01/ Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser,
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- Gert Fried
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1 01/ Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser, hiermit schicken wir Ihnen die erste Ausgabe unseres Newsletters für In diesem Newsletter informieren wir Sie insbesondere über die verschiedenen Aspekte des Familiennachzuges. Zusätzlich möchten wir Ihnen zum Thema der Flucht nach Europa ein Buch empfehlen. Gerne können Sie diesen Newsletter natürlich auch an andere Interessierte weiterleiten. An- und Abmeldungen für diesen Newsletter nimmt unser Fachdienst Migration gerne jederzeit unter der - Adresse entgegen. Herzliche Grüße Dirk Hucko (Sprecher des Vorstandes) Anne Geerken (Flüchtlings- und Migrationsberatung) Inhalte dieser Ausgabe unseres Newsletters 1. Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzuges für subsidiär Schutzberechtigte 2. Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte in anderen europäischen Ländern 3. Familiennachzug im Kreis Düren 4. Buchempfehlung Rechtliche Hinweise zur Haftung / Disclaimer Der Caritasverband für die Region Düren-Jülich e.v. (im Folgenden RCV genannt) ist um Richtigkeit und Aktualität der in diesem Newsletter bereitgestellten Informationen bemüht. Trotzdem können Fehler und Unklarheiten nicht vollständig ausgeschlossen werden. Der RCV übernimmt deshalb keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Für Schäden materieller oder immaterieller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen unmittelbar oder mittelbar verursacht werden, haftet der RCV nicht, sofern ihm nicht nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden zur Last fällt. Die Verantwortlichkeit für "fremde Inhalte", die beispielsweise durch direkte oder indirekte Verknüpfungen (zum Beispiel sogenannte "Links") zu anderen Anbietern bereitgehalten werden, setzt unter anderem positive Kenntnis des rechtswidrigen beziehungsweise strafbaren Inhaltes voraus. "Fremde Inhalte" sind in geeigneter Weise gekennzeichnet. Der RCV hat auf "fremde Inhalte" keinerlei Einfluss und macht sich diese Inhalte auch nicht zu Eigen. Der RCV hat keine positive Kenntnis über rechtswidrige oder anstößige Inhalte auf den verknüpften Seiten fremder Anbieter. Sollten auf den verknüpften Seiten fremder Anbieter dennoch rechtswidrige oder anstößige Inhalte enthalten sein, so distanziert sich der RCV von diesen Inhalten ausdrücklich.
2 1. Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzuges für subsidiär Schutzberechtigte Bereits zwei Jahre ist es her, dass wir Sie über die Neuregelung bezüglich des Familiennachzuges für subsidiäre Schutzberechtigte informierten. Zum damaligen Zeitpunkt war von einer Aussetzung des Familiennachzuges für Personen mit subsidiärem Schutzstatus bis März 2018 die Rede. Mit der neuen Gesetzesänderung der großen Koalition bleibt der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus weiterhin ausgesetzt, und zwar vorerst bis zum 1. August Ab diesem Datum können dann lediglich Familienangehörige von subsidiären Schutzberechtigten pro Monat nach Deutschland geholt werden. Weiterhin berücksichtigt werden sollen die Härtefälle. Unberührt bleibt der Familiennachzug im Rahmen der Dublin III Verordnung. Sofern sich Familienangehörige in einem anderen EU Mitgliedsstaat (z.b. Griechenland) aufhalten, kann im Rahmen der Dublin III Verordnung der Familiennachzug nach Deutschland eingeleitet werden. Wichtig dabei ist, dass die in Deutschland wohnhafte Person als Asylbewerber/in registriert ist. Das Asylverfahren muss nicht zwangsweise abgeschlossen sein. Die im EU Ausland wohnhaften Familienangehörigen (lediglich die Kernfamilie), müssen