Leitfaden für die Beschäftigten der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg betreffend Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit und Wiedereinstieg

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1 Hochschule Dezernat 2 Bonn-Rhein-Sieg University of Applied Sciences Leitfaden für die Beschäftigten der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg betreffend Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit und Wiedereinstieg Eine Schwangerschaft und eine Geburt sind sowohl mit Freude aber oft auch mit großer Unsicherheit und vielen Fragen und Veränderungen verbunden. Informationen zum Thema Vereinbarkeit Familie und Beruf, wie sie beispielsweise auf unserer Homepage bereitgestellt werden, können weiterhelfen. Sehr wichtig sind aber in erster Linie Gespräche zwischen Mitarbeiterin/Mitarbeiter und Vorgesetzter / Vorgesetztem zu Beginn der Schwangerschaft, vor Beginn des Mutterschutzes, der Elternzeit und rechtzeitig vor dem geplanten Wiedereinstieg. Daher hat eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern des Personalrats, der Gleichstellungsstelle und der Verwaltung, einen Leitfaden entwickelt, der dabei helfen soll, offene Fragen zu klären. Der Leitfaden kann nicht alle Regelungen im Detail darstellen. Es soll lediglich ein Überblick gegeben und darauf aufmerksam gemacht werden, dass manches rechtzeitig zu entscheiden ist. Er ist dazu gedacht, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ebenso wie die Vorgesetzte/den Vorgesetzten bei der Bewältigung der Formalitäten rund um die Themen Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit und Wiedereinstig zu unterstützen und die gemeinsame Planung der nächsten Monate und Jahre zu erleichtern und transparenter zu gestalten. Es ist uns bewusst, dass sich die Planungen gerade im familiären Bereich jederzeit ändern können. Der Leitfaden soll als Orientierungshilfe dienen und dazu beitragen, dass Eltern und die Hochschule besser Kontakt halten können und nicht zuletzt auch besser auf die Phase des Wiedereinstiegs vorbereitet sind. Der Gesprächsleitfaden ist in Form einer Checkliste aufgebaut: - Was für Punkte könnten im Rahmen eines Gesprächs zwischen der werdenden Mutter und ihrer Vorgesetzten/ihrem Vorgesetzten von Bedeutung sein? - Wer kümmert sich um was? - Wo gibt es welche Fristen zu beachten? - Welche Angebote könnten Sie interessieren? Ziffer 3 des Leitfadens wird gegen Ende der Elternzeit interessant, wenn es darum geht, den Wiedereinstieg zu organisieren. Der Leitfaden soll zu einer Strukturierung und Erleichterung für Vorgesetzte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beitragen und die anstehenden Veränderungen positiv und konstruktiv gestalten. 1

2 Eine gemeinsame Planung schafft Klarheit und Struktur für alle Beteiligten. Es ist das Ziel der Hochschule qualifiziertes Personal zu halten. Deshalb liegt es im Interesse der Hochschule einen reibungslosen Wiedereinstig nach einer Geburt, einer Elternzeit oder einem Sonderurlaub durch eine schnelle Integration in den Berufsalltag zu realisieren und möglicherweise auch neue Lern- und Arbeitsfelder zu erschließen. Somit stellt dieser Leitfaden ebenfalls eine Grundlage für die Personalplanung dar, dessen Möglichkeiten im Rahmen der dienstlichen Belange eröffent werden. Sankt Augustin, 01. März 2013 Hans Stender (Kanzler) 2

3 Leitfaden für die Beschäftigten der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg betreffend Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit und Wiedereinstieg Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 Ankündigung der Schwangerschaft 4 Checkliste: Schwangerschaft und Mutterschutz 6 Planungsgespräch vor der Elternzeit und Kontaktmöglichkeiten während der Elternzeit 9 3 Monate vor Antritt Checkliste: Elternzeit 11 Vorplanung durch Mitarbeiter/in Planungsgespräch für den Wiedereinstieg nach der Elternzeit 14 6 Monate vor Ablauf Checkliste: Wiedereinstieg 15 Ansprechpartner 18 3

