Heimreglement des Betagtenheimes

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1 Heimreglement des Betagtenheimes (erlassen, gestützt auf das Organisations- und Geschäftsreglement, durch den Verwaltungsrat am ) 1. Zweck Das Betagtenheim bietet betagten und pflegebedürftigen Menschen ein Zuhause. Die Institution legt Wert darauf, dass sich die Bewohnerinnen und Bewohner, nachstehend Bewohner genannt, wohl fühlen und entsprechend ihren Bedürfnissen ihre aktuelle Lebenssituation gestalten können. Die Bewohner sollen in allen sie betreffenden Bereichen gemäss ihren Möglichkeiten und Fähigkeiten mitbestimmen können. 2. Aufnahme Unser Haus ist für alle betagten Menschen offen. Interessenten aus dem Kreis Surses resp. aus der Gemeinde Surses, sowie aus den Ortschaften Mon und Stierva erhalten in der Regel den Vorzug. Die Anmeldung ist schriftlich mit einem Anmeldeformular einzureichen. Die Aufnahme erfolgt primär nach Dringlichkeit, sekundär in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung. Aus wichtigen Gründen kann die Aufnahme verweigert werden. Ein wichtiger Grund liegt namentlich dann vor, wenn die Aufnahme aus medizinischen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist. Über die Aufnahme entscheidet die Direktion. Zwischen der Center da Sanadad Savognin SA und dem Bewohner bzw. seinem Vertreter wird ein Pensionsvertrag abgeschlossen. Das Heimreglement und das Taxreglement inkl. Anhänge sind integrierende Bestandteile des Pensionsvertrages. 3. Zimmerausstattung / Persönliche Effekten Von Seiten des Betagenheimes werden das Pflegebett, ein Nachttisch, ein Tisch für Pflegeutensilien und auf Wunsch ein Schrank zur Verfügung gestellt. Im Übrigen ist es sehr willkommen, wenn Bewohner ihr persönliches Mobiliar von Zuhause mitbringen und das Zimmer nach ihrem Geschmack einrichten. Vor dem Eintritt soll die Möbilierungsfrage mit der Pflegedienstleitung geklärt werden. Bett- und Toilettenwäsche ist vorhanden, jedoch steht es jedem Bewohner frei, Privatwäsche mitzubringen. Um Unfällen vorzubeugen, sollten keine Teppiche in die Zimmer gelegt werden. 4. Ärztliche Versorgung Die Bewohner werden durch die Ärzte des Spitals der Center da Sanadad Savognin SA betreut, wobei die freie Arztwahl selbstverständlich gewährt ist. 5. Seelsorge Die seelsorgerische Betreuung der Bewohner obliegt den zuständigen Gemeindepfarrämtern. I:\_Geschäftsführung\Laufwerk 1\Verwaltungsrat\Statuten und Reglemente mit neuem Logo\Heimreglement BH doc Seite 1

