Geschäftsverteilungsplan Nr. 4/2018 für die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger des Amtsgerichts Koblenz
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- Nadine Michel
- vor 5 Jahren
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1 - G 59a /8- Geschäftsverteilungsplan Nr. /08 für die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger des Amtsgerichts Koblenz mit Wirkung vom I. Zuständigkeitsbereiche (Nach Dienstgrad und dann nach Ernennungsdatum sortiert) Legende: Die vorstehende Zuständigkeitsregelung beinhaltet eine Zuordnung der einzelnen Mitarbeiter/innen zu einer Funktionsgruppe. Dies sind wie folgt festgelegt: Farbmarkierung Funktionsgruppe Zivilsachen Grundbuchsachen Registersachen Nachlasssachen Familien- u. Betreuungssachen Vollstreckungssachen Strafsachen Verwaltung Nr. Name/Amtsbez. AKA % Zi. Tel. Vertret. Schwan, Christine JARin 06 Registersachen u. unternehmensrechtliche Verfahren i.s. v. 7, 75 FamFG mit den Endziffern 07- Zu : Breitbach Ez. 07 -, Lauberbach Ez. - Lehnertz, Ralph JAR 60 Immobiliarvollstreckungssachen (K+L) mit der Endz. - Verbraucherinsolvenzverfahren (IK) mit der Endz. - Verteilungsverfahren (J) mit der Endz. - Zu : Mock Endz., Escher Endz. Zu ): Mock
2 - - Nohn, Mechthild JARin 9 Grundbuch- und Höfesachen der Gemeinden Gondorf, Koblenz 76-00, Mallendar, Moselsürsch, Neudorf, Rübenach, Vallendar, Waldesch Aushilfe in GB-Sachen des AG Neuwied gemäß dortigem GVP mit,5 % AKA Zu : siehe Abschnitt V. A), Schüller, Margret JAF Zivilsachen (C) einschl. WEG- u. Landwirtschaftssachen AR-Verfahren der Zivilabteilungen Mahnsachen (B) zu bis jeweils Endziffer 7 bis 0 mit Ausnahme der PHK-Überprüfungsverfahren ohne Sachentscheidung und der Festsetzungen die durch den UdG des. EA vorgenommen werden (vgl. Ziffer 7 bis 9 dieses Plans) Verschollenheitssachen und Aufgebotsverfahren sowie Verf. nach 0 FamFG (UR II) - ohne Beratungshilfe - der Abt. u. (Turnusregelung) 5 Schmitt, Jörg JAM 5a Grundbuch- und Höfesachen der Gemeinden Bisholder, Brey, Güls, Koblenz 6-50, Lay, Lehmen, Löf, Macken, Nörtershausen, Oberfell, Rhens, Stolzenfels Vollstreckungsklausel nach 797 Abs. + ZPO Straf- u. Bußgeldsachen sowie Jugendstrafsachen sämtlicher Abteilungen mit den Endziffern 7-0 im VRJs- Aktenzeichen, hilfsweise Js Aktenzeichen mit Ausnahme der Festsetzungen durch den UdG des. EA (vgl. Ziffer 7 bis 9 dieses Plans) EDV-Administrator für SolumSTAR incl. des PC-Netzwerkes im Grundbuchamt 5 Aushilfe in GB-Sachen des AG Neuwied gemäß dortigem GVP mit,5 % AKA 6 Spieß-Welp, Christiane JAF 60 Betreuungs- (XVII), betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen (X) und Verfahren mit den Registerzeichen VII, VIII, XIV mit den Endz. 8, 9, 90, 9 Registersachen u. unternehmensrechtliche Verfahren i.s. v. 7, 75 FamFG mit den Endziffern Georg, Oliver Jens JAM 8 Geschäftsleiter Justizverwaltungssachen gemäß internem GVP Registersachen gem. 7 FamFG und