Ausfüllhinweise zum Antrag 3.5 Wiederaufbauhilfe für Vermieter (Privatpersonen):

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1 Im Folgenden erhalten Sie Ausfüllhinweise und Informationen zum Antrag auf Spendengelder nach der Richtlinie Wiederaufbauhilfe - Hochwasser Wiederaufbauhilfe für Vermieter (Privatpersonen) 3.5 Ausfüllhinweise zum Antrag 3.5 Wiederaufbauhilfe für Vermieter (Privatpersonen): Reg.-Nr. DW/ und Phoenix-Nr. ist nicht vom Antragsteller auszufüllen. 1. Daten zu Antragsteller und betroffenem Wohneigentum der Antragsteller sollte Eigentümer bzw. Miteigentümer des beschädigten Gebäudes sein 2. Bankverbindung des Antragstellers hier sind die privaten Bankverbindungsdaten, insbesondere IBAN und BIC, des Antragstellers einzutragen 3. Angaben zu beschädigten Mieteinheiten 3.1 hier ist die Anzahl der beschädigten Mieteinheiten einzutragen, für die eine Förderung beantragt wird 3.2 hier ist die Anzahl der Gebäude in der sich die Mieteinheiten befinden einzutragen 4. Angaben zum Antragsteller a) geschätzte Schadenshöhe/ Wiederherstellungskosten; a. liegt eine Schadenshöhe lt. Gutachter vor, wird diese eingetragen b. schätzt der Antragsteller den Schaden selbst ein, so sollte er den staatlich anerkannten Schaden lt. Zuwendungsbescheid der staatlichen/öffentlichen Stelle schnellstmöglich nachreichen oder den geschätzten Schaden durch eine gutachterliche Stellungsnahme nachweisen; oder den geschätzten Schaden mittels Rechnungen bzw. Kostenvoranschlägen nachweisen; des Weiteren erfolgt bei Selbsteinschätzung des Schadens automatisch ein Hausbesuch durch einen Mitarbeiter des Fluthilfebüros der Diakonie Katastrophenhilfe oder durch einen Mitarbeiter Ihres Diakonischen Werkes vor Ort c. liegt bereits ein Zuwendungsbescheid der staatlichen/öffentlichen Stelle vor, wird die dort bezifferte Schadenshöhe eingetragen b) aufsummierte Gesamtkosten aller Mieteinheiten, für die Anträge bei der Investitionsbank (IB) Sachsen-Anhalt gestellt wurden c) bewilligte bzw. bereits erhaltene Versicherungsleistungen d) bewilligte bzw. bereits erhaltene staatliche/öffentliche Zuwendung lt. Zuwendungsbescheid e) sollte der Antragsteller Zuwendungen/ Spenden für den Schaden beantragt bzw. erhalten haben, sind diese hier einzutragen f) Dient das vermietete Wohneigentum der Altersvorsorge? 6. Bescheinigung der Hausbank Bescheinigung der Hausbank, dass Beihilfen nicht zur Tilgung von Krediten herangezogen werden Seite 1 von 5

2 Ausfüllhinweise Selbstauskunft zum Antrag 3.5: Die Selbstauskunft dient als Grundlage zur Ermittlung der Bedürftigkeit der Betroffenen. Zunächst wird in der Selbstauskunft von der Ehrlichkeit des Antragsstellers ausgegangen, daher sind im Nachfolgenden nur Möglichkeiten der Nachweisführung aufgelistet. 2. Soziale Angaben aller im Haushalt des Antragstellers lebenden Personen 2.5 Anzahl pflegebedürftige Personen (Personen mit Pflegestufe): Schreibweise z.b. 1 P./Pflst. II 2.6 Anzahl schwerbehinderte Personen: Schreibweise z.b. 1 P./ 60% 3. Vermögensverhältnisse aller im Haushalt lebenden Personen hier können entsprechende Nachweise in Kopie mit Abgabe der Selbstauskunft erbracht werden 3.1 Werte aller bestehenden Immobilien: hier können als Nachweis Unterlagen von der Bank, Steuererklärungen oder Kaufunterlagen dienen, der Wert der Immobilie kann auch selbst eingeschätzt werden, sollten keine Belege vorhanden sein Werte aller Bankguthaben: hier können Kontoauszüge als Nachweis dienen Wertpapiere: hier können Depotkontoauszüge für Aktien oder Fonds, Rentenpapiere (ohne Riester-Rente) als Nachweis dienen Bausparguthaben: hier können Kontoauszüge der Bausparkassen als Nachweis dienen Lebensversicherungen: hier kann eine Bescheinigung der Versicherung über den Rückkaufswert als Nachweis dienen 3.2 Summe des gesamten Vermögens 4. Verbindlichkeiten aller im Haushalt lebenden Personen hier können entsprechende Nachweise in Kopie mit Abgabe der Selbstauskunft erbracht werden 4.1 Restschulden Baufinanzierungen: hier können sowohl Kontoauszüge als auch Kreditverträge als Nachweis dienen Sonstige Finanzierungen: hier können sowohl Kontoauszüge als auch Kreditverträge als Nachweis dienen Leasingverbindlichkeiten: Leasingraten beispielsweise für das Auto oder das Motorrad usw., können per Kontoauszug nachgewiesen werden Bürgschaften: laufende Kosten bspw. bei einer Bankbürgschaft, können durch Kontoauszüge oder Verträge nachgewiesen werden Sonstige Verbindlichkeiten: das sind bspw. offene Rechnungen, Mietschulden, außergewöhnliche Belastungen aufgrund der Katastrophe wie z. B. Fremdunterbringung bei Evakuierung oder Stromkosten für Trockner u. ä., zu zahlende Zinsen oder Kredite, die im Vorfeld nicht aufgelistet wurden, auch hier können die Verträge oder Kontoauszüge als Nachweis dienen 5. Brutto-Jahreseinkommen des gesamten Haushaltes hier werden die Einkommen lt. Einkommensteuerbescheid aller Haushaltsmitglieder eingetragen, als Nachweis können die Einkommensteuerbescheide dienen 6. Monatliche Einnahmen- und Ausgabenrechnung aller Haushaltsmitglieder als Nachweise können hier u. a. Kontoauszüge, Rentenbescheide, Einkommensnachweise, Einkommensteuerbescheide dienen 6.9 als Lebenshaltungskosten werden hier die Hartz IV-Regelsätze für das Jahr 2013 angegeben, die sich wie folgt berechnen: Ein-Personen-Haushalt: ab Zwei-Personen-Haushalt (zwei Erw.): ab ( ) zusätzlich für jedes Kind (unter 6 Jahren): ab für jedes Kind (6-13 Jahre): ab für jedes Kind (14-17 Jahre): ab jeder weitere Erwachsene im Haushalt: ab Seite 2 von 5

