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1 Verfahren Instrumente Formulare Anlagen zur Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß 8a SGB VIII in Remscheid Neufassung 2013

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3 Inhaltsverzeichnis Seite Kinderschutzbogen 0 unter 3 Jahre 4-7 Kinderschutzbogen 3 - unter 6 Jahre 8-13 Kinderschutzbogen 6 unter 14 Jahre Kinderschutzbogen 14 Vollendung 18. Lebensjahr Information Eltern 24 Elterngespräch 25 Schweigepflichtsentbindung 26 Fallübergabe 27 Fallübernahme 28 Verfahrensbeschreibung Allgemein 29 Verfahrensbeschreibung HzE 30 3

4 Kinderschutzbogen 0 unter 3 Jahre Der nachfolgende Kinderschutzbogen dient zur Risikoeinschätzung bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII. Er soll helfen, Wahrnehmungen zu schärfen, Gefährdungen möglichst frühzeitig zu erkennen und die Vorbereitung für ein Fachgespräch zur Risikoeinschätzung erleichtern. Aufnahmedatum Aufnahmeanlass Aufnehmende(r) Institution Kind: Name, Vorname Geb. Dat.: Anschrift (Stempel) Erziehungsberechtigte/r Name, Vorname Anschrift Telefon mobil Eltern verheiratet Eltern getrennt lebend Eltern geschieden bestehende Vormundschaft andere Bezugsperson : (z.b. 2. Elternteil, Großeltern) Anschrift : Telefon : mobil 4 version

5 Kinderschutzbogen 0 unter 3 Jahre Die nachfolgende Risikoanalyse ist ein Teil im Entscheidungsprozess, ob es sich im vorliegenden Fall um eine Kindeswohlgefährdung handelt oder nicht. Sie soll der besseren Wahrnehmung dienen, die Entscheidung im Fachgespräch und die Dokumentation erleichtern. Sie ist keinesfalls rein schematisch/mathematisch anzuwenden und ersetzt nicht das professionell geführte Fachgespräch. Hinweis: Es sind nur die Indikatoren anzukreuzen, die zuverlässig beurteilt werden können. (Dort, wo keine Einschätzung möglich ist, bleiben die Felder leer.) Nachfolgend wird unterschieden zwischen Anzeichen für und eine akute Kindeswohlgefährdung Risikofaktoren, die auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hindeuten. Akute Kindeswohlgefährdung Analog zur Ampel bedeutet im Falle einer akuten Kindeswohlgefährdung ROT = GELB = GRÜN = Bereits 1 Bewertung im roten Bereich signalisiert Anzeichen für eine akute Kindeswohlgefährdung. Das Jugendamt ist sofort zu informieren, da hier Gefahr im Verzug besteht. Die Einschätzung ist nicht absolut sicher und erfordert weitere Wahrnehmungen und erhöhte Aufmerksamkeit innerhalb eines kurzfristigen Zeitraumes (1 Woche) unter Hinzuziehung einer erfahrenen Fachkraft. Die Einschätzung zu den bestimmten Merkmalen gibt keinen Anlass zur Besorgnis. Körperliche Erscheinung (wenn möglich, Vorsorgeuntersuchungsheft U1 U7 hinzuziehen) Hämatome, Mehrfachverletzungen in verschiedenen Heilungsstadien, mehrfache Kleinwunden, Striemen und Narben Knochenbrüche, Mehrfachbrüche mit unklarer oder nicht nachvollziehbarer Ursache Verbrennungen, Verbrühungen mit unklarer oder nicht nachvollziehbarer Ursache wiederholt auftretende Rötungen / Entzündungen im Anal- und/oder Genitalbereich unklare Schonhaltungen und Schmerzen bei Verdacht auf körperliche Misshandlung rot gelb grün Psychische Erscheinung auffälliges, altersunangemessenes sexualisiertes Verhalten Darstellen von erlebter Gewalt (durch Spiel und/oder Malen) weglaufen auffällige, altersunangemessene Verweigerungshaltung Psychosoziale Situation akute Phase einer Suchterkrankung eines oder beider Elternteile/s akute Phase einer psychischen Erkrankung eines oder beider Elternteile/s 5 version Version

6 Kinderschutzbogen 0 unter 3 Jahre Risikofaktoren für eine mögliche Kindeswohlgefährdung Analog zur Ampel bedeutet im Falle von Risikofaktoren, die auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hindeuten: ROT = Signalisiert Gefahr! Risiken sind erkennbar, die Einschätzung gibt Anlass zur Besorgnis. Im Falle mehrerer Signale muss umgehend eine erfahrene Fachkraft zur Risikoabschätzung hinzugezogen werden. GELB = Die Einschätzung ist nicht absolut sicher und erfordert weitere Wahrnehmungen und erhöhte Aufmerksamkeit innerhalb eines kurzfristigen Zeitraumes (1 Woche). GRÜN = Die Einschätzung zu den bestimmten Merkmalen gibt keinen Anlass zur Besorgnis. Körperliche Erscheinung (wenn möglich, Vorsorgeuntersuchungsheft U1 U7 hinzuziehen) schlechter Pflegezustand Karies wiederholte/anhaltende Erkrankungen (Haut, Atemwege, etc.) ohne medizinische Versorgung anhaltende Auffälligkeiten beim Sehen und Hören ohne medizinische Abklärung Zeichen der Überernährung Verzögerung der motorischen Entwicklung ohne ärztliche/psychologische/therapeutische Abklärung Verzögerung der sprachlichen Entwicklung ohne ärztliche/psychologische/therapeutische Abklärung Verzögerung der geistigen Entwicklung ohne ärztliche/psychologische/therapeutische Abklärung Ess- und Fütterungsprobleme Früh-/Mangelgeburt, Mehrlingsgeburt chronische Erkrankung, Behinderung anhaltende/wiederholte Kopf- und Bauchschmerzen ohne medizinische Ursache rot gelb grün Psychische Erscheinung Kind schreit viel Kind wirkt traurig, zurückgezogen Kind wirkt auffallend ruhig, teilnahmslos ausgeprägt unruhiges, umtriebiges und ungesteuertes Verhalten aggressives Verhalten selbstverletzendes Verhalten Antriebsarmut und mangelndes Interesse an der Umwelt ausgeprägte stereotype, selbststimulierende Verhaltensweisen (z.b. Jaktationen, anhaltende Schaukelbewegungen) instabiler/fehlender Blickkontakt unsicheres/wechselndes Beziehungsverhalten (Nähe-, Distanzproblematik) auffälliges Kontaktverhalten mit anderen Kindern mangelndes Selbstwertgefühl auffällige Ängstlichkeit, Schreckhaftigkeit oder Zurückhaltung im Sozialkontakt mit Erwachsenen 6 version 3