bei den Behörden in dem jeweiligen Mitgliedstaat einen Antrag auf Familiennachzug im Rahmen der Dublin III Verordnung stellen. Nach Bekanntgabe der Neuregelung zum Familiennachzug für subsidiäre Schutzberechtigte ab dem hagelte es Kritik. Die Schleswig-Holsteinische Finanzministerin Monika Heinold (B90/Die Grünen) erklärte, dass die Familienzusammenführung für die Integration wichtig sei. Auch die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Katrin Göring-Eckardt, sprach von einem unsäglichen Kompromiss zwischen Union (CDU) und SPD. Die Neuregelung sei weder christlich noch sozial, sondern komplett absurd. Auch Caritas-Präsident Peter Neher appellierte an die Koalition. Er betonte: Ein starkes Land wie Deutschland hat eine humanitäre Verantwortung gegenüber schutzbedürftigen Flüchtlingen. Des Weiteren bekräftigte er, dass die Grenze der nachzuziehenden Personen viel zu niedrig festgesetzt sei und Familie trennt, welche eigentlich nach Artikel 6 des Grundgesetztes und Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt werden sollte. 2. Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte in anderen europäischen Ländern Die Diskussion über den Familiennachzug, insbesondere für subsidiäre Schutzberechtige, ist in Deutschland im vollen Gange. Es kursieren unverhältnismäßig hohe Zahlen im Internet, wenn es um den Nachzug von subsidiären Schutzberechtigten geht. Dabei stammt die größte Gruppe der NRW-Neubürger/innen aus Polen, Rumänien und Bulgarien. Syrische Staatsangehörige bilden mit Personen die größte Einzel- Gruppe. Im Vergleich liegt die größte ausländische europäische Nationalitätengruppe in NRW bei Einwohnern mit türkischer Staatsangehörigkeit ( Personen). Der Nachzug von Familienmitgliedern dieser Personengruppen wird jedoch selten in der Öffentlichkeit thematisiert. Zudem wird viel zu selten darüber informiert, wie der Familiennachzug für subsidiäre Schutzberechtigte in anderen Europäischen Ländern und der Schweiz geregelt ist. Wir haben Ihnen hierfür eine kleine Übersicht zusammengestellt; Italien: In Italien wird bei geflüchteten Personen und deren Familiennachzug nicht zwischen subsidiären Schutzberechtigten oder Asylberechtigten unterschieden. Die La Famiglia spielt in Italien eine sehr große Rolle. Flüchtlinge mit mindestens noch einem Jahr Aufenthaltserlaubnis können einen Antrag auf Familiennachzug stellen. Als Familienmitglieder gelten Ehepartner/innen und minderjährige Kinder. In Ausnahmefällen können sogar erwachsene Kinder und die eigenen Eltern der Antragsteller nachgeholt werden, sofern diese über 65 Jahre sind und sich im Heimatland nachweislich niemand um sie kümmern kann. Caritas-Newsletter Flüchtlingshilfe Seite 2
3 Spanien, Frankreich, Belgien: Ähnlich steht es um einen Familiennachzug nach Spanien, Frankreich und Belgien. In Spanien wird lediglich darauf geachtet, dass die nachzuziehende Person keine Straftat begangen hat und kein Sicherheitsrisiko für Spanien darstellt. Die Altersgrenze für nachzuziehende Kinder liegt in Spanien bei 18 Jahren; in Frankreich können Kinder bis 19 Jahren nachgeholt werden. In Frankreich ist es wichtig, dass die Antragsteller sich an die französischen Prinzipien des Familienlebens halten: die Einhaltung der Monogamie und die Gleichberechtigung von Mann und Frau trägt dabei eine hohe Gewichtung. Dänemark, Österreich: Flüchtlinge mit vorläufigem Schutz können ihre Ehepartner und minderjährige Kinder nachholen. Der Antrag auf Familiennachzug kann allerdings erst nach drei Jahren gestellt werden. In Österreich muss ausreichender Lebensunterhalt, eine geeignete Wohnung sowie ein Krankenversicherungsschutz vorgewiesen werden. Großbritannien: Auch in Großbritannien können Menschen mit