Forschungsprämie NEU. Die FFG als Gutachter. Forschungsbestätigung ( 118a BAO)
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- Florian Bayer
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1 Forschungsprämie NEU Die FFG als Gutachter Forschungsbestätigung ( 118a BAO) Feststellungsbescheid über die Höhe der Bemessungsgrundlage ( 108c Abs. 9 EStG 1988) Dr. Martin Atzmüller, BMF
2 Forschungsprämie einige Fakten Forschungsprämie Anträge für eigenbetriebliche Forschung Prämienvolumen ca. 350 Mio Bisher: Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für Finanzverwaltung mangels Expertenwissens schwierig Prüfung im Einzelfall, vielfach erst im Zuge einer Betriebsprüfung Folge: Unsicherheit für Unternehmer betreffend späterer Rückforderung Lange Verfahrensdauer/hohes Konfliktpotential in Prüffällen RH regt Änderung an, da großer Teil der FP nicht ausreichend geprüft werden 2
3 Forschungsprämie - Zielkonflikte Unternehmer bzw. Steuerlicher Vertreter Unbürokratische rasche Abwicklung Rechtssicherheit Ressourcenschonende einfache Vollziehung Treffsicherheit Forschungsprämie Finanzverwaltung Öffentlichkeit 3
4 Forschungsprämie - Lösungsansatz Finanzverwaltung fehlt ausreichende wissenschaftlich/technische Expertise Einbindung der FFG als Gutachter und über FA-Anforderung Abwicklung soll möglichst rasch und unbürokratisch erfolgen Standardisierung des Gutachtensprozesses Nutzung von FinanzOnline als Übermittlungsmedium Gutachten sind kostenlos Erhöhung der Treffsicherheit Verbesserung der (Erst)Kontrolle Erhöhung der Rechtssicherheit für den Unternehmer Verbesserung der (Erst)Kontrolle Forschungsbestätigung, Feststellungsbescheid 4
5 Forschungsprämie abgabenrechtliche Rahmenbedingungen Umfassende Prüfungsbefugnis/-verpflichtung ( 114, 115, 161 BAO) Zeitlicher Rahmen (jedenfalls) 6 Monate ( 311 BAO) Nachträgliche Änderungen nur im Rahmen verfahrensrechtlich zulässiger Möglichkeiten Ausschließliche Entscheidungskompetenz der Abgabenbehörde Zusätzlich: Bleibt unverändert Verpflichtende Gutachten ( 108c EStG 1988, 118a BAO) Forschungsbestätigung ( 118a BAO) Feststellungsbescheid über Bemessungsgrundlage ( 108c EStG 1988) 5
6 Forschungsprämie bisher Bisherige Rechtslage: Antragsteller beantragt Prämie (Formular E 108c) Finanzamt schreibt Prämie gut Finanzamt erlässt (uu teilweise) abweisenden Bescheid Berufung möglich Zuständiges Finanzamt Nachträgliche Änderung möglich*) *) Im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten 6
7 Die FFG als Gutachter erstellt kostenloses Jahres-/Projektgutachten für die eigenbetriebliche Forschung beurteilt ausschließlich die inhaltliche Qualität von F&E Keine Sachverhaltsermittlung Keine Prüfung der Bemessungsgrundlage hat Datenschutz zu gewährleisten hat Steuergeheimnis zu wahren 7
8 Die FFG als Gutachter hat zeitnahe qualitätsvolle Erledigung sicherzustellen hat elektronische Abwicklung der Prozesse zu ermöglichen unterstützt ab 2013 die Finanzämter nach Bedarf arbeitet auf Grundlage von Gesetz und Verordnung 8
9 Gutachten der FFG Wofür? Für Geltendmachung einer Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung Jahresgutachten Für Forschungsbestätigung des Finanzamtes Projektgutachten Ab Wann notwendig/möglich? Jahresgutachten notwendig für Wirtschaftsjahre, die ab 2012 beginnen (nicht abw. WJ 2011/2012) Projektgutachten möglich ab Rechtsnatur von Gutachten? Beweismittel Keine Einschränkung der freien Beweiswürdigung der Abgabenbehörde Volle Entscheidungsbefugnis der Abgabenbehörde bleibt (uneingeschränkt) aufrecht Einwände dagegen im Abgabenverfahren möglich 9