7 Kinderschutzbogen 0 unter 3 Jahre Psychosoziale Situation eigene Gewalterfahrung der Eltern oder des Elternteils Anzeichen einer möglichen Suchterkrankung im familiären Umfeld Strukturlosigkeit der familiären Bezugspersonen nicht kindgerechte emotionale Interaktion (z.b. schroffer / kühler Umgang) körperlich übergriffiges Verhalten Ignoranz der kindlichen Bedürfnisse Verletzung der Aufsichtspflicht wirtschaftliche Probleme schlechte Wohnverhältnisse der Witterung unangemessene Bekleidung unvollständige Vorsorgeuntersuchungen mangelnde Hygiene Medienmissbrauch rot gelb grün Ressourcen und Kooperationsbereitschaft des/r Erziehungsberechtigten Die Kooperationsbereitschaft und fähigkeit der Erziehungsberechtigten sind entscheidende Faktoren für das Angebot und die Inanspruchnahme von Hilfen zur Abwendung von Gefährdungsrisiken. Erziehungsberechtigte können über Kompetenzen verfügen, die es ermöglichen oder erschweren bzw. verhindern, Problemlagen zu erkennen und an der Beseitigung mitzuarbeiten. Kompetenzen Aggression und Wut kontrollieren können grün rot grün rot Sorgeberechtigte weitere Bezugsperson* vorhanden nicht vorhanden vorhanden nicht vorhanden eigene Bedürfnisse, Gefühle, Interessen und Meinungen ausdrücken und angemessen vertreten können mit anderen nach Problemlösungsmöglichkeiten suchen und aushandeln können anderen sagen können, wie man ihr Verhalten wahrnimmt und dies auch von anderen ertragen können den Willen und die Grenzen anderer respektieren können Bereitschaft zur Abwendung der Gefährdung Fähigkeit zur Abwendung der Gefährdung * z.b. 2. Elternteil, Großeltern, etc. 7 version 4

8 Kinderschutzbogen 0 unter 3 Jahre Gesamteinschätzung grün ankreuzen Die Bedürfnisse des Kindes werden sicher befriedigt, die Einschätzung zu bestimmten Merkmalen gibt keinen Anlass zur Sorge. Handlungsempfehlung keine weitere Veranlassung gelb rot Die Einschätzung ist nicht absolut sicher, es fehlen weitere Wahrnehmungen bzw. die Beurteilung einer bestimmten Fachkompetenz Risiken sind erkennbar und Grundbedürfnisse des Kindes sind bedroht. Die Einschätzung gibt Anlass zur Sorge. Hinzuziehen einer erfahrenen bzw. spezialisierten Fachkraft wird angeraten Hinzuziehen einer erfahrenen bzw. spezialisierten Fachkraft wird dringend empfohlen Unterschrift(en) der bisher beteiligten Fachkräfte Ergebnisprotokoll des Fachgespräches mit der insoweit erfahrenen Fachkraft Ergebnis / Prognoseentscheid / Indikation: Name erfahrene Fachkraft: Institution: Datum: Unterschriften aller Beteiligten am Fachgespräch 5 8 version

9 Kinderschutzbogen 3 unter 6 Jahre Der nachfolgende Kinderschutzbogen dient zur Risikoeinschätzung bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII. Er soll helfen, Wahrnehmungen zu schärfen, Gefährdungen möglichst frühzeitig zu erkennen und die Vorbereitung für ein Fachgespräch zur Risikoeinschätzung erleichtern. Aufnahmedatum Aufnahmeanlass Aufnehmende(r) Institution Kind: Name, Vorname Geb. Dat.: Anschrift (Stempel) Erziehungsberechtigte/r Name, Vorname Anschrift Telefon mobil Eltern verheiratet Eltern getrennt lebend Eltern geschieden bestehende Vormundschaft andere Bezugsperson: (z.b. 2. Elternteil, Großeltern) Anschrift Telefon mobil 9 version

10 Kinderschutzbogen 3 unter 6 Jahre Die nachfolgende Risikoanalyse ist ein Teil im Entscheidungsprozess, ob es sich im vorliegenden Fall um eine Kindeswohlgefährdung handelt oder nicht. Sie soll der besseren Wahrnehmung dienen, die Entscheidung im Fachgespräch und die Dokumentation erleichtern. Sie ist keinesfalls rein schematisch/mathematisch anzuwenden und ersetzt nicht das professionell geführte Fachgespräch. Hinweis: Es sind nur die Indikatoren anzukreuzen, die zuverlässig beurteilt werden können. (Dort, wo keine Einschätzung möglich ist, bleiben die Felder leer.) Nachfolgend wird unterschieden zwischen Anzeichen für und eine akute Kindeswohlgefährdung Risikofaktoren, die auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hindeuten. Akute Kindeswohlgefährdung Analog zur Ampel bedeutet im Falle einer akuten Kindeswohlgefährdung ROT = GELB = GRÜN = Bereits 1 Bewertung im roten Bereich signalisiert Anzeichen für eine akute Kindeswohlgefährdung. Es wird dringend empfohlen, sofort das Jugendamt zu informieren, da hier Gefahr im Verzug besteht. Die Einschätzung ist nicht absolut sicher und erfordert weitere Wahrnehmungen und erhöhte Aufmerksamkeit innerhalb eines kurzfristigen Zeitraumes (1 Woche) unter Hinzuziehung einer erfahrenen Fachkraft. Die Einschätzung zu den bestimmten Merkmalen gibt keinen Anlass zur Besorgnis. Körperliche Erscheinung (wenn möglich, Vorsorgeuntersuchungsheft U8 U9 hinzuziehen) Hämatome, Mehrfachverletzungen in verschiedenen Heilungsstadien, mehrfache Kleinwunden, Striemen und Narben Knochenbrüche, Mehrfachbrüche mit unklarer oder nicht nachvollziehbarer Ursache Verbrennungen, Verbrühungen mit unklarer oder nicht nachvollziehbarer Ursache wiederholt auftretende Rötungen / Entzündungen im Anal- und/oder Genitalbereich unklare Schonhaltungen und Schmerzen bei Verdacht auf körperliche Misshandlung rot gelb grün Psychische Erscheinung konkrete Mitteilungen / Andeutungen über jegliche Form von erlebter Gewalt auffälliges, altersunangemessenes sexualisiertes Verhalten Darstellen von erlebter Gewalt (durch Spiel und/oder Malen) weglaufen auffällige, altersunangemessene Verweigerungshaltung Psychosoziale Situation akute Phase einer Suchterkrankung eines oder beider Elternteile/s akute Phase einer psychischen Erkrankung eines oder beider Elternteile/s 10 version

