FLUGMEDIZIN. Was ändert sich für Piloten ab dem ? Dr. med. univ. Athanasios Kalliontzis Dr. iur.
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- Etta Böhmer
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1 FLUGMEDIZIN Was ändert sich für Piloten ab dem ? Dr. med. univ. Athanasios Kalliontzis Dr. iur. Jörg Eidher Austro Control GmbH, LSA, Aeromedical Section Season Opener 2013 Klagenfurt, Graz, Salzburg, Linz, Wien, Innsbruck, Bregenz DIESER TEXT DIENT DER NAVIGATION
2 Von JAR-FCL 3 zur Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 AGENDA Flugmedizin allgemein Flugmedizin - Was ändert sich ab ? - Tauglichkeitsklassen - Tauglichkeitszeugnisse - Übergangsbestimmungen / Fristen - flugmedizinische Anforderungen nach Organsystemen - Untersuchungsumfang Meldepflichten der Piloten SICHERHEIT LIEGT IN DER LUFT 53
3 Flugmedizin allgemein Flugmedizin als Teil des Sicherheitsnetzes in der Luftfahrt Flugmedizinische Tauglichkeitsbeurteilung = Minimierung des Risikofaktors Mensch Zusammenspiel Pilot Arzt (AME) Behörde Meldepflichten der Piloten und der AMEs Kontrolle der ärztlichen Entscheidung durch die Behörde SICHERHEIT LIEGT IN DER LUFT 54
4 Flugmedizin allgemein Übermittlung der Daten an Behörde ist Voraussetzung für ein gültiges Tauglichkeitszeugnis Behörde überprüft medizinische Entscheidung / Compliance mit Gesetz Zustimmungserklärung ist Teil der flugmedizinischen Gesamtbeurteilung gesamte Flugmedizin bei der Austro Control GmbH, auch wenn ein Tauglichkeitszeugnis für eine Lizenz des ÖAeC ausgestellt wird teilweise 2 Behörden als Ansprechpartner SICHERHEIT LIEGT IN DER LUFT 55
5 Flugmedizin allgemein Wer führt Tauglichkeitsuntersuchungen durch? AME Aero-Medical Examiner fm. Sachverständiger Aero-Medical Center fm. Zentrum Liste der AMEs und s Österreich: LAPL und CC-Untersuchungen nur bei AME (keine Ärzte für Allgemeinmedizin und Arbeitsmediziner, MED.D.035 und MED.D nur in Großbritannien) Informationsstand: SICHERHEIT LIEGT IN DER LUFT 56
6 Rechtsgrundlagen derzeit Luftfahrtgesetz, ZLPV 2006 inkl. JAR-FCL 3 ab : Air Crew Regulation VO (EU) Nr. 1178/2011 PART-MED Informationsstand: SICHERHEIT LIEGT IN DER LUFT 57
7 Von JAR-FCL 3 zur Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 Was ändert sich mit 8. April 2013 eine Übersicht 2 neue Tauglichkeitsklassen (LAPL-Medical, CC-Medical Report) Class 2 Tauglichkeitszeugnisse für SPL und BPL (opt-out: bis 2014) neue Formate der Tauglichkeitszeugnisse EU-Tauglichkeitszeugnisse gelten in allen EASA-Mitgliedstaaten Flugschüler Medical erst beim 1. Alleinflug geringfügige Änderungen - Tauglichkeitsanforderungen Class 1 and 2 - Einschränkungen / Limitations LAPL-Medical ersetzt sukzessive nationale Tauglichkeitszeugnisse behördliche Zuständigkeiten (Lizenz / Flugmedizin) SICHERHEIT LIEGT IN DER LUFT 58
8 Von JAR-FCL 3 zur Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 und was sich nicht ändert: Grundsystem Flugmedizin Untersuchung durch AME Gültigkeitsdauer d. Tauglichkeitszeugnis Tauglichkeitsuntersuchung Klasse 3 Air Traffic Controller (ATCO) EU-Verordnung für ATCOs wird derzeit erarbeitet SICHERHEIT LIEGT IN DER LUFT 59
