Impressum: Impressum. Geschäftsführung: Sabine Neuber und Thomas Weichert HRB Amtsgericht Mannheim Steuernummer: 37008/01320

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Impressum: Impressum. Geschäftsführung: Sabine Neuber und Thomas Weichert HRB 703323 Amtsgericht Mannheim Steuernummer: 37008/01320"

Transkript

1 Jahresbericht 2011

2 2 Impressum ASS ggmbh Jahresbericht 2011 Impressum: Arbeitsgemeinschaft Spezialisierte Schuldnerberatung Mannheim ggmbh Kaiserring Mannheim Geschäftsführung: Sabine Neuber und Thomas Weichert HRB Amtsgericht Mannheim Steuernummer: 37008/01320 Redaktion / Text: Peter Borel Renate Erkelenz Katharina Luft Sabine Neuber Anita Ockert Bilder: ASS Creditreform Thorben Wengert / pixelio.de Michael Staudinger / pixelio.de / pixelio.de Istockfoto d-signbüro Grafische Konzeption / Layout d-signbüro, Mannheim

3 Editorial ASS ggmbh Jahresbericht Editorial Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, Ihnen auch für das Jahr 2011 einen Geschäftsbericht der vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg und der Arbeiterwohlfahrt Mannheim getragenen Arbeitsgemeinschaft Spezialisierte Schuldnerberatung Mannheim (ASS) präsentieren zu können. Auch das Jahr 2011 stand unter dem Einfluss des Haushaltsstrukturprogramms des Stadt Mannheim. Eine immer wieder stockende Praxis bei den Kostenbewilligungen und viele Ablehnungen von Kostenübernahmeanträgen stellten uns vor sowohl betriebswirtschaftliche als auch organisatorische Herausforderungen. Hinzu kam die große Anzahl von Ratsuchenden, die aufgrund ihrer Einkommenssituation nun keinen Anspruch auf Übernahme der Beratungskosten mehr haben. Nach eingehenden Diskussionen und trotz Bedenken entschlossen wir uns, auch diese Ratsuchenden weiter zu beraten und von ihnen dafür einen pauschalen Selbstzahlersatz zu verlangen. Ein Schritt, der uns innerhalb der gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen viel Kritik einbrachte. Die Alternative wäre, diese Ratsuchenden von unserem Beratungsangebot auszuschließen. Ein Beitrag in diesem Bericht geht näher auf diese Problematik ein. Neben den üblichen statistischen Informationen und dem Überblick über das Beratungsgeschehen haben wir auch diesmal in diesem Bericht einige aktuelle fachliche Informationen aufbereitet. Besonders stolz sind wir auf das Ergebnis einer erstmals durchgeführten Kundenbefragung zur Qualitätssicherung unserer Arbeit ehemalige Ratsuchende, deren Beratung bereits abgeschlossen ist, hatten die Möglichkeit, unsere Arbeit anonym zu bewerten. Im Bericht finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse. Nicht zuletzt möchten wir uns bei allen bedanken, die unsere Arbeit wohlwollend begleitet und unterstützt haben. Danke auch für die positiven Rückmeldungen zu unserem letzten Jahresbericht und zu unserer Arbeit. Sie sind für uns Bestätigung und gleichzeitig Motivation. Sabine Neuber Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Spezialisierte Schuldnerberatung Mannheim Thomas Weichert Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Spezialisierte Schuldnerberatung Mannheim

4 4 Allgemeine Statistik ASS ggmbh Jahresbericht 2011 Das Jahr 2011 in Zahlen 45,05% Allgemeine Statistik Die Arbeitsgemeinschaft Spezialisierte Schuldnerberatung Mannheim hat im vergangenen Jahr 1001 Personen (Vorjahr: 1224 Personen) beraten, davon waren 45,05 % weiblichen und 54,95 % männlichen Geschlechts. Geschlechterverteilung Geschlechterverteilung Geschlechterverteilung 54,95% 45,05% 54,95% männlich weiblich Das Durchschnittsalter der Klienten betrug wie im Vorjahr 41 Jahre. Der größte Teil unserer Klienten (59 %) war zwischen 30 und unter 50 Jahre alt, wobei in dieser Gruppe ein Zuwachs von über 2 % zu verzeichnen war. Die Klienten in der Altersgruppe von 20 bis unter 30 Jahren (16 %) und von 50 bis unter 60 Jahren (18 %) blieben nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr. Die Altersgruppe unter 20 Jahren (1 %) und ab 60 Jahren (7 %) bildeten in der Beratung, wie bisher auch, praktisch die Ausnahme. Das Verhältnis der Staatsangehörigkeit der Klienten blieb ebenfalls nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr. Rund 71 % waren deutsche Staatsbürger, rund 8 % Angehörige eines EU-Mitgliedsstaats, die verbleibenden 21 % besaßen eine sonstige Staatsbürgerschaft. Bei den Einkünften der Klienten zeigt sich, dass wie im Vorjahr der größte Teil (61,24 %) sich im laufenden ALG-II-Bezug befand, 4,25 % bezogen Leistungen über die Bundesanstalt für Arbeit. In einem Arbeitsverhältnis standen 24,91 % unserer Klienten, 1,58 % waren selbstständig. Lediglich 1,46 % unserer Klienten befanden sich in einer Ausbildung oder einem Studium. Die Hauptursache für die Überschuldung ist nach wie vor, mit einem Anteil von 53,78 %, Arbeitslosigkeit, Teilzeitarbeit oder ein prekäres Beschäftigungsverhältnis. Auf Platz 2 folgt die Überschuldung aufgrund einer gescheiterten Selbstständigkeit mit 27,34 %. Dieser Personenkreis wird von der Arbeitsgemeinschaft Spezialisierte Schuldnerberatung Mannheim als einziger gemeinnütziger Stelle in Mannheim beraten. Praktisch männlich gleich auf befanden sich die Konsumschulden mit 25,18 %. Auf weiblich den weiteren Plätzen der Ursachen für eine Überschuldung folgen Scheidung, Krankheit sowie Haushaltsgründung oder Geburt eines Kindes. In der Regel führt nicht eine Ursache allein zur Überschuldung, sondern das unglückliche Zusammenspiel mehrerer Aspekte. Eines bleibt dabei festzuhalten: Je länger sich jemand in Arbeitslosigkeit befindet, desto prekärer stellt sich die Gesamtsituation dar. Überschuldung wegen Beim Amtsgereicht Mannheim wurden 2011 insgesamt 653 Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Davon wurden 180 Anträge auf Eröffnung, also rund 28 %, von den Berater/-innen der Arbeitsgemeinschaft Spezialisierte Schuldnerberatung Mannheim vorbereitet und eingereicht.

5 ASS ggmbh Jahresbericht 2011 Allgemeine Statistik 5 Beratungsstatistik Die Arbeitsgemeinschaft Spezialisierte Schuldnerberatung Mannheim gliedert ihre Tätigkeit gemäß dem Gemeinderatsbeschluss 580/2004 der Stadt Mannheim in drei Abschnitte. Die Schuldnerberatung der Phase I und Phase II, sowie die Nachbetreuung. Die Phase I dient der Datenerhebung und beinhaltet eine Beratung zur Existenzsicherung, eine grundlegende Aufklärung (Pfändungsschutzkonto etc.) und, falls möglich bzw. aussichtsreich, eine Beratung und Unterstützung zur Selbsthilfe. Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt, falls noch erforderlich, der Übergang in die Phase II. Diese umfasst die Budgetberatung, Erhebung und Prüfung der Forderungen sowie die Schuldenregulierung. Die Nachbetreuung der Klienten erfolgt z. B. bei Fragen zum laufenden Insolvenzverfahren. (85 %) die Möglichkeit des Insolvenzverfahrens in Anspruch. Im Vorjahr waren es noch 68 %, die diese Sanierungsmöglichkeit in Anspruch nahmen. Bei 43 Personen (13 %) konnte im Wege eines Vergleichs eine vollständige Regulierung sämtlicher Forderungen erzielt werden. Auch hier gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um immerhin 9 %! Bei 5 Personen (1,5 %) wurde eine Teilregulierung per Vergleich erzielt, die komplette Sanierung wurde durch das Insolvenzverfahren bewirkt. Forderungsstatistik Im Jahr 2011 betrug die durchschnittliche Verschuldung unserer Klienten (Vorjahr: ) bei 8 (Vorjahr: 14) Gläubigern. Zu erwähnen ist, dass bei 129 Beratungsfällen (12,88 %) die Schuldenhöhe im Bereich zwischen bis über lag. Dies resultiert aus der Beratung der (ehemals) Selbstständigen, die vor diesem Hintergrund meist erhebliche höhere Verbindlichkeiten haben. Hier fallen insbesondere Steuerschulden (Steuerschätzung durch das Finanzamt, da keine Erklärung gefertigt wurde), Lieferantenverbindlichkeiten und gewerbliche Mietschulden erheblich ins Gewicht. Im vergangenen Jahr wurde die Phase I von 548 Personen (Vorjahr: 459 Personen) durchlaufen. Davon gingen 283 Personen (51,64 %) in die Phase II über, das ist gegenüber dem Vorjahr eine prozentuale Steigerung von fast 10 %. 115 Personen (20,99 %) konnten aufgrund unserer Beratung ihre Schulden selbst regulieren und ihre wirtschaftlichen Verhältnisse ordnen. Bei 82 Personen (14,97 %) einer immer noch viel zu hohen Anzahl musste die Beratung wegen mangelnder Mitwirkung beendet werden. Im Vorjahr waren es noch 18 %. Die Phase II wurde von 332 Personen durchlaufen. Davon nahmen 283 Personen Die privaten Schulden unserer Klienten gliedern sich wie folgt (Aufzählung nicht vollständig nur die am häufigsten vorhandenen Schulden): Schulden bei Gewerbetreibenden 1666 Telekommunikationsschulden 1012 Bankschulden (Dispo-, Raten-, Hypothekenkredite) 793 Versandhausschulden 594 Sonstige Schulden bei öffentlich-rechtlichen Gläubigern* 572 Rückständige private Versicherungsprämien 537 Energieschulden 342 Private Mietschulden 219 Schulden bei Freien Berufen 216 ALG-I-/ALG-II-Rückforderung 173 * Hierzu gehören auch Schulden aus der so genannten Beförderungserschleichung inkl. der damit zusammenhängenden Verfahrenskosten.

