Empfehlung einer Leistung nach dem Adipositas-Nachsorge-Programm (SATT) II. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wurden erbracht
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- Rudolph Beutel
- vor 8 Jahren
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1 An die Deutsche Rentenversicherung, Augsburg Bitte Versicherungsnummer angeben: Rehabilitationseinrichtung: Empfehlung einer Leistung nach dem Adipositas-Nachsorge-Programm (SATT) I. Personalstandsdaten der/des Versicherten Name, Vorname Straße, Hausnummer, PLZ, Ort II. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wurden erbracht ganztägig ambulant vom bis stationär vom bis Entlassungsdiagnosen: Diagnosen ICD-Schlüssel Seitenlokalisation Diagnosesicherheit Beh.- ergebnis
2 Blatt 2 Name VSNR III. Empfehlung therapeutischer Leistungen in der Gruppe Es wird die Teilnahme am Adipositas-Nachsorgeprogramm SATT (Schwäbische Adipositas-Trainings- Therapie) empfohlen. Eine adäquate Gewichtsreduktion ist erfolgt. Die Nachsorge umfasst maximal bis zu 40 Termine (inkl. Ernährungsberatung und psychologischer Betreuung) von je 120 Minuten innerhalb von neun Monaten nach Ende der Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Werden Termine nicht als Gruppentherapie ausgeführt, reduziert sich Dauer auf 60 bzw. 50 Minuten bei den beratenden Leistungen. Gültigkeitsdauer: Die Empfehlung verliert ihre Gültigkeit, wenn die Nachsorgeleistung nicht innerhalb eines Monats nach dem Ende der Hauptleistung begonnen wird. Ort der Nachsorge (vgl. entsprechende Liste der Nachsorgeeinrichtungen) Name Straße, Hausnummer, PLZ, Ort 1. Nachsorgetermin vereinbart für V. Das Adipositas-Nachsorge-Informationsblatt GXM 905 ist der / dem Versicherten ausgehändigt worden. Ort, Datum (Unterschrift u. Stempel der leit. Ärztin/ des leit. Arztes)
3 Ausfertigung für die Versicherte/ den Versicherten Leistung nach dem Adipositas-Nachsorge-Programm (SATT) Erklärung der / des Versicherten Versicherter (Name, Vorname) Die Rehabilitationseinrichtung empfiehlt eine Rehabilitationsnachsorge in einer dafür anerkannten Nachsorgeeinrichtung. Eine Ausfertigung der Empfehlung der Rehabilitationseinrichtung sowie das Informationsblatt GXM 905 habe ich erhalten und zur Kenntnis genommen. Ich beabsichtige, die Nachsorgeleistungen in Anspruch zu nehmen. Mir ist bekannt, dass kein Anspruch auf eine empfohlene Nachsorgeleistung besteht, wenn ich eine Rente wegen Alters von wenigstens zwei Dritteln der Vollrente beziehe oder wenn eine Rente von wenigstens zwei Dritteln der Vollrente beantrage. Die Empfehlung verliert in diesen Fällen ihre Gültigkeit. Darüber hinaus ist mir bekannt, dass die Empfehlung auch dann ihre Gültigkeit verliert und ich keinen Anspruch auf die empfohlene Nachsorgeleistung habe, wenn die Nachsorgeleistung nicht innerhalb eines Monats nach dem Ende der Hauptleistung begonnen wird. Ich bin damit einverstanden, dass die Nachsorgeeinrichtung bei Bedarf den ärztlichen Entlassungsbericht von der Rehabilitationseinrichtung anfordert. Insoweit entbinde ich die Ärzte der Rehabilitationseinrichtung von ihrer Schweigepflicht. Ich stimme zu, dass meiner behandelnden Ärztin/ meinem behandelnden Arzt, die/ den ich in der Erklärung zum ärztlichen Entlassungsbericht angegeben habe, die Empfehlung der Rehabilitationseinrichtung und nach Abschluss der Nachsorge die Reha-Nachsorge-Dokumentation übersandt wird. Wie in der Erklärung zum ärztlichen Entlassungsbericht angegeben, wünsche ich keine Weitergabe von Unterlagen an meine behandelnde Ärztin/ meinen behandelnden Arzt. Ort, Datum Unterschrift der / des Versicherten
