Berufliche Karrieren: Zugangs- und Fördermöglichkeiten für Leistungssportler und Kaderathleten

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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Antrag der Abg. Viktoria Schmid u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Berufliche Karrieren: Zugangs- und Fördermöglichkeiten für Leistungssportler und Kaderathleten Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche speziellen Fördermöglichkeiten bzw. welche systematische Angebote es für Leistungssportler hinsichtlich schulischer und beruflicher Ausbildung gibt; 2. an welche Voraussetzungen und Kriterien die Fördermaßnahmen geknüpft sind; 3. welche Ziele die Eliteschulen und Hochschulen des Sports hinsichtlich sportlichem und beruflichem Weiterkommen verfolgen; 4. wie viele Eliteschulen bzw. Hochschulen des Sports es in Baden-Württemberg gibt (aufgeschlüsselt nach Schultyp, Studienfachangebot, regionaler Verteilung, Kooperationen mit anderen Institutionen/Vereinen/Unternehmen); 5. welche Voraussetzungen an die Fördermaßnahmen im Rahmen der Eliteschulen bzw. Hochschulen des Sports geknüpft sind; 6. welche weiteren Möglichkeiten für Leistungssportler in Baden-Württemberg bestehen, parallel zur sportlichen Karriere berufliche Unterstützung zu erhalten (mit Angabe der unterschiedlichen Maßnahmen); 7. inwiefern es zutrifft, dass es Unterschiede zwischen Leistungssportlern und sogenannten Kaderathleten gibt und wenn ja, worin sich diese gerade im Bereich der beruflichen Förderung bemerkbar machen; 8. inwiefern sie der Aussage zustimmt, dass die Differenzierung bei der Förderung der beruflichen Perspektiven (Zugangsmöglichkeiten zur Wunschhochschulen, Flexibilisierung der Studienplanung etc.) nicht gerecht ist; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 9. inwiefern es Pläne gibt, diese Ungleichbehandlung aufzuheben Viktoria Schmid, Müller, Schebesta, Dr. Stolz, Traub, Röhm CDU Begründung Sportlicher Erfolg und gute Noten in der schulischen oder beruflichen Ausbildung dürfen kein Widerspruch sein. Eine ganzheitliche Förderung wie es beispielsweise das Förderkonzept des gemeinnützigen Vereins Anpfiff fürs Leben gemeinsam mit der TSG 1899 Hoffenheim für seine Sportlerinnen und Sportler verfolgt ist Grundlage für eine erfolgreiche Karriere mit bestmöglichen Rahmenbedingungen. Der Lebensunterhalt der Athleten lässt sich nur in den seltensten Fällen allein durch den Sport finanzieren. Ein zweites, berufliches Standbein ist deshalb unerlässlich. Häufiges Training, Wettkampfreisen und hohe schulische Anforderungen sind aber eine große Doppelbelastung für den Sportler und bedürfen einer optimalen Koordination und Kooperationen zwischen Sportler und Ausbildungsstätte bzw. Schule. Stellungnahme Mit Schreiben vom 27. November 2013 Nr /112 nimmt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, dem Innenministerium, dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche speziellen Fördermöglichkeiten bzw. welche systematischen Angebote es für Leistungssportler hinsichtlich schulischer und beruflicher Ausbildung gibt; Folgende Fördermöglichkeiten/Angebote gibt es in der schulischen Ausbildung: Die seit 1995/96 bestehende Konzeption zur Förderung sportlich hochbegabter Kinder und Jugendlicher durch die Schule in Baden-Württemberg sieht an den Partnerschulen der Olympiastützpunkte, den Eliteschulen des Sports und Eliteschulen des Fußballs vor: Fördermöglichkeiten Hausaufgabenbetreuung, Nachführunterricht, Einsatz von Schülertutorinnen und -tutoren, individuelle unterrichtliche Betreuung während und/oder nach Fehlzeiten. Angebote virtuelles Klassenzimmer, 2

