INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "INTERNETFASSUNG TEXTTEIL"

Transkript

1 INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München Klinikum Großhadern (südlich) Sauerbruchstraße (westlich) (Teiländerung der Bebauungsplanes Nr. 17 ab) Bitte beachten Sie die Hinweise zur unter

2 1 Satzungstext des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München Klinikum Großhadern (südlich) Sauerbruchstraße (westlich) (Teiländerung der Bebauungsplanes Nr. 17 ab) vom Die Landeshauptstadt München erläßt aufgrund der 9 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), der Art. 91 und 7 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und des Art. 3 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (BayNatSchG) folgende Satzung: 1 Bebauungsplan mit Grünordnung (1) Für den Bereich südlich des Klinkums Großhadern und westlich der Sauerbruchstraße wird ein Bebauungsplan mit Grünordnung als Satzung erlassen. (2) Der Bebauungsplan besteht aus dem Plan der Landeshauptstadt München vom , angefertigt vom Städtischen Vermessungsamt am , und diesem Satzungstext. (3) Der für das Planungsgebiet geltende gemäß 173 Abs. 3 Bundesbaugesetz (BBauG) übergeleitete Bebauungsplan und die vom vorliegenden Bebauungsplan erfaßten Teile des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 17 ab (MüABl. 1967, Nr. 28) werden durch diesen Bebauungsplan aufgehoben. 2 Art der baulichen Nutzung (1) Im Mischgebiet werden die gemäß 6 Abs. 2 Nr. 6, 7 und 8 BauNVO zulässigen sowie nach 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen ausgeschlossen. (2) Im allgemeinen Wohngebiet WA werden die nach 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen ausgeschlossen. 3 Gemeinbedarfsfläche Bürgerhaus (1) Die Gemeinbedarfsfläche Bürgerhaus dient der Unterbringung von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen für ein Bürgerhaus. (2) Im Rahmen dieser Zweckbestimmung sind zulässig: a) Gebäude und Anlagen für ein Bürgerhaus mit notwendigen Räumen für Veranstaltungen, Kommunikationszwecke, Sportnutzungen und sonstige kulturelle und soziale Einrichtungen (z.b. Räume für Unterricht, Gruppenarbeiten, Werkräume, Musikübungsräume u.ä.) b) Büros für die Verwaltung des Bürgerhauses c) Bewirtschaftung (nur im Zusammenhang mit den übrigen Nutzungen) d) Betriebswohnungen e) eine Tiefgarage

3 2 4 Gemeinbedarfsfläche Kindertagesstätte (1) Die Gemeinbedarfsfläche Kindertagesstätte dient der Unterbringung von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen für eine Kindertagesstätte. (2) Im Rahmen dieser Zweckbestimmung sind im Gebäude zulässig: a) Räume für Kindergarten und Kinderkrippe b) Büros für die Verwaltung der Kindertagesstätte c) Räume für Unterricht, Gruppenarbeiten, Werkräume, Musikübungsräume u.ä. (3) Auf der Freifläche der Gemeinbedarfsfläche Kindertagesstätte sind die notwendigen Stellplätze, Spieleinrichtungen und ein Nebengebäude mit 20 m² Grundfläche zulässig. (1) Allgemeines 5 Sondergebiete a) Die Sondergebiete Patientenhotel, Krankenhaus- und Universitätseinrichtungen, Forschung und Personalwohnungen dienen der Unterbringung von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen für medizinische Forschungs- und Entwicklungszwecke, für medizinische Einrichtungen als Ergänzung des Klinikums Großhadern sowie als Personalwohungen und Patientenhotel für Patienten sowie Personen aus medizinischen, pharmazeutischen, wissenschaftlichen und Pflegeberufen. b) Im Rahmen dieser Zweckbestimmung sind zulässig Büros für die Verwaltung der Sondergebiete Unterrichtsräume betriebliche Sozialeinrichtungen, wie Kantinen, Ruheräume Lagerräume Wohnungen Heizungsanlagen Tiefgaragen (2) Patientenhotel a) Im Sondergebiet Patientenhotel sind über die in Absatz 1 genannten Nutzungen hinaus zulässig: Räume und Anlagen für eine Hotelnutzung für den in Absatz 1 genannten Personenkreis sowie für Angehörige von Patienten Behandlungsräume für Patienten Betriebsräume wie Wäscherei, Küche usw. b) Wohnungen sind nur als Betriebswohnungen für das zum Betrieb notwendige Hotelpersonal zulässig. (3) Krankenhaus- und Universitätseinrichtungen, a) Im Sondergebiet Krankenhaus- und Universitätseinrichtungen sind über die in Absatz 1 genannten Nutzungen hinaus zulässig: medizinische Werkstätten Laboratorien technische Büros Behandlungsräume? Arztpraxen

