemeine

Mehr

- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil Ost (nur Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge 0 1

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) 20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0538-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des X, vom 12. Jänner 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Y vom 15. Dezember 2009

Mehr

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen?

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt

Mehr

austria wirtschaftsservice 2013 05 07 Ried MMag. Treer Christian

austria wirtschaftsservice 2013 05 07 Ried MMag. Treer Christian austria wirtschaftsservice 2013 05 07 Ried MMag. Treer Christian Inhaltsverzeichnis h i Wer wir sind Leistungsdaten Was und wie fördert die aws? Ausgewählte Produkte der aws für Kleine und Mittlere Unternehmen

Mehr

sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Firmenkunden

sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Firmenkunden sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Firmenkunden Ihre neurauter-versichert Basisleistungen! Ihre umfassende Risikoanalyse: Gemeinsam mit Ihnen erheben

Mehr

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe

Mehr

735/AB XXIII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

735/AB XXIII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. 735/AB XXIII. GP - Anfragebeantwortung 1 von 5 735/AB XXIII. GP Eingelangt am 26.06.2007 BM für Wirtschaft und Arbeit Anfragebeantwortung Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017

Mehr

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers

einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers Rechtslage 1. Jänner 2014 Das neue Pensionskonto Seit 1. Jänner 2014 gibt es das neue

Mehr

Mandanteninformationsveranstaltung. E-Bilanz. Erfurt, 15.11.2011

Mandanteninformationsveranstaltung. E-Bilanz. Erfurt, 15.11.2011 Mandanteninformationsveranstaltung E-Bilanz Erfurt, 15.11.2011 Ruschel & Coll. GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft Goethestraße 21/22, 99096 Erfurt www.ruschel-collegen.de Aktuelle Steuer- und Kanzleinachrichten:

Mehr

Forschungsprämie Die Gutachten der FFG. MMag. Claudia Hofmann-Turek Wien,

Forschungsprämie Die Gutachten der FFG. MMag. Claudia Hofmann-Turek Wien, Forschungsprämie Die Gutachten der FFG MMag. Claudia Hofmann-Turek Wien, 24.02.2016 Agenda Forschung und experimentelle Entwicklung Verfahren Beschreibung mehrjähriger F&E Aktivitäten Beschreibung der

Mehr

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Finanzierung für den Mittelstand. Leitbild. der Abbildung schankz www.fotosearch.de

Finanzierung für den Mittelstand. Leitbild. der Abbildung schankz www.fotosearch.de Finanzierung für den Mittelstand Leitbild der Abbildung schankz www.fotosearch.de Präambel Die Mitgliedsbanken des Bankenfachverbandes bekennen sich zur Finanzierung des Mittelstands mit vertrauenswürdigen,

Mehr

einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers

einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers Rechtslage 1. Jänner 2014 Das neue Pensionskonto Seit 1. Jänner 2014 gibt es das neue

Mehr

Das ecl@ss-referenzbild Handbuch

Das ecl@ss-referenzbild Handbuch Das ecl@ss-referenzbild Handbuch Inhaltsverzeichnis 1 Das ecl@ss-referenzbild 3 1.1 Definition ecl@ss-referenzbild 3 1.2 Die Herstellerinformationen 3 1.3 Die Bedeutung im Online-Marketing 3 1.4 Die technischen

Mehr

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN

Mehr

einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers

einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers Rechtslage 1. Jänner 2014 Das neue Pensionskonto Seit 1. Jänner 2014 gibt es das neue

Mehr

Ex-Ante-Evaluierung von Finanzinstrumenten in Thüringen 2014-2020. Thüringen Invest und Thüringen Dynamik

Ex-Ante-Evaluierung von Finanzinstrumenten in Thüringen 2014-2020. Thüringen Invest und Thüringen Dynamik GEFRA Ex-Ante-Evaluierung von Finanzinstrumenten in Thüringen 2014-2020 Thüringen Invest und Thüringen Dynamik Kurzfassung Kovalis Dr. Stefan Meyer, Bremen GEFRA Gesellschaft für Finanz- und Regionalanalysen,

