10 Jahre Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) 2. wie viele Arbeitsplätze durch die ELR-Förderung gesichert bzw.
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- Reinhold Busso Bayer
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1 13. Wahlperiode Antrag der Abg. Dr. Carmina Brenner u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum 10 Jahre Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie sie den Erfolg des ELR in den letzten 10 Jahren beurteilt; 2. wie viele Arbeitsplätze durch die ELR-Förderung gesichert bzw. neu geschaffen wurden; 3. in welchem Umfang und aus welchen Programmen in dieser Zeit Mittel der Europäischen Union in das ELR geflossen sind; 4. wie sich das Verfahren zur Programmentscheidung, insbesondere die Einrichtung von Koordinierungsausschüssen auf Landkreisebene, bewährt hat; 5. welche Maßnahmen ergriffen wurden, um das Förderverfahren zu vereinfachen; 6. wie sie die Verringerung des Landschaftsverbrauchs bei der Ausweisung von Gewerbegebietserschließungen künftig bei Fördermaßnahmen berücksichtigen will; 7. welche Erfahrungen zum Modellprojekts zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs durch Aktivierung des innerörtlichen Potenzials (MELAP) vorliegen; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:
2 8. welche Anpassungen an die veränderten finanziellen Rahmenbedingungen bzw. strukturellen Herausforderungen im ländlichen Raum notwendig sind; 9. wie sie die Auswirkungen auf das ELR durch die Neuordnung der EU- Strukturpolitik bzw. der EU-Förderung ländlicher Räume einschätzt Dr. Brenner, Kübler, Kiefl, Müller, Traub, Rüeck, Jägel, Dr. Schüle, Brunnemer CDU Begründung Das ELR hat sich in den 10 Jahren seines Bestehens zum bedeutendsten Strukturförderprogramm für den ländlichen Raum Baden-Württembergs entwickelt. Die Weiterentwicklung des Programms ist daher für die Gestaltung der Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raumes von hoher Bedeutung. Stellungnahme*) Mit Schreiben vom 31. Januar 2006 Nr. Z(45) /329 F nimmt das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum zu dem Antrag wie folgt Stellung: 1. wie sie den Erfolg des ELR in den letzten 10 Jahren beurteilt; 2. wie viele Arbeitsplätze durch die ELR-Förderung gesichert bzw. neu geschaffen wurden; Zu 1. und 2.: Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat als Förderinstrument für den ländlichen Raum eine zentrale Bedeutung. Mit ihm fördert das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum vorrangig Maßnahmen, die zu einer Strukturverbesserung eines Ortes in seiner Gesamtheit führen. Dabei wird besonderer Wert auf die Stärkung der Ortskerne, die Umnutzung bestehender Gebäude, die Schließung von Baulücken sowie die Entflechtung unverträglicher Gemengelagen gelegt. Mit seinen Förderschwerpunkten Arbeiten, Gemeinschaftseinrichtungen, Wohnen und Grundversorgung unterstützt das ELR die Gemeinden auf dem Weg zu einer nachhaltigen Strukturverbesserung. Zum Abschluss des Jubiläumsjahres 2005 konnten 10 erfolgreiche Jahre Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum bilanziert werden. In diesem Zeitraum wurden rund 700 Mio. Fördermittel des Landes und der Europäischen Union im Rahmen des ELR zur Strukturverbesserung im ländlichen Raum bereitgestellt, womit Investitionen von über 5 Mrd. ermöglicht wurden. Die EU-Mittel flossen im Rahmen der EU-Strukturförderung sowie im Rahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative LEADER. 2 *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt.