3 Informations- und Beratungsgespräche bzgl. der schulischen Laufbahn, Freistellung für Training und Wettkämpfe, Vormittagstraining, Abstimmung von Klausurterminen. Was die berufliche Ausbildung anbelangt wird auf die Stellungnahme zu Ziffer 6 verwiesen. 2. an welche Voraussetzungen und Kriterien die Fördermaßnahmen geknüpft sind; Um eine transparente und gerechte Förderung zu ermöglichen, wird jährlich eine differenzierte Erhebung an den Partnerschulen/Eliteschulen durchgeführt. Kaderanzahl, Kaderstatus, Art des Stützpunkts, Trainer, Teilzeitinternat, Sportprofil sind die Kriterien, die zur Berechnung der Deputatsstunden für die pädagogische Betreuung herangezogen werden. Gefördert werden an den Partnerschulen ausschließlich Kaderathletinnen und -athleten ab dem Landeskader D3/D4. 3. welche Ziele die Eliteschulen und Hochschulen des Sports hinsichtlich sportlichem und beruflichem Weiterkommen verfolgen; Ziele der Partnerschulen der Olympiastützpunkte und Eliteschulen des Sports: In der nationalen Struktur der Spitzensportförderung bilden sowohl die Partnerschulen der Olympiastützpunkte als auch die Eliteschulen des Sports, die vom Deutschen Olympischen Sportbund mit diesem Prädikat ausgezeichnet werden, die Vorstufe zur dualen Karriere, in der sich Leistungslaufbahn und berufliche Ausbildung verbinden. Ziele sind lt. Erklärung der Kultusministerkonferenz von 2011: sportliche Spitzenleistungen im Erwachsenenalter vorzubereiten, entsprechend den Fähigkeiten einen optimalen Schulabschluss zu ermöglichen und die ganzheitliche Entwicklung junger leistungssportlich ambitionierter Sporttalente zu unterstützen sowie die aus schulischen und leistungssportlichen Anforderungen resultierende Doppelbelastung bewältigen zu helfen. Nach dem Landeshochschulgesetz gibt es keine Hochschule des Sports. Zahlreiche Hochschulen haben mit dem jeweiligen Olympiastützpunkt und dem Allgemeinen deutschen Hochschulsportverband Kooperationsvereinbarungen zur Vereinbarkeit von Spitzensport und Hochschulstudium geschlossen und sind insoweit Partnerhochschulen des Spitzensports. Ziel ist es, für studierende Spitzensportlerinnen und Spitzensportler eines A-, B- oder C-Kaders eines Spitzensportfachverbandes die Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ihnen ermöglichen sollen, Studium und Spitzensport optimal miteinander zu vereinbaren. Unabhängig davon ist die Vereinbarkeit von Spitzensport und Hochschulstudium in Baden-Württemberg, wie bereits in LT-Drs. 15/4164 dargelegt, ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Es bestehen daher an den Hochschulen eine Reihe von Maßnahmen, studieninteressierten Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern parallel zur aktiven Zeit des Spitzensports ein Studium zu ermöglichen und auch frühzeitig die Voraussetzungen für eine Berufstätigkeit nach dem Spitzensport zu schaffen. 4. wie viele Eliteschulen bzw. Hochschulen des Sports es in Baden-Württemberg gibt (aufgeschlüsselt nach Schultyp, Studienfachangebot, regionaler Verteilung, Kooperationen mit anderen Institutionen/Vereinen/Unternehmen); In Baden-Württemberg befinden sich fünf Eliteschulen des Sports. Dabei handelt es sich immer um einen Schulverbund von allgemein bildenden (Gymnasien, Realschulen, Haupt- und Werkrealschulen) und beruflichen Schulen. Angesiedelt sind diese Eliteschulen des Sports in der Nähe eines Olympiastützpunktes. Sportinternat Freiburg mit folgenden Schulen: Rotteck-Gymnasium, Staudinger Gesamtschule, Max-Weber-Schule (berufl. Schule). 3