10 Jahresgutachten J a h r e s g u t a c h t e n i s t V o r a u s s e t z u n g f ü r P r ä m i e *) Prozessablauf: Unternehmer**) fordert Jahresgutachten elektronisch über FinanzOnline bei der FFG an FFG übermittelt fertiges Gutachten dem zuständigen Finanzamt über FinanzOnline Unternehmer**) erhält (gleichzeitig) Verständigung ( ) und kann Gutachten in FinanzOnline (Steuerakt) einsehen Antrag auf Forschungsprämie wird unabhängig von der Gutachtensanforderung - mit dem Formular E 108c beim Finanzamt gestellt Finanzamt entscheidet über Antrag (unter Berücksichtigung des Gutachtens) *) ausgenommen bei vorliegender Forschungsbestätigung **) bzw. steuerlicher Vertreter 10
11 Prozessablauf Jahresgutachten FFG Anforderung des Jahresgutachtens Jahresgutachten Finanz Online Finanz Online 1 3 Unternehmer Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres und zeitlich unabhängig 3 Unternehmen 2 Postweg Antrag Forschungsprämie (Formular E108C) Finanzamt Gutschrift oder Bescheid 4 11
12 Forschungsbestätigung bezweckt: höhere Rechtssicherheit für ein (künftiges) Forschungsprojekt ist: ein Feststellungsbescheid des Finanzamtes, darüber, dass ein Forschungsprojekt die (inhaltlichen) Kriterien für eine Forschungsprämie erfüllt Grundlage: 118a BAO Sinngemäße Anwendung des 118 BAO ( advance ruling ) Antrag beim Finanzamt kann (unabhängig von der Geltendmachung der [Jahres]Prämie) beantragt werden, solange Forschungsvorhaben nicht beendet ist erfordert (kostenloses) positives Projektgutachten der FFG über Inhaltsvoraussetzungen (Qualität der F&E) dieses ist NACH Beantragung der Forschungsbestätigung anzufordern 12
13 Forschungsbestätigung Nur für eigenbetriebliche Forschung Betrifft nur die qualitativen Voraussetzungen, NICHT die Bemessungsgrundlage Betrifft nur ein Forschungsprojekt (keinen Forschungsschwerpunkt) Finanzamt erlässt Bescheid Bindung des Finanzamtes an den Bescheid bei (wesentlicher) Sachverhaltsidentität Kostenpflichtig gegenüber Finanzamt: pro Forschungsbestätigung 13
14 Prozessablauf Projektgutachten FFG Anforderung eines Projektgutachtens Projektgutachten Finanz Online 2 3 Unternehmen 1 Antrag auf Forschungsbestätigung muss vor Anforderung des Projektgutachtens gestellt werden 3 Finanz Online Unternehmen Finanzamt Antrag Forschungsbestätigung Forschungsbestätigung 4 14
15 Feststellungsbescheid über die Höhe der Bemessungsgrundlage ( 108c Abs. 9 EStG 1988) Inhalt: Feststellung der Höhe der Bemessungsgrundlage Antrag beim FA, keine Kosten WP-Bestätigung über Richtigkeit der Bemessungsgrundlage erforderlich Antrag unabhängig von Geltendmachung der Prämie (kann auch nach Zuerkennung der Prämie gestellt werden) Feststellungsbescheid betrifft (Jahres)Bemessungsgrundlage Bemessungsgrundlage wird Prämiengewährung zu Grunde gelegt Vom Finanzamt als richtig erkannte WP-Bestätigung erzeugt hohe Sicherheit über Bestand der zuerkannten Forschungsprämie 15
16 Feststellungsbescheid über die Höhe der Bemessungsgrundlage Voraussetzung für Feststellungsbescheid: WP-Bestätigung über Richtigkeit der Bemessungsgrundlage muss eine Prüfung der maßgebenden RL-Vorschriften hins. der F&E- Aufwendungen beinhalten kann unabhängig von allfälliger Prüfung des Rechnungsabschlusses erfolgen Forschungsbestätigung vorhanden: Glaubhaftmachung, dass durchgeführte F&E dieser entspricht nicht vorhanden: Jahresgutachten über Inhaltsvoraussetzungen für F-Prämie (soweit nicht schon vorhanden) 16