6 6 Verschuldung ASS ggmbh Jahresbericht 2011 Verschuldung in Mannheim Mit insgesamt 997 beratenen Personen im Jahr 2011 war die Nachfrage nach einer Schuldnerberatung bei der ASS Mannheim nach wie vor auf hohem Niveau. Eine Einschätzung der Überschuldungssituation in der Stadt Mannheim lässt sich aus dem Schuldenatlas ablesen, welcher jährlich von der Wirtschaftsauskunftei Creditreform herausgegeben wird. Anhand der dort gespeicherten Daten ermittelt sie eine Schuldnerquote, welche den Anteil der Personen mit so genannten Negativmerkmalen (z. B. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) im Verhältnis zu allen Personen ab 18 Jahren beschreibt. Für die gesamte Bundesrepublik ergibt sich im Jahr 2011 eine Schuldnerquote von 9,38 %. Dies entspricht rund 6,4 Millionen Bürgern, welche mit immensen Zahlungsschwierigkeiten kämpfen. Im Vergleich zum Jahr 2010 hat sich die Anzahl der Schuldner um rund Personen (-1,3 %) verringert. Die Schuldnerquote 2011 bleibt aber weiterhin deutlich über dem Tiefstwert aus dem Jahr 2009 (9,09 %). Für das Jahr 2011 ist festzustellen, dass sich der Befund einer strukturellen Überschuldung vieler Betroffener weiter verfestigt hat. Inzwischen weisen rund 3,7 Millionen Schuldner eine hohe Überschuldungsintensität auf (Anteil an Gesamt: 58 % / Fälle). Sie befinden sich in einer nachhaltigen und meist dauerhaften Krise und können nicht oder nur begrenzt von der Konjunktur und dem Beschäftigungsmarkt profitieren. Diese Gruppe bildet einen mehr oder minder veränderungsresistenten Schuldnersockel der zwischen 2006 und 2011 um rund Schuldner zugenommen hat. Zwar belegt das Land Baden-Württemberg im Ranking hinter Bayern mit 7,50 % Platz 2 der Schuldnerquote, aber bei genauerer Betrachtung sieht es für die Stadt Mannheim deutlich schlechter aus. Mit 12,81 % ist die Schuldnerquote in der Stadt fast doppelt so hoch wie im gesamten Bundesland. Hinter Ludwigshafen mit 14,12 % und Schuldnerquoten in Mannheim nach Postleitzahlen PLZ Stadtteil Quote 2004 Quote 2005 Quote 2006 Quote 2007 Quote 2008 Quote 2009 Quote 2010 Quote 2011 Differenz Differenz Mannheim (Quadrate) 19,98 21,42 29,40 29,25 27,08 23,97 23,53 18,39-5,14-1, Mannheim (Quadrate) 15,10 16,55 19,31 19,63 17,17 14,99 14,30 12,58-1,72-2, Mannheim (Neuostheim) 6,32 7,01 6,75 6,80 6,58 6,51 6,45 6,14-0,31-0, Mannheim (Oststadt) 9,71 10,58 10,92 11,13 10,15 9,10 9,47 8,50-0,97-1, Mannheim (Neckarstadt) 15,32 16,24 14,90 14,54 13,51 12,41 12,95 11,93-1,02-3, Mannheim (Friesenheimer Insel) 21,61 23,02 23,46 23,49 22,61 20,27 20,55 19,00-1,55-2, Mannheim Almenhof) 10,32 11,01 11,46 11,41 10,83 9,84 9,78 9,92 0,14-0, Mannheim (Rheinau) 11,30 12,26 12,77 13,05 11,94 11,10 11,98 12,28 0,30 0, Mannheim (Friedrichsfeld) 9,05 9,49 11,50 11,63 10,49 9,19 9,58 10,63 1,05 1, Mannheim (Seckenheim) 11,15 11,69 12,67 12,79 11,95 10,83 11,47 12,51 1,04 1, Mannheim (Feudenheim) 5,57 6,16 6,18 6,16 5,69 5,28 5,39 5,82 0,43 0, Mannheim (Waldhof) 13,20 14,25 15,36 15,38 14,75 13,26 13,99 14,52 0,53 1, Mannheim (Schönau) 15,84 16,67 17,82 17,44 15,79 14,50 14,91 16,79 1,88 0, Mannheim (Vogelstang) 11,30 12,30 12,18 11,95 11,08 10,48 11,00 11,75 0,75 0,45 Entwicklung Stadt Mannheim 12,78 13,73 14,35 14,31 13,33 12,13 12,44 12,31-0,13-0,47 Entwicklung Baden-Württemberg 7,50 7,95 8,06 8,14 7,65 7,11 7,46 7,50 0,04 0,00 Entwicklung Bundesrepublik Deutschland 9,74 10,43 10,68 10,85 10,11 9,09 9,50 9,38-0,12-0,36 Kreis Mannheim in Baden Württemberg weiterhin auf dem letzten Platz, im bundesweiten Ranking auf Rang 379 (insgesamt 412, letzter Platz Bremerhaven).

7 ASS ggmbh Jahresbericht 2011 Verschuldung 7 Worms mit 14,05 % (im Vorjahr noch 12,44 %) liegt Mannheim auf einem traurigen Platz 3 der Städte mit den meisten überschuldeten Haushalten in der Metropolregion. In der Detailanalyse lassen sich deutliche Unterschiede zwischen den Mannheimer Stadtteilen erkennen. So weisen die Stadtteile Lindenhof und Oststadt beispielsweise eine sehr geringe Schuldnerquote (0 % bis unter 5 %) auf. In den Quadraten zeigt sich ein Rückgang der Verschuldung auf unter 20 %, im Jahr 2010 waren es noch 23,53 %. Nur im Jungbusch und Filsbach liegt die Verschuldung nach wie vor deutlich über 20 %. Eine spürbare Verschlechterung der Verschuldungssituation ist hingegen im Stadtteil Schönau auf 16,79 % eingetreten. Im Vorjahr waren es noch 14,91 %. Für das nächste Jahr erwartet die Creditreform eine Stagnation der Situation. Im besten Fall kann ein leichter Rückgang der Verschuldung erzielt werden. Dies bedeutet, dass in Mannheim auch weiterhin ein erhöhter Bedarf für eine qualifizierte Schuldnerberatung besteht. Zwar ist mit einer weiteren Entspannung des Arbeitsmarkts zu rechnen aber auch die geringfügigen oder prekären Beschäftigungsverhältnisse steigen weiter deutlich an. Diese können Überschuldungsprozesse einleiten oder verstärken. Gleiches gilt für die Zunahme der Teilzeitarbeit.

