Technische Universität Ilmenau Juli 2011 Personalrat. Häufig gestellte Fragen zur Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit an der TU Ilmenau (FAQ):
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- Edith Baum
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1 Technische Universität Ilmenau Juli 2011 Personalrat Häufig gestellte Fragen zur Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit an der TU Ilmenau (FAQ): Dienstvereinbarungen wie die zur Arbeitszeit sind nicht immer einfach zu lesen und auch nicht immer eindeutig zu interpretieren. Um den korrekten Umgang zu erleichtern und die Gefahr zu vermindern, sich wegen anderer Interpretation der Kritik von Vorgesetzten oder Kolleginnen und Kollegen auszusetzen, möchte der Personalrat auf in der Vergangenheit häufig gestellte Fragen bzw. auf Sachverhalte, die neu geregelt wurden, Antwort geben. 1. An welchem Zeiterfassungsterminal muss/darf ich mich ein- bzw. ausbuchen? Das Arbeitszeitgesetz definiert die Arbeitszeit als Zeit zwischen dem Beginn und dem Ende der Arbeit. Deshalb soll das Ein- und Ausbuchen an dem Zeiterfassungsterminal erfolgen, das dem Arbeitsplatz am nächsten liegt. Das dürfte in der Regel ein Terminal sein, das sich in dem Gebäude befindet, in dem auch der Arbeitsplatz (Büro, Labor, Werkstatt) des Beschäftigten ist. Sollte im Zusammenhang mit einer Dienstreise oder einem Dienstgang der Beginn oder das Ende der Arbeit in einem anderen Dienstgebäude der Universität sein, so soll das in diesem Gebäude angebrachte oder, falls dort kein Zeiterfassungsterminal installiert ist, das nächst erreichbare Terminal benutzt werden. Die Liste aller installierten Terminals ist Teil der Dienstvereinbarung, sie soll zusammen mit dem Übersichtsplan (s. Anhang zu diesen FAQ) die Orientierung erleichtern. Beginnt oder endet die Dienstreise oder der Dienstgang außerhalb der Universität und ist eine Rückkehr zur Universität nicht zumutbar, erfolgt eine notwendige Korrektur der Arbeitszeit mit dem Korrekturbogen. 2. Was hat sich beim Antrags- und Korrekturbogen geändert? Der Antrags- und Korrekturbogen wurde neu gestaltet. Die Beantragung von ganzen freien Tagen befindet sich im jetzt oberen Teil. Neu ist hier auch die Möglichkeit vorgesehen, stundenweise Freistellung in der Kernzeit zu beantragen. Eine schriftliche Begründung ist nicht erforderlich (siehe dazu auch Frage 3 und 4). Darunter folgen jetzt die Zeit-Korrekturen. Der hier bisher verwendete Begriff Kernzeitverletzung wurde durch Abwesenheit in der Kernzeit ersetzt (siehe dazu auch Frage 3 und 4). Neu ist hier die Möglichkeit, wie gebucht anzukreuzen, wenn man sich mit der thoska-karte an- und abgemeldet hat. Dann ist das Eintragen der Zeiten nämlich nicht erforderlich. Zeitangaben sind nur notwendig, wenn FAQ zur DV Arbeitszeit der TU Ilmenau, Stand Juli 2011 Seite 1
2 Zeiten korrigiert werden sollen, die noch nicht im Zeiterfassungssystem gebucht sind. Dienstreise-Zeitkorrekturen befinden sich unverändert im unteren Teil des Formulars. 3. Muss ich einen Antrag auf Freistellung in der Kernzeit begründen? Eine Begründungspflicht ist in der Dienstvereinbarung nicht vorgesehen. Bei der Beantragung ganzer Tage wird im Regelfall auch keine Begründung gefordert. Sinnvoll erscheint die Angabe von Gründen in Fällen, wo der Vorgesetzte zwischen dienstlichen und privaten Interessen abwägen muss. Deshalb kann ein Vorgesetzter den Beschäftigten nach Gründen für seinen Wunsch auf Freizeitgewährung in der Kernzeit fragen. Die Auskünfte sind lediglich für die Abwägung des Vorgesetzten gedacht und müssen nicht aktenkundig gemacht werden. Deshalb sieht der Korrekturbogen hier auch kein Begründungsfeld mehr vor. Eine Ablehnung des Antrages ist beim Vorliegen dienstlicher Gründe jederzeit möglich. Sprechzeiten, Lehraufgaben, die Wahrnehmung von Terminen und die Erledigung termingebundener oder unaufschiebbarer Aufgaben gehen insbesondere in der Kernzeit dem Wunsch auf Freizeitgewährung vor. Bei konkurrierenden Anträgen ist es sinnvoll, vorher im Kollegenkreis Vorabsprachen zu treffen, damit dienstliche Aufgaben durch die Freizeitgewährung nicht beeinträchtigt werden. 