17 Feststellungsbescheid über die Höhe der Bemessungsgrundlage Wirtschafts prüfer Auftrag Kostenprüfung Antragsteller Bestätigung über Richtigkeit der Bemessungsgrundlage Forschungsprämie Antrag auf Feststellungsbescheid + WP-Bestätigung Jahresgutachten oder Forschungsbestätigung Antrag Forschungs prämie (E 108c) Feststellungsbescheid über Höhe der Bemessungsgrundlage Zuständiges Finanzamt 17
18 Forschungsprämie NEU Zielsetzungen Erhöhung der Prüfungsintensität Erhöhung der Bestandssicherheit und Rechtssicherheit Neuland für Unternehmen/Finanzverwaltung/FFG Anpassung der Geschäftsprozesse in der Finanzverwaltung Prozessbegleitendes Monitoring in FFG/Finanzverwaltung Evaluierung in 2014 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 18
19 Forschungsprämie Die Gutachten der FFG MMag. Claudia Hofmann-Turek Graz,
20 Agenda Kurzvorstellung der FFG Gutachten: Was, Wer, Wann? Die Jahresgutachten 7 Schritte zum Gutachten Spezialfall Projektgutachten Die Begutachtung Weitere Informationen Seite 20
21 Mission der FFG Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die zentrale Organisation für die Förderung und Finanzierung von Forschung, Entwicklung und Innovation in Österreich. Ziel der FFG ist die Stärkung des Forschungs- und Innovationsstandorts Österreich im globalen Wettbewerb und damit die nachhaltige Absicherung hochwertiger Arbeitsplätze und des Wohlstands in Österreich. Seite 21
22 Eigentümer und Schwesteragenturen Parlament Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie Bundesregierung BMF BMWFJ BMVIT BMWF Seite 22
23 Die Gutachten - Was, Wer, Wann? Was wird beurteilt? Handelt es sich bei der bemessungsgrundlagenrelevanten eigenbetrieblichen F&E tatsächlich um F&E, die den Definitionen von Gesetz und Verordnung genügt. Ergänzung: Frascati Manual (2002) Wer ist betroffen? Steuerpflichtige die für eigenbetriebliche F&E Forschungsprämie gelten machen und deren Wirtschaftsjahre 2012 begonnen haben Ab wann kann man Gutachten anfordern? Frühestens mit bzw. nach Ende des Wirtschaftsjahres Wer kann anfordern? Steuerpflichtige oder bevollmächtigte Wirtschaftstreuhänder Welche Gutachten gibt es? Jahresgutachten und Projektgutachten Seite 23
24 Jahresgutachten/Projektgutachten Was ist ein Jahresgutachten? Es wird die gesamte F&E-Aktivität des abgelaufenen Wirtschaftsjahres, für das die Prämie beantragt wird, beurteilt. Muss angefordert werden, wenn für ein Wirtschaftsjahr eine Forschungsprämie für eigenbetriebliche F&E beantragt wird. Was ist ein Projektgutachten? Es wird die F&E-Aktivität eines zukünftigen Forschungsprojektes beurteilt. Nur dann verpflichtend anzufordern, wenn beim Finanzamt eine Forschungsbestätigung beantragt wurde. Seite 24
25 7 Schritte zum Jahresgutachten 1. In FinanzOnline einsteigen 2. Link Gutachten Forschungsprämie folgen 3. Jahresgutachten wählen 4. Eigenbetriebliche F&E-Aktivitäten beschreiben 5. Angaben prüfen 6. Anforderung absenden 7. Gutachten im Steuerakt ansehen Seite 25
26 FinanzOnline Seite 26
27 Was ist die Basis für die Begutachtung? Ihre Angaben zu den F&E-Aktivitäten Beurteilungsgrundlage: Gesetz und Verordnung Prämienbegünstigt sind gemäß 108c EStG: "eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung, die systematisch und unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt wird. Zielsetzung muss sein, den Stand des Wissens zu vermehren sowie neue Anwendungen dieses Wissens zu erarbeiten. Ergänzend wird das Frascati Manual (2002) der OECD herangezogen ( Seite 27