Mehr

KWF-Programm»Impulsprojekte«

KWF-Programm»Impulsprojekte« KWF-Programm»Impulsprojekte«im Rahmen der Richtlinie»Anschlussförderungen«Wie lautet die Zielsetzung? Ziel dieses KWF-Programms ist die Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials von bestehenden und

Mehr

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster Expatriates und unselbständig Beschäftigte RA Der Unterschied zwischen unselbständig Beschäftigten und Expatriates unselbständig Beschäftigte Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen Expatriates

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom

Mehr

Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden.

Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden. Modellwahl Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden. Beispiel des Pensionsverlaufs der beiden Modelle Modell 1 Modell 2 Modell 1

Mehr

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt. Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen

Mehr

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00) Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir

Mehr

Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf

Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf Jede Beteiligung ist für beide Seiten individuell. Dennoch gibt es in allen Transaktionen Prozesse die sich

Mehr

Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings

Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Erfahrung und Fachkompetenz im Sportmarketing. METATOP EXPERTISE Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Unterscheidung Sponsorgeber und -nehmer sowie die Abgrenzung zur Spende. www.metatop.com Definition

Mehr

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender, wie Sie bereits der Fachpresse, einigen Internetforen

Mehr

Dokumentation der Anlageberatung

Dokumentation der Anlageberatung Dokumentation der Anlageberatung Bestehen Sie auf einer vollständigen schriftlichen Dokumentation der Beratung. Die Beantwortung einiger wichtiger Fragen nur mit ja oder nein ist grundsätzlich nicht ausreichend.

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 01/2015: - Besteuerung der Mütterrente geklärt (FinMin) - Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten (BFH) - Verspätete Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes (BFH) - PKW-Nutzung durch

Mehr

Button-Lösung. So gestalten Sie Ihre Bestellseite richtig. Inhalt. 1. Einführung...2. 2. Musterbestellseite...3. 3. Erläuterung...

Button-Lösung. So gestalten Sie Ihre Bestellseite richtig. Inhalt. 1. Einführung...2. 2. Musterbestellseite...3. 3. Erläuterung... Button-Lösung So gestalten Sie Ihre Bestellseite richtig Inhalt 1. Einführung...2 2. Musterbestellseite...3 3. Erläuterung...4 4. Programmierhinweise...5 1. Einführung Die Button-Lösung ist derzeit in

Mehr

Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen?

Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen? Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen? Grundsätze des Datenzugriffs und der Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU

Mehr

Aufenthaltsgenehmigung in Spanien für Ausländer

Aufenthaltsgenehmigung in Spanien für Ausländer Aufenthaltsgenehmigung in Spanien für Ausländer Gesetz 14/2013, vom 27. September Von Mauro Cruz-Conde Spanien hat endlich ein neues Gesetz verabschiedet, das es ermöglicht, Visen und Aufenthaltsgenehmigungen

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Gewerbeförderung 2011 der Marktgemeinde Sattledt

Gewerbeförderung 2011 der Marktgemeinde Sattledt Gewerbeförderung 2011 der Marktgemeinde Sattledt 1. Zielsetzung Die Marktgemeinde Sattledt ist bestrebt, Maßnahmen zum Erhalt, zur Verbesserung und zum Ausbau der wirtschaftlichen Entwicklung der Betriebe

Mehr

Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind

Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Merkblatt Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen die Beantragung von Beihilfen zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind, erleichtern und

Mehr

Konjunkturpaket I AWS vergibt heute zusätzliche 168 Millionen Euro an ERP-Krediten

Konjunkturpaket I AWS vergibt heute zusätzliche 168 Millionen Euro an ERP-Krediten Konjunkturpaket I AWS vergibt heute zusätzliche 168 Millionen Euro an ERP-Krediten Pressekonferenz von Wirtschaftsminister Dr. Reinhold Mitterlehner und AWS-Geschäftsführer Dr. Peter Takacs am 10. Dezember