4 Skiinternat Furtwangen mit dem Otto-Hahn-Gymnasium und der Robert-Gerwig-Schule (berufl. Schule). Sportinternat Heidelberg: Helmholtz-Gymnasium, Johannes-Kepler-Realschule, Willy-Hellpach-Schule (berufl. Schule). Eliteschulverbund Stuttgart: Wirtemberg-Gymnasium, Schickhardt-Gymnasium, Linden-Realschule; Lerchenrain-Schule, Johann-Friedrich-von-Cotta-Schule (berufl. Schule). Eliteschulverbund Tauberbischofsheim: Matthias-Grünewald-Gymnasium, Riemenschneider-Realschule, Pestalozzi-Hauptschule, Kaufmännische Schule. Die Eliteschulen des Sports kooperieren mit den Fachverbänden, Vereinen, Trainern. Wie bereits in Ziffer 3 ausgeführt, gibt es Partnerhochschulen des Spitzensports, mit denen die Olympiastützpunkte Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen haben. Dies sind: Olympiastützpunkt Tauberbischofsheim: Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt, Hochschule Ansbach; Olympiastützpunkt Stuttgart: Universität Tübingen, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Standort Stuttgart, Hochschule Pforzheim, Universität Ulm, Hochschule Ulm, Hochschule Neu-Ulm, Universität Konstanz, PH Weingarten, Hochschule Ravensburg-Weingarten; Olympiastützpunkt Rhein-Neckar: Universität Heidelberg, PH Heidelberg, SRH Hochschule Heidelberg, F+U Unternehmensgruppe/IBA, Universität Mannheim, FH Mannheim, DHBW Mannheim, Karlsruher Institut für Technologie, PH Karlsruhe, Hochschule Karlsruhe für Technik und Wirtschaft, Hochschule Pforzheim, SRH Fernhochschule Riedlingen, Fernhochschule Hagen, FH Ludwigshafen am Rhein/Universität Koblenz-Landau, Hochschule Ansbach; Olympiastützpunkt Freiburg: Universität Freiburg, Katholische Hochschule Freiburg, PH Freiburg, Hochschule Furtwangen, Universität Konstanz, Hochschule Ravensburg. 5. welche Voraussetzungen an die Fördermaßnahmen im Rahmen der Eliteschulen bzw. Hochschulen des Sports geknüpft sind; Voraussetzungen bzgl. der Fördermaßnahmen an Eliteschulen des Sports: Neben der Bildungsgangempfehlung, dem letzten Zeugnis und einem gesundheitlichen Gutachten ist die Empfehlung durch den Landesfachverband und/oder durch ein Trainervotum ausschlaggebend. Vornehmlich Bundeskaderathletinnen und -athleten erfahren eine Förderung. Zu den Voraussetzungen bzgl. der Hochschule wird auch die Beantwortung zu Ziffer 3 verwiesen. 6. welche weiteren Möglichkeiten für Leistungssportler in Baden-Württemberg bestehen, parallel zur sportlichen Karriere berufliche Unterstützung zu erhalten (mit Angabe der unterschiedlichen Maßnahmen); Für Leistungssportlerinnen und Leistungssportler in Baden-Württemberg bestehen folgende weitere Möglichkeiten, parallel zur sportlichen Karriere berufliche Unterstützung zu erhalten: 4

5 Eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung dieser sogenannten dualen Karriere ist die gemeinsame Initiative Partnerbetrieb des Spitzensports des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft, des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport und des Landessportverbandes Baden-Württemberg. Baden-Württemberg nimmt mit der im Jahr 2010 gestarteten Initiative Partnerbetrieb des Spitzensports nach Einschätzung des Landessportverbandes eine Spitzenposition im Vergleich zu anderen Bundesländern ein. Der Schwerpunkt der Initiative liegt auf der beruflichen Ausbildung einschließlich einer Ausbildung an der Dualen Hochschule und auf der Beschäftigung in Betrieben bereits während der Sportlaufbahn. Ziel ist es, sportlich Begabte im Land bestmöglich individuell zu fördern, sodass sie sich ein berufliches Standbein für die Zeit nach ihrer aktiven sportlichen Laufbahn aufbauen können. Dazu sollen in enger Kooperation der Laufbahnberater an den Olympiastützpunkten mit den zuständigen Ausbildungsexperten der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern, des Landesverbandes der Freien Berufe, der Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeber und der kommunalen Landesverbände Betriebe und kommunale Arbeitgeber gewonnen werden, die Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz bereitstellen. Der Ausbildungs- und Arbeitsplatz muss dabei so gestaltet sein, dass die Athletinnen und Athleten ihre Ausbildung oder ihren Beruf mit ihren zum Teil auch internationalen Trainings- und Wettkampfverpflichtungen vereinbaren können. Dies geschieht beispielsweise durch die Streckung der Ausbildungszeit, Teilzeitausbildung, Sonderurlaub und Freistellung für Wettkämpfe