4 Ankündigung der Schwangerschaft Nachdem eine Schwangerschaft festgestellt worden ist, sollte die Vorgesetzte/der Vorgesetzte und die Personalabteilung durch die werdende Mutter über diesen freudigen Umstand in Kenntnis gesetzt werden. Mutterschutzgesetz und Mutterschutzverordnung nennen keinen festen Zeitpunkt, bis zu dem die Schwangeschaft dem Arbeitgeber mitgeteilt werden muss. Aus organisatorischen und arbeitsschutzrechtlichen Gründen sollte die Schwangerschaft jedoch so früh wie möglich angezeigt werden. Hierzu muss entweder eine Kopie des Mutterpasses (nur die Seite mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin) oder eine ärztliche Bescheinigung (entstehende Kosten hierfür werden seitens der Hochschule nicht übernommen) über den voraussichtlichen Entbindungstermin eingereicht werden, damit die allgemeinen Schutzmaßnahmen eingeleitet werden und die Schutzfristen berechnet werden können. Umgehend nach der Mitteilung der bestehenden Schwangerschaft ist eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen durch die Dienstvorgesetzte/den Dienstvorgesetzten durchzuführen. Er ist zu ermitteln, ob im Arbeitsbereich der werdenden Mutter spezifische Gefährdungen bestehen. Mögliche Risiken hinsichtlich Art, Ausmaß und Dauer sind zu überprüfen. Die Aufgabe des Mutterschutzes ist eine möglichst frühzeitige Prävention eines Schadens für Mutter und Kind (z.b. vor Meßaufbauten mit radioaktiver Strahlung oder vor biologischen Arbeitsstoffen). Mit dieser Beurteilung der Arbeitsbedingungen sind alle Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit sowie alle Auswirkungen auf Schwangerschaft oder Stillzeit der betroffenen Beschäftigten abzuschätzen. Die werdende Mutter ist unverzüglich über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die ggf. zu ergreifenden Schutzmaßnahmen zu unterrichten. Dies bedeutet, dass eine Weiterbeschäftigung erst nach der Gefährdungsbeurteilung erfolgen darf. Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet im Normalfall 8 Wochen nach der Geburt, bei medizinischen Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen nach der Entbindung. Bei allen Geburten vor dem errechneten Termin verlängert sich die Schutzfrist um die Tage, die vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnten. Damit beträgt die Mutterschutzfrist in jedem Fall ununterbrochen mindestens 14 Wochen plus dem Tag der Entbindung. Eine Änderung des voraussichtlichen Entbindungstermins sollte daher zur eigenen Sicherheit unverzüglich der Personalabteilung mitgeteilt werden. 4

5 Während einer Schwangerschaft darf keine Mehrarbeit geleistet werde. Insoweit dürfen auch keine Überstunden angeordnet werden. In einem Gespräch mit der Vorgesetzten/dem Vorgesetzten sollte u.a. erörtert werden, wie hoch der noch bestehende Urlaubsanspruch ist und ob darüberhinaus noch Überstunden bestehen. Es sollte besprochen werden, ob der Urlaub/die Überstunden vor oder nach der Mutterschutzfrist genommen werden sollen und wie die werdende Mutter sich die Zeit nach der Geburt vorstellt. Soll eine Elternzeit in Anspruch genommen werden, möchte die werdende Mutter nach der Mutterschutzfrist den Dienst wieder voll aufnehmen oder wird eine Teilzeitbeschäftigung angestrebt? Zur besseren Planbarkeit sollte dieses Gespräch möglichst frühzeitig stattfinden, um einen möglichen Vertretungsbedarf frühzeitig klären zu können. Je früher alle notwendigen Informationen vorliegen und sich über alle Erwartungen ausgetauscht werden konnte, desto reibungsloser kann eine mögliche Vertretung in die Wege geleitet werden. In diesem Gespräch sollte auch schon das Planungsgespräch vor Beginn der Mutterschutzfrist (3 Monate vor dem Ausstieg der Mitarbeiterin) terminiert werden. In diesem Gespräch kann z.b. vereinbart werden, wie die Zeit nach der Geburt aussehen soll. Als Basis für dieses Gespräch können die Punkte herangezogen werden, über die sich im ersten Gespräch ausgetauscht worden ist. Werdende Väter, die beabsichtigen in Elternzeit zu gehen, sollten dies auch so früh wie möglich mitteilen, damit auch mit Ihnen ein Planungsgespräch geführt werden kann. Selbstverständlich können sich die Planungen gerade im familiären Bereich jederzeit ändern. Diese sich ggf. ergebenen Änderungen sollen unbedingt im Folgegespräch angesprochen werden, damit man gemeinsam zu einer optimalen Lösung kommen kann. Auch die Gleichstellungsstelle und die Personalabteilung haben stets ein offenes Ohr für bestehende Fragen. Nach vorheriger Terminabsprache kann dort über das Angebot der Hochschule ein Überblick gegeben werden. 5

