UNSER DORF HAT ZUKUNFT. Fachtagung zum 24. Landeswettbewerb am 29. März 2011 in Oberstadion
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- Marcus Frank
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1 UNSER DORF HAT ZUKUNFT Fachtagung zum 24. Landeswettbewerb am 29. März 2011 in Oberstadion
2 FÖRDERPROGRAMME DES LANDES UND DER EU - ÜBERBLICK SOWIE AKTUELLE ENTWICKLUNGEN - Folie 2,
3 Thomas Schultes Regierungspräsidium Tübingen Referat 32 Betriebswirtschaft, Agrarförderung und Strukturentwicklung Folie 3,
4 Ziele der Landespolitik: Stärkung des ländlichen Raums Dezentrale Struktur durch strukturverbessernde Maßnahmen im ländlichen Raum erhalten Schaffung von attraktiven Lebens- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum Sicherung u. Ausbau der Infrastruktur Folie 4,
5 Förderprogramme des Landes und der EU zur Struktur- entwicklung im ländlichen Raum Folie 5,
6 Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Das zentrale Instrument zur Förderung der Dorfentwicklung in Baden- Württemberg Folie 6,
7 Bei den zuwendungsfähigen Projekten sollen insbesondere solche Maßnahmen gefördert werden, die zu einer Strukturverbesserung des Ortes in seiner Gesamtheit führen. Besonderes Gewicht hat dabei die Stärkung des Ortskerns. Folie 7,
8 Wer wird gefördert? Gemeinden Natürliche Personen Juristische Personen, Personengemeinschaften und Personengesellschaften Folie 8,
9 Was wird gefördert? Wohnen bzw. Innenentwicklung (kommunal und privat) Grundversorgung (privat) Arbeiten (privat) Gemeinschaftseinrichtungen (kommunal) Folie 9,
10 Förderung Innenentwicklung (kommunal) Zwischenerwerb durch Gemeinde Neuordnung ggf. mit Abbruch durch Gemeinde Betreuung der Konzeptumsetzung Verbesserung des Wohnumfeldes als kommunale Maßnahme Folie 10,
11 Förderung Innenentwicklung (privat) Umnutzung zu Wohnungen (Zuschuss max ) Modernisierung v. Wohnungen (Zuschuss max ) Baulückenschließung mit Wohnungen (Zuschuss max ) Folie 11,
12 Förderung Innenentwicklung (privat) Fördersatz bei privatem Wohnen immer 30% Bemessungsgrundlage: Förderfähige Ausgaben ohne MwSt. Lage im historischen Ortskern Ortsbildgerechtes Bauen Familiengerechte Wohneinheit Bei Baulückenschließung ist nur Eigennutzung möglich, ansonsten auch Vermietung Folie 12,
13 Förderung Grundversorgung Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen durch Umnutzung, Neubau und Umbau bis zu 20 %, max die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten Beihilfen gleich welcher Art u. Zielsetzung darf bezogen auf einen Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigen (Deminimis-Regelung) Folie 13,
14 Förderung Arbeiten - Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen vor allem in Verbindung mit der Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, der Reaktivierung von Gewerbe- und Militärbrachen... - bis zu 15% bei Entflechtung und Brachen (im Übrigen 10%), max Folie 14,
15 Förderung Arbeiten - max. 99 Beschäftigte im Unternehmen - Die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten Beihilfen gleich welcher Art und Zielsetzung darf bezogen auf einen Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigen (De-minimis-Regelung) Folie 15,
16 Förderung Gemeinschaftseinrichtungen - Umnutzung zu, Umbau und Neubau von Dorfgemeinschaftshäusern - als kommunale Maßnahme mit 40% der Nettoausgaben - bei Umbau pauschaler Abzug von 10% für unterlassene Instandhaltung - Voraussetzung Energiekonzept und Einsatz nachwachsender Rohstoffe Folie 16,