3 Das ELR hat erhebliche Arbeitsplatzeffekte. Im Rahmen des Programms wurden über Arbeitsplätze geschaffen und darüber hinaus die Beschäftigung von Arbeitskräften in weit höherem Umfang gesichert. Das ELR ist damit zu einem bedeutenden Konjunkturprogramm für mittelständische Betriebe im ländlichen Raum geworden. Jeder Euro an Fördermitteln regt ein Mehrfaches an Investitionen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich an. Die Sicherung bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze hat bei den strukturfördernden Maßnahmen eine hohe Priorität. Mehr als die Hälfte der Mittel entfielen auf den Förderschwerpunkt Arbeiten, knapp ein Viertel auf den Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtungen und rund ein Fünftel auf den Förderschwerpunkt Wohnen. Mit dem ELR ist es gelungen, Strukturprobleme zu lösen oder zumindest abzumildern. Arbeitsplätze wurden geschaffen, Gebäude umgenutzt, das Angebot an Infrastruktur wurde erweitert und der neuen Struktur unserer Dörfer angepasst. Mit der Einrichtung des ELR hat sich Baden-Württemberg als Pionier bei der Strukturentwicklung ländlicher Räume erwiesen und unterstrichen, dass der ländliche Raum in Baden-Württemberg keine Restgröße um die Verdichtungsräume ist, sondern ihm eine ganz eigene Qualität zu eigen ist, die es zu wahren und auszubauen gilt. In keinem anderen Bundesland gibt es ein Förderprogramm mit einem derart breiten, umfassenden und erfolgreichen Entwicklungsansatz für ländliche Gebiete. Entscheidend ist das integrierte Vorgehen durch die Einbindung verschiedener Akteure und Fördertatbestände in ein strukturelles Gesamtkonzept. Das ELR ist in den vergangenen 10 Jahren zu einem Markenzeichen der baden-württembergischen Politik für den ländlichen Raum und zum Vorbild für andere geworden. Nicht zuletzt die Europäische Union richtet ihre Politik für die ländlichen Räume zunehmend in diesem Sinne aus. Eine der herausragenden Eigenschaften des ELR ist seine Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an die jeweilige Struktursituation des zu entwicklenden Ortes. Das ELR gibt den Rahmen vor, in dem die handelnden Akteure ihre Akzente setzen können, um aus der Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten die gemeindliche Entwicklung voranzutreiben. 3. in welchem Umfang und aus welchen Programmen in dieser Zeit Mittel der Europäischen Union in das ELR geflossen sind; Zu 3.: In den vergangenen zehn Jahren sind insgesamt mehr als 87 Mio. EU- Mittel aus unterschiedlichen Förderprogrammen der Europäischen Union in das ELR geflossen. Mit Hilfe der EU-Förderung nach Ziel-5b wurde unter gleichzeitigem Einsatz von Mitteln der EU, nationalen Mitteln und privaten Investitionsmitteln in den Gebieten Hohenlohe, Oberschwaben und Südschwarzwald innerhalb der Förderperiode II (1994 bis 1999) eine zukunftsorientierte Strukturentwicklung betrieben. Ziel der EU-Fördermaßnahmen war die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen. Dabei sollten u. a. attraktive Arbeitsplätze bereitgestellt sowie die Infrastruktur und die wirtschaftliche Leistungskraft verbessert werden. Gefördert wurden u. a. kommunale Maßnahmen wie Gewerbegebietserschließungen, Investitionen von landwirtschaftlichen und gewerblichen Betrieben und Qualifizierungsmaßnahmen. 3
4 Von den dafür bereitgestellten EU-Fördermitteln in Höhe von knapp 77 Mio. flossen rund 43 Mio. in das ELR. Die EU-Gemeinschaftsinitiative LEADER II förderte von 1994 bis 1999 Aktionen, die in abgegrenzten Teilräumen der 5b-Fördergebiete modellhaft und innovativ der integrierten Entwicklung der ländlichen Räume dienten. Insgesamt standen für LEADER II in Baden-Württemberg rd. 7 Mio. Fördermittel aus den EU-Strukturfonds zur Verfügung. Davon entfielen rund 4 Mio. auf das ELR. Im Rahmen der EU-LEADER-Förderung war für Baden-Württemberg eine jeweils hälftige Finanzierung des eingeplanten Zuschusses über EU-Mittel und Landesmittel vorgesehen. Es konnten jedoch landesweit mehr Vorhaben realisiert werden, der zusätzliche Finanzbedarf wurde über Landesmittel abgedeckt. Mit dem ELR brachte Baden-Württemberg den Großteil der