6 Checkliste: Schwangerschaft und Mutterschutz: Diese Checkliste soll die anstehenden Planungen für die zukünftige Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern. Sie soll der internen Abstimmung und Information dienen. Mitteilung der Schwangerschaft Meldung der Schwangerschaft an die Personalabteilung durch die werdende Mutter Erforderliche Unterlagen Kopie des Mutterpasses (nur die Seite mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin) oder ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin (entstehende Kosten hierfür werden seitens der Hochschule nicht übernommen) erfolgt am: erfolgt am: erfolgt durch: voraussichtlicher Entbindungstermin: Wichtige Fristen: Allgemeine Schutzmaßnahmen (z.b. Kündigungsschutz, keine Mehrarbeit etc.) gelten ab dem Zeitpunkt der Mitteilung der Schwangerschaft (Mitteilung durch die Personalabteilung) 6 Wochen vor dem Entbindungstermin beginnt der Mutterschutz (Mitteilung durch die Personalabteilung) voraussichtlicher Beginn des Mutterschutzes: 8 Wochen nach der Entbindung endet der Mutterschutz, in dieser Zeit darf die Mutter nicht beschäftigt werden (bei Mehrlings- und Frühgeburten beträgt die Mutterschutzfrist nach der Geburt 12 Wochen; ggf. Verlängerung bei Entbindung vor den errechneten Geburtstermin). (Mitteilung durch die Personalabteilung) Eine Änderung des voraussichtlichen Entbindungstermins muss unverzüglich der Personalabteilung mitgeteilt werden (durch die werdende Mutter). mitgeteilt am: 6

7 Was geschieht im nächsten Schritt? umgehende Erstellung der Gefährdungsbeurteilung durch den Dienstvorgesetzten und Benachrichtigung der werdenden Mutter und der Personalabteilung Information an die Bezirksregierung Köln (Arbeitsschutz) (Mitteilung durch die Personalabteilung) ggf. Infomation an die Fachkraft für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (Mitteilung durch die Personalabteilung) Information an den Fachvorgesetzen (zur Einhaltung von Schutzvorschriften, z.b. Verbot von Mehrarbeit) (Mitteilung durch die Personalabteilung) Festsetzung der Mutterschutzfristen durch die Personalabteilung Gefährdungsbeurteilung durchgeführt am: Mitteilung an die werdende Mutter und die Personalabteilung am: Information versandt am: Information weitergegeben am: Information weitergegeben am: festgesetzt am: Wichtige weitere Informationen: Siehe Homepage der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg unter Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiterer Ansprechpartner ist die Gleichstellungsstelle der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, z.b. bei Fragen bezüglich der Kinderbetreuungsangebote, der Kindertagespflege, Kindertagesstätten etc. Begrüßungsgeschenk für Neugeborene bei der Gleichstellungsstelle (durch die Beschäftigte/den Beschäftigten abzuholen) noch bestehender Resturlaub (Für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit ist der Erholungsurlaub um ein Zwölftel zu kürzen. Konnte der zustehende Urlaub vor Beginn der Mutterschutzfrist nicht genommen werden, kann der Resturlaub gem. 17 Mutterschutzgesetz bzw. 17 Bundeselternzeitgesetz nach der Mutterschutzfrist bzw. Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr genommen werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Resturlaub nach der Rückkehr eventuell umgerechnet werden muss, wenn sich die Verteilung der Arbeitstag ändert.) (Mitteilung durch die Personalabteilung) Tage 7

