Leitfaden für die Beschäftigten der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg betreffend Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit und Wiedereinstieg
|
|
- Tomas Krämer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Hochschule Dezernat 2 Bonn-Rhein-Sieg University of Applied Sciences Leitfaden für die Beschäftigten der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg betreffend Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit und Wiedereinstieg Eine Schwangerschaft und eine Geburt sind sowohl mit Freude aber oft auch mit großer Unsicherheit und vielen Fragen und Veränderungen verbunden. Informationen zum Thema Vereinbarkeit Familie und Beruf, wie sie beispielsweise auf unserer Homepage bereitgestellt werden, können weiterhelfen. Sehr wichtig sind aber in erster Linie Gespräche zwischen Mitarbeiterin/Mitarbeiter und Vorgesetzter / Vorgesetztem zu Beginn der Schwangerschaft, vor Beginn des Mutterschutzes, der Elternzeit und rechtzeitig vor dem geplanten Wiedereinstieg. Daher hat eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern des Personalrats, der Gleichstellungsstelle und der Verwaltung, einen Leitfaden entwickelt, der dabei helfen soll, offene Fragen zu klären. Der Leitfaden kann nicht alle Regelungen im Detail darstellen. Es soll lediglich ein Überblick gegeben und darauf aufmerksam gemacht werden, dass manches rechtzeitig zu entscheiden ist. Er ist dazu gedacht, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ebenso wie die Vorgesetzte/den Vorgesetzten bei der Bewältigung der Formalitäten rund um die Themen Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit und Wiedereinstig zu unterstützen und die gemeinsame Planung der nächsten Monate und Jahre zu erleichtern und transparenter zu gestalten. Es ist uns bewusst, dass sich die Planungen gerade im familiären Bereich jederzeit ändern können. Der Leitfaden soll als Orientierungshilfe dienen und dazu beitragen, dass Eltern und die Hochschule besser Kontakt halten können und nicht zuletzt auch besser auf die Phase des Wiedereinstiegs vorbereitet sind. Der Gesprächsleitfaden ist in Form einer Checkliste aufgebaut: - Was für Punkte könnten im Rahmen eines Gesprächs zwischen der werdenden Mutter und ihrer Vorgesetzten/ihrem Vorgesetzten von Bedeutung sein? - Wer kümmert sich um was? - Wo gibt es welche Fristen zu beachten? - Welche Angebote könnten Sie interessieren? Ziffer 3 des Leitfadens wird gegen Ende der Elternzeit interessant, wenn es darum geht, den Wiedereinstieg zu organisieren. Der Leitfaden soll zu einer Strukturierung und Erleichterung für Vorgesetzte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beitragen und die anstehenden Veränderungen positiv und konstruktiv gestalten. 1
2 Eine gemeinsame Planung schafft Klarheit und Struktur für alle Beteiligten. Es ist das Ziel der Hochschule qualifiziertes Personal zu halten. Deshalb liegt es im Interesse der Hochschule einen reibungslosen Wiedereinstig nach einer Geburt, einer Elternzeit oder einem Sonderurlaub durch eine schnelle Integration in den Berufsalltag zu realisieren und möglicherweise auch neue Lern- und Arbeitsfelder zu erschließen. Somit stellt dieser Leitfaden ebenfalls eine Grundlage für die Personalplanung dar, dessen Möglichkeiten im Rahmen der dienstlichen Belange eröffent werden. Sankt Augustin, 01. März 2013 Hans Stender (Kanzler) 2
3 Leitfaden für die Beschäftigten der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg betreffend Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit und Wiedereinstieg Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 Ankündigung der Schwangerschaft 4 Checkliste: Schwangerschaft und Mutterschutz 6 Planungsgespräch vor der Elternzeit und Kontaktmöglichkeiten während der Elternzeit 9 3 Monate vor Antritt Checkliste: Elternzeit 11 Vorplanung durch Mitarbeiter/in Planungsgespräch für den Wiedereinstieg nach der Elternzeit 14 6 Monate vor Ablauf Checkliste: Wiedereinstieg 15 Ansprechpartner 18 3
4 Ankündigung der Schwangerschaft Nachdem eine Schwangerschaft festgestellt worden ist, sollte die Vorgesetzte/der Vorgesetzte und die Personalabteilung durch die werdende Mutter über diesen freudigen Umstand in Kenntnis gesetzt werden. Mutterschutzgesetz und Mutterschutzverordnung nennen keinen festen Zeitpunkt, bis zu dem die Schwangeschaft dem Arbeitgeber mitgeteilt werden muss. Aus organisatorischen und arbeitsschutzrechtlichen Gründen sollte die Schwangerschaft jedoch so früh wie möglich angezeigt werden. Hierzu muss entweder eine Kopie des Mutterpasses (nur die Seite mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin) oder eine ärztliche Bescheinigung (entstehende Kosten hierfür werden seitens der Hochschule nicht übernommen) über den voraussichtlichen Entbindungstermin eingereicht werden, damit die allgemeinen Schutzmaßnahmen eingeleitet werden und die Schutzfristen berechnet werden können. Umgehend nach der Mitteilung der bestehenden Schwangerschaft ist eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen durch die Dienstvorgesetzte/den Dienstvorgesetzten durchzuführen. Er ist zu ermitteln, ob im Arbeitsbereich der werdenden Mutter spezifische Gefährdungen bestehen. Mögliche Risiken hinsichtlich Art, Ausmaß und Dauer sind zu überprüfen. Die Aufgabe des Mutterschutzes ist eine möglichst frühzeitige Prävention eines Schadens für Mutter und Kind (z.b. vor Meßaufbauten mit radioaktiver Strahlung oder vor biologischen Arbeitsstoffen). Mit dieser Beurteilung der Arbeitsbedingungen sind alle Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit sowie alle Auswirkungen auf Schwangerschaft oder Stillzeit der betroffenen Beschäftigten abzuschätzen. Die werdende Mutter ist unverzüglich über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die ggf. zu ergreifenden Schutzmaßnahmen zu unterrichten. Dies bedeutet, dass eine Weiterbeschäftigung erst nach der Gefährdungsbeurteilung erfolgen darf. Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet im Normalfall 8 Wochen nach der Geburt, bei medizinischen Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen nach der Entbindung. Bei allen Geburten vor dem errechneten Termin verlängert sich die Schutzfrist um die Tage, die vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnten. Damit beträgt die Mutterschutzfrist in jedem Fall ununterbrochen mindestens 14 Wochen plus dem Tag der Entbindung. Eine Änderung des voraussichtlichen Entbindungstermins sollte daher zur eigenen Sicherheit unverzüglich der Personalabteilung mitgeteilt werden. 4