4 Ausfertigung für die Rehabilitationseinrichtung Leistung nach dem Adipositas-Nachsorge-Programm (SATT) Erklärung der / des Versicherten Versicherter (Name, Vorname) Die Rehabilitationseinrichtung empfiehlt eine Rehabilitationsnachsorge in einer dafür anerkannten Nachsorgeeinrichtung. Eine Ausfertigung der Empfehlung der Rehabilitationseinrichtung sowie das Informationsblatt GXM 905 habe ich erhalten und zur Kenntnis genommen. Ich beabsichtige, die Nachsorge-Leistungen in Anspruch zu nehmen. Mir ist bekannt, dass kein Anspruch auf eine empfohlene Nachsorgeleistung besteht, wenn ich eine Rente wegen Alters von wenigstens zwei Dritteln der Vollrente beziehe oder wenn eine Rente von wenigstens zwei Dritteln der Vollrente beantrage. Die Empfehlung verliert in diesen Fällen ihre Gültigkeit. Darüber hinaus ist mir bekannt, dass die Empfehlung auch dann ihre Gültigkeit verliert und ich keinen Anspruch auf die empfohlene Nachsorgeleistung habe, wenn die Nachsorgeleistung nicht innerhalb eines Monats nach dem Ende der Hauptleistung begonnen wird. Ich bin damit einverstanden, dass die Nachsorgeeinrichtung bei Bedarf den ärztlichen Entlassungsbericht von der Rehabilitationseinrichtung anfordert. Insoweit entbinde ich die Ärzte der Rehabilitationseinrichtung von ihrer Schweigepflicht. Ich stimme zu, dass meiner behandelnden Ärztin/ meinem behandelnden Arzt, die/ den ich in der Erklärung zum ärztlichen Entlassungsbericht angegeben habe, die Empfehlung der Rehabilitationseinrichtung und nach Abschluss der Nachsorge die Reha-Nachsorge-Dokumentation übersandt wird. Wie in der Erklärung zum ärztlichen Entlassungsbericht angegeben, wünsche ich keine Weitergabe von Unterlagen an meine behandelnde Ärztin/ meinen behandelnden Arzt. Ort, Datum Unterschrift der / des Versicherten
5 Leistung nach dem Adipositas-Nachsorge-Programm (SATT) Antrag auf Fahrkostenzuschuss für Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) Versicherter (Name, Vorname) Personen, die für die Fahrt zur Nachsorgeeinrichtung öffentliche Verkehrsmittel oder ein privates Kraftfahr- (PKW, Motorrad, Motorroller etc.) nutzen und Arbeitslosengeld II beziehen, können bei der Deutschen zeug Rentenversicherung die Auszahlung eines Fahrkostenzuschusses von 5 Euro pro Behandlungstag beantragen. Der Fahrkostenzuschuss ist nicht von den Nachsorgeeinrichtungen zu erstatten, sondern wird von der Deutschen Rentenversicherung nach Vorlage entsprechender Nachweise angewiesen. Bitte legen Sie dem Antrag Ihren ALG II-Leistungsbescheid bei. Antrag auf Fahrkostenzuschuss Für die Fahrt zur Nachsorgeeinrichtung habe ich öffentliche Verkehrsmittel ein privates Kraftfahrzeug (PKW, Motorrad, Motorroller etc.) genutzt und beantrage hiermit die Auszahlung des Fahrkostenzuschusses in Höhe von 5 Euro pro Behand- In der Anlage füge ich den aktuellen ALG II Leistungsbescheid lungstag. bei. Ort, Datum Unterschrift der / des Versicherten