8 noch bestehende Überstunden (siehe Dienstvereinbarung) (Mitteilung durch die Personalabteilung) Stunden Vorstellungen zum Umgang mit bestehendem Resturlaub / Überstunden. (z.b. vor oder nach dem Mutterschutz / der Elternzeit in Anspruch nehmen?) (die Beschäftigte/der Beschäftigte muss Kontakt zur Personalabteilung aufnehmen) mögliche Vertretungsregelungen (die/der Vorgesetzte wird einen Gesprächstermin vereinbaren) Freistellung für Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaft (siehe 16 Mutterschutzgesetz) (die Schwangere setzt sich mit der Personalabteilung in Verbindung, um die möglichen Freistellungen zu erörtern) Beantragung von Mutterschaftsgeld (durch die Mutter selbst) nächster Gesprächstermin vor Beginn der Mutterschutzfrist (die/der Vorgesetzte wird einen Gesprächstermin vereinbaren) Gesprächstermin am: Gesprächsnotizen: 8

9 Planungsgespräch vor der Elternzeit und Kontaktmöglichkeiten während der Elternzeit Einen Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter. Die Elternzeit kann ganz oder teilweise von einem Elternteil alleine genommen werden. Die Eltern können die Elternzeit aber auch untereinander aufteilen oder sie gleichzeitig in Anspruch nehmen. Elternzeit muss schriftlich beantragt werden. Mit Zustimmung der Hochschulleitung können bis zu 12 Monate der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes verschoben werden. Mütter und Väter haben ebenfalls die Möglichkeit unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange - während der Elternzeit jeweils bis zu 30 Stunden pro Woche Teilzeit zu arbeiten. Wer mehr arbeitet, beendet die Elternzeit. Mit der Ankündigung einer Schwangerschaft und der Beantragung von Elternzeit stehen für die zukünftigen Eltern aber auch für den Arbeitgeber viele Veränderungen ins Haus. Die Vorgesetzte/Der Vorgesetzte steht Aufgaben gegenüber, die in relativ kurzer Zeit gelöst werden müssen. Daher ist es von Vorteil, so früh wie möglich das Planungsgespräch vor der Elternzeit zu führen, um die anstehenden Ausfallzeiten mittels frühzeitiger Planung zu organisieren und das Wegfallen des Know-Hows zu kompensieren. Es ist daher besonders wichtig, dass ein Gespräch gesucht wird, um Themen wie die Dauer der beabsichtigen Elternzeit, den Arbeitseinsatz bis zur Geburt, die Übergabe der Aufgaben und die Einarbeitung der Vertretung zu erörtern. Außerdem gilt es zu klären, wie die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter für die Zeit der Elternzeit Kontakt zur Hochschule halten kann und ob ggf. ein Interesse besteht, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten und/oder sich fortzubilden. Während einer Elternzeit kann an Fortbildungen etc. teilgenommen werden. Auf dem kürzesten Weg zwischen der Wohnung und dem Veranstaltungsort besteht eine Unfallversicherung. Bei einer Teilnahme an z.b. Fortbildungen während der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Bezüge/Entgelt, aber ein Anspruch auf bezahlte Dienst- bzw. Arbeitsbefreiung nach der Rückkehr aus der Elternzeit ( 14 Abs. 2 s. 3 Bundesgleichstellungsgesetz). Diese Befreiung ist in der Personalabteilung zu beantragen. Es ist wichtig, dass sich die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter zur Dauer der Elternzeit sowie die Ausgestaltung der Elternzeit eine Meinung bildet. Auf dieser Basis kann über die Zusammenarbeit vor, während und nach der Elternzeit optimal und verbindlich gesprochen werden. Ebenso lässt sich feststellen, ob die Vorstellungen der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters mit den Interessen und Anforderungen der Hochschule in Einklang gebracht werden können. 9