4 3 b) Wohnungen sind nur insoweit zulässig, als die Zweckbestimmung des Sondergebietes gewahrt bleibt. (4) Forschung a) Im Sondergebiet Forschung sind über die in Absatz 1 genannten Nutzungen hinaus zulässig medizinische Werkstätten Laboratorien technische Büros b) Wohnungen sind nur insoweit zulässig, als die Zweckbestimmung des Sondergebietes gewahrt bleibt. (5) Personalwohnungen Im Sondergebiet Personalwohnungen sind über die in Absatz 1 genannten Nutzungen hinaus zulässig: eine Kindertagesstätte für die im Sondergebiet Personalwohnungen lebenden Bewohner 6 Stellplätze, Tiefgaragen, Zu- und Ausfahrten (1) Im allgemeinen Wohngebiet, im Mischgebiet, in den Sondergebieten und in der Gemeinbedarfsfläche Bürgerhaus sind die nach Art. 52 BayBO notwendigen Stellplätze in Tiefgaragen unterzubringen. Im Mischgebiet ist für die nicht der Wohnnutzung zugeordneten Stellplätze eine oberirdische Stellplatzanlage auch außerhalb des Bauraumes zulässig, die nur westlich des Gebäudes angelegt werden darf. Im allgemeinen Wohngebiet sind oberirdische Stellplätze nur in behindertengerechter Ausführung am Nordende der Straßen U-1474 bis U-1476 zulässig. (2) Die Decken der Tiefgaragen sind um mindestens 0,60 m unter das anschließende Geländeniveau abzusenken und ebenso hoch mit fachgerechtem Bodenaufbau zu überdecken. (3) Bei der Pflanzung von Großbäumen ist die Oberkante der Tiefgaragendecken um mindestens 1,2 m unter Geländeniveau abzusenken und ebenso hoch mit fachgerechtem Bodenaufbau zu überdecken. (4) Im allgemeinen Wohngebiet dürfen die Umgrenzungen der Tiefgaragen um eine Stellplatztiefe überschritten werden, wenn die Tiefgaragendecken mindestens 1,2 m unter das anschließende Geländeniveau abgesenkt und ebenso hoch mit fachgerechtem Bodenaufbau überdeckt werden. (5) In den Erschließungshöfen des allgemeinen Wohngebietes ist das Parken nicht zulässig und durch geeignete, dem Gestaltungskonzept und den Funktionszielen angepaßte Maßnahmen zu unterbinden. (6) Ausnahmsweise sind geringe Abweichungen von den Grenzen der Tiefgaragen in den Sondergebieten sowie den Zufahrten zu allen Tiefgaragen zulässig, wenn technische Gründe dieses erfordern und die Abweichung auch unter Wahrung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. (7) Im Mischgebiet ist der Zu- und Abfahrtsverkehr zur Tiefgarage und zur oberirdischen Stellplatzanlage nur über die Stichstraße zum P+R-Platz und die Straße U-1473 zulässig. (8) Tiefgaragenzufahrten zu den Sondergebieten Patientenhotel sowie Krankenhaus- und Universitätseinrichtungen von der Straße U sind unzulässig. (9) Für die Gemeinbedarfsfläche Kindertagesstätte sind die erforderlichen Stellplätze oberirdisch innerhalb des Bauraumes anzuordnen.

5 4 7 Abstandsflächen Soweit bei Ausnutzung der im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen vor Außenwänden die gemäß Art. 6 Abs. 4 und 5 BayBO erforderlichen Abstandsflächen in nachstehenden Bereichen nicht eingehalten werden können, werden diese wie folgt verkürzt: a) Im allgemeinen Wohngebiet im Bereich der Bauräume mit offener Bauweise vor den Stirnseiten der Gebäude auf 10 m. b) Im Sondergebiet Personalwohnungen im Bereich der Bauräume mit offener Bauweise vor den Stirnseiten der Gebäude auf 10 m. 8 Dachaufbauten In den Baugebieten sind über dem obersten Vollgeschoß notwendige Dachaufbauten für technische Einrichtungen, die der Funktion der Gebäude dienen (z.b. Aufzugsmaschinenräume und Wärmerückgewinnungsanlagen), bis zu einer Höhe von maximal 3,0 m zulässig. Sie müssen allseitig mindestens um 3,0 m zurücktreten. 9 Höhenlage der Erdgeschosse Die Höhendifferenz zwischen der Fußbodenoberkante des Erdgeschosses und dem anschließenden Geländeniveau darf höchstens 30 cm betragen. 10 Dinglich zu sichernde Flächen (1) Von der festgesetzten Lage der Geh-, Radfahr-, Fahr- und Leitungsrechtsflächen kann ausnahmsweise geringfügig abgewichen werden, wenn technische oder gestalterische Gründe dies erfordern und wenn die Abweichung unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. (2) Die Dienstbarkeitsfläche für einen beschränkten Personenkreis im Osten des allgemeinen Wohngebietes beschränkt sich auf ein Fahrrecht für die Bewohner der abseits der öffentlichen Verkehrsflächen gelegenen Wohngebäude zum Zwecke der Anlieferung (z.b. Umzüge) bzw. für schwerbehinderte Bewohner. Oberirdische Stellplätze dürfen jedoch nicht eingerichtet werden. (3) Die Dienstbarkeitsfläche für einen beschränkten Personenkreis nördlich der Krankenhaus- und Universitätseinrichtungen beschränkt sich auf ein Fahrrecht für die Patienten, Besucher und Mitarbeiter des Patientenhotels sowie den notwendigen Anlieferverkehr. (4) Die im Plan festgesetzten Leitungsrechte dürfen weder über- noch unterbaut, auf- oder angeschüttet werden und sind von Baumpflanzungen der 1. Wuchsklasse (Endwuchshöhe über 20 m) freizuhalten. Vom Über- bzw. Unterbauungsverbot ausgenommen sind die für die U-Bahn erforderlichen Flächen. Im Bereich des Leitungsrechts der privaten Grünfläche nördlich des Patientenhotels gilt Satz 1 nur für eine Trasse von 3 m beiderseits der bestehenden Leitungen.