Mehr

sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Privatkunden

sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Privatkunden sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Privatkunden Ihre neurauter-versichert Basisleistungen! Ihre umfassende Risikoanalyse: Gemeinsam mit Ihnen erheben

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 15 GZ. RV/1441-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch OWEH&CASH, vom 6. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes

Mehr

www.ihk-trier.de Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT)

www.ihk-trier.de Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT) www.ihk-trier.de Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT) Technologieberatung ist eine gemeinsame Einrichtung der rheinland- pfälzischen Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern

Mehr

Sie möchten sich selbstständig machen?

Sie möchten sich selbstständig machen? KFW-STARTGELD Sie möchten sich selbstständig machen? Die Zukunftsförderer Aller Anfang ist leicht Sie wollen ein Unternehmen gründen und sind auf der Suche nach einer günstigen Finanzierungsmöglichkeit?

Mehr

INFORMATIONSBLATT. Wohnsitzwechsel. Vorwort

INFORMATIONSBLATT. Wohnsitzwechsel. Vorwort INFORMATIONSBLATT Wohnsitzwechsel Vorwort 1 Der Wechsel Ihres Hauptwohnsitzes - egal ob er mit dem Neuerwerb eines Hauses bzw. einer Wohnung verbunden ist oder nicht - erfordert eine Reihe von Schritten,

Mehr

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen

Mehr

Die Lösung des Steuer- Puzzles

Die Lösung des Steuer- Puzzles Die Lösung des Steuer- Puzzles D I E S T E U E R S P E Z I A L I S T E N Geld ist immer vorhanden, aber die Taschen wechseln. Gertrude Stein 2 MD Advisory Limited ist ein Steuerberatungsunternehmen, das

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

Zimmertypen. Zimmertypen anlegen

Zimmertypen. Zimmertypen anlegen Zimmertypen anlegen Hier legen Sie Ihre Zimmer an, damit sie auf der Homepage dargestellt werden und online buchbar gemacht werden können. Wobei wir ausdrücklich darauf hinweisen möchten, dass es ganz

Mehr

Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten. Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel.

Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten. Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel. Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel.03321/4456-0 Welche Aufwendungen sind betroffen? - Herstellungskosten für Modernisierungs-und

Mehr

E-Commerce. Von Matthias Fenner und Matthias Schulze. Definition Rechtliches Beispiele Vor- und Nachteile Sicherheitsmaßnahmen

E-Commerce. Von Matthias Fenner und Matthias Schulze. Definition Rechtliches Beispiele Vor- und Nachteile Sicherheitsmaßnahmen E-Commerce Definition Rechtliches Beispiele Vor- und Nachteile Sicherheitsmaßnahmen Definition e-commerce = Online-Shopping oder Verkauf über das Internet wesentliche Elemente von Electronic Commerce sind

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Der Datenschutzbeauftragte. Eine Information von ds² 05/2010

Der Datenschutzbeauftragte. Eine Information von ds² 05/2010 Der Datenschutzbeauftragte Eine Information von ds² 05/2010 Inhalt Voraussetzungen Der interne DSB Der externe DSB Die richtige Wahl treffen Leistungsstufen eines ds² DSB Was ds² für Sie tun kann 2 Voraussetzungen

Mehr

Meldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren

Meldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent Inhaltsübersicht Grundlagen zum Meldeverfahren Anwendungsfälle des Meldeverfahrens Durchführung des Meldeverfahrens 2 1 Ziele Sie wissen, wann das Meldeverfahren

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen

Mehr

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3

Mehr

Antrag auf Förderung eines Forschungs- bzw. Entwicklungsprojektes durch die ADAC Stiftung Gelber Engel ggmbh Hansastraße 19, 80686 München