10 Es sollte möglichst frühzeitig mit der Planung begonnen werden, wie die Aufgabenbereiche neu verteilt werden können. Zur Klärung der zu übergebenden Aufgabengebiete und bei der Suche nach einer passenden Stellvertreterin/eines passenden Stellvertreters ist es hilfreich, die betroffene Mitarbeiterin/den betroffenen Mitarbeiter mit einzubeziehen und zu klären, welche Aufgabengebiete betreut werden müssen, welche Art von Vertretung notwendig wird, ob Arbeitsinhalte bereits vor der Elternzeit reorganisiert werden können, welche Aufgabenpakete von Kolleginnen/Kollegen übernommen werden können, ob Kernaufgaben auch während der Elternzeit z.b. durch Telearbeit oder Teilzeit erledigt werden und ob z.b. spezielle Projekte weiterhin durch die Mitarbeiterin/den Mitarbeiter in Elternzeit betreut werden können. Basierend auf den erarbeiteten Antworten kann dann ein Stellvertretungskonzept ausgearbeitet werden. Darin kann festgehalten werden, wer die anfallenden Aufgaben übernimmt und ob zu deren Erledigung eine neue Mitarbeiterin/ein neuer Mitarbeiter befristet eingestellt werden muss oder ob die Aufgaben durch bereits vorhandene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erledigt werden können (die ggf. noch geeignete Schulungen/Fortbildungen besuchen sollten). Gemeinsam mit der ausscheidenden Mitarbeiterin/dem ausscheidenden Mitarbeiter kann dann ein Übergabeplan erstellt werden. Es ist sehr wichtig und von großem Vorteil mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter in Elternzeit in Kontakt zu bleiben. Anstatt sich vom Arbeitsleben und damit von der Hochschule zu entfernen, erfahren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch eine Einbindung in der Hochschulalltag Wertschätzung und sind auf die Rückkehr an die Hochschule besser vorbereitet. 10

11 Checkliste: Elternzeit (Mutter/Vater) Diese Checkliste soll die anstehenden Planungen für die zukünftige Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern. Sie soll der internen Abstimmung und Information dienen und führt durch die wichtigsten Aspekte rund um die Elternzeit. Elternzeit Voraussichtlicher Entbindungstermin Hat sich am ursprünglich mitgeteilten voraussichtlichen Entbindungstermin etwas geändert? (Mitteilung durch die werdende Mutter an die Personalabteilung) nein ja neuer voraussichtlicher Entbindungstermin: Kopie der Geburtsurkunde an die Personalabteilung (durch die werdende Mutter) Inanspruchnahme der Elternzeit: Anspruch auf Elternzeit besteht (für beide Elternteile) bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Eine verbindliche Festlegung ist für die ersten zwei Jahre der Elternzeit erforderlich. (Beantragung der Elternzeit durch Mutter oder Vater bei der Personalabteilung) Eine Aufteilung auf mehrere Abschnitte ist mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Ein Anteil der Elternzeit von bis zu 12 Monaten ist mit der Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes übertragbar. Wichtige Fristen für die Stellung der Anträge: Die Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor Antritt schriftlich beantragt werden. (Beantragung der Elternzeit durch Mutter oder Vater bei der Personalabteilung) Eine evtl. Verlängerung der Elternzeit muss ebenfalls spätestens 7 Wochen vor Ablauf der Elternzeit beantragt werden. (Beantragung der Elternzeit durch Mutter oder Vater bei der Personalabteilung) 11