unternehmensrechtl. Verfahren gem. 75 FamFG (Rückstände ehem. Dezernat Göbel) Hinterlegungssachen Endziffer -5 8 Mock, Peter JAM 65 5 Immobiliarvollstreckungssachen (K+L) mit der Endz. 6 0 Mobiliarvollstreckungssachen (M) mit der Endziffer Regelinsolvenzverfahren (IN) mit der Endziffer 0 Verbraucherinsolvenzverfahren (IK) mit der Endziffer + Verteilungsverfahren (J) mit der Endziffer Frohs, Martina JAF Nachlass- u. Teilungssachen (IV, VI) incl. Antragsaufnahme mit den Anfangsbuchstaben A, C-F, I, J, L, N, P, T, V-Z Zu bis : Goergen Endz. 7 8 Lauberbach Endz. 9 0 Zu : Goergen Endz. - 5, Lauberbach Endz. 6-0 Zu : siehe Abschnitt V.A) Zu : Nohn Zu : Göbel, T. Zu : EDV-Abt. des LG Zu : Konopka Endz , Lang Endz. 8 und 9 zu : Breuch Zu bis : Winterhalter, Zweitvertr. Liebenthal Zu : Lauberbach Zu : Bardonski Zu : Lehnertz Ez. 6+7, Escher Endz. 8-0 Zu : Sonnenschein Endz., Escher Endz. + Zu +: Escher Zu 5: Lehnertz Zu : Dickhaus Buchst. A, C-F, I, P, Z Miosga: J, L, N, T, V-Y
3 - - 0 Frohs, Klaus JAM 9 Grundbuch- und Höfesachen der Gemeinden Alken, Arenberg, Arzheim, Ehrenbreitstein, Horchheim, Koblenz 0-5, Metternich, Wallersheim, Weitersburg, Winningen Aushilfe in GB-Sachen des AG Neuwied gemäß dortigem GVP Zu : siehe Abschnitt V.A) Breitbach, Maria JAF 0 Registersachen u. unternehmensrechtliche Verfahren i.s. Zu : Schwan Ez. 5-7, Lauberbach v. 7, 75 FamFG mit den Endziffern 5-57 Schriftliche u. nachträgliche Beratungshilfesachen (UR II) mit den Anfangsbuchstaben M bis Z mit Ausnahme der Festsetzungen durch den UdG des. EA (vgl. Ziffer 7 bis 9 dieses Plans) Sonstige Handlungen des Nachlassgerichts in dem Verfahren a VI 6/ Zu : Georg, A. Zu : Miosga Escher, Walter JOI 6 5 Immobiliarvollstreckungssachen (K+L) mit der Endz. - 5 Mobiliarvollstreckungssachen (M) mit der Endziffer -5 Regelinsolvenzverfahren (IN) mit der Endziffer 5-9 Verbraucherinsolvenzverfahren (IK) mit der Endziffer 5+6 Verteilungsverfahren (J) mit der Endziffer - 7 Zu, bis 5: Mock Zu : Liebenthal Georg, Anja JOIin Alt. Telearbeitsplatz Registersachen u. unternehmensrechtliche Verfahren i.s. Präsenztag: mittwochs v. 7, 75 FamFG mit den Endziffern 0 06 Schriftliche u. nachträgliche Beratungshilfesachen (UR II) mit den Anfangsbuchstaben A bis L mit Ausnahme der Festsetzungen durch den UdG des. EA (vgl. Ziffer 7 bis 9 dieses Plans) Zimmer: 5, Tel: 007 Zu : Breuch Zu : Breitbach Sonnenschein, Katja JOIin Alt. Telearbeitsplatz Mobiliarvollstreckungssachen (M) mit der Endziffer 9+0 Verbraucherinsolvenzverfahren (IK) mit der Endz. 9+0 Präsenztag: donnerstags Zimmer: 6, Tel: 6 Zu : Pfitzmaier Endz. 0, Mock Endz. 9 Zu : Pfitzmaier 5 Pfitzmaier, Nathalie JOIin Alt. Telearbeitsplatz Mobiliarvollstreckungssachen (M) mit der Endziffer 8 Verbraucherinsolvenzverfahren (IK) mit der Endz. 7+8 Tätigkeit im Bezirkspersonalrat (mit Freistellung 0 %) Präsenztag: donnerstags Zimmer: 5, Tel: 007 Zu + : Sonnenschein 6 Goergen, Carolin JOIin