und Trainings oder flexible Arbeitszeitregelungen. Die Partner der Initiative unterstützen Unternehmen sowie Athletinnen und Athleten in allen Fragen rund um die Initiative Partnerbetrieb des Spitzensports und begleiten sie kontinuierlich auch vor Ort. Mit der Auszeichnung Partnerbetrieb des Spitzensports des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft und des Landessportverbandes werden dann die Betriebe und Einrichtungen gewürdigt, die sich vorbildlich für den Spitzensport engagieren. Inzwischen wurden mehr als 30 Unternehmen und kommunale Arbeitgeber ausgezeichnet. Die Auszeichnungen wurden jeweils im Rahmen des Unternehmertags der Landesvereinigung der Baden-Württembergischen Arbeitgeberverbände 2010 und 2012 verliehen. Die nächste Auszeichnung ist für das Jahr 2014 geplant. Die ausgezeichneten Partnerbetriebe sollen Vorbilder sein und anderen Unternehmen aufzeigen, wie auch diese von einem Engagement für den Spitzensport profitieren können. Denn erfolgreiche Athletinnen und Athleten sind positive Imageträger für die Unternehmen und den Wirtschaftsstandort einer Region, für Baden-Württemberg und Deutschland im Ausland. Die Initiative Partnerbetrieb des Spitzensport ist ein wesentlicher Teil der Dachmarke Spitzensportland Baden-Württemberg des Landessportverbandes Baden- Württemberg. Ziel ist es, den Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern optimale Trainingsbedingungen zu schaffen und die Sportler bei der Ausbildung zu unterstützen. Athletinnen und Athleten aus Baden-Württemberg sollen bei Olympischen Spielen, bei Welt- und Europameisterschaften sowie in Nationalmannschaften international wettbewerbsfähig und so in Sport und Beruf erfolgreich sein. Der stellvertretende Ministerpräsident und Finanz- und Wirtschaftsminister Dr. Schmid hat die Schirmherrschaft über die Initiative Spitzensportland Baden-Württemberg übernommen. Auch in der Landesverwaltung können Leistungssportlerinnen und -sportler parallel zur sportlichen Karriere Unterstützung erhalten. So setzt im Bereich des Innenministeriums die Bereitschaftspolizei, die für die Einstellung und Ausbildung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zuständig ist, seit Jahren mit Erfolg die Konzeption zur Förderung des Leistungs- und Spitzensports um. Andere Ministerien, wie zum Beispiel das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft und das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien, Frauen und Senioren fördern bei Bedarf die Beschäftigung von Leistungs- und Spitzensportlern im Rahmen des geltenden Arbeitsrechts durch Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit (Teilzeit), die Nutzung flexibler Arbeitszeiten (Telearbeit, Jahresarbeitszeitkonten) oder die Gewährung von Sonderurlaub. Das Ministerium für Ländli- 5

6 chen Raum und Verbraucherschutz und das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft unterstützen die Vereinbarkeit von Spitzensport und Beruf nach Einzelprüfung. Weitere Möglichkeiten zur Unterstützung einer dualen Karriere von Leistungssportlerinnen und -sportlern haben auf Bundesebene die Sportministerkonferenz, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, die Stiftung Deutsche Sporthilfe und der Deutsche Olympische Sportbund erarbeitet und in einer gemeinsamen Erklärung zur Vereinbarkeit von Spitzensport und Karriere in IHK-Berufen veröffentlicht. Des Weiteren hat der Deutsche Olympische Sportbund im März dieses Jahres einem Zehn-Punkte-Programm zur Dualen Karriere zugestimmt, das zum Beispiel in enger Anlehnung an die Initiative Partnerbetrieb des Spitzensports in Baden-Württemberg die Entwicklung von Kriterien für ein Siegel zur Anerkennung besonderer Initiativen zur Förderung der dualen Karriere vorsieht. Im Zusammenhang mit dem Anliegen, dass Leistungssportlerinnen und -sportler parallel zur sportlichen Karriere berufliche Unterstützung erhalten, wird auch auf die Stellungnahme zum Antrag der Fraktion der SPD, Erfolgreich in Sport und Beruf: Duale Karriere von Spitzensportlern fördern, Drucksache 15/4164, verwiesen. 