3 Erläuterungen Mehrbedarf zu 6.9 Mehrbedarf Alleinerziehende 36 % des Regelsatzes bei einem bis drei Kindern unter 7 Jahren oder 2-3 Kindern unter 16 Jahren 24 % des Regelsatzes bei einem Kind über 7 Jahren und einem Kind über 16 Jahren oder zwei Kindern über 16 Jahren 12 % des Regelsatzes bei einem Kind über 7 Jahren 48 % des Regelsatzes bei vier Kindern 60 % des Regelsatzes bei fünf Kindern und mehr Mehrbedarf Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zur Entbindung 17 % des Regelsatzes Mehrbedarf Behinderung bei Erwerbsfähigkeit 35 % des Regelsatzes, wenn an Maßnahme zur Integration ins Arbeitsleben teilgenommen wird bei Nichterwerbsfähigkeit 17 % des Regelsatzes ab 15 Jahren, wenn das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis steht Mehrbedarf Ernährung ein in angemessener Höhe individuell festgesetzter Betrag für kostenaufwändige Ernährung bei chronischen Krankheiten Mehrbedarf Anschaffung für kostenaufwändige Anschaffungen wie z.b. Waschmaschine, Kühlschrank wird ein Mehrbedarf individuell gewährt Mehrbedarf Bildung für soziale Teilhabe und Bildung, bspw. Mitgliedschaft in einem Verein oder musikalische Ausbildung, wird ein Mehrbedarf individuell gewährt Ausfüllhinweise Anlage 1 - Alleiniger Gebäudeeigentümer zum Antrag 3.5: 2. Angaben zum beschädigten/ zerstörten Gebäude hier sind u. a. die erforderlichen Angaben Gemarkung, Flurstück-Nr. und Landkreis zu machen, diese findet der Antragsteller im Grundbuchauszug 3. Angaben zum Gebäude 3.1 Flächenaufteilung und -nutzung des Gebäudes: hier ist die Anzahl der Wohn-/ Gewerbeeinheiten, der davon beschädigten Wohn-/ Gewerbeeinheiten und die jeweilige Gesamtgröße der Einheiten in m² anzugeben 3.2 Waren die beschädigten Einheiten vermietet oder standen diese leer? Wenn Einheiten vermietet waren, ist die Anzahl der beschädigten, vermieteten Einheiten anzugeben. 4. Schadensumfang / -deckung am Gebäude lt. IB-Bescheid hier sind Angaben zu Gesamtschäden, Versicherungsleistungen und Zuwendungen einzutragen und diese sind mit Bescheiden/ Stellungnahmen zu belegen 4.5 Ist ein Verwendungsnachweis gegenüber staatlicher / öffentlicher Stelle geführt worden? Seite 3 von 5