subsidiären Schutzstatus Ehegatten und eingetragene Lebenspartner/innen nachholen. Die Ehe bzw. die Lebenspartnerschaft muss jedoch bereits im Heimatland geschlossen und für mindestens zwei Jahre bestanden haben. Minderjährige Kinder können ebenfalls nach Großbritannien nachziehen, sofern sie noch nicht verheiratet sind und bereits vor der Flucht beim Antragstellenden gelebt haben. Niederlande: Auch in den Niederlanden können subsidiäre Schutzberechtige ihre direkten Angehörigen nachholen. Nach Erteilung der befristeten Aufenthaltsgenehmigung muss innerhalb von drei Monaten ein Antrag auf Familiennachzug gestellt werden. Diese Frist ist jedoch für Menschen aus Bürgerkriegsgebieten schwer einzuhalten, was von Flüchtlingshilfswerken wiederholt thematisiert wird. Zusätzlich muss der Antragstellende in den Niederlanden nachweisen, dass die Familie bereits vor der Flucht zusammengelebt hat. Es können Ehegatten/Lebenspartner sowie Kinder bis 25 Jahre nachziehen. Die Staatsangehörigkeit der nachzuziehenden Familienmitglieder muss dieselbe wie die des Antragsstellers sein. Schweden: In Schweden ist der Familiennachzug sehr streng geregelt. Menschen, die nach dem nach Schweden geflüchtet sind und einen vorläufigen Schutzstatus genießen, haben kaum Chancen auf Familiennachzug. Erst wenn eine befristete Aufenthaltsgenehmigung und der Lebensunterhalt für nachzuziehende Ehepartner/in und Kinder vorgewiesen werden kann, kann der Nachzug stattfinden. Volljährige und andere Verwandte haben grundsätzlich keine Chance nach Schweden nachzuziehen. Schweiz: Ein Antrag auf Familienzusammenführung kann in der Schweiz frühestens nach drei Jahren gestellt werden. Nachgeholt werden können Ehepartner/in und minderjährige Kinder. Voraussetzung ist, dass die Familie nicht von Sozialhilfe lebt. Die finanziellen Mittel sollen grundsätzlich für die wirtschaftliche Selbständigkeit ausreichen und damit auch die Integration der Familie erleichtern, betont die Regierung. 80 % der subsidiären Schutzberechtigten haben jedoch kein Einkommen. Griechenland: Der Familiennachzug für subsidiäre Schutzberechtigte ist in Griechenland nicht möglich. Viele der Flüchtlinge wollen ohnehin nicht in Griechenland bleiben und die Familienmitglieder nachholen, sondern mit ihnen in Mittel- und Nordeuropa zusammengeführt werden. 3. Familiennachzug im Kreis Düren Der Caritasverband Düren-Jülich hat sich ebenfalls mit dem Thema des Familiennachzuges intensiv auseinandergesetzt. In dem Zeitraum Januar 2015 bis Dezember 2017 wurden Informationen hierzu gesammelt und ausgewertet. Anhand dieser vorliegenden Berichte lässt sich abschätzen, wie viele hier im Kreis Düren lebenden Flüchtlinge ihre Familienmitglieder nachholen möchten. Allerdings schließen die folgenden Informationen lediglich die Flüchtlinge ein, die uns um Unterstützung beim Familiennachzuges baten. Flüchtlinge die sich eigenständig oder mithilfe anderer Beratungsstellen über die Antragstellung des Familiennachzuges informiert haben, werden in unserer Auswertung nicht berücksichtigt. Caritas-Newsletter Flüchtlingshilfe Seite 3
4 In den Jahren von Januar 2015 bis Dezember 2017 gab es insgesamt 228 Hilfesuchende aus dem Kreis Düren, die sich im Rahmen unserer Migrationsberatung für die Familienzusammenführung interessierten und diesbezüglich Unterstützung suchten. Davon verfügten lediglich 23 Hilfesuchende über den eingeschränkten Schutzstatus (subsidiären Schutzstatus). Überwiegend besaßen die Interessenten die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft. Wesentlich mehr männliche Hilfesuchende kontaktierten uns bezüglich des Familiennachzuges. Auch die Altersgruppen der Hilfesuchenden in dieser Thematik haben wir unterteilt. Heraus sticht die