5 Während einer Schwangerschaft darf keine Mehrarbeit geleistet werde. Insoweit dürfen auch keine Überstunden angeordnet werden. In einem Gespräch mit der Vorgesetzten/dem Vorgesetzten sollte u.a. erörtert werden, wie hoch der noch bestehende Urlaubsanspruch ist und ob darüberhinaus noch Überstunden bestehen. Es sollte besprochen werden, ob der Urlaub/die Überstunden vor oder nach der Mutterschutzfrist genommen werden sollen und wie die werdende Mutter sich die Zeit nach der Geburt vorstellt. Soll eine Elternzeit in Anspruch genommen werden, möchte die werdende Mutter nach der Mutterschutzfrist den Dienst wieder voll aufnehmen oder wird eine Teilzeitbeschäftigung angestrebt? Zur besseren Planbarkeit sollte dieses Gespräch möglichst frühzeitig stattfinden, um einen möglichen Vertretungsbedarf frühzeitig klären zu können. Je früher alle notwendigen Informationen vorliegen und sich über alle Erwartungen ausgetauscht werden konnte, desto reibungsloser kann eine mögliche Vertretung in die Wege geleitet werden. In diesem Gespräch sollte auch schon das Planungsgespräch vor Beginn der Mutterschutzfrist (3 Monate vor dem Ausstieg der Mitarbeiterin) terminiert werden. In diesem Gespräch kann z.b. vereinbart werden, wie die Zeit nach der Geburt aussehen soll. Als Basis für dieses Gespräch können die Punkte herangezogen werden, über die sich im ersten Gespräch ausgetauscht worden ist. Werdende Väter, die beabsichtigen in Elternzeit zu gehen, sollten dies auch so früh wie möglich mitteilen, damit auch mit Ihnen ein Planungsgespräch geführt werden kann. Selbstverständlich können sich die Planungen gerade im familiären Bereich jederzeit ändern. Diese sich ggf. ergebenen Änderungen sollen unbedingt im Folgegespräch angesprochen werden, damit man gemeinsam zu einer optimalen Lösung kommen kann. Auch die Gleichstellungsstelle und die Personalabteilung haben stets ein offenes Ohr für bestehende Fragen. Nach vorheriger Terminabsprache kann dort über das Angebot der Hochschule ein Überblick gegeben werden. 5
6 Checkliste: Schwangerschaft und Mutterschutz: Diese Checkliste soll die anstehenden Planungen für die zukünftige Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern. Sie soll der internen Abstimmung und Information dienen. Mitteilung der Schwangerschaft Meldung der Schwangerschaft an die Personalabteilung durch die werdende Mutter Erforderliche Unterlagen Kopie des Mutterpasses (nur die Seite mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin) oder ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin (entstehende Kosten hierfür werden seitens der Hochschule nicht übernommen) erfolgt am: erfolgt am: erfolgt durch: voraussichtlicher Entbindungstermin: Wichtige Fristen: Allgemeine Schutzmaßnahmen (z.b. Kündigungsschutz, keine Mehrarbeit etc.) gelten ab dem Zeitpunkt der Mitteilung der Schwangerschaft (Mitteilung durch die Personalabteilung) 6 Wochen vor dem Entbindungstermin beginnt der Mutterschutz (Mitteilung durch die Personalabteilung) voraussichtlicher Beginn des Mutterschutzes: 8 Wochen nach der Entbindung endet der Mutterschutz, in dieser Zeit darf die Mutter nicht beschäftigt werden (bei Mehrlings- und Frühgeburten beträgt die Mutterschutzfrist nach der Geburt 12 Wochen; ggf. Verlängerung bei Entbindung vor den errechneten Geburtstermin). (Mitteilung durch die Personalabteilung) Eine Änderung des voraussichtlichen Entbindungstermins muss unverzüglich der Personalabteilung mitgeteilt werden (durch die werdende Mutter). mitgeteilt am: 6
7 Was geschieht im nächsten Schritt? umgehende Erstellung der Gefährdungsbeurteilung durch den Dienstvorgesetzten und Benachrichtigung der werdenden Mutter und der Personalabteilung Information an die Bezirksregierung Köln (Arbeitsschutz) (Mitteilung durch die Personalabteilung) ggf. Infomation an die Fachkraft für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (Mitteilung durch die Personalabteilung) Information an den Fachvorgesetzen (zur Einhaltung von Schutzvorschriften, z.b. Verbot von Mehrarbeit) (Mitteilung durch die Personalabteilung) Festsetzung der Mutterschutzfristen durch die Personalabteilung Gefährdungsbeurteilung durchgeführt am: Mitteilung an die werdende Mutter und die Personalabteilung am: Information versandt am: Information weitergegeben am: Information weitergegeben am: festgesetzt am: Wichtige weitere Informationen: Siehe Homepage der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg unter Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiterer Ansprechpartner ist die Gleichstellungsstelle der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, z.b. bei Fragen bezüglich der Kinderbetreuungsangebote, der Kindertagespflege, Kindertagesstätten etc. Begrüßungsgeschenk für Neugeborene bei der Gleichstellungsstelle (durch die Beschäftigte/den Beschäftigten abzuholen) noch bestehender Resturlaub (Für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit ist der Erholungsurlaub um ein Zwölftel zu kürzen. Konnte der zustehende Urlaub vor Beginn der Mutterschutzfrist nicht genommen werden, kann der Resturlaub gem. 17 Mutterschutzgesetz bzw. 17 Bundeselternzeitgesetz nach der Mutterschutzfrist bzw. Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr genommen werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Resturlaub nach der Rückkehr eventuell umgerechnet werden muss, wenn sich die Verteilung der Arbeitstag ändert.) (Mitteilung durch die Personalabteilung) Tage 7