Antrag auf Förderung eines Forschungs- bzw. Entwicklungsprojektes durch die ADAC Stiftung Gelber Engel ggmbh Hansastraße 19, 80686 München Antrag auf Förderung eines Forschungs- bzw. Entwicklungsprojektes durch die ADAC Stiftung Gelber Engel ggmbh Hansastraße 19, 80686 München 1. Angaben zum Institut / zum Antragsteller Name des Instituts

Mehr

Seite 1 von 5. Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig. Teil 3 TrainerInnen

Seite 1 von 5. Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig. Teil 3 TrainerInnen Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig DVR-Nr.: 0426130 Teil 3 TrainerInnen Genauso wie Sportler (siehe voriges Heft) zählen auch Trainer zum Kreis jener Personen, bei denen die pauschale Reisekostenentschädigung

Mehr

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds?

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Der Europäische Sozialfonds ist ein Geldtopf der Europäischen Union für Ausgaben für Menschen. Die

Mehr

Monitoring-Service Anleitung

Monitoring-Service Anleitung Anleitung 1. Monitoring in CrefoDirect Wie kann Monitoring über CrefoDirect bestellt werden? Bestellung von Monitoring beim Auskunftsabruf Beim Auskunftsabruf kann das Monitoring direkt mitbestellt werden.

Mehr

Euler Hermes CAP/CAP+

Euler Hermes CAP/CAP+ Euler Hermes Schweiz Euler Hermes CAP/CAP+ Ergänzungsdeckung zur Kreditversicherung Kreditversicherung Sicherheit on top: unser Extra-Schutz für besondere Risiken Ihre Kreditversicherung von Euler Hermes

Mehr

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten Fragen und Antworten im Umgang mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren eanv in Bezug auf die ZKS-Abfall -Allgemeine Fragen- www.zks-abfall.de Stand: 19.05.2010 Einleitung Auf den folgenden Seiten

Mehr

Innovativ gründen? Pro-Ideenfonds. Förderung technologieorientierter Existenzgründungen in Hamburg

Innovativ gründen? Pro-Ideenfonds. Förderung technologieorientierter Existenzgründungen in Hamburg Innovativ gründen? Pro-Ideenfonds Förderung technologieorientierter Existenzgründungen in Hamburg Gute Geschäftsideen mit Aussicht auf Erfolg dürfen nicht am Geld scheitern. Ambitionierte Gründer mit

Mehr

Automatischer Abschluss von Abrechnungsnummern

Automatischer Abschluss von Abrechnungsnummern Automatischer Abschluss von Abrechnungsnummern Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1251 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Umsatzsteuer-Voranmeldung 3.2. Dauerfristverlängerung

Mehr

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41500, Finanzwirtschaft: Grundlagen, SS2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Finanzwirtschaft: Grundlagen, Kurs 41500 Aufgabe Finanzierungsbeziehungen

Mehr

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen?

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? WIRTSCHAFT UND RECHT W 041/2014 vom 10.04.2014 Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? Bitte beachten Sie, dass die neuen Grundsätze des BMF-Schreibens (Anlage 1) ohne

Mehr

Denkwerk: Schüler, Lehrer und Geisteswissenschaftler vernetzen sich Bewerbung

Denkwerk: Schüler, Lehrer und Geisteswissenschaftler vernetzen sich Bewerbung Denkwerk: Schüler, Lehrer und Geisteswissenschaftler vernetzen sich Bewerbung Robert Bosch Stiftung GmbH Heidehofstraße 31 70184 Stuttgart Seite 1 Federführender Antragsteller Kooperationspartner 1 Bitte

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag

Mehr

Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (gemäß 18 KWG)

Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (gemäß 18 KWG) Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (gemäß 18 KWG) Nach 18 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) sind Kreditinstitute verpflichtet, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditnehmer

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH) Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser

Mehr

Infoveranstaltung 28.05.2009. Vergabeverfahren

Infoveranstaltung 28.05.2009. Vergabeverfahren Infoveranstaltung 28.05.2009 Vergabe von Aufträgen in Projekten Der Projektträger ist in der Projektumsetzung an die Kriterien Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit von Ausgaben gebunden. Hierfür sind im

Mehr

Der SÜDWESTBANK-Privatkredit. Für kleine und große Wünsche.