Alt. Telearbeitsplatz Präsenztag: dienstags Zimmer: 5, Tel: 007 Zu bis : Schüller Zivilsachen (C) einschl. WEG- u. Landwirtschaftssachen AR-Verfahren der Zivilabteilungen Mahnsachen (B) zu bis jeweils Endziffer -6 mit Ausnahme der PHK-Überprüfungsverfahren ohne Sachentscheidung und der Festsetzungen die durch den UdG des. EA vorgenommen werden (vgl. Ziffer 7 bis 9 dieses Plans) Verschollenheitssachen und Aufgebotsverfahren sowie Verf. nach 0 FamFG (UR II) - ohne Beratungshilfe - der Abt., 5, 5 7 Winterhalter, Christoph JOI 9 Justizverwaltungssachen gemäß internem GVP Zu : Georg, O., Zweitvertreter Liebenthal
4 - - 8 Breuch, Sonja JOIin Alt. Telearbeitsplatz Registersachen u. unternehmensrechtliche Verfahren i.s. Präsenztag: montags v. 7, 75 FamFG mit den Endziffern 79-9 Zimmer: 5, Tel: 007 Zu : Georg, A. Ez. 79-8, Spieß- Welp Miosga, Silvia JOIin 5c Nachlass- u. Teilungssachen (IV, VI) incl. Antragsaufnahme mit den Anfangsbuchstaben B, G, H,M, O, Q, U Zu : Dickhaus Buchst. H, M, Q Frohs, M. Buchst. B, G, O, U Grundbuch- und Höfesachen der Gemeinden Bubenheim, Zu : siehe Abschnitt V.A) Brodenbach, Dreckenach, Moselweiß, Niederfell, Pfaffendorf, Urbar, Publikumsverkehr an den Tagen der regulären Abwesenheit von Frau Frohs für die Buchstaben J, L, N, T, V-Y 0 Lauberbach, Britta JOIin 06a Registersachen u. unternehmensrechtliche Verfahren i.s. v. 7, 75 FamFG mit den Endziffern und HRA 56 Zivilsachen einschl. WEG- u. Landwirtschaftssachen AR-Verfahren aller Zivilabteilungen Mahnsachen Zu ) bis ) jeweils Endz.,, mit Ausnahme der PHK-Überprüfungsverfahren ohne Sachentscheidung und der Festsetzungen die durch den UdG des. EA vorgenommen werden (vgl. Ziffer 7 bis 9 dieses Plans) 5 Verschollenheitssachen und Aufgebotsverfahren sowie Verf. nach 0 FamFG (UR II) - ohne Beratungshilfe - der Abt. 5 u. 6 Konopka, Alexandra JOIin 605 Betreuungs- (XVII), betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen (X) und Verfahren mit den Registerzeichen VII, VIII, XIV mit den Endz., 0,,,,, 5, 6, 7, 8 Familiensachen der Abteilungen 85 und 95 sowie im übrigen jeweils Endziffer bis mit Ausnahme der PHK-Überprü-fungsverfahren ohne Sachentscheidung und der Festsetzungen die durch den UdG des. EA vorgenommen werden (vgl. Ziffer 8 bis 0 dieses Plans) Entscheidungen über die Erinnerung gemäß Nr. a RpflG aus dem Dezernat Lang (lfd. Nr. ) Göbel, Thomas JI c Beratungshilfestelle u. Rechtsantragstelle in Zivil-, Familien- u. Zwangsvollstreckungssachen Straf- u. Bußgeldsachen sowie Jugendstrafsachen sämtlicher Abteilungen mit den Endziffern bis 6 im VRJs- Aktenzeichen, hilfsweise Js Aktenzeichen Zu : Schwan Ez , Breitbach Ez Zu 5: Schüller Zu : Lang Endz. -, 0,,,,, 5, 6, 7 Spieß-Welp:, 8 Zu : Liebenthal Abt. 85 sowie Endz., 0,,,, Lang: Abt. 95 u. Endz., 5, 6, 7, 8, 9 Zu : Liebenthal Zu hinsichtlich Zivil- u. FamS: Lang, Konopka u. Bardonski in Absprache, im Übrigen Rpfl. der Vollstreckungsabteilung Zu : Schmitt, J.