11 Kinderschutzbogen 3 unter 6 Jahre Risikofaktoren für eine mögliche Kindeswohlgefährdung Analog zur Ampel bedeutet im Falle von Risikofaktoren, die auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hindeuten: ROT = Signalisiert Gefahr! Risiken sind erkennbar, die Einschätzung gibt Anlass zur Besorgnis. Im Falle mehrerer Signale muss umgehend eine erfahrene Fachkraft zur Risikoabschätzung hinzugezogen werden. GELB = Die Einschätzung ist nicht absolut sicher und erfordert weitere Wahrnehmungen und erhöhte Aufmerksamkeit innerhalb eines kurzfristigen Zeitraumes (1 Woche). GRÜN = Die Einschätzung zu den bestimmten Merkmalen gibt keinen Anlass zur Besorgnis. Körperliche Erscheinung (wenn möglich, Vorsorgeuntersuchungsheft U8 U9 hinzuziehen) schlechter Pflegezustand Karies wiederholte/anhaltende Erkrankungen (Haut, Atemwege, etc.) ohne medizinische Versorgung anhaltende Auffälligkeiten beim Sehen und Hören ohne medizinische Abklärung Zeichen der Überernährung Verzögerung der motorischen Entwicklung ohne ärztliche/psychologische/therapeutische Abklärung Verzögerung der sprachlichen Entwicklung ohne ärztliche/psychologische/therapeutische Abklärung Verzögerung der geistigen Entwicklung ohne ärztliche/psychologische/therapeutische Abklärung Essstörungen Früh-/Mangelgeburt, Mehrlingsgeburt chronische Erkrankung, Behinderung anhaltende/wiederholte Kopf- und Bauchschmerzen ohne medizinische Ursache Einnässen, Einkoten Psychische Erscheinung Kind schreit viel Kind wirkt traurig, zurückgezogen Kind wirkt auffallend ruhig, teilnahmslos ausgeprägt unruhiges, umtriebiges und ungesteuertes Verhalten aggressives Verhalten selbstverletzendes Verhalten Antriebsarmut und mangelndes Interesse an der Umwelt ausgeprägte stereotype, selbststimulierende Verhaltensweisen (z.b. Jaktationen, anhaltende Schaukelbewegungen) instabiler/fehlender Blickkontakt unsicheres/wechselndes Beziehungsverhalten (Nähe-, Distanzproblematik) auffälliges Kontaktverhalten mit anderen Kindern mangelndes Selbstwertgefühl auffällige Ängstlichkeit, Schreckhaftigkeit oder Zurückhaltung im Sozialkontakt mit Erwachsenen Orientierungslosigkeit, Unaufmerksamkeit, Unkonzentriertheit Störungen des Sozialverhaltens rot gelb grün 11 version

12 Kinderschutzbogen 3 unter 6 Jahre Psychosoziale Situation eigene Gewalterfahrung der Eltern oder des Elternteils Anzeichen einer möglichen Suchterkrankung im familiären Umfeld Strukturlosigkeit der familiären Bezugspersonen nicht kindgerechte emotionale Interaktion (z.b. schroffer / kühler Umgang) körperlich übergriffiges Verhalten Ignoranz der kindlichen Bedürfnisse Verletzung der Aufsichtspflicht kein bzw. unregelmäßiger Kindergartenbesuch wirtschaftliche Probleme schlechte Wohnverhältnisse der Witterung unangemessene Bekleidung unvollständige Vorsorgeuntersuchungen mangelnde Hygiene Medienmissbrauch rot gelb grün Ressourcen und Kooperationsbereitschaft des/r Erziehungsberechtigten Die Kooperationsbereitschaft und fähigkeit der Erziehungsberechtigten sind entscheidende Faktoren für das Angebot und die Inanspruchnahme von Hilfen zur Abwendung von Gefährdungsrisiken. Erziehungsberechtigte können über Kompetenzen verfügen, die es ermöglichen oder erschweren bzw. verhindern, Problemlagen zu erkennen und an der Beseitigung mitzuarbeiten. Kompetenzen Aggression und Wut kontrollieren können grün rot grün rot Sorgeberechtigte weitere Bezugsperson* vorhanden nicht vorhanden vorhanden nicht vorhanden eigene Bedürfnisse, Gefühle, Interessen und Meinungen ausdrücken und angemessen vertreten können mit anderen nach Problemlösungsmöglichkeiten suchen und aushandeln können anderen sagen können, wie man ihr Verhalten wahrnimmt und dies auch von anderen ertragen können den Willen und die Grenzen anderer respektieren können Bereitschaft zur Abwendung der Gefährdung Fähigkeit zur Abwendung der Gefährdung * z.b. 2. Elternteil, Großeltern, etc. 12 version