8 noch bestehende Überstunden (siehe Dienstvereinbarung) (Mitteilung durch die Personalabteilung) Stunden Vorstellungen zum Umgang mit bestehendem Resturlaub / Überstunden. (z.b. vor oder nach dem Mutterschutz / der Elternzeit in Anspruch nehmen?) (die Beschäftigte/der Beschäftigte muss Kontakt zur Personalabteilung aufnehmen) mögliche Vertretungsregelungen (die/der Vorgesetzte wird einen Gesprächstermin vereinbaren) Freistellung für Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaft (siehe 16 Mutterschutzgesetz) (die Schwangere setzt sich mit der Personalabteilung in Verbindung, um die möglichen Freistellungen zu erörtern) Beantragung von Mutterschaftsgeld (durch die Mutter selbst) nächster Gesprächstermin vor Beginn der Mutterschutzfrist (die/der Vorgesetzte wird einen Gesprächstermin vereinbaren) Gesprächstermin am: Gesprächsnotizen: 8
9 Planungsgespräch vor der Elternzeit und Kontaktmöglichkeiten während der Elternzeit Einen Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter. Die Elternzeit kann ganz oder teilweise von einem Elternteil alleine genommen werden. Die Eltern können die Elternzeit aber auch untereinander aufteilen oder sie gleichzeitig in Anspruch nehmen. Elternzeit muss schriftlich beantragt werden. Mit Zustimmung der Hochschulleitung können bis zu 12 Monate der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes verschoben werden. Mütter und Väter haben ebenfalls die Möglichkeit unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange - während der Elternzeit jeweils bis zu 30 Stunden pro Woche Teilzeit zu arbeiten. Wer mehr arbeitet, beendet die Elternzeit. Mit der Ankündigung einer Schwangerschaft und der Beantragung von Elternzeit stehen für die zukünftigen Eltern aber auch für den Arbeitgeber viele Veränderungen ins Haus. Die Vorgesetzte/Der Vorgesetzte steht Aufgaben gegenüber, die in relativ kurzer Zeit gelöst werden müssen. Daher ist es von Vorteil, so früh wie möglich das Planungsgespräch vor der Elternzeit zu führen, um die anstehenden Ausfallzeiten mittels frühzeitiger Planung zu organisieren und das Wegfallen des Know-Hows zu kompensieren. Es ist daher besonders wichtig, dass ein Gespräch gesucht wird, um Themen wie die Dauer der beabsichtigen Elternzeit, den Arbeitseinsatz bis zur Geburt, die Übergabe der Aufgaben und die Einarbeitung der Vertretung zu erörtern. Außerdem gilt es zu klären, wie die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter für die Zeit der Elternzeit Kontakt zur Hochschule halten kann und ob ggf. ein Interesse besteht, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten und/oder sich fortzubilden. Während einer Elternzeit kann an Fortbildungen etc. teilgenommen werden. Auf dem kürzesten Weg zwischen der Wohnung und dem Veranstaltungsort besteht eine Unfallversicherung. Bei einer Teilnahme an z.b. Fortbildungen während der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Bezüge/Entgelt, aber ein Anspruch auf bezahlte Dienst- bzw. Arbeitsbefreiung nach der Rückkehr aus der Elternzeit ( 14 Abs. 2 s. 3 Bundesgleichstellungsgesetz). Diese Befreiung ist in der Personalabteilung zu beantragen. Es ist wichtig, dass sich die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter zur Dauer der Elternzeit sowie die Ausgestaltung der Elternzeit eine Meinung bildet. Auf dieser Basis kann über die Zusammenarbeit vor, während und nach der Elternzeit optimal und verbindlich gesprochen werden. Ebenso lässt sich feststellen, ob die Vorstellungen der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters mit den Interessen und Anforderungen der Hochschule in Einklang gebracht werden können. 9
10 Es sollte möglichst frühzeitig mit der Planung begonnen werden, wie die Aufgabenbereiche neu verteilt werden können. Zur Klärung der zu übergebenden Aufgabengebiete und bei der Suche nach einer passenden Stellvertreterin/eines passenden Stellvertreters ist es hilfreich, die betroffene Mitarbeiterin/den betroffenen Mitarbeiter mit einzubeziehen und zu klären, welche Aufgabengebiete betreut werden müssen, welche Art von Vertretung notwendig wird, ob Arbeitsinhalte bereits vor der Elternzeit reorganisiert werden können, welche Aufgabenpakete von Kolleginnen/Kollegen übernommen werden können, ob Kernaufgaben auch während der Elternzeit z.b. durch Telearbeit oder Teilzeit erledigt werden und ob z.b. spezielle Projekte weiterhin durch die Mitarbeiterin/den Mitarbeiter in Elternzeit betreut werden können. Basierend auf den erarbeiteten Antworten kann dann ein Stellvertretungskonzept ausgearbeitet werden. Darin kann festgehalten werden, wer die anfallenden Aufgaben übernimmt und ob zu deren Erledigung eine neue Mitarbeiterin/ein neuer Mitarbeiter befristet eingestellt werden muss oder ob die Aufgaben durch bereits vorhandene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erledigt werden können (die ggf. noch geeignete Schulungen/Fortbildungen besuchen sollten). Gemeinsam mit der ausscheidenden Mitarbeiterin/dem ausscheidenden Mitarbeiter kann dann ein Übergabeplan erstellt werden. Es ist sehr wichtig und von großem Vorteil mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter in Elternzeit in Kontakt zu bleiben. Anstatt sich vom Arbeitsleben und damit von der Hochschule zu entfernen, erfahren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch eine Einbindung in der Hochschulalltag Wertschätzung und sind auf die Rückkehr an die Hochschule besser vorbereitet. 10
11 Checkliste: Elternzeit (Mutter/Vater) Diese Checkliste soll die anstehenden Planungen für die zukünftige Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern. Sie soll der internen Abstimmung und Information dienen und führt durch die wichtigsten Aspekte rund um die Elternzeit. Elternzeit Voraussichtlicher Entbindungstermin Hat sich am ursprünglich mitgeteilten voraussichtlichen Entbindungstermin etwas geändert? (Mitteilung durch die werdende Mutter an die Personalabteilung) nein ja neuer voraussichtlicher Entbindungstermin: Kopie der Geburtsurkunde an die Personalabteilung (durch die werdende Mutter) Inanspruchnahme der Elternzeit: Anspruch auf Elternzeit besteht (für beide Elternteile) bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Eine verbindliche Festlegung ist für die ersten zwei Jahre der Elternzeit erforderlich. (Beantragung der Elternzeit durch Mutter oder Vater bei der Personalabteilung) Eine Aufteilung auf mehrere Abschnitte ist mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Ein Anteil der Elternzeit von bis zu 12 Monaten ist mit der Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes übertragbar. Wichtige Fristen für die Stellung der Anträge: Die Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor Antritt schriftlich beantragt werden. (Beantragung der Elternzeit durch Mutter oder Vater bei der Personalabteilung) Eine evtl. Verlängerung der Elternzeit muss ebenfalls spätestens 7 Wochen vor Ablauf der Elternzeit beantragt werden. (Beantragung der Elternzeit durch Mutter oder Vater bei der Personalabteilung) 11