28 Was ist die Basis für die Begutachtung? Informationen müssen in standardisierter Form übermittelt werden Forschungsprojekt/Forschungsschwerpunkt; Nicht projekt- bzw. schwerpunktbezogene Investitionen; Sonstiges (max. 10 %) Keine zusätzlichen Unterlagen Keine Vorab-Besprechung mit GutachterInnen FFG beurteilt nicht: Richtigkeit der Informationen Richtigkeit der Bemessungsgrundlage Seite 28
29 Abschluss Welche Folgen hat eine nicht vollständig positive oder negative Beurteilung durch die FFG? Das Gutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung des Finanzamtes. Einwände können gegenüber dem Finanzamt im Verfahren vorgebracht werden. Die Entscheidung verbleibt zur Gänze ausschließlich beim zuständigen Finanzamt. Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Anforderung? Zielsetzung: Bearbeitungsdauer von 2 Monaten nicht überschreiten Eine Bearbeitung im Zeitraum von 4 Monaten wird garantiert Seite 29
30 Weitere Informationen Fragen&Antworten auf an: Forschungsprämie Hotline: Seite 30
31 EIF RSI Förderungen für innovative Unternehmen Risk Sharing Instrument des Europäischen Investitionsfonds Ing. Mag. Josef Enzelsberger, UniCredit Bank Austria AG, Export- und Investitionsfinanzierung WKO Graz, 12. November 2012
32 Kooperation Europäischer Investitionsfonds EIF Bank Austria EIF hat im Februar 2012 gemeinsam mit der EIB und EU Kommission eine europaweite Ausschreibung für Banken für ein neues Garantieprogramm für innovative Firmen gestartet. Bank Austria hat als erste Bank in ganz Europa mit dem EIF das Risk Sharing Instrument RSI Garantieprogramm für Österreich vereinbart. Vergabe von Krediten in der Höhe von EUR 120 Mio. innerhalb der nächsten 2 Jahre an innovative Unternehmen in Österreich EIF garantiert 50 % jedes Kredites Vorteile für unsere Kunden: zusätzliche Besicherung Günstigere Konditionen 32
33 Welche österreichischen Unternehmen können einen Antrag stellen? Unternehmensgröße: jeweils bezogen auf die Unternehmensgruppe KMU (kleine und mittlere Unternehmen) < 250 Mitarbeiter und Umsatz < EUR 50 Mio. bzw.bilanzsumme < EUR 43 Mio. Mittelständische Unternehmen < 500 Mitarbeiter (Vollzeitbasis) unabhängig von Umsatz und Bilanzsumme 33
34 Welche Unternehmen gelten als innovativ? 1. Unternehmen investiert in die Produktion oder Entwicklung von innovativen Produkten, Prozessen und/oder Dienstleistungen Nachweis des technologischen Risikos: Business Plan 2. Unternehmen ist ein F&E oder innovationsintensives schnell wachsendes Unternehmen mit durchschnittlich geplantem jährlichem Wachstum der Mitarbeiteranzahl oder des Umsatzes von mehr als 20 % p.a. über 3 Jahre, mind. 10 Mitarbeiter Nachweis: Business Plan 34
35 Welche Unternehmen gelten als innovativ? 3. Ein Unternehmen gilt als innovativ, wenn eines der Kriterien erfüllt ist: mind. 20% des Kreditbetrags wurde laut letzter Bilanz in F&E oder Innovation investiert 90 % des Kreditbetrags wird in F&E oder Innovationen investiert ein Innovationspreis wurde in den letzten 2 Jahren gewonnen zumindest ein Patent wurde in den letzten 2 Jahren registriert eine Forschungsförderungsprämie wurde in den letzten 2 Jahren geltend gemacht ein Investment von einem innovationsgetriebenen Venture-Capital- Fonds wurde erhalten der Firmensitz ist in einem Wissenschafts-, Technologie- und/oder Innovationspark Förderungen von F&A-Programmen der EU oder nationale Technologie- oder Innovationsförderungen wurden in den letzten 2 Jahren erhalten 35