13 Kinderschutzbogen 3 unter 6 Jahre Gesamteinschätzung grün ankreuzen Die Bedürfnisse des Kindes werden sicher befriedigt, die Einschätzung zu bestimmten Merkmalen gibt keinen Anlass zur Sorge. Handlungsempfehlung keine weitere Veranlassung gelb rot Die Einschätzung ist nicht absolut sicher, es fehlen weitere Wahrnehmungen bzw. die Beurteilung einer bestimmten Fachkompetenz Risiken sind erkennbar und Grundbedürfnisse des Kindes sind bedroht. Die Einschätzung gibt Anlass zur Sorge. Hinzuziehen einer erfahrenen bzw. spezialisierten Fachkraft wird angeraten Hinzuziehen einer erfahrenen bzw. spezialisierten Fachkraft wird dringend empfohlen Unterschrift(en) der bisher beteiligten Fachkräfte Ergebnisprotokoll des Fachgespräches mit der insoweit erfahrenen Fachkraft Ergebnis / Prognoseentscheid / Indikation: Name erfahrene Fachkraft: Institution: Datum: Unterschriften aller Beteiligten am Fachgespräch 5 13 version

14 Kinderschutzbogen 6 unter 14 Jahre Der nachfolgende Kinderschutzbogen dient zur Risikoeinschätzung bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII. Er soll helfen, Wahrnehmungen zu schärfen, Gefährdungen möglichst frühzeitig zu erkennen und die Vorbereitung für ein Fachgespräch zur Risikoeinschätzung erleichtern. Aufnahmedatum Aufnahmeanlass Aufnehmende(r) Institution Kind: Name, Vorname Geb. Dat.: Anschrift (Stempel) Erziehungsberechtigte/r Name, Vorname Anschrift Telefon mobil Eltern verheiratet Eltern getrennt lebend Eltern geschieden bestehende Vormundschaft andere Bezugsperson : (z.b. 2. Elternteil, Großeltern) Anschrift Telefon mobil 14 version

15 Kinderschutzbogen 6 unter 14 Jahre Die nachfolgende Risikoanalyse ist ein Teil im Entscheidungsprozess, ob es sich im vorliegenden Fall um eine Kindeswohlgefährdung handelt oder nicht. Sie soll der besseren Wahrnehmung dienen, die Entscheidung im Fachgespräch und die Dokumentation erleichtern. Sie ist keinesfalls rein schematisch/mathematisch anzuwenden und ersetzt nicht das professionell geführte Fachgespräch. Hinweis: Es sind nur die Indikatoren anzukreuzen, die zuverlässig beurteilt werden können. (Dort, wo keine Einschätzung möglich ist, bleiben die Felder leer.) Nachfolgend wird unterschieden zwischen Anzeichen für und eine akute Kindeswohlgefährdung Risikofaktoren, die auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hindeuten. Akute Kindeswohlgefährdung Analog zur Ampel bedeutet im Falle einer akuten Kindeswohlgefährdung ROT = GELB = GRÜN = Bereits 1 Bewertung im roten Bereich signalisiert Anzeichen für eine akute Kindeswohlgefährdung. Es wird dringend empfohlen, sofort das Jugendamt zu informieren, da hier Gefahr im Verzug besteht. Die Einschätzung ist nicht absolut sicher und erfordert weitere Wahrnehmungen und erhöhte Aufmerksamkeit innerhalb eines kurzfristigen Zeitraumes (1 Woche) unter Hinzuziehung einer erfahrenen Fachkraft. Die Einschätzung zu den bestimmten Merkmalen gibt keinen Anlass zur Besorgnis. Körperliche Erscheinung Hämatome, Mehrfachverletzungen in verschiedenen Heilungsstadien, mehrfache Kleinwunden, Striemen und Narben Knochenbrüche, Mehrfachbrüche mit unklarer oder nicht nachvollziehbarer Ursache Verbrennungen, Verbrühungen mit unklarer oder nicht nachvollziehbarer Ursache wiederholt auftretende Rötungen / Entzündungen im Anal- und/oder Genitalbereich unklare Schonhaltungen und Schmerzen bei Verdacht auf körperliche Misshandlung massive Essstörungen (Magersucht, Bulimie) Selbstverletzungen (z.b. Ritzen) Suizidversuch promiskuitives Verhalten rot gelb grün Psychische Erscheinung konkrete Mitteilungen / Andeutungen über jegliche Form von erlebter Gewalt auffälliges, altersunangemessenes sexualisiertes Verhalten Darstellen von erlebter Gewalt (durch Spiel und/oder Malen) Mitteilungen über Suizidgedanken oder Vorhaben quälendes / sadistisches Verhalten gegenüber Menschen und/oder Tieren weglaufen auffällige, altersunangemessene Verweigerungshaltung Psychosoziale Situation akute Phase einer Suchterkrankung eines oder beider Elternteile/s akute Phase einer psychischen Erkrankung eines oder beider Elternteile/s 15 version