8 8 Schuldnerberatung ASS ggmbh Jahresbericht 2011 Schuldnerberatung mit finanzieller Eigenbeteiligung der Ratsuchenden Änderung der Rahmenbedingungen Im Jahr 2011 trat eine Änderung bei der Kostenübernahme für die Schuldnerberatung durch die Stadt Mannheim in Kraft, die diese nunmehr auf den folgenden Personenkreis beschränkt: Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II, Empfänger/-innen von Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Empfänger/-innen von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Empfänger/-innen von Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und Empfänger/-innen von»analogleistungen-sgb XII«nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Diesen Berechtigten sollen auch diejenigen Menschen gleichgestellt sein, denen droht, dass sie eine der o. g. Leistungen nach dem SGB XII in Anspruch nehmen müssen. Erwerbstätigen und anderen, nicht zum berechtigten Personenkreis gehörenden Ratsuchenden ist somit der für sie kostenfreie Zugang zur Schuldnerberatung verwehrt. Die Stadt Mannheim verweist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom Az.: B 8 SO 14/09, wonach Kosten für eine präventive Schuldnerberatung staatlicherseits nicht übernommen werden müssen. Die ASS bedauert diese Entwicklung, denn gerade bei diesem Personenkreis war es in der Vergangenheit oft durch eine schnelle unbürokratische Unterstützung möglich, die soziale Abwärtsspirale zu verhindern. Die Eigenbeteiligung in der Praxis Für das Team der ASS war es schnell klar, dass es sich dem Personenkreis der Erwerbstätigen nicht verschließen und diesem weiterhin Unterstützung anbieten möchte. Allerdings ist es aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht möglich, diesen Personenkreis (bislang immerhin knapp ein Drittel der Ratsuchenden) kostenlos zu beraten. Vor diesem Hintergrund wurde für den betreffenden Personenkreis ab März 2011 eine Eigenbeteiligung in Höhe von 535 inkl. Mehrwertsteuer eingeführt. Schon bei der ersten telefonischen Kontaktaufnahme und der Prüfung nach Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist die Enttäuschung der Anrufer groß, wenn sich herausstellt, dass die Zugehörigkeit nicht gegeben ist und es sich um einen Selbstzahler handelt. Nicht selten sind davon Personen betroffen, bei denen die geringen Einkünfte (knapp oberhalb der SGB-II-Grenze ggf. mit Wohngeldbezug) Ursache der Überschuldung sind. Schon hier zeigt sich, dass einige Menschen den erforderlichen Geldbetrag nicht (auch nicht ratenweise) aufbringen können und somit auf kompetente Schuldnerberatung verzichten müssen. Jene Ratsuchenden, die unter Aufbietung aller finanziellen Ressourcen unsere Beratung in Anspruch nehmen möchten, werden zeitnah zu einem ersten Sondierungsgespräch eingeladen. Dort wird ein Beratungsvertrag geschlossen und die Rechnung ausgehändigt. Nach Eingang der Zahlung beginnt dann die weiterführende Beratung. In vielen Fällen wird die Möglichkeit der Ratenzahlung genutzt. Dies bedeutet, dass sich die Beratung, je nach Zahlungseingang, etappenweise vollzieht. Denn die Beratung beginnt erst bzw. wird erst fortgesetzt, wenn entsprechende Zahlungseingänge erfolgt sind. Anhand eines Beispiels wird im Folgenden die sich daraus ergebende Brisanz aufgezeigt.

9 ASS ggmbh Jahresbericht 2011 Schuldnerberatung 9 Angenommen, die Beratung beginnt nach der 4. Ratenzahlung à 50 und ein außergerichtlicher Einigungsversuch wird gestartet (Exkurs: Der außergerichtliche Einigungsversuch ist bei einer Verbraucherinsolvenz zwingend vorgeschrieben). Erfolgt keine weitere Ratenzahlung, ruht das gesamte außergerichtliche Verfahren bzw. die Antragstellung auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens verzögert sich erheblich mit negativen Folgen, denn beispielsweise Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Lohnpfändung, Kontopfändung) der Gläubiger sind weiterhin möglich. Das schuldnerberaterische Ziel, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden, stellt uns vor die Problematik des entweder schnellen Handelns (sofortiger Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht) und ggf. auf die restliche Begleichung der Rechnung zu verzichten oder des Abwartens auf weitere Zahlungen, während ein Gläubiger inzwischen den Lohn pfändet. Tritt dies ein, wird möglicherweise aus dem unpfändbaren Einkommen keinerlei Zahlung mehr zu erwarten sein. In diesem Zusammenhang stellt sich für die Beratungsstellen die Frage, ob sie sich wie Gläubiger verhalten, Beitreibungsmaßnahmen durchführen und letztlich selbst zu Insolvenzgläubigern werden. Die ASS verzichtet auf ein solch verwaltungsintensives Inkassowesen und berät damit den betreffenden Personenkreis schon angesichts der Kostenbeteiligung von lediglich 535 nicht kostendeckend. Im Jahr 2011 hat die ASS 78 Personen als Selbstzahler aufgenommen. 35 Personen wurden beraten und haben entweder mit Einmalzahlung oder mit Raten bezahlt oder es wurde unsererseits aufgrund der besonderen finanziellen und familiären Rahmenbedingungen auf die Eigenbeteiligung gänzlich verzichtet. In 33 Fällen (darunter auch Personen, die eine oder zwei Raten bezahlt und sich dann nicht mehr gemeldet haben) wurde die Rechnung storniert bzw. die Beratung beendet. Bei 10 Personen läuft die Beratung noch. In einigen Fällen wurde die Beratung zeitweise wegen des Ausbleibens der Ratenzahlung unterbrochen, später jedoch fortgeführt. Fazit Schuldnerberatungsstellen, die eine Eigenbeteiligung von ihren Klienten verlangen, sehen sich dem Vorwurf ausgesetzt, dass sie ihre Glaubwürdigkeit unterminieren und die Existenzsicherung ihrer Klienten konterkarieren. Denn einerseits wird den Ratsuchenden empfohlen, aus dem unpfändbaren Einkommen keine Raten an Gläubiger zu leisten, andererseits sollen sie stattdessen Ratenzahlungen für ihre Schuldnerberatung aufbringen. Seit die Stadt Mannheim den kostenfreien Zugang zur sozialen Schuldnerberatung für Erwerbstätige, Rentner, Studierende, Auszubildende, ALG-I-Bezieher/-innen und aktuell auch Selbstständige versperrt hat, stehen die Schuldnerberatungsstellen in Mannheim in diesem Dilemma. Nach unserer Auffassung sollte weiterhin das Sozialstaatsprinzip gelten. Zu diesem gehört, dass Menschen in Notlagen kostenloser Zugang zu sozialer Beratung gewährt wird. Insbesondere die Überwindung Existenz gefährdender Notlagen muss jedem Mitglied der Gesellschaft unentgeltlich zur Verfügung stehen. Ein weiterer Ausweg aus dem Dilemma könnte auch eine gesetzgeberische Regelung sein, mit der die Kosten einer Schuldnerberatung, analog den Kosten des Insolvenzverwalters bei einer gewerblichen Insolvenz, aus der Insolvenzmasse vorrangig bedient werden müssen.

10 10 Die Reform ASS ggmbh Jahresbericht 2011 Die Reform der Verbraucherinsolvenz und der Restschuldbefreiung Auf der Jahresfachtagung der BAG Schuldnerberatung Anfang Mai 2011 in Berlin wurden die geplanten Änderungen des Verbraucherinsolvenzverfahrens von einer Vertreterin des Bundesjustizministeriums dargestellt. Hintergrund der Reform ist, dass die Dauer der Wohlverhaltensperiode mit sechs Jahren im europäischen Vergleich verhältnismäßig lang ist. Die Halbierung des Restschuldbefreiungsverfahrens war bereits 2009 im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP enthalten. Konkretisiert wurden die Änderungen nun in einem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vom mit der Überschrift Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen. Der Gesetzentwurf enthält eine Vielzahl unterschiedlicher Änderungen, von denen hier die in der Praxis bedeutsamsten, nämlich die Umgestaltung des außergerichtlichen Einigungsversuches und die Verkürzung der Wohlverhaltensphase