Landesmittel zur Kofinanzierung auf. Das Land hat dieses erfolgreiche Programm also mit fast 8,5 Mio. mehr ausgestattet als zur Kofinanzierung der EU-Mittel notwendig gewesen wäre. Damit konnten alle wichtigen Impulse, die in den Fördergebieten gegeben wurden, auch umgesetzt werden. LEADER ist die Zukunftswerkstatt der EU für den ländlichen Raum und trägt als solches maßgeblich dazu bei, dass zunehmend neue Entwicklungsimpulse vom ländlichen Raum ausgehen. Für das aktuelle Programm LEA- DER+ werden in Baden-Württemberg im Zeitraum 2000 bis 2006 von der Europäischen Union rund 10 Mio. für die 5 Aktionsgebiete Brenzregion, Hohenlohe-Tauber, Oberschwaben, Nordschwarzwald und Südschwarzwald bereitgestellt. Davon sind bisher rund 2,7 Mio. für das ELR bereitgestellt worden. Das EU-Strukturförderprogramm nach Ziel 2 fördert die wirtschaftliche und soziale Umstellung von Gebieten mit Strukturproblemen im Zeitraum 2000 bis Hauptziel ist die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. In Baden-Württemberg wurden (neben einem städtischen Gebiet) drei ländliche Gebiete nach Ziel 2 ausgewiesen. Diese umfassen jeweils Teile der Kreise Neckar-Odenwald, Ostalb und Zollernalb. Gleichzeitig wurden die Fördergebiete nach Ziel 5b der vergangenen Förderperiode bis zum Jahr 2005 degressiv im Rahmen einer Übergangsförderung unterstützt. Für die Umsetzung des Programms stehen EU-Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) von rund 102 Mio. Euro zur Verfügung, wovon bisher rund 37,5 Mio. auf das ELR entfallen. Damit soll ein Investitionsvolumen von ca. 1,2 Mrd. Euro angestoßen werden, das primär zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen beiträgt. 4. wie sich das Verfahren zur Programmentscheidung, insbesondere die Einrichtung von Koordinierungsausschüssen auf Landkreisebene, bewährt hat; Zu 4.: Das Verfahren zur Programmentscheidung hat sich bewährt. Grundlage für die Programmentscheidung sind die Prioritätenbildungen auf der Ebene des Landkreises und des Regierungsbezirks. Dabei kommt dem Koordinierungsausschuss auf Landkreisebene eine besondere Bedeutung zu. Er sorgt für eine größtmögliche Abstimmung mit anderen Maßnahmen zur Strukturverbesserung und ordnet die Anträge innerhalb des Landkreises nach Dringlichkeit. Auf der Basis der Ergebnisse der Sitzungen der Koordinierungsausschüsse 4
5 arbeiten die Regierungspräsidien einen Programmvorschlag aus. Dieser wird mit dem Ministerium besprochen und die erzielten Ergebnisse in der Programmentscheidung umgesetzt, die das Ministerium trifft. Der Zeitpunkt, bis zu dem die privat-gewerblichen Einzelanträge bei der L- Bank eingereicht werden können, wurde vom 31. Dezember auf den 30. September vorgezogen, sodass diese Informationen in die Antragsbeurteilung und die Besprechungen der Koordinierungsausschüsse für das Folgejahr einfließen können. 5. welche Maßnahmen ergriffen wurden, um das Förderverfahren zu vereinfachen; Zu 5.: In den vergangenen 5 Jahren wurde durch verschiedene Maßnahmen das Förderverfahren gestrafft und vereinfacht. So wurden nicht zuletzt auf Anregung des Rechnungshofs verschiedene Pauschalregelungen eingeführt. Bei der Förderung mischgenutzter Räume (z. B. Mehrzweckhallen, die auch der Sportnutzung dienen) werden pauschal 60 % der Kosten als zuwendungsfähig anerkannt. Bei kommunalen Projekten einer grundlegenden Modernisierung, Sanierung oder Instandhaltung wird ein pauschaler Abzug von 10 % bei den zuwendungsfähigen Kosten für unterlassene Instandhaltung vorgenommen. Beteiligen sich die Bürgerinnen und Bürger bei einem kommunalen Projekt in besonderer Weise, wird eine Fördersatzerhöhung nach vorgegebenen Kriterien pauschal gewährt. Die Antragswege wurden dadurch verkürzt, dass die Anträge der Gemeinden zur Aufnahme in das Jahresprogramm parallel an die Rechtsaufsichtsbehörde und das zuständige Regierungspräsidium versandt werden. Dadurch konnte der Zeitraum zwischen Antragstellung und Programmentscheidung weiter verkürzt werden. In Folge der Verwaltungsreform ist das frühere Landesamt für Flurneuordnung und Landentwicklung nicht mehr als ELR-Bearbeitungsstelle tätig, sodass