Altersklasse der jährigen Hilfesuchenden. In diesen drei Jahren erfolgten 67 Familienzusammenführungen, bei denen wir die Familien auf verschiedene Weisen begleitet haben. Bei 42 der Fälle wurde die Familienzusammenführung über die nötigen Behörden bereits eingeleitet und befindet sich derzeit noch in Bearbeitung. In den meisten Fällen warten die Familien noch auf den ersehnten Termin zur Vorsprache und Beantragung eines Nationalen Visums in der deutschen Botschaft. Bei 118 Hilfesuchenden liegen uns derzeit keine Informationen bezüglich des Fortschrittes im Rahmen des Familiennachzuges vor. Ein Antrag auf Familiennachzuges wurde abgelehnt, da der Antragsteller während der Bearbeitung des Antrages auf Familiennachzuges volljährig wurde. Die Nationalitäten der Interessierte/Antragstellenden aus unserem gesamten Datensatz, also der insgesamt 228 Hilfesuchenden, unterteilen sich wie auf der Abbildung unten. Caritas-Newsletter Flüchtlingshilfe Seite 4
5 Mithilfe der Datenerfassung lässt sich abschätzen, wie viele Familienangehörige in den Kreis Düren nachziehen. Bei 160 der insgesamt 228 interessierten Personen konnte das Alter der Familienangehörigen erfasst werden. Aus diesen Daten wurde ermittelt, dass insgesamt 449 Familienangehörige erwartet werden. Diese Anzahl an Personen wurde in die Kategorien Kindergarten- und Grundschulkinder sowie Jugendliche, welche für den Besuch einer weiterführenden Schule geeignet wären, unterteilt. Bei den übrigen Personen handelt es sich um Ehefrauen sowie um Kinder unter drei Jahren. Bei 42 der insgesamt 67 erfolgten Familienzusammenführungen aus dem Ausland konnte seitens des Nothilfefonds des Bistums bei den Flugkosten unterstützt werden. Auch die Katholische Arbeitsgemeinschaft Migration konnte für 10 Familien Anteile der Flugkosten übernehmen. Aus unserer Praxiserfahrung ist insbesondere der Prozess des Familiennachzugs von eritreischen Staatsangehörigen aus dem Ausland sehr langwierig Monate warten die im Ausland lebenden Familienangehörigen auf einen Termin zur persönlichen Vorsprache bei der Deutschen Botschaft. Hinzu kommt, dass eritreische Staatsangehörige häufig lediglich von der Kirche ausgestellte Heirats- und Taufurkunden besitzen. Um die Echtheit der Familienzusammengehörigkeit zu prüfen, folgt nach dem persönlichen Vorsprache Termins bei der deutschen Botschaft daher oftmals ein DNA-Gutachten. Auch dann heißt es für die Familien weiterhin Abwarten. Es ist nicht abzusehen, dass dieser Prozess in Zukunft vereinfacht oder beschleunigt werden kann. Auch die Familienmitglieder der syrischen Antragstellenden warten im Ausland bis zu einem Jahr auf einen Termin bei der deutschen Botschaft. 4. Buchempfehlung Gerne möchten wir Ihnen zum Thema Flucht das Buch von Wolfgang Bauer Über das Meer Mit Syrern auf der Flucht nach Europa empfehlen. Der Reporter Wolfang Bauer hat syrische Flüchtlinge begleitet. In ihren Verstecken in Ägypten, im Boot, auf den Straßen Europas. Er schildert die Schicksale, die sich hinter den abstrakten Zahlen verbergen, und die dramatischen Umstände der Flucht. Ein authentisches Dokument und zugleich ein leidenschaftlicher Appell für eine humanitärere Flüchtlingspolitik. Wolfgang Bauer, geboren 1970, arbeitet für die Wochenzeitung Die Zeit. Für seine Reportagen wurde er u. a. mi t dem Katholischen Medienpreis und dem Prix Bayeux-Calvados des Correspondants de Guerre ausgezeichnet. Stanislav Krupar, geboren 1972, arbeitet als Fotograf für Magazine wie Geo, Stern und National Geographic. Über das Meer - Mit Syrern auf der Flucht nach Europa Eine Reportage von Wolfgang Bauer Edition suhrkamp SV - ISBN Caritas-Newsletter Flüchtlingshilfe Seite 5
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