11 ASS ggmbh Jahresbericht 2011 Die Reform 11 dargestellt werden sollen. Gerade in jüngster Zeit wurden wir auch vermehrt von Ratsuchenden zu der geplanten Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens befragt, was darauf schließen lässt, dass die Änderungen nicht mehr nur in der Fachpresse diskutiert, sondern über die Medien auch schon einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Allerdings muss dann auch mancher Ratsuchende der Illusion beraubt werden, dass die Restschuldbefreiung künftig einfacher und schneller zu erhalten sein wird. 1. Die Umgestaltung des außergerichtlichen Einigungsversuches gem. 305 InsO Der Gesetzentwurf sieht vor, das in der Praxis bedeutungslos gewordene gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren abzuschaffen und den außergerichtlichen Einigungsversuch zu stärken. Zudem soll in bestimmten Fällen der außergerichtliche Einigungsversuch entfallen und stattdessen mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Bescheinigung einer geeigneten Person oder Stelle vorgelegt werden, aus der sich ergibt, dass ein Einigungsversuch offensichtlich aussichtslos ist. Nach der geltenden Gesetzeslage ist der außergerichtliche Einigungsversuch obligatorisch, was bedeutet, dass mit einem erheblichen Arbeits- und Kostenaufwand an mitunter Gläubiger Schuldenbereinigungspläne verschickt werden, bei denen von vorneherein klar ist, dass sie nicht angenommen werden, weil es sich um sog. Nullpläne handelt. Hierbei wird für die Dauer von 72 Monaten das jeweils pfändbare Einkommen des Schuldners angeboten, das aber bei Versenden des Plans null Euro beträgt. Das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches kann von uns erst bescheinigt werden, wenn die Mehrzahl der Gläubiger den vorgelegten Plan abgelehnt hat. Da dieses Verfahren natürlich auch auf der Gläubigerseite zu einem erheblichen Arbeitsaufwand führt, sind in jüngster Zeit einige Gläubigervertreter dazu übergegangen, bereits mit Übersendung der Forderungsaufstellung darauf hinzuweisen, dass ein Nullplan nicht akzeptiert wird. In Zukunft soll es daher ausreichend sein, wenn die Schuldnerberatung oder ein Rechtsanwalt auf der Grundlage persönlicher Beratung und eingehender Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners bescheinigen, dass eine außergerichtliche Einigung offensichtlich aussichtslos war. Der Gesetzentwurf bestimmt ferner, dass eine Einigung in der Regel aussichtslos ist, wenn die Gläubiger im Rahmen einer Schuldenbereinigung voraussichtlich nicht mehr als 5 % ihrer Forderungen erhalten hätten oder der Schuldner mehr als 20 Gläubiger hat. In den Fällen, in denen eine außergerichtliche Einigung Erfolg verspricht, weil entweder eine Einmalzahlung angeboten werden kann oder der Schuldner über pfändbares Einkommen verfügt, soll es nach den geplanten Änderungen ausreichend sein, wenn gleichzeitig mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Zustimmungsersetzung nur derjenigen Gläubiger beantragt wird, die den Plan außergerichtlich abgelehnt oder sich hierzu nicht geäußert haben. Der beim Amtsgericht eingereichte Schuldenbereinigungsplan wird dann nicht mehr wie bisher an alle beteiligten Gläubiger verschickt, sondern nur noch an die ablehnenden, wobei dem Antrag auf Zustimmungsersetzung die vorangegangenen Stellungnahmen der Gläubiger sowie eine Erklärung beizufügen ist, dass die Vermögensübersicht und der Schuldenbereinigungsplan allen darin genannten Gläubigern in der dem Gericht vorliegenden Fassung übersandt wurden. Diejenigen Gläubiger, die dem außergerichtlichen Plan zugestimmt hatten, bleiben an ihre Zustimmung gebunden.

12 12 Die Reform ASS ggmbh Jahresbericht 2011 In den Stellungnahmen der Wohlfahrtsverbände zum Referentenentwurf wird allgemein begrüßt, dass der aufwändige außergerichtliche Einigungsversuch in offensichtlich aussichtslosen Fällen nicht mehr durchgeführt werden muss. Allerdings ist zu befürchten, dass die Bundesländer, die den Schuldnerberatungsstellen für die Durchführung des Einigungsversuches und das Ausstellen der Bescheinigungen Fallpauschalen gewähren, diese streichen oder für das Ausstellen einer Aussichtslosigkeitsbescheinigung erheblich reduzieren werden. In diesem Zusammenhang ist nämlich auch eine Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) geplant, wonach die Gebühr für die Ausstellung einer Bescheinigung 60 betragen soll. Es versteht sich aber von selbst, dass diese Pauschalvergütung für die auch hierfür notwendige, umfassende Tätigkeit der Schuldnerberatung (Durchführung mehrerer Beratungstermine, Ordnen und Zusammenstellen der Unterlagen, etc.) nicht annähernd kostendeckend ist. 2. Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens Nach geltendem Recht wird die Restschuldbefreiung nach 6 Jahren ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erteilt. In dem vorgelegten Referentenentwurf bestimmt nun der neue 300 Abs. 1 InsO-E, dass der Schuldner auf seinen Antrag hin nach drei Jahren die Restschuldbefreiung erhalten kann, wenn er nachweist, dass die Insolvenzgläubiger, die im Schlussverzeichnis enthalten sind, mindestens 25 % ihrer Forderungen erhalten haben und die Verfahrenskosten beglichen sind. Ferner ist die Erteilung der Restschuldbefreiung nach fünf Jahren möglich, wenn der Schuldner zumindest die Kosten des Verfahrens bezahlt hat. Hintergrund der geplanten Gesetzesänderung ist zum einen eine Angleichung an das Recht in verschiedenen anderen europäischen Staaten, in denen ein Restschuldbefreiungsverfahren zwischen 3 und 5 Jahren dauert. Zum anderen will der Gesetzgeber aber auch den gescheiterten Unternehmern zügiger einen wirtschaftlichen Neustart ermöglichen, da die Existenzgründung immer mit dem Eingehen von finanziellen Risiken verbunden ist. Aber auch andere Personen, die durch Lebensrisiken wie Arbeitslosigkeit oder Scheidung in die Überschuldung geraten sind, benötigen im Allgemeinen keine sechsjährige Bewährungsphase, um wieder am wirtschaftlichen Leben teilnehmen zu können, sondern lediglich einen finanziellen Neuanfang. Die Möglichkeit einer schnelleren Entschuldung für alle natürlichen Personen wird von den Wohlfahrtsverbänden und dem Deutschen Anwaltsverein grundsätzlich in sozialpolitischer und volkswirtschaftlicher Hinsicht als sinnvoll angesehen. Die gesetzte Hürde, durch Einsatz überobligatorischer Anstrengungen in den Genuss eines verkürzten Restschuldbefreiungsverfahrens zu kommen, muss allerdings auch erreichbar und überwindbar sein. Die Begründung des Gesetzentwurfs zitiert die Untersuchungen des AG Hamburg, die in einem sechsjährigen Verfahren eine durchschnittliche Befriedigungsquote von knapp 10 % feststellten. Auch unsere täglichen Erfahrungen in der Beratung überschuldeter Privatpersonen zeigen, dass aufgrund ihrer Einkommenssituation die wenigsten in der Lage sein dürften, in einem Zeitraum von 3 Jahren 25 % ihrer Schulden zu bezahlen. In den wenigen Fällen, in denen ausreichend pfändbares Einkommen vorhanden ist oder ein reicher Verwandter den Schuldner bei seinen Bemühungen um eine finanzielle Sanierung unterstützt, kommt in der Regel bereits eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zustande. In nahezu allen Stellungnahmen seitens der Wohlfahrtverbände wird daher vorgeschla-

13 Die Reform ASS ggmbh Jahresbericht gen, das Restschuldbefreiungsverfahren ohne Mindestquote moderat auf 4 Jahre zu verkürzen. Zum Abschluss sollen noch zwei geplante Gesetzesänderungen dargestellt werden, die in der Beratungspraxis relevant sind und von denen die eine von Vorteil für die Betroffenen ist, während sich die andere als äußerst nachteilig erweisen kann. Zu begrüßen ist, dass künftig Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften durch eine entsprechende Änderung des Genossenschaftsgesetzes vor dem Verlust ihrer Wohnung geschützt werden. Nach geltender Rechtslage kann der Treuhänder oder der Insolvenzverwalter die Mitgliedschaft des Schuldners bei der Wohnungsgenossenschaft kündigen und die Genossenschaftsanteile verwerten, so dass die Kündigung seitens der Genossenschaft wahrscheinlich ist. In Zukunft soll dies nur noch möglich sein, wenn die Genossenschaftsanteile den Betrag, der üblicherweise auch als Kaution hinterlegt wird, übersteigen. des Deutschen Anwaltsvereins, dass der jetzige Referentenentwurf in Hinblick auf die Zerstrittenheit der Koalition und die anstehenden Wahlen das Schicksal seiner Vorgänger teilen könnte. Er rechnet nicht mehr mit einer Reform, wenn nicht bis spätestens Juli 2012 ein Regierungsentwurf vorliegt. Da die Vertreterin des Bundesjustizministeriums wiederum versicherte, dass an dem Referentenentwurf und den hierzu eingegangenen Stellungnahmen fleißig gearbeitet werde, bleibt die Frage, ob die Reform nun kommt, weiterhin spannend. Von Nachteil wird für viele Betroffenen sein, dass künftig auch Unterhaltsrückstände von der Restschuldbefreiung ausgenommen werden, sofern der Unterhalt vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt wurde. Es kommt relativ häufig vor, dass Betroffene hohe Schulden bei Unterhaltsvorschusskassen oder den Unterhaltsberechtigten haben. Nach geltendem Recht ist die Forderung nur dann von der Restschuldbefreiung ausgenommen, wenn eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Unterhaltspflichtverletzung nach 170b StGB erfolgt ist. Die geplante Gesetzesänderung kann hier dazu führen, dass das Ziel eines wirtschaftlichen Neuanfangs bei hohen Unterhaltsschulden nicht zu erreichen sein wird. Durch das zum in Kraft getretene Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze wurden mit der Einführung der Verfahrenskostenstundung, der fakultativen Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens etc. einige Schwachstellen der Insolvenzordnung beseitigt. Seitdem wurden Änderungen des Verfahrens immer wieder diskutiert und Gesetzentwürfe vorgelegt, ohne dass diese verabschiedet wurden. Auch auf der diesjährigen Jahresfachtagung der BAG Schuldnerberatung befürchtete der Vertreter