12 Ein Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor Beginn der Teilzeit gestellt werden. Besser ist es aber, den Teilzeitwunsch bereits zusammen mit dem Antrag auf Elternzeit zu signalisieren. (Beantragung durch Mutter oder Vater bei der Personalabteilung) Hinweis: Je früher eine Beantragung bekannt ist, desto besser kann die notwendige Vertretung in die Wege geleitet werden. Planungshilfe: Wie lange ist es geplant die Elternzeit in Anspruch zu nehmen? von: bis: Anmerkungen: Soll während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet werden? Anmerkungen: Welche Vorstellungen bestehen für die Zeit nach der Elternzeit? Anmerkungen: Kontaktmöglichkeiten während der Elternzeit: Einladungen zu Festen, Betriebsausflug, Mitarbeiterversammlungen werden nach Hause geschickt. Wichtige Informationen werden durch Vorgesetzte/Vorgesetzten an die private adresse weitergeleitet. 12
13 weiterer Ansprechpartner ist die Gleichstellungsstelle der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, z.b. bei Fragen bezüglich der Kinderbetreuungsangebote, der Kindertagespflege, Kindertagesstätten etc. (bei Fragen wenden sich Mutter oder Vater an die Gleichstellungsstelle) Begrüßungsgeschenk für Neugeborene bei der Gleichstellungsstelle (durch die Beschäftigte/den Beschäftigten abzuholen) Teilnahme an internen oder externen Fortbildungen (Die Beschäftigte/der Beschäftigte wendet sich an den Dienstvorgesetzten) Homepage der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg Gesprächsnotizen: 13
14 Planungsgespräch für den Wiedereinstieg nach der Elternzeit Ein Instrument der Einbindung der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters nach der Elternzeit ist das sogenannte Planungsgespräch für den Wiedereinstieg. Dieses Gespräch sollte frühzeitig zwischen der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter in Elternzeit und der Vorgesetzten/dem Vorgesetzten stattfinden, um die Erwartungen die beide Seiten haben zu klären. Bei längerer Abwesenheit kann es von Vorteil sein, mehrere Gespräche zu führen. Je näher der Termin des geplanten Wiedereinstiegs kommt, desto detaillierter und klarer sollten die Vorstellungen bezüglich des Wiedereinstiegs formuliert werden können. Wichtige Inhalte eines solchen Planungsgesprächs sind Themen wie, wann ist die Rückkehr geplant, in welchem Umfang ist die Rückkehr an den Arbeitsplatz möglich, welches Arbeitszeitmodell kommt in Frage, welche zukünftigen Einsatzfelder sind möglich, welche Arbeitsinhalte und Verantwortungsbereiche können übertragen werden, sind Anpassungsqualifikationen oder Fortbildungen notwendig, wie sehen die Einarbeitungsmodalitäten aus und kann die Hochschule bei der Kinderbetreuung eine Unterstützung sein? 14
15 Checkliste: Wiedereinstieg (Mutter/Vater) Diese Checkliste soll die anstehenden Planungen für die zukünftige Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern. Sie soll der internen Abstimmung und Information dienen und führt durch die wichtigsten Aspekte rund um Wiedereinstieg in den Beruf. Planung des Wiedereinstiegs Hier muss die Beschäftigte/der Beschäftigte seine Vorstellungen mit dem Dienstvorgesetzten erörtern und dann einen Antrag bei der Personalabteilung stellen Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit? Verteilung der wöchentlichen Stunden? Telearbeit? ab wann: Umfang: Umfang: Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung nach der Elternzeit? Verteilung der wöchentlichen Stunden? Telearbeit? Vorstellungen: Wichtige Fristen für die Stellung der Anträge: Ein Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor Beginn der Teilzeit gestellt werden. Besser ist es aber, den Teilzeitwunsch bereits zusammen mit dem Antrag auf Elternzeit zu signalisieren (unter Angabe der Dauer, der wöchentlichen Stundenzahl und der Verteilung der Arbeitstage auf die Woche). (Beantragung durch Mutter oder Vater bei der Personalabteilung) Ein Antrag auf Teilzeit nach Ablauf der Elternzeit sollte mindestens 3 Monate vor Antritt gestellt werden (unter Angabe der Dauer, der wöchentlichen Stundenzahl und der Verteilung der Arbeitstage auf die Woche). (Beantragung durch Mutter oder Vater bei der Personalabteilung) 15
16 Ein Antrag auf Verlängerung der Teilzeit muss mindestens 6 Monate vor Ablauf gestellt werden (unter Angabe der Dauer, der wöchentlichen Stundenzahl und der Verteilung der Arbeitstage auf die Woche). (Beantragung durch Mutter oder Vater bei der Personalabteilung) Hinweis: Je früher eine Beantragung bekannt ist, desto besser kann die notwendige Vertretung in die Wege geleitet werden. Die Personalabteilung gibt gerne Auskünfte über die Auswirkungen einer Teilzeit auf den Urlaubsanspruch, den Resturlaub, die sozialen Leistungen, das Gehalt, die Altersversorgung usw. Wiedereinstiegsprogramm: Teilnahme an internen Fortbildungen. Anmerkungen: von: bis: Teilnahme an externen Fortbildungen. Anmerkungen: Welche Vorstellungen bestehen für die Zeit nach der Elternzeit? Anmerkungen: 16
17 Weitere Informationen Kinderbetreuungsangebote der Hochschule (Kindergarten, Ferienbetreuung usw.) weiterer Ansprechpartner ist die Gleichstellungsstelle der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, z.b. bei Fragen bezüglich der Kinderbetreuungsangebote, der Kindertagespflege, Kindertagesstätten etc. Gesprächsnotizen: 17