5 - 5 - Lang, Charmaine JIin 60 Betreuungs- (XVII), betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen Zu : Konopka Endz. 5-6, 00, 0, (X) und Verfahren mit den Registerzeichen VII, 0, 0, 0, 50, 60, 70; Spieß-Welp VIII, XIV mit den Endz. 5 bis 7, 00, 0, 0, 0, 0, 50, 7, 80 60, 70, 80 Familiensachen der Abteilungen 86 und 96 sowie im übrigen jeweils Endziffer 8-0 mit Ausnahme der PHK- Überprüfungsverfahren ohne Sachentscheidung und der Festsetzungen die durch den UdG des. EA vorgenommen werden (vgl. Ziffer 7 bis 9 dieses Plans) Entscheidungen über die Erinnerung gemäß Nr. a RpflG aus dem Dezernat Liebenthal (lfd. Nr. 5) Zu : Liebenthal Abt. 86 u. Endz. 8, 00, 0, 0, 0, 0; Konopka Abt. 96 u. Endz. 9, 50, 60, 70, 80, 90, zu : Konopka Dickhaus, Theresa JIin 5b Nachlass- u. Teilungssachen (IV, VI) incl. Antragsaufnahme mit den Anfangsbuchstaben K, R, S Grundbuch- und Höfesachen der Gemeinden Burgen, Dieblich, Immendorf, Kesselheim, Niederberg, Niederspay, Niederwerth, Oberspay, Stromberg und Wolken Publikumsverkehr an den Tagen der regulären Abwesenheit von Frau Frohs für die Buchstaben A, C bis F, I, P, Z 5 Bardonski, Stefanie JIin 0 Grundbuch- und Höfesachen der Gemeinden Bendorf, Hatzenport, Kattenes,Kobern, Koblenz 5-75, Neuendorf, Sayn, Hinterlegungssachen mit der Endz. 6-0 Aushilfe in GB-Sachen des AG Neuwied gemäß dortigem GVP 6 Liebenthal, Dennis JI Justizverwaltungssachen nach dem internen GVP (Ausu. Fortbildung, Verfahren nach dem AUG pp.) Familiensachen der Abteilungen 05 und 06, 97 u. 07 sowie im übrigen jeweils Endziffer -7 mit Ausnahme der PHK-Überprü-fungsverfahren ohne Sachentscheidung und der Festsetzungen die durch den UdG des. EA vorgenommen werden (vgl. Ziffer 7 bis 9 dieses Plans) Entscheidungen über die Erinnerung gemäß Nr. a RpflG aus dem Dezernat Konopka (lfd. Nr. 0) Mobiliarvollstreckungssachen (M) mit der Endziffer Buffler, Katharina, Rpfl.Anw. JI 606 Vergütungsfestsetzungen in Straf-, Familien- Zivil- und Beratungshilfesachen soweit diese vom UdG des. Einstiegsamtes vorgenommen werden PKH-Überprüfungsverfahren in Zivil- und Familiensachen ohne Sachentscheidung Zu - mit den Endziffern 00, 0, 0 und -, Weitere Aufgaben nach näherer Weisung des Geschäftsleiters 8 Ermel, Marie Claire JI 606 Vergütungsfestsetzungen in Straf-, Familien- Zivil- und Beratungshilfesachen soweit diese vom UdG des. Einstiegsamtes vorgenommen werden PKH-Überprüfungsverfahren in Zivil- und Familiensachen ohne Sachentscheidung Zu - mit den Endziffern 0, 0, 50 und -6 Weitere Aufgaben nach näherer Weisung des Geschäftsleiters Zu : Frohs, M. Buchst. K, R, Miosga Buchst. S Zu : siehe Abschnitt V.A) Zu : siehe Abschnitt V. A) Zu : Georg, O. Zu : Winterhalter u. Georg Zu : Konopka Abt. 05 u. 97 u. Endz. +5; Lang Abt. 06 u. 07 und Endz. 6+7 Zu : Lang Zu : Escher Die jeweils originär zuständigen Sachbearbeiter Die jeweils originär zuständigen Sachbearbeiter