14 Qualitätssicherung Kundenbefragung ASS ggmbh Jahresbericht Ergebnisse: Wartezeit Die Wartezeit auf einen Beratungstermin hat sich in den letzten drei Jahren eher zum Positiven verändert. Insofern war es für ein aussagekräftiges Ergebnis wichtig, neben der Zufriedenheit mit der Wartezeit auch die tatsächliche Wartezeit abzufragen. Denn nur so wurde erkennbar, welche Wartezeit bei den meisten Fällen zu einer Zufriedenheit bzw. Unzufriedenheit führte. Das Gesamtergebnis zeigt, dass Wartezeiten von einem Monat und mehr in der Regel nicht mehr akzeptiert werden und zu einer mehr oder weniger großen Unzufriedenheit führen. Derzeit liegt die Wartezeit auf einen Ersttermin bei der ASS unter einem Monat. Wir arbeiten daran, dies möglichst so beizubehalten. Qualität der Aufklärung und Information Insbesondere zur Phase 1 der Beratung, aber auch im weiteren Beratungsverlauf, gehören die grundlegende Aufklärung über den Prozess bzw. die erforderlichen Schritte der Schuldnerberatung sowie die Chancen, die notwendige Mitwirkung und die Information über mögliche Sofortmaßnahmen. Für uns sehr erfreulich, fühlten sich 138 Personen, also 92 % der Befragten im Rahmen der Phase 1 unserer Beratung über das, was sie erwartet, aufgeklärt. Sogar 95 % hatten den Eindruck, dass sie sich während des Beratungsprozesses jederzeit mit Fragen und Anliegen an die ASS wenden konnten. Hinzu kommt, dass wir bei rund 90 % der Befragten deren Ängste, Belastungen und Befürchtungen im Hinblick auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verringern bzw. nehmen konnten. Das ist ebenfalls ein sehr ermutigender Wert, denn eine Überschuldung führt in den meisten Fällen zu massiven Existenzängsten. Vor allem die Unwissenheit über die Vollstreckungsmaßnahmen lässt Betroffene oft befürchten, dass ihnen alles Materielle abgenommen werden kann und sie einer Haftstrafe entgegensehen. Weitere 86 % der Befragten gaben an, dass sie ihre Schuldensituation mit unserer Unterstützung regeln konnten. Um den Anteil der Personen, die wir bislang nicht oder nicht optimal erreichen konnten, künftig besser zu erreichen, werden wir bei der Folgebefragung ein besonderes Augenmerk auf die Frage nach dem Warum legen. Fazit Insgesamt fiel die Befragung für uns sehr positiv aus. Auch die anderen, hier nicht dargestellten Teilaspekte wie z. B. die Beratungsatmosphäre und die Zufriedenheit mit den einzelnen Mitarbeiter/- innen hatten durchweg sehr hohe Zustimmungsquoten. Immerhin 95 % der Befragten würden unsere Schuldnerberatung weiterempfehlen. Ein, wie wir finden, sehr guter Wert, der uns stolz macht und bestätigt. Der Ausgang der Befragung motiviert uns natürlich in besonderer Weise, unsere Qualitätsstandards nicht nur zu halten, sondern weiter zu optimieren. Wir danken allen sehr herzlich, die an der Befragung teilgenommen haben und damit ein sicherlich unerfreuliches Kapitel ihres Lebens noch einmal Revue passieren lassen mussten. Das Gesamtergebnis der Befragung kann auf unserer Homepage unter eingesehen werden.

15 14 Qualitätssicherung Kundenbefragung ASS ggmbh Jahresbericht 2011 Qualitätssicherung Kundenbefragung Zur Qualitätssicherung unserer Arbeit haben wir 2011 erstmals eine große Fragebogenaktion gestartet und 1018 ehemalige Ratsuchende, deren Beratung in den Jahren 2009, 2010 und 2011 abgeschlossen wurde, angeschrieben. Der Fragebogen beinhaltete 27 Fragen, die anonym beantwortet und in einem beigelegten Rückumschlag an uns kostenfrei zurückgesandt werden konnten. 150 Personen, rund 15 %, beteiligten sich an der Befragung. Davon 68 (45,3 %) Frauen und 82 (54,7 %) Männer. Die Umfrage ist damit repräsentativ. 67 % der Befragten erhielten zum Zeitpunkt der Schuldnerberatung Leistungen durch das Job Center Mannheim. Das entspricht dem bei der ASS üblichen Anteil dieser Gruppe an den Ratsuchenden. Exemplarisch wird im Folgenden auf folgende Teilaspekte näher eingegangen: Zufriedenheit mit der Wartezeit auf einen Beratungstermin Zufriedenheit mit der Qualität der Aufklärung und Information

16 ASS Arbeitsgemeinschaft Spezialisierte Schuldnerberatung Mannheim ggmbh Kaiserring Mannheim Tel: +(49) Fax: +(49) Unsere Hotlineberatung: immer mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr Tel: +(49) für Selbstständige und ehemalige Selbstständige: Tel: +(49)

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung 7. Auflage Von Wolfgang Schrankenmüller, Stuttgart Kassel, im Juni 2014 1 Inhalt Teil 1 Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens 3 1. Außergerichtliche

Mehr

Neue Regelungen seit 01.07.2014

Neue Regelungen seit 01.07.2014 Infoportal staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen und geeignete Personen gemäß 305 InsO. Die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens. Neue Regelungen seit 01.07.2014 Verkürzung des Insolvenzverfahrens

Mehr

Schnellübersicht Seite Ausweg aus dem Schuldenkreislauf 7

Schnellübersicht Seite Ausweg aus dem Schuldenkreislauf 7 Schnellübersicht Seite Ausweg aus dem Schuldenkreislauf 7 Wichtiges vorab 9 Außergerichtlicher Einigungsversuch 45 Gerichtliches Einigungsverfahren 79 Insolvenzverfahren 103 Wohlverhaltensphase 117 Am

Mehr

Das Regelinsolvenzverfahren

Das Regelinsolvenzverfahren Das Regelinsolvenzverfahren für (auch ehemals) selbständige Personen Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Saarpfalz-Kreises informiert Das Regelinsolvenzverfahren für natürliche Personen ist

Mehr

Informationsblatt Entschuldungsverfahren

Informationsblatt Entschuldungsverfahren 1. Die ersten Schritte auf dem Weg zur Entschuldung 1.1 Das Ordnen der Unterlagen Der erste Schritt für einen dauerhaften Schuldenabbau ist, dass Sie als betroffener Schuldner zunächst Ihre gesamten Unterlagen

Mehr

Das Verbraucherinsolvenzverfahren

Das Verbraucherinsolvenzverfahren Das Verbraucherinsolvenzverfahren Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Saarpfalz-Kreises informiert Mit einem Verbraucherinsolvenzverfahren kann in einem grundsätzlich 6jährigen gerichtlichen

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

Die Änderungen. Caritasverband Stuttgart e.v. Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.v. PräventSozial ggmbh Stuttgart

Die Änderungen. Caritasverband Stuttgart e.v. Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.v. PräventSozial ggmbh Stuttgart Die Änderungen Caritasverband e.v. Evangelische Gesellschaft e.v. PräventSozial ggmbh Zweite Insolvenzrechtsreform Insolvenzverfahren 1. Bereits gültige Änderungen seit 19.07.2013 2. Neuregelungen für

Mehr

Verbraucherinsolvenz und die Restschuldbefreiung wann macht es Sinn und was muss beachtet werden

Verbraucherinsolvenz und die Restschuldbefreiung wann macht es Sinn und was muss beachtet werden Verbraucherinsolvenz und die Restschuldbefreiung wann macht es Sinn und was muss beachtet werden Praktikerforum März 2009 Frank Porrmann Das Verbraucherinsolvenzverfahren gibt es erst seit 1999/2001 dauert

Mehr

SchuldnerAtlas Deutschland 2013

SchuldnerAtlas Deutschland 2013 Presseinformation SchuldnerAtlas Deutschland 2013 Überschuldung stagniert in Deutschland Im Oktober 2013 zählt Deutschland 6,58 Mio. überschuldete Privatpersonen. Im Vorjahr lag die Zahl geringfügig höher

Mehr

Bei den Befragten, die aktuell selbstständig sind, sind dies sogar 48,4 %.

