Zur Person: Navigation. Navigation Tests Tipps help-radio konkret Kontakt Links & Adressen. EU will Facebook Manieren beibringen - help.orf.
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- Axel Fertig
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1 1 von :21 Navigation Navigation Tests Tipps help-radio konkret Kontakt Links & Adressen EU will Facebook Manieren beibringen - help.orf.at Die Gier von Unternehmen und Behörden nach persönlichen Daten untergräbt das Vertrauen in Wirtschaft und Staat, warnt der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx. Im Gespräch mit ORF.at erklärt Hustinx, was die EU tun kann, um die Bürger besser zu schützen, wie man Facebook zur Räson bringt und welche Lehren aus dem Fall WikiLeaks zu ziehen sind. Kategorie: Datenschutz ORF.at: Herr Hustinx, die EU-Datenschutzrichtlinie stammt aus dem Jahr Sie soll nun den Bedingungen des Internetzeitalters angepasst werden. Welche Aspekte sind Ihnen dabei besonders wichtig? Peter Hustinx: Wir brauchen den Datenschutz nicht neu zu erfinden. Wir müssen dafür sorgen, dass er besser funktioniert. Die grundlegenden Prinzipien der bestehenden Datenschutzrichtlinie sind im Großen und Ganzen in Ordnung. Die Frage ist, wie wir das nun in Unternehmen umsetzen und sie dazu bringen, mehr Verantwortung zu übernehmen. Außerdem müssen die Bürger ihre Rechte besser durchsetzen können. Dabei geht es beispielsweise darum, dass Bürger ihre Daten mitnehmen können, wenn sie von einem Dienstleister zum anderen wechseln. Außerdem sollte es für bestimmte Arten von Informationen ein Verfallsdatum geben. Weiters braucht es stärkere Kontrollen zur Durchsetzung des Datenschutzrechts, wir brauchen, sozusagen, mehr Muskeln im System. Das Recht sollte auch in allen Mitgliedsstaaten stärker harmonisiert werden, da es noch aus der Zeit vor der großen EU-Erweiterung stammt. Das Thema Datenschutz weist auch über die EU selbst hinaus. Wie gehen wir mit dem Internet um? Es mag sein, dass EU-Recht nicht in anderen Staaten gilt, aber es geht darum, die Verantwortlichkeiten klarzustellen. Schließlich sollten wir die Technik nicht als Problem betrachten, sondern als Teil der Lösung. Das Stichwort heißt hier "Privacy by Design", Datenschutzfragen sollten bereits bei der Planung von Anwendungen berücksichtigt und in die IT-Systeme eingebaut werden. Die Neuordnung des Datenschutzrechts ist Zur Person: Der Jurist Peter Hustinx ist seit Jänner 2004 der Europäische Datenschutzbeauftragte, er hat die noch junge Behörde mit aufgebaut und wurde 2009 für weitere fünf Jahre von EU-Rat und -Parlament in seinem Amt bestätigt. Vor seiner Tätigkeit in Brüssel hat der Niederländer 13 Jahre als Präsident der Datenschutzbehörde seines
2 2 von :21 umfangreich, wir werden einige Zeit brauchen, um alle Aspekte umzusetzen und Kompromisse zu finden. Das neue Recht sollte dann wenigstens bis 2020 halten, wir können nicht alles alle fünf Jahre ändern. Der Vertrag von Lissabon hatte in diesem Bereich gewaltige Auswirkungen. Er hat die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Grundrechte in allen Politikbereichen berücksichtigt werden müssen. Heimatlandes gearbeitet. Der EU-Datenschutzbeauftragte kontrolliert die Einhaltung der Datenschutzregeln durch die EU-Verwaltung, er berät Kommission, Rat und Parlament und arbeitet im Rahmen der Artikel-29-Gruppe eng mit den nationalen Datenschutzbehörden zusammen. Der Europäische Datenschutzbeauftragte < /edps/edps?lang=de> ORF.at: Wie sollte die EU mit US-Konzernen wie Facebook und Google umgehen? Sagen wir, Facebook ändert seine Privatsphäre-Einstellungen auf eine Art, die gegen EU-Datenschutzrecht verstößt. Was kann man tun, um dagegen vorzugehen? Hustinx: Dieses Problem berührt mehrere Ebenen. Zunächst müssen wir generell die Zusammenarbeit mit den US-Behörden verbessern. Aber es geht auch darum, die Reichweite unserer eigenen Regeln zu bestimmen. Wenn wir Facebook nehmen, dann handelt es sich darum um eine US-Firma, die auch eine Niederlassung in der EU hat. Wenn