6 5 11 Nebenanlagen (1) Nebenanlagen im Sinne des 14 BauNVO sind außerhalb der Bauräume ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind die Freifläche der Kindertagesstätte sowie die nach Art. 8 BayBO erforderlichen Kinderspielplätze. (2) Der im Sondergebiet Krankenhaus- und Universitätseinrichtungen festgesetzte Kinderspielplatz dient als Nachweis für den nach Art. 8 BayBO erforderlichen Kinderspielplatz für das Mischgebiet. (3) Sofern Einrichtungen zur Kompostierung errichtet werden, sind diese ausschließlich auf den festgesetzten Umgrenzungen für Nebenanlagen im allgemeinen Wohngebiet zulässig. 12 Trafostationen Die zur Versorgung des Planungsgebietes erforderlichen Trafostationen sind in den Gebäuden der Sondergebiete sowie im allgemeinen Wohngebiet in geeigneten Räumen, die nahe zu den öffentlichen Verkehrsflächen liegen, unterzubringen. 13 Ver- und Entsorgungsfläche (1) Für eine Containerinsel ist eine Flächengröße von ca. 30 m² in der südwestlichen Ecke der Wendefläche der Straße U-1473 zulässig. (2) Sofern eine Containerinsel errichtet wird, ist diese dreiseitig mit einer dichten Laubhecke einzugrünen. 14 Lärmschutz (1) Das Planungsgebiet liegt im Einwirkungsbereich der Sauerbruchstraße und der P+R-Anlage/Zufahrt sowie der Bushaltestelle mit Wendeschleife. In allen Baugebieten sind bei der Errichtung und Änderung von Gebäuden mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen technische Vorkehrungen nach Tabelle 8 der DIN 4109, November 1989 zum Schutz vor Außenlärm vorzusehen. Für die Festsetzung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen ist für die Bereiche entlang der Sauerbruchstraße und im Kreuzungsbereich Sauerbruch-/Pfingstrosenstraße der Lärmpegelbereich V und im Bereich der Kindertagesstätte und an der Ostseite der Krankenhaus- und Universitätseinrichtungen der Lärmpegelbereich III maßgeblich. Der Bereich entlang der Straße U-1473 und der P+R-Anlage entspricht Lärmpegelbereich II. (2) Entlang der Sauerbruchstraße sind Wohnungen unzulässig, deren Aufenthaltsräume ausschließlich auf der dem Verkehrslärm zugewandten Seite liegen. Notwendige Fenster von Schlaf- und Kinderzimmern müssen eine Lüftungseinrichtung aufweisen, deren Schalldämm-Maß R'w.res 30 db(a) nicht unterschreitet. 15 Einfriedungen (1) Einfriedungen außerhalb der Gemeinbedarfsfläche Kindertagesstätte sind unzulässig. (2) Für die Gemeinbedarfsfläche Kindertagesstätte sind Einfriedungen im Sinne der Satzung der Landeshauptstadt München über Einfriedungen und Vorgärten vom , zuletzt geändert am zulässig.

7 6 16 Grünordnung (1) Allgemeines a) Als zu pflanzen festgesetzte große Bäume (Endwuchshöhe über 20 m) müssen eine Mindestpflanzgröße von StU 20/25 cm aufweisen, mittelgroße und kleine Bäume eine Mindestpflanzgröße von StU 18/20 cm. b) Die als parkartig zu begrünen festgesetzten Flächen sind als Rasen- und Wiesenflächen zu gestalten und mit standortgerechten Bäumen zu bepflanzen. Strauchpflanzungen sind nur in untergeordnetem Umfang zulässig. Zulässig ist die Anlage besonderer Gestaltungselemente (Staudenpflanzungen, Wasser, Kunstobjekte, Spieleinrichtungen). c) Die als landschaftsgerecht zu gestalten und zu begrünen festgesetzten Flächen sind als Rasenund Wiesenflächen zu gestalten und mit standortgerechten, heimischen Gehölzen zu begrünen. d) Bodenmodellierungen sind mit Ausnahme der Freifläche der Kindertagesstätte sowie für den Rodelhügel ausgeschlossen. e) Bei Baumpflanzungen innerhalb von Belagsflächen ist pro Baum eine durchwurzelbare, überdeckte Mindestpflanzfläche von 16 m² vorzusehen. f) Für nicht überbaute Flächen innerhalb der Bauräume einschließlich der Decken der Tiefgaragen gelten die angrenzenden grünordnerischen Festsetzungen entsprechend. (2) Öffentliche Grünflächen a) Öffentliche Grünflächen mit besonderen Entwicklungsmaßnahmen Die in den öffentlichen Grünflächen mit besonderen Entwicklungsmaßnahmen neu zu entwickelnden Biotopflächen sind als standortgerechte, gestufte Waldsäume, als Sukzessionsflächen oder als Gehölzbereiche herzustellen und durch entsprechende Pflegemaßnahmen dauerhaft in ihrer Standortvielfalt zu erhalten. Gehölzbereiche sind maximal im Umfang der im Plan hinweislich dargestellten vorgeschlagenen Standorte für Gehölze zulässig. Es sind ausschließlich Arten des Eichen-Hainbuchenwaldes zu verwenden. b) Öffentliche Grünfläche am Max-Lebsche-Platz Die vorgeschlagenen Flächen für Schnitthecken am Max-Lebsche-Platz sind mit linearen Laubholzschnitthecken zu bepflanzen. Auf der öffentlichen Grünfläche am Max-Lebsche-Platz ist eine zeitweilige Nutzung für festliche Aktivitäten zulässig, soweit Belange der Grünordnung und gestalterische Belange dazu nicht im Widerspruch stehen. Eine Möblierung für festliche Aktivitäten (Tische, Bänke, Sonnenschirme etc.) darf nicht fest installiert werden und ist nur temporär zulässig. c) Rodelhügel In der öffentlichen Grünfläche westlich des Sondergebietes Patientenhotel ist die Errichtung eines Rodelhügels mit einer Höhe von maximal 3 m zulässig. Der Mindestabstand vom Hangfuß des Rodelhügels zum Waldrand muß 20 m betragen. d) Bolzplatz Der Bolzplatz in der öffentlichen Grünfläche am Waldrand wird in einer Größe von 20 m x 40 m festgesetzt. (3) Baumpflanzungen in öffentlichen Verkehrsflächen Für die Baumreihen in der Straße U-1473 ist eine einheitliche standortgerechte Großbaumart (Endwuchshöhe über 20 m) zu verwenden.