4 Ausfüllhinweise Anlage 2 - Anteiliger Gebäudeeigentümer zum Antrag 3.5: Bundesland Sachsen-Anhalt 2. Angaben zum beschädigten/ zerstörten Gebäude hier sind u. a. die erforderlichen Angaben Gemarkung, Flurstück-Nr. und Landkreis zu machen, diese findet der Antragsteller im Grundbuchauszug 3. Angaben zum Gebäude 3.1 hier ist die Gesamtanzahl der Eigentümer des Gebäudes einzutragen 3.2 hier ist die gesamte Nutzfläche des Gebäudes einzutragen 3.3 Flächenaufteilung/ -nutzung des Gebäudes hier ist die Anzahl der Wohn-/ Gewerbeeinheiten, der davon beschädigten Wohn-/ Gewerbeeinheiten und die Gesamtgröße der Einheiten in m² anzugeben 3.4 Waren die beschädigten Einheiten vermietet oder standen diese leer? Wenn Einheiten vermietet waren, ist die Anzahl der beschädigten, vermieteten Einheiten anzugeben. 3.5 bei einem gemeinsamen IB-Antrag aller Gebäudeeigentümer muss der Antragsteller die Größe der beschädigten Gemeinschaftsfläche und seinen prozentualen Anteil daran angeben 4. Schadensumfang / -deckung am Gebäude lt. IB-Bescheid hier sind Angaben zu Gesamtschäden, Versicherungsleistungen und Zuwendungen einzutragen und diese sind mit Bescheiden/ Stellungnahmen zu belegen 4.5 Ist ein Verwendungsnachweis gegenüber staatlicher / öffentlicher Stelle geführt worden? 5. Eigentumsverhältnisse hier sind Angaben zum Anteil des Antragstellers, eines eventuellen Ehepartners und sonstiger Personen am gesamten Gebäude und der beschädigten Mieteinheiten in Prozent einzutragen Informationen und Verfahrenswege zum Antrag 3.5: Ein Beratungsgespräch und die Antragsausgabe erfolgt bei den örtlichen Beratungsstellen im Bereich des Diakonischen Werkes Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e.v. (Adressen siehe Hier wird mit den Mitarbeitern vor Ort der Antrag auf Beihilfe aus Spendenmitteln 3.5 Wiederaufbauhilfe für Vermieter (Privatpersonen) ausgefüllt und mit der entsprechenden Selbstauskunft versehen. Die Antragsunterlagen sind auch unter der Internetseite: abrufbar und können bei den örtlichen Beratungsstellen des Diakonischen Werkes Mitteldeutschland bereits ausgefüllt eingereicht werden. Falls die notwendige Antragstellung bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt noch nicht erfolgt ist, gibt es, sofern erforderlich, bei den örtlichen Beratungsstellen des Diakonischen Werkes Mitteldeutschland Hilfestellung beim Ausfüllen des staatlichen Antrages und gegebenenfalls wird in besonderen Fällen die Investitionsbank Sachsen-Anhalt hinzugezogen. Die zentrale Bearbeitung des Antrages 3.5 erfolgt im Diakonie Katastrophenhilfe Fluthilfebüro, Magdeburg. Es erfolgt zudem der Eintrag in die Phoenix-Datenbank durch die örtlichen Beratungsstellen des Diakonischen Werkes Mitteldeutschland oder des Diakonie Katastrophenhilfe Fluthilfebüros. Damit wird eine Doppel- bzw. Überförderung ausgeschlossen. Die Prüfung, ob eine Bedürftigkeit vorliegt und in welcher Höhe eine Beihilfe aus Spendenmitteln zur Verfügung steht, erfolgt durch das Fluthilfebüro auch unter Einbeziehung des Zuwendungsbescheides der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Seite 4 von 5

5 Sollte der Zuwendungsbescheid der Investitionsbank Sachsen-Anhalt dem Betroffenen noch nicht vorliegen, erfolgt die Beihilfe aus Spendenmitteln, bis zur endgültigen Klärung von Versicherungsleistungen und/oder staatlichen/öffentlichen Hilfen, als zinsloses Überbrückungsdarlehen. Bei Ablehnung von vorrangigen Leistungen (wie z.b. staatliche Zuwendung oder Versicherungsleistungen) bzw. Feststellung der tatsächlichen Höhe vorrangiger Leistungen oder deren Klärung, kann das Überbrückungsdarlehen nach Bedürftigkeit ganz oder zum Teil in eine Schenkung umgewandelt werden. Die Auszahlung erfolgt in der Regel durch Banküberweisung an den Zuwendungsempfänger, ggf. erfolgt eine Auszahlung in Raten. In einigen Fällen kann auch eine Auszahlung der Zuwendung in Form von direkten Banküberweisungen an die mit der Schadensbeseitigung beauftragten Firmen erfolgen. Der Zuwendungsempfänger hat auf Verlangen durch Vorlage von Rechnungen und anderen geeigneten Belegen die Verwendung der gewährten Mittel nachzuweisen. Im Einzelfall kann der gegenüber der Investitionsbank Sachsen-Anhalt geführte Verwendungsnachweis der Schadensbeseitigung verlangt werden. Hinweise zur staatlichen Wiederaufbauhilfe: Antragsformulare und Informationen abrufbar unter der Internetseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt: einzureichen bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt Domplatz Magdeburg eine kostenfreie Hotline ist unter der Telefonnummer eingerichtet Seite 5 von 5

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