17 Fördervoraussetzungen Fachtagung Unser Dorf hat Zukunft - Aufnahmeantrag der Gemeinde für den angemeldeten Ort mit kommunaler Entwicklungskonzeption, Umsetzungsund Finanzierungskonzept, Projektliste mit Priorisierung, Einzelantrag - Mitwirkungsbereitschaft der Gemeinde - Kofinanzierung muss sichergestellt sein - Einhaltung der ökologischen Komponenten Folie 17,
18 Antragsverfahren - Das MLR nimmt eine jährliche Programmausschreibung vor - Antragstellung erfolgt über die Gemeinde - Vorlage Antragsunterlagen bei RP und Rechtsaufsichtsbehörde - Einplanungsvorschlag des Koordinierungsausschusses - Programmvorschlag RP - Programmentscheidung MLR Folie 18,
19 Im Programmjahr 2011 hat das Land Baden-Württemberg ELR-Fördermittel in Höhe von rund 55 Millionen Euro vergeben. Damit werden in 400 Gemeinden 900 Projekte gefördert. Hiervon entfallen auf den Regierungsbezirk Tübingen rund 13,36 Millionen Euro Fördermittel, davon 1,96 Millionen Euro im Bereich RWB, für insgesamt 215 Projekte in 134 Gemeinden. Folie 19,
20 Allgemeine Informationen zum ELR erhalten Sie auf der Homepage des MLR Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie auf der Homepage der Regierungspräsidien 834/index.html Folie 20,
21 Das Modellprojekt MELAP PLUS Förderzeitraum Folie 21,
22 MELAP = Modellprojekt zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs durch Aktivierung des innerörtlichen Potenzials Folie 22,
23 Mit MELAP PLUS soll dem nach wie vor hohen Flächenverbrauch, den sich verschärfenden Strukturproblemen und den Herausforderungen (z. B. demographische Entwicklung) begegnet werden. Folie 23,
24 Anhand von modellhaften und übertragbaren Innenentwicklungsprojekten werden unter Beteiligung der Bürgerschaft Vorgehensweisen entwickelt, die darauf abzielen, die Ortskerne zu beleben, ein attraktives Wohn- und Arbeitsumfeld zu schaffen und so die Ausweisung von neuen Wohngebieten zu vermeiden. Folie 24,
25 Im Land gibt es 13 MELAP PLUS Modellgemeinden, davon vier im Regierungsbezirk Tübingen: - Bad Wurzach-Arnach (Landkreis Ravensburg) - Ertingen-Binzwangen (Landkreis Biberach) - Geislingen-Erlaheim (Zollernalbkreis) - Leibertingen-Kreenheinstetten (Landkreis Sigmaringen) Folie 25,
26 Informationen zu MELAP PLUS finden Sie im Internet unter der Adresse Informationen zu MELAP finden Sie im Internet unter der Adresse Folie 26,
27 Breitbandinitiative Baden- Württemberg Folie 27,
28 Ziel: Fachtagung Unser Dorf hat Zukunft In allen Dörfern und Gemeinden des Ländlichen Raumes eine flächendeckende Breitbandversorgung von mind. 1 Mbit/s (Grundversorgung) herzustellen sowie bei erhöhtem gewerblichen Bedarf den Ausbau von Glasfaserinfrastrukturen vorantreiben. Folie 28,
29 Einrichtung der Breitbandförderung als Sonderlinie im ELR erstmals im März In 2009 und 2010 folgten je Programmjahr weitere Ausschreibungen. Folie 29,
30 Was wird gefördert? Glasfasernetze Leerrohre mit und ohne Glasfaser Zuwendungen an Netzbetreiber Modellprojekte Folie 30,
31 Aktuelle Ausschreibung für das Programmjahr 2011 wurde am veröffentlicht. Landesweit stehen seit Februar 2011 weitere 15 Mio. in der Breitbandförderung zur Verfügung. Es gibt keine Antragsfristen mehr; es gilt das Windhundverfahren! Folie 31,
32 Es wird empfohlen, das geplante Vorhaben vor Antragstellung mit dem Regierungspräsidium zu erörtern! Folie 32,
33 Umsetzungsstand ( ) Regierungsbezirk Tübingen Baden-Württemberg gesamt Projekte 166 (34%) 485 Fördermittel (Euro) rd. 17. Mio (48%) rd. 36 Mio. Davon ZIP rd. 13 Mio. (52%) rd. 25 Mio. Folie 33,
34 Die detaillierten Anforderungen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung und den entsprechenden Leitfäden. Diese sowie Formblätter, Vordrucke etc. können abgerufen werden unter 1/index.html Folie 34,