8 7 (4) Gestaltung der Freiflächen der Baugrundstücke a) Die Bepflanzung der Freiflächen der Baugrundstücke ist entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erhalten. Ausgefallene Bäume und Sträucher sind nachzupflanzen. Nachpflanzungen haben den festgesetzten Güteanforderungen zu entsprechen. b) Pro 200 m² der nicht überbauten Grundstücksflächen ist mindestens ein großer (Endwuchshöhe über 20 m) oder mittelgroßer (Endwuchshöhe m) standortgerechter Laubbaum zu pflanzen. Auch Waldkiefern sind zulässig. c) Die Erschließungshöfe im allgemeinen Wohngebiet sind mit mittelgroßen standortgerechten Laubbäumen (Endwuchshöhe m) zu beflanzen. Dabei ist jeweils eine einheitliche Baumart zu verwenden. d) Die in den Erschließungshöfen im allgemeinen Wohngebiet entstehenden Plätze (Verkehrsfläche mit angrenzender wasserdurchlässiger Fläche) sind ohne Höhensprung auszubilden und mit einer einheitlichen Schnitthecke aus Laubgehölzen, vorzugsweise Hainbuchen, maximale Höhe 1,5 m, einzufassen. e) Das anfallende Niederschlagswasser der befestigten Flächen und der Dachflächen ist oberflächig und möglichst breitflächig zu versickern, bevorzugt in Versickerungsmulden und -gräben. Ausnahmsweise können Rigolen oder Sickerschächte zugelassen werden, sofern nachgewiesen wird, daß die Flächen für nur oberflächige Versickerung nicht ausreichen. f) Notwendige Wegeverbindungen, Zugänge und Zufahrten sind von den Begrünungsfestsetzungen ausgenommen. (5) Wohnungsgärten a) Wohnungsgärten dürfen ausschließlich auf den im Plan festgesetzten Flächen angelegt werden. b) Die im Plan festgesetzten Wohnungsgärten sind in unmittelbarem Anschluß an die Wohngebäude zu errichten. c) Wohnungsgärten im Anschluß an die wasserdurchlässigen Platzflächen in den Erschließungshöfen des allgemeinen Wohngebietes sind einheitlich mit Schnitthecken aus Laubgehölzen mit einer Höhe von max. 1,5 m einzufrieden. d) Sofern sonstige Wohnungsgärten mit Schnitthecken eingefriedet werden, sind Laubgehölze mit einer Höhe von maximal 1,5 m zu verwenden. e) Sollten die Wohnungsgärten nicht eingerichtet werden, gelten für diese Flächen die angrenzenden grünordnerischen Festsetzungen. (6) Wasserdurchlässige Flächen a) Die als "wasserdurchlässige Flächen" festgesetzten Bereiche sind als wassergebundene Decke, Rasenpflaster oder Schotterrasen auszubilden. b) Stellplätze einschließlich Zufahrten und Wege ohne übergeordnete Erschließungsfunktion sind mit wasserdurchlässigen Belägen auszubilden. (7) Dachbegrünung Im Mischgebiet sind alle Dachflächen als Aufenthaltsflächen mit intensiver Begrünung auszubilden. Für die Dachbegrünung ist eine durchwurzelbare Mindestgesamtschichtdicke von 0,3 m vorzusehen.

9 8 (8) Fassadenbegrünung Das Wasserschiebewerk ist mit einer Rankkonstruktion zu überstellen und mit hochwüchsigen, ausdauernden Kletterpflanzen zu begrünen. (9) Eingrünung von Kompostierungseinrichtungen Kompostierungseinrichtungen sind einzugrünen. (10) Sonstiges Ausnahmsweise kann von den grünordnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes in Lage und Fläche geringfügig abgewichen werden, sofern die grünplanerische Absicht gewahrt bleibt und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. (11) Freiflächengestaltungsplan Die vorgesehene Gestaltung und Bepflanzung der Freiflächen einschließlich Dach- und Fassadenbegrünung ist vom Bauherrn in einem Freiflächengestaltungsplan darzustellen, der gemäß 1 Abs. 5 Bauvorlagenverordnung als Bestandteil des Bauantrages einzureichen ist. 17 Inkrafttreten Der Bebauungsplan Nr tritt mit der Bekanntmachung gemäß 10 BauGB in Kraft.

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1839 der Landeshauptstadt München Aubinger Straße, Haberlandstraße, Morungenstraße, Scapinellistraße, Heimburgstraße, Bahnlinie München-Hauptbahnhof

Mehr

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1816a der Landeshauptstadt München Becker-Gundahl-Straße (nördlich), Bahnlinie München - Wolfratshausen/ Holzkirchen (westlich) - östlicher Teilbereich

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1503b der Landeshauptstadt München Am Schnepfenweg (südlich), Am Blütenanger (nördlich), Reigersbachstraße (östlich) sowie Pappelallee (westlich)

Mehr

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1873 der Landeshauptstadt München Arnulfstraße, Hackerbrücke, Bahnlinie Hauptbahnhof-Laim-Pasing, Donnersbergerbrücke (Teiländerung der Bebauungspläne

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1898a der Landeshauptstadt München

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1898a der Landeshauptstadt München INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1898a der Landeshauptstadt München Rathenaustraße (nördlich), beiderseits der Parlerstraße, Weyprechtstraße (südlich), Humannweg (südlich),

Mehr

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1850 der Landeshauptstadt München Messestadt Riem Neue Messe München Parkhaus West Paul-Henri-Spaak-Straße südlich (Teiländerung des Bebauungsplanes