18 Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner: Frau Angela Fischer Dezernentin Personal und Recht Tel angela.fischer@h-brs.de Frau Christine Spors für Tarifbeschäftigte, Auszubildende, Praktikanten, Studentische und Wissenschaftliche Hilfskräfte sowie Lehrbeauftragte Tel christine.spors@h-brs.de Frau Hatice Mersinli für Tarifbeschäftigte, Auszubildende, Praktikanten, Studentische und Wissenschaftliche Hilfskräfte sowie Lehrbeauftragte Tel hatice.mersinli@h-brs.de Frau Birgit Klomfass für Tarifbeschäftigte, Auszubildende, Praktikanten, Studentische und Wissenschaftliche Hilfskräfte sowie Lehrbeauftragte Tel birgit.klomfass@h-brs.de Frau Katrin Reiter für Tarifbeschäftigte, Auszubildende, Praktikanten, Studentische und Wissenschaftliche Hilfskräfte sowie Lehrbeauftragte Tel katrin.reiter@h-brs.de Herr Morton Dragon für Professorinnen und Professoren, sowie für Beamtinnen und Beamte Tel morten.dragon@h-brs.de Frau Annegret Schnell Gleichstellungsbeauftragte Tel annegret.schnell@h-brs.de Frau Barbara Michel Mitarbeiterin der Gleichstellungsstelle Tel barbara.michel@h-brs.de Herr Thomas Anders-Wilberg Umwelt- und Arbeitssicherheit Tel thomas.anders-wilberg@h-brs.de 18
19 Maßgebliche Rechtsvorschriften und weitere Anlaufstellen Zu beachten sind u.a. das Mutterschutzgesetz die Mutterschutzrichtlinienverordnung das Arbeitsschutzgesetz die Elternzeitverodnung Weitere Auskünfte geben: zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschutz die jeweilige Krankenkasse. zum Mutterschaftsgeld die gesetzlichen Krankenkassen bzw. bei privat oder nichtversicherten Frauen das Bundesversicherungsamt in Bonn. zu Fragen, die das Arbeitslosengeld/die Arbeitslosenhilfe betreffen, dass Arbeitsamt. die Sozialämter, wenn soziale Bedürftigkeit vorliegt. 19
Leitfaden Begleitung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Familienphase, Kontakthalten und Wiedereinstieg
Leitfaden Begleitung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Familienphase, Kontakthalten und Wiedereinstieg Leitfaden Begleitung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Familienphase, Elternzeit
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrInformationsbroschüre für werdende Eltern
Informationsbroschüre für werdende Eltern erstellt von GLOBUS SB-Warenhaus Holding GmbH & Co. KG Mai 2009 Mutterschutz Bitte legen Sie uns eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin
MehrTipps und Tricks für werdende Eltern
Tipps und Tricks für werdende Eltern Wir machen aus Zahlen Werte Für werdende Eltern gibt es einiges zu beachten, damit man keine Nachteile erleidet und alle Vorteile ausschöpfen kann. Des Weiteren gibt
MehrKREISHANDWERKERSCHAFT GÜSTROW
Ratgeber Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit Ein Service Ihrer Kreishandwerkerschaft e-mail: Khs-guestrow@t-online.de Tel.: 03843/ 21 40 16 Fax: 03843/ 21 40 17 Der Ratgeber bietet Ihnen eine gute
MehrWIR BLEIBEN IN KONTAKT. KONTAKTHALTEPROGRAMM IN 3 PHASEN für Mütter und Väter. Leitfaden für Führungskräfte
WIR BLEIBEN IN KONTAKT KONTAKTHALTEPROGRAMM IN 3 PHASEN für Mütter und Väter Leitfaden für Führungskräfte erarbeitet im Rahmen des audit berufundfamilie (Juni 2008/Oktober 2012) Seite 2 Ein Kind bewegt
MehrWichtige Tipps für werdende Mütter und Väter
Wichtige Tipps für werdende Mütter und Väter Ihr Baby ist unterwegs, wir freuen uns mit Ihnen und wünschen alles Gute! Wir haben für Sie eine Checkliste mit Tipps und Hinweisen vorbereitet, die Ihnen helfen
Mehr3. Was muss ich tun, um Elternzeit in Anspruch zu nehmen? 4. Wie lange kann Elternzeit genommen werden?
1. Was ist eigentlich Elternzeit? Elternzeit ist der Anspruch von Arbeitnehmern auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit aus Anlass der Geburt und zum Zweck der Betreuung ihres Kindes. 2. Wer hat Anspruch
MehrMerkblatt. für. werdende Mütter. (Stand: 01.01.2015)
Merkblatt für werdende Mütter (Stand: 01.01.2015) 1. Vorsorgeuntersuchungen Der Arbeitgeber hat die werdende Mutter unter Fortzahlung des Entgelts für die notwendigen Untersuchungen freizustellen. 2. Arbeitsplatzgestaltung
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrRatgeber für neue Ausbildungsbetriebe
Ratgeber für neue Ausbildungsbetriebe Inhalt: I. Verkürzung der Ausbildung Welche Richtzeiten gelten für die Verkürzung der Ausbildungszeit? Ist eine Mindestzeit in der Ausbildung erforderlich? Was muss
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrBeruflicher Wiedereinstieg nach längerer Auszeit
Anhang 6 zum PEK Beruflicher Wiedereinstieg nach längerer Auszeit im Zentrum Bayern Familie und Soziales Fassung Oktober 2014 I. Vorbemerkung Zu einer familienbewussten Personalpolitik, der sich das Zentrum
MehrVom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320) Abschnitt 1 Mutterschutz und Stillzeit
Mutterschutz- und ElternzeitVO MuSchEltZV 310 Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen des Bundes und die Elternzeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes (Mutterschutz- und Elternzeitverordnung
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
MehrCheckliste für junge Eltern. alle wichtigen Anträge rund um die Geburt
Checkliste für junge Eltern alle wichtigen Anträge rund um die Geburt Checkliste vor der Geburt Rund um die Geburt eines Kindes gibt es Vieles zu beachten und es stellen sich viele Fragen. Einige Behördengänge
MehrDer Pflegefall tritt ein was tun?
6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige
MehrD i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen
D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen Vom 02.02.2011 Magistrat der Stadt Bremerhaven Personalamt 11/4 Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail:
MehrWEGE IN DEN RUHESTAND
WEGE IN DEN RUHESTAND Regelaltersgrenze für Lehrkräfte Ende des Schulhalbjahres, in dem die gesetzliche Altersgrenze erreicht wird das bedeutet: Ende des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird
MehrSchulamt für den Steinfurt, den 13.03.2009. Informationsblatt zur Elternzeit für beamtete Lehrkräfte (Stand: 1. Mai 2008)
Schulamt für den Steinfurt, den 13.03.2009 Kreis Steinfurt Bearbeiter: Frau Kröger Informationsblatt zur Elternzeit für beamtete Lehrkräfte (Stand: 1. Mai 2008) 1. Rechtsgrundlagen Gesetz zum Elterngeld
MehrTeilzeitausbildung in Hamburg. Ausbildung in Teilzeit Für junge Mütter, Väter und für Betriebe. Tipps und Informationen.