die Bearbeitung der ELR-Anträge nun auf die vier Regierungspräsidien konzentriert ist. Im Bewilligungsausschuss der L-Bank werden für die privat-gewerblichen Maßnahmen nur noch Anträge mit einem Subventionswert ab behandelt. In allen anderen Fällen wird der Abgleich der Einzelantragsdaten mit den Einplanungsdaten über das bestehende DV-System vorgenommen, sodass auf das früher durchgeführte schriftliche Anhörungsverfahren der Regierungspräsidien verzichtet werden konnte. Dadurch hat sich eine weitere Beschleunigung der Bewilligung privat-gewerblicher ELR-Änträge durch die L-Bank ergeben. Eine weitere Verfahrensvereinfachung wurde erreicht durch den Verzicht auf die Auflage zur Weitergabe des Zuschusses für Gewerbegeländeerschließungen an die ansiedelnden Unternehmen in den Zuwendungsbescheiden an die Gemeinden, da sich herausgestellt hat, dass der Zuwendungszweck auch ohne diese Auflage erreicht wird. Damit wurde ein spürbarer Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung und zum Bürokratieabbau geleistet. 6. wie sie die Verringerung des Landschaftsverbrauchs bei der Ausweisung von Gewerbegebietserschließungen künftig bei Fördermaßnahmen berücksichtigen will; 5
6 Zu 6.: Seit der Programmausschreibung 2004 ist die Erschließung von Gewerbegebieten unter dem Aspekt eines sparsamen Flächenverbrauchs von den antragstellenden Gemeinden besonders begründungsbedürftig. Im Rahmen des Einplanungsverfahrens wird diesen Aspekten verstärkt Rechnung getragen. Bei der Förderung von Gewerbegeländeerschließungen steht die strukturelle Stärkung der Ortskerne durch die Beseitigung unverträglicher Gemengelagen im Vordergrund. Bereits die Prüfungen des Rechnungshofs (Denkschrift 2003) hatten zu einer verstärkten Sensibilität der beteiligten Stellen im Blick auf die zuwendungsfähigen Projekte geführt und insgesamt eine deutliche Abnahme der Einplanungen von Gewerbegebieten bewirkt. Unter anderem als Folge dieser geänderten Förderpraxis ist die Anzahl der Förderungen von Gewerbegebietserschließungen stark zurückgegangen. Während im Zeitraum 1995 bis 2001 im Durchschnitt jährlich 47 Erschließungen von Gewerbegebieten gefördert wurden, ging die Anzahl der Förderfälle auf 32 Fälle im Jahr 2002, 26 im Jahr 2003, 19 im Jahr 2004 und 14 im Jahr 2005 zurück. 7. welche Erfahrungen zum Modellprojekts zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs durch Aktivierung des innerörtlichen Potenzials (MELAP) vorliegen; Zu 7.: Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum führt seit Februar 2002 das Modellprojekt Eindämmung des Landschaftsverbrauchs durch Aktivierung des innerörtlichen Potenzials (MELAP) durch. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum, aus dem für das Modellvorhaben rund 10 Mio. bereitgestellt wurden. Mit MELAP will die Landesregierung dem zunehmenden Flächenverbrauch entgegenwirken und eine Trendwende beim Landschaftsverbrauch einleiten. MELAP soll daher gerade in ländlich geprägten Orten durch die Nutzung innerörtlicher Potenziale die Ortskerne stärken, den Funktionsverlust der Dörfer stoppen und damit die Erschließung von Neubauflächen im Außenbereich überflüssig machen. MELAP zeigt Beispiele auf, wie attraktiv Wohnen auf dem Lande gerade im innerörtlichen Bereich sein kann. Wesentliches Ziel von MELAP ist es deshalb, modellhafte Strategien zu entwickeln, wie leerstehende Bausubstanz im Ortskern wieder genutzt, vorhandene Gebäude umgebaut bzw. modernisiert werden und Gewerbebrachen reaktiviert werden können. Insgesamt wird so der Ortskern wiederbelebt und das Wohnumfeld verbessert. Die Landesregierung leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des im Umweltplan Baden-Württemberg verankerten Ziels, die Flächeninanspruchnahme für Siedlungszwecke in den kommenden Jahren deutlich zu verringern. Im Rahmen des Modellprojektes wurden bisher wichtige Erkenntnisse für eine nachhaltige Innenentwicklung gewonnen und Strategien zur Aktivierung innerörtlicher Potenziale entwickelt. Modellhafte, auf andere Kommunen des ländlichen Raumes übertragbare und finanzierbare Lösungen für Umnutzungen, Modernisierungen und Baulückenschlüsse wurden mit Unterstützung der wissenschaftlichen Begleitung durch eine Forschungsgruppe erarbeitet. Der Verlauf und die Ergebnisse des Modellvorhabens sind im Internet unter dokumentiert. Eine zentrale Erkenntnis aus der bisherigen Umsetzung des Modellprojektes ist, dass die innerörtlichen Potenziale in Form von Leerständen, untergenutz- 6