4. Was ist eine Kernzeitverletzung? Der Begriff der Kernzeitverletzung wird in der Dienstvereinbarung nicht verwendet und findet sich nach der Neufassung auch nicht mehr auf dem Korrekturbogen. Er wird aber sicher noch einige Zeit im Umgangssprachgebrauch zu finden sein. Eine Kernzeitverletzung ist eine nicht vorab genehmigte Verletzung der Anwesenheitspflicht in der Kernzeit. Sie stellt eine Pflichtverletzungen dar und ist auf dem Antrags-/Korrekturbogen als Abwesenheit in der Kernzeit mitzuteilen und zu erklären. Hier darf also eine Begründung im Sinne einer Entschuldigung oder Rechtfertigung erwartet werden. Wiederholte oder gar regelmäßige Kernzeitverletzungen können auch disziplinarische oder arbeitsrechtliche Folgen haben. Im Unterschied zur Kernzeitverletzung gibt es die beantragte Genehmigung von Freistellung in der Kernzeit. Sie stellt keine Pflichtverletzung dar und soll vom Vorgesetzten auf Antrag des Beschäftigten genehmigt werden, wenn sich die Abwesenheit mit den dienstlichen Interessen vereinbaren lässt (siehe auch Frage 2). 5. Wann muss ich mich bei Dienstgängen und Dienstreisen ein- und ausbuchen? Wenn der Dienstgang innerhalb der Universität stattfindet, sind keine Buchungen am Zeiterfassungsterminal erforderlich. Das trifft auch zu, wenn auf dem Weg vom FAQ zur DV Arbeitszeit der TU Ilmenau, Stand Juli 2011 Seite 2
3 Hans-Stamm-Campus zum Georg-Schmidt-Technikum das Unigelände verlassen wird. Ein- und Ausbuchungen sind erforderlich, wenn das Ziel des Dienstganges oder der Dienstreise Einrichtungen außerhalb der Universität sind, wie z.b. andere Behörden oder Firmen. Dabei ist vor der Buchung mit der thoska-karte die Taste Dienstgang entsprechend der Anleitung zu betätigen. 6. Was ist das Besondere an Dienstplanstunden? Dienstplanstunden sind Arbeitsstunden, in denen außerhalb der Kernzeit durch einen Dienstplan Anwesenheitspflicht entstanden ist. Dies ist z.b. bei der Einteilung zu Früh-, Spät- oder Samstagsdiensten gegeben. Sie werden auf einem gesonderten Dienstplanstundenkonto geführt. Dienstplanstunden entstehen im Regelfall durch Verlagerung der Arbeitszeit und erhöhen nicht automatisch das Arbeitszeitguthaben. Ist jedoch ein Arbeitszeitguthaben vorhanden, kann das Dienstplanstundenguthaben zum Freizeitausgleich in Kernzeiten außerhalb des Dienstplanes benutzt werden. Der Ausgleich über Dienstplanstunden wird nicht auf die maximal 12 ganzen Tage für den Ausgleich von Arbeitszeitguthaben aus der gleitenden Arbeitszeit angerechnet, ermöglicht also für die abgeleistete zusätzliche Kernzeit auch zusätzliche freie Tage. 7. Warum werden jetzt die Dienstplanstundenguthaben gekappt? Wird die Arbeitszeit entsprechend dem Dienstplan lediglich verlagert, wächst das Dienstplanstundenguthaben immer weiter an. Ein Abbau ist im Gegensatz zum Arbeitszeitguthaben nicht erforderlich. Es wäre durchaus hinnehmbar, wenn das Dienstplanstundenguthaben unbeschränkt anwächst, es sieht aber nicht schön aus und suggeriert dem Beschäftigten ein falsches Bild. Eine Kappung auf 50 Stunden zum Ende des Abrechnungszeitraumes stellt nach bisherigen Erfahrungen für nach Dienstplänen Beschäftigte keine Benachteiligung dar, da sie zu diesem Zeitpunkt höchstens über ein Guthaben von 36 Arbeitsstunden verfügen sollen. Die Übertragung von bis zu 50 Dienstplanstunden in den nächsten Abrechnungszeitraum erlaubt es den Beschäftigten dennoch, ein gewisses Dienstplanstundenpolster für einen Freizeitausgleich in der Kernzeit anzusparen. Da die Kappung nur am Ende des Abrechnungszeitraumes stattfindet, bleiben innerhalb des Abrechnungszeitraumes die Ausgleichsmöglichkeiten für höhere Dienstplanstundenguthaben weiterhin bestehen. 