Der SÜDWESTBANK-Privatkredit. Für kleine und große Wünsche. Privatkredit Der SÜDWESTBANK-Privatkredit. Für kleine und große Wünsche. Träume erfüllen. Flexible Laufzeiten, attraktive Konditionen und eine schnelle Auszahlung zur freien Verwendung: Mit unserem Privatkredit

Mehr

Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau

Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau für den sozialen Wohnungsbau Alle sangaben in Euro / Für jede haushaltsangehörige Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung notwendig. Anschrift (Ort, Straße und Hausnummer)

Mehr

Hinzufügen zusätzlicher Aktivitäten/Angaben und Aktivieren von relevanten Feldern, um Angaben zu machen

Hinzufügen zusätzlicher Aktivitäten/Angaben und Aktivieren von relevanten Feldern, um Angaben zu machen Hinweise zum Ausfüllen des Antragsformulars für Projekte in der Leitaktion 1 im EU-Programm Erasmus+ JUGEND IN AKTION Was ist beim Ausfüllen des elektronischen Antragsformulars zu beachten? (Stand: 24.02.2014)

Mehr

BUSINESS SOFTWARE. www. sage.at

BUSINESS SOFTWARE. www. sage.at Unbegrenzt tiefe Explosionszeichnungen Internationale Features ITc Shop Der neue Webshop mit brillanter Anbindung an die Sage Office Line und enormem Leistungsumfang. Integriertes CMS Online-Payment Schnittstellen

Mehr

Das Seminarangebot richtet sich an drei Gruppen von Frauen:

Das Seminarangebot richtet sich an drei Gruppen von Frauen: Betriebswirtschaftliche Unternehmenssteuerung von Frau zu Frau Seminarangebot 2016 Gibt es eine weibliche Betriebswirtschaft? Nein, natürlich nicht! Zahlen sind geschlechtsneutral. Aber: Die Schlüsse,

Mehr

Endlich Klarheit. Vertriebsinformation PKV

Endlich Klarheit. Vertriebsinformation PKV Endlich Klarheit beim Gesundheitsreformgesetz Krankenversicherung Vertriebsinformation PKV Erhöhte Wechselbereitschaft d u r c h E i n h e i t s b e i t r a g d e r G K V Beitragssteigerungen von bis zu

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Konzentrieren Sie sich auf Ihre Kunden den Rest erledigen wir. Steuerabkommen Liechtenstein und Österreich: Unser Leistungsangebot

Konzentrieren Sie sich auf Ihre Kunden den Rest erledigen wir. Steuerabkommen Liechtenstein und Österreich: Unser Leistungsangebot Konzentrieren Sie sich auf Ihre Kunden den Rest erledigen wir Steuerabkommen Liechtenstein und Österreich: Unser Leistungsangebot für Treuhänder Steuerabkommen Liechtenstein und Österreich Liechtenstein

Mehr

Information des Bundesministeriums für Finanzen zur elektronischen Bilanzeinreichung ( E-Bilanz )

Information des Bundesministeriums für Finanzen zur elektronischen Bilanzeinreichung ( E-Bilanz ) Information des Bundesministeriums für Finanzen zur elektronischen Bilanzeinreichung ( E-Bilanz ) Wien, im September 2006 Rechtsgrundlage Elektronische Steuererklärungen betreffend die Ertragsteuern 2-42

Mehr

Questico Seminare. Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren. Stand: 15.02.2011

Questico Seminare. Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren. Stand: 15.02.2011 Questico Seminare Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren Stand: 15.02.2011 Questico Seminare: Anbieter Qualitätsrichtlinien Seminare Seite 1 Inhalt Was sind Seminare?...

Mehr

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe? Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern zum Thema Online - Meetings Eine neue Form der Selbsthilfe? Informationsverhalten von jungen Menschen (Quelle: FAZ.NET vom 2.7.2010). Erfahrungen können

Mehr