12 Ein Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor Beginn der Teilzeit gestellt werden. Besser ist es aber, den Teilzeitwunsch bereits zusammen mit dem Antrag auf Elternzeit zu signalisieren. (Beantragung durch Mutter oder Vater bei der Personalabteilung) Hinweis: Je früher eine Beantragung bekannt ist, desto besser kann die notwendige Vertretung in die Wege geleitet werden. Planungshilfe: Wie lange ist es geplant die Elternzeit in Anspruch zu nehmen? von: bis: Anmerkungen: Soll während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet werden? Anmerkungen: Welche Vorstellungen bestehen für die Zeit nach der Elternzeit? Anmerkungen: Kontaktmöglichkeiten während der Elternzeit: Einladungen zu Festen, Betriebsausflug, Mitarbeiterversammlungen werden nach Hause geschickt. Wichtige Informationen werden durch Vorgesetzte/Vorgesetzten an die private adresse weitergeleitet. 12

13 weiterer Ansprechpartner ist die Gleichstellungsstelle der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, z.b. bei Fragen bezüglich der Kinderbetreuungsangebote, der Kindertagespflege, Kindertagesstätten etc. (bei Fragen wenden sich Mutter oder Vater an die Gleichstellungsstelle) Begrüßungsgeschenk für Neugeborene bei der Gleichstellungsstelle (durch die Beschäftigte/den Beschäftigten abzuholen) Teilnahme an internen oder externen Fortbildungen (Die Beschäftigte/der Beschäftigte wendet sich an den Dienstvorgesetzten) Homepage der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg Gesprächsnotizen: 13

14 Planungsgespräch für den Wiedereinstieg nach der Elternzeit Ein Instrument der Einbindung der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters nach der Elternzeit ist das sogenannte Planungsgespräch für den Wiedereinstieg. Dieses Gespräch sollte frühzeitig zwischen der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter in Elternzeit und der Vorgesetzten/dem Vorgesetzten stattfinden, um die Erwartungen die beide Seiten haben zu klären. Bei längerer Abwesenheit kann es von Vorteil sein, mehrere Gespräche zu führen. Je näher der Termin des geplanten Wiedereinstiegs kommt, desto detaillierter und klarer sollten die Vorstellungen bezüglich des Wiedereinstiegs formuliert werden können. Wichtige Inhalte eines solchen Planungsgesprächs sind Themen wie, wann ist die Rückkehr geplant, in welchem Umfang ist die Rückkehr an den Arbeitsplatz möglich, welches Arbeitszeitmodell kommt in Frage, welche zukünftigen Einsatzfelder sind möglich, welche Arbeitsinhalte und Verantwortungsbereiche können übertragen werden, sind Anpassungsqualifikationen oder Fortbildungen notwendig, wie sehen die Einarbeitungsmodalitäten aus und kann die Hochschule bei der Kinderbetreuung eine Unterstützung sein? 14

15 Checkliste: Wiedereinstieg (Mutter/Vater) Diese Checkliste soll die anstehenden Planungen für die zukünftige Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern. Sie soll der internen Abstimmung und Information dienen und führt durch die wichtigsten Aspekte rund um Wiedereinstieg in den Beruf. Planung des Wiedereinstiegs Hier muss die Beschäftigte/der Beschäftigte seine Vorstellungen mit dem Dienstvorgesetzten erörtern und dann einen Antrag bei der Personalabteilung stellen Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit? Verteilung der wöchentlichen Stunden? Telearbeit? ab wann: Umfang: Umfang: Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung nach der Elternzeit? Verteilung der wöchentlichen Stunden? Telearbeit? Vorstellungen: Wichtige Fristen für die Stellung der Anträge: Ein Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor Beginn der Teilzeit gestellt werden. Besser ist es aber, den Teilzeitwunsch bereits zusammen mit dem Antrag auf Elternzeit zu signalisieren (unter Angabe der Dauer, der wöchentlichen Stundenzahl und der Verteilung der Arbeitstage auf die Woche). (Beantragung durch Mutter oder Vater bei der Personalabteilung) Ein Antrag auf Teilzeit nach Ablauf der Elternzeit sollte mindestens 3 Monate vor Antritt gestellt werden (unter Angabe der Dauer, der wöchentlichen Stundenzahl und der Verteilung der Arbeitstage auf die Woche). (Beantragung durch Mutter oder Vater bei der Personalabteilung) 15