35 Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB) Strukturförderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Förderzeitraum Folie 35,
36 Förderschwerpunkte: Schwerpunkt 1: Innovation, wissensbasierte Wirtschaft und Cluster Schwerpunkt 2: Nachhaltige Stadt- und Kommunalentwicklung Schwerpunkt 3: Ressourcenschutz und Risikovermeidung Folie 36,
37 Im Rahmen des Programms stellt die EU dem Land Baden-Württemberg aus dem Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) insgesamt 143 Mio. bereit. Diese Mittel werden landesweit auf der Grundlage ganz bestimmter Landesprogramme (insgesamt 11) ausgereicht. Folie 37,
38 Einbezogen sind insbesondere Fachtagung Unser Dorf hat Zukunft - Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Programm zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur und der Eigenkapitalbasis von Unternehmen des Technologietransfers und der Clusterbildung Folie 38,
39 Informationen zu RWB finden Sie im Internet unter der Adresse Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie auf der Homepage der Regierungspräsidien /index.html Folie 39,
40 Modellprojekt "EU-LEuchtturmprojekt EULE- BW" zur innovativen Kommunalentwicklung Förderzeitraum Folie 40,
41 Das Modellprojekt EULE ist Bestandteil des europäischen RWB- Programmes in Baden-Württemberg. Folie 41,
42 Handlungsfelder in EULE: - Innovative Ansätze zur Beschäftigungsentwicklung - Flächensparende Entwicklung durch Revitalisierung - Umweltverträgliche Mobilität - Klimawandel und Klimaschutz - Schutz und Aufwertung des natürlichen und des kulturellen Erbes Folie 42,
43 Drei Gemeinden, vier Kommunalverbünde, vier Oberzentren gehören EULE an. Im Regierungsbezirk Tübingen gehört die Stadt Albstadt zu den ausgewählten Kommunen. Folie 43,
44 Im Förderzeitraum werden jeweils 12 Mio. von der EU und vom Land Baden-Württemberg für ausgewählte Projekte bereitgestellt. Für die Umsetzung gelten die Fördersätze aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR-Richtlinie). Folie 44,
45 Informationen zu EULE finden Sie im Internet unter der Adresse Informationen zur Ausschreibung und zum operationellen Programm erhalten Sie auf der Homepage der Regierungspräsidien /index.html Folie 45,
46 EU-Förderprogramm LEADER Förderzeitraum Folie 46,
47 Grundsätze von LEADER: - Bottom-Up-Ansatz - LEADER-Aktionsgruppe - Regionales Entwicklungskonzept - Abgegrenztes Aktionsgebiet - Förderung strukturverbessernder und innovativer Maßnahmen. Folie 47,
48 Im Land Baden-Württemberg wurden 8 Aktionsgebiete als Fördergebiet ausgewählt. Das Aktionsgebiet Oberschwaben liegt vollständig im Regierungsbezirk Tübingen und die Aktionsgebiete Brenzeregion und SüdWestAlb teilweise. Folie 48,
49 Für LEADER werden von der Europäischen Union (EU) rund 31,5 Millionen Euro für Baden- Württemberg bereitgestellt. Die Umsetzung erfolgt über die ELR-Richtlinie und die Landschafts- pflegerichtlinie (LPR). Folie 49,
50 Informationen zu LEADER finden Sie im Internet unter der Adresse Informationen zu den Antragsformblättern erhalten Sie auf der Homepage der Regierungspräsidien 3/index.html Folie 50,
51 Folie 51, Fachtagung Unser Dorf hat Zukunft
52 Das Referat 32 im Regierungspräsidium Tübingen berät Sie gerne zu den vorgestellten Förderprogrammen! Folie 52,
53 Ansprechpartner(in) Referat 32: Frau Eckardt, Tel.: 07071/ , Herr Schultes, Tel.: 07071/ , Das Sachgebiet Wirtschaftsförderung im Referat 22 berät Sie gerne bei gewerblichen Anfragen und insbesondere im RWB. Herr Fees, Tel.: 07071/ , Frau Christian-Kano, Tel.: 07071/ , Folie 53,
54 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 54,
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