6 - 6-9 Felten, Valerie JI 60d Vergütungsfestsetzungen in Sraf-, Familien- Zivil- und Die jeweils originär zuständigen Beratungshilfesachen soweit diese vom UdG des. Einstiegsamtes vorgenommen werden Sachbearbeiter PKH-Überprüfungsverfahren in Zivil- und Familiensachen ohne Sachentscheidung Zu - mit den Endziffern 60, 70, 80, 90 und 7-9 Weitere Aufgaben nach näherer Weisung des Geschäftsleiters II. Allgemeine Hinweise. Soweit sich die Zuständigkeit der Dienstgeschäfte nach Buchstaben richtet, gelten die Bestimmungen der richterlichen Geschäftsverteilung (derzeit unter Buchstabe C) entsprechend.. Ändert sich nach Eingang der Sache oder des Antrags der für die Zuständigkeit maßgebliche Name oder scheidet eine Partei, deren Name für die Einteilung maßgeblich war, aus dem Verfahren aus, so bleibt die Zuständigkeit des bisherigen Rechtspflegers unverändert erhalten. Auch bei einer Erweiterung der Sache bleibt die Zuständigkeit des bisherigen Dezernats unverändert. Diese Regelung gilt bei Änderung der Geschäftsstellennummer entsprechend.. Die Zuständigkeit umfasst die Aufgaben als Rechtspfleger und Urkundsbeamter des. Einstiegsamtes und beinhaltet auch die Antragsaufnahme, soweit dies nicht ausdrücklich gesondert geregelt ist.. Ist ein Rechtspfleger von der Ausübung des Rechtspflegeramtes ausgeschlossen, so wird dieses Verfahren bei dem ausgeschlossenen Rechtspfleger als nicht zugeteilt angesehen und bleibt bei der nachfolgenden Zuordnung aufgrund der Verteilerzahl unberücksichtigt. Bei dem übernehmenden Rechtspfleger wird die übernommene Sache auf die Verteilerzahl angerechnet. In Verfahren ohne Turnusregelung ist originär der Vertreter, hilfsweise der Zweitvertreter zuständig. 5. Nicht erfasste Geschäfte obliegen der dienstjüngsten Rechtspflegerin bzw. dem dienstjüngsten Rechtspfleger. Diese stehen in der unter II. dargestellten Zuständigkeitsbereich jeweils am Ende. Ist der bzw. die dienstjüngste Mitarbeiterin abwesend, ist der bzw. die dann dienstjüngste Mitarbeiter/in berufen. 6. Meinungsverschiedenheiten oder Auslegungsfragen über die Zuständigkeit oder Anwendung dieses GVP sind unverzüglich mit der Behördenleitung abzuklären. 7. Die Vertretung umfasst grundsätzlich sämtliche in der originären Zuständigkeitsregelung dargestellten Bereiche, soweit keine ausdrückliche Regelung erfolgt ist. Die Vertretungsregelung greift bei urlaubs- und krankheitsbedingter Abwesenheit unmittelbar mit der ersten tageweisen Abwesenheit des originär zuständigen Sachbearbeiters und endet mit dessen Dienstantritt. Der AZV-Tag gilt dabei als urlaubsbedingte Abwesenheit. Wird eine Vertretung im konkreten Fall aus sachlichen Erwägungen als nicht erforderlich angesehen, ist dies in dem jeweiligen Verfahren schriftlich festzuhalten. 8. Sind Vertretungen mehreren übertragen, sind bei Abwesenheit des ordentlichen Vertreters die anderen Mitarbeiter in dem von ihnen ebenfalls zur Bearbeitung zugewiesenen Sachgebiet Zweitvertreter. Dies gilt nicht, wenn eine besondere Zweitvertretungsregelung vorgesehen ist. Weitere Vertretungsfälle werden bei Bedarf durch die Behörden- oder Geschäftsleitung geregelt. 9. Bei einem zusammenhängenden Krankheitsausfall von mehr als Wochen soll die Vertretung gesondert geregelt werden.