36 Förderkriterien Investitionszweck Investitionskredite für materielle und immateriale Vermögensgegenstände und/oder Working Capital Beteiligungsfinanzierungen Kreditbetrag: min. EUR 25,000; max. EUR 7.5 Mio. Laufzeit: min. 2 Jahre, max. 7 Jahre Tilgungsplan: Raten, keine revolvierenden Kredite nur neue Kredite, keine Umschuldungen Bankübliche Sicherheiten und Bonitätsprüfung 36
37 Vorteile für Unternehmen Garantie des EIF für 50 % des Kreditvolumens Günstiges Garantieentgelt: (an EIF zu zahlen) 0,25% p.a. für KMU mit Kreditvolumen < EUR 3 Mio 1,00% p.a. für KMU mit Kreditvolumen > EUR 3 Mio 1,00% p.a. für alle mittelständischen Firmen Reduktion der Risikokosten und Kapitalkosten der Bank Austria Kostenvorteile kommen zur Gänze Unternehmen zugute Nur Unternehmen, die inklusive dem Garantieentgelt einen Kostenvorteil aus der Garantie haben, sind förderwürdig einfache, rasche Kreditentscheidung durch Bank Austria (EIF delegiert zur Gänze an Bank Austria) 37
38 38 Förderratgeber der Bank Austria
39 39 Förderratgeber der Bank Austria
40 40 Förderratgeber der Bank Austria
41 DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Besuchen Sie auch unsere Homepage unter Für weiterführende Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Förderabteilung: Mag. Josef Enzelsberger Tel.: +43 (0) DW Kundenbetreuer KMU Stmk: Dr. Manfred Udl Tel.: +43 (0) DW Kundenbetreuer Firmenkunden Stmk: Markus Mesicek Tel.: +43 (0) DW
42 Mit uns wachsen. Forschungsprämie 2013 Mag. Michaela Christiner 12. November
43 Agenda Vorbereitung im Unternehmen Das Gutachten des Wirtschaftsprüfers Offene Fragen für die Praxis Hinweis: 1. StabG 2012, BgBl I Nr. 22/2012 vom Forschungsprämienverordnung, Begutachtungsentwurf vom AbgÄG 2012, RV vom
44 Vorbereitung im Unternehmen
45 Vorbereitung im Unternehmen 4
46 Vorbereitung im Unternehmen Schulung der Mitarbeiter (Fibu, KoRe, Projektleiter F&E) Entscheidung über Zusammenfassung einzelner Forschungsprojekte zu Forschungsschwerpunkten (Höchstzahl für Jahresgutachten: 20) Projektbeschreibung: maximal 3000 Zeichen pro Projekt/Schwerpunkt Projektdokumentation Einrichtung der Kostenstellen 4
47 Aufwendungen für F&E 4
48 Aufwendungen für F&E Löhne und Gehälter Lohn- und Gehaltsnebenkosten wie Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeiträge und Sonstige Personalaufwendungen (z.b. freiwillige Sozialleistungen) im Ausmaß der Forschungstätigkeit. Honorare (für außerhalb DV Beschäftigte) Gegebenenfalls anteilige Berücksichtigung Ausschließlichkeit? 4
49 Aufwendung für F&E Löhne und Gehälter Stundensätze Berechnung pro Mitarbeiter Steuerlicher Teiler 167/173 h/m vs produktiver Teiler/Zuschläge Zuschlagsätze: im Detail zu untersuchen ( AfA, Vertrieb, nicht abzugsfähige Aufwendungen) Normalbeschäftigung (keine Über/Unterbeschäftigung) 4
50 Unmittelbare Aufwendungen/Investitionen Beispielsweise: Materialaufwendungen Unmittelbare Investitionen, soweit sie nachhaltig der Forschung zuzurechnen sind Nachhaltige Zurechnung von Investitionen Zumindest 50 % der Nutzungsdauer Im Jahr der Anschaffung entsprechend Prognose Keine AfA als Kosten Nachträgliche Korrektur/Änderung? 5
51 Finanzierungsaufwendungen Soweit sie der Forschung zuzuordnen sind Laut BP nur direkte Kredite Vs mittelbare Aufwendungen/aliquote Zuordnung 51
52 Gemeinkosten Soweit sie der Forschung und experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind Laut BP nur unmittelbar zuzurechnende Gemeinkosten 52