16 Kinderschutzbogen 6 unter 14 Jahre Risikofaktoren für eine mögliche Kindeswohlgefährdung Analog zur Ampel bedeutet im Falle von Risikofaktoren, die auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hindeuten: ROT = Signalisiert Gefahr! Risiken sind erkennbar, die Einschätzung gibt Anlass zur Besorgnis. Im Falle mehrerer Signale muss umgehend eine erfahrene Fachkraft zur Risikoabschätzung hinzugezogen werden. GELB = Die Einschätzung ist nicht absolut sicher und erfordert weitere Wahrnehmungen und erhöhte Aufmerksamkeit innerhalb eines kurzfristigen Zeitraumes (1 Woche). GRÜN = Die Einschätzung zu den bestimmten Merkmalen gibt keinen Anlass zur Besorgnis. Körperliche Erscheinung schlechter körperlicher Zustand Karies wiederholte/anhaltende Erkrankungen (Haut, Atemwege, etc.) ohne medizinische Versorgung anhaltende Auffälligkeiten beim Sehen und Hören ohne medizinische Abklärung Zeichen der Überernährung Verzögerung der motorischen Entwicklung ohne ärztliche/psychologische/therapeutische Abklärung Verzögerung der sprachlichen Entwicklung ohne ärztliche/psychologische/therapeutische Abklärung Verzögerung der geistigen Entwicklung ohne ärztliche/psychologische/therapeutische Abklärung Essstörungen Früh-/Mangelgeburt, Mehrlingsgeburt chronische Erkrankung, Behinderung anhaltende/wiederholte Kopf- und Bauchschmerzen ohne medizinische Ursache Einnässen, Einkoten rot gelb grün Psychische Erscheinung Kind wirkt traurig, zurückgezogen Kind wirkt auffallend ruhig, teilnahmslos anhaltende traurige Verstimmung (depressiv) anhaltende fehlende emotionale Schwingungsfähigkeit ausgeprägt unruhiges, umtriebiges und ungesteuertes Verhalten aufmerksamkeits-, beziehungssuchendes Verhalten aggressives Verhalten selbstverletzendes Verhalten Antriebsarmut und mangelndes Interesse an der Umwelt ausgeprägte stereotype, selbststimulierende Verhaltensweisen (z.b. Jaktationen, anhaltende Schaukelbewegungen) unsicheres/wechselndes Beziehungsverhalten (Nähe-, Distanzproblematik) auffälliges Kontaktverhalten mit anderen Kindern mangelndes Selbstwertgefühl auffällige Ängstlichkeit, Schreckhaftigkeit oder Zurückhaltung im Sozialkontakt mit Erwachsenen Orientierungslosigkeit, Unaufmerksamkeit, Unkonzentriertheit Störungen des Sozialverhaltens Hinweise auf Zugehörigkeit zu spirituellen oder politisch radikalen Gemeinschaften Missbrauch von Alkohol und/oder Drogen Delinquenz (Stehlen, Lügen, Zündeln usw.) 16 version

17 Kinderschutzbogen 6 unter 14 Jahre Psychosoziale Situation eigene Gewalterfahrung der Eltern oder des Elternteils Anzeichen einer möglichen Suchterkrankung im familiären Umfeld Strukturlosigkeit der familiären Bezugspersonen körperlich übergriffiges Verhalten Ignoranz der kindlichen Bedürfnisse Verletzung der Aufsichtspflicht kein Schulbesuch Schulbesuch unregelmäßig ohne plausible Begründung wirtschaftliche Probleme schlechte Wohnverhältnisse der Witterung unangemessene Bekleidung mangelnde Hygiene Medienmissbrauch rot gelb grün Ressourcen und Kooperationsbereitschaft des/r Erziehungsberechtigten Die Kooperationsbereitschaft und fähigkeit der Erziehungsberechtigten sind entscheidende Faktoren für das Angebot und die Inanspruchnahme von Hilfen zur Abwendung von Gefährdungsrisiken. Erziehungsberechtigte können über Kompetenzen verfügen, die es ermöglichen oder erschweren bzw. verhindern, Problemlagen zu erkennen und an der Beseitigung mitzuarbeiten. Kompetenzen Aggression und Wut kontrollieren können grün rot grün rot Sorgeberechtigte weitere Bezugsperson* vorhanden nicht vorhanden vorhanden nicht vorhanden eigene Bedürfnisse, Gefühle, Interessen und Meinungen ausdrücken und angemessen vertreten können mit anderen nach Problemlösungsmöglichkeiten suchen und aushandeln können anderen sagen können, wie man ihr Verhalten wahrnimmt und dies auch von anderen ertragen können den Willen und die Grenzen anderer respektieren können Bereitschaft zur Abwendung der Gefährdung Fähigkeit zur Abwendung der Gefährdung * z.b. 2. Elternteil, Großeltern, etc. 17 version

18 Kinderschutzbogen 6 unter 14 Jahre Gesamteinschätzung grün ankreuzen Die Bedürfnisse des Kindes werden sicher befriedigt, die Einschätzung zu bestimmten Merkmalen gibt keinen Anlass zur Sorge. Handlungsempfehlung keine weitere Veranlassung gelb rot Die Einschätzung ist nicht absolut sicher, es fehlen weitere Wahrnehmungen bzw. die Beurteilung einer bestimmten Fachkompetenz Risiken sind erkennbar und Grundbedürfnisse des Kindes sind bedroht. Die Einschätzung gibt Anlass zur Sorge. Hinzuziehen einer erfahrenen bzw. spezialisierten Fachkraft wird angeraten Hinzuziehen einer erfahrenen bzw. spezialisierten Fachkraft wird dringend empfohlen Unterschrift(en) der bisher beteiligten Fachkräfte Ergebnisprotokoll des Fachgespräches mit der insoweit erfahrenen Fachkraft Ergebnis / Prognoseentscheid / Indikation: Name erfahrene Fachkraft: Institution: Datum: Unterschriften aller Beteiligten am Fachgespräch 5 18 version

19 Kinderschutzbogen 14 Vollendung 18. Lebensjahr Der nachfolgende Kinderschutzbogen dient zur Risikoeinschätzung bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII. Er soll helfen, Wahrnehmungen zu schärfen, Gefährdungen möglichst frühzeitig zu erkennen und die Vorbereitung für ein Fachgespräch zur Risikoeinschätzung erleichtern. Aufnahmedatum Aufnahmeanlass Aufnehmende(r) Institution Jugendliche/r: Name, Vorname Geb. Dat.: Anschrift (Stempel) Erziehungsberechtigte/r Name, Vorname Anschrift Telefon mobil Eltern verheiratet Eltern getrennt lebend Eltern geschieden bestehende Vormundschaft andere Bezugsperson : (z.b. 2. Elternteil, Großeltern) Anschrift Telefon mobil 19 version