7. inwiefern es zutrifft, dass es Unterschiede zwischen Leistungssportlern und sogenannten Kaderathleten gibt und wenn ja, worin sich diese gerade im Bereich der beruflichen Förderung bemerkbar machen; Die talentiertesten Athletinnen und Athleten werden zur Leistungsförderung durch die Landes- und Spitzenfachverbände in ein Kadersystem berufen. Die unterste Stufe bilden die D-Kader, die von den Landesfachverbänden betreut werden. Allgemein werden Sportlerinnen und Sportler im Alter von 16 bis 18 Jahren in den D- Kader berufen. Im Anschluss daran steht der D/C-Kader, die erste Stufe der Bundeskader, danach kommt der C-Kader, der vom Spitzenfachverband berufen wird und von den Bundestrainern Nachwuchs betreut wird. In der Regel handelt es sich um hochtalentierte Nachwuchsathletinnen und -athleten, die im nationalen Bereich vordere Plätze belegen. B-Kader-Athletinnen und -Athleten gehören bereits der Aktiven-Klasse an. Sie sind Kandidaten für die Nationalmannschaften und internationale Meisterschaftsereignisse. A-Kader-Athletinnen und -Athleten bilden die Spitzenklasse. Um in den A-Kader berufen zu werden, ist eine Finalteilnahme oder ein Finalplatz bei Olympischen Spielen oder Weltmeisterschaften erforderlich. Abhängig von der sportartspezifischen Situation gibt es Leistungssportlerinnen und -sportler, die keinem Kader angehören. Deren Trainingsaufwand ist dennoch dem von Kaderathleten vergleichbar. Trotzdem haben sie Möglichkeiten, die Fördermaßnahmen zu nutzen. 8. inwiefern sie der Aussage zustimmt, dass die Differenzierung bei der Förderung der beruflichen Perspektiven (Zugangsmöglichkeiten zur Wunschhochschulen, Flexibilisierung der Studienplanung etc.) nicht gerecht ist; 9. inwiefern es Pläne gibt, diese Ungleichbehandlung aufzuheben. Hochschulische Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Spitzensport und Hochschulstudium fördern, sind nur im Rahmen des im Hochschulrecht, insbesondere im Zulassungs- und Prüfungsrecht geltenden verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Chancengleichheit möglich. Der Gleichheitssatz verlangt, dass generell gleiche Leistungen wie von anderen Studierenden erbracht werden; Ausgleichsmaßnahmen müssen stets mit den Bildungs- und Ausbildungszielen vereinbar sein. Die von den Hochschulen im Rahmen des rechtlich Möglichen veranlassten Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Hochschulstudium und Spitzensport führen daher nicht zu einer Differenzierung der Förderung beruflicher Perspektiven. Vielmehr ermöglichen sie es jungen Menschen, sich die Voraussetzungen für ein Berufsleben zu schaffen und daneben weiterhin und im öffentlichen Interesse herausragende sportliche Leistungen, z. B. bei Olympischen Spielen, zu erbringen. Dies gilt auch für die im Jahr 2010 im Hochschulzulassungsgesetz geschaffene Quote von einem Prozent örtlich zulassungsbeschränkter Studienplätze für Bewerberinnen und Bewerber, die einem im öffentlichen Interesse zu berücksichtigenden oder fördernden Personenkreis angehören und aufgrund begründeter Umstände an den Studienort gebunden 6

7 sind. Zu einem solchen Personenkreis gehören nach dem Gesetzeswortlaut auch Spitzensportler eines A-, B- oder C-Kaders eines Spitzensportfachverbandes. Die Regelung legt entsprechend den engen verfassungsrechtlichen Grenzen zur Wahrung der Chancengleichheit fest, dass auch in dieser Quote, wie bei den Bewerberinnen und Bewerbern der Quote im hochschuleigenen Auswahlverfahren auch, die Auswahl nach Eignung und Motivation für den gewählten Studiengang und den angestrebten Beruf erfolgt. Stoch Minister für Kultus, Jugend und Sport 7

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