6 Information für die Versicherten der Deutschen Rentenversicherung zum Adipositas-Nachsorge-Programm (SATT) (Schwäbische Adipositas-Trainings-Therapie) Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, Ihnen wurde durch die Rehabilitationseinrichtung die Adipositas-Nachsorge SATT empfohlen, die Sie nunmehr nach einer durchgeführten Leistung zur medizinischen Rehabilitation berufsbegleitend in Anspruch nehmen können. In diesem Informationsblatt möchten wir Ihnen einige Details näher erläutern: Verfahrensablauf Die SATT-Empfehlung gilt als Kostenzusage der Deutschen Rentenversicherung. Sie erhalten hierüber keinen weiteren Bewilligungsbescheid. Nach Möglichkeit sollte von der Rehabilitationseinrichtung noch während der Hauptleistung der erste Nachsorgetermin vereinbart und auf der Nachsorgeempfehlung (NAS 105) vermerkt werden. Die Kostenzusage gilt für maximal 9 Monate nach Ende der Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Danach erlischt die Kostenzusage. Ihr behandelnder Arzt wird, soweit Sie hierzu die Zustimmung gegeben haben, über die Empfehlung und Ergebnisse der Nachsorge informiert. Gültigkeitsdauer Die Empfehlung verliert ihre Gültigkeit, wenn die Nachsorgeleistung nicht innerhalb eines Monats nach dem Ende der Hauptleistung begonnen wird. Ziel der Nachsorge Mit der Nachsorge soll der während der Hauptleistung erarbeitete Rehabilitationserfolg bis zum vollständigen Erreichen des Reha-Ziels weiter verbessert und/oder nachhaltig gesichert und dadurch die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben unterstützt werden. Zielgruppe des Nachsorgeprogrammes Das Nachsorge-Programm kann von Versicherten der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch genommen werden, die zuvor eine regulär beendete stationäre oder ganztägig ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation von der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch genommen haben und zu Beginn der Nachsorge a) in einem versicherten Beschäftigungsverhältnis stehen (gilt auch für die Dauer der Entgeltfortzahlung und/oder für die Dauer eines Krankengeld- / Übergangsgeldbezuges, Zeiten der Kindererziehung oder Pflege, insbesondere bei stufenweiser Wiedereingliederung) oder b) als Selbständige laufend freiwillige Beiträge oder Pflichtbeiträge zur Deutschen Rentenversicherung entrichten oder c) als Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II arbeitsuchend gemeldet sind. Keine Leistungen zur Nachsorge können Rehabilitanden erhalten, die a) eine Rente wegen Alters von wenigstens zwei Dritteln der Vollrente beziehen oder beantragt haben oder b) nach dem Ende der Hauptleistung mit einem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von unter drei Stunden pro Tag entlassen werden. GXM 905 ( )
7 Therapeutische Leistungen Alle Leistungen werden grundsätzlich in Gruppen angeboten und dauern 120 Minuten. Lediglich dann, wenn nicht genügend Teilnehmer vorhanden sind, wird die Nachsorge in Form von Einzelleistungen ausgeführt. Die psychologische Betreuung dauert dann 50 Minuten und die Ernährungsberatung 60 Minuten. Die Entscheidung trifft Ihre Nachsorge-Einrichtung. Zeitpunkt und Dauer Das SATT - Programm ist innerhalb eines Monats nach dem Ende der Leistung zur medizinischen Rehabilitation zu beginnen. Danach verliert die Nachsorgeempfehlung ihre Gültigkeit. Die Nachsorge wird in der Regel berufsbegleitend durchgeführt. Dauer und tageszeitliche Organisation richten sich daher vor allem nach Ihrer individuellen Situation und sind von der Nachsorgeeinrichtung so weit als möglich zu berücksichtigen. Die