Gemeinsam. Anders. Stark. Leben in Gastfamilien Betreutes Wohnen in Familien (BWF) für Menschen mit Assistenzbedarf.

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1 Gemeinsam. Anders. Stark. Leben in Gastfamilien Betreutes Wohnen in Familien (BWF) für Menschen mit Assistenzbedarf Das Sozialwerk St. Georg ist ein gemeinnützig tätiges, soziales Dienstleistungsunternehmen für Menschen mit Assistenzbedarf. Es unterhält mehr als 52 Einrichtungen und Dienste in NordrheinWestfalen. Die Bandbreite des Angebotes umfasst ambulante und stationäre Hilfen in den Lebens bereichen Wohnen, Arbeiten und Freizeit: Wohneinrichtungen, ambulant betreutes Wohnen, ambulante psychiatrische Krankenpflege, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM). Fachteam BWF Münsterland und Umgebung Biete Ascheberg Tel Fax muensterland@ sozialwerk-st-georg.de Fachteam BWF Kreis Soest und Umgebung Werler Str Ense-Bremen Tel Fax soest@sozialwerk-st-georg.de Sozialwerk St. Georg Westfalen-Nord ggmbh Nordkirchener Str Ascheberg Tel Fax info@w-nord.sozialwerk-st-georg.de Konzeption/Design:

2 Leben in Gastfamilien Perspektiven bieten Eine neue Lebensperspektive für Frau W. Frau W. zeigte schon als Kind leichte Verhaltensauffälligkeiten. Leider ignorierten die Eltern diese, und auch Lehrer und Ärzte übersahen ihren Betreuungs- und Schulungsbedarf. Mit Beginn der Pubertät entwickelte sich daraus ein gestörtes Persönlichkeitsbild und im Erwachsenenalter eine psychische Erkankung. Trotz ihres Handicaps kann Frau W. in vielen Lebensbereichen ein selbstständiges Leben führen. Sie kommt aber nicht ohne ein festes soziales Umfeld zurecht, das ihr geregelte Strukturen gibt. Frau W. ist kein Einzelfall. Menschen mit Assistenzbedarf können häufig viele Lebensbereiche selbstständig meistern, brauchen aber ein soziales Umfeld, das ihnen feste Strukturen vorgibt. Betreutes Wohnen in Familien befähigt Menschen mit Assistenzbedarf zu einem Leben, das so weit wie möglich selbstbestimmt ist, ihre Stärken fördert und ihnen ein Zuhause bietet. Ein stabiles soziales Umfeld ermöglicht vielen Familiengästen ein weitgehend selbstständiges Leben. Eine echte Chance. Menschen mit Assistenzbedarf brauchen die Chance, sich in einem neuen Umfeld zu integrieren, neue Impulse zu bekommen und Heraus forderungen anzunehmen. Damit sie so selbstständig und selbstbestimmt wie möglich leben können. Das Sozialwerk St. Georg sucht für diese Aufgabe engagierte und interessierte Familien oder Einzelpersonen, die in der Lage sind, längerfristig einen Menschen mit Unterstützungsbedarf aufzunehmen und diesem damit eine neue Lebensperspektive zu bieten. Das Leben in einer Gastfamilie schafft völlig neue Lebensperspektiven für den Familiengast und die Gastfamilie. Gastfamilien erleben oftmals eine Bereicherung durch den Familiengast.

3 Leitgedanke Definition Das Sozialwerk St. Georg. Wir erbringen personzentrierte Dienst leistungen, damit Menschen mit Assistenzbedarf, Erkrankungen und sozialen Schwierigkeiten selbstbestimmt leben können. Unser Ziel: Wir wollen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Wir unterstützen und betreuen Menschen mit Assistenzbedarf in Nordrhein-Westfalen und bieten ihnen Angebote in den Bereichen Wohnen & Leben, Arbeit & Beschäftigung, Alltag & Freizeit, Begleitung & Orientierung, Bildung & Beratung. Wir unterstützen, wo es n otwendig ist damit Menschen mit Assistenzbedarf am Leben teilhaben können. Was ist BWF? Betreutes Wohnen in Familien (BWF) bedeutet die Integration von erwachsenen Menschen mit Assistenz bedarf in eine Familie. Eine sorgfältig ausgewählte Gastfamilie nimmt eine Person in ihr familiäres Leben auf, die nicht in der Lage ist, alleine und ohne Unterstützung zu leben. Die Familie bietet ihrem Gast eine dauerhafte Wohnmöglichkeit und in der Regel ein stabiles soziales Umfeld. Der Gast ist in tagesstrukturierende Maßnahmen eingebunden, wie z. B. in die Arbeit in einer Werkstatt für b ehinderte Menschen (WfbM). Gemeinschaft erleben in der Gastfamilie. Wir setzen uns für Gemeinschaft ein. Betreutes Wohnen in Familien bietet Menschen mit Assistenzbedarf ein strukturiertes und übersichtliches Lebensumfeld, in dem sie sich so weit wie möglich selbstständig und selbstbestimmt entfalten können. Familien können auch Paare und Einzelpersonen, Geschwister oder Angehörige sein. Dabei ist keine besondere Ausbildung erforderlich. Es kommt im Wesentlichen darauf an, die Bedürfnisse und Heraus forderungen eines behinderten Menschen zu erkennen und sich darauf einstellen zu können.