7 ter Bausubstanz und Baulücken wesentlich höher sind als vielfach angenommen. Gleichzeitig wird die zukünftige Bevölkerungsentwicklung in den Kommunen meist deutlich überschätzt. So wurden in den 13 Modellorten Potenziale von etwa Wohneinheiten (WE) ermittelt, WE in den Ortskernen und weitere 250 WE in bestehenden Baugebieten an den Ortsrändern. Das innerörtliche Potenzial in den Dörfern der Modellgemeinden reicht damit aus, dort den Bauflächenbedarf für die nächsten 15 Jahre zu decken. In den 13 Gemeinden ist mit einem deutlichen Rückgang der Baulandnachfrage aufgrund der demografischen Entwicklung zu rechnen, insbesondere bei den haushaltsbildenden Jahrgängen. Sieben Modellgemeinden haben auf der Basis dieser Erkenntnisse reagiert und stuften bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplans bereits ausgewiesene Bauflächen wieder als landwirtschaftliche Flächen ein; fünf Modellgemeinden haben angekündigt, entsprechende Änderungen vornehmen zu wollen. Ein weiterer Baustein des MELAP ist es, die Heimatbindung insbesondere der eigenen Jugend und junger Familien in den Modellgemeinden zu stärken. Hierzu wurden und werden Maßnahmen und Strategien der Bürgerbeteiligung und der Öffentlichkeitsarbeit entwickelt, um die Bevölkerung für das Zukunftsthema der Flächenschonung und Stärkung der Ortszentren zu sensibilisieren. Grundsätzlich sind die Bindungen der jungen Generation an die Dorfgemeinschaft in den Modellgemeinden stark genug, um sie für das Bauen im Bestand bzw. Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude zu gewinnen. Das Modellprojekt zeigte, dass eine umfassende Innenentwicklung allerdings nur durch intensive Beratung und Betreuung erreicht werden kann. Das gelingt dort am besten, wo die Bürgerschaft in ihrer Breite hinter der Zielsetzung von MELAP steht. Alle Modellgemeinden berichten über einen Bewusstseinswandel in der Bevölkerung für die Stärkung der Ortskerne, für die hohe Qualität des Lebens im Dorf und den Zusammenhalt in der lebendigen Gemeinschaft, den das Modellprojekt ausgelöst hat. Dieser Wandel ist sichtbarer Erfolg von MELAP. Die Erfahrungen aus Modellvorhaben bekräftigen die Landesregierung in ihrer Auffassung, auf allen Planungs- und Verwaltungsebenen auf eine flächensparende und ressourcenschonende Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung hinzuwirken. MELAP trägt wesentlich dazu bei, Städte und Gemeinden im Rahmen ihrer Planungshoheit mit der Frage einer ganzheitlichen Innenentwicklung zu konfrontieren. Denn der wirtschaftliche Schaden eines überdimensionierten, in seinen Kapazitäten nicht ausgelasteten Infrastrukturnetzes wird künftig die Gemeindehaushalte durch überproportional hohe Betriebsund Unterhaltungskosten nachhaltig belasten. Die Landesregierung wird deshalb den angestoßenen Diskussionsprozess weiter vertiefen. 8. welche Anpassungen an die veränderten finanziellen Rahmenbedingungen bzw. strukturellen Herausforderungen im ländlichen Raum notwendig sind; Zu 8.: Mit dem ELR hat Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen Bundesländern ein modernes und flexibles Förderinstrument. Es hat sich insgesamt bewährt, auf Veränderungen in der Mittelausstattung nicht mit Änderungen der Fördersätze sowie Förderober- und -untergrenzen bzw. mit Einschränkungen der Fördertatbestände zu reagieren, da dies die Flexibilität und Wirksamkeit des ELR herabsetzen würde. Wenn der verfügbare Finanzierungsrahmen größer oder kleiner wird, verändert sich dementsprechend der Berücksichti- 7