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2066 der Landeshauptstadt München Frankfurter Ring (südlich) (Teiländerung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1943 b) Bitte beachten Sie

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1897 der Landeshauptstadt München Agnes-Bernauer-Straße (südlich), Kapruner Straße (westlich), Fischer-von-Erlach-Straße (östlich) Bitte beachten

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1617c der Landeshauptstadt München

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1617c der Landeshauptstadt München INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1617c der Landeshauptstadt München Franz-Nißl-Straße (westlich), Hintermeierstraße (nördlich), Lewaldstraße (südlich) (Teilverdrängung

Mehr

Exposé - Grundstücksangebot für Gewerbe und Handel im Gewerbegebiet Scharrler Straße in Schneverdingen OT Heber

Exposé - Grundstücksangebot für Gewerbe und Handel im Gewerbegebiet Scharrler Straße in Schneverdingen OT Heber Exposé - Grundstücksangebot für Gewerbe und Handel BAB 7 zwischen Hamburg und Hannover 43a Schneverdingen Das in der Metropolregion Hamburg gelegene Gewerbegebiet Scharrler Straße in Schneverdingen mit

Mehr

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1854 der Landeshauptstadt München St.-Cajetan-Straße (östlich), St.-Martin-Straße (nördlich), Rosenheimer Straße (westlich) (Teiländerung des

Mehr

Ortssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992

Ortssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992 Ortssatzung Werbeanlagen 1 Ortssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der

Mehr

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen SVBl 2015 Seite 97 Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Nr. 18 Memmingen, 18. September

Mehr

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr a der Landeshauptstadt München Arnulfstraße südlich/ Donnersbergerbrücke östlich

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr a der Landeshauptstadt München Arnulfstraße südlich/ Donnersbergerbrücke östlich INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1815 a der Landeshauptstadt München Arnulfstraße südlich/ Donnersbergerbrücke östlich Bitte beachten Sie die Hinweise zur unter http://www.muenchen.de/bebauungsplan

Mehr

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Brauche ich noch eine Baugenehmigung? Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1933 der Landeshauptstadt München Trollblumenstraße (südlich), Blaukissenweg (beidseitig) und Bahnlinie München Regensburg

Mehr

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Dieselstraße, Kaufbeurer Straße und Seggers im Bereich ehem. Röhrenwerk und Firma Liebherr A) Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung B) Satzungsbeschluss

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr der Landeshauptstadt München

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr der Landeshauptstadt München INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan Nr. 1957 der Landeshauptstadt München Bayreuther Straße, Oberföhringer Straße (östlich), Lohengrinstraße (südlich), Effnerstraße (westlich) Bitte beachten Sie die

Mehr

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1834 der Landeshaupstadt München zwischen Freischütz-/Barlowstraße und Bahnlinie München-Ismaning, Stegmühl- und Feuersteinstraße (Teiländerung

Mehr

S A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen.

S A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. 30.10-1 S A T Z U N G zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

Mehr

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Art und Umfang der

Mehr

Baunutzungsverordnung 1968 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

Baunutzungsverordnung 1968 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Baunutzungsverordnung 1968 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) Bund Baunutzungsverordnung 1968 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung-

Mehr

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1802 der Landeshauptstadt München Landsberger Straße (südlich) zwischen Bahnlinie München Laim - München Süd und Bahnlinie München Hbf. Rosenheim

Mehr

Stadt Neuss. Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße. Textliche Festsetzungen

Stadt Neuss. Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße. Textliche Festsetzungen Seite 1 von 5 Stadt Neuss Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (gem. BauGB i.v.m. BauNVO) 1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1

Mehr

Örtliche Bauvorschriften ( Satzung ) der Kreisstadt Homburg für das Gelände Berliner Straße, II. Bauabschnitt, 3. Teilbereich

Örtliche Bauvorschriften ( Satzung ) der Kreisstadt Homburg für das Gelände Berliner Straße, II. Bauabschnitt, 3. Teilbereich Örtliche Bauvorschriften ( Satzung ) der Kreisstadt Homburg für das Gelände Berliner Straße, II. Bauabschnitt, 3. Teilbereich Auf Grund des 113 Abs. 1 Nr. 1 der Bauordnung für das Saarland ( Landesbauordnung

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2034 der Landeshauptstadt München Lochhausener Straße (südlich), Mettnauer Straße (westlich), Rossittener Straße und Spatzenwinkel (nördlich),

Mehr

Nr. II/10. 1 Geltungs- und Anwendungsbereich

Nr. II/10. 1 Geltungs- und Anwendungsbereich Lindau (B) Nr. II/10. Satzung der Stadt Lindau (Bodensee) über die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke über die Begrünung baulicher Anlagen und den Schutz von Bäumen

Mehr

SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung)

SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung) 1 SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der 74 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 und 7 und 75 Abs. 2 Nr. 2 der Landesbauordnung

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München. Bäckerstraße (östlich), Am Schützeneck (nördlich)

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München. Bäckerstraße (östlich), Am Schützeneck (nördlich) INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2094 der Landeshauptstadt München Bäckerstraße (östlich), Am Schützeneck (nördlich) (Teiländerung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1922a)

Mehr

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung)

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) Ortsrecht 6 / 6 S a t z u n g der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) Aufgrund des 82 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Landesbauordnung für das Land Schleswig- Holstein (LBO)

Mehr

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1639a der Landeshauptstadt München Dachauer Straße (südwestlich und westlich) (Bundesstraße B 304 (neu)), Otto-Warburg-Straße (nördlich) (Staatsstraße

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1817 der Landeshauptstadt München Stiftsbogen, Walter-Hopf-Weg, Bundesautobahn A96, Schröfelhofstraße, Kurparkstraße Bitte beachten Sie die

Mehr

Bauordnung NRW 48, 49 und 50. Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing

