Weisheit 18
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- Emil Lorenz
- vor 8 Jahren
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1 Weisheit Es ist ein Gesetz im Leben: Wenn sich eine Tür vor uns schließt, öffnet sich dafür eine andere. Die Tragik ist jedoch, dass man meist nach der geschlossenen blickt und die geöffnete nicht beachtet. (André Gide) 18
2 Kapitel 2 ANTRAG AUF GRUNDSICHERUNG Beim Begriff Grundsicherung sind zunächst einmal grundsätzlich drei Arten von Grundsicherung zu unterscheiden: 1. Grundsicherung für Arbeitssuchende (geregelt im Sozialgesetzbuch SGB 2) 2. Grundsicherung bei Alter und dauerhaft voller Erwerbsminderung (geregelt im SGB 12) 3. Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Sozialhilfe (geregelt ebenfalls im SGB 12) Je nach der persönlichen Situation, die vor allem durch die Frage nach der Erwerbsfähigkeit beurteilt wird, muss man seinen Antrag entweder bei seinem zuständigen Jobcenter (für 1.) oder bei seinem zuständigen Sozialamt (für 2. und 3.) stellen. Die Weichenstellung, also die Frage, wo der Antrag gestellt werden muss, macht sich an der Frage fest, ob jemand (noch) mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten kann oder nicht. 1. Arbeitslosengeld II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) Für alle, die noch am Tag drei Stunden oder mehr arbeiten können: Antrag auf Arbeitslosengeld 2 beim Jobcenter (getrennt nach Stadt und Landkreis Bayreuth) Jobcenter Bayreuth Stadt Spinnereistraße 6/8 Arbeitsvermittlung Tel.: (0921) Leistungsbearbeitung Tel.: (0921) Fax: (0921) Jobcenter-Bayreuth-Stadt@jobcenter-ge.de 19
3 Jobcenter Bayreuth Land Casselmannstraße 6 Arbeitsvermittlung Tel.: (0921) Leistungsbearbeitung Tel.: (0921) Fax: (0921) jobcenter-lk-bayreuth@jobcenter-ge.de Weitere Voraussetzungen, die vorliegen müssen: Die Person muss im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren sein, sie muss ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, und sie muss hilfebedürftig sein (d.h. sie hat kein oder zu wenig eigenes Geld) Freibeträge bei anrechenbarem Vermögen Hartz IV (ALG II) erhält nur, wer bedürftig ist. Bedürftigkeit setzt voraus, dass (neben fehlendem Einkommen) kein verwertbares Vermögen vorhanden ist. Vermögen ist grundsätzlich alles, was einen Geldwert besitzt. Doch nicht alles Vermögen muss verwertet werden, um ALG II beziehen zu können Vermögensfreibeträge: Es gilt derzeit einen Vermögensfreibetrag von 150 pro vollendetem Lebensjahr. Mindestens sind und maximal pro Person plus 750 Rücklagen für notwendige Anschaffungen anrechnungsfreies Vermögen. ALG II Empfänger, die vor dem 1.Januar 1948 geboren sind, haben einen erhöhten Freibetrag in Höhe von 520 pro vollendetem Lebensjahr, maximal jedoch Wer nach dem 31.Dezember 1957 und vor dem 1.Januar 1964 geboren wurde, erhält einen Grundfreibetrag in Höhe von höchstens Wer nach dem 31.Dezember 1963 geboren wurde, dem steht ein Vermögens-Grundfreibetrag von höchstens zu. Hinsichtlich der Berechnung des Vermögensfreibetrages kommt es auf die Anzahl der vollendeten Lebensjahre zum 20
4 ersten Tag des jeweiligen Bewilligungsabschnitts an. Möglich ist es zudem, die Grundfreibeträge des Antragstellers und dessen (Ehe)Partners zusammenzuziehen. Diese Addition der Freibeträge ist nicht bei minderjährigen Kindern möglich. Vermögensfreibeträge für minderjährige Kinder: Minderjährige Kinder in der Bedarfsgemeinschaft haben nach 12 II Nr. 1a SGB II einen Vermögensfreibetrag in Höhe von Das gilt jedoch nur, wenn das Vermögen dem Kind unzweifelhaft zugeordnet werden kann, etwa ein Sparbuch, das auf den Namen des Kindes lautet. Der Kindergrundfreibetrag kann nicht von den Eltern mit genutzt werden. Eine Addition zum Freibetrag der Eltern ist nicht zulässig. Auto (PKW): Dem ALG II Bezug steht der Besitz eines PKW nicht entgegen, - wenn der Zeitwert