Bei den Befragten, die aktuell selbstständig sind, sind dies sogar 48,4 %. Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e.v. Studie zum Fachtag Trotz Arbeit pleite Prekäre Beschäftigung und Überschuldung am 18.6.2015 Trotz Arbeit pleite?! 18. Juni 2015 Dramatische

Mehr

SchuldnerAtlas Deutschland 2011

SchuldnerAtlas Deutschland 2011 Presseinformation SchuldnerAtlas Deutschland 2011 Weniger Deutsche überschuldet 9,38 Prozent aller erwachsenen Deutschen über 18 Jahre sind zum Stichtag 01. Oktober 2011 überschuldet und weisen nachhaltige

Mehr

Paritätischer Nienburg - Mitarbeiterzeitung 03-2008 Die Schuldnerberatung des Paritätischen

Paritätischer Nienburg - Mitarbeiterzeitung 03-2008 Die Schuldnerberatung des Paritätischen Paritätischer Nienburg - Mitarbeiterzeitung 03-2008 Die Schuldnerberatung des Paritätischen Die Schuldnerberatung des Paritätischen Nienburg ist seit ihrer Gründung zu einer wichtigen und unentbehrlichen

Mehr

infoblatt Reform der Verbraucherentschuldung

infoblatt Reform der Verbraucherentschuldung infoblatt Reform der Verbraucherentschuldung Mit der Insolvenzordnung, (InsO) vom 1. Januar 1999 hat der Gesetzgeber die so genannte Restschuldbefreiung eingeführt, die für jeden redlichen Schuldner nach

Mehr

INSOLVENZ- TRAGIK oder CHANCE?

INSOLVENZ- TRAGIK oder CHANCE? INSOLVENZ- TRAGIK oder CHANCE? Dipl. Ing. Dipl. Betriebswirt Reinhard Nocke, Tel. 03375/520 95 00 E-Mail: reinhard@nocke-consulting.de www.nocke-consulting.de Stiftung Finanzverstand ggmbh 1 Manche Leute

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Schnelle Antwort, gute klare Beratung. Ich bin wirklich sehr zufrieden. Auswertung der Mandantenbefragung 2007

Schnelle Antwort, gute klare Beratung. Ich bin wirklich sehr zufrieden. Auswertung der Mandantenbefragung 2007 Schnelle Antwort, gute klare Beratung. Ich bin wirklich sehr zufrieden. Auswertung der Mandantenbefragung 2007 Juli 2007 DGB Rechtsschutz GmbH Seite 1 Inhaltsangabe Vorbemerkung und allgemeine Hinweise

Mehr

Schuldnerberatung. als ergänzende Maßnahme zur Rückfallprophylaxe von glücksspielsüchtigen Spielerinnen und Spielern

Schuldnerberatung. als ergänzende Maßnahme zur Rückfallprophylaxe von glücksspielsüchtigen Spielerinnen und Spielern 1 Schuldnerberatung als ergänzende Maßnahme zur Rückfallprophylaxe von glücksspielsüchtigen Spielerinnen und Spielern NRW Kooperationstag Sucht und Drogen 2011 Ralf Jeuschede Zentrale Schuldnerberatung

Mehr

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern August 2007 Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern Allensbach befragte im Juni 2007 eine repräsentative Stichprobe von 1000 Müttern und Vätern, deren (jüngstes) Kind ab dem 1.1.2007 geboren

Mehr

Creditreform Schuldneratlas 2014 Weser-Ems

Creditreform Schuldneratlas 2014 Weser-Ems Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Creditreform Oldenburg Bolte KG Creditreform Leer Bolte KG Presseinformation Neue Donnerschweer Straße 36 26123 Oldenburg Telefon 0 44 1 / 9 73 99-88 E-Mail c.schulz-geffken@oldenburg.creditreform.de

Mehr

Alternativen zur Einzelzwangsvollstreckung. Prof. Isaak Meier FS 2014

Alternativen zur Einzelzwangsvollstreckung. Prof. Isaak Meier FS 2014 Alternativen zur Einzelzwangsvollstreckung Prof. Isaak Meier FS 2014 Dauernde Verschuldung von Privathaushaltes als akutes Problem Zahlreiche Privathaushalte sind dauernd überschuldet. 1283 Privatkonkurse

Mehr

Schuldner- und Insolvenzberatung (SIB)

Schuldner- und Insolvenzberatung (SIB) Schuldner- und Insolvenzberatung (SIB) Im Gewerkschaftshaus Schwanthalerstraße 64 80336 München Tel.: 089 532716 Fax: 089 5439180 schuldnerberatung@awo-muenchen.de Träger: AWO München, gemeinnützige Betriebs-

Mehr

Ohne den gewerkschaftlichen Rechtsschutz hätte ich meine Rechte nicht durchsetzen können.

Ohne den gewerkschaftlichen Rechtsschutz hätte ich meine Rechte nicht durchsetzen können. Ohne den gewerkschaftlichen Rechtsschutz hätte ich meine Rechte nicht durchsetzen können. Auswertung der Mandantenbefragung 2009 Kurzfassung November 2009 DGB Rechtsschutz GmbH Seite 1 Inhaltsangabe Vorbemerkung

Mehr

PFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO

PFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO 1 www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de Neue Infos zum P-Konto PFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO Zum 1. Juli 2010 wurde das Pfändungsschutzkonto (das sogenannte P-Konto ) eingeführt.

Mehr

Dramatisch: 6,6 Millionen Deutsche sind überschuldet DEUTSCHE...

Dramatisch: 6,6 Millionen Deutsche sind überschuldet DEUTSCHE... 1 von 8 13.03.2013 17:00 DEUTSCHLAND Dramatisch: 6,6 Millionen Deutsche sind überschuldet Deutsche Wirtschafts Nachrichten Veröffentlicht: 13.03.13, 12:11 Aktualisiert: 13.03.13, 16:00 17 Kommentare Millionen

Mehr

Überschuldung privater Haushalte

Überschuldung privater Haushalte Überschuldung privater Haushalte * für die Statistik ist hier immer nur ein Hauptgrund maßgeblich. sonstiges: 18,0 % Zahlungsverpflichtung aus Bürgschaft, Übernahme oder Mithaftung: 2,6% unzureichende

Mehr

Kontopfändung Pfändungsschutzkonto P- Konto

Kontopfändung Pfändungsschutzkonto P- Konto Kontopfändung Pfändungsschutzkonto P- Konto Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Saarpfalz-Kreises informiert Zum 01.07.2010 traten umfangreiche Änderungen im Bereich des Kontopfändungs-schutzes

Mehr

Jahresbericht Schuldnerberatung 1997

Jahresbericht Schuldnerberatung 1997 Jahresbericht Schuldnerberatung 1997 Die Schuldnerberatung des PARITÄTISCHEN Nienburg wurde wie in den Vorjahren gut in Anspruch genommen. Sie hat sich im Laufe der Jahre fest etabliert und ist aus dem

Mehr

Überschuldung - letzter Ausweg die Privatinsolvenz

Überschuldung - letzter Ausweg die Privatinsolvenz Überschuldung - letzter Ausweg die Privatinsolvenz Datenlage zur Überschuldung von Privatpersonen verbessert Exakte Angaben, wie viele Haushalte überschuldet sind, gibt es nicht. Je nach Definition, aber

Mehr

13. Wahlperiode 16. 04. 2003

13. Wahlperiode 16. 04. 2003 13. Wahlperiode 16. 04. 2003 Kleine Anfrage des Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE und Antwort des Finanzministeriums Stellungnahmen von Landesbehörden zu Schuldenbereinigungsplänen Kleine Anfrage Ich frage die

Mehr

Schuldneratlas Leipzig 2014

Schuldneratlas Leipzig 2014 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Creditreform Leipzig Niedenzu KG Postfach 10 03 25, 04003 Leipzig Hahnekamm 1, 04103 Leipzig Telefon 0341 / 99 44-166 Telefax 0341 / 99 44-132 E-Mail s.polenz@leipzig.creditreform.de