Familie mit Kind Ausbildung in Teilzeit Für junge Mütter, Väter und für Betriebe Tipps und Informationen Teilzeitausbildung in Hamburg Einklinker DIN lang Logo Gewusst wie - Ausbildung in Teilzeit Ausbildung
MehrStudieren- Erklärungen und Tipps
Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das
MehrSchritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik
Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik Eine Anleitung zur Nutzung der Excel-Tabellen zur Erhebung des Krankenstands. Entwickelt durch: Kooperationsprojekt Arbeitsschutz in der ambulanten Pflege
MehrElterngeld Plus und Partnerschaftlichkeit. Zahlen & Daten
Elterngeld Plus und Partnerschaftlichkeit Zahlen & Daten 4. Juni 2014 Das neue Gesetz fördert die partnerschaftliche Aufteilung von familiären und beruflichen Aufgaben Elterngeld Plus Partnerschaftsbonus
MehrBezirksregierung Düsseldorf Düsseldorf, den 22.02.2007 Bearbeiter: Herr Holtermann
Bezirksregierung Düsseldorf Düsseldorf, den 22.02.2007 Dezernat 47 Bearbeiter: Herr Holtermann Informationsblatt zur Elternzeit für angestellte Lehrkräfte (Stand: 1. Januar 2007) 1. Rechtsgrundlage Gesetz
MehrHier geht es um das Eltern-Geld, das Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit. Ein Heft in Leichter Sprache.
Elterngeld Die neue Generation Vereinbarkeit Hier geht es um das Eltern-Geld, das Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit. Ein Heft in Leichter Sprache. 2 3 Das Eltern-Geld Mutter und Vater bekommen Eltern-Geld,
MehrL e i t f a d e n / F r a g e b o g e n für das Mitarbeiter/innen- Gespräch
L e i t f a d e n / F r a g e b o g e n für das Mitarbeiter/innen- Gespräch Magistrat der Stadt Bremerhaven Personalamt 11/4 Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail: Sylvia.Schroeder@magistrat.bremerhaven.de
MehrM e r k b l a t t. über Rechte, Pflichten und Ansprüche für werdende Mütter, Mütter und Väter
M e r k b l a t t über Rechte, Pflichten und Ansprüche für werdende Mütter, Mütter und Väter A - Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG) I. Gesetzliche Gebote und Verbote
MehrUrlaubsregel in David
Urlaubsregel in David Inhaltsverzeichnis KlickDown Beitrag von Tobit...3 Präambel...3 Benachrichtigung externer Absender...3 Erstellen oder Anpassen des Anworttextes...3 Erstellen oder Anpassen der Auto-Reply-Regel...5
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrDEINE ZUKUNFT ZEIGT GESICHT
DEINE ZUKUNFT ZEIGT GESICHT TEILZEITAUSBILDUNG Der erste Schritt ins Berufsleben für Mütter, Väter und Pflegende. Bewerber-Info WAS IST TEILZEITAUSBILDUNG? Die Teilzeitausbildung ist eine anerkannte Berufsausbildung
MehrGesprächsleitfaden Mitarbeitergespräch (MAG) für Mitarbeiter/innen
UNIVERSITÄT HOHENHEIM DER KANZLER Miteinander Aktiv - Gestalten Gesprächsleitfaden Mitarbeitergespräch (MAG) für Mitarbeiter/innen Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie werden in nächster Zeit mit Ihrem
MehrWAS finde ich WO im Beipackzettel
WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden
MehrVorbereitungs- und Gesprächsbogen zum Mitarbeiterjahresgespräch für Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter
Fachhochschule Dortmund Stand: August 2008 Der Kanzler Vorbereitungs- und Gesprächsbogen zum Mitarbeiterjahresgespräch für Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter Der vorliegende Bogen soll als Hilfe zur Gesprächsvorbereitung
MehrRechtsanwalt. Arbeitsverhältnis
Thorben Feldhaus Rechtsanwalt Ihr Recht im Arbeitsverhältnis Das Arbeitsrecht ist traditionell das Schutzrecht der Arbeitnehmer! Es befasst sich mit der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
MehrAnleitung zur Einrichtung von Kontoweckern im Online Banking
Anleitung zur Einrichtung von Kontoweckern im Online Banking 1. Klicken Sie in der Menüleiste links auf Kontowecker. Klicken Sie auf Zur Freischaltung um den Kontowecker zu aktivieren. 2. Bitte lesen und
MehrLeitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache
Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild
Mehr40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.
40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass
MehrEin Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.
Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?
MehrVorblatt. 1. Anlass und Zweck der Neuregelung: 2. Inhalt: 3. Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
1. Anlass und Zweck der Neuregelung: Vorblatt Nach den derzeit geltenden Bestimmungen des Steiermärkischen Mutterschutz- und Karenzgesetzes besteht die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung längstens
MehrNebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna
Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben
MehrArbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift)
Arbeitsvertrag zwischen Frau/Herrn (Name des ärztlichen Arbeitgebers) in und Frau/Herrn in (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen: 1 (1)
MehrStellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks
Tipps & Tricks INHALT SEITE 1. Grundlegende Informationen 3 2.1 Aktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 4 2.2 Deaktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 11 2 1. Grundlegende Informationen
MehrDieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.
Millennium SMS Service Schnellübersicht Seite 1 von 6 1. Tägliche Arbeiten mit der SMS Bestätigung Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.