des PKW nicht übersteigt (so das Bundessozialgericht; andere Gerichte hatten den Wert bei angesiedelt), - das Auto der einzige PKW des erwerbsfähigen Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft ist. (Pro erwerbsfähigem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist der Besitz eines PKW vermögensneutral i.s.d. SGB II). Eigenheim, Eigentumswohnung: Kein anrechenbares Vermögen ist ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, sofern sie eine angemessene Größe nicht überschreitet. Angemessen ist nach den vorliegenden Gerichtsentscheidungen eine Eigentumswohnung einer Größe von bis zu 120 qm oder ein Eigenheim einer Größe von bis zu 120 qm. Auf die Anzahl der Bewohner kommt es in diesem Zusammenhang nicht an. Altersvorsorge, Lebensversicherung: Vermögen bis zu einem Betrag von 250 pro vollendetem Lebensjahr der erwerbsfähigen Bezieher einer Bedarfsgemeinschaft ist anrechnungsfrei, wenn - es der Altersvorsorge dient und - erst mit dem Renteneintritt auszahlbar ist. 21
5 Lebensversicherungen müssen erst ab einem Betrag von aufgelöst und zurückgekauft werden. Anrechnungsfrei sind staatlich geförderte Modelle zur Altersvorsorge, etwa Riester- oder Rürup-Rente. (Quelle für Freibeträge bei anrechenbarem Vermögen : Arbeitslosengeld II gibt es nur auf Antrag! Die notwendigen Formulare gibt es entweder beim Jobcenter oder auf der Internetseite > Formulare > Für Bürgerinnen und Bürger/Arbeitslosengeld 2 Beachten: Für einen (Erst-)Antrag benötigt man in jedem Fall den Hauptantrag, die Anlagen EK (Einkommen) und VM (Vermögen) und meist auch die Anlage KdU (Kosten der Unterkunft); letztere immer dann, wenn jemand Unterkunftskosten (in der Regel eine Miete oder Mietanteile oder auch Kosten für ein eigenes Haus/eigene Wohnung) zahlen muss. Je nach Lebenssituation können auch noch andere Anlagen in Frage kommen, sowie diverse Bescheinigungen (vor allem Einkommens- oder Arbeitsbescheinigungen), die dem Antrag beigefügt werden müssen. Wichtige Angaben (vor allem zur Höhe von eigenem Einkommen und Vermögen, zur Höhe und Zusammensetzung der Unterkunftskosten) müssen durch Vorlage entsprechender Unterlagen (wie Lohnabrechnungen, Sparbücher, Mietvertrag u.a.) belegt werden. Auch sind die Jobcenter berechtigt, sich vom Antragsteller alle Kontoauszüge der zurückliegenden drei Monate im Original vorlegen zu lassen. Die Jobcenter geben jedem Antragsteller bei der ersten Vorsprache eine Liste aller Unterlagen, die bei Antragstellung, oder auch nachträglich vorzulegen sind, mit. Schritt für Schritt: Abklären: erfülle ich die Voraussetzungen für ALG II? (siehe oben) Notwendige Formulare für den Antrag besorgen (siehe oben) Antrag und alle Anlagen ausfüllen 22
6 alle nötigen Unterlagen besorgen Termin mit dem Jobcenter vereinbaren Unterlagen beim Jobcenter abgeben TIPP: Über die KASA kann Ihnen ein sog. Ämterbegleiter vermittelt werden, der Ihnen beim Ausfüllen der Formulare hilft (siehe dazu: Ämterbegleiter S.117) Beachten: Ein Erstantrag auf Arbeitslosengeld 2 kann, je nach der Lebenssituation, einen ziemlichen Aufwand mit sich bringen! KASA, Alo Kulmbach und Sozialdienst des BRK (siehe dazu auch unter Kapitel 10 Angebote der Sozialverbände) könnten Ihnen vor einer Antragstellung einen möglichen Anspruch auf Arbeitslosengeld zumindest überschlägig ausrechnen. Dabei kann auch geprüft werden, ob Sie, wenn Sie Kinder und eigenes Arbeitseinkommen haben, statt Arbeitslosengeld 2 Kinderzuschlag und Wohngeld beziehen könnten. TIPP: Besorgen Sie sich im Jobcenter das ca. 70-seitige Merkblatt (im Taschenbuchformat), in dem alles Wissenswerte über Arbeitslosengeld 2 beschrieben ist. Umfrage: Bekommen Hartz IV-Empfänger genügend Stütze vom Staat? 65 % Ja, schließlich handelt es sich lediglich um eine Grundsicherung! Nein, das Geld reicht nicht aus! 35 % 23