Facebook also hier mit europäischen Nutzern Geschäfte machen will, muss es sich auch an die hiesigen Regeln halten. Wir müssen Wege finden, Facebook für seine Aktionen verantwortlich zu machen. Das geht nur, wenn unsere Datenschutzbehörden unabhängig und gut ausgestattet sind und das Recht haben, einzuschreiten, wenn etwas falsch läuft. Auch die bereits erwähnten Aspekte wie die Möglichkeit, seine Daten mitnehmen zu können und "Privacy by Design" spielen bei Facebook eine große Rolle. Manchmal reicht es auch, wenn die EU Probleme einfach nur anspricht, damit die Unternehmen Maßnahmen zur Selbstregulierung treffen. Vor einigen Jahren begann die Kommission, Regeln für Suchmaschinen zu formulieren - schon begann Google damit, Fristen für die Speicherung der Nutzerdaten einzuführen und Schritt für Schritt zu verkürzen. Als wir angefangen haben, uns über Soziale Netzwerke genauer zu informieren, benahmen die sich auch besser und haben Peter Hustinx war am Mittwoch in Wien an der Akademie der Wissenschaften Gast in der Vorlesungsreihe über Herausforderungen an die Grundrechte in der Europäischen Union des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Menschenrechte (BIM). Anlässlich der Veranstaltung stellte BIM-Leiter
3 3 von :21 Verhaltensregeln aufgestellt. Zurzeit kümmern wir uns um verhaltensbasiertes Marketing. Man muss sich einzeln um jeden Teil der im Netz üblichen Geschäftsmodelle kümmern. Wir haben schon viele Fortschritte gemacht, auch was die Zusammenarbeit mit den US-Behörden angeht. Ende letzten Jahres hat die US-Handelsbehörde FTC einen Bericht veröffentlicht, der darauf schließen lässt, dass sie sich verstärkt um das Thema Datenschutz kümmern will. Auch die US-Regierung hat einen solchen Bericht herausgegeben und interessanterweise nähert sich die Diskussion dort der europäischen an. Die Unternehmen haben ein Interesse an einfachen und international gültigen Regeln. Ich sehe da eine natürliche Tendenz zur Konvergenz der Gesetze. Auch die Bürger müssen besser informiert werden, sind in diesen Fragen fürchterlich naiv. Sie glauben immer, dass es gar nicht um sie gehe, dass ihnen nichts passieren könne. Hannes Tretter auch das soeben erschienene Jahrbuch Menschenrechte 2011 vor, das sich unter dem Titel "Nothing to hide - nothing to fear?" ebenfalls mit dem Thema Datenschutz und Transparenz befasst. Links: Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte < Jahrbuch Menschenrechte < ORF.at: In Ihrer jüngsten Stellungnahme über die Reform des EU-Datenschutzrechts an die Kommission haben Sie auch das Problem des transatlantischen Datenverkehrs zur Terrorbekämpfung angesprochen, also die Übermittlung riesiger Mengen von Fluggastdaten (PNR) oder Finanztransaktionsdaten an die US-Behörden. Hustinx: Das wird ein schwieriges Thema bleiben. Der Vertrag von Lissabon hat aber zu einer Stärkung der Grundrechte geführt. Seither ist der Datenschutz kein nebensächliches Harmonisierungsproblem des gemeinsamen Markts mehr, sondern er hat schlicht und einfach in jedem Aspekt der EU-Gesetzgebung eine Rolle zu spielen. Und das schließt auch die Strafverfolgung mit ein. Wir haben bereits Regeln für diesen Datenaustausch, aber sie sind unzureichend. Wenn wir ein starkes Datenschutzrecht für die Strafverfolger haben, kann dieses auch als Grundlage für den Zugriff dieser Behörden auf Daten von Privatanbietern dienen. Das gilt auch für Gespräche mit Staaten außerhalb der EU. EU-Grundrechtekommissarin Viviane Reding ist derzeit dabei, gemeinsam mit den USA ein Rahmenabkommen auszuhandeln, in dem die Bedingungen für den Datenaustausch festgelegt sind. Diese Gespräche werden sicher nicht vor Ostern abgeschlossen sein, sie können noch bis zu zwei Jahre dauern. Aber es tut sich wenigstens etwas. Die US-Behörden sind gerade dabei, die Schönheit allgemeingültiger Prinzipien zu entdecken, wie ich bei der Lektüre der vorhin erwähnten Berichte festgestellt habe. Sie sprechen nun auch über Datensparsamkeit, über "Privacy by Design" und Auskunftsrechte für die Bürger.