Mehr(2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von:
2 (2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von: 1. Beschäftigten, deren Arbeitszeit dienstplanmäßig oder betriebsüblich festgesetzt ist und 2. Beschäftigten,
MehrModerne Personalpolitik Ausbildung nutzen I N F O R M A T I O N E N F Ü R A R B E I T G E B E R. Ausbildung in Teilzeit
Moderne Personalpolitik Ausbildung nutzen I N F O R M A T I O N E N F Ü R A R B E I T G E B E R Ausbildung in Teilzeit Wann ist die Teilzeitausbildung für Ihr Unternehmen attraktiv? Sie haben von einer
MehrSozialleistungen und Hilfen nach der Geburt
Sozialleistungen und Hilfen nach der Geburt Unterhalt vom Vater des Kindes Bereits in der Schwangerschaft und natürlich nach der Geburt ist der Vater des Kindes verpflichtet Unterhalt für dich und Euer
MehrCheckliste für werdende Eltern an der htw saar: Von der Schwangerschaft bis zum Wiedereinstieg. Sie erwarten ein Baby? Herzlichen Glückwunsch!
Sie erwarten ein Baby? Herzlichen Glückwunsch! Checkliste für werdende Eltern an der htw saar: Von der Schwangerschaft bis zum Wiedereinstieg Während in den nächsten Wochen Ihr Bauch und Ihre Vorfreude
MehrHallo, da bin ich! Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung der StadteRegion Aachen. Schwanger? Was ist jetzt zu tun?
Hallo, da bin ich! Schwanger? Was ist jetzt zu tun? Informationen der Jugendämter in der StädteRegion Aachen im Rahmen der Frühen Hilfen 1. Auflage / Stand März 2015 Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung
MehrUrlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage
Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
MehrDie Bachelorarbeit muss laut Prüfungsordnung nicht mehr thematisch dem gewählten Schwerpunktmodul zuzuordnen sein.
Bachelor of Science BWL: Studierende, welche im Sommersemester 2012 die Bachelorarbeit schreiben möchten, müssen sich im Zeitraum 10.01. bis 23.01.2012 in FlexNow voranmelden. Aufgrund der Voranmeldung
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrAktualisierungsdienst Bundesrecht
Aktualisierungsdienst Bundesrecht 2030-2-30 Bundesbeamtengesetz (BBG) 1. Aktualisierung 2013 (11. Juli 2013) Das Bundesbeamtengesetz wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Familienpflegezeit und zum flexibleren
MehrDer Vorrang der betrieblichen Erfordernisse muss hierbei gewahrt bleiben.
Vorwort Die Dienstvereinbarung ermöglicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine flexible Organisation ihrer Arbeitszeiten. Diese Flexibilität setzt ein hohes Verantwortungsbewusstsein voraus. Der
MehrLeitfaden zur Durchführung von Mitarbeitergesprächen im Bischöflichen Generalvikariat und in diözesanen Dienststellen des Bistums Trier
Leitfaden zur Durchführung von Mitarbeitergesprächen im Bischöflichen Generalvikariat und in diözesanen Dienststellen des Bistums Trier Stand 08.07.2008 I. Das Mitarbeitergespräch: Ziel, Form und Regelungen
MehrI: Erstgespräch über Mutterschutz (Mutter) Datum: Zeitpunkt: Kurzfristig nach Mitteilung der Schwangerschaft
I: Erstgespräch über Mutterschutz (Mutter) Datum: Zeitpunkt: Kurzfristig nach Mitteilung der Schwangerschaft Dieser Gesprächsleitfaden soll Ihnen als Mitarbeiterin und Ihnen als Vorgesetzter/Vorgesetztem
Mehr2030-4-42. Landesverordnung über die Elternzeit für die Beamten und Richter im Land Mecklenburg-Vorpommern (Elternzeitlandesverordnung - EltZLVO M-V)
2030-4-42 Landesverordnung über die Elternzeit für die Beamten und Richter im Land Mecklenburg-Vorpommern (Elternzeitlandesverordnung - EltZLVO M-V) Vom 22. Februar 2002 Fundstelle: GVOBl. M-V 2002, S.
MehrHinweise zum Urlaub für Beschäftigte
Hinweise zum Urlaub für Beschäftigte 1. Anspruch auf Erholungsurlaub /Höhe des Erholungsurlaubs Mit der Tarifeinigung vom 09.03.2013 wurde eine tarifliche Neuregelung der Höhe des Urlaubsanspruchs beschlossen.
MehrSchwanger- das heißt, mein Leben überdenken und neu planen. Beruf und Kind miteinander verbinden; klären, wovon wir leben.
Zusammenfassung LIVE-Chat zum Thema: Schwanger ist man nie allein! Schwanger- das heißt, mein Leben überdenken und neu planen. Beruf und Kind miteinander verbinden; klären, wovon wir leben. Sie sind schwanger,
MehrMusterfragebogen. Angebote für Mitarbeitende mit familiären Aufgaben
Musterfragebogen Angebote für Mitarbeitende mit familiären Aufgaben Um die Vereinbarkeit zwischen familiären Pflichten und beruflichen Anforderungen zu erleichtern, werden verstärkt eine familienorientierte
Mehr33 - Leistungsvoraussetzungen
Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen
Mehr1. Wohnort Deutschland...4. 1.2 Beschäftigter + Familienangehörige...4. 1.2.1 Beschäftigt in den Niederlanden (Grenzgänger)...4
1. Wohnort Deutschland...4 1.2 Beschäftigter + Familienangehörige...4 1.2.1 Beschäftigt in den Niederlanden (Grenzgänger)...4 1.2.1.1 Am 31.12.2005 in den Niederlanden pflichtversichert...4 1.2.1.2 Am
MehrSehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!
Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und
MehrDer Jazz Veranstaltungskalender für Deutschland, Österreich und die Schweiz
Veranstaltung erstellen mit vorheriger Registrierung Wenn Sie sich bei Treffpunkt Jazz registrieren, genießen Sie folgende Vorteile: Sie können bereits eingestellte Veranstaltungen auch noch später ändern
MehrAngebote der Landesregierung zur großzügigen Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Bezüge für die Landesbediensteten 3.
Angebote der Landesregierung zur großzügigen Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Bezüge für die Landesbediensteten 3. Teil Werner-Seelenbinder-Str. 14 D-99096 Erfurt Telefon 03 61-602
MehrIhr Zeitwertkonto. Ihre Absicherung und Zukunftsvorsorge Wir arbeiten für Ihre Sicherheit
Ihr Zeitwertkonto Ihre Absicherung und Zukunftsvorsorge Wir arbeiten für Ihre Sicherheit Liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter, die Entscheidung, aus dem aktiven Berufsleben auszu steigen, kann verschiedene
Mehr10.A.1.4. Hinweis: Ansprüche können aus diesem Merkblatt nicht abgeleitet werden.