7 2. Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung Für alle, die 18 Jahre und älter sind und auf Dauer am Tag weniger als drei Stunden oder gar nicht mehr arbeiten können, oder 67 (bzw. je nach Jahrgang, zwischen 65 und 67) Jahre alt sind, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und hilfebedürftig sind (d.h. kein oder zu wenig eigenes Geld und höchstens geringes Vermögen haben) stellen einen Antrag auf Grundsicherung im Alter oder bei dauerhaft voller Erwerbsminderung beim zuständigen Sozialamt: Für Bayreuth Stadt: Sozial-, Versicherungs- und Wohnungsamt Dr.-Franz-Straße 6 Sozialhilfe, Grundsicherung Tel.: (0921) (A- Fre), (Fri-K), (L-Z), Oder unter: >Rathaus & Bürgerservice > Rathaus/Formularservice > Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe 24
8 Für den Landkreis Bayreuth: Entweder bei der eigenen Gemeindeverwaltung oder beim Landratsamt (Markgrafenallee 5, Tel.: ( ) das Formular Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe besorgen Beachten: Wichtige Angaben (vor allem zur Höhe von eigenem Einkommen und Vermögen, zur Höhe und Zusammensetzung der Unterkunftskosten) müssen durch Vorlage entsprechender Unterlagen (wie Lohnabrechnungen, Sparbücher, Mietvertrag u.a.) belegt werden. Drei der fünf Bayreuther Wohlfahrtsverbände (siehe Kapitel 10) könnten Ihnen vor einer Antragstellung einen möglichen Anspruch auf Grundsicherung zumindest überschlägig berechnen. Wichtig: Bedenken, dass bei dieser Sozialleistung Kinder zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden könnten, sind meist unbegründet, da die entsprechenden Freigrenzen hier sehr hoch liegen! TIPP: Über die KASA kann Ihnen ein sog. Ämterbegleiter vermittelt werden, der Ihnen beim Ausfüllen der Formulare hilft (siehe dazu: Ämterbegleiter S.117)
9 25 Kapitel 2: Antrag auf Grundsicherung 3. Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) Alle Personen, die nicht unter 1. oder 2. fallen und ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können haben die Möglichkeit einen Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beim zuständigen Sozialamt zu stellen. Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird nicht ausdrücklich als Grundsicherung bezeichnet, gehört aber als dritte Säule in den gesamten Bereich der Sicherung des Existenzminimums und ist genauso hoch wie die beiden anderen Arten der Grundsicherung. Für Bayreuth Stadt: Sozial-, Versicherungs- und Wohnungsamt Dr.-Franz-Straße 6
10 26 Kapitel 2: Antrag auf Grundsicherung Sozialhilfe, Grundsicherung Tel.: (0921) (A- Fre), (Fri-K), (L-Z). Oder unter: >Rathaus & Bürgerservice > Rathaus/Formularservice > Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe Für den Landkreis Bayreuth: Entweder bei der eigenen Gemeindeverwaltung oder beim Landratsamt (Markgrafenallee 5, Tel.: ( ) das Formular Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe besorgen Für das Einsetzen der Hilfe genügt es zunächst, dass das Sozialamt Kenntnis von der Notlage hat. Für die genaue Prüfung, ob Hilfe gewährt werden muss, müssen dann natürlich trotzdem schriftliche Angaben auf einem Antrag oder Erhebungsbogen gemacht werden. Örtlich zuständig ist immer das Sozialamt, in dessen Bereich sich der Hilfebedürftige gerade tatsächlich aufhält. Wichtig: Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt wird grundsätzlich auch geprüft, ob Angehörige (zumeist Kinder) zum Unterhalt verpflichtet sind. Vermögensfreigrenzen hängen u.a. vom Alter und der Art der Hilfe ab und können bei den Leistungsträgern oder entsprechenden Beratungsstellen erfragt werden. (siehe auch S.20 ff.) TIPP: Über die KASA kann Ihnen ein sog. Ämterbegleiter vermittelt werden, der Ihnen beim Ausfüllen der Formulare hilft (siehe dazu: Ämterbegleiter S.117) Siehe auch Kapitel 4: Leistungen zur Grundsicherung und andere Leistungen (Hans-Udo Sadler, KASA)
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