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/899 22.07.2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Skibbe (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Schuldnerberatung

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr

E. Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

E. Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens I. Allgemeines 41 E. Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens I. Allgemeines Nach Durchführung eines Insolvenzverfahrens sei es als Regelinsolvenzverfahren oder sei es als Verbraucherinsolvenzverfahren

Mehr

Schuldenbarometer 1. Q. 2009

Schuldenbarometer 1. Q. 2009 Schuldenbarometer 1. Q. 2009 Weiterhin rückläufige Tendenz bei Privatinsolvenzen, aber große regionale Unterschiede. Insgesamt meldeten 30.491 Bundesbürger im 1. Quartal 2009 Privatinsolvenz an, das sind

Mehr

GAB. Versagensgründe. Ein Antrag auf Restschuldbefreiung ist zu versagen, wenn

GAB. Versagensgründe. Ein Antrag auf Restschuldbefreiung ist zu versagen, wenn Versagensgründe Vor dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens müssen verschiedene Dinge geprüft werden, damit im späteren Verfahren keine Risiken bezüglich der beabsichtigten Restschuldbefreiung

Mehr

Merkblatt zur Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung

Merkblatt zur Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung Merkblatt zur Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung 1 Die neue Insolvenzordnung (InsO) bietet grundsätzlich allen Personen die Möglichkeit, Befreiung von den restlichen Verbindlichkeiten (Restschuldbefreiung)

Mehr

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen

Mehr

Arm trotz Arbeit? Wie man in die Schuldenfalle rutscht

Arm trotz Arbeit? Wie man in die Schuldenfalle rutscht Arm trotz Arbeit? Wie man in die Schuldenfalle rutscht 10.06.15 Kreiszeitung + Schuldnerberater haben viel zu tun. In Deutschland sind 6 bis 7 Millionen Menschen verschuldet. Foto: Jochen Lübke Jochen

Mehr

Schuldenbarometer 2015: Privatinsolvenzen sinken um 6,4 Prozent vierter Anstieg in Folge bei den älteren Bundesbürgern

Schuldenbarometer 2015: Privatinsolvenzen sinken um 6,4 Prozent vierter Anstieg in Folge bei den älteren Bundesbürgern Schuldenbarometer 2015: Privatinsolvenzen sinken um 6,4 Prozent vierter Anstieg in Folge bei den älteren Bundesbürgern 1. Überblick: Privatinsolvenzen sinken auf den niedrigsten Stand seit 2005 Die Zahl

Mehr

Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten

Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten Baustein: V14 Raten ohne Ende? Ziel: Sensibilisierung für die Folgen der Nichteinhaltung von Verträgen und die daraus entstehenden

Mehr

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung 6. Auflage Von Wolfgang Schrankenmüller, Stuttgart Kassel, im November 2009 1 2 Inhalt Teil 1 Ablauf 4 1. Außergerichtliche Einigung 5 2. Gerichtlicher

Mehr

Schuldenbarometer 1. Halbjahr 2015

Schuldenbarometer 1. Halbjahr 2015 Schuldenbarometer 1. Halbjahr 2015 Überblick: Privatinsolvenzen sinken Anstieg bei jüngeren Bundesbürgern In den ersten sechs Monaten des Jahres 2015 mussten 52.771 Bundesbürger eine Privatinsolvenz anmelden.

Mehr

Schuldenbarometer 1. Halbjahr 2013

Schuldenbarometer 1. Halbjahr 2013 Schuldenbarometer 1. Halbjahr 2013 Zahl der Privatinsolvenzen sinkt um 3,9 Prozent Kernergebnisse Rückgang um 3,9 Prozent: 63.006 Privatinsolvenzen im ersten Halbjahr 2013 Prognose Gesamtjahr: 126.000

Mehr

Merkblatt zum Insolvenzverfahren und zur Restschuldbefreiung

Merkblatt zum Insolvenzverfahren und zur Restschuldbefreiung Merkblatt zum Insolvenzverfahren und zur Restschuldbefreiung Nach der Insolvenzordnung (InsO) können natürliche Personen Restschuldbefreiung erlangen. Dadurch wird redlichen Schuldnern, d. h. solchen,

Mehr

Begrüßung. Zwei Schiffbrüchige landen auf einer einsamen Insel: A: Mein Gott, wir sind verloren! B: Keine Sorge, die finden uns!

Begrüßung. Zwei Schiffbrüchige landen auf einer einsamen Insel: A: Mein Gott, wir sind verloren! B: Keine Sorge, die finden uns! Begrüßung Zwei Schiffbrüchige landen auf einer einsamen Insel: A: Mein Gott, wir sind verloren! B: Keine Sorge, die finden uns! Ich schulde dem Finanzamt noch 10.000 Euro! Roter Faden 1. Schuldner- und

Mehr

InsO-Reform 2012/2013

InsO-Reform 2012/2013 InsO-Reform 2012/2013 Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte RegE vom 12.07.2012 Ehret / Sb Ortenaukreis Hofmeister / SB München Inhalte / Ziele: Änderungen

Mehr

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Schuldner- und Insolvenzberatung

Schuldner- und Insolvenzberatung Schuldner- und Insolvenzberatung Kurzbeschreibung EDV-Dienstleistungen Wagner Johann-Langhans-Str. 2a 97475 Zeil am Main http://www.edv-dienstleistungen-wagner.de mail: info@edv-dienstleistungen-wagner.de

Mehr

7. DEUTSCHER INSOLVENZRECHTSTAG 2010

7. DEUTSCHER INSOLVENZRECHTSTAG 2010 7. DEUTSCHER INSOLVENZRECHTSTAG 2010 - WISSENSCHAFT, RECHTSPRECHUNG, PRAXIS - 17. bis 19. MÄRZ 2010 Workshop II: Das neue Pfändungsschutzkonto und 850i ZPO Dipl. Rechtspfleger Ulrich Adam, Amtsgericht

Mehr

Schuldenbarometer 1. Halbjahr 2009

Schuldenbarometer 1. Halbjahr 2009 Schuldenbarometer 1. Halbjahr 2009 Im 1. Halbjahr 2009 meldeten insgesamt 61.517 Bundesbürger Privatinsolvenz an allein im 2. Quartal waren es 31.026 was einen Anstieg um 1,75 Prozent im Vergleich zum

Mehr

Private Unfallversicherungen bei Selbstständigen - Ergebnisse einer repräsentativen Studie von Forsa - November 2009

Private Unfallversicherungen bei Selbstständigen - Ergebnisse einer repräsentativen Studie von Forsa - November 2009 Private Unfallversicherungen bei Selbstständigen - Ergebnisse einer repräsentativen Studie von Forsa - November 2009 Inhalt Studiensteckbrief Management Summary Grafiken: Besitzquoten bei privaten Unfallversicherungen

Mehr

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Klientenbefragung in der Schuldnerberatung

Klientenbefragung in der Schuldnerberatung Klientenbefragung in der Schuldnerberatung Im Caritasverband Konstanz e.v. wurde das Qualitätsmanagement nach DIN ISO 900:2008 eingeführt. Seit 20 ist auch die Schuldnerberatung zertifiziert. Bestandteil

Mehr

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN Sehr geehrte Damen und Herren, das Amtsgericht Mönchengladbach hat heute, am 28.11.2013 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glauch Reisen

Mehr

Armut und Überschuldung Schulden grenzen aus und führen in die Armut! Armut treibt immer mehr Menschen in die Schulden!

Armut und Überschuldung Schulden grenzen aus und führen in die Armut! Armut treibt immer mehr Menschen in die Schulden! Armut und Überschuldung Schulden grenzen aus und führen in die Armut! Armut treibt immer mehr Menschen in die Schulden! Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e.v. (LAG)

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

Budgetkompass für junge Menschen - Privatinsolvenz

Budgetkompass für junge Menschen - Privatinsolvenz Budgetkompass für junge Menschen - Privatinsolvenz, Schuldnerberaterin Lehrgang: Finanzierung praktische und aktuelle Fragestellungen aus Unternehmerund Konsumentensicht Landesakademie für Fortbildung

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Vorwort... Inhaltsverzeichnis...

