Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn: Medizinische Psychologie / SS 2005

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2 Verhaltensmodifikation = Steigerung der Häufigkeit erwünschter Verhaltensweisen Senkung der Häufigkeit problematischer Verhaltensweisen Labilisierung und Aufgeben ineffektiver bzw. maladaptiver Reaktionsmuster Neuerlernen von Fertigkeiten, Fähigkeiten und Handlungsstrategien

3 Veränderungsmethoden I: Informationsvermittlung (Psychoedukation): Ziele: Wissensdefizite vermindern Problembewusstsein fördern Motivation für Verhaltensänderung steigern Patienten eigenverantwortlich-kompetente Bewältigung ihrer Erkrankung ermöglichen (Hilfe zur Selbsthilfe) Wichtig: - Informationen sollten allgemein verständlich und gut proportioniert sein - Informationen über Risiken weder zu neutral, noch zu stark angstinduzierend gestalten

4 Veränderungsmethoden II: Beratung: Effekt der Beratung hängt ab von: - Persönlichkeit des Beraters (Attraktivität und wahrgenommene Kompetenz des Beraters in den Augen des Ratsuchenden, Peers und (ehemalige) Betroffene häufig besonders überzeugende Vermittler) - Gesprächsführungsfähigkeiten des Beraters (Beachtung der Stufe der Veränderungsprozesse, auf der der Ratsuchende sich aktuell befindet; s. Stadien der Veränderungsbereitschaft-Modell von Prochaska & Di Clemente (1983)

5 Prochaska & Di Clemente (1983): Stadienmodell der Veränderungsbereitschaft Absichtslosigkeit Absichtsbildung Handlungsvorbereitung Handlung Aufrechterhaltung

6 Veränderungsmethoden III: Training: Gewünschtes Verhalten oder kognitive Fähigkeiten werden schrittweise, mit steigendem Schwierigkeitsgrad und systematischer Verstärkung des Zielverhaltens mit dem Ziel des Alltagstransfers des Gelernten (meist in der Gruppe) eingeübt.

7 Veränderungsmethoden IV: Veränderung der (politischen und wirtschaftlichen) Lebensbedingungen, des sozialen Umfelds oder der räumlichen Umgebung des Patienten

8 Wirkmechanismen im Gruppensetting: Vergleichsprozesse Orientierung an erfolgreichen Modellen Externale Motivierung Festhalten am Veränderungsbemühen Öffentlichkeitsdruck Erleben sozialer Unterstützung

9 Grundgedanke des deutschen Rehabilitationsrechts: Wer körperlich, geistig oder seelisch behindert ist oder wem eine solche Behinderung droht, hat unabhängig von der Ursache der Behinderung ein Recht auf die Hilfe, die notwendig ist, um 1.) die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu bessern,ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern, 2.) ihm einen seinen Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Platz in der Gemeinschaft, insbesondere im Arbeitsleben, zu sichern. (Erstes Buch des Sozialgesetzbuchs, SGB I, 10).

10 Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen: Behandlung durch Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe Arznei- und Verbandmittel Belastungserprobung Heilmittel wie Physiotherapie, Sprach-, Ergo- und Bewegungstherapie Körperersatzstücke inklusive Ausbildung in deren Gebrauch und Instandsetzung

11 Berufliche oder schulische Rehabilitationsmaßnahmen: Ausbildung Fortbildung Umschulung Arbeitsförderung im Trainingsbereich einer Werkstatt für Behinderte oder chronisch Kranke Ermöglichung eines (höheren) Schulabschlusses bzw. schulische Ausbildung von behinderten Kindern in speziellen Schulen (Sonderschulen)

12 Leistungen zur sozialen Rehabilitation: Gelder zur Ausbildungs- und Arbeitsförderung bzw. Eingliederungshilfen für Behinderte in besonderen Lebenslagen, z.b. Krankengeld, Übergangsgeld Zuschüsse zu Haushaltshilfen Zuschüsse zu Rehabilitationssport Reisekostenzuschuss

13 Rehabilitationsträger in Deutschland: Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Orts- Betriebs-, Innungs-, See- und Ersatz(kranken)kassen, Bundesknappschaft, landwirtschaftliche Krankenkassen Landwirtschaftliche Altershilfe (LwAH) Landwirtschaftliche Alterskassen Bundesanstalt für Arbeit (BA) Landesarbeitsämter, Arbeitsämter Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) Arbeitsrentenversicherung (LVA, Bahn-AG, Seekasse), Angestelltenversicherung (BfA), knappschaftliche RV Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) Berufsgenossenschaften, öffentliche Unfallversicherer Kriegsopferversorgung / Kriegsopferfürsorge (KOV / KOF) Versorgungsämter, Hauptfürsorgestellen Sozialhilfe (Kreise, Länder Landeswohlfahrtsverbände)

14 Psychologische Interventionen in der Rehabilitation I: Psychologische Beratung und Psychotherapie - Beratung bei Problemen der Krankheitsbewältigung - Psychologische Beratung und Psychotherapie bei psychischen und psychosomatischen Störungen - Psychologische Beratung und Psychotherapie bei Problemen in der Partnerschaft, in der Familie oder im sozialen Umfeld - Interventionen bei psychischen Krisen im Verlauf der Rehabilitationsmaßnahme

15 Psychologische Interventionen in der Rehabilitation II: Psychoedukation und Patientenschulung - Information über die Erkrankung und deren Folgen - Reduktion der Angst von medizinischen Maßnahmen - Training zur Kompensation von Funktionseinschränkungen und funktionsorientierten Übungsprogrammen - Anleitung und Schulung (z.b. Ernährung, Benutzung von Hilfsmitteln)

16 Psychologische Interventionen in der Rehabilitation III: Gesundheitsförderung und Prävention - Programme zur Reduktion von Risikofaktoren - Programme zur Stärkung von Schutzfaktoren - Stressbewältigung - Entspannung

17 Verbreitung von Selbsthilfegruppen: ca Selbsthilfegruppen in der BRD ca. 3 Millionen Mitglieder insgesamt ca. 300 Selbsthilfeorganisationen bundesweit ca. 1-4% der erwachsenen Bevölkerung beteiligen sich aktiv an einer Selbsthilfeinitiative d.h. ca. 6-9% der Betroffenen engagieren sich in einer Selbsthilfeinitiative

18 Wirkprinzipien von Selbsthilfegruppen: (Matzat, 1999; Hell & Borgetto, 2002) Modell-Lernen Verbalisierung emotionaler Inhalte Identifikatorische Resonanz Soziale Unterstützung Kontrollüberzeugungen

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