8 gungsgrad der gestellten Anträge, wofür in der stufenweisen Prioritätenbildung ausreichende Entscheidungsgrundlagen vorliegen werden. Aus struktureller Sicht zeichnet sich ab, dass die Erkenntnisse aus dem MELAP (vgl. Ziffer 7) künftig zu einer verstärkten Schwerpunktsetzung in Richtung Stärkung der Ortskerne führen werden. Eine zentrale Aufgabenstellung ist dabei die Umnutzung ehemaliger landwirtschaftlicher Gebäude, für die nach den bisherigen Feststellungen im MELAP die seither gültigen Einkommens- und Förderobergrenzen zu eng gezogen sind. Damit würde auch dem zunehmenden Landschaftsverbrauch entgegengewirkt. Eine so verstärkte ökologische Komponente könnte noch dadurch ergänzt werden, dass entsprechende Vorhaben, die Maßnahmen zum effizienten Energieeinsatz und/oder zur Verwendung erneuerbarer Energien einbinden, priorisiert werden. Anpassungsbedarf bei der ELR-Richtlinie ergibt sich möglicherweise auch aus der Ausgestaltung den unterschiedlichen Möglichkeiten der EU-Förderung (siehe Ziffer 9). 9. wie sie die Auswirkungen auf das ELR durch die Neuordnung der EU- Strukturpolitik bzw. der EU-Förderung ländlicher Räume einschätzt. Zu 9.: Mit Vorlage der Verordnungsentwürfe für die Zeit von 2007 bis 2013 hat die Europäische Kommission für die Ausrichtung ihrer Strukturförderung einen Paradigmenwechsel vorgenommen. Sie schlägt vor, die kohäsionspolitischen Maßnahmen entsprechend den Zielen von Lissabon und Göteborg auf eine begrenzte Anzahl von Gemeinschaftsprioritäten zu konzentrieren. Außerhalb der Regionen mit den größten Entwicklungsrückständen (Konvergenzregionen) wird dabei das neue Ziel 2 Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung vorgegeben, dessen Verwirklichung im investiven Bereich mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt wird. Der EFRE konzentriert seine Unterstützung auf die drei Prioritäten: Innovation und wissensbasierte Gesellschaft, Umwelt und Risikoverhütung und Zugang zu Verkehrs- und Telekommunikationsdiensten. Abschließende Auswirkungen dieser Neuordnung der EU-Strukturpolitik auf das ELR als dem für den ländlichen Raum wichtigsten nationalen Kofinanzierungsinstrument sind derzeit noch nicht abschätzbar. Eine belastbare Sicherheit über die finanzielle Ausstattung der EU-Strukturpolitik liegt zur Zeit noch nicht vor, auch die von der Kommission vorgelegten Verordnungsentwürfe befinden sich noch in der z. T. kontroversen Diskussion in den zuständigen EU-Gremien. Das Land hat sich insbesondere dafür eingesetzt, dass die Fördersystematik der Europäischen Union vor allem auch die bewährten, für Baden-Württemberg außerordentlich wichtigen Instrumente einer einzelbetrieblichen Investitionsförderung mittlerer und kleinerer Unternehmen klarer und ausdrücklicher mit einbezieht, als dies bisher der Fall ist. Das ELR wird seit seiner Schaffung im Jahr 1995 als Instrument zur Kofinanzierung von EU-Maßnahmen eingesetzt. Es hat dabei bislang auch ohne aufwändige Richtlinienänderungen seine Flexibilität mit großem Erfolg unter Beweis gestellt. Ob dies auch in den kommenden Jahren gelingt, wird näher zu prüfen sein. Nicht auszuschließen ist, dass das Angebot von Fördertatbeständen des ELR auf die neue EU-Strukturpolitik hin angepasst werden muss. 8
9 Die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ermöglicht die Kofinanzierung von ELR-Maßnahmen neben anderen Maßnahmen im Bereich des Schwerpunktes 3 (Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft) sowie bei Schwerpunkt 4 (LEADER). Die Verordnung sieht hinsichtlich der finanziellen Ausstattung für die Schwerpunktachse 3 eine Mindestquote von 10 % des Budgets und für LEADER von 5 % vor. Da sowohl die finanzielle Ausstattung als auch die inhaltliche Ausgestaltung noch nicht verbindlich festgelegt sind, können auch die Auswirkungen auf das ELR noch nicht zuverlässig abgeschätzt werden. Auch in diesem Bereich der EU-Förderung gibt es womöglich Anpassungsbedarf für die ELR-Richtlinie. Sicher ist, dass die Datenverwaltung des ELR für die steigenden Anforderungen der EU ertüchtigt werden muss. Die Europäische Kommission erwartet z. B. zunehmend die Aufnahme von Indikatoren, deren Soll-Werte bei Antragstellung abzuschätzen und deren Erreichung nach Durchführung der Maßnahme zu dokumentieren sind. Hauk Minister für Ernährung und Ländlichen Raum 9
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