4 4 von :21 ORF.at: Man hört oft das Argument, dass der Datenschutz einer effizienten Strafverfolgung im Wege stehe - speziell im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung. Hustinx: Früher sagten die Politiker gern: Wenn Sie nichts zu verbergen haben, dann haben Sie auch nichts zu befürchten. Das ist kompletter Blödsinn. Strenger Datenschutz kann nur im Interesse guter Strafverfolgung sein. Es ist eine Frage der Integrität und des Respekts für die Verfassung. Außerdem helfen strenge Regeln auch im Alltag. Wenn die Daten schlecht verwaltet sind und nachlässig gepflegt werden, dann kann man sich nicht auf sie verlassen. Auch im Stockholm-Programm für die EU-weite Kooperation der Polizeibehörden spielt der Datenschutz eine wichtige Rolle, es wird gefordert, ihn in alle diese neuen Strukturen zu integrieren. Nur so kann der Datenaustausch wirklich funktionieren. ORF.at: Sie haben mehrmals Ihre Skepsis gegenüber der Richtline zur Vorratsdatenspeicherung geäußert. Justizkommissarin Cecilia Malmström ist derzeit dabei, die Richtlinie zu überarbeiten und sie an die Erfordernisse des Vertrags von Lissabon anzupassen. Hustinx: Ich habe zuletzt im Dezember meine Kritik an der bestehenden Richtlinie geäußert. Ich bin schon gespannt auf die Beweise, die die Behörden liefern müssen. Die Strafverfolger müssen nachweisen, warum sie verdachtsunabhängig alle Verbindungs- und Standortdaten sämtlicher Bürger speichern wollen. Das wird auch dabei helfen, die Speicherfristen festzulegen. Je nach Land betragen sie sechs Monate, oder ein Jahr oder gar sechs Jahre. Warum ist das notwendig? Wer sollte Zugang zu diesen Daten haben - und unter welchen Umständen? Wir brauchen jedenfalls Beweise dafür, dass diese Maßnahme notwendig ist. Dann müssen wir den Rechtsrahmen verbessern und angemessene Regeln gegen den Missbrauch der Daten einführen. Die Kommission wird im Lauf der
5 5 von :21 kommenden Wochen einen Bericht dazu vorstellen. Ich werde ihn lesen, er wird im Parlament debattiert werden. Die Kommission wird dann einen Vorschlag für eine verbesserte Richtlinie vorstellen. Kommissarin Malmström hat übrigens gegen die Vorratsdatenspeicherung gestimmt, nun sollte es für sie eine Frage der Ehre und der persönlichen Integrität sein, die Richtlinie so zu verbessern, dass ihre Fehler korrigiert werden. Nebenbei gilt es, Institutionen wie das deutsche Bundesverfassungsgericht zufriedenzustellen. Außerdem ist eine Klage Irlands beim EuGH anhängig. Ich werde mich auch weiterhin intensiv um dieses Thema kümmern. ORF.at: Der anhaltende Trend zum Cloud Computing, also zum verteilten Speichern und Verarbeiten von Informationen in gut vernetzten Rechenzentren, ist auch eine Herausforderung für den Datenschutz. Wenn ich Google Mail benutze, weiß ich gar nicht, in welchem Land sich meine Daten gerade befinden. Hustinx: Ja, Cloud Computing ist aus wirtschaftlicher Sicht sehr attraktiv, aber so richtig sicher ist es noch nicht. Wir sind erst noch dabei, herauszufinden, was es kann und was nicht. Wir sollten hier nicht spezielle unflexible Regeln einführen, sondern unsere Grundprinzipien anwenden und fragen: Wer trägt die Verantwortung für eine bestimmte Anwendung? Wie kann der Betreiber sicherstellen, dass er sich an das geltende Recht hält? Auch wenn es sich um verteilte Datenverarbeitung handelt, ist sie keineswegs exterritorial und außerhalb des Rechts. Es gilt also, zuerst geltendes Recht durchzusetzen und es im Rahmen der Überarbeitung der Datenschutzrichtlinie gegebenenfalls leicht anzupassen. ORF.at: Was halten Sie von WikiLeaks? Lassen sich daraus irgendwelche Lehren für den Datenschutz ziehen? Hustinx: Die Existenzgrundlage von WikiLeaks sind natürlich die Quellen, also Menschen, die Daten an diese Plattform weitergeben. Die erste Lehre lautet: Die Pflege von Daten ist eine komplizierte Angelegenheit - nicht nur in der US-Verwaltung. Sie sollte wesentlich sorgfältiger angegangen werden als allgemein üblich. Zweitens zeigt der Fall, wie unglaublich mächtig das Internet als ein Werkzeug ist. Drittens: Transparenz ist und bleibt sehr wichtig. Es wäre die falsche Reaktion, wenn die Regierungen in einer Art Überreaktion auf WikiLeaks wieder auf Intransparenz und Geheimniskrämerei setzen und Verantwortlichkeiten verschleiern würden. Denn Transparenz ist auch ein wichtiger Baustein eines guten Datenschutzrechts. Eine der mächtigsten Nationen der Welt wurde von WikiLeaks komplett überrascht. Das zeigt, dass wir mehr Geld und Sorgfalt in die Verwaltung von Informationen investieren sollten als bisher. Ansonsten können wir dieser IT-Umgebung keine sensiblen Informationen anvertrauen. ORF.at: Ist es nicht so, dass man sich vorher gut überlegen sollte, welche Daten man speichern möchte, bevor man daran geht, große Sammlungen davon anzulegen? Die Daten könnten ja entwischen. Hustinx: Guter Punkt. Das Stichwort lautet hier: Datensparsamkeit. Das ist ein guter Grundsatz. Das gilt nicht nur für die Vorratsdatenspeicherung, sondern auch für alle anderen Anwendungen. Wenn Sie eine nachhaltige Datenschutzpolitik betreiben wollen, sollten sie an diesem Punkt beginnen. Günter Hack, ORF.at Erstellt am Seitenanfang <#top>
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