9 Welches Tauglichkeitszeugnis benötigt der jeweilige Pilot? Class 1 medical certificate ATPL (Airline Transport Pilot Licence) CPL (Commercial Pilot Licence) MPL (Multi-Crew Pilot Licence) Class 2 medical certificate PPL (Private Pilot Licence) SPL (Sailplane Pilot Licence) BPL (Balloon Pilot Licence) Informationsstand: SICHERHEIT LIEGT IN DER LUFT 60
10 Welches Tauglichkeitszeugnis benötigt der jeweilige Pilot? LAPL medical certificate LAPL (Light Aircraft Pilot Licence) Nationale Lizenzen (Fallschirmspringerberechtigung, Ultraleichtund Hänge- /Paragleiterlizenzen ) abhängig von LFG-Novelle FLUGSCHÜLER Ab KEINE FLUGSCHÜLERAUSWEISE TZ je nach beantragter Lizenz (ab erstem Alleinflug) Cabin Crew Medical Report CC (Cabin Crew Attestation) Informationsstand:
11 Übergangsbestimmungen und Fristen : Ausstellung von TZ nur noch im EU-Format EU-Tauglichkeitszeugnis gilt in allen EASA-Mitgliedstaaten und ist von allen nationalen Behörden und AMEs anzuerkennen : SPL und BPL Class 2 Medical (nationales TZ ist bis max gültig) VOR dem gemäß JAR-FCL ausgestellte TZ sind bis max gültig Informationsstand: SICHERHEIT LIEGT IN DER LUFT 62
12 Medical Class 1 Erstmalige Ausstellung (bis 08/2012: Ausstellung durch ACG) Verlängerung Erneuerung Gültigkeit AME Klasse 1 AME Klasse 1 bis 40. LJ 12 Monate LJ gewerbliche Beförderung von Passagieren: 6 Monate; andere: 12 Monate ab 61 LJ 6 Monate Class 2 AME Klasse 1 AME Klasse 2 AME Klasse 1 AME Klasse 2 AME Klasse 1 AME Klasse 2 bis 40 LJ 5 Jahre LJ 2 Jahre ab 51 LJ 1 Jahr Class 3 Erstuntersuchung: Erstausstellung: ACG AME Klasse 1 AME Klasse 1 bis 40 LH 2 Jahre ab 41 LJ 1 Jahr LAPL, AME Klasse 1, AME Klasse 2, AME Klasse 1, AME Klasse 2, AME Klasse 1, AME Klasse 2 bis 40 LJ 5 Jahre ab 41 LJ 2 Jahre Flugschüler (ab erstem Alleinflug) je nach Art der beantragten Lizenz durch die entsprechende flugmedizinische Stelle je nach Art der beantragten Lizenz durch die entsprechende flugmedizinische Stelle je nach Art der beantragten Lizenz durch die entsprechende flugmedizinische Stelle je nach Art der beantragten Lizenz und Tauglichkeitszeugnis Cabin Crew (Medical Report, ab Berufseinsatz an Bord) AME Klasse 1 AME Klasse 2 AME Klasse 1 AME Klasse 2 AME Klasse 1 AME Klasse 2 5 Jahre (LJ = Lebensjahr: zb bis zum vollendeten 40. LJ bis zum 40. Geburtstag; zb ab 41 LJ ab 40 Geburtstag) Klasse 2: Die Gültigkeit eines TZ der Klasse 2, das vor Vollendung des 40. LJ ausgestellt wurde, endet mit Vollendung des 42. LJ und vor Vollendung des 50. LJ ausgestellte TZ enden mit Vollendung des 51 LJ Klasse LAPL: Die Gültigkeit eines TZ der Klasse LAPL, das vor Vollendung des 40. LJ ausgestellt wurde, endet mit Vollendung des 42. LJ 63
13 Worauf sollten Piloten bei ihren Medicals ab achten? Lichtbildausweis zum AME mitnehmen letztgültige Tauglichkeitszeugnis vorlegen gewissenhafte Angaben beim AME (z.b. ob Verweigerung) immer nur im Besitz eines Tauglichkeitszeugnisses (PART-MED) Ausstellung durch autorisierte flugmedizinische Stelle (Liste, Zertifikat) Geburtsdatum / Ausstellungszeitraum 45 Tage-Frist vor Ablauf des Tauglichkeitszeugnisses (Verlängerungs- bzw. Erneuerungsuntersuchung) Informationsstand: SICHERHEIT LIEGT IN DER LUFT 64
14 Worauf sollten Piloten bei ihren Medicals ab achten? Ausstellung EU-Format (PART-MED) TZ auf Originalpapier der Austro Control kein handschriftlich ausgefülltes TZ Unterschrift AME Austausch aller TZ (JAR-FCL und nationale TZ) gegen EU-Tauglichkeitszeugnisse Meldepflichten Wann darf ich als Pilot nicht fliegen? Selbstverantwortung! Informationsstand: SICHERHEIT LIEGT IN DER LUFT 65