53 Kosten, die nicht einbezogen werden Kalkulatorische Kosten Vertriebskostenzuschlag (mittels Umlage/Zuschlagssätzen) und weitere Gemeinkosten ohne jeglichen Bezug zu Forschung und experimenteller Entwicklung AfA (direkt oder mittels Umlage/Zuschlagssätzen) Steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwand (z.b. MWR-Posten izm Repräsentationsaufwendungen, Bewirtung, Luxustangenten bei PKW usw.) Überhöhte Kosten aus Unter- oder Überbeschäftigung 53
54 Hinweise zur Dokumentation Aufzeichnungspflichten: Da es sich bei der Forschungsprämie um eine steuerliche Begünstigung handelt, sind im Hinblick auf die Aufzeichnungspflichten erhöhte Anforderungen zu erfüllen. Wird eine Forschungsprämie beansprucht, so stellt deren Prüfung idr einen Schwerpunkt im Rahmen einer abgabenbehördlichen Betriebsprüfung dar. Die erforderliche Dokumentation erstreckt sich dabei auf zwei Ebenen: Forschungsprojektbeschreibung zum Nachweis der grundsätzliche F&E- Tätigkeit = technische Dokumentation Dokumentation der im Rahmen eines Forschungsprojektes anfallenden Aufwendungen = Aufwandsdokumentation 54
55 Forschungsprojektbeschreibung - technische Dokumentation Beschreibung, was Stand der Technik bzw. des Wissens ist (Ausgangspunkt für F&E) Welches Ziel (neuer Wissensstand) wird angestrebt bzw. ist erreicht worden (kann auch Erfindung sein) Wo liegt die technologische Unsicherheit Welche systematischen Methoden werden im Rahmen der F&E eingesetzt Welche Aufwendungen resultieren aus dem neuen (angestrebten) Wissensstand Zukünftig Teil der Gutachtensanforderung 55
56 Aufwandsdokumentation Die geltend gemachten F&E-Aufwendungen müssen leicht nachvollziehbar sein. Das heißt: Existiert im Unternehmen eine Kostenrechnung, ist die Bemessungsgrundlage auf Basis der Kostenrechnung zu ermitteln. Nicht (zum Teil) im Schätzungswege Grundaufzeichnungen müssen als Ausgangsbasis vorhanden sein Detaillierte Material-, Lohn- und Gemeinkostennachweise Arbeitszeitaufzeichnungen nach den jeweiligen Forschungsprojekten Stundenaufzeichnungen inklusive Tätigkeitsbeschreibung Es sollten eigene Kostenstellen je Projekt eingerichtet werden 56
57 Zusätzliche Dokumente Detaillierte Übersicht der geltend gemachten Aufwendungen (einzelne Kostenarten und deren Überleitung in pagatorische Aufwendungen falls nötig) inklusive Erläuterungen (falls nötig) Erläuterungen zu Detailberechnungen (z.b. Umlageschlüssel, Abrechnung von kalkulatorischen Kosten etc.) Detaillierte Unterlagen zu Investitionen und steuerfreien Zuschüssen Sonstige Detailbelege und Berechnungen, z.b. Verträge 57
58 Das Gutachten des Wirtschaftsprüfers
59 Feststellungsbescheid gem. 108 c Abs. 9 EStG Voraussetzung: Glaubhaftmachen F&E Gutachten der FFG Nachweis der richtigen Ermittlung der Bemessungsgrundlage Bestätigung eines Wirtschafsprüfers auf Grundlage einer den Anforderungen der 268 ff UGB entsprechenden Prüfung über die Einhaltung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften. Die Bestimmungen des 275 UGB gelten sinngemäß. 59
60 Feststellungsbescheid gem. 108c Abs. 9 EStG Grundlagenbescheid Bindungswirkung Wiederaufnahme durch BP beim Hervorkommen neuer Tatsachen/Sachverhaltselemente nach Bescheiderlassung 60
61 Bestätigung des Wirtschaftsprüfers (Nur) jene Aufwendungen sind auf Einhaltung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften zu prüfen, die Bestandteil der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie sind. Ein gesonderter Bericht ist nicht erforderlich (Anfragebeantwortung BMF) Sonstige Prüfung entsprechend KFS/PG 13 Unterliegt der Beweiswürdigung des Finanzamtes 61