4 Teilhaben Gemeinschaft ermöglichen Familiengast In den Richtlinien des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) für Betreutes Wohnen in Familien wird der Personenkreis festgelegt, für den sie gelten. Ein Familiengast ist ein erwachsener Mensch, mit einer längerfristigen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, der derzeit zu einer selbstständigen Lebens führung nicht fähig ist. Überwiegend kommen die Familiengäste aus stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe, manche jedoch auch aus ihren Herkunftsfamilien oder dem Ambulant Betreuten Wohnen. Ziel ist immer, einen stationären Aufenthalt zu vermeiden bzw. zu beenden und den Menschen möglichst in seinen individuellen Stärken zu unterstützen. Gastfamilie Ein Familiengast ist in der Regel körper lich mobil, kann sich selbstständig orientieren und überwiegend selbst versorgen. In Einzelfällen werden auch Menschen mit einem erhöhten Pflegebedarf aufgenommen. Wir betreuen auch ehemalige Pflegefamilien mit ihren früheren Pflegekindern, für die nach dem Ende der Zuständigkeit der Jugendhilfe nun die Eingliederungshilfe gilt. Auch für Mütter und / oder Väter, die von einer Behinderung betroffen sind und auf U nterstützung bei der Er zieh ung und Pflege ihres Kindes angewiesen sind, kann das BWF eine gute Alternative sein. Das Leben in der Gastfamilie ermöglicht neue Perspektiven auch für die Familie. Kriterien für eine passende Vermittlung sind zum einen Gesichtspunkte wie die Wohnanlage, die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Möglichkeit für den Familiengast an einer Tagesstruktur teilzunehmen, z. B. in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) zu gehen. Die Gastfamilie muss zur Kooperation mit dem Fachteam BWF bereit sein, dazu gehören vor allem der Kontakt und Austausch bei den regelmäßigen Hausbesuchen. nser Fachteam besucht interessierte U Familien gerne zu einem unverbindlichen Erst gespräch, um Fragen und Erwartungen auszutauschen. Aber auch die Motivation der Gastfamilie und die konkreten Erwartungen an den Familiengast sind wesentliche Aspekte. Voraussetzung für eine Vermittlung ist das Vorhandensein eines Zimmers, welches den allgemeingültigen Standards entspricht. Ich habe meinen Platz gefunden hier gehöre ich dazu. Als wir Manfred aufgenommen haben, war es für alle eine ungewohnte Situation. Heute sind wir richtig zusammengewachsen. (Eine Gastfamilie) (Ein Familiengast) Gastfamilien schenken ein Zuhause.

5 Das Fachteam BWF des Sozialwerkes St. Georg Unsere Leistung Unsere Aufgaben. Unser Fachteam BWF besteht aus erfahrenen Mitarbeiter/innen, die sich auf die Begleitung und Beratung von Gastfamilien und Familiengästen konzentrieren. Dazu gehören: Unser Team ist für Sie da. regelmäßige Betreuungskontakte (mind. alle vier Wochen), Beratung der Gastfamilien in allen Betreuungsfragen, Unterstützung des Familiengastes bei der Bewältigung persönlicher Probleme, Unterstützung des Familiengastes im Fall einer Krise, Organisation einer alternativen kurz zeitigen Unterbringung des Familiengastes bei Bedarf und in Absprache mit allen Beteiligten, wie z. B. bei Erkrankung oder Urlaub in Einzelfällen und nach Absprache eine individuelle Begleitung des Familiengastes bei externen Terminen. Schon seit 2005 kümmert sich unser Fachteam ausschließlich um die Organisation von Betreutes Wohnen in Familien. Uns ist es wichtig, regelmäßig vor Ort zu sein und zu unterstützen. Weil wir nah dran sind, können wir helfen, Problemen vorzubeugen und bei Konflikten beraten. Unsere Erfahrung zeigt: Wenn Vor bereitung gut organisiert wurde, funktioniert auch das Zusammenleben gut. Deshalb nehmen sich unsere Mitarbeiter Zeit, um sowohl mit der Familie als auch mit dem zukünftigen Familiengast intensive Gespräche zu führen. Träger und Initiator von Betreutes W ohnen in Familien für die Region Westfalen Nord ist die Sozialwerk St. Georg Westfalen Nord ggmbh Eingliederungshilfe für Menschen mit A ssistenzbedarf, die zu dem Sozialwerk St. Georg e. V. gehört. Das Sozialwerk St. Georg ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein und als korporatives Mitglied des Caritasverbandes Teil der freien Wohlfahrtspflege im Sinne des 5 SGB XII. Fachteam BWF (von links): M. Haselhorst, N. Kellner, I. Mintzlaff, B. Umlauf, A. Preisinger-Volkert, K. Schneider, K. Schwarte Wir unterstützen Sie in allen Betreuungsfragen.

6 Finanzierung Betreuungsvereinbarung Aufwandsentschädigung für die Gastfamilie. Das Betreute Wohnen in Gastfamilien in der Region Westfalen Nord wird nach den Richtlinien des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) in der jeweils geltenden Fassung finanziert. und einem Anteil Betreuungsgeld zusammen. Für Familiengäste, die im Rahmen der Pflegeversicherung eingestuft sind, übernimmt die jeweils zuständige Pflegekasse den Anteil Pflegegeld. Das Betreuungsgeld für die Gastfamilie setzt sich aus einem Anteil für Hilfe zum Lebensunterhalt (Miete und Verpflegung) Für weitere Informationen: oder: Gastfamilien werden professionell unterstützt. Alles gut geregelt. Zu Beginn des Betreuten Wohnens in Gastfamilien wird zwischen dem Sozial werk St. Georg, der Gastfamilie, dem Familiengast und ggf. der gesetzlichen Betreuung eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen. Diese kann mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. In Krisensituationen, in der die Betreuung des Familiengastes gefährdet sein könnte, ist eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung möglich. Betreutes Wohnen in Gastfamilien begründet also kein Mietverhältnis im Sinne des geltenden Mietrechts.

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