20 Kinderschutzbogen 14 Vollendung 18. Lebensjahr Die nachfolgende Risikoanalyse ist ein Teil im Entscheidungsprozess, ob es sich im vorliegenden Fall um eine Kindeswohlgefährdung handelt oder nicht. Sie soll der besseren Wahrnehmung dienen, die Entscheidung im Fachgespräch und die Dokumentation erleichtern. Sie ist keinesfalls rein schematisch/mathematisch anzuwenden und ersetzt nicht das professionell geführte Fachgespräch. Hinweis: Es sind nur die Indikatoren anzukreuzen, die zuverlässig beurteilt werden können. (Dort, wo keine Einschätzung möglich ist, bleiben die Felder leer.) Nachfolgend wird unterschieden zwischen Anzeichen für und eine akute Kindeswohlgefährdung Risikofaktoren, die auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hindeuten. Akute Kindeswohlgefährdung Analog zur Ampel bedeutet im Falle einer akuten Kindeswohlgefährdung ROT = GELB = GRÜN = Bereits 1 Bewertung im roten Bereich signalisiert Anzeichen für eine akute Kindeswohlgefährdung. Das Jugendamt ist sofort zu informieren, da hier Gefahr im Verzug besteht. Die Einschätzung ist nicht absolut sicher und erfordert weitere Wahrnehmungen und erhöhte Aufmerksamkeit innerhalb eines kurzfristigen Zeitraumes (1 Woche) unter Hinzuziehung einer erfahrenen Fachkraft. Die Einschätzung zu den bestimmten Merkmalen gibt keinen Anlass zur Besorgnis. Körperliche Erscheinung Hämatome, Mehrfachverletzungen in verschiedenen Heilungsstadien, mehrfache Kleinwunden, Striemen und Narben Knochenbrüche, Mehrfachbrüche mit unklarer oder nicht nachvollziehbarer Ursache Verbrennungen, Verbrühungen mit unklarer oder nicht nachvollziehbarer Ursache massive Essstörungen (Magersucht, Bulimie) Selbstverletzungen (z.b. Ritzen) Suizidversuch promiskuitives Verhalten sonstige extreme Auffälligkeiten rot gelb grün Psychische Erscheinung konkrete Mitteilungen / Andeutungen über jegliche Form von erlebter Gewalt konkrete Mitteilungen / Andeutungen über erlebte sexuelle Misshandlung fremdgefährdendes Verhalten Mitteilungen über Suizidgedanken oder Vorhaben quälendes / sadistisches Verhalten gegenüber Menschen und/oder Tieren weglaufen auffällige, altersunangemessene Verweigerungshaltung Sonstiges Psychosoziale Situation akute Phase einer Suchterkrankung eines oder beider Elternteile/s akute Phase einer psychischen Erkrankung eines oder beider Elternteile/s 20 version

21 Kinderschutzbogen 14 Vollendung 18. Lebensjahr Risikofaktoren für eine mögliche Kindeswohlgefährdung Analog zur Ampel bedeutet im Falle von Risikofaktoren, die auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hindeuten: ROT = Signalisiert Gefahr! Risiken sind erkennbar, die Einschätzung gibt Anlass zur Besorgnis. Im Falle mehrerer Signale muss umgehend eine erfahrene Fachkraft zur Risikoabschätzung hinzugezogen werden. GELB = Die Einschätzung ist nicht absolut sicher und erfordert weitere Wahrnehmungen und erhöhte Aufmerksamkeit innerhalb eines kurzfristigen Zeitraumes (3 Wochen). GRÜN = Die Einschätzung zu den bestimmten Merkmalen gibt keinen Anlass zur Besorgnis. Körperliche Erscheinung schlechter körperlicher Zustand auffällig oft krank Zeichen der Überernährung Essstörungen chronische Erkrankung, Behinderung Einnässen, Einkoten promiskuitives Verhalten Sonstiges rot gelb grün Psychische Erscheinung Jugendliche/r wirkt traurig, zurückgezogen Jugendliche/r wirkt auffallend ruhig, teilnahmslos anhaltende traurige Verstimmung (depressiv) anhaltende fehlende emotionale Schwingungsfähigkeit ausgeprägt unruhiges, umtriebiges und ungesteuertes Verhalten aufmerksamkeits-, beziehungssuchendes Verhalten aggressives Verhalten auffällig mangelnde Frustrationstoleranz selbstverletzendes Verhalten Antriebsarmut und mangelndes Interesse an der Umwelt ausgeprägte stereotype, selbststimulierende Verhaltensweisen (z.b. Jaktationen, anhaltende Schaukelbewegungen) unsicheres/wechselndes Beziehungsverhalten (Nähe-, Distanzproblematik) auffälliges Kontaktverhalten zu Gleichaltrigen mangelndes Selbstwertgefühl Hinweise auf Zugehörigkeit zu extremistischen Gruppierungen Missbrauch von Alkohol und/oder Drogen Delinquenz (Diebstahl, Verstöße gegen BTMG, Körperverletzung, Sexualstraftaten) schwere psychische Störung (Psychose) auffällig extremer Medienkonsum Sonstiges 21 version

22 Kinderschutzbogen 14 Vollendung 18. Lebensjahr Psychosoziale Situation eigene Gewalterfahrung der Eltern oder des Elternteils Anzeichen einer möglichen Suchterkrankung im familiären Umfeld Eltern erkennbar überfordert körperlich übergriffiges Verhalten elterliche Ignoranz der altersentsprechenden Autonomiebedürfnisse kein Schulbesuch Schulbesuch unregelmäßig ohne plausible Begründung Integrationsprobleme im Klassenverband wirtschaftliche Probleme schlechte Wohnverhältnisse mangelnde Hygiene Sonstiges rot gelb grün Ressourcen und Kooperationsbereitschaft des/r Erziehungsberechtigten sowie der Jugendlichen Die Kooperationsbereitschaft und fähigkeit der Erziehungsberechtigten sowie der Jugendlichen sind entscheidende Faktoren für das Angebot und die Inanspruchnahme von Hilfen zur Abwendung von Gefährdungsrisiken. Erziehungsberechtigte und Jugendliche können über Kompetenzen verfügen, die es ermöglichen oder erschweren bzw. verhindern, Problemlagen zu erkennen und an der Beseitigung mitzuarbeiten. Kompetenzen Aggression und Wut kontrollieren können grün rot grün rot Sorgeberechtigte Jugendliche vorhanden nicht vorhanden vorhanden nicht vorhanden eigene Bedürfnisse, Gefühle, Interessen und Meinungen ausdrücken und angemessen vertreten können mit anderen nach Problemlösungsmöglichkeiten suchen und aushandeln können anderen sagen können, wie man ihr Verhalten wahrnimmt und dies auch von anderen ertragen können den Willen und die Grenzen anderer respektieren können Bereitschaft zur Abwendung der Gefährdung Fähigkeit zur Abwendung der Gefährdung lebenspraktische Kompetenz Unrechtsbewusstsein Sonstiges. 22 version