Vorwort... Inhaltsverzeichnis... Inhaltsübersicht Vorwort... Inhaltsverzeichnis... V IX 1. Kapitel Einführung... 1 2. Kapitel Grundsätzliche Fragen zur Privatinsolvenz... 3 3. Kapitel Einzelne Fragen in der Privatinsolvenz... 27 4. Kapitel

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Verfahrens oder nach dem Antrag unangemessene Schulden gemacht oder Vermögen verschwendet hat,

im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Verfahrens oder nach dem Antrag unangemessene Schulden gemacht oder Vermögen verschwendet hat, 40476 Düsseldorf, Ulmenstr. 67 Ab l a u f de r Verbra ucherins ol ve nz Für überschuldete Verbraucher gibt es ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur Schuldenbereinigung, an dessen Ende die verbleibenden

Mehr

Private Vorsorge für den Pflegefall

Private Vorsorge für den Pflegefall Private Vorsorge für den Pflegefall Bericht der IW Consult GmbH Köln, 10. August 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668 Köln Postanschrift: Postfach 10 19

Mehr

Merkblatt zum Insolvenzverfahren und zur Restschuldbefreiung

Merkblatt zum Insolvenzverfahren und zur Restschuldbefreiung 1 Merkblatt zum Insolvenzverfahren und zur Restschuldbefreiung Nach der Insolvenzordnung (InsO) können grundsätzlich alle natürlichen Personen Restschuldbefreiung erlangen. Hiermit wird redlichen Schuldnern,

Mehr

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben

Mehr

Bevölkerung mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung 2012

Bevölkerung mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung 2012 Statistische Übersicht inkl. dem Vergleich zwischen und zur (Aus-)Bildungssituation von jungen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund 1 in den Bundesländern nach dem Mikrozensus Erstellt im Rahmen

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Auszug aus der Auswertung der Befragung zur Ermittlung der IT-Basiskompetenz

Auszug aus der Auswertung der Befragung zur Ermittlung der IT-Basiskompetenz Auszug aus der Auswertung der Befragung zur Ermittlung der IT-Basiskompetenz Wir arbeiten in Strukturen von gestern mit Methoden von heute an Problemen von morgen, vorwiegend mit Menschen, die die Strukturen

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Unzulässige Bearbeitungsgebühr bei Verbraucherkreditverträgen und die Möglichkeiten der Kreditnehmer

Unzulässige Bearbeitungsgebühr bei Verbraucherkreditverträgen und die Möglichkeiten der Kreditnehmer Unzulässige Bearbeitungsgebühr bei Verbraucherkreditverträgen und die Möglichkeiten der Kreditnehmer Herr Prof. Dr. Janssen zu der Problematik der Bearbeitungsgebühr in Verbraucherkreditverträgen. Sehr

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

MERKBLATT MERKBLATT. Überblick: InsO. Kurz gesagt. Die häufigsten Fragen

MERKBLATT MERKBLATT. Überblick: InsO. Kurz gesagt. Die häufigsten Fragen MERKBLATT MERKBLATT Überblick: InsO Kurz gesagt Zahlungsunfähige oder überschuldete Unternehmen werden mit dem Insolvenzverfahren abgewickelt. Das ist normalerweise nichts anderes als die Verwertung des

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Kooperation Drogenhilfe und Schuldnerberatung. AWO Kreisverband Mülheim an der Ruhr e.v.

Kooperation Drogenhilfe und Schuldnerberatung. AWO Kreisverband Mülheim an der Ruhr e.v. Kooperation Drogenhilfe und Schuldnerberatung AWO Kreisverband Mülheim an der Ruhr e.v. Drogenhilfe Träger: AWO Kreisverband Mülheim an der Ruhr e.v. Ambulante Suchterkrankungsversorgung Drogenabhängiger

Mehr

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen von Sebastian Tenbergen Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik Seite 1 Inhalt Vorbemerkung...

Mehr

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist

Mehr

Kundenzufriedenheit in der Wasserwirtschaft

Kundenzufriedenheit in der Wasserwirtschaft ERGEBNISDOKUMENTATION Kundenzufriedenheit in der Wasserwirtschaft Kundenbefragung 2014 Wasser- und Abwasserverband Elsterwerda Erarbeitet als Informations- und Positionspapier für die Verbandsmitglieder

Mehr

Name der Ausbildungsstätte. 1. Wenn Sie diese Ausbildung beginnen: Welchen höchsten Schulabschluss haben Sie dann? a) ohne Hauptschulabschluss

Name der Ausbildungsstätte. 1. Wenn Sie diese Ausbildung beginnen: Welchen höchsten Schulabschluss haben Sie dann? a) ohne Hauptschulabschluss Sehr geehrte Ausbilderin, sehr geehrter Ausbilder, die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt ist als zuständige Stelle nach 88 Abs. 2 BBiG verpflichtet, Daten zur Berufsbildungsstatistik im Bereich der Freien

Mehr

Schärfere Haftung in Sachen Umwelt.

Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Das Umweltschadensgesetz. Wichtige Informationen zum USchadG! DER FELS IN DER BRANDUNG Das neue Umweltschadensgesetz. Umweltschutz hat in Deutschland einen sehr hohen

Mehr

Einrichtung des Cisco VPN Clients (IPSEC) in Windows7

Einrichtung des Cisco VPN Clients (IPSEC) in Windows7 Einrichtung des Cisco VPN Clients (IPSEC) in Windows7 Diese Verbindung muss einmalig eingerichtet werden und wird benötigt, um den Zugriff vom privaten Rechner oder der Workstation im Home Office über

Mehr

Ärzte befürchten Engpässe bei der Patientenversorgung

Ärzte befürchten Engpässe bei der Patientenversorgung allensbacher berichte Institut für Demoskopie Allensbach November 2010 Ärzte befürchten Engpässe bei der Patientenversorgung Die Ärzte in Deutschland sind außerordentlich besorgt, dass es in Zukunft verstärkt

Mehr

Privatinsolvenz. Schuldenbereinigung Restschuldbefreiung Insolvenzplan. von. Dr. Andreas Schmidt. Richter am Amtsgericht Hamburg

Privatinsolvenz. Schuldenbereinigung Restschuldbefreiung Insolvenzplan. von. Dr. Andreas Schmidt. Richter am Amtsgericht Hamburg Privatinsolvenz Schuldenbereinigung Restschuldbefreiung Insolvenzplan von Dr. Andreas Schmidt Richter am Amtsgericht Hamburg 4. völlig neu bearbeitete Auflage 2014 Überblick zum Werk Die Privatinsolvenz

Mehr

Insolvenzordnung: Hinweise für Schuldner - Verbraucherinsolvenzverfahren -

Insolvenzordnung: Hinweise für Schuldner - Verbraucherinsolvenzverfahren - ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN - R23 Stand: April 2004 Ihr Ansprechpartner Thomas Teschner E-Mail thomas.teschner@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-200 Fax (0681) 9520-288 Insolvenzordnung: Hinweise für Schuldner

Mehr

Schnellstart - Checkliste

Schnellstart - Checkliste Schnellstart - Checkliste http://www.ollis-tipps.de/schnellstart-in-7-schritten/ Copyright Olaf Ebers / http://www.ollis-tipps.de/ - Alle Rechte vorbehalten - weltweit Seite 1 von 6 Einleitung Mein Name

Mehr

effektweit VertriebsKlima

effektweit VertriebsKlima effektweit VertriebsKlima Energie 2/2015 ZusammenFassend - Gas ist deutlich stärker umkämpft als Strom Rahmenbedingungen Im Wesentlichen bleiben die Erwartungen bezüglich der Rahmenbedingungen im Vergleich

Mehr

Auswirkungen des Pfändungsschutzkontos auf die Vollstreckungspraxis

Auswirkungen des Pfändungsschutzkontos auf die Vollstreckungspraxis Auswirkungen des Pfändungsschutzkontos auf die Vollstreckungspraxis Dipl.-Rpfl. (FH) Rainer Goldbach Amtsgericht Frankfurt am Main rainer.goldbach@web.de 17.05.2010 1 Übersicht 1. Pfändungsschutz bei Kontopfändung

Mehr

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007 Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich

Mehr

2. Name und Adresse der Ehefrau: Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet ist oder nicht.

2. Name und Adresse der Ehefrau: Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet ist oder nicht. Scheidungsformular Mit diesem Formular können Sie uns schnell und bequem die erforderlichen Daten für einen Scheidungsantrag zusenden. Aus Ihren Daten werden wir den Scheidungsantrag fertigen. Das geht

Mehr

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 4. März 2015 q5337/31319 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer

Mehr

Merkblatt zu syrischen Staatsangehörigen, die sich zum Studium in Deutschland aufhalten

Merkblatt zu syrischen Staatsangehörigen, die sich zum Studium in Deutschland aufhalten Merkblatt zu syrischen Staatsangehörigen, die sich zum Studium in Deutschland aufhalten Vorbemerkung Dieses Merkblatt gibt Hinweise zu syrischen Staatsangehörigen, die sich bereits zum 1. Februar 2013

Mehr