2 6. Patientenverfügungen Formulare für Patientenverfügungen der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften können im Sekretariat (Empfang) bezogen werden. Auf Wunsch des Bewohners werden diese bei den ärztlichen Bewohner- und Patientenunterlagen aufbewahrt. 7. Beschwerden Beschwerden über Bewohner und Personal sind dem Direktor zu melden. Beschwerden über die Direktion sind schriftlich dem Präsidenten des Verwaltungsrates vorzubringen. 8. Ombudsstelle Das Betagtenheim ist dem Verein Ombudsstelle für Alters- und Spitexfragen Graubünden angeschlossen. Bewohner und deren Vertreter können sich bei Fragen / Problemen auch an diese Stelle wenden ( Telefon ). 9. Versicherungen Der normale Hausrat des Bewohners (inkl. Schmuck) ist über die Sachversicherung des Betagtenheimes mitversichert. Für Geldwerte sowie den einfachen Diebstahl auswärts ist die Versicherungssumme auf CHF 5' pro Bewohner begrenzt. Der Selbstbehalt beträgt CHF 1' pro Schadenereignis. Die Versicherung gilt ausschliesslich für den in den Wohneinheiten des Betagtenheimes befindlichen Hausrat. Hausrat, welcher sich dauerhaft ausserhalb des Betagtenheimes befindet, ist nicht mitversichert. Geldwerte sind gegen einfachen Diebstahl generell nicht versichert. Bei Unklarheiten bzw. für nähere Details gibt die Direktion gerne Auskunft. Für Haftpflichtansprüche ist der Bewohner über eine Kollektiv-Haftpflichtversicherung versichert. Nicht versichert ist der Bewohner als Eigentümer von Liegenschaften und Grundstücken (inkl. Stockwerkeigentum). Der Beitritt zur Kollektiv-Privathaftpflichtversicherung ist für alle Bewohner obligatorisch. Die Versicherungsprämien werden den Bewohnern in der Regel jeweils anfangs Jahr in Rechnung gestellt. Der Selbstbehalt beträgt CHF pro Schadenereignis. 10. Öffnungs- und Besuchszeiten Unser Haus ist von h geöffnet. Die Bewohner alleine entscheiden, wie oft und wie lange sie Besuch empfangen möchten. Gerne können Gäste der Bewohner bei Voranmeldung bis h ebenfalls in unserem Haus essen. Die Essenbons sind am Empfang erhältlich. 11. Mahlzeiten in den Zimmern / Abwesenheiten von den Mahlzeiten Kranke Bewohner, denen das Aufsuchen der Speiseräume nicht möglich ist, erhalten die Mahlzeiten auf ihren Zimmern. Bewohnern, welche ihre Mahlzeiten auf eigenen Wunsch im Zimmer einnehmen möchten, kann ein Zuschlag verrechnet werden. Sollte der Bewohner für eine oder mehrere Mahlzeiten geplant abwesend sein, ist dies dem Pflegepersonal nach Möglichkeit eine Mahlzeit im Voraus mitzuteilen. Bei Abwesenheiten ab 3 Tagen I:\_Geschäftsführung\Laufwerk 1\Verwaltungsrat\Statuten und Reglemente mit neuem Logo\Heimreglement BH doc Seite 2

3 wird pro Tag der Verpflegungsanteil von CHF abgezogen. Ein- und Austrittstage werden jedoch voll verrechnet. 12. Aufenthaltsräume Jede Station des Betagtenheimes ist mit einem Aufenthaltsraum und einer Teeküche ausgestattet. 13. Pflege Das Pflegepersonal ist rund um die Uhr für die Bedürfnisse der Bewohner da. Die Pflege ist auch bei steigender Pflegebedürftigkeit gewährleistet. In jedem Zimmer und in jeder Toilette befindet sich eine Notruftaste. 14. Reinigung Die Betagtenzimmer werden 2 Mal wöchentlich gründlich gereinigt, wobei eine aktive Mithilfe der Bewohner selbstverständlich möglich ist. Dusche und WC werden täglich ausser am Wochenende gereinigt. 15. Wäsche Sofern der Bewohner bzw. dessen Angehöriger keine andere Regelung wünschen, wird die gesamte Privatwäsche im Haus gewaschen (ausgenommen chemische Reinigung). Für die persönliche Leib- und Frottierwäsche steht jedem Bewohner ein Schmutzwäschesack zur Verfügung. Dieser wird 1-2 Mal wöchentlich eingesammelt. 16. Bezeichnung der Privatwäsche Sämtliche Privatwäsche muss mit Vor- und Nachnamen gekennzeichnet werden. Gegen Entschädigung wird die Kennzeichnung der Wäsche vom Betagtenheim übernommen. 17. Telefon, Fernseher, Radio Auf Wunsch wird dem Bewohner eine eigene, direkte Telefonnummer zugeteilt. Die Anschlussgebühren sowie die anfallenden Gesprächstaxen werden monatlich in Rechnung gestellt. In jedem Zimmer ist ein unentgeltlicher Radio- und Fernsehanschluss vorhanden. Die Bezahlung der Radio- und Fernsehkonzession bzw. die Beantragung der Befreiung von der Zahlungspflicht ist Sache des Bewohners. 18. Rauchen / Kerzen Ausgenommen im speziell bezeichneten Fumoir besteht im ganzen Haus ein absolutes Rauchverbot. Wegen der Brandgefahr ist es im ganzen Hause untersagt, Kerzen anzuzünden. I:\_Geschäftsführung\Laufwerk 1\Verwaltungsrat\Statuten und Reglemente mit neuem Logo\Heimreglement BH doc Seite 3