23 Kinderschutzbogen 14 Vollendung 18. Lebensjahr Gesamteinschätzung grün ankreuzen Die Bedürfnisse der/s Jugendlichen werden sicher befriedigt, die Einschätzung zu bestimmten Merkmalen gibt keinen Anlass zur Sorge. Handlungsempfehlung keine weitere Veranlassung gelb rot Die Einschätzung ist nicht absolut sicher, es fehlen weitere Wahrnehmungen bzw. die Beurteilung einer bestimmten Fachkompetenz Risiken sind erkennbar und Grundbedürfnisse der/s Jugendlichen sind bedroht. Die Einschätzung gibt Anlass zur Sorge. Hinzuziehen einer insoweit erfahrenen bzw. spezialisierten Fachkraft wird angeraten Hinzuziehen einer insoweit erfahrenen bzw. spezialisierten Fachkraft wird dringend empfohlen Unterschrift(en) der bisher beteiligten Fachkräfte Ergebnisprotokoll des Fachgespräches mit der insoweit erfahrenen Fachkraft Ergebnis / Prognoseentscheid / Indikation: Name erfahrene Fachkraft: Institution: Datum: Unterschriften aller Beteiligten am Fachgespräch 5 23 version

24 Information des / der Erziehungsberechtigten zum 8a SGB VIII Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte! Durch den Auftrag des 8a Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) sind die Träger der Kinder- und Jugendhilfe für den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung verantwortlich. Damit werden alle Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe verpflichtet, bei der Wahrnehmung von gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des körperlichen, seelischen oder geistigen Wohls eines Kindes oder Jugendlichen zunächst die Erziehungsberechtigten in einem Gespräch auf diese Gefahr hinzuweisen. In diesem Gespräch erfahren Sie auch, wie Sie die Gefahr für Ihr/e Kind/er abwenden können und wie bzw. wo Sie hierfür Hilfen erhalten. Sie sind verpflichtet, zum Wohl Ihres Kindes / Ihrer Kinder an der Abwendung der Gefährdung mitzuwirken. Unser Dienst/ unsere Einrichtung muss überprüfen, ob Sie notwendige Hilfen in Anspruch nehmen. Sollten Sie nicht bereit sein, an der Abwendung der Gefahr/en mitzuwirken und entsprechende notwendige Hilfen nicht in Anspruch nehmen, sind wir verpflichtet, dieses dem Jugendamt mitzuteilen. Das Jugendamt wird sich dann an Sie wenden, Ihnen Beratung und Hilfe anbieten und ggf. die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der jungen Menschen durchsetzen. version version

25 Elterngespräch Dokumentation der Beteiligung des/der Erziehungsberechtigten gemäß 8a Abs.1 SGB VIII Datum: Name des Kindes / Jugendlichen: Gesprächsteilnehmer/innen: Gesprächsinhalt Bemerkungen Unterlagen für das Gespräch Anlass des Gesprächs Einschätzung der Fachkraft z.b. Berichte, Vermerke, Kinderschutzbogen Sicht der Eltern / Erziehungsberechtigten Vorschlag der Fachkraft / des Teams Beratungsführer / Flyer von Einrichtungen etc. Vorschlag der Eltern / Erziehungsberechtigten Vereinbarung mit den Eltern / Erziehungsberechtigten (Beschluss, Zeitplan, nächster Kontakt, Rückmeldungen) Nächste Schritte z.b. Formular Entbindung von der Schweigepflicht Unterschriften der Teilnehmer version version

26 Entbindung von der Schweigepflicht (gem. 61 ff SGB VIII Schutz von Sozialdaten ) Ich bin / Wir sind damit einverstanden, dass von Herrn / Frau Institution für die Maßnahme im Sinne des Kindeswohls von Name die notwendigen persönlichen Daten erhoben, verarbeitet und verwendet werden und entbinde/n sie/ihn gegenüber Herrn /Frau Institution von der Schweigepflicht und umgekehrt. Remscheid, Datum Unterschrift Erziehungsberechtigte/r Unterschrift Erziehungsberechtigte/r Vormund / Pfleger 26

27 Fallübergabeprotokoll nach Gefährdungseinschätzung KIND / JUGENDLICHE/R: Name, Vorname Geb.Dat. Anschrift ERZIEHUNGSBERECHTIGTE/R: Name, Vorname Anschrift Telefon Mobil Eltern verheiratet Eltern getrennt lebend Eltern geschieden bestehende Vormundschaft andere Bezugsperson: z. B. 2. Elternteil, Großeltern) Anschrift Telefon Mobil dem Übergabeprotokoll sind folgende Unterlagen beigefügt: Kinderschutzbogen Dokumentation Elterngespräch Berichte sonstiger Institutionen Dokumentation Beratungsverlauf sonstige Datum Unterschrift Fachkraft Träger 27 version

28 Fallübernahmeprotokoll nach Gefährdungseinschätzung KIND / JUGENDLICHE/R: Name, Vorname Geb. Dat. Anschrift Die Übernahme des Falles erfolgte am: Die vorgelegten Unterlagen sind vollständig. Unterschrift Fachkraft abgebender Träger Unterschrift Fallverantwortlicher/e Jugendamt Die abschließende Übernahme des Falles konnte auf Grund fehlender Unterlagen noch nicht erfolgen fehlende Unterlagen weitere Vereinbarungen Unterschrift Fachkraft abgebender Träger Unterschrift Fallverantwortlicher/e Jugendamt 28 version 1.0 vom