15 Von JAR-FCL 3 zur Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 EU-Klasse-1- oder -2-Tauglichkeitszeugnis EU-Tauglichkeitskriterien im Vergleich zu JAR-FCL viele kleine Erleichterungen und eine große Änderung: Fliegen mit Antikoagulation erstmals möglich! ICAO-konform: Gültigkeit in allen 183 ICAO-Mitgliedsstaaten. SICHERHEIT LIEGT IN DER LUFT 66
16 Von JAR-FCL 3 zur Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 EU-Klasse-1- oder -2-Tauglichkeitszeugnis Flugmedizinische Tauglichkeit ist nun erstmals - unter Bedingungen - möglich bei Vorliegen u.a. folgender Erkrankungen: Venenthrombosen und Lungenembolien (unter Therapie mit Marcoumar / Sintrom) Mechanische Herzklappe (mit Marcoumar / Sintrom) Diverse Herzrhythmusstörungen inkl. Vorhofflimmern/-flattern 67
17 Von JAR-FCL 3 zur Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 EU-Klasse-1- oder -2-Tauglichkeitszeugnis Flugmedizinische Tauglichkeit ist nun erstmals - unter Bedingungen - möglich bei Vorliegen u.a. folgender Erkrankungen: Schaufensterkrankheit vor/nach OP Herzklappen-Erkrankungen vor/nach OP (Vasovagal bedingte) wiederkehrende Ohnmachtsanfälle Augen-OP: Ende der temporären Untauglichkeit nach OP eventuell früher, wenn völlig wiederhergestellt 68
18 Von JAR-FCL 3 zur Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 EU-Klasse-2-Tauglichkeitszeugnis Flugmedizinische Tauglichkeit ist nun erstmals - unter Bedingungen - möglich für u.a. folgende Erkrankungen: Krankhafte Erweiterung der Hauptschlagader/Aortenaneurysma vor/nach OP Herz- und/oder Lungen-Transplantation Angeborene Herzfehler vor/nach OP Stattgehabte Ablationstherapie Kompletter Linksschenkelblock (Rhythmusstörung) Keine Dioptrien-Mindestanforderungen mehr Keine prä-operativen Mindestwerte mehr für OP zur Verbesserung der Dioptrien 69
19 Von JAR-FCL 3 zur Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 LAPL-Tauglichkeitszeugnis Flugmedizinische Tauglichkeit ist - unter Bedingungen - möglich für u.a. folgende Erkrankungen: Diabetes mellitus: auch, wenn Insulin notwendig. Marcoumar/Sintrom Therapie viele andere Erkrankungen Mindestanforderungen für Visus: - mindestens 0,5 pro Auge - mindestens 0,7 beidäugig jeweils korrigiert oder unkorrigiert Keine Mindest-Dioptrienwerte 70
20 Piloten dürfen nicht fliegen, wenn ohne gültiges Tauglichkeitszeugnis Kenntnis über Einschränkung sichere Ausübung ihrer Rechte nicht möglich Einnahme von potentiell beeinträchtigenden Arzneimitteln medizinische, andere Behandlung oder chirurgischer Eingriff Gefährdungspotential der Flugsicherheit SICHERHEIT LIEGT IN DER LUFT 71
21 Pilot hat Rat des AME einzuholen Zweifel an der eigenen flugmedizinischen Tauglichkeit Beginn der regelmäßigen Einnahme von Arzneimitteln chirurgischer bzw. invasiver Eingriff erhebliche Verletzung oder erhebliche Erkrankung Krankenstand > 21 Tage Einweisung in ein Krankenhaus erstmalig korrigierende Sehhilfe Selbstverantwortung des Piloten Erkenntnis, dass Meldung für Sicherheit der Luftfahrt erforderlich SICHERHEIT LIEGT IN DER LUFT 72
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