4 19. Post Die eingehende Post wird vom Empfang entgegengenommen und vom Pflegepersonal verteilt. Ausgehende Post kann beim Empfang abgegeben werden, wo auch Briefmarken erworben werden können. 20. Wertsachen / Bargeld Grössere Beträge und Wertsachen können beim Empfang hinterlegt werden. Für den Verlust von Wertsachen und Bargeld im Zimmer kann keine Haftung übernommen werden. Auf Wunsch werden vom Betagtenheim Wertsachensafes zum Schrankeinbau zur Verfügung gestellt. 21. Haustiere Das Halten von Haustieren ist vorgängig mit der Pflegedienstleitung abzusprechen. 22. BESA-Einstufung Die Pflege- und Betreuungstaxen werden mittels der BESA-Erhebung (Bewohner Einstufungsund Abrechnungssystem, LK 2010) individuell erfasst und abgerechnet. Die BESA-Einstufung erfolgt bei Eintritt ins Betagtenheim, bei erheblichen Veränderungen der Pflegebedürftigkeit sowie in der Regel jeweils anfangs und Mitte des Kalenderjahres. Änderungen bei der BESA-Einstufung werden vor der Rechnungsstellung mitgeteilt. 23. Taxen Die Taxen werden vom Verwaltungsrat in einem separaten Taxreglement, welches Bestandteil des Heimreglementes ist, festgelegt. Taxerhöhungen werden jeweils im Voraus mitgeteilt. Die von der Regierung des Kantons Graubünden festgelegten Maximaltarife dürfen nicht überschritten werden. 24. Ausserkantonale Bewohner Bewohner, die ihren Wohnsitz bei Eintritt ins Betagtenheim ausserhalb des Kantons Graubünden haben, gelten als ausserkantonale Bewohner. Ausserkantonale Bewohner benötigen vor Eintritt ins Betagtenheim eine Kostengutsprache des Wohnsitzkantons und / oder der letzten Wohnsitzgemeinde. Für ausserkantonale Bewohner kann ein Zuschlag pro Belegungstag erhoben werden. 25. Ergänzungsleistungen Ergänzungsleistungen helfen dort, wo das Einkommen die minimalen Lebenskosten inkl. Taxen des Betagtenheims nicht deckt. Diese sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge- oder Sozialhilfe. Damit keine finanziellen Engpässe entstehen, empfehlen wir eine frühzeitige Überprüfung, ob ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen besteht. Bei Fragen wenden Sie sich an die Direktion oder an die AHV-Zweigstelle Ihrer Gemeinde, wo auch die Antragsformulare bezogen werden können. I:\_Geschäftsführung\Laufwerk 1\Verwaltungsrat\Statuten und Reglemente mit neuem Logo\Heimreglement BH doc Seite 4

5 26. Hilflosenentschädigung Eine Hilflosenentschädigung kann nach 12-monatiger Hilflosigkeit beantragt werden. Das Antragsformular kann bei der AHV-Zweigstelle Ihrer Gemeinde oder an unserem Empfang bezogen werden. 27. Austritt Das Wohnverhältnis im Betagtenheim kann gegenseitig schriftlich auf Ende eines Monates mit einer Kündigungsfrist von 15 Tagen aufgelöst werden. Wird das Betagtenheim ohne ordentliche Kündigung verlassen, werden die Pensionstaxe abzüglich Verpflegungsgutschrift sowie die Instandsetzungs- und Erneuerungstaxe während 30 Tagen in Rechnung gestellt. Die fälligen Taxen im Todesfall werden im Taxreglement geregelt. Dieses Reglement wurde am durch den Verwaltungsrat der Center da Sanadad Savognin SA erlassen. Es ersetzt alle früheren Versionen und tritt per in Kraft. Center da Sanadad Savognin SA Clemens Poltera VR-Präsident Gion Cola Direktor I:\_Geschäftsführung\Laufwerk 1\Verwaltungsrat\Statuten und Reglemente mit neuem Logo\Heimreglement BH doc Seite 5

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