29 Kindertagesstätten, Jugendfreizeiteinrichtungen, offene Angebote Verfahrensbeschreibung (allgemein) im Rahmen des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß 8a SGB VIII Ein Kind / Jugendlicher fällt in einer Einrichtung bzw. bei einer Maßnahme des Trägers auf (anonymer) Hinweis von außen geht ein Mitarbeiter/in informiert Leitung Ausfüllen des Kinderschutzbogens Dokumentation des Gesprächs Angebot der Hilfe Ergebnis dokumentieren Vermerk Wichtig: Bei allen weiteren Schritten muss der Schutz des jungen Menschen gewährleistet sein! gewichtige Anhaltspunkte auf mögliche Kindeswohlgefährdung: Beratung im Team mit einer "insoweit erfahrenen Fachkraft" intern bzw. extern (bei extern: anonymisierte oder pseudonymisierte Daten) Soweit hierdurch der wirksame Kindesschutz nicht gefährdet ist, sollen Erziehungsberechtigte und Kind /Jugendlicher bereits in die Gefährdungseinschätzung einbezogen werden Ergebnis: keine Kindeswohlgefährdung Dokumentation: Kinderschutzbogen mit Teilnehmern und Ergebnis Ergebnis: Kindeswohlgefährdung Hilfen sind erforderlich Information der Erziehungsberechtigten und ggf. des Kindes /Jugendlichen; Angebot konkreter Hilfe/n (Kann der Träger die Hilfe nicht selbst leisten, trägt er dafür Sorge, dass die geeignete Hilfe einsetzen kann (Jugendhilfe-Antrag) Information der Erziehungsberechtigten über Fristen, innerhalb derer die Inanspruchnahme der Hilfen überprüft wird. Info an Institution des Hilfeangebots mit Hinweis, dass konkrete Überweisung im Rahmen von 8a erfolgt ist + vereinbarte Frist mitteilen; Vereinbarung zur Überprüfung der Zielerreichung treffen Dokumentation: - Kinderschutzbogen - Elterninformation - Schweigepflichtsentbindung - Elterngespräch Hilfe wird nicht angenommen od. Überprüfungsergebnis negativ: - Information des Jugendamtes - Fallübergabe Alle bisherigen Dokumentationsunterlagen gehören zum Vorgang! Hilfeangebot angenommen Überprüfung und Ergebnis werden dokumentiert Familie wird weiter begleitet Ende des Verfahrens Dokumentation: Vermerk zu Überprüfung und Ergebnis Dokumentation: Formulare - Fallübergabe - Fallübernahme (Krisen)Interventionsmaßnahme des Jugendamtes 29 version version

30 HzE-Anbieter bei laufenden Jugendhilfemaßnahmen gem. 19, 20, 27 ff SGB VIII Verfahrensbeschreibung (allgemein) im Rahmen des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß 8a SGB VIII Ein Kind / Jugendlicher fällt im Rahmen einer Jugendhilfemaßnahme auf bzw. es besteht eine Gefährdungssituation Mitarbeiter/in informiert Leitung Gefährdungseinschätzung durch - Ausfüllen des Kinderschutzbogens Information an fallführende/n Sozialarbeiter/in des Jugendamtes über Notwendigkeit einer Gefährdungseinschätzung Ergebnis: nicht genügend Hinweise auf Kindeswohlgefährdung - eigener Ermittlungsauftrag - Ergebnis an Jugendamt Dokumentation: Kinderschutzbogen mit Teilnehmern und Ergebnis Ausreichend Hinweise auf mögl. Kindeswohlgefährdung: Beratung im Team mit einer "insoweit erfahrenen Fachkraft" intern bzw. extern (bei extern: anonymisierte oder pseudonymisierte Daten) Ergebnis: Kindeswohlgefährdung Hilfen sind erforderlich Wichtig: Bei allen weiteren Schritten muss der Schutz des jungen Menschen gewährleistet sein! Information der Erziehungsberechtigten und ggf. des Kindes /Jugendlichen Angebot konkreter Hilfe durch den Dienst/Einrichtung (Kann der Träger die Hilfe nicht selbst leisten, trägt er dafür Sorge, dass die geeignete Hilfe einsetzen kann(jh-antrag) Information der Erziehungsberechtigten über Fristen, innerhalb derer die Inanspruchnahme der Hilfen überprüft wird. Info an Institution des Hilfeangebots mit Hinweis, dass konkrete Überweisung im Rahmen von 8a erfolgt ist + vereinbarte Frist mitteilen; Vereinbarung zur Überprüfung der Zielerreichung treffen Dokumentation: - Kinderschutzbogen - Elterninformation - Schweigepflichtsentbindung - Elterngespräch Hilfe wird nicht angenommen oder Überprüfungsergebnis negativ: - Information des Jugendamtes Alle bisherigen Dokumentations- unterlagen gehören zum Vorgang! Fachgespräch unter Beteiligung der entscheidungsbefugten Leitung Soziale Dienste - Entscheidung des Jugendamtes über Inobhutnahme und/oder Anrufung des Familiengerichtes Krise/Gefährdung beendet durch neue HzE oder Fortführung der bestehenden HzE Verständigung über Beendigung der Gefährdungslage Hilfeangebot angenommen Überprüfung und Ergebnis werden dokumentiert Information an fallführende/n Sozialarbeiter/in des Jugendamtes Klare Fristvereinbarung, ab wann der Fall übergeben ist Dokumentation: Vermerk zu Überprüfung und Ergebnis Dokumentation: Formulare - Fallübergabe - Fallübernahme version version

31

32 IMPRESSUM Herausgeber und Bearbeitung: Stadt Remscheid Die Oberbürgermeisterin Fachdienst Jugend, Soziales und Wohnen Jugendhilfeplanung (Marie-Therese Frommenkord) Qualitätsmanagement (Sabine Poppe) Alleestraße Remscheid Titelbild: Foto Khorzhevska Ampel: JiSIGN - Fotolia.com Neufassung März 2013

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