Bauordnung NRW 48, 49 und 50. Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing Bauordnung NRW 48, 49 und 50 Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing 48 (1) Aufenthaltsräume müssen für die Benutzung: ausreichende Grundfläche haben eine lichte Höhe von min. 2,40 m haben (im Einzelfall

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

GENEHMIGUNGSFREIGRENZEN ÜBERSICHT BUNDESLANDSPEZIFISCHER GENEHMIGUNGSVORSCHRIFTEN

GENEHMIGUNGSFREIGRENZEN ÜBERSICHT BUNDESLANDSPEZIFISCHER GENEHMIGUNGSVORSCHRIFTEN GENEHMIGUNGSFREIGRENZEN ÜBERSICHT BUNDESLANDSPEZIFISCHER GENEHMIGUNGSVORSCHRIFTEN STAND 2014 INHALTSVERZEICHNIS Baden-Württemberg...Seite 3 Bayern...Seite 3 Berlin...Seite 3 Brandenburg...Seite 4 Bremen...Seite

Mehr

TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten

TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten Sehr viele Anfragen zur Errichtung einer Spielhalle in letzter Zeit: - Einrichtung einer Spielhalle im Sudhaus

Mehr

WETTBEWERB. ZSCHOKKESTRASSE / WESTENDSTRASSE München 2008 WWW.VONMEIERMOHR.DE

WETTBEWERB. ZSCHOKKESTRASSE / WESTENDSTRASSE München 2008 WWW.VONMEIERMOHR.DE Der Beitrag für den Wohnungsbauwettbewerb Zschokkestraße/Westendstraße stützt sich auf die Idee, durch die Verwebung von Grünflächen und Gebäuden ein lebendiges, städtisches Quartier zu schaffen. Die Charakteristik

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1245 der Landeshauptstadt München Zwischen Straße Im Gefilde und Arnold-Sommerfeld-Straße Bitte beachten Sie die Hinweise zur unter http://www.muenchen.de/bebauungsplan

Mehr

Satzung der Stadt Harsewinkel über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen vom 06.11.2002

Satzung der Stadt Harsewinkel über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen vom 06.11.2002 Satzung der Stadt Harsewinkel über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen vom 06.11.2002 unter Berücksichtigung der 1. Nachtragssatzung vom 11.12.2003 2. Nachtragssatzung vom 15.11.2004

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr.1893 der Landeshauptstadt München Frankfurter Ring (nördlich), DB-Nordring (südlich), Stuttgarter Straße (östlich), Heizkraftwerk Freimann (westlich)

Mehr

Stadt Friedrichshafen

Stadt Friedrichshafen Stadt Friedrichshafen GESTALTUNGSKONZEPT FÜR DIE MÖBLIERUNG DES ÖFFENTLICHEN RAUMES Zustimmung durch den Gemeinderat am 18.04.2011 01.03.2011 C:\Dokumente und Einstellungen\mangold\Lokale Einstellungen\Temporary

Mehr

ERSCHLIESSUNGSBEITRAGSSATZUNG

ERSCHLIESSUNGSBEITRAGSSATZUNG ERSCHLIESSUNGSBEITRAGSSATZUNG mit eingearbeiteter Änderungssatzung vom 28.09.2001 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1986 (BGBl I S. 2253) in Verbindung

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1927a der Landeshauptstadt München Landshuter Allee (westlich), Dachauer Straße (nördlich), Verlängerung Emmy-Noether-Straße (östlich) Georg-Brauchle-Ring

Mehr

Gemeinde Aurach. Satzung über Werbeanlagen in der Gemeinde Aurach (Werbeanlagensatzung - WaS)

Gemeinde Aurach. Satzung über Werbeanlagen in der Gemeinde Aurach (Werbeanlagensatzung - WaS) Gemeinde Aurach Satzung über Werbeanlagen in der Gemeinde Aurach (Werbeanlagensatzung - WaS) vom 29.04.2015 Die Gemeinde Aurach erlässt auf Grund Art. 81 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 der Bayerischen Bauordnung

Mehr

Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh. Wohnen in der Gemeinde Munkbrarup

Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh. Wohnen in der Gemeinde Munkbrarup Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wohnen in der Gemeinde Munkbrarup Bebauungsplan Nr. 9 Brennacker Ruhige, ländliche und familienfreundliche Lage mit idealen Verkehrsanbindungen Verkauf

Mehr

Gestaltungssatzung. 1 Geltungsbereich. 2 Dächer

Gestaltungssatzung. 1 Geltungsbereich. 2 Dächer Gestaltungssatzung für den Bereich von-hessen-straße Wittelsbacherstraße Der Rat der Stadt Brühl hat aufgrund und 41, Abs 1, Satz 2 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der

Mehr

Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds)

Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds) Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds () zuletzt geändert durch TV Nr. 137 Stand: Januar 2007 Herausgegeben und

Mehr

Änderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD -

Änderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD - Nr. 59 Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen - ABD - Beschlüsse der Bayerischen Regional-KODA vom 08.12.2004 und vom 03./04.05.2005 - Regelung über eine ergänzende

Mehr

Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft

Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wohnen im Ortsteil Neu Schloen Wohnen in einem lebendigen Ort und in naturnaher Umgehung Ortsbeschreibung Inmitten der Mecklenburgischen Seenplatte liegt

Mehr

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/1480. Beschlussempfehlung

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/1480. Beschlussempfehlung Beschlussempfehlung Ausschuss für Hannover, den 10. März 2000 Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht Entwurf eines Gesetzes über im Dienstrecht Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 14/1250 Berichterstatter:

Mehr

-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen.