16 Ein Antrag auf Verlängerung der Teilzeit muss mindestens 6 Monate vor Ablauf gestellt werden (unter Angabe der Dauer, der wöchentlichen Stundenzahl und der Verteilung der Arbeitstage auf die Woche). (Beantragung durch Mutter oder Vater bei der Personalabteilung) Hinweis: Je früher eine Beantragung bekannt ist, desto besser kann die notwendige Vertretung in die Wege geleitet werden. Die Personalabteilung gibt gerne Auskünfte über die Auswirkungen einer Teilzeit auf den Urlaubsanspruch, den Resturlaub, die sozialen Leistungen, das Gehalt, die Altersversorgung usw. Wiedereinstiegsprogramm: Teilnahme an internen Fortbildungen. Anmerkungen: von: bis: Teilnahme an externen Fortbildungen. Anmerkungen: Welche Vorstellungen bestehen für die Zeit nach der Elternzeit? Anmerkungen: 16

17 Weitere Informationen Kinderbetreuungsangebote der Hochschule (Kindergarten, Ferienbetreuung usw.) weiterer Ansprechpartner ist die Gleichstellungsstelle der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, z.b. bei Fragen bezüglich der Kinderbetreuungsangebote, der Kindertagespflege, Kindertagesstätten etc. Gesprächsnotizen: 17

18 Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner: Frau Angela Fischer Dezernentin Personal und Recht Tel angela.fischer@h-brs.de Frau Christine Spors für Tarifbeschäftigte, Auszubildende, Praktikanten, Studentische und Wissenschaftliche Hilfskräfte sowie Lehrbeauftragte Tel christine.spors@h-brs.de Frau Hatice Mersinli für Tarifbeschäftigte, Auszubildende, Praktikanten, Studentische und Wissenschaftliche Hilfskräfte sowie Lehrbeauftragte Tel hatice.mersinli@h-brs.de Frau Birgit Klomfass für Tarifbeschäftigte, Auszubildende, Praktikanten, Studentische und Wissenschaftliche Hilfskräfte sowie Lehrbeauftragte Tel birgit.klomfass@h-brs.de Frau Katrin Reiter für Tarifbeschäftigte, Auszubildende, Praktikanten, Studentische und Wissenschaftliche Hilfskräfte sowie Lehrbeauftragte Tel katrin.reiter@h-brs.de Herr Morton Dragon für Professorinnen und Professoren, sowie für Beamtinnen und Beamte Tel morten.dragon@h-brs.de Frau Annegret Schnell Gleichstellungsbeauftragte Tel annegret.schnell@h-brs.de Frau Barbara Michel Mitarbeiterin der Gleichstellungsstelle Tel barbara.michel@h-brs.de Herr Thomas Anders-Wilberg Umwelt- und Arbeitssicherheit Tel thomas.anders-wilberg@h-brs.de 18

19 Maßgebliche Rechtsvorschriften und weitere Anlaufstellen Zu beachten sind u.a. das Mutterschutzgesetz die Mutterschutzrichtlinienverordnung das Arbeitsschutzgesetz die Elternzeitverodnung Weitere Auskünfte geben: zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschutz die jeweilige Krankenkasse. zum Mutterschaftsgeld die gesetzlichen Krankenkassen bzw. bei privat oder nichtversicherten Frauen das Bundesversicherungsamt in Bonn. zu Fragen, die das Arbeitslosengeld/die Arbeitslosenhilfe betreffen, dass Arbeitsamt. die Sozialämter, wenn soziale Bedürftigkeit vorliegt. 19

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