Leistungen sind deshalb auch am späten Nachmittag, in den Abendstunden oder an Samstagen anzubieten. Die Nachsorgeleistung muss nach Ablauf von 9 Monaten nach dem Ende der Leistung zur medizinischen Rehabilitation abgeschlossen werden. Nicht in Anspruch genommene Therapieeinheiten verfallen! Pro Woche sind mindestens zwei Termine vorgesehen. Die Nachsorge sollte möglichst nicht unterbrochen werden. Deshalb bitten wir Sie, auch während Ihres Urlaubs teilzunehmen, wenn Sie nicht verreisen. Eine Verlängerung des Gesamtzeitraums von 9 Monaten ist nicht möglich. Ort der Nachsorge Den Ort Ihrer Nachsorge entnehmen Sie bitte aus der Nachsorge-Empfehlung. Die empfohlenen Nachsorge- Leistungen können nur in Einrichtungen erbracht werden, die eine vertragliche Basis mit der Deutschen Rentenversicherung haben. Eine entsprechende "Häuserliste zum Adipositas-Nachsorge- Programm" liegt der Rehabilitationseinrichtung vor und kann dort oder im Internet unter der Adresse von Ihnen eingesehen werden. Finanzierung Die Kosten für die therapeutischen Leistungen werden von der Deutschen Rentenversicherung zu den vereinbarten Vergütungssätzen für den Zeitraum von maximal 9 Monaten nach Ende der Leistung zur medizinischen Rehabilitation übernommen. Probezeit Die ersten 18 Nachsorgetermine oder 4 Monate (es gilt die frühere Alternative) sind als Probezeit anzusehen. Für die Probezeit hat die Deutsche Rentenversicherung Ihrer Nachsorgeeinrichtung die Finanzierung zugesagt. Der Nachsorgeeinrichtung ist nur dann die weitere Finanzierung zugesagt, wenn die Probezeit erfolgreich verlaufen ist. Dies ist dann der Fall, wenn Sie Ihr Gewicht weiter verringern konnten und bereits bestehende Folgeerkrankungen erkennbar beeinflusst worden sind oder deren Manifestation verhindert werden konnte und Sie erwiesenermaßen ungünstige Lebensgewohnheiten, Risiko- und Bewegungsverhalten positiv verändert haben. Fahrkosten Personen, die für die Fahrt zur Nachsorgeeinrichtung öffentliche Verkehrsmittel oder ein privates Kraftfahrzeug (PKW, Motorrad, Motorroller etc.) nutzen und Arbeitslosengeld II beziehen, können bei der Deutschen Rentenversicherung die Auszahlung eines Fahrkostenzuschusses von 5 Euro pro Behandlungstag beantragen. Der Fahrkostenzuschuss wird nicht von den Nachsorgeeinrichtungen erstattet, sondern ausschließlich von der Deutschen Rentenversicherung nach Vorlage entsprechender Nachweise (ALG II- Leistungsbescheid) angewiesen. Ein Antragsformular liegt der Nachsorgeempfehlung bei. GXM 905 ( )
8 Zuzahlung Für die ambulante Nachsorge ist von Ihnen keine Zuzahlung zu leisten. Wichtige Hinweise: Eine bestehende Arbeitsunfähigkeit und/oder eine vorgesehene stufenweise Wiedereingliederung hindert grundsätzlich nicht die parallele Inanspruchnahme der Nachsorge-Leistungen. Eine Haushaltshilfe kann während der Inanspruchnahme von Nachsorge-Leistungen nicht erbracht werden. Ein Anspruch auf Übergangsgeld wegen der Inanspruchnahme von Nachsorge-Leistungen besteht nicht. Die Nachsorge sollte berufsbegleitend in Anspruch genommen werden. Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an die Telefonnummer, die in dem zugesandten Rehabilitationsbescheid aufgeführt ist oder an die kostenlose Bürgertelefonnummer Mit freundlichen Grüßen Ihre Deutsche Rentenversicherung GXM 905 ( )
Rehabilitationseinrichtung:
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