-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen. 14: Baustellen (1) Baustellen sind so einzurichten, dass bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2 ordnungsgemäß errichtet, geändert oder abgebrochen werden können

Mehr

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom 07.04.2015 Eingang 04.05.2015

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom 07.04.2015 Eingang 04.05.2015 Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Harburg Bezirksamt Harburg - Bauprüfung - 21073 Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Bauprüfung Harburger Rathausforum 2 21073 Hamburg Telefon

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1791 der Landeshauptstadt München Ruppert-, Tumblingerstraße, Bahnlinie, Lindwurmstraße (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1654) Bitte beachten

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe) Aufgrund von 7 Absatz 2 i.v.m. 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung

Mehr

V e r o r d n u n g. über den Bebauungsplan HafenCity 11. Vom... Entwurf Stand 7. November 2013 (Fassung zur Auslegung)

V e r o r d n u n g. über den Bebauungsplan HafenCity 11. Vom... Entwurf Stand 7. November 2013 (Fassung zur Auslegung) V e r o r d n u n g über den Bebauungsplan HafenCity 11 Vom... Entwurf Stand 7. November 2013 (Fassung zur Auslegung) Auf Grund von 10 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I

Mehr

Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bereich zwischen der

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 1/2010 Anforderungen an den Bau von Betriebsräumen

Mehr

Wohnfläche nach der II.BVO

Wohnfläche nach der II.BVO Wohnfläche nach der II.BVO 1 Wohnflächenberechnung ( 42, 44 II BV) Wohnfläche Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu der Wohnung gehören. Zur Wohnfläche gehört nicht die

Mehr

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1728i der Landeshauptstadt München Messestadt Riem Landschaftspark (Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 779 und Teiländerung des Bebauungsplanes

Mehr

Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld

Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (mit integriertem Grünordnungsplan) Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld Stadt: Landkreis: Regierungsbezirk: Laufen Berchtesgadener

Mehr

öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen

öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen 1 2 Planungsstand Januar 2015 3 - Änderung Regionalplan Juni 2012 - Änderung Flächennutzungsplan

Mehr

Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße

Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße 1 Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße Frühzeitige Bürgerbeteiligung 14.04.2015, 19.00 Uhr Café du Nord, Bürgerhaus Nord 2 Lage im Stadtgebiet Auszug Katasterplan

Mehr

Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) Bund Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung-

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1683b. der Landeshauptstadt München

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1683b. der Landeshauptstadt München INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1683b der Landeshauptstadt München Markgrafenstraße (nördlich), Friedenspromenade (östlich) - Gymnasium Trudering - (Teiländerung des Bebauungsplans

Mehr

K33. Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen. Bayerische Bauordnung (BayBO)

K33. Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen. Bayerische Bauordnung (BayBO) Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen Bayerische Bauordnung (BayBO) Am 1. Januar 2008 trat die neue Bayerische Bauordnung (BayBO) in Kraft. Die bisherige Systematik im vereinfachten

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 952.11 Jahrgang 2015 Nr. 250 ausgegeben am 25. September 2015 Verordnung vom 22. September 2015 über die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung Aufgrund von Art.

Mehr

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015 Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015 (Beitragssatzverordnung 2015 BSV 2015) A. Problem und Ziel Bestimmung

Mehr

Barrierefreie Arbeitsstätten Mit dem Arbeitsschutz zur Inklusion? Statements aus baurechtlicher Sicht. 23. September 2013

Barrierefreie Arbeitsstätten Mit dem Arbeitsschutz zur Inklusion? Statements aus baurechtlicher Sicht. 23. September 2013 Mit dem Arbeitsschutz zur Inklusion? Statements aus baurechtlicher Sicht 23. September 2013 Hans-Jürgen Jäger Referent für Bauordnungsrecht Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Freie Fallgruppen gesetzlicher

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.26/2015 vom 6. November 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Bebauungsplan Nr. 639.01 Flandersbacher Weg Nord als Satzung vom 03.11.2015 5 Satzung über die erste Verlängerung

Mehr

Titel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer

Titel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer Original K & S FRISIA. Annahmebestätigung K & S FRISIA. Kopie für Berater K & S FRISIA. Kopie für Anleger K & S FRISIA. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von

Mehr

Vom 03.07.2014. (a) Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Mehr-Fach-Bachelor) Hauptfach (HF), Nebenfach (NF) HF 68 0 68 0 68 0

Vom 03.07.2014. (a) Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Mehr-Fach-Bachelor) Hauptfach (HF), Nebenfach (NF) HF 68 0 68 0 68 0 Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen der im Studienjahr 2014/2015 an der Universität Regensburg als Studienanfänger sowie in höheren Fachsemestern aufzunehmenden Bewerber (Zulassungszahlsatzung

Mehr

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder (TV-EntgeltU-B/L)

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder (TV-EntgeltU-B/L) Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder (TV-EntgeltU-B/L) vom 25. Mai 2011 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des

Mehr

Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung, PRSV)

Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung, PRSV) Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung, PRSV) vom... Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 2 Absatz 3 und 6 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 2008

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1857 Von-Kahr-Straße, Allacher Straße und Peter-Dörfler-Straße (südlich), Bahnlinie München-Regensburg (nordwestlich), Menzinger Straße (nordöstlich)

Mehr

GEMEINDE TANNHEIM. SATZUNG über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Mooshauser Weg. - zum Satzungsbeschluss

GEMEINDE TANNHEIM. SATZUNG über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Mooshauser Weg. - zum Satzungsbeschluss II) SATZUNG über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Mooshauser Weg Fassung vom: 26.07.2010 / 05.10.2010 - zum Satzungsbeschluss RECHTSGRUNDLAGEN Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO)

Mehr

Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege

Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege Als Fluchtwege werden üblicherweise Wege (z. B. Flure, Treppen) und Ausgänge ins Freie bezeichnet, über die Menschen und Tiere im Gefahrenfall