8. Welche Aufgaben haben die Gleitzeitbeauftragten? Die Gleitzeitbeauftragten führen die Arbeitszeitkonten der Beschäftigten und sorgen für notwendige Korrekturen. Die Arbeitszeiterfassung dient der Abrechnung und Dokumentation der Arbeitszeit. Sie dient nicht der Verhaltenskontrolle. Zum Auftrag der Gleitzeitbeauftragten gehört nicht, Beschäftigte zu disziplinieren. Das ist Aufgabe des Vorgesetzten. Hat dieser Zweifel an der korrekten Zeiterfassung seiner ihm Unterstellten, so kann er sich die in der Dienstvereinbarung genannten FAQ zur DV Arbeitszeit der TU Ilmenau, Stand Juli 2011 Seite 3
4 Daten geben lassen und damit eine Klärung herbeiführen. Der Beschäftigte ist darüber in Kenntnis zu setzen und kann sich gegebenenfalls den Beistand des Personalrates holen. 9. Was sind vergleichbare Gruppen ( 2)? Die Sicherung gleicher Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten verlangt, dass sie unter gleichen Umständen auch gleich behandelt werden. Das dient vor allem dem Betriebsfrieden, fördert aber auch die persönliche Arbeitszufriedenheit. Deshalb wird auch darauf orientiert, dass die Arbeitszeitregelungen z.b. innerhalb einer Struktureinheit oder bei Beschäftigten, die vergleichbare Aufgaben erfüllen, auf alle Beschäftigten in gleicher Weise angewendet werden. Ausnahmen sind in Einzelfällen aber dennoch möglich, z.b. wenn es die persönliche Situation geraten erscheinen lässt, typische Beispiele wären Kinderbetreuung oder Pflegeaufgaben. Aber auch Bestandsschutz kann eine solche Ausnahme rechtfertigen, z.b. nach einer Umsetzung innerhalb der TU. 10. Wie ist der Abrechnungszeitraum festgelegt? Der Abrechnungszeitraum orientiert sich grundsätzlich am Studienjahr (01. Oktober bis 30. September). Da der Arbeitsanfall für einige Bereiche oder Personen durch das Kalenderjahr bestimmt ist, kann für diese in Abstimmung mit dem Personalrat das Kalenderjahr (01. Januar bis 31. Dezember) als Abrechnungszeitraum festgelegt werden. Dies sind z.z. das ASC und das Referat Marketing. FAQ zur DV Arbeitszeit der TU Ilmenau, Stand Juli 2011 Seite 4
5 Anlage 1 zur Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit vom 28. April 2011 Standorte von Zeiterfassungsterminals (Stand ) Gebäude Standort Schützenhaus Ernst-Abbe-Zentrum Lieferhof/Parkplatz Ernst-Abbe-Zentrum Foyer Haupteingang neben Brandmeldezentrale Campus-Sporthalle sfoyer Mensa Nordostseite (ehem. Blauer Salon) Haus F Haus G Haus M Leibnizbau Liefereingang UB Leibnizbau Nordseite Treppenhaus Rechenzentrum (ehem. Pförtnerzimmer) Zusebau Nordseite, rollstuhlfahrergerechte Anbringung 1 Zusebau Südseite 1 Helmholtzbau Südost (Rampe) Helmholtzbau Nordost Newtonbau Foyer Haupteingang Kirchhoffbau Haupteingang Kirchhoffbau Westseite Kirchhoffbau Nordostseite Oeconomicum Arrheniusbau Flur Feynmanbau Erdgeschoss Seitenflur hinter Besprechungs- und Seminarraum 2 Curiebau Haupteingang Weimarer Str. K+B Seiteneingang Westseite, Flur 2. OG Zeiterfassungsterminal mit erweiterten Anzeigefunktionen, z.b. Buchungsdaten der letzten Woche Zeiterfassungsterminal ist nicht öffentlich zugänglich FAQ zur DV Arbeitszeit der TU Ilmenau, Stand Juli 2011 Seite 5
6 FAQ zur DV Arbeitszeit der TU Ilmenau, Stand Juli 2011 Seite 6
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