62 Auskunftsbescheid gem. 118a BAO Abgabenrechtliche Beurteilung noch nicht verwirklichter Sachverhalte Auskunftsbescheid enthält Sachverhalt Abgabenrechtliche Beurteilung Zeitraum Rechtsanspruch auf zusagenkonforme Besteuerung Bindungsurkunde gegenüber Finanzamt, UFS, VwGH Sachverhalt muss so verwirklicht werden wie beschrieben! 62
63 Offene Fragen für die Praxis
64 Beginn und Ende der Forschung 64
65 Abgrenzungsfragen Angewandte Forschung vs experimentelle Entwicklung Industrielles Engineering vs experimentelle Entwicklung Abgrenzung Auftragsforschung - Eigenforschung (je nach Spezifikationsgrad) Subjektive Neuheit/objektiver Stand der Technik Pilotanlage und Prototyp Bemessungsgrundlage Zukaufteile 65
66 Prototypen Forschungsprämien VO 2012: Ein Prototyp ist ein Modell, das alle technischen Eigenschaften und Ausführungen eines neuen Produkts aufweist. Die Konstruktion und Erprobung eines Prototyps fällt zur Gänze unter Forschung und experimentelle Entwicklung, jedoch nur so lange, bis der beabsichtigte Entwicklungsendstand (Produktionsreife) erreicht ist. Frascati-Manual: Zur Gänze Forschung & Entwicklung Ende: Prototyp erlangt Produktionsreife Solange primäres Ziel weitere Verbesserungen Frascati Forschung & Entwicklung Testphasen Teil der Forschung Testphasen abgeschlossen Ende der experimentellen Forschung (Frascati-Manual: Para 114) 66
67 Pilotanlagen Anlagen, deren Hauptzweck darin besteht, weitere Erfahrungen, technisches Wissen und Informationen zu erzielen, die insbesondere als Grundlage für weitere Produktbeschreibungen und - spezifikationen dienen. Pilotanlagen fallen zur Gänze unter Forschung und experimentelle Entwicklung, solange der Hauptzweck Forschung und experimentelle Entwicklung ist. Ende: Umstellung auf normalen kommerziellen Betrieb 67
68 Aufwendungen - Pilotanlagen vs Prototyp Pilotanlage: Bau und Betrieb / zur Gänze Prototyp: Konstruktion, Errichtung und Erprobung / zur Gänze Die Verordnung enthält keine Sonderregelungen für Forschungsaufwendungen izm Großanlagen BMF-Information: gesamte Herstellungskosten inklusive Kalkulationen, Designarbeiten oder Arbeitsanweisungen und alle zusammenhängenden Aufwendungen und Gemeinkosten gesamter Bau der Pilotanlage selbst ist F&E 68
69 Aufwendungen Pilotanlage Frascati Im Frascati-Manual wird zwischen Prototypen/Pilotanlagen und Großprojekten/kostenintensiven Pilotanlagen unterschieden. Lediglich im zweiten Fall (Großprojekte/kostenintensive Pilotanlagen) sind F&E-Aufwendungen nur die Zusatzkosten, nicht aber die Anlagenkomponenten, die unverändert in das Produkt eingehen. Großprojekte sind zum Beispiel: Projekte für Verteidigung und Luftfahrt sowie Kernkraftwerke und Eisbrecher Im Umkehrschluss: bei kleineren Pilotanlagen und Prototypen sind die Aufwendungen zur Gänze der Forschungsprämie zugänglich. 69
70 Praktische Umsetzung Ablehnendes Gutachten Rechtsschutz (z.b. Gegengutachten) BP-Praxis: Prüfung des Sachverhaltes Prüfung der Bemessungsgrundlage Wiederaufnahmegründe 70
71 Kontakt Mag. Michaela Christiner Präsidentin der Landesstelle Steiermark Kammer der Wirtschaftstreuhänder Wirtschaftsprüfer und Steuerberater BFP Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH +43 (316)
72 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Mit uns wachsen
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