Mehr

Öffentliche Bauvorschrift über die Regelung der Außenwerbung der Stadt Lübz (Werbesatzung) Geltungsbereich. 2 Begriffe

Öffentliche Bauvorschrift über die Regelung der Außenwerbung der Stadt Lübz (Werbesatzung) Geltungsbereich. 2 Begriffe Öffentliche Bauvorschrift über die Regelung der Außenwerbung der Stadt Lübz (Werbesatzung) Auf Grundlage des 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) wird durch Beschluss der Stadtvertretung

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Bad Nauheim

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Bad Nauheim Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Bad Nauheim Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Mülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 17/2015 Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Herausgegeben von der

Mehr

IStadt Wesseling. Haushaltsbuch 2010. Fach 2. Satzung. wesseling. kommarhein.com

IStadt Wesseling. Haushaltsbuch 2010. Fach 2. Satzung. wesseling. kommarhein.com IStadt Wesseling Haushaltsbuch 2010 Fach 2 Satzung wesseling kommarhein.com Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt. schließen hiermit nach 134a Abs. 1 Satz 3 SGB V die folgende Vereinbarung:

Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt. schließen hiermit nach 134a Abs. 1 Satz 3 SGB V die folgende Vereinbarung: Die Berufsverbände der Hebammen: Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt Deutscher Hebammenverband e.v. (DHV), Karlsruhe - einerseits - sowie der GKV-Spitzenverband, Berlin -

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau

Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau Amtliche Bekanntmachungen Nr. 3/2010 MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT KOBLENZ-LANDAU 29. Dezember 2010 Herausgeber: Präsident der Universität Koblenz-Landau

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1728l der Landeshauptstadt München

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1728l der Landeshauptstadt München INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1728l der Landeshauptstadt München 3. Bauabschnitt Wohnen Willy-Brandt-Allee südlich, Georg-Kerschensteiner-Straße östlich (Teiländerung der

Mehr

1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet)

1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (erster Abschnitt der BauNVO 1-15) 1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) 1.1. In den Wohngebieten mit den Quartierbezeichnungen

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

Anlage zur Deputationsvorlage L 30/17. Änderung der Verordnungen zur Umgestaltung des fünften Prüfungselements. Zeugnisordnung AP-V 2008

Anlage zur Deputationsvorlage L 30/17. Änderung der Verordnungen zur Umgestaltung des fünften Prüfungselements. Zeugnisordnung AP-V 2008 Änderung der Verordnungen zur Umgestaltung des fünften Prüfungselements Anlage zur Deputationsvorlage L 30/17 Zeugnisordnung Geltender Verordnungstext Zeugnisordnung vom 4.11.2002 4 Inhalt des Zeugnisses

Mehr

Satzung. 7 "Gebührenhöhe" erhält folgende Fassung: 7 Gebührenhöhe

Satzung. 7 Gebührenhöhe erhält folgende Fassung: 7 Gebührenhöhe Gemeinde Ilvesheim Rhein-Neckar-Kreis S A T Z U N G zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes an der Friedrich-Ebert- Grundschule

Mehr

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail

Mehr

Benutzerhandbuch Online-Banking

Benutzerhandbuch Online-Banking Benutzerhandbuch Online-Banking 2 Benutzerhandbuch Online-Banking Inhalt Online-Banking einrichten 3 Online-Banking ändern 6 Online-Banking deinstallieren 9 Überblick über das Online-Banking 10 Benutzerhandbuch

Mehr

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung Anlage 13 I. Allgemeines Die Gewährung von Umzugskostenvergütung richtet sich nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) vom 23. November 1993

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,

Mehr

Wenn Sie das T-Online WebBanking das erste Mal nutzen, müssen Sie sich zunächst für den Dienst Mobiles Banking frei schalten lassen.

Wenn Sie das T-Online WebBanking das erste Mal nutzen, müssen Sie sich zunächst für den Dienst Mobiles Banking frei schalten lassen. 1 PIN/TAN-T-Online-WebBanking mit moneyplex Bis auf wenige Ausnahmen bieten heute fast alle Kreditinstitute modernes und hoch sicheres HBCI-Internetbanking an. Um mit nicht HBCI-fähigen Banken trotzdem

Mehr

GEMEINDE KISSING. Inhaltsverzeichnis. 1 Gebührenerhebung. 2 Grabstättengebühren. 3 Leichenhausgebühren. 4 Bestattungsgebühren. 5 Sonstige Gebühren

GEMEINDE KISSING. Inhaltsverzeichnis. 1 Gebührenerhebung. 2 Grabstättengebühren. 3 Leichenhausgebühren. 4 Bestattungsgebühren. 5 Sonstige Gebühren GEMEINDE KISSING Gebührensatzung zur Satzung für die öffentliche Bestattungseinrichtung (GS/BES) der Gemeinde Kissing vom: 08.11.2004 Beschluss des Gemeinderates vom: 28.10.2004 Bekanntmachung: 09.11.2004

Mehr

2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck

2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck 2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in

Mehr

STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN

STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN FÜR STRASSEN ÜBER 4.500 KFZ / TAG STADTENTWICKLUNGSAMT JANUAR 2015 . . "# $ %&"$%'() % *+,( - (. /0 1(22/3 415(67

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München. Baubergerstraße (südöstlich),

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München. Baubergerstraße (südöstlich), INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2080 der Landeshauptstadt München Baubergerstraße (südöstlich), (Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 1941) Bitte beachten

Mehr

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) vom 28.05.2008 (BGBl. I Seite 874) zuletzt geändert durch: Artikel 3 des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen

Mehr

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 36 11. Jahrgang Gelsenkirchen, 11.11.2011 Inhalt: 1. 1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) Seite für den Studiengang Internet-Sicherheit

Mehr