10.A.1.4 Hinweis: Ansprüche können aus diesem Merkblatt nicht abgeleitet werden. Merkblatt für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis zur Elternzeit nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz
MehrSchwangerschaft was ist zu beachten?
6.1 Mutterschutz Folie 2 Schwangerschaft was ist zu beachten? Mitteilung der Schwangerschaft durch werdende Mutter ( 5 MuSchG) Aufgaben des Arbeitgebers: Benachrichtigung der Aufsichtsbehörde ( 5 MuSchG)
MehrGesprächsleitfaden Mitarbeitergespräch (MAG) für Vorgesetzte
UNIVERSITÄT HOHENHEIM DER KANZLER Miteinander Aktiv - Gestalten Gesprächsleitfaden Mitarbeitergespräch (MAG) für Vorgesetzte Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie werden in nächster Zeit mit Ihrem Mitarbeiter/Ihrer
MehrAnmeldung zu Seminaren und Lehrgängen
Anmeldung zu Seminaren und Lehrgängen Seit Anfang 2013 erfolgen Anmeldungen zu Seminaren und Lehrgängen ausschließlich online über den Seminarkalender. Der Seminarkalender ist integriert in die Plattform
MehrÖrtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau
Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-
MehrElterngeld Plus und Elternzeit Flex. Neuregelungen für Geburten ab dem 01.07.2015
Elterngeld Plus und Elternzeit Flex Neuregelungen für Geburten ab dem 01.07.2015 Junge Familien wünschen sich: Beruf und Familie partnerschaftlich zu leben dass beide Partner für das Familieneinkommen
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrPro Baby Unterstützung von Anfang an
Pro Baby Unterstützung von Anfang an Die KKH unterstützt Sie und Ihr Baby von Anfang an! Wir bieten Ihnen viele individuelle Informationen und Leistungen rund um das Thema Schwangerschaft. Ärztliche Behandlung
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrKrankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )
Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung
MehrInformationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache
Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer
MehrFAMILIENSTAND ALLEINERZIEHENDE MÜTTER
Umfrage unter Eltern zur Kinder-Betreuung nach der Trennung Match-patch.de die Partnerbörse für Singles mit Familiensinn hat im Juni eine Umfrage unter seinen Mitgliedern durchgeführt. Bei der Befragung,
MehrArbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland
Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Inhalt Wer bekommt eine Arbeitslosenleistung? 2 Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen 2 Welche Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 2 Wie
MehrAnalyse psychischer Belastungsfaktoren in den Stadtwerken
Analyse psychischer Belastungsfaktoren in den Stadtwerken Historie: BR fordert Ermittlung und Dokumentation der psychischen Belastung in die Gefährdungsbeurteilung Absprache zwischen Unternehmen und Betriebsrat
MehrEva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit
Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines
MehrDas Mutterschutzgesetz sieht vor, dass Mütter in den
Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt Das Mutterschutzgesetz sieht vor, dass Mütter in den sechs Wochen vor der Geburt nicht arbeiten sollen und in den acht Wochen nach der Geburt bei Früh- und Mehrlingsgeburten
MehrANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST.
Verfall Urlaub: Übertragung & ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST. In diesem kurz & knapp wird die Übertragung des gesetzlichen Erholungsurlaubes
MehrFragebogen für Arbeitnehmer
Fragebogen für Arbeitnehmer Wir bitten Sie, den Fragebogen soweit wie möglich auszufüllen und uns vorab per E-Mail oder Telefax zukommen zu lassen vielen Dank. Ihre persönlichen Daten Vor- und Zuname:
MehrWas ist eigentlich MinLand?
Was ist eigentlich MinLand? Mindanao Land Foundation (MinLand) ist eine Organisation in Davao City auf der Insel Mindanao, die im Süden der Philippinen liegt. Erick und die anderen Mitarbeiter von MinLand
MehrAusbildung. Erfahrungsbericht einer Praktikantin
Ausbildung Erfahrungsbericht einer Praktikantin Lilia Träris hat vom 26.05. 05.06.2015 ein Praktikum in der Verwaltung der Gütermann GmbH absolviert. Während dieser zwei Wochen besuchte sie für jeweils
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrScheidungsfragebogen
1 Scheidungsfragebogen Personendaten 1. Wer möchte den Scheidungsantrag stellen? Es kann nur einer von beiden Ehegatten den Antrag stellen, auch wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen. Wer den Antrag
MehrDeutscher Hochschulverband KURZINFORMATION
Deutscher Hochschulverband KURZINFORMATION Der rechtliche Rahmen für Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit und Beurlaubung aus familiären Gründen für wissenschaftliches Personal an der Hochschule Bei vielen
MehrMit Kontakthalte- und Wiedereinstiegsprogrammen
Lösung Kontakthalte- und Wiedereinstiegsprogramme Reduzierung der Elternzeitmonate von 25 auf 14 durch Kontakthalte- und Wiedereinstiegsprogramme Mit Kontakthalte- und Wiedereinstiegsprogrammen signalisieren
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrRT Request Tracker. Benutzerhandbuch V2.0. Inhalte
RT Request Tracker V2.0 Inhalte 1 Was ist der RT Request Tracker und wo finde ich ihn?...2 2 Was möchten wir damit erreichen?...2 3 Wie erstelle ich ein Ticket?...2 4 Wie wird das Ticket abgearbeitet?...4
MehrZusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag
Kooperativer Studiengang Betriebswirtschaft "Baubetriebswirt-Plus" an der Hochschule Biberach Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden / Studenten. Firma / Betrieb... Name, Vorname. Straße,
MehrAnleitung zur Umstellung der Mehrwertsteuer in WERBAS
Anleitung zur Umstellung der Mehrwertsteuer in WERBAS QS-Vermerk: erstellt am: 07.12.2006 von: Angela Wimmer freigegeben am: 08.12.2006 von: Ulrike Martini Druckdatum: 11.12.2006 Dateiname: Anleitung_MwSt.doc
MehrIm Anschluss finden Sie einige Tipps für die ersten Schritte mit häufigen Aufgaben. Erste Schritte Serie
Im Anschluss finden Sie einige Tipps für die ersten Schritte mit häufigen Aufgaben. Erste Schritte Serie 2 Microsoft Dynamics CRM 2013 und Microsoft Dynamics CRM Online Fall 13 Zunächst werden Sie den
MehrDie Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor
Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können
Mehr1. Weniger Steuern zahlen
1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn
MehrRente und Hinzuverdienst
Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen
Mehr