7 - 7 - III. Besondere Hinweise A) Turnusregelung in der Familienabteilung. Sämtliche Neueingänge in Familiensachen, welche in die Zuständigkeit des Rechtspflegers fallen, sind unverzüglich der Eingangsgeschäftsstelle zuzuleiten und dort mit einem gesonderten Eingangsstempel zu versehen. Familiensachen, in denen aufgrund einer richterlichen Anordnung eine Vormundschaft oder Pflegschaft angeordnet wurde, zählen nicht zu den Neueingängen.. Die Eingänge des Tages (incl. der elektronischen Posteingänge) werden täglich bis.00 Uhr gesammelt. Die Nacherfassung von Eingängen an dienstfreien Tagen ist bis zur Stichzeit des nachfolgenden Arbeitstages vorzunehmen.. Die Eingänge werden nach der Bezeichnung des Antragsgegners, bei Fehlen eines solchen nach dem Antragsteller jeweils alphabetisch geordnet. Liegen mehrere Anträge gegen den Antragsgegner (Antragsteller) vor, richtet sich die Reihenfolge im zweiten Schritt nach dem Vornamen des Antragstellers. Gehen an einem Tag mehrere Sachen gegen verschiedene Antragsgegner desselben Familiennamens ein, so bestimmt sich ihre Reihenfolge nach dem Vornamen des Antragsgegners. Die so sortierten Verfahren werden mit einer fortlaufenden Ordnungsnummer versehen.. Die Eingänge werden gleichmäßig auf die vorhandenen Abteilungen in der genannten Reihenfolge den einzelnen Rechtspflegern zugeordnet. Abt. 85, 86, 95, 96, 05, 06, Familiensachen, die denselben Personenkreis betreffen, werden demselben Dezernat unter Anrechnung des Verteilerschlüssels zugeordnet. Wurde vorstehender Sachverhalt bei der Zuteilung zunächst übersehen, so wird das Verfahren nachträglich dem Dezernat zugeordnet, bei dem die erste Sache des betreffenden Personenkreises anhängig ist. 6. Abgaben sind innerhalb des Familiengerichts im Rahmen des Verteilerschlüssels auszugleichen. Ruhende und weggelegte Verfahren verbleiben in dem Dezernat, in welchem sie anhängig waren. 7. Für Familiensachen ist der heutige oder frühere gemeinsame Familienname (Ehename) der Beteiligten maßgebend, hilfsweise der Name des Antragsgegners. 8. Familiensachen, in denen aufgrund einer richterlichen Anordnung eine Vormundschaft oder Pflegschaft angeordnet wurde, sind unter Anrechnung auf den oben genannten Turnus wie folgt aufzuteilen: Aktenzeichenvorsatz des richterlichen Verfahrens zuständige Abteilung 8x 85 9x 96 0x 05 B) Grundbuchsachen 9. In Grundbuchsachen richtet sich die Zuständigkeit nach der im Antrag oder Ersuchen genannten ersten Grundbuchgemeinde. C) Immobiliarvollstreckungssachen 0. Für die Wiedervollstreckung gemäß ZVG richtet sich die Zuständigkeit nach dem vorausgegangenen Verfahren.. Wird ein Zwangsversteigerungs- und/oder Zwangsverwaltungsverfahren anhängig, das mit einem anhängigen in einem engen Zusammenhang steht (z.b. gleiche Grundstücke), richtet sich die Zuständigkeit nach dem anhängigen Verfahren.
8 - 8 - IV. Gesonderte Vertretungs- und Zweitvertretungsregelungen A) Grundbuchsachen: ) In Grundbuchsachen gilt folgende Erstvertretungsregelung: Vertreter/in Koblenz Endnummern alle übrigen Gemarkungen Endnummern Bardonski 9,0 - Schmitt, -6 Frohs, K. 7, Nohn 5, Dickhaus Miosga ) Die unter Buchstabe a) aufgeführten Endnummern des Vertretenen werden wie folgt (zweit)vertreten: Nr. Name Endnummern Bardonski, Frohs, Schmitt 5+6 Nohn Dickhaus 9 6 Miosga 0 ) Die unter Buchstabe b) aufgeführten Endnummern des Vertretenen vertritt der in der Aufzählung Nächstfolgende, der noch nicht nach diesem Buchstaben c) vertritt. ) Die Zuständigkeit richtet sich nach der zuerst genannten Blattnummer bzw. bei Sachzusammenhang nach der Blattnummer des ersten Antrags. 5) In Wohnungseigentumssachen richtet sich die Zuständigkeit bei Sachzusammenhang nach der Blattnummer, in der sich die Teilungserklärung befindet. B) Registersachen: Im Falle des gleichzeitigen Fehlens mehrerer Rechtspfleger der Registerabteilung, werden die von dem fehlenden Vertreter eigentlich vertretungsweise zu bearbeitenden Endziffern auf sämtlich noch dienstanwesenden Kolleginnen und Kollegen aufgeteilt. Nicht aufzuteilen sind die Endziffern, für die ein originärer (Erst-)Vertreter vorhanden und anwesend ist. Dazu werden zunächst sämtliche noch anwesenden Kolleginnen und Kollegen in alphabetischer Reihenfolge sortiert. Im Anschluss werden die nach der Zweitvertretung zu vertretenenen Endziffern in ziffernmäßiger Folge auf die so ermittelten Kolleginnen und Kollegen verteilt. Nach dem bzw. der alphabetisch letzten Mitarbeiter/in werden die folgenden Endziffern wieder von oben beginnend verteilt. Bsp.: Frau Breitbach und Frau Schwan sind erkrankt. Alle übrigen Kollleginnen und Kollegen sind im Dienst. Frau Breitbach wird hinsichtlich der Endziffer 7 bis 57 von Frau Lauberbach vertreten. Dies bleibt unverändert bestehen. Hinsichtlich der Endziffern bis 6 wird sie von Frau Schwan vertreten, die ebenfalls nicht im Dienst ist. Damit sind diese Endziffern aufzuteilen.
9 - 9 - a) Alphabetische Reihenfolge Name Frau Breuch Frau Georg Frau Lauberbach Frau Spieß-Welp b) Verteilung der Endziffern Name Endziffern nach der Zweitvertretung Frau Breuch, 6, 0, Frau Georg, 7,, 5 Frau Lauberbach, 8,, 6 Frau Spieß-Welp 5, 9,, Soweit daneben die Regelung einer Dritt- und weiteren Vertretung notwendig wird, erfolgt dies im Einzelfall durch die Behördenleitung. Ebenso kann durch diese die Zweitvertretungsregelung aufgehoben werden. V. Beteiligungen Der Personalrat ist für die Änderung des Geschäftsverteilungsplanes beteiligt. Koblenz, Peter Lambert Direktor des Amtsgerichts
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